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Beteiligungsfinanzierung bei technologischen Start-up Unternehmen

©2008 Diplomarbeit 79 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die heutige Wirtschaft ist komplexer als je zuvor. Unternehmen müssen sich täglich neuen Herausforderungen stellen, um auf den jeweiligen Märkten überleben zu können. Dabei müssen sie Fragen wie: ‘Sind wir im Vergleich zur Konkurrenz noch gut aufgestellt? Macht es Sinn mit diesem oder jenem Unternehmen zu fusionieren? Welchen Personalbedarf hab ich in 5 Jahren? Sind meine Lieferanten noch gut genug? Möchte ich meine Produktpalette erweitern bzw. neu strukturieren?’ beantworten. All diese Fragen haben häufig einen großen Einfluss auf die Strategie des Unternehmens. So kann zum Beispiel bei einem großen Personalabbau, der zwar notwenig ist, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, jedoch von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, das Image des Unternehmens leiden. Oder es kann durch eine Fusion mit einem ‘Konkurrenten’ die eigene Position auf dem Weltmarkt gestärkt bzw. ausgebaut werden. Diese Entscheidungen beeinflussen u. a. die finanzielle Lage des Unternehmens.
Die neusten Ereignisse, wie z.B. die aktuelle Hypotheken- und Kreditkrise in den USA, an den weltweiten Finanzmärkten zeigen, dass ein Unternehmen schnell in Schieflage geraten kann, wenn es eine schlechte Kapitalstruktur hat. Ebenso haben die Jahre 2000 – 2003 gezeigt, dass das Platzen einer Börsenblase eine gesamte Volkswirtschaft in eine Krise ziehen kann. Ein Grund dafür ist u. a., dass Banken den Unternehmen zu leichtfertig Kredite geben. Die Unternehmen können mit dem Abschwung in der Volkswirtschaft jedoch ihren Verpflichtungen aus diesen Kreditgeschäften nicht mehr nachkommen. Das führt zum einem bei den Banken zu erheblichen Abschreibungen und treibt zum anderen Unternehmen vermehrt in die Insolvenz.
Um dem entgegen zu wirken, wird von den Banken verlangt, dass diese ihre Kreditvergabeentscheidungen zu überarbeiten haben, d.h. die Banken verlangen von nun an mehr Sicherheiten für Kredite. So müssen die Unternehmen eine höhere Eigenkapitalquote vorweisen. Aus diesen Gründen ist es für Unternehmen schwerer, an neues, frisches Kapital zu gelangen.
Neben der Beschaffung von Fremdkapital haben Unternehmen die Möglichkeit, weiteres Eigenkapital aufzunehmen. Während börsennotierte Unternehmen dies am öffentlichen Kapitalmarkt tun, gibt es viele Unternehmen, die diese Möglichkeit nicht haben und ihr Eigenkapital über Beteiligungen erhöhen.
Wie dies genau geschieht und welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung es insbesondere für […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ursprung von Unternehmensbeteiligungen
1.2 Definition von Beteiligungen allgemein
1.3 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Beteiligungen
1.4 Besonderheiten von technologischen Start – up Unternehmen

2 Externe Finanzierungsquellen
2.1 Fremdkapital
2.2 Eigenkapital
2.3 Hybride Finanzierungsformen
2.4 Fördermittel

3 Theorien zur Kapitalstruktur
3.1 Kapitalstruktur und optimale Finanzierung
3.2 Agency Theory
3.3 Signaling
3.4 Pecking Order
3.5 Steuerlich Aspekte
3.6 Fazit

4 Kapitalgeber
4.1 Privatinvestoren und Business Angels
4.2 Venture Capital Gesellschaften
4.3 Kapitalbeteiligungsgesellschaften
4.4 Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen

5 Relevante Finanzierungsformen für Business Angels
5.1 Eigenkapital
5.2 Eigenkapital mit Wertsicherungsklausel
5.2.1 Verwässerungsschutz
5.2.2 Meilensteinbasierte Zahlungen
5.2.3 Vorkaufsrecht
5.2.4 Drag Along Right - Mitverkaufspflicht
5.2.5 Tag Along Right - Mitverkaufsrecht
5.2.6 Bindung des Managements
5.2.7 Call und Put Optionen
5.2.8 Liquidationspräferenzen
5.2.9 Kontroll- und Mitwirkungsrechte
5.3 Genussrecht
5.4 Stille Beteiligung
5.5 Atypisch–stille Beteiligung
5.6 Wandelanleihen
5.7 Darlehen

6 Praxisbeispiel
6.1 Einleitung
6.2 Professionelles Beteiligungsmanagement
6.3 Ablauf des Beteiligungsprozesses
6.3.1 Screening von Beteiligungskandidaten
6.3.2 Prüfung von Beteiligungsmöglichkeiten
6.3.3 Unternehmensbewertung
6.3.4 Vertragsverhandlung
6.3.5 Begleitung des Managements
6.3.6 Verkauf der Beteiligung
6.4 Vertragsgestaltung von Business Angel Finanzierung
6.4.1 Allgemeine Auswirkungen Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung
6.4.2 Vor- und Mitverkaufsrechte/-pflichten
6.4.3 Kontroll- und Mitspracherechte
6.4.4 Wettbewerbsverbot
6.4.5 Finanzierungsbeziehungen
6.4.6 Handlungsempfehlung für den Business Angel

7 Fazit/ Ausblick

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung von Venture Capital Investitionen von 1980 - 1994

Abbildung 2: Entwicklung des Beteiligungsmarktes in Deutschland von 1997 - 2003

Abbildung 3: Finanzierungsphasen eines Unternehmens

Abbildung 4: Anteil von Private Equity/ Venture Capital an den F&E Aufwendungen in den USA von 1994 - 2000

Abbildung 5: Private Equity/ Venture Capital Investitionen in innovative u. technologieorientierte Branchen und inländische Patentanmeldungen

Abbildung 6: Rendite/ Risiko Relationskurve unterschiedlicher Finanzierungsformen

Abbildung 7: Überblick über staatliches Beteiligungskapital

Abbildung 8: Der Beteiligungsprozess

Abbildung 9: Ermittlung des subjektiven Unternehmenswertes

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: wichtige Agency Effekte von VC – Finanzierungen

Tabelle 2: Bestandteile des Eigenkapitals

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die heutige Wirtschaft ist komplexer als je zuvor. Unternehmen müssen sich täglich neuen Herausforderungen stellen, um auf den jeweiligen Märkten überleben zu können. Dabei müssen sie Fragen wie: „Sind wir im Vergleich zur Konkurrenz noch gut aufgestellt? Macht es Sinn mit diesem oder jenem Unternehmen zu fusionieren? Welchen Personalbedarf hab ich in 5 Jahren? Sind meine Lieferanten noch gut genug? Möchte ich meine Produktpalette erweitern bzw. neu strukturieren?“ beantworten. All diese Fragen haben häufig einen großen Einfluss auf die Strategie des Unternehmens. So kann zum Beispiel bei einem großen Personalabbau, der zwar notwenig ist, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, jedoch von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, das Image des Unternehmens leiden. Oder es kann durch eine Fusion mit einem „Konkurrenten“ die eigene Position auf dem Weltmarkt gestärkt bzw. ausgebaut werden. Diese Entscheidungen beeinflussen u. a. die finanzielle Lage des Unternehmens.

