Lade Inhalt...

Die Notwendigkeit von Change Management in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Einführung des 'Persönlichen Budgets'

©2008 Masterarbeit 82 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Mit dem SGB IX wurde zum 1. Juni 2001 die Leistungsreform des „Persönlichen Budgets“ (im Folgenden abgekürzt mit PB) erstmals postuliert, die seit 1. Januar 2008 Pflichtangebot der Werkstätten für behinderte Menschen ist.
Als Teil des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik ist die mit dem SGB IX eingeführte Leistungsform des PB ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten und personenzentrierten Sicherung der Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Mit der Einführung des PB als neues Instrument der Hilfeleistung verändert sich die Angebotslandschaft in den Werkstätten für behinderte Menschen (Im Folgenden abgekürzt mit WfbM). Sie wird vielfältiger und bunter. Menschen mit Behinderungen haben damit erstmals eine echte Wahlmöglichkeit im Bezug auf Hilfsangebote. Hans-Uwe Rehse, theologischer Vorstand der Vorwerker Diakonie meint: „Das Persönliche Budget wird die Angebote für Menschen mit Behinderungen in den nächsten Jahren nachhaltig verändern“.
Im Bereich der WfbM ist das PB zur Zeit das dominierende Thema. Ängste von Mitarbeitern sowie Leistungserbringern bestehen im Hinblick auf Arbeitsplatzsicherheit, Wirtschaftlichkeit und Senkung von Qualitätsstandards. Die WfbM müssen sich von bisherigen Verwaltungsstrukturen lösen und eine bisher nicht gekannte Flexibilität bei der Umsetzung des PB schaffen.
Einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren einer WfbM in der momentanen Situation ist ihre Bereitschaft und Fähigkeit zum Wandel. Die Situation der Veränderung durch das PB in der Organisation, aber auch die inhaltlichen Chancen dieser neuen Regelleistung (z.B. durch neue, modulare Angebotsformen) gilt es in der WfbM zu berücksichtigen und zu nutzen. Chancen und Gefahren durch das PB als Regelleistung sind insb. in der Organisation der WfbM zu berücksichtigen. Dauerhaft erfolgreich wird sie nur sein, wenn sie ihre Chancen im Veränderungsprozess erkennt und ihre neuen Aufgaben erledigt.
Regelleistung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die behinderten Menschen seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das PB haben. Es handelt sich nicht wie bisher um eine „Kannleistung“.
Die Fähigkeit zu Veränderung und Wandel stellt gegenwärtig den zentralen Erfolgsfaktor von Unternehmen in der beruflichen Rehabilitation dar. Diese Veränderungen können durch das Instrument des Change Management (im Folgenden abgekürzt mit CM) erfolgreich gestaltet werden.
CM übernimmt eine tragende […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

I Abbildungsverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Persönliches Budget
2.1 Einführung
2.1.1 Sachleistungsmodell und Persönliches Budget
2.1.2 Das trägerübergreifende Persönliche Budget
2.1.3 Antragstellung
2.1.4 Zielvereinbarung
2.2 Persönliches Budget in der Werkstatt für behinderte Menschen
2.2.1 Veränderte Arbeitsformen in der Organisation
2.2.2 Veränderung der Arbeitsinhalte
2.2.3 Veränderung der Vermittlung und Eingliederung
2.2.4 Veränderung der Gesamtfinanzierung

3 Fragebogen
3.1 Beschreibung und Fragebogenausführung
3.2 Methode
3.3 Fragebogen: Erhebung und Auswertung
3.3.1 Struktur der Einrichtung
3.3.2 Kommunikation und Information
3.3.3 Organisation in der Zukunft
3.3.4 Wirtschaftlichkeit

4 Change Management
4.1 Persönliches Budget – Change Management
4.2 Der Begriff Management
4.2.1 Die institutionelle Perspektive von Management
4.2.2 Die funktionelle Perspektive von Management
4.3 Wesenszüge des Change Managements
4.4 Verlaufsformen von Veränderungsprozessen
4.5 Erfolgsfaktor Kommunikation
4.6 Grundlagen der Kommunikation
4.7 Formelle Kommunikation
4.8 Informelle Kommunikation
4.9 Kommunikation in Veränderungsprozessen
4.10 Kommunikationsmittel

5 Bedeutung und Notwendigkeit des Change Management in Werkstätten für Behinderte Menschen
5.1 Veränderung der Organisation
5.2 Kommunikation
5.3 Persönliches Budget im Ausland

6 Ausblick

7 Literaturverzeichnis

8 Eidesstattliche Erklärung

I Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Sachleistungsmodell und Persönliches Budget

