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Bedingungen für den Beitritt Bulgariens zur europäischen Währungsunion und der Stand der Umsetzung

©2008 Diplomarbeit 79 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In einem bisher einzigartigen Experiment wurde 1999 mit der Eurozone die größte zwischenstaatliche Währungsunion und mit dem Euro eine der wichtigsten Währungen der Welt kreiert. Heute, neun Jahre später und sechs Jahre nach der Bargeldeinführung Anfang 2002, nutzen 13 Länder mit 314 Mio. Einwohnern eine gemeinsame Währung. Ursprünglich gedacht war die Währungsunion jedoch für alle Mitglieder der Europäischen Union, der seit dem 1.Januar 2007 27 Ländern angehören.
Seit dem 1.Januar 2007 ist Bulgarien zusammen mit Rumänien Mitglied der Europäischen Union (EU). Bulgarien hat sich dazu verpflichtet, sobald es die erforderlichren Bedingungen, wie die Maastrichter Konvergenzkriterien, erfüllt, zur europäischen Währungsunion beizutreten und seine nationale Währung durch den Euro zu ersetzen. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass die Einhaltung dieser "notwendigen" Voraussetzungen genügt – diese also gleichzeitig hinreichend sind, um ein Gelingen der Währungsübernahme durch Bulgarien bzw. einer erweiterten Währungsunion zu gewährleisten.
Die Maastrichter Konvergenzkriterien stellen nämlich auf nominale Konvergenz ab und lassen die reale Konvergenz unberücksichtigt. Langfristig hängt es von der Dynamik des Wirtschaftswachstums ab, ob und wie schnell die Wohlfahrtsunterschiede zwischen Bulgarien und den restlichen EU-Mitgliedstaaten ausgeglichen werden. Denn je ungleicher die realwirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern einer Währungsunion sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die gemeinsame Geldpolitik nicht zu den Gegebenheiten einzelner Teilnehmerländer passt und es deshalb zu Schwierigkeiten in diesen Ländern kommt, welche sich im schlimmsten Fall auf die gesamte Währungsunion auswirken können.
Die vorliegende Arbeit befasst sich aus ökonomischer Perspektive mit den Bedingungen für eine erfolgreiche Einführung des Euros in Bulgarien. Der erste Schwerpunkt dieser Arbeit (Kapitel 2) liegt in der theoretischen Darstellung der Maastrichter Konvergenzkriterien für den Beitritt zur europäischen Währungsunion (EWU). Nach einer kurzen Darstellung der Grundzüge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Rahmen des EU-Gebildes wird daher auf diese Kriterien entsprechend ausführlich eingegangen. Dabei werden deren nominaler Charakter und diesbezügliche Problemfelder herausgearbeitet, um im Anschluss daran den gegenläufigen Gesichtspunkt der realwirtschaftlichen Konvergenz in Anlehnung an die klassische Theorie […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziele und Aufbau der Arbeit

2 Europäische Währungsunion
2.1 Institutionen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
2.1.1 Einordnung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im Rechtsgefüge der Europäischen Union
2.1.2 Institutionelle Regelungen
2.2 Die Maastrichter Konvergenzkriterien
2.2.1 Kriterium der Preisniveaustabilität
2.2.2 Kriterium der Wechselkursstabilität
2.2.3 Kriterium des langfristigen Zinssatzes
2.2.4 Defizitkriterium und Schuldenstandkriterium
2.3 Reale versus nominale Konvergenz
2.4 Die Theorie der optimalen Währungsräume und die Europäische Währungsunion
2.4.1 Überblick über die Theorie der optimalen Währungsräume
2.4.2 Schocksymmetrie und gleichgerichtete konjunkturelle Entwicklung
2.4.3 Kriterium der Faktormobilität
2.4.4 Kriterium der Offenheit
2.4.5 Kriterium der Diversifikation
2.4.7 Reale Konvergenz und Balassa Samuelsen Effekt
2.5 Geldpolitik und Finanzpolitik
2.6 Fiskalpolitische Harmonisierung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt

3 Bestandsaufnahme Bulgariens
3.1 Status Bulgariens in der Wirtschafts- und Währungsunion
3.2 Stand der Aufnahmefähigkeit gemäß der Maastrichter Konvergenzkriterien
3.2.1 Preisniveaustabilität
3.2.2 Wechselkursstabilität
3.2.3 Zinskonvergenz
3.2.4 Budgetdefizit und Staatsschulden
3.3 Reale Anpassung Bulgariens
3.3.1 Die ökonomische Entwicklung von Bulgarien
3.3.1.1 Beachtliche Wachstumsraten des BIP
3.3.1.2 Niedriges Pro-Kopf-Einkommen
3.3.1.3 Aufholperspektiven und Defizite des bulgarischen Wachstumsmodells
3.3.2 Die Abwesenheit von weitreichenden, asymmetrischen Schocks
3.3.3 Interregionale Faktormobilität
3.3.3.1 Arbeitsmarkt
3.3.3.2 Grenzüberschreitende Arbeitsmigration
3.3.3.3 Der Integrationsgrad der Finanzmärkte
3.3.4 Diversifizierter Exportsektor
3.3.5 Wirtschaftliche Offenheit
3.3.6 Harmonisierung der Wirtschaftszyklen
3.3.7 Balassa-Samuelson-Effekt in Bezug auf Bulgarien

4. Schlussbetrachtung und Ausblick

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: BIP-Pro-Kopf in KKP für Bulgarien, einige MOEL und EU-27 (Index EU-27=100) für 2006

Abbildung 2: Veränderung der Inflationsquote in Bulgarien im Zeitraum 1998-2007

Abbildung 3: Inflationsrate für Bulgarien, MOEL und Best 3 für 2006

Abbildung 4: Öffentlicher Bruttoschuldenstand Bulgariens 1997-2007 in % des BIP

Abbildung 5: Reales BIP-Wachstum in Bulgarien und EU-15 im Zeitraum 2000-2008*

Abbildung 6: Einkommen je Einwohner nach Mitgliedsländern zum Zeitpunkt ihres EU-Beitritt in %, EU-15=100%

Abbildung 7: BIP pro Kopf in KKP für Bulgarien 1997-2008, EU 25=100%

Abbildung 8: Einkommenskonvergenz gemessen am Pro-Kopf-Einkommen in KKP EU-27 =100%

Abbildung 9: Gesamtinvestitionsquote in Bulgarien 1995-2006, in % des BIP

Abbildung 10: Durchschnittliche jährliche Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 1995-2005, in % des BIP

Abbildung 12: Schockkorrelation der Länder der Eurozone 1990-1996 und der MOEL zur EWU 1996-2001

Abbildung 13: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Bulgarien 1997-2007

Abbildung 14: Entwicklung des Beschäftigungswachstums in Bulgarien und EU-25 für den Zeitraum 1997-2006, Trendlinien

Abbildung 15: Reallohnentwicklung in Euro und Zuwachsraten der Reallöhne in Bulgarien in % für den Zeitraum 1997-2006

