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Erfassen und Berücksichtigung des Befundes von Gebäuden in der Immobilienwertermittlung

©2004 Diplomarbeit 258 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In der Immobilienwertermittlung benötigt man zur Durchführung einer sachgemäßen Grundstücksbewertung umfangreiche Kenntnisse über das Bewertungsobjekt. Zum einen ergeben sich diese aus dem Grundstück selbst und zum anderen werden Immobilienmarktfaktoren benötigt. Im Wertgutachten gilt es das Bewertungsobjekt ausreichend präzise darzustellen, so dass es jeder wieder erkennen und die durchgeführte Bewertung nachvollziehen kann. Für eine aussagekräftige Beschreibung ist demnach eine Begutachtung des Objektes durchzuführen. Oftmals besteht das Ergebnis aus der Zusammentragung vieler einzelner Wertmerkmale. Das Erfassen und Darstellen der markanten und wertbildenden Merkmale gilt als Grundvoraussetzung für die anschließende Immobilienwertermittlung. Probleme ergeben sich hierbei bereits schon bei der Erfassung der notwendigen Daten. Es stellt sich nun die Frage, was soll man aufnehmen, welche Merkmale sind wertrelevant und welche Tatsachen können vernachlässigt werden. Daraus ergibt sich wiederum eine Anforderung an die Untersuchung und Befundaufnahme selbst, d.h. wie gehe ich beim Erfassen von Gebäuden vor und welche Möglichkeiten gibt es.
Für die Befunderfassung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gibt es derzeit ein relativ großes Angebot an vorgefertigten Formularen und Wertermittlungssoftware. Diese beinhalten auch einen beschreibenden Teil des Bewertungsobjektes. Bevor jedoch Eintragungen getätigt werden können, müssen Daten hierfür vorliegen. Die eigentliche Datenbeschaffung bleibt dem Bearbeiter vorbehalten. Natürlich dient diese Software auch zu Speicherung und Auswertung der eingegebenen Fakten und kann fortführend auch als Datengrundlage dienen (Mietpreise, Liegenschaftszins). Für die Erfassung der Grundstücksdaten gibt es so genannte Checklisten oder Aufnahmebögen, die teilweise in der Literatur und als Dokumentendatei zum Wertermittlungsprogramm zu finden sind. Viele Vorlagen sind oft nicht auf das Bewertungsobjekt abgestimmt, und durch das sture Abarbeiten der bereits vorgegebenen Punkte wird der Bezug zum Objekt vernachlässigt. Diese Aufnahmebögen verfügen teilweise über „Ankreuz-Kästchen“ und einer freien Beschreibung. Fortführende Aussagen hierzu werden im Abschnitt – Aufnahmebogen- getätigt. Die derzeit auf dem Markt befindlichen Erfassungsbögen für Gebäude sind unzureichend strukturiert und erlauben keine differenzierte Betrachtung von mehreren Geschossen. Weiterhin wird der Ablauf einer […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Marko Heinrich
Erfassen und Berücksichtigung des Befundes von Gebäuden in der
Immobilienwertermittlung
ISBN: 978-3-8366-2149-6
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2008
Zugl. Fachhochschule Anhalt, Köthen, Deutschland, Diplomarbeit, 2004
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2008
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis I
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ... I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... VI
TABELLENVERZEICHNIS... VII
1
Einleitung ... 1
1.1 Problemstellung ... 1
1.2 Aktueller Wissensstand... 1
1.3 Zielsetzung und Abgrenzung ... 2
2
Material und Methodik... 4
2.1 Untersuchungsgegenstand ... 4
2.2 Datenmaterial... 4
2.3 Untersuchungsmethoden... 5
3
Grundlagen des Befundes... 6
3.1 Allgemeines ... 6
3.2 Definition... 7
3.2.1 Grundstücksbeschaffenheit ... 8
3.2.2 Vertragliche Vereinbarungen ... 8
3.2.3 Gebäudeanalyse im Immobilienbefund... 8
3.3 Begriffe ... 9
3.3.1 Immobilie ... 9
3.3.2 Bauwerk... 10
3.3.3 Bauliche Anlage... 10
3.3.4 Gebäude... 10
3.4 Wertermittlungsverfahren nach WertV ... 12
3.4.1 Vergleichswertverfahren (§§ 13-14 WertV... 13
3.4.2 Ertragswertverfahren (§§ 15-20 WertV)... 15
3.4.3 Sachwertverfahren (§§ 21-25 WertV) ... 18

Inhaltsverzeichnis II
3.4.4 Plausibilitätskontrolle ... 22
3.5 Anforderungen an den Sachverständigen... 23
3.6 Wertgutachten... 25
3.6.1 Die Baubeschreibung ... 26
3.6.2 Flächen und Massenberechnung... 30
3.6.3 Fotodokumentation ... 31
4
Analyse von Gebäuden... 33
4.1 Gutachtenauftrag ... 33
4.1.1 Auftrag ... 34
4.1.2 Arbeitsvorbereitung... 34
4.1.3 Ortsbegehung ... 41
4.1.4 Aufarbeitung der Befundsachen ... 54
4.1.5 Gutachtenerstattung ... 55
4.2 Gebäudearten ... 56
4.2.1 Gebäudetyp und Baujahrsklasse ... 58
4.2.2 Liegenschaftszinssatz... 59
4.2.3 Nutzungsdauer ... 63
4.2.4 Geschosse und Vollgeschosse... 69
4.3 Bauwerk - Baukonstruktion und Ausstattung ... 70
4.3.1 Tragwerksysteme, Bauart... 73
4.3.2 Bauweise ... 75
4.3.3 Rohbau ... 77
4.3.4 Ausbau... 98
4.3.5 Technische Ausstattung ... 106
4.3.6 Sonstige Ausstattung... 127
4.4 Zustand und Bauqualität ... 128
4.4.1 Gebäudealter ... 129
4.4.2 Modernisierung ... 135
4.4.3 Instandhaltung und Instandsetzung ... 138
4.4.4 Baumängel und Bauschäden... 138
4.4.5 Wärme-, Schall- und Brandschutz ... 145
4.4.6 Standsicherheit ... 146
4.5 Flexibilität und gebäudekundliche Aspekte ... 148
4.5.1 Flexibilität... 148

Inhaltsverzeichnis III
4.5.2 Raumaufteilung... 149
4.5.3 Belichtung, Besonnung und Himmelsausrichtung... 149
4.5.4 Belüftung... 150
4.5.5 Grundriss und Gebäudeerschließung ... 151
4.5.6 Raumhöhen ... 151
4.5.7 Berücksichtigung der Aspekte im Wertermittlungsverfahren.. 152
4.5.8 Beispiel für unterschiedliche Wertansätze ... 157
4.6 Gebäudeeffizienz und Messgrößen ... 158
4.6.1 Messgrößen... 159
4.6.2 Wohnfläche... 161
4.6.3 DIN 283... 162
4.6.4 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)... 163
4.6.5 Wohnflächenverordnung (WoFIV) ... 164
4.6.6 DIN 277 (1973/87) ... 166
4.6.7 Mietfläche für MF-B und MF-H nach gif ... 169
4.6.8 Volumenberechnungen... 170
4.6.9 Flächeneffizienz und Nutzflächenfaktor ... 171
4.6.10 Messfehler ... 172
4.6.11 Raumprogramm und Geometrie ... 175
5
Entwurf eines Erfassungsbogens... 176
5.1.1 Allgemein ... 176
5.2 Wertanteile von Gebäuden ... 176
5.2.1 Datengrundlage und Anwendung ... 177
5.2.2 Wohngebäude ... 178
5.2.3 Büro- und Verwaltungsgebäude ... 181
5.2.4 Lager- und Produktionsgebäude... 183
5.2.5 Zusammenfassende Gegenüberstellung ... 184

Inhaltsverzeichnis IV
6
Fallstudien ... 187
7
Ergebnisdiskussion ... 195
8
Zusammenfassung... 216
9
Literaturverzeichnis ... 224
10 Anlagenverzeichnis... VIII