Die neusten Ereignisse, wie z.B. die aktuelle Hypotheken- und Kreditkrise in den USA, an den weltweiten Finanzmärkten zeigen, dass ein Unternehmen schnell in Schieflage geraten kann, wenn es eine schlechte Kapitalstruktur hat. Ebenso haben die Jahre 2000 – 2003 gezeigt, dass das Platzen einer Börsenblase eine gesamte Volkswirtschaft in eine Krise ziehen kann. Ein Grund dafür ist u. a., dass Banken den Unternehmen zu leichtfertig Kredite geben. Die Unternehmen können mit dem Abschwung in der Volkswirtschaft jedoch ihren Verpflichtungen aus diesen Kreditgeschäften nicht mehr nachkommen. Das führt zum einem bei den Banken zu erheblichen Abschreibungen und treibt zum anderen Unternehmen vermehrt in die Insolvenz.[1]

Um dem entgegen zu wirken, wird von den Banken verlangt, dass diese ihre Kreditvergabeentscheidungen zu überarbeiten haben, d.h. die Banken verlangen von nun an mehr Sicherheiten für Kredite. So müssen die Unternehmen eine höhere Eigenkapitalquote vorweisen. Aus diesen Gründen ist es für Unternehmen schwerer, an neues, frisches Kapital zu gelangen.[2]

Neben der Beschaffung von Fremdkapital haben Unternehmen die Möglichkeit, weiteres Eigenkapital aufzunehmen. Während börsennotierte Unternehmen dies am öffentlichen Kapitalmarkt tun, gibt es viele Unternehmen, die diese Möglichkeit nicht haben und ihr Eigenkapital über Beteiligungen erhöhen.

Wie dies genau geschieht und welche Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung es insbesondere für Unternehmen in der Gründungsphase gibt, ist Thema dieser Arbeit. Dabei wird ausführlich auf den Beteiligungsprozess aus Sicht des Beteiligungsgebers (Investor) eingegangen. Des Weiteren werden verschiedenen Formen der Beteiligungsfinanzierung untersucht und es wird

versucht zu zeigen, ob es eine optimale Form von Beteiligung gibt. Am Ende des theoretischen Teils wird aus Sicht eines Investors eruiert, welche Möglichkeit der Begleitung des Managements und welche Formen des Ausstiegs aus Beteiligungen, dem so genannten Exit, es gibt. Die theoretischen Erkenntnisse werden anschließend auf einen Praxisfall übertragen.

Ziel der Arbeit ist es, die theoretischen Grundlagen der Beteiligungsfinanzierung für einen Privatinvestor zu beschreiben. Darauf aufbauend werden konkrete Empfehlungen anhand eines Praxisbeispieles gegeben.

1.1 Ursprung von Unternehmensbeteiligungen

Bevor genauer auf die verschiedenen Formen von Beteiligungen, die Arten von Investoren und den Beteiligungsprozess an sich eingegangen wird, soll zunächst einmal ein Überblick über die historische Entwicklung von Beteiligungen gegeben werden.

Die Anfänge der Beteiligungsfinanzierung sind in den USA zu finden. 1946 wird in Boston die erste Venture Capital Gesellschaft gegründet.[3] Es dauert jedoch noch bis zum Jahr 1958 bis dieses Marktsegment anfängt, an Bedeutung zu gewinnen. Ein Grund dafür ist auch, dass die US – Regierung die Gesellschaften finanziell unterstütze. Für jeden Dollar, den die Unternehmen investierten, können sie vier Dollar zu niedrigen Zinsen von der Regierung leihen.[4] Aber auch der boomende Aktienmarkt sorgt dafür, dass in den 60er Jahren dieses Marktsegment sehr schnell wächst. Wie ein boomender Aktienmarkt dem Marktsegment zum Aufstieg verhilft, so trägt ein abschwächender Aktienmarkt auch dazu bei, dass dieser fast vollständig verschwindet, wie zur Börsenkrise in den 70er Jahren.[5] Zu einer Erholung kommt es Ende der 70er Jahre u.a. auch deshalb, weil das Steuergesetz von 1978 die Kapitalertragsteuer von 49,5% auf 28% reduziert und weil den Pensionfundsmanagern erlaubt wird, in spekulative Objekte, d.h. Venture Capital[6], zu investieren. Eine weitere Belebung des Beteiligungsmarktes in den USA wird dadurch erreicht, dass die Kapitalertragssteuer, die von privaten Personen zu zahlen ist, von 28% auf 20% gesenkt wird. Aber auch der wieder erstarkte Aktienmarkt trägt zur „Wiederbelebung“ des Venture Capital Marktes bei.[7] Es kann demnach festgestellt werden, dass es eine enge Korrelation zwischen dem Aktien- und dem Beteiligungsmarkt, sowie steuerliche und politische Rahmenbedingungen gibt.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Anstieg der Investitionen in den Beteilgungsmarkt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Entwicklung von Venture Capital Investitionen von 1980 - 1994[8]

Wie aus Abbildung 1 ersichtlich ist, steigen die Investitionen in Beteiligungen 1987 auf ein Allzeithoch, brechen jedoch in den nächsten Jahren um ca. 60% (1991) ein, was unter anderem auch mit dem Börsencrash von 1987 und dem so genannten „schwarzen Montag“ zusammenhängt. Am 19. Oktober 1987 verbucht die Wall Street den größten Tagesverlust (22,6%) ihrer Geschichte und übertrifft damit sogar den Crash von 1929, der zu einer weltweiten Rezession führt. Aber nicht nur der Börsencrash sondern auch die hohen Zinsen sorgen dafür, dass Investitionen in Beteiligungen zurückgehen.[9]

