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Weiche Standortfaktoren als Angelegenheit der kommunalen Wirtschaftsförderung

©2008 Diplomarbeit 87 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Kommunale Wirtschaftsförderung ist heutzutage für viele Städte, Gemeinden und Kreise ein zentraler Aufgabenbestandteil. Der Aufgabenkatalog reicht von der Ansiedlungsförderung neuer Unternehmen über die Pflege bereits ansässiger Betriebe bis hin zur Existenzgründungsförderung. Dabei denken einige, dass Subventionen an Unternehmen hierbei das entscheidende Mittel der Kommunalpolitik seien. Andere wiederum sehen die Beratung und Betreuung von Unternehmen oder eine Gewerbeflächenpolitik als wichtiges Element der kommunalen Wirtschaftsförderung an. Diese Gesichtspunkte charakterisieren jedoch bei Weitem nicht das kommunale Handlungsfeld im Bereich der Wirtschaftsförderung. Die Kommunen übernehmen vielmehr unter Einsatz verschiedener Instrumente ein großes Spektrum an Aufgaben- zugleich sind sie in ihrem Handeln vor allem durch rechtliche Grenzen und knapper finanzieller Ressourcen eingeschränkt.
Darüber hinaus stehen die kommunalen Akteure angesichts veränderter Rahmenbedingungen ständig vor neuen Herausforderungen. Die Globalisierung der Märkte sowie der wirtschaftliche Strukturwandel verschärfen zunehmend auch auf kommunaler Ebene den Konkurrenzkampf um Unternehmen und Einwohner und damit den Standortwettbewerb zwischen den Gemeinden. Um sich in Zukunft im Standortwettbewerb behaupten zu können, müssen die Standortgemeinden entsprechende Standortvorteile schaffen. Neben den klassischen harten Standortfaktoren wie kommunale Abgaben, Steuern und Kosten gewinnen hierbei insbesondere die weichen Standortfaktoren an Bedeutung. So haben sich beispielsweise die Anforderungen sowohl an die Wohnqualität als auch an die Güte und Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote erhöht. Es stellt sich folglich die Frage, inwiefern das Handlungsfeld „weiche Standortfaktoren“ als kommunale Aufgabe der Wirtschaftsförderung verstanden werden kann. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen, um eine erfolgreichen Entwicklung und Verbesserung weicher Standortfaktoren zu bewirken? Für welche Aspekte besteht besonderer Handlungsbedarf?
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung und Gestaltung weicher Standortfaktoren im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung. Dabei soll ein Überblick über die einzelnen weichen Faktoren gegeben werden, die infolge ihres Bedeutungszuwachses im Standortwettbewerb die Gemeinden veranlassen, ihre kommunalen Handlungskonzepte neu auszurichten. Ziel dieser Arbeit ist es, neben diesem Überblick aus der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Gegenstand und Zielsetzung der Diplomarbeit
1.2 Vorgehensweise

2 Theoretische Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung
2.1 Zum Begriff der kommunalen Wirtschaftsförderung
2.2 Rechtlicher Handlungsrahmen
2.3 Akteure und Ziele
2.4 Instrumentelle Mittel
2.4.1 Bauleitplanung
2.4.2 Liegenschaftspolitik
2.4.3 Infrastrukturpolitik
2.4.4 Bau- und ordnungsrechtliche Instrumente
2.4.5 Finanz-, Steuer- und Tarifpolitik
2.4.6 Information, Beratung und Betreuung
2.4.7 Standortwerbung und –marketing

3 Ansätze der kommunalen Wirtschaftsförderung
3.1 Traditionelle Ansätze der kommunalen Wirtschaftsförderung
3.1.1 Ansiedlungsförderung neuer Unternehmen
3.1.2 Bestandpflege ortsansässiger Unternehmen
3.2 Neue Anforderungen und Handlungsfelder

4 Weiche Standortfaktoren
4.1 Zum Begriff Standortfaktor
4.2 Die Beziehung zwischen harten und weichen Standortfaktoren
4.3 Weiche unternehmensbezogene Standortfaktoren
4.3.1 Das Verhalten der kommunalen Verwaltung
4.3.2 Das Wirtschaftsklima
4.3.3 Das Image der Kommune
4.4 Weiche personenbezogene Standortfaktoren
4.4.1 Wohnen und Wohnumfeld
4.4.2 Kultur-, Freizeit- und Erholungsangebot
4.4.3 Die Attraktivität der Kommune und der weiteren Region
4.5 Zusammenhang zwischen weichen Standortfaktoren und hochqualifizierten Arbeitskräften

5 Weiche Standortfaktoren als kommunale Aufgabe
5.1 Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme auf weiche Standortfaktoren
5.2 Kommunale Handlungsrelevanz
5.3 Konkrete Handlungsmaßnahmen
5.3.1 Investive Maßnahmen
5.3.2 Organisatorische Maßnahmen
5.3.3 Marketing-Maßnahmen

Abschließende Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Gegenstand und Zielsetzung der Diplomarbeit

Kommunale Wirtschaftsförderung ist heutzutage für viele Städte, Gemeinden und Kreise ein zentraler Aufgabenbestandteil. Der Aufgabenkatalog reicht von der Ansiedlungsförderung neuer Unternehmen über die Pflege bereits ansässiger Betriebe bis hin zur Existenzgründungsförderung. Dabei denken einige, dass Subventionen an Unternehmen hierbei das entscheidende Mittel der Kommunalpolitik seien. Andere wiederum sehen die Beratung und Betreuung von Unternehmen oder eine Gewerbeflächenpolitik als wichtiges Element der kommunalen Wirtschaftsförderung an. Diese Gesichtspunkte charakterisieren jedoch bei Weitem nicht das kommunale Handlungsfeld im Bereich der Wirtschaftsförderung. Die Kommunen übernehmen vielmehr unter Einsatz verschiedener Instrumente ein großes Spektrum an Aufgaben- zugleich sind sie in ihrem Handeln vor allem durch rechtliche Grenzen und knapper finanzieller Ressourcen eingeschränkt.

Darüber hinaus stehen die kommunalen Akteure angesichts veränderter Rahmenbedingungen ständig vor neuen Herausforderungen. Die Globalisierung der Märkte sowie der wirtschaftliche Strukturwandel verschärfen zunehmend auch auf kommunaler Ebene den Konkurrenzkampf um Unternehmen und Einwohner und damit den Standortwettbewerb zwischen den Gemeinden. Um sich in Zukunft im Standortwettbewerb behaupten zu können, müssen die Standortgemeinden entsprechende Standortvorteile schaffen. Neben den klassischen harten Standortfaktoren wie kommunale Abgaben, Steuern und Kosten gewinnen hierbei insbesondere die weichen Standortfaktoren an Bedeutung. So haben sich beispielsweise die Anforderungen sowohl an die Wohnqualität als auch an die Güte und Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote erhöht. Es stellt sich folglich die Frage, inwiefern das Handlungsfeld „weiche Standortfaktoren“ als kommunale Aufgabe der Wirtschaftsförderung verstanden werden kann. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen, um eine erfolgreichen Entwicklung und Verbesserung weicher Standortfaktoren zu bewirken? Für welche Aspekte besteht besonderer Handlungsbedarf?

