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Die Parteien in der baden-württembergischen Kommunalpolitik

©2007 Diplomarbeit 81 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Hört man in der heutigen Zeit das Wort Partei denkt man zuerst einmal an bekannte Politiker aus den Medien und an die große Bundes- und Landespolitik. Hier ist die Rolle der Parteien klar. Sie nehmen aktiv an der politischen Willensbildung teil, indem sie politische Vorstellungen und Interessen artikulieren, Lösungen für politische Probleme suchen und diese dann in Konzepten und Programmen bündeln. Mit diesen Konzepten und Programmen werben sie in der Bevölkerung um Anerkennung und versuchen die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Je nachdem wie gut ihnen dies gelingt erreichen sie dementsprechend Wähleranteile bei den Bundes- und Landtagswahlen. Würde es keine Parteien geben, wäre die Demokratie in der wir heute in Deutschland leben, nicht möglich.
So klar sich der Bevölkerung das Bild der Parteien für die Bundes- und Landesebene darstellt, so unklar ist es für die kommunale Ebene. Ein einheitliches Bild zur Stellung der Parteien in den Kommunen der verschiedenen Länder gibt es nicht. Es stellt sich die Frage was für eine Bedeutung die Parteien in der Kommunalpolitik haben? Und welche Bedeutung hat die Kommunalpolitik für die Parteien? Diese Fragen im Hinblick auf Baden-Württemberg zu untersuchen, ist Ziel dieser Arbeit.
Gang der Untersuchung:
Einleitend werden wichtige Begriffe definiert, bevor auf die Stellung der Parteien und der Kommunen in Deutschland eingegangen wird. Um sich ein Bild über die Kommunalpolitik in Baden-Württemberg machen zu können, muss man die politischen Akteure und deren Geschichte kennen. Diese werden im darauf folgenden Kapitel näher beleuchtet. Zur Klärung der Frage welche Bedeutung die Parteien für die baden-württembergische Kommunalpolitik haben, wird am Beispiel der Gemeinderatswahl 2004 das Wahlergebnis analysiert.
Anschließend soll versucht werden die Stellung der Parteien für die kommunalen Organe in Baden-Württemberg herauszuarbeiten. Anhand einer Auswertung über die kommunalpolitische Tätigkeit der baden-württembergischen Bundestags- und Landtagspolitiker, sowie der Möglichkeiten der Parteien bei zunehmender Professionalisierung der Kommunalpolitik wird dann der Frage nach der Bedeutung der Kommunalpolitik für die Parteien nachgegangen.
Den Abschluss bildet ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen
2.1 Partei
2.2 Kommunalpolitik
2.3 Süddeutsche Ratsverfassung

3. Die Stellung der Parteien und Kommunen in Deutschland
3.1 Verankerung der Parteien im Grundgesetz
3.2 Regelungen im Parteiengesetz
3.3 Die Stellung der Kommunen im Föderalstaat

4. Politische Akteure in Baden-Württemberg
4.1 Christlich-Demokratische Union
4.2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands
4.3 Freie Demokratische Partei
4.4 Bündnis 90/Die Grünen
4.5 Die Republikaner
4.6 Freie Wähler

5. Kommunalwahlen in Baden-Württemberg
5.1 Kommunalwahlen im Kontext der Systemebenen
5.2 Analyse des Kommunalwahlergebnisses
5.2.1 Wahlsystem
5.2.2 Gemeindegröße
5.2.3 Langfristige lokalkulturelle Prägungen
5.3 Bilanz

6. Bedeutung der Parteien in Bezug auf kommunale Organe
6.1 Gemeinderat
6.2 Bürgermeister
6.3 Oberbürgermeister
6.4 Kreistag
6.5 Landrat

7. Die Kommunalpolitik als Ebene der Führungsauswahl von Parteien
7.1 Die kommunale Ebene als Rekrutierungsbereich für die Berufspolitik
7.2 Die politischen Karrieren der Berufspolitiker
7.2.1 Baden-Württembergische Bundespolitiker
7.2.2 Baden-Württembergische Landespolitiker
7.3 Betätigungen von Berufspolitikern in der Kommunalpolitik
7.3.1 Baden-Württembergische Bundespolitiker
7.3.2 Baden-Württembergische Landespolitiker
7.4 Auswirkungen

8. Professionalisierung der Kommunalpolitik
8.1 Professionalisierung in Baden-Württemberg?
8.2 Möglichkeiten politischer Parteien
8.2.1 Finanzielle Mittel
8.2.2 Netzwerke
8.3 Ausblick

9. Fazit

10. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Parteimitgliedschaften

Tabelle 2: Ergebnis der Wahlen der Gemeinderäte 2004

Tabelle 3: Ergebnis der Gemeinderatswahl 2004

nach Gemeindegrößenklassen

Tabelle 4: Parteimitgliedschaften der Landräte

(zum letzten Wahlzeitpunkt)

Tabelle 5: Kommunalpolitische Tätigkeit - Bundestag (bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Tabelle 6: Kommunalpolitische Tätigkeit erstmalig Gewählter - Bundestag (bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Tabelle 7: Kommunalpolitische Tätigkeit - Landtag (bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Tabelle 8: Kommunalpolitische Tätigkeit erstmalig Gewählter - Landtag (bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Tabelle 9: Kommunalpolitische Tätigkeit Bundestag (während der jeweiligen Wahlperiode)

Tabelle 10: Kommunalpolitische Tätigkeit - Landtag (während der jeweiligen Wahlperiode)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Süddeutsche Ratsverfassung

Abbildung 2: Stimmenanteile Wählervereinigungen Gemeinderatswahlen 1989-2004 (in Prozent)

Abbildung 3: Stimmenanteile Wählervereinigungen Kreistagswahlen 1989-2004 (in Prozent)

Abbildung 4: Kommunalpolitische Tätigkeit - Bundestag(bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Abbildung 5: Kommunalpolitische Tätigkeit - Landtag (bis Beginn der jeweiligen Wahlperiode)

Abbildung 6: Kommunalpolitische Tätigkeit - Bundestag (während der jeweiligen Wahlperiode)

Abbildung 7: Kommunalpolitische Tätigkeit - Landtag (während der jeweiligen Wahlperiode)

Abbildung 8: Parteifinanzen Baden-Württemberg 2004

1. Einleitung

Hört man in der heutigen Zeit das Wort Partei denkt man zuerst einmal an bekannte Politiker aus den Medien und an die große Bundes- und Landespolitik. Hier ist die Rolle der Parteien klar. Sie nehmen aktiv an der politischen Willensbildung teil, indem sie politische Vorstellungen und Interessen artikulieren, Lösungen für politische Probleme suchen und diese dann in Konzepten und Programmen bündeln. Mit diesen Konzepten und Programmen werben sie in der Bevölkerung um Anerkennung und versuchen die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Je nachdem wie gut ihnen dies gelingt erreichen sie dementsprechend Wähleranteile bei den Bundes- und Landtagswahlen. Würde es keine Parteien geben, wäre die Demokratie in der wir heute in Deutschland leben, nicht möglich.

So klar sich der Bevölkerung das Bild der Parteien für die Bundes- und Landesebene darstellt, so unklar ist es für die kommunale Ebene. Ein einheitliches Bild zur Stellung der Parteien in den Kommunen der verschiedenen Länder gibt es nicht. Es stellt sich die Frage was für eine Bedeutung die Parteien in der Kommunalpolitik haben? Und welche Bedeutung hat die Kommunalpolitik für die Parteien? Diese Fragen im Hinblick auf Baden-Württemberg zu untersuchen, ist Ziel dieser Arbeit.

