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Bilanzierung von Mezzanine-Kapital nach HGB, IFRS und US-GAAP

Kritische Analyse unter besonderer Beachtung von Wandel- und Optionsanleihen

©2008 Diplomarbeit 123 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Art der Finanzierung erlebt zurzeit in Deutschland einen Umbruch. Mezzanine-Kapital gewinnt im Vergleich zu den traditionellen Finanzierungsformen immer mehr an Bedeutung. Dabei handelt es sich genau genommen nicht um einen neuen Trend, sondern es ist eine Wiederentdeckung einer Finanzierungsform – sozusagen die Renaissance des Mezzanine-Kapitals, da schon vor mehr als 100 Jahren mezzanine Finanzinstrumente bekannt waren. Bei Mezzanine-Kapital handelt es sich grundsätzlich um Finanzinstrumente, die Merkmale von Eigen- und Fremdkapital aufweisen. In der wissenschaftlichen Diskussion und in der Finanzierungspraxis ist Mezzanine-Kapital inzwischen nahezu allgegenwärtig. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Formen mezzaniner Finanzierung wegen der verschärften Bewertung von Kapitalrisiken im Zuge der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die ‚Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen’ (Basel II) immer wichtiger geworden. Die Banken stellen für eine Kreditaufnahme höhere Anforderungen an die Unternehmen; vor allem wird durch die Einführung eines Ratingsystems, das im Rahmen von Basel II seit Anfang 2007 verpflichtend ist, die Vergabe der Kredite durch Banken an die Bonität bzw. Eigenkapitalbasis des Kreditnehmers geknüpft. Dies stellt den Mittelstand respektive die KMU vor große Probleme. Die ‚Kreditklemme’ wird beispielsweise noch durch den wachsenden internationalen Wettbewerb zwischen den Banken, durch den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken im Jahre 2005 und durch die seit Februar 2007 andauernde Finanzkrise noch verstärkt, denn besonders deutsche Unternehmen weisen deutlich niedrigere Eigenkapitalquoten im internationalen Vergleich auf.
Laut einer Studie von Siemens Financial Services wiesen größere mittelständische Unternehmen aus Deutschland eine Eigenkapitalquote von 29% auf; Unternehmen in Frankreich, den USA und Großbritannien verfügten dagegen über Eigenkapitalquoten von ungefähr 50%. Vor diesem Hintergrund geraten immer mehr alternative Arten der Unternehmensfinanzierung in den Fokus der Unternehmen, um die Kapitalstruktur zu verbessern und die niedrige Eigenkapitalquote zu erhöhen. Für diese Zwecke kommt neben Leasing und Factoring vor allem Mezzanine-Kapital in Betracht. Mezzanine-Kapital kann also dabei helfen, die Ratingergebnisse von Unternehmen zu verbessern, soweit es wegen seiner […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Christian Bächer
Bilanzierung von Mezzanine-Kapital nach HGB, IFRS und US-GAAP
Kritische Analyse unter besonderer Beachtung von Wandel- und Optionsanleihen
ISBN: 978-3-8366-2228-8
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2009
Zugl. Universität Bayreuth, Bayreuth, Deutschland, Diplomarbeit, 2008
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2009

Inhaltsverzeichnis
III
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
VI
TABELLENVERZEICHNIS
VII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
VIII
I.
EINLEITUNG
1
A.
Aktualität des Themas
1
B.
Zielsetzung und Gang der Arbeit
2
II.
GRUNDLAGEN DES MEZZANINE-KAPITALS
4
A.
Begriff des Mezzanine-Kapitals
4
B.
Gegenüberstellung der verschiedenen Finanzierungsformen
5
C.
Grundlegende Kategorisierung mezzaniner Finanzinstrumente
8
D.
Einsatzmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital
9
III.
GRUNDLEGENDE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
11
A.
Rechnungslegungsvorschriften nach HGB
11
1.
Funktionen des Jahresabschlusses nach HGB
11
2.
Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung
13
B.
Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS
16
1.
Funktionen des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS
16
2.
Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung
17
C.
Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP
20
1.
Funktionen des Jahresabschlusses nach US-GAAP
20
2.
Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung
21

Inhaltsverzeichnis
IV
D.
Synoptische Gegenüberstellung
22
IV.
BILANZIELLE BEHANDLUNG AUSGEWÄHLTER FINANZINSTRUMENTE
23
A.
Vorzugsaktien
23
1.
Charakterisierung
23
2.
Vorzugsaktien nach HGB
24
3.
Vorzugsaktien nach IAS/IFRS
25
4.
Vorzugsaktien nach US-GAAP
26
5.
Steuerliche Aspekte in Deutschland
27
B.
Stille Gesellschaften
28
1.
Charakterisierung
28
2.
Stille Gesellschaften nach HGB
30
3.
Stille Gesellschaften nach IAS/IFRS
31
4.
Stille Gesellschaften nach US-GAAP
33
5.
Steuerliche Aspekte in Deutschland
33
C.
Genussrechte
35
1.
Charakterisierung
35
2.
Genussrechte nach HGB
37
3.
Genussrechte nach IAS/IFRS
38
4.
Genussrechte nach US-GAAP
39
5.
Steuerliche Aspekte in Deutschland
39
D.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen
41
1.
Charakterisierung
41
2.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen nach HGB
42
a)
Bilanzierungsvorschriften
42
b)
Bilanzierungsbeispiel
44
3.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen nach IAS/IFRS
45
4.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen nach US-GAAP
46
5.
Steuerliche Aspekte in Deutschland
47
E.
Wandel- und Optionsanleihen
49
1.
Charakterisierung
49
2.
Wandel- und Optionsanleihen nach HGB
52
a)
Bilanzierungsvorschriften
52
b)
Bilanzierungsbeispiel
54
3.
Wandel- und Optionsanleihen nach IAS/IFRS
56

Inhaltsverzeichnis
V
a)
Bilanzierungsvorschriften
56
b)
Bilanzierungsbeispiel
58
4.
Wandel- und Optionsanleihen nach US-GAAP
59
5.
Trennungspflicht bei Wandel- und Optionsanleihen
61
6.
Steuerliche Aspekte in Deutschland
63
F.
Gegenüberstellung der Bilanzierungsvorschriften
64
V.
LÖSUNGSVORSCHLÄGE ZUR ABGRENZUNGSPROBLEMATIK
67
A.
Konzepte zur Gliederung der Passivseite
67
B.
Sonderposten im deutschen Handelsrecht
68
1.
Argumente für einen Sonderposten
68
2.
Argumente gegen einen Sonderposten
70
3.
Zusammenfassung und Wertung
71
C.
Internationale Reformansätze
72
1.
Reformansätze des IASB
72
2.
Reformansätze des FASB
75
D.
Bilanzierung mittels Punktbewertungsverfahren
77
VI.
FAZIT
79
ANHANG
XIII
LITERATURVERZEICHNIS
XIX
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS
XXXVII
SONSTIGE QUELLEN
XLI

Abbildungsverzeichnis
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Konzeptionelle Bilanzstruktur mit Mezzanine-Kapital ... 4
Abbildung 2: Typologie der Finanzinstrumente... 8
Abbildung 3: Einsatzmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital... 9
Abbildung 4: Rekapitalisierung eines Familienunternehmens ... 10
Abbildung 5: Funktionen des Jahresabschlusses nach HGB... 12
Abbildung 6: Eigenkapitalkriterien nach HGB ... 14
Abbildung 7: Kapitalabgrenzung nach IAS 32 ... 19
Abbildung 8: Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten ... 32
Abbildung 9: Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten ... 36
Abbildung 10: Nachrangdarlehen in der Bilanz (2008) ... 44
Abbildung 11: Nachrangdarlehen in der Bilanz (2009) ... 45
Abbildung 12: Nachrangdarlehen in der Bilanz (2010) ... 45
Abbildung 13: Grundstruktur von Wandel- und Optionsanleihen ... 51
Abbildung 14: Wandelanleihe mit verdecktem Agio ... 54
Abbildung 15: Wandelanleihe in der Bilanz (2008)... 55
Abbildung 16: Wandelanleihe in der Bilanz (2009a)... 55
Abbildung 17: Wandelanleihe in der Bilanz (2009b)... 56
Abbildung 18: Prüfungsprozess für eingebettete Derivate... 58
Abbildung 19: Relative-fair-value method... 61
Abbildung 20: Konzepte zur Kapitalgliederung... 67
Abbildung 21: Kapitalabgrenzung nach ownership-settlement approach ... 75
Abbildung 22: Kapitalabgrenzung nach IAS 32 (rev. 2008)... XVI

