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Die Ausgliederung bzw. Abspaltung von Stromnetzen aus den deutschen Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt

©2008 Diplomarbeit 71 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Diese Arbeit wurde im Rahmen einer praktischen Tätigkeit bei der Firma FRANKENLUK Energieanlagenbau GmbH erstellt. Bei der Zusammenstellung war es dadurch möglich praxisnahe Geschehnisse und betriebliche Leistungsprozesse der themenrelevanten Branche optimal mit einfließen zu lassen. Der Endzweck, einen hohen realitätsnahen Bezug herzustellen, konnte so bestmöglich umgesetzt werden.
Die Aktualität der vorliegenden Themenstellung ist herausragend. Die politische Diskussion über die Wettbewerbsintensivierung im Strommarkt ist in vollem Gange und keinesfalls als abgeschlossener Prozess zu interpretieren. Diesbezügliche Meldungen über laufende Entwicklungen häufen sich. Es kann daher gewiss kein Anspruch auf eine allumfassende Darstellung vorgenommen werden.
Die Öffnung monopolistischer Märkte gestaltet sich als fortwährender Prozess. Die Wettbewerbseinführung ist weitläufig und mühevoll. Bei der zu beachtenden Schlüsselfunktion der Energieversorgung für die gesamte Wirtschaft stellt die Liberalisierung jedoch eine große Herausforderung für alle direkt Beteiligten und Betroffenen dar. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisV
DarstellungsverzeichnisVII
1.Vorbemerkung1
2.Problemstellung und Zielsetzung2
3.Energiemarkt3
3.1Historie der Liberalisierung3
3.2Energiewirtschaftsgesetz4
3.3Bundesnetzagentur5
4.Energieversorgung in Deutschland7
4.1Energieversorgungsunternehmen7
4.1.1Energiekonzerne8
4.1.2Vertikale Integration9
4.2Strukturen im Stromnetz10
4.2.1Technischer Aufbau11
4.2.2Netzzugang13
4.3Wettbewerb im Strommarkt14
4.3.1Besonderheiten des Strommarktes15
4.3.2Versorgungssicherheit und Wettbewerb17
4.3.3Netzmonopol18
4.4Regulierung20
4.4.1Durchleitungsentgelte21
4.4.2Anreizregulierung21
4.4.3Entflechtung (Unbundling)24
4.4.3.1Investorenakquisition27
4.4.3.2Netz AG29
5.Netzbau und Netzunterhalt32
5.1FRANKENLUK Energieanlagenbau GmbH als Beispiel33
5.1.1Operative Tätigkeiten34
5.1.2Auftraggeber35
5.1.3Geschäftsmodell36
5.2Marktentwicklung37
6.Perspektiven41
6.1Opportunitäten41
6.1.1Versorgungssicherheit als Investitionsgarantie41
6.1.2Unbundling öffnet Marktsegmente43
6.1.3Regenerative Energien als Faktor zum Netzausbau45
6.2Gefahren48
6.2.1Investitionshemmnis Anreizregulierung48
6.2.2Synergieverluste durch Unbundling51
7.Zusammenfassung und Fazit55
8.LiteraturverzeichnisVIII Textprobe:Textprobe:
Kapitel 4.2.1, Technischer Aufbau:
Das […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Stephan Robert Griebel
Die Ausgliederung bzw. Abspaltung von Stromnetzen aus den deutschen
Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken
für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt
ISBN: 978-3-8366-2538-8
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Hochschule für angewandte Wissenschaften, Coburg, Deutschland, Diplomarbeit,
2008
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
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verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

