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Die Kosten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

©2005 Diplomarbeit 112 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Massenarbeitslosigkeit und die mit ihr über die letzen Jahrzehnte stetig anwachsenden Kosten sind eine ökonomische und soziale Herausforderung nicht nur für den einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft, die Volkswirtschaft und bei genauer Betrachtung eine wachsende globale Problematik. Durch die erschreckend hohen Arbeitslosenzahlen ist die Angst vor Massenarmut, gesellschaftlichen Krisen und Hoffnungslosigkeit weiterhin allgegenwärtig.
- Für den einzelnen kann Arbeitslosigkeit ein traumatischer Schock sein, der nicht nur mit finanziellen Einbußen, sozialem Abstieg und Verlust von sozialen Kontakten, sondern auch mit gesundheitlichen Folgen wie z.B. Depressionen zusammenhängt. Kosten, die der Mensch ohne die Hilfe der Solidargemeinschaft nur sehr schwer verkraftet und die für ihn Armut und somit blanke Not bedeuten würden.
- Aber nicht nur der Arbeitslose selbst muss mit seiner schlechten Situation und deren Kosten zurechtkommen. In besonderem Maß ist auch die nähere Umgebung betroffen. Materiell und psychisch werden oft auch Familie, Partnerschaft oder Freundschaften auf eine harte Probe gestellt. Mitgefühl und finanzielle Unterstützung reichen hier oftmals nicht mehr aus. Am Ende bleibt nicht selten nur noch der Gang zum Facharzt, der den Arbeitslosen von seinen psychosomatischen und psychischen Erkrankungen zu heilen versucht.
- Die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit gehen jedoch weit über den Menschen und sein soziales Umfeld hinaus. Ein nicht beschäftigter Bürger des Staates wirkt sich in doppelter Hinsicht auf zusätzliche fiskalische Kosten aus. Zum einen ist der Bürger auf die staatlichen Lohnersatzleistungen während der Arbeitslosigkeit angewiesen, auf der anderen Seite fällt ein Arbeitsloser als Steuerzahler und Sozialversicherungszahler aus. Der Solidargemeinschaft entstehen somit durch die Unterbeschäftigung sinkende Einnahmen aus dem Steueraufkommen, denen steigende Ausgaben für die Sozialleistungen gegenüberstehen. Zunehmende Probleme ergeben sich für die Sozialversicherungssysteme, da die Zahl der Versicherungszahler bei steigender Arbeitslosigkeit stetig sinkt. Bundeszuschüsse zur Gewährleistung der Unterstützungszahlungen an Arbeitslose werden jährlich erhöht. Die Belastung des bundesdeutschen Haushalts steigt. Des Weiteren bewirken Variationen von Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherungsträger und des Staates kurzfristig starke Einflüsse auf die effektive Nachfrage und damit wiederum […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Abgrenzung
1.3. Vorgehensweise

2 Begriffliche Grundlagen
2.1 Der Begriff der Arbeitslosigkeit
2.1.1 Die Formen der Arbeitslosigkeit
2.1.2 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit
2.1.2.1 Die Zunahme der Sockelarbeitslosigkeit seit 1973
2.1.2.2 Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen
2.2 Die Kosten der Arbeitslosigkeit
2.2.1 Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kosten
2.2.2 Psychosoziale Kosten
2.2.3 Opportunitätskosten

3 Die gesamtfiskalischen Kosten durch Arbeitslosigkeit
3.1 Gesetzliche Grundlagen und die „Hartz-Reformen“
3.2 Ausgaben staatlicher Kostenträger
3.2.1 Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit
3.2.2 Ausgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden
3.3 Mindereinnahmen staatlicher Institutionen
3.3.1 Steuerausfälle für den Staat
3.3.2 Einnahmeverlust für die Sozialversicherungen
3.4 Die Problematik der Kostensteigerung: Lösungsansätze

4 Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Unterbeschäftigung
4.1 Minderung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung
4.2 Die gesellschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit
4.3 Volkswirtschaftlicher Schaden – Die Opportunitätskosten der Unterbeschäftigung

5 Psychosoziale Kosten der Arbeitslosigkeit
5.1 Die latente Bedeutung von Erwerbstätigkeit
5.2 Die psychischen und sozialen Belastungen
5.3 Die psychosozialen Kosten
5.3.1 Empirische Untersuchungen der Arbeitslosigkeitsforschung
5.3.2 Individuelle psychosoziale Kosten
5.3.3 Familiäre psychosoziale Kosten
5.3.4 Gesellschaftliche psychosoziale Kosten
5.4 Kosten physischer Erkrankungen durch Arbeitslosigkeit

6 Die betriebswirtschaftliche Kostenproblematik
6.1 Die betriebsinterne Umwandlung der Arbeitskosten
6.2 Betriebliche Kostenentstehung durch Personalanpassungen und Arbeitslosigkeit
6.3 Beschäftigungspolitik zur Reduktion der Kosten der Arbeitslosigkeit
6.3.1 Die Position der Arbeitgeberverbände
6.3.2 Die kritische Haltung der Gewerkschaften
6.3.3 Lohnsubventionen als Lösung ?

7 Fazit und Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage auf dem ..Arbeitsmarkt

Abbildung 2: Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose

Abbildung 3: Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen ..1993, 1998 und 2001

Abbildung 4: Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 2003

Abbildung 5: Zuschuss des Bundes zum Haushalt der Bundesagentur ..für Arbeit, 1998 bis 2003

Abbildung 6: Entwicklung und Budgetinzidenz der gesamtfiskalischen ..Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit 1991 bis 2002

Abbildung 7: Verlust an Output durch die Unterbeschäftigung in ..Deutschland 1991 bis 2002

Abbildung 8: "The Demoralising Experience of Prolonged Unemployment"

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit 1999 bis ..2003

Tabelle 2: Beitragssätze in der Sozialversicherung (Arbeitgeberanteile, .Jahresdurchschnitt)

Tabelle 3: Berechnung der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen 1997 ..bis 2002

Tabelle 4: Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit 1997 bis 2002

Verzeichnis des Anhangs

Anhang 1: Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit 1970 bis 2003

Anhang 2: Entwicklung der Arbeitslosenquote 1975 bis 2004

Anhang 3: Arbeitslosenquote und Wirtschaftswachstum 1962 bis 2001

Anhang 4: Arbeitslose und Arbeitslosenquote 1975 bis 2004

Anhang 5: Arbeitslosenquote nach Bildungsabschluss in Prozent der ..Erwerbspersonen gleicher Qualifikation, Deutschland 1991 ..bis 2002

Anhang 6: Ältere Arbeitslose über 55 Jahre

Anhang 7: Dauer der Arbeitslosigkeit im Jahr 2003

Anhang 8: Arbeitslosenquote nach Geschlecht

Anhang 9: Arbeitslosenquoten nach Geschlecht in Prozent

Anhang 10: Ausländer und ausländische Beschäftigte 1970 bis 2003 ..

Anhang 11: Ausgaben der Bundesanstalt und des Bundes für Arbeitsmarktpolitik 2002 und 2003 (in Mio €)

Anhang 12: Die Verteilung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in Deutschland in den Jahren ’99 bis ’03

Anhang 13: Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit 2003

Anhang 14: Ausmaß der Unterbeschäftigung für die Bundesrepublik Deutschland 1997 bis 2002

Anhang 15: Wachstum in Deutschland 1992 bis 2003

Anhang 16: Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen für Deutschland 1991 bis 2004 (in Mrd. €)

Anhang 17: Fragen zu psychosozialen Belastungen 1981

Anhang 18: Durchschnittliche Dauer des Krankengeldbezugs in Tagen nach Versicherungsstatus 1991 bis 2000

Verzeichnis der Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Massenarbeitslosigkeit und die mit ihr über die letzen Jahrzehnte stetig anwachsenden Kosten sind eine ökonomische und soziale Herausforderung nicht nur für den einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft, die Volkswirtschaft und bei genauer Betrachtung eine wachsende globale Problematik. Durch die erschreckend hohen Arbeitslosenzahlen ist die Angst vor Massenarmut, gesellschaftlichen Krisen und Hoffnungslosigkeit weiterhin allgegenwärtig.

