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Die Filmfinanzierung in Deutschland von 1982-2007

Regulatorische Vorgaben und jeweilige Entwicklungen

©2008 Diplomarbeit 61 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Filmfinanzierung in Deutschland. Sie soll einen Überblick über die verschiedenen regulatorischen Vorgaben und deren jeweilige Entwicklungen in den letzten 25 Jahren geben. Die Ergebnisse sollen Filmproduzenten und Filmverleihern als Orientierungshilfe bei der Finanzierung ihrer Projekte dienen.
Als ‘deutsche Filmproduktionen’ werden im Weiteren solche Projekte behandelt, die durch überwiegend deutsche Produktionsfirmen primär für die Kinoauswertung entwickelt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Finanzierung und die Investition der Produktionsmittel in Deutschland erfolgen. In Kapitel 2 wird zunächst die Filmwirtschaft betrachtet. Hier werden nach der Bestimmung des Wirtschaftsguts Film die Akteure der Filmwirtschaft kurz dargestellt, die Wertschöpfungskette skizziert und die Anforderungen an die Filmfinanzierung herausgearbeitet. Zum Abschluss des Kapitels wird die Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt analysiert. Kapitel 3 erörtert die einzelnen Finanzierungsinstrumente für die Filmfinanzierung. In Kapitel 4 werden die regulatorischen Vorgaben zur Filmfinanzierung vorgestellt und deren jeweilige Entwicklung aufgezeigt. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
AbbildungsverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
1.Einleitung1
2.Filmwirtschaft1
2.1Wirtschaftsgut Film1
2.2Akteure der Filmwirtschaft2
2.2.1Produktionsunternehmen2
2.2.2Distributionsunternehmen3
2.2.3Filmtheater3
2.3Wertschöpfungskette4
2.3.1Produktion4
2.3.2Rechtehandel5
2.3.3Auswertung5
2.4Anforderungen an die Finanzierung6
2.4.1Besonderheiten der Filmproduktion6
2.4.2Filmfinanzierung als Projektfinanzierung6
2.4.2.1Cashflow-related-lending7
2.4.2.2Risk-sharing7
2.4.2.3Off-balance-sheet-financing7
2.5Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt8
3.Finanzierungsinstrumente10
3.1Koproduktion10
3.2Kofinanzierung11
3.3Pre-Sale12
3.4Filmfonds14
3.5Finanzierung durch Finanzintermediäre15
3.5.1Completion Bond15
3.5.2Shortfall Guarantee16
3.5.3Gap Financing17
3.5.4Contract Discount und Production Cashflow17
3.6Product Placement18
3.7Merchandising18
3.8Europäische Filmförderung19
3.9Deutsche Filmförderung20
3.9.1Filmförderungsanstalt20
3.9.2Filmförderung der Bundesländer23
3.9.3Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien24
3.9.4Deutscher Filmförderfonds24
4.Regulatorische Vorgaben und jeweilige Entwicklungen27
4.1Regulatorische Vorgaben […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Filmwirtschaft
2.1 Wirtschaftsgut Film
2.2 Akteure der Filmwirtschaft
2.2.1 Produktionsunternehmen
2.2.2 Distributionsunternehmen
2.2.3 Filmtheater
2.3 Wertschöpfungskette
2.3.1 Produktion
2.3.2 Rechtehandel
2.3.3 Auswertung
2.4 Anforderungen an die Finanzierung
2.4.1 Besonderheiten der Filmproduktion
2.4.2 Filmfinanzierung als Projektfinanzierung
2.4.2.1 Cashflow-related-lending
2.4.2.2 Risk-sharing
2.4.2.3 Off-balance-sheet-financing
2.5 Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt

3 Finanzierungsinstrumente
3.1 Koproduktion
3.2 Kofinanzierung
3.3 Pre-Sale
3.4 Filmfonds
3.5 Finanzierung durch Finanzintermediäre
3.5.1 Completion Bond
3.5.2 Shortfall Guarantee
3.5.3 Gap Financing
3.5.4 Contract Discount und Production Cashflow
3.6 Product Placement
3.7 Merchandising
3.8 Europäische Filmförderung
3.9 Deutsche Filmförderung
3.9.1 Filmförderungsanstalt
3.9.2 Filmförderung der Bundesländer
3.9.3 Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
3.9.4 Deutscher Filmförderfonds

