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Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Bedeutung von Fusionen in der Gegenwart: Der Abbau von Handelsschranken und Kapitalverkehrsbeschränkungen,
die Deregulierung vieler Märkte sowie die rasante Entwicklung neuer Technologien und der Information und Transporttechnik, erzeugen erhebliche und schnelle Veränderungen im Wirtschaftsleben. Sie erhöhen den Druck auf die Untenehmen, mit diesem Wandel Schritt zu halten und ihn mit zu gestalten, um sich langfristig eine erfolgversprechende Wettbewerbsposition im Markt zu sichern.
Ein enormes Potenzial, um mit diesen rasanten Entwicklungen Schritt zu halten und um das Unternehmen zielgerichtet zu verändern, bieten Fusionen. Mit Fusionen können Veränderungen mit einer Geschwindigkeit durchgeführt werden, die durch internes Wachstum nicht so rasch erreicht werden können. Die Unternehmen wachsen durch den Zusammenschluss sprunghaft in Größenordnungen hinein oder stoßen in neue Geschäftsfelder, die eine schnelle Etablierung ermög-lichen. Durch eine Fusion kann ein erprobtes Leistungsprogramm und neues Know-how erworben werden, es können Machtpositionen ausgebaut bzw. Marktanteile gewonnen, sowie Synergien und Skaleneffekte erzielt werden.
Diese Arbeit soll einen groben Überblick über die Thematik der Fusionen geben. Nach einem Rückblick auf die historische Entwicklung von Fusionen, wird der Begriff Fusion abgegrenzt, Motive erläutert und der mögliche Ablauf von Fusionen dargestellt. Abschließend wird auf mögliche Probleme bei Fusionen eingegangen und wettbewerbsrechtliche Aspekte betrachtet. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIII
AbkürzungsverzeichnisIV
1.Einleitung1
1.1.Die Bedeutung von Fusionen in der Gegenwart1
1.2.Historischer Rückblick2
2.Die Fusion als eine Form der Unternehmensverbindung6
2.1.Unternehmensverbindungen6
2.1.1.Kooperationen7
2.1.2.Konzentrationen9
2.2.Arten von Fusionen11
2.2.1.Horizontale11
2.2.2.Vertikale12
2.2.3.Konglomerate13
2.3.Der Begriff Mergers & Acquisitions13
3.Motive für Fusionen15
3.1.Reale Motive15
3.1.1.Synergie und Effizienz15
3.1.2.Marktmacht16
3.1.3.Risikominimierung17
3.1.4.Kostenreduktion18
3.2.Spekulative Motive20
3.2.1.Unterbewertung und Informationsdefizit20
3.2.2.Gewinnträchtige Veräußerung von Unternehmensteilen21
3.3.Management Motive22
3.3.1.Macht- und Prestigestreben22
3.3.2.Selbstüberschätzung des Managements23
4.Phasen und Ablauf von […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Die Bedeutung von Fusionen in der Gegenwart
1.2 Historischer Rückblick

2 Die Fusion als eine Form der Unternehmensverbindung
2.1 Unternehmensverbindungen
2.1.1 Kooperationen
2.1.2 Konzentrationen
2.2 Arten von Fusionen
2.2.1 Horizontale
2.2.2 Vertikale
2.2.3 Konglomerate
2.3 Der Begriff Mergers & Acquisitions

3 Motive für Fusionen
3.1 Reale Motive
3.1.1 Synergie und Effizienz
3.1.2 Marktmacht
3.1.3 Risikominimierung
3.1.4 Kostenreduktion
3.2 Spekulative Motive
3.2.1 Unterbewertung und Informationsdefizit
3.2.2 Gewinnträchtige Veräußerung von Unternehmensteilen
3.3 Management Motive
3.3.1 Macht- und Prestigestreben
3.3.2 Selbstüberschätzung des Managements

4 Phasen und Ablauf von Fusionen
4.1 Pre-Merger-Phase
4.2 Merger-Phase
4.3 Post-Merger-Phase

5 Probleme bei Fusionen
5.1 Unternehmenskultur
5.2 Kommunikation und Information

6 Wettbewerbsrechtliche Aspekte bei Fusionen
6.1 Fusionskontrolle in Deutschland
6.2 EU-Fusionskontrolle

7 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Fünf Merger-Wellen in den USA und ihre Rezessionen

