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Vor- und Nachteile von Umlageverfahren und kapitalgedecktem Alterssicherungssystem aus gesamtwirtschaftlicher Sicht

©2008 Diplomarbeit 56 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In der anhaltenden Debatte um die bestmögliche Form der Ausgestaltung der Alterssicherung werden die beiden Finanzierungsverfahren der Alterssicherung, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren, kontrovers diskutiert. Alterssicherungssysteme haben in vielen Volkswirtschaften eine herausragende einzel- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung erlangt. Die ökonomischen Auswirkungen der Alterssicherungssysteme auf das Wirtschaftswachstum, den Arbeitsmarkt sowie die Vermögens- und Kapitalbildung sind zu analysieren und zu berücksichtigen, da diese auch die ökonomischen Veränderungen beeinflussen können. Die gegenwärtige Kritik an der Renten- und Alterssicherungspolitik begründet sich primär auf den steigenden Sozialversicherungsbeiträgen, die zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das Arbeitsplatzangebot gefährden kann. Zugleich kann ein zu weit gespanntes System der sozialen Sicherung die finanziellen und administrativen Kräfte des Staates überfordern und die Innovationskraft gerade der Leistungsträger der Gesellschaft lähmen.
Für die Finanzierungsprobleme eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems wird oftmals die demografische Entwicklung als Ursache für die gegenläufige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen herangezogen und dies führe dazu, dass das Umlageverfahren unfinanzierbar wird. Die Lösung der Probleme des umlagefinanzierten Alterssicherungssystems wird in einem Wechsel des Finanzierungsverfahrens hin zu einem Kapitaldeckungsverfahren gesucht. Hans-Jürgen Krupp, ehemals Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), erklärte jedoch, dass die aufgrund des demografischen Wandels prognostizierten Probleme schon einmal in den neunziger Jahren gemeistert wurden, als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückging, die Renten jedoch nominal angestiegen sind, obgleich eines niedrigen Lohnanstiegs und der Verteilung der Last des Rückgangs der Sozialversicherten zwischen Beitragszahlern und Rentnern. In gesamtwirtschaftlichem Zusammenhang zeigt sich daher, dass die Finanzierungsfähigkeit der Alterssicherung entscheidend von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt, d.h. der Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials und dem Abbau der Arbeitslosigkeit sowie der Wachstumsrate von Produktivität und Arbeitnehmereinkommen und nicht von demografischen Quoten abhängt.
In der vorliegenden Arbeit werden daher die Variablen zukünftiger […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Formelverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Struktur der Arbeit
1.2 Zielsetzung

2 Theoretische Grundlagen der Alterssicherung
2.1 Das Modell überlappender Generationen
2.2 Grundtypen von Alterssicherungssystemen
2.3 Grundlagen des Umlageverfahrens
2.3.1 Formale Darstellung
2.3.2 Politikoptionen im Umlageverfahren
2.4 Grundlagen des Kapitaldeckungsverfahrens

3 Die Alterssicherungssysteme aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
3.1 Zentrale Faktoren der ökonomischen Betrachtung
3.1.1 Produktion und Wachstum
3.1.1.1 Auswirkungen eines Umlageverfahrens auf die Ersparnisbildung
3.1.1.2 Einfluss eines Kapitaldeckungsverfahrens auf Ersparnis und Wirtschaftswachstum
3.1.1.3 Auswirkungen des demografischen Wandels auf Alterssicherungssyteme
3.1.2 Arbeitsmarktentwicklung
3.1.3 Risiken und Unsicherheiten
3.2 Rendite der Alterssicherungssysteme
3.2.1 Implizite Rendite des Umlageverfahrens
3.2.2 Implizite Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens

4 Gegenüberstellung der Alterssicherungssysteme
4.1 Vor- und Nachteile
4.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
4.3 Auswirkungen und Probleme eines Übergangs von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Modell überlappender Generationen

Abbildung 2: Gegenseitiger Einfluss von Alterssicherung und Wirtschaftswachstum

Abbildung 3: Struktur des neoklassischen Wachstumsmodells

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vor- und Nachteile von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