Abbildung 16: Relativer Anteil der Importe Bulgariens nach Regionen 2006 in %

Abbildung 17: Relativer Anteil der Exporte Bulgariens nach Regionen 2006 in %

Abbildung 18: Bulgariens Leistungsbilanzsaldo 1991-2007 in % des BIP

Abbildung 19: Zyklussynchronisierung zwischen der WWU und Bulgarien, BIP-Wachstum in % für den Zeitraum 1996-2007

Abbildung 20: Zusammenhang zwischen Inflation und Leistungsbilanzdefizit in % des BIP, 2006

Abbildung 21: Bulgarien: Duale Inflation 2001-2007 in %

Abbildung 22: Wachstum der Arbeitsproduktivität, 2000-2006

Abbildung 23: Korrelation zwischen Inflation und Kapitalzuflüsse in des % BIP, 2006

Abbildung 24: Korrelation zwischen Inflation (2006) und Zunahme des BIP-Pro-Kopf in KKP für 2000-2006 (in %)

Abbildung 25: Leistungsbilanzdefizit und Einkommenskonvergenz

Abbildung 26: Konvergenzentwicklung Bulgariens (1995-2006), Deka Converging Europe Indicator- DCB

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Stand der Konvergenz in Bulgarien

Tabelle 2: Gesamtwirtschaftliche Prognosen

Tabelle 3: Faktoren für Wanderung in die WWU, Stand 2005

Tabelle 4: Mittelfristiges Migrationspotenzial und effektive Migration aus den neuen Mitgliedsländern in die WWU, Stand 2005*

Tabelle 5: Ausländisches Kapital im Bankkapital der neuen Mitgliedsländer

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

In einem bisher einzigartigen Experiment wurde 1999 mit der Eurozone die größte zwischenstaatliche Währungsunion und mit dem Euro eine der wichtigsten Währungen der Welt kreiert. Heute, neun Jahre später und sechs Jahre nach der Bargeldeinführung Anfang 2002, nutzen 13 Länder mit 314 Mio. Einwohnern eine gemeinsame Währung. Ursprünglich gedacht war die Währungsunion jedoch für alle Mitglieder der Europäischen Union, der seit dem 1.Januar 2007 27 Ländern angehören.[1]

Seit dem 1.Januar 2007 ist Bulgarien zusammen mit Rumänien Mitglied der Europäischen Union (EU). Bulgarien hat sich dazu verpflichtet, sobald es die erforderlichren Bedingungen, wie die Maastrichter Konvergenzkriterien[2], erfüllt, zur europäischen Währungsunion beizutreten und seine nationale Währung durch den Euro zu ersetzen. Es ist jedoch keineswegs sicher, dass die Einhaltung dieser „notwendigen“ Voraussetzungen genügt – diese also gleichzeitig hinreichend sind, um ein Gelingen der Währungsübernahme durch Bulgarien bzw. einer erweiterten Währungsunion zu gewährleisten.

Die Maastrichter Konvergenzkriterien stellen nämlich auf nominale Konvergenz ab und lassen die reale Konvergenz unberücksichtigt.[3] Langfristig hängt es von der Dynamik des Wirtschaftswachstums ab, ob und wie schnell die Wohlfahrtsunterschiede zwischen Bulgarien und den restlichen EU-Mitgliedstaaten ausgeglichen werden. Denn je ungleicher die realwirtschaftlichen Bedingungen in den Ländern einer Währungsunion sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die gemeinsame Geldpolitik nicht zu den Gegebenheiten einzelner Teilnehmerländer passt und es deshalb zu Schwierigkeiten in diesen Ländern kommt, welche sich im schlimmsten Fall auf die gesamte Währungsunion auswirken können.

1.2 Ziele und Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Arbeit befasst sich aus ökonomischer Perspektive mit den Bedingungen für eine erfolgreiche Einführung des Euros in Bulgarien. Der erste Schwerpunkt dieser Arbeit (Kapitel 2) liegt in der theoretischen Darstellung der Maastrichter Konvergenzkriterien für den Beitritt zur europäischen Währungsunion (EWU). Nach einer kurzen Darstellung der Grundzüge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Rahmen des EU-Gebildes wird daher auf diese Kriterien entsprechend ausführlich eingegangen. Dabei werden deren nominaler Charakter und diesbezügliche Problemfelder herausgearbeitet, um im Anschluss daran den gegenläufigen Gesichtspunkt der realwirtschaftlichen Konvergenz in Anlehnung an die klassische Theorie optimaler Währungsräume (OWR) hervorzuheben und beide miteinander zu vergleichen. In einem nächsten Schritt wird auf die Geld- und Finanzpolitik sowie fiskalpolitische Herausforderungen durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt eingegangen.

Der zweite Schwerpunkt (Kapitel 3) ist die Herausarbeitung des Stands der Erfüllung dieser Kriterien und die Einbindung in bzw. die Anwendbarkeit der o.g. Theorien und Ausführungen für den Fall Bulgarien. Dabei ist auch zu beachten, dass sich Bulgarien nach wie vor in einem wirtschaftlichen Transformationsprozess von der Zentralverwaltungswirtschaft zu Zeiten der Sowjetunion hin zur Marktwirtschaft befindet.

Ziel ist dabei einerseits die Untersuchung und Beurteilung, inwieweit die festgelegten nominalen Konvergenzkriterien im Maastrichter Vertrag als Aufnahmebedingungen geeignet und ausreichend sind und mit den Ansätzen der Theorie eines optimalen Währungsraums zugunsten einer realen Konvergenz konform laufen. Andererseits wird der bisherige bzw. zukünftig zu erwartende Stand der Erfüllung der Konvergenzkriterien auf der Basis empirischer Studien zur Theorie optimaler Währungsräume untersucht, um abschließend die Beitrittsfähigkeit Bulgariens zur Europäische Währungsunion sowie den zu erwartenden Beitrittserfolg bewerten zu können.

2 Europäische Währungsunion

2.1 Institutionen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Mit der Entscheidung für eine Einheitswährung verzichten die Mitglieder der WWU auf die nationale geldpolitische Souveränität und die Kontrolle über ihre Geldpolitik wird auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übertragen. Im Folgenden wird daher zunächst die Position der Europäischen Währungsunion innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union vorgestellt. Anschließend erfolgt eine Darstellung des institutionellen Systems der geldpolitischen Ordnung der WWU, das aus einer Zentralnotenbank zur Beschlussfassung und die nationalen Zentralnotenbanken zur Umsetzung der gemeinsamen Geldpolitik besteht.