II
Vorwort
Die vorliegende Arbeit konnte ich im Rahmen einer praktischen Tätigkeit bei der
Firma FRANKENLUK Energieanlagenbau GmbH erstellen. Mir wurde somit
ermöglicht praxisnahe Einblicke in das Tagesgeschäft zu erlangen und betriebliche
Leistungsprozesse der themenrelevanten Branche aus erster Hand zu erfahren. Mit
Hilfe dieser Eindrücke war es möglich, im Ergebnis einen hohen und realitätsnahen
ökonomischen Bezug herzustellen.
Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang der Geschäftsleitung der FRANKENLUK,
die mir, durch meine problemlos gewährte Anstellung, diese Privilegien zugestanden
hat. Weiterhin danke ich allen durch mein Schaffen direkt ,,betroffenen" Mitarbeitern.
Im Besonderen bedanke ich mich bei Frau Franziska Graser für die
grammatikalische Überarbeitung sowie bei den beiden Niederlassungsleitern, Herrn
Jürgen Raab und Herrn Günter Arndt, für die angenehme Zusammenarbeit, wertvolle
Verbesserungsvorschläge und die, auch im Termindruck, stets gewährte persönliche
Korrespondenz. Last but not least danke ich meinem Vater, Volker Griebel,
Gesamtbetriebsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied der FRANKENLUK AG
und GAH Anlagentechnik Heidelberg GmbH, für die wissenschaftliche Diskussion
und die vorbehaltlose Unterstützung.
Bamberg, im Januar 2009 Stephan R. Griebel

Diplomarbeit von Die Ausgliederung bzw. Abspaltung von Stromnetzen aus den deutschen
Stephan R. Griebel
Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und
Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt.
Stephan R. Griebel
III
Hochschule Coburg
08.01.2009
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
GLIEDERUNG
1
Vorbemerkung
2
Problemstellung und Zielsetzung
3
Energiemarkt
3.1
Historie der Liberalisierung
3.2
Energiewirtschaftsgesetz
3.3
Bundesnetzagentur
4
Energieversorgung in Deutschland
4.1
Energieversorgungsunternehmen
4.1.1
Energiekonzerne
4.1.2
Vertikale Integration
4.2
Strukturen im Stromnetz
4.2.1
Technischer Aufbau
4.2.2
Netzzugang
4.3
Wettbewerb im Strommarkt
4.3.1
Besonderheiten des Strommarktes
4.3.2
Versorgungssicherheit und Wettbewerb
4.3.3
Netzmonopol

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Stephan R. Griebel
Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und
Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt.
Stephan R. Griebel
IV
Hochschule Coburg
08.01.2009
4.4
Regulierung
4.4.1
Durchleitungsentgelte
4.4.2
Anreizregulierung
4.4.3
Entflechtung (Unbundling)
4.4.3.1
Investorenakquisition
4.4.3.2
Netz AG
5
Netzbau und Netzunterhalt
5.1
FRANKENLUK Energieanlagenbau GmbH als Beispiel
5.1.1
Operative Tätigkeiten
5.1.2
Auftraggeber
5.1.3
Geschäftsmodell
5.2
Marktentwicklung
6
Perspektiven
6.1
Opportunitäten
6.1.1
Versorgungssicherheit als Investitionsgarantie
6.1.2
Unbundling öffnet Marktsegmente
6.1.3
Regenerative Energien als Faktor zum Netzausbau
6.2
Gefahren
6.2.1
Investitionshemmnis Anreizregulierung
6.2.2
Synergieverluste durch Unbundling
7
Zusammenfassung und Fazit
8
Literaturverzeichnis

Diplomarbeit von Die Ausgliederung bzw. Abspaltung von Stromnetzen aus den deutschen
Stephan R. Griebel
Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und
Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt.
Stephan R. Griebel
V
Hochschule Coburg
08.01.2009
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
ARegV
Anreizregulierungsverordnung
Art.
Artikel
BDEW
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
BNetzA
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen
BRD
Bundesrepublik Deutschland
Darst.
Darstellung
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
etc.
et cetera (und so weiter)
EU
Europäische Union
EVU
Energieversorgungsunternehmen
f., ff.
folgende, fortfolgende
GG
Grundgesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
i.V.m.
in Verbindung mit
kV
Kilovolt (1 Kilovolt entspricht 1.000 Volt)
kWh
Kilowattstunde (1 kWh = 1.000 Wh)
KWKG
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Mrd.
Milliarden
MW
Megawatt
MWh
Megawattstunde (1 MWh = 1.000 kWh)
Nr.
Nummer
S.
Seite
Sh.
Siehe
sog.
sogenannt
StromNEV
Stromnetzentgeltverordnung
StromNZV
Stromnetzzugangsverordnung

