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Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums'

Die Visitationsakten der Generalvikare Hartmann und Nicolartius aus den Jahren 1613 bis 1631/32 als normatives Instrumentarium zum konfessionellen Wandel im Niederstift Münster

©2007 Magisterarbeit 235 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
"Als wir den elenden und beklagenswerten Zustand der Kirchen und Untertanen vortrugen, befahl seine leidende Hoheit mir seinem Vikar, dass ich alle Sorgfalt beim Reformieren anwenden solle und sobald wie möglich in diesen Kirchen die Prediger entfernen und durch katholische Priester ersetzen solle.".
Dieses Zitat aus der Denkschrift des Generalvikars Hartmann über seine Visitationen 1613- 1615 ist exemplarisch für die Thematik dieser Arbeit und auch für die Person des Ferdinand von Bayern (1577-1650). Sein Anliegen war es, die für die katholische Kirche schwierigen Verhältnisse im nördlichen Teil seines Bistums positiv zu verändern. Das Hauptziel Ferdinands war die Wiederaufrichtung der katholischen Religion in seinem Herrschaftsbereich. Für das Gebiet des Niederstifts Münster erhielt sein Generalvikar Hartmann daher einen eindeutigen Auftrag. Diese Anweisung Ferdinands gibt Dr. Hartmann gleich zu Beginn seiner Aufzeichnungen wieder:
"Es beginnt das Protokoll und die Erörterung, auf welche Weise zur Zeit des durchlauchtigsten und gesegneten Fürsten und Herren Ferdinand, des Kölner Erzbischofs und Bischofs von Münster, der katholische Gottesdienst in den Kirchen des Emslandes wiederhergestellt werde." Welchen hohen persönlichen Stellenwert der münstersche Landesherr seinem Reformvorhaben beimaß, lässt sich daran erkennen, dass er mehrere Male persönlich ins Niederstift kam, um sich von den Fortschritten vor Ort zu überzeugen und seinem Generalvikar wichtige Impulse zu geben. So ermahnte der Fürstbischof den Generalvikar Hartmann bei seinem Besuch im März 1613 in Meppen, die lutherischen Prediger zu entfernen und durch katholische Priester zu ersetzen. Am 26. März nämlich war Dr. Hartmann von Meppen aus zu seiner ersten Visitationsreise aufgebrochen. Dabei sollte er die Geistlichen des Niederstifts auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen.
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem konfessionellen Wandel im Niederstift von der dortigen Einführung der Reformation im Jahr 1543, den münsterschen Anstrengungen zur Wiederherstellung des Katholizismus bis zur beginnenden Verankerung der bischöflichen Gegenmaßnahmen in der Bevölkerung im Niederstift 1703/ 1749. Hauptsächlicher Gegenstand sind die Visitationen der beiden münsterschen Generalvikare Hartmann und Nicolartius. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Einleitung4
1.Der historische Kontext16
1.1Die Quellen im historischen Kontext30
1.2Abriss der Ereignisse und Maßnahmen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der historische Kontext
1.1 Die Quellen im historischen Kontext
1.2 Abriss der Ereignisse und Maßnahmen in den Protokollen
1.2.1 Die „revolutionäre Phase“: Die Visitationen des Generalvikars Hartmann 1613-1615
1.2.2 Die Konsolidierung in den Visitationen 1616-1620
1.2.3 Die Visitationen des Petrus Nicolartius 1622-1631
1.3 Die Personen
1.3.1 Die Bischöfe
1.3.1.1 Ferdinand von Bayern
1.3.1.2 Franz Wilhelm von Wartenberg
1.3.1.3 Christoph Bernhard von Galen
1.3.1.4 Clemens August von Bayern
1.3.2 Die Generalvikare
1.3.2.1 Johannes Hartmann (1613-1621)
1.3.2.1 Petrus Nicolartius (1621-1634)
1.3.2.3 Johann Kaspar Bordewick (1652-1721)
1.3.2.4 Egon Reichsfreiherr von Fürstenberg (1737-1761)
1.3.3 Die Multiplikatoren
1.3.3.1 Die Jesuiten
1.3.3.2 Die Lehrer
1.3.3.3 Die Amtleute

2. Der Prozess der Umsetzung der Ideale des Tridentinums im Niederstift
2.1 Das ideale Priesterbild des Konzils von Trient
2.1.1 Das Priesterbild des Guten Hirten
2.1.2 Die Übernahme des neuen Priesterideals im Niederstift
2.1.3 Die Visitation als Instrumentarium zur Disziplinierung des Klerus
2.1.4 Die Visitationspraxis
2.2 Die Fragenkataloge
2.2.1 Zweck, Stil und Aufbau von Interrogatorien
2.2.2 Die in den Fragenkatalogen des Nicolartius enthaltenen Prämissen
2.2.3 Die Rückschlüsse aus der Visitationspraxis anhand der Interrogatorien
2.3 Der Vergleich der Konfessionalisierung zwischen dem Niederstift Münster und dem Hochstift Osnabrück
2.3.1 Der Stand der Konfessionalisierung im Bistum Osnabrück 1624/25
2.3.2 Das Beispiel des Kirchspiels Schledehausen
2.3.3 Die weitere Entwicklung der Pfarrgemeinde Schledehausen
2.3.4 Der Vergleich der Visitationen Lucenius` im Hochstift Osnabrück und der Generalvikare Hartmann und Nicolartius im Niederstift

3. Verschiedene Ansätze der Forschung
3.1 Die kritische Auseinandersetzung mit den Ansätzen der Mentalitätsgeschichte
3.2 Die Voraussetzung: Konfessionstrennende Merkmale beim Bestattungs- und Ehedekret
3.3 Die Untersuchung der vorgefundenen Mentalität
3.4 Wie wurden die Initiativen der Visitatoren bei der Bevölkerung aufgenommen?
3.4.1 Die verschiedenen Formen des Widerstands und die Darstellung des Protests
3.4.2 Abklingender Widerstand
3.4.3 Instrumente des religiösen Wandels
3.4.4 Der Wandel des Bekenntnisses
3.5 Der Erfolg des konfessionellen Wandels
3.5.1 Die Bestandsaufnahme der Kommunikantenzahlen unter Franz Wilhelm von Wartenberg
3.5.2 Der Status animarum von Vechta 1703
3.5.3 Der Status animarum im Kirchspiel Meppen von 1749

4. Fazit und abschließende Bemerkungen

5. Anhang
5.1 Denkschrift des Generalvikars Dr. Hartmann über seine Visitationen im Niederstift Münster von 1613 – 1615
5.2 Visitationsakten 1 (1613-1615) 153
5.3 Visitationsakten 2 (1616) 180
5.4 Visitationsakten 4 (1618) 183
5.5 Visitationsakten 5 (1619) 188
5.6 Visitationsakten 6 (1620) 193
5.7 Visitationsakten 7 (1622/24) 199
5.8 Visitationsakten 8 (1625) 203
5. 9 Visitationsakten 9 (1630) 212
5.10 Visitationsakten 10 (1631/32) 218

6. Quellen- und Literaturverzeichnis 219

Einleitung

„Als wir den elenden und beklagenswerten Zustand der Kirchen und Untertanen vortrugen, befahl seine leidende Hoheit mir seinem Vikar, dass ich alle Sorgfalt beim Reformieren anwenden solle und sobald wie möglich in diesen Kirchen die Prediger entfernen und durch katholische Priester ersetzen solle.“[1]

Dieses Zitat aus der Denkschrift des Generalvikars Hartmann über seine Visitationen 1613- 1615 ist exemplarisch für die Thematik dieser Arbeit und auch für die Person des Ferdinand von Bayern (1577-1650). Sein Anliegen war es, die für die katholische Kirche schwierigen Verhältnisse im nördlichen Teil seines Bistums positiv zu verändern. Das Hauptziel Ferdinands war die Wiederaufrichtung der katholischen Religion in seinem Herrschaftsbereich. Für das Gebiet des Niederstifts Münster erhielt sein Generalvikar Hartmann daher einen eindeutigen Auftrag. Diese Anweisung Ferdinands gibt Dr. Hartmann gleich zu Beginn seiner Aufzeichnungen wieder:

„Es beginnt das Protokoll und die Erörterung, auf welche Weise zur Zeit des durchlauchtigsten und gesegneten Fürsten und Herren Ferdinand, des Kölner Erzbischofs und Bischofs von Münster, der katholische Gottesdienst in den Kirchen des Emslandes wiederhergestellt werde.“[2] Welchen hohen persönlichen Stellenwert der münstersche Landesherr seinem Reformvorhaben beimaß, lässt sich daran erkennen, dass er mehrere Male persönlich ins Niederstift kam, um sich von den Fortschritten vor Ort zu überzeugen und seinem Generalvikar wichtige Impulse zu geben. So ermahnte der Fürstbischof den Generalvikar Hartmann bei seinem Besuch im März 1613 in Meppen, die lutherischen Prediger zu entfernen und durch katholische Priester zu ersetzen. Am 26. März nämlich war Dr. Hartmann von Meppen aus zu seiner ersten Visitationsreise aufgebrochen. Dabei sollte er die Geistlichen des Niederstifts auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen.[3]

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem konfessionellen Wandel im Niederstift von der dortigen Einführung der Reformation im Jahr 1543, den münsterschen Anstrengungen zur Wiederherstellung des Katholizismus bis zur beginnenden Verankerung der bischöflichen Gegenmaßnahmen in der Bevölkerung im Niederstift 1703/ 1749. Hauptsächlicher Gegenstand sind die Visitationen der beiden münsterschen Generalvikare Hartmann und Nicolartius.

Stand der Forschung

Gesellschaftlichen Wandel mittels der Handlungsfelder Religion und Herrschaft zu erkennen, hat sich in der Forschung in den unterschiedlichsten Konzepten niedergeschlagen. Die neuere kirchengeschichtliche Forschung verband den älteren Konfessionsbildungsbegriff mit dem frühneuzeitlichen Staatsbildungsprozess. „Der Begriff Konfessionalisierung soll dabei das Zusammenwirken dieser beiden Prozesse beschreiben und eine Entwicklung bezeichnen, die seit der Reformation abgelaufen ist und die Menschen zu Angehörigen verschiedener Konfessionen machte.“[4] Nach Freitag hat das Konfessionalisierungskonzept den Anspruch, nicht nur Aussagen über die Etablierung der Bekenntniskirchen und das Verhältnis von Kirche und Staat zu liefern, sondern gerade auch über die konfessionelle Prägung des einzelnen Gläubigen und seine Disziplinierung.[5] Kritisiert wird an den Konzepten der Konfessionsbildung und der Konfessionalisierung unter anderem, dass es arm an Kategorien sei, um die Rezeptionsbedingungen und -verläufe kirchlich-staatlicher Aktivitäten zu analysieren. Ein anderer geschichtlicher Ansatz zur Erklärung des Verhältnisses Staat, Kirche, Religion bzw. Frömmigkeit betrachtet Religion voll und ganz als kulturelles Phänomen: So konstatiert van Dülmen einen Gegensatz zwischen der Volksfrömmigkeit und der Lehre der Kirche, der im Laufe der Konfessionalisierung immer größer geworden sei. Dabei sei die Religiosität des einfachen Volkes Teil des sozialen Handelns, als Mittel der Lebenssicherung in der konkreten Arbeits- und Lebenswelt verankert gewesen.[6] Nach der Reformation sei eine Phase gekommen, in der die Volkskultur eine „religiös-soziale Disziplinierung“, eine Verchristlichung und Verkirchlichung erleben musste. Ein Vorwurf an dieses Konzept ist der des funktionalen Reduktionismus der Volkskultur auf ökonomisch-praktische Erfahrungszusammenhänge.[7]

Schmidt stellt in seinem Forschungsüberblick aus dem Jahr 1992 noch fest, dass das Interesse an Alltagsgeschichte vermutlich dazu führen werde, auch die „öde“ nachreformatorische Zeit stärker zu erforschen.[8] Schmidt formuliert damals, dass sie sogar besser als Höhepunkte wie die Reformation geeignet sei, die Rolle von Glauben und Religion für das Alltagsleben der Menschen erkennbar werden zu lassen. Schmidt forderte in seiner Kritik, die „Konfessionalisierung“ zu einem sozialgeschichtlichen Konzept auszubauen. Das Kardinalproblem lag für ihn darin begründet, den Grad der Verchristlichung zu messen: Wieweit prägte die Konfession die Gesellschaft und langfristig die Mentalität der Bevölkerung um?