Formelverzeichnis

Formel 1: Wachstumsrate der Erwerbstätigen

Formel 2: Wachstumsrate der Lohnsätze

Formel 3: Nutzenfunktion

Formel 4: Konsum in der Erwerbsphase

Formel 5: Konsum in der Rentenphase

Formel 6: Einnahmen im Umlageverfahren

Formel 7: Ausgaben im Umlageverfahren

Formel 8: Grundgleichung des Umlageverfahrens

Formel 9: Rentenzahlungen im Umlageverfahren

Formel 10: Rentenniveau im Umlageverfahren

Formel 11: Beitragssatz im Umlageverfahren

Formel 12: Grundgleichung des Kapitaldeckungsverfahrens

Formel 13: Rentenhöhe im Kapitaldeckungsverfahren

Formel 14: Rentenniveau im Kapitaldeckungsverfahren

Formel 15: Beitragssatz im Kapitaldeckungsverfahren

Formel 16: Gesamtwirtschaftlicher Output

Formel 17: Konsum der Erwerbstätigen ohne Alterssicherung

Formel 18: Konsum der Rentner ohne Alterssicherung

Formel 19: Konsum der Erwerbstätigen mit Alterssicherung

Formel 20: Konsum der Rentner mit Alterssicherung

Formel 21: Rente im Umlageverfahren

Formel 22: Rente im Kapitaldeckungsverfahren

Formel 23: Implizite Rendite des Umlageverfahrens

Formel 24: Ausgaben eines Teilnehmers im Umlageverfahren

Formel 25: Einnahmen eines Teilnehmers im Umlageverfahren

Formel 26: Renditegleichung im Umlageverfahren

1 Einleitung

In der anhaltenden Debatte um die bestmögliche Form der Ausgestaltung der Alterssicherung werden die beiden Finanzierungsverfahren der Alterssicherung, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren, kontrovers diskutiert. Alterssicherungssysteme haben in vielen Volkswirtschaften eine herausragende einzel- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung erlangt. Die ökonomischen Auswirkungen der Alterssicherungssysteme auf das Wirtschaftswachstum, den Arbeitsmarkt sowie die Vermögens- und Kapitalbildung sind zu analysieren und zu berücksichtigen, da diese auch die ökonomischen Veränderungen beeinflussen können.[1] Die gegenwärtige Kritik an der Renten- und Alterssicherungspolitik begründet sich primär auf den steigenden Sozialversicherungsbeiträgen, die zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das Arbeitsplatzangebot gefährden kann. Zugleich kann ein zu weit gespanntes System der sozialen Sicherung die finanziellen und administrativen Kräfte des Staates überfordern und die Innovationskraft gerade der Leistungsträger der Gesellschaft lähmen. Für die Finanzierungsprobleme eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems wird oftmals die demografische Entwicklung als Ursache für die gegenläufige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen herangezogen und dies führe dazu, dass das Umlageverfahren unfinanzierbar wird. Die Lösung der Probleme des umlagefinanzierten Alterssicherungssystems wird in einem Wechsel des Finanzierungsverfahrens hin zu einem Kapitaldeckungsverfahren gesucht. Hans-Jürgen Krupp, ehemals Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), erklärte jedoch, dass die aufgrund des demografischen Wandels prognostizierten Probleme schon einmal in den neunziger Jahren gemeistert wurden, als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückging, die Renten jedoch nominal angestiegen sind, obgleich eines niedrigen Lohnanstiegs und der Verteilung der Last des Rückgangs der Sozialversicherten zwischen Beitragszahlern und Rentnern.[2] In gesamtwirtschaftlichem Zusammenhang zeigt sich daher, dass die Finanzierungsfähigkeit der Alterssicherung entscheidend von den Entwicklungen am Arbeitsmarkt, d.h. der Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials und dem Abbau der Arbeitslosigkeit sowie der Wachstumsrate von Produktivität und Arbeitnehmereinkommen und nicht von demografischen Quoten abhängt.[3]

In der vorliegenden Arbeit werden daher die Variablen zukünftiger Output, Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerung in den Mittelpunkt der Betrachtung der Finanzierungsfähigkeit eines Alterssicherungssystems gestellt.

1.1 Struktur der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. In Teil 1 werden drei Grundtypen von Alterssicherungssystemen anhand von Begriffspaaren erläutert und die theoretischen Grundlagen des kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Alterssicherungssystems dargestellt. Die Ausführungen basieren auf dem Modell der überlappenden Generationen, das in der Literatur die Grundlage aller theoretischen Überlegungen zur Alterssicherung bildet.

Auf Basis dieser grundlegenden Ausführungen werden im zweiten Teil der Arbeit, auf welchem der Schwerpunkt mit Kapitel 3 liegt, die Alterssicherungssysteme in gesamtwirtschaftlichem Zusammenhang betrachtet. Da eine vollständige gesamt-wirtschaftliche Betrachtung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Umfangs nicht vorgenommen werden kann, werden die hinsichtlich der Alterssicherung zentralen Einflussfaktoren der Produktivitätssteigerung, des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsmarktentwicklung herausgegriffen. Im Anschluss daran werden Risiken und Unsicherheiten sowie die Renditen der Alterssicherungssysteme betrachtet.

Der dritte Teil beinhaltet eine Gegenüberstellung des Kapitaldeckungs- und des Umlageverfahrens. Basierend auf der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung werden nun die Vor- und Nachteile des jeweiligen Systems diskutiert sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede betrachtet und auf die Auswirkungen und Probleme eines Übergangs von der Umlagefinanzierung zur Kapitaldeckung übergeleitet. Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung ab.