2.1.1 Einordnung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion im Rechtsgefüge der Europäischen Union

Neben der Änderung der Gemeinschaftsverträge wurde in Maastricht 1992 die EU als übergeordneter Staatenverbund über die Europäischen Gemeinschaften (EG und EAG), die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gegründet. Die Gemeinschaften sind supranationale Organisationen – innerhalb ihres Verantwortungsbereichs haben die Mitgliedsstaaten ihre Hoheitskompetenz an die Gemeinschaften übertragen, die ihre Befugnisse eigenständig ausüben können.[4] Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist innerhalb dieses Gefüges der europäischen Gemeinschaft zuzuordnen und befindet sich damit im Bereich des supranationalen Rechts. Im Vergleich zu anderen vergemeinschafteten[5] Politiken ist die Europäische Zentralbank (EZB) als Träger der Währungspolitik unabhängig.[6] Während im Regelfall der Rat der Europäischen Gemeinschaften, der sich aus den Vertretern der Mitgliedsstaaten auf Ministerebene zusammensetzt, hauptverantwortlich für die Gesetzgebung auf europäischen Ebene ist und die Kommission als ausführendes Organ fungiert[7], übernimmt die EZB den Erlass des sekundären Gemeinschaftsrechts im Bereich der Geldpolitik und ist für die Steuerung der Geldmenge allein verantwortlich.[8]

2.1.2 Institutionelle Regelungen

Die institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Währungsunion unterscheidet auf der einen Seite das Eurosystem, dem die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZB) der Mitgliedsstaaten der WWU angehören, sowie auf der anderen Seite das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das aus der EZB und den NZB aller Mitgliedsländer der EU besteht.[9] Die EZB stellt dabei den Träger geldpolitischer Entscheidungen dar, während die NZB den Leitlinien und Weisungen der EZB Folge zu leisten haben.[10] Dabei kann die EZB zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf das komplette Instrumentarium der Gemeinschaftsrechtssetzung zurückgreifen.[11] Zu den Zielen und Aufgaben des ESZB gehören an erster Stelle die Festsetzung und Ausführung der Geldpolitik der WWU unter Beachtung der Wahrung der Preisstabilität.[12] Die Unabhängigkeit von Weisungen soll die Mitglieder der ESZB in der Lage versetzen, diesen Auftrag ohne jede Einmischung seitens der Regierung und der politischen Instanzen der Gemeinschaft zu erfüllen.[13] Die Unabhängigkeit der Geldpolitik von politischen Weisungen ist der Anker im stabilitätspolitischen Konzept der WWU. Die politische Unabhängigkeit des ESZB erfordert auch für die nationalen Zentralbanken, die dem System angehören, einen unabhängigen Status.

Zur Unabhängigkeit geldpolitischer Entscheidungen gehört, dass die Notenbank nicht zur Finanzierung der Staatsverschuldung eingesetzt werden darf.[14] Die Beschaffung von Krediten am Kapitalmarkt ist zur einzigen möglichen Variante der langfristigen staatlichen Schuldenaufnahme geworden. Aus diesem institutionellen Rahmenwerk unterschiedlicher Entscheidungsebenen, Lösungsinstrumente und Wirkungskreise entstehen besondere Bedingungen für das Zusammenspiel von Geld- und Finanzpolitik.

2.2 Die Maastrichter Konvergenzkriterien

Die entscheidenden Voraussetzungen zur Einführung des Euros sind die im Maastrichter Vertrag (Art. 121 (1) EGV) aufgeführten ökonomischen Konvergenzkriterien. Die beziehen sich auf die „Preisstabilität“, „auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“, „Einhaltung der normalen Bandbreite des EWS“ und „Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz“. Zur genauen Bestimmung der Anforderungen an einen Beitrittskandidaten sind diese in zusätzliche Protokolle[15] weiter ausgeführt. Diese Kriterien waren zunächst als stichtagsbezogenen Kriterien für die potenziellen Gründungsmitglieder der EWU formuliert. Sie gelten aber analog auch für alle Länder, die nach der Gründung der EWU dieser Währungsgemeinschaft beitreten möchten. Im Folgenden werden die vier explizit genannten Konvergenzkriterien erläutert.

2.2.1 Kriterium der Preisniveaustabilität

Das oberste Ziel der gemeinsamen Geldpolitik in Europa ist die Stabilität des Geldwertes, d.h. die Vermeidung von Inflation (Art. 105 EGV). Das Kriterium der Preisniveaustabilität wird als erfüllt angesehen, wenn das Beitrittsland „eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweist ..., die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben“[16]. Die Inflationsmessung wird auf der Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) gemessen, der eine „vergleichbare Grundlage“[17] zwischen den EU-Mitgliedern gewährleistet. Das Kriterium beschreibt nicht einen absoluten Wert für die höchstens zulässige Inflationsrate, sondern hebt auf den „Gleichschritt“ der Mitgliedsländer ab.

Um das Ziel der Preisstabilität zu erreichen, setzt die EZB die Leitzinsen entsprechend fest, d.h. sie verordnet Zinserhöhungen bei Gefahren für die Preisstabilität und senkt die Zinsen, wenn nach ihrer Ansicht keine Inflationsgefahren bestehen. Da es in einem gemeinsamen Währungsgebiet wie dem Euroraum nur einen einheitlichen Zinssatz geben kann, der für alle Teilnehmer der Währungsunion gilt, unabhängig von ihrer jeweiligen Inflationsrate, ist es wichtig, dass die Inflationsraten der einzelnen Länder nicht zu stark voneinander abweichen. Dahinter steht die Annahme, dass Länder mit stark voneinander abweichenden Inflationsraten nicht spannungsfrei in einer gemeinsamen Währung bleiben können, da erstens Inflationsdifferenzen nach der Theorie der Kaufkraftparität des Wechselkurs Druck in Richtung von Auf- bzw. Abwertungen auslösen müssten und zweitens eine einheitliche europäische Geldpolitik nach der Einführung des Euros nicht auf individuelle Inflationsraten einzelner Länder eingehen kann, sondern für den gesamten Euroraum konzipiert werden muss. Denn für Gebiete mit hoher Inflation wäre ceteris paribus ein hoher Zins, für Gebiete mit niedriger Inflation ein niedriger Zins geeignet.

2.2.2 Kriterium der Wechselkursstabilität

Ein Staat erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität, wenn er „die im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten“[18] hat. Mit dem Eintritt in den WKM II darf die Währung des Landes um ± 15% schwanken. Der Wechselkursmechanismus dient dazu, die Wechselkursschwankungen in einem glaubwürdigen multilateralen Verbund kontinuierlich zu reduzieren, ohne auf die Möglichkeit von Wechselkurskorrekturen zu verzichten.[19]

Die Prüfung der Wechselkursstabilität soll darüber Auskunft geben, ob die nationale Wirtschaftspolitik so glaubwürdig und stabil war, dass bereits vor der Teilnahme am Euro keine Spekulationsbewegungen gegen die Währung aufgetreten sind mit der sich ein Beitrittsland einen Wettbewerbsvorteil sichern könnte.[20] Das Kriterium der Währungsstabilität ist ein Indikator für die Fähigkeit eines Landes auf den Einsatz des Wechselkurses als Instrument der außenwirtschaftlichen Anpassung zu verzichten. Durch die Vereinheitlichung der Geldpolitik sind die Mitglieder der WWU gezwungen, auf asymmetrische Schocks und Wirtschaftsentwicklungen mit anderen Mitteln zu reagieren.[21]

Aufgrund des Wechselkursmechanismus ist ein formeller Eintritt in die Europäische Währungsunion frühestens zwei Jahre nach einem EU-Beitritt möglich, denn die zweijährige Qualifizierungsphase für das Wechselkurskriterium kann frühestens ab dem EU-Beitrittsdatum beginnen.