Abkürzungsverzeichnis V
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs.
Absatz
Art.
Artikel
BauGB
Baugesetzbuch
BauNVO
Baunutzungsverordnung
BauO
Bauordnung
BauO LSA
Bauordnung Sachsen-Anhalt
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGF
Brutto-Grundfläche (Summe der Bereiche a-, b-, c- Flächen nach DIN 277)
BKI
Baukostenzentrum Deutscher Architektenkammern
BMBau
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d.h.
das heißt
DIHT
Deutscher Industrie und Handelstag
DIN
Deutsches Institut für Normung e.V.
DIN 276
Kosten im Hochbau (Juni 1993)
DIN 277
Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
etc.
et cetera
evtl.
eventuell
f.
folgende
ff.
fortfolgende
gif
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
GND
Gesamtnutzungsdauer
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
i.d.R.
in der Regel
II. BV
Zweite Berechnungsverordnung
KG
Kostengruppe
LZ
Liegenschaftszinssatz
MF-B
Mietfläche für Büroraum
MF-H
Mietfläche für Handelsraum
NF
Nutzfläche
NHK
Normalherstellungskosten
RND
Restnutzungsdauer
S.
Seite
SV
Sachverständige
u.a.
unter anderem
u.v.m.
und vieles mehr
vgl.
vergleiche
WertR 2002
Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von
Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2002)
WertV
Wertermittlungsverordnung 1988
WoBV
Wohnungsbauverordnung
WoFIV
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche - Wohnflächenverordnung
z.B.
zum Beispiel
Ziff.
Ziffer

Abbildungsverzeichnis VI
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Verfahrensübersicht Ertragswertverfahren ... 16
Abbildung 2: Sachwertverfahren im Überblick ... 20
Abbildung 3: Gliederung Baubeschreibung... 29
Abbildung 4: Vergleich Checklisten und Allg. Erfassungsbögen ... 37
Abbildung 5: Aufbau und Struktur üblicher Erfassungsbögen ... 37
Abbildung 6: Gliederung Aufnahmebogen ... 39
Abbildung 7: Untersuchungsbereiche am Gebäude - Quelle: Grafikvorlage unbekannt ... 51
Abbildung 8: Schema Liegenschaftszinssatz... 61
Abbildung 9: Technische und wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer... 65
Abbildung 10: Gebäudesachwertentwicklung bei unterschiedlicher GND... 67
Abbildung 11: Ertragswertentwicklung bei unterschiedlicher RND und LZ... 68
Abbildung 12: Tragwerke ... 73
Abbildung 13: Bauweisen... 76
Abbildung 14: Gründungen und Fundamente ... 79
Abbildung 15: Wandausbildungen... 81
Abbildung 16: Außenwandkonstruktionen... 83
Abbildung 17: Bezeichnung von Stufenteilen... 89
Abbildung 18: Dachformen... 93
Abbildung 19: Begriffe im Dachbereich... 94
Abbildung 20: hinterlüftete Fassadenbekleidungen ... 98
Abbildung 21: Fensterverglasungen ... 100
Abbildung 22: Anordnung Sanitäranlagen im Nichtwohnungsbau ... 114
Abbildung 23: Verkürzung der RND bei Baumängel und -schäden... 144
Abbildung 24: Vgl. der Dicke von Bau- und Wärmedämmstoffen bei gleichem Wärmeverlust ... 146
Abbildung 25: Standsicherheit... 147
Abbildung 26: Belüftung ... 150
Abbildung 27: Anrechenbare Grundflächen im Dachgeschoss (Satteldach)... 166
Abbildung 28: Grundflächen der DIN 277 und Zuordnung von Nutzungsarten ... 167
Abbildung 29: Messpunkte für Mietflächen nach gif... 169
Abbildung 30: Prinzipdarstellung einer Laser-Messung... 173
Abbildung 31: Abweichungsdarstellung einer Messung ... 173
Abbildung 32: Anwendungsbereich der BKI in der Kostenermittlung ... 177

Tabellenverzeichnis VII
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: mietpreisbildende Determinanten (Gebäude) ... 17
Tabelle 2: Sachverständigenbereiche... 23
Tabelle 3: Gebäudearten... 57
Tabelle 4: mittlere Liegenschaftszinssätze für verschiedene Objektarten... 60
Tabelle 5: Vgl. Ausstattung und Kostengruppen verschiedener Objektarten der NHK 2000 ... 72
Tabelle 6: Innenwand als Trennwand ... 84
Tabelle 7: Zuordnung der Gebäudetypen entsprechend der Dachform ... 93
Tabelle 8: Ausstattung Toilettenanlagen... 114
Tabelle 9: Ausstattungsstandards Elektroinstallation... 120
Tabelle 10: Überblick verschiedener besonderer Betriebseinrichtungen ... 125
Tabelle 11: maßgebliches Baujahr bei der Alterswertminderung ... 134
Tabelle 12: Ermittlung der Normalherstellungskosten bei vorhandener Modernisierung ... 137
Tabelle 13: Flächenberechnungsnormen -verordnungen und -richtlinien ... 160
Tabelle 14: Gegenüberstellung II: BV und DIN 283 ... 163
Tabelle 15: Vergleich der Grundflächenanrechnung bei II. BV und der WoFIV ... 165
Tabelle 16: Nutzungskennzahlen ... 171
Tabelle 17: Kostenkennwerte für ein EFH mit mittlerem Standard ... 178
Tabelle 18: Vergleich Baukostenverteilung verschiedener Gebäudearten ... 185

Einleitung Seite 1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
In der Immobilienwertermittlung benötigt man zur Durchführung einer
sachgemäßen Grundstücksbewertung umfangreiche Kenntnisse über das
Bewertungsobjekt. Zum einen ergeben sich diese aus dem Grundstück selbst und
zum anderen werden Immobilienmarktfaktoren benötigt. Im Wertgutachten gilt es
das Bewertungsobjekt ausreichend präzise darzustellen, so dass es jeder wieder
erkennen und die durchgeführte Bewertung nachvollziehen kann. Für eine
aussagekräftige Beschreibung ist demnach eine Begutachtung des Objektes
durchzuführen. Oftmals besteht das Ergebnis aus der Zusammentragung vieler
einzelner Wertmerkmale. Das Erfassen und Darstellen der markanten und
wertbildenden Merkmale gilt als Grundvoraussetzung für die anschließende
Immobilienwertermittlung. Probleme ergeben sich hierbei bereits schon bei der
Erfassung der notwendigen Daten. Es stellt sich nun die Frage, was soll man
aufnehmen, welche Merkmale sind wertrelevant und welche Tatsachen können
vernachlässigt werden. Daraus ergibt sich wiederum eine Anforderung an die
Untersuchung und Befundaufnahme selbst, d.h. wie gehe ich beim Erfassen von
Gebäuden vor und welche Möglichkeiten gibt es.
1.2 Aktueller Wissensstand
Für die Befunderfassung und Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken gibt es derzeit ein relativ großes Angebot an vorgefertigten
Formularen und Wertermittlungssoftware. Diese beinhalten auch einen
beschreibenden Teil des Bewertungsobjektes. Bevor jedoch Eintragungen getätigt
werden
können,
müssen
Daten
hierfür
vorliegen.
Die
eigentliche
Datenbeschaffung bleibt dem Bearbeiter vorbehalten. Natürlich dient diese
Software auch zu Speicherung und Auswertung der eingegebenen Fakten und
kann fortführend auch als Datengrundlage dienen (Mietpreise, Liegenschaftszins).
Für die Erfassung der Grundstücksdaten gibt es so genannte Checklisten oder

Einleitung Seite 2
Aufnahmebögen, die teilweise in der Literatur und als Dokumentendatei zum
Wertermittlungsprogramm zu finden sind. Viele Vorlagen sind oft nicht auf das
Bewertungsobjekt abgestimmt, und durch das sture Abarbeiten der bereits
vorgegebenen Punkte wird der Bezug zum Objekt vernachlässigt. Diese
Aufnahmebögen verfügen teilweise über ,,Ankreuz-Kästchen" und einer ,,freien"
Beschreibung. Fortführende Aussagen hierzu werden im Abschnitt ­
Aufnahmebogen- getätigt. Die derzeit auf dem Markt befindlichen
Erfassungsbögen für Gebäude sind unzureichend strukturiert und erlauben keine
differenzierte Betrachtung von mehreren Geschossen. Weiterhin wird der Ablauf
einer Gebäudedatenerfassung nicht berücksichtigt. Die Erfassungsbögen sind
zudem auch nicht ausreichend sachgemäß, da bereits vor Ort eine Art der
Zusammenstellung von Ergebnissen erzwungen wird.
1.3 Zielsetzung und Abgrenzung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Analysen von Gebäuden unter dem
Gesichtspunkt einer Wertermittlung. Eine Bauwerksanalyse kann je nach
späterem Verwendungszweck einen sehr unterschiedlichen Analyseumfang
aufweisen. Bei der Immobilienwertermittlung reicht eine Analyse aus, welche die
Immobilie ausreichend beschreibt und sich aus den erfassten Daten eine
Wertermittlung durchführen lässt. Natürlich ist es notwendig, auf die geforderten
Aufgaben des jeweiligen Auftraggebers einzugehen und unter Umständen vertiefte
Analysen durchzuführen. Die bei einer Wertermittlung durchgeführten
Gebäudeanalysen sind meistens nicht so exakt wie sie etwa bei Sanierungs-,
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen benötigt werden. Die
Erfassung des Befundes von Gebäuden stellt einen Teil der Gutachtenerstellung
dar, diese sollte aber das Verhältnis von Untersuchungsaufwand und dem
eigentlichen daraus erzielten Nutzen wahren. Je nach Wertermittlungsverfahren
kann dieser Analyseumfang von Gebäude zu Gebäude abweichen. Speziell beim