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Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und
Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt.
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VI
Hochschule Coburg
08.01.2009
stv.
stellvertretender
TSO
Transmission System Operator
TWh
Terawattstunde (1 TWh = 1 Milliarde kWh)
u.
und
u.a.
unter anderem
UVEK
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
V
Volt (Leistungseinheit für elektrische Spannung)
VDN
Verband der Netzbetreiber
Vgl.
Vergleiche
VKU
Verband kommunaler Unternehmen
VV I
Verbändevereinbarung Strom
VV II
Verbändevereinbarung Strom II
VV II plus
Verbändevereinbarung Strom II plus
Wh
Wattstunde (Maßeinheit der Arbeit/Energieeinheit)
z. B.
zum Beispiel
ZfK
Zeitung für kommunale Wirtschaft
ZVEI
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

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Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und
Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt.
Stephan R. Griebel
VII
Hochschule Coburg
08.01.2009
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1:
Stromversorger in Deutschland
7
Darstellung 2:
EVU und Netzbetreiber
8
Darstellung 3:
Regelzonen deutscher Übertragungsnetzbetreiber
8
Darstellung 4:
Betrachtung des Strommarktes
10
Darstellung 5:
Schema der Stromversorgung in Deutschland
12
Darstellung 6:
Kostenanteile der Strompreise für einen
durchschnittlichen privaten Haushalt
15
Darstellung 7:
Energiepolitisches Zieldreieck
17
Darstellung 8:
Das natürliche Monopol
19
Darstellung 9:
Grundprinzip der Anreizregulierung
23
Darstellung 10:
Entflechtungsprozess
25
Darstellung 11:
Formen des ,,legal unbundling"
26
Darstellung 12:
Strompreisvergleich Europa
30
Darstellung 13:
Beteiligungsstruktur FRANKENLUK
33
Darstellung 14:
Paradigmenwechsel Stromnetze
40
Darstellung 15:
Durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung
42
Darstellung 16:
Stromkreislängen in Deutschland
44
Darstellung 17:
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in
Deutschland 2007
45
Darstellung 18:
Anzahl der Windenergieanlagen und installierte
Leistung in Deutschland 1990-2007
47
Darstellung 19:
Synergieverluste bei regionalen und
kommunalen EVU
53

Stephan R. Griebel
Seite 1
Hochschule Coburg
08.01.2009
1 Vorbemerkung
Diese Arbeit wurde im Rahmen einer praktischen Tätigkeit bei der Firma
FRANKENLUK Energieanlagenbau GmbH erstellt. Bei der Zusammenstellung war es
dadurch möglich praxisnahe Geschehnisse und betriebliche Leistungsprozesse der
themenrelevanten Branche optimal mit einfließen zu lassen. Der Endzweck, einen
hohen realitätsnahen Bezug herzustellen, konnte so bestmöglich umgesetzt werden.
Die Aktualität der vorliegenden Themenstellung ist herausragend. Die politische
Diskussion über die Wettbewerbsintensivierung im Strommarkt ist in vollem Gange
und keinesfalls als abgeschlossener Prozess zu interpretieren. Diesbezügliche
Meldungen über laufende Entwicklungen häufen sich. Es kann daher gewiss kein
Anspruch auf eine allumfassende Darstellung vorgenommen werden.
Die Öffnung monopolistischer Märkte gestaltet sich als fortwährender Prozess. Die
Wettbewerbseinführung ist weitläufig und mühevoll. Bei der zu beachtenden
Schlüsselfunktion der Energieversorgung für die gesamte Wirtschaft stellt die
Liberalisierung jedoch eine große Herausforderung für alle direkt Beteiligten und
Betroffenen dar.

