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Qualitätsunterschiede in der Pflege

Die Rolle verschiedener institutioneller Träger

©2008 Diplomarbeit 91 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die immer wiederkehrende politische und öffentliche Debatte um die Qualität in Alten- und Pflegeheimen wird seit 2004 durch die dreijährig erscheinenden Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen der Spitzenverbände (MDS) weiter angeheizt.
Nach dem Erscheinen der Prüfberichte sind Pressemiteilungen, wie folgende, in den verschiedensten Tages- und Wochenzeitungen zu lesen:
Prüfbericht offenbart katastrophale Zustände bei der Pflege.
Jeder dritte Heimbewohner bekommt nicht genug zu essen, Bettlägerige liegen sich wund, Verwirrte werden vernachlässigt - der Prüfbericht der Krankenkassen deckt laut Bild-Zeitung dramatische Defizite bei der Altenpflege auf. In vielen Heimen sei die Versorgung noch immer gesundheitsgefährdend.
Dass diese Pressemeldung nicht wirklich dem Bild der Realität entspricht, wird bei dem Lesen der Berichte des MDS sehr schnell deutlich. Was eine Gute Pflegerische Qualität auszeichnet, oder wie diese erfasst werden kann, darüber gibt es selbst in der Fachwelt verschiedene Auffassungen. Wird diese Diskussion dann öffentlich, prallen sehr viele verschiedene Meinungen aufeinander, und das Spektrum ist kaum noch zu überschauen. Um für diese Arbeit eine einheitliche Diskussionsgrundlage zu schaffen, wird auf das Qualitätsverständnis des MDS zurückgegriffen.
Problemstellung:
Die durch den Demographischen Wandel hervorgerufene Alterung der Gesellschaft wird nach verschiedensten Meinungen bis zum Jahre 2050 dazu führen, dass die Zahl der Hochaltrigen (mindestens 80 Jahre) von Heute 3.680.820 auf ca. 9,1 Mio. ansteigen wird.Diese neun Millionen Menschen werden künftig ca. 14 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland ausmachen. Da sich die Pflegequote von den unter 80 jährigen zu den über 80 jährigen fast verdoppelt, ist mit einem enormen Anstieg der Pflegebedürftigen im Jahr 2050 zu rechnen.
Des Weiteren wird die Umkehrung der Bevölkerungspyramide dazu führen, dass auf einen über 80 jährigen nur 4 Menschen im Alter von 20-60 komme. Dies kann dazu führen das die Pflege von alten und pflegebedürftigen Menschen nicht mehr großteils von Familienangehörigen oder sozialen Netzwerken erledigt werden kann, sondern die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften steigt.
Eine Herausforderung wird darin bestehen diese neu entstehende Nachfrage auf einem qualitativ hochwertigen Level zu halten. Gleichzeitig bietet dies beschäftigungspolitische Chancen, die es zu Nutzen gilt. Vor diesem Hintergrund […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Verlauf der Arbeit

2 Historischer Hintergrund und aktueller Stand
2.1 Altenpflege im Wandel der Zeit
2.2 Die aktuelle Pflegesituation und deren Struktur
2.2.1 Die Pflegebedürftigen
2.2.2 Das Personal
2.2.3 Die Einrichtungen
2.2.3.1 Stationäre Einrichtungen
2.2.3.2 Ambulante Einrichtungen
2.3 Pflege in 30 bis 40 Jahren – Ein Ausblick
2.3.1 Demographischer Wandel
2.3.2 Herausforderungen einer alternden Bevölkerung
2.3.3 Chancen - Beschäftigungspotenziale

3 Qualität in der Altenpflege
3.1 Komplexität des Qualitätsgedankens
3.1.1 Strukturqualität
3.1.2 Prozessqualität
3.1.3 Ergebnisqualität
3.2 Qualität in der Pflege – empirische Ergebnisse
3.2.1 Strukturqualität
3.2.2 Prozessqualität
3.2.3 Ergebnisqualität
3.3 Qualitätssicherung
3.3.1 Qualitätsmanagementsysteme mit Gesamtkonzept
3.3.2 Qualitätsmanagementsysteme mit Teilkonzept
3.3.3 Qualitätssiegel und Zertifikate
3.3.4 Resident Assessment Instrument (RAI)
3.4 Ausarbeitung der zu überprüfenden Hypothesen

4 Analyse der Hypothesen
4.1 Vorgehensweise
4.2 Vorstellung der Experten
4.2.1 Bias in der Expertengruppe
4.3 Auswertung der Hypothesen anhand der Experteninterviews
4.3.1 Hypothese 1
4.3.2 Hypothese 2
4.3.3 Hypothese 3
4.3.4 Hypothese 4
4.3.5 Hypothese 5
4.3.6 Hypothese 6
4.3.7 Hypothese 7
4.3.8 Weitergehende Fragen
4.4 Rückschlüsse auf die Träger

5 Schlussbetrachtung
5.1 Zusammenfassung
5.2 Implikationen für die Forschung
5.3 Kritische Würdigung

6 Anhang
6.1 Experteninterview 1
6.2 Experteninterview 2
6.3 Experteninterview 3
6.4 Experteninterview 4

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Pflegebedürftigen von 1999 bis 2005

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Altersverteilung der Pflegebedürftigen nach §14 SGB

Tabelle 2: Altersverteilung der Bundesrepublik Deutschland

Tabelle 3: Pflegequote bei verschiedenen Altersgruppen

Tabelle 4: Altersstruktur und Pflegequote nach Geschlecht

Tabelle 5: Familienstand ambulant und stationär im Vergleich

Tabelle 6: Nettoeinkommen bei Pflegebedürftigen

Tabelle 7: Marktanteile der Träger an den Pflegearten

Tabelle 8: Verteilung von Diensten und betreuten Personen bei ambulanten Einrichtungen

Tabelle 9: Bevölkerung Deutschlands heute und 2050

Tabelle 10: Art der verfügbaren vollstationären Plätze nach Trägern

Tabelle 11: Struktur der sechs größten Qualitätssiegel und Zertifikate

Tabelle 12: Expertenübersicht

Tabelle 13: Marktanteil der Träger an Pflegearten

Tabelle 14: Art der verfügbaren vollstationären Plätze nach Trägern

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die immer wiederkehrende politische und öffentliche Debatte um die Qualität in Alten- und Pflegeheimen wird seit 2004 durch die dreijährig erscheinenden Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen der Spitzenverbände (MDS) weiter angeheizt.