2.2.3 Kriterium des langfristigen Zinssatzes

Um den Anforderungen an die langfristigen Zinssätze zu entsprechen, darf der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2% den entsprechenden Satz in den drei Ländern mit der höchsten Preisstabilität übersteigen.[22] Als Bewertungsgrundlage dienen langfristige Staatsschuldverschreibungen[23] oder vergleichbare Wertpapiere.[24]

Dieses Kriterium soll die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems“[25] zum Ausdruck bringen. Das Zinskriterium spiegelt die Erwartungshaltung des Marktes in Bezug auf Inflations- und Wechselkursentwicklung, öffentliche Finanzen und Risikoprämien wider. Die Erwartung einer Teilnahme an der Währungsunion kann eine Angleichung der langfristigen Zinssätzen bewirken.[26]

2.2.4 Defizitkriterium und Schuldenstandkriterium

Nach der Konkretisierung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit sind folgende Referenzwerte festgelegt: „3% für das Verhältnis zwischen dem geplanten und tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“[27] und „60% für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“.[28] Die Festlegung der Quoten kann auf die Annahme eines jährlichen Wachstums des nominalen BIP von 5% zurückgeführt werden, bei dem die durchschnittliche Schuldenquote aller EU-Länder im Jahre 1991 bei etwa 60% lag.[29] Eine Ausnahme ist vorgesehen, falls der Wert nahe des Referenzwertes liegt und bereits erheblich zurückgegangen ist bzw. nur vorübergehend abweicht.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzen stellt „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“[30] sicher. Eine Währungsunion ohne Konvergenz im fiskalischen Bereich könnte zu monetärer und wirtschaftlicher Instabilität führen[31], deshalb sollen die Anwärter von vornherein solide öffentliche Finanzen aufweisen. „Es soll verhindert werden, dass haushaltspolitische Erblasten in die dritte Stufe der WWU getragen werden, die entweder ihr Funktionieren in Frage stellen oder den wirtschaftlich solideren Teilnehmern übermäßige Solidaritätslasten auferlegen.“[32] Es wird davon ausgegangen, dass hochverschuldete Länder eine höhere Inflationsneigung aufweisen. Da Kredite langfristig an einen Zinssatz gebunden sind, verlieren diese bei einem gestiegenen Inflation real an Wert, wodurch sich die Schuldenbelastung des Haushalts verringern würde. Durch die Angleichung der Staatsverschuldung der Mitgliedsstaaten der EWU soll dieser Anreiz vermindert werden.[33]

Die Europäische Kommission und EZB haben aber in ihren Berichten betont, wie wichtig ihnen die Gleichbehandlung aller Anwärter ist, was die Anpassung oder Neuinterpretation der Kriterien gemäß dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand der derzeitigen Anwärter ausschließt. Nach Ansicht der EZB ist die strikte und nachhaltige Erfüllung der Maastrichter Konvergenzkriterien durch die neuen Mitglieder vor einem Beitritt zur Europäischen Währungsunion entscheidend, um eine Stabilitätskultur in Europa aufrecht zu erhalten, trotz des geringen wirtschaftlichen Gewichts eines Staates. Die nominalen Konvergenzkriterien sollen sicherstellen, dass nur solche Länder an den Währungsunion teilnehmen, die bereits vorher ihre stabilitätspolitische Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben, sodass gewährleistet ist, dass die Teilnehmerländer eine einigermaßen homogene Stabilitätsgemeinschaft bilden.[34]

Die Maastrichter Konvergenzkriterien stellen auf die nominale Konvergenz der Teilnehmer am Eurosystem ab. Die angestrebte ökonomische Konvergenz der zukünftigen EU-Mitgliedstaaten umfasst aber auch das Ziel der realen Konvergenz. Der Unterschied wird im folgenden Abschnitt erläutert.

2.3 Reale versus nominale Konvergenz

Die politische Entscheidungsträger der EU einigten sich bei der Verabschiedung des Maastrichter Vertrags auf die oben genannten Konvergenzkriterien. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht ist diese Fixierung auf nominale Konvergenz und damit auf die Maastrichtkriterien mehrfach kritisiert worden: Es wird vielfach ein möglichst hohes Maß an realwirtschaftlicher Konvergenz gemäß der Theorie OWR für die Vorteilhaftigkeit einer Währungsunion verlangt.

Während man unter nominalen Konvergenz die Annäherung jener Variablen, die in den Maastrichter Konvergenzkriterien festgelegt sind, versteht, ist mit realer Konvergenz die Annäherung realer Variablen in den Beitrittsländern an die Werte in der Europäischen Union gemeint. Dabei ist das Pro-Kopf-Einkommen von herausragender Bedeutung. Zum Vergleich ist der Pro-Kopf-Einkommen in Kaufkraftparitäten (KKP) in Abbildung 1 dargestellt. Gemessen am BIP pro Kopf in % des EU-Durchschnitts bedarf es bei den meisten Ländern noch eines längeren Aufholprozesses. Die Hoffnung auf eine reale Konvergenz ist einer der Hauptgründe dafür, warum ehemalige Planwirtschaften eine Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion anstreben. Ziel der realen Konvergenz ist, ein beschleunigtes Wirtschaftswachstum und eine schnelle Angleichung seiner Lebensbedingungen an den EU-Standard.

Abbildung 1: BIP-Pro-Kopf in KKP für Bulgarien, einige MOEL und EU-27 (Index EU-27=100) für 2006

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eurostat, 2008, Eigene Darstellung

Die Idee der realen Konvergenz findet sich auch in Artikel 2 des EU-Vertrags, der davon spricht, dass es „Aufgabe der Gemeinschaft ist [...] durch die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion [...] die Konvergenz der Wirtschaftsleistungen [...] zu fördern.“