Einleitung Seite 3
Sachwertverfahren wird der allgemeine Gebäudezustand umfangreicher
betrachtet als beim Ertragswertverfahren. Ursachen hierfür liegen in den
Voraussetzungen für das Verfahren selbst, dem Auftraggeber, der vorgefundenen
Immobilie sowie anderen sich ergebenen Einflussgrößen. Die vorliegende
Ausarbeitung soll verschiedene Gesichtspunkte einer Gebäudeanalyse aufzeigen
sowie den Sinn und Zweck einer solchen Bauwerksdatenerfassung verdeutlichen,
denn die Gebäudeanalyse ist Voraussetzung für eine sachgerechte
Wertermittlung. So ist sie z.B. Grundlage für die Erfassung von vermietbaren
Flächen, Baumängel und Bauschäden, Vergleichsfaktoren, Herstellungskosten
sowie weiteren Größen. Aufgezeigt wird ferner ein denkbarer systematischer
Arbeitsablauf und eine Sensibilisierung zur Unterscheidung von verschieden
Gebäudearten und deren besondere Wertanteile am Bauwerk. Daraus werden im
Anschluss verschiedene Gebäudedatenerfassungsbögen ausgearbeitet. Ergänzt
wird diese Arbeit durch Darstellung einiger Fallbeispiele. Im Übrigen sind die
Vorschriften der Wertermittlungsrichtlinien 2002 zu beachten. Unter anderem soll
eine mögliche Vorgehensweise für die Befunderfassung von Gebäuden aufgezeigt
werden. Darin enthalten sind Hinweise zu den einzelnen wertrelevanten
Bestandteilen eines Gebäudes und eine mögliche Berücksichtigung im
Wertermittlungsverfahren.
Das gesamte Spektrum der Erfassung von Gebäudedaten und deren Berück-
sichtigung in der Immobilienbewertung ist viel zu groß, um hier vollständig
erläutert
zu
werden.
Deshalb
wird
voranging
auf
die
in
der
Wertermittlungsverordnung angegeben Einflussfaktoren eingegangen. Ferner
kann hier nur ein Allgemeiner Überblick gegeben werden und die Grundstrukturen
einer Gebäude-befundaufnahme aufgezeigt werden.

Material und Methodik Seite
4
2 Material und Methodik
2.1 Untersuchungsgegenstand
Der Untersuchungsgegenstand begrenzt sich auf die Gebäudeanalyse als
Grundlage für die Immobilienwertermittlung. Dies kennzeichnet die Erarbeitung
und Umsetzung von Daten eines Gebäudes für die weitere Verarbeitung im
Wertermittlungsverfahren sowie eines Wertgutachtens. In dieser Arbeit wird also
vorranging auf Gebäude, als ein Bestandteil des Grundstücks, eingegangen.
Außer Betracht bleiben also alle anderem mit dem Grundstück verbundenen
Gegebenheiten.
2.2 Datenmaterial
Für die vorliegende Arbeit kamen vorwiegend eigene Erfahrungen und die für
Immobilienbewertung einschlägige Fachliteratur zur Anwendung. Unter anderem
wurden auch Recherchen im Internet und in Fachzeitschriften durchgeführt. Das in
dieser Diplomarbeit angewandte Literaturmaterial ist im Literaturverzeichnis
aufgeführt. Weiterhin sind mündliche Anregungen, Vorschläge und Hinweise,
welche
dem
Diplomanden
wichtig
erscheinen,
von
verschiedenen
Personengruppen mit einbezogen. Zum Datenmaterial gehören auch Bilder und
Grafiken aus Veröffentlichungen, von Kollegen und dem Diplomanden selbst
erarbeiteten Erkenntnissen. Ferner wurde aus verschiedenen Anlagen einiger
Softwareprogramme der Immobilienbranche Datenmaterial aufgearbeitet und in
die vorliegende Arbeit eingebaut.

Material und Methodik Seite 5
2.3 Untersuchungsmethoden
Für die Erarbeitung dieser Diplomarbeit wurde vorerst ein Thema genauer
definiert. Dann wurden die einzeln zu behandelnden Punkte mit dem Prüfer
abgestimmt. Die Untersuchungsmethode bestand vorwiegend aus der Analyse
bereits vorhandener Fachliteratur sowie das Einbringen eigener Vorstellungen.
Dabei kamen Textauswertungen sowie statistische Untersuchungen zur
Anwendung. Aus dem dann zur Verfügung stehenden Datenmaterial konnten die
gestellten Aufgaben bearbeitet werden. Das dem Bearbeiter vorliegende Material
bestand meistens nur aus einem Bruchteil des zu bearbeitenden Themas. Somit
wurde aus den vielen Einzeldarlegungen eine komplexere Darstellung
ausgearbeitet. Die Literaturrecherche hatte einen relativ hohen Anteil an der
Ausarbeitung des Themas. Der Diplomand war immer auf der Suche nach neuen
Anregungen und Erkenntnissen auf dem Gebiet der Gebäudebefunderfassung.
Dabei stand auch die eigentliche Vorgehensweise im Vordergrund, denn die
Beschreibung der Immobilie reicht allein nicht aus.

Grundlagen des Befundes Seite 6
3 Grundlagen des Befundes
3.1 Allgemeines
Für die weitere Bearbeitung ist es wichtig, sich überhaupt erst einmal mit dem
Begriff der Immobilie und dem Thema der Immobilienwertermittlung zu
beschäftigen.
Für die Immobilienbewertung sind Beurteilungskriterien hinsichtlich der baulichen
Gestaltung, der Qualitätsmerkmale und Ausstattungsstandards festzustellen.
Gegebenenfalls sind auch vorhandene Bauschäden und Baumängel zu beurteilen,
sofern dies sachverständig möglich ist. Darüber hinaus führt die Erfassung von
Bauwerksflächen und -größen zu weiteren wesentlichen Analyseaufgabe. Für die
Nutzung eines Bauwerkes ist auch die Einschätzung der Flexibilität von
wirtschaftlicher Bedeutung, um Aussagen über die zukünftige Marktakzeptanz und
Verwertung treffen zu können. Untersuchungen hinsichtlich des Schall- und
Wärmeschutzes, der Standsicherheit, dem Befall von tierischen oder pflanzlichen
Schädlingen, Schadstoffen und Altlasten werden in der Regel nicht durch den
Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke durchgeführt. Das
benötigte fachliche Spezialwissen und der Zeitaufwand rechtfertigen eine solche
Differenzierung in der Grundstückswertermittlung. In der Regel sind somit die
visuellen Erkenntnisse während der Ortsbesichtigung ausschlaggebend.

Grundlagen des Befundes Seite 7
3.2 Definition
Da wir uns in der Immobilienbewertung nicht nur mit Gebäuden sondern mit der
ganzen Immobilie befassen, sei hier kurz auf den allgemeinen Immobilienbefund
verwiesen.
Die Gesamtheit aller zu einem bestimmten Zeitpunkt erlangten Erkenntnisse einer
Immobilie, können als Immobilienbefund bezeichnet werden. Dabei stellt die
Immobilie das gesamte Grundstück mit all seinen Eigenschaften dar. Diese
Aussage trifft für bebaute wie auch für unbebaute Grundstücke zu. In der Regel
wird bei einer Wertermittlung ein Bodenwert und ein sich aus dem Bauwerk
ergebende Wert ermittelt. Hier wird praktisch der Grund und Boden vom Gebäude
bzw. Bauwerk getrennt. Weiterhin sind die noch mit der Immobilie gebundenen
Rechte und Belastungen, Vereinbarungen und Verträge zu beachten. Somit wird
es als angemessen angesehen, den Immobilienbefund in 3 einzelne ,,Befunde" zu
unterteilen. In der vorliegenden Arbeit geht es mehr oder weniger um die
Gebäudeanalyse, welche vielmehr auch eine Bauwerksanalyse bzw.
Gebäudeanalyse darstellt. Die Grundstücksbeschaffenheit sowie die vertraglichen
Vereinbarungen bedürfen nicht weniger Aufmerksamkeit als die einer
Gebäudeanalyse. Auf diese zwei vorgenannten Bereiche des Immobilienbefundes
soll aber in dieser Arbeit nicht tiefgründiger eingegangen werden, vielmehr werden
diese hier nur beschränkt mit einbezogen.