Das Interesse an historischen Wahrnehmungs- und Sinnstiftungsweisen ist mittlerweile zu einem Spezifikum der so genannten „kulturalistischen Wende“ geworden. In der klassischen Sozialgeschichte mit ihrem Interesse an Strukturen, Prozessen und Institutionen blieben solche Fragestellungen nebensächlich.[9]

Zuerst soll kurz ein Einblick über die gegenwärtigen Positionen in der Forschung zur katholischen Konfessionalisierung geschaffen werden:

In seinem Sammelbericht über die Forschungsdebatte zur Konfessionalisierung bietet diese Auseinandersetzung Kaufmann zufolge „reiche Chancen, um eine dezidiert kirchenhistorische Perspektive auf den im Anschluss an Troeltsch als konfessionelles Zeitalter bezeichneten Epochenzusammenhang zu gewinnen, und nötigt die Kirchengeschichtswissenschaft zugleich, ihr Selbstverständnis zu reflektieren“.[10]

Die Tagung zur katholischen Konfessionalisierung, die Kaufmann bespricht, weist ihm zufolge eine in der Anlage mit dem Tagungsband zum Luthertum vergleichbare, die Ausstrahlung der tridentinischen Reformimpulse auf verschiedene geographische und soziale Kontexte und kulturelle Lebensbereiche berücksichtigende Gesamtperspektive auf.[11] Ziegler, so stellt Kaufmann in seinem Beitrag heraus, versucht bei seiner Darstellung der konfessionellen Entwicklung in katholischen Territorien die innere politische Struktur der Territorialverfassung, die geographische Lage, die Beziehung von Territorien und die spezifische Papstbindung einer Region als strukturierende Merkmale einer katholischen konfessionellen Typologie zu berücksichtigen.[12]

Mit welchen Theorieangeboten wird gegenwärtig Religionsgeschichte betrieben, die die Adaptionsprozesse der Konfessionalisierung bei den Gläubigen erfasst?

Einer dieser Herangehensweisen ist die Mikrohistorie:

Darunter ist eine Verfahrensweise zu verstehen, die vornehmlich handlungsorientiert ist und daher primär vom historischen Subjekt als Akteur der Geschichte auszugehen pflegt. Als Makrohistorie lässt sich dagegen ein vorrangig strukturorientierter Zugang zur Geschichte charakterisieren.[13] In der deutschsprachigen Sozialgeschichte der siebziger und achtziger Jahre sind die Beziehungen zwischen Handeln und Struktur nach von Greyerz einer Art „Verdinglichung“ der Strukturen geopfert worden, so dass „Strukturen und Prozesse selber die Qualitäten – anonymer – Akteure gewannen, allerdings bei gleichzeitigem Verlust des Bezugs zum Menschen als eigentlichem Akteur der Geschichte.“[14] Die Verdinglichung von Strukturen führte nach Greyerz dazu, dass diese gerne als eine dem Erkenntnisprozess vorgelagerte und daher „objektiv“ existierende Qualität von Geschichte betrachtet worden sind. Aus der Sicht der historischen Anthropologie und der neueren Mentalitätsgeschichte gelte dabei das vorrangige Erkenntnisinteresse der Historiker den Phänomen und Prozessen der Vergangenheit, denen sie Kulturbedeutung in Bezug zur eigenen Gegenwart beimäßen. „Aus der unübersehbaren Fülle und Komplexität gewesenen Lebens isoliert er (= der Historiker) Ereignisfolgen, Motivstränge und Inter-aktionskontexte und setzt aus ihnen, indem er Anfänge und Endpunkte bestimmt und ihnen einen sinnvollen Zusammenhang unterstellt, >Geschichten< zusammen.“[15]

Auf dieser Basis könne ein Überblick zu einem bestimmten Aspekt der Vergangenheit Gestalt annehmen.

Das Verhältnis von Makro- und Mikrohistorie gestaltet sich folgendermaßen:

Nach Ansicht von Greyerz brauchen sich Mikro- und Makrohistorie keineswegs gegenseitig auszuschließen. Sie sind im Gegenteil aufeinander angewiesen. Vorausgesetzt wird freilich, dass Struktur und Prozess sich gegenüber dem menschlichen Handeln und den historischen Ereignissen nicht unter der Hand verselbstständigen, sondern dass Strukturen gewissermaßen als Rahmenbedingungen des Agierens historischer Akteure verstanden werden, die selbst durch Handlungsvorgänge geschaffen und durch diese gegebenenfalls auch verändert werden können.[16]

Dies trifft auch hinsichtlich des kulturellen Wandels zu, dem das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt.

Für von Greyerz nimmt der kulturelle Wandel im Zuge der Frühen Neuzeit schichtspezifische Züge an, d. h. er folgt zunehmend schicht- und gruppen-spezifischen „Fahrplänen“ der Veränderung.

Als einer der Auswirkungen der kulturalistischen Wende in der Geschichtswissenschaft erfolgte der Aufstieg der Historischen Anthropologie. Zentral für die Historische Anthropologie ist ein umfassender Kulturbegriff. Danach stellt sich Kultur als bedeutsame historische Triebkraft dar. Kulturelle Differenzen und Gegensätze – der Kampf um die Bedeutungen – sowie Wandlungsprozesse kennzeichnen die Dynamik der Kultur.[17]

Holzem zufolge werde erst jetzt dieser Kulturbegriff auf den katholischen Bereich ausgedehnt.

Diese Defizite seien nach Holzem auch in neueren Publikationen greifbar und weisen ihm zufolge drei Tendenzen auf: Zuerst werde in der Forschung Kulturentwicklung vorwiegend im Protestantismus, in Anlehnung an Max Weber, erwartet, gesucht und gefunden.[18] Zudem fasse die mit so genannter Catholica beschäftigte (Kirchen-) Geschichtsschreibung die Frühneuzeit häufig institutionen- oder personen-geschichtlich auf. Es fehle die sozial-, mentalitäts- oder alltagsgeschichtliche Rückbindung der Prozesse. Schließlich seien die Medien katholischer Konfessionalisierung bisher unzureichend erfasst.

Die Visitationsforschung als ein Medium katholischer Konfessionalisierung hat dabei folgendes zu leisten:

Nach der Interpretation dieser Quellen sollten einigermaßen gesicherte Urteile über den tatsächlichen Bekenntnisstand und die Praxis des kirchlich-sittlichen Lebens der entstehenden Konfessionen getroffen werden.[19]

Bei der Behandlung der Visitationen hat es nach Holzem jedoch punktuelle und durch die obrigkeitliche Perspektive gefärbte Ergebnisse gegeben, denen andere, negative Beurteilungen unvermittelt gegenübergestanden hätten. So erschien in neueren Sammelbänden zur Volksfrömmigkeit der frühen Neuzeit bisweilen ein „grobes, unbändiges Volk“ als statischer Widerpart der Visitations- und Reformbemühungen.[20]

Zur Forschungslage über die konfessionellen Ereignisse des Niederstifts ist folgendes relevant:

Die ältere regionale Forschung zu den Akten der Generalvikare Hartmann und Nicolartius war stark durch die die konfessionellen Gegensätze des 19. Jahrhunderts geprägt. Die katholischen Autoren der damaligen Zeit fassten die lutherische Zeit im Niederstift als ein großes Unglück auf und der Beginn der Weichenstellungen Ferdinands von Bayern markierte für sie den Ausgangspunkt der Rechristianisierung.[21]

Niemann war der erste Autor dieser Richtung, der die Visitationsberichte des Generalvikars Dr. Hartmann auswertete.[22] Als bedeutend gilt bis heute die gegen Ende des letzten Jahrhunderts erschienene fünfbändige Geschichte der katholischen Pfarreien im Herzogtum Oldenburg des Vechtaer Strafanstaltsgeistlichen Willoh.[23] Seine umfassende und detaillierte Darstellung stützte sich unter anderem auf Quellen aus dem Offizialatsarchiv Vechta, doch werden Belege von ihm im Allgemeinen nur genannt, aber nicht genau angegeben.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts begann man sich erneut für die Akten der Generalvikare Hartmann und Nicolartius zu interessieren. Werner Schwegmann arbeitete die Visitationsberichte systematisch auf, ohne jedoch den konfessionellen Ist- Zustand von vor 1613 zu betrachten.[24] Hachmöller beschäftigte sich in zwei Aufsätzen mit den konfessionellen Veränderungen im Oldenburger Münsterland während der Reformation und der Rekatholisierung.[25] Unger widerlegte in seiner Dissertation die negative Betrachtung der Reformationszeit im Niederstift aus Sicht der älteren münsterisch-katholischen Geschichtsschreibung. Durch die im Jahr 2005 fertig gestellte Edition der Handschrift 28 von Lackmann erschloss sich diese Thematik schließlich einer breiteren historisch interessierten Öffentlichkeit.

Kritik an der Forschung

Aufgrund der breiten Kritik an der Konfessionalisierung in der Forschungslandschaft ist es notwendig, sich auf einige Punkte zu beschränken:

Nach Holzem zeigt sich, „dass gerade der Übergang vom religionsgeschichtlichen Paradigma der Konfessionsbildung zum gesellschaftsgeschichtlichen Paradigma der Konfessionalisierung und die Weiterung des letzteren zur Fundamentalkategorie bzw. zum Kardinalprozess der europäischen Neuzeit massive funktionale Zuordnungsprobleme der jeweils wirksamen Teilprozesse und Einzelereignisse, Gruppen und Institutionen und nicht zuletzt der Periodenabgrenzungen und -übergänge aufwirft.“[26] Diese Zuordnungsprobleme seien entstanden, weil der „Mainstream der Konfessionalisierungsthese, wie er am Beispiel der deutschen Territorien entwickelt worden ist, (…) gerade die Aufhebung nichtherrschaftlicher Zusammenschlüsse einer Untertanengesellschaft erhebt.“[27] Holzem zieht daraus den Schluss, dass das letzten Endes säkulare Erklärungsziel die Fülle der Beziehungen von Religion, Politik und Gesellschaft nicht abbilden könne. Das Modell wirke zu starr und zwinge dazu, je nach Untersuchungsgegenstand gegenläufige Ausschlüsse vorzunehmen. Er bringt seine Kritik folgendermaßen auf den Punkt:

Konfessionalisierung betone in ihrer Ergebnisbezogenheit die relative Einheitlichkeit der westeuropäischen Modernisierung und achte deren innere auch christentumsgeschichtliche Fragmentierung und Widersprüchlichkeit eher gering.[28]

Was sind die Konsequenzen aus diesen Schlussfolgerungen Holzems?

Holzem argumentiert in der Frage eines angemessenen „Etatismus“ in der Konfessionalisierungsforschung folgendermaßen: „Es kann kein unangemessener `Etatismus` sein, auf der (wie immer gearteten und welche Konsequenzen jeweils auch zeitigenden) Beteiligung politischer Instanzen an der katholischen Konfessionalisierung als einer Voraussetzung ihrer Breitenwirksamkeit zu bestehen.“[29] Gleichzeitig warnt er vor einer institutionengeschichtlichen Engführung, auf die sich eine geforderte Perspektivenerweiterung auf lokale Strukturen und Prozesse hilfreich auswirke.[30]

Kurz gefasst erklärt Holzem den konfessionellen Wandel aus dem Angebot der Religion heraus, in Nöten und Bedrängnissen der Zeit zu helfen. Die christliche Heilshoffnung des Dorfes war damit auch der Anknüpfungspunkt einer intensivierten religiösen Praxis. So sei die Bereitschaft der Gläubigen entstanden, sich der Zucht der Kirche zu unterwerfen und sich selbst in den Wandel mit einzubeziehen.[31] An anderer Stelle wird auf Holzem zur Erklärung der Aneignung religiöser Praxis seitens der Bevölkerung eingegangen werden.

Bei der Erforschung der kirchlichen Leitbilder nach dem Konzil von Trient können folgende Forschungsdesiderate festgehalten werden:

Über die Mechanismen der Durchsetzung des tridentinischen Priesterbildes bei den Klerikern und die Rezeption priesterlicher Spiritualität in den Gemeinden besagen die bisher veröffentlichten Arbeiten wenig.[32]

Die zentralen Fragen dieser Untersuchung lauten:

Wo setzten die Visitatoren bei ihrer Arbeit an?

Welche Mechanismen besaß die Kirche, um aus einer schon bedrängten, isolierten Lage im Niederstift durch die Einführung und Umsetzung der Reformen den Wiederaufstieg zu schaffen?

Welche Rückschlüsse lassen sich aus der Rezeption des tridentinischen Priesterbildes im Niederstift ziehen?

Was waren die Instrumentarien, die den konfessionellen Wandel und die Änderung der mentalen Struktur der Bevölkerung bewirkten?

Wie lässt sich lutherisches Bewusstsein im Niederstift finden?

Wie konnten die Visitatoren beziehungsweise die Akten selber diesen Wandel im Niederstift beeinflussen?