Reale und nominale Konvergenz sollten nach Meinung der Europäischen Zentralbank parallel verfolgt werden.[35] Auf dem Gipfel von Helsinki im November 1999, auf dem sich die Notenbankchefs des Eurosystems und der zwölf Beitrittskandidaten (zehn mittel- und osteuropäische Länder sowie Zypern und Malta) trafen, betonte die EZB, dass der Aufholprozess und die strukturellen Reformen Hand in Hand gehen sollten mit Preisstabilität und gesunden Staatsfinanzen und dass diese zwei Aspekte voll kompatibel seien.[36] Laut EZB „stellen reale und nominale Konvergenz letztlich zwei Aspekte ein und derselben Strategie zur Erreichung von nachhaltigem nichtinflationärem Wirtschaftswachstum dar, die folglich gleichzeitig zum Tragen kommen müssen“.[37] Reale Konvergenz beschleunige durch Strukturreformen und damit erreichtem höheren Wachstumspotenzial und flexibleren Märkten die nominale Konvergenz und diese wiederum die reale Konvergenz durch die Stabilisierung der Inflationserwartungen.[38] Reale Konvergenz sei nicht nur das Aufholen bezüglich des Pro-Kopf-Einkommens, sondern vor allem eine strukturelle Anpassung der Wirtschaft, damit diese an einer Währungsunion teilnehmen kann, ohne zu asymmetrischen Schocks, d.h. binnen- und außenwirtschaftlichen Störungen, beizutragen oder unter solchen zu leiden.[39] Nach Ansicht von van der Haegen und Thimann hat auch die Erfahrung der „Emerging Markets“ gezeigt, dass sich reale Konvergenz und niedrige Inflationsraten nicht widersprechen, sondern dass im Gegenteil eine Geldpolitik, die eine niedrige und stabile Inflation anstrebt, bedeutend zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.[40] Im nächsten Abschnitt wird jedoch erläutert, dass das Bestreben zur Erfüllung der nominalen Konvergenz, insbesondere die Einhaltung der haushaltpolitischen Ziele, eine restriktive Fiskalpolitik notwendig macht und damit eine Verlangsamung des Wachstums- und des realen Konvergenzprozesses verursacht wird.[41]

Die Integration in eine Währungsunion und damit die Aufgabe einer selbständigen Geldpolitik kann vielfältige Probleme mit sich bringen. Die Theorie der OWR entwickelt Kriterien, die Länder erfüllen sollen, um mit einer gemeinsamen Geldpolitik erfolgreich zu sein.

2.4 Die Theorie der optimalen Währungsräume und die Europäische Währungsunion

Im folgenden Kapitel wird die Existenz und Effizienz alternativer Anpassungsmöglichkeiten auf konjunkturelle Schwankungen und exogene Schocks, die den Einsatz des Wechselkurses entbehrlich machen, untersucht. Des Weiteren wird das Paradigma der Symmetrie der Störungen vorgestellt, das nicht einzelne Faktoren zur Abgrenzung eines OWR heranzieht, sondern diese aus der Korrelation der Konjunkturzyklen der potentiell beteiligten Volkswirtschaften herleitet. Abschließend wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt als zentrales Instrument zur Sicherung der ökonomischen Basis für das Funktionieren der WWU dargestellt.

2.4.1 Überblick über die Theorie der optimalen Währungsräume

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Länder mit ehemals eigenen Währungssystemen zu einheitlichen Währungsräumen zusammenschließen und damit die Hoheit über ihre nationale Geldpolitik abgeben: Die Vorteile einer gemeinsamen Währung sind vor allem positive Wohlfahrtseffekte durch die Reduktion von Transaktionskosten und Informationskosten über die Wechselkursentwicklung bei Im- und Exporten innerhalb des Euro-Währungsgebiets. Einen weiteren Aspekt stellt der Stabilitätsgewinn durch die vorgegebenen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus und der Interventionszusage der EZB dar.[42] Des Weiteren kann damit das Investitionsklima für ausländische Direktinvestitionen gestärkt werden. In Anbetracht des Umstands, dass mit den Kapitalströmen sowohl das Beschäftigungsniveau, der technische Fortschritt als auch die inländische Nachfrage gestärkt werden, stellen diese einen wichtigen Bestandteil im wirtschaftlichen Aufholprozess gegenüber der Eurozone dar.[43]

Andererseits muss es auch Nachteile einer gemeinsamen Währung geben, sonst wäre eine „Weltwährung“ optimal. Der Hauptnachteil einer gemeinsamen Währung ist der Wegfall des Wechselkursmechanismus als Ausgleichsmöglichkeit beim Auftreten von asymmetrischen Schocks, d.h. binnen- oder außenwirtschaftlichen Störungen, von denen Länder unterschiedlich betroffen sind.[44]

Die Frage, die die Theorie der optimalen Währungsräume stellt, ist, welche Voraussetzungen ein Währungsraum erfüllen muss, damit die Vorteile aus einer gemeinsamen Währung die Nachteile überwiegen.

Nach Mundell, dem Begründer der Theorie der optimalen Währungsräume, ist ein Währungsgebiet dann optimal, wenn gesamtwirtschaftliche Störungen im Ausland nicht die binnenwirtschaftliche Beschäftigung und Preisniveaustabilität beeinflussen – ohne dass es flexibler Wechselkurse bedarf.[45]

Voraussetzungen dafür sind:[46]

- die Abwesenheit von weitreichenden, asymmetrischen Schocks,
- interregionale Faktormobilität
- ein diversifizierter Exportfaktor und
- wirtschaftliche Offenheit

Im nächsten Abschnitt werden die einzelnen Kriterien näher behandelt.

2.4.2 Schocksymmetrie und gleichgerichtete konjunkturelle Entwicklung

Die verschiedenen Kriterien der klassischen OWR-Theorie zielen letztendlich darauf ab, alternative Anpassungsmechanismen an asymmetrische exogene Schocks zu bewerten. Magnifico nennt als weiteres Kriterium des optimalen Währungsraumes eine gleichgerichtete Konjunktur.[47] Verlaufen die Konjunkturzyklen der Mitgliedsländer einer Währungsunion diametral bzw. mit zeitlicher Verschiebung, kann sich die Notwendigkeit einer veränderten Wechselkursparität ergeben, um variierende Aktivoder Passivsalden der Leistungsbilanz auszugleichen.[48] Dies würde jedoch den Funktionsbedingungen einer Währungsunion widersprechen. „Der internationale Konjunkturverbund kann demnach als ein Kriterium zur Abgrenzung funktionsfähiger Wirtschaftsräume betrachtet werden.“[49] Artverwandt mit diesem Kriterium ist auch das von Alesina/Grilli und De Grauwe/Vanhaverbeke entwickelte Kriterium:[50] Demnach erscheint die Errichtung einer Währungsunion umso tragfähiger, je geringer die Differenzen zwischen den gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten ausfallen.[51]

Das Konzept der Symmetrie der Störungen wurde von Bayoumi und Eichengreen eingeführt, die proklamierten, dass bei symmetrischen Störungen und Reaktionen auf nominale Wechselkursänderungen verzichtet werden könne.[52] Zudem ist eine gemeinsame Geldpolitik für alle Staaten - die eine hohe Korrelation exogener Schocks aufweisen - angemessen, da die Reaktion auf einen Schock die gleichen geldpolitischen Maßnahmen erfordert. Ein asymmetrischer Schock besteht dabei in einer unterschiedlichen Reaktion von Volkswirtschaften auf die Veränderung einer exogenen Variablen; Symmetrie ist synonym zu Synchronität bzw. einer hohen Korrelation der Konjunkturzyklen zu verstehen. Es wird davon ausgegangen, dass bei Vorliegen asymmetrischer Schocks entsprechende Anpassungsmöglichkeiten fehlen und somit kein optimaler Währungsraum vorliegt.[53]