Grundlagen des Befundes Seite 8
3.2.1 Grundstücksbeschaffenheit
Dieser Teil des Immobilienbefundes beinhaltet alle Eigenschaften, welche im
eigentlichen Sinne nur dem Grund und Boden zuzuordnen sind. Dies muss
natürlich abstrakt betrachtet werden, denn vorhandene Gebäude sind mit dem
Grund und Boden fest verankert. Der Zustand eines Grundstücks wird in großem
Maße bestimmt durch:
- rechtliche Gegebenheiten (z.B. Grunddienstbarkeiten)
- tatsächliche Eigenschaften
- sonstige Beschaffenheit
- wertbeeinflussende Umstände
- sowie die spezifische Lage des Grundstücks
Hierunter fallen unter anderem das Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Entwicklungszustand, Wirtschaftsstruktur, öffentliche Belange und bestehende
Rechtsbeziehungen. Ausgiebige Hinweise und Erläuterungen für die Beurteilung
eines Grundstückszustandes und den Merkmalen bietet die WertV, WertR, und
BauNVO.
3.2.2 Vertragliche Vereinbarungen
Hierzu zählen vor allem Einnahmen und Ausgaben des zu bewertenden
Grundstücks (z.B. Mieten, Pachten, Versicherungen, Betriebskosten etc.).
3.2.3 Gebäudeanalyse im Immobilienbefund
Die Gebäudeanalyse beschäftigt sich mit der Erfassung von spezifischen
Gebäudedaten für eine sachgerechte Wertermittlung. Dabei steht nicht nur das
Gebäude selbst im Vordergrund, sondern auch die eigentliche Herangehensweise
an eine solche Befunderfassung.

Grundlagen des Befundes Seite 9
3.3 Begriffe
Im Folgenden sollen die Begriffe Immobilie, Bauwerk, bauliche Anlage und
Gebäude näher beschrieben werden. Hinreichende Aussagen über die bauliche
Anlage und einem Gebäude werden in der jeweiligen Bauordnung (BauO) der
Bundesländer getroffen. Der Anwendungsbereich für die hier definierten Begriffe
ist unbedingt zu beachten. Im Nachfolgenden wird speziell auf die Anwendung im
Bereich der Immobilienwertermittlung eingegangen.
3.3.1 Immobilie
Der Begriff
Immobilie findet in der Gesetzgebung so gut wie keine Anwendung. In
der Ökonomie hingegen stellt der Immobilienbegriff einen weitläufig verwendeten
Terminus dar. Im eigentlichen Sinne wird hier das Grundstück als solches,
nutzungsspezifisch umschrieben. Wir sprechen also von einem Grundstück
einschließlich seiner Bestandteile. Die Immobilie (lat.) wird ferner als
unbewegliche Sache dargestellt und kennzeichnet somit eine Liegenschaft. Nach
Auffassung des Diplomanden wird der Immobilienbegriff hauptsächlich durch die
baulichen Anlagen eines Grundstücks geprägt. Nicht ohnehin würde man
zwischen den verschiedensten Immobilienarten unterscheiden (z.B. Büro-, Wohn-
und Gewerbeimmobilien). Da nun der Terminus Immobilie vielmehr auf die
baulichen Anlagen (z.B. Gebäude) eingeht, aber das Grundstück und Bebauung
unzertrennbar (abstrakt) verbunden sind, ist eben auch das eigentliche
Grundstück (Grund und Boden) der Immobilie zuzurechnen. Weiterhin bestimmt
der Grund und Boden maßgeblich die Nutzung und den Ertrag aus dem
Grundstück. Hier wird besonders auf die Lage und die rechtlichen Gegebenheiten
hingewiesen. Ein Warenhaus mit Innenstadtlage kann mehr Umsatz abwerfen, als
wenn dieses gleiche Gebäude randstädtisch gelegen wäre.

Grundlagen des Befundes Seite 10
3.3.2 Bauwerk
Ein
Bauwerk kennzeichnet eine gebaute Sache. Der Begriff des Bauwerks stellt
einen Oberbegriff für die verschiedensten baulichen Anlagen und Gebäude dar.
Dabei sind die hier genannten baulichen Anlagen nicht mit denen in der
Bauordnung aufgeführten zu vergleichen. So sind auch Ingenieurbauwerke sowie
Verkehrsanlagen den baulichen Anlagen hinzuzurechnen.
3.3.3 Bauliche Anlage
Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden und aus Bauprodukten hergestellt
sind, werden auch als
bauliche Anlagen bezeichnet. Dabei ist eine Verbindung
mit dem Erdboden auch dann gegeben, wenn die Anlage durch seine eigene
Schwere auf dem Boden ruht, auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder
der Anlagenverwendungszweck überwiegend zur ortsfesten Benutzung bestimmt
ist
1
. Darüber hinaus gehören u.a. Aufschüttungen, Abgrabungen, Stellplätze für
Kraftfahrzeuge sowie Lagerplätze zu den baulichen Anlagen. Da sich die
Immobilienbewertung im allgemeinen Grundstücksverkehr auf bewertbare
Grundstücke bezieht, sollen auch nur diese hier angesprochen werden (also keine
Anlagen des öffentlichen Verkehrs ­ Brücken usw.).
3.3.4 Gebäude
Als
Gebäude gelten überdeckte, selbstständig benutzbare bauliche Anlagen,
welche vom Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind,
dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen
2
. Für ein Gebäude
gelten demnach die auch die Vorraussetzungen einer baulichen Anlage. Ferner
betrachtet, muss ein Gebäude nicht über die Erdoberfläche hinausragen (Bunker,
Tiefgarage, Speicher). Allein auf die Umschließung durch Wände kommt es
hierbei nicht an, vielmehr ist die Überdachung, Beständigkeit sowie eine
1
Vgl. §2 (1) Bauordnung Sachsen-Anhalt (Bauo LSA)
2
Vgl. §2 (2) Bauordnung Sachsen-Anhalt (Bauo LSA)

Grundlagen des Befundes Seite 11
ausreichende Standfestigkeit maßgebend. Gebäude bilden oft komplexe bauliche
Anlagen und bestehen aus unterschiedlichen Gebäudeteilen.

Grundlagen des Befundes Seite 12
3.4 Wertermittlungsverfahren nach WertV
Das Erfordernis einer Immobilienbewertung resultiert aus verschiedenen
Bewertungsanlässen. Hier kommen unter anderen Bereiche des Versicherungs-
wesens, der Besteuerung, Kauf- und Veräußerungsabsichten sowie Investitions-
und Kreditgeschäfte in Betracht. Ziel ist die Ermittlung eines Preises (Wertes),
welcher auf einem gewöhnlichen Grundstücksmarkt ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dieser ermittelte
Wert wird dann auch als Verkehrswert (Marktwert) bezeichnet. In § 194 BauGB
wird der Verkehrswert folgendermaßen definiert:
,,Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre."
Für die Sicherstellung einer relativ einheitlichen und objektiven Wertermittlung
werden gewisse Grundsätze und Verfahrensweisen durch Richtlinien ergänzt. Soll
nach § 194 BauGB der Verkehrswert ermittelt werden, so wird mehr oder weniger
die Anwendung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung) verlangt (§ 1 (1)
WertV). Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wird durch die Ausführung der
Wertermittlungsrichtlinien (WertR) ergänzt.