In Deutschland wurden die ersten Beteiligungsgesellschaften Mitte der 60er Jahre gegründet. Als eine Ursache kann das Sinken der Eigenkapitalquote der Unternehmen angesehen werden. Geht die Initiative zunächst von Privatpersonen aus, so sind im Laufe der Jahre immer mehr Kreditinstitute an der Gründung von Unternehmen beteiligt, wobei die Kreditinstitute eigene Beteiligungsgesellschaften nutzten.[10] Wie bereits erwähnt, ist der Beteiligungsmarkt auch abhängig von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dies lässt sich in Deutschland in den 80er Jahren gut beobachten. So tragen die Implementierung des europäischen Binnenmarktes und gute volkswirtschaftlichen Bedingungen zu einem förderlichen Investitionsklima bei. Ebenso führen ungeklärte Nachfolgeregelungen zu wachsendem Investitionsbedarf, in Form von Management Buyouts bzw. Management Buyins.[11] Dies sind u. a. zwei Formen eines Exits aus Beteiligungen, auf welche später in dieser Arbeit genauer eingegangen wird. Ende der 80er Jahre wird in Deutschland ein Gesetz (UBGG) verabschiedet, dass Beteiligungsgesellschaften in Form von Steuererleichterungen unterstützt. Ausserdem wird vom Gesetzgeber eine weitere Form zur Verbesserung der Eigenkapitalquote von mittelständischen Unternehmen ermöglicht, indem Investmentfonds gestattet wird, sich an Unternehmen in Form von stillen

Beteiligungen einzubringen. In den 90er retardiert sich die Entwicklung des Beteiligungsmarktes in Deutschland, da durch die wirtschaftliche Integration der DDR – Industrie viele Ressourcen gebunden werden.[12]

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und auch an die Erfolgsgeschichte der USA anknüpfen zu können, wird vom Gesetzgeber 1996 das „Aktionsprogramm für Investition und Arbeitsplätze“ und das „Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung“ verabschiedet. Damit soll die Finanzierungssituation für Beteiligungs- und Risikokapital verbessert werden.[13] „Die Maßnahmen dieses Aktionsprogramms wurden u. a. durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz (3.FFG), durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie durch das Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz – KapAEG) umgesetzt.“[14] In der nachfolgenden Abbildung 2 ist die Entwicklung des Beteiligungsmarktes von 1980 – 2003 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Entwicklung des Beteiligungsmarktes in Deutschland von 1997 - 2003[15]

Aus dieser Abbildung ist ersichtlich, dass es ein sehr großes Wachstum in diesem Marktsegment gibt. Allein in den Jahren 1997 – 2003 hat sich die Zahl der Gründungen der Gesellschaften, die sich auf Beteiligungen spezialisiert haben, fast verdoppelt, wenn die Zahl der Gründungen bis 1996 als Grundlage genommen wird. Weiterhin lässt sich erkennen, dass der Beteiligungsmarkt sehr zyklisch ist. In den Jahren nach dem Platzen der Technologieblase geht die Zahl der Gründung von Beteiligungsgesellschaften sehr stark zurück. Dies ist

u. a. auch damit zu begründen, dass es in den Jahren 2001 – 2003 zu einem sehr starken Abschwung der deutschen Wirtschaft kam.

1.2 Definition von Beteiligungen allgemein

In diesem Abschnitt wird dargelegt, was Beteiligungen allgemein sind, wer die Beteiligungsgeber sein können und in welchen Lebenszyklusphasen eines Unternehmens welche Form von Beteiligung vorkommen kann.[16]

„Beteiligungsfinanzierung liegt vor, wenn dem Unternehmen von Eigentümern Eigenkapital bei der Gründung, zur Kapitalerhöhung oder durch Neuaufnahme von Gesellschaftern in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen oder Rechten von außen zugeführt wird.“[17] Hierbei ist die Bereitstellung von Geldeinlagen die häufigste Möglichkeit eine Beteiligung einzugehen. Dabei übernimmt die Beteiligungsfinanzierung unterschiedliche Funktionen. Zum einem, wie der Name schon sagt, die Finanzierungsfunktion, mit einer in der Regel „dauerhaften, unbefristete Finanzierung ohne Tilgungsvereinbarung“[18]. Des Weiteren kann die Haftungsfunktion der Einlage angegeben werden. Beteiligungskapital wird im Allgemeinen als Eigenkapital zur Verfügung gestellt und steht folglich in der Rückzahlungsverpflichtung hinter dem Fremdkapital. Als weitere Funktion kann die Repräsentationsfunktion genannt werden. Durch die Bereitstellung des Beteiligungskapitals, wird das Eigenkapital des Unternehmens erhöht. Mit höherem Eigenkapitalvolumen steigt gleichzeitig die Kreditwürdigkeit. Somit kann im Außenverhältnis die Höhe der Beteiligung ein Maßstab für die Bonität des Unternehmens sein. Im Innenverhältnis hingegen steht die Höhe auch für eine Machtposition. Je höher der Anteil am Eigenkapital eines Gesellschafters ist, umso höher ist sein Einfluss auf die Geschäftstätigkeit. Eine weitere Funktion ist die Kontrollfunktion. Da ein Investor seine Einlage nicht verlieren möchte, übernimmt er mit der Bereitstellung des Kapitals gleichzeitig eine Kontrollfunktion gegenüber der Geschäftsführung.[19] Als Beteiligungsgeber können sowohl natürliche, als auch juristische Personen auftreten, wobei natürliche Personen meist in Form von Privaten Investoren bzw. Business Angels (BA) vorkommen. Mit Juristische Personen sind hier Beteiligungsgesellschaften, wie z.B. Venture Capital (VC) Gesellschaften gemeint. Nicht-Beteiligungsunternehmen treten bei

Fusionen und Akquisitionen als strategische Investoren auf.[20] Auf diese Formen der Beteiligung wird in dieser Arbeit jedoch nicht eingegangen.