Inwieweit waren nach dem Dreißigjährigen Krieg bei den Bestandsaufnahmen unter Franz Wilhelm von Wartenberg die Kommunikantenzahlen als Beleg für die Verankerung der münsterschen Initiativen in der Bevölkerung gleich geblieben oder sogar gestiegen?

Welchen Einfluss und welche Ziele verfolgten die handelnden Personen?

Das Untersuchungsgebiet ist eine Region, die vergleichsweise spät, nämlich 1613, den Beginn der katholischen Konfessionalisierung erlebte.[33] Durch diesen späten Beginn begründet ist die Umsetzung der konfessionellen Aktivitäten unter Ferdinand von Bayern relativ gut an den Visitationsakten ablesbar.

Die Relevanz des Themas

Nach Abschluss des konfessionellen Wandels entstand ein besonderer soziokultureller Raum Nordwestdeutschlands. Das ehemalige Niederstift Münster definiert sich heute als katholische Enklave im Bundesland Niedersachsen und sieht sich, was den später oldenburgischen Teil des Niederstifts angeht, als Teil des Münsterlandes. Begründet wird dies mit den historisch- kirchlichen Verbindungen zum einstigen Fürstbistum Münster.[34] Das Fundament, das Ferdinand von Bayern mit der Rekatholisierung legte, führten der Osnabrücker Fürstbischof Franz Wilhelm von Wartenberg und der Nachfolger Ferdinands in Münster, Christoph Bernhard von Galen, fort. Begründet wurde damit jene innere Katholizität, die bis heute prägend für das Milieu des heutigen Emsland/Südoldenburg ist.[35] Dieses katholische Milieu, das als Verkörperung des Traditionellen und als Verteidigungsinstanz gegen die Moderne schlechthin gilt, war einer der wenigen Bereiche, die der Herrschaft und dem System des Nationalsozialismus partiell etwas entgegen zu setzen hatten.[36] Das katholische Milieu in der Gegenwart, dessen Wandel und seine sozioökonomischen Auswirkungen auf die Region werden im Ausblick beleuchtet.

Herangehensweise

Aus den oben besprochenen Ansätzen wurde die Mikrogeschichte gewählt. Die Mikrogeschichte ist methodisch zu einem Kennzeichen der Historischen Anthropologie geworden.[37] Mikrohistorische Arbeiten wollen nicht Details im Ganzen, sondern Details des Ganzen erfassen und an kleinen Räumen oder Einheiten

das Ineinandergreifen verschiedener und umfassender Wirklichkeitsbereiche, überhaupt Lebenszusammenhänge aufzeigen, die makroanalytisch überhaupt nicht fassbar sind.[38] In seiner großen „Lokalgeschichte“ über Laichingen schrieb Hans Medick 1996, dass der entscheidende Erkenntnisgewinn mikrohistorischer Verfahren darin bestünde, dass durch die möglichst vielseitige und genaue Durchleuchtung historischer Besonderheiten und Einzelheiten __vor allem auf der Ebene der Alltäglichkeit menschlichen Verhaltens__Gleichzeitigkeiten und Ungleichzeitigkeiten kultureller, sozialer, ökonomischer und politischer Momente in den Blick geraten.[39] Diesem Verfahren kommt es darauf an, „in der Detailgeschichte der einzelnen Lebensläufe, der spektakulären oder weniger spektakulären Ereignisse und Handlungen kleiner, alltäglicher Geschichte(n), der religiös-kulturellen Vorstellungen und Einstellungen, aber auch der Gegenstände der materiellen Kultur sowohl deren Einbindung in die lokalen Verhältnisse als auch in die Geschichte umfassenderer Zusammenhänge auf die Spur zu kommen.“[40] Auf das Thema bezogen soll nun die Verfahrensweise erläutert werden:

Welche Rolle Gefühle, religiöse Praktiken und Einstellungen im Leben der Menschen spielten, lässt sich nur im überschaubaren Rahmen feststellen. Wie nahmen die Menschen die verschiedenen Maßnahmen und Neuerungen wahr? Die Visitationsakten bieten sich als Untersuchungsgebiet an, weil durch sie die lokale Situation in den Pfarreien die ansonsten anonyme allgemeine Kirchengeschichte veranschaulicht.

Für die Verwendung eines mentalitätsgeschichtlichen Ansatzes muss folgendes Quellenproblem bei den Visitationsakten herausgestellt werden. Zur Mentalität des Klerus, auch über den Widerstand des Adels und der städtischen Führungsschichten lassen sich gesicherte Aussagen treffen. Den Erfolg des mentalen Wandels aber aus Sicht der Bevölkerung darzustellen, lässt sich anhand der Protokolle und Berichte schwerer nachweisen. Die verwendeten Quellen, sowohl die Visitationsakten als auch die Seelenstandsregister sind aus obrigkeitlicher Anordnung entstanden. Egodokumente, die diese Mentalität erklären könnten, finden sich insbesondere in den Visitationsakten nur dergestalt, dass besonders die negativen Äußerungen und der Widerstand Einzelner spezifiziert von den Visitatoren aufgenommen werden. Positives dagegen wurde nicht aufgezeichnet.

Methodik

Im Zentrum dieser Arbeit stehen die münsterischen Visitationen der Generalvikare Hartmann und Nicolartius in den Jahren 1613-1631. Aufgrund der oben beschriebenen Relevanz des Themas erfolgte die Quellensuche. Nach der Empfehlung Prof. Hanschmidts aus Vechta kam es zur Auswahl dieser Quellensammlung über die Visitationen, die von Heinrich Lackmann im Jahr 2005 aus den Akten des Bistumsarchiv in Münster zusammengestellt und transkribiert worden sind.

Zu unterscheiden ist bei dem Begriff „Visitationsakten“ zwischen Visitationsprotokollen und Visitationsberichten.

Das Visitationsprotokoll beinhaltet die schriftliche Wiedergabe der Erhebungen des Visitators zur Lage in den einzelnen Pfarreien. In seiner strengen Form wird es mittels eines Fragenkatalogs und eines Notars vorgenommen und von ihm offiziell beglaubigt. Ein Visitationsprotokoll im eigentlichen Sinn, durch einen Interrogatorienkatalog formalisiert und von einem Notar beglaubigt, bieten die Visitationsakten der Handschrift 28 nur für das Jahr 1625 (auf fol. 263-287).[41]

Nach der eigenen Übersetzung der edierten Quelle wurden andere Sekundäranalysen herangezogen: Zu nennen sei hier nur Willohs Studie über die Geschichte der katholischen Pfarreien im Herzogtum Oldenburg. Um Belege für die Verankerung der katholischen Konfession in der Bevölkerung zu finden, wurden zusätzlich serielle Quellen, so genannte Statusberichte, herangezogen. Vorgegangen wird bei dieser Arbeit nach folgendem Muster:

Nach dem zeitlichen Beginn der konfessionellen Veränderungen wird untersucht, wo die Visitatoren bei ihren Aktivitäten ansetzten.

Ausgewertet werden dabei anhand der Berichte und vor allem der Fragenkataloge das delinquente Verhalten der Pfarrer und ihre Verstöße gegen das tridentinische Priesterideal. Dabei fließen sowohl die Disziplinierungsmaßnahmen der Visitatoren, die religiöse Praxis der Gemeinden und der Zustand der Kirchen in die Untersuchung mit ein. Neben den Pfarrern werden die anderen beteiligten Gruppen so weit möglich hinsichtlich ihrer Konformität gegenüber den katholischen Normen in die Analyse mit einbezogen. Die Untersuchung des konfessionellen Wandels besteht aus vier Untersuchungsblöcken: Die erste Phase beschreibt das vorgefundene lutherische Bekenntnis in der Zeit von 1543-1613, die zweite, die beginnende Verankerung der katholischen Konfession in der Zeit der münsterschen Visitationen von 1613-16131/32. In einem kleineren Teilabschnitt erfolgt eine Bestandsaufnahme der Kommunikantenzahlen aus den Wartenbergschen Visitationen nach dem Dreißigjährigen Krieg für die Ämter Cloppenburg und Vechta. Im letzten Block wird die Konsolidierung des katholischen Bekenntnisstandes in der Bevölkerung anhand der Osterkommunikantenzahlen aus den Seelenstandsregistern der münsterschen Zeit des 18. Jahrhundert untersucht.

Die Ausführungen über die Veränderungen folgen allgemein dem Schema: Ablehnung__ vorsichtige Akzeptanz__ Annahme des Wandels.

Der Aufbau der Arbeit

Im 1. Kapitel wird der historische Rahmen des Untersuchungszeitraumes erläutert. Danach schließt sich die Schilderung der Ereignisse im historischen Kontext an. Nachdem die handelnden Personen und Ereignisse näher vorgestellt worden sind, wird im 2. Kapitel der Vorstellung der Visitatoren bezüglich der Umsetzung des tridentinischen Priesterbildes und der katholischen Normen vor Ort nachgegangen. Das 2. Kapitel endet mit einem kurzen Vergleich der Visitationen im Hochstift Osnabrück und dem Niederstift Münster. Daran schließt sich die Wahrnehmung der Reformbemühungen an. Um diesen Wandel zu untersuchen, werden theoretische Vorüberlegungen angestellt. Im 3. Kapitel wird der konfessionelle Wandel, wie oben ausgeführt, in vier Phasen vorgestellt. Am Ende stehen eine Zusammenfassung der Ergebnisse und ein kurzer Ausblick in die Gegenwart.

1. Der historische Kontext

Einführung der Reformation und lutherische Bekenntnisbildung im Niederstift Münster

Wie sind die Zustände im Niederstift vor Beginn der Reformation zu charakterisieren?

Das Niederstift Münster war im Spätmittelalter in den Besitz der Bischöfe von Münster übergegangen. Sie beerbten die Grafen von Ravensberg und profitierten vom Sieg über die Grafen von Tecklenburg im Emsland wie auch im Osnabrücker Land. Dem Osnabrücker Bischof blieb nur die geistliche Herrschaft.[42] Diese Trennung zwischen der Ausübung der geistlichen Jurisdiktion durch Osnabrück und der bei Münster liegenden weltlichen Befehlsgewalt wurde erst 1668 unter dem Münsteraner Bischof Christoph Bernhard von Galen beendet. Das Niederstift bestand zur Zeit der Reformation aus dem Amt Meppen, das das mittlere und nördliche Emsland und den Hümmling umfasste, sowie aus den Ämtern Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen. Auch Delmenhorst gehörte kurzfristig dazu.[43]

Die tief greifende Erschütterung der alten Kirchenordnung, die in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts von den Lehren Martin Luthers ausging, erfasste bereits zu dem Zeitpunkt einige angrenzende Territorien des Niederstifts.[44]

Im Niederstift stellte sich die kirchliche Situation folgendermaßen dar:

Die meisten Geistlichen lebten im Konkubinat und etliche der besser dotierten Pfarrstellen wurden nicht von ihren Inhabern, sondern meist von schlecht ausgebildeten Vizekuraten versehen.

