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Weibliche Elendsprostitution

Sozialpädagogische Hilfen

©2007 Diplomarbeit 138 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Prostituierte haben Aids und sind drogensüchtig! In unserer Gesellschaft existieren viele Vorurteile über Prostituierte. Diese Arbeit möchte untersuchen, inwieweit die Aussagen zutreffen. Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland ca. 400.000 Prostituierte arbeiten, werden sie stigmatisiert und gesellschaftlich missachtet. Diese Arbeit will untersuchen, wie soziale Arbeit aussehen kann, um die Betroffenen zu unterstützen. Hierzu wird eine Einführung in diese Themen gegeben sowie einen Einblick in die aktuelle Situation von Prostituierten in der Bundesrepublik Deutschland. Das Hauptaugenmerk wird in dieser Arbeit auf die weibliche Prostitution gerichtet, da sich hauptsächlich Frauen prostituieren. Da der Begriff der Elendsprostitution in der Fachliteratur nicht eindeutig definiert ist, beschäftigt sich diese Arbeit exemplarisch mit den Formen der Beschaffungs- und Zwangsprostitution.
In diesen Zusammenhang findet auch eine Auseinandersetzung mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Situation der prostitutiv Tätigen statt.
Die Arbeit setzt sich aus einem ersten, theoretischen und einem zweiten, empirischen Teil zusammen. Der theoretische Teil gibt zu Beginn einen groben Überblick über die historische Entwicklung von Prostitution. Hierbei wird der Zeitraum von der Antike bis heute beleuchtet. Des Weiteren wird die Situation von Prostituierten, unter Bezugnahme der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, sowie deren Auswirkung dargestellt. Es wird hierbei auch untersucht, inwieweit sich die Situation der Betroffenen verändert hat.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Situation des in Deutschland stattfindenden Frauenhandels im Zusammenhang mit Migration. Hierbei werden sowohl die Gründe der Migration, als auch die Praktiken des Frauenhandels beleuchtet. Ferner wird das Ausmaß des Menschenhandels aufgezeigt.
Im dritten Kapitel wird untersucht, inwiefern die soziale Arbeit Hilfen anbieten kann, um die Betroffenen zu unterstützen. Da die Arbeit sich lediglich als eine Einführung in das Thema versteht, beschränkt sie sich auf die primären Hilfen. Hierbei werden niedrigschwellige Angebote, wie Streetwork und Cafe Angebote in ihrer Bedeutung für Klientenkontakte untersucht. Des Weiteren werden Anforderungen an die Mitarbeiter und untersucht und ob eine Spezialisierung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Prostituierte nötig ist. Ferner wird die Frage, inwiefern eine Kooperation […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Theoretischer Teil

1. Weibliche Prostitution
1.1 Geschichtlicher Abriss der Prostitution
1.2 Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland
1.2.1 Rechtliche Situation von Prostituierten
1.2.1.1 Prostitutionsgesetz
1.2.1.2 Sperrbezirksverordnungen
1.2.1.3 rechtliche Situation von ausländischen Prostituierten
1.3.1 Umfang der Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland
1.3.3 Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe/ Prostitutionsformen
1.3.4 Gesundheitliche Situation
1.3.4.1 Infektionsschutzgesetz
1.3.4.2 Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten/ Bundesseuchengesetz
1.3.5 Organisation der Prostitution
1.3.5.1 Der klassische Zuhälter
1.3.5.2 Die selbständig arbeitende Prostituierte
1.3.5.3 Dienstleister / innen im Prostitutionsmilieu
1.3.5.4 Dienstleister / innen für das Milieu
1.3.6 Verdienst
1.4 Sucht und Prostitution
1.4.1 Beschaffungsprostitution
1.4.2 Merkmale der Beschaffungsprostitution
1.4.3 Substitution
1.4.4 Drogenkonsumraum

2. Menschenhandel
2.1 Definition Menschenhandel
2.2 Erscheinungsformen des Menschenhandels
2.3 Zahlen und Fakten
2.3.1 Ermittlungsverfahren
2.3.2 Opfer
2.3.4 Altersstruktur der Opfer
2.3.5 Tatverdächtige
2.3.6 Anwerbung der Opfer
2.3.6 Einsatz von Täuschung/ Zwang/ Gewalt
2.4 Migration und Frauenhandel
2.4.1 Auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen für Migration
2.4.2 Feminisierung der Migration
2.4.3 Praktiken des Frauenhandels
2.4.4 Anwerbungsmethoden
2.4.4.1 Anwerbung durch Arbeitsversprechen
2.4.4.2 Anwerbung über die Vortäuschung einer Liebesbeziehung
2.4.4.3 Sonstige Anwerbemethoden
2.4.5 Kontaktaufnahme und Ablauf
2.4.6 Organisation des Frauenhandels
2.4.6.1 Private Zuhälterei
2.4.6.2 Organisierter Frauenhandel
2.4.7 Ablauf in der Bundesrepublik
2.4.8 Internationale Verbindungen der Organisationen
2.4.9 Fachberatungsstellen
2.5 Fazit

3. sozialpädagogische Hilfen
3.1 niedrigschwellige Angebote
3.1.1 Streetwork
3.2 Treffpunkt und Cafe
3.1.3 Bedeutung der niedrigschwelligen Arbeit für Klientenkontakte
3.2 Soziale Beratung und Unterstützung
3.2.1 Unterstützungsbedarf
3.3 Anforderungen an die Mitarbeiter
3.3.1 Offenheit und Parteilichkeit
3.3.2 Anforderungen an Prostituiertenberatungsstellen und die Beratenden
3.4 Vernetzung und Kooperation
3.5 Notwendigkeit spezialisierter Beratungs- und Unterstützungsangebote für Prostituierte
3.6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die ausstiegsunterstützende Arbeit mit Prostituierten
3.7 Beispiel

B. Empirischer Teil

4. Das leitfadengestützte Experteninterview
4.1 Methodisches Vorgehen
4.2 Qualitatives Verfahren
4.3 Auswahl der Experten
4.4 Leitfaden
4.5 Durchführung des Interviews
4.6 Datenauswertung
4.6 Ergebnisse
4. 7 Zusammenfassung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Einleitung

„ Prostituierte haben Aids und sind drogensüchtig!“ In unserer Gesellschaft existieren viele Vorurteile über Prostituierte. Diese Arbeit möchte untersuchen, inwieweit die Aussagen zutreffen. Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland ca. 400.000 Prostituierte arbeiten, werden sie stigmatisiert und gesellschaftlich missachtet. Diese Arbeit will untersuchen, wie soziale Arbeit aussehen kann, um die Betroffenen zu unterstützen. Hierzu wird eine Einführung in diese Themen gegeben sowie einen Einblick in die aktuelle Situation von Prostituierten in der Bundesrepublik Deutschland. Das Hauptaugenmerk wird in dieser Arbeit auf die weibliche Prostitution gerichtet, da sich hauptsächlich Frauen prostituieren. Da der Begriff der Elendsprostitution in der Fachliteratur nicht eindeutig definiert ist, beschäftigt sich diese Arbeit exemplarisch mit den Formen der Beschaffungs- und Zwangsprostitution.

In diesen Zusammenhang findet auch eine Auseinandersetzung mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Situation der prostitutiv Tätigen statt.

Die Arbeit setzt sich aus einem ersten, theoretischen und einem zweiten, empirischen Teil zusammen.

Der theoretische Teil gibt zu Beginn einen groben Überblick über die historische Entwicklung von Prostitution. Hierbei wird der Zeitraum von der Antike bis heute beleuchtet. Des Weiteren wird die Situation von Prostituierten, unter Bezugnahme der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, sowie deren Auswirkung dargestellt. Es wird hierbei auch untersucht, inwieweit sich die Situation der Betroffenen verändert hat.