Für den einzelnen kann Arbeitslosigkeit ein traumatischer Schock sein, der nicht nur mit finanziellen Einbußen, sozialem Abstieg und Verlust von sozialen Kontakten, sondern auch mit gesundheitlichen Folgen wie z.B. Depressionen zusammenhängt. Kosten, die der Mensch ohne die Hilfe der Solidargemeinschaft nur sehr schwer verkraftet und die für ihn Armut und somit blanke Not bedeuten würden.

Aber nicht nur der Arbeitslose selbst muss mit seiner schlechten Situation und deren Kosten zurechtkommen. In besonderem Maß ist auch die nähere Umgebung betroffen. Materiell und psychisch werden oft auch Familie, Partnerschaft oder Freundschaften auf eine harte Probe gestellt. Mitgefühl und finanzielle Unterstützung reichen hier oftmals nicht mehr aus. Am Ende bleibt nicht selten nur noch der Gang zum Facharzt, der den Arbeitslosen von seinen psychosomatischen und psychischen Erkrankungen zu heilen versucht.

Die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit gehen jedoch weit über den Menschen und sein soziales Umfeld hinaus. Ein nicht beschäftigter Bürger des Staates wirkt sich in doppelter Hinsicht auf zusätzliche fiskalische Kosten aus. Zum einen ist der Bürger auf die staatlichen Lohnersatzleistungen während der Arbeitslosigkeit angewiesen, auf der anderen Seite fällt ein Arbeitsloser als Steuerzahler und Sozialversicherungszahler aus. Der Solidargemeinschaft entstehen somit durch die Unterbeschäftigung sinkende Einnahmen aus dem Steueraufkommen, denen steigende Ausgaben für die Sozialleistungen gegenüberstehen. Zunehmende Probleme ergeben sich für die Sozialversicherungssysteme, da die Zahl der Versicherungszahler bei steigender Arbeitslosigkeit stetig sinkt. Bundeszuschüsse zur Gewährleistung der Unterstützungszahlungen an Arbeitslose werden jährlich erhöht. Die Belastung des bundesdeutschen Haushalts steigt. Des Weiteren bewirken Variationen von Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherungsträger und des Staates kurzfristig starke Einflüsse auf die effektive Nachfrage und damit wiederum auch auf das Wachstum und die Beschäftigung.[1]

Massenarbeitslosigkeit führt aber auch zur Verarmung vieler Regionen bis hin zur Slumbildung, sei es nun in Entwicklungsländern oder in den entwickelten Volkswirtschaften. Durch den eingeschränkten Konsum als Folge der Unterbeschäftigung entstehen negative Auswirkungen auf die Struktur der Wirtschaft. Die ortsgebundenen Gewerbetreibenden sind besonders stark betroffen. Der sinkende Konsum führt zu sinkenden Umsätzen und Investitionen. Schließlich verursacht dies weitere Entlassungen. Den staatlichen Institutionen gehen weitere Einnahmen wie z.B. Gewerbe- und Lohnsteuern verloren. Senkt der Staat die Lohnersatzzahlungen aufgrund der Mindereinnahmen, so verursacht das einen sich verstärkenden Zyklus der Armut mit steigender Kriminalität. Dadurch hat der Staat wiederum Mehrkosten zur Bekämpfung der Kriminalität zu bewältigen.

Arbeitslosigkeit ist aus volkswirtschaftlicher Sicht eine Form der Verschwendung wertvoller Ressourcen. Der Ausschluss des einzelnen vom Produktionsprozess und die Auswirkungen auf die nähere soziale Umgebung und auf die Volkswirtschaft führen zu einem ansteigenden Kostenproblem in allen Bereichen. Jedoch kann der Staat mit der Ermittlung dieser Kosten konkrete politische Maßnahmen einleiten, um die Auswirkungen der Unterbeschäftigung auf ein geringes und möglicherweise beherrschbares Niveau zu bringen. Der Blick auf die Länder der Europäischen Union lässt erkennen, dass die Höhe der Arbeitslosigkeit von Land zu Land unterschiedlich ist. Es stellt sich hier die Frage, ob die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland eine durch die Politik verschuldete Fehlallokation der vorhandenen Ressourcen darstellt. Durch die Berechnung der Kosten der Arbeitslosigkeit können also gezielt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen angeregt werden, die zur Verringerung der Unterbeschäftigung und damit auch zur Senkung der Kosten führen. Der Arbeitslose soll dabei gleichzeitig vor absoluter und relativer Armut bewahrt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Effektivität und Bedeutung der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherungen in Verbindung mit den im Jahr 2005 umgesetzten „Hartz-Reformen“ kurz dargestellt.

Die Schaffung eines Arbeitsplatzes in einem Unternehmen verursacht betriebsinterne Arbeitskosten. Kosten, die die einzelnen Beschäftigten, der Staat und die Sozialversicherungsträger dadurch sparen. Daher stellt sich auch die Frage, ob Argumentationen gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen auf der Arbeitgeberseite durch konkrete Zahlen der volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit widerlegt werden können. Um eine zufrieden stellende Antwort zu erhalten, sollen nicht nur finanzielle Aspekte aus den volkwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen miteinander verglichen, sondern auch psychosoziale Umstände des Arbeitslosen untersucht werden.

1.2 Abgrenzung

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Zeitrahmen, in dem die Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit dargestellt wird, sind die Jahre 1999 bis 2003. Die Zeitspanne umfasst eine konjunkturelle Aufschwungs- und Abschwungsphase. Weiterhin werden kurz die Reformen der Sozialverwaltung in den Jahren 2004 und 2005 erläutert. Genaue Zahlen zu den Kosten der „Hartz–Reformen“ stehen gegenwärtig noch nicht zur Verfügung. In Abschnitt 4 werden die Wertschöpfungsverluste durch Unterbeschäftigung für die Jahre 1991 bis 2002 dargestellt. Alternativ werden dann eigene Berechnungen zu den Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit für die Jahre 1997 bis 2002 durchgeführt. Die dann folgende Untersuchung der empirischen Arbeitslosigkeitsforschung hinsichtlich der psychosozialen Kosten umfasst die ersten Studien aus den 30er Jahren sowie die Forschungsergebnisse seit den 70er Jahren.

1.3. Vorgehensweise

Unter Punkt zwei wird zunächst der in dieser Arbeit verwendete Begriff der Arbeitslosigkeit genauer erläutert. Dabei werden die einzelnen Formen der Arbeitslosigkeit abgegrenzt. Der Begriff der strukturellen Arbeitslosigkeit wird im Verlauf der Arbeit von Bedeutung sein. Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit den 70er Jahren sowie auf die Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit eingegangen. Im weiteren Verlauf wird der Begriff der Kosten der Arbeitslosigkeit erklärt. Der verwendete Kostenbegriff enthält finanzielle und so genannte psychosoziale, also nicht unmittelbar monetär erfassbare Kosten.

Im dritten Punkt werden die fiskalischen Kosten durch Unterbeschäftigung ermittelt. Zunächst wird kurz auf die gesetzlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland und die „Hartz–Reformen“ eingegangen. Danach werden die Kosten der Arbeitslosigkeit in Form von Ausgaben der Kostenträger auf allen staatlichen Ebenen zusammengestellt und näher erläutert. Im Anschluss werden die durch die Arbeitslosigkeit verursachten Steuerausfälle und Mindereinnahmen für die staatlichen Sozialversicherungen sowie deren volkswirtschaftliche Auswirkungen betrachtet.

