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Pflicht zur Einbeziehung von Special Purpose Entities in den Konzernabschluss unter Berücksichtigung des Paragraphen 290 BilMoG

©2008 Bachelorarbeit 127 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die bilanzielle Gefahr von Zweckgesellschaften besteht grundsätzlich in der Gestaltung der Konzernbilanz unter Zuhilfenahme solcher Konstrukte. Dann kann nicht mehr gewährleistet werden, dass der Konzernabschluss ein Abbild der tatsächlichen VFE-Lage ist.
Aus diesem Grund stehen SPE schon seit einiger Zeit im Fokus von Standardsettern und Wirtschaftsprüfern. In der Praxis können Unternehmen mit Hilfe von Zweckgesellschaften unter bestimmten Umständen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten außerhalb der Konzernbilanz halten und damit nicht im Konzernabschluss ausweisen (sog. Off-Balance-Sheet-Debts bzw. Off-Balance-Sheet-Assets). Schon 1989 zeigte die amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsicht (SEC) Bedenken hinsichtlich dieser legalen Möglichkeit, die Konzernbilanz und die davon abhängigen Konzernkennzahlen zu beeinflussen. Lange Zeit wurde die Problematik der SPE in Reformen nicht beachtet. Erst ein Jahrzehnt später, durch die Aufsehen erregenden Insolvenzen, wie z.B. dem Zusammenbruch des amerikanischen Energiekonzerns Enron Ende Mai 2001, gewann das Thema wieder an Aktualität.
In Folge dieser Ereignisse verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) im Dezember 2003 die Interpretation FIN 46R. Auch das IASB beschäftigte sich mit der Thematik und verabschiedete die Regelungen zur Einbeziehung von Tochtergesellschaften nach IAS 27 und SIC 12. Etwas später, aber dennoch, möchte auch der deutsche Gesetzgeber die Bilanzierung von Zweckgesellschaften regeln und unternimmt mit dem BilMoG einen Versuch.
Diese Änderungen der Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von SPE haben insbesondere auch Auswirkungen auf Teile der Unternehmensfinanzierung. So soll der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten wie Asset-Backed-Securities oder bestimmter Leasingkonstrukte erschwert werden. Zudem verfolgen Kreditinstitute aufgrund Basel II eine risikosensitivere und restriktivere Kreditvergabepolitik. Dies stellt besonders Unternehmen des deutschen Mittelstandes vor eine enorme Herausforderung in der Unternehmensfinanzierung.
Auch aktuell hat das Thema Zweckgesellschaften im Rahmen der Subprime-Krise in den USA wieder an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dabei haben SPE oftmals Vermögenswerte gehalten, deren Risikostruktur nicht mehr klar erkennbar ist. Daraus ergeben sich für die Zweckgesellschaft Risiken insbesondere im Hinblick auf den Ausfall der Forderungen aus den Hypothekenkrediten. Diese sich im Bestand […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

I Einführung und Vorgehensweise
1. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
2. Hintergrund und Problematik von Zweckgesellschaften (SPE)
3. Vorgehensweise

II Der Konzernabschluss als Instrument der Informationsvermittlung
1. Konzernbegriff
2. Zwecke des Konzernabschlusses
3. Anforderungen an den Konzernabschluss als Informationsinstrument
3.1 Informationsinstrument nach dem Vorbild des Einzelabschlusses
3.2 Wirtschaftlichkeitsprinzip
3.3 Berücksichtigung der Besonderheiten des Konzerns
4. Besonderheiten gegenüber dem Einzelabschluss
5. Herleitung des Konzernabschlusses
6. Mögliche Bestandteile eines Konzernabschlusses
7. Abgrenzung des Konsolidierungskreises im engeren und weiteren Sinne
7.1 Verbundene Unternehmen: Mutter-Tochter Beziehung
7.2 Gemeinschaftsunternehmen
7.3 Assoziierte Unternehmen
7.4 Sonstige Beteiligungen oder Anteilsbesitz

III Konzernrechnungslegungspflicht des HGB und der IFRS im Überblick
1. Handelsgesetzbuch
1.1 Konzernrechnungslegungspflicht nach § 290 HGB
1.2 Konzept der einheitlichen Leitung § 290 Abs. 1 HGB
1.3 Control-Konzept § 290 Abs. 2 HGB
1.3.1 Übersicht
1.3.2 Mehrheit der Stimmrechte
1.3.3 Recht zur Besetzung der Mehrheit der Leitungsorgane
1.3.4 Beherrschender Einfluss auf Grund Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung
1.4 Verhältnis von einheitlicher Leitung und Control-Konzept
1.4.1 Vertragskonzerne und faktische Konzerne
1.4.2 Mehrfache Konzernzugehörigkeit
1.5 Die Verpflichtung zur Aufstellung von Teilkonzernabschlüssen
1.6 Konzernrechnungslegungspflicht nach dem Publizitätsgesetz
2. International Financial Reporting Standards
2.1 Control-Verhältnis nach IAS 27
2.2 SIC-12 als Interpretation zu IAS 27