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Situation des in Deutschland stattfindenden Frauenhandels im Zusammenhang mit Migration. Hierbei werden sowohl die Gründe der Migration, als auch die Praktiken des Frauenhandels beleuchtet. Ferner wird das Ausmaß des Menschenhandels aufgezeigt.

Im dritten Kapitel wird untersucht, inwiefern die soziale Arbeit Hilfen anbieten kann, um die Betroffenen zu unterstützen. Da die Arbeit sich lediglich als eine Einführung in das Thema versteht, beschränkt sie sich auf die primären Hilfen. Hierbei werden niedrigschwellige Angebote, wie Streetwork und Cafe Angebote in ihrer Bedeutung für Klientenkontakte untersucht. Des Weiteren werden Anforderungen an die Mitarbeiter und untersucht und ob eine Spezialisierung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Prostituierte nötig ist. Ferner wird die Frage, inwiefern eine Kooperation verschiedener sozialpädagogischer Hilfeeinrichtungen sinnvoll ist untersucht. Darauf folgt eine exemplarische Vorstellung eines niedrigschwelligen Kooperationsprojekts.

Den zweiten Teil dieser Arbeit, bildet die empirische Überprüfung der in Kapitel drei untersuchten Fragestellungen. Hierbei wird das sozialpädagogische Handlungsfeld mit Prostituierten durch die empirische Methode des Experteninterviews beleuchtet. Zunächst findet die Darstellung der methodischen Vorgehensweisen statt und an die Präsentation der Ergebnisse schließt sich die Zusammenfassung dieser an. Abschließend werden die Ergebnisse des empirischen Interviews mit dem aus dem theoretischen Teil gewonnen Erkenntnisse zusammengebracht und ausgewertet.

Den Abschluss der Arbeit bildet das Fazit.

A. Theoretischer Teil

1. Weibliche Prostitution

„Prostitution ist das älteste Gewerbe der Welt.“ Dies ist eine weitverbreitete Meinung. Girtler kommt nach Auswertungen völkerkundlicher Materialien jedoch zu dem Schluss, dass Prostitution ein recht junges Gewerbe ist. Die Entstehung dieses Gewerbes ist nach seiner Meinung typisch für die Zeit, in der die Städte entstanden sind. „Denn zwei Phänomene, die im Kontext zur Stadtentwicklung stehen, hängen unabdingbar mit Prostitution zusammen: „die Anonymität und die Notwendigkeit des Gelderwerbs.“[1] Wenn man seiner Theorie zustimmen will, dass Prostitution von der Stadtentwicklung abhängig ist, dann ist sie in der Tat ein recht junges Gewerbe, da Städte erst seit ca. 10.000 Jahren existieren. Es wurde mit Sicherheit schon vorher von Frauen Geschlechtsverkehr mit Männern, gegen Annahme von Gegenständen ausgeübt, jedoch definiert dies nicht die heutige organisierte Prostitution.[2]

1.1 Geschichtlicher Abriss der Prostitution

Prostitution (lateinisch prostituere: vorn hinstellen, sich öffentlich preisgeben), Anbieten des eigenen Körpers zur sexuellen Befriedigung anderer Personen gegen materielle Entlohnung.[3]

Erste Spuren von Prostitution lassen sich bis ins 14. Jahrhundert v. Chr. in Babylon finden. Damals existierten die religiöse Tempelprostitution und gastliche Prostitution.

Die Tempelprostitution diente einem Fruchtbarkeitskult. Sie basierte auf einem heiligen Ritual, dem sich alle jungen Frauen einmal in ihrem Leben zu Ehren der Götter in einem Tempel einem Fremden zum Geschlechtsverkehr hingaben.

Die Gastprostitution diente der Gastfreundlichkeit und Wertschätzung gegenüber dem Gast im Hause des Ehegatten. Die Frau galt als Eigentum des Mannes und war verpflichtet sich dem Gast hinzugeben.[4]

Im Unterschied zu der heutigen Definition von Prostitution, fehlt den beiden antiken Prostitutionsformen der berufliche Charakter. Die gewerbsmäßige Prostitution entwickelte sich im Laufe der Zeit aus diesen beiden Formen heraus.[5]

In Griechenland entwickelte sich die gewerbsmäßige Prostitution seit dem 7. Jahrhundert vor Christi. Solon (630- 560 v. Chr.) richtete in Athen die ersten staatlichen Bordelle ein. Die griechische Antike unterschied drei verschiedene Prostitutionsformen. Die Dikteriaden, die Auletriden, sowie die Hetären.

Die Dikteriaden waren Sklavinnen und arbeiteten in den Staatsbordellen und standen jedem Bürger für ein geringes Entgelt zur Verfügung und sie besaßen keinerlei gesellschaftliches Ansehen.

In der gehobenen Klasse existierten die Auletriden, die sogenannten Flötenspielerinnen, die ihre Kunden zusätzlich mit Tanz und Gesang unterhielten.[6]

Die höchste Rangstufe bildeten die Hetären, geistig und gesellschaftlich hoch angesehen Frauen, welche Beziehungen zu den reichsten und mächtigsten Männern Griechenlands unterhielten.

Nach dem Vorbild Griechenlands entstanden auch in Rom Bordelle. Sie waren nicht staatlich, sondern wurden privat geleitet. Prostituierte waren verpflichtet sich registrieren zu lassen und eine Lizenz, die „licentia stupri“, einzuholen. Ihr Gewerbe wurde besteuert, aber sie konnten nicht wegen Unzucht bestraft werden.[7]

Im Mittelalter war Prostitution ein fester Bestandteil. Sie entwickelte sich vor allem aus den Kreuzzügen heraus, denn die Heere der Kreuzfahrer wurden von einem großen Dirnentross begleitet und dem „Hurenweibels“ unterstellt. Die sogenannten „fahrenden Frauen“ begaben sich zu großen Veranstaltungen, um reiche Männer anzutreffen.

Die bedeutendste Prostitutionsform im Mittelalter bildeten die Frauenhäuser. Sie waren Eigentum der Städte. Innerhalb der Frauenhäuser herrschte eine gesellige Atmosphäre. Besucher nutzen die Einrichtung auch, wenn sie den Wunsch nach Geselligkeit und Unterhaltung hatten.

Die ersten Bordelle in Europa und befanden sich in Paris und Florenz und sind im 12. Jahrhundert entstanden. In Deutschland ist die Errichtung von Frauenhäusern erst im 13. Jahrhundert bekannt. Prostituiere galten als sündhaft und gehörten zur gesellschaftlichen Randgruppe. Sie besaßen keine Bürgerrechte und mussten sich durch bestimmte Kleidung kennzeichnen. Prostitution wurde jedoch unter Berufung von Augustinus gestattet, um Schlimmeres (z.B. Vergewaltigung der eigenen Frauen) zu verhindern.[8]

Die Renaissance war neben Kunst, Kultur und Wissenschaft, die Blütezeit des Kutisanenwesens. Es war gesellschaftlich akzeptiert. Kurtisanen waren Hofdamen, die zu Gesellschaften eingeladen wurden, um den Frauenmangel zu decken. Die Kurtisane war vergleichbar mit den Hetären der Antike.

Während der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert erlitt das Prostitutionsgewerbe einen Rückschlag. Grund dafür war die Ausbreitung der sexuell übertragbaren Krankheit Syphilis. Die Besucherzahlen nahmen ab und Krankheit wurde als Strafe Gottes angesehen.