Abbildung 2: Formen der Unternehmensverbindungen

Abbildung 3: Unternehmenszusammenschlüsse nach der Art der verbundenen Wirtschaftsstufen

Abbildung 4: Phasenmodel des Fusionsprozesses

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Die Bedeutung von Fusionen in der Gegenwart

Der Abbau von Handelsschranken und Kapitalverkehrsbeschränkungen,
die Deregulierung vieler Märkte sowie die rasante Entwicklung neuer Technologien und der Information und Transporttechnik, erzeugen erhebliche und schnelle Veränderungen im Wirtschaftsleben.[1] Sie erhöhen den Druck auf die Untenehmen, mit diesem Wandel Schritt zu halten und ihn mit zu gestalten, um sich langfristig eine erfolgversprechende Wettbewerbsposition im Markt zu sichern.[2]

Ein enormes Potenzial, um mit diesen rasanten Entwicklungen Schritt zu halten und um das Unternehmen zielgerichtet zu verändern, bieten Fusionen.[3] Mit
Fusionen können Veränderungen mit einer Geschwindigkeit durchgeführt werden, die durch internes Wachstum nicht so rasch erreicht werden können.[4] Die Unternehmen wachsen durch den Zusammenschluss sprunghaft in Größenordnungen hinein oder stoßen in neue Geschäftsfelder, die eine schnelle Etablierung ermög-lichen.[5] Durch eine Fusion kann ein erprobtes Leistungsprogramm und neues Know-how erworben werden, es können Machtpositionen ausgebaut bzw. Marktanteile gewonnen, sowie Synergien und Skaleneffekte erzielt werden.[6]

Diese Arbeit soll einen groben Überblick über die Thematik der Fusionen geben. Nach einem Rückblick auf die historische Entwicklung von Fusionen, wird der Begriff Fusion abgegrenzt, Motive erläutert und der mögliche Ablauf von
Fusionen dargestellt. Abschließend wird auf mögliche Probleme bei Fusionen eingegangen und wettbewerbsrechtliche Aspekte betrachtet.

1.2 Historischer Rückblick

Trotz der großen Beachtung, die der Begriff „Mergers & Acquisitions“ (M&A) derzeitig in wissenschaftlichen Publikationen und Medien findet, sind Unternehmenskäufe (Unternehmenszusammenschlüsse) und Fusionen keineswegs nur auf die Gegenwart beschränkte Phänomene. Mit der rasant fortschreitenden Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann auch die Geschichte der M&A. Saisonale, konjunkturelle und strukturelle Schwankungen haben von Anfang an unterschiedlich starke Aktivitäten auf dem Markt ausgelöst und waren somit auch direkt für die Art und die Häufigkeit von Unternehmenszusammenschlüssen verantwortlich.[7]

Die Vereinigten Staaten gelten historisch gesehen als die Wiege der M&A. Da es über den deutschen und europäischen Markt erst seit wenigen Jahrzehnten verlässliche Daten gibt, reduzieren sich die meisten umfassenden Forschungsergebnisse zur Geschichte der M&A deshalb auf den amerikanischen Markt. Ein bekanntes Resultat dieser Forschungen sind die sogenannten „Merger-Wellen“, bei denen es sich um periodisch wiederkehrende Zeiträume mit gesteigerter M&A-Aktivität handelt. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart hinein, lassen sich fünf solcher „Wellen“ ausmachen, wobei jeder dieser Zeiträume ganz spezifische Besonderheiten aufweist. Will man eine skizzenhafte Darstellung der Geschichte der M&A vornehmen, gelingt dies am Anschaulichsten mit einer kurzen Beschreibung dieser fünf „Merger-Wellen“.[8] Siehe auch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die fünf Merger-Wellen in den USA und ihre Rezessionen.

Die erste „Merger-Welle“ in den USA fällt in die Jahre von 1896-1904. Dieser Zeitraum war geprägt durch eine hohe Anzahl von horizontalen Fusionen. Ein großer Teil von Industrien verfestigte sich und bildete monopolistische Strukturen. Bekannte Unternehmen wie z.B. Eastman Kodak oder General Electric entstanden in dieser Zeit. Der Börsencrash von 1904 und eine daraus resultierende Krise des Finanzdienstleistungssektors beendete diese Phase.[9]

1916-1929 setzte die zweite „Merger-Welle“ ein. Sie war durch das intensive Streben nach marktbeherrschenden Positionen gekennzeichnet, was allerdings durch die nun existierenden Kartellgesetze unter zunehmende Kontrolle geriet. Auch ein erhöhter Zukauf von vor- und nachgelagerten Wertschöpfungspartnern charakterisierte diese Periode. Beispiele für in jener Zeit entstandene Unternehmen sind unter anderen IBM und General Motors. Der berühmte „Schwarze Freitag“ und die darauf folgende schwere Weltwirtschaftskrise setzten den Schlusspunkt auf diese Epoche.[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Fünf Merger-Wellen in den USA und ihre Rezessionen

Quelle: Jansen / Müller-Stewens 2000, in: Jansen, S. A. (2001), S. 72.

