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Mehrgenerationenwohnen

Eine Antwort auf die Herausforderungen des demographischen und sozialen Wandels?

©2008 Diplomarbeit 98 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den letzten Jahren sind der demographische Wandel und seine negativen Folgen für die Zukunft der Gesellschaft und ihrer sozialen Sicherungssysteme in Deutschland zunehmend thematisiert worden. Seit Jahren sinkt die Geburtenrate in Deutschland auf den mittlerweile weltweit nahezu einmaligen Stand von 1,33 Kindern je Frau, bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung der Bevölkerung. Auf dieses Phänomen sowie auf die dadurch drohenden gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen haben Bevölkerungswissenschaftler schon seit Langem hingewiesen. Inzwischen ist unübersehbar geworden, dass Deutschlands Bevölkerungszusammensetzung, wie auch die anderer Industrienationen, in eine bedrohliche Schieflage geraten ist und die sozialen Sicherungssysteme dadurch in absehbarer Zeit in eine große Finanzierungskrise geraten. Dadurch wird in Zukunft die Unterstützung und Betreuung kranker, alter und pflegebedürftiger Menschen schwerer zu realisieren sein, da einem sinkenden Anteil junger Menschen eine steigende Zahl älterer und hochaltriger- und damit oft pflegebedürftiger Menschen gegenüberstehen wird.
Auch andere wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, die sich unter dem Oberbegriff des „sozialen Wandels“ zusammenfassen lassen, bestimmen die Überschriften aktueller Studien und Literatur. Diese Veränderungen haben eine globale Dimension und gehen in Deutschland einher mit sinkenden Sozialleistungen und Erwerbs- und Familieneinkünften, zunehmender Arbeitslosigkeit, Kinderarmut und einer allgemein wachsenden Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung. Flexibilisierung, Individualisierung und Separation in der Gesellschaft führen viele Menschen in die Isolation, während die Ökonomisierung fast aller Lebensbereiche fortschreitet und permanente Hektik den Alltag der Menschen bestimmt. Familiäre Beziehungen, die dem Einzelnen früher Zuwendung und Halt geboten haben, dünnen aus oder zerbrechen, während eine zunehmend empfundene Überforderung verstärkt psychische Erkrankungen hervorruft.
Mittlerweile wird diese Thematik öffentlich kommuniziert und es setzt ein Fragen nach dem richtigen Weg, diesen Phänomenen wirkungsvoll zu begegnen, ein. Als ein möglicher Lösungsansatz ist unter anderem der Aufbau von unterstützenden sozialen Netzwerken im Umfeld von Mehrgenerationenwohnprojekten in den Fokus von Politik und Verwaltung geraten. Diese sollen den Einzelnen entlasten und generationenübergreifend Zuwendung und Schutz bieten sowie die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung Lesehinweis

2. Demographischer Wandel
2.1 Erster demographischer Wandel
2.2 Zweiter demographischer Übergang
2.3 Auswirkung des demographischen Wandels
2.4 Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme
2.4.1 Rentenversicherung
2.4.1.1 Absinken des Rentenniveaus
2.4.1.2 Geburtenrückgang
2.4.1.3 Migration als angedachter Lösungsweg
2.4.2 Krankenversicherung
2.4.2.1 Kostenanstieg im Gesundheitswesen
2.4.2.2 Geriatrisierung des Gesundheitssystems
2.4.3 Pflegeversicherung
2.4.3.1 Steigende Pflegekosten
2.4.3.2 Notstand in der Heimpflege

3. Sozialer Wandel
3.1 Begriffsbestimmung
3.2 Wirtschaftliche Dimension
3.2.1 Erosion der ausreichend entlohnten Normalarbeitsverhältnisse
3.2.2 Hohe Arbeitslosigkeit gefährdet die sozialen Sicherungssysteme
3.2.3 Entwertung durch Separation von Gesellschaft und Arbeitswelt
3.2.4 Negative Folgen beruflicher Individualisierung
3.3 Gesellschaftliche Dimension
3.3.1 Verunsicherung und Überforderung der Gesellschaft
3.3.2 Isolation in der Gesellschaft
3.3.3 Zunahme psychischer Erkrankungen
3.4 Familiäre Dimension
3.4.1 Armutsrisiko durch Familiengründung
3.4.2 Überlastung der Familie durch Flexibilisierung
3.4.3 Verlust der Entlastungsfunktion von Familie

4. Zwischenbilanz

5. Mehrgenerationenwohnen
5.1 Begriffsbestimmung von Mehrgenerationenwohnen
5.2 Wachsende Bedeutung vernetzter Mehrgenerationenbeziehungen
5.2.1 Grenzen der staatlichen Sozialpolitik
5.2.2 Belastung durch isolierte Elternschaft
5.2.3 Soziale Netzwerke als generationenübergreifender Familienersatz
5.3 Faktoren des Entstehens von Mehrgenerationenbeziehungen
5.3.1 Gegenseitige Abhängigkeit als Voraussetzung für Vertrauensaufbau
5.3.2 Humankapital als verwertbares Gut
5.3.3 Ehrenamt als soziales Kapital
5.3.4 Positive Helferrückwirkung bei ehrenamtlichem Engagement
5.3.5 Rückgriff auf bewährte Versorgungsstruktur
5.4 Bedeutung des Nahbereichs für Mehrgenerationen-Beziehungen
5.4.1 Sozialraum als geeigneter Handlungsort
5.4.2 Bedeutung der Nachbarschaft als soziale Ressource
5.4.3 Positive Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen
5.5 Entstehen von Mehrgenerationenwohnprojekten
5.5.1 Motivation zum Eintritt in Mehrgenerationenwohnprojekte
5.5.2 Chancen des Mehrgenerationenwohnens
5.5.3 Risiken von Mehrgenerationenwohnprojekten
5.6 Ausgestaltung von Mehrgenerationenwohnprojekten
5.6.1 Bauliche Gestaltung und Unterstützungsstrukturen
5.6.2 Bedeutung des Mehrgenerationenwohnens in urbaner Lage
5.6.3 Rechtsformen von Mehrgenerationenwohnprojekten

6. Beispiele aus der Praxis
6.1 „Stadthaus statt Haus“ Aachen
6.2 Hermine-Kölschtzky-Haus Oldenburg

7. Resümee

Literaturverzeichnis

Ehrenworterklärung

Anhang

Fragebogen zum Mehrgenerationenwohnen in Aachen

Fragebogen zum Mehrgenerationenwohnen in Oldenburg

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Erster demographischer Wandel 1