Tabellenverzeichnis
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Merkmale von Eigen-, Mezzanine- und Fremdkapital ... 7
Tabelle 2: Synopse von HGB, IAS/IFRS und US-GAAP ... 23
Tabelle 3: Preferred Shares vs. Genussrechte ... 39
Tabelle 4: Rangrücktritt beim Darlehensnehmer... 49
Tabelle 5: Fortgeführte Anschaffungskosten der Wandelanleihe ... 59
Tabelle 6: Vergleich der Finanzinstrumente (Teil I) ... 65
Tabelle 7: Vergleich der Finanzinstrumente (Teil II)... 66
Tabelle 8: Argumente für und gegen einen Sonderposten... 72
Tabelle 9: Beispielhafte Bewertung einer Vorzugsaktie ... 78
Tabelle 10: Beispielhafte Bewertung einer typisch stillen Gesellschaft... 78
Tabelle 11: Musterrechnung zur Gesamtkapitalverzinsung ... XIII
Tabelle 12: Grundstruktur einer IFRS-Bilanz ... XIV
Tabelle 13: Beispielhafte Bewertung von redeemable preferred shares...XVII
Tabelle 14: Beispielhafte Bewertung einer atypisch stillen Gesellschaft...XVII
Tabelle 15: Beispielhafte Bewertung eines Genussrechts ...XVII
Tabelle 16: Beispielhafte Bewertung eines Nachrangdarlehens ... XVIII
Tabelle 17: Beispielhafte Bewertung eines partiarischen Darlehens... XVIII
Tabelle 18: Beispielhafte Bewertung einer Options- bzw. Wandelanleihe ... XVIII

Abkürzungsverzeichnis
VIII
Abkürzungsverzeichnis
§
Paragraf
§§
Paragrafen
%
Prozent
Abs.
Absatz
Abt.
Abteilung
AG
Aktiengesellschaft
AG
Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
AG
Application Guidance
AICPA
American Institute of Certified Public Accountants
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
APB
Accounting Principles Board
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
AV
Anlagevermögen
BB
Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BC
Basis for Conclusions
BFA
Bankenfachausschuss
BFH
Bundesfinanzhof
BFH/NV
Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH
BFuP
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Entscheidungen des BGH in Zivilsachen
BilReG
Bilanzrechtsreformgesetz
BKR
Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (Zeitschrift)
BMF
Bundesministerium der Finanzen
bspw.
beispielsweise
BStBl.
Bundessteuerblatt
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa

Abkürzungsverzeichnis
IX
CAP
Committee on Accounting Procedures
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DBW
Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
d.h.
das heißt
Diss.
Dissertation
DStR
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
DStRE
DStR-Entscheidungsdienst (Zeitschrift)
ED
Exposure Draft
EG
Europäische Gemeinschaft
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EITF
Emergent Issues Task Force
EK
Eigenkapital
EStG
Einkommensteuergesetz
e.V.
eingetragener Verein
evtl.
eventuell
f.
folgende (Seite)
F
Framework
FASB
Financial Accounting Standards Board
FB
Finanz Betrieb (Zeitschrift)
ff.
fortfolgende (Seiten)
FN-IDW
Fachnachrichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer
fr.
frei
GE
Geldeinheiten
gem.
gemäß
GenG
Genossenschaftsgesetz
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHR
GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GrS
Großer Senat
GStB
Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift)
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung

Abkürzungsverzeichnis
X
HFA
Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer
HFR
Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift)
HGB
Handelsgesetzbuch
h.M.
herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
IAS
International Accounting Standard(s)
IASB
International Accounting Standards Board
IASCF
International Accounting Standards Committee Foundation
i.d.R.
in der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IE
Illustrative Examples
IFRIC
International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS
International Financial Reporting Standard(s)
IFRS-VO
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 19. Juli 2002
i.H.v.
in Höhe von
InsO
Insolvenzordnung
i.S.d.
im Sinne des
IStR
Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)
i.S.v.
im Sinne von
i.V.m.
in Verbindung mit
JF
Jahresfehlbetrag
JPE
Journal of Political Economy (Zeitschrift)
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KMU
kleine und mittlere Unternehmen
KoR
Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
KPMG
Klynfeld Peat Marwick Goerdeler
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KWG
Kreditwesengesetz
Lifo
Last-in, first-out
m.E.
meines Erachtens
Mio.
Million(en)
mögl.
möglich

Abkürzungsverzeichnis
XI
Mrd.
Milliarde(n)
NJW
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Nr.
Nummer
NYSE
New York Stock Exchange
o.V.
ohne Verfasser
OFD
Oberfinanzdirektion
p.a.
per annum
Par.
Paragraf(en)
PublG
Publizitätsgesetz
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
Reg.
Regulation
rev.
revised
RGBl.
Reichsgesetzblatt
RH
Rechnungslegungshinweis
RIW
Recht der Internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
Rn.
Randnummer(n)
RS
Rechnungslegungsstandard
Rz.
Randziffer(n)
S.
Seite(n)
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAC
Statement of Financial Accounting Concepts
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
sog.
so genannt
Stbg
Die Steuerberatung (Zeitschrift)
StuW
Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
T
Tausend Euro
Tab.
Tabelle
Tz.
Textziffer(n)
u.a.
und andere
US
United States
USA
United States of America
US-GAAP
United States Generally Accepted Accounting Principles

Abkürzungsverzeichnis
XII
usw.
und so weiter
v.
vom/von
Verb.
Verbindlichkeit(en)
Vfg.
Verfügung
vgl.
vergleiche
VO
Verordnung
Vorb
Vorbemerkung
vs.
versus
WiWo
WirtschaftsWoche (Zeitschrift)
WM
Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (Zeitschrift)
WPg
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z.B.
zum Beispiel
ZA
Zinsaufwand
ZBB
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (Zeitschrift)
ZfB
Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
ZfbF
Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (Zeitschrift)
ZfgK
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (Zeitschrift)
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Zeitschrift)
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

I. Einleitung
1
I.
Einleitung
A.
Aktualität des Themas
Die Art der Finanzierung erlebt zurzeit in Deutschland einen Umbruch. Mezzanine-Kapital gewinnt im
Vergleich zu den traditionellen Finanzierungsformen immer mehr an Bedeutung.
1
Dabei handelt es sich
genau genommen nicht um einen neuen Trend, sondern es ist eine Wiederentdeckung einer Finanzie-
rungsform ­ sozusagen die Renaissance des Mezzanine-Kapitals, da schon vor mehr als 100 Jahren mez-
zanine Finanzinstrumente bekannt waren.
2
Bei Mezzanine-Kapital handelt es sich grundsätzlich um Fi-
nanzinstrumente, die Merkmale von Eigen- und Fremdkapital aufweisen.
3
In der wissenschaftlichen Dis-
kussion und in der Finanzierungspraxis ist Mezzanine-Kapital inzwischen nahezu allgegenwärtig. Beson-
ders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Formen mezzaniner Finanzierung wegen der
verschärften Bewertung von Kapitalrisiken im Zuge der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die
,,Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen" (Basel II) immer
wichtiger geworden.
4
Die Banken stellen für eine Kreditaufnahme höhere Anforderungen an die Unter-
nehmen; vor allem wird durch die Einführung eines Ratingsystems, das im Rahmen von Basel II seit
Anfang 2007 verpflichtend ist, die Vergabe der Kredite durch Banken an die Bonität bzw. Eigenkapital-
basis des Kreditnehmers geknüpft.
5
Dies stellt den Mittelstand respektive die KMU vor große Probleme.
6
Die ,,Kreditklemme" wird beispielsweise noch durch den wachsenden internationalen Wettbewerb zwi-
schen den Banken, durch den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und
Landesbanken im Jahre 2005 und durch die seit Februar 2007 andauernde Finanzkrise noch verstärkt,
7
denn besonders deutsche Unternehmen weisen deutlich niedrigere Eigenkapitalquoten im internationalen
Vergleich auf. Laut einer Studie von Siemens Financial Services wiesen größere mittelständische Unter-
nehmen aus Deutschland eine Eigenkapitalquote von 29% auf; Unternehmen in Frankreich, den USA und
Großbritannien verfügten dagegen über Eigenkapitalquoten von ungefähr 50%.
8
Vor diesem Hintergrund
geraten immer mehr alternative Arten der Unternehmensfinanzierung in den Fokus der Unternehmen, um
die Kapitalstruktur zu verbessern und die niedrige Eigenkapitalquote zu erhöhen. Für diese Zwecke
1
Vgl. o.V., Entwicklungen des Mezzanine-Marktes (Die Bank 2007), S. 55; BayernLB Group (Hrsg.),
Annual Report (2006), S. 46; Plankensteiner, D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen (ZfgK
2005), S. 790.
2
Vgl. hierzu die Charakterisierungen der Finanzinstrumente im Abschnitten IV.
3
Vgl. z.B. Dürr, U. L., Mezzanine-Kapital (2007), S.4; Sigloch, J., Rechnungslegung (2007), S. 328;
Rudolph, B., Unternehmensfinanzierung (2006), S. 341; Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB
2005), S. 5 ff.; Weber, T., Mezzanine Finanzierung (2005), S. 14; Brokamp, J. u.a., Mezzanine-
Finanzierung (2004), S. 9.
4
Vgl. Brockmann H./Hommel, Ulrich, Kreditklemme (ZfgK 2007), S. 718.
5
Vgl. Hartmann-Wendels, T. u.a., Bankbetriebslehre (2007), S. 372 f.
6
Vgl. Volk, G., Neue Finanzierungsmöglichkeiten (BB 2003), S. 1224; Schmalen, H., Betriebswirt-
schaft (2002), S. 618.
7
Vgl. Ackermann, R. u.a., Wer muss büßen? (WiWo 2008), S. 24; Achleitner, A.-K./Wahl, S., Finan-
zierungsalternative (BB 2004), S. 1323.
8
Vgl. Siemens Financial Services (Hrsg.), Unternehmensfinanzierung (2003), S. 22.