Ebenso kann eine Unterscheidung nach der Höhe der Beteiligung vorgenommen werden. Wird dies als Grundlage für die Definition von Beteiligungen herangezogen, muss in Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung unterschieden werden. Mehrheitsbeteiligung bedeutet, dass ein Investor die stimmrechtliche Mehrheit an einem anderen Unternehmen erworben hat. Daraus kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass von Minderheitsbeteiligung gesprochen wird, wenn die stimmrechtliche Mehrheit nicht vorhanden ist. Dies ist der Fall, wenn der Investor weniger als 50% der Stimmrechte des Unternehmens besitzt.[21] Als weitere Unterscheidung von Beteiligung kann die Phase genommen werden, in der ein Investor in ein Unternehmen investiert. Die nachfolgende Abbildung ist dies noch einmal grafisch dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Finanzierungsphasen eines Unternehmens[22]

Wie aus Abbildung 3 ersichtlich ist, werden in der Gründungsphase, der so genannten Early Stage vornehmlich eigene Mittel benötigt, ebenso, wie die Unterstützung durch die Familie und von Freunden. Im Fachjargon wird hier von den 3 F gesprochen, „Friends, Family and Fools“. Aber auch die BA unterstützen den Gründer. In den nächsten Phasen kann der Gründer dann Fördermittel beantragen. Unter der Vorraussetzung eines Erfolg versprechenden Konzept besteht die Möglichkeit zusätzlich VC zu akquirieren. Die Unterschiede zwischen BAs, VC usw. werden im Kapitel 4 ausführlich erläutert.

1.3 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Beteiligungen

Die Bedeutung von Beteiligungen für die Gesamtwirtschaft lässt sich primär an der Tatsache verdeutlichen, dass Beteiligungen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung junger Unternehmen leisten. Somit werden diese unterstützt, ihre innovativen Ideen umzusetzen. Weiterhin werden durch die Beteiligungen qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen, die Innovationskraft der Unternehmen wird verstärkt und strukturpoltische Ziele können erreicht werden.[23]

Die folgende Abbildung verdeutlicht den Beitrag von Beteiligungsfinanzierung zum Aufbau junger und wachstumsstarker Unternehmen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Anteil von Private Equity/ Venture Capital an den F&E Aufwendungen in den USA von 1994 - 2000[24]

Im Vergleich zu den USA kann gesagt werden, dass sich der Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E) in Deutschland ähnlich entwickelt hat.[25] Wie groß die Korrelation von Investitionen durch Beteiligungen an jungen Unternehmen und deren F&E Rate ist, lässt sich hervorragend an den Patentanmeldungen beobachten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Private Equity/ Venture Capital Investitionen in innovative u. technologieorientierte Branchen und inländische Patentanmeldungen[26]

Des Weiteren lässt sich feststellen, dass durch das Wagniskapital, qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Während im Zeitraum von 1992 – 1996 im Bundesdurchschnitt 5,2% der Arbeitsplätze abgebaut werden, kann durch das Engagement von Beteiligungen die Beschäftigungszahl um 17,2% erhöht werden. Ferner lässt sich der Erfolg von Beteiligungen in den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen manifestieren. So beträgt die Umsatzrendite für Unternehmen, die mit Beteiligungen finanziert werden, zwischen 2,3% – 3,3% während der Durchschnitt bei 1,9% – 2,6% liegt. Ebenso kann dies beim Umsatzwachstum gezeigt werden. Hier liegt die Differenz zwischen 2,3% – 7,9%. Weitere positive Effekte durch die Finanzierung mit Wagniskapital lassen sich in der Eigenkapital – Quote, den Exportanteil und der Investitionsintensität finden.[27]

In diesem Kapitel wird die Entwicklung des Beteiligungsmarktes, von seinen Anfängen in den USA und der Bedeutung für eine komplette Volkswirtschaft veranschaulicht. Dabei wird auch gezeigt, dass dieser Markt sehr anfällig sein kann, wenn es an den Börsen sehr volatil zugeht. Ferner ist deutlich geworden, welche Bedeutung beteiligungsfinanzierte Unternehmen für die Gesamtwirtschaft haben und wie diese zum allgemeinen Wachstum beitragen. Für die Zukunft ist ein positiver Trend für den Beteiligungsmarkt zu erkennen, da durch die Regelungen aus „Basel II“ die Unternehmen gezwungen sind Ihre Eigenkapitalquote deutlich zu verbessern. An dieser Stelle kommen die Beteiligungsgesellschaften ins Spiel.

1.4 Besonderheiten von technologischen Start – up Unternehmen

Da diese Arbeit auf technologische Start – up Unternehmen ausgerichtet ist, wird in diesem Kapitel genauer auf den Begriff des „technologischen Start – up Unternehmens“ eingegangen. Ferner wird eine Abgrenzung zu „normalen“ Start – up Unternehmen hergestellt.

Die Gründung eines Unternehmens ist ein „tastender und iterativer“[28] Prozess, der wohl durchdacht sein sollte. Dies gilt besonders bei technologiegeprägten Unternehmensgründungen. Denn diese weisen im Vergleich zu anderen Unternehmensgründungen eine eigene Spezifikation auf. Wo diese liegen und welche Charakteristika technologische Start – ups haben, wird im Folgenden erklärt.

Als erste Definition eines technologischen Start – up Unternehmen ist die folgende sehr treffend: „…the development process of an NTBF[29] often varies considerably from that of an ‘ordinary’ company…“[30]. Laut der Definition von Kulicke sind technologische Start – ups “neu gegründete oder junge Unternehmen, die als Kern ihrer Geschäftstätigkeit innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die auf einer Produkt- oder Verfahrensinnovation basieren, entwickeln und diese vermarkten.“[31] Mit anderen Worten zeichnet sich ein technologisches Start – up Unternehmen, „mehr als ein anderes, durch neue Produkte, neue Produktionsprozesse oder innovative, „technikhaltige“ Dienstleistungen“[32] aus. Des Weiteren sind diese Unternehmen dadurch gekennzeichnet, dass sie im hohen Umfang Forschung und Entwicklung betreiben, um technologischen Fragestellungen auf den Grund gehen zu können. Diese Unternehmen bieten Leistungen an, die einen „hohen Neuigkeitsgrad“[33] haben. Folglich unterscheidet sich ein technologisches Start – up Unternehmen von anderen, durch die eigene Entwicklung und den Innovationsgehalt der angebotenen Leistung.[34]

In der Literatur werden folgende Merkmale als notwendig erachtet, damit ein Unternehmen als technologisches Start – up Unternehmen angesehen werden kann. Dies sind:[35]

- die Durchführung mindestens eines größeren Entwicklungsprojekts, mit einem Entwicklungsaufwand von mehreren hundert TDM[36]
- die Vermarktung der Ergebnisse durch das Gründungsunternehmen
- eine zentrale Bedeutung von F&E im Wettbewerb
- die kontinuierliche Abfolge von Weiterentwicklungen oder Entwicklungsprojekten, d.h. keine einmaligen Aktivitäten oder lediglich Anpassungsentwicklungen (langfristige Betrachtung)

An dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass die Innovation nicht zwangsweise naturwissenschaftlicher bzw. ingenieurwissenschaftlicher Art sein muss. Es kann sich auch um eine neue Vertriebsstrategie handeln, welche das Unternehmen als technologisches Start – up Unternehmen charakterisieren würde.[37] Weiterhin zeichnen sich technologische Start – ups u. a. dadurch aus, dass sie besonders in der Gründungsphase sehr viel Kapital benötigen und vom Markt kurzfristig nur geringe Rückflüsse zu erwarten sind.[38] In der Regel stehen einem hohen technologischen und marktseitigen Risiko große potentielle Rückflüsse gegenüber. Wie die Unternehmen das benötigte Kapital bekommen und auf welche Quellen sie dabei zurückgreifen können, wird im nächsten Kapitel ausführlich erläutert. Wobei hier schon gesagt werden kann, dass besonders die externen Finanzierungsquellen im Vordergrund stehen, da eine Innenfinanzierung in der Gründungphase auf Grund fehlender Einnahmen nicht möglich ist.

2 Externe Finanzierungsquellen

In diesem Abschnitt liegt das Hauptaugenmerk auf der Passivseite der Bilanz. Es wird ausführlich dargelegt, welche Möglichkeiten es zur Deckung des Finanzierungsbedarfs über die externen Finanzquellen gibt. Dabei wird gezeigt, wo die Unterschiede zwischen Eigen- wie auch Fremdkapital liegen, welche Gestaltungsformen es gibt und dass es teilweise schwierig sein kann, die Finanzierungsart dem Eigen- bzw. dem Fremdkapital zuzuordnen. Abschließend wird kurz auf die Fördermöglichkeiten eingegangen.

2.1 Fremdkapital

Bei dieser Form der Finanzierung handelt es sich im weitesten Sinne um Beteiligungsfinanzierung. Bei der Fremdkapitalfinanzierung werden die Höhe und die Länge der Finanzierung, ebenso wie bei der Eigenkapitalfinanzierung, vertraglich geregelt. Des Weiteren werden Vereinbarungen bezüglich der Rückzahlung getroffen. Somit ist der Fremdkapitalgeber (FK – Geber) ebenso vom Erfolg des Unternehmens abhängig wie der Eigenkapitalgeber (EK – Geber), da beide im Falle einer Insolvenz mit finanziellen Einbussen bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.

Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten der Fremdkapitalfinanzierung aufgezeigt. Hierbei wird nur allgemein auf diese Form der Finanzierung eingegangen, da sie nicht Hauptbestandteil dieser Arbeit ist.

„Als Fremdkapital kann die Gesamtheit der Schulden angesehen werden, die auf der Passiv – Seite der Bilanz ausgewiesen sind.“[39] Dabei werden Rückstellung und Verbindlichkeiten, die in kurz-, mittel- und langfristige eingeteilt werden können, unterschieden. Sowohl die Rückstellungen als auch die Verbindlichkeiten sind geeignet, um in einem Unternehmen die Finanzierung von Investitionen zu gewährleisten.[40]

Rückstellungen sind gemäß § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen, für Abraumbeseitigung, sowie für ihrer Eigenart genau umschriebene Aufwendungen zu bilden.[41] Die Finanzierungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Tatbestand der Steuerstundung, wenn die Rückstellung über den Umsatzprozess als Einzahlung ins Unternehmen geflossen ist.[42]

Während die eben beschriebene Möglichkeit eine Form der Innenfinanzierung ist, wird anschließend auf die Möglichkeit der Außenfinanzierung eingegangen.

Hierbei wird dem Unternehmen Fremdkapital in Form von Geld- oder Sacheinlagen von außen zugeführt. Dabei entstehen für den Kapitalgeber Gläubigerrechte.[43] Das bedeutet, dass der Kapitalgeber Anspruch auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Verbindlichkeit und auf die Zahlung von Zinsen hat. Er hat kein Mitspracherecht in der Unternehmung und kann auch nicht an dessen Vermögenszuwachs partizipieren. Des Weiteren ist sein Engagement an der Firma auf einen vorher vertraglich festgelegten Zeitraum begrenzt.[44]

Wenn von Verbindlichkeit gesprochen wird, wird dies häufig mit dem Wort „Kredit“ assoziiert. Die Literatur unterscheidet dabei, folgende Formen Investitions-, Umsatz- oder Betriebsmittel-, Zwischen- und Konsum- bzw. Konsumentenkredite. Auf letztere Form wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da diese für die Arbeit keine weitere Relevanz hat. Investitionskredite können z.B. bei der Finanzierung von Anlagevermögen Anwendung finden, womit der goldenen Finanzierungsregel Rechnung getragen wird.[45] Betriebsmittelkredite kommen meist bei der Finanzierung von Umlaufvermögen zum Einsatz und Zwischenkredite werden eingesetzt, um den Zeitraum bis zum Erhalt eines langfristigen Kredites zu finanzieren.[46] Um sich das Fremdkapital, das zumeist von einem Kreditinstitut kommt, zu sichern, muss sich das Unternehmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung unterziehen. Dabei wird sowohl die persönliche, als auch die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit geprüft. Wenn beide Prüfungen positiv ausfallen, bekommt das Unternehmen den Kredit.[47]

2.2 Eigenkapital

Bei der Definition des Begriffs „Eigenkapital“ (EK) ist sich die Literatur uneins. So wird u. a. darüber diskutiert an welchen Prämissen EK gemessen werden soll: z.B. am Risikograd oder auch als „Summe des Vermögen abzüglich der Schulden“[48].[49] Da aus Verfassersicht diese Definitionen das Wesen des EKs nur bedingt widerspiegelt, wird an dieser Stelle auf Coenenberg verwiesen. Dieser beschreibt das EK als „die der Unternehmung von ihren Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellten Mittel, die dem Unternehmen durch Zuführung von außen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttung von innen zufließen.“[50] Somit ist ein wichtiger Punkt der Funktion des EKs geklärt. Dieser besagt, dass EK dem Unternehmen auf unbestimmte Zeit zur Verfügung steht. Hierbei muss dennoch beachtet werden, dass diese Definition

nicht ganz vollständig ist, denn wenn EK per Definition dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung steht und durch Einbehaltung der Gewinne auch von innen dem Unternehmen zugeführt werden kann, dann muss auch der Fall betrachtet werden, wenn ein Unternehmen Verlust schreibt. Drukarczyk nimmt diesen Fall in seine Form der Definition mit auf, indem er sagt, dass die EK – Geber „mit einer buchmäßigen Reduktion des Kapitalbestandes im Verlustfall“[51] rechnen müssen. Eine andere Form der Definition, die im Prinzip den gleichen Inhalt hat, stellt der Gesetzgeber im Kreditwesengesetz (KWG) § 10 Abs.5 dar. Hiernach ist als haftendes EK zu zählen, Kapital dass:[52]

- bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt
- erst nach Befriedigung der Gläubiger zurückgefordert werden darf
- in nicht weniger als zwei Jahren fällig werden darf

Wie festgestellt wird, ist sich die Literatur bei der Definition des Begriffs nicht einig und auch bei der der praktischen Ausführung in den Unternehmen gibt es Unterschiede. So richtet sich die EK - Ausstattung stark nach der Rechtsform des Unternehmens und wird teilweise per Gesetz vorgeschrieben.

Für Personengesellschaften gibt es keine gesetzliche Regelung, die dem Unternehmer vorschreibt, wie viel EK er in sein Unternehmen einzubringen hat. Dies lässt sich relativ einfach begründen, der Einzelunternehmer haftet für Verluste auch mit seinem Privatvermögen und somit unbeschränkt und unmittelbar. D.h., dass es für den Unternehmer keine große Rolle spielt, wie hoch sein EK ist, da die FK - Geber im Falle eines Verlustes auch auf sein Privatvermögen zugreifen können.[53]

Bei Kapitalgesellschaften wird aufgrund des Anlegerschutzes eine Mindesteinlage vorgeschrieben. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt diese mindestens 25.000,- € und bei der Aktiengesellschaft (AG) 50.000,- €. Wobei beachtet werden muss, dass die Kapitalbeschaffungsmaßnahmen der AG einfacheren Formalien unterliegt. Insbesondere börsennotierte AGs können am geregelten Kapitalmarkt (Börse) relativ schnell neue Gesellschafter, durch die Ausgabe von Aktien, akquirieren.[54]

Bei den Genossenschaften ist es ähnlich, wie bei Personengesellschaften. Auch hier ist gesetzlich kein Grundkapital vorgeschrieben, vielmehr schwankt das EK mit der Höhe der Mitglieder.[55] Da die Genossenschaft einen Sonderfall bildet und für die vorliegende Arbeit keine Relevanz hat, wird darauf nicht weiter eingegangen.

In diesem Abschnitt wird beschrieben, was EK ist, welche Bedeutung es für die Unternehmen hat und welche gesetzlichen Regelungen es zur Ausstattung der Unternehmen mit EK gibt. Ferner wird dargelegt, dass es für Unternehmen teilweise schwer, ist neues EK zu akquirieren bzw. dieses nur durch die Möglichkeiten der Innenfinanzierung oder durch die Nichtausschüttung von Gewinnen bereitgestellt werden kann.

2.3 Hybride Finanzierungsformen

In den ersten beiden Teilen dieses Kapitels wird die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung beschrieben. In diesem Abschnitt wird auf die Finanzierungsform des Mezzanine – Kapitals eingegangen.

Mezzanine – Kapital wird in der Literatur und in der Praxis als Hybrid bezeichnet. Hybrid meint in diesem Zusammenhang, dass das Mezzanine – Kapital zwischen EK und FK anzusiedeln ist.[56] Neben dem Mezzanine – Kapital gibt es noch andere hybride Finanzierungsformen, die sich in ihrer Ausgestaltung unterscheiden. Die Grundzüge der hybriden Finanzierung kann aber sehr gut anhand des sehr verbreiteten Mezzanine – Kapitals dargestellt werden. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht diesen Zusammenhang noch einmal:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Rendite/ Risiko Relationskurve unterschiedlicher Finanzierungsformen[57]

Als Hybrid wird diese Form der Finanzierung deshalb bezeichnet, weil sie sowohl EK-, als auch FK - Charakter aufweist. Der EK - Charakter wird mit der Nachrangigkeit zum anderen FK bei der Haftung, in Falle einer Insolvenz, begründet. Steuerrechtlich wird dieser Form der Finanzierung oft FK - Charakter zugeschrieben.[58]

Nach angelsächsischer Definition wird dem Mezzanine – Kapital eher EK- als FK - Charakter attestiert. Die Begründung hierfür ist in dem Fakt zu finden, dass Mezzanine – Kapital als nachrangig besichertes Darlehen aufgenommen wird und die Gläubiger im Falle einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern, die vorrangige Verpflichtungen gegenüber der Unternehmung haben, bedient. Somit wird durch die Aufnahme von Mezzanine – Kapital zusätzliche Haftungsmasse geschaffen und damit der EK - Charakter gerechtfertigt.[59]

Im Vergleich zum EK ist das Mezzanine Kapital jedoch vorrangig. Ein Investor würde im Falle einer Insolvenz den Eigentümern der Unternehmung zuerst bedient werden. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Finanzierung mit Mezzanine – Kapital für beide Seiten, Unternehmen und Kapitalgeber, Vorteile bringt. Der Kapitalgeber erhält eine angemessene Verzinsung für sein zur Verfügung gestelltes Kapital. Diese Zinszahlung ist zwar für das Unternehmen höher als bei der Aufnahme von reinem FK, jedoch bekommt es das Kapital ohne die Bereitstellung von gesonderten Sicherheiten gestellt. Weiterhin kann der Zinsaufwand steuer- und handelsrechtlich als Betriebsaufwand abgesetzt werden. Für beide Seiten ist das Engagement zeitlich begrenzt, d.h. es wird vorher festgelegt wie lange das Unternehmen mit diesem Kapital arbeiten und wie lange der Kapitalgeber mit einem Zins rechnen kann.[60]

Bei der Mezzanine – Finanzierung werden des Weiteren zwei Formen unterschieden. Die Unterscheidung wird hinsichtlich der Charakteristika des Kapitals getroffen. D.h., ob es eher dem EK oder eher dem FK zuzurechnen ist. Ist das Mezzanine – Kapital eher zum EK zu rechnen, wird von Equity – Mezzanine Capital (Quasi – EK) gesprochen, während bei der Orientierung näher zum FK hin, von Debt – Mezzanine Capital die Rede (Quasi – FK) die Rede ist.[61] Bei dem Equity – Mezzanine Capital wird dem Kapitalgeber zum einem die Möglichkeit eingeräumt, am Wertzuwachs des Unternehmens zu partizipieren und zum anderen gewährt das Unternehmen ihm ein Wandelsrecht. D.h., der Investor kann das zur Verfügung gestellte Kapital in Unternehmensanteile umwandeln. Dieses Umwandlungsrecht wird in der Praxis auch als Equity – Kicker bezeichnet.[62]