Unter Punkt vier der Arbeit werden die gesamtwirtschaftlichen Kosten, also die infolge der Arbeitslosigkeit entstehende Minderung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung, näher untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch näher auf die Opportunitätskosten der Unterbeschäftigung eingegangen.

Im fünften Punkt werden die psychosozialen Kosten in Folge der Arbeitslosigkeit analysiert. Zunächst wird die elementare Bedeutung der Erwerbstätigkeit in unserer Gesellschaft erklärt. Inwieweit verändert sich das Leben des Menschen, der keine Arbeit mehr hat? Warum kommt es zu sozialen und psychischen Belastungen während der Arbeitslosigkeit? Um Antworten zu finden, werden die individuellen, familiären und gesellschaftlichen psychosozialen Kosten der Arbeitslosigkeit untersucht. Im weiteren Verlauf soll festgestellt werden, ob die Arbeitslosigkeit auch Auswirkungen auf die physische Gesundheit des Arbeitslosen hat.

Unter Punkt sechs geht es vornehmlich um die betriebsinterne Kostenentstehung durch Arbeitslosigkeit und die Überwälzung dieser Kosten auf den Erwerbstätigen und die Volkswirtschaft. Mit diesen Überlegungen soll die Wechselwirkung zwischen den betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit genauer aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst allgemein auf die Umwandlung der fixen in variable Arbeitskosten eingegangen. Im weiteren Verlauf wird es um die Konsequenzen und den Nutzen von Sozialplan- und Ausbildungskosten gehen. Zum Ende des Abschnitts sechs wird dargestellt, wie sich die steigenden Sozialversicherungsbeitragssätze auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft auswirken.

Im siebten Abschnitt wird das Dargestellte zusammengefasst und die wichtigsten Untersuchungsergebnisse werden noch einmal hervorgehoben. Mit eigenen Anmerkungen wird die Untersuchung dann abgeschlossen.

2 Begriffliche Grundlagen

2.1 Der Begriff der Arbeitslosigkeit

Die „natürliche“ Arbeitslosigkeit kann allgemein als ein Problem der schwachen Arbeitsnachfrage bzw. des zu hohen Angebots von Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt verstanden werden. Dieser Überschuss kann kurz bis mittelfristig nicht vermieden werden. Für den monetären Wert und das gesamtwirtschaftliche Marktgleichgewicht ist das ungleiche Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sogar notwendig. Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Inflationsrate und Arbeitslosigkeit kann durch die Phillipskurve[2] erklärt werden. Im Zustand der „natürlichen“ Arbeitslosigkeit ist bei maximal erreichbarer Beschäftigung auch die Preisstabilität gegeben. In dieser Situation wird theoretisch das Vollbeschäftigungsniveau erreicht. Die Vollbeschäftigung ist also ein Niveau, das bei Stabilität des Geldwertes langfristig die höchste Beschäftigungsquote zulässt.[3] Wäre dies nicht der Fall, führt das Sinken der Arbeitslosigkeit zur Inflation und umgekehrt das Steigen der Arbeitslosigkeit zur deflationären Entwicklung der Preise.

Nach Karl Marx stellt die Arbeitslosigkeit für den Kapitalismus eine erforderliche Begleiterscheinung dar. Die Unterbeschäftigung entsteht nach marxistischer Auffassung durch die „Konkurrenz der Maschinerie“, den „Wechsel in der Qualität der angewandten Arbeiter“ sowie durch „partielle und allgemeine Krisen“[4]. Der Wettbewerb auf dem Markt zwingt die Kapitalisten zur Steigerung der Produktivität, die durch den technologischen Fortschritt und damit einhergehenden Austausch der Menschen durch Maschinen ermöglicht wird. Diese Entwicklung steigert daher auch die Arbeitslosigkeit. Die Masse der arbeitslosen Menschen stellt nach Marx eine Art Druckmittel für die Kapitalisten dar, weil sie im Wettbewerb mit der Masse der arbeitenden Menschen stehen. Die Arbeitslosen bilden die „industrielle Reservearmee“[5], auf die die Kapitalisten zurückgreifen können.

Arbeitslosigkeit als ein Charakteristikum einer einzelnen Person beschreibt die folgende allgemeine Definition. Der Mensch ist arbeitslos, wenn er sich um eine Erwerbstätigkeit bemüht, diese jedoch nicht im angemessenen zeitlichen Rahmen ausüben kann, weil die Tätigkeit bzw. Leistung des Bewerbers nicht von der Arbeitgeberseite nachgefragt wird.

Das Ziel der Sozialgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist es, einen möglichst hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und zu sichern. Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Umsetzung des Arbeitsförderungsgesetzes zuständig. In diesem Gesetz wurde der Begriff der Arbeitslosigkeit abgegrenzt. Danach ist arbeitslos, wer „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausübt“[6]. Im dritten Sozialgesetzbuch wird die Arbeitslosigkeit detailliert definiert, auch um festzustellen, ob die betreffende Person einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat. Arbeitslos ist, wer keine Erwerbstätigkeit ausübt, d.h. weniger als 15 Wochenstunden beschäftigt ist, wer sich bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem anderen Träger der Grundsicherung persönlich arbeitslos gemeldet hat, wer sich um Arbeit bewirbt und dem Arbeitsmarkt im In- und Ausland sofort zur Verfügung stehen kann.[7] Demnach sind nicht alle Erwerbsfähigen ohne Beschäftigung als arbeitslos anzusehen. Ausgenommen sind Personen, die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, deren Einkommen aber zu gering ist, um ihr Leben selbst finanzieren zu können. Diese Personen sind nach dem SGB II hilfebedürftig, bekommen Arbeitslosengeld II, gelten jedoch nicht als arbeitslos. Zu dieser Personengruppe zählen auch Erwerbsfähige, die keiner Arbeit nachgehen können, da sie Familienangehörige pflegen müssen oder kleine Kinder erziehen. Von der Arbeitslosigkeit ausgeschlossen sind Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, also Bezüge aus der Rentenversicherung erhalten sowie Menschen, die arbeitsunfähig erkrankt sind. Es gibt weitere Ausnahmen, die jedoch vom Thema dieser Arbeit wegführen.

Des Weiteren gibt es in der bundesdeutschen amtlichen Statistik Begriffe der Arbeitslosigkeit, die von der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen Bundesamt verwendet werden.

Die registrierte Arbeitslosigkeit enthält die Personen, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Die so genannte Stille Reserve sind nicht erwerbstätige Personen, die sich um Arbeit bewerben, jedoch nicht bei den Arbeitsämtern als Arbeitslose registriert sind. Bestände ein aufnahmefähigerer Arbeitsmarkt, würden diese Personen ihre Arbeitskraft anbieten. Ein Teil der Stillen Reserve wird auch in arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Maßnahmen verschiedener Art aufgefangen, so z.B. in beruflicher Weiterbildung. Im Jahr 2003 umfasste dieser Teil der Arbeitslosen 0.9 Mio. Personen.[8] Ohne diesen Anteil bleibt die so genannte traditionelle Stille Reserve i. e. S. übrig.[9] Die Stille Reserve entspricht dem Begriff der verdeckten Arbeitslosigkeit und wird durch statistische Schätzung ermittelt.