4 Regulatorische Vorgaben und jeweilige Entwicklungen
4.1 Regulatorische Vorgaben zur Koproduktion und zur Kofinanzierung
4.2 Regulatorische Vorgaben zum Pre-Sale
4.3 Regulatorische Vorgaben zum Filmfonds
4.4 Regulatorische Vorgaben zur Finanzierung durch Finanzintermediäre
4.4.1 Completion Bond
4.4.2 Gap Financing und Shortfall Guarantee
4.4.3 Zwischenfinanzierungen durch Banken
4.5 Regulatorische Vorgaben zum Product Placement
4.5.1 Rundfunkstaatsvertrag
4.5.2 EU-Richtlinien für den audiovisuellen Bereich
4.6 Regulatorische Vorgaben zum Merchandising
4.7 Regulatorische Vorgaben zur Filmförderung
4.7.1 Filmförderungsgesetz
4.7.1.1 Allgemeine Förderungsbedingungen
4.7.1.2 Referenzfilmförderung (§§ 22-31 FFG)
4.7.1.3 Projektfilmförderung (§§ 32-40 FFG)
4.7.1.4 Entwicklung bis 2007
4.7.2 Film-Fernsehabkommen
4.7.2.1 8. Film-Fernsehabkommen zwischen ARD/ZDF und der FFA
4.7.2.2 Abkommen zwischen den privaten Sendeunternehmen und der FFA über gemeinsame Filmförderungsmaßnahmen
4.7.2.3 Entwicklung bis 2007
4.7.3 Filmförderungsrichtlinien des BKM

5 Zusammenfassung und Ausblick
5.1 Entwicklungen auf dem deutschen Filmmarkt
5.2 Zukunft des deutschen Filmförderungsgesetzes
5.3 Aktuelle Situation der Filmfinanzierung in Deutschland

Literaturverzeichnis

Selbstständigkeitserklärung

Lebenslauf

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Kreislauf der klassischen Filmwirtschaft

Abb. 2: Wertschöpfungskette für audiovisuelle Produkte

Abb. 3: Kinomarkt Deutschland: Besucher und Umsatz

Abb. 4: Struktur der Filmproduktion

Abb. 5: Die Jahresrechnung der FFA von 2003 bis 2007

Abb. 6: DFFF in Zahlen 2007

Abb. 7: Erstaufgeführte deutsche Langfilme 1998 bis 2007

Abb. 8: Premieren deutscher TV-Movies und Kinospielfilme (inkl. Koproduktionen) im Free-TV 2000 bis 2007

Abb. 9: Idealtypisches Finanzierungsmodell mit Fernsehbeteiligung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Filmfinanzierung in Deutschland. Sie soll einen Überblick über die verschiedenen regulatorischen Vorgaben und deren jeweilige Entwicklungen in den letzten 25 Jahren geben. Die Ergebnisse sollen Filmproduzenten und Filmverleihern als Orientierungshilfe bei der Finanzierung ihrer Projekte dienen.

Als „deutsche Filmproduktionen“ werden im Weiteren solche Projekte behandelt, die durch überwiegend deutsche Produktionsfirmen primär für die Kinoauswertung entwickelt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Finanzierung und die Investition der Produktionsmittel in Deutschland erfolgen. In Kapitel 2 wird zunächst die Filmwirtschaft betrachtet. Hier werden nach der Bestimmung des Wirtschaftsguts Film die Akteure der Filmwirtschaft kurz darge-stellt, die Wertschöpfungskette skizziert und die Anforderungen an die Filmfinanzierung herausgearbeitet. Zum Abschluss des Kapitels wird die Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt analysiert. Kapitel 3 erörtert die einzelnen Finanzierungsinstrumente für die Filmfinanzierung. In Kapitel 4 werden die regulatorischen Vorgaben zur Filmfinanzierung vorgestellt und deren jeweilige Entwicklung aufgezeigt.

2 Filmwirtschaft

2.1 Wirtschaftsgut Film

Die Frage „Was ist Film?“, lässt sich von mehreren Seiten betrachten. Beim Film spielen sowohl technische, künstlerische als auch handwerkliche Aspekte eine Rolle. In der vorliegenden Arbeit steht jedoch die ökonomische Bedeutung des Films im Mittelpunkt. Daher wird Film hier als Wirtschaftsgut behandelt.

