Lade Inhalt...

Der Beitrag der Spieltheorie und der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik

©2008 Diplomarbeit 104 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Umweltpolitik globalisiert sich und internationaler Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Die globale Umwelt wird jenseits ihrer Kapazität zur Selbsterneuerung genutzt und ist damit zur knappen Ressource geworden. Die befürchtete weltweite Klimaerwärmung durch die Nutzung der Erdatmosphäre als Deponie für Treibhausgase ist nur ein Beispiel.
Globale Umweltmedien sind unteilbar. Eine Aneignung des physischen Besitzes oder dessen Verteidigung gegen Eingriffe anderer ist nicht möglich. Globale Umweltgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass alle Völker an ihnen partizipieren und unter ihrer kollektiven Zerstörung leiden. Hierin besteht die „Tragödie der Allmende“: Die gemeinsame Umwelt wird gemeinsam geschädigt, weil die Gewinne ihrer Nutzung privat anfallen, während die Nutzungskosten von allen Ländern getragen werden müssen.
Im Falle der Umweltverschmutzung gilt kein Ausschlussprinzip und so tritt in der internationalen Umweltpolitik das Phänomen des Trittbrettfahrer-Verhaltens auf: Ergreifen einige Staaten Maßnahmen zum Umweltschutz, profitieren alle davon. Trittbrettfahrer haben daher keinen Anreiz selbst Kosten für Maßnahmen zu übernehmen. In der Folge kommt ein wirksamer internationaler Umweltschutz erst gar nicht zustande.
Umweltprobleme sind daher nur national lösbar. In den meisten Industrieländern konnten die drängendsten Umweltprobleme wie etwa Boden und Wasser auf meist nationaler Ebene gelöst werden, da so durch staatlichen Zwang umweltschädliches Handeln verboten werden kann. Ein solcher Zwang ist auf internationaler Ebene nicht durchsetzbar. Es gibt keine internationale Macht, die Umweltschutzmaßnahmen gegenüber den Staaten durchsetzen kann. Die Vereinten Nationen wären hier zwar als oberste Umweltschutzinstanz denkbar, aber ihnen fehlt die Legitimation.
Globalen Umweltproblemen muss daher nicht mit Zwang, sondern mit Anreizen begegnet werden. Die Spieltheorie gibt Erklärungen, wie ein solches stabiles internationales Umweltschutzabkommen anreizverträglich ausgestaltet sein sollte. Die Public-Choice-Theorie erklärt das Zustandekommen der unterschiedlichen Positionen und den daraus resultierenden Konflikten in den Verhandlungen in der internationalen Umweltpolitik.
In dieser Arbeit greife ich mit der Betrachtung der internationalen Klimapolitik ein konkretes globales Umweltproblem heraus und untersuche, welchen Beitrag die Spieltheorie und die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

I Abbildungsverzeichnis

II Tabellenverzeichnis

III Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Klimawandel und internationale Klimapolitik
2.1 Ursachen für den Klimawandel und seine Folgen
2.2 Der Weg von der Erkenntnis des Klimaproblems zur Erkenntnis der Notwendigkeit des Handelns
2.3 Stationen internationaler Klimapolitik
2.4 Eckpunkte und Ergebnisse aus den Klimaverhandlungen
2.4.1 Eckpunkte der Klimaverhandlungen
2.4.2 Das Kyoto-Protokoll - Reduktionspflichten
2.4.3 Das Kyoto-Protokoll - Maßnahmen und Bestimmungen

3 Der Beitrag der Spieltheorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik
3.1 Theoretischer Hintergrund
3.1.1 Gefangenendilemma und Nash-Gleichgewicht
3.1.2 Chicken-Game
3.1.3 Tit-for-Tat-Strategie
3.1.4 Coase-Theorem
3.2 Eine stabile Klimaschutzvereinbarung
3.2.1 Konfliktpotentiale eines internationalen CO2-Vertrags aus dem Blickwinkel der Spieltheorie
3.2.1.1 Kooperation versus Nichtkooperation
3.2.1.2 Gefangenen-und Freifahrerdilemma
3.2.1.3 Effizienz- und Verteilungsaspekte
3.2.1.4 Vertragsverletzung und -Stabilität
3.2.1.5 Superspiele und Hyperspiele
3.2.2 Koalitionsbildung bei internationalen Umweltverhandlungen
3.2.2.1 Beschreibung eines Koalitionsmodells
3.2.2.2 Der Prozess der Koalitionsbildung als Zahlenbeispiel
3.2.3 Spieltheoretische Lösungskonzepte
3.2.3.1 Interne Partizipations- und Stabilisierungsanreize
3.2.3.2 Externe Partizipations- und Stabilisierungsanreize
3.2.3.3 Effizienz
3.3 Spieltheoretische Analyse der internationalen Klimapolitik
3.3.1 Kooperationsentscheidungen
3.3.2 Vertragsgestaltung
3.3.2.1 Effizienz- und Verteilungsaspekte
3.3.2.2 Issue-Linkage
3.3.2.3 Sanktionen
3.4 Fazit zu Kapitel

4 Beitrag der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik
4.1 Theoretischer Hintergrund
4.1.1 Wähler
4.1.2 Verbände
4.1.3 Politiker
4.1.4 Bürokraten
4.2 Konfliktparteien in der internationalen Klimapolitik
4.2.1 Die Europäische Gemeinschaft
4.2.2 Die USA und die JUSSCANZ- und UMBRELLA-Staaten
4.2.3 Die Entwicklungsländer
4.2.4 Nicht-Regierungs-Organisationen
4.2.4.1 Umweltorganisationen und Wissenschaft
4.2.4.2 Emittentenverbände und Gewerkschaften
4.2.4.3 Klimaschutzindustrie- und Dienstleistungsverbände
4.3 Die Konfliktlinien in der internationalen Klimapolitik
4.4 Analyse der Positionen und der Konfliktlinien der internationalen Klimapolitik aus Sicht der Public-Choice-Theorie
4.4.1 Wähler und Öffentlichkeit
4.4.2 Verbände und Nicht-Regierungsorganisationen
4.4.3 Politiker
4.4.4 Bürokraten
4.5 Fazit zu Kapitel

5 Fazit

IV Literaturverzeichnis

I Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bilaterales Gefangenendilemma

Abbildung 2: Internationale Umweltkooperation: Felder potentieller

Pareto-Verbesserungen gegenüber einer nichtkooperativen Lösung..

Abbildung 3: Internationale Umweltkooperation: Zwischenstaatliche

Wohlfahrtsrelationen und die Relevanz von Transferzahlungen

II Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Individuelle und aggregierte Wohlfahrt

bei alternativen Koalitionsgrößen

Tabelle 2: Baseline Emissions and Emission Reduction Targets for Annex B Regions.

III Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Umweltpolitik globalisiert sich[1] und internationaler Klimaschutz ist eine der größten globalen Herausforderungen im 21. Jahrhundert.[2] Die globale Umwelt wird jenseits ihrer Kapazität zur Selbsterneuerung genutzt und ist damit zur knappen Ressource geworden. Die befürchtete weltweite Klimaerwärmung durch die Nutzung der Erdatmosphäre als Deponie für Treibhausgase ist nur ein Beispiel.[3]

Globale Umweltmedien sind unteilbar. Eine Aneignung des physischen Besitzes oder dessen Verteidigung gegen Eingriffe anderer ist nicht möglich. Globale Umweltgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass alle Völker an ihnen partizipieren und unter ihrer kollektiven Zerstörung leiden. Hierin besteht die „Tragödie der Allmende“: Die gemeinsame Umwelt wird gemeinsam geschädigt, weil die Gewinne ihrer Nutzung privat anfallen, während die Nutzungskosten von allen Ländern getragen werden müssen.[4]

Im Falle der Umweltverschmutzung gilt kein Ausschlussprinzip und so tritt in der internationalen Umweltpolitik das Phänomen des Trittbrettfahrer-Verhaltens auf: Ergreifen einige Staaten Maßnahmen zum Umweltschutz, profitieren alle davon. Trittbrettfahrer haben daher keinen Anreiz selbst Kosten für Maßnahmen zu übernehmen. In der Folge kommt ein wirksamer internationaler Umweltschutz erst gar nicht zustande.

Umweltprobleme sind daher nur national lösbar. In den meisten Industrieländern konnten die drängensten Umweltprobleme wie etwa Boden und Wasser auf meist nationaler Ebene gelöst werden,[5] da so durch staatlichen Zwang umweltschädliches Handeln verboten werden kann. Ein solcher Zwang ist auf internationaler Ebene nicht durchsetzbar. Es gibt keine internationale Macht, die Umweltschutzmaßnahmen gegenüber den Staaten durchsetzen kann. Die Vereinten Nationen wären hier zwar als oberste Umweltschutzinstanz denkbar, aber ihnen fehlt die Legitimation.

Globalen Umweltproblemen muss daher nicht mit Zwang, sondern mit Anreizen begegnet werden. Die Spieltheorie gibt Erklärungen, wie ein solches stabiles internationales Umweltschutzabkommen anreizverträglich ausgestaltet sein sollte. Die Public-Choice-Theorie erklärt das Zustandekommen der unterschiedlichen Positionen und den daraus resultierenden Konflikten in den Verhandlungen in der internationalen Umweltpolitik.