2.4.3 Kriterium der Faktormobilität

Ausgangspunkt der Analyse ist eine Änderung der terms of trade.[54] Mundell geht aus von einem exogenen Nachfrageschock, der als Nachfrageverschiebung vom Gebiet A zum Gebiet B auftritt. Unter den Voraussetzungen von Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung, Lohninflexibilität und fixe Wechselkurse kommt es durch diesen asymmetrischen Schocks zu einer Verringerung der Nachfrage, zuDeflation und Arbeitslosigkeit in Gebiet A, sofern keine Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Andererseits besteht im Gebiet B die Gefahr eines steigenden Preisniveaus auf Grund der erhöhten Nachfrage nach inländischen Gütern und einer steigenden Nachfrage nach dem Faktor Arbeit, was eine Lohnsteigerung induziert.[55] Mundell sieht die Faktormobilität als entscheidendes Kriterium. Während diese in der EU für den Faktor Kapital gegeben ist, ist die Mobilität von Arbeitskräften als Alternative zu Nominallohnoder Preisniveauänderungen zum Ausgleich von gesamtwirtschaftlichen Schwankungen zu untersuchen. Bei vorhandener Arbeitskräftemobilität werden überschüssige Arbeitskräfte des Gebiets A eine Beschäftigung in B aufnehmen, so dass keine Lohnveränderung erforderlich ist und das Beschäftigungsniveau insgesamt gehalten werden kann.[56] Geht man von Lohnrigidität und unvollständiger Arbeitskräftemobilität[57] aus, kann die Anpassung nicht unter der Wahrung von Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität erfolgen. Alle empirische Untersuchungen zeigen, dass eine länderüberschreitende Arbeitskräftewanderung zwischen den EWU-Staaten eher unzureichend ist. Alternativ könnte die Anpassung auch über flexible Löhne und Preise erfolgen.

Der Ansatz der Arbeitskräftemobilität ist auch mit Kritik verbunden. Es müssen Kosten der Migration, psychische Kosten der Anpassung an die neue Umgebung berücksichtigt werden. Außerdem sind die Arbeitskräfte nicht notwendigerweise homogen[58], sondern weisen unterschiedliche Ausbildungsstandards, eine unterschiedliche Altersstruktur und unterschiedliche individuelle Fähigkeiten auf (unterschiedliche Sprachen, Kulturen und Mentalitäten).

Daneben oder anstelle können auch verstärkte Kapitalbewegungen die Funktion eines Ersatzinstrumentes übernehmen. So besteht für Land A die Möglichkeit, durch attraktive Löhne und günstige steuerliche Rahmenbedingungen Investitionskapital aus B anzuziehen. Übertragen auf die EWU kommt man zu der Schlussfolgerung, dass diese Bedingung inzwischen in nahezu perfekter Weise erfüllt ist, da die Kapitalmärkte in der Währungsunion integriert bzw. liberalisiert sind.

2.4.4 Kriterium der Offenheit

McKinnon untersucht den Einfluss des Offenheitsgrades einer Volkswirtschaft auf die Wirksamkeit des Wechselkurses zur Wiederherstellung eines externen und internen Gleichgewichts.[59] Er definiert den Grad der Offenheit als das Verhältnis von handelbaren zu nicht-handelbaren Gütern. Überwiegt in einer Volkswirtschaft der Anteil von handelbaren gegenüber nicht-handelbaren Gütern, so liegt ein hoher Grad der Offenheit vor. In einer geschlossenen Volkswirtschaft hingegen überwiegt die Anzahl der nicht-handelbaren Güter.

McKinnon zeigt in seiner Analyse, dass der Offenheitsgrad negativ mit den Kosten einer Währungsunion korreliert. Bei steigendem Anteil handelbarer Güter an der Gesamtproduktion sinken die Kosten innerhalb einer Währungsunion durch den Verzicht auf das Instrument des Wechselkurses, da dieses durch den starken Einfluss handelbarer Güter auf das inländische Preisniveau nicht die erforderliche Änderung der terms of trade und der Reallöhne ermöglicht.[60]

2.4.5 Kriterium der Diversifikation

Die Grundannahme von Kenen ist, dass Störungen der internationalen terms of trade in einer diversifizierten Volkswirtschaft nur einzelne Branchen betreffen, deren Anteil an der Gesamtproduktion gering ist und somit keine Anpassungsreaktion des bilateralen Wechselkurses erfordern. Je höher der Grad der Diversifizierung einer Volkswirtschaft, desto geringer werden demnach auch deren Kosten bei Verzicht auf das Instrument nominaler Wechselkursänderungen sein. Für die EU-13 gilt, dass sie überwiegend eine hohe Produktdiversifizierung aufweisen – mit gewissen Abstrichen bei einigen Ländern (z. B. Portugal, Irland, Spanien).

2.4.7 Reale Konvergenz und Balassa Samuelsen Effekt

In den mittelund osteuropäischen Ländern kommt es aufgrund eines spezifischen Effekts, des Balassa-Samuelson-Effekts, der im Transformationsprozess stattfindet, zu erhöhten Inflationsraten. Dieser Effekt könnte zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erfüllung des von den Maastrichter Kriterien geforderte Inflationsniveaus führen. Der Balassa-Samuelson-Effekt beschreibt, wie unterschiedliche Produktivitätswachstumsraten im Bereich der handelbaren und nichthandelbaren Güter in den Mitgliedsländern einer Währungsunion zu anhaltenden Ungleichgewichten der Inflationsraten der beteiligten Volkswirtschaften führen können. Aufgrund der Handelsliberalisierung und steigenden ausländischen Wettbewerbsdrucks steigt in einer Währungsunion mit weniger und höher entwickelten Volkswirtschaften die Wahrscheinlichkeit, dass die Inflationsrate in erstgenannten höher ausfallen wird als in den höher entwickelten. Vor allem im Sektor der handelbaren Güter wird ein Produktivitätszuwachs zu verzeichnen sein, was die Löhne und Einkommen im Bereich der handelbaren Güter steigen lässt (jedoch nicht die Preise, da die Lohnerhöhung durch eine gesteigerte Produktivität gerechtfertigt ist) – im Bereich der nicht-handelbaren Güter ist mit einem überdurchschnittlichen Anstieg des Preisniveaus zu rechnen, da zum einen die Produktion der nicht-handelbaren Güter nicht von marginalen Produktivitätszuwächsen betroffen ist (was zu Preiserhöhungen führt) und zum anderen aufgrund der Mobilität des Faktors Arbeit die Produzenten von nicht-handelbaren Gütern gezwungen sind, Arbeit besser zu entlohnen, um die Arbeitskräfte zu halten.[61] Die Preise der handelbaren Güter steigen aufgrund der internationalen Verflechtung mit den Auslandspreisen, was in den weniger entwickelten Volkswirtschaften insgesamt zu höheren Inflationsraten führt. Dadurch kommt es in diesen Ländern zu einer Verschlechterung der internationalen Wettbewerbssituation. Die Inflationsrate des Balassa-Samuelson-Effekts wird für die mittel- und osteuropäischen Staaten auf ca. 1,5-2,5% geschätzt[62], was etwa der Hälfte der realen Aufwertung in diesen Ländern entspricht. Es wird auch davon ausgegangen, dass der Balassa-Samuelson-Effekt in den Beitrittsländern lange anhält. Coricelli geht davon aus, dass die Konvergenz eher langsam erreicht wird und der Balassa-Samuelson-Effekt deshalb lange Zeit wirksam sein wird.[63] Deswegen wird von einigen Autoren gefordert, dass diese von der Inflationsrate der neuen Beitrittsländer abgezogen wird, um einen wirtschaftlichen Aufholprozess der Länder, die am WKM II teilnehmen, nicht zu gefährden.[64] Da es sich dabei um ein immanentes Phänomen des wirtschaftlichen Aufholprozesses handelt, kann die Stabilität einer Währungsunion nur bei hinreichender realen Konvergenz gewahrt bleiben.[65]