Abb. 2 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.1

Abb. 3 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.2

Abb. 4 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.3

Abb. 5 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.4

Abb. 6 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.5

Abb. 7 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.6

Abb. 8 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.7

Abb. 9 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.8

Abb. 10 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.9

Abb. 11 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.10

Abb. 12 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.11

Abb. 13 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.12

Abb. 14 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.13

Abb. 15 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.14

Abb. 16 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.15

Abb. 17 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.16

Abb. 18 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.17

Abb. 19 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.18

Abb. 20 Fragebogenergebnis zu Frage Nr.19

Abb. 21 Verlauf eines Veränderungsprozesses

Abb. 22 Eisbergmodell

Abb. 23 Schlüsselkompetenz der Führungskraft

Abb. 24 Methoden der Veränderung nach Winfried Berner

Abb. 25 Informations- und Kommunikationsmedien bei Veränderungsprozessen

II Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Mit dem SGB IX[1] wurde zum 1. Juni 2001 die Leistungsreform des „Persönlichen Budgets“ (im Folgenden abgekürzt mit PB) erstmals postuliert, die seit 1. Januar 2008 Pflichtangebot der Werkstätten für behinderte Menschen ist. Als Teil des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik ist die mit dem SGB IX eingeführte Leistungsform des PB ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten und personenzentrierten Sicherung der Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Mit der Einführung des PB als neues Instrument der Hilfeleistung verändert sich die Angebotslandschaft in den Werkstätten für behinderte Menschen (Im Folgenden abgekürzt mit WfbM). Sie wird vielfältiger und bunter. Menschen mit Behinderungen haben damit erstmals eine echte Wahlmöglichkeit im Bezug auf Hilfsangebote. Hans-Uwe Rehse, theologischer Vorstand der Vorwerker Diakonie meint: „Das Persönliche Budget wird die Angebote für Menschen mit Behinderungen in den nächsten Jahren nachhaltig verändern!“ [2]

Im Bereich der WfbM ist das PB zur Zeit das dominierende Thema. Ängste von Mitarbeitern sowie Leistungserbringern bestehen im Hinblick auf Arbeitsplatzsicherheit, Wirtschaftlichkeit und Senkung von Qualitätsstandards. Die WfbM müssen sich von bisherigen Verwaltungsstrukturen lösen und eine bisher nicht gekannte Flexibilität bei der Umsetzung des PB schaffen.

Einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren einer WfbM in der momentanen Situation ist ihre Bereitschaft und Fähigkeit zum Wandel. Die Situation der Veränderung durch das PB in der Organisation, aber auch die inhaltlichen Chancen dieser neuen Regelleistung (z.B. durch neue, modulare Angebotsformen) gilt es in der WfbM zu berücksichtigen und zu nutzen. Chancen und Gefahren durch das PB als Regelleistung sind insb. in der Organisation der WfbM zu berücksichtigen. Dauerhaft erfolgreich wird sie nur sein, wenn sie ihre Chancen im Veränderungsprozess erkennt und ihre neuen Aufgaben erledigt.

Regelleistung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die behinderten Menschen seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das PB haben. Es handelt sich nicht wie bisher um eine „Kannleistung“[3].

Die Fähigkeit zu Veränderung und Wandel stellt gegenwärtig den zentralen Erfolgsfaktor von Unternehmen in der beruflichen Rehabilitation dar. Diese Veränderungen können durch das Instrument des Change Management (im Folgenden abgekürzt mit CM) erfolgreich gestaltet werden.

CM übernimmt eine tragende Rolle bei der Lösung und Vermeidung von Problemen in Veränderungsprozessen. Für den Erfolg im CM ist die Kommunikation der entscheidende Faktor:

In einer Zeit, da Veränderung nicht die Ausnahme, sondern den Normalzustand darstellt, ist es keine grobe Vereinfachung wenn Peter Drucker sagt: Management ist Kommunikation.[4]

Durch Kommunikation vermittelt man den betroffenen Mitarbeitern die nötige Sicherheit im Veränderungsprozess. Je stärker die Sicherheit, umso größer die Bereitschaft zur Veränderung. Wenn diese Bereitschaft nicht erzeugt wird, können Widerstände aus der Belegschaft ein Projekt zum Scheitern bringen.

Die vorliegende Arbeit zeigt die Notwendigkeit von CM mit Einführung des PB auf. Als wichtiger Faktor des CM soll die Kommunikation in den WfbM bei Veränderung der Organisation betrachtet werden.

Um die Situation und das Handeln der WfbM im Zuge dieses Veränderungs-prozesses besser beurteilen zu können, fließt eine empirische Erhebung in diese Arbeit ein. Es wurde ein Fragebogen erstellt. Mit ihm wurden 102 WfbM (von insgesamt 687 WfbM) in Deutschland befragt. Von den 102 per E-Mail einzeln und persönlich angeschriebenen, erhielt ich Resonanz von 57 der 102 Befragten, das entspricht einer Antwortquote von 56%. Die Ergebnisse der empirischen Befragung fließen insb. in die Kapitel 3 und 5 ein. Einzelne Positionen werden bereits in den theoretischen Kapiteln zum PB und zum CM aufgezeigt.

Die Masterarbeit folgt folgender Gliederung: In Kapitel 2 informiere ich zum PB, zur Art der Leistung und zu seiner Funktion. Dabei stelle ich auch die drei Beteiligten des „sozialen Dreiecks“[5] vor: Kostenträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigte. Ein Hinweis: Um die Akteure dieses Dreiecks auch in der betriebswirtschaftlichen Terminologie präzise zu unterscheiden, werden durchgängig folgende Bezeichnungen für sie verwendet: Unter „Kostenträger“ subsumiere ich das Bundesministerim für Arbeit und Soziales (BMAS) und die entsprechenden Träger der Sozialhilfe. „Leistungserbringer“ werden im Folgenden stets als WfbM, ihre Angestellten vereinfacht als „Mitarbeiter“ bezeichnet. Die behinderten Menschen als „Leistungsberechtigte“ werden im nachfolgenden stets als „Rehabilitanden“ bezeichnet.