I. Einleitung
2
kommt neben Leasing und Factoring vor allem Mezzanine-Kapital in Betracht.
9
Mezzanine-Kapital kann
also dabei helfen, die Ratingergebnisse von Unternehmen zu verbessern, soweit es wegen seiner Nach-
rangigkeit wirtschaftlich zum Eigenkapital zählt.
10
Auch können bestimmte Formen von Mezzanine-
Kapital in steuerlichen Belangen als Fremdkapital behandelt werden, d.h. es besteht die Möglichkeit,
Fremdkapitalzinsen steuerlich abzusetzen.
11
Außerdem brauchen die Eigentümer durch die Verwendung
von Mezzanine-Kapital nicht ihre unternehmerische Führung teilen und keine Sicherheiten für Banken
bereitstellen.
12
In der heutigen Zeit spielt Mezzanine-Kapital als Alternative bei der Unternehmensfinanzierung vor al-
lem in entwickelten Risikokapitalmärkten wie zum Beispiel USA oder Großbritannien eine substantielle
Rolle.
13
Im Vergleich dazu hat Mezzanine-Kapital in Deutschland eine geringere Bedeutung.
14
Seit Mitte
der 1990er Jahre ist aber ein deutliches Wachstum in Deutschland, aber auch im restlichen Europa zu
beobachten.
15
Allein das Segment der großen Mezzanine-Finanzierungen in Europa wird für das Jahr
2006 auf ein Transaktionsvolumen von ungefähr 7 Mrd. Euro geschätzt.
16
So können in Deutschland
sowohl institutionelle als auch private Anleger mittlerweile zwischen Angeboten Mezzanine-Kapitals
wählen, die von Banken, Beteiligungsgesellschaften, Mezzanine-Fonds, Versicherungsgesellschaften oder
privaten Personen (Private Placements
17
) angeboten werden.
18
Der derzeitige Trend in der deutschen
Bankenlandschaft geht dahin, die Kapazitäten im Bereich der Mezzanine-Finanzierung auszubauen,
19
um
den Kunden alle Finanzierungsformen aus einer Hand anbieten zu können (One-stop-shop-Lösung).
20
B.
Zielsetzung und Gang der Arbeit
Wegen dieser hohen praktischen Relevanz sollen in dieser Arbeit die einzelnen Möglichkeiten der Aus-
gestaltungsarten des Mezzanine-Kapitals vorgestellt werden. Außerdem stellt sich aufgrund der vielfälti-
gen Ausgestaltungsmöglichkeiten und Erscheinungsformen die Frage, wie die hybriden Finanzinstrumen-
te bilanziell behandelt werden und welche Folgen sich in der Bilanz daraus ergeben. In diesem Zusam-
9
Vgl. Brezski, E. u.a., Mezzanine-Kapital (2006), S. 2.
10
Vgl. Häger, M./Elkmann-Reusch, M., Finanzierungsinstrumente (2007), Rn. 5 f.
11
Vgl. Chwallek, C./Felden, B., Wachstumsfinanzierung (FB 2006), S. 674.
12
Vgl. Brezski, E. u.a., Mezzanine-Kapital (2006), S. 22.
13
Vgl. KfW Bankengruppe (Hrsg.), Der Markt ist in Bewegung (2005), S. 4,
http://www.kfw.de/DE_Home/.../WOb_Juli_2005.pdf (01.05.08).
14
Vgl. Brokamp, J. u.a., Mezzanine-Finanzierung (2004), S. 14.
15
Vgl. KfW Bankengruppe (Hrsg.), Deutschland vor großem Sprung (2004), S. 5,
http://www.kfw.de/.../DV_Observer_14.pdf (01.05.08).
16
Vgl. Suhlrie, D., Mezzanine-Finanzierungen (Stbg 2005), S. 259.
17
Ein Private Placement ist eine nicht öffentliche bzw. außerbörsliche Emission eines Unternehmens.
Vgl. Brealey, R. A. u.a., Corporate Finance (2006), S. 403; Werner, H. S., Kapitalbeschaffung
(2006), S. 42 f.
18
Vgl. Werner, H. S., Mezzanine-Kapital (2007), S. 75.
19
Vgl. BayernLB Group (Hrsg.), Annual Report (2006), S. 38; Commerzbank Group (Hrsg.), Annual
Report (2006), S. 42; Deutsche Bank Group (Hrsg.), Annual Review (2006), S. 30 f.; HypoVereins-
bank Group (Hrsg.), Annual Report (2006), S. 26.
20
Vgl. Brokamp, J. u.a., Mezzanine-Finanzierung (2004), S. 11.