Zeitgleich setzte die Prostituiertenverfolgung ein. Die Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten wurden gesellschaftlichen Randgruppen zugesprochen und Dirnen galten als allergefährlichste Personen überhaupt.[9]

Das 18.Jahrhundert stand unter dem geistigen Einfluss der Aufklärung. Nicht die biblische Wahrheit, sondern die Vernunft bildetet den Maßstab menschlichen Handelns. Aufgeklärtem Denken entsprach es, dass sich sittliches Handeln nicht durch Gesetze herstellen lässt. Die Vergangenheit hatte gezeigt, dass sich Prostitution nicht verhindern lässt. Das Ziel der rechtlichen Bestimmungen zur Prostitution bestand nun darin, Gesundheitsgefahren einzudämmen und das Gewerbe auf Verbreitung von Krankheiten hin zu kontrollieren. Prostituierte mussten sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen und es fand eine gesundheitliche Aufklärung statt.[10]

Im 19.Jahrhundert nahm die gewerbsmäßige Prostitution rasant zu. Die einsetzende Industrialisierung und die damit verbundenen Veränderungen der sozialen Lebens- und Arbeitsbedingungen sind darauf zurückzuführen. Ein wachsender Anteil der Bevölkerung lebte in Armut. Besonders Frauen hatten aufgrund ihrer geringen Ausbildung Tätigkeiten annehmen müssen, in denen sie nur geringe Gehälter verdienten. Vor allem in Großstädten war eine Zunahme zu verzeichnen. Prostitution stand unter der christlichen Doppelmoral, sie galt als geächtete Tätigkeit, wurde aber gleichzeitig als notwendiges Übel für Männer geduldet. Durch das Monogamiegebot, kannte das Bürgertum keine unsittlichen Frauen. Das Bedürfnis nach außerehelichem Geschlechtsverkehr verlagerte sich in die Prostitution und schützte auf diese Weise die eigenen Töchter und Frauen.[11]

Prostituierte galten im dritten Reich als minderwertig, asozial, schwachsinnig und nicht gewillt ehrlicher Arbeit nachzugehen. Prostituierte entsprachen nicht dem nationalsozialistischen Bild der Frau als Hüterin von Heim und Herd. Sie wurden den Randgruppen der Juden und Zigeunern gleichgesetzt. Zahlreiche Verhaftungen und Deportationen in Konzentrationslagern fanden statt. Prostituierte wurden nach dem Gesetz zur Sterilisation zwangssterilisiert und in Arbeitshäusern untergebracht. Das Prostitutionsgewerbe sollte jedoch erhalten bleiben, nur nicht nach Außen sichtbar sein. Himmler argumentiert 1937 diese Entscheidung damit, dass einerseits die männliche Homosexualität bekämpft werden soll, jedoch anderseits man nicht alle Auswege versperren darf, der Homosexualität zu entgehen. Die Doppelmoral im NS- Staat spitzte sich zu Beginn des Kriegsausbruchs zu. Das NS- Regime errichtete Bordelle für die Soldaten und die Zwangsprostitution nahm weiter zu. Für die sexuelle Versorgung der Soldaten an der Front entstanden sogenannte Wehrmachtsbordelle. 1942 ordnete Himmler die Errichtung des ersten Bordells in einem Konzentrationslager an. Dies war ein Teil des Belohnungssystems für fleißige Arbeiter. Darin arbeiteten Frauen, die wegen Prostitution verhaftet worden waren oder Frauen die für ein später geordnetes Leben nicht mehr „nützlich“ waren.[12]

Nach Ende des zweiten Weltkrieges entstanden die Formen der Überlebens- und Besatzungsprostitution. Zahlreiche Kriegswitwen waren für die Versorgung ihrer Familien verantwortlich.

Sexuelle Leistungen wurden mit Lebensmitteln und Waren wie Zigaretten und Hygieneartikel aus dem Bestand der alliierten Truppen bezahlt.

In den 50er Jahren entwickelte sich die sogenannte Autoprostitution. Der wirtschaftliche Aufschwung, das zunehmende Konsumverhalten und die Einführung der Anti-Baby-Pille waren begünstigende Faktoren für die Prostitution.[13]

1.2 Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland

„Prostitution ist die Ausübung einer sexuellen Dienstleistung gegen Geld oder Naturalien“[14] Obwohl diese Dienstleistungen in jeder Gesellschaft existiert und nachgefragt werden, ist Prostitution in der Regel ein Tabuthema. Prostituierte sind Vorurteilen ausgesetzt und unterliegen einem gesellschaftlichen Stigma. „Prostitution ist das gesellschaftliche Etikett für Handlungen, die gegen traditionsreiche Vorstellungen von Moral und Sittlichkeit mehr oder minder stark verstoßen.“[15] Ihre Käuflichkeit, Promiskuität, sexuelle und emotionale Indifferenz, Missbrauch von Sexualität als Produktionsmittel sowie ´unzüchtiges´ Verhalten in der Öffentlichkeit werden verurteilt.[16]

Täglich nehmen 1 Million Männer ihre Dienste in Anspruch. Dennoch sind Prostituierte gesellschaftlich missachtet und stigmatisiert. Über sie existieren viele Klischees- aber die „typische“ Prostituierte gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die Gründe, die dazu führen, dass Frauen sexuelle Dienstleistungen anbieten. Verschieden sind soziale Herkunft und soziale Bezüge. Oft führen Prostituierte ein Doppelleben, verheimlichen ihre Tätigkeit vor Familie und Freunden.[17]

Prostituierte werden nicht zwischen Arbeits- und Privatperson unterschieden, sondern ihnen werden vielmehr die Verhaltensweisen ihrer Tätigkeit als negative Eigenschaften zugeschrieben. „An den Beruf der Prostituierten werden besondere Maßstäbe angelegt. Während, zum Beispiel, ein Werbemanager, der seine ´Seele´ verkauft, nicht gesellschaftlich geächtet wird, gilt die Prostituierte als Verkörperung ihres Berufes. Sie ist amoralisch, sie verkauft sich, ihre Würde, sie ist keine gute Mutter, sie hat kein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sie dient als Negativfolie für die Durchsetzung von Konventionen.“[18]

Lange Zeit wurde Prostitution ausschließlich als soziales Problem gesehen, welches verhindert werden muss. Prostituierte galten als hilfebedürftig und die Motivation zum Ausstieg hatte Vorrang vor der Unterstützung bei konkreten Problemen. Jedoch veränderte sich die Wahrnehmung und Umgangsweise in der sozialen Arbeit hin zu einer Nicht- Verurteilung der prostitutiven Tätigkeit der Klienten. Einen wesentlichen Anteil haben die Prostituierten(Selbsthilfe) Projekte zu diesem Paradigmenwechsel beigetragen.[19]

1.2.1 Rechtliche Situation von Prostituierten

1.2.1.1 Prostitutionsgesetz

Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten- ProstG) gilt seit dem 1. Januar 2002 und ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt. Ziel des ProstG ist die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten. „Durch Änderungen zivil- und sozialrechtlicher Art sollte die Prostitution nicht länger als sittenwidrige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeit eingestuft werden können“[20] Dadurch soll Prostituierten ein angemessenes Arbeitsumfeld ermöglicht werden und der Zugang zum Sozialversicherungssystem. Die Neuregelung des Gesetzes bezieht sich auf den Wandel gesellschaftlicher Wertvorstellungen, wobei freiwillige, ohne kriminelle Erscheinungen, ausgeübte Prostitution Erwachsener nicht mehr als sittenwidrig einzuordnen ist:

§1 Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

In §1 wird angeordnet, dass nach Erbringung der vereinbarten sexuellen Dienste, ein Anspruch auf Zahlung besteht. Dies bedeutet, dass dieser mündliche Vertrag nicht mehr als sittenwidrig gilt. Zusätzlich ist das ausgehandelte Honorar einklagbar.