Erwerbslose sind Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die in der Berichtswoche keiner Arbeit nachgingen, jedoch für eine Beschäftigung innerhalb 2 Wochen zur Verfügung standen.[10] Zudem mussten sich diese Personen in den vorangegangenen 4 Wochen der aktiven Arbeitssuche gewidmet haben. Damit unterscheiden sich die Erwerbslosen von den Arbeitslosen. Personen, die weniger als 15 Stunden arbeiten gehen, gelten zwar als arbeitslos, jedoch nicht als erwerbslos.[11] Der Begriff „Erwerbslose“ erweitert den Begriff „Arbeitslose“, da er auch die Arbeitssuchenden, die sich nicht beim Arbeitsamt angemeldet haben, mit einbezieht. Die folgende Abbildung veranschaulicht weitere Begriffe der Bundesagentur für Arbeit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage auf dem Arbeitsmarkt

Quelle: http//:www.sozialpolitik-aktuell.dedocs4ababbIV1.pdf, Stand: 10.05.2005;

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktbericht 2003

2.1.1 Die Formen der Arbeitslosigkeit

Nach der Struktur der Arbeitsmärkte lassen sich vier unterschiedliche Formen der Arbeitslosigkeit feststellen:

Die saisonale Arbeitslosigkeit entsteht durch den Wechsel der Jahreszeiten. Im Winter werden weniger Arbeitskräfte benötigt, da viele Arbeiten nur im Freien verrichtet werden können. Die von diesen Arbeiten betroffenen Menschen sind im Sommer beschäftigt und im Winter, wenn schlechtere Witterungsverhältnisse herrschen, arbeitslos. Diese Art der Unterbeschäftigung im Winter ist nur von kurzer Dauer, da es in der Regel im Frühling bei gleichem konjunkturellem Verlauf zu Neueinstellungen kommt.

Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit wird durch den im Zyklus auftretenden konjunkturellen Abschwung ausgelöst.[12] In dieser Rezessionsphase sinkt der Bedarf an Arbeitskräften. Die Unternehmen reagieren mit einer geringeren Arbeitsnachfrage, mit Kurzarbeit für die Beschäftigten sowie mit Entlassungen. Ist die Rezession überstanden, wächst die Wirtschaft im weiteren Konjunkturverlauf wieder an. Die konjunkturell bedingte Arbeitslosigkeit verschwindet.

Die friktionelle Arbeitslosigkeit ist auf die Mobilität und Entwicklung der Erwerbsbevölkerung zurückzuführen. Eine Fluktuation zwischen den Jobs tritt selbst bei Vollbeschäftigung auf, da die Menschen neue Bereiche der Beschäftigung suchen oder Studenten nach ihrer Ausbildung in das Berufsleben eintreten wollen. Auch diese Form der Arbeitslosigkeit ist nur kurzfristig.

Die strukturelle Arbeitslosigkeit ist auf die andauernden Veränderungen der Produktionsstrukturen in einer dynamischen Volkswirtschaft zurückzuführen. Diese Strukturwandel bewirken ein Wachsen und Schrumpfen der Arbeitsnachfrage in verschiedenen Branchen. Neue Möglichkeiten der Beschäftigung entstehen und andere gehen zurück. Das Arbeitsangebot kann sich oft nicht schnell genug anpassen. Es kann zu einem regionalen Missverhältnis zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bzgl. Qualifikationen, Berufen, Branchen, Geschlecht und Alter kommen. Eine gut durchdachte staatliche Finanz- und Wirtschaftspolitik kann dazu beitragen, dass der Strukturwandel reibungslos und schnell erfolgt. Versagt der Staat, kann es durch die schlechte Entwicklung von Wachstumsbranchen oder Verzerrungen bei den Löhnen zu einem starken Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit kommen. Der nach einer vollständigen Konjunkturerholung verbleibende Anteil der Arbeitslosigkeit ist die so genannte Sockelarbeitslosigkeit. Dabei wird von voll ausgelasteten Kapazitäten ausgegangen.

2.1.2 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit

2.1.2.1 Die Zunahme der Sockelarbeitslosigkeit seit 1973

Gegenüber den 50er und 60er Jahren weist die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit den 70er Jahren Besonderheiten auf. Trotz eines sinkenden Kapazitätsauslastungsgrad stieg die Arbeitslosenquote. Nachdem die Kapazitätsauslastung wieder anstieg, blieb die Arbeitslosenquote auf konstant hohem Niveau. Der Auslöser dieser Entwicklung war die im Oktober 1973 ausgebrochene Ölkrise.[13] Sie bewirkte eine Einschränkung der Rohölimporte nach Deutschland. Die Folge waren stark gestiegene Preise und ein Rückgang der Nachfrage nach Gütern. Dies führte wiederum zur Erhöhung der Arbeitslosenzahlen und damit auch erstmalig zu einer starken Zunahme der Kosten der Arbeitslosigkeit bei gleich bleibender Wettbewerbsfähigkeit. In den Rezessionsjahren 1974/75 kam es dann in der Folge steigender Reallöhne und einem Exportrückgang zu einem verstärkten Beschäftigungseinbruch. Die Arbeitslosenquote stieg von 1,2 Prozent im Jahr 1973 auf 4,7 % im Jahr 1975.[14] Die Zahl der Arbeitslosen vervierfachte sich innerhalb von 2 Jahren.[15] Ein bis dahin realisiertes Nachkriegsrekordniveau.

Mit dem Ende 1975 einsetzenden Aufschwung blieb die Zahl der Arbeitslosen erstmals auf konstantem Niveau. Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahrzehnten eine ungewöhnliche Situation. Heute gehen die Meinungen auseinander, wenn es um eine Begründung des Anstiegs der Sockelarbeitslosigkeit geht. Zum einen werden strukturelle Probleme und zum anderen die restriktive Wirkung der Konsolidierungspolitik als Ursachen genannt.[16] Aufgrund der ausgabenwirksamen Maßnahmen und Steuersenkungen 1979/80 wurde nach kurzfristigem Rückgang der Wachstumsrate des BIP ein erneuter Aufschwung ausgelöst. Trotz des stärksten Zugangs an abhängig Beschäftigten in den 70er Jahren konnte damit die Arbeitslosenquote auf 3,8 % gesenkt werden. Die Sockelarbeitslosigkeit lag trotzdem 1980 um 740.000 registrierte Arbeitslose höher als noch 1970.[17]

Die Ölkrise 1979 und eine von der Bundesbank restriktiv geführte Geldpolitik hatten in den Jahren der Rezession 1981/82 eine erneute Zunahme der Arbeitslosigkeit zur Folge. So stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen bis 1982 auf 1,8 Millionen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,5 %.[18] In diesem Zusammenhang ist jedoch auch beachtenswert, dass die Erwerbsquote im Zeitraum 1977 bis 1982 von 43,7 % auf 46,4 % zunahm. Die Ursachen sind die in den Arbeitsmarkt eingetretenen geburtenstarken Jahrgänge und die stetig ansteigende Erwerbsneigung von Frauen. Im weiteren Verlauf der achtziger Jahre verharrte die Arbeitslosigkeit trotz ansteigender Wachstumsraten aber auch eines kräftigen Beschäftigungsschubs auf einem Niveau knapp über 2 Millionen Menschen. 1990 wurde eine Arbeitslosenquote von 7,2 % erreicht. Im Vergleich zum Jahr 1980 nahm die Sockelarbeitslosigkeit um weitere 994.000 Menschen zu.[19]

Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung am 3.Oktober 1990 waren umfassende strukturelle Anpassungen des ostdeutschen Arbeitsmarktes an das marktwirtschaftliche System notwendig geworden. Der Systemwechsel ließ die verdeckte zu einer offenen Arbeitslosigkeit werden. Schon 1991 wurde in den neuen Bundesländern eine Arbeitslosenquote von 10,3 % erreicht.[20] Es entstand ein ungleiches Verhältnis zwischen neu geschaffenen und vernichteten Arbeitsplätzen. Zudem wurde ein großer Teil der Arbeitslosen durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Umschulungen oder Vorruhestands-Regelungen aufgefangen, wodurch die Zahl der Erwerbstätigen sank. Aufgrund der Rezession im Jahr 1993 und den strukturellen Anpassungsschwierigkeiten in Ostdeutschland stieg dort die Arbeitslosenquote auf 16 %. Bis 1997 wurden dann traurige 19,5 % erreicht.[21]