Die entscheidende Persönlichkeit, die die Reformation im Niederstift vorantrieb, war Fürstbischof Franz von Waldeck. Dieser hatte zunächst 1530 den Mindener Bischofsstuhl erworben und konnte sich 1532 auch bei den Bischofswahlen in Münster und Osnabrück durchsetzen. Damit war Franz von Waldeck Landesherr des ganzen und zugleich geistliches Oberhaupt des größten Teils des Niederstifts. Sein Versuch, im Hochstift Münster 1541 eine Kirchenreform in Gang zu bringen, scheiterte am Widerstand der Landstände. Im Hochstift Osnabrück dagegen hatte er Erfolg:[45]

Franz von Waldeck kam dabei der Stadtrat von Osnabrück zur Hilfe, der Ende des Jahres 1542 den aus Quakenbrück stammenden Lübecker Superintendenten Hermann Bonnus für die Einführung der Reformation in Osnabrück hatte gewinnen können.[46] Bonnus soll mit seiner Familie am 25. Januar 1543 in Osnabrück angekommen sein und am 2. Februar mit seiner Predigttätigkeit in der Marienkirche, am 4. Februar in der Katharinenkirche, bald danach im Augustinerkloster, begonnen haben, das seit 1542 im Besitz der Stadt war.[47] Noch im selben Jahr wurde Bonnus von Franz von Waldeck mit der Durchführung der Reformation im Stiftsgebiet beauftragt.[48] Dieser arbeitete zwei Kirchenordnungen aus, eine für die Stadt Osnabrück, und eine für die Landkirchen des Hochstifts Osnabrück. Diese sollte auch im Niederstift Münster Gültigkeit haben.[49] Die Kirchenordnung für die Stadt, auf der Grundlage der Lübecker Kirchenordnung von 1531 angefertigt, stellte er im März/April 1543 fertig. Der Bischof bestätigte sie am 11. Mai.[50] „Anschließend fertigte Bonnus im Auftrag des Fürstbischofs eine <Kerckenordnung vor de Landkercken des Stifts Osenbrugge> an. (…)

Diese Landkirchenordnung regelt im Wesentlichen den Katechismusunterricht, Taufe, Eheschließung und Begräbnis, die Form des Abendmahls, die Begehung der Sonn- und Feiertage und den Verlauf des Gottesdienstes. Ferner enthält sie Bestimmungen zur Besoldung der Pastoren und die ausdrückliche Aufforderung an die Geistlichen, sich Ehefrauen zu nehmen und Familien zu gründen.“[51]

Nach Unger lassen sich die Ereignisse des Jahres 1543 weder als territoriale Reformation noch als Bischofsreformation bezeichnen, sondern als von ihm so genannte überterritoriale Fürstenreformation, deren bischöflicher Protagonist die für seine Zwecke nützlichen institutionellen Mittel einsetzte, ohne auf geistlich-kirchliche Zuständigkeiten zu achten.[52] Unger bezeichnet die Osnabrücker Fürstenreformation im Rahmen der westfälischen Bistümergeschichte auch als die erste religionspolitische Maßnahme im Zeichen frühabsolutistischer Bestrebungen. „Landstände und insbesondere die Domkapitel blieben ungefragt, selbst die Diözesangrenzen, anders als die übrigens die Territorialgrenzen, unberücksichtigt.“[53]

Wie geschah nun konkret die Einführung der Reformation im Niederstift?

Den Drost des Amtes Cloppenburg erreichte Anfang Juli 1543 ein Brief aus der bischöflichen Residenz zu Fürstenau, der an ihn als Drost des Amtes Cloppenburg und seinen Rentmeister Hermann Kock adressiert war.[54] In diesem Befehl an die bischöflichen Amtleute in Cloppenburg wies Franz von Waldeck diese beiden an, allen Pastoren des Amtes den Befehl zu erteilen, am 6. Juli in Vechta zu erscheinen, um dort „mit godtlicher Verleihung von heren magister Hermanno Bonno ein christliche Reformation und unsere weitere meinung vorerst antohoren und sich von ihme examiniren und unterrichten to laden“.[55]

Orientierung und Reaktion der Pastoren des Niederstifts auf die Reformation

Die Instruktion des Bischofs Franz von Waldeck an die Amtleute zu Cloppenburg weist darauf hin, dass am 6. Juli 1543 sämtliche Pastoren des Amtes Cloppenburg von Herrmann Bonnus examiniert und unterrichtet worden sind. Da die Versammlung in Vechta stattfand, kann man davon ausgehen, dass auch die Benefiziaten und Vizekuraten der Pfarren des Amtes Vechta anwesend waren.[56]

Über die unmittelbare Reaktion der Geistlichen auf die Reformation und die Instruktion durch Hermann Bonnus ist ebenfalls nichts überliefert. Die Reformation traf offenbar in den Pfarreien und bei den Pastoren auf Akzeptanz: Nun war die Lebensgrundlage der Pastoren durch die Bestimmungen der Kirchenordnung unabhängig von den nun wegfallenden Einnahmen aus Memorienstiftungen gesichert; und manch einem dürfte die Entscheidung für die Reformation angesichts der Möglichkeit, seine Konkubine nun als rechtmäßige Ehefrau annehmen zu können, sehr leicht gefallen sein.[57]

Die Reaktionen aus den Gemeinden auf die Reformation

In der Geschichte der meisten Pfarreien, so Unger, lässt sich für die Zeit um 1543 offenbar nichts Auffälliges feststellen. Hoffmann stellt aber immerhin fest, dass in Krapendorf 1546 eine alte Verpflichtung über die Lieferung des Messweines den neuen Verhältnissen angepasst wurde. Hintergrund war der durch die Einführung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt deutlich gestiegene Bedarf an Wein. Kurioserweise sollte die neue Vereinbarung solange gelten, bis eventuell__ „ dat der Almechtige umme Christi Willen sture- de Christlige Reformation, so hir upgerichtet wurde, affgestalt und na papistischer wise de Kerckendenst worde“ __ wieder angeordnet werden.[58]

Die Seelsorge in den Pfarreien gewann aber nur langsam an Kontinuität, denn das alte System der Pfründenhäufung und die Unsitte der Ortsabwesenheit der Pfründeninhaber waren noch ungebrochen. Das Osnabrücker Domkapitel hatte nie aufgehört, bei Stellenbesetzungen mitzureden; denn seine Rechte waren zwar durch die Reformation des Landesherren angetastet, aber nie offen eingeschränkt worden.

Schäfer konstatiert, dass nach dem landesherrlichen Reformationsbefehl konfessionelles Bewusstsein in den Gemeinden nicht nachfolgte. Das lutherische Bewusstsein sei erst aktualisiert worden, als zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Territorialherrschaft die konfessionelle Konfrontation herbeiführte.[59]

Die ungeregelte Reformation im Niederstift Münster

Die oktroyierte Reformation des Franz von Waldeck fiel so schon nach wenigen Jahren in sich zusammen:

Auslöser war die Niederlage des Schmalkaldischen Bundes in der Schlacht von Mühlberg 1547.[60] Bischof Franz wurde gezwungen, die Reformation im Bistum rückgängig zu machen. Er verpflichtete sich, „alle ketzerei und ihre authoren mit vernichtung der ingefoerter Bondescher Reformation“[61] abzuschaffen.

Da der Fürstbischof aber weiter der lutherischen Lehre zugetan war, waren von ihm keine ernsthaften Maßnahmen zur Wiederherstellung der alten kirchlichen Zustände zu erwarten. Schon hier stießen die Möglichkeiten der Osnabrücker Domherren auf unüberwindbare Grenzen. Als besonderes Hemmnis stellte sich das Gegeneinander der nicht eindeutig voneinander abgegrenzten weltlichen und geistlichen Jurisdiktionsrechte heraus. Die Mitglieder des Domkapitels machten nach 1548 zunehmend die Erfahrung, dass die Weltlichen in ihre geistliche Gerichtsbarkeit eingriffen. Die Bischöfe selbst hatten diese Entwicklung begünstigt: So hatte Franz von Waldeck sich seiner Amtleute bedient, um 1543 an den Domkapiteln von Osnabrück und Bremen vorbei durch Hermann Bonnus im Niederstift die Reformation einführen zu lassen. Die grundsätzliche Wiederherstellung des alten Rechtszustandes vermochte die Verhältnisse im Niederstift nicht zu ändern.[62]

So konnten sich die kirchlichen Verhältnisse relativ freizügig weiter in die Richtung von Bonnus entwickeln: Eine Schlüsselstellung nahmen hierbei die Adligen des Niederstifts ein. Trotz ihres Traditionsbewusstseins öffneten sie sich der Reformation nachhaltig, so dass sie auch der Gegenreformation des 17. Jahrhunderts erfolgreich Widerstand leisteten. Dennoch brachte auch der evangelische Adel des Niederstifts seine Söhne weiterhin gerne auf den gut dotierten Pfründen der Domkapitel und seine Töchter in vornehmen Klöstern unter.

Erst seit den siebziger Jahren, als die Pfarrer sich vermehrt gegen den tridentinischen Eid wehren mussten, wuchs das konfessionelle Bewusstsein. Infolgedessen besuchten in den letzten Jahrzehnten die Pfarrer des Niederstifts für das Theologiestudium vornehmlich die 1576 gegründete Universität Helmstedt.[63] Die protestantischen Geistlichen bemühten sich erfolgreich, in ihren Gemeinden gute Seelsorger zu sein. Nur so sei es erklärlich, dass sie über ihre Absetzung hinaus über starken Rückhalt in den Gemeinden verfügten.[64]

Grundlagen katholischer Konfessionalisierungspolitik im Bistum Münster

Die katholischen Kraftreserven, die die Fortentwicklung einer protestantischen Kirchenorganisation verhinderten, stammten seit den 1560er Jahren aus den Quellen des Konzils von Trient.[65] Gerade in seinen dogmatischen Entscheidungen durch das Rechtfertigungsdekret und die Lehre von den sieben Sakramenten, in seinen Reformdekreten vor allem durch die Verordnungen zur Residenzpflicht, zur Pfründenakkumulation sowie zum Zölibat wirkte das Konzil von Trient in das religiöse Leben hinein und lieferte einer erneuerten katholischen Identitätsbildung die Grundlage. In Münster waren die aus dem Tridentinum hervorgegangenen Selbsterneuerungskräfte lange Zeit von den Bischöfen nicht ernsthaft gefördert worden. So hatte sich Franz von Waldeck stets aus einer persönlichen Teilnahme am Konzil herausgewunden.[66]

Kirchenpolitische Aktivitäten von Münsteraner Bischöfen waren nach dem „fragmentarischen Reformationsversuch“[67] Franz` von Waldeck kaum vorhanden.

Seit 1555 mit dem Augsburger Religionsfrieden und dem geistlichen Vorbehalt fanden seine Nachfolger Wilhelm von Ketteler (1553-1557)[68] und Bernhard von Raesfeld (1557-1566) grundlegend neue Bedingungen vor. Der geistliche Vorbehalt stellte sicher, dass ein geistlicher Kurfürst, der die Konfession wechselte, auf sein Territorium verzichten musste. Wilhelm von Ketteler vertrat humanistisch-erasmianische Ansätze und war auf Ausgleich und Vermittlung zwischen den konfessionellen Fronten bedacht.[69] Am 3. Dezember 1557 verzichtete er auf sein Bischofsamt. Auch sein Nachfolger Bernhard von Raesfeld trat 1566 aus Gewissensgründen zurück.[70]

Bewegung kam erst wieder in die münstersche Kirche mit Johann von Hoya (1566- 1574)[71], der bereits seit 1553 als Nachfolger von Franz von Waldeck das Bischofsamt in Osnabrück in Osnabrück innehatte. Am 26. Oktober 1566 wurde er ebenfalls zum Bischof von Münster postuliert.[72] Johann von Hoya war zu dieser Zeit der einzige westfälische Fürstbischof, der durch Abhaltung von Synoden und Visitationen sowie durch Einführung des römischen Katechismus zumindest ansatzweise eine Erneuerung der Kirche mit den Mitteln des Trienter Konzils versucht hat.[73] Nach der Bestandsaufnahme durch die bischöflichen Visitationen in den Jahren 1571/73 sollte nach dem Willen Johann von Hoyas eine Reformsynode für die ganze Synode erfolgen. Doch nachdem er 1573 an schweren epileptischen Anfällen gelitten hatte, verstarb er im April des folgenden Jahres.[74]

Die Entscheidung für den Katholizismus im Bistum Münster 1585

Die wechselnden politischen Konstellationen des Nordwestens ließen Münster lange im Unbestimmten schwanken.[75]

Nach dem Tod Fürstbischofs Johann von Hoya wählte das münsterische Domkapitel den zwölfjährigen Herzog Johann Wilhelm von Kleve zum neuen Fürstbischof. Da es sich im Jahr 1575, nach dem Tod von dessen Bruder Karl Friedrich, des klevischen Erbprinzen, ergab, dass Johann Wilhelm die Nachfolge seines Vaters antreten und damit auf das Hochstift Münster verzichten würde, begann ein zehn Jahre währender „Wahlkampf“ um den Bischofsstuhl.[76] Der Tod des Fürstbischofs hatte das jetzt auch konfessionell gespaltene münsterische Domkapitel in die „schwerste Belastungsprobe seiner Geschichte“[77] gestürzt. Exogene Kräfte entschieden schließlich den Streit innerhalb des Domkapitels zugunsten des Katholizismus: Der Reformationsversuch des Erzbischofs Gebhardt Truchsess von Waldburg wurde letztlich durch eine konzertierte Aktion der bayerischen und habsburgischen Dynastien abgewendet. Schließlich investierten die beiden katholischen Vormächte, Bayern und Habsburg-Spanien, enorme Geldmittel, um das gespaltene Kölner Domkapitel zur Postulation Ernsts von Bayern (1585-1612) zu bewegen.[78] Nachdem der Lutheraner Heinrich von Sachsen-Lauenburg am 3. Mai 1585 gestorben war, wählte das Domkapitel nun einstimmig am 18. Mai den Katholiken Ernst von Bayern zum Bischof von Münster.[79] Zur Person Ernsts von Bayern lässt sich festhalten, dass Ernst der geistliche Stand gegen seinen Willen vom Vater aus politischen Erwägungen aufgezwungen worden war. Entgegen dem Trienter Residenzgebot hatte der spätere Bischof von Freising, Hildesheim und Lüttich, 1583 dann auch Kurfürst und Erzbischof von Köln, nie ein geistliches Leben geführt.[80] Nun hatte sich Münster der konfessionellen Frage seit dem Ende der 1580er Jahre voll und ganz zu stellen: Kurfürst Ernst, der wegen seiner fehlenden Bischofsweihe das Hochstift Münster nur als Administrator regieren konnte, war nämlich entschlossen, das seit dem Augsburger Religionsfrieden den Landesherren zustehende Religionsbestimmungsrecht zugunsten des katholischen Bekenntnisses anzuwenden.[81] Die Kirchenreform zog somit den größten Nutzen aus dem Gewaltakt, den die Einsetzung Ernsts von Bayern in Köln darstellte und an dem neben Spanien und der römischen Kurie eben auch Bayern Anteil hatte.[82] Im Hinblick auf die Kirchenreform schuf Ernst ein Instrumentarium, das seine Vorbilder in den bayerischen Reformkommissionen und im Geistlichen Rat des Bistums Hildesheim hatte.[83] Als oberstes Ziel des Geistlichen Rates könnte man die Durchsetzung der tridentinischen Konzilsbeschlüsse[84] auf der regionalen Ebene der Pfarren, Klöster und Stifte des Bistums Münster bezeichnen. Es sollten alle Kanoniker und Pfarrgeistlichen wie auch die Küster, Schulmeister und Kirchenprovisoren des Bistums, ausgenommen der Bischofsstadt, nach Münster zur Befragung und Belehrung eingeladen werden.