Abb. 2: Belastungsquotient Berufstätiger 1

Abb. 3: Haushalte nach Haushaltstypen in Tsd. 1

Abb. 4: Rangfolge der Unterstützergruppen 1

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Einleitung

In den letzten Jahren sind der demographische Wandel und seine negativen Folgen für die Zukunft der Gesellschaft und ihrer sozialen Sicherungssysteme in Deutschland zu­nehmend thematisiert worden. Seit Jahren sinkt die Geburtenrate in Deutschland auf den mittlerweile weltweit nahezu einmaligen Stand von 1,33 Kindern je Frau[1], bei gleich­zeitig steigender Lebenserwartung der Bevölkerung. Auf dieses Phänomen sowie auf die dadurch drohenden gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen haben Bevöl­kerungswissenschaftler schon seit Langem hingewiesen. Inzwischen ist unübersehbar geworden, dass Deutschlands Bevölkerungszusammensetzung, wie auch die anderer Industrie­nationen, in eine bedrohliche Schieflage geraten ist und die sozialen Siche­rungssysteme dadurch in absehbarer Zeit in eine große Finanzierungskrise geraten. Da­durch wird in Zukunft die Unterstützung und Betreuung kranker, alter und pflegebedürftiger Menschen schwerer zu realisieren sein, da einem sinkenden Anteil junger Menschen eine steigende Zahl älterer und hochaltriger- und damit oft pflegebedürftiger Menschen gegenüberstehen wird.

Auch andere wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, die sich unter dem Oberbegriff des „sozialen Wandels“ zusammenfassen lassen, bestimmen die Über­schriften aktueller Studien und Literatur. Diese Veränderungen haben eine globale Dimension und gehen in Deutschland einher mit sinkenden Sozialleistungen und Er­werbs- und Familieneinkünften, zunehmender Arbeitslosigkeit, Kinderarmut und einer allgemein wachsenden Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung. Flexibilisierung, Individualisierung und Separation in der Gesellschaft führen viele Menschen in die Isolation, während die Ökonomisierung fast aller Lebensbereiche fortschreitet und per­manente Hektik den Alltag der Menschen bestimmt. Familiäre Beziehungen, die dem Einzelnen früher Zuwendung und Halt geboten haben, dünnen aus oder zerbrechen, während eine zunehmend empfundene Überforderung verstärkt psychische Erkrankun­gen hervorruft.

Mittlerweile wird diese Thematik öffentlich kommuniziert und es setzt ein Fragen nach dem richtigen Weg, diesen Phänomenen wirkungsvoll zu begegnen, ein. Als ein mög­licher Lösungsansatz ist unter anderem der Aufbau von unterstützenden sozialen Netz­werken im Umfeld von Mehrgenerationenwohnprojekten in den Fokus von Politik und Verwaltung geraten. Diese sollen den Einzelnen entlasten und generationenübergreifend Zuwendung und Schutz bieten sowie die Unterstützung und Pflege im Alter sicherstel­len. So hat zum Beispiel die niedersächsische CDU das Mehrgenerationenwohnen in ihr neues Regierungsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 aufgenommen und will diese Wohnform durch gezielte Förderung von Modellprojekten unterstützen (REGIERUNGS­PROGRAMM CDU: 70). Auch viele Kommunen bekunden ein großes Interesse an Mehr­generationenwohnprojekten zur langfristigen Finanzierbarkeit ihrer finanziellen Ver­bindlichkeiten.

1.1 Problemstellung

In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Mehr­generationenwohnen ein passender Ansatz ist, um eine mögliche Lösung für die vielfältigen Probleme zu bieten, die der demographische und soziale Wandel auslöst. Ein Überblick über die beiden Bereiche des demographischen und des sozialen Wandels soll zeigen, welche derzeitigen und prognostizierbaren Auswirkungen die Menschen in Deutschland betreffen, wenn keine wesentlichen Änderungen eintreten.

Vor dem Hintergrund der Folgen des Wandels wird erarbei­tet, in welcher Form das Mehrgenerationenwohnen einem Lösungsanspruch gerecht werden kann. Wer kann in welcher Form vom Mehrgenerationenwohnen profitieren? Wo liegen die Stärken und wo die Schwächen, bzw. Begrenzungen dieser Wohnform? Ist damit das Mehrgenerationenwohnen ein wirkungsvoller Ansatz, der es lohnt, weiter­verfolgt zu werden oder handelt es sich bei dieser Form des auf Gegenseitigkeit ausge­legten Unterstützungsrahmens letztendlich um eine sozialromantische Utopie, die zwar in die Köpfe von Sozialplanern, jedoch nicht den Alltag der Menschen einziehen kann?

1.2 Gang der Untersuchung

In dieser Arbeit wird zunächst auf das Themenfeld des demographischen Wandels ein­gegangen. Es beschreibt die Veränderung von Bevölkerungsstrukturen und –zahlen durch Geburten, Sterbefälle und Wanderungsbewegungen. Die Auswirkungen des Wandels auf die umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme in Deutschland werden darauf folgend thematisiert. Anschließend wird der Bereich des sozialen Wandels beleuchtet, der Verän­derungen im Normen- und Wertesystem einer Gesellschaft beschreibt. Aufgegliedert in die gesellschaftliche, wirtschaftliche und familiäre Dimension werden die Auswirkun­gen des Wandels für die Menschen in Deutschland aufgezeigt. Eine Zwischenbilanz fasst die Ergebnisse zusammen.

Im Abschnitt ‚Mehrgenerationenwohnen’ wird eine Erläuterung zur Wohnform des Mehrgenerationenwohnens gegeben und auf die Bedeutung der Entwicklung generatio­nenübergreifender Netzwerkbeziehungen für die Gesellschaft eingegangen. An­schließend werden Faktoren zur Entstehung von Mehrgenerationenbeziehungen entwickelt, der Nutzen dieser Beziehungen unter den Bedingungen des demographischen und sozialen Wan­dels herausgearbeitet und auf das Wohnumfeld des Menschen, als historisch gewachse­nem Vernetzungsort bezogen.

Im darauf folgenden Abschnitt werden die Mehrgenerationen-Netzwerkbeziehungen und den Vernetzungsort zum Mehrgenerationenwohnen zusammengefasst. Hierbei wird auf die Motivation der Interessenten für Mehrgenerationenwohnformen eingegangen, auf die Chancen dieser Wohnform mit Blick auf die aufgezeigten Probleme und ihrer Risiken sowie auf Ausgestaltungsmerkmale. Am Beispiel zweier bereits existierender Mehrgenerationenwohnprojekte soll das Thema greifbar gemacht werden. Die Arbeit schließt mit einem Resümee ab.

