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International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Mögliche Potenziale zur Komplexitätsreduktion

©2007 Diplomarbeit 165 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
In den vergangenen Jahren ist parallel zur Globalisierung der Wirtschaft eine zunehmende Verbreitung der internationalen Rechnungslegung zu konstatieren.
So hat das Europäische Parlament am 19.07.2002 zusammen mit dem Ministerrat die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungs-legungsstandards verabschiedet. Diese IAS-Verordnung verpflichtet kapitalmarkt-orientierte Unternehmen in allen europäischen Mitgliedstaaten für die ab 01.01.2005 beginnenden Geschäftsjahre dazu, den Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen.
Die Regelung wurde vom deutschen Gesetzgeber im Rahmen des Bilanzrechtsreform-gesetzes (BilReG) vom 04.12.2004 durch den neu eingefügten § 315a Abs. 1 HGB übernommen. Weiterhin wird den EU-Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Die jeweiligen Nationalstaaten können eine fakultative oder verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS auch auf Einzelabschlüsse und auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ausdehnen.
Sollte der nationale Gesetzgeber im Rahmen einer zukünftigen Bilanzrechtsmoderni-sierung eine verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS auch für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen und/oder den Einzelabschluss vorschreiben, so hätte dies für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weitreichende Folgen, da die IAS/IFRS primär als Rechnungslegungsstandard für große kapitalmarktorientierte Unternehmen entwickelt wurden. Sie sind daher sehr komplex, zeichnen sich durch hohe Anforderungen an das Rechenschaft ablegende Unternehmen aus und führen demnach zu einem zeit- und kapitalintensiven Rechnungslegungs-prozess. Dies kann für KMU unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht unbedingt gerechtfertigt sein, da fraglich ist, ob die Jahresabschlussadressaten mittelständischer Unternehmen, die oftmals direkten Zugang zu den benötigten Informationen haben, über die gleichen Informationsbedürfnisse verfügen, wie die Anteilseigner großer kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Dennoch ist der potentielle Nutzen einer IAS/IFRS Anwendung von KMU nicht zu unterschätzen. So wünschen beispielsweise internationale Investoren und Geschäfts-partner, evtl. aber auch Banken global nachvollziehbare und standardisierte Jahres-abschlüsse. Eine solche Standardisierung kann allerdings durch diverse nationale Bilanzierungsvorschriften nicht ermöglicht werden. Folglich ist zu antizipieren, dass die Relevanz einer einheitlichen IAS/IFRS-Bilanzierung für KMU in Zukunft […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung

Erster Teil: Grundlagen
I. Begriffsabgrenzung KMU
A. Quantitative Kriterien zur Definition von KMU
B. Qualitative Kriterien zur Definition von KMU
II. Charakteristika der KMU
A. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Internationalisierung, Aufteilung auf Rechtsformen und Umsatzklassen
B. Finanzierung und Kapitalmarktorientierung der KMU
III. Internationale Rechnungslegung: Entwicklung, Charakteristika und grundlegende Unterschiede zum HGB
IV. Rechnungslegung im Mittelstand
A. Spezifika der Rechnungslegung im Mittelstand
B. IAS/IFRS im Mittelstand
1. Verbreitungsgrad und Kenntnisniveau
2. Positive und negative Auswirkungen einer IAS/IFRS-Umstellung
C. IASB-Projekt „Accounting for Non-Publicly Accountable Entities“
D. „Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familienunternehmen“ (VMEBF)

Zweiter Teil: Zentrale Problembereiche der IAS/IFRS-Rechnungslegung für KMU
I. Immaterielle Vermögenswerte nach HGB und IAS/IFRS
A. Immaterielle Vermögenswerte nach HGB
B. Immaterielle Vermögenswerte nach IAS/IFRS und wesentliche Unterschiede zum HGB
C. Auswirkungen auf die Zahlungsbemessungsfunktion
D. Auswirkungen auf die Informationsfunktion
E. Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung
II. Sachanlagevermögen nach HGB und IAS/IFRS
A. Sachanlagevermögen nach HGB
B. Sachanlagevermögen nach IAS/IFRS und wesentliche Unterschiede zum HGB
C. Auswirkungen auf die Zahlungsbemessungsfunktion
D. Auswirkungen auf die Informationsfunktion
E. Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung
III. Langfristige Auftragsfertigung nach HGB und IAS/IFRS
A. Langfristige Auftragsfertigung nach HGB
B. Langfristige Auftragsfertigung nach IAS/IFRS und wesentliche Unterschiede zum HGB
C. Auswirkungen auf die Zahlungsbemessungsfunktion
D. Auswirkungen auf die Informationsfunktion
E. Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung
IV. Eigenkapital nach HGB und IAS/IFRS
A. Eigenkapital nach HGB
B. Eigenkapital nach IAS/IFRS und Auswirkungen auf das Eigenkapital von KMU
C. Auswirkungen auf die Zahlungsbemessungsfunktion
D. Auswirkungen auf die Informationsfunktion
E. Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung

Dritter Teil: Lösungsansätze zur Komplexitätsreduktion der IAS/IFRS für KMU
I. Komplexitätsreduktion bei der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
II. Komplexitätsreduktion bei der Bilanzierung des Sachanlagevermögens
III. Komplexitätsreduktion bei der Bilanzierung langfristiger Auftragsfertigungen
IV. Neuregelung der Eigenkapitalabgrenzung bei KMU

Vierter Teil: Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Sonstige Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mittelstand nach quantitativen und qualitativen Definitionsmerkmalen

Abbildung 2: Anwendungsbestimmung der modifizierten IAS/IFRS

Abbildung 3: Aufteilung der KMU auf Umsatzklassen

Abbildung 4: Entwicklung der Eigenkapitalquoten deutscher Unternehmen von 1997-2004

Abbildung 5: Internationalisierung der Konzernabschlüsse von DAX und MDAX-Unternehmen

Abbildung 6: Bedeutung der IAS/IFRS im Konzernabschluss nach der Unternehmensgröße

Abbildung 7: Projektplan IAS/IFRS für KMU

Abbildung 8: Bewertung des Anlagevermögens i. S. d. § 264a HGB

Abbildung 9: Prüffolge für den Ansatz immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Abbildung 10: Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte

Abbildung 11: Vorgehensweise bei der Erfassung von Wertminderungen nach IAS 36

Abbildung 12: Bestandteile der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einer Sachanlage

Abbildung 13: Ermittlung des Fair Value von Sachanlagevermögensgegenständen

Abbildung 14: Vorgehensweise bei der bilanziellen Abbildung des Neubewertungsmodells

Abbildung 15: Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades

Abbildung 16: Bilanzierung langfristiger Auftragsfertigungen nach IAS 11 und HGB

Abbildung 17: Gestaltungsspielräume bei der Bilanzierung der Fertigungsaufträge

Abbildung 18: Ermittlung des Fertigstellungsgrades und des anteiligen Periodenergebnisses nach der „PoC-Methode“

Abbildung 19: Organisationsstruktur des IASB

Abbildung 20: IAS/IFRS-Normenhierarchie

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Quantitative Abgrenzung von KMU

Tabelle 2: Idealtypisches Eigenkapital und Fremdkapital nach HGB

Tabelle 3: Vergleich der Eigenkapitalkonzepte nach IAS/IFRS und HGB

Tabelle 4: Beispielrechnung Komponentenansatz

Tabelle 5: Beispielrechnung zur Simplifizierung des Impairment-Tests

Tabelle 6: Gewinnermittlung „PoC-Methode“

Tabelle 7: Gewinnermittlung „modifizierte-CC-Methode“

Tabelle 8: Gewinnermittlung „CC-Methode“

Tabelle 9: Synoptische Darstellung der Periodengewinne

Tabelle 10: IAS/IFRS-Auflistung

Tabelle 11: Merkmale der internationalen und deutschen Rechnungslegung

Tabelle 12: Beispiel zur Goodwill-Abschreibung

Tabelle 13: Entwicklung des Buchwertes

Tabelle 14: Entwicklung der Neubewertungsrücklage

Tabelle 15: Herstellungskosten nach HGB und IAS/IFRS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einführung

In den vergangenen Jahren ist parallel zur Globalisierung der Wirtschaft eine zunehmende Verbreitung der internationalen Rechnungslegung zu konstatieren.[1]

So hat das Europäische Parlament am 19.07.2002 zusammen mit dem Ministerrat die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 „betreffend der Anwendung internationaler Rechnungs-legungsstandards“ verabschiedet. Diese „IAS-Verordnung“ verpflichtet kapitalmarkt-orientierte Unternehmen[2] in allen europäischen Mitgliedstaaten für die ab 01.01.2005 beginnenden Geschäftsjahre dazu, den Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Böcking, H.-J., Mittelstand (FAZ 2004), S. 22.

Die Regelung wurde vom deutschen Gesetzgeber im Rahmen des Bilanzrechtsreform-gesetzes[3] (BilReG) vom 04.12.2004 durch den neu eingefügten § 315a Abs. 1 HGB übernommen. Weiterhin wird den EU-Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Die jeweiligen Nationalstaaten können eine fakultative oder verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS auch auf Einzelabschlüsse und auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ausdehnen.[4]

Sollte der nationale Gesetzgeber im Rahmen einer zukünftigen Bilanzrechtsmoderni-sierung eine verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS auch für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen und/oder den Einzelabschluss vorschreiben, so hätte dies für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weitreichende Folgen, da die IAS/IFRS primär als Rechnungslegungsstandard für große kapitalmarktorientierte Unternehmen[5] entwickelt wurden. Sie sind daher sehr komplex, zeichnen sich durch hohe Anforderungen an das Rechenschaft ablegende Unternehmen aus und führen demnach zu einem zeit- und kapitalintensiven Rechnungslegungs-prozess.[6] Dies kann für KMU unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht unbedingt gerechtfertigt sein, da fraglich ist, ob die Jahresabschlussadressaten mittelständischer Unternehmen, die oftmals direkten Zugang zu den benötigten Informationen haben, über die gleichen Informationsbedürfnisse verfügen, wie die Anteilseigner großer kapitalmarktorientierter Unternehmen.[7]

Dennoch ist der potentielle Nutzen einer IAS/IFRS Anwendung von KMU nicht zu unterschätzen. So wünschen beispielsweise internationale Investoren und Geschäfts-partner, evtl. aber auch Banken global nachvollziehbare und standardisierte Jahres-abschlüsse.[8] Eine solche Standardisierung kann allerdings durch diverse nationale Bilanzierungsvorschriften nicht ermöglicht werden. Folglich ist zu antizipieren, dass die Relevanz einer einheitlichen IAS/IFRS-Bilanzierung für KMU in Zukunft zunehmen könnte.[9] Diese Mutmaßung wird weiterhin durch das aktuelle und kontrovers diskutierte IASB[10] -Projekt „Accounting Standards for Non-Publicly Accountable Entities“, in welchem sich das Board mit potentiellen IAS/IFRS-Vereinfachungen für KMU auseinandersetzt, unterstrichen.

Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die detaillierte Ausarbeitung potentieller Erleichterungen für KMU, sodass diese die komplexen IAS/IFRS im Vergleich zur gewohnten HGB-Bilanzierungspraxis ohne exorbitant hohen Mehraufwand anwenden können. Neben der Darstellung von IAS/IFRS-Komplexitätsreduktionspotentialen für KMU wird die für deutsche Mittelständler große Problematik der Eigenkapitaldefinition des IAS 32 zur Sprache kommen; auch diesbezüglich werden Lösungsansätze formuliert.