Wirtschaftsgüter sind Sachen oder Dienstleistungen, die direkt oder indirekt der Bedürfnisbefriedigung dienen. Zudem zeichnen sich Wirtschaftsgüter durch Knappheit im Konsum und durch einen Preis aus. Im Jahr 2007 besuchten 125 Mio. Menschen deutsche Kinos, was auf eine Eignung und Verwendung von Filmen zur Bedürfnisbefriedigung hindeutet.[1] Kern des Gutes stellt dabei nicht das Filmmaterial[2], sondern die Abbildung des Films auf der Leinwand dar. Auch bei der Videokassette und der DVD handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter, denn das Mittel zur Bedürfnisbefriedigung ist vorrangig der gespeicherte Film - nicht das Trägermedium.[3]

Eggers stellt bei der Bestimmung des Wirtschaftsgutes Film dagegen die Leistungen einzelner Personen in den Mittelpunkt.[4] Dabei handelt es sich um schöpferische Leistungen, die durch nicht übertragbare Urheber- oder auch Leistungsschutzrechte gesetzlich geschützt sind. Erst durch die Übertragung der wirtschaftlich relevanten Nutzungsrechte an den Filmhersteller ist eine kommerzielle Auswertung des Films möglich. Das wesentliche Wirtschaftsgut eines Spielfilms ist das immaterielle Gut der an dem Film erwachsenen Rechte einschließlich der angrenzenden Schutzrechte.

2.2 Akteure der Filmwirtschaft

In der Filmwirtschaft gibt es verschiedene Gruppen von Unternehmen, die mit der Ware Film handeln, wie die folgende Abbildung veranschaulicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Kreislauf der klassischen Filmwirtschaft

Quelle: Storm [2000], S. 50

Diese vereinfachte Darstellung hilft bei der groben Eingruppierung der Unternehmen in diesem Kapitel. Eine detaillierte Analyse der Wertschöpfungskette folgt im Kapitel 2.3.

2.2.1 Produktionsunternehmen

Der Produzent ist der kaufmännische Leiter einer Filmproduktion. Zu seinem Aufgabenbereich gehören der Erwerb der Leistungsschutzrechte der am Film beteiligten Urheber und Filmschaffenden sowie die Überwachung der Filmproduktion in künstlerischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.[5] Er kann einzelne Aufgabengebiete an Mitarbeiter delegieren, unter der Voraussetzung, dass er weiterhin die höchste Entscheidungsinstanz wahrnimmt. Im juristischen Sinne handelt es sich beim Filmhersteller - im Unterschied zur natürlichen Person des Produzenten - um ein Unternehmen, wobei der Produzent Inhaber oder Teilhaber dieses Unternehmens sein kann.[6] Wie schon beschrieben, hat der Filmhersteller das ausschließliche übertragbare Recht, den Film zu verwerten. Nur er darf den Film vervielfältigen, verbreiten und zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung benutzen.[7]

2.2.2 Distributionsunternehmen

Distributionsunternehmen nehmen die Rolle eines Vermittlers zwischen Filmherstellern und Kinos ein. Zum Tätigkeitsfeld der Distributionsunternehmen gehören der Filmverleih und der Filmvertrieb.

Filmverleiher erwerben vom Filmhersteller die Nutzungsrechte zur Auswertung des Films im Kino und übernehmen nach Vertragsabschluss die Vermarktung des Films. Da im Regelfall eine sofortige Anzahlung zu leisten ist, beteiligen sich die Filmverleiher unmittelbar an der Filmfinanzierung. Die so genannte Verleihgarantie ist ein Lizenzgeschäft, bei dem die Produktionsfirma dem Verleiher das Recht einräumt, den Film innerhalb bestimmter geografischer, technischer und zeitlicher Grenzen und für einen festgelegten Betrag oder / und eine prozentuale Beteiligung auszuwerten.[8]

Der Filmvertrieb lässt sich vom Filmhersteller die Nutzungsrechte für die Sektoren Video, DVD und Fernsehen übertragen.[9] Der Filmhersteller erhält einen vorher vereinbarten Anteil der Vertriebserlöse.

2.2.3 Filmtheater

Die Kinobetreiber stellen die Räumlichkeiten für öffentliche Filmvorführungen zur Verfügung. Im Gegenzug zur Übertragung der Verwertungsrechte legen sie im Vorhinein eine prozentuale Beteiligung des Filmverleihs an den Gesamterlösen des Films, die so genannte Verleihmiete, fest.[10]

Der durch die Eintrittsgelder entstandene Kinobruttoumsatz wird zwischen den beteiligten Unternehmen aufgeteilt. Den Kinobetreibern verbleibt die Differenz zwischen Kinobruttoumsatz und den Filmmietkosten, die die Einnahmen des Filmverleihs darstellen.[11] Nach Abzug der Kosten des Filmverleihs wird der Produzent prozentual an den Einnahmen des Filmverleihs beteiligt.

2.3 Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette für audiovisuelle Produkte besteht aus den drei Bereichen Produktion, Rechtehandel und Auswertungsstationen.[12] Folgende Abbildung stellt einen Überblick für diese Bereiche dar. Einzelne Teilaspekte werden im Weiteren genauer betrachtet.