§2 Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden Gegen eine Forderung gemäß §1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß dem § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

Der § 2 stellt sicher, dass die Einwendung der Sittenwidrigkeit ausgeschlossen ist. Auch bei einer Schlechterfüllung der Dienste kann kein Einwand erhoben werden

§3 Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Direktionsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.

§ 3 stellt die Voraussetzungen für die Aufnahme in Sozialversicherungen. Dies bedeutet, dass sich Prostituierte in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-. Und Rentenversicherungen versichern können und ein Beschäftigungsverhältnis einrichten können.

Zusätzlich wurden im Strafgesetzbuch (StGB) die §§ 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Leiten eines Betriebes, in dem Personen der Prostitution nachgehen, nicht strafbar ist, solange sie nicht in diesem in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit gehalten werden. Die Verhinderung von Prostitution ist nicht mehr Ziel der Rechtsordnung.

Das Werbeverbot für die Ausübung sexueller Dienstleistungen (§119 OWiG) bleibt immer noch bestehen.

Ebenso unverändert ist die Ordnungswidrigkeit (§120 OWiG), und der Straftatbestand der verbotenen Prostitution (§184d StGB), damit ist die Zuwiderhandlung gegen eine erlassene Sperrbezirksverordnung gemeint.

Das ProstG ist ein erster Schritt in Richtung Entdiskrimminierung der Prostitution und Anerkennung von Prostituierten.

Jedoch ist es aber auch kritisch zu betrachten. Die Einklagbarkeit von Entgelten nach §2 ProstG hat für die Frauen nur eine geringe Bedeutung, da in der Regel in Vorkasse gearbeitet wird.

Die „Ausbeutung von Prostituierten“ ist nach § 180a StGB strafbar, jedoch ist eine persönliche, als auch wirtschaftliche Abhängigkeit schwer zu beweisen. Zusätzlich ist nicht definiert, ab wann eine Abhängigkeit besteht. Eine Verurteilung kann außerdem fast ausschließlich nur erreicht werden, wenn die Betroffene eine Aussage macht.

Es bleiben weiterhin Einschränkungen durch die Speergebietsverordnungen und Werbeverbote, das Gewerbe- und Gaststättenrechts und des Ausländergesetzes.

Die schwierige Situation der großen Personengruppe ausländischer, meist illegal in Deutschland lebende Prostituierte, bleibt unverändert. Somit erhalten Migrantinnen immer noch keine Arbeitserlaubnis oder gar ein Visum für die Sexarbeit in Deutschland, was sie erheblich vor Ausbeutung schützen würde. Wenn ausländische Frauen legal in Deutschland arbeiten könnten, wären sie nicht mehr von einem Zuhälter abhängig. Prostitution bleibt nach wie vor ein Ausweisungsgrund im Ausländerrecht. Somit fehlt bei diesem Gesetz völlig die Berücksichtigung der ausländischen Frauen, die von diesem Gesetz nicht profitieren.

Das Gesetz trägt nicht zur Gleichstellung von Sexarbeit gegenüber anderer Erwerbsarbeit bei. Was vor allem immer noch bleibt, ist die Sonderstellung von Prostituierten und der Sexarbeit, ausgedrückt in einem Sondergesetz.[21]

2003 gab die bundesweite AG Recht Prostitution eine Stellungnahme zum Thema „Ein Jahr ProstG“ ab. Darin wird festgestellt, dass das Gesetz nicht gut angenommen wird . Arbeitsverträge werden kaum abgeschlossen und wenn, dann nur auf Niedriglohnebene. Die Umsetzung des ProstG scheitert oft an den variierenden Auslegungen des Gesetzes durch Behörden, fehlender Rechtssicherheit und der Nicht-Anpassung anderer Gesetze, mit denen die Prostitution in Berührung kommt (Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetz über Ordnungswiedrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Ausländergesetz).

Die AG Recht hat drei Punkte als besonders problematisch aufgeführt:

Strafrecht: Nach der Neufassung des § 181a StGB wird nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeberinnen von Prostituierten der Zuhälterei angeklagt werden können. „Beispielsweise stellt für die Staatsanwaltschaft München ein abgeschlossener Arbeitsvertrag mit freiwillig getroffenen Vereinbarungen über Ort und Zeit der Prostitutionsausübung auf jeden Fall einen Anlass dar, gegen die Arbeitgeberinnen wegen des Verdachts auf Zuhälterei zu ermitteln.“[22]

Gewerberecht: Es sind nicht alle Länder den Empfehlungen des Bund-Länder- Ausschusses in Hinblick auf gewerberechtlichen Umgang mit Prostitutionsbetrieben gefolgt. Eine gewerberechtliche Anerkennung von Prostitutionsbetrieben wird von einigen Bundesländern mit dem Verweis auf gewerberechtliche Sittenwidrigkeit, mit Bezug auf §§ 4u. 5 GaststättenG, generell untersagt. Somit kann es dort auch keine legalen Arbeitsverhältnisse von Prostituierten geben.

Jedoch gibt es auch große Unsicherheit in den Bundesländern, in denen eine gewerbliche Anerkennung möglich ist. Es wird überwiegend nach alten Regelungen verfahren, indem Bordelle geduldet werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass plötzlich Auflagen von Behörden festgesetzt werden, die meist in der angegebenen Frist nicht erfüllt werden können. Die Stadt Dortmund hat im Juli 2002 einen Maßnahmekatalog erlassen, nachdem „Betreiberinnen von bordellähnlichen Betrieben ab 3 Beschäftigten einen Gewerbebetrieb, unter Beachtung aller im Bau- und Ordnungsrecht enthaltenden Vorschriften, bis September 2002 beim Gewerbeamt anmelden müssen.“[23] Daraufhin wurden 11 Betriebe geschlossen. Vor allem kleinere Betriebe können solche Vorschriften nicht so schnell umsetzen und verlieren ihre Existenz.

Steuerrecht: Prostituierte müssen mit einer Rückverfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen, wenn sie sich steuerlich anmelden wollen.

An den aufgeführten Aspekten zu erkennen, ist es nicht verwunderlich, dass die Situation für viele Prostituierte unverändert ist. Damit das Gesetz auch anwendbar ist, sind bestimmte Maßnahmen erforderlich.

Damit Arbeitsverträge ausgehandelt werden können, muss § 181a StGB dahingehend geändert werden, dass Arbeitgeberinnen von Prostituierten nicht wegen Zuhälterei belangt werden können. Das Gleiche gilt auch für die Unsittlichkeit im GaststättenG bzw. im Gewerberecht.

Im Ausländer Gesetz ist nach § 46, Ziff. 3 AuslG „die Ausübung von Gewerbeunzucht“ als Ausweisungsgrund aufgelistet. Dieser Punkt muss verändert bzw. gestrichen werden.

Um nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden zu können, muss eine Stichtagsregelung für die Anmeldung beim Finanzamt eingeführt werden.

Außerdem sollte eine Überprüfung der Sperrbezirksverordnung und des Werbeverbots statt finden.