Als Basis für die weiteren Ausführungen werden in einem einführenden Grundlagenteil KMU charakterisiert. Außerdem werden die internationale Rechnungslegung definiert und signifikante Differenzen zum HGB ausgearbeitet. Den Abschluss des ersten Kapitels bildet eine Erörterung der Spezifika der Rechnungslegung im Mittelstand. Unter Verwendung diverser empirischer Mittelstandsstudien folgt eine Analyse der potentiellen Vor- und Nachteile einer Umstellung auf die IAS/IFRS. Dabei wird erläutert, für welche KMU und unter welchen Umständen eine Rechnungslegungs-umstellung sinnvoll sein kann.

Im zweiten Teil der Arbeit wird eine Umstellung von HGB auf IAS/IFRS anhand aus-gewählter Bilanzpositionen erläutert. Aufgezeigt werden nachfolgend die Auswirkun-gen einer solchen Umstellung auf die Zahlungsbemessungs- und Informationsfunktion des Jahresabschlusses sowie die Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung.

Das dritte Kapitel, das den Schwerpunkt der Arbeit darstellt, analysiert auf Basis von Beispielen Lösungsansätze zur Komplexitätsreduzierung der IAS/IFRS für KMU anhand der im zweiten Kapitel gewählten Bilanzpositionen. Es wird erörtert, in welchen Bereichen die „full-IAS/IFRS“ für KMU zu komplex sind und inwieweit Vereinfachungen für KMU erreicht werden können. Bei der Formulierung von Lösungsansätzen zur Vereinfachung der IAS/IFRS für KMU finden neben eigenen Vorschlägen die Meinungen der einschlägigen Literatur sowie Simplifizierungen des IASB-Projektes „Accounting for Non-Publicly Accountable Entities“ Berücksichtigung.

Darüber hinaus werden die von Dr. Dieter Truxius[11] in einem persönlich geführten Interview geäußerten Ansätze beachtet.

Abschließend werden im vierten Kapitel ein Resumé gezogen und ein Ausblick auf die zu erwartende zukünftige Entwicklung der Rechnungslegung für KMU gegeben.

Erster Teil: Grundlagen

I. Begriffsabgrenzung KMU

A. Quantitative Kriterien zur Definition von KMU

Die Bezeichnung Mittelstand ist eine im deutschen Sprachraum übliche, in andere Sprachen i.d.R. nicht übersetzbare Bezeichnung für einen Unternehmenstypus mit kleiner oder mittlerer Unternehmensgröße. International dominierend ist die Be-zeichnung KMU bzw. Small and Medium-sized Entities (SME).

Der Begriff des mittelständischen Unternehmens unterliegt keiner einheitlichen Definition. Zur Erfassung des Begriffs wird auf quantitative und qualitative Cha-rakteristika zurückgegriffen.[12]

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn, die EU-Kommission und der nationale Gesetzgeber haben größenabhängige, d.h. quantitative Definitionen für KMU publiziert. Als Abgrenzungskriterien dienen die Bilanzsumme, der Jahresumsatz und die Anzahl der Beschäftigten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Quantitative Abgrenzung von KMU

Quelle: Eigene Darstellung.

Aus quantitativer Sicht umfasst der Begriff Mittelstand somit die Gesamtheit der Unternehmen, die eine vorab definierte Größe nicht überschreiten.

Auch wenn eine quantitative Abgrenzung zu statistischen Zwecken oft notwendig ist, erweist sich die Bestimmung geeigneter Größenindikatoren als äußerst problematisch.[16] Abhilfe schaffen kann diesbezüglich die qualitative Abgrenzung.

B. Qualitative Kriterien zur Definition von KMU

Für das Verständnis des Mittelstands sind rein auf Größen basierende Abgrenzungsmethoden zwar hilfreich, dennoch lässt sich der Mittelstand auch über qualitative Kriterien definieren.[17] Konstitutiv für eine qualitative Definition von KMU sind Eigentümerunternehmen bzw. Familienunternehmen.[18] Diese zeichnen sich primär:

- durch rechtliche Selbstständigkeit,
- durch Eigentumsmehrheit bei einem begrenzten Kreis natürlicher Personen,
- durch eine enge Verbindung von Unternehmen und Eigentümern,
- durch gute Einblicks- und Prüfungsrechte für die Eigentümer und
- dadurch aus, dass das Unternehmen als Tätigkeitsbereich und Einkommensquelle der Eigentümer eine entscheidende Rolle spielt.[19]

Es wird somit evident, dass nach der qualitativen Abgrenzung mittelständische Unternehmen in allen Größenklassen existieren können. Unternehmen, die die quantitativen Größenkriterien überschreiten, können somit – auch wenn dies statistisch gesehen nur sehr selten vorkommt[20] – ihrem Wesen und Verhalten nach mittelständisch geprägt sein.[21] Dieser Zusammenhang wird anhand der nachfolgenden Graphik nochmals verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Mittelstand nach quantitativen und qualitativen Definitionsmerkmalen

Quelle: Wolter, H.-J.; Hauser, H.-E., Eigentümerunternehmen, in: IfM (Hrsg.), Mittelstandsforschung (2001), S. 31.

Auch das IASB verwendet zur Ermittlung der Unternehmen, die zur Anwendung modifizierter IAS/IFRS berechtigt sind, qualitative Kriterien, die aus einer öffentlichen Rechnungslegungspflicht („Public Accountability“) abgeleitet werden.[22] [23] Fokussiert man die nachfolgend skizzierten Kriterien, so wird deutlich, dass primär mittelständische Unternehmen zum Adressatenkreis der künftigen Standards gehören werden.[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Anwendungsbestimmung der modifizierten IAS/IFRS

Quelle: In Anlehnung an: Lüdenbach, N.; Hoffmann, W.-D., IFRS (BFuP 2004), S. 600.

Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Begriffe KMU, Familienunternehmen und mittelständisches Unternehmen synonym verwendet. Unter den Bezeichnungen werden alle Unternehmen subsumiert, welche im Sinne der „IAS-Verordnung“ nicht kapitalmarktorientiert sind.

Große, nicht kapitalmarktorientierte, eigentümergeführte Unternehmen werden damit analog zur derzeitigen Rechnungslegungsdebatte nicht aufgrund ihrer Größe zur Anwendung der „full-IAS/IFRS“ gezwungen. Es wird folglich berücksichtigt, dass das Verhalten der KMU primär durch die personelle Prägung und weniger durch die individuelle Größe des Unternehmens bestimmt wird.[25]

II. Charakteristika der KMU

A. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Internationalisierung, Aufteilung auf Rechtsformen und Umsatzklassen

Der deutsche Mittelstand ist geprägt durch eine ausgeprägte Vielfalt und Heterogenität, die vom lediglich lokal agierenden Einzelhändler bis hin zum mittelständischen Weltmarktführer reichen.[26]

Bezeichnet wird der Mittelstand national und international häufig als Fundament, Motor, Triebfeder, Kern oder arbeitsplätzeschaffendes Rückgrat der Wirtschaft.[27] Dies wird vom IfM anhand diverser Schlüsselkennzahlen zum Mittelstand unterstrichen.[28] So existierten in Deutschland im Jahre 2005 3,38 Mio. KMU, was 99,7% aller Unternehmen entspricht. Diese beschäftigten 70,8% der Arbeitnehmer, hatten einen Anteil von 46,7% an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen und stellten 82,9% der Ausbildungsplätze zur Verfügung. Auch in der erweiterten EU machen die 23 Mio. KMU rund 99% des Unternehmensbestandes aus und stellen ca. 75 Mio. Arbeitsplätze, dies entspricht ungefähr 66% aller Arbeitsplätze der Privatwirtschaft in der EU.[29]

War der Absatzmarkt von mittelständischen Unternehmen früher im Wesentlichen auf das Inland beschränkt, so steigt das internationale Engagement des Mittelstandes im Zuge des Globalisierungsprozesses stetig an.[30] Beispielsweise exportierten laut einer Umfrage[31] der KfW durchschnittlich 24% der Mittelständler, wobei eine positive Korrelation zwischen Unternehmensgröße und Exporttätigkeit festzustellen ist.[32] Auch die Creditreform bestätigt den hohen Internationalisierungsgrad der mittelständischen Unternehmen. So geben in dieser Studie[33] 39,6% der befragten KMU an, international tätig zu sein.[34]

Zur Ermittlung der KMU-Aufteilung auf Umsatzklassen und Rechtsformen soll die vom Statistischen Bundesamt publizierte Umsatzsteuerstatistik aus dem Jahr 2004 dienen, da diese den höchsten Erfassungsgrad aufweisen dürfte.[35] Wertet man die Statistik aus, so wird deutlich, dass die Rechtsform des Einzelunternehmers bei den KMU[36] mit 69,99% dominiert und somit weit vor der GmbH mit 15,24% rangiert. Es folgen die OHG (inkl. GbR) mit 8,78% und die KG (inkl. GmbH & Co. KG) mit 3,85%.

Ca. 90% der KMU tätigen einen Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. €.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 3: Aufteilung der KMU auf Umsatzklassen

Quelle: Eigene Berechnungen, Daten vom: Statistischen Bundesamt aus dem Jahre 2004.

B. Finanzierung und Kapitalmarktorientierung der KMU

Die Finanzierung der KMU in Deutschland fußt traditionell primär auf der Thesaurierung von Gewinnen (Innenfinanzierung), sekundär auf Bankkrediten (Außenfinanzierung).[37] Dabei hat der Mittelstand im Vergleich zu deutschen Großunternehmen und ausländischen SME eine äußerst niedrige Eigenkapitalquote.[38] Dies hat seinen Ursprung neben steuerlichen Gründen[39] u.a. in einer sehr engen, dauerhaften[40] und geradezu symbiotischen Kooperation zwischen Hausbank und KMU, die dem Mittelstand eine stabile Versorgung mit günstigem, langfristigem Fremdkapital garantiert.[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 4: Entwicklung der Eigenkapitalquoten deutscher Unternehmen von 1997-2004

Quelle: Eigene Darstellung, Daten aus: KfW, Mittelstandsmonitor (2006), S. 159.

Problematisch erweist sich die als Unterkapitalisierung bezeichnete zu geringe Ausstattung mit risikotragendem Kapital bei negativen konjunkturellen Einflüssen und im Zuge von Basel II durch risikodifferenzierte, bonitätsabhängige Zinsen, welche fortschreitend den Einheitszins substituieren und zu einer Verteuerung der Kredite für Firmen mit vergleichsweise schlechtem Rating führen.[42] Deshalb gilt es für KMU, sich zur Schließung der „Eigenkapitallücke“ vermehrt für externes Kapital und innovative kapitalmarktnahe Finanzierungsinstrumente zu öffnen.[43] Auch Private Equity wird deshalb mehr und mehr in den Fokus des Mittelstandes geraten.[44]

Ein direkter Zugang zum Kapitalmarkt durch Emission von Aktien oder Unterneh-mensanleihen ist allerdings auch zukünftig ausschließlich größeren mittelständischen Unternehmen vorbehalten. Eine Studie[45] bezüglich der Kapitalmarktorientierung des Mittelstandes macht außerdem deutlich, dass 81,5% der Mittelständler einen Börsengang für unvorstellbar halten, lediglich 1,8% streben einen solchen an.[46] Der traditionelle Bankkredit wird demzufolge aller Voraussicht nach auch zukünftig die mit Abstand wichtigste externe Finanzierungsquelle des Mittelstandes bleiben.[47]

III. Internationale Rechnungslegung: Entwicklung, Charakteristika und grund-legende Unterschiede zum HGB

Das „International Accounting Standards Committee“ (IASC) – seit 2001 IASB[48] – wurde 1973 als privatrechtliche Vereinigung auf Initiative von Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer aus Deutschland, den USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Irland, Japan, Mexiko, Frankreich und den Niederlanden gegründet.[49]

Ziel der Vereinigung war und ist bis dato die globale Harmonisierung der national divergierenden Rechnungslegungssysteme.[50]

Die Entwicklung vom IASC zum IASB vollzog sich in vier Phasen:

1973-1988: Die Frühzeit des politisch noch unbedeutenden IASC ist charakterisiert durch eine sog. „additive Harmonisierung“, in der versucht wurde, den diversen Rechnungslegungstraditionen mit Wahlrechten gerecht zu werden.[51]

Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem angelsächsischen System, das durch eine kapitalmarktorientierte Rechnungslegung mit Einzelfallregelungen (Case Law, Common Law) geprägt ist und dem kontinental-europäischen System. Dieses zeichnet sich durch eine gläubigerschutzorientierte Rechnungslegung aus, die auf einem Rechtssystem basiert, dessen Gesetze für die unterschiedlichsten Sachverhalte gelten sollen, und das folglich einen allgemeingültigen Charakter aufweist (Code Law).[52] Da bereits bei Gründung des IASC die angelsächsisch geprägten Länder in der Überzahl waren, baut die internationale Rechnungslegung auf dem Case-Law-System mit kasuistischen Regelungen auf und ähnelt folglich der amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP.