Eine dritte „Merger-Welle“ in den Jahren 1965-1969 war durch die Bildung großer Konglomerate geprägt, die Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zusammenfassten. Motiv dafür war eine geringere Abhängigkeit von Konjunkturzyklen. Vertikale und horizontale Unternehmenskäufe gingen stark zurück, nicht zuletzt durch eine Verschärfung der Kartellgesetze herbeigeführt. Ein Einbruch am Aktienmarkt 1969 beendete diese Welle verstärkter M&A-Aktivität.[11]

Betrachtet man die vierte „Merger-Welle“ (1984-1989), treten nun Begriffe wie Internationalisierung, Desinvestition und Liberalisierung in den Vordergrund. Die eigentlich treibende Kraft jener Jahre war aber die rasante Entwicklung der Finanzmärkte. Dabei spielt die steuerliche Begünstigung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital in den USA wohl eine entscheidende Rolle. So genannte LBO (Leveraged Buy Outs) unterstützen hierbei die Transaktionen, indem die Aufnahme von Fremdkapital zu einer Erhöhung des Verschuldungsgrades des
Unternehmens führt und die Eigenkapitalrendite steigt. In den USA verdreifachte sich die Zahl der Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen auf rund 4500 Transaktionen. Im Markt herrschte eine regelrecht euphorische Stimmung und man sprach von dieser vierten Welle als die bisher „wildeste Welle“. Es wurden jedoch immer riskantere Finanzierungen durchgeführt und die Zinsauf-
wendungen überstiegen oftmals die laufenden Erträge. Zusätzlich stiegen die Kaufpreise der Zielunternehmen auf Grund der Konkurrenz auf Käuferseite
immens an. Als erste Konkurse von LBO-finanzierten Unternehmen bekannt wurden, stießen viele Anleger ihre Titel ab, was zu einem Einbruch der Kurse führte.
Die amerikanische Notenbank reagierte umgehend mit einer Verschärfung der Vorschriften zur Kreditfinanzierung von Unternehmensübernahmen und bewirkte damit einen deutlichen Rückgang dieser Form von M&A.[12]

Spätestens Mitte der Neunziger Jahre setzte die fünfte „Merger-Welle“ ein.
Sie übertrifft in ihrem Ausmaß alle vorherigen Wellen deutlich. Rekord-
verdächtige Übernahmepreise überbieten einander und erreichen mittlerweile dreistellige Milliardenbeträge.[13] Kurzfristige Rentabilitätsorientierung der Finanzinvestoren und eine hohe Transparenz der Unternehmensverhältnisse unterstützten diese Entwicklung.[14] Gekennzeichnet war diese fünfte Welle vor allem durch grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten sowie durch eine Globalisierung der Unternehmensstrukturen.[15] Aufgrund der hohen Übernahmepreise erfolgte die
Finanzierung der Zusammenschlüsse hauptsächlich durch die Bezahlung mit
Aktien bzw. durch den Tausch von Aktien.[16] Hervorgerufen bzw. begleitet durch eine international schwache Konjunktur, niedrigen Börsenkursen und den Attentaten vom 11. September 2001 endet auch diese fünfte Welle, wie ihre zyklischen Vorgängerinnen im Jahr 2000 abrupt.[17]

Eine deutliche Belebung der M&A-Aktivitäten ist seit 2004 zu erkennen und leitet damit den Beginn der sechsten Fusionswelle ein.[18] Es wird von einem
„M&A-Boom“ gesprochen, der in dem Jahr 2007 nicht vor den Rekordzahlen des Jahres 2000 halt zu machen scheint.[19] Eine kräftig gewachsene Weltwirtschaft, stark angezogene Aktienkurse und reichlich zur Verfügung stehende liquide
Mittel geben Anlass zur Zuversicht, dass dieser Trend sich fortsetzen wird.[20]