In dieser Arbeit greife ich mit der Betrachtung der internationalen Klimapolitik ein konkretes globales Umweltproblem heraus und untersuche, welchen Beitrag die Spieltheorie und die Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik leisten.

Zunächst wird in Kaptitel 2 der Klimawandel und das Erkennen des Klimawandels als Problem beschrieben und der Weg der internationalen Klimapolitik mit ihren Ergebnissen nachgezeichnet.

Der Abschnitt 3 stellt den Beitrag der Spieltheorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik dar. Dem theoretischen Hintergrund über die hier relevanten Elemente der Spieltheorie in Abschnitt 3.1 folgt die Heranführung an eine stabile Klimaschutzvereinbarung in Kapitel 3.2. Dort erfolgt eine spieltheoretische Beschreibung der Konfliktpotentiale eines internationalen Klimaschutzvertrages, um dann Lösungskonzepte für ein aus Sicht der Spieltheorie stabiles und anreizverträgliches Klimaschutzabkommen darzulegen. Das Kapitel 3.3 zeigt schließlich den Beitrag der Spieltheorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik. In einer spieltheoretischen Analyse der internationalen Klimapolitik wird dargelegt, dass die spieltheoretisch herausgearbeiteten Lösungsansätze aus Kapitel 3.2 in den Ergebnissen der internationalen Klimaverhandlungen zu finden sind und auch einzelne Positionen von Akteuren in der Klimapolitik spieltheoretisch erläutert werden können.

Die Public-Choice-Theorie hingegen ist keine normative Theorie, sondern eine erklärende. Daher ist die Herangehensweise, um den Beitrag der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik darzustellen, eine andere. Eine normative Erarbeitung wie im Fall der Spieltheorie in Kapitel 3.2 wird also nicht durchgeführt.

Der Abschnitt 4.1 beschreibt den theoretischen Hintergrund der Public-Choice-Theorie. In Abschnitt 4.2 werden die unterschiedlichen Staaten und Staaten-Gruppen als Akteure in der internationalen Klimapolitik festgestellt, um anschließend in Kapitel 4.3 die Konfliktlinien in der internationalen Klimapolitik zu skizzieren. Der Abschnitt 4.4 stellt den Beitrag der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der internationalen Klimapolitik dar. Mit dem Hintergrund der Kapitel 4.2 und 4.3 werden die Positionen der Akteure in der internationalen Klimapolitik mit dem Public-Choice-Modell aus Kapitel 4.1 verglichen. Dieser Vergleich zeigt den Beitrag der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik.

2 Klimawandel und internationale Klimapolitik

2.1 Ursachen für den Klimawandel und seine Folgen

Das Klima der Erde hat sich stets geändert und wird sich durch Variation äußerer Parameter und durch Wechselwirkungen zwischen Luft, Wasser, Eis, Böden, Erdkruste und Leben mit oder ohne Einfluss des Menschen auch weiterhin ändern.[6]

Ohne die Sonne gäbe es auf der Erde kein Leben. Doch erst bestimmte Spurenstoffe in der Luft ermöglichen lebensfreundliche Temperaturen. Diese gasförmigen Substanzen haben die Eigenschaft, zwar kurzwellige Sonnenstrahlung und sichtbares Licht durchzulassen, aber langwellige Strahlung, wie zum Beispiel Wärmestrahlung, zurückzuhalten. Auf diese Weise erwärmt sich die Atmosphäre über das ursprüngliche Maß hinaus. Diese Gase gelten als Treibhausgase, die von ihnen verursachte Erwärmung wird als „Treibhauseffekt“ bezeichnet.

Die Treibhausgase Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Dickstickstoff und Methan erwärmen die Erdoberfläche um etwa 33 Grad Celsius. Ohne diese Gase und ihre Fähigkeit, die Wärmestrahlung der Oberfläche zum Teil zu absorbieren, betrüge die mittlere Oberflächentemperatur der Erde nur ca. -18 Grad Celsius.[7]

Seit Beginn der Industrialisierung kommt verstärkt der Mensch ins Spiel. Der „natürliche“ Treibhauseffekt wird durch den zusätzlichen, „antrophogenen“ Treibhauseffekt verstärkt.[8] Die von den Menschen verursachten Klimaveränderungen haben heute eine ähnliche Größenordnung wie die natürlichen und werden nach Meinung der meisten Klimatologen bald dominierend sein.[9]

Zusätzliche industriell produzierte Kohlenwasserstoffverbindungen und Halogene, die in der Atmosphäre natürlicherweise nicht vorkommen, tragen zum Treibhauseffekt bei. Menschliche Aktivitäten in den Bereichen Energieerzeugung und Verkehr, chemische Industrie und Landwirtschaft und die Vernichtung von Wäldern verstärken zusätzlich diesen Effekt.[10]

Kohlendioxid ist in diesem Zusammenhang das wichtigste freigesetzte Treibhausgas. Sein Anteil am zusätzlichen Treibhauseffekt wird für die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts auf 55% geschätzt.[11] Es entsteht vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas, aber auch durch den Abbau oder die Vernichtung von Biomasse, wie zum Beispiel durch die Abholzung von Wäldern. Kohlendioxid unterliegt im Unterschied zu anderen klimarelevanten Spurengasen einem besonders komplexen Kreislauf und bleibt sehr lange in der Atmosphäre. In den vergangenen Jahrzehnten ist ein exponentieller Anstieg der Kohlendioxid-Emissionen zu beobachten; inzwischen liegt der Anteil „fossiler“ Ausstöße an den gesamten anthropogenen Kohlendioxid-Emissionen bei über 75 %.[12]

Hauptverursacher dieser Emissionen und damit der globalen Klimaänderungen sind die Industrieländer. Zu unterscheiden sind reichtumsbedingte und armutsbedingte Umweltschädigungen bzw. Emissionen. Die USA waren 1992 das Land mit dem höchsten Kohlendioxid-Ausstoß, sie wiesen zugleich die höchste Pro-Kopf-Rate auf.[13]

Der vom Menschen verursachte Zuwachs der Treibhausgase kann, zu diesem Ergebnis kommen diverse Klimamodelle, bei unverändertem Verhalten und fehlenden Gegenmaßnahmen (z.B. unveränderter Nutzung fossiler Brennstoffe) schon zum Ende des 21. Jahrhunderts eine Erwärmung um bis zu drei Grad Celsius bewirken. Eine globale Erwärmung um bis zu zwei Grad Celsius wird für wahrscheinlich gehalten.[14]

Solche rapiden Klimaveränderungen verschieben den Niederschlagsgürtel, lassen den Meeresspiegel ansteigen, führen zu einer nicht mehr angepassten Vegetation, gefährden die menschliche Ernährung durch Verschiebung der Anbauzonen und Ausweitung der Wüstenflächen und provozieren neue Wetterextreme.

Siebzig Prozent der Erdoberfläche sind von Ozeanen bedeckt, die Küstenregionen besonders dicht besiedelt. Rund zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in weniger als 100 Kilometer Entfernung von den Meeren. Sollte der Meeresspiegel künftig um einen Meter steigen, so brächte dies 118 Millionen Menschen in Gefahr. Die Landverluste bei einigen Staaten können bis zu achtzig Prozent betragen. Effiziente Küstenschutzmaßnahmen wiederum können sich nur die ökonomisch weit entwickelten Länder leisten.[15] 36 Inselstaaten gründeten daher die „Alliance of Smal Island States“ (AOSIS), um auf den internationalen Klimakonferenzen wirksame Maßnahmen einzufordern.[16]

Die absehbare Betroffenheit und die Verursachung des Problems stehen, wie schon angedeutet, in einem umgekehrt proportionalem Verhältnis: Während die Industrieländer den Hauptteil zum vom Menschen gemachten Treibhauseffekt beitragen bzw. historisch betrachtet, beigetragen haben, werden sie von seinen Folgen ungleich schwächer geschädigt als die Staaten des Südens; die Entwicklungsländer haben dagegen in der Vergangenheit nur geringfügig zu Emission von klimawirksamen Spurengasen beigesteuert, müssen aber in viel stärkerem Maße die Folgen des zusätzlichen Treibhauseffekts tragen.[17]

2.2 Der Weg von der Erkenntnis des Klimaproblems zur Erkenntnis der Notwendigkeit des Handelns

Erst in den achtziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts konnte sich der „globale Klimawandel“ auf der internationalen politischen Agenda etablieren. 1992, auf dem Gipfel der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro, wurde eine Klimarahmenkonvention ( KRK 1992) unterzeichnet und trat im März 1994 in Kraft.[18]

In vielfältigen „Neo-Theorien“ seit den siebziger Jahren wird die Umwelt als explizites „issue“ der internationalen Politik entdeckt. Die Zahl der umweltpolischen Studien ist seit den frühen siebziger Jahren parallel dazu stark angewachsen.[19]

Mit Beginn der achtziger Jahre gewannen Untersuchungen über die Luftreinhaltepolitik in Europa, ab Mitte der achtziger Jahre über die Ozonpolitik an Bedeutung. Dabei steht bei den meisten Arbeiten die Frage im Mittelpunkt, wie die kooperative Bearbeitung internationaler Umweltkonflikte durch die Schaffung von normativen Institutionen in Form von „internationalen Regimes“ möglich wird. Seit Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre spielt innerhalb der politikwissenschaftlichen Beschäftigung mit weltweiten Umweltproblemen die Klimapolitik eine immer wichtigere Rolle. In der Regel wird die Genese der Klimapolitik - mit dem institutionellen Höhepunkt der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention (KRK 1992) - in den deutschsprachigen Arbeiten als schrittweise Etablierung eines „Klimaregimes“ beschrieben.[20]

In den neunziger Jahren, von Rio bis zur Konferenz von Kyoto 1997, wird auch die lokale (einzelstaatliche) Ebene zu Umsetzung der weltweiten Klimapolitik entdeckt. Viele vor allem netzwerkanalytische Arbeiten, die sich in erster Linie auf die Innenpolitik beziehen, sehen auch die internationale Umwelt- bzw. Klimapolitik in starkem Maße geprägt von innerstaatlichen Prozessen und Dynamiken. Die jeweiligen Strukturen des politischen Systems und der politischen Netzwerke, die gesellschaftlichen Kraftverhältnisse und die „politische Kultur“ innerhalb der Staaten seien dafür verantwortlich, welche umweltpolitische Position ein Staat nach außen vertritt.