Im Jahre 1987 begann die Zusammenarbeit des IASC mit der internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden „International Organisation of Securities Commissions“ (IOSCO) mit dem Ziel der Etablierung der IAS als global gültige Standards für Börsenzulassungen. Weiterhin wurden in diesem Zeitraum 28 IAS mit einer Vielzahl von Wahlrechten publiziert.[53]

1989-1993: Diese Phase war geprägt von einer Reduktion bestehender Wahlrechte und der Beseitigung von Inkonsistenzen zwischen den einzelnen IAS.[54]

Weiterhin wurde 1989 das „Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements“ publiziert. Dieses bildet mit seinen allgemeinen Regelungen das theoretische Fundament der Rechnungslegung und ist bei eventuellen Regelungslücken ergänzend anzuwenden.[55] Da die Standards Priorität genießen, besitzt das Framework lediglich eine subsidiäre Stellung.[56] [57]

1994-2000: Das IASC veröffentlichte 1998 ein alle Teilbereiche umfassendes Rechnungslegungssystem (Core Set of Standards). Die IOSCO empfahl danach im Mai 2000 den nationalen Börsenaufsichtsgremien, die IAS als börsentaugliche Rechnungs-legungsstandards zu akzeptieren.

Dadurch und aufgrund der fortschreitenden Globalisierung gewann das IASC als Standardsetter immens an Bedeutung. Dennoch verweigert die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde „Securities and Exchange Commission“ (SEC) bis heute die Akzeptanz der internationalen Rechnungslegung für eine Börsennotiz an der New York Stock Exchange (NYSE). Sollten sich die IAS/IFRS allerdings weiter an die US-GAAP annähern,[58] so ist nach Aussage des ehemaligen SEC Chairmans William Donaldson bis spätestens 2009 eine Anerkennung zu erwarten.[59]

2001: Mit der Zielsetzung, sich endgültig als unabhängiger globaler Standardsetter zu etablieren, wurde das IASC im Jahre 2001 reorganisiert. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurde die „International Accounting Standards Committee Foundation“ (IASCF) mit Sitz in Delaware (USA) als unabhängige Dachorganisation gegründet. Weiterhin entstand aus dem IASC die heute wohl bedeutsamste Rechnungslegungsinstitution[60] ─ das IASB. Dieses arbeitet mit dem Ziel der Herbei-führung einer Konvergenz zwischen nationalen Regeln und den internationalen Vorschriften nun enger mit den nationalen Standardsettern[61] zusammen.[62] Außerdem übernahm das IASB im Rahmen der Umstrukturierung vom IASC die zentrale operative Tätigkeit zur Entwicklung neuer Standards, die nun als IFRS[63] bezeichnet werden.[64] [65]

Das IASB hat bei der Entwicklung der Standards[66] folgende Ziele:[67]

- a) Im Interesse der Öffentlichkeit einheitliche, qualitativ hochwertige, verständ-liche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die zu einer qualitativ hochwertigen, transparenten und vergleichbaren Informa-tionsdarstellung in den Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten führen, um Kapitalmarktteilnehmer und andere Nutzer bei der wirtschaftlichen Ent-scheidungsfindung zu unterstützen.
- b) Förderung der Verwendung und strikten Anwendung dieser Standards.
- c) Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse von KMU sowie Entwick-lungs- und Schwellenländern unter Berücksichtigung der in a) und b) genannten Zielsetzungen.
- d) Herbeiführung der Konvergenz nationaler Rechnungslegungsstandards mit den IAS/IFRS zur Erreichung einer qualitativ hochwertigen Lösung.

Allerdings besitzt das IASB als private Organisation keine hoheitliche Autorität. Die EU-Instanzen mit ihrer legislativen Kompetenz müssen deshalb die Standards auf Konformität mit EU-Interessen und EG-Richtlinien kontrollieren.[68]

Erst dann werden die Standards im sog. Komitologieverfahren als europäisches Recht anerkannt (Endorsement).[69]

Mit dem Wechsel von HGB auf IAS/IFRS vollzieht sich ein grundlegender, oftmals als Paradigmenwechsel[70] titulierter Wandel in der Rechnungslegungsmentalität.[71]

Die fundamentale Basis und Metazweck der internationalen Rechnungslegung ist gem. IAS 1.13 i.V.m. Framework No. 12 die „Fair Presentation“, d.h. die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.[72] [73]

Danach sollen die Jahresabschlüsse nach IAS/IFRS einen „True and Fair View“ vermitteln, um somit primär den Investoren[74] entscheidungsnützliche Informationen (Decision Usefulness) bereitzustellen. Die praktische Umsetzung dieses Leitprinzips (Overriding Principle) soll durch einen vollständigen Vermögensausweis und dem Ansatz aktueller Zeitwerte (Fair Values[75] ) gewährleistet werden. Auch die weit über die Anforderungen des HGB hinausgehenden detaillierten Offenlegungsanforderungen dienen dieser Zielsetzung.[76]

Die im HGB zentrale Funktion der Zahlungsbemessungsermittlung (Gewinn-ausschüttungen, Steuerzahlungen) ist weder im Framework noch in den Standards verankert; ein wie in der handelsrechtlichen Rechnungslegung vorzufindender Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz existiert nach IAS/IFRS somit nicht. Infolgedessen wenden die Bilanzersteller keine steuerlich induzierten Bilanzierungs- und Bewertungspraktiken an, wodurch eine transnationale Vergleich-barkeit der IAS/IFRS-Jahresabschlüsse ermöglicht werden soll.[77] Auch der Wegfall des Vorsichtsprinzips und das damit einhergehende Verbot zur Bildung stiller Reserven[78] soll eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse garantieren. Allerdings sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass, wie im zweiten Kapitel noch ausführlich dargelegt werden wird, der oft propagierte Vorteil der besseren Vergleichbarkeit der IAS/IFRS-Abschlüsse durch zahlreiche Ermessensspielräume und faktische Wahlrechte geradezu konterkariert wird.

Wie bereits erläutert, findet eine Anwendung der internationalen Vorschriften primär im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen statt. Allerdings wird im Zuge der „IAS-Verordnung“ vermehrt über die in einigen Ländern bereits jetzt verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS für den Einzelabschluss diskutiert und spekuliert. Es stellt sich demnach die Frage, wie lange diese letzte Bastion des HGB noch Bestand hat. Damit gelangt die Rechnungslegungspraxis des Mittelstandes in den Fokus der Ausführungen.

IV. Rechnungslegung im Mittelstand

A. Spezifika der Rechnungslegung im Mittelstand

Börsennotierte Unternehmen befinden sich zum Großteil im Streubesitz vieler Gesell-schafter (Principals), die jeweils einen eher marginalen Einfluss auf das von Managern (Agents) geführte Unternehmen besitzen. Der Manager, dem die Unternehmensleitung durch die Eigentümer übertragen wurde und der folglich im Interesse der Gesellschafter handeln soll, ist aufgrund seiner Tätigkeit besser über das Unternehmen informiert als die Eigentümer. Weiterhin besteht die Gefahr, dass der Manager nicht die Ziele der Eigentümer, sondern vielmehr seine eigenen Interessen verfolgt. In diesem Kontext spricht man deshalb von einem auf Informationsasymmetrien und Interessenkonflikten basierenden Principal-Agent-Conflict.[79]

Rechnungslegung börsennotierter Aktiengesellschaften muss somit in erster Linie die nicht in die Unternehmensleitung eingebundenen Aktionäre an anonymen Kapital-märkten en detail über die Unternehmenslage informieren.[80] Damit soll eine Reduktion der Informationsdivergenzen zwischen Management und Eigentümern bezüglich der Wertentwicklung börsennotierter Unternehmen erreicht werden.[81]

Die kapitalmarktorientierte IAS/IFRS-Rechnungslegung kann nach gängiger Meinung aufgrund ihrer primären Zielsetzung der Informationsvermittlung die Informations-bedürfnisse der Investoren eher befriedigen als eine HGB-Bilanzierung.[82] So scheinen hier Fair-Value-Bewertungen abseits des Realisationsprinzips nützlich zu sein, um damit den aktuellen Unternehmensmarktwert, der Risiken ausgesetzt und deshalb zu Zahlungszwecken ungeeignet ist, besser evaluieren zu können.[83] Vor diesem Hintergrund ist die internationale Rechnungslegung nicht nur sinnvoll, sondern wünschenswert.[84]

Darüber hinaus sind kapitalmarktorientierte Unternehmen analog zu den Investoren aufgrund der Globalisierung vermehrt international tätig, sodass auch diese ein großes Interesse an einer international vergleichbaren und einheitlichen IAS/IFRS-Rechnungslegung besitzen.[85] Es verwundert somit nicht, dass die IAS/IFRS-Normen für den Großteil der deutschen Wirtschaft und die kapitalmarktrelevanten Konzern-abschlüsse immer mehr zur tonangebenden Kapitalmarktsprache avancieren. In diesen Sektoren stellt das HGB-Bilanzrecht ein „Auslaufmodell“ dar – und dies nicht erst seit der IAS-Verordnung der EU.[86]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 5: Internationalisierung der Konzernabschlüsse von DAX und MDAX-Unternehmen

Quelle: Küting, K.; Zwirner, C., Rechnungslegung nach HGB (Accounting 2006), S. 4.