IV Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities)
1. Merkmale und Funktionen
2. Häufige Erscheinungsformern
2.1 Leasingobjektgesellschaften
2.1.1 Funktionsweise
2.1.2 Merkmale
2.1.3 Motive
2.2 Asset-Backed-Securities-Gesellschaften
2.2.1 Funktionsweise
2.2.2 Beteiligte Parteien und ihre Aufgaben
2.2.3 Motive
2.3 Spezialfonds
2.3.1 Funktionsweise
2.3.2 Motive
3. Bilanzielle Behandlung von Zweckgesellschaften im Allgemeinen
3.1 Handelsgesetzbuch
3.1.1 Analyse der Einbeziehung von Zweckgesellschaften nach dem Konzept der einheitlichen Leitung § 290 Abs. 1 HGB
3.1.2 Analyse der Einbeziehung von Zweckgesellschaften nach dem Control-Konzept § 290 Abs. 2 HGB
3.1.3 Anhangsangaben
3.1.4 Analyse der Einbeziehung von Zweckgesellschaften nach dem (nicht verabschiedeten) E-DRS16
3.1.5 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.2 International Financial Reporting Standards
3.2.1 Bilanzierung nach IAS 27 i.V.m. SIC-12
3.2.2 Anhangsangaben
3.2.3 Kritische Würdigung
3.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
4. Genauere Betrachtung der bilanziellen Behandlung der einzelnen Erscheinungs-
formen
4.1 Leasingobjektgesellschaften
4.1.1 Handelsgesetzbuch
4.1.1.1 Analyse der Einbeziehung nach dem Konzept der einheitlichen Leitung § 290 Abs. 1 HGB
4.1.1.2 Analyse der Einbeziehung nach demControl-Konzept § 290 Abs. 2 HGB
4.1.2 IFRS
4.1.2.1 Grundmodell
4.1.2.2 Leasingnehmerbeteiligungsmodell
4.1.2.2.1 Konsolidierung bei wortlautgetreuer Anwendung
4.1.2.2.2 Vorrang einer Konsolidierung nach SIC-12 durch einen Beteiligten vor Konsolidierung durch die Leasinggesellschaft als Stimmrechtsinhaber nach IAS 27
4.1.2.2.3 Keine Konsolidierung nach SIC-12 bei Nichtzurechnung des Leasingobjekts nach IAS 17
4.2 Asset-Backed-Securities-Gesellschaften
4.2.1 Handelsgesetzbuch
4.2.2 IFRS
4.2.2.1 Indikatoren für ein Beherrschungsverhältnis
4.2.2.2 Bilanzielle Auswirkungen vonCredit Enhancements
4.3 Spezialfonds
4.3.1 Handelsgesetzbuch
4.3.2 IFRS
4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.4.1 Leasingobjektgesellschaften
4.4.2 Asset-Backed-Securities-Gesellschaften
4.4.3 Spezialfonds
V Konzernrechnungslegungspflicht nach BilMoG
1. Übersicht der Änderungen
2. Änderung des Konzepts der einheitlichen Leitung § 290 Abs. 1 HGB-E
3. Erweiterung der Anhangsangaben
4. Bedeutung der Änderungen für die Konsolidierungspflicht von SPE
4.1 Auswirkungen auf die einzelnen Erscheinungsformen
4.2 Verbesserungsvorschläge der Literatur
4.2.1 Annäherung an SIC-12
4.2.2Control-Konzept § 290 Abs. 2 HGB
4.2.3 Spezialfonds

VI Zusammenfassung und kritische Würdigung

I Einführung und Vorgehensweise

1. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

2. Hintergrund und Problematik von Zweckgesellschaften (SPE)

Die[1] bilanzielle Gefahr von Zweckgesellschaften besteht grundsätzlich in der Gestaltung der Konzernbilanz unter Zuhilfenahme solcher Konstrukte. Dann kann nicht mehr gewährleistet werden, dass der Konzernabschluss ein Abbild der tatsächlichen VFE-Lage ist.

Aus diesem Grund stehen SPE schon seit einiger Zeit im Fokus von Standardsettern und Wirtschaftsprüfern. In der Praxis können Unternehmen mit Hilfe von Zweckgesellschaften unter bestimmten Umständen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten außerhalb der Konzernbilanz halten und damit nicht im Konzernabschluss ausweisen (sog.Off-Balance-Sheet-Debtsbzw.Off-Balance-Sheet-Assets). Schon 1989 zeigte die amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsicht (SEC) Bedenken hinsichtlich dieser legalen Möglichkeit, die Konzernbilanz und die davon abhängigen Konzernkennzahlen zu beeinflussen. Lange Zeit wurde die Problematik der SPE in Reformen nicht beachtet. Erst ein Jahrzehnt später, durch die Aufsehen erregenden Insolvenzen, wie z.B. dem Zusammenbruch des amerikanischen EnergiekonzernsEnronEnde Mai 2001, gewann das Thema wieder an Aktualität.