Die Angliederung der ehemaligen DDR löste zunächst in den alten Bundesländern einen regelrechten Wirtschaftsboom aus. Aufgrund umfangreicher finanzieller Transfers in die neuen Bundesländer ließ die dadurch ausgelöste Zunahme der „Güternachfrage nach westdeutschen Produkten“[22] im früheren Bundesgebiet das gesamtdeutsche Bruttoinlandsprodukt auf 5,7 % anwachsen. Die Beschäftigung wuchs in den alten Bundesländern um 725.000 Menschen und die Arbeitslosenquote fiel hier auf 6,3 %.[23] Die Zahl der Arbeitslosen hätte noch weiter zurückgehen können, wenn der Zustrom an „Wirtschaftsflüchtlingen“ in die alten Bundesländer nicht gewesen wäre. Nachdem der Vereinigungsboom langsam abflaute, ließ die schon seit 1990 schwache Auslandsnachfrage das BIP bis 1993 auf Rezessionsniveau absinken. Aufgrund dessen stieg auch die Arbeitslosenquote auf 8,2 % in den alten Bundesländern wieder an.[24] In den folgenden Jahren kam es trotz ansteigender Wachstumsraten zu verstärkten Rationalisierungsmaßnahmen. Die Unternehmen begründeten ihr Vorgehen mit der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten. Aber auch der Anstieg der Lohnstückkosten und die Aufwertung der D-Mark ließ die Zahl der Arbeitslosen auf den bis dahin höchsten Stand in den alten Bundesländern in der Nachkriegsgeschichte ansteigen. Die Arbeitslosenquote stieg von 8,2 % im Jahr 1993 auf 11 % in 1997.[25] Damit war die Zahl der Arbeitslosen in Westdeutschland das erste Mal höher als 3 Millionen Menschen.

Nach dieser zweigeteilten Betrachtung des Arbeitsmarktes bis 1997 wird der gesamtdeutsche Arbeitsmarkt dargestellt. Von 1991 bis 1997 stieg die Anzahl der Erwerbspersonen um 300.000 auf 40,93 Millionen. Die Arbeitslosenquote nahm bis 1997 auf 12,7 % zu.[26] Die Zahl der registrierten Arbeitslosen auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt erhöhte sich somit bis 1997 um ca. 1,5 Millionen Menschen.[27]

Nach dem Regierungswechsel zur rot-grünen Koalition im Jahr 1998 verringerte sich die Arbeitslosenquote um 2% auf 10,3% im Jahr 2001. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland verharrte auf einem erschreckend hohen Niveau, trotz des Konjunkturaufschwungs von 1997 bis zum Frühling 2001. Ein anwachsendes Arbeitsangebot und eine zurückgehende Arbeitskräftenachfrage im Jahr 2002 verschärfte die Arbeitsmarktsituation deutlich. Seitdem verschlechtert sich die Situation kontinuierlich. Die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote stieg bis 2004 auf 11,7 % an. In den neuen Bundesländern wurden 2003 und 2004 mit 20,1 % die höchsten Arbeitslosenquoten seit der Wiedervereinigung erreicht.[28] Nur in den alten Bundesländern war der Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht gravierend. Im Jahresdurchschnitt 2004 wurden 4,381 Millionen Arbeitslose in Deutschland registriert.[29] Zudem werden zunehmend Geringqualifizierte arbeitslos.[30] Die Regierung unter Gerhard Schröder machte daher die Förderung des so genannten Niedriglohnsektors zu einem beschäftigungspolitischen Schwerpunktthema. Dieses arbeitsmarktpolitische Konzept zeigt bis heute wenig Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob die im Jahr 2005 umgesetzten „Hartz-Reformen“ positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, speziell für die neuen Bundesländer, haben werden.[31]

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den vergangenen 35 Jahren lässt die zunehmende Sockelarbeitslosigkeit erkennen. Die Arbeitslosenzahlen schwanken kurzfristig aufgrund des wiederkehrenden Konjunkturzyklus. Langfristig ist jedoch ein treppenförmiger Aufwärtstrend zu beobachten.[32] Die Arbeitslosigkeit verfestigt sich mit einem Anstieg der Langzeitarbeitslosenzahlen auf hohem Niveau. Langzeitarbeitslose sind Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind. Mit der Zunahme der Sockelarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahrzehnten sind damit auch kontinuierlich die fiskalischen und gesamtwirtschaftlichen Kosten gestiegen.

2.1.2.2 Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen

Im Folgenden wird die Arbeitslosigkeit verschiedener Bevölkerungsgruppen untersucht. Dabei werden Problemgruppen am Arbeitsmarkt benannt und die Arbeitslosenquoten im Zeitablauf abgebildet.

Mit der Zunahme der Sockelarbeitslosigkeit hat sich auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erhöht. Seit der Wiedervereinigung sind besonders ältere Arbeitslose über 55 Jahre von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.[33] In den letzten 35 Jahren gab es immer wieder Verschiebungen innerhalb der Altersklassen. Bis in die Mitte der 70er Jahre sank der Anteil an älteren Arbeitslosen sehr stark von 50 % im Jahr 1968 auf 10,2 %. Ab Mitte der achtziger Jahre waren dann die älteren Erwerbstätigen wieder mehr von Arbeitslosigkeit betroffen im Vergleich zu den unter 25-Jährigen. Diese Entwicklung hielt an, obwohl seit 1986 die über 58-Jährigen nicht mehr zu den registrierten Arbeitslosen gezählt wurden. Unter der Kohl-Regierung wurden noch weitere Vorruhestandsregelungen getroffen. So ist der weitere Rückgang der Arbeitslosenquote der über 55-Jährigen von 21,5 % im Jahr 2000 auf 17,8 % im Jahr 2001 hauptsächlich auf den Vorruhestand zurückzuführen.[34]

Im Grunde haben ältere Arbeitnehmer ein geringes Risiko arbeitslos zu werden. Muss ein Unternehmen Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen, so sind ältere Arbeitnehmer bei langer Betriebszugehörigkeit durch den Sozialplan bzw. starken Kündigungsschutz relativ sicher vor einer Entlassung. Werden sie dennoch arbeitslos, finden sie sehr viel schwerer eine neue Beschäftigung im Vergleich zu den Jüngeren.[35]

Die Jugendarbeitslosigkeit hat sich im Vergleich zur Arbeitslosigkeit älterer Erwerbstätiger fast spiegelbildlich entwickelt. Seit Anfang der achtziger Jahre ist diese um fast 20 % auf 11,4 % gesunken.[36] Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger junge Erwerbstätige in den Arbeitsmarkt eintreten, so dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nicht so gravierend ist wie das der älteren Arbeitslosengruppe. Aus den Daten der Grafik „Dauer der Arbeitslosigkeit im Jahr 2003“ im Anhang 7 ist ablesbar, dass junge Arbeitslose deutlich weniger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind im Vergleich zu den älteren Arbeitslosen zwischen 55 und unter 65 Jahren.[37]

Eine weitere Problemgruppe sind die Arbeitslosen ohne Berufsabschluss, die so genannten Geringqualifizierten. Die Arbeitslosenquote dieser Personengruppe hielt sich bis 1991 auf gleich hohem Niveau. Erst seitdem sinken die Prozentpunkte aufgrund des wesentlich geringeren Anteils der Geringqualifizierten in den neuen Bundesländern. Abbildung 2 zeigt, wie sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen am gesamten Bestand der Arbeitslosen mit kurzfristigen Schwankungen auf 33,5 % im Jahr 2001 seit 1967 stark erhöht hat. Zugleich sinkt der Anteil der Geringqualifizierten bei den Arbeitslosen insgesamt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose

Quelle: Hinrichs et al. (2002), S.18

Trotz der sinkenden Zahlen der gering qualifizierten Arbeitslosen sind Erwerbstätige ohne abgeschlossene Berufsausbildung weiterhin überdurchschnittlich vom Risiko arbeitslos zu werden betroffen.[38] Des Weiteren werden die Arbeitsplätze der Unqualifizierten im Zuge des Strukturwandels nach den verfügbaren Prognosen zukünftig mehr und mehr gestrichen. Demnach schützt eine marktgängige Ausbildung nach wie vor gut gegen Arbeitslosigkeit. Für Menschen mit höherer Qualifikation (z.B. Universität oder Fachhochschule) ist Arbeitslosigkeit weniger ein Thema. Die Arbeitslosenquote liegt hier knapp unter 5 %.[39]

Die folgende Abbildung 3 zeigt die Benachteiligung der Gruppe ohne abgeschlossene Berufsausbildung und der 55- bis 64-jährigen auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den Jahren 1993, 1998 und 2001:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen 1993, 1998 und 2001

Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.dedocs4ababbIV39.pdf, Stand: 20.05.2005;

IAB & Bundesagentur für Arbeit; (Siehe auch: Anhang 8 & 9)

Frauen waren eine Problemgruppe am Arbeitsmarkt, denn aus Abbildung 3 ist auch ersichtlich, dass sich die Arbeitslosenquoten der Frauen und Männer nahezu angeglichen haben. Im Anhang 9 ist auch die lange Reihe der Arbeitslosenquoten des statistischen Bundesamtes seit 1971 bis in das Jahr 2004 angegeben. Sie unterstreicht noch einmal das Geschilderte. In den vergangenen Jahren ist die Arbeitslosenquote der Frauen für Deutschland mit 10,8 % im Jahr 2004 sogar unter die der Männer mit 12,5 Prozentpunkten gesunken. Die Zahlen können jedoch auch täuschen. Die im Osten Deutschlands gesunkene Arbeitslosenquote der Frauen kann auch auf eine geringere Erwerbsneigung dieser Gruppe aufgrund der weiterhin schlechten Arbeitsmarksituation in den neuen Bundesländern zurückgeführt werden.[40]

Einst in den 60er Jahren als Gastarbeiter angeworben, um den Arbeitskräftemängel in Deutschland zu beheben, stellt heute die Gruppe der ausländischen Arbeitnehmer eine weitere Problemgruppe am Arbeitsmarkt dar. Das hohe Risiko arbeitslos zu werden beruht zum großen Teil auf einer geringeren beruflichen und auch sprachlichen Qualifikation. Die kaum vorhandene Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte führte somit auch zum Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland. Im Jahr 2000 waren in Deutschland durchschnittlich 471.000 Menschen ausländischer Herkunft als arbeitslos registriert. Dies entspricht 12,1 Prozentpunkten aller Arbeitslosen. Aufgrund der schlechten Konjunktur stieg auch hier die Arbeitslosenquote erheblich von 17,3 % in 2000 auf 20,4% im Jahr 2004.[41] In den neuen Bundesländern und Ost-Berlin spielt die Unterbeschäftigung von ausländischen Erwerbstätigen nur eine geringe Rolle. Der Anteil an allen Arbeitslosen lag in diesen Regionen bei nur 2,5 %.[42]

2.2 Die Kosten der Arbeitslosigkeit

2.2.1 Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kosten

Für den Begriff der „volkswirtschaftlichen Kosten“ werden alternativ auch die Bezeichnungen „Sozialkosten“ oder „Gesellschaftliche Kosten“ in gleicher Bedeutung Verwendung finden. Mit dem Begriff der volkswirtschaftlichen Kosten werden „alle direkten und indirekten Verluste, die Drittpersonen oder die Gesamtheit als Folge der privaten Wirtschaftstätigkeit erleiden“[43], erfasst.

Der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff stellt „den mit Preisen bewerteten Verzehr von Produktionsfaktoren (einschließlich öffentlicher Abgaben) dar, der durch die Erstellung der betrieblichen Leistungen verursacht wird.“[44]

Was in der Betriebswirtschaft als „Verzehr von Produktionsfaktoren“ bezeichnet wird, wird in der Volkswirtschaft ähnlich als „Verlust“ dargestellt. Gleiches gilt für die Bezeichnung „private Wirtschaftstätigkeit“ und „Erstellung der betrieblichen Leistungen“ in der betriebswirtschaftlichen Definition. Einzig die Bewertung des „Verzehrs der Produktionsfaktoren“ unterscheidet den betriebswirtschaftlichen vom volkswirtschaftlichen Kostenbegriff. Warum ist das so?

Der Betriebswirt bedient sich der Gewinn– und Verlustrechnung zur Preisfindung eines hergestellten Produktes. Die Erfassung aller Transaktionen ist ihm wichtig. Güter, die keinen Marktpreis haben, braucht er nicht zu beachten. Dennoch ist der Verbrauch dieser Güter in der Produktion bedeutend, da sie aus volkswirtschaftlicher Sicht auch Verluste verursachen können. Den Volkswirten ist es dementsprechend ein Anliegen, die Folgen der betriebswirtschaftlichen Transaktionen in den Bilanzen aufzudecken und „the true resource costs of an activity“[45] zu messen. Volkswirte betrachten dementsprechend alle anfallenden Kosten, seien sie nun monetär oder nicht-monetär, um daraus mögliche Verluste ableiten zu können.

Die Arbeitsleistung des Menschen kann als Güterverbrauch betrachtet werden. Die infolge der Arbeit auftretenden Schäden des Gutes Gesundheit werden im betrieblichen Kostenkalkül nicht direkt beachtet. In Ausnahmefällen werden in riskanten Berufen höhere Löhne gezahlt. Die gesundheitlichen Schäden wirken sich auf höhere Ausgaben im Gesundheitswesen und damit auf die dadurch ansteigenden Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen aus. Infolge der betrieblichen Güterproduktion fällt entsprechend ein nicht erfassbarer Güterverbrauch an, der volkwirtschaftliche Kosten verursacht, der eigentlich den Kosten der Güterproduktion zurechenbar ist. Entsprechend sind die volkswirtschaftlichen Kosten diejenigen, „für die private Unternehmer nicht ohne weiteres verantwortlich gemacht werden können“[46].

Die Sozialkosten beinhalten auch die Kosten der Arbeitslosigkeit, die im Folgenden erläutert werden.[47] Im marktwirtschaftlichen System antwortet ein Unternehmen auf einen Gewinnrückgang oder gar Verlust mit der Senkung der variablen Lohnkosten. Der Arbeiter mit seinem frei ausgehandelten Lohnvertrag ist Bestandteil dieser. Eine Senkung der Lohnkosten des Betriebes hat somit auch Auswirkungen auf den Personalbestand des Unternehmens und führt neben Lohnkürzungen auch zu Rationalisierungsmaßnahmen. Besonders in konjunkturellen Abschwungsphasen kommt es zu einer Welle von Entlassungen und zu immer weniger Nachfrage von Arbeitsleistung. Zudem werden die volkswirtschaftlichen Kosten in der Privatwirtschaft als zunehmende Stückkosten auf die Produktionsstufen und somit auf die Gesellschaft abgewälzt. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und damit auch der Sozialkosten (z.B. Arbeitslosenunterstützung) ist die Folge von marktwirtschaftlicher Organisation und dem daraus entstehenden Wohlfahrtsverlust, weil Menschen nicht erwerbstätig sind. Arbeitslosigkeit bedeutet volkwirtschaftlicher Verlust, da dadurch das Realeinkommen sinkt, es zu Einkommensausfällen kommt und dies „praktisch für jede Bevölkerungsschicht eine Senkung des Lebensstandards“[48] bedeutet.