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung und Gestaltung weicher Standortfaktoren im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung. Dabei soll ein Überblick über die einzelnen weichen Faktoren gegeben werden, die infolge ihres Bedeutungszuwachses im Standortwettbewerb die Gemeinden veranlassen, ihre kommunalen Handlungskonzepte neu auszurichten. Ziel dieser Arbeit ist es, neben diesem Überblick aus der Handlungsrelevanz bezüglich weicher Standortfaktoren und den Einflussmöglichkeiten auf weiche Standortfaktoren konkrete Handlungsmaßnahmen für die Kommunen zu erarbeiten, die auf eine grundlegende Verbesserung dieser „außerökonomischen Faktoren“[1] abzielen.

1.2 Vorgehensweise

Diese Arbeit umfasst sechs Kapitel. Im Anschluss an die Einleitung führt das Kapitel 2 mit der Darstellung der theoretischen Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung näher in die Thematik ein. Zunächst wird der Begriff „kommunale Wirtschaftsförderung“ definiert, sodann erfolgt eine nähere Erläuterung des rechtlichen Handlungsrahmens, der kommunalen Akteure und Ziele sowie der instrumentellen Möglichkeiten der Kommunen.

Darauf aufbauend widmet sich Kapitel 3 den Ansätzen der kommunalen Wirtschaftsförderung. Dabei wird zunächst das traditionelle Handlungsfeld skizziert. Hieraus lassen sich Defizite ableiten, die ebenso wie die veränderten Rahmenbedingungen auf eine notwendige Neuorientierung der kommunalen Aktivitäten hindeuten.

Nachdem diese erläutert sind, werden im zentralen Kapitel 4 schließlich die weichen Standortfaktoren kommunaler Wirtschaftsförderung charakterisiert und analysiert. Zu diesem Zweck erfolgt eine Definition des Begriffs „weicher Standortfaktor“ in Abgrenzung zu den harten Standortfaktoren; zudem wird die Beziehung der beiden Typen zueinander diskutiert. Sodann wird anschließend ein detaillierter Überblick über einzelne wichtige weiche Standortfaktoren gegeben. Darüber hinaus wird die Frage nach deren Rolle für die Arbeits- und Wohnortentscheidung von hochqualifizierten Arbeitnehmern erörtert.

Im Anschluss daran befasst sich das Kapitel 5 mit den Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme auf die in Teil 4 vorgestellten weichen Standortqualitäten. In diesem Zusammenhang wird geklärt, bei welchen weichen Faktoren ein unmittelbarer Handlungsbedarf seitens der Kommunen besteht, bevor letztlich in einem weiteren Schritt konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.

Das letzte Kapitel ist als abschließende Zusammenfassung angelegt.

2 Theoretische Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung

In Deutschland existieren über 13000 Kommunen[2]. Die Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände müssen sich einer Vielzahl komplexer Aufgabenbereiche stellen. Eine der wichtigsten Aufgaben stellt die kommunale Wirtschaftsförderung dar. Darin übernehmen die Kommunen mit unterschiedlichsten Instrumenten verschiedene Funktionen und unterliegen dabei zugleich bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen.[3] Ziel dieses Kapitels ist es, einen Überblick über die theoretischen Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung zu vermitteln. Beginnend mit der Begriffsklärung wird anschließend der rechtliche Handlungsrahmen, die verschiedenen Ziele und Akteure der kommunalen Wirtschaftsförderung sowie die einzelnen instrumentellen Maßnahmen vorgestellt.

2.1 Zum Begriff der kommunalen Wirtschaftsförderung

Zum Begriff der kommunalen Wirtschaftsförderung ist ein umfassendes Schrifttum vorhanden, und dennoch ist eine genaue Inhaltsbestimmung problematisch. Bis heute ist kommunale Wirtschaftsförderung nicht eindeutig definiert. Die Bandbreite seiner Begriffsfassung ist in der Literatur sehr vielfältig: Einige Autoren bedienen sich der Wortinterpretation oder der Sicht- und Zielbestimmung, andere versuchen den Begriff näher zu bestimmen, indem sie damit zusammenhängende Aufgaben, Instrumente, Rechtsgrundlagen sowie den Handlungsrahmen nennen und beschreiben.

Die wohl am häufigsten zitierte Definition stammt von Möller (1963). Gemäß seiner Begriffsbestimmung ist kommunale Wirtschaftsförderung „derjenige Teil der öffentlichen Gemeindeaufgaben, der primär eine Begünstigung der örtlichen Wirtschaft durch Verbesserung ihrer Standortbedingungen und damit ihrer Produktivität und als sekundäre Folgewirkung die harmonische Gestaltung des Verhältnisses aller öffentlichen Gemeindeaufgaben zu den an ihnen bestehenden Interessen der Wirtschaft mittels geeigneter Lenkungsmaßnahmen und -handlungen der Gemeinde zum Gegenstand hat“[4].

Dieser spezifischen Beschreibung steht eine weiter gefasste Definition von Lange (1981) gegenüber: „Gemeindliche Wirtschaftsförderung ist die Förderung nichtgemeindlicher Wirtschaftstätigkeit durch Gemeinden.“[5] Demnach ist die kommunale Wirtschaftsförderung kein Selbstzweck, sondern muss eher „als Mittel zur Förderung des Wohls der sie betreibenden Gemeinde verstanden werden“[6]. Eine herausragende Bedeutung haben hierbei alle Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner ausgerichtet sind.

Während also für Möller die Förderung der kommunalen Wirtschaft durch eine Verbesserung der Standortbedingungen im Vordergrund steht, gilt für Lange hingegen das Gemeinwohl der Kommune als primäres Interesse. Diese Einschätzung Langes wird dadurch unterstützt, dass die kommunale Wirtschaftsförderung eine zur Daseinsvorsorge[7] zählende Aufgabe der Gemeinde repräsentiert, „die durch eine Schaffung bzw. Verbesserung der Standort- und Klimabedingungen für die Wirtschaft mittels Förderung, Pflege und Beratung das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung in der Gemeinden oder im Kreis sichert oder steigert“[8].

Im Zentrum dieser Förderung, Pflege und Beratung stehen sowohl bereits ansässige als auch ansiedlungswillige Unternehmen als unmittelbare Adressaten. In Bezug auf deren wirtschaftliche Entfaltung sind die Kommunen bestrebt, möglichst optimale Bedingungen für sie zu schaffen und gleichzeitig Entwicklungshemmnisse abzubauen. Zur Erfüllung dieser Funktion stehen den Gemeinden planerische, infrastrukturelle, finanzielle, beratende und koordinierende instrumentelle Möglichkeiten zur Verfügung.[9]

Kommunale Wirtschaftsförderung lässt sich inhaltlich also sehr unterschiedlich bestimmen. Oft ist das Begriffsverständnis determiniert durch die zu klärende Fragestellung und variiert daher je nach Zielsetzung und Intention des Autors. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass kommunale Wirtschaftsförderung als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Wirtschaft eine wachsende Bedeutung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommunalverwaltung hat. Sie kann als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden werden und ist somit ein wichtiger Bestandteil kommunaler Entwicklungspolitik.[10]

Allerdings unterliegt die kommunale Wirtschaftsförderung gewissen rechtlichen Einschränkungen, obwohl ein unmittelbares Gesetz zur kommunalen Wirtschaftsförderung nicht existiert. So widmet sich der folgende Abschnitt den Rechtsgrundlagen und -grenzen kommunaler Aktivitäten.