Im Gegensatz zu den kapitalmarktorientierten Unternehmen finanziert sich der Mittelstand in erster Linie über seine Hausbank und ist folglich mehrheitlich nicht kapitalmarktorientiert.[87] Darüber hinaus kennzeichnet sich ein typisches mittel-ständisches Unternehmen durch eine Einheit von Eigentum und Unternehmensleitung aus.[88] Es existieren für gewöhnlich konträr zu den Publikumsgesellschaften keine anonymen Eigentümer, die nicht an der Leitung des Unternehmens beteiligt sind. Ein Principal-Agent-Conflict tritt i.d.R. nicht auf.[89]

Die Informationsvermittlungsfunktion des Jahresabschlusses bei mittelständischen und börsennotierten Unternehmen divergiert somit offensichtlich.[90] In mittelständischen Unternehmen dient der Jahresabschluss nicht als Informationsgrundlage für anonyme Aktionäre. Vielmehr stehen die Selbstinformation der geschäftsführenden Gesell-schafter und die Informationsbereitstellung für die finanzierenden Kreditinstitute im Mittelpunkt.[91] Allerdings verfügen beide Jahresabschlussadressaten aufgrund der engen Relation zum Unternehmen über weitere Informationsquellen, die dem Jahresabschluss überlegen sind.[92]

Schildbach formuliert hierbei mit Blick auf die Eigentümer folgendes:

„IAS stellen gerade nicht auf die Informationsbedürfnisse von solchen Personen ab, die auf ihre Wünsche zugeschnittene Informationen verlangen können (IAS 1.2). Gesell-schafter haben aber entweder dieses Recht oder zumindest Einblicksrecht in die Buch-führung und Mitwirkungsrechte bei der Feststellung des Jahresabschlusses. Für die geschäftsführenden Gesellschafter werden die vorwiegend vergangenheitsorientierten Informationen des Jahresabschlusses im Vergleich zu zukunftsgerichteten Planungen nur eine begrenzte Bedeutung besitzen. Verglichen damit ist der Aufwand, der im Rahmen der vergangenheitsorientierten Rechnungslegung nach IAS getrieben werden müßte, gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen deutlich überzogen.“[93]

Die kritische Haltung der KMU gegenüber einer informationsorientierten Rechnungs-legungsphilosophie wird ebenso durch die rege Inanspruchnahme von Offenlegungs-erleichterungen im Anhang[94] und einer ausgeprägten Zurückhaltung bei der Offen-legung der Abschlüsse[95] deutlich.[96] Der Mittelstand möchte demnach auf alle Fälle verhindern, dass die Konkurrenz fundierte Informationen über Betriebsinterna erfährt und somit evtl. konkurrenzschädigend agieren könnte.

Rückt man nun die Kreditinstitute als weiteren primären Adressaten mittelständischer Rechnungslegung in den Mittelpunkt der Betrachtung, so ist zu konstatieren, dass die Bank als Fremdkapitalgeber ebenfalls die Macht hat, sich Kreditsicherheiten stellen zu lassen und darüber hinaus die von ihr benötigten Informationen unabhängig vom Jahresabschluss einfordern kann.[97] Oliver Roth, Mitglied der IASB-Working-Group „IAS/IFRS für den Mittelstand“ und Geschäftsführer des mittelständischen Unter-nehmens Lemp Hirz GmbH & Co. KG formuliert diesbezüglich recht drastisch:

„Die Banken bekommen schon weiter gehende Informationen. Der Mittelstand muss bei Krediten die Hose runterlassen. Da ist vieles, was in der Bilanz steht, sekundär. Ohne zusätzliche Gutachten zur Vermögenssituation gibt es keinen Euro.“[98]

Banken benötigen den Jahresabschluss demnach lediglich zur Plausibilisierung der bereits vorliegenden Informationen.[99] Der propagierte höhere Informationsgehalt eines IAS/IFRS-Abschlusses ist folglich auch für Banken von geringerer Relevanz.[100]

Vielmehr ist der im HGB maßgebliche Gläubigerschutz für die Banken von zentralem Interesse.[101] Dieser hat den Zweck, durch eine vorsichtige Bewertung (Niederst-wertprinzip, Imparitätsprinzip) von Vermögen und Schulden eine Begrenzung von Ausschüttungen und Entnahmen der Anteilseigner und damit eine Sicherung des Haftungsvermögens (nominale Kapitalerhaltung) zu gewährleisten.[102]

Da KMU aus Kostengründen durch das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) oftmals nur eine Bilanz (Einheitsbilanz) in Form der Steuerbilanz für handels- und steuerrechtliche Zwecke erstellen[103] und dabei die bilanzpolitischen Gestaltungsräume zu Steuerzahlungsminimierungszwecken konservativ am Vorsichtsprinzip ausrichten, ist der Gläubigerschutz zum Vorteil der Bank ein inhärenter Bestandteil der KMU-Bilanzierungspraxis.[104]

Im Gegensatz dazu existieren nach IAS/IFRS zahlreiche Bilanzierungs- und Bewertungsbestimmungen (z.B. Aktivierung von Entwicklungskosten, „Percentage-of-Completion-Methode“, Neubewertungen), die auch nicht am Markt realisierte Nettover-mögensmehrungen erfassen.[105] Darauf basierende Ausschüttungen und Steuerzahlungen implizieren die Gefahr der Aushöhlung der Haftungsmasse und konfligieren damit mit dem bewährten Gläubigerschutz durch bilanzielle Ausschüttungsbegrenzung.[106] [107]

Unter den skizzierten Bedingungen ist somit festzuhalten, dass die IAS/IFRS dem HGB in Bezug auf die Ausschüttungsbemessung tendenziell unterlegen sein dürften.[108] [109] Die Aufgabe des handelsrechtlichen Gläubigerschutzprinzips wäre für die Banken und KMU folglich mit erheblichen Nachteilen verbunden.[110]

Bestärkt wird diese Argumentation noch mit einem Blick auf die US-amerikanische Bilanzierungs- und Kreditvergabepraxis. US-amerikanische Banken werden durch die US-GAAP mit einer Rechnungslegung konfrontiert, die sich analog zu den IAS/IFRS ausschließlich an den Informationsinteressen der Aktionäre orientiert. Aufgrund dieser Tatsache verlangen US-Banken traditionellerweise zur Sicherung ihrer Kredite eine Modifikation der Kreditverträge.[111] So fordern sie zu Gläubigerschutzzwecken die Einreichung von Ausschüttungsbilanzen[112] oder treffen individuelle Vereinbarungen (Covenants), die sogar in eigenen Rechnungslegungsstandards gipfeln können.[113]

Eine kostenintensive Erstellung eines Ausschüttungsabschlusses könnte analog zu den US-GAAP von den Banken auch bei Anwendung der IAS/IFRS verlangt werden, da auch hier ein höheres Ausschüttungspotential und somit eine immanente Gefahr der Ausschüttung der Haftungsmasse besteht (Gläubigergefährdung).

Die Ausführungen haben gezeigt, dass neben Banken auch die mittelständischen Unternehmen aufgrund ihrer typischen Charakteristika tendenziell ein untergeordnetes Interesse an einer Bilanzierung nach IAS/IFRS besitzen, auch wenn dadurch eine Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse unmöglich ist.[114]

Dennoch können KMU sowohl einen Einzel- als auch einen Konzernabschluss fakultativ nach internationalen Vorschriften erstellen. Nachfolgend wird deshalb mit Hilfe diverser empirischer Studien[115] untersucht, inwieweit die KMU die Möglichkeit zur Bilanzierung nach IAS/IFRS wahrnehmen und wie sie potentielle Vor- und Nachteile der internationalen Rechnungslegung evaluieren.

B. IAS/IFRS im Mittelstand

1. Verbreitungsgrad und Kenntnisniveau

Nach einer Studie von Mandler aus dem Jahre 2002 erstellte kein KMU einen Einzelabschluss nach IAS/IFRS, 4% der KMU erwogen eine IAS/IFRS-Umstellung, 33% lehnten dies jedoch explizit ab. Dagegen gaben 35% der größeren Unternehmen an, bereits nach IAS/IFRS zu bilanzieren oder eine Umstellung zu planen.[116]

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine aktuellere Studie von BDI/ Ernst & Young, die die Umstellung auf Konzernabschlüsse analysierte. Auch deren Resultate aus dem Jahre 2005 verwundern unter Beachtung der erörterten Spezifika mittelständischer Rech-nungslegung nicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 6: Bedeutung der IAS/IFRS im Konzernabschluss nach der Unternehmensgröße

Quelle: Eigene Darstellung, Daten aus: BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 24.

Bezüglich des IAS/IFRS-Kenntnisniveaus ergibt sich im Kontext zum Verbreitungsgrad der IAS/IFRS ein erwartetes Bild. So zeigt eine Studie von KPMG aus dem Jahre 2004, dass die Unternehmen, die eine IAS/IFRS-Anwendung nicht beabsichtigen, zu 76% keine oder nur geringe Kenntnisse der internationalen Vorschriften besitzen. Besser informiert zeigen sich solche Unternehmen, die eine Umstellung planen. Hier haben 75% der Unternehmen ein hohes bis mittleres IAS/IFRS-Kenntnisniveau.[117]

Das mangelnde IAS/IFRS-Kenntnisniveau im Mittelstand und die Tatsache, dass der Verbreitungsgrad der internationalen Regeln stark positiv mit der Unternehmensgröße korreliert, machen damit sehr deutlich, dass speziell die kleineren Unternehmen auf eine im Rahmen einer Bilanzrechtsreform mögliche Ausweitung der IAS/IFRS nur unzureichend vorbereitet sind.

2. Positive und negative Auswirkungen einer IAS/IFRS-Umstellung

In der Literatur werden Argumente Pro und Contra IAS/IFRS für KMU ausführlich diskutiert. Die Bandbreite geäußerter Meinungen bewegt sich dabei zwischen unein-geschränkter Befürwortung,[118] abwägender Beobachtung[119] und rigoroser Ablehnung.[120]

Nachfolgend werden die am häufigsten genannten Argumente Pro und Contra IAS/IFRS-Umstellung genannt und charakterisiert. Im Anschluss daran folgt anhand der bekannten empirischen Studien eine Analyse, wie der Mittelstand die aufgeführten Kriterien beurteilt.

Vorteile einer IAS/IFRS-Umstellung

Stärkung der Verhandlungsposition beim Zugang zu Fremdkapital

Dieses oftmals als faktische IAS/IFRS-Anwendungspflicht titulierte Argument Pro Umstellung ist in der Literatur am häufigsten zu finden[121] und mit Blick auf die hohe Fremdkapitalfinanzierung der KMU von großer Relevanz.

So müssen im Rahmen von Basel II ab 2007 risikoreiche Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegt werden als risikoarme. Dementsprechend erhalten Kreditnehmer guter Bonität bessere Konditionen als solche mit schlechter Bonität.

Zur Ermittlung der Bonität sind Ratings zu ermitteln, die sowohl bankintern als auch bankextern (Moody’s, Standard & Poor’s) durchgeführt werden können.

Positive Effekte einer IAS/IFRS-Umstellung auf das Rating könnten sich dadurch ergeben, dass die Anwendung der IAS/IFRS z.B. durch eine Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden zu einer Erhöhung des Eigenkapitals[122] und des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBITDA) führt.[123] Hierbei sei davon auszugehen, dass diese Erhöhung von den Kreditinstituten nicht automatisch korrigiert werden würde, da Banken überwiegend keine getrennten Auswertungssysteme für HGB und IAS/IFRS Abschlüsse einsetzen.[124] [125] Zusätzlich kann für die Zukunft antizipiert wer-den, dass Banken nach einer Übergangsphase bei größeren Finanzierungen einen mit anderen Unternehmen der Branche vergleichbaren IAS/IFRS-Abschluss verlangen werden.[126] Hinzu kommt, dass ein IAS/IFRS-Abschluss durch seine betriebswirtschaft-liche Orientierung mehr Information und Transparenz als ein HGB-Abschluss bietet.[127] Damit wird den Banken vermittelt, dass das Unternehmen im Sinne einer guten Corporate Governance gewissenhaft und ordentlich geleitet wird.[128] Auch dies sollte sich positiv auf die Evaluation und damit durch einen niedrigeren Risikoaufschlag auch auf die Kreditzinsen auswirken.[129]

Diesen Argumentationen widerspricht Hans-Joachim Massenberg in seiner Funktion als stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken vehe-ment. So führt dieser aus, dass bei der Gewährung von Krediten und der Eruierung von Kreditkonditionen sowohl HGB als auch IAS/IFRS-Bilanzen analysiert werden können. Befürchtungen der KMU, zukünftig einen IAS/IFRS Abschluss erstellen zu müssen, um damit die Kreditkosten zu senken, seien völlig unbegründet.[130]