Dieses Reformmittel war aber wegen des festen Standortes des Geistlichen Rates in der Stadt Münster sehr schwerfällig. Hinzu kam, dass den Mitgliedern des Rates der Einblick in den Alltag der Pfarren und Stifte vor Ort fehlte.[85] Zudem betrafen die Reformaßnahmen zuerst nicht das Niederstift, sondern konzentrierten sich zunächst auf das Oberstift.

Die Verhandlungen zwischen der Regierung von Münster und dem Osnabrücker Domkapitel um den Beginn der Reformmaßnahmen im Niederstift

Ernst von Bayern nahm im Jahre 1612 Verhandlungen mit dem Osnabrücker Domkapitel auf, um eine Klärung der juristischen Probleme zu erreichen, die bisher einem Vorgehen gegen die lutherische Konfession im Niederstift im Weg gestanden hatte.[86] Vorbereitet wurden diese Maßnahmen in Münster. „Am 14. Dezember lag dem Osnabrücker Kapitel ein Schreiben der münsterischen Regierungsräte vor, in dem diese eine Kommunikation über die archidiakonale Jurisdiktion und auch über die von Osnabrück beabsichtigte Kirchenreform vorschlugen. (…) „Die Kommunikation zwischen den Delegierten des Osnabrücker Kapitels und der münsterischen Regierungsräte fand schließlich am 18./19. Januar 1612 im Kloster Marienfeld statt.“[87] Die Osnabrücker Kapitulare wollten eine Visitation im Niederstift vornehmen. Grundsätzlich wurde dem Domkapitel der Diözese eingeräumt, in den Ämtern Emsland, Cloppenburg und Vechta unter Berufung der Canones und Dekrete des Konzils von Trient eine Visitation mit Korrektur der Geistlichen, Kirchen und Kirchengüter durchzuführen. Im laufenden Jahr setzte der Kommissar für die Kirchen des Niederstifts, Johann von Beverförde, die Aufträge um, und befahl die Geistlichen, Küster, Schulmeister und Kirchenprovisoren des Amtes Emsland nach Osnabrück. Die Pastoren weigerten sich dieser Aufforderung nachzukommen und wandten sich hilfesuchend an die Eingessenen, Ritter, Burgmannen, Ratsleute und Kirchräte. Mit diesen richteten sie zwei Petitionen an den lutherisch gesinnten Bischof von Osnabrück, Philipp Sigismund, mit der Bitte um Verschonung der Zitation. Der postulierte Philipp Sigismund wandte sich direkt an Johann von Beverförde und bat bis zu einer Kommunikation mit dem Kapitel, den Prozess gegen die Geistlichen des Niederstifts ruhen zu lassen.[88] Festzuhalten bleibt, dass die Beratungen des Ernsts von Bayern mit dem Generalkapitel von Osnabrück über eine mögliche Rekatholisierung des Niederstifts ohne Folgen blieb.

Der Stichtag der Rekatholisierung unter Fürstbischof Ferdinand

Mit dem Regierungsantritt Ferdinands von Bayern im April 1612 lief die Schonfrist für die Protestanten im Bistum Münster ab.[89] Ferdinand war festen Willens, der katholischen Religion wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Schon eine Instruktion, die der als Kurerzbischof von Köln zur Kaiserwahl in Frankfurt weilende Ferdinand am 1. Juli 1612 an seine münsterischen Räte sandte, enthielt die Richtlinien für Umsetzung dieses Zieles im Niederstift. Der Wittelsbacher hob hervor, dass „in unsern Münsterischen Embtern des Embslands, Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen schier ganz und zumal ehe gedachte unsere Religion ausgemustert sei“[90]. Den Weg dazu ebnete ein im April desselben Jahres in Oedingberge bei Glandorf ausgehandeltes Abkommen mit den Osnabrücker Archidiakonen. Ferdinand hatte sich während dieser Konferenz auf seine Stellung als Metropolit der Kirchenprovinz Köln berufen, zu der eben auch Osnabrück gehörte.[91] Ferdinand ist als ein Exponent des geistigen Generationenwechsels anzusehen. Gleichzeitig mit seinem Rekatholisierungsbefehl übertrug er die Kompetenzen des Geistlichen Rates samt erweiterten Vollmachten seinen Generalvikaren Dr. Johannes Hartmann (1613-1621) und Petrus Nicolartius (1621-1636). Im Januar 1613 teilte Ferdinand seinen Räten mit, er habe beschlossen, das Amt des Offizials von dem des Generalvikars zu trennen. Gleichzeitig ernannte er Hartmann zu seinem Generalvikar. Der neue münsterische Generalvikar konnte die Verhandlungen mit den Vertretern des Osnabrücker Domkapitels zum Abschluss bringen: Das Bistum Osnabrück ließ Münster in den folgenden Jahrzehnten freie Hand mit dem Einleiten einer kirchlichen Reform im katholischen Sinne. Auch erreichte der Generalvikar, dass der Abt von Corvey befristet zugunsten des Fürstbischofs auf sein Patronatsrecht verzichtete. Ab 1613 bestimmte der Landesherr Ferdinand die Religionspolitik im Niederstift Münster. Sein Vorgehen konnte Ferdinand nicht nur mit dem landesherrlichen Jus reformandi des Augsburger Religionsfriedens von 1555 begründen, sondern wusste sich auch in Einklang mit den zuständigen geistlichen Autoritäten.[92] Zur Umsetzung und Kontrolle der tridentinischen Reformen standen Ferdinand zwei Instrumente zur Verfügung: Die Synoden und Visitationen. Auf den Synoden wurden die Reformdekrete dem Klerus zur verpflichtenden Kenntnisnahme verkündet, und waren damit die organisierte Form der Willensübermittlung der Kirchenleitung. Das zweite Instrumentarium, die Visitationen, kontrollierten vornehmlich die Geistlichen auf ihre Tauglichkeit. Mit ihrer Durchführung war der Generalvikar betraut. Das Ziel Ferdinands in allen seinen Besitzungen war es, über den Weg eines verbesserten klerikalen Lebens und Wirkens gerade die Laien zu erreichen.[93] Auch im Niederstift sollte also die Bevölkerung nicht zum katholischen Bekenntnis gezwungen, sondern langfristig durch Unterrichtung und Überzeugungsarbeit gewonnen werden. Ferdinand ließ das Niederstift visitieren und leitete dessen Rekatholisierung ein.

Die konfessionellen Weichenstellungen für das Bistum Osnabrück

Seit der Reformation waren die Bürger der Stadt Osnabrück mehrheitlich evangelisch geworden. Auf dem Land herrschten dagegen ungeklärte Mischverhältnisse: Die Bewohner waren weder katholisch noch lutherisch in einem konfessionellen strengen Sinn.[94]

An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert aber änderten sich die Mehrheitsverhältnisse im Osnabrücker Domkapitel: Die Katholiken begannen die so genannte „Mittelpartei“ zahlenmäßig zu übertreffen. Die Entwicklung ging soweit, dass im Januar 1619 die Mehrheit der Domherren den Beschluss fasste, „dass bei jeder Vacanz eines Canonicats oder einer der Vicarien oder sonstigen Pfründe nur ein solcher zugelassen werden solle, der das Bekenntniß des katholischen Glaubens nach der Formel Pius IV. ausdrücklich ausgesprochen und unterschrieben habe“[95]. Nun lag die Kapitelführung in katholischen Händen.[96] Nachdem Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel aufgrund der nunmehr katholischen Mehrheit im Domkapitel es nicht erreicht hatte, einen Sohn des Dänenkönigs zu seinem Nachfolger wählen zu lassen, gab es nun wieder die Möglichkeit eines katholischen Kandidaten.[97] So wurde nach dem Tod Philipps Sigismund 1623 mit dem Kardinal Eitel Friedrich von Hohenzollern wieder ein katholischer Landesherr gewählt.[98] Dessen Generalvikar Albert Lucenius visitierte 1624/25 die Kirchen und Klöster des Stiftes Osnabrück. Lucenius protokollierte die in Kirchenbräuchen, Disziplin und Frömmigkeit weit verbreiteten Mischformen zwischen Katholizismus und Protestantismus und versuchte diese im katholischen Sinne zu bereinigen.[99] Um Reformen und Veränderungen durchzusetzen, war durch den Bischof auf der Osnabrücker Frühjahrssynode 1625 das Tridentinum in seiner ganzen dogmatischen und kirchenreformerischen Substanz ungekürzt[100] verkündet worden.

Nach dem Tod Eitel Friedrichs konnte sein Nachfolger Franz Wilhelm von Wartenberg (1625-1661)[101] an seine Erfolge anknüpfen. Prägend für ihn war seine Erziehung im Jesuitenkonvikt in Ingolstadt und am Collegium Germanicum in Rom. Auf Empfehlung seines Vetters, Kurfürst Ferdinand von Köln, wurde er 1625 zum Bischof von Osnabrück postuliert. Wartenbergs Hauptziel während seiner Regentschaftszeit war es, die überwiegend konfessionell nicht bestimmbare oder protestantische Bevölkerung zum Katholizismus zurückzuführen.[102] Entscheidend war sein persönliches Engagement für die Durchsetzung der Reformen des Tridentinum: Die „Große Synode“ von 1628 bildete den Ausgangspunkt für sein Reformvorhaben. Der Berührungspunkt mit dem Niederstift bildete die Einteilung der Diözese Osnabrück in dreizehn Dekanate im Jahre 1630. Diese Einteilung betraf auch die Pfarreien des Niederstifts, die den Dekanaten Cloppenburg, Emsland I, Emsland II, Vörden und Wildeshausen zugewiesen wurden. Sowohl im Hochstift Osnabrück als auch im Niederstift Münster kam die Gegenreformation in den 1630er Jahren unter dem Eindruck der Kriegsereignisse in Nordwestdeutschland zum Erliegen.[103] Angesichts des Eingreifens der schwedischen Truppen im Hochstift Osnabrück wurde das Rekatholisierungsprojekt von Wartenberg zunächst zunichte gemacht. Nach der Flucht des Bischofs und vieler Geistlicher wurden die Pfarrstellen nun nach und nach von evangelischen Predigern eingenommen.[104] Beim Abschluss der Friedensverhandlungen 1648 konnte der rechtmäßige Osnabrücker Bischof Franz Willhelm weder seine bischöfliche noch sein landesherrliche Herrschaft gleich wieder aufnehmen. Osnabrück war schwedisch besetzt. Zwischen Katholiken und Protestanten wurde bei den Friedensverhandlungen in Osnabrück ein Kompromiss geschlossen: Diese Paritätslösung wurde als die so genannte OsnabrückeralternativeSukzession[105] oder als Alternat bezeichnet.