Nach dem Erscheinen der Prüfberichte sind Pressemiteilungen, wie folgende, in den verschiedensten Tages- und Wochenzeitungen zu lesen:

„Prüfbericht offenbart katastrophale Zustände bei der Pflege.

Jeder dritte Heimbewohner bekommt nicht genug zu essen, Bettlägerige liegen sich wund, Verwirrte werden vernachlässigt - der Prüfbericht der Krankenkassen deckt laut "Bild"-Zeitung dramatische Defizite bei der Altenpflege auf. In vielen Heimen sei die Versorgung noch immer gesundheitsgefährdend.“ (Spiegel Online – 03.09.2007)

Dass diese Pressemeldung nicht wirklich dem Bild der Realität entspricht, wird bei dem Lesen der Berichte des MDS sehr schnell deutlich. Was eine Gute Pflegerische Qualität auszeichnet, oder wie diese erfasst werden kann, darüber gibt es selbst in der Fachwelt verschiedene Auffassungen. Wird diese Diskussion dann öffentlich, prallen sehr viele verschiedene Meinungen aufeinander, und das Spektrum ist kaum noch zu überschauen. Um für diese Arbeit eine einheitliche Diskussionsgrundlage zu schaffen, wird auf das Qualitätsverständnis des MDS zurückgegriffen.

1.1 Problemstellung

Die durch den Demographischen Wandel hervorgerufene Alterung der Gesellschaft wird nach verschiedensten Meinungen bis zum Jahre 2050 dazu führen, dass die Zahl der Hochaltrigen (mindestens 80 Jahre) von Heute 3.680.820 (www.gerostat.de - 24.10.07) auf ca. 9,1 Mio. (BMFSFJ 2006; S.16) ansteigen wird. Diese neun Millionen Menschen werden künftig ca. 14% der Gesamtbevölkerung in Deutschland ausmachen. Da sich die Pflegequote von den unter 80 jährigen zu den über 80 jährigen fast verdoppelt, ist mit einem enormen Anstieg der Pflegebedürftigen im Jahr 2050 zu rechnen (BMFSFJ 2006; S.103).

Des Weiteren wird die Umkehrung der Bevölkerungspyramide dazu führen, dass auf einen über 80 jährigen nur 4 Menschen im Alter von 20-60 kommen (BMFSFJ 2006; S.16). Dies kann dazu führen das die Pflege von alten und pflegebedürftigen Menschen nicht mehr großteils von Familienangehörigen oder sozialen Netzwerken erledigt werden kann, sondern die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften steigt.

Eine Herausforderung wird darin bestehen diese neu entstehende Nachfrage auf einem qualitativ hochwertigen Level zu halten. Gleichzeitig bietet dies beschäftigungspolitische Chancen, die es zu Nutzen gilt. Vor diesem Hintergrund muss die Quelle qualitativ hochwertiger Pflege genauer untersucht werden, um systematische Vorteile nutzen zu können.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist, den Begriff Qualität in der Pflege mit seinen Facetten zu erläutern, und einen Überblick über die aktuelle Lage auf dem deutschen Pflegemarkt zu geben.

Aufbauend auf dieser Grundlage sollen die verschiedenen institutionellen Träger von Pflegeeinrichtungen auf grundlegende Unterschiede untersucht werden. Aufgrund dieser Unterschiede werden Arbeitshypothesen erstellt welche am Ende dieser Arbeit überprüft werden, um etwaige Rückschlüsse auf die Träger ziehen zu können.

Mit diesen Rückschlüssen können komparative Vorteile einzelner Träger aufgezeigt werden, um etwaige Empfehlungen für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.

1.3 Verlauf der Arbeit

Um eine Diskussionsbasis zu schaffen wird ein kurzer historischer Abriss über die Entstehung der Institution Alten- und Pflegeheim gegeben. Anschließend wird die aktuelle Lage des Pflegemarkts in Deutschland, mit einem Ausblick in das Jahr 2050, und den damit verbundenen Chancen und Risiken beschrieben.

Weiter wird der Begriff der Qualität näher beleuchtet und die verschiedenen Formen wie Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden erläutert. Bei den Merkmalen dieser werden erste Unterschiede der Träger deutlich und zu Hypothesen zusammengefasst.

Es ist unumgänglich in diesem Kontext auch die verschiedenen Qualitätssicherungssysteme zu betrachten und deren Nutzen zu hinterfragen. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Systeme, welche Vor- und Nachteile diese haben soll untersucht werden.

Abschließend sollen die Arbeitshypothesen auf ihre allgemeine Gültigkeit hin überprüft werden, um Aussagen über die Träger und deren komparativen Vor- und Nachteile treffen zu können. In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen Hessen (MDK-Hessen) sollten die Hypothesen anhand der vom MDK erhobenen Qualitätsberichte über stationäre Einrichtungen überprüft werden.

Trotz der Tatkräftigen Unterstützung von Herr Dr. Gaertner und Dipl. Kaufmann Herr Jansen (Mitarbeiter des MDK-Hessen), war es leider nicht möglich die Träger des MDK von dem Nutzen dieser Untersuchung zu überzeugen. Somit schied für die Überprüfung der Hypothesen eine statistische Auswertung aus.

Es fanden sich Experten im Bereich Pflege (Heimleitung / Pflegedienstleitung / Qualitätsbeauftragte), welche bereit waren im Rahmen eines Interviews Aussagen zu den aufgestellten Hypothesen zu geben. Anhand dieser Experteninterviews wurden die aufgestellten Hypothesen überprüft und ließen einen Rückschluss auf komparative Vorteile der Träger zu.

Abschließend werden Forschungsimplikationen gegeben, um offene Fragestellungen in dem Bereich der Pflege möglichst schnell zu beantworten.

2 Historischer Hintergrund und aktueller Stand

Um die Institutionen der Alten- und Pflegeheime zu verstehen, ist ein Blick auf die Entstehung dieser Notwendig. Im folgenden soll ein kurzer Abriss über die Entstehung der Altenpflege wie wir sie heute kennen gegeben werden.