Einleitend werden wichtige Begriffe definiert, bevor auf die Stellung der Parteien und der Kommunen in Deutschland eingegangen wird. Um sich ein Bild über die Kommunalpolitik in Baden-Württemberg machen zu können, muss man die politischen Akteure und deren Geschichte kennen. Diese werden im darauf folgenden Kapitel näher beleuchtet. Zur Klärung der Frage welche Bedeutung die Parteien für die baden-württembergische Kommunalpolitik haben, wird am Beispiel der Gemeinderatswahl 2004 das Wahlergebnis analysiert. Anschließend soll versucht werden die Stellung der Parteien für die kommunalen Organe in Baden-Württemberg herauszuarbeiten. Anhand einer Auswertung über die kommunalpolitische Tätigkeit der baden-württembergischen Bundestags- und Landtagspolitiker, sowie der Möglichkeiten der Parteien bei zunehmender Professionalisierung der Kommunalpolitik wird dann der Frage nach der Bedeutung der Kommunalpolitik für die Parteien nachgegangen. Den Abschluss bildet ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Partei

Einleitend stellt sich die Frage, was man unter dem Begriff Partei zu verstehen hat. In der Fachliteratur gibt es eine Vielzahl von Definitionsversuchen. So sind für Alemann Parteien „(…) auf Dauer angelegte, freiwillige Organisationen, die politische Partizipation für Wähler und Mitglieder anbieten, diese in politischen Einfluss transformieren, indem sie politisches Potenzial selektieren, was wiederum zur politischen Integration und zur Sozialisation beiträgt und zur Selbstregulierung führen kann, um damit die gesamte Legitimation des politischen Systems zu befördern.“[1]

Für Eilfort wiederum sind sie „(…) auf Dauer angelegte Gruppen von gleich Gesinnten, die zum einen um gesellschaftlichen Einfluss bemüht sind, um die politische Willensbildung in ihrem Sinn zu unterstützen und zum anderen auf staatlicher Ebene vornehmlich in Wahlen um Macht ringen, um gemeinsame politische Vorstellungen zu Verwirklichen.“[2]

Es gibt also keine einheitliche Definition für den Begriff „Partei“. Durch Rechtsprechung und Lehre hat sich mittlerweile jedoch eine Legaldefinition herausgebildet, die in § 2 Abs. 1 PartG Eingang gefunden hat. Demnach sind für eine Partei nötig:

1. Eine Vereinigung von Bürgern, die auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt.
2. Eine Vereinigung, die dieses Ziel auf Dauer oder für längere Zeit verfolgt.
3. Eine Vereinigung, die regelmäßig an Bundes- oder Landtagwahlen teilnimmt (regelmäßig = mindestens alle sechs Jahre)
4. Eine Vereinigung, die nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, der Zahl der Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit die Gewähr dafür bietet, für die Ernsthaftigkeit der Nummern 1 bis 3 einzutreten.[3]

2.2 Kommunalpolitik

Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist es wichtig Kommunalpolitik und lokale Politik voneinander abzugrenzen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle der Parteien in der Kommunalpolitik. Damit sind die Entscheidungsprozesse gemeint, die in den kommunalen Vertretungen getroffen werden. Hiervon ist die Lokalpolitik abzugrenzen. Diese umfasst sowohl die Kommunalpolitik, als auch andere parteiinterne Aspekte wie z.B. die Nominierung von Kandidaten für den Bundes- oder Landtag. Diese Aspekte werden in der vorliegenden Arbeit nicht genauer untersucht.

2.3 Süddeutsche Ratsverfassung

Als Ausfluss der Kommunalrechtsausgestaltung entstand in Baden-Württemberg die heutige Süddeutsche Ratsverfassung, welche ihre Anfänge bereits im 19. Jahrhundert nahm.[4]

Hauptorgan in der Gemeindeordnung ist der als Volksvertretung gewählte Gemeinderat (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO). Er wird auf fünf Jahre gewählt (§ 30 Abs. 1 GemO) und hat umfassende Zuständigkeiten. So legt er die Grundsätze der Verwaltung fest, erlässt Rechtsvorschriften, wählt das Führungspersonal aus und fällt Einzelentscheidungen.[5] Der Gemeinderat ist jedoch kein Parlament sondern ein Verwaltungsorgan, da jedes Tätigwerden einer Gemeinde der Exekutive zugerechnet wird (§ 23 GemO).[6] Er besetzt außerdem Ausschüsse (§ 39 bis 41 GemO).

Der Theorie eines starken Gemeinderats in Baden-Württemberg steht die faktisch starke Stellung des Bürgermeisters gegenüber. Man spricht hier auch von einer „Ratsverfassung mit Bürgermeistersuprematie“.[7] Der von der Bürgerschaft gewählte Bürgermeister vereinigt in seiner Person die drei wichtigsten Führungsfunktionen einer Gemeinde. Er ist zugleich Leiter der Verwaltung, Vorsitzender des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse mit Stimmrecht sowie Repräsentant und Vertreter der Gemeinde nach außen (§ 42 Abs. 1 GemO). In seiner Eigenschaft als Mitglied des Gemeinderates ist er der einzige, der in allen Phasen des Entscheidungsprozesses mitwirkt. Er bereitet Entscheidungen des Gemeinderats vor, indem er Aufträge an die Verwaltung erteilt. In der Vorberatungsphase sowie der Entscheidung im Gemeindrat ist er jeweils Mitglied mit Stimmrecht. Bei der Entscheidungsausführung ist er als Leiter der Verwaltung schließlich wieder allein zuständig[8] (siehe auch Abbildung 1).

Abbildung 1: Süddeutsche Ratsverfassung [9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Bürgermeister wird auf acht Jahre direkt von den Bürgern gewählt, was ihm gegenüber dem Gemeinderat, dessen Amtszeit nur fünf Jahre beträgt, eine gewisse Unabhängigkeit garantiert. Er erfährt somit eine Art plebiszitäre Weihe.[10]

Das baden-württembergische Kommunalverfassungssystem hat sich mittlerweile, wenn auch teilweise mit kleineren Abweichungen, gegen die übrigen Systeme[11] durchgesetzt und in fast ganz Deutschland etabliert.[12]

3. Die Stellung der Parteien und Kommunen in Deutschland

Wegen der herausgehobenen Rolle der Parteien im politischen Leben wird das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Parteiendemokratie bezeichnet. In diesem Kapitel wird die Stellung der Parteien im Grundgesetz, sowie im Parteiengesetz dargestellt. Anschließend wird kurz auf die Stellung der Kommunen in Deutschland eingegangen.

3.1 Verankerung der Parteien im Grundgesetz

In Art. 130 der Weimarer Reichsverfassung heißt es: „Der Beamte sei Diener der Gesamtheit, nicht der Partei.“ Außer in diesem negativen Sinne sind Parteien dort nicht erwähnt.[13]

Erst durch das Grundgesetz im Jahr 1949 erhielten Parteien verfassungsrechtliche Anerkennung. Die Regelungen über politische Parteien finden sich in Art. 21 des Grundgesetzes. Dort heißt es im ersten Absatz: „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Abgesehen von diesem positiven Satz, sind in den folgenden Bestimmungen des Art. 21 GG nur noch Spezifikationen und Einschränkungen zu finden.[14] Aus diesem Satz alleine lässt sich jedoch nicht die Aufgabenfülle, die Parteien zu erledigen haben, ablesen. Hierfür hat der Gesetzgeber das Parteiengesetz geschaffen.