2.2 Rechtlicher Handlungsrahmen

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Kommunalwirtschaft ist Bestandteil der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Eine rechtliche Legitimation der Wirtschaftsförderung resultiert aus Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), dem sog. Grundsatz der Allzuständigkeit der Gemeinden.[11] Demzufolge wird den Kommunen das Recht gewährt, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“[12] zu regeln. Diese institutionelle „Selbstverwaltungsgarantie“ verpflichtet die Gemeinden, jede wirtschaftliche Tätigkeit, die das öffentliche Interesse verfolgt, anzunehmen, soweit sie nicht durch Gesetz einem anderen Träger zugeteilt worden ist. Als verfassungsrechtliche Norm setzt sie einen bundeseinheitlich geltenden Mindeststandart und belässt die rechtliche Ausgestaltung im Zuständigkeitsbereich des Landesrechts.[13] Dementsprechend weist zum Beispiel in der Hessischen Landesverfassung Artikel 137 Abs. 1,3 (HV) auf die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise hin.

Der Zusatz „in eigener Verantwortung“ in Artikel 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden eine Eigenverantwortlichkeit, durch die sie über das Ob, Wann und Wie ihrer Aufgabenwahrnehmung entscheiden können. Zur Verwirklichung dieser Eigenverantwortlichkeit kommt den Gemeinden eine Reihe von Hoheitsrechten zu. Der Staat gewährleistet den Gemeinden die Organisations-, Personal-, Gebiets-, Finanz-, Planungs-, Satzungs-, Haushalts- und Aufgabenhoheit.[14]

Darüber hinaus grenzen jedoch einzelnen Gemeindeordnungen diesen Handlungsspielraum kommunaler Akteure durch nähere Vorschriften zur kommunalen Wirtschaftsförderung ein. Sie konkretisieren die Aufgaben der Kommunen und legen die Trägerschaft für öffentliche Aufgaben fest.[15] Hier sind zudem die Haushaltsgrundsätze zu finden, die eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft vorschreiben. Nach § 92 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft beispielsweise „so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“[16]. Alle zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung müssen demnach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen, d. h., der Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Gemeinschaft stehen.[17] Ist dies nach Überprüfung jeder einzelnen Wirtschaftsförderungsmaßnahme durch eine Kosten-Nutzen-Analyse nicht der Fall, so kommt im konkreten Einzelfall kommunale Wirtschaftsförderung nicht zustande. Jedoch ist dabei zu bedenken, dass Wirtschaftsförderungsmaßnahmen nicht nur von Kosten-Nutzen-Vergleichen abhängen, schon gar nicht nur vom Nutzen für den eigenen Gemeindehaushalt, sondern vielmehr vom gesamtgesellschaftlichen Nutzen, der dem öffentlichen Wohl der Gemeinde dient.[18]

Zu den genannten rechtlichen Grenzen kommt hinzu, dass Gemeinden auch in ihrer Funktion als Wirtschaftsförderer der Bundes- und Landestreue (Artikel 37 GG) verpflichtet sind, „d. h., kommunale Wirtschaftsförderungsaktivitäten müssen zum einen prinzipiell in den marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen eingebunden sein, dürfen mithin nicht darauf abzielen, Marktprozesse aufzuhalten, umzukehren oder gar Marktkräfte dauerhaft außer Kraft zu setzen, und dürfen zum anderen nicht der gesamtstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere nicht der Wirtschaftsförderung von Bund, Ländern und EG zuwiderlaufen“.[19]

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Wirtschaftsförderung auf kommunaler Ebene bereits verfassungsrechtlich bezüglich Handlungsmöglichkeiten und -grenzen normiert ist. Aufgrund der garantierten Selbstverwaltung, der Allzuständigkeit und der Eigenverantwortlichkeit besitzen Kommunen einen erheblichen Handlungsspielraum, den sie erkennen und nutzen müssen. Gleichwohl setzt der Passus „im Rahmen der Gesetze“ und „der örtlichen Gemeinschaft“[20] in Artikel 28 Abs. 1 GG zugleich der gemeindlichen Wirtschaftförderung Grenzen. So sind die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihr Gemeindegebiet gebunden und unterliegen dem Gesetz. Das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, die marktwirtschaftliche Ordnung sowie das übergeordnete Landes- und Kommunalrecht schränken den Gestaltungsspielraum der kommunalen Wirtschaftsförderung ebenfalls ein.

2.3 Akteure und Ziele

Kommunale Wirtschaftsförderung ist ohne Unterstützung zahlreicher Akteure nicht denkbar. Ein ganzes Netzwerk von privaten und staatlichen Handlungsträgern ist an den Entscheidungsabläufen beteiligt. Wie der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen ist, steht im Zentrum aller Akteure selbstverständlich die Kommune. Sie wird durch den von der Bürgerschaft gewählten Stadtrat und den Bürgermeister repräsentiert.[21] Beide stehen der Stadtverwaltung vor. Darüber hinaus haben viele Kommunen bereits Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die die Aufgabe der Unternehmensförderung innerhalb der Kommune übernehmen.

Abb.1: Träger und Akteure der kommunalen Wirtschaftsförderung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eser, Thiemo W. (1992), Planspiel - Kommunale Wirtschaftsförderung, S. 12

Dem gegenüber steht der private Sektor mit den Unternehmen als Hauptakteur. Sie werden von den Kommunen durch Beratung- und Informationshilfe unterstützt und erhalten infrastrukturelle Rahmenbedingungen für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Im Gegenzug stützen die Unternehmen die Finanzkraft der Gemeinden, indem sie die Steuereinnahmen erhöhen. Dabei werden die unternehmerischen Interessen durch Kammern, Verbände, Gewerkschaften und andere Organisationen vertreten.

Neben den in Abbildung 1 dargestellten Akteuren sind auch Kreditinstitute, Arbeitsagenturen, Fachstellen und Ämter wichtige Mitglieder dieses Netzwerkes. Abschließend sei noch der staatliche Sektor, vertreten durch die Europäische Gemeinschaft, den Bund und die Bundesländer, erwähnt, der die Gemeinden bei ihrer Ausübung ihrer Aufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung unterstützt. Er verfolgt „ausgleichs-, wachtums-, struktur-, aber auch wettbewerbspolitische Ziele“[22].

Im Zusammenhang mit diesen Zielen stehen die Ziele der Kommunen: Das grundlegende Oberziel[23] der kommunalen Wirtschaftsförderung lässt sich aus der Gemeindeordnung ableiten und besteht in der „Sicherung und Steigerung der Wohlfahrt der Bevölkerung“[24]. Die Kommunen richten dabei ihre Aufmerksamkeit vor allem auf die Daseinsfürsorgepflicht zum Wohle der Einwohner und versuchen so, ihnen einen hohen Lebensstandard zu gewährleisten.