1.2 Zielsetzung

Die Zielsetzung der Arbeit besteht darin, die Grundzüge des Kapitaldeckungs- sowie des Umlageverfahrens darzustellen, die beiden Alterssicherungssysteme in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen und diese schließlich einander gegenüberzustellen. Angesichts des sehr weit gefassten Begriffs der „gesamtwirtschaftlichen Sicht“ werden im Verlauf der Arbeit die Wechselwirkungen der einzelnen Systeme der Alterssicherung mit ökonomischen Größen wie Wirtschaftswachstum, Produktivitäts- und Arbeitsmarktentwicklung dargestellt. Dem in vielen Arbeiten als ausschlaggebend für die Finanzierungsprobleme der Alterssicherungssysteme angeführten demografischen Wandel wird keine zentrale Rolle zukommen. Als Schlüsselfaktoren für die Zukunftsfähigkeit eines Alterssicherungssystems werden die Erweiterung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten mit den Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und technischer Fortschritt, deren effizienter Einsatz im Produktionsprozess sowie das mit einer langfristigen Zunahme des Produktionspotenzials bezeichnete Wachstum einer Volkswirtschaft herangezogen. Das Ziel der Arbeit soll keine Demonstration einer Über- oder Unterlegenheit eines der beiden Alterssicherungssysteme sein und es wird keine Empfehlung für ein Finanzierungsverfahren ausgesprochen. Die Zielsetzung ist lediglich, auf theoretischer Basis aufbauend, das Kapitaldeckungs- und das Umlageverfahren zu charakterisieren, die Alterssicherungssysteme im gesamtwirtschaftlichen Prozess zu betrachten und die Vor- und Nachteile der Systeme aufzuzeigen. Der Fokus liegt dabei nicht auf den nationalen Problemen der Bundesrepublik Deutschland, sondern auf generellen Ausführungen zu den Problemen eines Alterssicherungssystems.

2 Theoretische Grundlagen der Alterssicherung

Die beiden Hauptziele, die staatlichen Einkommenssicherungsprogrammen und speziell der Alterssicherung zugeordnet werden können, sind die Armutsvermeidung und die Einkommenssicherung. Die Armutsvermeidung soll sicherstellen, dass Personen im Alter ein Einkommensniveau aufweisen, mit welchem ein minimaler Lebensstandard erreicht werden kann. Das Ziel der Einkommenssicherung ist, dass Personen während des Ruhestandes einen akzeptablen Grad ihres früheren Lebensstandards erreichen können.[4]

Für die weitere Untersuchung der Finanzierungsverfahren eines Alterssicherungs-systems wird zunächst das vielen theoretischen Überlegungen zur Alterssicherung zugrunde liegende Modell überlappender Generationen erklärt. Anschließend werden die beiden Finanzierungsverfahren formal dargestellt und genauer erläutert.

2.1 Das Modell überlappender Generationen

Das allgemeine Analyseinstrument für Rentenversicherungssysteme ist das Modell überlappender Generationen, das die komplexe Wirklichkeit vereinfacht und sich zur Beleuchtung der qualitativen Zusammenhänge eignet.[5] Das „Modell der überlappenden Generationen“ in seiner speziellen Form des „consumpting loan modell“, d.h. ohne Produktion, wird Allais (1947) zugeschrieben; den heutigen Bekanntheitsgrad erreichte es durch Samuelson (1958). Es zeigt die prinzipiellen Funktionsweisen der beiden zentralen Alterssicherungsverfahren auf und lässt bereits erste Ansätze für Schlussfolgerungen zu.

Im Folgenden wird von einigen vereinfachenden Annahmen ausgegangen, um eine verständliche Darstellung zu ermöglichen. In diesem Modell werden keine normativen Aspekte berücksichtigt und es erfolgt lediglich die Untersuchung des Einflusses ökonomischer Variablen auf das Verfahren und keine Untersuchung der Auswirkungen des Verfahrens auf die gesamte Volkswirtschaft. Die Betrachtung erfolgt in einer kleinen offenen Volkswirtschaft mit der Annahme, dass jede Person im Modell bis zu drei Perioden lang lebt. Die drei Perioden werden als Kindheit, Erwerbsphase und Ruhestandsphase definiert, wobei in der Regel nur die letzten beiden Phasen betrachtet werden, da in der Kindheitsphase keine ökonomisch relevanten Entscheidungen getroffen werden. Der Konsum in der Kindheitsphase wird zum Konsum der Eltern in der Erwerbsphase gezählt. Es existieren also zu jedem Zeitpunkt aktive (Erwerbstätige) und inaktive (Rentner) Individuen. Die Aktiven in Periode t werden zu Inaktiven in Periode t+1und die Aktiven in Periode t+1 werden durch die Geburten in Periode t bestimmt; somit entspricht die arbeitende Generation der Rentnergeneration von morgen[6]: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Diese Zusammenhänge zeigt die nachstehende Abbildung 1 vereinfacht auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Modell überlappender Generationen

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Breyer, F., (1990), S.15.