Um das Friedenswerk nicht zu gefährden, wurde am 3. Juni 1647 ein Kompromiss geschlossen und bestimmt, dass Bischofsstuhl und Fürstenthron von Osnabrück abwechselnd mit einem katholischen und einem lutherischen Kandidaten zu besetzen seien. Der lutherische Bischof sollte dabei immer aus dem Hause Braunschweig-Lüneburgs gestellt werden.[106] Die Konfessionsverhältnisse im Fürstbistum regelte ein eigenes Vertragsdokument:

Als Wartenberg 1650 in das Osnabrücker Hochstift zurückkehrte, musste er die Bestimmungen dieser so genannten Capitulatio perpetua anerkennen. Der Osnabrücker Teilfrieden des Westfälischen Friedens hatte die Errichtung einer Kapitulation vorgeschrieben, die den künftigen Konfessionsstand der Pfarrstelleninhaber der Landgemeinden nach dem Normaltag, dem 1. Januar 1624, festlegen sollte. Für die Untertanen galt kein Bekenntniszwang innerhalb des Kirchspiels. Sie konnten zwischen evangelischer und katholischer Konfession frei wählen. Zur Zeit des Westfälischen Friedens gab es nur in sehr wenigen deutschen Territorien und Städten eine ähnliche konfessionell pluralistische Situation.[107] Das Ergebnis der Politik des Landesherrn Franz Wilhelm bestand in der Verankerung der tridentinischen Reformen in den katholischen Gemeinden des Hochstifts und dessen innerer Rekatholisierung im späteren 17. und 18. Jahrhundert. Auch für das Niederstift Münster sollte Franz Wilhelm nach 1648 als Diözesanbischof durch seine Visitationstätigkeit aktiv die Verankerung der katholischen Konfession vorantreiben.

Die vollständige Herrschaftsübernahme des Niederstifts durch das Bistum Münster 1667/68

Nach dem Westfälischen Frieden konnten auf das von Ferdinand von Bayern im Niederstift gelegte Fundament sowohl Franz Wilhelm von Wartenberg als auch Christoph Bernhard von Galen aufbauen. In Münster hatte das Domkapitel nach dem Tod des Kurfürsten Ferdinand von Wittelsbach im Jahr 1650 einen einheimischen Adligen, Christoph Bernhard von Galen (1650-1678)[108] zum Fürstbischof gewählt. Bald nach dem Tod Franz Wilhelm von Wartenbergs begann Christoph Bernhard sich um die Erwerbung der geistlichen Jurisdiktion im Niederstift Münster zu bemühen. Solange aber das Niederstift Münster zur Diözese Osnabrück gehörte, war der Zugriff von Galens zum dortigen Klerus und den Kirchspielen nur indirekt möglich. Da er auch wie seine Vorgänger nicht Erzbischof von Köln war, konnte er auch keine Metropolitangewalt geltend machen.[109] Ein Argument, das ja Ferdinand von Bayern beim Beginn der Reform im Niederstift verwendete.

1667 trat das Osnabrücker Domkapitel seine geistlichen Rechte in den Ämtern Bevergern, Meppen, Vechta und Cloppenburg gegen eine hohe Entschädigungssumme an Münster ab. Das Vertragswerk wurde von Papst Clemens IX. genehmigt und im September 1668 unterzeichnet.[110] Mit diesem Übereinkommen unterstand das Niederstift fortan in geistlicher wie weltlicher Hinsicht direkt dem Fürstbischof von Münster. Dieser musste hier auch nicht wie im Oberstift seine geistliche Autorität mit Archidiakonen teilen. Nun galten auch für das Niederstift die Regeln, mit denen der Bischof auf den Klerus einwirkte. Zweimal im Jahr rief er die Geistlichen zur Synode zusammen (Fastensend und Herbstsend), um durch Predigt und Ermahnung, Verlesung von Edikten und Hirtenbriefen auf die Durchführung des tridentinischen Konzil im Leben der Pfarrer und der Gemeinden hinzuwirken. Für die Umsetzung des Konzils von Trient in den Gemeinden verabschiedete der Bischof von Münster am 11. 10. 1655 einen ausführlichen Hirtenbrief: die Constitutio Bernhardina.[111]

Christoph Bernhard sorgte sich in besonderer Weise um das Niederstift. Im Jahr 1669 konsekrierte er in Cloppenburg die dortige Stadtkapelle sowie die wiederaufgebaute Wallfahrtskapelle in Bethen. Gleichfalls stiftete er die in Cloppenburg seither jährlich abgehaltene Prozession am Mariä-Geburt-Tag und im Juli und August 1671 unternahm er eine Visitations- und Firmungsreise durch das Niederstift.[112]

Als Christoph Bernhard 1678 starb, war er vor allem durch seine kriegerischen Unternehmungen berühmt geworden. Unter seinem Nachfolger Ferdinand von Fürstenberg wurde der dänische Konvertit Niels Stensen (1638-1686)[113] Weihbischof von Münster. Während seiner Regierungszeit und mittels der Visitation von Niels Stensen von 1682 konsolidierte sich die katholische Kirche im Niederstift allmählich.[114]

Der historische Kontext während der Visitationen 1703 und 1749

In die Zeit der stärker werdenden Konsolidierung des katholischen Bekenntnisses fallen die Visitation und das überlieferte Seelenstandsregister von 1703 unter der Federführung des Generalkommissars Bordewick. Auftraggeber war Friedrich Christian von Plettenberg[115] (1644-1706) als Fürstbischof von Münster. Plettenberg strebte für sein Stift eine strenge Neutralitätspolitik an: So gelang es ihm beispielsweise die münsterischen Truppen aus dem Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) herauszuhalten.[116]

Bischof von Münster in der Zeit der Anfertigung der Seelenstandsregister von 1749 war Clemens August von Bayern (1700-1761)[117]. Die katholische Ländermasse die Clemens August im Sinne wittelsbachischer Hausmachtpolitik in seiner Hand vereinigte, spielte in der Politik der damaligen Zeit eine bedeutende Rolle. Für das Niederstift jedoch bedeutete seine Herrschaftszeit wenig. Wichtig war viel eher die herkömmliche ständische Verwaltung in Münster. Entscheidende Impulse gingen dabei von Generalvikar Franz Egon von Fürstenberg aus, dessen Modernisierungspolitik kaum auf das Niederstift ausstrahlte. Bedeutend war nur in dieser Epoche nur, dass die Stilrichtung des Hochbarock im Niederstift durch die Errichtung des Schlosses Clemenswerth Eingang in das Niederstift fand. Entscheidend für die Zeit ist, dass die katholische Konfession sich gänzlich im Niederstift Münster durchgesetzt hatte. Im 18. Jahrhundert waren kaum mehr Überbleibsel des lutherischen Bekenntnisses zu finden.[118]

1.1. Die Quellen im historischen Kontext

1.2. Abriss der Ereignisse und Maßnahmen in den Protokollen

1.2.1. Die „revolutionäre Phase“: Die Visitationen des Generalvikars Hartmann 1613-1615

Hartmanns[119] Bericht über die Wiederherstellung des „katholischen Exerzitiums“ im Niederstift setzt mit dem Besuch Ferdinands von Bayern in Meppen ein.[120] Fürstbischof Ferdinand hatte am 23. März 1613 auf seiner Antrittsreise durch das Niederstift die Stadt Meppen erreicht und zwei Tage später zusammen mit dem Jesuitenpater Petrus Winaeus den Auftrag zur Visitation der Kirchen, Kleriker, der Gemeindefinanzen und der Schulen des Niederstifts erhalten. Hartmann gibt den Beginn seiner Tätigkeit so wieder: „Im Jahre 1613, das das zweite unter der Herrschaft des gütigsten Fürsten Herrn Ferdinand, des münsterschen Bischofs, beider Bayern Herzog etc. gewesen ist, kam seine gütigste Durchlaucht am 23. März nach Meppen und am 25. desselben Monats gab er Mandate dem Pater Petrus Winaeus, einem Theologen der Gesellschaft Jesu und ehrwürdigen Beichtvater seiner Durchlaucht, und mir, damit wir die vier Ämter des Emslandes durchlaufen mit einem Spezialwagen und mit ausreichendem Reisegeld und mit einem uns gegebenen Reiseführer, der uns bis dahin den Weg zeige, und das wir sowohl alle die Kirchen inspizieren sollen als auch untersuchen bezüglich der Religion, der Lehre und den Sitten der Kirchendiener und auch sollen wir in Erfahrung bringen den Status der Einkünfte, der Pfründe, der Schulen etc. und das wir es seiner gütigsten Hoheit referieren werden.“[121] Nach der Skizzierung seines Auftrages spricht Dr. Hartmann in seiner Denkschrift über die Visitationen im Niederstift Münster von 1613 bis 1615 zwei Problembereiche an, mit denen er nun konfrontiert wurde. Ein Problembereich umfasst die ungeeigneten verbliebenen katholischen Priester im Niederstift. Die Problemlage war in Meppen am augenscheinlichsten:

Hier gab es einen einzigen katholischen Priester, der durch Abwesenheit von der Pfarrei auffiel. Hartmann konstatiert in Meppen, dass die Mehrheit der Bevölkerung bis zu diesem Zeitpunkt lutherisch gewesen sei.[122] Das zweite Problem stellte das Eingreifen Ferdinands in die Osnabrücker Diözesan- und Archidiakonatsrechte dar.[123] Zur Lösung dieses Problems kam es in der bereits erwähnten Konferenz von Ödingberge am 28. April zu einem Einigungsversuch mit dem Osnabrücker Domkapitel. In dieser Konferenz hatte Ferdinand mitgeteilt, dass er Hartmann seine Bevollmächtigung in seiner Eigenschaft als Metropolit übertragen habe. Hartmann zu diesem Schritt: „Daher sei dem Generalvikar dieses Mandat zur Ausführung gegeben worden, immer mit der gesunden Autorität und der Jurisdiktion Osnabrücks. Diesbezüglich habe der Generalvikar von seiner erzbischöflichen Durchlaucht die Macht erhalten, in seiner Eigenschaft als Kölner Erzbischof über die Diözese Osnabrück, damit er den Mangel der Osnabrücker Geweihten in jedem Fall wirksam ausfüllen könne.“[124]

Ein weiteres Hindernis bildete das Besetzungsrecht des Klosters Corvey für ungefähr ein Drittel aller Pfarreien im Niederstift. Nach dem Zusammentreffen Hartmanns mit dem Corveyer Abt, Theodor von Beringhausen, war dieser damit einverstanden, dass der münsterische Generalvikar die entsprechenden Kandidaten für die Kollation präsentierte oder die Kollation durch Corvey nur nach Zustimmung des Generalvikars in Münster rechtskräftig werden konnte.[125]

Zu einer seiner ersten Maßnahmen im Niederstift zählte im Juni 1613 die Absetzung der lutherischen Prädikanten in Bockeloh, in Haselünne, in Löningen, in Crapendorf beziehungsweise Kloppenburg und Vechta.[126] Hartmann schrieb im Mai deselben Jahres dazu: „Daher habe ich die Mandate erhalten von den Herren Räten für die Beamten, dass sie anzeigen das Weichen der Prediger in Bockeloh, in Haselünne, in Löningen, in Crapendorf bzw. Kloppenburg und Vechta, und dies für den Monat Juni 1613.“[127] Als die Prediger die Unterwerfung unter die fürstbischöfliche Autorität ablehnten, erhielten sie den Befehl, „dass sie vor dem nächsten Michaelis, die Kirchen, die Häuser, die Felder und alles zurücklassen sollten, und den Nachfolgern übergeben.[128] “ Fürstbischof Ferdinand machte unmissverständlich in einer Deklaration vom 30. Juni 1613 klar, dass er das jus emigrandi des Augsburger Religionsfriedens als Druckmittel nutzen wollte.[129] Zwar ließ sich Ferdinand zu Konzessionen überreden und verlängerte die Frist bis Ostern 1614: Doch wurde diesen Geistlichen dabei auferlegt, in ihren Predigten weder kontroverse Glaubensthemen zu behandeln noch offen gegen die katholische Konfession anzugehen.[130] Ein Schwerpunkt der Maßnahmen in dieser Phase war die Untersuchung der Pfarrgeistlichen im Niederstift. Hartmann erkundigte sich jeweils nach ihrer Ausbildung, nach ihren Weihezeugnissen bzw., sofern solche nicht vorhanden waren, nach Dispensurkunden, weiterhin nach dem Privatleben der Geistlichen, vor allem sicherlich im Hinblick auf das Zölibats- bzw. Konkubinatsproblem, und nach ihrer seelsorglichen Tätigkeit.[131] Dem von Hartmann ausgeübten Druck bekamen auch die so genannten „mixti“ zu spüren, d. h. die Pfarrer, die die Missstände der alten Kirche widerspiegelten und den tridentinischen Anforderungen nicht genügten. Hartmann beließ diese vorerst im Amt. Sie wurden in den folgenden Visitationen besonders kritisch geprüft.[132]

Unter ihnen war der Pastor von Emstek, Johannes Meistermann, der sich bereit zeigte, zur katholischen Kirche zurückzukehren. Hartmann ermahnte ihn, zukünftig nicht die Augsburgische Konfession, sondern den katholischen Glauben zu lehren. Auch solle er seine Konkubine wegschicken und seine häretischen Bücher verbrennen, oder spätestens bis zur Ankunft der Visitatoren zu verwahren.[133] Ein weiterer Pastor, der im Amt verbleiben konnte, war Hugo Bachum aus Löningen gewesen. Dieser war 1612 mit der Pfarrei versehen worden und sollte erst abgesetzt werden.[134] Unter anderem wurde auch ihm der Vorwurf des Konkubinats gemacht: „Aber weil dieser früher verrufen gewesen ist wegen des Konkubinats, wurde er wegen Unwissenheit und Unerfahrenheit zweimal im Examen abgewiesen: dennoch er blieb schließlich für einige Monate in Münster, und bemühte sich über im Lesen der Messen, er übte für die Predigten und das Abhalten der Beichten, so dass er nur wenig gebildeter zum dritten Mal in St. Michael erschien.“[135] Schließlich wurde er zugelassen und konnte in Löningen bleiben.