Fusionen und Unternehmenskäufe gewinnen seit den achtziger Jahren auch in Deutschland an Bedeutung.[21] Das Paradebeispiel für diese Entwicklung war die spektakuläre Übernahme von Chrysler durch Daimler Benz im Jahre 1998.[22] Erstmalig liegt im ersten Quartal 2007 Deutschland, gemessen an dem
Transaktionsvolumen nach den USA an zweiter Stelle der weltweiten
M&A-Aktivitäten.[23]

Wenn auch nach wie vor die so genannten, „Mega-Deals“ den Großteil der öffentlichen Aufmerksamkeit auf sich ziehen und eine nicht unbedeutende Rolle
spielen, so liegt doch der zahlenmäßige Schwerpunkt der deutschen
M&A-Aktivitäten seit 2004 bei den kleinen und mittelständigen Unternehmen.[24]

2 Die Fusion als eine Form der Unternehmensverbindung

Eine Abgrenzung des Begriffes Fusion kann mit Hilfe der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit (Bindungsintensität) der Unternehmen vor und nach einem Unternehmenszusammenschluss (international als Merger & Acquisition bezeichnet) erfolgen.[25] Andererseits können Unternehmensverbindungen nach der Art der verbunden Wirtschaftsstufen (die Richtung des Zusammenschluss) unterschieden werden. Dabei kann eine Abgrenzung zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten (diagonalen) Zusammenschlüssen erfolgen.[26]

2.1 Unternehmensverbindungen

Unterscheidet man Unternehmensverbindungen, bzw. die als Synonym verwendeten Begriffe Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmenszusammen-
arbeit hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbständigkeit, so lassen sich zwei Erscheinungsformen benennen:[27] Kooperationen und Konzentrationen. In Abhängigkeit davon, ob eine Unternehmenskonzentration bzw. –kooperation angestrebt wird, lassen sich verschiedene Verbindungsformen unterscheiden.[28]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Formen der Unternehmensverbindungen

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Wöhe, G. (2005), S. 285.

2.1.1 Kooperationen

Eine Unternehmenskooperation ist charakterisiert durch eine freiwillige Zusammenarbeit mindestens zweier selbständiger Unternehmen, wenn durch den
Zusammenschluss, der auf Vereinbarung durch Vertrag oder Absprache beruht, die beteiligten Unternehmen ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit bewahren und nur einzelne Unternehmensfunktionen zusammenlegen.[29]

- Gelegenheitsgesellschaften

Gelegenheitsgesellschaften entstehen, wenn zwei oder mehrere rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen sich auf begrenzte Zeit zusammenschließen um bestimmte Aufgaben, Projekte oder Geschäfte gemeinsam zu tätigen.[30] Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht eine schnellere Durchführung der Aufgaben und eine breitere Risikoverteilung.[31] Gelegenheitsgesellschaften werden
meistens in Form von Arbeitsgemeinschaften und Konsortien gebildet, die auf
horizontaler Ebene entstehen, da die kooperierenden Unternehmen in der Regel aus einer Branche stammen.[32] Arbeitsgemeinschaften sind meistens im Baugewerbe anzutreffen, wo sich mehrere Bauunternehmen zur Realisierung eines
größeren Projektes zusammenschließen.[33] Von einem Konsortium spricht man dagegen, wenn es sich um die Kooperation von Banken, z.B. bei größeren
Wertpapieremissionen, handelt.[34]

- Interessengemeinschaften

Im Gegensatz zu den Gelegenheitsgesellschaften wird unter Interessengemeinschaften die längerfristige Kooperation von Unternehmen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen verstanden.[35] Die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen bleibt auch bei dieser Form der Zusammenarbeit erhalten. Im Unterschied zu den Gelegenheitsgesellschaften arbeiten die Unternehmen nicht an bestimmten Projekten, sondern in einzelnen Funktionsbereichen
zusammen.[36] Mit der durch die Rationalisierung erreichten Kostensenkung wird langfristig das Ziel verfolgt, eine Gewinnmaximierung für die zusammengeschlossenen Unternehmen zu erzielen. Zusammengeschlossene Funktionsbereiche können z.B. der Einkauf oder der Bereich Forschung und Entwicklung sein.[37]