Da die Themenbereiche des demographischen und insbesondere des sozialen Wandels aktuell in der Öffentlichkeit diskutiert werden und viele Artikel der Tagespresse darauf eingehen, wurde auch im Rahmen der Diplomarbeit auf diese Artikel Bezug ge­nommen und sie in die Arbeit einbezogen.

Lesehinweis

Für allgemeine Personenbezeichnungen wurde in dieser Arbeit aus Gründen der Les­barkeit in der Regel die männliche Ausdrucksform gewählt. Sie schließt jedoch gleicher­maßen die weibliche Form mit ein. Die Leserinnen und Leser werden dafür um Verständnis gebeten.

2.Demographischer Wandel

Der demographische Wandel ist in den letzten Jahren in das Zentrum der öffentlichen Dis­kussion gerückt. Er beschreibt die Geburten, Sterbefälle und Wanderungsbewegun­gen von Menschen eines Landes, die zur Veränderung der Größe und Zusammenset­zung seiner Bevölkerung führen (ESENWEIN-ROTHE 1982: 1f.). Um die Hintergründe für die wachsende Bedeutung dieses Themas für die verschiedenen Generationen zu er­klären ist es notwendig, eine Erläute­rung des demographischen Wandels zu geben und seine Folgen, insbesondere für die sozialen Sicherungssysteme, aufzuzeigen.

2.1 Erster demographischer Wandel

Der erste demographische Wandel wird als Modell der Entwick­lung von Geborenen- und Sterbezahlen von einem hohen, hin zu einem niedrigen Ni­veau dargestellt. Dieses Modell wird von Bevölkerungswissenschaftlern in fünf so genannte ‚Transforma­tionsphasen’ aufgeteilt: Die erste beschreibt eine hohe Geburtenrate bei hoher Säuglings- und Kindersterblichkeit, so dass sich die Bevölke­rungszahl eines Landes auf einem etwa gleichbleibend niedrigen Niveau hält. Die zweite Phase zeigt eine sinkende Säug­lingssterberate[2] bei noch gleichbleibend hoher Geburtenhäufigkeit, die zu einem schnel­len Anwachsen der Bevölkerungszahl führt. In dieser Zeit entsteht dadurch, dass weni­ger Kinder sterben und damit im Verhältnis zur Ge­samtbevölkerung viele Kinder vor­handen sind, eine so genannte „mortalitätsgeleitete“, also sterbegeleitete Verjüngung der Bevölkerung (MARSCHALCK 1984: 122f., DINKEL 1989: 62).

In der dritten, in der Regel um zwei bis drei Genera­tionen verschobenen Phase, passt die Bevölke­rung die Geburtenzahl der gesunkenen Sterbezahl an. Aus der nun wieder sinkende An­zahl an Kindern folgt ein langsam einsetzender ‚fertilitätsgeleite­ter’, also geburtsgelei­teter Alterungsprozess in der Gesamtbevölkerung, da die frühere kinderreichere Gene­ration altert und weniger Kinder nachfolgen. Dieser Alterungs­prozess beschleunigt sich ab der vierten Phase, wenn die Geburtenrate weiter abnimmt und in der fünften Phase unter das Ersatzniveau der Elterngeneration sinken kann, wäh­rend gleichzeitig die Le­benserwartung in der Gesamtbevölkerung steigt, weil die Menschen zunehmend älter werden. (ebd.).

Im allgemeinen Schema des ersten demographischen Übergangs ist diese Bevölke­rungsentwicklung graphisch dargestellt:

Erster demographischer Wandel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ENGELS 2005: 2

Die Graphik zeigt im vereinfachten 5-Phasen-Modell anhand der blauen Linie die Ge­burten- und anhand der roten Linie die sinkende Sterbeziffer je 1000 Einwohner in Deutschland im Zeitraum von ca. 1800 bis zum Jahr 2050. Im mittleren Bereich der beiden Linien ab ca. 1900 bis ca. 1935 liegt die Phase des Auseinanderdriftens der Ge­burten- und Sterbeziffern und damit des schnellen Wachstums der Bevölkerung, die an­schließend (durch das Absinken und Aufeinanderzubewegen der Linien dargestellt) aufgrund des sinkenden Geburten- und Sterbeverlaufs in einem zunehmenden Alte­rungsprozess mündet (ENGELS 2005: 8).

Dieser demographische Wandel wurde von Bevölkerungswissenschaftlern als weltweit ähnlich verlaufender Prozess er­kannt, der sich in den verschiedenen Regionen der Erde unterschiedlich weit entwickelt hat, aber immer dem selben Muster folgt (BIB 2004: 10-11).

In Deutschland begann sich der demographische Wandel bereits zwischen 1865 und 1900 zu vollziehen. Seit etwa 1865 führte das Sinken der Säuglingssterblichkeit zu­nächst zu einem An­wachsen der Bevölkerungszahl. Dieser Bevölkerungszuwachs glich sich ab etwa 1900 durch einen Geburtenrückgang von ca. fünf auf etwa zwei Kinder je Frau langsam wieder an (BIB 2004: 9ff., MAR­SCHALCK 1984: 53).

Die Alterung einer Gesellschaft beginnt also zunächst paradoxerweise mit ihrer relativen Verjün­gung. Erst der verstärkte Rückgang der Säuglingssterblichkeit oder eine Erhöhung der Anzahl von Geburten erhöht den Anteil der Kinder an der Gesamtbevölkerung und führt so zunächst zur Verjüngung. Diese Kinder rücken langsam in höhere Altersjahrgänge auf und leiten damit durch ihren vergleichsweise hohen Zahlenanteil den Alterungspro­zess der Bevölkerung ein, wenn ihnen nicht Jahrgänge gleicher Geburtenhäufigkeit fol­gen. Da, wie oben bereits erwähnt, demographische Wandlungsprozesse weltweit ähn­lich verlaufen und auf diese gesellschaftlichen Verjüngungsprozesse regelmäßig Ge­burtenrückgänge folgen, verlaufen auch diese Alterungsprozesse weltweit ähnlich (vgl. BIB 2004: 12).

2.2 Zweiter demographischer Übergang

Aufbauend auf das Modell des ersten demographischen Wandels beschreiben die De­mographen Dirk van de Kaa (Niederlande) und Ron Lesthaeghe (Belgien) einen so ge­nannten ‚zweiten demographischen Übergang’. Hierbei handelt es sich um eine Beschreibung der Phasen vier bis fünf des demographischen Wandels unter geänderten gesellschaftlichen Bedingungen. Dieser zweite demographische Übergang beschreibt den in den Industriestaaten nach der Zeit des zweiten Weltkriegs beobachteten fertilitätsgelei­teten Bevölkerungs­schwund. Demnach markieren zwei Phänomene diesen zweiten Über­gang, der ihrer Ansicht nach auf einen geänderten Wertekonsens zurückzuführen ist (vgl. KAA, VAN DE 1987: 5).