Grundlagen des Befundes Seite 13
Nach § 2 WertV kann ein Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich
seiner Bestandteile, wie Gebäude, Rechte, Zubehör und Anlagen Gegenstand
einer Wertermittlung sein. Hierzu sind laut WertV folgende Verfahren zulässig:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Liquidationswertverfahren
(Sonderfall des Ertragswertverfahren § 20 WertV)
Diese vorgenannten Verfahren gelten als gesetzlich normierte Verfahren, welche
in den meisten Wertermittlungsfällen zum brauchbaren Verkehrswert führen kann.
Darüber hinaus kommen auch Investmentverfahren, Residualwertverfahren, und
Discounted-Cashflow-Verfahren zur Anwendung.
Die Auswahl eines geeigneten Wertermittlungsverfahrens basiert vorrangig auf
Überlegungen der Marktteilnehmer.
Im Nachfolgenden sei kurz auf die normierten (kodifizierten Verfahren)
Wertermittlungsverfahren eingegangen. Hier soll frühzeitig ein Bezug für die
Erfassung und Berücksichtigung des Befundes von Gebäuden in der
Immobilienwertermittlung hergestellt werden.
3.4.1 Vergleichswertverfahren (§§ 13-14 WertV
Die Ermittlung von Verkehrswerten auf Basis des Vergleichswertverfahrens ist
grundsätzlich dann geeignet, wenn dem Sachverständigen ausreichende
Kaufpreise gleichartiger Objekte vorliegen. Der § 14 WertV erlaubt etwaige
abweichende Zustandsmerkmale durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.
Dies sollte nach Möglichkeit durch Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten
vollzogen werden.
Das Vergleichswertverfahren stellt zweifellos das beste Verfahren dar, denn es
bezieht sich auf bereits am Grundstücksmarkt veräußerte Immobilien, und kann
daher den Verkehrswert am besten wiedergeben. Man geht also davon aus, dass

Grundlagen des Befundes Seite 14
das zu bewertende Objekt zum gleichen Preis zu verkaufen wäre. Eine zeitnahe
Bewertung ist deshalb von Vorteil. Weiterhin ist die Vorrangigkeit dieses
Verfahrens aufgrund seiner Überzeugungskraft und nachvollziehbaren Plausibilität
gegenüber den anderen Wertermittlungsverfahren zu wahren.
Aufgrund der fehlenden Vergleichpreise von geeigneten Vergleichsobjekten
unterliegt das Verfahren anderen Bewertungsmöglichkeiten. Im Zuge einer
Gebäudeanalyse ist deshalb mindestens auf die in den Vergleichpreisen
angegebenen Zustandsmerkmale abzustellen.
Grundsätzliche Anwendung findet das Vergleichswertverfahren bei der
Bodenwertbestimmung, wobei auch hier oftmals unzureichende Vergleichsdaten
vorliegen.
Vorgehensweise:
Ermittlung aller wertrelevanten Zustandsmerkmale
Beschaffung von Vergleichspreisen mit hinreichender Übereinstimmung
Auswertung der Vergleichspreise
Eventuelle Anpassung durch Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten
Ableitung des Verkehrswertes
die hinreichende Übereinstimmung kann bestimmt werden durch:
Lage
Art und Maß der baulichen Nutzung
Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften (RND, Bauzustand)
zeitnahe Betrachtung, allgemeine Wertverhältnisse zum Stichtag

Grundlagen des Befundes Seite 15
3.4.2 Ertragswertverfahren (§§ 15-20 WertV)
Das Ertragswertverfahren ist das wohl am häufigsten angewandte normierte
Wertermittlungsverfahren in Deutschland. Wie der Name schon sagt, wird hierbei
vorrangig auf den zu erzielenden Ertrag aus einer Immobilie abgestellt. Der zu
erwartende Ertrag bemisst sich hauptsächlich aus den zu erzielenden Beträgen
über die dem Gebäude noch zuzusprechende Nutzungsdauer. Der Ertragswert
stellt damit den Barwert aus den zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen dar.
Dabei sind die Aufwendungen für die Instandhaltung, der Verwaltung und dem
Mietausfallwagnis einzubeziehen. Je nach Objektart und Nutzung müssen hier
unterschiedliche Ansätze getätigt werden.
zu den typische Ertragswertobjekten zählen:
Mietwohngrundstücke
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Hotels, Büro- und Verwaltungsgebäude
Lager- und Produktionsgebäude
Im Gegensatz zum Sachwertverfahren spielen die Bauwerkskosten eine
untergeordnete Rolle. Wichtige Einflussgrößen auf den Ertragswert einer
baulichen Anlage sind:
der zu erzielende Mietertrag je Flächeneinheit
die vermietbare Fläche (Wohn- oder Nutzfläche)
die Bewirtschaftungskosten
der Liegenschaftszinssatz
die Restnutzungsdauer
wertbeeinflussene Merkmale wie Baumängel und Bauschäden

Grundlagen des Befundes Seite 16
nachhaltige Nettokaltmiete, Pacht etc.
Jahresrohertrag
(§ 17 WertV)
Nachhaltige Einnahmen aus dem Grundstück
Bewirtschaftungskosten
(§ 18 WertV)
nicht umlagefähige
Reinertrag
(§ 16 Abs. 1 WertV)
Jahresrohertrag ­ Bewirtschaftungskosten
Verzinsung des Bodenwertes
(§ 16 Abs. 2 WertV)
Reinertrag der baulichen Anlage
Vervielfältiger
(§ 16 Abs. 3 WertV)
Berücksichtigung sonstiger
wertbeeinflussender Umstände
(§ 19 WertV)
Ertragswert der baulichen Anlage
vorläufiger
Ertragswert der baulichen Anlage
- Nutzflächen, Wohnflächen (m²)
- Stellplätze, Sonstiges
- Verwaltungskosten (§ 26 II. BV)
- Instandhaltungskosten (§ 28 II. BV)
- Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV)
- Restnutzungsdauer (RND)
- Liegenschaftszinssatz (LZ)
Bodenwert * p/100
(mit p = LZ)
-
-
x
+/-
Bodenwert
(§ 15 Abs. 3 WertV)
Grundstücksertragswert
(§ 15 Abs. 3 WertV)
+
=
Berücksichtigung regionaler Marktverhältnisse
- Lage auf dem Grundstücksmarkt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 WertV)
- andere geeignete Faktoren (§ 7 Abs. 1 Satz 2 WertV)
Verkehrswert / Marktwert
(§ 194 BauGB)
+/-
- Baumängel u. -schäden
- Einnahmen aus Werbezwecken
- mietrechtliche Bindungen etc.
Sonderfall
Reinertragsanteil der baulichen Anlage kleiner ,,0"
Bodenwert
(§ 15 Abs. 3 WertV)
Freilegungs-
kosten
(§ 20 Abs. 1 WertV)
-
=
Abbildung 1: Verfahrensübersicht Ertragswertverfahren

Grundlagen des Befundes Seite 17
Für die unterschiedlichen Ertragsobjekte ergeben sich differenzierte Beurteilungs-
kriterien. Bei Wohngebäuden steht der Wohnwert im Fordergrund. Geschäfts- und
Handelsobjekte benötigen ausreichende Präsentationsmöglichkeiten für ihre
Ware. Bei Büroobjekten sind daten- und klimatechnische Anlagen sowie flexible
Gebäudestrukturen notwendig.
Wohngebäude/Wohnung
Läden
Büro
Art
Lage
Flexible
Raumaufteilung
Beschaffenheit
Größe
Zuschnitt
Größe
Schaufensterfront und
Ladentiefe
Klimatechnische
Ausstattung
Ausstattung
Eingangsbereich
Datentechnische
Ausstattung
Lage
Gebäudetechnik
Sozialtechnische
Ausstattung
Etagenanbindung
Sicherheitstechnik
Anteil Nebenflächen
Corporate Identity
Tabelle 1: mietpreisbildende Determinanten (Gebäude)

Grundlagen des Befundes Seite 18
3.4.3 Sachwertverfahren (§§ 21-25 WertV)
Das Sachwertverfahren (Cost Approach) dient in erster Linie der Verkehrswert-
ermittlung von nicht ertragsorientierten Grundstücken. Es wird mehr oder weniger
ein materieller Wert bestimmt, welcher vorrangig auf der Basis von
Herstellungskosten ermittelt wird. Man kann dies auch als Reproduktion einer
Immobilie (Gebäude) zu einem bestimmten Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag)
betrachten. Man fragt sich also, welchen Preis muss man aufwenden, um dieses
Gebäude in gleichem Zustand wieder zu beschaffen (Wiederbeschaffungswert).
Bewertungsobjekte sind vor allem Reihen-, Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier
stehen oftmals der Eigennutzen und die Annehmlichkeit des ,,schöneren
Wohnens" im Vordergrund. Besondere Bedeutung ist dem Sachwertverfahren
auch bei Investitionsentscheidungen beizumessen.
Der zugehörige Bodenwert ist in der Regel im Vergleichswertverfahren und der
Wert der sonstigen Anlagen, sofern noch nicht im Bodenwert erfasst, mittels
Erfahrungssätzen oder gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln.
Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren, ist der eigentliche Sachwert der
baulichen Anlagen relativ genau zu bestimmen. Probleme entstehen bei der
Berücksichtigung von wirtschaftlichen und gebäudekundlichen Aspekten sowie der
Lage auf dem Grundstücksmarkt. Die wirtschaftliche Komponente wird weitest-
gehend durch die unterschiedliche Nutzungsdauer von Gebäudearten erfasst,
aber eine unzureichende Raumgestaltung, Belichtung und Besonnung bleiben
oftmals unberücksichtigt. Geht man vom Prinzip des Sachwertes aus, so ist dies ja
auch nachvollziehbar, denn egal ob die Fensterflächen des Wohnzimmers nach
Osten oder Westen ausgerichtet oder Wohnungen schlechte Grundrisse
aufweisen, die Herstellungskosten sind hierfür gleichermaßen identisch. Soll nun
aus dem Wert der baulichen Anlagen der Verkehrswert ermittelt werden, so wird
es schwierig, durch Zu- oder Abschläge diese verkehrswertbestimmenden
Elemente hinreichend zu würdigen. Es ist doch nicht vertretbar, dass eine
schlechte Belichtung durch einen Abschlag in einem Geldbetrag ausgewiesen