2.3 Stationen internationaler Klimapolitik

Wie bereits angeführt, wird in Wissenschaftskreisen seit Ende der 70er Jahre über den anthropogenen Klimawandel diskutiert. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann Ende der achtziger Jahre und führte zunächst zum Abschluss der Klimarahmenkonvention. Diese trat 1994 in Kraft. Seit 1995 gibt es jährliche Klimakonferenzen, bezeichnet als Vertragsstaatenkonferenzen mit der englischen Bezeichnung „Conferenz of Parties“ (COP) im Rahmen der Vereinten Nationen.

Auf der dritten Klimakonferenz im Jahr 1997 verabschiedete man das Kyoto-Protokoll. Hier einigten sich die verhandelnden Staaten erstmals darauf, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und setzten dafür einen verbindlichen Zeitrahmen. Noch heute findet ein Großteil der internationalen Klimapolitik auf der Grundlage der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls statt. Dieser Prozess wird begleitet von dem IPCC-Expertengremium.[21] Diese Sachstandsberichte sollen als wissenschaftliche Basis die internationalen Klimaverhandlungen unterstützen.[22]

Die 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ins Leben gerufene Klimarahmenkonvention ist ein internationales, multilaterales Umweltschutzabkommen. Im Rahmen dieses Abkommens zielen die Vertragsstaaten sowohl auf eine Minderung der anthropogenen Einflüsse auf das Klima als auch auf eine Verlangsamung der globalen Erwärmung und eine Milderung der Klimafolgen.

Diese Absichtserklärung galt zunächst nur für Industrieländer, die sogenannten „Annex-I-Staaten“[23] Zu diesen gehören als Hauptproduzenten der klimaschädlichen Treibhausgase vor allem die OECD-Staaten und die Europäische Union. Entwicklungsländer wurden von einer Reduktion ihrer Emissionen zunächst freigestellt. Das in dieser Klimarahmenkonvention anvisierte, ein die Störung des Klimasystems verhindernde Niveau der Treibhausgaskonzentration wird dort offen gelassen. Die Europäische Union hat sich in ihrem Umweltaktionsprogramm 2002 zum Ziel gesetzt, die globale Erwärmung auf höchstens zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Zeiten zu begrenzen.[24]

Um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen, haben sich alle Unterzeichner verpflichtet, Klimaschutzmaßnahmen einzuleiten.[25] Weiterhin wurde mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention von 1992 ein kontinuierlicher Verhandlungsprozess auf internationaler Ebene ins Leben gerufen, in dessen Rahmen vielfältige Aspekte der internationalen Klimapolitik erörtert werden und dementsprechende Entscheidungen getroffen werden. Die Konvention legt fest, dass sich die beteiligten Staaten alljährlich im Rahmen einer Konferenz der Vertragsstaaten treffen, um dahingehend weitere Maßnahmen zu beraten.[26]

Im Folgenden wird der Weg dieser Konferenzen mit den jeweiligen wichtigsten Ergebnissen kurz dargestellt: 1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu „Umwelt und Entwicklung“, dem sogenannten „Erdgipfel“, in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention unterzeichnet, die dann 1994 in Kraft trat.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (VSK) 1995 in Berlin erteilte das „Berliner Mandat“ über ein Protokoll zur Verhandlung über die Reduktion von Treibhausgasemissionen. 1996 in Genf erfolgte eine Ministererklärung, wonach Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen rechtlich verbindlich ausgestaltet werden sollten. Auf der dritten VSK in Kyoto 1997 wird das „Kyoto-Protokoll“ zur Reduktion von Treibhausgasemissionen von der Staatengemeinschaft angenommen und ein Jahr später wurde in Buenos Aires ein Arbeitsplan zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls beschlossen. 1999 in Bonn gab es erste Fortschritte bei methodischen und technischen Fragen des Kyoto-Protokolls, um im folgenden Jahr in Den Haag das Scheitern der Verhandlungen zur Kenntnis nehmen zu müssen. Die Verhandlungen wurden daraufhin ausgesetzt und sollten baldmöglichst wieder aufgenommen werden. Der Grund für das Scheitern war, dass es bei Fragen um die Details des Kyoto-Protokolls zwischen der so genannten „UMBRELLAGROUP“[27] den Entwicklungsländern und der EU nicht zu einer Einigung kam.[28]

Die wichtigsten Streitpunkte waren der Umfang, in dem natürliche Senken und Wälder mit ihrer vorübergehenden Kohlenstoffspeicherfunktion auf die Kyoto-Reduktionsverpflichtungen angerechnet werden sollten, die Einbeziehung von diesen Senken in den Clean-Developement-Mechanism (CDM; genaueres hierzu im folgenden Abschnitt) und die Frage darüber, ob es verbindliche Regeln geben soll, wie viel ihrer Reduktionsverpflichtungen Industrieländer im eigenen Land erbringen müssten.

Die Fortsetzung dieser sechsten VSK fand in Bonn im Juli 2001 statt. Hier kam es schließlich zu einer Einigung über zentrale offene Fragen des Kyoto-Protokolls. Den Vertragsstaaten gelang es, trotz des Ausstiegs der USA im März 2001, eine Einigung zu erreichen und damit die Vorraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen, womit auch gleichzeitig eine Wiederbelebung des damals stark in Kritik geratenen Kimaverhandlungsprozesses erreicht wurde. Doch der Preis dessen war eine starke Aufweichung der einstmals ehrgeizigen Klimaschutzziele.[29]

Marrakesch war noch im gleichen Jahr Gastgeber für die siebte VSK, deren zentrales Ergebnis das „Übereinkommen von Marrakesch“ („The Marrakesch Accords“) war. So waren in diesem 15 Entscheidungen umfassenden Paket unter anderem Entscheidungen zum System der Erfüllungskontrolle, zur Anrechenbarkeit von Senken und zur Förderung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern getroffen worden. 2002 ratifizierten die EU, Japan, Norwegen und die osteuropäischen Staaten das Kyoto-Protokoll. Noch in diesem Jahr traf sich die Weltgemeinschaft im September zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg und zur achten Vertragsstaatenkonferenz in Neu Delhi. Während in Johannesburg im Bereich der Nachhaltigkeit verhandelt wurde und der Ausbau erneuerbarer Energien im Fokus stand, war in Neu Delhi der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz das zentrale Thema.[30]

Die neunte VSK in Mailand stand 2003 zunächst unter dem Eindruck der widersprüchlichen Aussagen Russlands zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und der Unsicherheit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dessen sowie der in den Medien und Nebenveranstaltungen offensiven Darstellung des US-Ansatzes zur Klimapolitik mit den durch die USA bevorzugten freiwilligen Vereinbarungen. Ein wesentlicher Erfolg von Mailand ist der erzielt Abschluss der zweijährigen Verhandlungen über die Regeln für die Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in Entwicklungsländern. Damit wurde die letzte Lücke in den Umsetzungsregeln des Kyoto-Protokolls geschlossen.[31]

In Buenos Aires wurde 2004 der zehnte Jahrestag der Klimarahmenkonferenz gefeiert. Anpassungsmaßnahmen an den schon heute stattfindenden Klimawandel standen als Thema im Mittelpunkt. Gerade die Entwicklungsländer drängten hierbei auf eine stärkere Berücksichtigung bei den internationalen Beratungen zum Klimaschutz. Sie sind am stärksten betroffen und verfügen zugleich über keine ausreichenden Mittel, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Auf dieser zehnten VSK wurde daher auch über den Finanzbedarf beraten, der für die Umsetzung der KRK in den Entwicklungsländern besteht.[32]

Die elfte Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 2005 in Montreal war zugleich die erste des Kyoto-Protokolls (nach dessen Inkrafttreten am 16. Februar 2005). Der KRK gehörten mit 189 Staaten fast alle Länder der Welt an. Davon haben 156 Staaten, darunter Deutschland und alle übrigen EU-Länder, zusätzlich das Kyoto-Protokoll ratifiziert.[33]

Staaten wie die USA und Australien, die nur die Klimarahmenkonvention akzeptiert haben, das Kyoto-Protokoll aber ablehnen,[34] konnten an den Verhandlungen in Kanada als Beobachter teilnehmen. Hier wurde ein Fahrplan zur Fortentwicklung des internationalen Klimaschutzregimes post 2012 entwickelt. Mit den zwei parallelen Strängen der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls. Im Zuge der KRK begann im Frühjahr eine zweijährige Dialogphase mit Workshops. Durch Wechselwirkungen mit einer Arbeitsgruppe über die Reduktionsverpflichtungen der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls wurde eine gewisse Verzahnung der beiden Stränge erreicht. Außerdem wurde das Kyoto-Protokoll mit Annahme der Marrakesch-Vereinbarungen vollständig ausgestaltet und mit einem Überprüfungsregime ausgestattet.