Das Kapitel 2 präsentiert die Ursachen und Grundlagen der sozialen Veränderungen in den WfbM durch das PB. Kapitel 3 dokumentiert den empirischen Teil der Arbeit: Beschreibung des Fragebogens, Methodik und Auswertung der Ergebnisse. In Kapitel 4 werden die betriebswirtschaftlichen Faktoren, die WfbM bei Einführung des PB stützen können, eingeführt. Eine Begriffsbestimmung zum „Management“ (Kapitel 4.2) ist dabei ebenso unerlässlich wie zu den Wesenszügen des CM ( Kapitel 4.3) und seinen Verlaufsformen. Ab Kapitel 4.5 steht die Funktion der Kommunikation im Mittelpunkt. Formelle und Informelle Kommunikation werden vorgestellt (Kapitel 4.7 und 4.8), ihre wesentliche Bedeutung in Veränderungsprozessen wird aufgezeigt (Kapitel 4.9). Die effiziente Kommunikation in einer WfbM zwischen Führungskraft und Mitarbeiter wird ebenso beschrieben wie die Verwendung geeigneter Kommunikations-mittel im CM (Kapitel 4.10). Kapitel 5 verknüpft die Erkenntnisse der vorherigen Abschnitte, in dem es Notwendigkeit und Chance einer Umsetzung der Reform des PB im CM-Prozess formuliert. Dabei wird kurz auf Erfahrungen zum PB im europäischen Ausland eingegangen, die – adaptiert auf Deutschland – viel versprechend sind (Kapitel 5.3). Kapitel 6 gibt einen Ausblick auf die Herausforderungen, denen sich die WfbM mit Einführung des PB als Regelleistung stellen müssen. Fragen nach praktischer Unterstützung durch leistungsstarke Kommunikationsmittel im zu durchschreitenden CM-Prozess werden hier beantwortet. Darüber hinausgehende Fragen wie z.B. nach der Leistungsstärke bestehender Organisationsformen werden aufgezeigt.

2 Persönliches Budget

2.1 Einführung

Die Leistungsform des PB wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetz­buch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Dadurch können Rehabilitanden von den Kostenträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe neu ein Bud­get – ihr Persönliches Budget – wählen. Aus diesem Budget „bezahlen“ sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Rehabilitanden werden damit zu Budgetnehmern, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbe­stimmt regeln können.[6] Durch das PB als Regelleistung[7] werden Rehabilitanden immer mehr zu „Käufern“ und „Kunden“, deren Wünsche Auswirkungen auf Angebot und Leistung der WfbM haben. Quasi als „Exper­ten in eigener Sache“ entscheiden sie selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst oder welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeit­punkt eine Leistung erbringen soll. Sie sind weniger abhängig und können ihren Tagesablauf selbst bestimmen – eine wesentliche Voraussetzung für die im SGB IX postulierte selbstbestimmte „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.[8] Bereits im September 2006 formulierte Wolfgang Rombach die zu erwartenden Veränderungen:

Es ist damit zu rechnen, dass sich durch verstärkte Nachfrage nach PB auch die Angebotsstrukturen vor Ort in den Kommunen und Landkreisen entsprechend verändern werden. [9]

Aber auch im Oktober 2007 haben große WfbM (laut nachfolgender empirischer Erhebung) noch keine großen Veränderungen in ihrer Angebotsstruktur in Angriff genommen.

2.1.1 Sachleistungsmodell und Persönliches Budget

Das PB löst das bisherige soziale Dreieck zwi­schen Leistungsträgern, Leistungsempfängern und Leistungserbringern auf. Das im Sozialbereich seit Jahrzehnten bewährte Dreiecksmodell (auch Sachleistungsmodell genannt), das dem Leistungserbringer für jede Leistung Pauschalen (und damit sicher zu kalkulierende Entgelte) einbrachte, wird mit der Einführung des PB abgelöst. Es wird durch individuell zu verhandelnde Einzelentgelte in jeweils unter-schiedlicher Höhe mit variierbaren Leistungsangebot ersetzt. Zur Veranschau-lichung nachfolgend die Veränderung in einer Grafik, die zeigt, dass das bisherige Sachleistungsmodell auf Grund des Paradigmenwechsels durch den Gesetzgeber durch das neue PB abgelöst wird:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 Sachleistungsmodell und Persönliches Budget[10]

Die Höhe des PB orientiert sich neu mehr am Bedarf des Rehabilitanden, "soll" aber die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten.[11] Doch gerade diese Budget-Deckelung in Höhe der bisherigen Sachleistungen wird schwer überprüfbar, wenn Rehabilitanden die Leistungen unterschiedlicher WfbM wahrnehmen, d.h. ihr PB also unter mehreren WfbM aufteilen. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber seit 2004 vom „trägerübergreifenden Budget“[12]

2.1.2 Das trägerübergreifende Persönliche Bud­get

Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wurde das PB im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum trägerübergreifenden Budget ausgestaltet und auf pflegerische Leistungen ausgeweitet.[13] [14]

Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende PB mit sog. „Komplexleistungen“. Von Komplexleistungen spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unter­schiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Sind im Einzelfall mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein PB trägerübergreifend erbracht werden, so dass der Rehabilitand die Geldleistung "wie aus einer Hand" erhält. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:

- Gesetzliche Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Kriegsopferversorgung/ -fürsorge
- Jugendhilfe
- Sozialhilfe
- Pflegeversicherung
- Integrationsämter [15]

Das hierzu in der Budgetverordnung geregelte Verfahren der sog. „Leistungserbringung“ zielt darauf ab, dass die Leistungsberechtigten mit den Sozialleistungsträgern auf gleicher Augenhöhe ihre jeweiligen Leistungsziele ganz individuell vereinbaren. Dieser Ansatz soll helfen, die bisher eher angebotsorientierten und einrichtungsbezogenen Hilfen durch Aufwertung der Position des Rehabilitanden zu bedarfsorientierten und personenzentrierten Hilfen weiter zu entwickeln.

Für die trägerübergreifende Koordinierung der Leistungserbringung ist grundsätzlich der Leistungsträger verantwortlich, bei dem der Antrag gestellt wird. Dieser muss zumindest an einer Teilleistung am PB beteiligt sein, um als Leistungsträger verantwortlich sein zu können. Ist seine Zuständigkeit festgestellt, gilt er als "Beauftragter"[16]. Ein Leistungsträger ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen festzustellen, ob er zuständig ist. Dabei hat er sowohl seine sachliche als auch seine örtliche Zuständigkeit zu prüfen.[17]

2.1.3 Antragstellung

Für ein PB müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Die Inanspruchnahme eines PB ist immer freiwillig und auch ein Abbruch einer Budgetleistung ist nach gesetzlichen Regelungen jederzeit möglich.[18] Den Antrag kann jeder Mensch mit Behinderung oder drohender Behinderung stellen, egal wie schwer die Behinderung ist. Auch für Menschen, die das PB aufgrund ihrer Behinderung nicht alleine verwalten können, besteht ein Anspruch auf ein PB.[19] Die Bewilligung stand bis 31. Dezem­ber 2007 im pflichtgemä­ßen Ermessen der Leistungsträger. Es handelte sich bis dahin also um eine so genannte Kann-leistung. Seit 1. Januar 2008 besteht auf Leis­tungen in Form des PB ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch bzw. Wahlrecht der potentiellen Rehabilitanden in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von PB zu genehmigen sind.[20]

Diese Wahlfreiheit fördert die selbständige und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, MdB, schreibt in seinem Artikel „Jetzt entscheide ich selbst“:

Für viele Menschen mit Behinderungen muss selbstbestimmtes Leben erst ermöglicht werden. Das wollen wir mit dem Rechtsanspruch auf das PB unterstützen. Von heute an haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf diese neue Leistungsform. [21]

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, betonte auf einer Informationsveranstaltung in Potsdam:

Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, welche Unterstützungsleistungen sie benötigen und welche Art der Hilfestellung ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Das PB ermöglicht es ihnen, als Experten in eigener Sache selbst zu bestimmen, welche Art der Unterstützung sie wann und von wem in Anspruch nehmen. Wir ermöglichen damit nicht nur mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen. Wir sorgen auch dafür, dass Leistungen effizienter und individueller erbracht werden. Und, das Geld kommt endlich ungefiltert bei denen an, für die es bestimmt ist. [22]

Die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistung wird durch das PB gewährleistet. Insb. soll auf Anregung der Rehabilitanden bzw. stichproben-weise mit deren Einverständnis im Rahmen der Zielvereinbarung[23] unbürokratisch überprüft werden können, inwieweit der Mitteleinsatz der Teilhabeleistung durch die WfbM wirtschaftlich und ergebnisorientiert erfolgt. Durch dieses Kontroll-bzw. Prüfverfahren werden die Autonomie, Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Rehabilitanden gemäß SBG IX unterstützt und gesichert.

2.1.4 Zielvereinbarung

Die Zielvereinbarung wird grundsätzlich für die Dauer des Bewilligungs-zeitraums der Leistungen des PB abgeschlossen und kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden[24] (§ 4 Abs. 2 und 3 BudgetV). Im Übrigen ist der Antragsteller an die Entscheidung für die Dauer von sechs Monaten gebunden. An dem Verfahren ist auf Antrag des Budgetnehmers eine Person seiner Wahl zu beteiligen[25]. Der zuständige Leistungsträger schließt mit dem Budgetnehmer eine Zielvereinbarung nach § 4 Budgetverordnung (BudgetV)[26] ab.

§ 4 Zielvereinbarung Die Zielvereinbarung wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen. Sie enthält mindestens Regelungen über:

1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,

2. die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie

3. die Qualitätssicherung.