Das Debt – Mezzanine Capital zeichnet sich dadurch aus, dass die Laufzeit meist auf 6 – 10 Jahre begrenzt ist, das gewährte Darlehen nachrangig behandelt wird, sowie dem Unternehmen eine feste Nominalverzinsung plus einer zusätzlichen, erfolgsabhängigen Zinskomponente eingeräumt wird.[63] Ferner kann die Mezzanine – Finanzierung unterschieden werden, in „Privatplatzierungsinstrument“ und in die „Kapitalmarktinstrumente“.

Zu den Privatplatzierungsinstrumenten werden die Verpflichtungen gezählt, die nicht bzw. kaum fungibel sind, wie z.B. nachrangige Darlehen, partialische Darlehen oder stille Beteiligungen. Als Kapitalmarktinstrumente sind solche anzusehen, die auf fungiblen Wertpapieren fußen. Dies können z.B. Zerobonds, Wandelanleihen, Genusscheine oder Going – Public – Optionsanleihen sein.[64]

2.4 Fördermittel

Eine weitere Kapitalquelle bzw. Form der Finanzierung, die insbesondere für Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase von Bedeutung ist, ist die Finanzierung durch Fördermittel.[65] Müssen die zweckgebundenen staatlichen Mittel nicht zurückgezahlt werden, wird auch von verlorenen Zuschüssen gesprochen. Betriebswirtschaftlich können diese Fördermittel als außerordentliche Einnahmen verbucht werden, so dass sie höchstens steuerrechtlich gesehen auf der Passivseite der Bilanz auftauchen und deshalb hier nicht weiter berücksichtigt werden.[66] Eine Einteilung kann hinsichtlich der Herkunft der Mittel vorgenommen werden. Hierbei wird unterschieden, ob die Mittel aus Förderprogrammen des Bundes, der Länder oder der EU kommen. Die nachfolge Abbildung verdeutlicht dies noch einmal:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Überblick über staatliches Beteiligungskapital[67]

Auf eine Ausführliche Erklärung der einzelnen Positionen wird an dieser Stelle verzichtet, da dies nicht Hauptbestandteil der Arbeit ist.[68]

3 Theorien zur Kapitalstruktur

Nachdem in den vorangegangenem Kapitel erläutert wird, was Beteiligungen sind, wie ihre Entwicklung ist und welchen Einfluss Beteiligungen auf die Gesamtwirtschaft haben, soll in diesem Kapitel auf den theoretischen Hintergrund der Unternehmensfinanzierung eingegangen werden. Dabei werden die verschiedenen Ansätze, ausgehend vom Modigliani – Miller – Theorem, diskutiert.

3.1 Kapitalstruktur und optimale Finanzierung

In der Literatur wird seit langem darüber, mitunter sehr kontrovers, diskutiert, ob es eine optimale Kapitalstruktur für ein Unternehmen gibt. Die ersten maßgeblichen theoretischen Überlegungen diesbezüglich werden von Modigliani und Miller (MM) 1958 vorgenommen. Gemäß ihren Überlegungen wird eine optimale Kapitalstruktur ausgeschlossen, da die theoretischen Kosten für EK und FK gleich sein müssen. Diesen Gedankengang folgend, wäre es daher für ein Unternehmen irrelevant, ob es mit EK oder FK finanziert wird.[69] Die entscheidende Prämisse in ihren Überlegungen ist, dass sie davon ausgehen, dass sich der (Kapital-)Markt im Gleichgewicht befindet. D.h., dass gleiche Güter, auf sich im Gleichgewicht befindenden (vollkommenen) Märkten, denselben Preis haben. An dieser Stelle muss beachtet werden, dass MM bei der Aufstellung ihrer Hypothese, die bis jetzt weder 100% verifiziert noch falsifiziert werden konnte, weitere verschiedene Bedingungen gesetzt haben, um eine Allgemeingültigkeit herstellen zu können. Diese Annahmen sind:[70]

- EK und FK werden auf Kapitalmärkten gehandelt, und die Märkte für EK und FK sind vollkommen.
- Es gibt kein Liquiditäts- und Konkursrisiko.
- Die Investitionspläne, die die erwarteten zukünftigen Bruttogewinne bestimmen, sind gegeben und von der Finanzierung unabhängig.
- Unternehmungen lassen sich in Risikoklassen einteilen, die allein durch das Geschäftsrisiko ausreichend gekennzeichnet sind.
- Es gibt keine unterschiedliche steuerliche Behandlung von EK und FK bzw. von Dividenden und Zinserträgen.

Aus dieser Überlegung lässt sich ableiten, dass die entscheidenden Größen zur Beurteilung einer Unternehmung die Marktwerte sowohl, für das EK als auch für das FK sind.[71] Weiterhin kann aus der Hypothese angenommen werden, dass zwei Unternehmen, die sich ausschließlich durch ihr

[...]


[1] Vgl. Wirtschafts Woche Nr. 43, S.22; S.53; Börse online Nr. 44, S. 16

[2] Vgl. http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php (21.10.2008)

[3] Vgl. Small Business Economics 10, 1998, S. 334

[4] Vgl. ebenda S. 334

[5] Vgl. ebenda S. 334

[6] Auf die Eigenart des Venture Capital wird im Abschnitt 4 ausführlich eingegangen

[7] Vgl. ebenda S. 335

[8] Vgl. ebenda S. 335

[9] Vgl. Neue Züricher Zeitung online vom 10.05.2008

[10] Boehm-Benzing 1998 aus Betsch, Groh, Schmidt 2000, S.72; hierzu auch Weitnauer, W., 2000, S.23f.