Aus diesem Oberziel resultieren Unterziele, die es für jede Gemeinde individuell zu formulieren und zu konkretisieren gilt. Schließlich hat jede Gemeinde ihre ganz speziellen Besonderheiten und Bedürfnisse, sodass einheitliche Unterzielformulierungen nicht ausreichend wären. Die Prioritäten einzelner Unterziele dürfen zudem nicht nur auf die jeweilige kommunale Situation ausgerichtet sein, sondern müssen zusätzlich in einem gesamtwirtschaftlichen Kontext stehen.[25]

In der Literatur herrscht hingegen weitgehende Übereinstimmung über die folgenden drei Unterziele: (1) die Erhaltung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, (2) die Sicherung und Erhöhung der Wirtschafts- und Finanzkraft der Kommune sowie (3) die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur.[26] Obwohl diese drei Unterziele im Rahmen der kommunalen Aktivitäten gemeinsam berücksichtigt werden müssen, dominiert in der Regel das Arbeitsplatzziel. Diese Dominanz wird damit begründet, dass mit der Besetzung von Arbeitsplätzen die Entstehung von Einkommen einhergeht. Einkommen wiederum führt zu einer Steigerung der sozialen und individuellen Wohlfahrt (z.B. gesellschaftliche Anerkennung, Lebensqualität, usw.) und damit zur Realisierung des intendierten Oberziels. Dem Arbeitsplatzziel folgt in der Rangordnung der Unterziele die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, wohingegen die Sicherung und Erhöhung der Finanzkraft eher nachrangig in der Wertigkeitsskala auftaucht.[27]

Neben den Unterzielen existieren ferner Nebenziele, die ebenfalls eine situative Ausrichtung auf die gemeindlichen Besonderheiten erfordern. Hierunter fallen beispielsweise die Hebung der Gesamtattraktivität der Gemeinde, die Förderung der kommunalen Kultur, die Vermeidung von Standortverlagerungen und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Derartige individualökonomische Nebenziele rangieren zwar mit den drei erstgenannten Unterzielen auf einer Zielebene, treten jedoch nicht in vergleichbarer Regelmäßigkeit oder etwa mit vergleichbarem Gewicht auf.[28] Auf der Grundlage dieser Zielanalyse erfolgt im nächsten Abschnitt die Erörterung der zur Zielerreichung notwendigen instrumentellen Mittel.

2.4 Instrumentelle Mittel

Wie im vorangegangenen Kapitel dargestellt wurde, zielt die kommunale Wirtschaftsförderung u. a. sowohl auf die Pflege bestehender als auch auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze ab (Dominanz des Arbeitsplatzziels). Zur Realisierung dieser Ziele steht den Gemeinden ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung: von der Bauleitplanung über eine Infrastruktur-, Finanz-, Steuer- und Tarifpolitik bis hin zu Beratungs- und Betreuungshilfen von Unternehmen. Ebenso komplex erscheint auch das Problem einer Systematisierung der zahlreichen Instrumente. Hierzu sind in der Literatur unterschiedliche Ansätze von Autoren vorgeschlagen worden, deren Einteilung sich primär aus der entsprechenden wissenschaftlichen Disziplin - sei es rechtswissenschaftlich, kommunalwissenschaftlich oder auch wirtschaftswissenschaftlich - ableiten lässt.[29] So differenziert Lange (1981) in seinem juristischen Gutachten die Mittel gemeindlicher Wirtschaftsförderung in drei Kategorien: (1) Information, Beratung und Erleichterung des Kontakts mit der Verwaltung, (2) finanzpolitische direkte und indirekte Instrumente sowie (3) rechtsverbindliche Erlaubnisse, Verbote und Gebote. Während die direkten Instrumente unmittelbar das zu fördernde Unternehmen betreffen, zielen die indirekten Maßnahmen auf die zu schaffenden Rahmenbedingungen ab.[30]

In diesem Zusammenhang weist Richter (1997) jedoch daraufhin, dass diese Einteilung nach den Gliederungskriterien der Unmittelbarkeit einerseits (im Sinne direkter und indirekter Maßnahmen[31] ) und Verbindlichkeit andererseits (hier Rechtsverbindlichkeit) nicht überschneidungsfrei und fließende Übergänge somit unvermeidlich seien. Richter präferiert stattdessen eine Gliederung in Anlehnung an Heuer (1985). Dessen eher volkswirtschaftlich orientierte Systematisierung reduziert die instrumentellen Mittel auf eine annehmbare Menge und betont stattdessen die ressortübergreifende Querschnittsaufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung.[32] Als Querschnittsfunktion zwischen Wirtschaft und Verwaltung müsse die Wirtschaftsförderung nämlich auch andere Ämter wie das Liegenschaftsamt, das Bauordnungsamt, das Umweltamt, die Stadtentwicklung, die Kämmerei und das Planungsamt in ihre Entscheidungen miteinbeziehen, um eine effiziente Unterstützung zu erhalten und Defizite der eigenen Perspektive zu erkennen.

Eine eher wettbewerbsorientierte Kategorisierung nimmt Schroers vor, indem er die Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung analog zum sogenannten Marketing-Mix in finanzpolitische, produktpolitische, distributionspolitische und kommunikationspolitische Maßnahmen differenziert. Auch dieser Ansatz strebt mit einer solchen Einteilung eine Vermeidung von Überschneidungen an. Zudem dient eine Koordination der einzelnen Fachbereiche (Gewerbeförderung, Verkehr, Bildung, Touristik, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Stadtplanung, Hochbau, usw.) unter einem einheitlichen Entwicklungsziel nicht nur der überschneidungsfreien Systematisierung, sondern auch einer Vermeidung von ineffizienten Einzelaktionen mit den Instrumenten.[33]

Im Folgenden wird die oben angesprochene Gliederung in Anlehnung an Heuer (1985) grundlegend für die weitere Untersuchung sein, um eine weitgehend überschneidungsfreie Systematisierung der instrumentellen Mittel zu gewährleisten. Sie verschafft einen übersichtlichen und gleichzeitig detaillierten Einblick in das vorhandene Instrumentarium und scheint daher im Hinblick auf die Untersuchungsziele dieser wissenschaftlichen Arbeit am treffendsten.

Ferner muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die genannten Instrumente zur kommunalen Wirtschaftsförderung nicht zwingend für jede Kommune in Betracht kommen. Der Einsatz einzelner Instrumente hängt ganz von den zu erreichenden Zielen und den zu lösenden Aufgaben ab. Je nachdem, in welcher Ausgangslage sich die Kommune befindet, nutzt sie die Gestaltungsspielräume, die ihr verbleiben, um Unternehmen zu einer Entscheidung in ihrem Sinne zu bewegen.[34] Von essenzieller Bedeutung ist dabei, dass der Einsatz der Instrumente eng aufeinander abgestimmt sein muss. Dabei gelten manche Instrumente als Grundvoraussetzung, andere wiederum dienen eher der Erleichterung der unternehmerischen Aktivitäten.[35] Es folgt eine Vorstellung und Diskussion der einzelnen Förderungsinstrumente.

2.4.1 Bauleitplanung

Ein klassisches Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung stellt die Bauleitplanung im Rahmen der Gewerbeflächenpolitik dar. Sie ist insbesondere für die Ansiedlung neuer bzw. die Verlagerung ortsansässiger Unternehmen von eminenter Bedeutung, da den Unternehmen seitens der Kommunen ausreichende Gewerbeflächen in guter Qualität und Ausstattung zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine angebotsorientierte Planung von Gewerbeflächen ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftsförderung. Sind schließlich entsprechende Flächen nicht vorhanden, verlieren die Gemeinden an Standortattraktivität, und an einer Ansiedlung interessierte Unternehmen entscheiden sich letztlich für eine konkurrierende Gemeinde.

Bei der Bauleitplanung geht es demnach schwerpunktmäßig um die Ausweisung und Erschließung von Gewerbeflächen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Hinzu kommen sämtliche Maßnahmen zur Anpassung der bauleitplanerischen Festsetzung an die Nutzungswünsche der Betriebe, zur planerischen Standortsicherung in sog. Gemengelagen[36] sowie zur Bearbeitung von Bauvoranfragen und Bauanträgen (Becker, W. 1991, S.E/II.3).