Die Antrag stellende Person und der Beauftragte können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann für die Antrag stellende Person insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen[27]

2.2 Persönliches Budget in der Werkstatt für behinderte Menschen

Seit dem 1. Juli 2004 können Leistungen der Eingliederungshilfe als Teil eines trägerübergreifenden Budgets beansprucht werden, somit auch die Leistungen in einer WfbM. Durch die Einführung des PB herrscht in der Landschaft der WfbM nach wie vor eine große Unsicherheit über die anstehenden Entwicklungen. Viele Einrichtungen legen ihren Fokus immer noch auf die „Bestandsicherung“, anstatt auf eine Veränderung der eigenen Struktur. Diese „Starrheit“ führt dazu, dass die WfbM immer stärker in den Mittelpunkt der sozialpolitischen Aufmerksamkeit getreten sind. Bernd Finke von der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe betont:

Vielen erscheint das System WfbM zu starr, nicht flexibel genug, kaum bewegbar und ist aus Sicht von Finanzverantwortlichen fiskalisch auf Dauer nicht zu finanzieren.[28]

Zwar bestreitet kaum jemand, dass die WfbM mit ihren breiten und vielfältigen Angeboten eine wichtige Rolle im deutschen sozialen Sicherungssystem spielen. Dennoch müssen sie ihre eingefahrenen Wege verlassen, um sich den Herausforderungen durch die Einführung des PB wirklich zu stellen.

Die Einführung des PB verlangt, neue Wege zu finden den „starren Eindruck“ abzubauen. Die neue „Regelleistung“ zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Rehabilitanden – eingeführt durch das PB – bietet auch die Möglichkeit das Leistungsangebot der WfbM weiter zu entwickeln. Es ist ebenso eine Herausforderung wie Chance, diesen im SGB IX vorgenommenen Paradigmen-wechsel in der Behindertenhilfe in den WfbM für Veränderungen zu nutzen.

Hauptelement dieses Paradigmenwechsels ist, dass nicht mehr die institutionelle Hilfe im Mittelpunkt des Leistungsgeschehens stehen, sondern der individuelle Anspruch jedes Einzelnen auf Teilhabeleistung. Hier ist das trägerübergreifende PB eine besonders geeignete Form der Leistungs-finanzierung.

2.2.1 Veränderte Arbeitsformen in der Organisation

Das Leistungsangebot in den WfbM wird sich durch das PB ändern. Der immer wieder zu hörenden Kritik der Separierung von Rehabilitanden in WfbM – der sog. „Abschottung“ – will man dadurch begegnen, dass man entscheidend mehr Außenarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes einrichtet, d.h. mit den Betrieben in der freien Wirtschaft kooperiert. Dadurch erweitern sich die Möglichkeiten der Rehabilitanden um weitere Integrations-möglichkeiten auch auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Organisationsform, die die Integration in radikalster Form umsetzt, ist die zur Zeit viel diskutierte „virtuelle Werkstatt“ [29] im Saarland. Sie ist eine Werkstatt ohne eigenes Werkstattgebäude, die Rehabilitanden arbeiten ausschließlich in Außenarbeitsplätzen von „gewöhnlichen“ Betrieben und Behörden des Stadtverbandes Saarbrücken.

Ziel des Projektes im Saarland ist die Integration der seelisch behinderten Menschen in den Arbeitsalltag und die Sicherung ihrer dauerhaften Beschäftigung. Die WfbM bietet allen Rehabilitanden eine unbefristete Beschäftigung. Sie sollen in einen normalen Arbeitsalltag hinein wachsen und sich evtl. so weit stabilisieren, dass eine Umwandlung ihres „virtuellen Arbeitsplatzes“ in ein tatsächliches, sozialversicherungspflichtiges Arbeits-verhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich wird.

Auch durch mehr Teilzeitbeschäftigung kann ein Leistungsangebot flexibler gestaltet werden. So kann – um dem Wunsch der Rehabilitanden nach mehr Selbstbestimmung zu entsprechen – das Leistungsangebot einer WfbM modular aufgegliedert werden. D.h. das Angebot einer WfbM wird durch unterschiedliche Angebotsmodule variabler und der Rehabilitand nimmt eine oder mehrere Module aus dem Gesamtangebot – ganz nach seiner eigenen Wahl – wahr. Dabei hat die durch das PB mögliche Teilzeitbeschäftigung in der WfbM gravierende Auswirkungen auf den organisatorischen Bereich und den Bereich der Finanzierung. Wie hierauf reagiert werden kann bzw. muss ist Thema des Kapitels 4 zum CM.

2.2.2 Veränderung der Arbeitsinhalte

Die Zukunft der Teilhabe am Arbeitsleben liegt in der Entwicklung der Vielseitigkeit[30]. Sehr treffend zeigt dieser Satz, in welche Richtung es für WfbM in der Zukunft gehen könnte. Attraktivität, Vielfalt und qualitativ hochwertige Angebote sollten sowohl im Arbeits- als auch im Bildungssektor entwickelt werden. Dabei spielen neue modulare Einzelleistungen aus dem bisherigen „Gesamtangebot“ einer WfbM eine ebenso große Rolle wie die Notwendigkeit, das Angebot der WfbM verstärkt an den individuellen Bedürfnissen des Rehabilitanden auszurichten. Dies ist insb. für Menschen, die nur Teile der Leistungen benötigen, um das Eingliederungsziel zu erreichen, denkbar.[31]

Erst die Einführung des PB als Regelleistung seit dem 1.1.2008 ermöglicht die Umsetzung solcher Angebote. Ziel einer Modularisierung ist auch die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Rehabilitanden hinsichtlich höherer Arbeitsmotivation und damit höherer Zufriedenheit. Durch systematische Entwicklung beruflicher Kompetenzen im Arbeitsprozess werden insb. für psychisch behinderte Menschen die Aussichten auf einen Übergang in betriebliche Arbeitsverhältnisse verbessert.