Abb. 2: Wertschöpfungskette für audiovisuelle Produkte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hennerkes [2002], S. 27

2.3.1 Produktion

In diesen Bereich fallen alle Aktivitäten im Herstellungsprozess des Films von der Filmidee über die Stoffentwicklung und Dreharbeiten bis hin zum fertigen Film.[13] Der Produzent kann dabei auf eine Vielzahl spezialisierter Unternehmen zurückgreifen. Zur Drehbuchentwicklung bieten sich beispielsweise Stoff- / Script-Agenturen an. Casting-Agenturen können für eine erfolgversprechende Schauspielerauswahl engagiert werden. Anschließend beginnt mit den Dreharbeiten die kapitalintensivste Phase der Filmproduktion. Der Produzent engagiert dazu unter anderem Regisseure, Schauspieler, Kameraleute, die in wenigen Monaten das Rohma-terial für den Film erstellen. Die Postproduktion beinhaltet dann die Bearbeitung des Rohmaterials bis zur endgültigen Filmfassung.

2.3.2 Rechtehandel

Lizenzhandel, Verleih und Weltvertrieb verbinden die Filmherstellung mit den Auswertungsstationen. Der Filmverleih sorgt für die Vervielfältigung und Distribution der Filmkopien und übernimmt das Marketing. Rechtehändler erwerben Nebenverwertungsrechte, um diese an Fernsehanstalten und Unternehmen im Bereich Home Entertainment oder Merchandising zu lizensieren. International tätige Vertriebsagenturen vermarkten den Film weltweit.

2.3.3 Auswertung

In der Auswertungsphase wird dem Zuschauer der Film präsentiert. Die Nutzung eines Films erfolgt in verschiedenen hintereinander geschalteten Verwertungsfenstern. Die übliche Verwertungskette beginnt mit der Kinoauswertung, die auch entscheidenden Einfluss auf den Erfolg in den weiteren Medien hat. Anschließend wird der Film nacheinander auf den Märkten für Home Video, Pay-TV und Free-TV ausgewertet. Hier wird die Vermarktung von den jeweiligen Anbietern übernommen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Kinobetreiber, Videohändler und Videotheken und TV-Sender.

Zu den Nebenprodukten eines Films, die häufig einzeln verwertet werden, zählen der Soundtrack, das Buch zum Film und bereits bestehende Werke.

Merchandisingunternehmen nutzen Markenzeichen eines Films (Titel, Logo, Charaktere) zur Steigerung der Attraktivität ihrer Produkte.[14] Typische Beispiele sind Poster, T-Shirts oder Spielzeug. Der Filmhersteller oder Filmverleih als Rechteinhaber wird an den Erlösen des Merchandisings prozentual beteiligt.

2.4 Anforderungen an die Finanzierung

Filmfinanzierung kann als Beschaffung des zur Durchführung der Filmproduktion notwendigen Kapitals, meistens in Form von Geldmitteln, definiert werden.[15] Um die besonderen Anforderungen an die Filmfinanzierung herauszuarbeiten, muss die Filmproduktion genauer analysiert werden.

2.4.1 Besonderheiten der Filmproduktion

Die Filmproduktion ist mit einem sehr hohen Kapitalaufwand verbunden. Neben den hohen Personalkosten (z.B. Regisseur, Produzent, Drehbuchautor und Schauspieler) fallen zusätzliche Kosten für die technische Ausrüstung, sonstiges Material und filmspezifische Dienstleistungen an. Bei der finanziellen Planung einer Filmproduktion ist zu berücksichtigen, dass diese Kosten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt als einmaliger Aufwand anfallen. Die Auszahlungen sind typischerweise während der Dreharbeiten besonders hoch. Aber auch in allen anderen Produktionsphasen fließen Mittel ab. Ähnliches gilt für die Einzahlungen, da den Investoren zur Risikoverminderung die Möglichkeit der zeitlich gestaffelten Ratenzahlungen eingeräumt wird. Daher stehen nicht alle Mittel von Beginn an zur Verfügung und erfordern eine sorgfältige Planung der Ausgaben. Wird dies nicht berücksichtigt, besteht die Gefahr von Liquiditätsproblemen, die das ganze Filmprojekt zum Scheitern bringen können.

2.4.2 Filmfinanzierung als Projektfinanzierung

Ein Projekt ist ein wirtschaftlich und zeitlich begrenztes Vorhaben, das unternommen wird, um ein einmaliges Produkt, eine Dienstleistung oder ein Ergebnis zu erzeugen. Filme sind ausnahmslos das Resultat einer individuellen Produktionsplanung und -durchführung, selbst wenn mehrere Filme der gleichen Produktionsfirma untersucht werden.[16] Durch die Einmaligkeit eines Filmprojekts lässt sich eindeutig belegen, dass es sich bei der Filmfinanzierung um Projektfinanzierung handelt.