3.2 Regelungen im Parteiengesetz

Ausgehend von Art. 21 Abs. 3 GG, sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts trat 1967 das Parteiengesetz in Kraft.[15] Hier finden sich in § 1 die den Parteien zugewiesenen Aufgaben:

- Rekrutierung von politischem Personal durch Kandidatenaufstellungen für Wahlen
- Politikkonzeptionalisierung durch Aufstellen von Programmen
- Einflussnahme auf die öffentlich Meinung und die Willensbildung der Bürger
- Einflussnahme auf Regierung und Parlament

Ebenfalls finden sich im Gesetz Regelungen über die innere Ordnung der Parteien, sowie die Parteienfinanzierung.

3.3 Die Stellung der Kommunen im Föderalstaat

Art. 28 GG garantiert den Gemeinden und Kreisen (zusammen: Kommunen)[16] eine institutionelle Verfassungsgarantie zur Selbstverwaltung, d.h. sie bilden neben Bund und Ländern eine eigene politische Ebene. Diese kommunale Selbstverwaltung beinhaltet jedoch keine Bestandsgarantie für die einzelne Kommune sondern sorgt nur dafür, dass es Kommunen immer geben muss.[17]

Die Verfassungsgarantie erstreckt sich nach Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 71 Abs. 1 Satz 1 LV auf die Regelung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Hierzu zählen die Personal-, Organisations-, Planungs-, Rechtsetzungs-, Finanz-, sowie Steuerhoheit.[18] Abgesehen von der Verpflichtung der Wahl einer Volksvertretung in den Kommunen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) überlässt das Grundgesetz den Ländern die weitere Ausgestaltung des Kommunalrechts.[19]

4. Politische Akteure in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Parteienlandschaft zeichnet sich auf Landes- wie Kommunalebene durch fünf Parteien aus. Es sind dies die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) sowie mit Abstrichen die Republikaner (REP).

Das Gegenstück zu den Parteien bilden die unabhängigen Wählervereinigungen, in Baden-Württemberg speziell die Freien Wähler. Sie alle weisen verschiedene Organisationsstrukturen auf und agieren unterschiedlichen Vorzeichen. Dies zeigt sich vor allem beim Blick auf die Mitgliederstatistik, welche eklatante Unterschiede aufzeigt (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Parteimitgliedschaften[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.1 Christlich-Demokratische Union

Anders als SPD und FDP kann die CDU nicht auf eine Geschichte zurückblicken, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Die Gründer der Partei betraten nach dem 2. Weltkrieg Neuland, denn eine Partei, die Katholiken und Protestanten politisch vereint, hatte es bis dato nicht gegeben.[21] In Baden-Württemberg hatte die Partei einen langen Weg bis zum einheitlichen Landesverband zurückführen müssen. Bis 1947 entstanden in Nord- und Südbaden, sowie Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern vier eigenständige Landesverbände der CDU.[22] Auch nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 behielten die vier Verbände ihre Eigenständigkeit. Die Zusammenarbeit auf baden-württembergischer Ebene beschränkte sich auf die Koordination der einzelnen Verbände zu Wahlzeiten.[23] So dauerte es bis zum Jahr 1971 ehe der CDU Landesverband Baden-Württemberg gegründet wurde.[24] Die ehemaligen Landesverbände wurden zu Bezirksverbänden und besitzen heute noch eine überaus starke Stellung im Landesverband. So verblieb jegliches Parteivermögen in den jeweiligen Bezirken und auch heute behält jeder Bezirksverband, das von ihm erlöste Spendenaufkommen.[25]

Obwohl die Partei bei der Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung 1952 mit 36 % mit Abstand die stärkste Partei im Land wurde, fand sie sich auf der Oppositionsbank wieder.[26] Dieser Zustand hielt sich jedoch nur bis zum folgenden Jahr 1953, in dem eine Allparteien-Regierung unter Ausschluss der KPD und unter Leitung der CDU herbeigeführt wurde.[27] Bis zum heutigen Tag ist die CDU die führende Partei in Baden-Württemberg und stellt seitdem den Ministerpräsidenten. Benötigte sie die ersten zwei Jahrzehnte noch einen oder mehrere Koalitionspartner, so errang sie bei der Landtagswahl 1972 erstmals die absolute Mehrheit mit 52,9 % der Stimmen und konnte alleine regieren.[28] Die Alleinherrschaft dauerte 20 Jahre und fünf Wahlperioden an, ehe die Christdemokraten bei der Wahl 1992 erstmals seit über 30 Jahren unter die 40 % Marke fielen.[29] Daraufhin bildete die Partei zusammen mit der SPD eine große Koalition bis 1996.[30] Seitdem besteht eine Koalition mit der FDP. Nach der Wahlschlappe 1992 konnte sich die CDU bei den Wahlen 2001 und 2006 wieder stabilisieren und erzielte jeweils knapp über 44 % der Stimmen.[31]

Aufgrund des Vorherrschens der Freien Wähler vermag die CDU ihre Stimmenergebnisse auf Landesebene nicht ganz auf kommunale Wahlen zu übertragen. Bis 1989 war die Partei jeweils stärkste Kraft bei den Wahlen zum Gemeinderat. 1994 und 2004 wurde sie dann jeweils knapp von den Freien Wählern geschlagen.[32] Bei den Wahlen der Kreisräte belegt die CDU jedoch bis heute unangefochten den ersten Platz. Bei den Wahlen 1999 und 2004 erzielte sie jeweils ca. 40 % der Stimmen. Damit liegt sie klar vor den Freien Wählern, die beide Male etwas über 30 % der Stimmen auf sich vereinigen konnten.[33]

Auch bei den Zahlen der Mitglieder schlagen die Christdemokraten alle anderen Parteien im Land. Nachdem die Zahl der Mitglieder 1970 über 45.000 betrug, konnte diese auf über 96.000 zum Jahresende 1984 gesteigert werden.[34] Seitdem ist die Zahl rückläufig. Mit heute fast 79.000 Mitgliedern liegt die CDU jedoch immer noch deutlich vor der SPD mit knapp 44.000 Mitgliedern. Gegliedert ist die CDU Baden-Württemberg in die vier Bezirksverbände, 41 Kreisverbände und über 1.600 Ortsverbände.[35]

4.2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Die SPD hat eine Geschichte, die weit über 100 Jahre zurückreicht. Die Reaktivierung nach dem zweiten Weltkrieg ging im Land sehr schnell vonstatten. Bereits im November 1945 wurde der Landesverband Württemberg-Baden gegründet. Im Jahr 1946 zogen die Verbände Südbaden und Württemberg-Hohenzollern nach. Auf dem Vereinigungsparteitag 1952 wurde aus den drei Verbänden der Parteibezirk Südwest, welcher sich mit den Grenzen des im selben Jahr gegründeten Landes Baden-Württemberg deckte.[36]

Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung 1952 erzielte die SPD 28 % der Stimmen und lag damit deutlich hinter der CDU, die 36 % erreichte.[37] Nichtsdestotrotz bildete sie, zusammen mit der FDP und dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) eine Regierungskoalition.[38] Bis 1960 blieb die Partei in der Regierung. Trotz der starken Zugewinne bei der Landtagswahl 1960, bei der 35,3 % der Stimmen erreicht werden konnten, musste man den Weg in die Opposition antreten, da CDU, FDP und GB/BHE eine Koalition bildeten.[39] Der Bruch zwischen CDU und FDP im Jahr 1966 führte schließlich zu einer großen Koalition zwischen CDU und SPD.[40] Diese hatte bis zur Landtagswahl 1972 Bestand. Bei dieser Wahl feierte die SPD ihr bis heute bestes Landesergebnis mit 37,6 %. Die 72er Wahl bedeutete jedoch gleichzeitig das Aus in der Regierung, da die CDU die absolute Mehrheit errang. Die nächsten 20 Jahre verbrachten die Baden-Württembergischen Sozialdemokraten daraufhin in der Opposition, bis es im Jahr 1992 zur zweiten großen Koalition mit der CDU im Land kam.[41] Diese dauerte eine Legislaturperiode und endete mit einem Debakel für die Partei bei der Landtagswahl 1996. Die SPD fiel auf 25,1 % der Stimmen ab. Ein historisches Tief bis dahin. Bei der Wahl 2001 erfolgte zwar eine immense Steigerung auf über 33 %. Diese wurde 2006 jedoch wieder relativiert, als das Ergebnis der Partei abermals auf knapp 25 % der Stimmanteile fiel.[42]