Stephan R. Griebel
Seite 2
Hochschule Coburg
08.01.2009
2 Problemstellung und Zielsetzung
Seit der Liberalisierung im Jahre 1998 unterliegt der deutsche Strommarkt einer
starken Dynamik. Die Wettbewerbssituation hat sich allgemein gewandelt. Der
ursprünglich monopolistisch geprägte Elektrizitätssektor musste sich dem
Wettbewerb öffnen. Die ehemaligen Monopolisten stehen jetzt in direktem
Wettbewerb um Kunden und Marktanteile.
Direkter Wettbewerb bedeutet Kostenkalkulation und Gewinnstreben, also eine
grundlegend veränderte Situation für bisherige Alleinanbieter. Dies wirkt sich auch
auf nachgelagerte Wertschöpfungsstufen aus. Gewachsene Dienstleistungsbetriebe
der Energieversorgungsbranche werden dadurch mittelbar beeinträchtigt.
Die Maßnahmen zur Wettbewerbsimplementierung betreffen vor allem die
Eigentümer und Betreiber von Versorgungsinfrastruktureinrichtungen, deren
Investitionsbereitschaft und somit auch den Industriezweig des Leitungs- und
Netzbaues.
Ziel dieser Arbeit ist eine Analyse und Darstellung der aktuellen
Wettbewerbssituation des deutschen Strommarktes und seiner wesentlichen
Einrichtungen. Der Schwerpunkt liegt auf den Regulierungstätigkeiten und den
zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Elektrizitätsnetze sowie sich daraus
ergebenden branchenspezifischen Chancen und Risiken für Dienstleister im Bereich
des Netzbaues und Netzunterhaltes.

Stephan R. Griebel
Seite 3
Hochschule Coburg
08.01.2009
3 Energiemarkt
Ursprünglich wurde der Energiesektor wegen seiner Besonderheiten vom
Wettbewerbsrecht ausgenommen.
1
Die Europäische Gemeinschaft ist jedoch dem
Binnenmarktkonzept verpflichtet und hat darum ein System unverfälschten
Wettbewerbs zu errichten und zu schützen.
2
Dies macht eine Öffnung des
Energiemarktes und einen schrittweisen Abbau von qualitativen und quantitativen
Handels- und Investitionshemmnissen, also eine Liberalisierung, notwendig.
3
Basis
für eine Liberalisierung bietet die sogenannte Essential-facilities-Doktrin. Beispielhaft
für solche wesentlichen Einrichtungen (,,essential facilities") sind die Verteil- und
Übertragungsnetze für Strom oder Erdgas. Diese Netze sind unabdingbar um
Kunden zu erreichen und Wettbewerbern ihre Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Mit
angemessenen Mitteln ist eine Neuschaffung bzw. ein Parallelbau solcher Netze
nicht möglich. Der Besitz solcher Versorgungsnetze sollte aber nicht zu einer
marktbeherrschenden Stellung führen. Um Wettbewerb zu gewährleisten muss auch
Dritten ein diskriminierungsfreier Zugang zu solchen monopolistischen
,,Bottleneckeinrichtungen"
4
ermöglicht werden.
5
3.1 Historie der Liberalisierung
Die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt wurde am 29. April 1998 durch das
sogenannte Neuregelungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Bis zu diesem
Zeitpunkt resultierten die energiewirtschaftlichen Rechtsvorgaben in Deutschland aus
dem Energiewirtschaftsgesetz von 1935, das den Wettbewerb auf dem Stromsektor,
aufgrund volkswirtschaftlicher Schädlichkeit, nicht zuließ.
6
Am 22.05.1998 wurde
daraufhin die Verbändevereinbarung Strom (VV I) beschlossen. Darauf folgten die
1
Vgl. Stefaniak, T., Wettbewerb in der Energiewirtschaft, 2008, S. 21
2
Sh. Art. 3 Abs. 1 a, c, g Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft [EG]
3
Vgl. hierzu Definition von Liberalisierung nach weed ­ Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V.
unter http://www.wto-runde.de/glossar/index.html (2008-10-27)
4
monopolistische Bottlenecks: ,,solche Netzbereiche [...], die durch hohe Fixkosten und irreversible
[
unwiederbringliche] Kosten gekennzeichnet sind [...] wie z.B. Flughäfen, Schienenwege,
Elektrizitätsnetze, lokale Telekommunikationsnetze etc."
Knieps, G., Wettbewerbsökonomie, 2001, S.33
5
Vgl. Knieps, G., Wettbewerbsökonomie, 2001, S. 102 ff.
6
Vgl. Stefaniak, T., Wettbewerb in der Energiewirtschaft, 2008, S. 33