Das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PZVO) sind die gesetzlichen Grundlagen der Bauleitplanung. Gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken innerhalb der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dabei wird in einem zweigestuften Verfahren zunächst ein vorbereitender Flächennutzungsplan erstellt, der für das gesamte Gemeindegebiet gilt (§§ 5-7 BauGB), und anschließend ein verbindlicher Bebauungsplan, der sich auf ein abgegrenztes Teilgebiet der Gemeinde bezieht (§§ 8-10 BauGB), sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Hierbei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten (§ 1 Abs. 4 BauGB).

2.4.2 Liegenschaftspolitik

Die Ausarbeitung und Verabschiedung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen genügt allerdings nicht, um alle unternehmerischen Standortanforderungen zu befriedigen. Sogenannte liegenschaftspolitische Maßnahmen unterstützen die Standortdynamik der Kommunen, indem sie Flächen sichern, entwickeln und bereitstellen. Sowohl der Ankauf als auch die Bevorratung von potenziellen Grundstücken für Gewerbeansiedlung einerseits und für Wohnraumerstellung andererseits (zur Bindung von Arbeitskräften anzusiedelnder Unternehmen) zählen zu den klassischen Instrumenten der Liegenschaftspolitik.[37] Voraussetzung einer qualifizierten Bevorratungspolitik ist zum einen das Erfordernis, dass Flächen nicht ad hoc, sondern vorrätig vorhanden sind, zum anderen jenes, dass die Kommunen sich tatsächlich im Besitz der jeweiligen Flächen befinden. Auf diese Weise verfügen sie jederzeit über geeignete Grundstücke für interessierte an- und umsiedlungswillige Unternehmen zu möglichst günstigen Konditionen und sind zugleich in der Lage, die betreffenden Betriebe über Größe und Lage des Grundstücks sowie über Nutzung und Ausstattung zu informieren.[38]

Des Weiteren umfasst die Liegenschaftspolitik auch die Veräußerung gemeindeeigener Gewerbeflächen und die Vergabe langfristiger Nutzungsrechte (Erbpacht) bzw. die Vermietung öffentlicher Betriebsgebäude.[39] Angesichts der zunehmenden Knappheit von Grundstücken spielt die Wiederherstellung brach gefallener Gewerbeflächen eine zunehmend wichtige Rolle. Jedoch ist eine Wiedernutzung alter Flächen nicht immer problemlos möglich. Als hinderlich erweisen sich häufig überzogene Erlösvorstellungen der Eigentümer[40] sowie die für eine Unternehmensansiedlung notwendige Aufbereitung der Flächen und die damit verbundenen Kosten. Im Hinblick auf die Flächennutzung zählen neben den Kosten für ein an- bzw. umsiedelndes Unternehmen die Qualität der Flächen, die Güte der weichen Standortfaktoren und die räumliche Nähe zu anderen Unternehmen zu den zentralen Maßstäben einer kommunalen Liegenschaftspolitik.[41]

2.4.3 Infrastrukturpolitik

Als weiteres klassisches Instrument kommunaler Wirtschaftsförderung beinhaltet die Infrastrukturpolitik Maßnahmen zum Ausbau und zur Entwicklung sowohl der sozialen als auch der technischen Infrastruktur. Dabei konzentriert sich die soziale Infrastruktur im Wesentlichen auf die Verbesserung und Erweiterung von Wohn-, Einkaufs-, Bildungs-, Freizeit-, Erholungs- und Kultureinrichtungen, wobei hier - angesichts des Konkurrenzkampfes um hochqualifizierte Arbeitskräfte - weniger die Quantität als vielmehr die Qualität im Vordergrund steht. Die technische Infrastruktur hingegen umfasst den Ausbau der Verkehrsanbindung (Straßen-, Bahn- und Luftverkehr) und der Ver- und Entsorgungsanlagen (Energie, Wasser, Gas und Abwasser). Investitionen in derartige Standortfaktoren fördern die unternehmerischen Entwicklungsmöglichkeiten und sind zugleich unentbehrlich zur Steigerung der Lebensqualität.

2.4.4 Bau- und ordnungsrechtliche Instrumente

Im Zuge der kommunalen Flächennutzung sind für Bauabsichten zahlreiche Verordnungen verabschiedet wurden. Hierbei müssen vor allem bau- und planungsrechtliche, immissions-, gewerbe-, verkehrs- und arbeitsordnungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Obwohl angesichts dessen die Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Wirtschaftsförderung zunächst sehr eingeschränkt erscheinen, existieren durch geschickte Auslegung und Handhabung der Normen durchaus Optionen in Bezug auf die Beeinflussung der betrieblichen Entwicklung. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, zur Abmilderung von Baubestimmungen und -auflagen und zur Erteilung von Sondergenehmigungen.[42]

2.4.5 Finanz-, Steuer- und Tarifpolitik

Möglichkeiten zur Ausgestaltung der steuerpolitischen Instrumente bestehen einerseits in der Variation der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer[43], andererseits in der Stundung[44] und Erlass von Gemeindesteuern.[45] Durch Hebesatzveränderungen haben die Kommunen somit die Möglichkeit, auf die wirtschaftliche Entwicklung ortsansässiger und sich neu ansiedelnder Unternehmen Einfluss zu nehmen. Ein vergleichsweise niedriger Hebesatz entlastet die Unternehmen vor Ort und stellt deshalb einen Standortvorteil dar, der sich auch positiv auf eine unternehmerische Ansiedlungsentscheidung auswirken kann.[46] Dagegen schrecken hohe Hebesätze potenzielle Investoren ab, führen aber zu höheren kommunalen Einnahmen. Wenngleich empirische Untersuchungen belegt haben, dass nachteilige Steuerhebesätze ebenso wie Sondertarife für öffentliche Ver- und Entsorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser) nicht zu den primären Gründen für unternehmerische Standortentscheidungen bzw. Standortverlagerungen gehören, so kommt diesen finanzpolitischen Instrumenten dennoch – vor allem beim direkten Vergleich mit anderen Kommunen – bei erheblichen Abweichungen vom Durchschnitt eine wichtige Funktion zu.[47]

Stundung bzw. Erlass von Gemeindesteuern sind hingegen keine zur Attraktivitätssteigerung einer Kommune geeigneten Instrumente. Sie werden eher als Hilfe zur Überwindung von Liquiditätsengpässen ortsansässiger Betriebe herangezogen.[48] So können Unternehmen, die sich in einer defizitären Lage befinden, entlastet und damit unter Umständen für den Standort gesichert werden.

Eine andere Möglichkeit, einem Unternehmen aus einer defizitären Lage zu verhelfen, bieten direkte Finanzhilfen. Dazu zählt die Vergabe offener und versteckter Subventionen (z. B. verlorene Zuschüsse und Grundstücksverkauf unter Marktwert), die Gewährung und Vermittlung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften. Sofern die Kredite und Zuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms von der EG genehmigt wurden, können diese Mittel für solche Arten finanzieller Förderhilfen verwendet werden.