Seit 2005 besteht außerhalb des Kyoto-Protokolls die Asiatisch-Pazifische Partnerschaft für saubere Entwicklung und Klima.[35] Diese zielt auf die Förderung klimafreundlicher Techniken durch öffentliche Förderprogramme, ganz im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll, das durch Festlegung von Reduktionszielen eine Entwicklung der Märkte in Richtung Klimaschutz erwirken will. Das Verständnis der USA von Klimaschutz wird hier widergespiegelt. Indien, China, Südkorea und Japan haben zugleich auch das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die APP sieht sich als eine Ergänzung zum Kyoto-Protokoll und nicht als Alternative und es wurden keine Reduzierungspflichten festgeschrieben.[36]

Damit Afrika stärker am Clean Developement Mechanism teilnehmen kann, soll der Kontinent laut Beschluss der zwölften Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention bzw. der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (2006 in Nairobi) durch Aufbau von Kapazitäten und mit Hilfe bei der Entwicklung konkreter Projekte unterstützt werden. In Nairobi wurde durch eine Arbeitsgruppe zudem festgestellt, dass die globalen Emissionen bis zum Jahr 2050 halbiert werden müssen, und es wurde darauf aufbauend geprüft, welche Beiträge die flexiblen Mechanismen hierzu leisten können. Weiter wurde eine Überprüfung des Kyoto-Protokolls bis 2008 vereinbart.

Die Diskussion stieß in Nairobi in zusätzliche Dimensionen vor: Der ehemalige Chefökonom der Weltbank, Sir N. Stern, präsentierte während der Konferenz den so genannten „Stern-Bericht“. Hauptaussage dieses Berichts ist die Erforderlichkeit des Klimaschutzes nicht nur aus ökologischer Perspektive, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, denn die Kosten des Klimawandels übersteigen die des Handelns bei weitem. Der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan stellte in einer Rede den Klimaschutz auf eine Ebene mit den Menschheitsherausforderungen der Armutsbekämpfung und Rüstungskontrolle. Der Klimawandel beeinträchtige die Entwicklung der Staaten und werde zunehmend sicherheitspolitisch relevant.[37]

Bali begrüßte 2007 die 13. bzw. dritte VSK der Klimarahmenkonvention bzw. des Kyoto-Protokolls. Die EU strebte hier an, einen umfassenden Verhandlungsprozess, die „Bali Roadmap“, zu vereinbaren. In ihr sollen die wesentlichen Verhandlungsinhalte beschrieben und ein Verhandlungszeitplan festgelegt werden. Weiterhin sollen bis 2009 die Verhandlungen für ein neues und umfassendes, auf dem Kyoto-Protokoll aufbauendes Klimaschutzregime abgeschlossen sein, damit nach dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls 2012 keine Lücke entsteht.[38]

Ähnliche Fragen zum Klimaschutz wurden auch beim G8-Gipfel 2007 in Deutschland behandelt: Die Staats- und Regierungschefs haben hier den Grundstein gelegt für ein langfristiges Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Diese sollen bis 2050 mindestens halbiert werden. Auch soll Ende 2009 im Rahmen der UN ein post-2012 Klimaschutzabkommen abgeschlossen werden, der alle Hauptverschmutzer einschließt.[39]

Im April 2008 endete die UN-Klimakonferenz im thailändischen Bangkok. Dort verständigten sich die Vertragsstaaten auf einen konkreten Zeitplan für die UN-Klimaverhandlungen der folgenden Monate. Bis zum UN-Gipfel im Dezember 2008 in Poznan soll es zwei weitere Verhandlungsrunden geben.[40]

Im Juni 2008 kamen darauf hin in Bonn Verhandlungsgremien zusammen, um zum einen das Kopenhagenabkommen 2009 (14. VSK der KRK bzw. vierte VSK des Kyoto-Protokolls) und zum anderen die neuen Verpflichtungen der Industriestaaten für die Zeit nach 2012 vorzubereiten. Letzteres ist schon seit Montreal 2005 im Gange. Da diese Arbeitsgruppe in Bali unter der Klimarahmenkonvention eingerichtet worden war, saßen die USA hier als Ratifizierer der KRK mit am Verhandlungstisch. Verhandlungen über Reduktionsziele soll es aber erst geben, wenn 2009 die neue US-Regierung gewählt ist.[41]

Das G8-Treffen in Japan brachte die „gemeinsame Vision“ hervor, die klimaschädlichen Emissionen um mindestes 50 % zu verringern. Damit gingen die G8 über die Erklärung des letzten Gipfels in Heiligendamm hinaus, in der sie eine Halbierung solcher Emissionen „ernsthaft prüfen“ wollten. Auch einigten sich die mächtigsten Industriestaaten darauf, die Verhandlungen über ein neues Klima-Rahmenabkommen der Uno aktiv zu unterstützen. Diese Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Klimaschutzverhandlungen dar, die 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollen.[42]

2.4 Eckpunkte und Ergebnisse aus den Klimaverhandlungen

2.4.1 Eckpunkte der Klimaverhandlungen

Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung wurde 1992 das Klimarahmenübereinkommen gezeichnet, das am 21. März 1994 in Kraft trat. Bereits im Rahmen des Übereinkommens vereinbarten die dort in Anlage I des Klimarahmenabkommens aufgeführten Vertragsparteien (Annex-I-Länder) die anthropogenen Treibhausgasemissionen einzeln oder in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten auf das Niveau von 1990 abzusenken. Entsprechend ihrem Rahmencharakter enthält die Konvention jedoch keine rechtlich verbindlichen quantifizierten Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Die wichtigste vom Rahmenübereinkommen eingesetzte Institution ist die Konferenz der Vertragsstaaten (COP). Sie prüft die Durchführung des Übereinkommens und die Angemessenheit der Verpflichtungen, beurteilt die Gesamtwirkung des Übereinkommens und die Erfüllung der notwendigen sonstigen Aufgaben.

Am 11. Dezember 1997 wurde auf der Dritten Vertragsstaatenkonferenz (COP 3) in Kyoto ein Klimaschutzprotokoll, das Kyoto-Protokoll, verabschiedet, das die Industrieländer erstmals in rechtsverbindlicher Form zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verpflichtet.

Innerhalb der vorgesehenen Ein-Jahresfrist von 16. März 1998 bis zum 15. März 1999 wurde das Protokoll von 84 Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens unterzeichnet, darunter alle bedeutenden Treibhausgasemittenten.

Seit dem 15. März 1999 steht das Protokoll den Vertragsparteien des Übereinkommens zur Ratifikation offen. Das Protokoll am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens 55 Vertragsstaaten des Klimarahmenübereinkommens, auf die wiederum mindestens 55 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen der Industriestaaten im Jahre 1990 entfallen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.

Im Rahmen der Sechsten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 6) in Bonn und der Siebten Vertragsstaatenkonferenz (COP 7) in Marrakesch hat die internationale Staatengemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Europäischen Union den Weg für eine Ratifikation des Kyoto- Protokolls geebnet.

Nachdem die USA 2001 unter US-Präsident Bush eine ablehnende Haltung gegenüber dem Kyoto-Protokoll bekundeten und Kritik an dem Vertragswerk übten, kristallisierte sich in der Folge eine Schlüsselrolle Russlands für das Inkrafttreten des Protokolls heraus. Nach langen Verhandlungen ratifizierte Russland am 18. November 2004 schließlich das Kyoto-Protokoll und machte damit endgültig den Weg für dessen Inkrafttreten frei.

Das Protokoll trat am 16. Februar 2005 völkerrechtlich in Kraft. Als weltweit größter Einzelemittent an Treibhausgasen lehnen die USA eine Ratifikation des Protokolls weiterhin ab. Dieser Haltung schloss sich lange Zeit Australien an, das schließlich 2007 ratifizierte.

Als Gegenmodell zum Kyoto-Protokoll hatten die USA und Australien im Juli 2005 gemeinsam mit Indien, Japan, China und Südkorea ein Klimaschutzabkommen vorgestellt, das keine Emissionsminderungen fixiert, sondern auf die Entwicklung von klimafreundlichen Technologien und Technologietransfer setzt. Als Schlagworte wurden erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die treibhausgasärmere Energiegewinnung genannt.[43]

2.4.2 Das Kyoto-Protokoll - Reduktionspflichten

Im Kyoto-Protokoll haben sich die in Anlage B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Industrieländer (Annex-B-Länder)[44] darauf verständigt, die Emissionen der sechs Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid bzw. die Treibhausgase teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid in ihrer Wirkungssumme von 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bei den Fluorkohlenwasserstoffen, perfluorierenden Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexaflouriden können die Annex-B-Länder zwischen 1990 und 1995 als Basisjahr wählen.