Es wird von einer Zwangsversicherung ausgegangen, womit alle Individuen einer Gesellschaft dem Alterssicherungssystem angehören. Das Arbeitseinkommen und der Zinssatz auf Realkapital sowie die Wachstumsrate der Erwerbstätigen werden als exogen angenommen, es wird kein Vererbungsmotiv berücksichtigt, womit sich die Individuen eigennützig und nicht altruistisch verhalten.[7] Die Wachstumsrate der Erwerbstätigen (nt) wird aus den gegenwärtigen Erwerbstätigen ([Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) und den in der vorausgegangenen Periode Erwerbstätigen ([Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) ermittelt[8]:

Formel 1: Wachstumsrate der Erwerbstätigen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit wt als Reallohn und einziges Einkommen in Periode t sowie wt-1 als Einkommen in der vorangegangenen Periode, ist die Wachstumsrate der Lohnsätze definiert durch gt:

Formel 2: Wachstumsrate der Lohnsätze

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein repräsentatives Individuum wählt gemäß der Nutzenfunktion zwischen Gegenwarts- und Zukunftskonsum und strebt ein konstantes Konsumniveau über die Lebensdauer an, d.h. sowohl Konsum in der Erwerbsperiode [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] als auch im Alter [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]. Die Zielfunktion sei somit die Nutzenfunktion[9]:

Formel 3: Nutzenfunktion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während der Erwerbsperiode existiert ein Reallohn wt von welchem ein Prozentsatz als Beitrag bt zur Rentenversicherung abgezogen wird. Nach dem Eintritt in den Ruhestand erhält ein Individuum eine Rente pt+1. Für die Konsummengen in der Erwerbsphase [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] und in der Rentenphase [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gilt:

Formel 4: Konsum in der Erwerbsphase

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 5: Konsum in der Rentenphase

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Modell wird keine Unterscheidung der Individuen einer Generation hinsichtlich Vermögen, Arbeitsproduktivität oder Präferenzen vorgenommen, sondern ein „repräsentatives Individuum“ jeder Generation betrachtet.[10]

2.2 Grundtypen von Alterssicherungssystemen

Einkommen und Bedürfnisse divergieren in verschiedenen Lebensphasen und die Möglichkeit des selbständigen Erwerbens des Lebensunterhalts ist während des Lebenszyklus’ unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Mechanismen zur Umverteilung von Gütern zwischen diesen Phasen sollen sicherstellen, dass eine kontinuierliche Güterversorgung gewährleistet werden kann. Finden Transferprozesse zum Zweck der Versorgung von Individuen aus altersbedingten Gründen statt, werden diese unter dem Begriff Altersversorgungssysteme zusammengefasst. Ein Alterssicherungssystem hingegen gleicht neben der Versorgung im Alter auch das Risiko zwischen den Individuen (insbesondere bezüglich der Dauer der Ruhestandsphase) aus; dies ist eine wesentliche und gesellschaftlich erwünschte Funktion von Alterssicherungssystemen.[11] Für die Finanzierungsform von Alterssicherungsverfahren werden im Folgenden mehrere Unterscheidungen getroffen:

Staatliche versus private Alterssicherung

Alterssicherungssysteme werden als „staatlich“ klassifiziert, wenn die Beiträge und Leistungen eines Alterssicherungssystems durch den Staat festgesetzt, das System durch staatliche oder para-staatliche Einrichtungen verwaltet wird und Leistungsansprüche gegen diese Einrichtungen bestehen. Die Entrichtung der Beiträge kann zwangsweise oder freiwillig erfolgen.[12] Durch individuelle Vermögensbildung, Abschluss von Privatversicherungen oder auch durch subsidiäre Institutionen wie die Familie und die betrieblichen Sozialleistungen kann eine private Alterssicherung durchgeführt werden.[13] Eine eindeutige und trennscharfe Differenzierung in „staatlich“ und „privat“ ist nicht möglich und ist keinesfalls mit der Unterscheidung in Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren zu verwechseln.