Der Lebensstandard hängt in den Industriestaaten entscheidend von der Ausbildung und den beruflich eingesetzten Fähigkeiten des Einzelnen ab. Damit ergeben sich insbeson­dere für Frauen, die im Schnitt über gute Ausbildungen verfügen, durch eine Ehe und Elternschaft hohe Opportunitätskosten, wie entgangenes Einkommen und eine eigene finanzielle Absicherung. Der finanzielle Nutzen einer gemeinsamen Haushaltsführung ist dagegen nicht nur in einer Ehe, in der tendenziell eher Kinder geboren werden, sondern auch in zeitlich befristeten Beziehungsfor­men wirksam (vgl. KAA, VAN DE 1987: 6).

Hohen finanziellen Aufwendungen für mehrere Kinder steht ein fehlender finanzieller Nutzen der Absicherung von Altersrisiken durch eigene Kinder gegenüber, denn sie tra­gen nicht, wie in früheren Zeiten, zur finanziellen Altersversorgung der eigenen Eltern bei. Wird eine emotionale Befriedigung durch eine Elternschaft gewünscht, kann diese auch mit einem oder höchstens zwei Kindern erreicht werden (ebd.).

Aus diesen genannten Gründe entscheiden sich Paare oft gegen eine Elternschaft oder für nur ein oder zwei Kinder. Dies führt zu einem Absinken der Geburtenrate und damit zur relativen Überalterung der Bevölkerung.

2.3 Auswirkung des demographischen Wandels

Während dieses demographischen Wandels sinkt in Deutschland die Zahl der Lebendgeborenen kontinuierlich auf den mittlerweile weltweit nahezu einmaligen Tiefstand von derzeit 1,33 Kindern je Frau[3] (STATISTISCHES BUNDESAMT [2]). Dies bedeutet für die Zukunft, dass auch die nachfolgenden Generationen zwangsweise kleiner aus­fallen, da die hierfür notwendige Müttergeneration bereits ausgefallen ist (STATISTISCHES BUNDESAMT 2007[4]: 10). Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung der Menschen auf­grund des medizinischen Fortschritts beständig weiter an (BIB 2004: 9, MARSCHALCK 1984: 105ff.). Nach Hochrechnungen des Statis­tischen Bundesamtes wird prognostiziert, dass es dadurch im Jahr 2050 doppelt so viele 60-Jährige, wie Neugeborene geben wird. Die Zahl der hochbetagten Älteren ab 80 Jah­ren wird sich von heute knapp 4 Millionen auf etwa 10 Millionen im Jahr 2050 erhöhen (STATISTISCHES BUNDESAMT 2006[2], STATISTISCHES BUNDESAMT 2007[4]: 12f.).

Es ist damit eine Altersverschiebung in der Bevölkerung hin zu den Älteren bis Hoch­altrigen zu beobachten, während der Anteil an Kindern und Jugendlichen kontinuierlich abnimmt. Neue unterstützende Ansätze zur Familienplanung werden mit der Zahlung eines 12- bzw. 14-monatigen Elterngeldes seit dem 1.01.2007 sowie im geplanten Aus­bau von Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt (BMFSFJ 2007[1]). Im Jahr 2007 hat sich die Geburtenrate erhöht. Ob diese Maßnahmen allerdings ursächlich für die Geburtenerhöhung waren und ob sie langfristig Erfolg haben, wird sich erst in der Zu­kunft zeigen (STATISTISCHES BUNDESAMT 2007[5]).

Die Abnahme der Bevölkerung hat zur Zeit noch keine negativen finanziellen Auswir­kungen, da sich die geburtenstarken Jahrgänge noch zum Großteil gut ausgebildet im arbeitsfähigen Alter befinden und eine steigende wirtschaftliche Belastung bislang durch einen sinkenden finanziellen Einsatz für Kinder und Jugendliche kompensiert wird. So ist aus der angefügten Graphik zu erkennen, dass der Belastungsquotient[4] der im Wesentlichen berufstätigen Altersgruppe der 20 bis 59-Jährigen von 1900 als der Quo­tient 53 Prozent betrug, bis 2005 sogar auf 45 Prozent gesunken ist. Auch die Prognosen für die Folgejahre bis 2015 gehen von einem weiteren Absinken des Belastungsquo­tienten auf 44 Prozent aus, bei einer Verschiebung des finanziellen Einsatzes, weg von den Kindern und Jugendlichen, hin zu den Älteren (ENGELS 2005: 8).

Eine Tabelle des Vergleichs der Belastungsquotienten der im Wesentlichen Berufstäti­gen zu den nichtberufstätigen Altersstufen im Zeitablauf macht dies deutlich:

Belastungsquotient Berufstätiger

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Engels 2005: 8

Aus dieser Graphik wird der Belastungsquotient der Berufstätigen für die Jahrgänge zwi­schen 1990 und 2015 angezeigt. Demnach wurden um 1900 46 Prozent der wirtschaftli­chen Leistungskraft der Erwerbstätigen für die 0 bis 19-Jährigen und lediglich 7 Prozent für die ab 60-Jährigen aufgewendet. Bis zum Jahr 2015 wird sich der prognostizierte Anteil für die junge Generation auf 16 Prozent und für die ältere Generation auf 28 Pro­zent verschoben haben (ENGELS 2005: 8).

Wenn jedoch zwischen 2010 und 2030 die Altersgruppe der geburtenstarken Jahrgänge ins rentenfähige Alter kommt, wird der Belastungsquotient der dann Erwerbstätigen sich nicht mehr in diesem Rahmen bewegen, sondern in dieser Zeit stark ansteigen und im Jahr 2034 bei etwa 70 Prozent liegen (FUCHS/SÖHNLEIN 2006: 26).

Dieser fertilitätsgeleitete zweite demographische Übergang, der in Deutschland nach einem vorübergehenden Geburtenhoch seit den 1970er Jahren einen kontinuierlich sin­kenden Geburtenverlauf zeichnet, ist wesentlich für die derzeitige Diskussion um die Notwendigkeit der Veränderung sozialer Strukturen, zum Ausgleich der finanziellen und sozialen Belastungen.