2.4.6 Information, Beratung und Betreuung

Information und Beratung über standortrelevante Bedingungen einer Gemeinde nehmen zunehmend eine herausragende Stellung im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung ein. So wurde in einer Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik bereits 1995 konstatiert, dass dieses Instrumentarium mit einem Arbeitsaufwand von ca. 20 Prozent der täglichen Arbeitszeit von beinahe allen befragten Wirtschaftsförderern als sehr wichtig empfunden wird.[49] Zielgruppen dieser Instrumente sind sowohl die Betriebe vor Ort als auch potenzielle Neuansiedler sowie Existenzgründer. Sie erhalten vor allem Beratungshilfen bei der Suche nach einem neuen Standort bzw. bei Problemen an bestehenden Standorten und Informationshilfen bei der Ermittlung nach standortrelevanten Daten wie beispielsweise Wirtschafts- und Strukturdaten sowie Bevölkerungs- und Bildungsdaten. Die Unternehmen interessieren sich zudem für Fördermöglichkeiten, regionale Standortbesonderheiten, Existenzgründungshilfen und für Kooperationsmöglichkeiten. Dabei gehört es zur Betreuung der Unternehmen durch die Kommune, dass die Kontakte zur Verwaltung erleichtert werden.[50] Die Verwaltung als zentraler Ansprechpartner muss nun auf die unterschiedlichsten Anfragen und Interessen der Unternehmen bestmöglich reagieren.[51] Auf den individuellen Bedarf des betreffenden Unternehmens abgestimmt bietet sie möglichst schnelle und effektive Serviceleistungen.

2.4.7 Standortwerbung und –marketing

Schließlich bleibt bei der Darstellung der Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung noch die Standortwerbung zu berücksichtigen. Ziel der Standortwerbung ist es einerseits, das allgemeine Image der Gemeinde aufzuwerten, nicht zuletzt um Unternehmen auf sich aufmerksam zu machen, andererseits besteht es darin, Unternehmen direkt für die Gemeinde zu gewinnen bzw. sie anzuwerben. So unterteilt auch Richter (1997) die Standortwerbung inhaltlich in die Bereiche Imagepflege und Akquisition, wobei beide Maßnahmen „außenorientiert sind und sich im allgemeinen an auswärtige Unternehmen wenden“[52]. Zum Einsatz kommen hierbei in erster Linie Standortpräsentationen auf Messen und Ausstellungen, Standortbroschüren, direktes Anschreiben von Unternehmen, Fremdenverkehrswerbung und Anzeigenwerbung.

Werden diese Werbeaktivitäten erfolgreich umgesetzt, können sie der Gemeinde ein attraktives Standortprofil verleihen. Davon profitieren letztlich nicht nur die Gemeinden selbst, sondern auch ortsansässige Betriebe, Kreditinstitute, der Arbeitsmarkt sowie Gewerkschaften und Verbände. Folglich kann das gesamte kommunale Wirtschaftsklima durch ein exzellentes Standortmarketing verbessert werden.

In Bezug auf die Ergebnisse des Kapitels bleibt festzuhalten, dass die kommunale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Daseinsvorsorge auf die Sicherung und Steigerung der allgemeinen Lebensbedingungen abzielt. Darauf aufbauend existieren, wie gezeigt wurde, Unter- und Nebenziele, die eine situative Ausrichtung auf die spezifischen Besonderheiten einer Gemeinde erfordern. Dabei dominiert in der Praxis heutzutage das Arbeitsplatzziel, gefolgt von dem Ziel der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Das Schlusslicht der Rangfolge bildet das Ziel der Sicherung und Erhöhung der Finanzkraft. Zur Realisierung dieser Ziele stehen dem Netzwerk kommunaler Entscheidungsträger - mit der Kommune im Zentrum - zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Dabei sind den kommunalen Aktivitäten zugleich enge rechtliche Grenzen gesetzt, die berücksichtigt werden müssen.

Vor diesem theoretischen Hintergrund folgt nun eine Erörterung sowohl der traditionellen als auch der neuen Handlungsfelder der kommunalen Wirtschaftsförderung.

3 Ansätze der kommunalen Wirtschaftsförderung

Nachdem im vorangegangenen Kapitel die theoretischen Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung vorgestellt wurden, stehen nun deren Ansätze im Vordergrund. Man unterscheidet hierbei zwischen traditionellen und neuen Handlungsfeldern. Zunächst werden die Vorgehensweise und die Ergebnisse der traditionellen Wirtschaftsförderung vermittelt. Hieraus werden wesentliche Schwächen abgeleitet, die zusammen mit veränderten Rahmenbedingungen zu einer Erörterung des neuen kommunalen Handlungsfeld der Wirtschaftsförderung hinleiten.

3.1 Traditionelle Ansätze der kommunalen Wirtschaftsförderung

Die traditionelle Förderung der kommunalen Wirtschaft umfasst zwei konkrete Aufgabenschwerpunkte: die Ansiedlungsförderung neuer und die Bestandspflege ortsansässiger Unternehmen. Bis zur ersten Hälfte der 70er Jahre dominierte im Zuge des Wiederaufbaus und des enormen Wirtschaftswachstums nach dem Zweiten Weltkrieg die Unternehmensansiedlung.[53] Denn „solange die Wirtschaft ‚boomte‘, es Betriebe ‚zu verteilen gab‘, die Verfügbarkeit der Ressource ‚Boden‘ bzw. ‚Flächen‘ nicht in Frage gestellt wurde und generell Umweltfragen allenfalls von einigen Exoten thematisiert wurden, war diese auf kurzfristige Ansiedlungserfolge ausgerichtete Form kommunaler Wirtschaftsförderung scheinbar hinreichend und problemadäquat“[54]. Die Rahmenbedingungen blieben aber nicht konstant. Mit dem Rückgang des wirtschaftlichen Aufschwungs in der zweiten Hälfte der 70er Jahre und den damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen mussten die bisherigen Handlungsziele und Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung neu überdacht werden. Während sich die Ansiedlung neuer Betriebe rückläufig entwickelte, stieg zugleich die Arbeitslosigkeit.[55] Zudem stellte sich ein Teil der noch verbliebenen Neuansiedlungen nicht als neue Unternehmensansiedlungen heraus, sondern vielmehr als Betriebsverlagerungen.[56] So kam es schließlich zu einer Verlagerung der Prioritäten: Die Bestandspflege ortsansässiger Unternehmen wurde nun als wesentliche Aufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung verstanden.

Beide traditionellen Ansätze können einander nicht ersetzen und müssen also unter den spezifischen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Im Folgenden werden nun die beiden kommunalen Handlungsfelder näher erläutert.

3.1.1 Ansiedlungsförderung neuer Unternehmen

Die Förderung von Neuansiedlungen ist diejenige kommunale Aufgabe, die – so banal dies auch klingen mag – auf die Ansiedlung standortsuchender Unternehmen innerhalb einer Kommune abzielt.[57] Wie Abbildung 2 aufzeigt, werden hierbei drei Formen von Unternehmensansiedlungen unterschieden: (1) die Existenzgründung, (2) die Unternehmensneuerrichtung und (3) die Unternehmensverlagerung.[58] Diese drei Formen werden im Folgenden genauer vorgestellt.

Abb.2: Formen der Unternehmensansiedlung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Rothe, C. (2005), S. 7.

(1) Existenzgründung

Eine Existenzgründung bedeutet, dass eine Wirtschaftseinheit[59] bei null anfängt und so mit hohem Aufwand ein neues Unternehmen geschaffen wird. Dieser Weg in die Selbstständigkeit beginnt in der Regel mit einem Einbetriebunternehmen[60].[61] Der Schwerpunkt der kommunalen Wirtschaftsförderung liegt dabei insbesondere auf der Existenzgründerberatung und der Aufklärung über öffentliche Förderprogramme.

(2) Unternehmensneuerrichtung

Während bei der Existenzgründung noch keine Wirtschaftseinheit im Sinne eines Mutterunternehmens besteht, so handelt es sich bei der Neuerrichtung nicht selten um die Gründung eines Tochterunternehmens oder eines weiteren Unternehmenswerks.[62] In diesem Fall konnten bereits Erfahrungen und branchenspezifisches Know-how gesammelt werden, das bei der Ansiedlung einer neuen Produktionsstätte vorteilhaft verwendet werden kann. Die Gemeinden fungieren als Berater und nutzen hier vor allem das Instrument der Liegenschaftspolitik.