Zwangssicherung versus freiwillige Sicherung

Die Zwangsversicherung schreibt einem Staatsbürger vor, für das Alter vorzusorgen. Der Einzelne kann nicht freiwillig vorsorgen, sondern wird per Gesetz dazu angehalten für eine Voll- oder Mindestabsicherung zu sorgen; dies wird durch den Staat überprüft. Eine zusätzliche Bestimmung der Tarifgestaltung der Versicherer durch das Gesetz kommt einer staatlichen Alterssicherung gleich. Für die freiwillige Alterssicherung gilt, dass jeder Bürger unaufgefordert und im eigenen Ermessen für das Alter vorsorgt.[14]

Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren

Hauptcharakteristikum des Umlageverfahrens ist die unmittelbare Verwendung der in einem bestimmten Zeitraum eingehenden Einnahmen zur Finanzierung der zu erbringenden Rentenleistungen in der gleichen Periode. Es erfolgt eine sofortige Umverteilung der hereingenommenen Beiträge der Erwerbstätigen an die derzeitigen Rentner.[15] Das Kapitaldeckungsverfahren hingegen beruht auf dem „Sparbuch-Gedanken“[16]. Während der Erwerbsphase wird aus den Beitragszahlungen ein Kapitalstock angespart, der dann nach Eintritt in den Ruhestand abgebaut wird.[17]

2.3 Grundlagen des Umlageverfahrens

Kennzeichnend für das – auch in Deutschland in Form der gesetzlichen Rentenversicherung vorherrschende – Umlageverfahren ist, dass die arbeitende „aktive“ Generation die Renten der Inaktiven finanziert. Die Einnahmen und Ausgaben sind in einem bestimmten Zeitraum, abgesehen von einer möglichen Schwankungs- oder Liquiditätsreserve die für einen Ausgleich zwischen den Monaten herangezogen werden kann, äquivalent. Es entstehen Ansprüche auf eine relative Beteiligung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erwerbsgeneration, jedoch kein Anrecht auf eine bestimmte Rentenhöhe.[18] Es muss daher auf die Stabilität des nationalen Arbeitsmarktes, genauer auf die Stabilität der nationalen Erwerbs- und Lohneinkommen, vertraut werden.[19] Da das Umlageverfahren aus den Beiträgen der in einer Volkswirtschaft sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer finanziert wird, arbeitet es generell national.

2.3.1 Formale Darstellung

Das Umlageverfahren stellt sich aus der Sicht des Rentenversicherers wie folgt dar:

Formel 6: Einnahmen im Umlageverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 7: Ausgaben im Umlageverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Da die Einnahmen in Periode t den Ausgaben in Periode t entsprechen, werden in der „Grundgleichung des Umlageverfahrens“ die Formeln 6 und 7 gleichgesetzt[20]:

Formel 8: Grundgleichung des Umlageverfahrens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] entspricht der Wachstumsrate der Erwerbstätigen (1 + nt), die als Quotient aus Erwerbsbevölkerungszunahme (Nt – Nt-1) und der Zahl der Erwerbsbevölkerung in der vorangegangenen Periode (Nt-1) entsteht. In einer geschlossenen Volkswirtschaft ist die Zahl der Erwerbsbevölkerung in der vorangegangenen Periode (t-1) gleich der Zahl der Rentner in Periode t.[21] Für die Rentenzahlungen (pt) ergibt sich folgende Formel:

Formel 9: Rentenzahlungen im Umlageverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für den Beitragssatz und das Rentenniveau können verschiedene Politiken verfolgt werden, die im Folgenden dargestellt werden.

2.3.2 Politikoptionen im Umlageverfahren

In einem Umlageverfahren kann der Rentenversicherer mit Politiken bezüglich der Beitrags- und Leistungshöhe Einfluss nehmen. Bei einer Politik eines konstanten Beitragsniveaus entspricht bt gleich b und das Rentenniveau ist nicht beeinflussbar. Das Rentenniveau wird definiert als das Verhältnis von Rente (pt) und Reallohn (wt) und bestimmt sich aus der folgenden Formel 10:

Formel 10: Rentenniveau im Umlageverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Rentenniveau hängt damit von der Wachstumsrate der Erwerbstätigen (1+nt) und nicht von der Entwicklung des Lohns (wt) ab. Auf die interne Verzinsung im Umlageverfahren wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, sondern in Kapitel 3.2 ausführlich betrachtet.

Bei der Politik des konstanten Rentenniveaus soll das Verhältnis der Pensionshöhe zum Reallohn konstant gehalten werden (RNt = RN) und der Beitragssatz (bt) ergibt sich als Resultante.[22] Der Beitragssatz ist in diesem Fall die endogene Größe und muss so bestimmt werden, dass das fixierte Rentenniveau erhalten bleibt.