2.4 Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme

Verläuft diese Bevölkerungsentwicklung weltweit auch ähnlich, ergibt sich doch in Deutschland, wie in einigen anderen Ländern, eine besondere Situation aus der Koppe­lung der sozialen Sicherungssysteme an durch die demographische Entwicklung beein­flusste Parameter[5]. Die seit Jahren kontinuierlich sinkenden Geburtenzahlen in Deutsch­land gefährden das auf einer beständigen Bevölkerungsentwicklung fußende soziale Si­cherungssystem von Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung (vgl. BIRG 2005: 110f.). Gut ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ge­meinsam getragenen Lohnabzüge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zur Zeit. Diese Kosten müssten mit Blick auf den demographischen Wandel bei gleichblei­bendem Umlagemodus und Versorgungsstand bis 2050 verdoppelt werden (OPASCHOWSKI 2004: 100).

2.4.1 Rentenversicherung

2.4.1.1 Absinken des Rentenniveaus

Als lohnarbeitszentriertes soziales Sicherungssystem setzt das deutsche Rentensystem auf den Erlös aus der Arbeitskraft abhängig Beschäftigter. Bei der Einführung der dy­namischen Rente 1957 war der angenommene ‚Normalfall’, der der Berechnung von Rentenansprüchen zugrunde lag, das ‚Normalarbeitsverhältnis’ als Haupteinnahme­quelle nahezu der gesamten Bevölkerung in Deutschland. Dieses Normalarbeitsverhält­nis bedeutet hier das „vollzeitige, kontinuierlich und dauerhaft ausgeübte sowie sozial- und arbeitsrechtlich erfaßte [sic] Beschäftigungsverhältnis“ (BLESES/VOBRUBA 2000: 6). Nur dieses Arbeitsverhältnis berechtigt seither den Leistungserbringer und im Regelfall seine Angehörigen zu späteren ausreichenden Leistungsansprüchen, unabhängig vom individuellen finanziellen Bedürfnis. Alle anderen Personen im rentenfähigen Alter wa­ren und sind von diesem Leistungssystem ganz oder teilweise ausgeschlossen und erst bei überprüfter Bedürftigkeit nach dem Verbrauch sämtlicher über ein geschütztes Vermögen hinaus liegenden Werte und nach der Überprüfung der Einkommenslage ihrer Lebenspartner und Kinder[6] auf eine Altersgrundsicherung auf Sozialhilfeniveau[7] verwiesen. Dies traf bislang insbesondere auf Mütter und Alleinerziehende zu, die auf­grund ihrer Erziehungsleistung nicht in ausreichendem Maße am Erwerbsleben teilneh­men konnten (vgl. BIRG 2005: 120ff.).

In Zukunft wird der Anteil an Grundsicherungs-Empfängern voraussichtlich zunehmen, denn der angenommene ‚Normalfall’, der dem Rentensystem zugrunde liegt, ist ein „politisches Konstrukt, das in Rechtsform gegossen wurde“ (vgl. BLESES/VOBRUBA 2000: 4). Es orientiert sich nicht mehr an der heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität. Die Verhältnisse, unter denen 1957 die Rente eingeführt wurde, änderten sich bereits Mitte der 70er Jahre. Wirtschaftliche Stagnation, anhaltend hohe Arbeitslosig­keit, die Ausweitung von (Teilzeit-) Beschäftigungen im Niedriglohn- und Prekärlohn­bereich[8], die drastisch zugenommen haben und die Erosion der ‚intakten Normalfami­lien’ mit im Familienverband lebendem männlichen Familienernährer, der für Famili­entätigkeiten zuständigen Ehefrau und ihren Kindern lösten die Verhältnisse seit Ein­führung der dynamischen Rente ab (STATISTISCHES BUNDESAMT 2004, BLESES/VOBRUBA 2000: 26ff.).

Dies führt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu einem weiteren Ausschluss der Schwächeren in der Gesellschaft, die es erst gar nicht schaffen, sich durch langfristige Beschäftigungsverhältnisse mit ausreichender Entlohnung (Grund-) Versorgungsan­sprüche aus diesem Rentenversicherungskonstrukt zu erwirtschaften. Von den negativen Folgen dieses Wandels sind insbesondere Frauen betroffen (HAUER 2004: 1477). Hinzu kommen die Auswirkungen der bereits vorgenommenen Rentenkürzungen, die linear zum erzielten Erwerbseinkommen vorgenommen wurden, und so bereits heute zu deut­lich niedrigeren Renten von ehemaligen Geringverdienern führen. Für diese wachsende Zahl an Hilfebedürftigen wird es wichtig, sich alternative Selbsthilfe- und Unter­stützungsformen zu sichern, die dem abzusehenden Trend zur zukünftigen Altersarmut entgegenwirken (HANS-BÖCKLER-STIFTUNG 2007, BLESES/VOBRUBA 2000: 26ff.).

2.4.1.2 Geburtenrückgang

Bereits Wilfrid Schreiber, auf dessen Rentenentwurf die Einführung der ‚dynamischen Rente’ 1957 zurückging, hatte ein Absinken der Gesamtbevölkerung und eine Steige­rung des Lebensalters durch den medizinischen Fortschritt erkannt und eine Anpassung der Renten auf diese Entwicklung in seinen Entwurf einbezogen (SCHREIBER 1955: 31).[9] In seinem generationenbasierten Konzept forderte er daher unter anderem, gleichzeitig mit der Altersrente eine Kindheits- und Jugendrente einzuführen, die ab dem 35. Le­bensjahr vom Kind als Leistungsempfänger gestaffelt nach eigenem Familienstand und Kinderzahl zurückzuzahlen sei. Hiermit hoffte er, fortlaufend Anreize zur Familien­gründung zu schaffen, um dem demographischen Prozess der Bevölkerungsschrump­fung entgegenzuwirken und so das Sozialsystem in dieser Form als Dreigenerationen-Modell langfristig zu erhalten (vgl. SCHREIBER 1955: 35f.).

Dieser Argumentation folgte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer bei der Einführung des neuen Rentensystems nicht. „Kinder“, so seine irrige Annahme, „krie­gen die Leute immer“ (BORCHERT 2005: 40, SCHMID 2000). Hier sah er keinen Hand­lungsbedarf . Als Ende der 1970er Jahre Demographen vor den Folgen des Geburtende­fizits für die sozialen Sicherungssysteme warnten, erklärte Albrecht Müller, Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt, dass die Rentenversicherung aufgrund des demographischen Wandels in etwa 20 Jahren umfinanziert werden müsse. Zum Gegen­steuern zur demographischen Entwicklung sah jedoch auch er zu seiner Zeit keinen Handlungsbedarf (HÖHN 2007: 81).