(3) Unternehmensverlagerung

Unter einer Unternehmensverlagerung hingegen wird der Wechsel eines Betriebs von einem Standort zu einem anderen verstanden. Ein bestehendes Unternehmen verlegt hierbei seine Produktionsstätte oder einzelne betriebliche Funktionen an einen neuen Standort, etwa aufgrund standortspezifischer Restriktionen wie z. B. einer ungünstigen Verkehrslage oder ungeeigneter Gewerbeflächen.[63] Auch bei dieser Form der Unternehmensansiedlung steht für die Kommunen die Betreuung der sich ansiedelnden Betriebe im Vordergrund.

Hat sich ein Unternehmen für eine Ansiedlung innerhalb einer bestimmten Kommune entschieden, so ist diesem Entschluss in der Regel eine intensive Vorarbeit der kommunalen Handlungsträger vorausgegangen. Zunächst einmal muss ein ansiedlungswilliges Unternehmen auf die Gemeinde aufmerksam werden. Hierzu bedarf es einer fundierten Standortwerbung, die die Standortvorteile der Kommune zum Ausdruck bringt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Standortwerbung ist die Verfügbarkeit entsprechender Gewerbeflächen und Förderprogramme. Sind freie Gewerbeflächen vorhanden, können diese in einer Standortbroschüre veröffentlicht werden.[64] Die Gemeinden bieten heutzutage derartige Standortbroschüren als Download im Internet an – so zum Beispiel auch die Wirtschaftsregion Kassel.

Darüber hinaus können in einer Standortbroschüre weitere Vorteile einer Gemeinde hervorgehoben werden. Abbildung 3 zeigt die Rangfolge sog. Pull-Faktoren auf, die als positiv wirkende Standortfaktoren eine entscheidende Rolle für potenzielle Neuansiedlungen spielen.[65]

Abb. 3: Pull-Faktoren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Erhebungen des Deutschen Instituts für Urbanistik.

Demnach beeinflussen die Verkehrssituation und das Angebot an Gewerbeflächen die Standortwahl der Unternehmen am häufigsten. Die Aspekte „Branchenkontakt“, „Wohnen und Wohnumfeld“ sowie „Image der Region“ werden hingegen bei der Entscheidung für einen Standort als weniger wichtig erachtet. Wie sich im Laufe der Untersuchung noch herausstellen wird, gilt es aber gerade solchen „weichen“ Standortfaktoren besondere Beachtung zu schenken.

Bevor jedoch weiche Standortfaktoren als solche thematisiert werden, wird zunächst noch das zweite traditionelle Handlungsfeld der kommunalen Wirtschaftsförderung, die Bestandspflege, vorgestellt.

3.1.2 Bestandspflege ortsansässiger Unternehmen

Seit Mitte der 70er Jahre steht infolge des rückläufigen Neuansiedlungspotenzials überwiegend die Bestandspflege im Zentrum der traditionellen Wirtschaftsförderung.[66] Zeitlich gesehen liegt die Unternehmensansiedlung vor der Bestandspflege, sodass die Kommunen nach der erfolgreichen Realisierung einer Unternehmensansiedlung versuchen, die nunmehr bestehenden Unternehmen am Standort zu halten.[67] Im Gegensatz zur Ansiedlungsförderung neuer Unternehmen orientiert sich die Bestandspflege am „endogenen Potenzial“[68] einer Gemeinde. So steht jetzt nicht mehr in erster Linie das ansiedlungswillige Unternehmen im Fokus der Förderungsaufgabe, sondern die ortsansässigen Betriebe. Sie sollen nach Möglichkeit in der Gemeinde angesiedelt bleiben und müssen daher auch durch gezielte Betreuung unterstützt werden.[69] Damit die bestehenden Betriebe der Kommune erhalten bleiben, wird auf zwei wesentliche Komponenten der kommunalen Förderung zurückgegriffen: die Bestandssicherung und die Bestandsentwicklung. Auf diese beiden Aspekte wird im Folgenden näher eingegangen.

(1) Bestandssicherung

Ziel der Bestandssicherung ist es in erster Linie, Betriebsverlagerungen, -verkleinerungen oder sogar -schließungen zu verhindern. In Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und anderen Institutionen werden die bestehenden Unternehmen in ihren Anliegen und Problemen betreut und beraten. Blume (2003) bezeichnet die Unternehmen auch als „‘Kunden‘ der kommunalen Wirtschaftsförderung“[70], deren Pflegebedarf rechtzeitig erkannt werden müsse. Sind die Kommunen erst durch Kontaktaufnahme seitens der Betriebe auf eine potenzielle Verlagerung aufmerksam geworden, ist die Abwanderung eventuell schon nicht mehr zu verhindern. Eine „Früherkennung“ ist demnach notwendig, um rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können, die eine Standortverlagerung vermeiden.[71] Die hierfür erforderlichen Informationen erhalten die Gemeinden durch kontinuierliche Betriebsbesuche, Kontaktherstellung über Messen und Ausstellungen sowie über Kontaktpflege durch die Betreuungsleistung. Auch der Austausch mit anderen Ämtern und Verbänden wie dem Arbeitgeberverband und Gewerkschaften dienen der Prävention von Abwanderungen.

(2) Bestandsentwicklung

Im Rahmen der Bestandspflege wird die Sicherung des Bestandes um die Bestandsentwicklung ergänzt. Dabei geht es weniger um eine Problemerkennung bzw. -lösung, sondern vielmehr um die Förderung von Entwicklungspotenzialen ortsansässiger Unternehmen. Die Kommunen unterstützen die bereits bestehenden Unternehmen, indem Entwicklungshemmnisse abgebaut und Innovationsfähigkeiten gefördert werden. Dadurch wird das wirtschaftliche Wachstum und damit das endogene Potenzial einer Gemeinde gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Auf diese Weise schafft die kommunale Wirtschaftsförderung ein betriebsfreundliches Klima, das die Unternehmen veranlassen könnte, ihren Betrieb zu erweitern oder gar einen Betrieb neu zu gründen. In einer Art Lotsenfunktion übernimmt die Gemeinde dann Verwaltungsaufgaben, um bürokratische Behördenvorgänge zu beschleunigen und die Unternehmen im „Behördendschungel“[72] zu entlasten.

Ein solches betriebsfreundliches Klima kann jedoch im Rahmen der Bestandspflege durch sog. Push-Faktoren gestört werden. Sie stehen den Standortvorteilen (Pull-Faktoren) im Falle von Neuansiedlungen gegenüber.[73] Als negativ ausgeprägte Faktoren können sie die Unternehmen zu einer Verlagerung, Schrumpfung oder Schließung zwingen.[74] Abbildung 4 zeigt auf, dass vor allem das mangelnde Angebot an Büro- und Gewerbeflächen Grund dafür sein kann, dass ein Unternehmen seinen Standort wechselt.[75] Ein weiteres mögliches Hemmnis am alten Standort stellt eine schlechte Verkehrsanbindung dar, gefolgt von hohen Flächen- und Mietkosten, einer Vielzahl von Umweltschutzauflagen und einem hohen Lohnkostenniveau. Übereinstimmend mit den Pull-Faktoren bilden hier ebenfalls das Image der Region, die Abgaben bzw. Steuern und der Branchenkontakt das Schlusslicht.

[...]