Die AG Recht Prostitution fordert zusätzlich eine Stichtagsregelung bei der Sozialversicherung, da die Prostituierten sich vorher nicht versichern konnten und die Vorversicherungszeit nicht geleistet werden konnte. Sie fordern auch einen Erlass von Durchführungsrichtlinien zum ProstG, da das Fehlen dieser zur Verunsicherung bei den Ämtern führt und eine Bereitstellung von Mitteln für die Verstärkung von Mitarbeiterin in Beratungseinrichtungen, damit eine optimale Beratung zu diesem komplexen Thema zu leisten ist. Dieser Bereich kann kaum noch zusätzlich von den Mitarbeiterinnen abgedeckt werden, die ohnehin schon ein sehr breites Spektrum in ihrer Beratungstätigkeit abdecken müssen.[24]

1.2.1.2 Sperrbezirksverordnungen

In der BRD ist die Prostitution nicht verboten. Länder und Kommunen können die Ausübung der Prostitution durch eine Rechtsverordnung, in bestimmten Gebieten verbieten und Sperrbezirke einrichten, in denen Prostitution nicht erlaubt ist.[25]

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Danach darf die Landesregierung zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes

1. „für das ganze Gebiet bis zu 50.000 Einwohnern,
2. für Teile eines Gebietes über 20.000 Einwohner oder eines gemeindefreien Gebietes,
3. unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebietes einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes“

durch Rechtsverordnungen das Nachgehen von Prostitution verbieten. Unter „Nachgehen von Prostitution“ wird nicht nur die Ausführung selbst, sondern auch das Anbahnen von Kunden verstanden. Das Verbot kann sich auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) oder als Straftat nach § 184d des Strafgesetzbuch (StGB) geahndet.[26]

Häufig werden Innenstadtbezirke als Sperrgebietszonen eingerichtet. Dazu zählen auch Bahnhöfe und die Umgebung, also solche Gebiete, die die Aufenthaltsorte von Drogenabhängigen, von zu Hause weggelaufenen Jugendlichen darstellen und dort der Prostitution nachgehen.[27] Sperrbezirke verhindern die freie Wahl des Arbeitsplatzes und schränken die Arbeitsmöglichkeiten ein. Diese Situation verstärkt den Konkurrenzkampf unter den Prostituierten, um einen „guten“ Platz mit viel Kundschaft.

Sperrbeziksverordnungen fördern die Zuhälterei, da diese „Standgelder“ kassieren und eine Überwachung der Frauen, die auf der Straße stehen, erleichtert wird.

In der Praxis werden in bestimmten Bereichen, häufig entlegene Straßenbereiche oder Flächen innerhalb eines Gewerbegebietes, das Nachgehen von Prostitution geduldet.[28]

1.2.1.3 rechtliche Situation von ausländischen Prostituierten

Ausländergesetz

In der Bundesrepublik Deutschland erweist sich die Situation für Ausländerinnen, die der Prostitution nachgehen als äußerst schwierig. Gemäß §3 AuslG benötigen alle Ausländer, Bürger der europäischen Union ausgenommen, für die Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung. Staatsangehörige, der in Anlage I der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) aufgeführte Staaten bedürfen keiner Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie sich nicht länger als bis zu 3 Monaten in der Bundesrepublik aufhalten (§1 Abs.1 DVAuslG).[29]

Unabhängig von der Aufenthaltsgenehmigung dürfen in der BRD lebende Ausländer keiner Erwerbsarbeit nachgehen (§1 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG). Jedoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Genehmigung (gemäß §284 SGB III iVm. § 285 SGB III). Die Ausübung der Prostitution gilt nach § 12 DVAuslG als Erwerbstätigkeit. Ausländerinnen, die In die Bundesrepublik einreisen und der Prostitution nachgehen wollen, benötigen ein entsprechendes Visum, welches ihnen die Arbeit gestattet. Ein Touristenvisum allerdings erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Ausländerinnen, die der Prostitution nachgehen haben keinen Touristenstatus, da Prostitution eine Erwerbstätigkeit im. Ausländerecht darstellt. Das Ausländerrecht enthält einen Ausweisungstatbestand, so dass Ausländerinnen ausgewiesen werden können, wenn sie „gegen eine für die Ausübung der Gewerbeunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt.“[30] Aufgrund dieser Rechtslage sind Ausländerinnen häufig illegal und verdeckt tätig und ihnen droht permanent die Ausweisung.[31]

1.3.1 Umfang der Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland

Die Angaben darüber, wie viele Frauen in der BRD der Prostitution nachgehen schwanken in der wissenschaftlichen Literatur zwischen 50.000 und 400.000. Die Angaben beruhen in erster Linie auf Schätzungen und Hochrechnungen, die von unterschiedlichen Grundannahmen ausgehen.[32] Agrisa bezieht sich in ihrer Bestandsaufnahme auf 200.000 - 400.000 Prostituierte. Der Sozialdienst katholischer Frauen geht von 200.000 aus. Das Prostituiertenprojekt Hydra geht von 400.000 Prostituierten aus. Es gibt jedoch selten Angaben darüber, wie die Zahlen zustande kommen.[33]

„Prostituierte sind keine homogene Gruppe. Sie gehen in sehr verschiedenen Formen der Prostitution nach und üben diese Tätigkeit in der Regel auch nicht ununterbrochen bzw. lebenslang aus.“[34]

In der Literatur wird zwischen professionellen Prostituierten; Beschaffungsprostituierten und den sogenannten Gelegenheitsprostituierten unterschieden.

Prostitution kann als Haupterwerbstätigkeit ausgeübt werden und somit zum Bestreiten des regulären Lebensunterhalts dienen. Für Frauen, deren die Haupteinnahmequelle zur Bestreitung ihres oder des familiären Lebensunterhalts die Prostitutionstätigkeit ist, definieren sich auch als Prostituierte und verfügen in der Regel über eine entsprechende Professionalität.[35]

Professionelle Prostituierte haben einen gewissen „Berufs-Ethos“. Sie stehen zu ihrer Arbeit, sorgen in der Regel für ihre Gesundheit und gehen regelmäßig zu Untersuchungen, denn ihr Körper ist ihr Kapital. Sie wollen der Prostitution auch längerfristig nachgehen.[36]

Prostitution wird aber auch nebenberuflich zur Aufbesserung der regulären Einkünfte ausgeübt. Diese Tätigkeit wird dann meist sporadisch, je nach Geldbedarf und eher an Orten, die nicht sofort mit der professionellen Prostitution in Verbindung gebracht werden, ausgeübt. Im Unterschied zu den so genannten professionellen Prostituierten definieren sich Frauen, die gelegentlich der Prostitution nachgehen, überwiegend nicht als Prostituierte und sind daher von spezialisierten Angeboten für Prostituierte nur schwer zu erreichen.[37] Gelegenheitsprostituierte gehen nur nebenbei, unregelmäßig oder auch teilweise kurzfristig der Prostitution nach, weil ihr „normales“ Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Es sind oft Studentinnen, Hausfrauen, Lehrlinge, etc. Sie verstehen sich nicht als Prostituierte und wollen auch nicht als solche erfasst werden. Oft prostituieren sie sich heimlich und/ oder privat.[38]

Die dritte Gruppe ist die der Beschaffungsprostituierten. Die so genannte Beschaffungsprostitution findet häufig in unmittelbarer Nähe der Drogenszene statt. Der Drogenstrich befindet sich meistens innerhalb von Sperrbezirken, in denen die Ausübung der Prostitution verboten ist. Freier nutzen den Beschaffungsdruck der Frauen aus, sie verlangen sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom und/oder drücken die Preise. Darüber hinaus sind sich prostituierende Drogenabhängige einem erhöhten Maß an körperlicher und psychischer Gewalt durch Freier ausgesetzt. Sie definieren sich in der Regel nicht als Prostituierte. Sie können auch nicht verstehen, dass sich Frauen „freiwillig“ prostituieren, wenn sie kein Geld für „Stoff“ benötigen. Die Frauen kümmern sich auch nicht um ihre Gesundheit, da sie die Zeit benötigen, um Geld und Drogen zu beschaffen.[39]

Frauen, die sich gelegentlich prostituieren, können dies gegenüber der Öffentlichkeit leichter verheimlichen als Frauen, die ausschließlich ihren Lebensunterhalt mit der Prostitution verdienen. Zusätzlich ist die Gelegenheitsprostituierte in der Regel sozial abgesichert und hat im Rahmen ihrer nicht prostitutiven Tätigkeit eine Kranken- und Sozialversicherung, was bei den hauptberuflich tätigen Prostituierten in der Regel nicht der Fall ist.