Ein kontinuierlich steigender Bundeszuschuss soll seither die Finanzierbarkeit der Ren­ten erhalten[10] und durch Rentenbeitragsstabilität die Erhöhung der Lohnnebenkosten dämp­fen. Dieser Zuschuss aus Steuermitteln beträgt als mittlerweile größter Einzelpos­ten im Gesamthaushalt des Bundes derzeit bereits 78,39 Mrd. Euro (BUNDESMINISTE­RIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES 2006, SIEMS 2006). Als ‚Lohnersatzleistung’, wie sie von Kon­rad Adenauer gedacht war, wird der umlagefinanzierten Rente daher vor dem Hinter­grund der demographischen Alterung nur noch eine begrenzte Lebensdauer attes­tiert. An ihre Stelle soll in Zukunft wieder, wie vor 1957, eine Grundrente treten, die durch private Vorsorgeleistungen aufzustocken ist (STRENGMANN-KUHN 2004: 2).

Die Probleme der Rentenfinanzierung werden damit nicht aktuell gelöst, sondern be­lasten zukünftige Generationen. Mit der Begründung, dass die künftige Rentnergenera­tion durch den weitgehenden Verzicht auf Kinder Vermögen für die eigene Altersvor­sorge bilden könne, wird der heutigen Arbeitnehmerschaft zusätzlich zur Versorgung der jetzigen Rentnergeneration die Eigenvorsorge für ihr Alter zugewiesen und die fi­nanziellen Belastungen derjenigen ignoriert, die eigene Kinder großziehen (vgl. OPASCHOWSKI 2004: 164).

2.4.1.3 Migration als angedachter Lösungsweg

Auch eine Erhöhung der Einwanderungszahl, wie sie zum Erhalt des deutschen Renten­systems in seiner bisherigen Form vorgeschlagen wurde, kann die Erosion dieses Sys­tems nicht stoppen. Nach Berechnungen der Vereinten Nationen bedürfte es einer jähr­lichen Zuwanderungsrate von 3,4 Millionen Einwanderern, um den Altersquotienten zumindest auf dem Niveau des Jahres 1995 zu stabilisieren. Diese enorm hohe Zahl an zugewanderten Arbeitnehmern müssten in das deutsche Gesellschafts- und Leistungs­system integriert und im arbeitsfähigen Alter in den Arbeitsmarkt in ausreichend ent­lohnte ‚Normalarbeitsverhältnisse’ aufgenommen werden, um überhaupt Rentenbeiträge leisten zu können. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht jedoch kein genereller Mangel, sondern ein Überhang an potenziellen Arbeitnehmern (SINN 2005: 79ff.).

Gut ausgebildete Fachkräfte mit Migrationshintergrund, die auf dem deutschen Ar­beitsmarkt grundsätzlich gefragt sind, bleiben nicht selbstverständlich in Deutschland, sondern wandern zum Teil wieder in ihre Heimatländer aus. So ziehen wegen der posi­tiven wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vermehrt gut ausgebildete Deutsch-Türken in die wirtschaftlich erstarkenden Metropolen des türki­schen Westens. Dieser Trend könnte sich bei ausländischen Fachkräften verstärken, wenn sich aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse verschlechtern (THUMANN 2006).

Nicht nur ausländische Fachkräfte, sondern zunehmend auch junge deutsche Fach- und Spitzenkräfte verlassen Deutschland, während ausländische Spitzenkräfte Deutschland meiden. So hat nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahr 2005 mit 145.000 Auswanderern die höchste Zahl an zumeist jungen Fach- und Spitzenkräften seit 1950 das Land verlassen. Dabei haben Wanderungsbewegungen nach Aussage des Migrationsforschers Klaus Bade ihre eigene Dynamik. Wer als Auswanderer den Da­heimgebliebenen positive Rückmeldung gebe, ermuntere weitere zu folgen. Waren es in den früheren großen Emigrationswellen zwischen Mitte des 19. und Mitte des 20. Jahr­hunderts schlecht ausgebildete Angehörige der Unterschicht, die eine wachsende Ge­sellschaft mit hoher Geburtenrate verließen, sind es heute junge, gebildete und hoch motivierte Fachkräfte, die ein Land verlassen, das einen nahezu beispiellosen Tiefstand an Geburten zu verzeichnen hat. Dabei sind es nicht so sehr die Verheißungen des Aus­lands, die zur Auswanderung animieren, sondern die schlechten Bedingungen im Inland (STATISTISCHES BUNDESAMT 2007[3], THISSEN 2006, MÜLLER 2006).

Dies hat dramatische Folgen für die Wirtschaft, den Staat und die Gesellschaft. Lang­zeitprognosen zur Berechnung von Wirtschafts- und Sozialleistungen gehen bislang von Zuwanderungssalden von jährlich 200.000 Menschen aus, dem Durchschnitt der Jahre von 1950 bis 2000. Seit 2001 geht die Zuwanderungsrate jedoch kontinuierlich zurück, während die Fortzüge zunehmen. 2005 lag das Nettozuwanderungssaldo bei Ausländern daher nur noch bei 75.000[11]. Zählt man die Wanderungssalden von Ausländern und Deut­schen insgesamt, so ergibt sich nur noch ein Gesamtwanderungs-Überschuss von 23.000 Personen[12]. Damit sind alle Langfristprognosen zur Rentenberechnung hinfällig. Deutschland ist nicht mehr nur Einwanderungs- sondern mittlerweile auch wieder Aus­wanderungsland geworden (STATISTISCHES BUNDESAMT 2007[1], MÜLLER 2006).

2.4.2 Krankenversicherung

2.4.2.1 Kostenanstieg im Gesundheitswesen

Der soziale und medizinische Fortschritt hat dazu geführt, dass auch chronisch Kranke und eine wachsende Zahl von Alterskranken, die es noch vor 100 Jahren nur vereinzelt gab, unter uns leben. Diese Entwicklung birgt finanzielle Belastungen für die ebenso wie die Rente auf einem Umlagesystem beruhenden Krankenkassen, denn gerade in den letzten Lebensjahren steigt der Bedarf an medizinischer Betreuung infolge degenerati­ver Prozesse stark an (DÖRNER 2004: 2).