Auf der kommunalen Ebene ist die SPD in Baden-Württemberg seit langem die dritte Kraft nach den Freien Wählern und der CDU. Bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen werden seit zwanzig Jahren um die 20 % der Stimmen erzielt, wobei von Wahl zu Wahl leichte Ausschläge nach oben wie unten zu verzeichnen sind.[43] Lag die Partei bei Gemeinderatswahlen seit eh und je hinter den Freien Wählern zurück, so konnte sie sich bei den Kreistagswahlen oft knapp vor ihnen behaupten. Bei der Wahl 1999 gerieten die Sozialdemokraten jedoch auch hier ins Hintertreffen. 2004 wurden dann nur noch 18,7 % der Stimmen erzielt und die Freien Wähler zogen mit 23,7 % davon.[44]

Mit über 44.000 Parteimitgliedern liegt die SPD in Baden-Württemberg auf dem zweiten Platz hinter der CDU und deutlich vor der FDP und den Grünen.[45] Die Mitgliedern sind in 43 Kreisverbänden organisiert und unterteilen sich wiederum in knapp 1.000 Ortsverbände.[46]

4.3 Freie Demokratische Partei

Die Liberalen spielten bei der Entstehung des Landes Baden-Württemberg nach dem 2. Weltkrieg eine entscheidende Rolle. Entstanden aus der 1945 gegründeten „Demokratischen Volkspartei“ und sich seit dem Dreikönigstreffen 1952 als FDP/DVP bezeichnend, erzielten sie bei der Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung 18 % der Stimmen.[47] Ein solch hoher Stimmenanteil wurde von ihnen bis heute bei keiner baden-württembergischen Wahl mehr erreicht.

Mit Dr. Reinhold Maier stellte die FDP/DVP nach der Wahl 1952 auch den Ministerpräsidenten in der 1. vorläufigen Regierung.[48] Bis heute findet sich in der BRD kein Ministerpräsident mehr, der von der FDP gestellt wurde. Bis 1966 blieb die FDP in Baden-Württemberg Regierungspartei. Der Stimmenanteil bei Landtagswahlen hielt sich bis in die 70er Jahre deutlich im zweistelligen Bereich.[49] Mit Bildung einer großen Koalition aus CDU und SPD im Jahr 1968 begann für die FDP eine Oppositionszeit die fast 30 Jahre dauern sollte.[50] Diese Zeit war geprägt von Stimmenverlusten. Bei den Landtagswahlen 1988 und 1992 wurden jeweils nur noch 5,9 % der Stimmen erreicht.[51] Nachdem man bereits 1984 hinter der CDU, SPD und den Grünen nur noch die kleinste Fraktion im Landtag stellte, wurde man 1992 schließlich noch von den REP überrundet und war nur noch die fünfte Kraft im Land.[52]

Der deutlichen Steigerung mit 9,6 % der Stimmen bei der Landtagswahl 1996 folgte der gleichzeitige Aufstieg zur Regierungspartei im Land.[53] Seitdem bildet die FDP mit der CDU eine Koalition. Die letztmalige Erneuerung dieses Bündnisses fand nach der Landtagswahl 2006 statt, bei der die FDP 10,7 % der Stimmen erhielt.[54]

Die Stimmenergebnisse bei Landtagswahlen konnte die FDP bisher nicht auf Kommunalwahlen übertragen. Ihre besten Ergebnisse feierte die Partei hierbei in den 70er Jahren, sie kam dabei jedoch weder bei den Gemeinderats- noch Kreistagswahlen wesentlich über 5 % der Stimmen[55]. Einen Achtungserfolg erreichte die FDP bei den Wahlen 2004, als sie 5,5 % der Stimmen zu Kreistagswahlen erreichte. Dies war der beste Wert seit über 30 Jahren.[56]

Die Mitgliederzahlen der FDP in Baden-Württemberg betrug Ende der 60er Jahre um die 7.000, bis sie Ende der 80er auf etwa 9.200 stieg.[57] 2005 waren es schließlich ca. 7.300 Mitglieder. Diese Zahl hält sich seit Jahren in ungefähr konstant.[58] Der Landesverband ist in 42 Kreisverbände gegliedert, die den baden-württembergischen Kreisen angeglichen sind. Die Kreisverbände unterteilen sich weiter in etwa 300 Ortsverbände.[59]

4.4 Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen in Baden-Württemberg wurden am 30. September 1979 in Sindelfingen gegründet. Entstanden ist die Partei aus der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher (AUD), der Grünen Aktion Zukunft (GAZ) sowie der Grünen Liste Umweltschutz (GLU). Außerdem spielten Mitglieder von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen eine nicht unwesentliche Rolle in der Gründungsphase.[60] Durch die Grünen wurden in der BRD erstmals Themen wie Ökologie und Geschlechterverhältnisse salonfähig gemacht.[61]

Bei der baden-württembergischen Landtagswahl 1980 gelang ihnen mit 5,3 % der Stimmen erstmalig der Einzug in das Parlament eines Flächenstaates.[62] Vorher waren sie bereits mit der „Bremer Grünen Liste“ in die Bürgerschaft des Stadtstaates mit knapp über 5 % gewählt worden.[63] Mitte bis Ende der 80er Jahre hatte die junge Partei mit internen Spannungen zu kämpfen. So stellte sich die Frage nach der Einrichtung eines professionellen Landesvorstands sowie der Veränderung der Modalitäten zur Ämterrotation.[64] Entgegen der landläufigen Meinung konnten sich die Grünen im Land behaupten und sind seit ihrem Einzug in den Landtag 1980 fester Bestandteil im Parlament. Nachdem das Wahlergebnis bereits 1984 auf 8 % der Stimmen gesteigert werden konnte, erreichte man 1996 über 12 %.[65] Einem Einbruch mit 7,7 % bei der Landtagswahl 2001 folgte mit 11,7 % der Stimmen das zweitbeste Ergebnis überhaupt.[66]

Auch auf kommunaler Ebene machten die Grünen ab 1984 von sich reden. Mit 5 % der Stimmen auf Gemeinde- und 8,9 % auf Kreisebene konnten sie sich gut positionieren.[67] Mit Ausnahme der Kommunalwahl von 1999, bei der ein leichter Einbruch zu verzeichnen war, erreichte die Partei fast ausnahmslos gute Ergebnisse. Mit 6,0 bzw. 9,5 % der Stimmen konnte sie sich wie bei den Wahlen zuvor deutlich vor der FDP positionieren, mit der sie auf Länderebene um die drittstärkste Position streitet.