Als eine Interessengemeinschaft im engeren Sinne wird die Gewinn- und Verlustgemeinschaft (Gewinnpool) bezeichnet.[38] Darunter ist die Vergemein-
schaftung der Gewinne der am Pool beteiligten Unternehmen zur Sicherung der dauerhaften Gewinnerzielung zu verstehen.[39] Die Vergemeinschaftung bedeutet, dass die von allen beteiligten Unternehmen erwirtschafteten Gewinne zusammengenommen und dann auf die kooperierenden Unternehmen nach festgelegten Quoten verteilt werden.[40]

- Kartelle

Eine Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen, die darauf gerichtet ist, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verfälschen, wird als Kartell bezeichnet.[41] Der Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmen erfolgt auf der Grundlage von Absprachen oder
Verträgen.[42] Da eine solche Beeinflussung des Wettbewerbs den wirtschafts-politischen Zielsetzungen der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung entgegensteht, sind Kartelle gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) grundsätzlich verboten.[43] Das Gesetz lässt jedoch einige Ausnahmen zu. Es gelten für bestimmte Wirtschaftsbereiche (Landwirtschaft und Preisbindungen bei Druckerzeugnissen) Sonderreglungen.[44] Darüber hinaus sind unter bestimmten Bedingungen, zur Stärkung von kleinen und mittleren Betrieben, die Bildung sog. Mittelstandskartelle zu Rationalisierungszwecken zulässig. Im § 2 GWB werden Vereinbarungen zwischen Unternehmen bezeichnet, die vom Verbot des
§ 1 GWB ausgenommen sind, wie z.B.:[45] dass das Kartell eine Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung begründet bzw. zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beiträgt und die Verbraucher eine angemessene Beteiligung am entstehenden Gewinn erhalten.

- Gemeinschaftsunternehmen

Als Gemeinschaftsunternehmen wird grundsätzlich, „eine Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Unternehmungen“ (Gesellschafterunternehmen) verstanden.[46] Von den Gesellschaftern wird ein rechtlich selbständiges Gemeinschaftsunternehmen gegründet oder erworben, welches unter der gemeinsamen Leitung der Gesellschafter steht, um auf Dauer Aufgaben im Interesse der Gesellschafterunternehmen auszuführen.[47] Für diese Form des Zusammenschlusses ist der Begriff „Joint Ventures“
gebräuchlich.[48]

2.1.2 Konzentrationen

Im Gegensatz zu Kooperationen zeichnen sich die Konzentrationen dadurch aus, dass mindestens ein Partner seine wirtschaftliche oder auch rechtliche Selbständigkeit vollständig und dauerhaft aufgibt (damit auch seinen Charakter als Unternehmung verliert)[49] und sich die beteiligten Unternehmen unter eine einheitliche wirtschaftliche Leitung stellen.[50] Dem Zusammenschluss kann sowohl ein Unter- bzw. Überordnungs- als auch ein Gleichordnungsverhältnis zugrunde liegen.[51]

- Konzerne

Das Hauptmerkmal von Unternehmenskonzentrationen ist die Unterordnung der zusammengeschlossenen Unternehmen unter eine einheitliche wirtschaftliche
Leitung.[52] Der wirtschaftliche Zusammenschluss kann durch
Erwerb (englisch: acquisition) einer Mehrheitsbeteiligung oder durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages erfolgen, die Unternehmen bewahren ihre rechtliche Selbständigkeit.[53] Nach dem Aktiengesetz (§ 18 (1) AktG) wird diese Form der Unternehmenskonzentration als Konzern bezeichnet, die einzelnen Unternehmen als Konzernunternehmen.[54] Nach § 15 AktG gelten verbundene Unternehmen als Konzernunternehmen. Darin sind erfasst: „Unternehmen die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte
Unternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen, Konzerne, wechselseitig beteiligte Unternehmen und Vertragsteile eines Unternehmensvertrag“.[55]
Nach § 18 (2) AktG bilden Unternehmen die rechtlich selbständig sind und unter
einheitlicher Leitung stehen, jedoch unabhängig voneinander sind, ebenfalls einen Konzern. Demnach kann man Konzerne in zwei Formen unterscheiden: Unterordnungskonzerne im Sinne des § 18 (1) AktG (§ 15 AktG) und Gleichordnungs-konzerne im Sinne des § 18 (2) AktG.[56]

Eine spezielle Form der Konzernbildung ist die Holding-Gesellschaft. Sie dient der Leitung und Verwaltung der ihr angeschlossenen Unternehmen und besitzt in den meisten Fällen selbst nicht die Funktionsbereiche Absatz und Produktion.[57]