Die Annex-B-Länder haben sich damals zu unterschiedlichen prozentualen Reduktionen bereit erklärt, die in der Anlage B im Kyoto-Protokoll beschrieben sind. Die im Kyoto-Protokoll genannten Reduktionsverpflichtungen wurden mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls nur für jene Vertragsparteien wirksam, die das Protokoll ratifiziert haben. Dies trifft nicht auf alle Staaten in Anlage B des Protokolls zu.

Für die EU gilt eine Sonderregelung. Zum Beispiel vereinbarten Deutschland, Frankreich und Großbritannien zunächst eine Minderung um 8 Prozent, während die USA damals eine Reduktion von sieben Prozent angab. Die Russische Föderation, Neuseeland und die Ukraine akzeptierten ihre Emissionen nicht über das Niveau von 1990 ansteigen zu lassen. Da die Emissionen in den neunziger Jahren insbesondere in der Russischen Föderation und der Ukraine mit der Stilllegung von Anlagen zurückgegangen waren, erlaubt die Null-Vorgabe diesen Ländern de facto nun eine Emissionserhöhung. Norwegen, Island und Australien erklärten sich zu einer Begrenzung ihrer Emissionen bereit, die über dem Niveau von 1990 liegt.[45]

2.4.3 Das Kyoto-Protokoll - Maßnahmen und Bestimmungen

Um die Emissionsbegrenzungen zu erfüllen, nennt das Protokoll nationale und internationale Maßnahmen. Beispielsweise seien für den Energiebereich die Forderungen nach einer Verbesserung der Energieeffizienz, nach der „Erforschung, Förderung und Entwicklung und vermehrten Nutzung von neuen und erneuerbaren Energieformen, und innovativen umweltverträglichen Technologien beispielhaft genannt.

Die internationalen Mechanismen sollen vor allem dazu beitragen, den Klimaschutz ökonomisch und effizient zu gestalten. Dazu definiert das Kyoto-Protokoll vier so genannte flexible Mechanismen, die es den Industrieländern erlauben, Klimaschutzmaßnahmen in anderen Industriestaaten oder in Entwicklungsländern zu finanzieren und die damit erzielten Emissionsminderungen auf ihre Reduktionsverpflichtungen anzurechnen:

− Bubble: Unter einer Emissionsglocke (Bubble) ist es Annex-I-Ländern erlaubt, ihre Emissionen der sechs Treibhausgase und ihre Emissionsminderungspotenziale durch Senken[46] zusammenzulegen. Dieses Summenszenario kann dann derart neu aufgeteilt werden, dass die insgesamt zulässigen Emissionen je Land nicht überschritten werden.

− Joint Implementation (JI): Das JI ermöglicht Annex-I-Ländern, in anderen Annex-I-Ländern Projekte zur Emissionsreduktion und zum Senkenaufbau durchzuführen, um damit Emissionsgutschriften zu erwerben, die sie sich auf ihre eigenen Reduktionspflichten anrechnen lassen können.

− Clean Development Mechanism (CDM): Der CDM erlaubt es, Annex-I-Ländern Projekte zur Emissionsminderung in Nicht-Annex-I-Ländern durchzuführen. Entsprechend dem Umfang der eingesparten Emissionen erwirbt das Annex-I-Land Emissionsgutschriften, die es auf seine Reduktionspflichten anrechnen kann.

Joint Implementation und der Clean Developement Mechanism ermöglichen die Erteilung von Gutschriften, wenn die Emissionsverringerungen infolge von Projekten höher sind, als dies ohne Durchführung der Projekte der Fall gewesen wäre. Ein derartiges Projekt könnte beispielsweise der Einbau moderner Technologie zur Effizienzsteigerung eines Kohlekraftwerks sein. Joint Implementation und Clean Developement Mechanism unterscheiden sich dahingehend, dass die Projekte in Ländern mit unterschiedlichen Verpflichtungen durchgeführt werden. Joint Implementation-Projekte werden in Industrie- und Transformationsländern durchgeführt. Hier sind also mindestens zwei Länder beteiligt, die sich zu einem Emissionsziel im Kyoto-Protokoll verpflichtet haben. Die im Rahmen von Joint Implementation-Projekten erzielten Emissionsreduzierungen werden als Emissionsreduktionseinheiten (ERU) bezeichnet und in dem Land ausgestellt, in dem das Projekt durchgeführt wird. Bei der Durchführung eines JI-Projekts werden die Emissionsreduktionen eines Landes auf ein anderes Land übertragen, wobei die höchstzulässigen Emissionen der Länder gleich bleiben („Nullsummen-Operation“). Das Gastland kann den Anteil der ihm zugeteilten übertragbaren Menge verringern, während das Investorland zusätzliche Emissionsrechte erwerben kann.

CDM-Projekte sind nach dem Kyoto-Protokoll in Entwicklungsländern durchzuführen. Die Annex-I-Länder können mit Gutschriften aus CDM-Projekten einen Anstieg ihrer inländischen Emissionen während des Verpflichtungszeitraums ausgleichen.

− Emission Trading: Dieses Instrument erlaubt den Ländern mit Reduktionsverpflichtungen den Handel von Emissionszertifikaten. Die maßgeblichen Grundsätze, Modalitäten, Regeln und Leitlinien des Emissionshandels wurden im Protokoll offen gelassen und werden durch die Vertragsparteien gesondert festgelegt.

Das Prinzip des Emissionshandels besteht darin, dass Unternehmen vom Staat gewisse „Verschmutzungsrechte“ in Form von Zertifikaten oder Lizenzen erhalten, die in bestimmten Abständen verringert werden. Emittiert ein Unternehmen weniger als es darf, kann es seine nicht benötigten Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen, die mehr Emissionen verursachen als zugeteilt. Die EU führte als erster Vertragspartner des Kyoto-Protokolls den Emissionshandel am 01.01.2005 in ihren Mitgliedsstaaten ein.

- Lastenverteilung: Neben diesen Kyoto-Mechanismen erleichtert die Möglichkeit der Lastenverteilung den Staaten das Erreichen ihres Emissionsziels. Beispielsweise fasst die EU die Emissionsziele ihrer Mitgliedsstaaten zusammen und erreicht dieses Ziel über eine Lastenverteilung innerhalb dieser Staaten. So verteilte die EU ihre gemeinsame Reduktionsverpflichtung von -8% in der ersten Verpflichtungsperiode in einem „Burden Sharing“ (Lastenverteilung) 1998 intern neu.[47] Dieses Instrument ist als Sonderregelung für die EU anzusehen. Die EU nutzt dieses Instrument zur Lastenteilung, um die in Anlage B für die damals 15 EU-Staaten festgehaltenen Reduktionsverpflichtung von 8 Prozent zwischen den Mitgliedesstaaten aufzuteilen. Dabei wurden Spanien, Griechenland, Schweden, Irland und Portugal Emissionserhöhungen zugestanden.[48]

- Sanktionen: Als Sanktion für die Nichteinhaltung der Reduktionsverpflichtungen ist vorgesehen, die zugeteilte Menge des betreffenden Landes für die zweite Verpflichtungsperiode um eine Menge zu kürzen, welche 30 Prozent größer ist als die zu viel emittierte Menge. Weiter wird der Partei das Recht, Emissionsgutschriften ins Ausland zu verkaufen, aberkannt, bis sie nachweisen kann, dass sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wird, und einen Plan vorlegt, wie sie ihre Verpflichtungen in Zukunft zu erfüllen gedenkt.[49]

3 Der Beitrag der Spieltheorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik

3.1 Theoretischer Hintergrund

Gegenstand der Spieltheorie ist die Analyse von strategischen Entscheidungssituationen, d.h. von Situationen, in denen das Ergebnis von den Entscheidungen mehrerer Entscheidungsträger abhängt, so dass ein einzelner das Ergebnis nicht unabhängig von der Wahl der anderen bestimmen kann, und jeder Entscheidungsträger sich dieser Interpendenz bewusst ist, jeder Entscheidungsträger davon ausgeht, dass alle anderen sich ebenfalls der Interdependenz bewusst sind und jeder diese Punkte bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.[50]

Für die Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik sind die spieltheoretischen Ansätze des Gefangenendilemmas, des Nash-Gleichgewichts, des Chicken-Games und der Tit-for-Tat-Strategie von Bedeutung, die im Folgenden in den Grundzügen dargestellt werden.

3.1.1 Gefangenendilemma und Nash-Gleichgewicht

Die wesentlichen Merkmale einer Spielsituation lassen sich mit Hilfe des wohl bekanntesten Spiels, dem Gefangenendilemma bzw. Prisoner´s Dilemma, charakterisieren.[51]

Zwei Verdächtige werden in Einzelhaft genommen. Der Staatsanwalt ist sich sicher, dass beide eines schweren Verbrechens schuldig sind. Jedoch verfügt er über keine ausreichenden Beweise, um sie vor Gericht zu überführen. Er weist jeden Verdächtigen darauf hin, dass er zwei Möglichkeiten hat: das Verbrechen zu gestehen oder aber nicht zu gestehen. Wenn beide nicht gestehen, dann, so erklärt der Staatsanwalt, wird er sie wegen ein paar minderer Delikte wie illegalem Waffenbesitz anklagen, und sie werden eine geringe Strafe bekommen. Wenn beide gestehen, werden sie zusammen angeklagt, aber er wird nicht die Höchststrafe beantragen. Macht aber einer ein Geständnis, der andere jedoch nicht, so wird der Geständige nach kurzer Zeit freigelassen, während der andere die Höchststrafe erhält.[52]

Die Gefangenen können sich nicht absprechen, und wählen ihre Strategie gleichzeitig, ohne die Wahl des Mitspielers zu kennen. Die Spielsituation ist nicht-kooperativ. Als Lösung ergibt sich daher die nicht kooperative Strategie, dass beide Gefangenen gestehen werden.