Stephan R. Griebel
Seite 4
Hochschule Coburg
08.01.2009
Überarbeitungen: Verbändevereinbarung Strom II (VV II) im Jahr 1999 und die
Verbändevereinbarung Strom II plus (VV II plus) im Jahr 2001. In diesen
Vereinbarungen wurden von privaten Verbänden die Netzzugangsregelungen
festgelegt.
7
Seit 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in neuester Fassung
in Kraft und setzt die europäischen Richtlinien zum Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt
von 2003 in nationales Recht um. Im Juli 2005 wurden zum EnWG die Netzzugangs-
und Netzentgeltverordnungen für Strom (StromNZV und StromNEV) neu erlassen.
3.2 Energiewirtschaftsgesetz
Mit Umsetzung der europäischen Beschleunigungsrichtlinien für Strom und Gas für
mehr Wettbewerb im Energiemarkt ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und
Gasversorgung mit dem Kurztitel Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überarbeitet
worden. Die zweite Novelle des EnWG wurde am 07. Juli 2005 ausgefertigt. Der
Zweck des EnWG ist die ,,möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche,
effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit
mit Elektrizität und Gas".
8
Ferner dient ,,die Regulierung der Elektrizitäts- und
Gasversorgungsnetze [..] den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und
unverfälschten Wettbewerbs [...] und der Sicherung eines langfristig angelegten
leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen".
9
Die
Neuregelungen des EnWG beziehen sich vor allem auf einen verbesserten Zugang
zu den Transportnetzen für Dritte, günstigere Entgelte für die Netznutzung und eine
schärfere
Trennung
des
Netzbereichs
von
anderen
Bereichen
der
Energieversorgungsunternehmen (EVU). Hervorzuheben ist auch, dass der
verhandelte Netzzugang dem regulierten Netzzugang weichen musste. Damit treten
an die Stelle der VV II plus die gemäß § 54 EnWG gültigen Beschlüsse der
zuständigen Regulierungsbehörde.
10
7
Vgl. Stefaniak, T., Wettbewerb in der Energiewirtschaft, 2008, S. 38-40
8
§1 Abs. 1 EnWG
9
§1 Abs. 2 EnWG
10
Vgl. Eickhof, N./Holzer, V., Energierechtsreform von 2005, 2006, S. 5

Stephan R. Griebel
Seite 5
Hochschule Coburg
08.01.2009
3.3 Bundesnetzagentur
Diese Regulierungsbehörde ist vorrangig die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Die BNetzA sitzt in Bonn und
ist
eine
selbstständige
Bundesoberbehörde
im
Geschäftsbereich
des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Am 13. Juli 2005 wurde die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem
Bundesministerium für Post und Telekommunikation hervorging, umbenannt in
Bundesnetzagentur.
11
Ihre Aufgabe ist ,,durch Liberalisierung und Deregulierung für
die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts- [...] -infrastrukturmarkt zu sorgen. Zur
Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und
Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte
sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen".
12
Im Bereich Energie
gewährleistet die BNetzA
13
:
·
eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit
Elektrizität und Gas.
·
die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der
Versorgung mit Elektrizität und Gas und die Sicherung eines langfristig
angelegten,
leistungsfähigen
und
zuverlässigen
Betriebs
von
Energieversorgungsnetzen.
·
die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf
dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Den rechtlichen Rahmen für das Tätigwerden der BNetzA gibt das EnWG vor. Sind
an ein Elektrizitäts- oder Gasnetz eines Energieversorgungsunternehmens jeweils
weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen und reicht
das Verteilernetz nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus, so obliegt die
Regulierung hier den jeweiligen Landesregulierungsbehörden.
14
11
Sh. http://www.bundesnetzagentur.de/
12
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/1062993b387e6dd017a1000935e4fead,0/Die_Bundesnetzag
entur/Ueber_die_Agentur_sa.html (2008-10-28)
13
Sh. http://www.bundesnetzagentur.de/
14
Sh. § 54 Abs. 2 EnWG