Daraufhin wird die aktuelle Struktur der Pflegebedürftigen, der Pfleger und der Alten- und Pflegeheime dargestellt, um einen Überblick der aktuellen Situation zu bekommen. Der letzte Schwerpunkt soll Aufschluss darüber geben welche Herausforderungen und Chancen es in der Altenpflege in 30 bis 40 Jahren geben wird.

2.1 Altenpflege im Wandel der Zeit

Der erste „dokumentierte“ Fall von Altenpflege, stammt aus dem Jahre 46.000 v. Chr. (Luh 2003; S. 305). In Kurdistan wurden Skelette aus dieser Zeit gefunden, die so massive Schäden aufwiesen, dass diese Person damals nur durch organisierte Hilfe der Gemeinschaft ein hohes Alter erreichen konnten. Man kann allerdings davon ausgehen, dass diese frühe Form der Altenpflege eher zu den Ausnahmen gehört hat. So zeigt Beauvoir (1977), dass es in der Regel bei Urvölkern (Indianerstämmen, Eskimos und ähnliche) durchaus üblich war die Alten zum Sterben „wegzubringen“. Sobald die Alten also zu einer Belastung für die Gemeinschaft wurden, war ihr Schicksal vorbestimmt.

In der Antike änderte sich die grundlegende Wertschätzung der Alten. Die mit dem Alter einhergehende Erfahrung und Weisheit steigerte ihr Ansehen. Sie fanden große Beachtung von allen Seiten des alltäglichen Lebens. Mitte des zweiten Jahrhunderts, wurde auch von Galen die Altenpflege (Geriokomie) zu einem eigenen Fachgebiet der Medizin erklärt und umrissen (Luh 2003; S. 306). Zu dieser Zeit lag die Fürsorgepflicht in fast allen Fällen bei der Familie, nur einige wenige Legionäre bekamen durch Landzuweisungen eine Art Altersvorsorge vom Staat.

Durch die Urbanisierung und Ablösung der Großfamilie als versorgende Institution der Alten änderten sich die Rahmenbedingungen im frühen Mittelalter. Ältere waren in den urbanen Gebieten oft aufgrund ihrer wirtschaftlichen und körperlichen Situation gezwungen ihren Lebensunterhalt durch betteln zu bestreiten. Dieser sozial schwachen Klientel gehörten vor allem Witwen und Waisen an. In dieser Zeit war die Kirche die einzige Institution, welche im direkten Umfeld von Kirchen und Klöstern Spitäler für die Bedürftigen einrichtete. Diese stellten einen Schlafplatz und eine gewisse Versorgung bereit (Heinzelmann 2004; S.15). Jene kann man als Wurzeln der heutigen Alten- und Pflegeheime bezeichnen.

Borscheid (1989; S.131) legt nahe, dass die Pfründerverträge als eine „zweite“ Wurzel der Alten- und Pflegeheime anzusehen sind. Diese ermöglichten einer gehobenen Klientel durch Zahlung eines gewissen Betrags den Einzug in ein Stift oder Domkapitel. Dort konnten sie, schon bevor sie arbeitsunfähig wurden, ein sorgenfreies Leben führen. Im Zuge der Reformation und dem Wandel einiger Grundwerte, galt diese Art der Lebensführung allerdings weitgehend als anrüchig und verlor an Bedeutung (Heinzelmann 2004; S. 16).

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts änderte sich wenig an der Art der Einrichtungen. Alte wurden mit Siechen und Armen zusammen unter einem Dach versorgt. Angeregt von dem Versorgungswesen des Militärs entstanden Ende des 18. Jahrhunderts private Einrichtungen. Diese erlaubten es der besser gestellten, wirtschaftlich unabhängigen Schicht, ähnlich den Pfründerverträgen, nach ihrer Berufstätigkeit ein angemessenes Leben zu führen.

Mit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden zusätzlich staatliche und kirchliche Heime, welche nur für alt und bedürftig geltende Menschen gedacht waren (Heinzelmann 2004; S.18). Durch die gestiegene Lebenserwartung und das Bevölkerungswachstum in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Alter für die damaligen Verhältnisse zu einem Massenphänomen. Die Antwort des Reichstages war 1889 das Gesetz zur Einführung einer Invaliditäts- und Altersversicherung (Ehmer 1990; S. 92). Durch dieses, wenn auch sehr bescheidene, Einkommen alter Menschen traten, durch den finanziellen Anreiz, neben den Kirchen und dem Staat, verstärkt private Träger auf, welche Altenheime errichteten (Heinzelmann 2004; S.20). Durch dieses Gesetz wurde die erste kalendarische Altersgrenze eingeführt. Noch im Mittelalter war es üblich das Alter an den individuellen Erscheinungsbildern fest zu machen, was eine Spanne von 30-75 Jahren zur Folge hatte. Durch das Gesetz wurde die Altersgrenze auf 70 Jahre gelegt. Somit galt man, unabhängig von der körperlichen Verfassung, erst als alt, wenn man diese Grenze überschritten hatte (Luh 2003; S.314, Heinzelmann 2004; S.19).

Somit sind die Wurzeln der Alten- und Pflegeheime zwar im frühen Mittelalter zu sehen. Die Dreiteilung der Trägerschaft, wie wir sie heute vorfinden, ist allerdings ein relativ junges Gebilde welches Ende des 19. Jahrhunderts entstand. Auch ist der Ursprung der Ambulanten Versorgung Älterer erst um 1850 zu finden (Conrad 1994; S. 172).

Durch den ersten Weltkrieg und die folgende Inflation kam es zu einer Notsituation vieler älterer Menschen in der Weimarer Republik. Die Familien waren zerrissen und die Ersparnisse verloren ihren Wert. Dies führte dazu, dass die Alten nicht mehr in den Familien versorgt werden konnten. Aufgrund dessen kam es zu einem massiven Ausbau der Institution Altenheim (Kondratowitz 1988; S. 119).

1920 wurden erstmals von kirchlichen und staatlichen Trägern so genannte Musteranlagen erbaut, welche für ärmere und ältere Menschen gedacht waren. Der Standard dieser Einrichtungen orientierte sich an den gehobenen Einrichtungen der Privaten Träger. Dies ermöglichte erstmals für schlechter gestellte Schichten einen vergleichsweise hohen Lebensstandard im Alter (Blanckenburg/Schicke 2000; S.69).