I. Einleitung
3
menhang sollen die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der International
Financial Reporting Standards (IFRS) und der United States Generally Accepted Accounting Principles
(US-GAAP) auf ihre Funktionen hin untersucht und veranschaulicht werden, wie in den jeweiligen Rech-
nungslegungssystemen die Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung geregelt ist. Darüber hinaus soll die bi-
lanzielle Behandlung ausgewählter Finanzinstrumente nach HGB, IFRS und US-GAAP dargelegt wer-
den. Prinzipiell wird dabei gezeigt, ob die verschieden Arten Mezzanine-Kapitals der bilanziellen Katego-
rie des Eigen- oder Fremdkapitals zuzuordnen sind. Außerdem sollen die verschiedenen nationalen und
internationalen Rechnungslegungsvorschriften gegenübergestellt und verglichen werden. Da besonders
die Behandlung des Mezzanine-Kapitals auf der Passivseite der Bilanz Probleme aufwirft, beschränken
sich die Ausführungen prinzipiell auf die Perspektive des Kapitalnehmers. Abschließend werden aktuelle
Reformvorschläge und alternative Bilanzierungsmöglichkeiten für Mezzanine-Kapital aufgezeigt.
Im folgenden zweiten Abschnitt werden die grundlegenden Merkmale und Zusammenhänge für Mezza-
nine-Kapital herausgearbeitet. Dabei wird zum einen der Begriff des Mezzanine-Kapitals erklärt und
abgegrenzt. Zum anderen werden die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Mezzanine-Finanzierung
anhand von Rekapitalisierung und Bilanzstrukturmanagement näher beschrieben. Bei der Gegenüberstel-
lung der Finanzierungsformen werden die idealtypischen Merkmale von Eigen- und Fremdkapital im
Vergleich zu den Merkmalen des Mezzanine-Kapitals behandelt. Weiterhin wird im zweiten Abschnitt
eine grundlegende Kategorisierung von Finanzinstrumenten vorgenommen. Dabei kann man im Bereich
des Mezzanine-Kapitals zwischen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten (Vorzugsaktien, redeemable
preferred shares und atypisch stille Gesellschaften), fremdkapitalähnlichen Finanzinstrumenten (typisch
stille Gesellschaften, Genussrechte, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen) sowie zusammenge-
setzten Finanzinstrumenten (Wandel- und Optionsanleihen) unterscheiden.
Im dritten Abschnitt werden die Funktionen der Rechnungslegung nach HGB, IAS/FRS und US-GAAP
dargestellt und die jeweilige Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung beschrieben. Im vierten Abschnitt wer-
den die eigenkapitalähnlichen, fremdkapitalähnlichen und zusammengesetzten Finanzinstrumente bzgl.
ihrer Bilanzierung nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP vorgestellt. Das beschränkt sich hier auf die
wichtigsten Finanzinstrumente respektive Grundtypen. Auf die Angaben bzgl. der einzelnen Finanz-
instrumente, die im Anhang gemacht werden müssen, wird nicht näher eingegangen. Zu jedem Finanz-
instrument werden auch noch einige ausgewählte steuerliche Aspekte erläutert, ohne dabei einen ganz-
heitlichen Überblick über die Besteuerung geben zu wollen, da dies auch nicht im Mittelpunkt dieser
Arbeit steht. Eine Gegenüberstellung, die die bilanzielle Einordnung der Finanzinstrumente zu Eigen-
oder Fremdkapital zeigt, erfolgt am Ende des vierten Abschnitts. Die Lösungsvorschläge zur Abgren-
zungsproblematik werden im fünften Abschnitt thematisiert. Zunächst werden die grundsätzlichen Mög-
lichkeiten, wie man die Passivseite gliedern kann, vorgestellt. Weiterhin wird in Bezug auf die Reform-
vorschläge oft die Forderung nach einem Sonderposten, d.h. einem Bilanzposten zwischen Eigen- und
Fremdkapital, für Mezzanine-Kapital laut. Dieser Vorschlag soll ausführlich dargelegt werden; dabei
werden Argumente für und gegen einen Sonderpostens aufgezeigt. Im Anschluss werden noch internatio-
nale Reformansätze vorgestellt und gezeigt, wie man das Punktbewertungsverfahren für die Bilanzierung
verwenden kann. Der sechste Abschnitt stellt das Ergebnis der Arbeit dar.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
4
II.
Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
A.
Begriff des Mezzanine-Kapitals
Aus dem italienischen Wort mezzano leitet sich der Begriff Mezzanin ab, der besonders in der Baukunst
von der Renaissance bis zum Klassizismus ein Halb- oder Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptstock-
werken bezeichnet.
21
Dieser Begriff wird auch in der Unternehmensfinanzierung verwendet, wo er, aus-
gehend von der dichotomen Struktur der Kapitalgliederung, Finanzinstrumente mit einer Stellung zwi-
schen Eigen- und Fremdkapital bezeichnet.
22
Wenn man das Bild eines Gebäudes auf den Sprach-
gebrauch der Finanzierung und der Rechnungslegung überträgt, dann könnte man die Passivseite sinn-
bildlich als ein Haus auffassen. In diesem Fall würde das Eigenkapital das Fundament repräsentieren und
das Fremdkapital ein Obergeschoss darstellen.
23
Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss erst ein-
mal eine solide Basis in Form von Eigenkapital vorhanden sein. Die Aufgabe der Haftung, des Verlust-
ausgleichs sowie der Gewinnbeteiligung übernimmt das Kapital während der Geschäftstätigkeit, und im
Falle der Insolvenz wird das Fundament zuletzt abgerissen bzw. das Eigenkapital erst am Ende, nach
Befriedigung aller Gläubiger, ausgezahlt.
24
Nur wenn man über ein solides Fundament verfügt und der
Fortbestand gesichert ist (Kontinuitätsfunktion), kann man auch ein Obergeschoss errichten. Sinnbildlich
bedeutet dies, dass ein Unternehmen über eine solide Eigenkapitalbasis verfügen muss, bevor die Banken
bereit sind, Fremdkapital zur Verfügung zu stellen.
25
Diesbezüglich nimmt Mezzanine-Kapital eine Zwi-
schenstellung
26
ein und würde, wenn man das Gebäude von oben betrachtet, einem Obergeschoss respek-
tive dem Fremdkapital ähneln und von unten gesehen einem Fundament respektive dem Eigenkapital
gleichen. In der Abbildung 1 wird dieser Zwischenstellungscharakter des Mezzanine-Kapitals in Bezug
auf das Eigen- und Fremdkapital innerhalb der Bilanzstruktur dargestellt.
Abbildung 1: Konzeptionelle Bilanzstruktur mit Mezzanine-Kapital
27
21
Vgl. o.V., Brockhaus Enzyklopädie (1991), S. 558.
22
Vgl. Dörscher, M./Hinz, H., Finanzinstrument für KMU (FB 2003), S. 606; Kampmann, H., Die
Kapitalstruktur (2001), S. 120 ff.
23
Vgl. Weber, T., Mezzanine Finanzierung (2005), S. 29; Müller-Känel, O., Mezzanine Finance
(2004), S. 13.
24
Vgl. Hager, A., Mezzanine Capital (2007), S. 4 ff.; Pollert, A. u.a., Wirtschaft (2004), S. 267.
25
Vgl. Werner, H. S., Kapitalbeschaffung (2006), S. 25 f.
26
Vgl. Chwallek, C./Felden, B., Wachstumsfinanzierung (FB 2006), S. 674.
27
Quelle: Eigene Darstellung.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
5
Außerdem sind in der Abbildung die verschiedenen Ausgestaltungsformen des Mezzanine-Kapitals -
eigenkapitalähnlich, fremdkapitalähnlich und zusammengesetzt - verdeutlicht. Dabei handelt es sich je-
doch nur um eine konzeptionelle Darstellung, denn nach geltendem Recht existiert solch ein Bilanzpos-
ten
28
für Mezzanine-Kapital nicht.
29
Grundsätzlich gibt es aber sowohl in der Literatur der Ökonomie als auch der Rechtswissenschaft keine
einheitliche Definition, was Mezzanine-Kapital eigentlich ist und welche Finanzinstrumente zum Mezza-
nine-Kapital hinzuzurechnen sind.
30
Finanzinstrumente aus dem Bereich des Mezzanine-Kapitals sind
somit keine klar definierten Rechtskonstruktionen, sondern vielmehr Formen, die der Gestaltung unterlie-
gen.
31
Man kann Mezzanine-Kapital auch als Sammelbegriff auffassen, zu dem alle Finanzinstrumente
gezählt werden, die nicht nur Eigen-, sondern auch Fremdkapitalmerkmale aufweisen.
32
Neben den am
Anfang dieses Abschnittes sinnbildlich verdeutlichten Funktionen von Eigen- und Fremdkapital werden
im Folgenden die idealtypischen Merkmale von Eigenkapital, Mezzanine-Kapital und Fremdkapital ge-
reiht.
B.
Gegenüberstellung der verschiedenen Finanzierungsformen
Im Schrifttum gibt es vielfältige Versuche das Eigen- und Fremdkapital bzw. die Eigen- und Fremdfinan-
zierung voneinander abzugrenzen; dabei kann es aber keine ,,richtigen" oder ,,falschen" Definitionen
geben, sondern nur zweckmäßige und unzweckmäßige. Trotz der zahlreichen Probleme, die Zweckmä-
ßigkeit zu wahren,
33
haben sich gewisse Idealtypen von Eigen- und Fremdkapital herausgebildet.
34
In
diesem Abschnitt werden diese Idealtypen aus finanzwirtschaftlicher Sicht unabhängig von Rechtsdefini-
tionen präsentiert, so wie sie in der deutschen Literatur häufig zu finden sind.
35
Da aber in der Realität
diese Idealtypen selten anzutreffen sind,
36
wird darüber hinaus versucht, den entstehenden Raum zwi-
schen Eigen- und Fremdkapital mit einem Idealtyp des Mezzanine-Kapitals auszufüllen (vgl. Tab. 1). Es
wird später aus bilanzieller Sicht noch auf die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital zurückzu-
kommen sein.
37
Die Stellung des Kapitalgebers, wenn er Eigenkapital zur Verfügung stellt, ist die eines Gesellschafters.
Dies bedeutet, dass er an der Unternehmensleitung partizipieren darf.
38
Wenn der Kapitalgeber dagegen
28
Der Sonderposten für Mezzanine-Kapital ist Gegenstand der Abschnitte V.B. und V.C.1.
29
Vgl. Bordt, K., Stammkapital, in: Wysocki, K. v. u.a. (Hrsg.), Handbuch (2007), Rn. 253 f.
30
Vgl. Nölling, P./Jendruschewitz, B., Hybrid-Anleihen (FB 2006), S. 435; Küting, K./Dürr, U. L.,
Mezzanine-Kapital (DB 2005), S. 1531; Plankensteiner, D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen
(ZfgK 2005), S. 790.
31
Vgl. Brokamp, J. u.a., Mezzanine-Finanzierung (2004), S. 16.
32
Vgl. Nölling, P./Jendruschewitz, B., Hybrid-Anleihen (FB 2006), S. 435.
33
Eine Definition muss z.B. zu einer erleichterten Verständigung über verschiedene Typen von Fi-
nanzinstrumenten beitragen. Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 36.
34
Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 34 ff.
35
Vgl. Dürr, U. L., Mezzanine-Kapital (2007), S. 128.
36
Vgl. Tebroke, H.-J./Laurer, T., Finanzmanagement (2005), S. 110.
37
Vgl. insbesondere Abschnitt III.
38
Vgl. Schmalen, H., Betriebswirtschaft (2002), S. 604.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
6
Fremdkapital zur Verfügung stellt, dann gilt er als Gläubiger.
39
Bei Mezzanine-Kapital ist der Kapitalge-
ber regelmäßig Gläubiger, je nach Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses kann er aber auch Gesell-
schafterstellung erlangen. Es besteht beispielsweise bei einer Wandelanleihe die Möglichkeit, dass der
Gläubiger sein Wandlungsrecht ausübt und so zum Gesellschafter wird.
40
Weiterhin stehen einem Eigen-
kapitalgeber grundsätzlich Informations-, Leitungs- und Kontrollrechte zu.
41
Dagegen begründet Fremd-
kapital grundsätzlich keine Rechte für den Gläubiger; faktisch werden aber gesellschafterähnliche Rechte
gewährt, wenn die Bedeutung des Kreditgebers dies rechtfertigt.
42
Bei Mezzanine-Kapital hängt die Ein-
räumung von Rechten stark von der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen ab, wobei Leitungs-, Infor-
mations- und Kontrollrechte möglich sind.
43
Oft werden von Seiten des Unternehmens für den Kapitalge-
ber aber keine Mitspracherechte vorgesehen, um die Gesellschafterstruktur nicht zu beeinträchtigen.
44
Ein weiteres Merkmal für Eigenkapital ist, dass der Kapitalgeber grundsätzlich anteilig an Gewinn und
Verlust teilnimmt. Bei Fremdkapital hat man dagegen einen fixen und ertragsunabhängigen Zinsan-
spruch.
45
Je nach Ausgestaltungsform kann Mezzanine-Kapital fixe und erfolgsabhängige Vergütungs-
modelle aufweisen.
46
Die Bestandteile der Vergütung setzen sich i.d.R aus einer laufenden Vergütung und
einer möglichen Partizipation am Unternehmenserfolg (Equity Kicker) zusammen.
47
Die verschiedenen
Formen des Equity Kickers sind bspw. das Recht auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bzw. Wandlungs-
und Optionsrechte (,,echter" Equity Kicker) oder Prämienzahlung bzw. Sonderzahlungen, die am Unter-
nehmenserfolg orientiert (,,virtueller" Equity Kicker) oder unabhängig davon sind (Non Equity Kicker).
48
Der Vorteil eines ,,virtuellen" Equity Kickers ist, dass er nicht die Besitzverhältnisse verwässert. Ferner
haftet ein Gesellschafter mindestens in Höhe seiner Einlage, ggf. haftet er aber auch mit seinem gesamten
Privatvermögen. Dagegen ist ein Fremdkapitalgeber von der Haftung ausgeschlossen, wenn man vom
Kreditrisiko absieht.
49
Die Haftung eines Mezzanine-Kapitalgebers hängt wiederum davon ab, ob seine
Position einem Gesellschafter oder Gläubiger entspricht. Weiterhin finden Vermögensansprüche eines
Eigenkapitalgebers im Insolvenzfall nur Berücksichtigung, wenn der Liquidationserlös die Schulden
39
Vgl. Wöhe, G./Bilstein, J., Unternehmensfinanzierung (2002), S. 178.
40
Vgl. Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB 2005), S. 2; Dörscher, M./Hinz, H., Finanzinstrument
für KMU (FB 2003), S. 606 f.
41
Vgl. Olfert, K./Reichel, C., Finanzierung (2003), S. 26.
42
Vgl. Schäfer, H., Unternehmensfinanzen (2002), S. 15; Wöhe, G./Bilstein, J., Unternehmensfinan-
zierung (2002), S. 178.
43
Vgl. Werner, H. S., Mezzanine-Kapital (2007), S. 26.
44
Vgl. Plankensteiner, D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen (ZfgK 2005), S. 791 f.
45
Vgl. Perridon, L./Steiner, M., Finanzwirtschaft (2007), S. 348; Olfert, K./Reichel, C., Finanzierung
(2003), S. 26.
46
Vgl. Häger, M./Elkmann-Reusch, M., Finanzierungsinstrumente (2007), Rn. 7 f.; Plankensteiner,
D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen (ZfgK 2005), S. 791.
47
Vgl. Knaier, H., Mezzanine-Kapital (ZfgK 2004), S. 33.
48
Vgl. Einem, C. v. u.a., Private Debt (BB 2005), S. 11; Link, G./Reichling, P, Mezzanine Money (Die
Bank 2000), S. 266.
49
Vgl. Hager, A., Mezzanine Capital (2007), S. 8 f.; Schmalen, H., Betriebswirtschaft (2002), S. 613.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
7
übersteigt; die Ansprüche sind folglich nachrangig gegenüber dem Fremdkapital.
50
Das Fremdkapital
zeichnet sich im Gegensatz dazu durch seine Vorrangigkeit aus; darüber hinaus besteht der Vermögens-
anspruch nominal (nur) in Höhe der Forderung.
51
In Hinblick auf den Vermögensanspruch ist das Mezza-
nine-Kapital typischerweise nachrangig gegenüber dem besicherten Fremdkapital, aber es ist gleichzeitig
vorrangig in Bezug auf das Eigenkapital.
52
Diese Rangfolge ist der Grund dafür, dass ein Gläubiger bei
Mezzanine-Kapital einem größeren Risiko ausgesetzt ist als bei Fremdkapital. Deshalb ist die Vergütung,
die ein Gläubiger Mezzanine-Kapitals erhält i.d.R. auch höher.
53
Die Gesamtkosten des Mezzanine-
Kapitals für das emittierende Unternehmen hängen im Endeffekt aber maßgeblich vom Rating bzw. der
Bonität ab. Hier gilt die Regel, dass die Finanzierungskosten umso höher sind, je schlechter die Bonität
eines Unternehmens eingestuft wird.
54
Idealtypisch beträgt die zu erwartende Rendite des Fremdkapitals
ca. 5-9% p.a., bei Mezzanine-Kapital ungefähr 10-30% p.a. und bei Eigenkapital ca. 25-30% p.a. (vgl.
Tab. 1).
55
Eigenkapital
Mezzanine-Kapital
Fremdkapital
Kapitalgeber
Gesellschafter
Gläubiger oder Gesell-
schafter
Gläubiger
Rechte
Leitungs-, Informations-
und Kontrollrechte
Leitungs-, Informations-
und Kontrollrechte mögl.
i.d.R. keine Informations-
und Kontrollrechte
Erfolgsbe-
teiligung
erfolgsabhängig; Teilhabe
an Gewinn und Verlust
Vergütung flexibel ge-
staltbar; Equity Kicker
mögl.
erfolgsunabhängig; fixe
Verzinsung
Rendite-
erwartung
ca. 25-30% p.a.
ca. 10-30% p.a.
ca. 5-9% p.a.
Haftung
mindestens in Höhe der
Einlage
in Höhe des gewandelten
Anspruchs
keine Haftung (Kreditrisi-
ko)
Vermögens-
anspruch
quotal; nachrangig
Anspruch mögl.; nach-
rangig (bzgl. Fremdkapi-
tal)
nominal in Höhe der
Forderung; vorrangig
Verfügbarkeit unbefristet
i.d.R. befristet
befristet
Steuern
volle Gewinnbesteuerung
je nach Art: Zinsen steu-
erlich absetzbar
Zinsen steuerlich absetz-
bar
Tabelle 1: Merkmale von Eigen-, Mezzanine- und Fremdkapital
56
Fernerhin hat Eigenkapital üblicherweise eine unbefristete Laufzeit, dagegen hat Fremdkapital eine feste
Laufzeit für die Rückführung des Kapitals.
57
Die zeitliche Verfügbarkeit Mezzanine-Kapitals indessen
ähnelt dem Fremdkapital und ist üblicherweise auf drei bis zehn Jahre befristet.
58
Es gibt aber auch Kon-
50
Vgl. Drukarczyk, J., Finanzierung (2003), S. 262 f.
51
Vgl. Perridon, L./Steiner, M., Finanzwirtschaft (2007), S. 348; Olfert, K./Reichel, C., Finanzierung
(2003), S. 26.
52
Vgl. Dörscher, M., Mezzanine Capital (FB 2004), S. 161.
53
Vgl. Rudolph, B., Unternehmensfinanzierung (2006), S. 354 f.
54
Vgl. Perridon, L./Steiner, M., Finanzwirtschaft (2007), S. 176 f.
55
Vgl. Häger, M./Elkmann-Reusch, M., Finanzierungsinstrumente (2007), Rn. 7.
56
Quelle: Eigene Darstellung.
57
Vgl. Schäfer, H., Unternehmensfinanzen (2002), S. 15.
58
Vgl. Werner, H. S., Mezzanine-Kapital (2007), S. 22 f.; Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB
2005), S. 2.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
8
trakte mezzaninen Charakters, die unbefristet überlassen werden, wie zum Beispiel Hybridanleihen.
59
Bezüglich der steuerlichen Behandlung kann Mezzanine-Kapital bei einer entsprechenden Ausgestaltung
dem Fremdkapital angenähert werden; daher können gezahlte Zinsen als Betriebsausgabe anerkannt wer-
den.
60
Im Gegensatz dazu sind die Eigenkapitalzinsen steuerlich nicht absetzbar, und der Gewinn wird
voll belastet.
61
C.
Grundlegende Kategorisierung mezzaniner Finanzinstrumente
Nachdem die grundsätzlichen Merkmale und typischen Eigenschaften von Mezzanine-Kapital geklärt
sind, werden in diesem Abschnitt die einzelnen Finanzinstrumente, die in dieser Arbeit behandelt werden,
in eine grundlegende Kategorisierung eingeordnet. Wie oben beschrieben, stellt Mezzanine-Kapital einen
Sammelbegriff dar, und es gibt keine eindeutige Klarheit darüber, welche Finanzinstrumente als mezza-
nine zu bezeichnen sind. Aber gerade weil es sich um einen sehr heterogenen Bereich handelt, der nicht
klar umgrenzt ist, gibt es Bestrebungen, Mezzanine-Kapital nach seinen Eigenschaften und Merkmalen zu
ordnen. Generell kann man zwischen mezzaninen, originären und derivativen Finanzinstrumenten unter-
scheiden (vgl. Abb. 2).
Finanzinstrumente
bedingt
unbedingt
eigenkapital-
bezogen
fremdkapital-
bezogen
mezzanine
derivativ
originär
elementar
zusammen-
gesetzt
fremdkapital-
ähnlich
eigenkapital-
ähnlich
Typisch stille
Gesellschaften,
Genussrechte,
Nachrangdarlehen,
partiarische Darlehen
Vorzugsaktien,
redeemable
preferred shares,
atypisch stille
Gesellschaften
Wandelanleihen,
Optionsanleihen
Abbildung 2: Typologie der Finanzinstrumente
62
Die originären Finanzinstrumente kann man auch als die klassischen Finanzinstrumente bezeichnen. Sie
sind unterteilbar in eigenkapitalbezogene (z.B. Stammaktien und Venture Capital) und fremdkapitalbezo-
gene Finanzinstrumente (z.B. Verbindlichkeiten und Anleihen).
63
Dagegen ist ein Derivat ein Finanzin-
strument, dessen Wert in einem bestimmten Verhältnis von einem originären Finanzinstrument, dem
59
Vgl. Nölling, P./Jendruschewitz, B., Hybrid-Anleihen (FB 2006), S. 435.
60
Vgl. Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB 2005), S. 2 f.
61
Vgl. Olfert, K./Reichel, C., Finanzierung (2003), S. 27.
62
Quelle: Eigene Darstellung.
63
Vgl. Coenenberg, A. G., Jahresabschluss (2005), S. 225.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
9
Referenzwert, abhängt.
64
Man kann die Derivate noch nach ihrer Erfüllungsart in bedingte (z.B. Future
und Forwards) und unbedingte Termingeschäfte (z.B. Optionen und Zinsbegrenzungen) unterscheiden.
65
Darüber hinaus klassifiziert das Schrifttum üblicherweise das Mezzanine-Kapital in eigenkapitalähnliche,
fremdkapitalähnliche und zusammengesetzte Finanzinstrumente.
66
Zusammengesetzte Finanzinstrumente
- z.B. Wandel- und Optionsanleihen - bestehen mindestens aus zwei eigenständigen Komponenten, wobei
als Basiskomponenten derivative und originäre Finanzinstrumente dienen.
67
Die eigenkapitalähnlichen
68
Finanzinstrumente ­ z.B. Vorzugsaktien oder atypisch stille Gesellschaften - und die fremdkapitalähn-
lichen Finanzinstrumente ­ z.B. Genussrechte, partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen - bestehen
dagegen in der Grundform nur aus einer Komponente. Diese kann man folglich auch als elementar be-
zeichnen. Der mezzanine Charakter zusammengesetzter Finanzinstrumentente ergibt sich aus der Ver-
knüpfung verschiedenartiger Finanzinstrumente; dagegen wird der mezzanine Charakter bei elementar
mezzaninen Finanzinstrumenten durch die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen erreicht.
69
D.
Einsatzmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital
Die Einsatzmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital im Unternehmen sind vielfältig. In der Abbildung 3
werden die verschieden Optionen dafür skizziert:
70
Abbildung 3: Einsatzmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital
71
64
Vgl. Ross, S. A. u.a., Modern Financial Management (2008), S. 714 f.
65
Vgl. Rudolph, B./Schäfer, K., Derivative Finanzmarktinstrumente (2005), S. 13 ff.
66
Vgl. Häger, M./Elkmann-Reusch, M., Finanzierungsinstrumente (2007), Rn. 9 ff.; Werner, H. S.,
Mezzanine-Kapital (2007), S. 56 ff.; Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 20 ff.
67
Vgl. Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 23.
68
Eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen sind zivilrechtlich dem Eigenkapital angenähert, haben
aber aus wirtschaftlicher Sicht auch Fremdkapitaleigenschaften. Mit fremdkapitalähnlichen Finan-
zierungsformen verhält es sich vice versa.
69
Vgl. Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 21.
70
Im Rahmen dieser Arbeit kann nur kurz auf einzelne Einsatzmöglichkeiten eingegangen werden. Für
umfassende Informationen vgl. z.B. Schulz, M., Leistungsanreizmechanismus (ZfbF 2007), S. 333
ff.; Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 33 ff.; Chwallek, C./Felden, B., Wachs-
tumsfinanzierung (FB 2006), S. 674 ff.; Sureth, C., Steuerliche und finanzwirtschaftliche Aspekte
(FB 2006), S. 677 ff.; Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB 2005), S. 5 ff.; Harrer, H. u.a., Mit-
telstandsfinanzierung (FB 2005), S. 1 ff.; Brokamp, J. u.a., Mezzanine-Finanzierung (2004), S. 10 ff.