„Schließlich beruhen die tatsächliche wirtschaftliche Situation und damit die Kredit-würdigkeit eines Unternehmens auf den unternehmensspezifischen Erfolgs- und Risiko-faktoren – und diese werden vom gewählten Bilanzierungsstandard nicht beein-flußt.“[131]

Analog äußert sich Lothar Jerzembek, Direktor des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Dieser führt aus, dass die deutsche Kreditwirtschaft im Gegen-satz zu den Behauptungen namhafter Universitätsprofessoren die Umstellung der KMU-Rechnungslegung von HGB auf IAS/IFRS wegen Basel II nicht forcieren würde.[132] Vielmehr werden Banken das durch die Fair-Value-Bewertung erhöhte Eigenkapital kritisch hinterfragen.[133] Auch eine Untersuchung der Universität Frankfurt unterstreicht diese Argumentation. So belegt diese, dass Firmen, die bereits auf IAS/IFRS umgestellt haben, nicht mit niedrigeren Fremdkapitalzinsen belohnt werden.[134] Aus diesem Grunde ist von einer ausschließlich ratinginduzierten IAS/IFRS-Umstellung abzuraten.[135]

Die KMU bestätigen den Standpunkt der Banken, da diese dem Argument „Stärkung der Verhandlungsposition beim Zugang zu Fremdkapital“ im Vergleich zu anderen potentiellen Vorteilen eine tendenziell untergeordnete Relevanz einräumen. So belegt das vorliegende Argument bei den Studien von KPMG, Mandler und BDI/ Ernst & Young den jeweils letzten bzw. vorletzten Platz.[136] Konträr dazu ist allerdings die Studie von Oehler zu nennen, da der vorliegende Aspekt hier am meisten genannt wurde.[137]

Optimierte Unternehmenssteuerung nach IAS/IFRS

Charakteristisch für das betriebliche Rechnungswesen von KMU ist oftmals die systematische Differenzierung in ein internes und externes Rechnungswesen (Zweikreissystem).[138] Während das Controlling die vom Management zur Unter-nehmenssteuerung benötigten internen Informationen liefert, erstellt die Finanz-buchhaltung die Informationen für Aktionäre, Banken und den Fiskus.[139] Dabei orientiert sich die Buchhaltung allerdings nicht an betriebswirtschaftlichen Vorgaben, sondern an gesetzlichen Regelungen. Infolgedessen divergieren die Ergebnisse zwischen interner und externer Rechnungslegung oftmals erheblich,[140] sodass die unterschiedlichen Zahlen regelmäßig zu Verständnisschwierigkeiten in der Kommu-nikation nach innen und außen führen.[141]

Bei einer Umstellung auf die internationalen Regeln würden interne und externe Rechnungslegung konvergieren, da die IAS/IFRS durch ihre Orientierung an entscheidungsrelevanten Informationen dem internen Rechnungswesen (Controlling) sehr ähnlich sind[142] und demnach auch für interne Steuerungskonzepte verwendet werden können.[143] Dadurch wären erhebliche Kosteneinsparungen durch eine Vermeidung von Doppel- und Abstimmarbeiten festzustellen.[144] So entfallen bei einer Vereinheitlichung der Rechenkreise z.B. umfangreiche Abstimmungsarbeiten zwischen Buchhaltung und Kostenrechnung.[145] Hinzu kommt, dass kleinere Unternehmen oftmals keine eigenständige Controlling-Abteilung besitzen.[146] Aus diesem Grunde nehmen KMU im Zweifel eine Unternehmenssteuerung mit Werten des externen Rechnungswesens vor, wobei diese durch die steuerliche Maßgeblichkeit und eine vorsichtige Gewinnermittlung verzerrt sind.[147] Eine IAS/IFRS-Umstellung könnte aufgrund der höheren Entscheidungsrelevanz für solche Unternehmen folglich erstmals Daten generieren, die zur internen Steuerung verwendet werden können und damit auch die Selbstinformation der Gesellschafter per se verbessern.

Eine Auswertung der Studien ergibt ein uneinheitliches Bild. Während in der BDI/ Ernst & Young Studie der Vorteil der Harmonisierung des externen und internen Rechnungswesens mit 71% Zustimmung den zweiten Platz belegt, sehen lediglich 22% der befragten Unternehmen in der PwC-Studie diesen Vorteil.[148] Auch bei den anderen Untersuchungen rangiert der vorliegende Aspekt lediglich im unteren Mittelfeld.[149]

Erhöhung der Selbstinformation

Auch die potentielle Erhöhung der Selbstinformation wird in der Literatur oftmals als Grund für eine IAS/IFRS-Umstellung genannt, da ein ordentlicher Kaufmann an relevanten Informationen über die Lage seiner Unternehmung interessiert sein muss[150] und die IAS/IFRS in Bezug zur Informationsvermittlung generell der handelsrechtlichen Rechnungslegung überlegen seien.[151] So würde der Informationsgehalt eines IAS/IFRS-Abschlusses durch Anwendung von Fair Values und der exakteren Darstellung der Pensionsverpflichtungen im Vergleich zum HGB erhöht werden.[152]

Im Rahmen der Spezifika mittelständischer Rechnungslegung wurde allerdings bereits explizit erläutert, dass Gesellschafter von Familienunternehmen aufgrund ihrer engen Verbindung zum Unternehmen ein untergeordnetes Interesse an der exakten Darstellung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertraglage besitzen. Fakt dürfte sein, dass

„wer in der Nachfolge oft vieler Generationen die Verantwortung für ein Unternehmen, für die eigene Familie und für die Mitarbeiter und deren Familien trägt, den bekümmert das Quartalsergebnis weit weniger als den Manager eines börsennotierten Unter-nehmens, dessen Jahresbonus mit der Quartalsbilanz schwankt.“[153]

Diese Argumentation wird von den vorliegenden Studien gestützt. So stimmen die KMU in der Mandler-Studie der Aussage eher nicht zu, dass der höhere Informations-gehalt der IAS/IFRS-Rechnungslegung ein Vorteil wäre.[154] Analog wird auch in der Studie von KPMG der „besseren/ richtigen Darstellung der wirtschaftlichen Lage“ eine untergeordnete Relevanz beigemessen.[155]

Erleichterte Inanspruchnahme externer Eigenkapitalfinanzierung

Im Bereich der Unternehmensfinanzierung ist eine verstärkte Diversifikation der Finanzierungsquellen zu konstatieren. So rücken neben der Fremdkapitalfinanzierung vermehrt kapitalmarktorientierte Finanzierungsformen in das Blickfeld des Mittelstandes. Kapitalgeber verlangen allerdings zur Vertrauensbildung detaillierte, realistische, international vergleichbare Unternehmensinformationen.[156] Die IAS/IFRS wurden exakt dafür konzipiert; ihre Anwendung könnte somit im Bereich der Eigenkapitalfinanzierung von Vorteil sein.

Die Studien belegen dies eindeutig. So rangiert der Vorteil „gegebenenfalls schnellerer Zugang zum Kapitalmarkt“ in der KPMG-Erhebung auf Platz zwei.[157] In der BDI/ Ernst & Young-Umfrage belegt der Aspekt „Positive Wirkung auf Investoren“ bei kapital-marktorientierten Unternehmen mit 72,6% im Vorteils-Ranking mit großem Abstand sogar Platz eins. Bei den nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen findet sich dieser Punkt mit 46,6% jedoch nur auf dem vorletzten Platz wieder.[158] Auch Truxius nennt die Möglichkeit eines Kapitalmarktzugangs als primären Vorteil der Rechnungslegungs-umstellung.[159]

Erleichterung der ausländischen Geschäftsbeziehung

Auch im Zuge der Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Lieferanten und Kunden kann ein IAS/IFRS-Abschluss von Vorteil sein, da ausländische Firmen bei der Auswahl potentieller Lieferanten einen Jahresabschluss nach HGB oftmals nicht interpretieren können.[160] Die transnational auswertbaren internationalen Standards helfen hierbei, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren[161] und liefern den ausländischen Stakeholdern gleichzeitig entscheidungsnützliche Informationen über die Lage des Unternehmens.[162] Positiv kommt hinzu, dass der IAS/IFRS-Abschluss das Unternehmen oftmals in einem besseren Licht darstellt.[163] Auch dies sollte die Verhandlungsposition des Unternehmens stärken.

Die international anerkannten Regeln ermöglichen darüber hinaus auch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Banken, denn es darf bezweifelt werden, dass ausländische Banken einen HGB-Abschluss als Basis von Kreditverhandlungen anerkennen werden.[164] Da KMU im Zuge der Globalisierung vermehrt international agieren, könnte der skizzierte Aspekt demnach ebenfalls für eine IAS/IFRS-Umstellung international tätiger KMU sprechen. So nennt beispielsweise Massenberg, der von einer Umstellung aufgrund potentieller Vorteile bei Kreditverhandlungen noch abrät, das vorliegende Argument als Umstellungsgrund.[165]

Die Ergebnisse der Studien divergieren recht stark. So bejahten in der BDI/Ernst & Young-Studie 48,4% der befragten KMU die Aussage, dass ein IAS/IFRS-Abschluss die ausländischen Geschäftsbeziehungen erleichtert; allerdings liegt dieser Aspekt damit auf dem letzten Platz.[166] Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Oehler. Der Vorteil der erleichterten Internationalisierung rangiert hier nur im hinteren Mittelfeld.[167] Mandler fragte etwas unpräziser nach dem Vorteil der internationalen Vergleichbarkeit von IAS/IFRS Abschlüssen. Diesem Aspekt stimmte mit großem Abstand zu allen weiteren Punkten ein Großteil der Befragten zu.[168] Auch Truxius sieht einen großen Vorteil der IAS/IFRS in der Berichterstattung gegenüber ausländischen Kunden und Lieferanten.[169]

Erleichterte Konzernrechnungslegung

International agierende KMU könnten von einer konzerneinheitlichen Anwendung der IAS/IFRS ihren Jahresabschlusserstellungsprozess beschleunigen, da eine einheitliche Bilanzierung aller dem Konzern angehörenden Unternehmen eine Erstellung der Handelsbilanz II für die Tochterunternehmen überflüssig macht.[170]

Interessanterweise stimmen dieser These in der BDI/ Ernst & Young-Studie 80,1% der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen (Platz eins) zu. Konträr dazu bejahten diesen Aspekt nur 63% der kapitalmarktorientierten Mittelständler (Platz vier), obwohl diese von der Thematik Konzernrechnungslegung eher tangiert werden dürften.[171]

Die hohe Relevanz wird darüber hinaus durch die Studie von KPMG bestätigt, nach Oehler rangiert die Thematik Konzernrechnungslegung nur im Mittelfeld.[172]

Weitere potentielle Umstellungsvorteile sind:

- Verbessertes Erscheinungsbild des Jahresabschlusses durch höheren Gewinn-ausweis und höhere Eigenkapitalquote,
- Signalisierung von Innovationsbereitschaft und Flexibilität,[173]
- verbesserter Branchenvergleich,
- Vorteile beim Verkauf des Unternehmens.[174]

Nachteile einer IAS/IFRS-Umstellung

Kosten der Umstellung und Implementierung

Die Kosten der erstmaligen Umstellung und Folgekosten stellen neben der Komplexität der internationalen Vorschriften speziell für KMU mit geringeren finanziellen Ressourcen den primären Nachteil dar. So fallen z.B. EDV-Umstellungskosten an, weiterhin sind Personalkosten durch Umschulungen oder externe Berater zu nennen.[175] Hinzu kommen Kosten für die Errechnung von Pensionsrückstellungen und Zeitwerten durch Sachverständige sowie Aufwendungen für den parallel zu erstellenden HGB-Pflichtabschluss.[176] Kritisch ist weiterhin anzumerken, dass die IAS/IFRS einer hohen Veränderungsdynamik unterliegen und den KMU oftmals die Ressourcen für eine kostspielige ständige Beobachtung und Implementierung der Neuerungen fehlen.[177]