Für die Struktur der Altenheime an sich war die Zeit des „dritten Reichs“ kein eigentlicher Bruch. Ihnen wurde weniger Aufmerksamkeit zuteil, sodass sie sich nur in geringem Maße weiterentwickelten.

Ab den 50er und 60er Jahren erfolge ein regelrechter Bauboom im Bereich der Altenheime. Laut Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) lassen sich diese Bauten in drei Generationen unterscheiden:

1. Generation (bis zu Beginn der 60er Jahre) – Diese Heime waren von einfachster sanitärer Ausstattung und dienten vor allem der Versorgung alter Menschen. Ein ausgeprägtes Merkmal dieser Generation waren die Mehrbettzimmer.
2. Generation (60er und 70er Jahre) – Diese Heime waren stark an Krankenhäusern orientiert, was eine hohe Gewichtung der Technik und Hygiene zur folge hatte.
3. Generation (ab den 80er Jahren) – Diese Heime waren die ersten welche die aus Sicht der Pflege erforderlichen, mit den realen Bedürfnissen der Bewohner versuchten zu verbinden. Dies ging mit der Schaffung für Individualität und Privatsphäre einher (Heinzelmann 2004; S.24).

Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 änderten sich die Bedingungen für die Alten- und Pflegeheime. Durch die Einteilung der Pflegestufen entstand ein verstärkter Wettbewerb der verschiedenen Einrichtungen und Dienste. Seit der Einführung der Pflegeversicherung ist auch die Zahl der privaten ambulanten Dienste erheblich gestiegen (Strünck 2000; S.58). Durch die Expansion der ambulanten Dienste sowie die Etablierung neuer Wohnformen wie z.B. betreutes Wohnen oder die sog. „Senioren-WG’s“, ist bei den meisten Altenheimen ein Trend hin zu reinen Pflegeeinrichtungen zu erkennen. Da sich nun die Möglichkeit bietet länger in der vertrauten Wohnung zu bleiben kann das Leben selbst im hohen Alter größtenteils in „Eigenregie“ geführt werden. Erst im Fall der Pflegebedürftigkeit ziehen die Menschen dann in ein Heim. Somit steigt das Durchschnittsalter und die Pflegebedürftigkeit der Heimbewohner (Heinzelmann 2004; S. 43).

2.2 Die aktuelle Pflegesituation und deren Struktur

Wie dargestellt haben sich die Rahmenbedingungen für pflegebedürftige und alte Menschen im Laufe der Zeit stark verändert. Auffällig ist, dass die Aufmerksamkeit welche diesen zukommt stark von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation abhängt. Jedoch blieb die Altersverteilung über die letzten Jahrhunderte relativ stabil. Seitdem das natürliche Bevölkerungswachstum in Deutschland ab 1972 nicht mehr existent ist, verändert sich die Altersstruktur langsam von einer Pyramide zu einem Pilz. Da die Pflegewahrscheinlichkeit im hohen Alter stark ansteigt, nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen entsprechend zu. Diese hat 2005 ein Hoch von 2,13 Mio. Menschen erreicht (Pflegestatistik 2005a; S.4).

Zur Vereinheitlichung der Diskussionsgrundlage soll die Struktur der Pflegebedürftigen, aber auch die des Personals und der Einrichtungen selbst veranschaulicht werden.

2.2.1 Die Pflegebedürftigen

Um den Personenkreis der Pflegebedürftigen zu definieren und abzugrenzen wird §14 Sozial Gesetz Buch (SGB) XI als allgemein gültiger Standart verwendet.

Die Definition laut §14 SGB XI ist:

§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.

(2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

(3) Die Hilfe im Sinne des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

(4) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.“

In Deutschland sind aktuell 2.128.550 Menschen Pflegebedürftig nach §14 SGB XI.

Ein Grossteil der Pflegebedürftigen Menschen, knapp 68%, wird zuhause gepflegt. Diese ambulante Pflege wird zum größten Teil immer noch von den Angehörigen verrichtet, dieser Anteil geht allerdings seit geraumer Zeit kontinuierlich zurück. So wurden von den ca. 1,4 Mio. ambulant Versorgten nur ca. 472.000 von Pflegediensten betreut. Gleichzeitig nahm von 1999 bis 2005 die Zahl der Personen welche in Alten- und Pflegeheimen versorgt wurden um 18% zu. Auch gibt es bei den ambulanten Pflegediensten im selben Zeitraum Zuwachsraten von 13,5%. Dies bestätigt den Trend hin zu einer „professionellen“ Pflege (Pflegestatistik 2005a; S. 4 / Pflegestatistik 2005c; S. 4).

Die Alterstruktur der pflegebedürftigen Personen setzt sich wie folgt zusammen (Pflegestatistik 2005a/b):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Altersverteilung der Pflegebedürftigen nach §14 SGB (XI)

Vergleicht man diese Tabelle mit der Demographischen Struktur Deutschlands, wie in Tabelle 2, kann die so genannte Pflegequote (Tabelle 3) errechnen werden, diese wird auch als Pflegewahrscheinlichkeit bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Altersverteilung der Bundesrepublik Deutschland (www.gerostat.de)

In Tabelle 3 wird ersichtlich, dass mit steigendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit ein Pflegefall zu werden signifikant steigt. Die Herausforderungen die sich dadurch ergeben werden in Kapitel 2.3 näher behandelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Pflegequote bei verschiedenen Altersgruppen (Pflegestatistik 2005b; S.9 / Pflegestatistik 2005a; S. 25)

Wenn man die oben gewonnen Daten Geschlechterspezifisch untersucht kommt man zu dem Ergebnis, dass die Pflegequote bei Frauen ab 75 höher liegt als bei der vergleichbaren Altersgruppe der Männer. Insgesamt liegt die Zahl der Pflegebedürftigen Frauen mit ca. 1,4 Mio. doppelt so hoch wie bei den Männern mit ca. 0,7 Mio.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Altersstruktur und Pflegequote nach Geschlecht (Pflegestatistik 2005a; S.13 -gekürzte Fassung)

Um den Gesundheitszustand der Betroffenen zu erfassen kann man auf die Pflegestufen des SGB XI §15 zurückgreifen. Die Definition laut § 15 SGB XI ist:

§ 15
Stufen der Pflegebedürftigkeit

(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen (§ 14) einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:

1. Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
2. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
3. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Für die Gewährung von Leistungen nach § 43a reicht die Feststellung, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt sind.