Die Kosten der Arbeitslosigkeit können, wie schon erwähnt, zum einen monetär bewertet werden aber auch nicht-monetär sein. Finanzielle Kosten werden in Geldgrößen bewertet und fallen als Ausgaben an.

2.2.2 Psychosoziale Kosten

Kosten können auch nicht-monetäre Verluste darstellen. So sind traumatische Schocks und eine damit einhergehende Schädigung der psychischen Stabilität des Menschen, z.B. durch den Verlust der Arbeit, aber auch ein sinkendes solidarisches Verhalten in der Gesellschaft, Verluste, die nur schwer monetär bewertet werden können. Diese Verluste werden als psychosoziale Kosten bezeichnet.

Für den Einzelnen bedeutet die Erwerbstätigkeit mehr als nur die Sicherung der finanziellen Existenz. Der Arbeitsplatz ermöglicht es auch, soziale Kontakte zu knüpfen, die tägliche Beschäftigung planerisch zu gestalten und selbstbewusster durch das Leben zu gehen.[49] Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet daher auch gesellschaftliche Isolierung und Verunsicherung des einzelnen. Führt die Kündigung gar in die Langzeitarbeitslosigkeit, so steigen diese so genannten psychosozialen Kosten stark an. Auf die psychosozialen und gesundheitlichen Kosten wird detailliert im Abschnitt 5 eingegangen.

2.2.3 Opportunitätskosten

Wie schon dargestellt, geht die volkswirtschaftliche Definition der Kosten über die betriebswirtschaftliche hinaus. Die volkswirtschaftlichen Kosten enthalten nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch die eben Ansatzweise erläuterten psychosozialen Kosten sowie die subtileren Opportunitätskosten, auch Alternativkosten genannt. Wenn Menschen Entscheidungen treffen, fallen Opportunitätskosten an, denn sobald sich eine Person für eine mögliche Alternative entscheidet, verzichtet sie damit gleichzeitig auf viele andere Alternativen. „The opportunity cost is the value of the good or service forgone.“[50] Opportunitätskosten werden zumeist für nicht auf dem Markt gehandelte Güter, wie z.B. saubere Luft, angewendet.

Mit Hilfe der Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit wird somit eine Möglichkeit geschaffen, Güter zu bewerten, welche produziert werden könnten, wenn die Arbeitsleistung der Arbeitslosen gebraucht würde. Es stellt sich also die Frage, welche Wohlfahrtsgewinne bzw. zusätzlichen Produktionswerte möglich wären, wenn Vollbeschäftigung herrscht. Somit sind die Eigenschaften dieser Kosten eher fiktiver Natur. Die Opportunitätskosten können pro Arbeitslosen oder auch für die Volkswirtschaft ermittelt werden. Detaillierter wird auf dieses Thema noch in Abschnitt 4 eingegangen.

3 Die gesamtfiskalischen Kosten durch Arbeitslosigkeit

3.1 Gesetzliche Grundlagen und die „Hartz-Reformen“

Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit und die mit ihnen zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen sowie deren Neugestaltung zusammengefasst.

Die folgenden Regelungen galten bis zum Jahr 2002 und teilweise darüber hinaus. Es bestanden drei unterschiedliche soziale Sicherungssysteme der Arbeitslosenversicherung nebeneinander.[51] Verlor jemand seinen Arbeitsplatz und somit auch sein Erwerbseinkommen, erhielt dieser Lohnersatzzahlungen aus der Arbeitslosenversicherung. Diese staatliche Unterstützung wurde nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Ein Arbeitsloser erhielt zunächst das Beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Die Dauer der Gewährung war abhängig vom Alter und der Länge des Versicherungsverhältnisses und lag zwischen 6 und 32 Monaten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes lag bei 60 % bzw. 67 % des Nettoarbeitsentgelts.[52] Dauerte die Arbeitslosigkeit länger an und wurde der Arbeitslose als bedürftig eingestuft, zahlte der Staat die Steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe aus. Diese betrug 53 % bzw. 57 % des Nettoarbeitsentgeltes und galt zunächst unbefristet.[53] Die jeweiligen Nettoeinkommenseinbußen für den Arbeitslosen im Vergleich zur Arbeitslosenunterstützung, um Anreize zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen, werden auch als Kosten der Arbeitslosigkeit definiert. Neben der Reduzierung des Nettoeinkommens für den Arbeitslosen wird gleichzeitig auch das Bruttoeinkommen reduziert. Dies hat eine Senkung der Einnahmen bei den Sozialversicherungsträgern und den Finanzämtern durch nicht eingenommene direkte und indirekte Steuern zur Folge. Diese Einnahmeausfälle werden auch als Kosten der Arbeitslosigkeit erfasst und zumeist durch finanzielle Einsparungen bei öffentlichen sowie kulturellen Einrichtungen wieder ausgeglichen. Auch Steuer- und Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen werden gewöhnlich von den Regierenden in Betracht gezogen. Das hohe Ausmaß des Wohlfahrtsverlustes ist hier nur schwer abschätzbar.

Des Weiteren werden auch das Schlechtwettergeld und Kurzarbeitergeld als Kosten der Arbeitslosigkeit definiert und über kurze Fristen ausgezahlt. Die Sozialhilfe und das Wohngeld bezogen sich auf den individuellen Bedarf und nicht auf das vorher erzielte Nettoarbeitsentgelt.[54] Beides wurde in Notlagen gewährt und vollständig von der Kommune finanziert.

Werden die genannten einzelnen Komponenten mit den im vorherigen Abschnitt 2.2 erläuterten Kostenarten zusammengefasst, so können im weiteren Verlauf dieser Arbeit folgende Kosten der Arbeitslosigkeit untersucht werden:

- Ausgaben der staatlichen Verwaltung[55]
- Einnahmeausfälle der staatlichen Verwaltung
- Einnahmeausfall pro Arbeitslosem und wenn vorhanden der Haushaltsgemeinschaft
- Opportunitätskosten für den Arbeitslosen und die Gesellschaft
- Psycho-soziale Kosten pro Arbeitslosem, dessen Haushaltsgemeinschaft, wenn vorhanden und für die Gesellschaft.

Aufgrund der Kostenexplosion durch den kontinuierlichen Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit hat sich die Bundesregierung unter Gerhard Schröder im Jahr 2002 dazu entschieden, eine Kommission mit der Änderung der Arbeitsmarktgesetzgebung in Deutschland zu beauftragen.[56] In der Politik und der Gesellschaft wurde folgende Kritik an den bisherigen gesetzlichen Regelungen laut: Das Nebeneinander von zwei „bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungssystemen“, also der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe, lässt sich „ökonomisch und kostenträchtig“[57] nur schwer begründen. Unzureichende Transparenz, zuviel Bürokratie und damit einhergehende Hürden für die arbeitslosen Menschen in Deutschland sollen durch die so genannten „Hartz-Gesetze“ verschwinden. Unterschiedliche Regelungen führen zu ungleicher Behandlung der Leistungsempfänger. Zudem führen eine „mangelnde Abstimmung und vor allem die unklaren Verantwortlichkeiten bei gegebenen rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen zu massiven Kostenverschiebungen zwischen den unterschiedlichen“[58] Leistungsträgern. Am 22. Februar 2002 wurde die „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ gegründet und legte im August desselben Jahres u. a. folgende Vorschläge vor:[59] Ansprüche an das Arbeitslosengeld (neu: Arbeitslosengeld I) werden nicht generell geändert. Die Bezugsdauer beträgt hier maximal 12 Monate. Die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst, welches unterhalb des Leistungsniveaus der bisherigen Sozialhilfe liegt. Damit besteht nur noch eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts im Anschluss an das Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld II wird durch Steuern finanziert und erfordert eine Bedürftigkeitsfeststellung. Ob eine arbeitslose Person erwerbsfähig ist, entscheiden ein Fallmanager und ein Arzt im Job-Center. Das Job-Center ist nunmehr die einheitliche Anlaufstelle für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen. Sämtliche finanziellen Lasten, die hier anfallen, werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt.