Die baden-württembergischen Grünen sind in 46 Kreisverbände und etwa 210 Ortsverbände gegliedert.[68] Sie verfügen im Land über knapp 6.800 Mitglieder.[69] Die Mitgliederzahl bewegt sich seit Mitte der 90er in etwa auf demselben Niveau.[70]

4.5 Die Republikaner

„Die Republikaner“ wurden 1983 in Bayern gegründet und verstehen sich selbst als eine Partei „rechts der Mitte“.[71] Ihre ersten Erfolge erzielten sie im Jahr 1989, als sie mit jeweils über 7 % der Stimmen in das Abgeordnetenhaus Berlin sowie das Europäische Parlament gewählt wurden.[72]

Als Folge der Politikverdrossenheit und der Querelen um das Asylrecht übersprangen die Republikaner 1992 mit 10,9 % die 5 %-Hürde deutlich und zogen erstmals in den baden-württembergischen Landtag ein.[73] Für alle überraschend schafften sie bei der Wahl 1996 mit 9,1 % erstmalig den Wiedereinzug in ein Parlament.[74] Fünf Jahre später folgte jedoch der Absturz. Der nochmalige Einzug in den Landtag wurde mit 4,4 % der Stimmen verfehlt. Bei der Wahl 2006 reichte es schließlich nur noch zu 2,5 %.[75]

Solch hohe Stimmenanteile konnten die REP bei baden-württembergischen Kommunalwahlen nie erreichen. Ihren Höchststand erreichten sie 1989 mit 71 errungenen Gemeinderats- sowie 35 Kreistagssitzen. Bei den Wahlen 2004 waren es nur noch 17 bzw. 19 Sitze.[76]

Die Zukunft der Republikaner ist ungewiss. Auflösungstendenzen machen sich seit längerem bemerkbar. Die Mitgliederzahl ging von 15.000 im Jahr 1998 auf mittlerweile 6.500 mit sinkender Tendenz zurück.[77] Zahlreiche Kreis- und Landesverbände bestehen nur noch auf dem Papier. Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg existieren noch funktionsfähige Landesverbände.[78] Unter den gegebenen Umständen ist es unwahrscheinlich, dass sie noch einmal eine bedeutende Rolle in der baden-württembergischen Politik spielen werden.

4.6 Freie Wähler

Auf der kommunalen Ebene sind die Freien Wähler neben den etablierten Parteien der wichtigste Akteur. Bei ihnen handelt es sich jedoch um keine Partei, sondern um eingetragene Vereine. Entstanden sind die Freien Wähler unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg durch den Zusammenschluss von kommunalen Kandidaten, die sich für freie und unabhängige Wählergruppen zur Verfügung stellten.[79] Kurz darauf gründeten sich dann mehrere Landesverbände, sowie der Bundesverband. Bundesweit gehören den Freien Wählern etwa 260.000 Mitglieder an.[80] Die einzelnen Verbände agieren jedoch relativ unabhängig voneinander. Die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband oder im Bundesverband ist den einzelnen Ortsverbänden freigestellt.[81] Der Landesverband Baden-Württemberg gliedert sich in Ortsverbände, Kreisverbände sowie Regionalverbände.[82] Jeder Ortsverband ist in sich selbständig und jeweils eingetragener Verein.

Die Schwerpunkte der Freien Wähler liegen in der Kommunalpolitik auf Gemeinde- und Kreisebene. Speziell festgelegte Programme gibt es nicht. Gegenüber den Parteien unterscheidet sie, dass ihnen parteimäßige Strukturen fehlen. Die Freien Wähler betonen ihre Unabhängigkeit und stützen ihre Arbeit nach eigener Aussage ausschließlich auf sachpolitische Erwägungen.[83] Im Gegensatz zu den Freien Wählern in Rheinland-Pfalz und Thüringen nimmt die Wählervereinigung der Freien Wähler in Baden-Württemberg nicht an Landtagswahlen teil. Die Teilnahme an Wahlen beschränkt sich im Land auf die kommunale Ebene. Hier sind die Freien Wähler jedoch überaus erfolgreich.

Bei den Gemeinderatswahlen 2004 lagen die Wählervereinigungen wie bereits 1994 prozentual vor allen Parteien. Den Spitzenplatz, den sie 1999 knapp an die CDU verloren hatten, wurde 2004 zurückerobert. Von den 35,5 % Stimmen der Wählervereinigungen entfielen 32,1 % auf die Freien Wähler. Sie sind mit sehr deutlichem Abstand die erfolgreichste Wählervereinigung im Land (Abbildung 2).

Abbildung 2: Stimmenanteile Wählervereinigungen Gemeinderatswahlen 1989-2004 (in Prozent)[84]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch auf Kreisebene spielen die Wählervereinigungen eine bedeutende Rolle. Hier sind sie nicht so stark wie auf Gemeindeebene, haben sich jedoch als zweite Kraft hinter der CDU und vor der SPD etablieren können.

Abbildung 3: Stimmenanteile Wählervereinigungen Kreistagswahlen 1989-2004 (in Prozent)[85]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die mit Abstand stärkste Wählervereinigung auf Kreisebene sind wie auf Gemeindeebene die Freien Wähler. Von den bei der Wahl 2004 erreichten 23,7 % der Stimmen für Wählervereinigungen entfielen 23,0 % auf sie (siehe Abbildung 3).

5. Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

5.1 Kommunalwahlen im Kontext der Systemebenen

Anhänger der Parteienstaatstheorie[86] erklären das unterschiedliche Wahlverhalten der Wähler bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen mit einer jeweils unterschiedlich hohen Wahlbeteiligung. Für sie ist das kommunale Wahlverhalten nichts anderes als ein Reflex des gesamtsystemaren Wahlverhaltens.[87] Dies erklärt jedoch nicht die starke Präsenz der Wählervereinigungen auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg. Bei der Gemeinderatswahl 2004 erreichten sie 35,5 % der Stimmen und lagen damit vor allen etablierten Parteien (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Ergebnis der Wahlen der Gemeinderäte 2004 [88]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wählervereinigungen sind jedoch weder auf Landesebene in Baden-Württemberg noch aus Bundesebene präsent. Wie kommt also ein solches Ergebnis zustande? Dies soll im Folgenden analysiert werden.

5.2 Analyse des Kommunalwahlergebnisses

5.2.1 Wahlsystem

Die wichtigste Determinante, die zu den kommunalen Wahlergebnissen in Baden-Württemberg führt, ist das vorherrschende Wahlsystem. Der Wähler hat die Möglichkeit zu Kumulieren und zu Panaschieren. Beim Kumulieren können auf einen Kandidaten bis zu drei Stimmen gehäuft werden. Der Wähler hat dabei so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Unter Panaschieren versteht man die Möglichkeit Stimmen auf die Kandidaten verschiedener Listen zu verteilen.[89] Von beiden Möglichkeiten wird reger Gebrauch gemacht.[90]

Unter diesem Aspekt wird die Wahlentscheidung von den Parteien auf Persönlichkeiten verlagert. Kandidaten werden nicht wegen ihrer Parteizugehörigkeit, sondern aufgrund ihrer Bekanntheit und persönlichen Fähigkeiten gewählt. Für den Wähler stellt sich also nicht die Frage welche Partei er wählen soll, sondern welcher Kandidat die besseren Ideen hat, wer sich aktiver oder passiver verhält oder wer sich für welche Interessen einsetzt.[91] Der Wähler ist nicht an einen Parteivorschlag gebunden. Parteien versuchen also bereits vor der Wahl ihre Listen so zu gestalten, dass sie möglichst viele Ratsmandate erringen können. Da das Panaschieren dem Wähler die Möglichkeit einräumt, Personen auf Parteilisten zu wählen, die sie normalerweise nie wählen würden, suchen sich Parteien Kandidaten die ihnen Stimmen bringen.[92] Dies sind jedoch nicht zwingend Personen die auch ein Parteibuch ihr Eigen nennen. Vor allem die kleineren Parteien, wie FDP und Grüne, sind auf Persönlichkeiten angewiesen, die nicht Mitglied ihrer Partei sind, da sie auf örtlicher Ebene oftmals keine breite Parteibasis besitzen.[93] Aber auch die großen Parteien haben mitunter Probleme genügend politisches Personal zu finden.[94] Dieser Personalmangel kommt den Parteien jedoch nicht immer ungelegen. Sie kopieren teilweise das Erfolgsrezept der Wählervereinigungen und versuchen unabhängige und bekannte Leute, die beim Bürger ankommen, für ihre Listen zu werben.[95] Neben dem pragmatischen Ziel durch diese Kandidaten mehr Stimmen für die eigenen Liste zu gewinnen, wollen die Parteien durch die Aufnahme Parteiloser auf ihre Liste auch ein Stück Unabhängigkeit gegenüber ihrer Landes- und Bundespartei demonstrieren. Dies kann soweit führen, dass die eigene Partei verleugnet wird und die Parteien zur Wahl mit Bürgerlisten antreten, die den Parteinamen nicht erkennen lassen.[96]