(2) Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.

(3) Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt

1. in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
2. in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
3. in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.“

Betrachtet man die Gesamtheit der Pflegebedürftigen in Deutschland ergibt sich folgende Aufteilung:

- 51% Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
- 36% Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
- 13% Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)

Seit 2003 ist die Anzahl aller Pflegebedürftigen um 2,5% gestiegen, hierbei war ein über­durchschnittlicher Anstieg der Pflegestufe I (3,9%) zu verzeichnen (Pflegestatistik 2005b; S.5f). Den Verlauf der Anzahl der Pflegebedürftigen ab 1999 bis 2005 zeigt folgende Grafik:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung der Pflegebedürftigen von 1999 bis 2005 (Pflegestatistik 1999; S.7 / Pflegestatistik 2001; S.12 / Pflegestatistik 2003; S.13 / Pflegestatistik 2005b; S.14)

Auffallend ist, dass die Pflegebedürftigen im stationären Bereich, im Vergleich zum ambulanten Bereich, höhere Quoten der Schwer- und Schwerstpflegebedürftigen aufweisen. Auch sind die Bewohner von stationären Einrichtungen überproportional von chronischen und Mehrfacherkrankungen betroffen (BMFSFJ 2006; S.8).

Betrachtet man den Familienstand der betroffenen Gruppen, lässt sich sagen, dass die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen häufiger geschieden oder verwitwet sind als ambulant Versorgte. Dies zeigt folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5: Familienstand ambulant und stationär im Vergleich (Sonderbericht 2004; S. 9/13)

Ursache dieser Tatsache ist, dass Pflegebedürftige welche noch in einer Ehegemeinschaft leben, häufiger ambulant vom Ehepartner gepflegt werden. Bei verwitweten oder geschiedenen Pflegebedürftigen fällt diese Möglichkeit weg, und ihnen bleibt meistens nur noch der Einzug in eine stationäre Einrichtung.

Klare Unterschiede gibt es auch zwischen Männern und Frauen. So sind in derselben Alters- und Versorgungsgruppe die Raten der verwitweten Frauen generell höher als die der Männer. Besonders ausgeprägt ist dies im stationären Bereich zu erkennen. Dort liegt die Quote der verwitweten Frauen bei 73,2%, die der Männer nur bei 37,8% (Sonderbericht 2004; S.13). Dies ist das Resultat der höheren Lebenserwartung der Frauen.

Um das Bild von den Betroffenen zu vervollständigen ist eine Analyse der finanziellen Lage der pflegebedürftigen erforderlich. Unter Zugrundelegung der üblichen Dreiteilung des Nettoeinkommens in die Stufen „unter 1300 Euro“, „von 1300 bis 2300 Euro“ und „über 2300 Euro“ ergibt sich für die ambulant und stationär Versorgten folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 6: Nettoeinkommen bei Pflegebedürftigen nach Art der Versorgung (gekürzte Fassung, siehe Anhang)

Im stationären Bereich machen 33,7%, im ambulanten Bereich 10,9% keine Angabe zur Höhe ihres Einkommens. Somit liegt also ein Großteil der Pflegebedürftigen mit dem Einkommen unter dem in Deutschland üblichen Durchschnittslohn von ca. 2500 Euro (Statistisches Bundesamt Baden Württemberg 2005; S.40).

2.2.2 Das Personal

Fachkundiges, engagiertes und motiviertes Personal ist auf allen Ebenen ein Grundstein für eine qualitativ hochwertige Betreuung. Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Menschen, welche die Pflege gewährleisten.

In Deutschland waren 2005 rund 760.000 Menschen im Pflegesektor Sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon entfielen ca. 71% auf die stationäre Pflege und 29% auf die ambulante Pflege. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten in der stationären Pflege von 38,1% zu 26,3% in der ambulanten Pflege zeigt, dass das Vollzeitäquivalent in dem ambulanten Bereich deutlich unter dem im stationären Bereich liegt (Pflegestatistik 2005c; S.13f / Pflegestatistik 2005d; S.12f).

Im ambulanten wie auch im stationären Bereich entfallen ca. 70% der Personalleistung auf die Pflege und Betreuung. Die restlichen 30% der Angestellten sind im hauswirtschaftlichen Bereich, der Verwaltung oder ähnlichem beschäftigt. Mit 21,6% stellen die staatlich anerkannten Altenpfleger/Innen den größten Anteil des Personals, hinzu kommt, dass sie durchschnittlich mit 61,7% vollzeitbeschäftigt sind. Dieser Wert wird nur von Hochschulabsolventen einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung übertroffen. Diese stellen aber nur 0,3% des gesamten Personals. Den zweitgrößten Block im Pflegebereich stellen die Krankenschwestern und Krankenpfleger mit 10,8%. Die Vollzeitbeschäftigung liegt hier allerdings um ca. zehn Prozentpunkte niedriger als bei den staatlich anerkannten Altenpfleger/Innen (BSFSJ 2006; S.74f / Pflegestatistik 2005c; S.14 / Pflegestatistik 2005d; S.14).

Die Fachkraftquote liegt im deutschlandweiten Durchschnitt im stationären Bereich bei 56,6%. Somit werden die in der Heimpersonalverordnung (HeimPerV §5) geforderten 50% in der Regel eingehalten. Trotz fehlender rechtlicher Verordnungen liegt die Fachkraftquote im ambulanten Bereich bei 47,9% (BSFSJ 2005; S.82 / Ernst/Dobbertin 2002; S.47).