II. Grundlagen des Mezzanine-Kapitals
10
Mezzanine-Finanzinstrumente sind aufgrund ihrer Eigenschaften und ihrer flexiblen Ausgestaltungsmög-
lichkeiten gut geeignet, um Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen zu befriedigen.
72
In diesem
Rahmen kann Mezzanine-Kapital bei Rekapitalisierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Wenn
Gesellschafter, z.B. aus Altersgründen, aus dem Unternehmen ausscheiden, steht dieses oft vor der Zer-
schlagung oder vor dem Verkauf.
73
Die verbleibenden Gesellschafter können oft die Anteile nicht erwer-
ben, da ihr Vermögen im Unternehmen gebunden ist. Darüber hinaus würde eine Fremdkapitalaufnahme
die Eigenkapital- und damit die Haftungsbasis schmälern. Als Ausweg kann Mezzanine-Kapital dienen
und so die Fortführung des Unternehmens sichern.
74
. Das Familienunternehmen A-GmbH in Abbildung 4
besteht aus Anlagevermögen i.H.v. 75 Geldeinheiten (GE) und aus dem Eigenkapital (EK) dreier Gesell-
schafter jeweils i.H.v. 25 GE. Nach dem Ausscheiden des Gesellschafters C erhält dieser für seine Anteile
eine Abfindung von 25 GE. Diese wird durch die Aufnahme von Mezzanine-Kapital finanziert.
Abbildung 4: Rekapitalisierung eines Familienunternehmens
75
Die Bilanzstrukturpolitik stellt für Mezzanine-Kapital eine weitere Einsatzmöglichkeit dar. Die Abgren-
zung von Eigen- und Fremdkapital in der Bilanz ist deshalb so wichtig, da diese Bilanzgrößen in wich-
tigen Bilanzkennzahlen Berücksichtigung finden.
76
Die Bilanzkennzahlen sind innerhalb der Bilanzanaly-
se ein wichtiges Werkzeug bei der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unter-
nehmens.
77
Das Ziel einer Bilanzanalyse ist dabei, die gewonnen Daten für verschiedene Entscheidungs-
träger nutzbar zu machen. Mögliche Adressaten sind z.B.
Investoren vor einem Unternehmenskauf bzw. -
verkauf, Unternehmenseigentümer hinsichtlich einer Beurteilung ihres Managements
78
oder Banken, die
bei einer Kreditvergabe neben den Sicherheiten besonders die Kapitalstruktur des Unternehmens zur
71
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006),
S. 32.
72
Vgl. Plankensteiner, D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen (ZfgK 2005), S. 790.
73
Vgl. Werner, H. S., Mezzanine-Kapital (2007), S. 69 f.
74
Vgl. König, J., Leveraged Buyout-Finanzierungen (ZfgK 2006), S. 184 f.; Golland, F. u.a., Mezzani-
ne-Kapital (BB 2005), S. 10.
75
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Golland, F. u.a., Mezzanine-Kapital (BB 2005), S. 10.
76
Vgl. Küting, K./Weber, C-P., Bilanzanalyse (2006), S. 111 ff.
77
Vgl. Küting, K./Weber, C-P., Bilanzanalyse (2006), S. 12; Born, K., Bilanzanalyse (2001), S. 12 f.;
Weber, M., Kennzahlen (2001), S. 54 ff.
78
Vgl. Born, K., Bilanzanalyse (2001), S. 5, 39 ff.
AV
75
A-GmbH
Mezzanine-
Kapital
75
75
Auszahlung
-25
Finanzierung
+25
Einstieg des
Mezzanine-
Gebers
Ausstieg des
Gesellschafters
EK
A
25
EK
B
EK
C
25
25
25

III. Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
11
Einschätzung der Bonität nutzen.
79
Durch die Verwendung von Mezzanine-Kapital kann man in diesem
Zusammenhang die Kennzahlen respektive das Rating positiv beeinflussen. Auf der einen Seite erreicht
man durch eine entsprechende Ausgestaltung bei den mezzaninen Finanzinstrumenten, bspw. bei Genuss-
rechten oder stillen Beteiligungen, dass sie als bilanzielles Eigenkapital ausgewiesen werden.
80
Dies führt
dann zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote und einer Verringerung des Verschuldungsgrades;
81
gleichzeitig kommt es dadurch zu einer Verbesserung des Ratings des Unternehmens. Auf der anderen
Seite kann man Mezzanine-Kapital verwenden, das zum wirtschaftlichen Eigenkapital gezählt wird. Im
Gegensatz zum bilanziellen Eigenkapital erfüllt das wirtschaftliche Eigenkapital nicht die Ansatzvoraus-
setzungen für die Bilanz.
82
Dies bedeutet, dass es im Jahresabschluss nicht als Eigenkapital bilanziert
wird; doch in Hinblick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wird es wie Eigenkapital angesehen, was bspw.
bei Bonitätsprüfungen eines Unternehmens durch Banken zum Tragen kommt.
83
Das Eigenkapital erhöht
sich folglich im Rahmen solch einer Prüfung und hat positive Effekte auf das Rating. Sowohl die Auswei-
tung des bilanziellen als auch des wirtschaftlichen Eigenkapitals durch Mezzanine-Kapital haben folglich
positive Effekte in Hinblick auf die Bilanzstruktur.
III.
Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
A.
Rechnungslegungsvorschriften nach HGB
1.
Funktionen des Jahresabschlusses nach HGB
Bevor die Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung vorgestellt wird, sollen zunächst die Funktionen, die der
Jahresabschluss im Sinne des Standardsetzers erfüllen muss, erläutert werden. Nach allgemeiner Ansicht
hat der handelsrechtliche Abschluss in Deutschland mehrere Zwecke zu erfüllen: Er hat vor allem die
Aufgaben der Dokumentation, der Information und der Zahlungsbemessung (vgl. Abb. 5).
84
79
Vgl. Weber, M., Kennzahlen (2001), S. 62.
80
Vgl. Briesemeister, S., Hybride Finanzinstrumente (2006), S. 48.
81
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzanalyse (2004), S. 228 ff.
82
Der Begriff des wirtschaftlichen Eigenkapitals ist nicht definiert und wird auch nicht vom Gesetz
verwendet. Vgl. Brezski, E. u.a., Mezzanine-Kapital (2006), S. 21.
83
Vgl. Anhang 1; Brezski, E. u.a., Mezzanine-Kapital (2006), S. 22.
84
Die Informationsfunktion wird auch als Rechenschaftsfunktion und die Ausschüttungsbemessungs-
funktion auch als Kapitalerhaltungsfunktion bezeichnet. Vgl. Dürr, U. L., Mezzanine-Kapital (2007),
S. 141 f.; Sigloch, J., Rechnungslegung (2007), S. 25 ff.; Schwarz, C., Finanzinstrumente (2006), S.
56; Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 93 ff.; Leffson, U., Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung (1987), S. 63 ff.

III. Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
12
Abbildung 5: Funktionen des Jahresabschlusses nach HGB
85
Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aus dem Gesetz; hierbei ist nach § 238 Abs. 1 HGB jeder
Kaufmann dazu verpflichtet, Bücher zu führen, um über seine Handelsgeschäfte und sein Vermögen
einen Überblick zu geben. Die Dokumentation der Geschäftsvorfälle bildet die Grundvoraussetzung für
alle anderen Jahresabschlusszwecke.
86
Die Informationsfunktion bzw. der Jahresabschlusszweck der Rechenschaft kann dem Gesetz nur mittel-
bar entnommen werden.
87
Es finden sich hier nur Anhaltspunkte für eine Informationsfunktion; z.B. ver-
pflichtet § 242 HGB zur Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), und
die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB schreibt vor, dass der Jahresabschluss unter Beachtung ord-
nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln soll.
88
Im Ersten Abschnitt des Dritten Buches des HGB (§§
238-263 HGB) existiert keine Regelung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Dies bedeutet, dass
die Informationen über die Lage des Unternehmens erst einmal dem Kaufmann selbst als Adressaten
dienen sollen; mittelbar werden dadurch natürlich auch Dritte geschützt. Eine Fremdinformation gegen-
über Externen ergibt sich für Kaufleute,
89
,,die unter die rechtsformspezifischen Vorschriften der §§ 264
ff. HGB oder die größenabhängigen Vorschriften des Publizitätsgesetzes fallen"
90
.
Darüber hinaus hat der Jahresabschluss die Funktion der Zahlungsbemessung für Residualberechtigte wie
z.B. Gesellschafter oder Fiskus.
91
Um das Haftungsvermögen und den Unternehmensbestand zu sichern,
unterliegt die Gewinnermittlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhaltung.
92
Mit dieser Rege-
85
Quelle: Eigene Darstellung.
86
Vgl. Schwarz, C., Finanzinstrumente (2006), S. 62.
87
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 97; Leffson, U., Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(1987), S. 63 ff.
88
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 98 ff.
89
Eine Veröffentlichung schreibt der Gesetzgeber gem. § 325 HGB bzw. §§ 9, 15 PublG vor.
90
Vgl. Schwarz, C., Finanzinstrumente (2006), S. 63 f.
91
Vgl. Sigloch, J., Rechnungslegung (2007), S. 27.
92
Vgl. Blomeyer, W./Peemöller, V. H., Internationale Rechnungslegung (2000), S. 20 f.

III. Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
13
lung sollen vor allem die Gläubiger geschützt
93
werden. Erreicht werden soll dies mit gesetzlichen Vor-
schriften wie z.B. dem Ansatzverbot für originäre, immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens nach § 248 Abs. 2 HGB oder dem Vorsichtsprinzip bzw. dem Imparitäts- und Realisationsprin-
zip
94
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Im Rahmen der Zahlungsbemessung ist noch anzumerken, dass das
deutsche Steuerrecht im Rahmen der Maßgeblichkeit gem. § 5 Abs. Satz 1 EStG prinzipiell handelsrecht-
liche Vorschriften
95
anwendet, um die Zahlungen an den Fiskus zu ermitteln.
96
Es kann in diesem Zu-
sammenhang sogar zu Auswirkungen von der Steuerbilanz auf die Handelsbilanz durch die sog. umge-
kehrte Maßgeblichkeit, die im § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG gesetzlich verankert ist, kommen.
97
Die GoB haben bei der Durchsetzung der Jahresabschlusszwecke für alle Kaufleute eine große Bedeu-
tung. Sie geben vor, ,,wie Jahresabschlüsse beschaffen sein müssen"
98
und können ,,dem geschriebenen
und ungeschriebenen Recht angehören"
99
. Sie kommen immer dann zur Anwendung, wenn es Gesetzes-
lücken bezüglich eines Sachverhalts gibt.
100
Jedoch sind die GoB im Gesetz nicht näher definiert und
bedürfen einer näheren Bestimmung durch Rechtsprechung und Praktiker.
101
Durch die laufende Weiter-
entwicklung der GoB kann mit den Entwicklungen des betrieblichen Rechnungswesens Schritt gehalten
werden, und es müssen nicht ständig neue Gesetze erlassen werden.
102
2.
Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung
Die bilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital ist besonders in Hinblick auf das Mezzanine-
Kapital sehr wichtig, da sich diese Finanzinstrumente im Grenzbereich von Eigen- und Fremdkapital
befinden, aber eindeutig in der Bilanz dem Eigen- oder Fremdkapital zugeordnet werden müssen.
103
Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht ergibt sich das Eigenkapital als Residuum aus der Summe der Aktiva ab-
züglich der Summe der Schulden sowie der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten.
104
Aus handels-
bilanzieller Sicht sind auf der Passivseite der Bilanz gem. §247 Abs. 1 HGB Eigenkapital, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen. Doch es bestehen keine gesetzlichen Abgren-
zungskriterien, die festlegen, was als Eigenkapital auszuweisen ist.
105
Es hat sich im Schrifttum die Mei-
nung herausgebildet, dass die Funktionen des Kapitals und nicht der zivilrechtliche Charakter entschei-
93
Der durch den Gesetzgeber geförderte Gläubigerschutz leitet sich aus der traditionell hohen Fremd-
kapitalquote unter deutschen Unternehmen ab. Vgl. Dangel, P. u.a., Analyse (2001), S. 20.
94
Vgl. Winnefeld, R., Bilanzhandbuch (2006), Kapitel E, Rz. 210.
95
Die handelsbilanziellen GoB sind für die steuerbilanzielle Gewinnermittlung maßgeblich. Vgl.
Sigloch, J., Maßgeblichkeitsprinzip (BFuP 2000), S. 161 ff.
96
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 104.
97
Vgl. Sigloch, J., Rechnungslegung (2007), S. 86 f.; Wagner, F. W., Die umgekehrte Maßgeblichkeit
(StuW 1990), S. 3 ff.
98
Moxter, A., Rechnungslegung (2003), S. 9.
99
Moxter, A., Rechnungslegung (2003), S. 9.
100
Vgl. Leffson, U., Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (1987), S. 21 ff.
101
Vgl. Moxter, A., Rechnungslegung (2003), S. 9 ff.
102
Vgl. Wöhe, G./Döring, U., Bilanzierung (1997), S. 176.
103
Vgl. Küting, K./Kessler, H., Eigenkapitalähnliche Mittel (BB 1994), S. 2103.
104
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 469; Behr, G., Rechnungslegung (2005), S. 410.
105
Vgl. Brüggemann, B. u.a., Vergleich (Teil I) (KoR 2004), S. 347.

III. Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
14
dend für die Qualifizierung als Eigenkapital sind; die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital
erfolgt folglich auf der Grundlage des sog. materiellen Eigenkapitalbegriffs (vgl. Abb. 6).
106
Nach h.M.
müssen für einen bilanziellen Eigenkapitalausweis folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Nachrangig-
keit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und die Län-
gerfristigkeit der Kapitalüberlassung.
107
Abbildung 6: Eigenkapitalkriterien nach HGB
108
Das Kriterium der Nachrangigkeit bezüglich des überlassenen Kapitals ist erfüllt, wenn der Kapitalgeber
im Liquidationsfall seinen Rückzahlungsanspruch erst nach Befriedigung aller anderen Kapitalgeber, die
bilanzielles Fremdkapital überlassen haben, geltend machen kann.
109
Es kann also nur solches Kapital als
Eigenkapital ausgewiesen werden, das im Liquidationsfall als Haftungssubstanz verfügbar ist.
110
Diese
Regelung der Reihenfolge dient also der Haftungsfunktion und damit dem Schutz jener Gläubiger ,,die
funktional als vornehmlich den Gläubigerschutz suchende Kapitalgeber klassifiziert worden sind"
111
.
Gesetzestypisches Eigenkapital ist immer zwingend nachrangig zu behandeln. Die Nachrangigkeit kann
aber auch durch entsprechende Gestaltungen, z.B. Rangrücktrittserklärungen, vertraglich vereinbart wer-
den.
112
Damit können mezzanine Finanzinstrumente vertraglich die Haftungsfunktion von Eigenkapital
einnehmen. Im Schrifttum ist die Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals ein unumstrittenes Kriteri-
um.
113
Die erfolgsabhängige Vergütung und die Teilnahme am Verlust werden ebenfalls in der Literatur als ein
notwendiges Kriterium angesehen, doch herrscht bezüglich seiner Ausgestaltung keine einheitliche Mei-
nung.
114
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung bedeutet prinzipiell, dass die Vergütung für die Kapitalüber-
lassung nicht fest vereinbart ist, sondern vom Erfolg des Unternehmens abhängt. Einerseits wird die Er-
106
Vgl. Winnefeld, R., Bilanzhandbuch (2006), Kapitel D, Rz. 1665 f.; Emmerich, G./Naumann, K.-P.,
Jahresabschluss (WPg 1994), S. 678; BGH-Urteil v. 21.3.1988, II ZR 238/87 (BB 1988), S.1084.
107
Vgl. IDW (Hrsg.), WP-Handbuch 2008, Band II (2007), S. 905 f.; Bordt, K., Stammkapital, in: Wy-
socki, K. v. u.a. (Hrsg.), Handbuch (2007), Rn. 250; Adler, H. u.a., Rechnungslegung (1997), § 266
Rn. 195; IDW (Hrsg.), HFA 1/1994 (WPg 1994), S. 420.
108
Quelle: Eigene Darstellung.
109
Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 81; Emmerich, G./Naumann, K.-P., Jahresabschluss (WPg
1994), S. 678.
110
Vgl. IDW (Hrsg.), HFA 1/1994 (WPg 1994), S. 420.
111
Emmerich, G./Naumann, K.-P., Jahresabschluss (WPg 1994), S. 678.
112
Vgl. Groh, M., Eigenkapitalersatz (BB 1993), S. 1882.
113
Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 81.
114
Vgl. Brüggemann, B. u.a., Vergleich (Teil I) (KoR 2004), S. 348; Thiele, S., Eigenkapital (1998), S.
82 f.; Lutter, M., Bilanzierung (DB 1993), S. 2442.

III. Grundlegende Rechnungslegungsvorschriften
15
folgsabhängigkeit als eine Gewinnabhängigkeit verstanden und die Vergütung für die Kapitalüberlassung
nur aus den erwirtschafteten Gewinnen gefordert.
115
Dagegen besteht andererseits die h.M. darin, dass die
Vergütung nur aus Eigenkapitalbestandteilen geleistet werden kann, die nicht gegen eine Ausschüttung
bspw. nach § 225 AktG und § 58 GmbHG besonders geschützt sind.
116
In diesem Sinne ist m.E. eine
erfolgsabhängige Vergütung gegeben, wenn sie nicht aus dem gezeichneten Kapital oder besonders ge-
schützten Rücklagen erfolgt. Das Teilkriterium der Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe besagt, dass
Verluste des Unternehmens zu einer Minderung des Rückzahlungsanspruchs führen. Das Kriterium ist
nicht so auszulegen, dass Verluste durch Eigenkapitalgeber auszugleichen sind.
117
Die Verrechnung der
Verluste mit besonders geschützten Eigenkapitalbestandteilen darf erst dann erfolgen, wenn die Rückla-
gen zur Verlustverrechnung und/oder Finanzinstrumente, die im Eigenkapital bilanziert werden (z.B.
Genussrechte), aufgebraucht sind.
118
Das Kriterium der Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung wird teilweise auch kontrovers diskutiert.
119
Ziel einer langfristigen Kapitalüberlassung ist es, die Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-
Prinzip) zu ermöglichen. Das Kapital soll dauerhaft für die Unternehmensfinanzierung bereit stehen und
nicht der Gefahr eines schnellen Abzugs unterliegen.
120
Die Konkretisierungen im Schrifttum für dieses
Kriterium sind sehr vielfältig. Während vor allem das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) von einer nicht näher konkretisierten Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung ohne kapitalgeber-
seitiger Kündbarkeit
121
ausgeht, reichen die Meinungen von unbefristeter Kapitalüberlassung mit kapital-
geberseitiger Kündbarkeit
122
bis hin zu Mindestlaufzeiten von 5-25 Jahren zum Teil mit Mindestkündi-
gungsfristen
123
. Es werden auch Einzelfallentscheidungen
124
gefordert oder das Kriterium für irrelevant
125
erklärt. Gesetzestypisches Eigenkapital wird grundsätzlich unbefristet überlassen
126
. Dies kann man ana-
log m.E. auch für mezzanine Finanzinstrumente fordern, wenn man sie als Eigenkapital bilanzieren will.
115
Vgl. Schweitzer, R./Volpert, V., Behandlung von Genußrechten (BB 1994), S. 824.
116
Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 83; IDW (Hrsg.), HFA 1/1994 (WPg 1994), S. 420.
117
Vgl. Brüggemann, B. u.a., Vergleich (Teil I) (KoR 2004), S. 348.
118
Vgl. Emmerich, G./Naumann, K.-P., Jahresabschluss (WPg 1994), S. 682; IDW (Hrsg.), HFA
1/1994 (WPg 1994), S. 420;
119
Vgl. Thiele, S., Eigenkapital (1998), S. 81 f.
120
Vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 472 f.
121
Vgl. z.B. Bordt, K., Stammkapital, in: Wysocki, K. v. u.a. (Hrsg.), Handbuch (2007), Rn. 251; IDW
(Hrsg.), HFA 1/1994 (WPg 1994), S. 420.
122
Vgl. z.B. Baetge, J. u.a., Bilanzen (2007), S. 520; Baetge, J./Brüggemann, B., Ausweis (DB 2005),
S. 2148; Brüggemann, B. u.a., Vergleich (Teil I) (KoR 2004), S. 349; Thiele, S., Eigenkapital
(1998), S. 140.
123
Vgl. z.B. Plankensteiner, D./Rehbock, T., Mezzanine-Finanzierungen (ZfgK 2005), S. 791; Müller,
T./Reinke, R., Bestandsaufnahme (WPg 1995), S. 570 ff.; Emmerich, G./Naumann, K.-P., Jahresab-
schluss (WPg 1994), S. 683; BGH-Urteil v. 5.10.1992, II ZR 172/91 (NJW 1993), S. 57 ff.
124
Vgl. z.B. Küting, K./Dürr, U. L., Mezzanine-Kapital (DB 2005), S. 1530; Küting, K. u.a., Eigenkapi-
tal, in: Küting, K./Weber, C.-P., Handbuch (2004), § 272 HGB Rn. 195 ff.; Adler, H. u.a., Rech-
nungslegung (1997), § 266 Rn. 195.
125
Vgl. z.B. Schweitzer, R./Volpert, V., Behandlung von Genußrechten (BB 1994), S. 824 f.; Lutter,
M., Bilanzierung (DB 1993), S. 2444.
126
Vgl. Schneider, D., Messung des Eigenkapitals (DB 1987), S. 187.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836622288
DOI
10.3239/9783836622288
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Bayreuth – Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2008 (November)
Note
1,7
Schlagworte
mezzanine-kapital bilanzierung vorzugsaktie finanzinstrumente rechnungslegung
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Titel: Bilanzierung von Mezzanine-Kapital nach HGB, IFRS und US-GAAP
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