Berufliche Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, einschließlich des internen Arbeitsmarktes einer WfbM oder einer Integrationsfirma, ist eine Herausforderung, der sich die WfbM verstärkt stellen müssen. Für den Berufsbildungsbereich[32] wurden in den letzten Jahren innovative Maßnahmen ergriffen. Für den Arbeitsbereich der WfbM gibt es noch zu wenig neue, tragfähige Konzepte, die der Forderung nach lebenslangem Lernen Rechnung tragen.[33]

Durch die Einführung des PB werden sich neue Angebotsstrukturen entwickeln. Durch neue Angebotsstrukturen – aber auch durch die Wahlfreiheit der Rehabilitanden – verschärft sich der Wettbewerb der WfbM untereinander.

Durch die von der Bundesregierung geschaffenen Möglichkeiten wie die unterstützte Beschäftigung“[34] oder „Job 4000“[35] werden weitere neue Wege für Rehabilitanden aufgezeigt. Zur Verdeutlichung:

„Unterstützte Beschäftigung“ ist bezahlte Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit anfänglicher, zeitweiser oder dauerhafter Unterstützung. Es geht darum, gerade für Menschen mit Behinderung, die traditionell als »nicht vermittlungsfähig« auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelten, geeignete ambulante Unterstützungsmöglichkeiten als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen. [36]

Das Förderprogramm „Job 4000“ umfasst folgende Leistungen:

`Job 4000` ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen. Arbeitgeber, die neue Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwer behinderte Menschen schaffen, können eine arbeits-/ ausbildungs-platzbezogene Förderung bis zu fünf Jahren erhalten. Eine weitere Programmsäule ist die individuelle Unterstützung durch die Integrationsfachdienste. [37]

2.2.3 Veränderung der Vermittlung und Eingliederung

Die Fragen, warum in Deutschland immer mehr Plätze in WfbM benötigt werden, oder warum Werkstattaufnahmen nicht häufiger vermieden werden können, oder warum Übergänge aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur in so geringem Maße erzielt werden, sind in der Behindertenpolitik von immenser Bedeutung. Die Politik hat diese Fragen aufgegriffen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 enthält hierzu eine klare Aussage:

Wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. [38]

Die WfbM müssen sich selbstkritisch fragen, ob sie als Leistungsträger wirklich alles getan haben, um besonders leistungsfähigen Rehabilitanden den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Übergangs-quoten liegen insg. sehr niedrig, auch wenn die Übergangsquote von 1998 bis 2000 leicht gestiegen ist: Von 0,15% im Jahr 1998 über 0,19% im Jahr 1999 auf 0,24% im Jahr 2000.[39]

Es bleibt zu hinterfragen, ob der Fachausschuss als beratendes Gremium angesichts der Vielzahl der zu beratenden Fälle seine Aufgaben wirklich erfüllen kann, oder ob er überfordert ist. Der Fachausschuss genehmigt den Zugang zur Werkstatt, entscheidet über die berufsfördernden Maßnahmen und prüft Möglichkeiten zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Über die Aufnahme eines Rehabilitanden in eine WfbM heißt es:

Leistungen im Eingangsverfahren [...]erhalten behinderte Menschen im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen. [40]

Dem Fachausschuss gehören in gleicher Zahl Vertreter der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers an. Der Fachausschuss bezieht Stellungnahmen anderer Träger in seine Entscheidung mit ein, wenn sie für die Übernahme von berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation in Betracht kommen.

Aufgrund der umfangreichen Aufgaben des Fachausschusses wird immer öfter eine Clearingstelle gefordert, die ihn ersetzt. Sie soll für alle Rehabilitanden eine kompetente Anlaufstelle für alle Fragen rund um ihre benötigte Hilfe sein.

Besonders der Fokus auf die berufliche Einbindung, Fortbildung und Ausbildung von Rehabilitanden außerhalb der WfbM soll durch die Clearingstelle verstärkt werden. Bernd Finke von der BAGüS fordert bereits im Eingangsverfahren die Wahrnehmung der Aufgabe als Clearingstelle:

Eingangsverfahren müssen auch als Clearingstelle genützt werden können, wenn zwischen den Beteiligten im Fachausschuss streitig ist, ob die Werkstatt die einzige Möglichkeit der beruflichen Teilhabe darstellt. Das Eingangsverfahren wäre dann im Sinne einer erweiterten Arbeitserprobungs-/ Berufsfindungsmaßnahme zu verstehen. Hierzu sollte das Eingangsverfahren auch außerhalb der Werkstätten durchgeführt werden können. Das gleiche gilt im übrigen für die Klärung der Mindestanforderung (also Werkstattfähigkeit), wenn im Fachausschuss darüber keine Einigkeit zu erzielen ist.[41]

Dadurch will Finke berufliche Perspektiven auch außerhalb der WfbM für die Rehabilitanden erreichen.

2.2.4 Veränderung der Gesamtfinanzierung

Zentrale Aufgabe der WfbM ist die Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzungsmöglichkeit dieser Aufgabe wird in jüngster Zeit zunehmend kritisch betrachtet. Die Gründe dafür liegen u.a. in der verschärften Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen, aber auch im jetzt gesetzlich definierten Anspruch der Rehabilitanden nach gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung durch das PB. Mit der Einführung des PB verändert sich auch die Organisation der WfbM z.B. im Rechnungswesen. Im Rahmen des PB sind nicht mehr die ausgehandelten Entgelte von Kostenträgern Basis der Einnahmen, sondern die Angebote von einzelnen Leistungen, die die WfbM neu und selbst kalkuliert.