Es lässt sich also sagen, dass der überwiegende Teil des pflegenden Personals eine qualitativ hohe Ausbildung abgeschlossen hat, und damit als kompetent gelten kann. Nach Aussagen der pflegenden Institutionen, wird es aber immer schwerer fachlich kompetentes Personal zu finden und einzustellen. Dieser Effekt wird durch die Abnahme der Vollzeitstellen in pflegenden Berufen noch verstärkt. Aufgrund der hohen Belastung bleiben Altenpfleger/Innen durchschnittlich nur 9,5 Jahre im diesem Berufsfeld, oder wechseln relativ früh in eine Teilzeitstelle. So ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten Altenpfleger/In von 1999 68,5% auf 61,7% im Jahr 2003 gesunken (BSFSJ 2006; S. 76).

2.2.3 Die Einrichtungen

In diesem Kapitel werden die Rahmenbedingungen die in den verschiedenen Einrichtungstypen vorliegen genauer betrachtet. Anhand der unterschiedlichen Strukturen und Merkmale werden Hypothesen ausgearbeitet welche dann im weiteren Verlauf der Arbeit mit Hilfe der Experteninterviews überprüft werden.

2.2.3.1 Stationäre Einrichtungen

In Deutschland gibt es rund 10.129 zugelassene Pflegeheime nach SGB XI. Der Großteil (55,1%) ist in freigemeinnütziger Trägerschaft, gefolgt von den privaten Trägern (38,1%) und den öffentlichen Trägern (6,8%). Die öffentlichen Einrichtungen versorgen im Schnitt ca. 80 Personen, während es in freigemeinnützigen Einrichtungen noch 71 Personen sind und bei privaten Trägern nur noch 53 Personen. Der bundesweite Durchschnitt der Einrichtungen liegt bei 65 Bewohnern pro Einrichtung. Schon hier lassen sich Unterschiede in der Struktur erkennen (MDS 2007; S. 31).

Der Anteil der Pflegestufe I liegt bei 35% und somit unter der Pflegestufe II mit 44% und über der Pflegestufe III mit 21%. Betrachtet man die durchschnittlichen Pflegesätze (inklusive Entgelt für Verpflegung und Unterkunft) der Pflegekassen;

- Pflegestufe I: 1854 Euro
- Pflegestufe II: 2280 Euro
- Pflegestufe III: 2706 Euro

So ergibt sich ein monatlicher Durchschnittspflegesatz (nach prozentualer Gewichtung) von ca. 2220 Euro. Es stellt sich die Frage, ob aufgrund von Synergieeffekten die verschiedenen Träger Vor- oder Nachteile aus ihrer Größe ziehen können (Pflegestatistik 2005d; S.15). Dies führt zu der ersten Arbeitshypothese.

Hypothese 1: „Die Größe der Einrichtungen hat signifikante Auswirkungen auf die allgemeine Qualität der Pflege.“

Da die verschiedenen Träger unterschiedliche Durchschnittsgrößen haben, kann mit Hilfe dieser Hypothese überprüft werden, ob die Träger aufgrund ihrer strukturellen Gegebenheiten komparative Qualitätsvorteile erziehen können.

Ein weiterer Unterschied zwischen den Einrichtungen der verschiedenen Träger lässt sich bei der Art der Pflege sehen. Unterschieden werden die drei Arten Dauerpflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege. Die Unterschiede der drei Trägerarten soll die folgende Tabelle verdeutlichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 7: Marktanteile der Träger an den Pflegearten (BSFSJ 2006; S.41ff)

In Tabelle 7 sind die Marktanteile der jeweiligen Träger im Bezug auf die zu Verfügung stehenden Plätze in den Einrichtungen abgebildet.

Es wird deutlich, dass die Anteile privater Träger an der Dauerpflege höher sind als die der anderen beiden Arten. Freigemeinnützige Träger sind in der Tagespflege „überrepräsentiert“. Einrichtungen mit öffentlichen Trägern haben ein relativ ausgewogenes Verhältnis von allen drei Pflegetypen, wobei sie in der Tagespflege unterrepräsentiert sind(BSFSJ 2006; S. 43). Dies führt zur zweiten Arbeitshypothese.

Hypothese 2: „Aufgrund ihrer Spezialisierung können private und freigemeinnützige Träger bessere Qualitätsergebnisse in den einzelnen Bereichen erzielen.“

Wenn diese Hypothese bestätigt werden könnte, würde sich ein komparativer Vorteil für die Einrichtungen in freigemeinnütziger Trägerschaft herauskristallisieren.

2.2.3.2 Ambulante Einrichtungen

Die Zahl der ambulanten Pflegedienste liegt mit 11.997 über dem des stationären Bereichs. Die Marktsegmentierung ist dadurch gekennzeichnet, dass die privaten Träger 58% der Dienste betreiben, die freigemeinnützigen 41% und der Anteil der öffentlichen Träger bei knapp 2% liegt (MDS 2007; S. 29).

Auffallend ist hierbei, dass die freigemeinnützigen Dienste mit durchschnittlich 58 betreuten Personen knapp die doppelte Menge betreuen wie die privaten Dienste, welche im Durchschnitt bei 32 Personen je Dienst liegen. Die wenigen öffentlichen Dienste versorgen ca. 43 Personen je Einrichtung. Dementsprechend versorgen die freigemeinnützige Einrichtungen 55% der ambulant versorgten Pflegebedürftigen, die Privaten 43% und die Öffentlichen 2% (Pflegestatistik 2005c; S. 4).

Die folgende Tabelle verdeutlicht diesen Sachverhalt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 8: Verteilung von Diensten und betreuten Personen bei ambulanten Einrichtungen (MDS 2007; S.29 / Pflegestatistik 2005c; S.4)

Die Pflegesätze liegen im ambulanten Bereich deutlich unter denen im stationären und sind wie folgt gestaffelt:

- Pflegestufe I: 384 Euro
- Pflegestufe II: 921 Euro
- Pflegestufe III: 1432 Euro

Ob die oben aufgestellte Hypothese 1 auch bei den ambulanten Einrichtungen greift, muss gesondert untersucht werden. Da die betreuten Personen bei ambulanten Diensten nicht auf einem Ort konzentriert sind, sondern immer noch in ihren eigenen Wohnungen leben, ist es fraglich, ob die Einrichtungen Vor- oder Nachteile aus ihrer Größe ziehen.