Die Merkmale einer Projektfinanzierung sind: Cashflow-orientierte Kreditvergabe (Cashflow-related-lending), explizite Risikoteilung (Risk-sharing) und bilanzexterne Finanzierung (Off-balance-sheet-financing).

2.4.2.1 Cashflow-related-lending

Aus Mangel an gestellten Sicherheiten orientieren sich die Fremdkapitalgeber primär an der Schuldendienstfähigkeit der für die Zukunft erwarteten Cashflows. Ein wesentliches Risiko für die Kreditgeber in einer Projektfinanzierung ist das Fertigstellungsrisiko, denn das Projekt kann nur dann einen positiven Cashflow generieren, wenn es fertiggestellt wird. Auch bei Filmfinanzierungen fehlen klassische Kreditsicherheiten, da die Projektgesellschaft als einziges Haftungsobjekt zunächst über keine nennenswerten Vermögenswerte verfügt.[17]

2.4.2.2 Risk-sharing

Beim Risk-sharing werden die Projektrisiken zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten aufgeteilt. Die einzelnen Risiken sollten möglichst denjenigen Beteiligten zugewiesen werden, die diese aufgrund ihres Knowhows am besten beeinflussen und kontrollieren können. Unter der Voraussetzung einer sorgfältigen Risikoanalyse übernimmt die Projektfinanzierung die Aufgabe, eine für alle Beteiligten akzeptable Risikoverteilung zu erreichen.[18] Die Filmproduktion unterliegt verschiedenen Risiken. Das Fertigstellungs- bzw. Kostenüberschreitungsrisiko besteht darin, dass der Film gar nicht, verspätet, in minderer Qualität oder mit erhöhten Kosten fertiggestellt wird. Hinzu kommen die ungewissen Erfolgsaussichten bei der Filmauswertung, da viele unvorhersehbare Umstände den Verwertungserfolg beeinflussen können, z.B. gutes Wetter beim Kinostart des Films und damit weniger Zuschauer als zuerst angenommen. Dieses Risiko wird als Marktrisiko bezeichnet. Darüber hinaus können externe Risiken auftreten. Dabei handelt es sich um äußere Einflüsse, die das Projekt kurzzeitig unterbrechen oder sogar die Beendigung unmöglich machen können. Zu den externen Risiken gehören länderspezifische Risiken sowie Risiken höherer Gewalt, wie bspw. schwere Naturkatastrophen. In Konsequenz dieser Risiken sind die Rückzahlungen an die Investoren gefährdet.

2.4.2.3 Off-balance-sheet-financing

Die Gründung einer Projektgesellschaft ermöglicht den Investoren nur den jeweiligen Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft zu bilanzieren. Eine Aufnahme zusätzlicher Kredite durch die Projektgesellschaft ist dagegen ohne Bilanzierung bei den Projektbeteiligten möglich. Häufig gründen kleine Filmproduktionsunternehmen solche Kapitalgesellschaften, um ihre Haftung zu beschränken.[19] Die Projektgesellschaft, die nur zum Zweck der Filmproduktion besteht, steht allein in der Haftung für die Filmproduktion. Ein Rückgriff auf die Projektinitiatoren ist auf das bei der Projektgesellschaft hinterlegte Eigenkapital beschränkt. Dadurch wird das Konzept der Projektfinanzierung für Finanzierungen interessant, bei denen die Risiken die Tragfähigkeit einzelner Unternehmen übersteigen.[20] Dies gilt insbesondere für die mit vielen Risiken verbundene Filmfinanzierung.

2.5 Position der deutschen Filmwirtschaft am Weltmarkt

Im Vergleich zum Marktführer USA, der regelmäßig die größten kommerziellen Erfolge in der Filmwirtschaft feiert, können deutsche Filmhersteller keine so genannten Blockbuster vorweisen. Der deutschsprachige Raum ist für eine wirtschaftlich erfolgreiche Auswertung als Absatzmarkt zu klein, und eine weltweite Auswertung scheitert häufig am so genannten cultural discount. Dieses Phänomen beschreibt die geringere Akzeptanz ausländischer Filme gegenüber einheimischen Filmen. In einem kleinen und spezifischen Markt ist der cultural discount besonders groß.[21]