Gesellschaftliche Stigmatisierungen und Diskriminierungen aufgrund der Prostitutionstätigkeit betreffen Gelegenheitsprostituierte also nicht in dem Maße wie die professionelle Prostituierte.[40]

1.3.3 Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe/ Prostitutionsformen

„Grundsätzlich dient die Prostitutionstätigkeit nur einem Zweck: Dem Gelderwerb durch Befriedigung der sexuellen Wünsche des Freiers.“[41] Die Prostitutionsform ist abhängig vom Ort des Prostitutionsgeschehens. Es unterscheidet sich, ob der Verkehr im Appartement, im Auto oder im Freien vollzogen wird und sich lediglich auf die vereinbarten oral, genital, anal, dominanten etc. Sexpraktiken beschränkt oder ob die Prostitution in einer gewissen Atmosphäre stattfindet und z.B. einen Drink und/oder ein Gespräch beinhalten.[42] Als Kriterium zur Zuordnung einer Prostitutionsform gilt die Art der Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Es wird so zwischen Straßen-, Bordell- und Wohnungsprostitution unterschieden.

Es sind große Unterschiede in den Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verzeichnen, so bieten.

Straßenprostituierte ihre Dienste langsam heranfahrenden Autofahrern an. In der Regel verfügen die Frauen über einen festen, oft auch ihnen zugewiesenen, Standplatz, damit Stammkunden sie wiederfinden und Zuhälter sie leichter kontrollieren können. Die sexuellen Dienste werden im PKW des Freiers, in der Nähe sich befindenden Stellplätze oder im Freien verrichtet.[43] Die Straßenprostitution ist durch die Sperrbezirksverordnungen stark eingeschränkt. Oftmals sind die Gebiete in denen der Prostitution nachgegangen werden darf, sehr abgelegenen Gebiete mit schlechter Straßenbeleuchtung und dies bietet Nährboden für Gewaltverbrechen. Die hygienischen Bedingungen sind schlecht und die Frauen sind den unterschiedlichsten Wetterverhältnissen ausgesetzt. Die Frauen können zwar leicht in das Milieu einsteigen, da sie kein Zimmer benötigen, jedoch sind sie den Freiern stärker ausgeliefert. Sie müssen sich Schutz organisieren, indem sie mit anderen Frauen zusammenarbeiten oder für einen Zuhälter arbeiten. Oft sind die Gebiete unter Zuhältern aufgeteilt, so dass kaum eine Möglichkeit für die Frauen besteht, ohne Zuhälter zu arbeiten. In einigen Gegenden werden auch Standortgelder von den Frauen gefordert. Diese Form der Prostitution birgt ein hohes Gesundheitsrisiko.[44]

Die Bordellprostitution findet in einem geschützten Rahmen statt. Die Frauen müssen sich ein Zimmer mieten. Bordelle werden häufig von der Polizei kontrolliert und zum anderen können sich die Frauen bei Problemen an die Bordellvorsteher wenden. Die Frauen entscheiden selbst über ihre Freier und die sexuelle Dienstleistungen, die sie anbieten. und haben hohe feste Kosten für das Zimmer zu tragen. Oft sammeln sich dadurch Schulden an, wenn sie schlechte Verdienstmöglichkeiten oder Ausfallzeiten haben. Die hygienischen Bedingungen gegenüber dem Straßenstrich sind besser.[45]

Ähnliche Bedingungen wie in den Bordellen existieren in Großbordellen, sogenannte Eroscenter. Ihr Aufbau ist vergleichbar mit Akkordarbeit, das Geschäft mit Prostitution wird optimiert. Sie befinden sich in großen Häusern, manchmal auch mit Fensterprostitution. In fast allen großen Städten befinden sich Häuserzusammenschlüsse mit einem Kontakthof oder der sogenannten Puffstraße, die dem Allgemeinverkehr schwer zugänglich ist.[46]

In diesen Bereichen werden die Frauen finanziell stark ausgebeutet. Sie müssen monatliche Kosten abdecken, die die Tagesmiete, den Schutz, Kosten für Kondome, Wäsche und Verpflegung beinhalten. Das Eintreiben des Geldes organisieren die sogenannten Wirtschafter. Es wird im Schichtdienst gearbeitet, so dass die Betreiber doppelt kassieren. um schon allein ihre hohen Kosten zu decken, müssen sie täglich eine hohe Anzahl von Freiern bedienen.[47] Viele Frauen fühlen sich im Bordell sicherer, als auf dem Straßenstrich, da in aller Regel Türsteher und anderes Personal im Bedarfsfall eingreifen können.[48]

Sonstige bordellähnliche Einrichtungen in denen der Prostitution nachgegangen wird sind Clubs, in der Regel kleine Wohnungen in normalen Wohnhäusern, in denen die Zimmer speziell zum Geschlechtsverkehr eingerichtet sind , Saunen, Massagesalons und Bars mit Separées. Die Frauen haben meist so etwas wie ein festes Arbeitsverhältnis mit festen Arbeitszeiten und Tagessätzen. Im Unterschied zu den anderen Einrichtungen müssen die Kunden nicht nur sexuell bedient werden, sondern es muss sich auch mit ihnen unterhalten werden und die Frauen müssen freundlich und nett sein, denn oft sie sind am Getränkeumsatz beteiligt. Die Frauen in solchen Clubs müssen hohe Ausgaben für Kleidung und Kosmetik aufbringen.[49]

Callgirls arbeiten weitgehend selbständig in einer Wohnung. Sie organisieren die Wohnung und Einrichtung, Kontakte zu Kunden und vieles mehr. Kunden werden durch Anzeigen in Zeitungen oder über das Internet geworben. Durch die angegebenen Telefonnummern, werden Termine vereinbart. Die Arbeitsbedingungen sind relativ gut. Die Frauen verdienen überdurchschnittlich gut, können ihre Zeit frei einteilen und sich ihre Kunden selbst aussuchen.[50] Die hohen Kosten können die Frauen decken, da ihre Einnahmen in der Regel sehr hoch sind und sie häufig einen festen Kundenstamm besitzen.[51]

Hausbesuche sowie Hotelbesuche werden in der Regel über Agenturen vermittelt. Solche Agenturen haben sich oft auf exklusives Publikum mit hohem Anspruchsniveau spezialisiert. Sie legen Wert auf Diskretion und ästhetische Standards. Die Kunden können ihre Wünsche telefonisch vermitteln und die Agentur wählt die passende Mitarbeiterin aus. Sie leisten nicht nur sexuelle Dienste, sondern bieten auch soziale Kontakte. Die Prostituierte besucht den Freier zur Prostitutionsausübung und benötigt kaum Organisation oder Einrichtung.[52]

Dominas benötigen besonders eingerichtete Studios. Aufgrund ihrer Spezialisierung bedarf es einer außergewöhnlichen Einrichtung, die nicht nur aus medizinischen Geräten, Peitschen, Latexoutfits und sonstigen Accessoires besteht, sondern auch aus Galgen, Käfigen, Streckbänken u.ä.[53]