Der Anteil der Pflegebedürftigen der Pflegestufe I ist im Vergleich zu den stationären Einrichtungen mit 51% vergleichsweise hoch. Die Anzahl der Personen welche Pflegestufe II zuzuordnen sind liegt bei 37% und der Anteil der Pflegestufe III bei 12%. Es ist somit klar erkennbar das Personen mit einem höheren Pflegebedarf eher in den stationären Einrichtungen zu finden sind (Pflegestatistik 2005c; S.4).

Dies lässt den Schluss auf eine weitere Hypothese zu.

Hypothese 3: „Die höhere Arbeitsbelastung in stationären Einrichtungen, im Vergleich zu ambulanten Einrichtungen, führt zu einer geringeren Qualität in stationären Einrichtungen.“

Diese Hypothese steht zwar nicht im Zusammenhang mit den Trägern, sollte allerdings in diesem Kontext mit untersucht werden, um eine Interpretation der Ergebnisse zu erleichtern.

2.3 Pflege in 30 bis 40 Jahren – Ein Ausblick

Die Pflege sieht sich durch den demographischen Wandel in Zukunft gewaltigen Herausforderungen gegenüber. Entscheidungen die heute getroffen werden, bestimmen die Zukunft der Pflege in Deutschland. Das folgende Kapitel wird nun den demographischen Wandel und die daraus resultierenden Risiken, aber auch Beschäftigungspotenziale genauer untersuchen. Sicher ist, dass dieser Blick in die Zukunft auf den heute basierenden Daten erhoben wird, Kriege, Wirtschaftskrisen, Seuchen oder ähnliche Katastrophen können hier nicht erfasst werden, haben aber, wie die Vergangenheit gezeigt hat, erhebliche Auswirkungen auf diese Szenarien.

2.3.1 Demographischer Wandel

Das Statistische Bundesamt hat im 11. Koordinierten Bericht zum Bevölkerungswachstum 15 verschiedene Szenarien modelliert, um das Bevölkerungswachstum bis zum Jahre 2050 zu prognostizieren. Für einen besseren Überblick sollen hier 3 unterschiedliche Modelle betrachtet werden, welche die gesamte Bandbreite der 15 Szenarien abdecken.

Anhand dieser Daten und den aktuellen Pflegequoten kann man approximativ errechnen mit welcher Zahl von Pflegebedürftigen im Jahre 2050 zu rechnen ist. Zur Verifizierung dieser Daten werden sie mit Studien von Hof, Vogler und Schulz aus den Jahren 1997 und 2001 verglichen. Um die errechneten Bevölkerungszahlen für 2050 mit den heutigen Daten in einen Kontext zu bringen, werden diese hier kurz vorgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 82.437.995 Einwohner, deren Altersstruktur sich wie folgt aufteilt (Statistisches Jahrbuch 2007):

Unter 20 jährigen: 17.425.321

Von 20 bis 60 jährigen: 44.472.576

Über 60 jährigen: 20.540.098

Die Vorausberechnung beruht auf drei wesentlichen „Parametern“, diese sind die Geburtenhäufigkeit, die Lebenserwartung und der jährliche Außenwanderungssaldo.

Das erste Szenario (Variante3-W1) geht davon aus, dass die Lebenserwartung Neugeborener moderat steigt, auf 83,5 Jahre bei Männern und 88,0 Jahren bei Frauen. Der Auswanderungssaldo liegt bei 100.000 Personen und die Geburtenhäufigkeit steigt auf 1,6 Kinder pro Frau.

Das zweite Szenario (Variante1-W2) geht von der gleichen Lebenserwartung wie im ersten Fall aus, allerdings bleibt die Geburtenhäufigkeit konstant bei 1,4 Kindern pro Frau, und der Auswanderungssaldo erhöht sich auf 200.000 Personen.

Im dritten Szenario (Variante6-W1) bleibt der Auswanderungssaldo bei 100.000 Personen, die Geburtenrate sinkt auf 1,2 Kinder pro Frau und die Lebenserwartung steigt auf 85,4 Jahre bei Männern und 89,8 Jahre bei Frauen.

Diese drei Szenarien lassen sich in folgender Tabelle zusammenfassen (Statistisches Bundesamt 2006):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 9: Bevölkerung Deutschlands heute und 2050 (Statistisches Bundesamt 2006; S. 1-16)

In allen drei Szenarien steigt der Anteil der „über 60 jährigen“ stark an. Durch die heutigen Daten kann man einen allgemeinen, sehr vereinfachten, Pflegequotienten für alle über 60 Jährigen errechnen, dieser liegt bei ca. 8.8%. Trifft man die Annahme, dass dieser über die Zeit relativ konstant bleibt, so errechnen sich für das Jahr 2050 zwischen 2,46 Mio. und 2,63 Mio. Pflegebedürftige über 60 Jahre. Dies bedeutet zur heutigen Ausgangslage von 1,82 Mio. Pflegebedürftigen über 60 Jahre einen Anstieg von 35% bis 44% (eigene Berechnung).

Bleibt das Verhältnis der unter 60 jährigen Pflegebedürftigen zu den über 60 jährigen gleich steigt die Anzahl der Pflegebedürftigen jeden Alters im Jahre 2050 auf 2,84 Mio. bis 3,05 Mio. (eigene Berechnung).

Ein Vergleich mit verschiedenen anderen Studien über die Anzahl der Pflegebedürftigen in mehreren Jahren zeigt, dass die oben errechneten Zahlen in die richtige Richtung weisen. Rothgang und Vogler zeigen, dass sich die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen bis 2040 auf 2,26 Mio. bis 2,78. Mio. erhöhen kann. Hof errechnet für das Jahr 2050 deutlich höhere Fallzahlen, diese liegen zwischen 2,8 Mio. und 3,1 Mio. Pflegebedürftigen in jedem Alter. Den höchsten Wert geben Schulz et. al. mit einer Anzahl von Pflegebedürftigen von 4,72 Mio. Personen im Jahr 2050 an (Rothgang und Vogler 1997; S41 / Schulz et. al. 2001; S.29 / Hof 2001; S.195).

Welcher dieser Werte dem künftig zu erwartenden am nächsten kommt, hängt von den Entwicklungen der oben genannten Parameter ab. Klar ist jedoch, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei allen zugrunde gelegten Szenarien stark ansteigen wird.