In Folge dieser Ereignisse verabschiedete dasFinancial Accounting Standards Board(FASB) im Dezember 2003 die Interpretation FIN 46R.[2]Auch das IASB beschäftigte sich mit der Thematik und verabschiedete die Regelungen zur Einbeziehung von Tochtergesellschaften nach IAS 27 und SIC 12. Etwas später, aber dennoch, möchte auch der deutsche Gesetzgeber die Bilanzierung von Zweckgesellschaften regeln und unternimmt mit dem BilMoG einen Versuch.

Diese Änderungen der Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von SPE haben insbesondere auch Auswirkungen auf Teile der Unternehmensfinanzierung. So soll der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten wieAsset-Backed-Securitiesoder bestimmter Leasingkonstrukte erschwert werden. Zudem verfolgen Kreditinstitute aufgrund Basel II eine risikosensitivere und restriktivere Kreditvergabepolitik.[3]Dies stellt besonders Unternehmen des deutschen Mittelstandes vor eine enorme Herausforderung in der Unternehmensfinanzierung.[4]

Auch aktuell hat das Thema Zweckgesellschaften im Rahmen derSubprime-Krise in den USA wieder an Bedeutung und Brisanz gewonnen. Dabei haben SPE oftmals Vermögenswerte gehalten, deren Risikostruktur nicht mehr klar erkennbar ist.[5]Daraus ergeben sich für die Zweckgesellschaft Risiken insbesondere im Hinblick auf den Ausfall der Forderungen aus den Hypothekenkrediten. Diese sich im Bestand befindlichen Forderungen gegenüber US-amerikanischen Schuldnern sind teils mit erheblichen Ausfallrisiken behaftet, da die Hypothekenbanken bei der Kreditvergabe auch Kunden minderer Bonität (Subprime) bedient hatten. Da aus der Verwertung der Immobilien, wenn überhaupt, nur mit erheblichen Abschlägen Erlöse zu erzielen sind und die SPE die Risiken aus den Hypothekenforderungen selbst tragen, droht diesen oftmals ein Zahlungsausfall. Folglich gelingt es den Zweckgesellschaften oftmals nur schwer oder gar nicht mehr auslaufendeCommercial Paperszu rollen. Wenn daraus eine Liquiditätskrise entsteht, müssen die Vermögensposten liquidiert werden. Der Zusammenbruch des Handels verstärkt diesen Abwärtstrend noch deutlich. Dadurch sind die Vermögenswerte gar nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen zu veräußern. Deshalb werden zum Teil Anleihbedingungen wirksam, welche eine weitere Liquidationspflicht für Vermögensposten auslösen. Zudem sind die Finanzdienstleister als Initiatoren der SPE teils vertraglich verpflichtet, Liquidationshilfen zu gewähren.[6]Man kann also erkennen, dass dieSuprime-Krise aufgrund der Konsolidierungspflicht der SPE erhebliche negative Auswirkungen auf das konsolidierende Unternehmen hat.

3. Vorgehensweise

Diese Bachelorarbeit hat zum einen das Ziel, die Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS zu untersuchen. Zum anderen soll anschließend anhand der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG festgestellt werden, in wie fern sich das neue HGB an die Konzernrechnungslegung nach IFRS annähert.

Zu Beginn der Untersuchung soll die Natur des Konzernabschlusses im Allgemeinen sowie dessen Bedeutung für die Rechnungslegung erläutert werden. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Analyse der Funktionen des Konzernabschlusses um eine kritische Würdigung der Änderungen der Konzernrechnungslegung im Rahmen des BilMoG zu ermöglichen.

[...]


[1]Eine ausführliche Behandlung des BilMoG findet sich in Anhang 1

[2]Vgl.Schäfer / Kuhnle(2006), S. 19

[3]Vgl.Baetge / Hayn / Ströher(2002), S. 70 f

[4]Vgl.Schäfer / Kuhnle(2006), S. 20

[5]Vgl.Mujkanovic(2008), S. 136 f sowieFreiberg(2007), S. 363

[6]Vgl.Mujkanovic(2008), S. 136 f

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2008
ISBN (eBook)
9783836620260
DOI
10.3239/9783836620260
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Munich Business School – Internationale BWL
Erscheinungsdatum
2008 (Oktober)
Note
1,5
Schlagworte
special purpose entities zweckgesellschaft konzernabschluss bilmog konzernrechnungslegungspflicht
Produktsicherheit
Diplom.de
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