Auf den ersten Blick ist die Strategiekombination, in der keiner gesteht, die für beide bessere Lösung, als diejenige Strategiekombination, in der beide gestehen. Es erwarten beide nur geringe Strafen, während bei beiderseitigen Geständnissen hohe Strafen, jedoch nicht die Höchststrafe, auf beide warten. Da beide sich nicht absprechen können und auch keine bindenden Abmachungen zwischen den Gefangenen entstehen können, muss jeder der Gefangenen damit rechnen, dass der andere gesteht. Den Anreiz hierzu gibt die Tatsache, dass der Gestehende nach kurzer Zeit entlassen wird, während den anderen Gefangenen die Höchststrafe erwartet. Um dieser Gefahr zu entgehen, werden beide Gefangenen die Strategie „gestehen“ wählen. Dies ist die individuell rationale Entscheidung für jeden der beiden Gefangenen, unabhängig davon, welche Strategie die Gegenseite wählt. Die Kombination, in der beide gestehen, ergibt als Lösung ein Nash-Gleichgewicht in dominanten Strategien.

Ein solches Nash-Gleichgewicht ist eine Strategiekombination, bei der jeder Spieler seine optimale Strategie wählt, bei gegebener Strategie der anderen Spieler bzw. hier: des anderen Spielers. Wird ein Nash-Gleichgewicht realisiert, dann gibt es für keinen Spieler mehr einen Anreiz von dieser gleichgewichtigen Strategie abzuweichen. Das Konzept des Nash-Gleichgewichts basiert auf folgender Überlegung: Im Ausgangspunkt muss sich jeder Akteur Erwartungen darüber bilden, welche Strategie sein oder seine Gegenüber verfolgen werden. Auf dieser Grundlage hat der Akteur seine jeweils beste Antwort festzulegen. Indes gilt, dass sich die gegenseitigen Erwartungen aller Spieler nur in dem Fall bestätigen, wenn die den anderen Spielern unterstellten Strategien ihrerseits ebenfalls beste Antworten auf die Strategien der restlichen Akteure darstellen. Ein Nash-Gleichgewicht liegt also erst bei wechselseitig besten Antworten der Spieler vor.[53]

Die gleiche Lösung dieses Dilemmas würde sich ergeben, wenn die Gefangenen die Möglichkeit hätten, sich abzusprechen. Da es jedoch keine Möglichkeit für eine bindende Absprache zwischen den beiden Spielern mit möglichen Sanktionen für abweichendes Verhalten gibt, besteht auch weiterhin für jeden der beiden Gefangenen der Anreiz, von der Strategie des Schweigens abzuweichen und seinerseits zu gestehen. Die Lösung einer solchen Spielsituation wird also im Wesentlichen davon bestimmt, inwieweit die einzelnen Spieler Verpflichtungen über zukünftige Handlungen festlegen können.[54]

Die Eigenschaften des Gefangenendilemmas sind für eine ganze Reihe von ökonomischen Entscheidungssituationen charakteristisch. Die formale Struktur dieses Spiels lässt sich durch geeignete Interpretation von Strategiemenge (gestehen, nicht gestehen) und Auszahlungsmatrix (Höchststrafe, hohe Haftstrafe, geringe Haftstrafe, Entlassung nach kurzer Zeit) auf sehr unterschiedliche Fragestellungen übertragen.

Die für diese Arbeit relevante Fragestellung ist die über die private Bereitstellung öffentlicher Güter. Dies sind Güter, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, ohne dass jemand davon ausgeschlossen werden kann. Das schon in der Einleitung genannte Ausschlussprinzip gilt hier also nicht. Dagegen gilt in diesem Fall das Prinzip der Nichtrivalität: Die Nutzung des einen Konsumenten beeinträchtigt nicht die Nutzung des anderen Konsumenten. Es ist eine wichtige Aussage der ökonomischen Theorie, dass die Bereitstellung der öffentlichen Güter durch einen privaten Marktmechanismus nicht effizient erfolgt. Weil ein öffentliches Gut auch ohne eigenen Zahlungsbeitrag genutzt werden kann, ist es individuell rational, sich als Trittbrettfahrer (bzw. Free Rider) zu verhalten. Das individuell rationale Verhalten führt dann dazu, dass öffentliche Güter privat erst gar nicht angeboten werden.

Die formale Struktur dieses ökonomischen Problems ist im Zwei-Personen-Fall identisch mit der des Gefangenendilemmas. Deutlich wird dies, wenn man folgendes Beispiel betrachtet: Zwei Personen werden gefragt, ob sie der Errichtung eines öffentlichen Parks zustimmen. Die Errichtung kostet 120 Euro. Wenn beide der Errichtung zustimmen, trägt jeder die Hälfte der Kosten. Wenn nur einer zustimmt, trägt er die gesamten Kosten. Stimmt keiner zu, wird der Park nicht gebaut. Die Zahlungsbereitschaft betrage für jeden jeweils 110 Euro. Die Differenz zwischen Zahlungsbereitschaft und Zahlungsbeitrag ergibt den jeweiligen Nettonutzen.

Stimmen beide zu, hat demnach jeder einen Nettonutzen von 50 Euro. Stimmt keiner zu, ergibt sich für beide ein Nettonutzen von 0 Euro. Stimmte der eine zu, der andere aber nicht, ergibt sich für denjenigen, der zustimmt und den Park alleine finanziert ein Nettonutzen von minus 10 Euro, und für den, der nicht zustimmt und sich als Trittbrettfahrer verhalten wird ein Nettonutzen von 110 Euro.

Als strikt dominante Strategien[55] ergeben sich demnach für beide Spieler die Strategie der Nicht- Zustimmung. Als Konsequenz wird der Park, also das öffentliche Gut, nicht errichtet.[56] Es ist zu erwarten, dass sich beide Spieler in Verhandlungen auf die kooperative Lösung, also den Bau des Parks, einigen würden, wenn sie bindende Verträge schließen könnten.

Um nun den Bogen zur globalen Umweltproblematik zu spannen, muss man sehen, dass eine intakte Umwelt in ihrem ökonomischen Charakter als ein öffentliches Gut zu sehen ist. Globale Umweltprobleme lassen sich alternativ als statisches Gefangenendilemma darstellen.[57]

Das Entscheidungsproblem für die Staaten ist hierbei auf die Dichotomie einer „Ja/Nein“- Alternative verengt. Dabei steht „Ja“ für den Beitritt eines bestimmten Landes zu einem internationalen Umweltvertrag und seine Einhaltung, was auch als „Kooperation“ bezeichnet werden kann. Die Alternative „Nein“ steht für die Möglichkeit des Staates, sich der internationalen Umweltkooperation zu verweigern und sein „autistisches Optimum“ (Nashgleichgewicht) zu realisieren.[58]

Spielt man dieses Spiel den Regeln der ursprünglich angesprochenen Spielsituation des Gefangenendilemmas folgend durch, so ergibt sich, dass es aufgrund der symmetrischen Interessenlage für die beiden Staaten attraktiv ist, jeweils die Trittbrettfahrerposition einzunehmen. Es kommt also keine Kooperation zustande. In der Divergenz zwischen globalem Optimum (Kooperation) und Gleichgewicht (Nichtkooperation) sowie der Unmöglichkeit, diese ohne eine wirkungsvoll koordinierende Institution zu überwinden, liegt das Dilemma dieser Anreizstruktur.[59]

Hinsichtlich der Anreizstruktur beschreibt das Gefangenendilemma eine spezifische Rangfolge nationaler Präferenzen in Bezug auf die internationale Konstellation aus kooperativem und nichtkooperativem Verhalten. Diese Dilemmasituation liegt dann vor, wenn beide Länder folgende Präferenzstruktur haben:

Wi (N,C) > Wi (C,C) > Wi (N,N) > Wi (C,N)[60]

Ein Land schätzt also die Trittbrettfahrerposition (N,C) am höchsten ein, bei der das andere Land kooperiert (C), es selber aber keinen Beitrag leistet (N). Die nächst höhere Präferenz ergibt sich für den Fall gegenseitiger Kooperation (C,C), gefolgt von allgemeiner Nichtkooperation (N,N). Die aus nationaler Sicht am schlechtesten eingestufte Konstellation ist die, bei der man sich selbst kooperativ verhält, das andere Land jedoch keinen Beitrag leistet, diejenige Konstellation also, bei der man quasi „ausgenutzt“ wird (C,N).[61]

Natürlich können die Repräsentanten der beiden dargestellten Staaten versuchen, eine gemeinsame Anstrengung zur Überwindung des Dilemmas zu unternehmen, indem sie sich dazu verpflichten, kooperativ zu handeln. Allerdings ist eine derartige Absprache stets von Instabilität bedroht. Für jeden der beiden Vertragspartner besteht ein Anreiz, die getroffenen Absprachen nicht (in der Praxis auch: nur unvollständig) einzuhalten.[62]