Für den Beitragssatz gilt:

Formel 11: Beitragssatz im Umlageverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Entwicklung des Beitragssatzes ist daher die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung entscheidend, wobei eine Verwendung des durch höhere Produktivität entstehenden Wirtschaftswachstums für höhere Löhne und eine Ausdehnung der Beschäftigung zu einer Systemstabilisierung führt.[23]

Die Ausgestaltung des Umlageverfahrens kann auch durch das Rentenzugangsalter und die finanziellen Zuwendungen, die nicht aus Beitragsleistungen stammen - so genannte Bundeszuschüsse - beeinflusst werden. In der Realität werden die beiden Politiken vermischt, womit vereinfacht gesagt werden kann, dass langfristig das Rentenniveau konstant gehalten werden soll und kurzfristig versucht wird, die Beitragssätze stabil zu halten.[24]

2.4 Grundlagen des Kapitaldeckungsverfahrens

Charakteristisch für das Kapitaldeckungsverfahren ist, dass während des Erwerbslebens eigene Ersparnisse gebildet werden, indem ein gewisser Anteil des Lohnes zur Seite gelegt wird. Die Rente fällt umso höher aus, je mehr angespart wurde und je höher die Kapitalerträge, d.h. Zinsen, Dividenden, Wertsteigerungen, ausfallen. Hier entfällt die Bestimmung der Größen Beitragssatz, Rentenniveau, Durchschnittsrente sowie Überlegungen zu etwaigen Politikoptionen. Es wird eine kleine offene Volkswirtschaft angenommen, d.h. eine Volkswirtschaft, die am internationalen Kapitalmarkt teilnimmt, aber wegen der geringen Größe keinen Einfluss auf den sich dort bildenden Zinssatz hat; damit wird ein konstanter exogener Kapitalmarktzinssatz festgelegt.[25] Die Sparraten sind nicht immer gleich hoch, sodass im Zeitverlauf ein Ausgleich zwischen höheren Sparraten in „guten“ Jahren und geringeren Sparraten in „schlechteren“ Jahren stattfindet. Die Rendite im Kapitaldeckungsverfahren wird von den Kapitalerträgen bestimmt. Des Weiteren ist das Hinzufügen einer internationalen Komponente möglich, indem ein Teil der Ersparnisse im Ausland angelegt wird. Eine Generation spart hier also Kapitalvermögen an und erhält dieses später inklusive Verzinsung als Rentenzahlung zurück.[26] Hier wird ebenfalls das Modell der überlappenden Generationen zugrunde gelegt und von zwei Lebensphasen ausgegangen. In der ersten Periode t (Erwerbsphase) wird ein Kapitalstock aufgebaut, mit welchem dann in der zweiten Periode t+1 (Rentnerphase) der Lebensunterhalt finanziert wird. Die Einnahmen und Ausgaben werden in gleicher Weise wie im Umlageverfahren berechnet. In der „Grundgleichung des Kapitaldeckungsverfahrens“ sind die Ausgaben in der Periode t unabhängig von den in dieser Periode zu erwartenden Einnahmen und bestimmen sich vollständig durch die Einnahmen der Vorperiode, die mit rt-1 verzinst wurden:

Formel 12: Grundgleichung des Kapitaldeckungsverfahrens

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Ausgaben in t entsprechen der Rentenhöhe in t (pt), die sich durch die Multiplikation der Ersparnisse in Periode t-1 mit der Verzinsung (1+rt-1) ergibt:

Formel 13: Rentenhöhe im Kapitaldeckungsverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist ersichtlich, dass die Rentenhöhe ausschließlich von Vergangenheitswerten (t-1) abhängt und nur ein direkter Zusammenhang zwischen der Wachstumsrate der Erwerbstätigen und der Rente besteht, wenn sich Wachstumsrate und Zins gegenseitig bedingen. Wird nun analog zum Umlageverfahren ein konstanter Beitragssatz (b) angenommen, verändert sich das Rentenniveau wie folgt[27]:

Formel 14: Rentenniveau im Kapitaldeckungsverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Rendite, die immer dem Zins entspricht, und der Beitragssatz beeinflussen direkt die Höhe der Versorgungslage der Rentner. Mit einem Wachstum der Lohnsätze (1+gt) geht eine Erhöhung des Einkommens der Erwerbstätigen einher, die allerdings keine Auswirkungen auf das Rentenniveau hat, wenn die Höhe der Ersparnisse nicht angepasst wird. Bei steigender Produktivität und Wirtschaftswachstum, z.B. durch technischen Fortschritt, kann sich die Einkommenssituation eines Rentners daher im Vergleich mit den Aktiven verschlechtern. Bei einem konstanten Rentenniveau (RNt = RN) besteht kein Einfluss auf die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens und der Beitragssatz der Generation t ergibt sich aus:

Formel 15: Beitragssatz im Kapitaldeckungsverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Festlegung eines bestimmten Versorgungsniveaus einer Generation bedingt eine Kalkulation des Beitragssatzes unter Verwendung der zukünftigen Wachstumsrate der Lohnsätze, die sich jedoch aufgrund der langen Zeitspanne als problematisch erweist. Diese Politik ist undurchführbar, wenn die Wachstumsrate der Lohnsätze (1+gt+1) im Verhältnis zum Zins (1+rt) zunimmt.[28]