Stephan R. Griebel
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Hochschule Coburg
08.01.2009
Die Regulierungsbehörden sind in der Rolle eines vollkommen unabhängigen
Schiedsrichters, dessen Aufgabe es ist, einen liberalisierten Markt zu schaffen und
aufrecht zu erhalten.
15
15
Vgl. Stefaniak, T., Wettbewerb in der Energiewirtschaft, 2008, S. 55

Stephan R. Griebel
Seite 7
Hochschule Coburg
08.01.2009
4 Energieversorgung in Deutschland
4.1 Energieversorgungsunternehmen
Nach dem EnWG sind Energieversorgungsunternehmen (EVU) ,,natürliche oder
juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz
betreiben
oder
an
einem
Energieversorgungsnetz
als
Eigentümer
Verfügungsbefugnis besitzen".
1
In Deutschland kann man die EVU in überregionale
Versorger, die unter anderem die Höchst- und Hochspannungsnetze betreiben, und
regionale Versorger unterteilen. Überregional sind vier große Energiekonzerne
(E.ON, RWE, Vattenfall sowie EnBW) und die DB Energie GmbH, ein
Tochterunternehmen der Deutsche Bahn AG, aktiv. Da die DB Energie GmbH nur
den Bahnbetrieb mit Strom versorgt, wird sie, obwohl sie auch ein umfangreiches
Hochspannungsnetz betreibt, nicht zu den eigentlichen EVU gerechnet. Insgesamt
sind im Jahr 2006 etwa 1.100 Unternehmen im deutschen Strommarkt aufgetreten,
wovon eine sehr hohe Anzahl, trotz vieler Fusionen im Bereich der Stromversorger,
der Ebene der Regionalversorger zuzuordnen ist.
2
Quelle: BDEW, Energiemarkt Deutschland, 2007, S. 29
Darst. 1: Stromversorger in Deutschland
1
§3 Nr. 18 EnWG
2
BDEW, Energiemarkt Deutschland, 2007, S. 29

Stephan R. Griebel
Seite 8
Hochschule Coburg
08.01.2009
4.1.1 Energiekonzerne
Die vier größten Übertragungsnetzbetreiber und Übertragungsnetzeigentümer in
Deutschland gehören zu den vier größten Stromerzeugern und Stromanbietern.
Mutterunternehmen
Sitz
Tochterunternehmen
(Netzbetreiber)
Sitz
E.ON AG
Düsseldorf
E.ON Netz GmbH
Bayreuth
RWE AG
Essen
RWE Transportnetz
Strom GmbH
Dortmund
Vattenfall
Europe AG
Berlin
Vattenfall Europe
Transmission GmbH
Berlin
EnBW AG
Karlsruhe
EnBW
Transportnetze AG
Stuttgart
- eigene Darstellung -
Darst. 2: EVU und Netzbetreiber
Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihr Höchst- und Hochspannungsnetz über
nationale Kuppelleitungen zum deutschen Übertragungsnetz zusammengeschaltet.
3
Sie teilen das deutsche Versorgungsgebiet in vier Regelzonen.
Quelle: http://commons.wikimedia.org/ (2008-10-28)
erstellt von: Robert Steffens
Darst. 3: Regelzonen deutscher Übertragungsnetzbetreiber
3
Sh. http://www.vdn-berlin.de/das_uebertragungsnetz_in _deutschland.asp (2008-10-28)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836625388
DOI
10.3239/9783836625388
Dateigröße
1.8 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Coburg (FH) – Betriebswirtschaft, FB Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2009 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
stromnetz unbundling energieversorger frankenluk anreizregulierung
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Titel: Die Ausgliederung bzw. Abspaltung von Stromnetzen aus den deutschen Energieversorgungsunternehmen und die daraus resultierenden Chancen und Risiken für Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzbau und Netzunterhalt
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