Einen Sonderfall bildete schließlich die randständige Figur des einzigen amtierenden katholischen Pfarrers Heinrich Grünfelt. Wer sich um die Meppener Pfarrstelle bewarb, war in erster Linie an den hohen Einnahmen interessiert und hatte im Normalfall nicht die Absicht, die Pflichten in der Pfarrgemeinde persönlich wahrzunehmen.[136] Grünfelt erregte zunehmend den Unmut der Obrigkeit. Bereits bei der Antrittsreise Fürstbischofs Ferdinand zusammen mit Hartmann wurde Grünfelt nicht in der Pfarrei angetroffen. Im Mai 1613 gab Generalvikar Hartmann dem Pastor Grünfelt strenge Anweisungen hinsichtlich seiner Amtsführung: „Es wurde mir aufgetragen ihn ernst zu ermahnen, dass er fest in seiner Pfarrei residiere, und selbst Predigten beim Volk halte, die Opfer zu machen und die Sakramente zu verwalten, in dem Fall, wo er nochmals der Vernachlässigung angetroffen wird, dass seine allerehrwürdigste Hoheit nicht wolle, dass er selbst seinen Untertanen vorstehe und nicht in dem Ort sein solle. Dies wurde von mir ausgeführt im Garten des Meppener Bürgermeisters Johann Tegeder am 2. Freitag nach Palmsonntag im Jahre 1613.“[137] Bereits einen Monat später, am 8. Juni 1613, kam es zum vorläufig traurigen Höhepunkt im Fall Grünfelt. „Am 8. Juni, welcher der Sonntag nach Korpus Christ war, setzte nämlich der Meppener Pastor aus dem Pfarrhaus kommend, einem gewissen Bürger, Eberhart (d) Schlott, der Eisenmacher war, nach, nämlich mit gezogenem Schwert, als dieser zu seiner Werkstätte eilte, und er verletzte ihn schwer am Kopf und am Arm, mit dem er den Hieb abwehren wollte, und an den Händen, mit denen er in das blanke Schwert stürzte, so dass er zwei oder drei Mal in Ohnmacht fiel und für die Sterbesakramente bereit gewesen ist.“[138] Um Unruhen in der Bevölkerung entgegen zuwirken ließ der Rat der Stadt Meppen Grünfelt nun verhaften.[139] Hartmann fährt in der Schilderung der Ereignisse fort: „ Dennoch entkam er dann durch Flucht und brach dann nach Köln auf zum Apostolischen Nuntius, den er um die Absolution für diesen Exzess bat, und dafür, dass er außerdem zwei Priester verwundete, und erhielt sie.“[140] Als er nach Meppen zurückkehrte, wurde er von den Amtleuten auf der Burg zu Meppen gefangen gehalten und schließlich auf die bischöfliche Burg in Bevergern gebracht. Aus dieser Burg entfloh Grünfelt erneut, von dort gelangte er nach Bonn-Poppelsdorf, wo er als Händler verkleidet in der Residenz des Kurfürsten Ferdinand vorsprach. Dieser sollte ihm für den Verzicht auf die Meppener Pfarrstelle eine jährlich zu zahlende Pension oder eine andere Pfründe gewähren.[141] Dahinter stand, dass Grünfelt Gläubiger in Münster und Osnabrück zufrieden zu stellen hatte. Schließlich sind ihm 1614 zur Deckung seiner Schuldenlast folgende Einnahmen zur Verfügung gestellt worden.[142] Zuerst wurden ihm vom Kurfürsten 100 Reichstaler aus den Einkünften der Meppener Pfarrstelle zugestanden, dies entsprach nach Angaben Grünfelts ungefähr einem 1/6 der Einnahmen seiner Pfründe.[143] Später wurde ihm dann noch das Benefizium von Haselünne in der Höhe von 100 Reichstalern bewilligt.[144] Nun willigte der Abt von Corvey nach Verhandlungen in die Vakanz der Meppener Pfarrei des Heinrich Grünfelt im Drei-Jahres-Rhythmus und deren Verwaltung durch die Jesuiten ein: „Am Tag … bin ich nach Corvey aufgebrochen und vom berühmten Abt von Beringhausen (empfangen worden), weil der Allerehrwürdigste durch mich erlangen wollte, nämlich das er für ein Triennium die Meppener Pfarrei freihalte und diese verwaltet werde durch die Väter in deren Unterhalt die Einkünfte der Pfarrei jener Zeit zurückgegeben werden müssen.“[145]

Was war der nächste Schritt der obrigkeitlichen Reformmaßnahmen?

Schon in seiner Denkschrift erwähnt Hartmann den Gedanken des Fürstbischofs, eine Residenz der Jesuiten in Meppen oder Vechta zu errichten. Schließlich entschied man sich für Meppen als Standort: „Aber durch geänderten Rat, weil so viele Priester nicht von jenem Provinzpater der Gesellschaft hineingelangen konnten, gefiel es, eine Residenz in Meppen einzurichten.“[146] Neben der Verwaltung der vakanten Pfarreien sollten sie die katholischen Geistlichen durch Übernahme von Gottesdiensten und des katechetischen Dienstes unterstützen.[147] Für die Zeit der Vakanz, in der Grünfelt von der Pfarrei Meppen abwesend war, wurden bereits zwei Jesuitenpatres nach Meppen geschickt: „Inzwischen haben wir zwei Väter der Gesellschaft Jesu, Pater Johannes Lucius und Pater Heinrich Breckwin bestimmt, die einige Wochen in Meppen die Messen und Predigten halten sollten.“[148]

Im Oktober des Jahres 1613 gelang es Hartmann erstmals auch junge Geistliche mit ins Niederstift zu bringen, um sie in Pfarreien des Niederstifts einzusetzen.[149] Mittlerweile war Hartmann zu seiner zweiten Visitationsreise des Jahres 1613 (beginnend am 24. Oktober) aufgebrochen. Hartmann konfrontierte die protestantischen Geistlichen mit dem Willen des Kurfürsten, in seinem Herrschaftsbereich die katholische Religion wiederherzustellen. Hartmann bestellte die Pfarrer des Niederstifts an den drei Amtssitzen des Niederstifts ein: Die Pastoren des Amtes Cloppenburg wurden am 4. November nach Cloppenburg einbestellt.[150] Die Pastoren des Amtes Vechta wurden am 9. November zur Stellungnahme geladen: „Am 8. November bin ich nach Vechta gekommen mit dem ehrwürdigen Noblen Herrn Otto von Dorgelo, Münsteraner Domherr, dem das vorgenannte Kapitel die Kommission gegeben hatte, dass er mit mir einführe die katholischen Priester in jenem Gebiet und auch bei der Wildeshausener Visitation anwesend sei.“[151] Am 18. November hatte Hartmann sämtliche noch amtierenden Pfarrer des Emslandes nach Meppen einbestellt. Von den noch verbliebenen elf lutherischen Pfarrstelleninhabern erschienen neun, zwei von ihnen waren Laien. Diese baten um eine weitere Aufschiebung ihrer Amtsenthebung, was ihnen wegen des akuten Priestermangels auch gewährt wurde.[152]

Abschließend gibt Hartmann für das erste Jahr der Visitationen eine Bewertung seiner Arbeit ab: Aus seiner Sicht ließen sich erste positive Veränderungen erkennen. Widerspruch gegen die Neuerungen gebe es nur seitens der Prediger. So erfreue sich in Löningen die katholische Form der Messe sehr hohen Zuspruchs. Ebenso werde sowohl das Bußsakrament als auch die Krankenkommunion von den Löningern angenommen. Andernorts habe man aufgrund lutherischen Widerspruchs mehr Konflikte.[153]

[...]


[1] Lackmann, Heinrich: Katholische Reform im Niederstift Münster, Münster 2005, fol. 4, S. 58.

[2] Ebd. fol. 3, S. 56.

[3] Vgl. Hoffmann, Christian: Vortrag über das Niederstift Münster, gehalten am 21. 05. 2005 vor dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland in Stapelfeld i. O.

[4] Schmidt, Sebastian: Glaube- Herrschaft- Disziplinierung: Konfessionalisierung und Alltagskultur in den Ämtern Siegen und Dillenburg (1538- 1683), Paderborn 2005, S. 3.

[5] Vgl. Freitag, Werner: Konfessionelle Kulturen und innere Staatsbildung. Zur Konfessionalisierung in westfälischen Territorien. In: Westfälische Forschungen, Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, hrsg. von Karl Teppe, Münster 1992. S. 77.

[6] Vgl. ebd.

[7] Greyerz, Kaspar von: Religion und Kultur: Europa 1500-1800, Göttingen 2002, S. 22.

[8] Vgl. Schmidt, Heinrich Richardt: Konfessionalisierung im 16. Jahrhundert, München 1992, S. 122.

[9] Vgl. Daniel, Ute: Kompendium Kulturgeschichte, Frankfurt 2001, S. 11f.

[10] Vgl. Kaufmann, Thomas: Die Konfessionalisierung von Kirche und Gesellschaft, Sammelbericht über eine Forschungsdebatte. In: Theologische Literaturzeitung, 121. Jahrgang 1996. Nr. 11. Spalte 1008-1025.

[11] Vgl. ebd., Spalte 1020.

[12] Vgl. ebd., Spalte 1023.

[13] Vgl. Greyerz, Kaspar von, S. 17.

[14] Ebd.

[15] Ebd., S. 18.

[16] Vgl. ebd., S. 19f.

[17] Vgl. Ulbricht, Otto: Neue Kulturgeschichte, Historische Anthropologie. In: Fischer Lexikon Geschichte, hrsg. von Richard van Dülmen, Frankfurt 2003, S. 77.

[18] Vgl. Holzem, Andreas: Religion und Lebensformen: katholische Konfessionalisierung im Sendgericht des Fürstbistums Münster 1570-1800, Paderborn 2000, S. 5.

[19] Vgl. Schmidt, Konfessionalisierung, S. 121.

[20] Vgl. Holzem, Religion und Lebensformen S. 5 f.

[21] Vgl. Nieberding, C. H.: Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster und der angränzenden Grafschaften Diepholz, Wildeshausen etc., 3 Bände, Vechta 1840-1852 und Diepenbrock, J.B.: Geschichte des vormaligen münsterschen Amtes Meppen oder des jetzigen hannoverschen Herzogthums Arenberg- Meppen, Münster 1962 (Nachdruck von 1885).

[22] Vgl. Niemann, C. Ludwig: Geschichte der alten Grafschaft und des nachherigen Münster`schen Amtes Kloppenburg, Münster i. W. 1873, S. 90-99.

[23] Vgl. Willoh, Karl: Geschichte der katholischen Pfarreien im Herzogtum Oldenburg, 5 Bänder, Köln 1898/99.

[24] Vgl. Unger, Tim: Das Niederstift Münster im Zeitalter der Reformation, Vechta 1997, S. 17.

[25] Vgl. Hachmöller, Heinrich: Die Reformation im Oldenburger Münsterland, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 1985, S. 96-108. derselbe: Die Rekatholisierung des Oldenburger Münsterlandes (1613-1624), in: ebd. 1986, S. 77-110.

[26] Holzem, Andreas: Die Konfessionsgesellschaft: Christenleben zwischen staatlichem Bekenntniszwang und religiöser Heilshoffnung. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 110 (1999), S. 66.

[27] Holzem, ebd.

[28] Vgl. ebd.

[29] Ebd., S. 70.

[30] Vgl. ebd.

[31] Vgl. ebd., S. 78.