Grundlagen des Befundes Seite 19
wird. Denkbar wären Kostenansätze für Umbaumaßnahmen, z.B. für ein
zusätzliches Fenster oder einer Tür.
Durch Ansätze von Herstellungskosten lehnt sich das Verfahren sehr eng an die
Kostenermittlung nach DIN 276 an. Besondere Vorteile für die Ermittlung des
Wertes baulicher Anlagen bietet die DIN 276 durch ihre detaillierte
Kostenaufstellung einzelner Bauleistungen. Die Zusammensetzung der Kosten
wird somit durchschaubarer und besser nachvollziehbar. Zurückgreifen kann man
hier auf Werte vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten-
kammern (BKI). Hier werden, im Gegensatz zu den häufig angewandeten NHK-
Werten, Gebäudekennziffern und umfangreichere Beschreibungen aufgeführt.
Damit kann ein besserer Bezug zum Bewertungsobjekt vorgenommen werden und
auf vergleichbare Merkmalen abgestellt werden.
Ansatz der tatsächlichen Herstellungskosten
nach gewöhnlichen Herstellungskosten einzelner Bauleistungen
nach Erfahrungssätzen
Der übliche Verfahrensalgorithmus ist der anschließenden Abbildung zu
entnehmen. Der Sachwert einer baulichen Anlage wird dabei durch verschiedene
Einflussgrößen bestimmt, welche aus der Gebäudeanalyse hervorgehen oder
abgeleitet werden.
Bezugsgrößen (Flächen, Rauminhalte)
Normalherstellungskosten (/m², /m³ aus NHK2000 oder BKI-Tabellen)
Baunebenkosten
Nutzungsdauer (GND und RND, Gebäudealter)
Baumängel und Bauschäden
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
Wert der Außenanlagen und besonderen Betriebseinrichtungen/Bauteile

Grundlagen des Befundes Seite 20
Wert der baulichen Anlagen
Bodenwert
Wert der sonstigen Anlagen
Herstellungswert der baulichen Anlagen
Herstellungswert (§ 22 WertV) der
Wertminderung wegen Alters
(§ 23 WertV)
Gebäude
Außen-
anlagen
besonderen
Betriebsein-
richtungen
Wertminderung wegen Baumängel und
Bauschäden (§ 24 WertV)
Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender
Umstände (§ 25 WertV)
Berücksichtigung regionaler
Marktverhältnisse
- Lage auf dem Grundstücksmarkt
- andere geeignete Faktoren
Verkehrswert / Marktwert
=
G
ru
n
d
s
c
k
s
s
a
c
h
w
e
rt
Abbildung 2: Sachwertverfahren im Überblick
Gemäß § 22 Abs. 2 WertV gehören auch Baunebenkosten zu den Normal-
herstellungskosten. Diese sind meistens in den NHK Tabellen vorgegeben und
müssen deshalb nicht explizit ermittelt werden. Baunebenkosten entstehen vor
allem durch Planung, Baubegleitung und behördliche Genehmigungen. Man kann
davon ausgehen, das aufwendige und sehr gut ausgestattete Gebäude einen eher
höheren Baukostenanteil haben als die im Vergleich einfacheren Gebäude.

Grundlagen des Befundes Seite 21
+/-
+/-
+/-
+/-
Brutto-Grundfläche
nach DIN 277 1973/87
Baujahrsgruppe
bzw. Baujahr
Ausstattungsstandard
NHK-Wert
durchschnittlicher
Quadratmeterpreis /m²
(ggf. auch BKI oder andere)
Korrekturfaktor
Bundesland
Quadratmeterpreis
Ausgangswert
Baunebenkosten
Gebäudenormalherstellungswert
Korrekturfaktor
Ortsgröße
+/-
=
+
x
Gebäudebefund
Gebäudebefund
Korrekturfaktor
Wohnungsgröße
Korrekturfaktor
Grundrissart
Gebäudebefund
Für die Ermittlung des Herstellungs-
wertes einer baulichen Anlage (z.B.
Gebäude) sind mehrere Verfahrens-
schritte notwendig. Ausgangsbasis ist
die Brutto-Grundfläche oder der BRI
sowie der Ausstattungsstandard und
das Baujahr bzw. Baujahrsgruppe
(ggf. auch fiktives Baujahr). Anhand
dieser aus dem Gebäude erfassten
Daten kann ein objektspezifischer
Normalherstellungswert /m² (/m³)
aus Tabellen oder Veröffentlichungen
abgelesen werden (z.B. NHK 2000).
Da dies durchaus durchschnittliche
Preise für das gesamte Bundesgebiet
darstellen, sind Korrekturfaktoren für
Bundesland und Ortsgröße anzu-
wenden. Zusätzlich ist auf etwaige
Größenabweichungen und Grundriss-
arten einzugehen. Der so berechnete
Preis wird anschließend mit der
gesamten BGF des Gebäudes multipliziert. Die jetzt noch zu berücksichtigen Baunebenkosten
werden prozentual auf Grundlage des Ausgangswertes und der planerischen Aufwendung
hinzugerechnet. Damit steht der Gebäudenormalherstellungswert für den weiteren
Wertermittlungsverlauf zur Verfügung.
Im Gegensatz zum Ertrags- und Vergleichwertverfahren ist es sehr schwierig die
schwankenden Bewegungen des Grundstücksmarktes in das Sachwertverfahren
zu integrieren. Die materiellen Werte können eben nur bis zu einem bestimmten
Grenzwert beeinflusst werden, denn die verschiedenen Werkstoffe wird man
sicherlich nicht geschenkt bekommen. Auch der Beeinflussung durch die Gesamt-
und Restnutzungsdauer sind Grenzen gesetzt die man sachlich vertreten muss.
Als Folge dessen sind teilweise enorme Marktanpassungen (§ 25 WertV)
notwendig, was zu Überlegungen bei der Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
führen sollte.

Grundlagen des Befundes Seite 22
3.4.4 Plausibilitätskontrolle
Nach
Durchführung
des
Wertermittlungsverfahrens
und
vorliegendem
Verkehrswert stellt sich oft die Frage nach einem wirklich markgerechten und
objektiven Wert. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, durch Anwendung
weiterer Wertermittlungsverfahren (2-Säulen-Prinzip) oder Vergleichsfaktoren den
ermittelten Verkehrswert zu stützen, aber es ist dennoch zu empfehlen. Erscheint
die Anwendung anderer Wertverfahren zu umfangreich, kann auch auf
verschiedene Vergleichsfaktoren zurückgegriffen werden. Diese sind z. B.:
Ertragsfaktoren
Rohertragsvervielfältiger
Reinertragsvervielfältiger
Gebäudefaktoren
Raum- und flächenbezogene Kostenkennzahlen
Flächennutzungskoeffizienten

Grundlagen des Befundes Seite 23
3.5 Anforderungen an den Sachverständigen
Genau wie in anderen Bereichen des Sachverständigenwesens, muss auch der
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
mit fachspezifisch übergreifenden Kenntnissen vertraut sein. Gerade bei der
Immobilienbewertung muss ein riesiges Wissensspektrum an Wirtschaft, Technik
und Recht bewältigt werden. Der Immobiliensachverständige kommt oftmals mit
der Beurteilung von Grundstücksbestandteilen in Konflikt, für welche es eigentlich
spezielle Sachverständige gibt. Eine anschließende Tabelle soll einige dieser
Bereiche kurz aufzeigen.
Ort
Bauteil, Sache
Person,
Sachverständige
Grundstück
- Baugrund, Altlasten
Baugrundsachverständige,
- Bauleitplanung, B-Plan
Gerichte, Rechtsanwalt
- Rechte und Belastungen
Rechtsanwalt, Rechtspfleger
Gebäude
- Wärme- und Schallschutz Sachverständiger für
Wärme- und Schallschutz,
Akustik und Lärmschutz
- Brandschutz
Brandschutzgutachter
- Baumängel / Bauschäden Sachverständiger für
Baumängel und
Bauschäden
- Statik, Standsicherheit
Sachverständige für Statik
und Konstruktion
Betriebseinrichtungen - Maschinen, Einbaugeräte Sachverständiger für
Bewertung von Maschinen
und Anlagen
Tabelle 2: Sachverständigenbereiche
Der Kernpunkt eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung ist die
Anwendung der Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung des Grundstücks-
zustands. In wirtschaftlicher Hinsicht gilt es, die für eine Bewertung notwendigen
Marktdaten zu kennen. Besonders zu nennen sind Mieten, Pachten,
Renditefaktoren, Indexreihen, Marktakzeptanz, Baukosten und Entwicklungs-
tendenzen. Zu den technischen Vorraussetzungen zählen Kenntnisse über