Des Weiteren entspricht der vorherigen Sozialhilfe nun das so genannte Sozialgeld. Diese Leistung können Personen beantragen, die nicht erwerbsfähig sind. Für die Verwaltung und finanziellen Ausgaben sind hier die zuständigen Kommunen verantwortlich.

Zur Reduzierung des administrativen Aufwands bei den staatlichen Stellen sowie bei den Arbeitgebern wurde vorgeschlagen, für die Berechnung des Arbeitslosengeldes grundsätzlich den durchschnittlichen Lohn der vergangenen 12 Monate zugrunde zu legen. Zudem soll während des Leistungsbezugs auf die jährliche Anpassung des Bemessungsentgeltes an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte verzichtet werden.

Am 1. Januar 2005 konnte nach Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat und Absprachen mit den Oppositionsparteien das vierte und vorerst letzte Hartz-Gesetz in Kraft treten. In der Bevölkerung und besonders bei den Gewerkschaften sowie den Menschen in den Neuen Bundesländern machte sich während der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen am Arbeitsmarkt Unmut breit. Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel fasst mit seiner Kritik an den „Hartz–Reformen“ die problematische Kostensituation infolge der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland treffend zusammen: „Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. (…)“[60]

3.2 Ausgaben staatlicher Kostenträger

Im Folgenden werden die gesamtfiskalischen Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit und der Stillen Reserve in Maßnahmen detaillierter untersucht. Dabei wird speziell die Entstehung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die Jahre 1999 bis 2003 betrachtet. Für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung werden die Jahre 2002 und 2003 genauer analysiert. Dem gegenüber werden im Punkt 3.3 die Mindereinnahmen in Folge der Unterbeschäftigung für die Jahre 1999 bis 2003 genauer dargestellt. Hierbei wird es vor allem um direkte und indirekte Steuerausfälle sowie um die stetig sinkenden Einnahmen der staatlichen Sozialversicherungen gehen. Wie schon in Abschnitt 2.2 erläutert, fallen diese Mehrausgaben und Mindereinnahmen als Kosten der Arbeitslosigkeit an, die in Geldgrößen bewertet werden.

3.2.1 Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit

Nachdem die Arbeitslosigkeit im Abschnitt 2 definiert, das Ausmaß der Unterbeschäftigung sowie die gesetzlichen Grundlagen beschrieben wurden, ist es nun sinnvoll die einzelnen Kostenkomponenten auf Bundesebene zu erläutern. Dazu empfiehlt sich zunächst eine Analyse der Ausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.[61] Ein Teil der Ausgaben fällt durch die aktive Arbeitsmarktpolitik an, ein Interventionsinstrumentarium des Staates, das dazu dient, Menschen ohne Arbeit in eine dauerhafte Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.[62] Die Förderung der unter Abschnitt 2.1.2.2 genannten Problemgruppen ist hier von großer Bedeutung.

Die Tabelle in Anhang 11 gibt einen guten Überblick der Ausgaben der Bundesagentur sowie des Bundes. In der linken Spalte sind die Ausgabenbereiche und in den rechten Spalten jeweils die anfallenden Kosten für die Jahre 2002 und 2003 für Gesamtdeutschland abgebildet. Weiter unten in der Tabelle sind die jeweiligen Prozentanteile an den gesamten Ausgaben dargestellt. In der ersten Zeile sind die gesamten Ausgaben der Bundesagentur aufgelistet. In einem weiteren Kostenblock erscheinen die Leistungen für die aktive Arbeitsförderung. „Die für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung veranschlagten Mittel“ sind mit Ausnahmen „im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in einem Eingliederungstitel“[63] eingestellt. Die Ausgaben hierfür sind die höchsten der aktiven Arbeitsförderung. Sie sanken von 2002 auf 2003 um 1407,4 Mio. € auf 12092,2 Mio. €. Dies entspricht 16,4 % der gesamten Ausgaben. Die „Sonstigen Leistungen“[64], welche überwiegend durch die Tätigkeiten der Verwaltung in der Bundesagentur für Arbeit anfallen, verursachten Ausgaben von 8643,3 Mio. € im Jahr 2002 und 8803,9 Mio. € im Jahr 2003. Dies entspricht 11,9 % der gesamten Ausgaben. Zu beachten ist, dass nicht alle hier anfallende Ausgaben auch Kosten der Arbeitslosigkeit sind. Der Verwaltungsaufwand fällt auch für Kindergeldleistungen an.

[...]


[1] vgl. Hummel (1997), S. 121

[2] vgl. Samuelson (1998), S. 590

[3] vgl. Eberhart (1998), S. 17

[4] Karl Marx, MEW 23 (1968), S. 568

[5] Karl Marx, MEW 23 (1968), S. 664

[6] § 101, AFG (1998)

[7] Arbeitsmarktreport Berlin Nord, Presseinformation 04/2005, S. 2

[8] vgl. Abbildung 1

[9] vgl. Brinkmann et al. (1987), S. 387

[10] vgl. ANBA (2002), S.60

[11] gemäß SGB III

[12] vgl. Samuelson (1998), S. 567

[13] vgl. Beißinger (1997), S.238 ff.

[14] vgl. Anhang 1

[15] vgl. Hinrichs et al. (2002), S. 8

[16] vgl. Beißinger (1997), S.243

[17] vgl. Anhang 1

[18] vgl. Anhang 1

[19] vgl. Anhang 1

[20] vgl. Anhang 2

[21] vgl. Anhang 2

[22] Beißinger (1997), S. 256

[23] vgl. Anhang 2 & 3

[24] vgl. Anhang 2

[25] vgl. Anhang 2

[26] vgl. Anhang 1 & 2

[27] vgl. Anhang 1

[28] vgl. Anhang 2

[29] vgl. Anhang 4

[30] vgl. Anhang 5

[31] vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003), S.1 ff.

[32] vgl. Anhang 4

[33] vgl. Anhang 6

[34] vgl. Hinrichs et al.(2002), S.20

[35] vgl. Statistisches Bundesamt (2002), S.103 ff.

[36] vgl. Hinrichs et al.(2002), S. 20 & Anhang 6

[37] vgl. Hagen et al. (2000), S.93 & Anhang 7

[38] vgl. Anhang 5

[39] vgl. Anhang 5

[40] vgl. Anhang 8 & Statistisches Bundesamt (2002), S. 105

[41] vgl. Anhang 10

[42] vgl. Statistisches Bundesamt (2002), S. 105

[43] Kapp (1958), S. 12

[44] Wöhe (1996), S. 492

[45] Samuelson (1998), S. 128

[46] Kapp (1958), S.13

[47] vgl. Kapp (1958), S. 144 ff.

[48] Kapp (1958), S. 147

[49] vgl. Friedrich (1981), S. 49

[50] Samuelson (1998), S. 128

[51] vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003), S. 8

[52] ebenda

[53] ebenda

[54] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003), S. 8

[55] insbesondere der Bundesagentur für Arbeit, den Sozialversicherungsträgern und den Finanzämtern

[56] vgl. Fertig et al. (2004), S.17

[57] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2003), S. 8

[58] ebenda

[59] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept, Stand: 25.5.2005

[60] http://www.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept, Stand: 25.5.2005

[61] vgl. SGB IV, § 71a

[62] vgl. ANBA (2003), S. 95

[63] SGB IV, § 71b (1), Kapitel 2 des BA Haushaltes

[64] vgl. SGB IV, § 73

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783836626958
DOI
10.3239/9783836626958
Dateigröße
1.8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Freie Universität Berlin – Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (März)
Note
1,3
Schlagworte
arbeitslosigkeit hartz kosten steuer
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Titel: Die Kosten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
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