[32] Vgl. Freitag, Werner: Pfarrer, Kirche und ländliche Gemeinschaft: das Dekanat Vechta 1400-1803, Bielefeld 1998, S. 35.

[33] Vgl. ebd., S. 11.

[34] Hanschmidt, Alwin: „Oldenburger Münsterland“. Zur Geschichte eines Namens, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 1989, S. 8.

[35] Vgl. Hoffmann, Vortrag Niederstift.

[36] Vgl. Freitag, ebd., S. 17.

[37] Vgl. Ulbricht, Otto: Neue Kulturgeschichte, S. 80.

[38] Vgl. van Dülmen, Richard: Historische Anthropologie, S. 47f.

[39] Vgl. ebd., S. 48.

[40] Medick, Hans: Weben und Überleben in Laichingen 1650-1900: Lokalgeschichte als allgemeine Geschichte, Göttingen 1997, S. 21.

[41] Vgl.: Lackmann, S. 45.

[42] Vgl. Steinwascher, Gerd: Reformation und Gegenreformation im Niederstift Münster. In: 450 Jahre Reformation in Osnabrück, hrsg. von Kaster, Karl Georg/Steinwascher, Gerd, Bramsche 1993, S. 201.

[43] Vgl. ebd.

[44] Vgl. Baumann, Willi und Sieve, Peter: Die katholische Kirche im Oldenburger Land, Vechta 1995, S. 15.

[45] Vgl. ebd.

[46] Vgl. Hoffmann, Christian: Vortrag Niederstift.

[47] Vgl. Savvidis, Petra: Hermann Bonnus, Superintendent von Lübeck (1504-1548), Münster 1990, S. 134f.

[48] Vgl. ebd.

[49] Baumann/Sieve, Die katholische Kirche, S. 15.

[50] Vgl. Savvidis, Hermann Bonnus, S. 135.

[51] Hoffmann, Vortrag.

[52] Vgl. Unger, Das Niederstift Münster, S. 37.

[53] Unger, ebd., S. 38.

[54] Vgl.: ebd., S. 36.

[55] Vgl.: Oldenburgisches Urkundenbuch, Fünfter Band, hrsg. von Gustav Rüthing, Oldenburg 1930, 1034, S. 438

[56] Vgl. Unger, S. 40

[57] Vgl. Hoffmann, Niederstift.

[58] Vgl. Hoffmann, ebd.

[59] Vgl. Schäfer, Rolf: Oldenburgische Kirchengeschichte, Oldenburg, S.223f.

[60] Vgl. ebd., S. 236f.

[61] Hoffmann, Niederstift

[62] Vgl. Hoffmann, ebd.

[63] Vgl. Schäfer, S. 238f.

[64] Vgl. Hoffmann, Niederstift.

[65] Vgl. zum Konzil von Trient: Jedin, Hubert, Geschichte des Konzils von Trient, Freiburg 1949-75, Ganzer Klaus, Das Konzil von Trient und die theologische Dimension der katholischen Konfessionalisierung. In: Reinhard, Wolfgang, Schilling, Heinz (Hg.), Die katholische Konfessionalisierung, Münster 1995.

[66] Vgl. Holzem, Andreas. Religion und Lebensformen: katholische Konfessionalisierung im Sendgericht des Fürstbistums Münster 1570- 1800, Paderborn 2000, S. 25f.

[67] Vgl. Unger, Das Niederstift Münster, S. 46.

[68] Vgl. Thissen, Das Bistum Münster, Bd. 1., S. 193f.

[69] Vgl. Holzem, Religion und Lebensform, S. 19f.

[70] Vgl. Unger, Das Niederstift Münster, S. 47.

[71] Vgl. Holzem, Religion und Lebensform, S. 20-22.

[72] Vgl. Unger, S. 46

[73] Vgl. Hanschmidt, Alwin: Gefährdung und Behauptung des katholischen Bekenntnisses in Westfalen 1543-1585. In Herrschaft und Verfassungsstrukturen im Nordwesten des Reiches, hrsg. von Sicken, Bernhard, Köln 1994, S. 295.

[74] Vgl. von Oer, Rudolfine, Münster, in: Schindling, Anton, Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3, Der Nordwesten (KLK, Bd. 51), Münster 1991, S. 124.

[75] Vgl. grundlegend dazu: ebd., S. 120-129.

[76] Vgl. Hanschmidt, Alwin: Zwischen bürgerlicher Stadtautonomie und fürstlicher Stadtherrschaft (1580-1661). In: Geschichte der Stadt Münster, hrsg. von Franz- Josef Jakobi, Bd. 1, Münster, 1994, S. 249.

[77] Schröer, Alois: Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung, 2 Bde, 1986/87, Bd. I 1986, S. 344.

[78] Vgl. Holzem, Religion und Lebensformen, S. 23.

[79] Vgl. Hanschmidt, Zwischen bürgerlicher Stadtautonomie und fürstlicher Stadtherrschaft, S. 249.

[80] Vgl. Oer, Münster, S. 125.

[81] Hanschmidt, Zwischen bürgerlicher Stadtautonomie und fürstlicher Stadtherrschaft, S. 250.

[82] Koch, Ernst: Das konfessionelle Zeitalter-Katholizismus, Luthertum, Calvinimus (1563-1675), Leipzig 2000, S. 88.

[83] Vgl. Unger, Das Niederstift Münster, S. 51.

[84] Vgl. Hanschmidt, Gefährdung und Behauptung des katholischen Bekenntnisses in Westfalen, S. 293. Danach ist weder in Münster noch in Paderborn und Osnabrück das Tridentinum förmlich verkündet oder eingeführt worden. Dennoch sind in den genannten Bistümern Reformen eingeleitet worden, die inhaltlich mit Bestimmungen des Tridentinums übereinstimmten.

[85] Vgl. Unger, Das Niederstift, S. 52.

[86] Hoffmann, Christian, Niederstift.

[87] Unger, Das Niederstift, S. 54f.

[88] Vgl. ebd., S. 55f.

[89] Vgl. Hoffmann, Christian, Vortrag über das Niederstift.

[90] Ebd.

[91] Vgl. Baumann/Sieve, Die katholische Kirche im Oldenburger Land, S.17.

[92] Vgl. Hoffmann, Niederstift.

[93] Vgl. Bosbach, Franz: Köln, in: Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3., Münster 1991, S. 79.

[94] Schindling, Anton: Der Westfälische Frieden 1648: Die Regelung im konfessionellen Nebeneinander. In: 450 Jahre Reformation in Osnabrück, hrsg. von Steinwascher, Gerd, S. 630.

[95] Schrader, William C.: Osnabrücker Domherren 1591-1651. In: Osnabrücker Mitteilungen, Bd. 95, Osnabrück 1990, S. 10.

[96] Viele der nach 1594 neu aufgenommenen Domherren waren Germaniker: So Otto von Dorgelo, oder Sixtus Liaukema. Dieser war ebenfalls Alumnus des Collegium Germanicum und wurde am 1617 zum Dompropst gewählt. Vgl. ebd. S. 12-36.

[97] Vgl.: Jürgensmeier, Friedhelm: Konfessionelle Weichenstellungen für das Bistum Osnabrück in den Jahren 1623 und 1625. In: 450 Jahre Reformation in Osnabrück, S. 594.

[98] Vgl. Hoffmann, Niederstift.

[99] Vgl. Rohm, Thomas, Osnabrück, In: Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, S. 139.

[100] Molitor, Hans-Georg: Der Kampf um die konfessionellen Besitzstände im Fürstbistum Osnabrück nach 1648. Johann von Hoya, Franz Wilhelm von Wartenberg und die Einführung des Tridentinums. In: Osnabrücker Mitteilungen, Bd. 93, Osnabrück 1988, S. 71.

[101] Maßgeblich zu Franz Wilhelm von Wartenberg: Schwaiger, Georg: Kardinal Franz Wilhelm von Wartenberg als Bischof von Regensburg (1649-1661). In: Münchner Theologische Studien. Historische Abteilung, 6, München 1954.

[102] Vgl. Rohm, Thomas, Osnabrück, In: Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, S. 140.

[103] Vgl. Hoffmann, Niederstift.

[104] Vgl. Rohm, Osnabrück, In: Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, S. 140.

[105] Vgl. Schindling, Anton, Der Westfälische Frieden, S. 632.

[106] Vgl. Molitor, Hans-Georg: Der Kampf um die konfessionellen Besitzstände im Fürstbistum Osnabrück, S. 69.

[107] Vgl. Schindling, Der Westfälische Frieden, S. 632.

[108] Vgl. Literatur zu Christoph Bernhard: Thissen, Werner, Das Bistum Münster 1, S. 219f.

[109] Vgl. Schäfer, Oldenburgische Kirchengeschichte, S. 304.

[110] Vgl. Baumann/Sieve: Die katholische Kirche im Oldenburger Land, Vechta 1995, S. 20.

[111] Vgl. Schäfer, Oldenburgische Kirchengeschichte, S. 305.

[112] Vgl. Baumann/Sieve, Die katholische Kirche im Oldenburger Land, S. 20.

[113] Literatur zu Niels Stensen: Scherz, Gustav: Niels Stensen: eine Biographie, hrsg. von Sonntag, Franz Peter, 2 Bde., Leipzig 1987/88.

[114] Vgl. Baumann/Sieve, Die katholische Kirche im Oldenburger Land, S. 21.

[115] Vgl. Gatz, Erwin: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648-1803, Berlin 1990 S. 345-46.

[116] Vgl. Schäfer, Oldenburgische Kirchengeschichte, S. 348.

[117] Vgl. Gatz, Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, S. 63-66.

[118] Vgl. Schäfer, Rolf, Oldenburgische Kirchengeschichte, S. 348.

[119] Zur Person Hartmanns: Vgl. Unger Tim, Das Niederstift Münster, S. 140 und Freitag , Werner: Konfessionelle Kulturen, S. 101f.

[120] Vgl. Lackmann, Heinrich: Katholische Reform im Niederstift Münster, S. 28.

[121] Lackmann, Katholische Reform im Niederstift Münster, fol.3. S. 56.

[122] Vgl. Lackmann, Katholische Reform im Niederstift, fol. 4. S. 58.

[123] Lackmann, Katholische Reform, S. 28.

[124] Ebd., fol. 6, S. 61.

[125] Ebd., S. 28.

[126] Vgl. ebd., fol. 8-10, S. 65-68.

[127] Ebd., fol. 9.

[128] Ebd.

[129] Vgl. fol 9. f. und Unger, Das Niederstift, S. 145.

[130] Vgl. Lackmann, fol. 15. S. 77.

[131] Vgl. Bölsker-Schlicht, Die Gegenreformation im münsterschen Amt Meppen, S. 166.

[132] Vgl. Freitag, Werner: Pfarrer, Kirche und ländliche Gemeinschaft, Vechta 1998, S. 173f.

[133] Vgl. Lackmann, Katholische Reform, fol. 8, S. 64.

[134] Vgl. Unger, Das Niederstift, S. 147.

[135] Lackmann, Katholische Reform, fol. 8. S. 65.

[136] Vgl .Bölsker- Schlicht, Die Gegenreformation, S. 169.

[137] Lackmann, Katholische Reform, fol. 40. S. 89.

[138] Ebd., fol. 41, S. 91.

[139] Vgl. ebd.

[140] Ebd.

[141] Vgl. Lackmann, Katholische Reform, fol. 42, S. 93.

[142] Vgl. Lackmann, fol. 44 und Unger, Das Niederstift, S. 96.

[143] Vgl. Lackmann fol. 43. , S. 94.

[144] Vgl. ebd. fol. 44. , S. 96.

[145] Ebd. fol. 43., S. 94.

[146] Lackmann, ebd., fol. 10, S. 69.

[147] Vgl. Unger, Das Niederstift Münster, S. 148.

[148] Lackmann, Katholische Reform, fol. 41, S. 92. Die beiden Patres kamen ca. im Juni 1613 in Meppen an. Sie blieben wohl nur vorübergehend dort. Heinrich Breckwin sollte später einer beiden Patres der festen Jesuitenresidenz sein. Vgl. Schwegmann, Die Visitationen im Niederstift Münster, S. 195, Fußnote 363.

[149] Vgl. Lackmann, Katholische Reform, S. 29.

[150] Lackmann, ebd. fol. 12, S. 71.

[151] Ebd. fol 13., S. 73.

[152] Vgl. Schwegmann, Werner, Die Visitationen im Niederstift Münster, S. 66.

[153] Vgl. Lackmann, fol. 15, S. 77.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836613750
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – unbekannt, Politikwissenschaft II
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,5
Schlagworte
visitationsakten niederstift münster rekatholisierung konfessionalisierung exertitium
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Titel: Wiederherstellung des 'katholischen Exerzitiums'
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