Grundlagen des Befundes Seite 24
Baukonstruktion, Baustoffe, Statik, Baumängel- und Schadenserkennung,
technische Vorschriften und Raumprogrammen. Nicht weniger bedeutsam sind die
rechtlichen Aspekte unter Anwendung und Beachtung von Gesetzen und
Verordnungen. Gerade hier treten immer wieder Veränderungen auf. Der
Grundstückssachverständige muss sich auf die jeweilige Gesetzeslage zum
Stichtagszeitpunkt einstellen und ggf. zeitaufwändige Nachforschungen betreiben.
Grundlegende Anwendung finden BauGB, BauNVO, WertR 2002, WertV, BauO,
BGB, Grundbuchordnung und Berechnungsverordnungen. Zum Schluss gehört
auch eine ordentliche Gutachtenerstattung, in einer vom Laien nachvollziehbaren
Abfolge, zum Wissensumfang des Grundstückssachverständigen.
Es bleibt festzustellen, dass sich eine fachliche Kompetenz auf allen
angesprochenen Wissensgebieten wohl kaum herausbilden kann. Deshalb
müssen klare Abgrenzungen bei der Immobilienbefunderfassung getroffen
werden. Allein die ständigen Veränderungen auf dem Immobilienmarkt und der
Gesetzgebung stellen besondere Anforderungen an den Sachverständigen.
Hierzu muss sich der Sachverständige auf dem entsprechenden Sachgebiet einer
ständigen
Fortbildung
unterziehen.
In
Betracht
kommen
Seminare,
Fachzeitschriften, Fachbücher und Recherchen.

Grundlagen des Befundes Seite 25
3.6 Wertgutachten
Das Wertgutachten dient der schriftlichen und verfahrenstechnischen Darstellung
einer Verkehrswertermittlung. Darin wird neben einer Allgemeinen Beschreibung
des Grundstücks auch eine Offenlegung der Befundssachen bewirkt. Auf
Grundlage
der
Mindestanforderungen
eines
Wertgutachtens
müssen
entsprechende Informationen zum Objekt ermittelt werden. Die nachfolgende
Grafik zeigt die aus einem Gutachten hervorgehende Notwendigkeit für eine
Gebäudeanalyse.
Anlagen
Ergebnis
Flächen- und
Massenermittlung,
Fotodokumentation, etc.
Berechnung der benötigten
Flächen- und Massengrößen
als Grundlage für die weitere
Wertermittlung
- Wohn-/Nutzfläche
- BGF etc.
- Prüfen vorh. Unterlagen etc.
Bewertung
Beschreibung des
Bewertungsobjektes
Allgemeine Angaben
Beschreibung des
Bewertungsobjektes
Allgemeine
Grundstücksbeschreibung
und Angabe der
Eigenschaften
Baubeschreibung
(Gebäude- bzw.
Bauwerksbeschreibung,
Ausstattungsmerkmale)
Gebäudeart
Baukonstruktion
Flexibilität, Grundriss
Bauqualität, Zustand
Messgrößen, Effizienz
Bauwerksanalyse/
Immobilienbefund des
Bauwerks bzw. Gebäudes
Wertgutachten

Grundlagen des Befundes Seite 26
3.6.1 Die Baubeschreibung
Eine Baubeschreibung findet vorrangig dort Anwendung, wo es gilt, bebaute
Grundstücke zu bewerten. Dabei kann diese für Bauwerke, bauliche Anlagen und
Gebäude durchgeführt werden. Die in der Immobilienbewertung angeführte
Baubeschreibung unterscheidet sich von denen einer Beschreibung für die
Bausubstanz bzw. zu sanierende Gebäude. Auch die Erfassung des
Immobilienbefundes beschränkt sich deshalb nur auf einen gewissen Teil der
Immobilie. Der Inhalt der Baubeschreibung sollte für die zu bewertende Immobilie
diejenigen Eigenschaften herausstellen, welche den Wert dieser Immobilie
nachvollziehbar erkennen lässt. Weiterhin muss die Beschreibung überschaubar
bleiben. Eine Baubeschreibung ist wie bereits erwähnt, immer auf das
Bewertungsobjekt selbst abzustimmen. So kann entweder das Hauptaugenmerk
auf eine Wohnung oder ein Gebäude ausgerichtet sein. Bei einer
Wohnungsbeschreibung (Mietgutachten) wird das Baugefüge außerhalb der
Wohnung meist nur weitläufig dargestellt. Auf die Wohnung selbst wird hingegen
detailliert eingegangen, meist zu genau (Blumentröge, Sanitärgegenstände).
Weiterhin orientiert sich die Beschreibung maßgeblich an den Wohnwertkriterien
(Lage, Art, Beschaffenheit und Ausstattung). Als sehr grober Anhaltspunkt für die
Bau- und Ausstattungsbeschreibungen eignen sich die Kostengruppen 300 bis
einschl. 600 nach DIN 276. Diese beschreiben jedoch nur Bauteile und Anlagen
eines Gebäudes. Unter anderem findet man hierzu auch Anhaltspunkte in
fachspezifischer Literatur und der Anlage 2 der WertR 2002. Für die bauliche
Ausgestaltung sind weitere Angaben der Bau- und Ausstattungsbeschreibung
hinzuzufügen. Dies betrifft z.B. die Raumgrößen und Raumaufteilung, die
Himmelsausrichtung,
Lage
und
den
Allgemeinzustand.
Auch
die
Wertermittlungsverfahren sollten in einem Bezug zum beschreibenden Teil des
Gutachtens stehen. So ist beim Sachwertverfahren mindestens auf die in Anlage 7
WertR 2002 dargestellten Tabellen ,,Ausstattungsstandard" einzugehen. Aufgrund
der in der Baubeschreibung dargelegten Befunde erfolgt dann eine Zuordnung der
Herstellungskostenkosten. Eine umfangreiche qualitative und quantitative
Schadens- und Mängeluntersuchung gehört in der Regel nicht zum
Untersuchungsgegenstand des Sachverständigen für bebaute und unbebaute

Grundlagen des Befundes Seite 27
Grundstücke. Werden augenscheinlich Mängel und Schäden festgestellt, so ist
eine Beurteilung nur in soweit möglich, wie eine Sachkenntnis hierfür vorhanden
ist. Da nicht alle Bauteile einsehbar sind und eine zerstörungsfreie Untersuchung
erfolgt, sollte für diese Bauteile ein mängelfreier Zustand unterstellt werden. Diese
vereinfachten Annahmen sind in jedem Fall im Gutachten darzulegen.
· Vergleichswertverfahren
­
Beschreiben der zu vergleichenden Merkmale
· Sachwertverfahren
­
stärkeres Eingehen auf die Bausubstanz und
Ausstattung, Bauqualität
· Ertragswertverfahren
­
Nutzungskonzepte,
Raumaufteilung
und
ertragsrelevante Faktoren, Nutzflächen
· Residualwertverfahren
­
Umbaukonzepte,
Nutzungspotential,
Bau-
zustand
Sind auf dem Grundstück mehrere bauliche Anlagen vorhanden, so gilt es, einen
Bezug unter diesen herzustellen und entsprechend Ihrer Wertigkeit zu würdigen.
Sind einem Gebäude mehrere unterschiedliche Nutzungen oder Funktionen
zuzuordnen, empfiehlt sich eine gesonderte Beschreibung. Dies kann z.B. durch
eine Beschreibung der jeweiligen Geschosse und Funktionsteile geschehen,
wobei auf eine allgemeine Gebäudebeschreibung nicht verzichtet werden sollte.
Aufgrund der vielfältigen Immobilien und Bewertungsanlässe ist ein einheitlicher
Aufbau einer Baubeschreibung nicht zweckmäßig. Als Einstieg sollte die Art und
Grobgliederung des Bauwerks dargelegt werden, und zwar so, dass man sofort
eine gedankliche Vorstellung vom Gebäude erreicht. Danach erfolgt eine
Beschreibung von ,,Außen nach Innen" (Rohbau zum Ausbau). Außenanlagen und
sonstige wertbildende Faktoren folgen. Anschließend wird eine Aussage über den
Zustand der vorgenannten Sachen getroffen (Baumängel, Bauschäden usw.). Die
Bauwerkgrößen und Flächenangaben können entweder dem Rohbau
vorangestellt oder zum Ende hin aufgeführt werden. Besonders bei
Eigentumswohnungen ist eine Darstellung nach der Rohbaubeschreibung zu
empfehlen. Als Resümee sollte eine Allgemeinbeurteilung erfolgen. Für die
anschließende Wertermittlung können hier bereits Zuordnungen vorgelegt werden.
Für die Ausarbeitung der Baubeschreibung im Gutachten ist unbedingt die