[11] Vgl. Weitnauer, W., 2000, S. 25

[12] Vgl. ebenda S. 25

[13] Vgl. ebenda S. 26

[14] Siehe ebenda S. 26

[15] Vgl. Achleitner, A.-K (2005), S. 173

[16] Lebenszyklusphase meint hier, in welcher Phase befindet sich das Unternehmen, ist es in der Gründung, der so genannten Early stage – Phase, in die sich in Seed-, Start-up und First Stage Phase unterteilt oder befindet sich das Unternehmen in der Late stage Phase, welche die Wachstumsphase eines Unternehmens darstellt

[17] siehe Jahrmann,F.-U. (2003), S.232

[18] siehe ebenda S. 234; wobei der Begriff unbefristet an dieser Stelle nicht ganz trennscharf ist, wie im Kapitel 4 später noch dar gelegt wird, denn Beteiligungsfinanzierungen können sehr wohl befristet sein

[19] vgl. ebenda S. 234f.

[20] vgl. Perridon,L./ Steiner,M. (2007) S. 354 – 357; Wöhe,G./Bilstein,J. (1998), S. 140 – 143; Zantow,R. (2007); S. 116

[21] vgl. Coenenberg, A. (2003), S.961

[22] vgl. Tausend, Chr. (2006), S.14

[23] Vgl. Schefczyk, M., 2004, S. 28

[24] Vgl. BVK, Studie „Zur Rolle von Private Equity und Venture Capital in der Wirtschaft“ Dez. 2003, S. 21

[25] Vgl. ebenda S. 21

[26] Vgl. ebenda S. 22

[27] Vgl. BVK, Studie „Zur Rolle von Private Equity und Venture Capital in der Wirtschaft“ Dez. 2003, S. 39f. hierzu auch Schefczyk, M., 2004, S. 29

[28] Siehe Steinle,C./Schumann,K. (2003), S. 1

[29] NTBF ist der englische Begriff für technologische Start – up Unternehmen (New Technology Based Firms)

[30] Siehe Pfirrmann/Wupperfeld/Lerner (1997), S. 11

[31] Siehe Kulicke,M. (1993a) S. 14; vgl. hierzu auch Wupperfeld,U. (1995), S. 17;

[32] Siehe Steinle,C./Schumann,K. (2003), S. 1

[33] Siehe Steinle,C./Schumann,K. (2003), S. 17

[34] Vgl. ebenda S. 17

[35] Siehe Wupperfeld, U. (1995), S. 17

[36] Aufgrund des Zeitpunkt des Erscheinens der Literatur wird hier DM angegeben, wobei sich der Autor relativ sicher ist, dass dies auch auf die Euro – Währung zutreffen wird

[37] Vgl. Nathusius,K (2001), S. 169f.

[38] Vgl. Wupperfeld, U. (1995), S. 17; Steinle,C./Schumann,K. (2003), S. 17f.; Kulicke,M./ Wupperfeld,U. (1996), S. 22

[39] Siehe Olffert,K./Reichel, Chr., 2005, S. 27.

[40] Vgl. Olffert,K./Reichel, Chr., 2005, S. 32; Däumler, K.-D. 1993, S. 92

[41] Vgl. HGB § 249; Coenberg, A. 2005, S. 392 (20. Aufl.)

[42] Vgl. Olffert,K./Reichel, Chr., 2005, S. 32

[43] Vgl. ebenda S. 33, Perridon,L./Steiner,M., 2007, S. 373

[44] Vgl. Perridon,L./Steiner,M., 2007, S. 373f.; Drukarczyk, J., 2003, S. 201

[45] Die goldene Finanzierungsregel besagt, das Anlagevermögen durch langfristiges Fremd- und/oder Eigenkapital finanziert werden muss

[46] Vgl. Perridon,L./Steiner,M., 2007, S. 374

[47] Vgl. ebenda S. 374; Däumler,K.-D. 1993, S. 96; Jahrmann, F.-U., 2003, S. 56

[48] Siehe Jung,H. 2006, S. 1041

[49] Vgl. Drukarczyk,J. 2003, S. 262; Boehm-Bezing, Ph. 1998, S.35; Leopold,G./ Frommann,H. 1998, S. 9; Zantow, R. 2007, 25f.

[50] Siehe Coenenberg,A. 2005, S. 283

[51] Siehe Drukarczyk,J. 2003, S. 263

[52] Vgl. auch nachfolgend ebenda S. 263; Boehm-Bezing, Ph. 1998, S. 37

[53] Vgl. Wöhe ,G. 2000, S. 301f.

[54] Vgl. Ebenda S. 303f.

[55] Vgl. ebenda S. 304f.

[56] Vgl. Kienbaum,J./ Börner,Chr.,J. 2003, S. 61; Daferner, S. 1999, S. 151; Nathusius, Kl. 2001, S. 108; Berens,W/ Brauner,H.U./ Frodermann,J. 2005, S.264

[57] Vgl. Nathusius,Kl. 2001, 109

[58] Vgl. Daferner, S. 1999, S.151

[59] Vgl. Kienbaum,J./ Börner,Chr.J. 2003, S.61; Berens,W/ Brauner,H.U./ Frodermann,J. 2005, S.264; Daferner, S. 1999, S. 151

[60] Vgl. Kienbaum,J./ Börner,Chr.J. 2003, S.62

[61] Vgl. ebenda S. 62; Berens,W/ Brauner,H.U./ Frodermann,J. 2005, S.264

[62] Vgl. Kienbaum,J./ Börner,Chr.J. 2003, S.62

[63] Vgl. Berens,W/ Brauner,H.U./ Frodermann,J. 2005, S.264; Kienbaum,J./ Börner,Chr.J. 2003, S.62

[64] Vgl. Kienbaum,J./ Börner,Chr.J. 2003, S.62; auf eine ausführlich Erklärung der einzelnen Positionen wird an dieser Stelle verzichtet

[65] Vgl. Engelmann/Juncker/Natusch/Tebroke (2000), S.62

[66] Vgl. Ausführungen KrierHeß

[67] Vgl. Engelmann/Juncker/Natusch/Tebroke (2000), S.62

[68] Vgl. hierzu ausführlich ebenda S. 59 - 85

[69] Vgl. Schmidt, R.H./Terberger, E. 1997, S. 252; Franke,G., Hax,H. 1990, S. 432; Stöttner,R. 1998, S. 226

[70] siehe nachfolgend ebenda S. 236, vgl. hierzu auch Schäfer, H. 2002, S. 110

[71] Vgl. Schmidt, R.H. 1990, S.228

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836626620
DOI
10.3239/9783836626620
Dateigröße
601 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Brandenburg – Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2009 (Februar)
Note
1,4
Schlagworte
business angel venture capital kapitalstruktur finanzierung start-up
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Titel: Beteiligungsfinanzierung bei technologischen Start-up Unternehmen
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