Ein dem Gefangenendilemma ähnliches Problem ist das Problem der „Tragik der Allmende“, oder „Tragedy of Commons“: Ähnlich wie im Falle einer Allmende, die von Bauern eines Dorfes gemeinsam genutzt wird um Kühe zu weiden und dadurch die Übernutzung droht, weil jeder versucht, möglichst viele Kühe zu seinem eigenen Wohl auf Kosten der Gemeinschaft auf diese Weide zu treiben, stellen Ressourcen der Erde, insbesondere das Klima, eine globale Allmende dar. Viele Akteure verfügen über eine knappe Ressource, welche von jedem genutzt wird. Dabei versuchen alle ihren Nutzen zu maximieren, indem sie sich einen möglichst großen Anteil aneignen, ihren Beitrag zum Erhalt der Ressource aber minimieren.[63]

Das Ergebnis gleicht dem des Gefangenendilemmas: Es entspricht dem Eigeninteresse jedes Einzelnen, das Gut (hier das Klima als Medium zum Absorbieren von klimaschädlichen Gasen) möglichst exzessiv zu nutzen ohne aber zu seinem Erhalt beizutragen, wobei ein solches Verhalten zur Zerstörung des Guts bzw. eines intakten Klimas führt. Eine Zerstörung des Gutes liegt aber wiederum nicht im Eigeninteresse der Einzelnen, weil damit eine weitere Nutzung des Gutes für sie nicht mehr möglich wäre.[64]

3.1.2 Chicken-Game

Im Gegensatz zur Präferenzstruktur des Gefangenendilemmas kann die Präferenzstruktur im Falle des Chicken-Games bei einem oder gar bei beiden Ländern so gestaltet sein, dass die Durchführung einseitiger Maßnahmen (C,N) derjenigen Situation vorgezogen wird, in der keine Seite Umweltschutz betreibt (N,N). Hierbei vertauscht sich also die Reihenfolge der beiden untersten Präferenzpositionen. Dies entspricht der Präferenzordnung des sog. Chicken-Games:

Wi (N,C) > Wi (C,C) > Wi (C,N) > Wi (N,N)[65]

Haben beide Länder eine solche Präferenzstruktur, so ergibt sich für keines der beiden eine dominante Strategie. Damit hängt die optimale eigene Strategie vom Verhalten des jeweils anderen Landes ab. Im Vergleich zur Situation des Gefangenendilemmas ist die beste Reaktion auf C auch hier N, jedoch ist die optimale Antwort auf N nun C. Es ergeben sich damit zwei (symmetrische) Nash-Gleichgewichte, nämlich (C,N) und (N,C). Eines der beiden Länder nimmt also die Freifahrerposition ein, während das andere einseitig global wirksame Umweltschutzmassnahmen durchführt.

Solche Eindeutigkeitsprobleme hinsichtlich der konkreten Gleichgewichtssituation treten dann nicht auf, wenn die folgende, realistischere Konstellation unterstellt wird, nämlich die, dass lediglich das eine Land die Präferenzstruktur des Chicken-Game hat („Chicken-Land“ i), während die Präferenzordnung des anderen Landes durch die Gefangenendilemma-Position charakterisiert ist („Gefangenenland“ j).[66] In diesem Fall ergibt sich die eindeutige Lösung: Für das Gefangenen-Land j ist N die dominante Strategie, so dass das Chicken-Land i „C“ spielt. Die Lösung ist damit (C,N), d.h. Land i ergreift einseitige Vermeidungsmaßnahmen, und Land j verhält sich als umweltpolitischer Freifahrer.[67]

Es bleibt, neben der ökonomischen Darstellung des Chicken-Games noch kurz den Ursprung der Chicken-Game-Konstellation zu beschreiben:

Das Chicken-Game bezieht sich auf das Verhalten Jugendlicher in den USA in den fünfziger Jahren, das im Film „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ mit James Dean dargestellt wurde. In einer Gruppe streiten sich zwei Jugendliche um die Position des Anführers. Der Streit soll durch folgende Mutprobe entschieden werden: Die beiden fahren in ihren Autos mit hoher Geschwindigkeit auf einander zu. Wer ausweicht, hat verloren; er gilt als Feigling (amerikanisch: Chicken) und wird von der Gruppe verachtet. Wenn keiner ausweicht, endet das Spiel für beide tödlich. Weichen beide aus, so endet der Kampf unentschieden.[68]

Weicht der Kontrahent aus, ist dieser also kooperativ, so ist der Nutzen des Nichtkooperativen mit dem Gewinn der Mutprobe und dem damit verbundenem Statusgewinn am höchsten, und in diese Konstellation in beider Präferenzordnungen führend. Weichen beide aus, indem sie sich kooperativ verhalten, endet das Duell unentschieden, jedoch mit dem Gewinn, dass auch hier beide am Leben sind. Diese Konstellation folgt auf zweiter Stelle in der Präferenzordnung. Weichen beide nicht aus, so endet das Duell ebenfalls unentschieden, jedoch mit tödlichem Ausgang für beide Spieler. Diese beiderseitige Nichtkooperation ist in den beiden Präferenzordnungen an letzter Stelle anzusiedeln. Aus diesem Spiel ergeben sich nun zwei Nash-Gleichgewichte, in dem jeweils der eine Kontrahent ausweicht, während der andere nicht ausweicht.

[...]


[1] vgl. J. HEISTER, Der internationale CO2-Vertrag: Strategien zur Stabilisierung multilateraler Kooperation zwischen souveränen Staaten, in: H. Siebert (Hrsg.), Kieler Studien, Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, N. 282, Tübingen 1997, S. 1

[2] vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (im Folgenden als BMU zitiert), http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/doc/print/37650.php, o.Verf., Berlin 2008, 13.07.2008

[3] vgl. J. HEISTER, Der internationale CO2-Vertrag: Strategien zur Stabilisierung multilateraler Kooperation zwischen souveränen Staaten, in: H. Siebert (Hrsg.), Kieler Studien, Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, N. 282, Tübingen 1997, S.1

[4] vgl. ebenda, S.1

[5] vgl. R. SCHWARZE, Internationale Klimapolitik, Marburg 2000, S. 17

[6] vgl. C.-D. SCHÖNWIESE, Naturwissenschaftliche Grundlagen: Klima und Treibhauseffekt 1996 in: H.-G. Brauch (Hrsg.), Klimapolitik, Berlin, Heidelberg, New York 1996, S. 8

[7] vgl. C..-D. SCHOENWIESE, Naturwissenschaftliche Grundlagen: Klima und Treibhauseffekt, in: H.-G. Brauch (Hrsg.), Klimapolitik, Berlin, Heidelberg, New York 1996, S. 16

[8] vgl. H. GRASSL, Wetterwende. Vision: Globaler Klimaschutz, Frankfurt am Main und New York 1999, zitiert in G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 13

[9] vgl. G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 13

[10] vgl. I. HAUCHLER, D. MESSNER, F. NUSCHELER (Hrsg.), Globale Trends 1998. Fakten Analysen, Prognosen, Stiftung Entwicklung und Frieden, Frankfurt am Main 1997, S. 256, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 13

[11] vgl. R. LOSKE, Klimapolitik. Im Spannungsfeld von Kurzzeitinteressen und Langzeiterfordernissen, Marburg 1996, S. 41, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 13

[12] vgl. ENQUETE-KOMMISSION, „Schutz der Erdatmosphäre“ des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Mehr Zukunft für die Erde. Nachhaltige Entwicklung für dauerhaften Klimaschutz. Schlussbericht der Enqute-Kommission des 12. Bundestages, Drucksache 12/8600, Bonn 1995, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 14

[13] vgl. G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 14

[14] Vgl. International Panel on Climate Exchange (IPCC), Working Group I, Climate Change 1995, The Science of Climate Change, Camebridge 1996, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 16

[15] vgl. G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 16

[16] vgl. ebenda, S. 16

[17] vgl. A. AGARWAL, S. NARAIN, Global Warming in an Unequal World – a Case of Environmental Colonialism, Neu Delhi 1990, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S.17

[18] vgl. A. AGARWAL, S. NARAIN, Global Warming in an Unequal World – a Case of Environmental Colonialism, Neu Delhi 1990, zitiert in: G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 17

[19] vgl. ebenda, S. 20

[20] vgl. G. FRICKE, Von Rio nach Kyoto – Verhandlungssache Weltklima: Global Governance, Lokale Agenda 21, Umweltpolitik und Macht, Berlin 2001, S. 20

[21] Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC; Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen), im Deutschen als Weltklimarat bezeichnet, wurde im November 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ins Leben gerufen. Hauptaufgabe des der Klimarahmenkonvention beigeeordneten Ausschusses ist es, Risiken der globalen Erwärmung zu beurteilen und Vermeidungsstrategien zusammenzutragen. Der Sitz des IPCC-Sekreteriates befindet sich in Genf. Die Organisation wurde 2007, gemeinsam mit dem ehemaligen US-Vizepräsidenten Al Gore, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

[22] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[23] Der Annex I der Klimarahmenkonvention von 1992 listet alle Länder auf, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention die Selbstverpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 übernommen haben. Auf der Liste stehen alle OECD-Länder (außer Korea und Mexiko) sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien). Der Begriff "Annex-I-Länder" wird daher oft synonym mit "Industrieländer" benutzt, mit "Non-Annex-I-countries" sind in der Regel die Entwicklungs- und Schwellenländer gemeint.