Grundlagen des Befundes Seite 28
Möglichkeit der weiteren Verwendung im Wertermittlungsverfahren zu
berücksichtigen. Der Sachverständige muss sich im Klaren sein, welche Bauteile
und Angaben er im Gutachten darlegt. Erschwernisse können durch
unterschiedliche Ausbauzustände und verwendete Materialien in den
verschiedenen Geschossen entstehen. Dies kann z. B. durch die Verwendung von
unterschiedlichen Materialien für Außenwände, Treppen, Fenster, Dach, Türen,
und Decken hervorgerufen werden. Hier merkt man schnell, dass die
Baubeschreibung enorme Ausmaße erreichen kann. Jedoch sollte die
Baubeschreibung im Wertgutachten nicht zu unüberschaubar werden.
Möglicher Aufbau Baubeschreibung ­ grob dargestellt
1. Abgrenzung der Untersuchung
2. Allgemeine Gebäudedaten
3. Geschosse, beschreibende Grundrissübersicht ­ Räume, Wohnungen
4. Rohbau
5. Ausbau
6. Technische Anlagen
7. Besondere Betriebseinrichtungen
8. Sonstige Bauteile und Anlagen sowie wertrelevante Faktoren
9. Baumängel, Bauschäden, Instandhaltung, Unterhaltungszustand
10. Raumprogramm, Übersicht zugehöriger Flächen, bei
Eigentumswohnung empfiehlt sich Grundrissgrafik, sonst in Anlage darstellen
11. Gesamteindruck
Zusammenfassende Eigenschaften
- übersichtlich/ überschaubar
- verständlich
- wertrelevante Bezugsgrößen
- Abgrenzung

Grundlagen des Befundes Seite 29
Abbildung 3: Gliederung Baubeschreibung

Grundlagen des Befundes Seite 30
3.6.2 Flächen und Massenberechnung
Grundlage für eine Immobilienwertermittlung ist die Bereitstellung von Bauwerks-
größen. Hieraus erfolgt die Berechnung der notwendigen Bauwerksflächen und
-massen. Dabei sind die verwendeten Berechnungsvorschriften und Unterlagen
stets anzugeben, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Man kann auf
vorhandene Baupläne, Unterlagen oder auf die eigenen aufgenommenen
Bauwerksgrößen zurückgreifen. Die vorhandenen Baupläne und Unterlagen sind
auf deren Angaben und Gültigkeit zu prüfen. Die Berechnung der Flächen und
Massen ist teilweise sehr umfangreich und ist zusammen mit den Grundrissen in
der Anlage zum Gutachten beizufügen. Die Ergebnisse der einzelnen
Berechnungen können dann im Gutachten aufgeführt werden. Dies sind unter
anderem Wohnungs- und Raumgrößen, Gebäudeflächen und -höhen, überbaute
Grundstücksflächen sowie Verhältniszahlen.
Häufig notwendige Berechnungen:
·
Brutto-Grundfläche (BGF), Netto-Grundfläche (NGF)
·
Wohn- und Nutzfläche
·
Grundflächenzahl
·
Geschossflächenzahl
·
Brutto-Rauminhalt (BRI)

Grundlagen des Befundes Seite 31
Raum
Geschoss
Gebäude
Wohnung, Büro, Gewerbe-
und Handelsbereiche
Flächenart
Länge
Breite
Höhe
Schemenhaft kann die Zusammensetzung
einzelner
Messgrößen
und
Flächen
entsprechend der linken Grafik dargestellt
werden. Die ermittelten Längeneinheiten
ergeben die Fläche eines Raumes, welcher
wiederum
einzelne
Wirtschaftsbereiche
bildet. Ferner zeigt die Grafik die Hierarchie
der Mengen und Flächenkomponenten sowie
der daraus resultierenden Ebenen.
3.6.3 Fotodokumentation
Für eine objektive Darstellung der Immobilie oder Gebäudes ist auf eine
Fotodokumentation kaum zu verzichten. Denn oft werden zuerst die Bilder in der
Anlage des Gutachtens durchgesehen, um sich ein ,,Bild" vom Objekt machen zu
können. Oftmals ergibt sich bereits hier die Sympathie zu einem Objekt oder auch
nicht. Gerade für Gerichte oder Bietinteressenten bei Zwangsversteigerungen sind
die visuellen Darstellungen hilfreich. Eine eigene Besichtigung, gerade von Innen,
ist einigen Beteiligten oft nicht möglich oder verwehrt. Dabei ist es wichtig, in den
Bildern die besondere Eigenart des jeweiligen Objektes wiederzugeben. Es
empfiehlt sich, die Betrachtungsrichtung für die Bilder auf einem Lageplan
darzustellen. So kann ein noch besseres Vorstellungsvermögen hinsichtlich der
Immobilie herbeigeführt werden. Über die Anzahl der zu erbringenden Bilder muss
der Gutachtenersteller selbst entscheiden. Dies ist natürlich von der Immobilie
selbst abhängig. Je mehr Gebäude, Betriebseinrichtungen und besondere
Eigenschaften dem Grundstück zuzuordnen sind, desto umfangreicher ist die
Fotodokumentation. Zu empfehlen sind Darstellungen vom allgemeinen Zustand
des Grundstücks, der Gebäudeaußen und -innenansicht, eventuelle Bauschäden
und Baumängel sowie besonderer Auffälligkeiten. Gegebenenfalls ist die Lage in
der unmittelbaren Umgebung abzubilden (Straße, Nachbarbebauung). Die Fotos

Grundlagen des Befundes Seite 32
sind entsprechend zu beschriften und ggf. zu erläutern. In der Anlage ist ein
Beispiel für eine Fotodokumentation beigefügt (Auszug).
Es sei noch kurz angemerkt, dass sich Gebäude bei schönem Wetter besser nach
Außen präsentieren. Eine Verfälschung des Wertermittlungsergebnisses ist
dadurch aber auszuschließen.

Analyse von Gebäude Seite 33
4 Analyse von Gebäuden
Die Gebäudeanalyse in der Immobilienwertermittlung dient dem Grundstücks-
sachverständigen als zentrale Grundlage für die Befundinterpretation und
Bereitstellung von Bauwerksflächen. Dabei beschränkt man sich auf die bauliche
Bestandsaufnahme. Vorrangig geschieht dies mit einem Handaufmaß und der
begleitenden Bauwerksbeschreibung. Eine technische und energetische
Bestandsaufnahme erfolgt in der Regel nur oberflächlich. Die technische
Bestandsaufnahme kennzeichnet hier nicht die Gebäudetechnik, sondern vielmehr
Untersuchungen zu Materialfestigkeiten, Tragfähigkeiten, Luftströmungen,
Schallschutz und Thermografie. Die energetische Befunderfassung widmet sich
dem Energieverbrauch, wie z.B. Strom, Wasser und Heizenergie. Eine dennoch
wichtige Notwendigkeit dieser Befunde ergibt sich aus dem Ansatz einer weiteren
Nutzbarkeit und einer wirtschaftlichen Betrachtung (Restnutzungsdauer,
Wärmeschutz).
4.1 Gutachtenauftrag
Nachfolgend wird ein kleiner Überblick des allgemeinen Verfahrensablaufes für die
Gutachtenerstellung aufgezeigt. Dies beruht auf Erkenntnissen des Verfassers
und soll nur als grundhaftes Beispiel dienen. Umfangreichere Ausführungen
werden bei der Ortsbegehung oder auch Ortsbesichtigung vorgenommen, da dies
Ausgangsbasis für die Gebäudeanalyse ist.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2004
ISBN (eBook)
9783836621496
DOI
10.3239/9783836621496
Dateigröße
8.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Anhalt in Köthen – Wirtschaft
Erscheinungsdatum
2008 (Oktober)
Note
1,7
Schlagworte
immobilienbewertung wertermittlung gebäudebefund gebäudeanalyse hausbewertung
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Titel: Erfassen und Berücksichtigung des Befundes von Gebäuden in der Immobilienwertermittlung
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