[1] Grabow/Henckel/Hollbach-Grömig (1995), S. 63.

[2] Mit Kommunen bezeichnet man Gebietskörperschaften wie Gemeinden, kreisfreie und kreisangehörige Städte und Landkreise. Sie bilden im Verwaltungsaufbau neben dem Bund und den Ländern die unterste Verwaltungsebene.

[3] Vgl. Hollbach-Grömig, Beate (2002), S. 3.

[4] Möller, F. (1963), S. 42, zitiert nach Lange, K. (1981), S. 5.

[5] Lange, K. (1981), S. 5.

[6] Vgl. ebenda.

[7] Hierunter versteht man die staatliche Aufgabe der Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen wie beispielsweise die Versorgung mit Energie, Wasser, ein Bildungs- und Verkehrswesen, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Infrastruktur usw.; vgl. Wikipedia (2008a), o. S.

[8] Knemeyer u.a. (1981), S. 15.

[9] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 9.

[10] Vgl. Grätz, C. 1983, S. 8, zitiert nach Sartowski, R. (1990), S. 10.

[11] Vgl. Richter, M. (1997), S. 16.

[12] GG, Artikel 28 Abs.2 Satz 1.

[13] Vgl. Lange, K. (1981), S. 25.

[14] Vgl. Knopp/ Nowacki/ Wrede (2002), S. 8 f.

[15] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 14.

[16] Dieser Haushaltsgrundsatz ist ebenfalls in allen anderen Gemeindeordnungen zu finden. Die HGO dient hier der Beispielfunktion.

[17] Vgl. ebenda.

[18] Vgl. Lange, K. (1981), S. 64.

[19] Kistenmacher/Geyer/Hartmann (1994), S. 19.

[20] Laut Bundesverfassungsgericht sind Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft solche, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbstständig bewältigt werden können; vgl. BVerfGE 8, 122 (134).

[21] Vgl. Eser, Thiemo W. (1992), S. 11.

[22] Ebenda.

[23] Vgl. Richter, M. (1997), S. 22.

[24] Vgl. §1 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dieser Paragraf ist ebenso in vielen anderen Gemeindeordnungen zu finden und gilt hier stellvertretend.

[25] Vgl. Schübel, S. (1996), S. 55 ff; Schroers, H.-G. (1995), S. 53.

[26] Vgl. Richter, M. (1997), S. 22

[27] Diese Rangfolge ergibt sich aus einer Befragung verschiedener Städte; vgl. Schroers, H.-G. (1995), S. 52; Heuer, H. (1985), S. 29; Sartowski, R. (1990), S. 97.

[28] Lange, K. (1981), S. 7.

[29] Vgl. Richter, M. (1997), S. 28.

[30] Vgl. Lange, K. (1981), S. 9.

[31] Vgl. dazu auch Tab.3 im Anhang.

[32] Vgl. Richter, M. (1997), S. 28f.

[33] Schroers, H.-G. (1995), S. 53.

[34] Vgl. Ballestrem, F. (1974), S. 60.

[35] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 101.

[36] Bei „Gemengelagen“ handelt es sich um Konfliktsituationen über die Art und Nutzung von Gebäuden und Flächen. Nutzungskonflikte ergeben sich vor allem aus dem Nebeneinander von gewerblich-industrieller und wohnlicher Nutzung, z.B. in Gestalt von Lärm, Geruch und Luftverschmutzung; vgl. Umweltlexikon Online, o. S.

[37] Vgl. Schroers, H.-G. (1995), S. 56.

[38] Vgl. Reschl, R./Rogg, W. (2003), S. 55 f. sowie vgl. Richter, M. (1997), S. 30.

[39] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 16.

[40] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 17.

[41] Vgl. Wollmann, H./ Roth, R. (1999), S. 627.

[42] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 16 und 109.

[43] Unter dem Begriff Hebesatz versteht man den für die Erhebung der Grund- bzw. Gewerbesteuer von den Gemeinden einheitlich festzusetzenden Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag zu vervielfältigen ist, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Dabei kann eine Gemeinde grundsätzlich für die Grundsteuer einen anderen Hebesatz festlegen als für die Gewerbesteuer; dies ist gängige Praxis; vgl. Gabler Wirtschaftslexikon E-J (2004), S. 1380.

[44] Als Stundung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird; vgl. Gabler Wirtschaftslexikon S-Z (2004), S. 2857.

[45] Vgl. Schroers, H.-G. (1995), S. 55.

[46] Vgl. Stauder, J. (1991), S. E/II.1.

[47] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 106.

[48] Vgl. Heuer, H. (1985), S. 57.

[49] Vgl. Hollbach-Grömig, B. (1996), S. 56. Befragt wurden in dieser Studie 170 Städte und Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohner mit dem Ziel einen Überblick über Tätigkeiten und Aktivitätsmuster der Wirtschaftsförderung herzustellen.

[50] Vgl. Lange, K. (1981), S. 12.

[51] Vgl. Sartowski, R. (1990), S. 19.

[52] Richter, M. (1997), S. 36.

[53] Vgl. Weber, J. (2000), S. 70.

[54] Kistenmacher u. a. (1994), S. 21.

[55] Vgl. Weber, J. (200), S. 71.

[56] Vgl. ebenda, S. 72.

[57] Vgl. Richter, M. (1997), S. 24.

[58] Vgl. Rothe, C. (2005), S. 2.

[59] Unter einer Wirtschaftseinheit versteht man die am arbeitsteiligen Wirtschaftsprozess beteiligten Akteure. Dazu gehören öffentliche und private Haushalte sowie Betriebe. Im Zusammenhang mit der hier angesprochenen Existenzgründung ist speziell die Wirtschaftseinheit „Betriebe“ gemeint.

[60] Ein Einbetriebunternehmen besteht lediglich aus einem einzigen Betrieb. Von Mehrbetriebunternehmen spricht man hingegen, wenn das Unternehmen mindestens zwei örtlich getrennte Betriebe führt; vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2008), o. S.

[61] Vgl. Grabow/Henckel/Hollbach-Grömig (1995), S. 141.

[62] Vgl. Rothe, C. (2005), S. 8 f.

[63] Vgl. ebenda.

[64] Vgl. Becker, W. (1991), S. E/I.4.

[65] Eigene Darstellung in Anlehnung an Grabow, Busso u. a. (1995), S. 232 f.; Richter, M. (1997), S. 25.

[66] Vgl. Weber, J. (2000), S. 71.

[67] Vgl. Rothe, C. (2005), S. 2.

[68] Das endogene Potenzial einer Gemeinde besteht aus den vorhandenen wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der örtlichen Betriebe, (der Begriff „endogen“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „im Inneren“).

[69] Vgl. Wikipedia (2008b), o. S.

[70] Blume, L. (2003), S. 90.

[71] Vgl. Kayser, P. (2006), S. 66.

[72] Dill, G. /Stauder, J. u. a. (1994), S. 22.

[73] Vgl. Grabow, B. u. a. (1995), S. 231 f.; Richter, M.(1997), S. 27.

[74] Vgl. ebenda.

[75] Eigene Darstellung in Anlehnung an Grabow, Busso u. a.(1995), S. 232 f.; Richter, M.(1997), S. 27.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836622165
DOI
10.3239/9783836622165
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Kassel – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2008 (November)
Note
1,3
Schlagworte
standortfaktor wirtschaftsförderung arbeitskräfte qualifikation wirtschaft
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Titel: Weiche Standortfaktoren als Angelegenheit der kommunalen Wirtschaftsförderung
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