Die Rehabilitanden haben durch das PB als „Kunden“ die Wahlmöglichkeit. Sie entscheiden, wo sie arbeiten möchten. Wählt eine Großzahl der Rehabilitanden im Rahmen des PB Teilleistungen in anderen Einrichtungen oder Institutionen, so sinken anteilig die Betreuungssätze in der bisher genutzten WfbM, die – trotz weniger „Kunden“ – ihren Betrieb mit (zunächst) gleichbleibender Personal-stärke aufrecht halten muss. Je mehr Beschäftigte das modulare Angebot nutzen, desto unsicherer wird die Finanzierung der WfbM.

Folgerichtig muss die WfbM kundenorientierter handeln, wenn sie den bestehenden Stand der Mitarbeiter halten will und die beschäftigten bzw. neue Rehabilitanden an sich binden will. Ziel ist also optimale Werkstattauslastung bei gleichbleibender Personalstärke.

Richtungsweisend für die Umsetzung beider Ziele in Form einer internen Kommunikation ist nachfolgende Aufstellung der Leistungen des Vitus-Werkes, Meppen, um dem Abgang seiner Rehabilitanden entgegenzuwirken:

Durch die Umsetzung der folgenden Schritte bieten wir dem Kunden sowohl ein qualitatives wie auch ein quantitatives Angebot. Auflistung der Angebote:

1 Festlegen und kalkulieren von Leistungsmodulen
2 Stärkere Differenzierung der WfbM – Angebote
3 ausgelagerte Gruppen
4 Außenarbeitsplätze
5 Ergänzende Angebote machen (z.B. Integrationsfirmen)
6 Interessante Arbeitsplätze
7 Freundliches Personal
8 Gutes Essen
9 Hohes Entgelt
10 Beteiligung
11 Begleitende Angebote
12 Berufliche Perspektiven
13 Budgetassistenz[42]

Das Vitus-Werk verdeutlicht damit offen und klar für „Kunden“ und Mitarbeiter, wie es sich durch Angebotsvielfalt und Qualität auf dem Markt positioniert und welche hohen Ansprüche es an seine Mitarbeiter und sich selbst stellt. Es zeigt sich hier eine offensive Möglichkeit für eine WfbM im stärker werdenden Wettbewerb und bei stagnierend bis sinkenden Budgets zu agieren.

Aber nicht nur das PB kann die WfbM in Schwierigkeiten bringen. Die Diskussion darüber, ob die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit schweren Behinderungen nicht auch „günstiger“ möglich ist, wird in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen geführt. Die Parteien fordern für Rehabilitanden Alternativen zu der Beschäftigung in einer WfbM. Die Zeitschrift Impulse postuliert:

dass eine Vermittlung aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristig Werkstattkosten spart [. Das] liegt in der Natur der Sache und ist durch monetäre Kosten-Nutzen-Analysen nachgewiesen.[43]

Erschwerend für den Fortbestand der WfbM kommen auch schwer kalku-lierbare, demographische Faktoren hinzu: Sowohl die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte als auch die Entwicklung der Anzahl von Rehabilitanden und die Ausprägungen von Behinderung sind schwer zu prognostizieren. Zur Zeit ist z.B. eine Zunahme psychischer Behinderungen festzustellen.

[...]


[1] Hauck/Noftz: SGBdigital, SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2007

[2] Persönliches Budget - Vorwerker Diakonie ist vorbereitet, aufzurufen unter: http://www.vorwerker- diakonie.de/termine/neuigkeiten/detail.php?subindex=&id=148

[3] Def. Sozialrecht ist eine Leistung, deren Gewährung anders als bei der Pflichtleistung vom Ermessen des jeweiligen Leistungsträgers abhängig ist, aufzurufen unter: http://lexikon.meyers.de/meyers/Kannleistung

[4] Vgl. Doppler / Lauterburg: Change Mangement, 11. Auflage, Campus Verlag, Frankfurt, 2005, S.337

[5] Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!, aufzurufen unter: http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zum_persoenlichen_budget.pdf

[6] Dies gilt selbstverständlich nur im Rahmen des für sie festgestellten Bedarfs. Auch der Grad ihrer Behinderung fließt mit in diese Bedarfsbewertung mit ein. So haben z.B. geistig schwerstbehinderte Menschen zur Wahrnehmung ihres PB einen Budgetassistenten.