Die deutschen Filme können beim internationalen Publikum weniger Emotionen und Identifikation erzeugen als ein US-amerikanischer Film. In den USA lacht beispielsweise niemand über den Film „Der bewegte Mann“. Dagegen kann sich jeder ohne Weiteres in die Schauspieler eines US-amerikanischen Films hineinversetzen, ohne sich mit einer mehr oder weniger fremden Kultur beschäftigen zu müssen. Dies liegt in der Geschichte der USA als Einwandererland und der fortschreitenden Amerikanisierung Deutschlands begründet. Die Größe des einheimischen Marktes und des homogenen kulturellen Raumes erleichtern das Generieren von Gewinnen für Filmproduktionen in den USA.[22] Aufgrund dieses Wettbewerbsvorteils haben sich die großen Produktionsunternehmen in der USA (Majors) zu finanzkräftigen Entertainmentkonzernen entwickelt, die durch vertikale Konzentration die komplette Wert-schöpfungskette umfassen. Ein besonderer Vorteil liegt in ihrem internationalen Vertriebsnetz, das eine optimale Filmauswertung ermöglicht.[23] Infolge der höheren Finanzkraft dieser Konzerne sind sie weniger anfällig für wirtschaftliche Misserfolge von einzelnen Filmen, da sie insgesamt mehr Filme produzieren können. Die wirtschaftliche Abhängigkeit vom einzelnen Projekt ist deutlich geringer als in Deutschland. Zusätzlich können in den USA Stars der Schauspielbranche engagiert werden, die den wirtschaftlichen Erfolg garantieren. Bei einem ähnlichen Verhältnis von Erfolgen und Flops unterscheidet sich die US-amerikanische Filmwirtschaft dadurch von der deutschen, dass die wenigen Erfolge sich selbst und alle Flops mitfinanzieren.[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Kinomarkt Deutschland: Besucher und Umsatz

Quelle: FFA [2008], Der Kinobesucher 2007, S. 5, URL siehe Literaturverzeichnis

Abbildung 3 zeigt die schwache Stellung des deutschen Films. In den letzten zehn Jahren lag der Mittelwert für den deutschen Marktanteil bei 16,9% und im Jahr 2007 bei 18,9%.[25] Der einzige deutsche Top10-Film war „Die wilden Kerle 4“, und nur vier deutsche Produktionen lockten mindestens eine Million Zuschauer in die deutschen Kinos.[26]

Der Grund für den schwachen Marktanteil der deutschen Filme liegt in der Struktur der deutschen Filmwirtschaft. Durch die geringe Eigenkapitalausstattung der Filmproduzenten sind Filmprojekte nur unter staatlicher Hilfe und Beteiligungen von Fernsehsendern realisierbar. Die beschränkten Absatzchancen im deutschsprachigen Raum schrecken private Investoren ab. Um das für die Produktion fehlende Fremdkapital durch staatliche Fördermittel auszugleichen, richten die Filmproduzenten ihre Filme nach den Vorgaben der Filmförderinstitutionen aus. Dies hat die Vernachlässigung der Nachfrage- oder Marktorientierung zur Folge, da diese Institutionen nicht nach den ökonomischen Kriterien entscheiden.[27] Eine Beteiligung von Fernsehsendern, die ihrerseits Einfluss auf die Filmproduktion nehmen, schafft neue Abhängigkeiten. In Konsequenz dieser Abhängigkeiten verschlechtern sich die Marktchancen der deutschen Filme noch weiter.

3 Finanzierungsinstrumente

3.1 Koproduktion

Die Koproduktion ist eine direkte Beteiligungsfinanzierung und beliebte Finanzierungsform in der Filmwirtschaft. Eine Koproduktion ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von mehreren natürlichen oder juristischen Personen zum Zweck der Produktherstellung meistens in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet wird.[28] In der Filmwirtschaft werden Koproduktionen häufig von mehreren Filmproduzenten gebildet, aber auch für Distributionsunternehmen und Fernsehsender ist diese Beteiligungsform interessant. Voraussetzung für eine Koproduktion ist, dass jeder Vertragspartner Hersteller nach § 94 UrhG ist. Jeder der beteiligten Produzenten muss bei der Organisation, Durchführung und Finanzierung sowie bei rechtlichen Maßnahmen der Filmproduktion entscheidend mitgewirkt oder wenigstens mitbestimmt haben.[29]

Der Vorteil einer Koproduktion liegt im Cost-sharing-Effekt: Durch die finanzielle Beteiligung der Koproduzenten stehen größere Budgets für die Filmherstellung zur Verfügung, und das finanzielle Verwertungsrisiko wird gemeinsam getragen.[30] Zusätzlich können internationale Koproduktionen bei den Filmförderungsinstitutionen verschiedener Länder finanzielle Mittel beantragen. Üblicherweise werden dabei jedem Beteiligten die Rechte für sein Landesterritorium zugeteilt, wodurch ein besserer Marktzugang in den einzelnen Ländern der Beteiligten erreicht wird.[31]