[24] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/doc/37650.php, Berlin, o. Verf., o.J., 22.08.2008

[25] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/glossar/doc/2902.php, Berlin, o. Verf., o.J., 25.07.2008

[26] vgl. ebenda

[27] Nach Kyoto wurde die bisherige JUSSCANZ-Gruppe (Japan, USA, Schweiz, Canada, Neuseeland) in der internationalen Klimapolitik von der UMBRELLA-Gruppe abgelöst. Diese umfasst Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Russische Föderation und die USA. Die JUSSCANZ-Gruppe hat sich damit um die zwei Länder mit den höchsten Treibhausgas-Emissionen und mit ausgeprägtem Interesse an einem Emissionshandel erweitert. Bis auf die EU gehören alle westlichen Emittenten der Industrieländer dieser Gruppe an.

[28] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[29] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[30] vgl. BMU. http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/1-10_klimakonferenz/36721 - 49k -,Berlin, o. Verf., o.J., 22.08.2008

[31] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[32] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/1-10_klimakonferenz/doc/38060.php, Berlin, o. Verf., o.J., 22.08.2008

[33] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[34] Australien ratifizierte das Kyoto-Protokoll schließlich im Jahr 2007

[35] Asia-Pacific-Partnership on Clean Development and Climate, APP. Ihr gehören sechs Staaten an: USA, Australien, Indien, Japan, China und Südkorea. Insgesamt lassen sich mehr als 50 Prozent der weltweit ausgestoßenen CO2-Emissionen auf diese sechs Länder zurückführen.

[36] vgl. H. BARDT / J.-W. SELKE , Klimapolitik nach 2012: Optionen für den internationalen Klimaschutz, aus der Reihe: Positionen – Beiträge zur Ordnungspolitik, Nr. 29, Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.), Köln 2007, S. 27 f.

[37] vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik; Berlin, o. Verf., o.J., 20.04.08

[38] vgl. ebenda

[39] vgl. BMU, http://www.bmu.de/int._umweltpolitik/g8/umweltministertreffen, 28.04.2008

[40] vgl. GERMANWATCH e.V., Pressemitteilung zum Abschluss der UN-Klimakonferenz in Bangkok, o.Verf., Bangkok 2008, http://www.germanwatch.org/presse/2008-04-04.htm, 13.10.2008

[41] vgl. M TREBER, S. HARMELING, C. BALS, Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 2/2008, Bonn 2008,

http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/klima/uklun043.html, 30.09.2008

[42] vgl. EHRLICH P., G8-Gipfel in Japan - Trippelschritt für das Klima, in: FTD.de, Financial Times Deutschland, Toyako, 08.07.2008 http://www.ftd.de/politik/international/:G8%20Gipfel%20Japan%20Trippelschritt%20Klima/383254.html, 23.09.2008

[43] vgl. DONNER, HERKOMMER, Das Kyoto-Protokoll - Verhandlungen und

Verpflichtungen, 3. aktualisierte Fassung, in: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Berlin 2005, S. 3 ff.

[44] Der Annex B des Kyoto-Protokolls von 1997 listet alle Länder auf, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls konkrete Emissionsreduktionsverpflichtungen in der ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) übernommen haben. Auf der Liste stehen alle Annex-I-Länder plus Kroatien, Slowenien, Monaco und Liechtenstein, jedoch ohne Weißrussland und Türkei. Der Begriff "Annex-B-Länder" wird daher ebenfalls oft synonym mit "Industrieländer" benutzt, mit "Non-Annex-B-countries" sind in der Regel die Entwicklungs- und Schwellenländer gemeint. vgl. BMU, www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/glossar/doc/2902.php, 22.4.2008

[45] vgl. DONNER, HERKOMMER, Das Kyoto-Protokoll - Verhandlungen und

Verpflichtungen, 3. aktualisierte Fassung, in: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Berlin 2005, S. 3 ff

[46] Ein Ökosystem, das Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernt, ist eine Senke (so entnimmt etwa ein Baum im Laufe seiner Wachstumsphase der Atmosphäre Kohlenstoff). Teil des Kompromisses der Vertragsstaaten im Bonner Beschluss war, dass die Kohlenstoffeinbindung in Senken bis zu gewissen Grenzen auf die Emissionsreduktionsverpflichtungen angerechnet werden können.

[47] Danach lauten die Reduktionsverpflichtungen und Emissionsobergrenzen der EU-Mitgliedsstaaten bezogen auf ihre 1990er Emissionen Luxemburg: -28%, Deutschland, Dänemark: -21%, Österreich: -13%, Großbritannien: -12,5%Belgien: -7,5%, Italien: -6,5%, Niederlande: -6%, Finnland, Frankreich: +/-0%, Schweden: +4%, Irland: +13%, Spanien: +15%, Griechenland: +25%, Portugal: +27%. , vgl. BMU, http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/glossar/doc/2902.php, o. Verf., o.J., 2.4.2008

[48] vgl. DONNER, HERKOMMER, Das Kyoto-Protokoll - Verhandlungen und

Verpflichtungen, 3. aktualisierte Fassung, in: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Berlin 2005, S. 3 ff

[49] vgl. SCHWEIZERISCHER BUNDESRAT, Botschaft über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, o.Verf., o.O. 2002, Nr. 02.059 vom 21. 08.2002, http://www.admin.ch/ch/d/ff/2002/6385.pdf, 25.06.2008

[50] vgl. M. HOLLER, G. ILLING, Einführung in die Spieltheorie, Fünfte Auflage, Berlin, Heidelberg, New York 2002, S. 1

[51] vgl. ebenda, S. 2

[52] vgl. R.D. LUCE, H. RAIFFA, Games and Decisions, Wiley, New York 1957, zitiert in M. HOLLER, G. ILLING, Einführung in die Spieltheorie, Fünfte Auflage, Berlin, Heidelberg, New York 2002, S. 2

[53] vgl. J. FRIEDMAN, Game Theory with Applications to Economics, New York und Oxford 1986, zitiert in: R. KRUMM, Internationale Umweltpolitik, Berlin u.a. 1996, S.7

[54] vgl. M. HOLLER, G. ILLING, Einführung in die Spieltheorie, Fünfte Auflage, Berlin, Heidelberg, New York 2002, S. 5

[55] Formal: Eine Strategie si von Spieler i wird durch die Strategie si‘ genau dann strikt dominiert, wenn der Nutzen ui (si, s-i) < dem Nutzen ui (si‘, s-i) für alle s-i ∈ S-i (d.h. für jede mögliche Kombination der Strategien der anderen Spieler s-i, welche sich aus den Strategieräumen der anderen Spieler S-i ergeben kann). Mit anderen Worten: Eine Strategie si wird dann von einer anderen Strategie si‘ strikt dominiert, wenn der Nutzen des Spielers bei der Kombination si mit der des Gegenspielers geringer ist, als der Nutzen der Kombination aus der Strategie si‘ mit derselben gegnerischen Strategie.

[56] vgl. M. HOLLER, G. ILLING, Einführung in die Spieltheorie, Fünfte Auflage, Berlin, Heidelberg, New York 2002, S.8

[57] vgl. A. ENDRESS, Umweltökonomie, 3. Auflage, Stuttgart, 2007, S. 236

[58] vgl. ebenda, S. 236

[59] vgl. ebenda, S. 238

[60] Wi=1,2 für Wohlfahrt von Land 1, bzw. Wohlfahrt von Land 2, N für Nichtkooperation, C für Kooperation

[61] vgl. R. KRUMM, Internationale Umweltpolitik, Berlin u.a. 1996, S. 6 f.

[62] vgl. A. ENDRESS, Umweltökonomie, 3. Auflage, Stuttgart, 2007, S. 238

[63] vgl. A. DIEKMANN und P. PREISENDÖRFER, Umweltsoziologie. Eine Einführung, Reinbek 2001, S. 77

[64] vgl. M. SEYBOLD, Internationale Umweltregime – Neue Formen der Konfliktbearbeitung in der internationalen Politik? Untersuchungen am Beispiel des Klimaschutzregimes, Dissertation Julius-Maximilians-Universität Würzburg 2003, S. 30

[65] vgl. W. ALTHAMMER, W. BUCHHOLZ, Internationaler Umweltschutz als Koordinationsproblem, in: A. Wagner (Hrsg.), Dezentrale Entscheidungsfindung bei externen Effekten. Innovation, Integration und internationaler Handel, o.O. 1993, zitiert in: KRUMM, R., Internationale Umweltpolitik, Berlin u.a. 1996, S.8

[66] vgl. R. KRUMM, Internationale Umweltpolitik, Berlin u.a. 1996, S. 9

[67] vgl. ebenda, S. 9

[68] vgl. M. HOLLER, G. ILLING, Einführung in die Spieltheorie, Fünfte Auflage, Berlin, Heidelberg, New York 2002; S. 90 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836624732
DOI
10.3239/9783836624732
Dateigröße
1.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Augsburg – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Erscheinungsdatum
2009 (Januar)
Note
1,3
Schlagworte
klimapolitik spieltheorie public choice theorie gefangenendilemma trittbrettfahrer
Zurück

Titel: Der Beitrag der Spieltheorie und der Public-Choice-Theorie zur Erklärung der Entwicklung der internationalen Klimapolitik
Cookie-Einstellungen