Dietmar Hermle, Vorstandssprecher der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, resümiert verärgert, durch IAS/IFRS weder bessere Zahlen noch einen besseren Durchblick, sondern lediglich Mehrarbeit und höhere Abschlusskosten zu haben.[178] Auch Dr. Klaus Rüdiger Trützschler, Vorstandsmitglied der Franz Haniel & Cie. GmbH, die 2004 auf IAS/IFRS umgestellt hat, bemerkt, dass die Umstellungskosten den Nutzen einer verbesserten Information überwiegen.[179] Willi Stürz, Vorstandsmitglied bei Ernst & Young, beziffert die durchschnittlichen Umstellungs-kosten im Mittelstand auf 170.000 €;[180] Manfred Hannich, Partner bei KPMG, konstatiert Umstellungskosten, die zu 90% unter 500.000 € liegen.[181] Auch Ingo Weber (FAS AG) schätzt, dass ein Großteil der Unternehmen mit einer Belastung zwischen 200.000 € und 500.000 € zu rechnen hat.[182] Die von der FAS AG in Rechnung gestellten Kosten der Umstellung belaufen sich dabei in Abhängigkeit von Geschäftsmodell, Internationalität und Systemabbildung auf 0,1 bis 0,5% des Umsatzes.[183]

Mittelständler, die bereits umgestellt haben, bestätigen diese Summen. So verbuchte die Düsseldorfer M.A.X. Automation für die IAS/IFRS-Umstellung 150.000 €; die Ulmer Uzin Utz AG kostete die Ersteinführung 350.000 €, weiterhin wird mit 150.000 € jährlichen Folgekosten gerechnet.[184] Die sich im Familienbesitz befindende Heraeus Holding GmbH beziffert die Kosten der Umstellung jedoch weitaus höher. So führt der Geschäftsführer Dr. Dieter Truxius aus, dass die IAS/IFRS-Umstellung 2 Mio. € gekostet hat und sich die laufenden Kosten der Rechnungslegung um 10% erhöhen.[185]

Bei der Auswertung der Studien erscheint es mit Blick auf die hohen Umstellungs-kosten nachvollziehbar, dass die Befragten KMU sowohl in der empirischen Erhebung von PwC, Oehler und Mandler dem Umstellungsaufwand die höchste negative Relevanz einräumen.[186] Zu einem ähnlichen Resultat kommt auch die KPMG-Studie, denn auch hier liegt der Kostenfaktor auf Platz zwei weit vorne.[187]

Komplexität der Vorschriften

Bereits die Anzahl der Seiten des IAS/IFRS-Regelwerkes (etwa 3.000 inklusive Kommentaren[188] ) deutet auf eine hohe Komplexität der internationalen Vorschriften hin. Die Aussage, dass es sich dabei im Vergleich zum HGB um eine „Explosion des Regelungsumfangs“[189] handelt, verwundert folglich nicht. Die Komplexität wird weiterhin durch ständige Neuerungen und Überarbeitungen erhöht.

Auch die für eine Bilanzierung nach IAS/IFRS charakteristischen umfangreichen Anforderungen an Ausmaß und Inhalt des Anhangs, die geforderten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie Zusatzinformationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gehen weit über die HGB-Regelungen hinaus und sind dementsprechend sehr komplex.[190] [191]

Bezüglich der Komplexität der IAS/IFRS-Vorschriften zeigen die Studien ein recht unterschiedliches Meinungsbild. So beurteilen die KMU in der KPMG-Umfrage die Komplexität der Vorschriften als größten Nachteil der IAS/IFRS.[192] Für ca. 51% der Befragten der Oehler-Erhebung ist das Thema Komplexität von hoher Bedeutung, damit rangiert dieser Aspekt im vorderen Mittelfeld.[193] In der BDI/ Ernst & Young-Studie nennen lediglich 37,2% der KMU die Komplexität als Grund für eine Nicht-umstellung.[194]

Erstellung einer Einheitsbilanz nicht mehr möglich

Die hohe Relevanz von Einheitsbilanzen für KMU wurde bereits erwähnt. Diese kostengünstige Variante könnte allerdings bei Anwendung der IAS/IFRS nicht mehr durchgeführt werden. Deshalb spricht sich beispielsweise der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion des Europäischen Parlamentes Klaus-Heiner Lehne gegen eine verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS für KMU aus.[195]

Es sollte allerdings auch angemerkt werden, dass es recht fraglich erscheint, ob der deutsche Sonderweg der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz auch zukünftig noch bestand haben wird. So bezweifelt Küting, dass die Anbindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz das Vordringen der internationalen Vorschriften verhindern wird, da schon heute etwa mit dem Abzinsungsgebot für Rückstellungen von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichende IAS/IFRS-konforme Regelungen in zentralen Bewertungsfragen existieren.[196]

[...]


[1] Vgl. Weichert, S., Anwendung internationaler Rechnungslegungsnormen (2004), S. 1.

[2] Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die mit eigen- oder fremdkapitalverbriefenden Wertpapieren am geregelten Markt zugelassen sind. Es besteht allerdings noch eine Übergangsfrist bis 2007 für Unternehmen, von denen nur Schuldtitel zum amtlichen Handel zugelassen sind. Gleiches gilt für Unternehmen, deren Wertpapiere zum amtlichen Handel in einem Drittland (z.B. USA) zugelassen sind und die somit einen anderen anerkannten internationalen Standard (z.B. US-GAAP) anwenden.

[3] Zum Regierungsentwurf des BilReG: Vgl. Meyer, C., Neuerungen (DStR 2004), S. 971 ff.

[4] Der deutsche Gesetzgeber hat sich derzeit für folgende Regelung entschieden: Nach § 315a Abs. 3 HGB haben nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ein Wahrecht, einen befreienden IAS/IFRS-Konzernabschluss zu erstellen. Sofern den nach § 325 Abs. 2b HGB aufgeführten Voraussetzungen entsprochen wird, kann nach § 325 Abs. 2a HGB auch ein befreiender IAS/IFRS-Einzelabschluss zu Informationszwecken fakultativ erstellt werden. Allerdings ist für Ausschüttungs- und Besteuerungs-zwecke weiterhin zusätzlich ein HGB-Einzelabschluss zu erstellen.

[5] In Deutschland gab es im Jahre 2004 insgesamt 1.008 kapitalmarktorientierte Unternehmen, davon waren 789 konsolidierungspflichtig und mussten folglich einen IAS/IFRS-Abschluss erstellen: Vgl. PwC, Kapitalmarktorientierte Unternehmen (2004), S. 6; Siehe auch: Burger, A.; Fröhlich, J.; Ulbrich, P., Kapitalmarktorientierung (KoR 2006), S. 113 ff.

[6] Vgl. Haller, A., IFRS für alle Unternehmen (KoR 2003), S. 416.

[7] Vgl. Hold-Paetsch, C., SME-Projekt (Accounting 2005), S. 5.

[8] Vgl. o.V., London (FAZ 2006), S. 18.

[9] Vgl. Keßler, M., IAS (KoR 2003), S. 105.

[10] IASB → International Accounting Standards Board. Das IASB ist der Standardsetter, der die internationalen Standards erlässt und publiziert.

[11] Dr. Dieter Truxius ist der 2. Vorsitzende der „Vereinigung an der Mitwirkung des Bilanzrechts für Familienunternehmen“ (VMEBF).

[12] Detailliert zur quantitativen und qualitativen Abgrenzung von KMU: Vgl. Wolter, H.-J.; Hauser, H.-E., Eigentümerunternehmen, in: IfM (Hrsg.), Mittelstandsforschung (2001), S. 29 ff.

[13] Vgl. IfM Homepage: Unter Statistik → Mittelstand - Definition und Schlüsselzahlen, http://www.ifm-bonn.org (Stand 20.12.2006).

[14] Ein KMU liegt dann vor, wenn die Anzahl der Beschäftigten nicht größer ist als 249 und darüber hinaus eines der weiteren Kriterien erfüllt wird: Vgl. Artikel 2, Abs.1, „Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“; Vgl. auch: o.V., EU-Kommission (FAZ 2003), S. 19.

[15] Ein mittelgroßes Unternehmen liegt dann vor, wenn zwei der drei Kriterien nicht überschritten werden.

[16] Vgl. Günterberg, B.; Wolter, H.-J., Mittelstand (2002), S. 2.

[17] Vgl. Wallau, F., Unternehmen, in: Schauf, M. (Hrsg.), Unternehmensführung (2006), S. 13.

[18] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 14.

[19] Vgl. Tebroke, H.-J.; Laurer, T., Finanzmanagement (2005), S. 56; Vgl. Ballwieser, W., Rechnungsle-gung nach IFRS, in: Marten, K.-U.; Quick, R.; Ruhnke, K. (Hrsg.), Mittelstand (2005), S. 38.

[20] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 14.

[21] Vgl. Wallau, F., Unternehmen, in: Schauf, M. (Hrsg.),Unternehmensführung (2006), S. 15.

[22] Unternehmen, die die modifizierten IAS/IFRS für KMU anwenden dürfen, werden deshalb auch als „Non Public Accountable Entities“ (NPAE) bezeichnet.

[23] Vgl. IASB, Staff Draft ED-IFRS for SMEs (2006), Section No. 1.1 ff.

[24] Vgl. Lorenz, K., Erster Entwurf (Accounting 2006), S. 14.

[25] Vgl. BDI-Mittelstandspanel (2006), S. 3.

[26] Vgl. Creditreform, Finanzierung im Mittelstand (2006), S. 26.

[27] Vgl. Europäische Union, KMU-Definition (2006), S. 3; Vgl. o.V., Europas Mittelstandspolitik (FAZ 2006), S. 15; Vgl. Appel, H., Bank (FAZ 2006), S. 13; Vgl. Berghoff, H., Mittelstand (FAZ 2005), S. 15; Vgl. MIND - Mittelstand in Deutschland (2005), S. 5.

[28] Vgl. IfM Homepage: Unter Statistik → Mittelstand - Definition und Schlüsselzahlen, http://www.ifm-bonn.org/ (Stand 20.12.2006).

[29] Vgl. Europäische Union, KMU-Definition (2006), S. 3.

[30] Vgl. Roßbach, H., Mitte erobert die Welt (FAZ 2006), S. 13.

[31] Umfang der Stichprobe: ca. 9.000 mittelständische Unternehmen. Als Mittelständler gelten Unterneh-men mit einem Jahresumsatz < 500 Mio.

[32] Vgl. Brenken, A., Globalisierung (2006), S. 10.

[33] Umfang der Stichprobe: 4.400, 96,3% der befragten Unternehmen hatten max. 500 Beschäftigte.

[34] Vgl. Creditreform, Mittelstandsmonitor 2005, S. 133.

[35] Vgl. Wallau, F., Unternehmen, in: Schauf, M. (Hrsg.), Unternehmensführung (2006), S. 11.

[36] Als KMU gelten hier alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. €.

[37] Vgl. KfW, Mittelstandsmonitor (2006), S. 140.

[38] Vgl. BDB, Mittelstandsfinanzierung (2005), S. 11.

[39] Fremdkapitalzinsen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden: Vgl. Köster, T., Kapitalver-sorgung, in: Tietmeyer, H.; Rolfes, B. (Hrsg.), Mittelstand (2003), S. 9.