Von der Möglichkeit des Panaschierens, wie es das baden-württembergische Wahlrecht erlaubt, profitieren am meisten die Freien Wähler. Sie sind die erfolgreichste Wählervereinigung im Land. 31,8 % der 35,5 % Stimmenanteile für Wählervereinigungen bei der Gemeinderatswahl 2004 können den Freien Wählern zugeordnet werden.[97]

5.2.2 Gemeindegröße

Eine weitere Einflussgröße für das Wahlergebnis stellt die jeweilige Gemeindegröße dar. Die Wahlentscheidung nach Persönlichkeitsmerkmalen kann nur solange funktionieren, wie dem Wähler die Kandidaten bekannt sind. Bei steigender Ortsgröße kennt er nicht mehr alle und wird deshalb eher nach Parteipräferenz entscheiden.[98] Eine Unterscheidung der Wahlergebnisse nach Gemeindegrößen macht dies deutlich.

So ist zu beobachten, dass der Stimmenanteil der Wählervereinigungen in den Kleinstgemeinden bis 2.000 Einwohner mehr als drei Viertel beträgt. Bis zur Größenklasse über 400.000 Einwohnern nimmt ihr Stimmenanteil kontinuierlich ab. Genau gegenläufig ist der Trend bei den Parteien. Mit steigender Ortsgröße nehmen ihre Stimmenanteile teilweise deutlich zu (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3: Ergebnis der Gemeinderatswahl 2004

nach Gemeindegrößenklassen [99]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Insofern lässt sich sagen, dass sich das kommunale Wahlverhalten immer mehr dem auf Landes- und Bundesebene annähert, je größer die Gemeinde wird.[100] In der Gesamtbetrachtung schneiden die Wählervereinigungen jedoch am besten ab, da die Zahl der kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg die Zahl der großen Städte deutlich übersteigt. Dies zeigt sich vor allem bei der absoluten Zahl der Mandatsträger. Hier liegen die Freien Wähler mit 7.842 Gemeinderäten deutlich vor der CDU mit 5.717.[101] Grund hierfür ist die unterschiedliche relative Zahl der Gemeinderatsmitglieder in den verschiedenen Gemeinden. In den Gemeinden bis 1.000 Einwohner repräsentiert ein Gewählter 125 Einwohner in der größten mit über 400.000 Einwohner sind es 6.666. Da die Zahl der kleinen Gemeinden im Land überwiegt gehört ein Großteil der Mandatsträger den Freien Wählern an.[102]

5.2.3 Langfristige lokalkulturelle Prägungen

Die Funktionen der politischen Parteien werden in der Kommunalpolitik anders wahrgenommen als in der Landes- und Bundespolitik.[103] Der Wähler in Baden-Württemberg erwartet eine sachpolitische Haltung ihrer gewählten Gemeinderatsmitglieder. Für den Bürger stellt sich die Kommune als komplett eigenständige Ebene im politischen Handlungsrahmen dar. Er grenzt diese klar von der Ebene der großen Politik in Land und Bund ab. Auch das Interesse am Geschehen in der Gemeinde ist deutlich intensiver und klar abgegrenzt vom allgemeinem politischen Interesse. Der Informationsfluss erfolgt nicht über Medien wie Internet oder Fernsehen, sondern durch den Lokalteil der regionalen Zeitung oder den direkten Kontakt mit den gewählten Kommunalpolitikern.[104] Dieser Aspekt und die Tatsache, dass in die kommunale Wahlentscheidung des Bürgers lokale Erfahrungswerte mit einfließen, sorgen dafür, dass der Wähler seine Wahlentscheidung bewusster trifft. Entscheidungen im Gemeinderat betreffen ihn mitunter unmittelbar. So möchte er gern Persönlichkeiten im Rat sehen, von denen er weiß wie sie „ticken“.[105] Der Bürger wünscht sich also keine Parteipolitik, sondern Sachpolitik. Die programmatische Arbeit ist deshalb, gerade in kleinen Gemeinden, eher nachrangig. Wichtiger sind die Persönlichkeiten, die Parteien oder Wählervereinigungen auf ihrer Liste haben.[106] Vorurteile über Parteien kommen hinzu. In der Regel sprechen die Wähler den unabhängigen Wählervereinigungen eine größere Kompetenz bei der Lösung der kommunalen Sachprobleme zu.[107] Wähler sind außerdem der Meinung, dass in kleineren Gemeinden keine Parteien benötigt werden. Kandidaten sind hier auch ohne ein Parteibuch gut einzuschätzen.[108] Parteien selbst versuchen diesen Nachteil teilweise dadurch zu kompensieren, dass sie sich einer unpolitischen Rhetorik bedienen.[109]

5.3 Bilanz

Die dargestellten Einflussgrößen, die zu dem vorherrschen Wahlverhalten in Baden-Württemberg führen, erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür ist das baden-württembergische Kommunalwahlsystem zu komplex um alle Eventualitäten berücksichtigen zu können. Als nicht unwesentliche Größe bei kommunalen Wahlentscheidungen auf Gemeindeebene sind beispielsweise auch situative Einflüsse anzusehen. Diese betreffen jedoch einzelne Gemeinden und sind schwer messbar. Des weiteren gibt es Wahllisten, die nicht so einfach und ohne weiteres einer bestimmten Gruppierung oder Partei zugerechnet werden können. So sind die Listen der Freien Wähler generell Interessensvertretungen ohne Bindung an ein bestimmtes Programm oder eine bestimmte Organisation. In einzelnen Gemeinden können sie aber durchaus einer Partei zugerechnet werden. Diese hoffen, durch den Antritt als ungebundene, freie Liste schlichtweg auf ein besseres Wahlergebnis.[110] Wie häufig diese Taktik jedoch angewandt wird, lässt sich schwerlich sagen.

Die wesentlichen Faktoren, die nach heutigem Forschungsstand zu dem dargestellten Wählervotum führen wurden jedoch genannt.

6. Bedeutung der Parteien in Bezug auf kommunale Organe

6.1 Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt innerhalb der süddeutschen Ratsverfassung das rechtliche Hauptorgan dar.[111] Er repräsentiert die Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Bei Betrachtung des Sozialprofils der Gemeinderäte in Baden-Württemberg lässt sich jedoch sehr schnell feststellen, dass dieses wenig gemein hat mit dem Bevölkerungsschnitt.[112] In den Gemeinderäten überwiegt besonders der Anteil der Selbständigen, gefolgt von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie den Angestellten. Arbeiter finden sich nur selten in den Räten.[113] Diese Zusammensetzung resultiert aus dem Willen der Wähler. Gewählt wird zuerst einmal, wer im Ort bekannt ist. Meist sind es die am Ort ansässigen Selbständigen mit lokalem Kundenkreis. Als zweites diejenigen, die einen Beruf ausüben, der dem Wohle der Allgemeinheit dient. Hierzu gehören beispielsweise Ärzte, Vertreter sozialer Verbände oder auch Polizeibeamte. Berufe dieser Art gehen meist ebenfalls mit einem hohen Bekanntheitsgrad einher.[114] Dies wird noch deutlicher, als bei einer Umfrage unter Gemeinderäten annähernd jeder angibt, einer Vereinstätigkeit nachzugehen.[115] Solche Tätigkeiten führen normalerweise zu einer hohen Bekanntheit.