2.5 Geldpolitik und Finanzpolitik

Die Harmonisierung der nationalen Fiskalpolitiken der Mitgliedsstaaten und die Geldpolitik kann Ungleichgewichte reduzieren. Einige Verfasser betonen auch die Koordination der Fiskalpolitik als Bedingung für die Tragfähigkeit einer Währungsunion: „Some collective control or influence over the rate of creation of government debt [...] would be a necessary postrequisite for the maintenance of a currency area.“[66] Innerhalb des gemeinsamen Marktes der EG wirkt sich eine expansive oder restriktive Fiskalpolitik nicht allein auf die inländische, sondern durch die starke Gütermarktintegration auch auf die Wirtschaft der anderen Mitgliedsstaaten aus. Es bietet sich in der WWU ein liquider Kapitalmarkt, der eine Aufnahme von Staatskrediten erleichtert.[67] Gegenüber der ursprünglichen Situation unabhängiger Nationalstaaten kann sich in einer Währungsunion die Bereitschaft zu höheren fiskalischen Defiziten ergeben, „[…] die durch ein potentielles “bail-out” durch die Gemeinschaft und die damit verbundene moral-hazard-Problematik erstärkt wird.”[68] Eine übermäßige Verschuldung einzelner Mitgliedsstaaten in der Währungsunion birgt die Gefahr eines Zinsanstieges für alle Mitgliedsstaaten durch ein „crowding-out“ und führt in der Folge zu geringeren Wachstumsraten.[69] Aus dieser Problematik resultiert die Notwendigkeit einer Koordination der Geld- und Fiskalpolitik in einer Währungsunion, was in der Literatur unter dem Stichwort „parallel unification“ diskutiert wird:[70] „The basic rationale for policy coordination is that national policy actions have non-trivial „spillover“ effects on other countries [...]: (i) macroeconomic spillovers associated with stabilization policy, and (ii) externalities related to budget discipline and credibility of monetary policy. The latter externalities imply a persistent bias in the direction of excessive deficits. In contrast, externalities related to stabilization policies in the face of shocks will depend on the sign of the shock.”[71] Entscheidend für die Tragfähigkeit bzw. Optimalität der Währungsunion ist neben der absoluten Höhe eventueller Defizite auch der Transfermechanismus (fiskalischer Ausgleich) innerhalb der Union, was in der Literatur kontrovers diskutiert wird: Einerseits wird er als notwendige Bedingung verstanden[72], zum anderen hängt die Bedeutung von Transferzahlungen davon ab, inwieweit andere Kriterien optimaler Währungsräume verletzt werden.[73] Gegen die Notwendigkeit einer Koordinierung der Fiskalpolitik in einer Währungsunion spricht jedoch, dass der Verlust geld- und währungspolitischer Freiheitsgrade durch die Währungsunion gerade eine nationale fiskalpolitische Autonomie erforderlich macht, um bei exogenen Schocks ein adäquates Anpassungsinstrument zur Hand zu haben.[74]

2.6 Fiskalpolitische Harmonisierung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt

Obwohl die Konvergenzkriterien mit Bezug zur Fiskalpolitik der Mitgliedsstaaten auch nach Einführung bzw. Eintritt in die Währungsunion noch Bestand haben, wurde auf Initiative Deutschlands der sog. Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) vom Europäischen Rat verabschiedet.[75] Während die Konvergenzkriterien im Vorfeld der Währungsunion eine stabilitätsorientierte Fiskalpolitik als Voraussetzung für einen WWU-Beitritt sicherstellen sollen, beinhaltet der SWP einen eigenen Sanktionsmechanismus, um die Erfüllung der Defizit- und Schuldenziele auch nach Wegfall dieses Druckmittels zu gewährleisten.[76] Durch den SWP soll die nationale Finanz- und Budgetpolitik gebunden werden, um Druck auf EZB zu vermeiden. Der ökonomische Sinn des SWP besteht darin, die Teilnehmer an der WWU zu fiskalischer Disziplin anzuhalten. „Je höher die Staatsverschuldung ist, umso stärker wird Staatshaushalt von der Zinspolitik der Zentralbank berührt und umso stärker wird der politische Druck gegen Zinserhöhungen sein. Niedrige Defizit- und Schuldenquoten sind aber auch erforderlich, um die Inflationserwartungen möglichst niedrig zu halten und negative spill-over-Effekte, etwa in Form höherer Kapitalmarktzinsen, zu vermeiden. Auch engt eine hohe Staatsverschuldung über die damit verbundene Zinslast die Ausgabenspielräume des Staates ein, was erfahrungsgemäß im politischen Prozess vor allem zulasten investiver Ausgaben, also zulasten der Zukunft, geht. Der Regelungsinhalt des SWP umfasst dabei eine verstärkte Überwachung und Koordinierung der Haushalts- bzw. Wirtschaftspolitik sowie das Sanktionsverfahren, das bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet wird. Die Feststellung eines übermäßigen Defizits folgt dabei denselben Grundsätzen wie beim Konvergenzkriterium der öffentlichen Finanzen. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen ist dabei jedoch nicht an die Referenzwerte gebunden; so können z.B. besondere Umstände wie ein konjunktureller Einbruch geltend gemacht werden (zu den Einzelheiten siehe Görgens et al., 2001, Kapitel III.1.2). Als Sanktion steht eine unverzinsliche Einlage, die in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, zur Verfügung. Zudem können die Auferlegung von Publizitätspflichten bei der Emission von Schuldverschreibungen und eine Überprüfung der Darlehenspolitik der Europäischen Investitionsbank veranlasst werden.[77]

[...]


[1] Großbritannien, Dänemark, Schweden werden den Euro vorläufig nicht einführen.

[2] Die Maastrichter Kriterien wurden näher betrachtet in Kap. 2.2.

[3] Vgl. Kap. 2.3.

[4] Vgl. Herdegen, M. (2004), Rn. 48.

[5] Der Begriff der Vergemeinschaftung bezeichnet die Zuordnung eines Regelungsbereichs in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft und die damit verbundene Kompetenzübertragung auf diese.

[6] Vgl. Art. 108 EGV.

[7] Vgl. Ihnen, H.-J. (2000), S. 13.

[8] Vgl. Beichelt, T. (2004), S. 148.

[9] Vgl. Vollmer, U. (2005), S. 113.