- Fusion

Die Fusion (englisch: Merger) ist ein Unternehmenszusammenschluss, bei dem die Vereinigung zweier oder mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu
einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit erfolgt.[58]

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) unterscheidet die Verschmelzung bzw. Fusion durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neugründung. Beide Formen
gelten für alle juristischen Personen.[59]

Bei der Verschmelzung durch Aufnahme, überträgt ein Unternehmen sein gesamtes Vermögen auf das bestehende Unternehmen. Nach der Fusion existiert nur noch das übernehmende Unternehmen. Der Prozess der Fusion bei Aktiengesellschaften erfolgt in der Form, dass die Aktionäre der aufgenommenen Gesellschaft im Zuge der Fusion ihre Aktien gegen die Aktien der bestehenden Gesellschaft tauschen.[60]

Bei der Verschmelzung durch Neubildung übertragen die fusionierenden Unternehmen ihr gesamtes Vermögen auf ein neu zu gründendes Unternehmen und
lösen sich dann im Zuge der Fusion auf. Erfolgt die Fusion unter Aktiengesellschaften und entsteht in deren Verlauf eine neue Aktiengesellschaft, so tauschen die Aktionäre der beteiligten Gesellschaften ihre alten Aktien gegen neue der
entstandenen Gesellschaft.[61] Unternehmen, die nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz nicht Kraft Gesetz die Gesamtrechtsnachfolge antreten
können, müssen die Fusion durch Rechtsgeschäfte vollziehen. Man spricht dann von einer Fusion mit Einzelrechtsnachfolge.[62]

2.2 Arten von Fusionen

Unternehmensverbindungen können nach der Art der verbundenen Wirtschaftsstufen (die Richtung des Zusammenschluss) unterschieden werden.
Dabei kann eine Abgrenzung zwischen horizontalen, vertikalen und
konglomeraten (diagonalen) Zusammenschlüssen erfolgen.[63] Siehe auch Abbildung 3.

2.2.1 Horizontale

Horizontale Unternehmensverbindungen oder Fusionen sind gekennzeichnet durch den Zusammenschluss von Unternehmen, die auf einer Vertriebsebene
oder im gleichen oder ähnlichen Produkt-, Marktsegment tätig sind. Die Unternehmen stammen aus einer Branche und befinden sich auf gleicher Stufe der Wertschöpfungskette.[64] Sie kann aus einer Konkurrenzsituation entstehen und mit oder ohne Produkt- und Marktausweitung erfolgen. Dabei findet eine Erweiterung des Produktangebotes statt, wenn sich neben der Veränderung von Produktionsmengen (ohne Produktausweitung) auch qualitative Neuerungen im Sortiment
ergeben. Daneben ist auch eine Marktausweitung denkbar, sofern die Unter-nehmen vor der Fusion auf unterschiedlichen Absatzgebieten tätig waren.[65]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Unternehmenszusammenschlüsse nach der Art der verbundenen Wirtschaftsstufen

Quelle: Eigene Darstellung in enger Anlehnung an: Wirtz, B. W. (2003), S. 19.

2.2.2 Vertikale

Vertikale Unternehmenszusammenschlüsse entstehen durch den Zusammenschluss von vor- oder nachgelagerten Wirtschaftsstufen. Zu den nachgelagerten Wirtschaftsstufen gehören Lieferanten, Zulieferer (Vorproduktionen) und Rohstoffquellen. Vorgelagerte Unternehmen sind alle in Betracht kommenden
Kundenunternehmen. Vertikale Unternehmenszusammenschlüsse werden auch als vertikale Integration bezeichnet, man spricht dann von Vor- bzw. Rückwärts-integration von Unternehmen.[66]

2.2.3 Konglomerate

Erstrecken sich die Tätigkeitsbereiche der sich zusammenschließenden Unternehmen auf unterschiedliche Branchen und Vertriebsebenen und besteht zwischen den beteiligten Unternehmen keinerlei Verwandschaft ihrer Produkte und bzw. oder Märkte spricht man von konglomeraten Zusammenschlüssen. Die sich zusammenschließenden Unternehmen sind in unterschiedlichen Wertschöpfungs- ketten tätig.[67]

[...]