[40] Laut einer Mittelstandsbefragung haben ca. 57% der KMU eine Hauptbankverbindung seit über 10 Jah-ren: Vgl. MIND - Mittelstand in Deutschland (2005), S. 31.

[41] Vgl. Zimmermann, V.; Schumacher, J., Unternehmensfinanzierung (2005), S. 9.

[42] Vgl. Stäglich, J.; Teller, S., Mittelstandsfinanzierung (2006), S. 24.

[43] Vgl. BDB, Mittelstandsfinanzierung (2005), S. 3; Vgl. Kloepfer, I., Mittelstand (FAZ 2002), S. 31.

[44] Vgl. Stuhr, A., Schalter (Manager-Magazin.de 2003).

[45] Befragt wurden 8.364 Unternehmen (Rücklaufquote 10,5%) mit einem Umsatz > 35 Mio. € oder einer Bilanzsumme > 13 Mio. €. 70,9% der Unternehmen hatten ≤ 499 Mitarbeiter.

[46] Vgl. Wetzel, A., Kapitalmarkt (2003), S. 18 f.

[47] Vgl. KfW, Mittelstandsmonitor (2006), S. 156.

[48] Zur Organisationsstruktur des IASB siehe Anhang I.

[49] Vgl. Leibfried, P., Problemfelder der IAS (Stbg 2003), S. 214.

[50] Vgl. Gräfer, H.; Scheld, G. A., Konzernrechnungslegung (2005), S. 24 f.

[51] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U.; Gassen, J., Rechnungslegung (2006), S. 76.

[52] Vgl. Buchholz, R., Rechnungslegung (2005), S. 4.

[53] Vgl. Winkeljohann, N., Rechnungslegung (2006), S. 5.

[54] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U.; Gassen, J., Rechnungslegung (2006), S. 76.

[55] Vgl. Buchholz, R., Rechnungslegung (2005), S. 8.

[56] Vgl. Winkeljohann, N., Rechnungslegung (2006), S. 32.

[57] Zur Auslegungsreihenfolge der internationalen Rechnungslegung siehe Anhang II.

[58] Sigloch spricht auch von einer „Unterwerfung“: Sigloch, J., Rechnungslegung (2006), S. 62.

Zum großen Einfluss des amerikanischen FASB auf die IAS/IFRS: Vgl. Wagenhofer, A., Machtpolitik (FAZ 2005), S. 22.

[59] Vgl. http://www.sec.gov/news/press/2005-62.htm (Stand 20.12.2006). Zum Verhältnis IAS/IFRS und US-GAAP: Vgl. Leibfried, P.; Meixner, P., Konvergenz (Schweizer Treuhänder 2006), S. 210 ff.

[60] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 22.

[61] In Deutschland ist dies das „Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee“ (DRSC).

[62] Vgl. Baetge, J.; Krumnow, J.; Noelle, J., DRSC (DB 2001), S. 773.

[63] In der vorliegenden Arbeit wird generell die Bezeichnung IAS/IFRS verwendet.

[64] Die älteren IAS, die regelmäßig überarbeitet werden, behalten ihre ursprüngliche Bezeichnung und sind weiterhin gültig.

[65] Die Entwicklung der Standards (Dauer bis zu 3 Jahren) läuft in einem formalisierten Verfahren (Due Process) in 3 Phasen ab. Im ersten Schritt wird ein Diskussionspapier mit Problemlösungs-vorschlägen erarbeitet. Die Öffentlichkeit kann dazu in einer 3-monatigen Kommentierungsfrist Stellung nehmen. Im Anschluss daran wird nach Auswertung der Meinungen ein Exposure Draft (ED) publiziert, d.h. ein vom IASB präferierter Lösungsansatz. Nach erneuter Möglichkeit zur öffentlichen Stellung-nahme und der Auswertung der Ergebnisse wird der neue Standard vom IASB verabschiedet.

[66] Zur Auflistung der IAS/IFRS siehe Anhang III.

[67] Vgl. IASCF, Constitution (2005), Part A, Tz. 2.

[68] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U.; Gassen, J., Rechnungslegung (2006), S. 91.

[69] Detailliert zu Komitologieverfahren und Endorsement: Vgl. Beiersdorf, K.; Bogajewskaja, J., Über-nahme in europäisches Recht (Accounting 2005), S. 5 ff.; Vgl. Buchheim, R.; Gröner, S.; Kühne, M., Ko-mitologieverfahren (BB 2004), S. 1783 ff.; Vgl. Küting, K.; Ranker, D., Endorsed IFRS (BB 2004),
S. 2510 ff.

[70] Vgl. Euler, R., Paradigmenwechsel (BB 2002), S. 875 ff.; Vgl. Baetge, J.; Zülch, H.; Matena, S., Para-digmenwechsel (StuB 2002), S. 365 ff. (Teil A) und S. 417 ff. (Teil B); Vgl. Pellens, B.; Sellhorn, T., Pa-radigmenwechsel (FAZ 2002), S. 22.

[71] Eine synoptische Darstellung der Differenzen zwischen handelsrechtlicher und internationaler Rech-nungslegung befindet sich in Anhang IV.

[72] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U.; Gassen, J., Rechnungslegung (2006), S. 89.

[73] Auch die deutsche Rechnungslegung formuliert in der Generalklausel des § 264 Abs. 2 HGB die For-derung nach Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse. Allerdings besitzt das HGB neben der Informa-tionsfunktion auch eine Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion. Da es dem deutschen Gesetz-geber primär um die Ermittlung eines unbedenklich ausschüttungsfähigen Gewinns und weniger um den wirklichen Vermögenszuwachs geht, tritt die Informationsfunktion in den Hintergrund: Vgl. Moxter, A., Bilanzlehre (1984), S. 158.

[74] Im Framework No. 9 werden weitere Jahresabschlussadressaten genannt: Kreditgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden, Staat, Öffentlichkeit. Die IAS/IFRS sehen aber auch für diese Stakeholder den besten Schutz in der Informationsfunktion: Vgl. Keßler, M., IAS (KoR 2003), S. 104.

[75] Der Fair Value ist der Wertansatz, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertrags-willigen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte (IAS 39.9).

[76] Vgl. Mandler, U., IAS/IFRS im Mittelstand (StuB 2003), S. 680.

[77] Vgl. Gräfer, H.; Scheld, G. A., Konzernrechnungslegung (2005), S. 17.

[78] Vgl. Kudert, S.; Sorg, P., IFRS (2006), S. 50.

[79] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 15.

[80] Vgl. Roller, P., Mittelständler (2004), S. 43.

[81] Vgl. Dücker, R., Chancen für den Mittelstand (StuB 2003), S. 451.

[82] Vgl. Zeitler, F.-C., Rechnungslegung (DB 2003), S. 1531; Vgl. Böcking, H.-J., IAS (WPg 2001), S. 1438. Beispielsweise zeigt eine empirische Analyse, dass die IAS/IFRS-Bilanzen im Durchschnitt informativer sind als solche nach US-GAAP oder HGB: Vgl. Küting, K.; Zwirner, C., Informations-qualität (StuB 2003), S. 198.

[83] Vgl. Theile, C., Rechnungslegung (GmbHR 2001), S. 897.

[84] Vgl. Schorr, G.; Walter, K.-F., IFRS für den deutschen Mittelstand (Kreditwesen 2006), S. 1091.

[85] Vgl. Herzig, N.; Bär, M., Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung (DB 2003), S. 1.

[86] Vgl. Küting, K.; Zwirner, C., Auslaufmodell (StuB 2002), S. 790.

[87] Vgl. Erster Teil, Kapitel II. B.

[88] Vgl. Erster Teil, Kapitel I. B.

[89] Vgl. Schorr, G.; Walter, K.-F., IFRS für den deutschen Mittelstand (Kreditwesen 2006), S. 1090.

[90] Konträr: Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[91] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 39.

[92] Vgl. Ull, T., IASB-Projekt, in Winkeljohann, N. (Hrsg.), Rechnungslegung (2006), S. 431; Vgl. Mandler, U., IAS/IFRS im Mittelstand (StuB 2003), S. 681; Vgl. Kahle, H., IAS (WPg 2003), S. 273.

[93] Schildbach, T., IAS (BFuP 2002), S. 271.

[94] Vgl. Theile, C., Jahresabschlusspublizität (WPg 2006), S. 1151.

[95] Es besteht für alle Kapitalgesellschaften (inklusive der GmbH & Co. KG) die Verpflichtung zur Hinterlegung der Jahresabschlüsse beim zuständigen Handelsregister.

[96] So existiert trotz der Einführung des KapCoRiLiG mit seinen erweiterten Sanktionsmechanismen eine generelle rechtsformunabhängige „Publizitätsverweigerung“. Allerdings ist die Offenlegungsquote bei kleinen Gesellschaften geringer als bei großen: Vgl. Marx, F. J.; Dallmann, H., Jahresabschlusspublizität (BB 2004), S. 933; Vgl. Theile, C., Jahresabschlusspublizität (WPg 2006), S. 1151.

[97] Vgl. Streim, H.; Kugel, B., Rechnungslegungsreform (BFuP 1985), S. 113.

[98] Schürmann, C., Zahlen (Wirtschaftswoche 2006).

[99] Vgl. Schorr, G.; Walter, K.-F., IFRS für den deutschen Mittelstand (Kreditwesen 2006), S. 1092; Vgl. Roth, K., Bessere Zinsen (Accounting 2006), S. 11.

[100] Siehe dazu auch: Erster Teil, Kapitel IV. B. 2.

[101] Vgl. Küting, K.; Reuter, M., Bilanzierung (DSWR 2004), S. 232; Vgl. Löhr, D., IAS versus HGB (StuB 2003), S. 647.

[102] Vgl. Kudert, S.; Sorg, P., IFRS (2006), S. 16; Vgl. Schulze-Osterloh, J., Einfluß von IAS/IFRS (BB 2004), S. 2567; Vgl. Löhr, D., IAS versus HGB (StuB 2003), S. 649.

[103] Vgl. Buchholz, R., Rechnungslegungsvorschriften (DStR 2002), S. 1280.

[104] Vgl. Kudert, S.; Sorg, P., IFRS (2006), S. 16.

[105] Vgl. Schneider, D., IAS als Besteuerungsgrundlage (BB 2003), S. 301.

[106] Vgl. Haller, A., IFRS für alle Unternehmen (KoR 2003), S. 416.

[107] Schneider fordert deshalb, den Gewinn im Sinne der Gläubiger erst im Zeitpunkt des Zahlungseingan-ges zu realisieren: Vgl. Schneider, D., Theorie der Rechnungslegung (BFuP 1996), S. 486.

[108] Vgl. Kahle, H., IAS (WPg 2003), S. 269; Vgl. Zeitler, F.-C., Rechnungslegung (DB 2003), S. 1531.

[109] Konträr dazu: Vgl. Böcking, H.-J.; Herold, C.; Müßig, A., Bilanzierungsinstrument (Betriebswirt-schaftliche Blätter 2004), S. 632 f.

[110] Vgl. Goebel, A., International Accounting Standards (DStR 1995), S. 1039.

[111] Vgl. Löhr, D., IAS versus HGB (StuB 2003), S. 649.

[112] Denkbar wären Ansatzverbote für den Goodwill und große Teile immaterieller Vermögenswerte sowie Ansatzgebote für bestimmte Eventualverbindlichkeiten: Vgl. Möhlmann-Mahlau, T.; Gerken, U.; Grotheer, S., IFRS im Einzelabschluss (StuB 2004), S. 922.

[113] Vgl. Ballwieser, W., Umbruch (FAZ 2004), S. 22; Vgl. Alberth, M. R., USA (WPg 1997), S. 744.