[10] Vgl. Art. 14.3 ESZB-Satzung.

[11] Vgl. Art. 110 (1) EGV, eine Erläuterung der Formen gemeinschaftlicher Kompetenzausübung findet sich in Herdegen, M. (2004), Rn. 175 ff.

[12] Vgl. Art. 105 EGV.

[13] Vgl. Art. 107 EGV.

[14] Vgl. Art. 104 EGV.

[15] Die Konkretisierung der Konvergenzkriterien erfolgt im Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV (1992) sowie Protokoll über übermäßige Defizite.

[16] Art. 1 Satz 1 Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV.

[17] Art. 1 Satz 2 Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV.

[18] Art. 3 Satz 1 Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV.

[19] Vgl. Remsperger, H. (2001), S. 8.

[20] Vgl. De Grauwe, P. (2005), S. 148.

[21] Vgl. Grosche, G. (1994), S. 469.

[22] Art. 4 Satz 1 Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV.

[23] Grundsätzlich gelten Schuldverschreibungen als langfristig, sofern sie eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufweisen.

[24] Vgl. Art. 4 Protokoll über Konvergenzkriterien nach Art. 121 EGV.

[25] Art. 121 Absatz 1 vierter Gedankenstrich EGV.

[26] Vgl. Ruckriegel, K., Seitz, F. (2004), S. 640.

[27] Art. 1 erster Gedankenstrich Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigem Defizit.

[28] Art. 1 zweiter Gedankenstrich Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigem Defizit.

[29] Vgl. Ruckrieger, K., Seitz, F. (2003), S. 95.

[30] Art. 121 (1) EGV.

[31] Tietmeyer, H. (1992), S. 17 f.; Wessel, K.-H. (1996), S. 111 ff.

[32] Ohler, Ch. (1997), S. 259.

[33] Vgl. Grauwe, P. (2005), S. 146.

[34] Vgl. Ruckrieger, K., Seitz, F. (2003), S. 95.

[35] Vgl. EZB (2000), S. 41.

[36] Vgl. EZB (1999b).

[37] Vgl. EZB (1999a), S. 79.

[38] Vgl. EZB (2001), S. 120, Kasten 10.

[39] Vgl. Padoa-Schioppa, T. (2002), S. 2.

[40] Vgl. van der Haegen u.a., (2002), S. 178.

[41] Vgl. Berger, H. (2004), S. 27.

[42] Vgl. Berger, H. (2004), S. 27.

[43] Vgl. Neuhaus, M. (2005), S. 14f.

[44] Vgl. Duwendag u.a., 1999, S. 13.

[45] Vgl. Mundell, 1961, S. 657-665.

[46] Vgl. IMF, 1999, S. 1.

[47] Vgl. Magnifico (1971), S. 3.

[48] Vgl. Elborgh-Woytek (1998), S. 46.

[49] Revelas, K. (1980), S. 63.

[50] Alesina/Grilli (1994); De Grauwe/Vanhaverbeke (1993).

[51] Elborgh-Woytek (1998), S. 47.

[52] Vgl. Bayoumi, T., Eichengreen, B. (1992), S. 1f.

[53] So auch Weimann, M. (2005), S. 28.

[54] In der engl. Literatur wird der Begriff terms of trade verwendet, mit dem der äußere Wert einer Währung im internationalen Handel (reales Austauschverhältnis zwischen Volkswirtschaften) bezeichnet wird. Die Berechnung erfolgt über den Quotient von Exportgüterpreisniveau und Importgüterpreisniveau; ein steigender Wert bedeutet dabei, dass weniger Exporte für den Erwerb der gleichen Importgüter erforderlich sind; vgl. u.a. Hohlstein, M. et al. (2003), S. 617.

[55] Vgl. De Grauwe, P. (2005), S. 6.

[56] Vgl. De Grauwe, P.(2005), S. 7.

[57] Dies ist gegeben, wenn Arbeitskräfte aufgrund ihrer Spezialisierung nicht oder nicht ohne zusätzliche Kosten im anderen Gebiet arbeiten können; vollständige Arbeitskräftemobilität kann nur unter der Annahme eines homogenen Produktionsfaktors Arbeit angenommen werden.; vgl. Kenen, P. B. (1969), S. 44.

[58] Vgl. Kenen (1969), S. 44ff.

[59] Vgl. McKinnon, R. I. (1963), S. 717.

[60] Vgl. Horváth, R., Komárek, L. (2002), S. 12.

[61] Ein zu hoher Lohnabstand würde auch mit Fairness- bzw. Gerechtigkeitsvorstellungen kollidieren.

[62] Vgl. Buiter/Grafe (2002), S. 64

[63] Vgl. Coricelli, (2002), S. 207.

[64] Vgl. Feuerstein et al. (2003), S. 171 ff.

[65] Vgl. Görgens, E. et al. (2005), S. 112 f.

[66] Vgl. Tower/Willet (1976), S. 24; Wyplosz (1991), S. 182;

Beetsma/Bovenberg (1995, S. 9) betonen die Konvergenz der Fiskal- und Strukturpolitik sowie arbeitsmarktpolitischer Institutionen als Bedingung für die Errichtung einer Währungsunion. Snider (1967, S. 15) misst der gleichwertigen Ressourcenausstattung sowie Mindestanforderungen an Größe und Grad der Selbstversorgung eines Währungsgebiets große Bedeutung bei. Emmeringer (1971, S. 68) schlägt die Angleichung des Einkommensniveau als Voraussetzung für eine Währungsunion vor.

[67] Vgl. Artis, M. J. (2003), S. 104.

[68] Elborgh-Woytek (1998), S. 57. Nach Kenen (1995) verstärkt sich mit zunehmenden Solvenzproblemen eines Staates die Gefahr eines „bail-out“.

[69] Elborgh-Woytek (1998), S. 57. Vgl. dazu Kenen (1995), S. 91; Masson/Taylor (1993), S. 28 ff und Mouts/Scarth (1988, S. 396).

[70] Elborgh-Woytek (1998), S. 57.

[71] Masson/Taylor (1993), S. 29; Vgl. auch Tower/Willett (1976), S. 24.

[72] Vgl. Sàla-i-Martin/Sachs (1992), S. 216 und Curie (1992), S. 141.

[73] Masson/Taylor (1993), S. 39 ff. schätzen den Bedarf an Transferleistungen besonders bei asymmetrischen Schocks, geringer Faktormobilität und starren Löhnen und Preisen hoch ein.

[74] Elborgh-Woytek (1998), S. 59, Vgl. dazu Masson (1996, S. 13) und Kenen (1995), S. 81.

[75] Vgl. Eijffinger, S. C. W., de Haan, J. (2000), S. 81.

[76] Vgl. Artis, M. J. (2003), S. 103.

[77] Vgl. Herdegen, M. (2004), Rn. 381.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836620611
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
2,0
Schlagworte
bulgarien währungsunion eurozone maastrichter konvergenzkriterien
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Titel: Bedingungen für den Beitritt Bulgariens zur europäischen Währungsunion und der Stand der Umsetzung
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