3 Die Alterssicherungssysteme aus gesamtwirtschaftlicher Sicht

Eine gesamtwirtschaftliche ökonomische Betrachtung der Alterssicherungssysteme ist im Rahmen des zur Verfügung stehenden Umfangs dieser Arbeit nur teilweise möglich. Die Ausführungen werden dahingehend begrenzt, dass im Folgenden der zentralste Punkt im Hinblick auf die zukünftige Sicherung der Alterseinkünfte im Rahmen des Kapitels 3.1.1 „Produktion und Wachstum“ diskutiert wird. Weiterhin wird die Arbeitsmarktentwicklung, die untrennbar mit dem erstgenannten Punkt verbunden ist, betrachtet sowie auf mögliche Risiken und Unsicherheiten sowohl in einem umlagefinanzierten als auch in einem kapitalgedeckten Alterssicherungssystem eingegangen.

3.1 Zentrale Faktoren der ökonomischen Betrachtung

Die Existenz und die Sicherheit eines Alterssicherungssystems erleichtert den Menschen die langfristige Planung ihres Konsums und ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Alterssicherung und Wirtschaftswachstum beeinflussen sich gegenseitig, wobei durch wirtschaftliches Wachstum die allgemeine Wohlfahrt gesteigert wird, indem der Wohlstandsgewinn zwischen den Generationen verteilt werden kann und überdies auch die Beschäftigungsquote beeinflusst wird. Neben den zentralen Einflussfaktoren bestehen für beide Finanzierungsverfahren Risiken und Unsicherheiten, die im Verlauf des Kapitels erläutert werden. Der Schlüsselfaktor Wirtschaftswachstum wird in nachfolgendem Schaubild vereinfacht in Bezug zur Alterssicherung dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gegenseitiger Einfluss von Alterssicherung und Wirtschaftswachstum

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Schmitt, V., 2001, S.615.

3.1.1 Produktion und Wachstum

Bei der Betrachtung der Entwicklung verschiedener Volkswirtschaften wird deutlich, dass das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial bzw. das reale Bruttoinlandsprodukt bei den meisten Volkswirtschaften langfristig steigt und dass diese Steigerungsraten bei den unterschiedlichen Volkswirtschaften stark divergieren. Mit diesen Tatsachen beschäftigt sich die Wachstumstheorie und beantwortet die Frage, warum Wachstum stattfindet und welche Einflussfaktoren auf den Wachstumsprozess einwirken.

Während die postkeynesianische Wachstumstheorie nach Arbeiten von Harrod (1939) und Domar (1957) das wirtschaftliche Wachstum als Notwendigkeit zur Gewährleistung dauerhafter Vollbeschäftigung der Produktionsfaktoren bzw. die Betrachtung des Konjunkturproblems in den Mittelpunkt stellen, wird nicht nach den Determinanten des Wachstums gefragt und die Theorie verliert dadurch bei langfristigen Wachstumsanalysen ihre Relevanz. Dahingegen versucht die neoklassische Wachstumstheorie die Frage nach den eigentlichen Determinanten des wirtschaftlichen Wachstums zu beantworten und wird daher in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion herangezogen.[29] Die neoklassische Wachstumstheorie geht auf den 1956 von Robert Solow verfassten Artikel „A Contribution to the Theory of Economic Growth“[30] zurück und zeigt wie die Ersparnis, das Bevölkerungswachstum und der technologische Fortschritt das Wachstum der Produktion im Zeitablauf beeinflussen.[31] Die Struktur des neoklassischen Wachstumsmodells wird vereinfacht in Abbildung 3 dargestellt und zeigt damit auf, wie mittels des Einsatzes der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und technischer Fortschritt die Produktivität des Faktors Arbeit beeinflusst werden kann und das Sozialprodukt erstellt wird. Dieses kann für Konsum oder Sparen bzw. Reinvestitionen in den Produktionsprozess verwendet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Struktur des neoklassischen Wachstumsmodells

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Schmitt, V., 2001, S.622.

Kernstück des Modells ist die substitutionale Produktionsfunktion ƒ, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein bestimmter Output durch unterschiedliche Faktoreinsatzmengenkombinationen produziert werden kann.[32] Der gesamtwirtschaftliche Output Y hängt von den Produktionsfaktoren Arbeit (L) und Kapital (K) sowie vom Stand des technischen Wissens (A) – in Abhängigkeit von t – ab:

