Das Schicksal von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang aus deutscher und europarechtlicher Sicht
Zusammenfassung
Ein berühmtes Sprichwort besagt, dass das einzig Beständige der Wechsel sei. Dies trifft durchaus auch auf die rechtliche und tatsächliche Verfassung heutiger Wirtschaftsunternehmen zu. Fast täglich berichtet die Presse über die Fusion, Reorganisation, Veräußerung, Sanierung oder - im schlechtesten Fall - Insolvenz bekannter Firmen. All diese Vorgänge verkörpern im Grunde Maßnahmen der Marktanpassung.
Eine freie Marktwirtschaft wäre nicht möglich, wenn die teilhabenden Unternehmen nicht in der Lage wären, sowohl mit ihrem externen Verhalten als auch ihren internen Strukturen entsprechend auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Ein Verdienst der sozialen Marktwirtschaft ist deswegen, dass Arbeitnehmer, die von derartigen Veränderungen tangiert sind, nicht nur als bloßer Gegenstand solcher Marktentwicklungen betrachtet werden, sondern mit eigenen Rechtspositionen versehen wurden und das sowohl auf individualrechtlicher (Inhalt und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen) als auch kollektivrechtlicher Ebene (Betriebsverfassung, Tarifrecht, Unternehmensmitbestimmung).
Es zeigt sich heute bei jeder größeren Umstrukturierungsmaßnahme immer mehr, dass Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrecht ineinander greifen. Dadurch werden derartige Gestaltungsaufgaben in der Praxis immer anspruchsvoller. Das Arbeitsrecht hat ähnlich dem Steuerrecht gewiss einen mit- und möglicherweise sogar alleinbestimmenden Einfluss auf derartige unternehmerische Anpassungsprozesse. Diese können mit den gängigen Regeln des allgemeinen. Zivil- und Gesellschaftsrechts größtenteils nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden, sondern setzen auch besondere arbeitsrechtliche Kenntnisse voraus. Dies kann vor allem dann enorme Probleme bereiten, wenn die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidungen einen sog. Betriebs- oder Betriebsteilübergang gem. § 613a BGB zur Folge haben.
Auf den ersten Blick wirkt die Norm ziemlich eindeutig. Allerdings lässt sich in den letzten Jahren feststellen, dass sich die Vorschrift in der Praxis oftmals nur schwer verwirklichen lässt und etliche Fragen mit sich bringt, die das BAG und der EuGH bislang durch ihre Rechtsprechung nur zum Teil entscheiden konnten. Deswegen herrscht trotz vieler entsprechender Gerichtsentscheidungen nach wie vor Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Betriebs(teil)übergang vorliegt und welche Folgen für die Unternehmen und die Mitarbeiter mit einem […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der
RL 77/187/EWG
2.1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
2.2 RL 77/187/EWG
2.2.1 Anwendungsbereich der Richtlinie
2.2.2 Rechtsfolgen der Richtlinie
2.2.3 Sonderfall Konkurs
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH
3.1 Rechtssprechung des EuGH
3.1.1 Christel Schmidt.
3.1.2 Ole Rygaard ./. Strø Mølle.
3.1.3 Albert Merckx.
3.1.4 Ayse Süzen
3.2 Resonanz der Entscheidung
3.2.1 im britischen Recht
3.2.2 im dänischen Recht
3.2.3 im deutschen Recht
3.2.4 im französischen Recht .
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH
4.1 Trainerwechsel kein Betriebsübergang:
BAG, Urteil vom 05.02.2004 – 8 AZR 639/02
4.2 Kein Betriebsübergang bei Umstellung von Fachverkauf auf Discounter:
BAG, Urteil vom 13.07.2006 – 8 AZR 331/05
4.3 Betriebsübergang I – Bodenpersonal einer Fluglinie:
BAG, Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 693/06
4.4 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers:
BAG, Urteil vom 21.02.2008 – 1 AZR 157/07
4.5 Spaltung eines Betriebs als Betriebsänderung:
BAG, Beschluss vom 18.03.2008 – 1 ABR 77/06
4.6 Betriebsübergang – Gründung einer Gesellschaft zur Personalgestellung:
BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB.
5.1 Anwendungsbereich des § 613a BGB
5.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
5.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich .
5.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
5.2 Tatbestandsvoraussetzungen
5.2.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
5.2.2 Übergang durch Rechtsgeschäft
5.2.3 Übergang auf einen neuen Inhaber
5.2.4 Zeitpunkt des Übergangs. 545.3 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
5.3.1 Übergang der einzelvertraglichen Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber
5.3.2 Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
5.3.3 Fortgeltung von Tarifverträgen
5.4 Haftung
5.4.1 Haftung des Erwerbers
5.4.2 Haftung des bisherigen Inhabers
5.5 Besonderer Kündigungsschutz im § 613a Abs. 4 BGB
5.5.1 Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs
5.5.2 Kündigung aus anderen Gründen .
5.6 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
5.6.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
5.6.2 Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
5.6.3 Bindung an einen erklärten Widerspruch
5.6.4 Folgen eines wirksam ausgeübten Widerspruchsrechts
6. Zusammenfassung
Anhang
Anhang I: Die Sieben-Punkte-Prüfung nach der Rechtsprechung des EuGH
Anhang II: § 613a BGB
Anhang III: RL 77/187/EWG
Anhang IV: RL 98/50/EG
Anhang V: RL 2001/23/EG
Literaturverzeichnis
1. Einführung
Ein berühmtes Sprichwort besagt, dass das einzig Beständige der Wechsel sei. Dies trifft durchaus auch auf die „rechtliche und tatsächliche Verfassung heutiger Wirtschaftsunternehmen“ zu. Fast täglich berichtet die Presse über die Fusion, Reorganisation, Veräußerung, Sanierung oder – im schlechtesten Fall – Insolvenz
bekannter Firmen. All diese Vorgänge verkörpern im Grunde „Maßnahmen der
Marktanpassung“. Eine freie Marktwirtschaft wäre nicht möglich, wenn die
teilhabenden Unternehmen nicht in der Lage wären, sowohl mit ihrem „externen
Verhalten“ als auch ihren „internen Strukturen“ entsprechend auf neue
Marktgegebenheiten zu reagieren. Ein Verdienst der sozialen Marktwirtschaft ist
deswegen, dass Arbeitnehmer, die von derartigen Veränderungen tangiert sind, nicht
nur als bloßer Gegenstand solcher Marktentwicklungen betrachtet werden, sondern
mit eigenen „Rechtspositionen“ versehen wurden und das sowohl auf
individualrechtlicher (Inhalt und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen) als auch
kollektivrechtlicher Ebene (Betriebsverfassung, Tarifrecht, Unternehmensmitbestimmung).
[...]
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Jahr
- 2008
- ISBN (eBook)
- 9783836624275
- DOI
- 10.3239/9783836624275
- Dateigröße
- 757 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Amberg-Weiden – Wirtschaftswissenschaften
- Erscheinungsdatum
- 2008 (Dezember)
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- eugh betriebsübergang arbeitsrecht