[7] Modellphase zum Persönlichen Budget abgeschlossen, aufzurufen unter: http://www.rehadat.de/rehadat/Download/Newsletterarchiv/Newsletter2007_4.htm

[8] Hauck/Noftz: SGBdigital, SGB IX K 001 / § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Berlin, 2007

[9] Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Rede von Herrn Ministerialdirigent Wolfgang Rombach, Leiter der Unterabteilung „Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik“ anlässlich des trägerübergreifenden Seminars am 6.- 8.9.2006 in Mainz aufzurufen unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator/20172/property=pdf/persoenliches -budget__musterrede__vortrag.pdf

[10] Vgl. Contec Präsentation: Umsetzung des Persönlichen Budgets in der WfbM, Bochum, 2007, S.6

[11] Hauck/Noftz: SGBdigital, SGB IX K 017 / § 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget

[12] Vgl. Hauck/Noftz, SGB IX K 017 / § 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget

[13] Def. zu Trägerübergreifendes Persönliches Budget, aufzurufen unter: http://www.projekt- persoenliches-budget.de

[14] Persönliche Budgets gelten trägerübergreifend, aufzurufen unter: http://www.bagwfbm.de /article/181

[15] Aufzählung lt. „Antrag auf Persönliches Budget“, aufzurufen unter: http://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris/www/pdf/00089165.pdf

[16] Vgl. Cramer, Werkstätten für behinderte Menschen, 4. Auflage, C.H.Beck, München, 2006, S. 517

[17] Jetzt entscheide ich selbst, aufzurufen unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator /22860/2007__12__18__persoenliches__budget.html

[18] Vgl. SGB IX §17

[19] Information des Amtes für Sozial- und Wohnungswesen zum Persönlichen Budget,
aufzurufen unter: http://www.erfurt.de/imperia/md/content/bs/doc/info_zum_pers__nlichen_budget.pdf

[20] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Das trägerübergreifende Budget – Jetzt entscheide ich selbst!, Broschüre, Bonn, 2007, S.7

[21] Jetzt entscheide ich selbst, aufzurufen unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator /22860/2007__12__18__persoenliches__budget.html

[22] Behindertenbeauftragte werben für Persönliches Budget in: Ziegler: Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik,aufzurufen unter: http://www.masgf.brandenburg.de/sixcms/detail.php? template=masgf_site_detail&id=303673&_siteid=11

[23] Vgl. Cramer, Werkstätten für behinderte Menschen, 4. Auflage, C.H. Beck Verlag, München, 2006, S. 518

[24] Vgl. Cramer, Werkstätten für behinderte Menschen, 4. Auflage, C.H. Beck Verlag, München, 2006, S. 518

[25] Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, aufzurufen unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/HEGA-Internet/A03 -Berufsberatung/Dokument/HEGA-12-2007-Persoenliches-Budget.html#d1.9

[26] Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung - BudgetV), aufzurufen unter http://www. sgb-ix-umsetzen.de/ index.php/nav/tpc/nid/1/aid/386

[27] Vgl. Cramer, Werkstätten für behinderte Menschen, 4. Auflage, C.H. Beck Verlag, München, 2006, S. 518

[28] Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS: Die Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Impulsreferat, aufzurufen unter: http://www.lwl.org/spur- download/bag/finke22102007.pdf

[29] Die Virtuelle Werkstatt Saarbrücken, aufzurufen unter: http://www.ev-akademie- boll.de/fileadmin/res/otg /411006-Axt.pdf

[30] Vgl. Arbeit für Deutschland, in: Werkstatt: Dialog, 2007, Heft 6, S.27

[31] Z. B. gilt dies für psychisch behinderten Menschen, die aufgrund ihrer vollen Erwerbsminderung Rente beziehen.

[32] Zur Erklärung: Eine Rehabilitation gliedert sich in das dreimonatige Eingangsverfahren, darauf folgend den zweijährigen Berufsbildungsbereich und daran anschließend den Arbeitsbereich, in dem der Rehabilitand solange bleibt wie er als solcher eigestuft ist.

[33] Modulare Qualifizierung, aufzurufen unter: http://www.messe2006.bagwfbm.de/ download/WDE_Handbuch_Modulare_Qualifizierung_IWL_Maus.pdf

[34] Unterstützende Beschäftigung, aufzurufen unter: http://www.bag-ub.de/

[35] Job 4000, aufzurufen unter: http://www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/job_4000

[36] Unterstützende Beschäftigung, aufzurufen unter: http://www.bag-ub.de/

[37] Job 4000, aufzurufen unter: http://www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/job_4000

[38] Die Zukunftssicherung der Werkstätten verlangt neue Ideen , aufzurufen unter:http://www.lwl.org/spur-download/bag/Finke_Zukunftssicherung_der_WfbM_23112006.pdf

[39] Werkstätten für behinderte Menschen, aufzurufen unter: http://www.sgb-ix- umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/177

[40] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Forschung: Ratgeber für behinderte Menschen,2000, S.190

[41] Schnittstelle allgemeiner Arbeitsmarkt - Werkstatt für behinderte Menschen , aufzurufen unter: http://www.integrationsaemter.de/files/657/Papier__BAGueS_BIH_Endf_23022007.pdf

[42] Zukünftige Finanzierung der WfbM und Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit, aufzurufen unter: http://www.vitus-werk.de/BaseCMP/documents/5000/AG19.pdf

[43] Impulse-Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, aufzurufen unter: http://www.bag-ub.de/impulse/download/impulse34.pdf

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836616577
DOI
10.3239/9783836616577
Dateigröße
3.4 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin – Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Erscheinungsdatum
2008 (August)
Note
1,3
Schlagworte
budget change management werkstatt behinderung behindertenwerkstatt
Zurück

Titel: Die Notwendigkeit von Change Management in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Einführung des 'Persönlichen Budgets'
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
82 Seiten
Cookie-Einstellungen