Für das Jahr 2004 hat das Forschungsinstitut Prognos in Deutschland Ausgaben im Ge­sundheitswesen in Höhe von 234 Mrd. Euro ermittelt. Dies entspricht bereits jetzt 10,6 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes (BERKERMANN ET AL. 2007: 5). Bis zum Jahr 2030 prognostiziert das Forschungsinstitut in diesem Bereich ein überdurchschnitt­liches Wachstum von 2,9 Prozent pro Jahr. Die Gruppe der über 65-Jährigen wird im Beobachtungszeitraum bis 2030 bei einer geschätzten Einwohnerzahl von 81,1 Mio. um 38 Prozent auf 21,8 Mio. zunehmen. Besonders deutlich fällt hierunter die Zunahme über 80-Jähriger aus, die mit den geburtenstarken Jahrgängen der 50er und 60er Jahre ab ca. 2030 einen noch größeren Anteil der insgesamt sinkenden Einwohnerzahl Deutschlands ausmachen. Chronische alterstypische Erkrankungen, wie etwa die Al­tersdiabetes, deren Ansteigen um etwa drei Millionen Erkrankte prognostiziert wird, werden zu einem weiteren Anstieg der Krankenversicherungskosten führen (BERKER­MANN ET AL. 2007: 7).

2.4.2.2 Geriatrisierung des Gesundheitssystems

20 Prozent der über 65-Jährigen leiden an einer dauerhaften Erkrankung oder Behinde­rung. Auch wächst mit dem Alter das Risiko der ‚Multimorbidität’, des Zusammentref­fens mehrerer Krankheiten, und damit das Risiko der körperlichen Einschränkung. Zwar gelingt es der Medizin vermehrt, lebensbedrohliche Krankheiten in ältere Lebensab­schnitte abzudrängen, daraus ergibt sich jedoch eine „Geriatrisierung des Systems“ (WINTER 2006: 4). So sind 40 Prozent der Krankenhausbetten mit älteren Patienten be­legt und fast 50 Prozent der ambulanten Arztkontakte entstehen durch die Gruppe der über 60-Jährigen (WINTER 2006: 3 f). Auch Innovationen im Gesundheitswesen, die zu neuen Behandlungsmöglichkeiten von vormals unbehandelbaren Erkrankungen, oder Auffälligkeiten führen, steigern die Kosten im Gesundheitswesen (BERKERMANN ET AL. 2007: 7).

Die Krankenkassen gelangen daher durch die demographische Verschiebung der Alters­struktur an ihre Kapazitätsgrenzen und werden in Zukunft den bisherigen Qualitätsstan­dard nicht mehr halten können. Bereits jetzt kommt es zunehmend zu einer Individuali­sierung der Krankheitsrisiken durch Zusatzversicherungen und Leistungsausgrenzungen (vgl. DÖRING/DUDENHÖFFER/HERDT 2005: 98.). Auch der für 2009 geplanten Gesundheits­fonds, der das bestehende Krankenversicherungssystem ablösen soll, wird nach Aussage des DAK-Vorsitzenden Herbert Rebscher zu einem Rückgang der Qualität der Patien­tenversorgung führen, der durch private Zusatzleistungen auszugleichen sein wird (vgl. STERN 2008).

2.4.3 Pflegeversicherung

2.4.3.1 Steigende Pflegekosten

Viele soziale Aufgaben, die bislang im Familien- oder Nachbarschaftsverband über­nommen wurden, delegierte die Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten an hierfür ein­gerichtete Institutionen der Wohlfahrtspflege, wie Sozialstationen, Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie Hospize. Diese Professionalisierung der Pflege führt zu finan­ziellen Belastungen, die bis dahin für Bedürftige durch kommunale Steuermittel er­bracht wurden. 1995 übernahm die neu eingeführte umlagefinanzierte Pflegeversiche­rung diese Kosten (vgl. EISENBART 2000: 46f.). Mit Blick auf den demographischen Wandel, der zu einer Alterung der Gesellschaft und zur Zunahme der Anzahl Hochaltriger führt, sind die Mittel zur Aufrechterhaltung dieser Institutionen langfristig jedoch nicht mehr gesichert, denn das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt mit dem Alter exponentiell an (KREMER-PREISS/STOLARZ 2003, 6).

Während das Pflegebedürftigkeits-Risiko bei den 60 bis 80-Jährigen bei 3 Prozent liegt, erhöht es sich bei den über 80-Jährigen auf 25 Prozent. Mit der durch die steigende Lebenserwartung zunehmenden Zahl an Hochaltrigen wird daher in Zukunft auch die Zahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Insbesondere die Anzahl an Demenzer­krankungen, die bereits heute ca. eine Millionen Menschen betrifft, wird in den nächs­ten Jahren altersbedingt steigen und mit ihr die entstehenden Pflegekosten und die not­wendige Zahl an Pflegekräften (KREMER-PREISS/STOLARZ 2003, 6; JANSEN 2005: 507). Die Betreuung und medizinische Versorgung Demenzerkrankter ist besonders kosteninten­siv. So berechnete das Robert-Koch-Institut 2004 für altersdemente Patienten pro Per­son und Jahr durchschnittliche Kosten in Höhe von 43.767 Euro, die zu 67 Prozent auf die Familien, zu 29,6 Prozent auf die Pflegeversicherung und zu 2,5 Prozent auf die Krankenkassen entfallen (E-BALANCE 2007). Dabei berechtigt nicht die Demenz als sol­che zu Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur die dabei in der Regel anfal­lende notwendige Unterstützung bei der Grundpflege zur Körperhygiene, Nahrungs­aufnahme, Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung[13] (SOVD 2007).

Zum Jahresende 2005 waren in Deutschland rund 2,13 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Hinzu kommt noch einmal fast die doppelte Anzahl derjenigen, die eine hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen, um ihren Alltag bewältigen zu können (SOVD 2007). Noch tragen Familien die Hauptlast bei der Versorgung pflege- und unterstützungsbedürftiger Angehöriger. Im Zuge des demogra­phischen Wandels ändern sich die Familienzusammensetzungen und helfende und pfle­gende Angehörige werden aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Pflegebe­dürftigen selber zunehmend älter und gesundheitlich beeinträchtigt sein. Hier wird die Pflegeversicherung in Zukunft als Ausfallbürge eintreten müssen. Ebenso ist zu berück­sichtigen, dass die bisherigen häuslichen Pflege- und Unterstützungspersonen - in der überwiegenden Mehrzahl die Töchter und Schwiegertöchter - vermehrt einer eigenen Berufstätigkeit nachgehen und daher anfallende Hilfe- und Pflegeleistungen nicht mehr selber erbringen können (vgl. BMFSFJ 2002: 44, 217; WINTER 2006: 4, DÖRNER 2004: 2f.).