Im Sex- Kino kann der Freier, nach dem Entwerten einer Eintrittskarte, Pornofilme ansehen und zusätzlich die Dienste einer Prostituierten, gegen Aufpreis, in Anspruch nehmen.[54]

In Peep- Shows tanzen Frauen zur sexuellen Anregung auf einer drehbaren Bühne, während die Männer in kleinen Kabinen rundherum sitzen. Nach Einwurf von Münzen können sie den Frauen durch ein Fenster zuschauen. Sexueller Kontakt zwischen den Frauen und den Männern findet in der Regel nicht statt und wenn, dann in abgetrennten Separées.[55]

Telefonsex „ bedeutet die verbale Stimulanz des Freiers bis zum Orgasmus“[56]

Die Erscheinungsformen der Prostitution variieren je nach den örtlichen Gegebenheiten. Es existieren oft verschiedene Formen nebeneinander, insbesondere in den sogenannten ‚Rotlichtvierteln`. Abhängig von dem quantitativen Anteil bestimmter Prostitutionsformen ist die jeweils geltende Sperrbezirksverordnung. Zusätzlich ist die traditionell gewachsene Struktur und die Nachfrage der Männer ausschlaggebend, welche Prostitutionssparten sich ansiedeln und überwiegen.[57]

Das Prostitutionsgewerbe ist ebenso abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und aktuellen Konjunktur, wie andere Dienstleistungsbereiche. Technische Entwicklungen lassen neue Prostitutionsformen entstehen oder sich weiter ausweiten.[58] In den Nachkriegsjahren florierte die Autoprostitution, das Telefon ließ ebenso neue Formen der Prostitution entstehen, so würde die Wohnungsprostitution ohne das Telefon nicht bestehen können und der Bereich Telefonsex wäre gar nicht erst entstanden. Gegenwärtig werden in zunehmendem Maß Kontakte über Internetseiten geknüpft.[59].

Die Wahl des Arbeitsortes einer Prostituierten hängt vorrangig von ihren Neigungen und Befindlichkeiten ab. Weitere Entscheidungskriterien sind Aspekte wie Sicherheit, Unabhängigkeit, Aufmachung oder Grad der Intensität, mit welcher auf den Kunden eingegangen werden muss oder es wird in dem Bereich gearbeitet, der sich gerade angeboten hat.[60] Nicht jede Frau kann und möchte sich beispielsweise den Kommunikationszwängen und Attraktivitätsnormen eines Clubs aussetzen oder fühlt sich in einem Bordell eingesperrt und benötigt ihre Freiheit wie z.B. auf der Straße. Die Wahl eines bestimmten Prostitutionsbereichs bedeutet nicht, dass nur ausschließlich in diesem gearbeitet wird. Je nach Situation und Befindlichkeit wird auch zwischen den einzelnen Sparten gewechselt.

Darüber hinaus finden auch regionale Veränderungen statt. Besonders alleinstehende Prostituierte sind sehr mobil. Sie arbeiten über einen kurzen Zeitraum oder auch für längere Zeit in einer anderen Stadt.[61]

1.3.4 Gesundheitliche Situation

Prostituierten werden in der Regel unterstellt, mit sexuell übertragbaren Krankheiten infiziert und mitverantwortlich für die Ausbreitung und Übertragung von Aids zu sein. Studien belegen jedoch, dass sich professionell verhaltende Prostituierte, dass heißt das Wissen von Infektionsrisiken und konsequente Kondombenutzung, in Deutschland nicht im erhöhten Maße von HIV betroffen sind, als die heterosexuelle Allgemeinbevölkerung.[62] Das Gesundheitsbewusstsein von nicht drogenabhängigen Prostituierten ist sehr gut, denn „ihr Köper ist ihr Kapital und oft ihre einzige Einkommensquelle. Deshalb ist es nur logisch, dass sich Prostituierte selbst schützen und auf ihre Gesundheit achten. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen gehören nichtdrogenabhängige Prostituierte epidemiologisch nicht zu den Hauptbetroffenengruppen.[63]

Über die allgemeine gesundheitliche Situation der nicht von illegalisierten Drogen abhängigen Frauen, die der Prostitution nachgehen, liegen bislang nur wenig empirische Daten vor. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung von 250 Prostituierten wurde u.a. auch nach körperlichen Beschwerden gefragt. Die Befragten gaben an, verstärkt unter Müdigkeit, einer inneren Gespanntheit und unter trüben Gedanken zu leiden. Sie klagten verstärkt über Leibschmerzen, Konzentrationsschwäche und Energielosigkeit sowie über Kopfschmerzen und kalte Füße. Bei diesen Beschwerden handelt es sich nicht direkt um Erkrankungen, jedoch tragen sie erheblich zu einem allgemeinen Unwohlgefühl bei. So gaben auch mehr als zwei Drittel der befragten Prostituierten an, das auf ihren Körper Beunruhigung übergreift und sie sich Sorgen um ihre Gesundheit macht.[64]

Auch vor dem Hintergrund einem Verdienstausfall im Krankheitsfall versuchen viele Frauen, körperliche Beschwerden so lange wie möglich zu ignorieren und treiben so, auch durch äußere Umstände bedingt, Raubbau mit ihrer Gesundheit.[65]

Drogenabhängige Prostituierte leiden in der Regel unter schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Damit sind vor allem die Frauen gemeint, die Stoffe injizieren. Drogenabhängige haben in den meisten Fällen Abszesse, Probleme mit Venen und Zahnerkrankungen. Dramatisch hoch sind jedoch die Hepatitis C und HIV Infektionen.[66] „Die Infektionsrate für Hepatitis C bei Drogenabhängigen liegt bei ca. 60%, die Infektionsraten von HIV sind 20-30% niedriger.“[67]

Drogenabhängige Prostituierte reagieren auf Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten und den Befall von Parasiten oft nur sehr spät oder gar nicht. In Phasen des unkontrollierten Drogenkonsums verhindern die Lebensbedingungen, dass akute Krankheiten behandelt werden und ausgeheilt werden können. Aus diesem Grund führen dauerhafte Erkrankungen, ein geschwächtes Immunsystem, Mangelernährung usw. zur gesundheitlichen Verelendung.[68]

1.3.4.1 Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es gilt, wie auch im vorher gültigen Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten, nicht nur für Prostituierte und sieht die freiwillige, anonyme kostenlose Vorsorgeuntersuchung für alle Bürger/innen vor. Es besteht keine Untersuchungspflicht mehr für Prostituierte. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entdiskriminierung von Prostituierten.[69]

1.3.4.2 Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten/ Bundesseuchengesetz

Lange Zeit war man der Ansicht, dass Prostituierte ein wesentliches Risiko der Krankheitsübertragung darstellen. Aus diesem Grunde gab es zur Kontrolle von Prostituierten zwei Gesundheitsvorschriften, das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und das Bundesseuchengesetz. Für Prostituierte bestand nach dem GeschlkrG vielerorts ein Untersuchungszwang. Obwohl das Gesetz Prostituierte nicht ausdrücklich erwähnte, diente es in erster Linie zu deren Kontrolle. Prostituierte gehören im Sinne des GeschlKG zu dem Personenkreis, verdächtig zu sein, Geschlechtskrankheiten zu haben und diese zu verbreiten. Aus diesem Grund waren sie verpflichtet, auf Verlangen dem Gesundheitsamt ein Zeugnis eines Arztes über ihren Gesundheitszustand vorzulegen (§ 4 GeschlKG). Das Gesetz erlaubte auch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses zu erzwingen und Prostituierte, die kein vorweisen konnten, durch die Polizei zur Behandlung und Untersuchung vorführen zu lassen. Wer einer Zwangseinweisung entfloh, konnte auf Strafantrag des Gesundheitsamtes mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 18 GeschlKG). Wann die Vorraussetzungen einer Zwangsbehandlung vorliegen entschied das Gesundheitsamt nach eigenem Ermessen. Das Gesetz wurde in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: Untersuchungsabstände von 3 Tagen bis hin zur freiwilligen Untersuchung.[70]

Ein weiteres Gesetz, das gesundheitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Prostituierten gestattete, war das Bundesseuchengesetz (BSeuchenG). Wie nach dem GeschlKG galten Prostituierte auch nach dem BSeuchenG als generell ansteckungsverdächtig im Zusammenhang mit der Immunschwächekrankheit Aids.[71]

§ 34 BSeuchenG sieht vor, dass die zuständige Behörde bei Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen, Ausscheidern oder Ausscheidungsverdächtigen Schutzmaßnahmen angeordnet werden konnten, z.B. Kondombenutzungsgebot.