Jene Ausprägung des Wählerwillens wird in Baden-Württemberg wie bereits dargestellt, durch die Ausgestaltung des Kommunalwahlrecht ermöglicht. Unter diesem Gesichtspunkt stellt sich die Arbeit der Parteifraktionen schwierig dar. Die Gewählten fühlen sich unabhängig und entwickeln so gut wie keine Fraktionsdisziplin.[116] Es verwundert daher nicht, dass nur jedes zehnte Gemeinderatsmitglied seine Parteiaktivität als ausschlaggebend für seine Wahl betrachtet. So sind auch nur 46 % der Gemeinderäte in Gemeinden bis 5.000 Einwohner Mitglied einer Partei.[117] Mit wachsender Ortsgröße nimmt die Parteibindung jedoch deutlich zu. In den Städten über 50.000 Einwohner sind nahezu alle Kandidaten Parteimitglieder.[118] In den größeren Städten ist die Fraktionszusammenarbeit dann unbedingt vonnöten.[119] Es lässt sich also feststellen, dass in den vielen kleinen Gemeinden im Land eine Honoratiorenstruktur bei Gemeinderatswahlen vorherrscht. In den mittelgroßen und großen Städten hat sich dagegen der Parteienstaat durchgesetzt.[120]

In der täglichen Gemeinderatsarbeit wird oftmals von der Ohnmächtigkeit der Fraktionen gegenüber dem Bürgermeister gesprochen.[121] Unabhängig von der Ortsgröße ist der Bürgermeister, nach Einschätzung der Gemeinderäte, durch seine Machtfülle derjenige, der den größten Einfluss auf Entscheidungen hat. Als Gründe hierfür werden der Informationsvorsprung des Bürgermeisters, die unzulängliche Information des Gemeinderats sowie die Fachkenntnis der Verwaltung genannt.[122] Die Gemeinderäte als Feierabendpolitiker sehen sich hier in ihren Möglichkeiten der politischen Arbeit begrenzt.[123] Ein Instrument um diesem entgegenzuwirken ist die Fraktionsabsprache. Solche Absprachen finden jedoch, wie bereits erwähnt, besonders in kleineren Gemeinden kaum statt.[124] Somit entfällt meist auch eine Einbeziehung der lokalen Parteibasis in die Arbeit der Gemeinderatsfraktion.

Dieses Fehlen einer ausgeprägten Fraktionsstruktur wird jedoch durch die kommunale Aufgabenstellung wieder relativiert. Auf der Gemeindeebene sind nur selten richtungweisende Programmentscheidungen zu treffen. Vielmehr geht es um sachbezogene Einzelfallentscheidungen. Für diese wird in den meisten Fällen fraktionsübergreifend zusammengearbeitet.[125] Dies erklärt auch die starke Stellung der Freien Wähler hierzulande. Im Gegensatz zu Land und Bund spielen die Parteien in den gemeindlichen Räten eine eher untergeordnete Rolle.

[...]


[1] Alemann, Ulrich von (2003) Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung: Schriftenreihe Band 395, Verlag Leske + Buderich, Bonn, S. 11.

[2] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, Landeszentrale für politische Bildung: Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württemberg Band 31, 2004, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S. 9.

[3] Katz, Alfred: Staatsrecht: Grundkurs im öffentlichen Recht, 14., neubearbeitete Auflagen 1999, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, S. 141.

[4] Katz, Alfred: Staatsrecht: Grundkurs im öffentlichen Recht, S. 44.

[5] Taschenbuch Baden-Württemberg: Gesetze-Daten-Analysen, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Neuausgabe 2004, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S. 41 f.

[6] Pfizer, Theodor/Wehling, Hans Georg: Kommunalpolitik in Baden-Württemberg, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Dritte, völlig überarbeitete und erweiterte Auflage 2000, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S. 49.

[7] Biege, Hans-Peter u.a.: Zwischen Persönlichkeitswahl und Parteientscheidung: Kommunales Wahlverhalten im Lichte einer Oberbürgermeisterwahl, 1978, Kronberg/Taunus, Meisenheim, S. 19.

[8] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 42 ff.

[9] Eigene Darstellung.

[10] Taschenbuch Baden-Württemberg , S. 45.

[11] Anmerkung: Gemeint sind die Norddeutsche Ratsverfassung, die Magistratsverfassung sowie die Bürgermeisterverfasung.

[12] Kost, Andreas/Wehling, Hans-Georg (Hrsg.): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Bundeszentrale für politische Bildung, 2003, Westdeutscher Verlag GmbH, Wiesbaden, S. 350 f.

[13] Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung: Zeitbilder Band 2, 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2003, Bonifatius Druck Buch Verlag, Paderborn, S. 13 f.

[14] Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 81.

[15] Katz, Alfred: Staatsrecht: Grundkurs im öffentlichen Recht, S. 138.

[16] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 68 f.

[17] Jungfer, Klaus: Die Stadt in der Krise: Ein Manifest für starke Kommunen, Bundeszentrale für politische Bildung: Schriftenreihe Band 495, 2005, Carl Hanser Verlag, München S. 63 f.

[18] Gisevius, Wolfgang: Leitfaden durch die Kommunalpolitik, überarbeitete und aktualisierte Auflage 1999, Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH, Bonn, S. 24.

[19] Gern, Alfons: Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Auflage 2005, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, S. 43 f.

[20] Niedermayer, Oskar: Parteimitgliedschaften im Jahre 2005, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 37. Jahrgang, Heft 2/2006, VS Verlag, S. 376 ff. (Eigene Darstellung)

[21] Wolfrum, Edgar: Die geglückte Demokratie, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, 2006, Klett-Cotta, Stuttgart, S. 35.

[22] Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Baden-Württemberg: Eine politische Landeskunde, Aktualisierte Neuauflage 2003, S. 64.

[23] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 43.

[24] Ebenda, S. 45.

[25] Ebenda, S. 48 ff.

[26] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 508.

[27] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 509.

[28] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW.asp [31.01.2007]

[29] siehe Fußnote 25.

[30] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 523 f.

[31] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW.asp [31.01.2007]

[32] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/ [31.01.2007]

[33] siehe Fußnote 25.

[34] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 54.

[35] Landeszentrale für politische Bildung: Landeskunde, S. 64.

[36] Landeszentrale für politische Bildung: Landeskunde, S. 64.

[37] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 75 f.

[38] Taschenbuch Baden-Württemberg: S. 508.

[39] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 76.

[40] Ebenda, S. 77.

[41] Ebenda, S. 77.

[42] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW.asp [31.01.2007]

[43] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/ [31.01.2007]

[44] siehe Fußnote 25.

[45] Niedermayer, Oskar: Parteimitgliedschaften im Jahre 2005, S. 376 ff.

[46] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 92.

[47] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 106.

[48] Taschenbuch Baden-Württemberg: S. 508.

[49] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 106 ff.

[50] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 512 ff.

[51] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 116 f.

[52] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW3.asp [31.01.2007]

[53] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 524.

[54] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW.asp [31.01.2007]

[55] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/ [31.01.2007]

[56] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/LR_KtW.asp?y=1984-2004 [31.01.2007]

[57] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 121.

[58] Niedermayer, Oskar: Parteimitgliedschaften im Jahre 2005, S. 376 ff.

[59] Landeszentrale für politische Bildung: Landeskunde, S. 65.