Die einzelnen Produzenten müssen also unmittelbaren Einfluss auf das Projekt nehmen können. In der Praxis trägt die tatsächliche Verantwortung für die Durchführung der Filmproduktion jedoch ein unter den Beteiligten bestimmter ausführender Partner, der auch die Leistungsschutzrechte erwirbt und die Koproduktionsgesellschaft gegenüber Dritten vertritt.[32] Wann und in welcher Höhe die Einzahlungen der einzelnen Partner zu leisten sind, regelt der so genannte Koproduktionsvertrag. Darin wird weiterhin festgelegt, wie die einzelnen Nutzungsrechte und die Einnahmen aus der Verwertung des Films aufgeteilt werden. Unabhängig von den Regelungen im Innenverhältnis besitzen die Koproduktionspartner für die gesamte Dauer der Leistungsschutzrechte ihren Teil am Filmnegativ.[33]

Koproduktionen sind besonders attraktiv für Fernsehsender, denn sie umgehen damit die kostenintensive Eigenproduktion.[34] In der Regel werden hier die Nutzungsrechte aufgeteilt, sodass der Fernsehsender die TV-Nutzungsrechte erhält. Auch Verleih- und Vertriebsfirmen beteiligen sich immer häufiger an Koproduktionen, statt Minimumgarantien zu bezahlen und erhalten dadurch einen größeren Einblick in die gesamte wirtschaftliche Abwicklung und Einfluss auf den Produktionsablauf.[35]

3.2 Kofinanzierung

Die Koproduktion grenzt sich durch die Einflussnahme der Beteiligten auf das Filmprojekt von der Kofinanzierung ab. Im Gegensatz zur Koproduktion stehen dem Kapitalgeber im Rahmen einer Kofinanzierung keine organisatorischen, wirtschaftlichen, finanziellen, künstlerischen und rechtlichen Entscheidungsbefugnisse zu.[36] Der Kofinanzierer übernimmt lediglich die Rolle des Kapitalgebers, und es wird kein gemeinschaftliches Unternehmen gegründet. Für die Finanzierungsbeteiligung am Filmprojekt wird der Kofinanzierer an den Erlösen beteiligt. Diese Erlösbeteiligung geht über die übliche Beteiligung bei einem reinen Lizenzhandel hinaus.[37] Dem Kofinanzierer werden nur eingeschränkte Kontroll- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt.

Eine Kofinanzierung, die auf einem Pre-Sale aufbaut, wird als Pre-buy equity bezeichnet.[38] Der Filmhersteller überträgt dabei einem Filmverleih die Lizenzrechte für ein bestimmtes Land und bietet zusätzlich eine Erlösbeteiligung aus anderen Ländern oder Verwertungsformen. Dem Filmhersteller wird für den teilweisen Gewinnverzicht ein höherer Betrag an Finanzierungsmitteln zur Verfügung gestellt. Sach- und Dienstleistungsunternehmen, die an dem Film beteiligt sind, können sich auch an Kofinanzierungen beteiligen. Für eine Erlösbeteiligung können sie ihre Forderungen für erbrachte Sachleistungen (z.B.: Kopierwerke, filmtechnische Dienstleistungen) stunden.[39] Ein Kofinanzierungsbeitrag kann auch die Gagenrückstellung von Schauspielern als Gegenleistung für eine Gewinnbeteiligung erbringen.[40] In Deutschland werden hauptsächlich Filmprojekte mit kleinen Herstellungsbudgets kofinanziert.[41] Durch die geringen Renditeerwartungen stellen Kofinanzierungen durch private Investoren hierzulande eine seltene Ausnahme dar.[42]