Formel 16: Gesamtwirtschaftlicher Output

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Solows Modell zeigt auf, wie Kapitalakkumulation und technischer Fortschritt zu anhaltendem Produktivitätswachstum führen können.[33] Das Wachstum des Faktors Arbeit wird vollkommen exogen, d.h. nicht im Rahmen des Modells, erklärt und resultiert aus der konstanten und exogenen Wachstumsrate der Bevölkerung (nt), sodass sich die Arbeit (L) auch mit konstanter, exogener Rate (n) entwickelt. Der Faktor Arbeit wird als homogen angenommen, wodurch keine Unterscheidung nach Qualifikation und Fähigkeiten vorgenommen wird. Um das Wachstum der Pro-Kopf-Größen zu erklären wird der exogene technische Fortschritt angenommen, denn nur damit kann das empirisch festgestellte lang anhaltende Wachstum dargestellt werden. Mit der Einbeziehung des technischen Fortschritts in das Wachstumsmodell muss dieser in die Produktionsfunktion integriert und quantifiziert werden. Da dies nicht unmittelbar möglich ist, wird versucht, den technischen Fortschritt über seine Wirkungen zu erfassen.[34] Der Faktor „technischer Fortschritt“ bezieht die Erhöhung des technischen produktionswirksamen Wissens einer Wirtschaft ein, die zu einer Erhöhung der Effizienz des Einsatzes der Produktionsfaktoren führt. Der „arbeitssparende“ technische Fortschritt, d.h. die Erhöhung des Standes an technischem Wissen A, führt dazu, dass der gleiche gesamtwirtschaftliche Output Y mit einem geringeren Einsatz an Arbeit (L) produziert werden kann.[35] Somit erhöht der technische Fortschritt den Pro-Kopf-Output und steigert die Produktivität des Faktors Arbeit.[36] Die treibende Kraft des Wachstums ist damit der technische Fortschritt, obgleich er im neoklassischen Wachstumsmodell nur in seinen Auswirkungen, nicht aber hinsichtlich seiner Ursachen, modelliert wird.

[...]


[1] Vgl. Schmähl, (1996), S.409.

[2] Vgl. DIE ZEIT, (2007), S.44.

[3] Vgl. Bäcker, (9/2004), S.483ff.

[4] Vgl. Holzmann, (1990), S.143.

[5] Vgl. Breyer, (1990), S.2.

[6] Vgl. Breyer, (1990), S.2f.

[7] Vgl. Fasshauer, (2001), S.636.

[8] Vgl. Homburg, (1988), S.15ff.

[9] Vgl. Homburg, (1988), S.18.

[10] Vgl. Breyer, (1990), S.15f.

[11] Vgl. Breyer, (1990), S.1f.

[12] Vgl. Homburg, (1988), S.6.

[13] Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA), (2002), S.12.

[14] Vgl. Homburg, (1988), S.6.

[15] Vgl. Naber, (2001), S.62.

[16] Bäcker/Bispinck/Hofermann/Naegele, (2000), S.319.

[17] Vgl. Lehmann, (2007), S.44.

[18] Vgl. Fasshauer, (2003), S.49.

[19] Vgl. Fasshauer, (2001), S.634.

[20] Vgl. Homburg, (1988), S.18.

[21] Die Wachstumsrate der Erwerbstätigen ist nicht gleich der Wachstumsrate der Bevölkerung. Beide Wachstumsraten stimmen nur im „steady state“ überein.

[22] Wird die Existenz von Steuern berücksichtigt, kann das Prinzip der konstanten Rentenhöhe auf die brutto- oder nettolohnbezogene Rente angewandt werden.

[23] Ein höheres Wirtschaftswachstum verändert zwar die relative Größe „Rentenniveau“ nicht zwangsläufig, führt jedoch absolut selbstverständlich zu einer gesamtwirtschaftlichen Verbesserung. Etwaige Lasten aufgrund der negativen Erwerbsbevölkerungsveränderung könnten so leichter getragen werden. Siehe hierzu: Bofinger/Fasshauer, (1999), S.47 und Bofinger, (1999), S.591.

[24] Vgl. Breyer, (1990), S.10.

[25] Vgl. Fasshauer, (2001), S.639.

[26] Vgl. Fasshauer, (2003), S.49f.

[27] Vgl. Homburg, (1988), S.27.

[28] Vgl. Homburg, (1988), S.25ff.

[29] Vgl. Frenkel/Hemmer, (1999), S.22ff.

[30] Solow, (1956), S.65ff.

[31] Vgl. Mankiw, (2003), S.211f.

[32] Vgl. Heubes, (1991), S.167.

[33] Vgl. Arnold, (1997), S.48.

[34] Vgl. Kalmbach, (1972), S.65.

[35] Vgl. Wagner, (2003), S.416.

[36] Vgl. Heubes, (1991), S.180.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836622899
DOI
10.3239/9783836622899
Dateigröße
415 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach – Bank, Studiengang Volkswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2008 (November)
Note
2,0
Schlagworte
alterssicherung bank umlageverfahren kapitaldeckungsverfahren demografie
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Titel: Vor- und Nachteile von Umlageverfahren und kapitalgedecktem Alterssicherungssystem aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
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