Gemäß § 36 Abs.1 BSeuchenG kann bei Prostituierten die Durchführung von HIV- Antikörpertest anordnen werden.[72]

Beide Gesetze bedeuteten für Prostituierte Erniedrigung und Zwangsuntersuchungen.

Prostitution wird häufig mit Geschlechtskrankheiten bzw. sexuell übertragbaren Erkrankungen, HIV/ AIDS, Drogen- und Alkoholkonsum assoziiert. Diverse Studien belegen jedoch, dass sich professionell verhaltende Prostituierte in Deutschland weder überproportional von Geschlechtskrankheiten noch in einem höheren Maße von HIV betroffen sind als die heterosexuelle Allgemeinbevölkerung.[73]

Die deutsche Hurenbewegung forderte lange Zeit die Abschaffung des GeschlKG und forderte, dass die Ausübung eines bestimmten Berufes nicht die Annahme begründet, eine ansteckungsverdächtige Person zu sein, „von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsbedürftig oder Ausscheider zu sein“, wie es in § 2 Nr. 3 BSeuchenG galt.

Das Bundesseuchengesetz und das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten traten ab Januar 2001 somit außer Kraft.[74]

[...]


[1] Vgl. agrisa: Frauenhandel und Prostitutionstourismus. München 1990, S.85

[2] Vgl. ebd.

[3] encarta

[4] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft. In: Laubenthal, Klaus (Hrsg.) Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft. Band 19. Frankfurt am Main 2005, S. 21f

[5] Vgl. ebd., S. 22

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. ebd. , S. 23

[8] Vgl. ebd. , S. 27ff.

[9] Vgl. ebd., S. 31ff

[10] Vgl. ebd., S. 35 ff

[11] Vgl. ebd. ,S. 40 ff

[12] Vgl. ebd., S. 54 ff

[13] Vgl. ebd., S. 58f

[14] Leopold, Beate: Schritt für Schritt- Wege aus der Prostitution. In: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein- Westfalen. Berlin 2000, S. 11

[15] Ebd.

[16] Vgl.ebd.

[17] Vgl. ebd., S. 3

[18] Ebd.,

[19] Vgl. ebd.,

[20] Herz, Anette/ Minthe, Eric: Straftatbestand Menschenhandel. In: Bundeskriminalmat(Hrsg.) Polizei und Forschung. Band 31. 2005, S. 32ff. Online im Internet unter: http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/band/band31/band31_straftatbestand_menschenhandel.pdf (Stand: 24.05.2007; 12:52 Uhr)

[21] Vgl. O.V.: Wie ist die gesetzliche Situation der Frauen in der Sexindustrie heute? Online im Internet unter: Prostitution: http://www.madonna-ev.de/ (Stand: 05.05.2007; 15:13 Uhr)

[22] AG Recht: Stellungnahme. 2003. Online im Internet unter: Aktuelles. http://www.madonna-ev.de/news.html (08.05.2007; 12:03 Uhr)

[23] Vgl. ebd.

[24] Vgl. ebd.

[25] vgl. Niesner/ Anonuevo/Aparicio/ Sonsiengchai- Fenzel. Ein Traum vom besseren Leben. In: Lenz, Illse u.a. Geschlecht und Gesellschaft. Band 9. 1990. S.152f

[26] Vgl. Stascheit, Ulrich: Gesetze für Sozialberufe. Baden- Baden 2002.

[27] Vgl. Leopold, Beate: Schritt für Schritt. S. 29

[28] Vgl. ebd.

[29] Vgl. Agrisa: Bestandsaufnahmen. S. 309

[30] Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft. S. 143f

[31] Vgl. ebd.

[32] Vgl. ebd. S.12

[33] Leopold, B./ Steffan, E./ Paul, N.: Dokumentation zur rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten in der Bundesrepublik Deutschland. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Band 143. Stuttgart 1997, S. 71f

[34] Leopold, Beate: Schritt für Schritt, S. 12

[35] Vgl. ebd.

[36] Vgl. Leopold/Steffan/Paul:Dokumentation, S.15

[37] Vgl. Leopols, Beate: Schritt für Schritt, S. 12

[38] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S.15

[39] Vgl. ebd.

[40] Vgl. ebd., S. 16f

[41] Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S.17

[42] Vgl. ebd., S.18

[43] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S.188

[44] Vgl. Niesner/Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchau-Fenzl: Ein Traum vom besseren Leben. S. 153

[45] Vgl. ebd., S.153f

[46] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 19

[47] Vgl. Niesner /Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchau-Fenzl: Ein Traum, S. 153

[48] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S. 189

[49] Vgl. Niesner /Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchau-Fenzl: Ein Traum, S. 153f

[50] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S. 191

[51] Vgl. Niesner /Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchau-Fenzl: Ein Traum, S. 153

[52] Vgl. ebd. S. 191

[53] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 19

[54] Vgl. ebd.

[55] Vgl. ebd.

[56] Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 19

[57] Vgl. ebd., S. 18f

[58] Vgl. ebd. ,S. 20

[59] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S. 187

[60] Vgl. ebd.

[61] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 21

[62] Vgl. Leopold, Beate: Schritt für Schritt, S. 15

[63] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S. 110

[64] Vgl. Leopold, Beate: Schritt für Schritt, S. 16

[65] Vgl. ebd.

[66] Vgl. Vogt, Irmgard: Frauen illegale Drogen und Armut: Wiederholungszwänge im Elend. In: Henkel, Dieter (Hrsg.). Sucht und Armut. Alkohol, Tabak, illegale Drogen. Opladen 1998. S. 198

[67] Ebd.

[68] Vgl. Barsch, Gundula: Armut und illegalisierter Drogenkonsum- Wahrheiten und Mythen zu einem komplexen sozialen Phänomen. In: Henkel, Dieter (Hrsg.). Sucht und Armut. Alkohol, Tabak, illegale Drogen. Opladen 1998. S. 175f.

[69] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S.139

[70] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 53

[71] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S. 139f

[72] Vgl. Leopold/Steffan/Paul: Dokumentation, S. 54

[73] Vgl. Leopold, Beate: Schritt für Schritt, S. 15

[74] Vgl. Malkmus, Katrin: Prostitution in Recht und Gesellschaft, S.140

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836622318
DOI
10.3239/9783836622318
Dateigröße
566 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf – 06 Sozialpädagogik
Erscheinungsdatum
2008 (November)
Note
1,3
Schlagworte
elendsprostitution prostitution frauenhandel menschenhandel zwangsprostitution
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