[1] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 1; Picot, G. (2005), S. V.; Bühner, R. (1990), S. 1 f. u. Vorwort; Wirtz, B. W. (2003), S. 6.

[2] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 1; Bühner, R. (1990), S. 1 u. Vorwort.

[3] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 1.

[4] Vgl. ebenda.

[5] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 1; Bühner, R. (1990), S. 1 f.

[6] Vgl. Picot, G. (2005), S. V.

[7] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 1 f.; Jansen, S. A. (2004), S 64 f.

[8] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 2 f.; Jansen, S. A. (2004), S 65 f.

[9] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 2 f.; Jansen, S. A. (2004), S. 66 f.

[10] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 3; Jansen, S. A. (2004), S. 68.

[11] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 3; Jansen, S. A. (2004), S. 68.

[12] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 3 ff.; Jansen, S. A. (2004), S. 68 f.

[13] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 5 f.; Jansen, S. A. (2004), S. 70.

[14] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 5 f.

[15] Vgl. Picot, G. (2005), S. 8.

[16] Vgl. ebenda.

[17] Vgl. ebenda, S. 4.

[18] Vgl. Picot, G. (2005), S. 4; Voss, I. (2007a), S. 49.

[19] Vgl. Voss, I. (2007a), S. 49.

[20] Vgl. ebenda, S. 50.

[21] Vgl. Müller-Stewens, G. (1999), S. 9 ff.; Jansen, S. A. (2004), S. 69 ff.

[22] Vgl. ebenda.

[23] Vgl. Voss, I. (2007b), S. 318.

[24] Vgl. ebenda, S. 319.

[25] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285 f.

[26] Vgl. ebenda.

[27] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285; Corsten, H. (2000), S. 900.

[28] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285.

[29] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285 u. 292.

[30] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 292.

[31] Vgl. ebenda.

[32] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 292 f.

[33] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 292 f.; Schubert, W., Küting, K. (1981), S. 105 ff.

[34] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 294; Schubert, W., Küting, K. (1981), S. 105 ff.

[35] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 294.

[36] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 294.

[37] Vgl. ebenda.

[38] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 295; Schubert, W., Küting, K. (1981), S. 178 f.

[39] Vgl. ebenda.

[40] Vgl. ebenda.

[41] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 295 f.

[42] Vgl. ebenda.

[43] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 296.

[44] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 296; §§ 28, 30 GWB.

[45] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 296; § 2 GWB.

[46] Vgl. Schubert, W., Küting, K. (1981), S. 219; Wöhe, G. (2005), S. 297.

[47] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 297; Schubert, W., Küting, K. (1981), S. 219; Corsten. H. (2000), S. 992.

[48] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 286; Corsten. H. (2000), S. 992.

[49] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 286; Corsten, H. (2000), S. 991.

[50] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 286; Corsten, H. (2000), S. 992.

[51] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 299 f.

[52] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 286.

[53] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 300 ff.

[54] Vgl. § 18 (1) AktG.

[55] Vgl. §§ 15, 17, 18 AktG; Peters, S., Brühl, R., Stelling, J. N. (2005), S. 53.

[56] Vgl. §§ 18 (2), 15 AktG.

[57] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285; Peters, S., Brühl, R., Stelling, J. N. (2005), S. 53.

[58] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 302.

[59] Vgl. §§ 2, 3 UmwG.

[60] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 302 f.; Peters, S., Brühl, R., Stelling, J. N. (2005), S. 55.

[61] Vgl. ebenda.

[62] Vgl. Peters, S., Brühl, R., Stelling, J. N. (2005), S. 55; Klingebiel, J., Patt. J., Rasche, R., Wehrmann, R. (2004), S. 3 f.

[63] Vgl. Wöhe, G. (2005), S. 285.

[64] Vgl. Kerler, P. (1999), S. 15; Bühner, R. (1990), S. 5.

[65] Vgl. Bühner, R. (1990), S. 5; Wöhe, G. (2005), S. 286 f.

[66] Vgl. Kerler, P. (1999), S 15; Bühner, R. (1990), S. 5 f.; Wöhe, G. (2005), S. 287; Franke, G., Hopp, C. (2006), S. 37.

[67] Vgl. ebenda.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836619479
DOI
10.3239/9783836619479
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, Berlin – Betriebswirtschaft, Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2008 (September)
Note
1,3
Schlagworte
merger aquisitions unternehmenszusammenschlüsse unternehmen markt management
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Titel: Fusionen
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