[114] Vgl. Schorr, G.; Walter, K.-F., IFRS für den deutschen Mittelstand (Kreditwesen 2006), S. 1092; Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 41.

[115] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 21-38 → 1.800 Unternehmen im Raum Mittel-franken wurden angeschrieben, Rücklaufquote 5%, es wurden ausschließlich Unternehmen mit einem Umsatz < 50 Mio. € und einer Beschäftigtenanzahl < 500 angeschrieben.

Vgl. PwC, IFRS (2005), S. 25-30 → 600 Unternehmen haben sich an der Umfrage beteiligt, 80% davon haben ≤ 500 Beschäftigte.

Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 20-42 → 820 Unternehmen haben sich an der Umfrage beteiligt, als klein gelten Unternehmen mit einem Umsatz < 8 Mio. € und/oder einer Bilanz-summe < 4 Mio. € und/oder einer Mitarbeiteranzahl ≤ 50, als mittelgroß gelten Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 8 Mio. € und 32 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme zwischen 4 Mio. € und 16 Mio. € und/oder einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 250, große Unternehmen haben einen Umsatz zwischen 32 Mio. € und 64 Mio. € und/oder eine Bilanzsumme zwischen 16 Mio. € und 32 Mio. € und/oder eine Anzahl Mitarbeiter zwischen 250 und 500. Sehr große Unternehmen überschreiten diese Grenzen.

Vgl. KPMG, Mittelstand (2004) → 4.556 Unternehmen des gehobenen Mittelstandes (Jahresumsatz > 20 Mio. €) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen wurden angeschrieben, Rücklaufquote 6,6%, 79% der teil-nehmenden Unternehmen haben einen Jahresumsatz ≤ 250 Mio. €.

Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 66-75 → Umfang der Stichprobe: 400, Rücklaufquote 24%, als KMU gelten Unternehmen mit ≤ 250 Beschäftigten.

[116] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 67.

[117] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 10.

[118] Beispiele: Vgl. Buchholz, R., Rechnungslegungsvorschriften (DStR 2002), S. 1280 ff.; Vgl. Böcking, H.-J., IAS (WPg 2001), S. 1433 ff.

[119] Beispiele: Vgl. Jebens, C. T., IFRS (DB 2003), S. 2345 ff.; Vgl. Kahle, H., IAS (WPg 2003), S. 262 ff.

[120] Beispiele: Saarbrücker Thesen der Professoren Bieg; Kußmaul; Küting; Waschbusch; Weber; Wöhe, dazu: Vgl. Kußmaul, H.; Tcherveniachki, V., Entwicklung der Rechnungslegung (DStR 2005), S. 616 ff.; Vgl. Weber, J., Viel Aufwand (Handelsblatt 2006); Vgl. Schildbach, T., IAS (BFuP 2002), S. 263 ff.; Vgl. Euler, R., Paradigmenwechsel (BB 2002), S. 875 ff.; Vgl. Moxter, A., Rechnungslegung (DB 2001),
S. 606.

[121] Vgl. Pellens, B.; Fülbier, R. U.; Gassen, J., Rechnungslegung (2006), S. 914; Vgl. Böcking, H.-J., Re-chnungswesen, in: KPMG (Hrsg.), Unternehmensführung (2006), S. 29 ff.; Vgl. Keßler, M., IAS (KoR 2003), S. 103; Vgl. Reuter, M., Zukunft der mittelständischen Rechnungslegung (StuB 2003), S. 173.

[122] Nach Lüdenbach erhöht sich das Eigenkapital um durchschnittlich 35%: Vgl. o.V., Eigenkapital (FAZ 2004), S. 20; Eine weitere Studie zeigt eine EK-Erhöhung von 20%: Vgl. Burger, A.; Fröhlich, J.; Ulbrich, P., Umstellung (KoR 2004), S. 365.

[123] Vgl. Leibfried, P.; Weber, I., Liquidität (Consultant 2004), S. 51.

[124] Vgl. Pawelzik, K. U., IFRS-Abschlüsse (DB 2006), S. 796.

[125] Nach Schulze-Osterloh unterschätzt diese Argumentation allerdings den wirtschaftlichen Sachverstand der Banken: Vgl. Schulze-Osterloh, J., Einfluß von IAS/IFRS (BB 2004), S. 2569.

[126] Vgl. Carstensen, B.; Leibfried, P., Auswirkungen von IAS/IFRS (GmbHR 2004), S. 866.

[127] Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[128] Vgl. Böcking, H.-J.; Herold, C.; Müßig, A., IFRS (Der Konzern 2004), S. 669.

[129] Vgl. Hirschböck, G.; Schurbohm, A., Umstellung auf IFRS (Börsen-Zeitung 2003), S. B 6.

[130] Analog argumentieren: Oehler, R., Kreditranking (DB 2006), S. 113 ff.; Roth, K., Bessere Zinsen (Accounting 2006), S. 10 ff.; Schulte-Mattler, H.; Manns, T., Basel II (Die Bank 2004), S. 376 ff.

[131] Massenberg, H.-J., Rating (FAZ 2006), S. 18. Die Argumentation wird von den KMU gestützt. So gaben in der KPMG-Studie lediglich 5% der KMU an, dass ihnen ein IAS/IFRS Abschluss von Seiten der Bank empfohlen wurde: Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 9.

[132] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Internationale Rechnungslegung (2004), S. 30.

[133] Vgl. Küting, K., IFRS (FAZ 2005), S. 22.

[134] Vgl. Weber, J., Viel Aufwand (Handelsblatt 2006).

[135] Vgl. Schorr, G.; Walter, K.-F., IFRS für den deutschen Mittelstand (Kreditwesen 2006), S. 1092 f.; Vgl. Küting, K.; Ranker, D.; Wohlgemuth, F., Basel II (FB 2004), S. 104.

[136] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 12; Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 99; Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 29.

[137] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 35.

[138] Vgl. PwC, IFRS (2005), S. 19.

[139] Vgl. Carstensen, B.; Leibfried, P., Auswirkungen von IAS/IFRS (GmbHR 2004), S. 866.

[140] Vgl. PwC, IFRS (2005), S. 19.

[141] Vgl. Pampel, J. R.; Müller, S., Unternehmenssteuerung, in: KPMG (Hrsg.), Unternehmensführung (2006), S. 163; Vgl. Hillmer, H.-J., Controlling (KoR 2005), S. 573.

[142] Vgl. Mandler, U., Ergebnisse einer Unternehmensbefragung (KoR 2003), S. 145.

[143] Vgl. Müller, S.; Ordemann, T.; Pampel, J. R., Controlling (BB 2005), S. 2125.

[144] Vgl. Coenenberg, A. G., IFRS (FAZ 2004), S. 22.

[145] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 229.

[146] Vgl. Hirschböck, G.; Schurbohm, A., Umstellung auf IFRS (Börsen-Zeitung 2003), S. B 5.

[147] Vgl. Mandler, U., IAS/IFRS im Mittelstand (StuB 2003), S. 683.

[148] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 29; Vgl. PwC, IFRS (2005), S. 27.

[149] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 35; Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 99; Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 12.

[150] Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[151] Vgl. Böcking, H.-J., Rechnungswesen, in: KPMG (Hrsg.), Unternehmensführung (2006), S. 29.

[152] Vgl. Böcking, H.-J., Mittelstand (FAZ 2004), S. 22.

[153] Roth, O., Internationale Rechnungslegung (FAZ 2006), S. 20.

[154] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 99.

[155] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 12.

[156] Vgl. Hirschböck, G.; Schurbohm, A., Umstellung auf IFRS (Börsen-Zeitung 2003), S. B 6.

[157] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 12.

[158] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 29.

[159] Vgl. Gesprächsprotokoll, Truxius, D., Anhang XI.

[160] Vgl. Ordemann, T.; Müller, S.; Brackschulze, K., Handlungsempfehlungen (BB 2005), S. 22; Vgl. Schlereth, D.; Crampton, A.; Marten, K.-U., Rechnungslegung nach IAS (2002), S. 12.

[161] Vgl. Dücker, R., Chancen für den Mittelstand (StuB 2003), S. 448.

[162] Vgl. Littkemann, J.; Schulte, K.; Kraft, S., Freiwillige Umstellung (StuB 2005), S. 289.

[163] Vgl. Jebens, C. T., IFRS (DB 2003), S. 2350.

[164] Vgl. Böcking, H.-J.; Herold, C.; Müßig, A., IFRS (Der Konzern 2004), S. 669.

[165] Vgl. Massenberg, H.-J., Rating (FAZ 2006), S. 18.

[166] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 29.

[167] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 35.

[168] Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 99.

[169] Vgl. Gesprächsprotokoll, Truxius, D., Anhang XI.

[170] Vgl. Böcking, H.-J.; Herold, C.; Müßig, A., Bilanzierungsinstrument (Betriebswirtschaftliche Blätter 2004), S. 634; Vgl. Hofmann, N., Rechnungslegung (Wirtschaft – Das IHK-Magazin 2005); Vgl. Böcking, H.-J., Mittelstand (FAZ 2004), S. 22.

[171] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 29.

[172] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 12; Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 35.

[173] Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[174] Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[175] Vgl. Köhler, A. G.; Marten, K.-U.; Schlereth, D.; Crampton, A., Umstellung (BB 2003), S. 2619.

[176] Vgl. Jebens, C. T., IFRS (DB 2003), S. 2350.

[177] Vgl. Kahle, H., IAS (WPg 2003), S. 274.

[178] Vgl. Roller, P., Mittelständler (2004), S. 43.

[179] Vgl. Jödicke, D.; Weinreis, M., IFRS-Forum (KoR 2004), S. 369.

[180] Vgl. o.V., Auf der Zielgeraden (FAZ 2004), S. 16.

[181] Vgl. o.V., IFRS-Umstellung (FAZ 2004), S. 21.

[182] Vgl. Cebul, A.; Amann, T.; Leibfried, P., Umstellungskosten (Betrieb und Wirtschaft 2003), S. 315.

[183] Vgl. Gesprächsprotokoll, Weber, I., Anhang XII.

[184] Vgl. Schürmann, C., Zwölf Rebellen (Wirtschaftswoche 2006), S. 158.

[185] Vgl. Gesprächsprotokoll, Truxius, D., Anhang XI.

[186] Vgl. PwC, IFRS (2005), S. 29; Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 36; Vgl. Mandler, U., IAS-Umstellung (2004), S. 102.

[187] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 14.

[188] Vgl. Schürmann, C., Zahlen (Wirtschaftswoche 2006).

[189] Steiner, E.; Gross, B., Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes (StuB 2004), S. 558.

[190] Vgl. Hofmann, N., Rechnungslegung (Wirtschaft – Das IHK-Magazin 2005).

[191] Die übermäßige Komplexität der IAS/IFRS wird allerdings auch angezweifelt: Vgl. Pawelzik, K. U., IFRS-Abschlüsse (DB 2006), S. 793 ff.; Vgl. Lüdenbach, N.; Hoffmann, W.-D., IFRS (DStR 2005),
S. 884 ff.

[192] Vgl. KPMG, Mittelstand (2004), S. 14.

[193] Vgl. Oehler, R., IAS/IFRS-Umstellung (2005), S. 36.

[194] Vgl. BDI/ Ernst & Young, Rechnungslegung (2005), S. 28.

[195] Vgl. o.V., Sonderregelung für Mittelstand (Börsen-Zeitung 2005), S. 6.

[196] Vgl. Küting, K.; Kessler, H., Mittelstand (FAZ 2003), S. 22.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836615075
DOI
10.3239/9783836615075
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Bayreuth – Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Bwl. Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Erscheinungsdatum
2008 (Juli)
Note
1,7
Schlagworte
ifrs mittelstand rechnungslegung
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Titel: International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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