3.3 Pre-Sale

Der Produzent kann mit einem oder mehreren Unternehmen einen Lizenzvertrag abschließen, der ihm einen bestimmten Erlös garantiert.[43] Die Garantie bezieht sich auf den Produzentenanteil am Einspielergebnis. Diese Finanzierungsform wird als Pre-Sale bezeichnet. Im ersten Schritt räumt der Filmhersteller einem Lizenznehmer das Recht ein, seinen Film in einem bestimmten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum auszuwerten. Die Laufzeit dieser Lizenzen beträgt üblicherweise fünf Jahre, je nach Höhe der Vorauszahlung sind aber auch Lizenzzeiten zwischen 10 und 15 Jahren möglich. Anschließend werden Konditionen festgelegt, zu denen der Filmhersteller an den Erlösen des Lizenznehmers beteiligt wird. Im letzten Schritt wird eine Summe vereinbart, die der Lizenznehmer als garantierten Vorschuss (minimum guarantee) zu leisten hat. Je höher die Erfolgserwartung ist, um so mehr Interessenten finden sich für einen Lizenzvertrag, die die Garantiezahlung weiter erhöhen. Übersteigt der zusätzliche Produzentenanteil an den Erlösen die vereinbarte Garantiesumme, muss der Lizenznehmer den Anteil des Filmherstellers, der über die Garantie hinausgeht, an den Filmhersteller abführen. Daher wird sie als minimum guarantee bezeichnet. Falls der Film hinter den erwarteten Erlösen zurückbleibt, ist der Filmhersteller jedoch nicht verpflichtet, den Vorschuss zurückzuzahlen, da ihm diese Summe durch den Lizenzvertrag garantiert wird. Durch den frühzeitigen Verkauf der zukünftigen Lizenzrechte für seinen Film kann sich der Filmhersteller also Kapital für die Produktion sichern. Dazu versucht er Abnehmer aus verschiedenen Lizenzgebieten zu finden und durch Pre-sales das Absatzrisiko teilweise auf die Lizenznehmer zu übertragen. Als mögliche Lizenznehmer bieten sich alle Distributionsunternehmen in der Filmwirtschaft an. Die Höhe der Garantiezahlung basiert auf dem Marktwert des Films. Dieser hängt wiederum von den Erlöserwartungen der Marktteilnehmer aus der Verwertung des Films ab. In der Regel ist die Garantiezahlung erst bei der termingerechten Ablieferung des Films in der vereinbarten Qualität auf einem vereinbarten Trägermedium fällig. Die Zahlung der Garantiesumme kann in Raten vereinbart werden, sodass dem Filmhersteller schon bei Vertragsschluss, während der Dreharbeiten und bei Ablieferung des Films Mittel zufließen. In diesem Fall tragen die Lizenzverträge zur Finanzierung bei, und teilweise hängt von ihnen die Gewährung einer Förderung oder der Abschluss einer Fertigstellungsgarantie ab. Zudem können Pre-Sales bei der Beschaffung von Fremdkapital als Kreditsicherheit gegenüber Kreditinstituten dienen.

[...]


[1] Vgl. FFA, Der Kinobesucher 2007, S. 5, URL siehe Literaturverzeichnis

[2] Filmrolle

[3] Vgl. Hennerkes, S. 23

[4] Vgl. Eggers, S. 8-9

[5] Vgl. Storm, S. 56

[6] Vgl. Eggers, S. 10

[7] § 94 UrhG

[8] Vgl. Dress, S. 222

[9] Vgl. Storm, S. 50

[10] Vgl. Eggers, S. 22

[11] Vgl. Gaitanides, S. 80

[12] Vgl. Hennerkes, S. 27

[13] Vgl. Hennerkes, S. 27-29

[14] Vgl. Eggers, S. 101

[15] Vgl. Eggers S. 31

[16] Vgl. Dadek S. 42

[17] Vgl. Hennerkes, S. 81

[18] Vgl. Tytko, S. 11

[19] Vgl. Hennerkes, S. 80

[20] Vgl. Müller, S. 102

[21] Vgl. Köhler, S. 114

[22] Vgl. Röscheisen, S. 83

[23] Vgl. Kallas, S. 262

[24] Vgl. Köhler, S. 115

[25] Vgl. FFA, Der Kinobesucher 2007, S. 5, URL siehe Literaturverzeichnis

[26] Vgl. FFA, Der Kinobesucher 2007, S. 9, URL siehe Literaturverzeichnis

[27] Vgl. Frank, S. 96

[28] Vgl. Storm, S. 59

[29] Vgl. Hartlieb, S. 246

[30] Vgl. Gaitanides, S. 88

[31] Vgl. Röscheisen, S. 105

[32] Vgl. Storm, S. 59

[33] Vgl. Storm, S. 60

[34] Vgl. Röscheisen, S. 99

[35] Vgl. Dress, S. 239

[36] Vgl. Gaitanides, S. 89

[37] Vgl. Eggers, S. 70

[38] Vgl. Gaitanides, S. 89

[39] Vgl. Cones, S. 132

[40] Vgl. Eggers, S. 73

[41] Vgl. Hennerkes, S. 139

[42] Vgl. Clevé, Wege zum Geld, S. 151

[43] Vgl. Eggers, S. 50-51

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836626408
DOI
10.3239/9783836626408
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität zu Köln – Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Medienmanagement
Erscheinungsdatum
2009 (Februar)
Note
2,7
Schlagworte
film kino filmförderung projektfinanzierung koproduktion
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Titel: Die Filmfinanzierung in Deutschland von 1982-2007
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