Durch eine geringere Kinderzahl je Familie und das höhere Lebensalter, das im Schnitt erreicht wird, steigt die Anzahl an hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen je Person. Kamen früher auf einen Bedürftigen mehrere in unmittelbarer Nähe wohnende Angehö­rige, die sich seiner Unterstützung und Pflege annahmen, so hat sich heute die Situation grundlegend geändert. Da viele Menschen in Deutschland keine- oder nur wenige Kin­der bekommen, verteilt sich die Last der Angehörigenfürsorge zukünftig auf eine klei­nere Zahl von Personen. Zu dieser Unterstützung sind zudem immer weniger Angehö­rige überhaupt in der Lage, da die Familien aufgrund der geforderten beruflichen Mobi­lität oft weit voneinander entfernt wohnen (vgl. BMFSFJ 2002: 217, HONDRICH 2001: 100f.).

Bereits jetzt darf die menschliche Zuwendung aufgrund von Personaleinsparungen im sozialen und pflegerischen Bereich immer weniger Zeit in Anspruch nehmen. Dies wird sich in Zukunft noch verschärfen, da die Pflegeversicherung bereits unter den jetzigen Altersverhältnissen seit 1999, vier Jahre nach ihrer Einführung, mehr Geld ausgibt, als sie einnimmt. Von 1999 bis 2006 ist allein die Gruppe der 80 bis 85-Jährigen Leis­tungsempfänger um 22 Prozent angestiegen ist. Daher wurde bereits vor einigen Jah­ren eine dringend notwendige Reform der Pflegeversicherung angekündigt, die im Verlauf des Jahres 2008 in Angriff genommen werden soll (GKV NEWSLETTER 2007, SOVD 2007, WINTER 2006: 4).

2.4.3.2 Notstand in der Heimpflege

Aufgrund der Überforderung unterstützender und pflegender Angehöriger gewinnt der Heimsektor für Pflegebedürftige bereits jetzt eine immer höhere Bedeutung. So sind von 1998 bis 2006 alleine mehr als 1000 Pflegeheime mit Zulassung nach SGB XI ent­standen und seither kommen jährlich ca. 160 hinzu. Berechnungen gehen von einem weiter steigenden Bedarf von etwa 10.000 Heimplätzen pro Jahr aus, so dass die Zahl der Heimbewohner bis 2020 um mehr als die Hälfte zunehmen wird (vgl. BMFSFJ 2002: 115).

Die Zunahme demenzieller Erkrankungen, die mit einem großen Fürsorgeaufwand ver­bunden sind, stellt die Pflegeheime vor große Herausforderungen. So gelten 52 Prozent der Heimbewohner als weitgehend desorientiert, mit Auffälligkeiten, wie motorischer Unruhe, depressiven Stimmungslagen, oder Angstzuständen. 96 Prozent sind auf Unter­stützung bei der Körperpflege angewiesen und nur 20 Prozent sind noch in der Lage, das Heim selbständig zu verlassen und wieder aufzusuchen. Der Versorgungsaufwand dieser demenziell Erkrankten ist daher immens (vgl. BMFSFJ 2002: 115, DÖRNER 2004: 3, OPASCHOWSKI 2004: 100).

Auch das ursprüngliche Strukturprinzip der Durchmischung der Heimbewohnerschaft mit leistungsfähigeren und leistungsschwächeren Bewohnern, die einander unterstützen könnten, hat sich geändert. Heime werden immer später aufgesucht, und nur dann, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt[14]. Dadurch kommt es in den Pflegeheimen zu eine Kon­zentration dieser Schwersthilfebedürftigen (DÖRNER 2004: 3, OPASCHOWSKI 2004: 100).

[...]


[1] Im Jahr 2007 hat sich die Geburtenrate in Deutschland stabilisiert. Dies wird mit der Einführung des Elterngeldes Anfang 2007 in Verbindung gebracht. Ob diese Stabilisierung allerdings anhält, wird sich in Zukunft zeigen (vgl. BMFSFJ 2007).

[2] Die Gründe hierfür liegen in einem medizinischen Fortschritt, der Erkenntnis über die Wichtigkeit von Hygienemaßnahmen in der Säuglingspflege und der allgemein besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung und gesunden Wohnraumbedingungen.

[3] Zur Reproduktion der Bevölkerung wäre eine Rate von etwa 2,1 Kindern je Frau im gebärfähigen Alter notwendig.

[4] Der Belastungsquotient zeigt, in welcher Höhe die noch nicht, bzw. nicht mehr Berufstätigen durch die wirtschaftliche Leistungskraft der Erwerbstätigen mitgetragen werden müssen. Er errechnet sich aus der Summe aus Jungend- plus Altenquotient und gibt die Belastung der Erwerbstätigen durch den zu versorgenden Bevölkerungsanteil wieder (Fuchs/Söhnlein 2006: 26).

[5] Bei diesem Umlagesystem, das auch Bismarck-Modell genannt wird, werden Beiträge aus dem Lohneinkommen im Sinn einer Versicherung erhoben. Den Gegensatz hierzu bildet das Beveridge-Modell, das eine Grundsicherung aus Steuermitteln vorsieht (vgl. DÖRING, DUDENHÖFFER, HERDT 2005: 6f).

[6] §43 (2) SGB XII, wenn ihr vermutetes Jahreseinkommen über 100.000 € liegt

[7] Dieser Betrag belauft sich auf durchschnittlich 347 € zuzüglich als angemessen anerkannter Warmmiete vgl. §§ 41 und 28 ff. SGB XII.

[8] Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geht bei seiner Definition des Niedriglohns „von den Abweichungen vom durchschnittlichen Bruttoverdienst aus. Danach gelten Löhne und Gehälter, die lediglich zwischen 50 und 75 Prozent des Durchschnitts betragen, als Prekärlöhne. Jeder Lohn, der nicht einmal die Hälfte des Durchschnittsbruttolohns erreicht, ist ein Armutslohn. Armuts- und Prekärlöhne zusammen bilden den Bereich der Niedriglöhne“ (HAUER 2004: 1476).

[9] diesen Zeitraum verortete er zwischen 1965 und 1980 (SCHREIBER 1955: 18, 26)

[10] Eine Rentenkürzung wurde durch die Einführung einer Schutzklausel im SGB VI, §68a vorerst ausgeschlossen.

[11] Hier sank der Wanderungsüberschuss um 22% gegenüber dem Vorjahr.

[12] Dieser Wanderungsüberschuss sank um 71% gegenüber dem Vorjahr.

[13] §14 SGB XI 1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.

[14] Der Altersdurchschnitt der Heimbewohnerschaft liegt bei 82,7 Jahren (BMFSFJ 2002: 115)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836617789
DOI
10.3239/9783836617789
Dateigröße
600 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg – Soziale Arbeit und Gesundheit, Sozialmanagement
Erscheinungsdatum
2008 (August)
Note
2,0
Schlagworte
mehrgenerationenwohnen demografischer wandel heimpflege rentenversicherung wohnform
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