2.3.2 Herausforderungen einer alternden Bevölkerung

In dem obigen Kapitel zeigt sich, dass das Verhältnis von Leistungsempfängern, die unter 20 Jährigen und die über 60 Jährigen, zu den Leistungsbringern, den zwischen 20 und 60 Jährigen, von heute 47:53 im Jahre 2050 einen Wert von 57:43 annehmen kann. Dieses Verhältnis hätte sich dann mehr als umgedreht. Entscheidend für diese Betrachtung ist allerdings nicht nur der „Altenquotient“, sondern vielmehr der so genannte „Rentnerquotient“. Dieser drückt die Zahl der Rentenempfänger zur Zahl der Beitragszahler aus, und liegt heute bei ca. 39%. Er berücksichtigt unter anderem, dass nicht alle Personen im Ruhestandsalter auch eine Rente beziehen und nicht alle Personen im erwerbsfähigen Alter auch Beitragszahler in die Sozialkassen sind. Dieser ist aufgrund seiner Spezifikationen schwieriger voraus zu berechnen als der Altersquotient, dürfte sich aber bis 2050 auch verdoppeln (Scherl 2003; S.97).

Dies impliziert das weniger Leistungserbringer mehr Leistungsbezieher in dem Umlageverfahren der drei gesetzlichen Versicherungskassen (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung) mittragen müssen. Scherl (2003 S.98) rechnet mit einem Anstieg der Sozialabgaben bis 2050 auf eine Bandbreite von 45%-60%. Bei diesem Beitragssatz sind die sinkenden Beiträge der Arbeitslosenversicherung schon mitberücksichtigt. Schon der heutige Gesamtbeitragssatz von ca. 40% wird von den meisten Experten als zu hoch eingestuft, und ein Satz von 50% gilt als gänzlich inakzeptabel, da der daraus resultierende Nettoarbeitslohn weniger als ein Drittel der Arbeitskosten ausmachen würde.

2.3.3 Chancen - Beschäftigungspotenziale

Dass die oben genannte Entwicklung nicht nur Risiken wie die Gefährdung der Sozialkassen, sondern auch Chancen bietet zeigt ein Blick auf das Beschäftigungspotenzial. Betrachtet werden sollen hier ein moderates und ein hohes Szenario, also 2,46 Mio. und 4,72 Mio. Pflegebedürftige. Bleibt die Relation von stationärer, ambulanter und privater Pflege gleich ergeben sich folgende Zahlen für die verschiedenen Pflegearten nach dem moderaten (hohen) Szenario:

ambulante Pflege 0,635 Mio. (1,031 Mio.)

stationäre Pflege 0,913Mio. (1,514 Mio.)

private Pflege 1,156 Mio. (2,173 Mio.)

Da für das Beschäftigungspotenzial nur die ersten beiden Pflegearten von Bedeutung sind wird die private Versorgung hier nicht weiter betrachtet. Anhand des Verhältnisses des Vollzeitäquivalent zur Zahl der betreuten Personen kann nun errechnet werden, mit wie vielen zusätzlichen Stellen zu rechnen ist. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Vollzeitäquivalent wieder zurück berechnet, also die Teilzeitstellen berücksichtigt wurden. Unter diesen Annahmen kommt man für das moderate (hohe) Szenario zu folgenden Zuwächsen:

Ambulanter Bereich: 74.164 (253.880)

Stationärer Bereich: 191.082 (675.768)

So ergibt sich aus dieser Berechnung ein Beschäftigungspotenzial zwischen 265.246 Teil- und 929.648 Vollzeitarbeitsstellen (eigene Berechnung – siehe Anhang).

Auch Schulz et. al. (2001; S.29) zeigen in ihrer Studie das Beschäftigungspotenziale von bis zu über einer halben Million Stellen existieren. Dies zeigt, dass die oben errechneten Zahlen einen plausiblen Wert angeben, wobei der hohe Wert sicherlich eine Obergrenze darstellt.

Die Chance des Beschäftigungspotenzials muss allerdings kritisch betrachtet werden, da schon jetzt in vielen Teilen Deutschlands von einem Fachkräftemangel gesprochen werden kann. So zeigt Larsen (2003; S.5ff) das es für stationäre, und besonders für ambulante Einrichtungen, schwer ist, geeignete Fachkräfte zu finden. Sollte es zu einer der oben beschriebenen Situationen kommen, ist davon auszugehen das dieser Fachkräftemangel sich weiter verschärft, bis hin zu einem eventuellen Versorgungsengpass. Mögliche Lösungen, um dieses Beschäftigungspotenzial zu nutzen, sind mehr Aus- und Weiterbildungen in den Einrichtungen, wie auch finanzielle Anreize den körperlich und psychisch schweren Beruf zu erlernen und auszuüben.

3 Qualität in der Altenpflege

Der Begriff Qualität ist als solcher schwierig zu fassen. Der Qualitätsbegriff wird vom Deutschen Institut für Normung e.V. wie folgt charakterisiert: „...die Gesamtheit der Eigenschaften und Merkmale einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung und Erfüllung festgelegter Ziele oder vorausgesetzter Erfordernisse bezieht.“ Es ist somit die Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit einem Soll-Zustand.

3.1 Komplexität des Qualitätsgedankens

Der Begriff Pflegequalität ist deutlich präziser formuliert als die oben erwähnte Qualitätsdefinition. Pflegequalität wird bestimmt durch das Maß der Übereinstimmung der tatsächlichen Pflege mit festgelegten Kriterien anspruchsvoller Pflege. Des Weiteren müssen die Pflegeleistungen dem aktuellen Wissensstand der Medizin und der Pflegewissenschaft genügen, und dabei die Präferenzen des Pflegebedürftigen beachten (BMFSFJ 2006; S.163).

Eine weitere Präzisierung zur Pflegequalität stellt der Begriff „Qualität in der Pflege“ dar. Dieser Vereint alle Leistungen welche sich auf die Lebenssituation der Bewohner auswirken, und somit maßgeblich ihre Lebensqualität beeinflussen.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783836614641
DOI
10.3239/9783836614641
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Volkswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2008 (Juni)
Note
1,7
Schlagworte
pflege pflegequalität altenheim senioren altenpflege
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Titel: Qualitätsunterschiede in der Pflege
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