[60] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 128.

[61] Andersen, Uwe/Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung: Schriftenreihe Band 406, 5., aktualisierte Auflage 2003, Leske+Buderich, 2003, Opladen, S. 40.

[62] Ebenda, S.124.

[63] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 124.

[64] Ebenda, S.129 f.

[65] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW3.asp [01.02.2007]

[66] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Landtagswahlen/LRLTW.asp [01.02.2007]

[67] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/ [01.02.2007]

[68] Landeszentrale für politische Bildung: Landeskunde, S. 65.

[69] Niedermayer, Oskar: Parteimitgliedschaften im Jahre 2005, S. 376 ff.

[70] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 125.

[71] Andersen, Uwe/Woyke, Wichard: Handwörterbuch des politischen Systems, S. 546.

[72] Ebenda, S. 546.

[73] Eilfort, Michael u.a.: Parteien in Baden-Württemberg, S. 15.

[74] Andersen, Uwe/Woyke, Wichard: Handwörterbuch des politischen Systems, S. 546.

[75] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landtagswahl_2006/Land.asp [22.01.2007]

[76] http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landesdaten/Kommunalwahlen/LRGrW.asp [22.01.2007]

[77] Andersen, Uwe/Woyke, Wichard: Handwörterbuch des politischen Systems S. 546.

[78] http://www.im.nrw.de/sch/316.htm [22.01.2007]

[79] http://www.freie-waehler-deutschland.de/Wir/main.html [28.02.2007]

[80] http://www.freie-waehler-deutschland.de [28.02.2008]

[81] § 3 der Satzung der Freien Wähler der Bundesrepublik Deutschland e.V. und § 4 der Satzung der Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg.

[82] § 7 der Satzung der Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg.

[83] http://www.freie-waehler-deutschland.de/Standpunkte/main.htm [28.02.2007]

[84] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Eigene Darstellung)

[85] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Eigene Darstellung)

[86] Anmerkung: Bei allen dargestellten Kommunalwahlergebnissen in dieser Arbeit handelt es sich um errechnete gleichwertige Stimmen bei Verhältniswahl (die Ergebnisse aus Mehrheitswahlen werden vernachlässigt). Wegen des unterschiedlichen Stimmengewichts in den Gemeinden der elf Einwohnergrößenklassen in Baden-Württemberg werden gleichwertige Stimmen nachgewiesen. Diese sind auf Gemeindeebene durch Division der Zahlen der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Bewerber ermittelt worden. Auf diese Weise sind alle Gemeinden mit gleichem Stimmengewicht ausgestattet.

[87] Kevenhörster, Paul: Parallelen und Divergenzen zwischen gesamtsystemarem und kommunalem Wahlverhalten, in: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.): Kommunales Wahlverhalten, 1976, Eichholzverlag, Bonn, S. 280.

[88] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. (Eigene Darstellung)

[89] Sixt, Werner: Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 6. überarbeitete Auflage 2004, Boorberg Verlag, Stuttgart, S. 17 f.

[90] Holtmann, Everhard: Kommunalpolitik im politischen System der Bundesrepublik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 1990, Band 25, S. 13.

[91] Güllner, Manfred: Die Zukunft des lokalen Parteiensystems: Chance oder Ende der Kommunalpolitik?, in: Hesse, Joachim Jens (Hrsg.): Erneuerung der Politik „von unten“, 1986, Westdeutscher Verlag, Opladen, S. 29.

[92] Nassmacher, Karl-Heinz: Parteien in der Lokalpolitik – Strukturen, Funktionen, Defizite, in: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium, 1981, S. 21.

[93] Vgl. Kapitel 3.3 dieser Arbeit.

[94] Nassmacher, Hiltrud: Parteien und Wählergruppen in der Kommunalpolitik, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer Oskar: Parteiendemokratie in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 338, 1997, Westdeutscher Verlag, Opladen, S. 431.

[95] Nassmacher, Hiltrud: Parteien und Wählergruppen in der Kommunalpolitik, S. 431 f.

[96] Ebenda, S. 432.

[97] Statistische Berichte Baden Württemberg: Endgültige Ergebnisse der Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte in Baden-Württemberg sowie der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart am 13. Juni 2004, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, S. 6.

[98] Lehmbruch, Gerhard: Der Januskopf der Ortsparteien, in: Köser, Helmut (Hrsg.): Der Bürger in der Gemeinde, Bundeszentrale für politische Bildung, 1979, S. 326 f.

[99] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. (Eigene Darstellung)

[100] Klein, Armin: Parteien und Wahlen in der Kommunalpolitik, in: Gabriel Oscar W. (Hrsg.): Kommunalpolitik im Wandel der Gesellschaft, 1979, Verlag Anton Hain Meisenheim GmbH, Königstein/Taunus, S. 97.

[101] Statistische Berichte Baden Württemberg: Endgültige Ergebnisse der Wahlen 2004, S. 6 f.

[102] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 50.

[103] Hermann Dieter/Werle, Raymund: Kommunalwahlen im Kontext der Systemebenen, in: Politische Vierteljahresschrift, 1983, Heft 4, S. 323.

[104] Güllner, Manfred: Die Zukunft des lokalen Parteiensystems, S. 27 f.

[105] Holtmann, Everhard: Kommunalpolitik im politischen System der Bundesrepublik, S. 13.

[106] Nassmacher, Hiltrud: Parteien und Wählergruppen in der Kommunalpolitik, S. 436.

[107] Ebenda, S. 13 f.

[108] Lehmbruch, Gerhard: Der Januskopf der Ortsparteien, S. 325.

[109] Ebenda, S. 327.

[110] Wehling, Hans Georg: „Parteipolitisierung“ von lokaler Politik und Verwaltung? Zur Rolle der Parteien in der Kommunalpolitik, in: Heinelt, Hubert: Brennpunkt Stadt: Stadtpolitik und lokale Parteiforschung in den 80er und 90er Jahren, 1991, Birkhäuser, Basel, S. 152.

[111] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 41. (Vgl. Kapitel 2.3 dieser Arbeit)

[112] Köser, Helmut: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg; Rechtstellung, Sozialprofil, Funktionen, in: Pfizer, Theodor/Wehling, Hans-Georg (Hrsg.): Kommunalpolitik in Baden Württemberg, Dritte, völlig überarbeitete und erweiterte Auflage 2000, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S. 154.

[113] Ebenda, S. 155.

[114] Ebenda, S. 156.

[115] Köser, Helmut: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg, S. 157.

[116] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 32.

[117] Köser, Helmut: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg, S. 157 ff.

[118] Mielke Gerd u.a.: Honoratioren oder Parteisoldaten? Eine Untersuchung der Gemeinderatskandidaten bei der Kommunalwahl 1989 in Freiburg, 1994, Verlag Brockmeyer, Bochum, S. 94 ff.

[119] Taschenbuch Baden-Württemberg, S. 50.

[120] Köser, Helmut: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg, S. 159. (vgl. Kapitel 5.2.2 dieser Arbeit)

[121] Bick, Ulrike: Die Ratsfraktion, Schriften zum öffentlichen Recht Band 553, 1989, Duncker & Humblot, Berlin, S. 18.

[122] Köser, Helmut: Der Gemeinderat in Baden-Württemberg, S. 167.

[123] Ebenda, S. 168.

[124] Ebenda, S. 169.

[125] Holtmann, Everhard: Kommunalpolitik im politischen System der Bundesrepublik, S. 11.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836613712
Dateigröße
607 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl – unbekannt, Verwaltung
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,0
Schlagworte
kommunalpolitik partei baden-württemberg ratsverfassung politik
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Titel: Die Parteien in der baden-württembergischen Kommunalpolitik
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