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Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?

Die Rolle eines EU-Beitritts am Beispiel des Politikfeldes Sicherheit

©2007 Diplomarbeit 112 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Untersucht wird in dieser Studie, inwieweit die Türkei einen Beitrag dazu leisten kann, den in der EU-Sicherheitsstrategie genannten Hauptbedrohungen (Energieabhängigkeit, Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, organisierte Kriminalität) wirksamer entgegentreten zu können.
Besonderes Augenmerk bei der Untersuchung wird auf den Bereichen Energieabhängigkeit, Terrorismus und regionale Konflikte liegen. Die Bedrohung durch das Scheitern von Staaten wird unter dem Punkt regionale Konflikte behandelt, da es in der unmittelbaren Nachbarschaft der Türkei mit Georgien und dem Irak zwei Staaten gibt, die sich im fortgeschritten Stadium des Verfalls befinden. In engem Zusammenhang mit der Bedrohung durch regionale Konflikte steht auch das Problem der organisierten Kriminalität. Gebiete, die aufgrund von regionalen Konflikten und/oder Staatszerfall nicht mehr von der Zentralgewalt kontrolliert werden, bieten der organisierten Kriminalität Rückzugs- und Ruheräume sowie Operationsbasen und Umschlagsplätze für den Handel mit Drogen, Waffen und anderen illegalen Gütern. Des Weiteren ergibt sich für die organisierte Kriminalität durch die mit regionalen Konflikten und Staatszerfall einhergehende wirtschaftliche Notlage breiter Bevölkerungsschichten ein enormes Rekrutierungspotential. Bisweilen gibt es auch Verbindungen zum internationalen Terrorismus, der in ähnlicher Weise von „schwarzen Löchern der Ordnungslosigkeit“ profitiert und dem sich zudem auf diese Weise Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Deshalb wird das Problem der organisierten Kriminalität unter den Punkten Terrorismus und regionale Konflikte behandelt.
Die Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wird unter dem Punkt Terrorismus behandelt, da terroristische Gruppierungen, die über Massenvernichtungswaffen verfügten, in der Lage wären, einen Schaden anzurichten, den bisher nur Staaten und Armeen verursachen könnten. In der EU-Sicherheitsstrategie wird dieses Szenario als „der erschreckendste Gedanke“ bezeichnet.
Bei der Bedrohung durch Terrorismus beschränkt sich die Betrachtung in Bezug auf die europäische Sicherheit auf islamistischen Terrorismus, da die jüngste globale Terrorismuswelle eng mit gewalttätigem Islamismus verbunden ist. Ausgehend von dem Versuch einer Definition befasst sich das Kapitel mit dem historisch vorbelasteten Verhältnis zwischen islamischer und […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Fragestellung, Forschungsstand und Forschungsziel
1.2 Methodik und Aufbau der Studie
1.3 Hypothesen
1.3.1 Verbesserte Bekämpfung von islamistischem Fundamen-talismus und Terrorismus durch den EU-Beitritt der Türkei
1.3.2 Minderung der Energie-Abhängigkeit durch den EU-Beitritt der Türkei
1.3.3 Ausdehnung der Stabilität auf andere Regionen durch den EU-Beitritt der Türkei
1.3.4 Zentrale Hypothese: Der EU-Beitritt der Türkei verbessert die Sicherheit der EU

2 Sicherheit unter veränderten Rahmenbedingungen
2.1 „Klassischer“ Sicherheitsbegriff
2.2 Erweiterter Sicherheitsbegriff

3 Gemeinsame Sicherheit in der EU
3.1 ESVP/GASP
3.2 Hauptbedrohungen aus Sicht der EU
3.2.1 Islamistischer Fundamentalismus und Terrorismus
3.2.2 Regionale Konflikte
3.2.2.1 Zypern
3.2.2.2 Naher und Mittlerer Osten
3.2.2.3 Kaukasus
3.2.2.4 Zentralasien
3.2.3 Energie-Abhängigkeit

4 Sicherheit in der Türkei
4.1 Staat und Regierung in der Türkei
4.2 Der Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft – Abkommen und Reformen
4.3 „Klassischer“ oder erweiterter Sicherheitsbegriff?
4.4 Hauptbedrohungen aus Sicht der Türkei
4.4.1 Terrorismus
4.4.1.1 Kurdischer Terrorismus
4.4.1.2 Islamistischer Terrorismus
4.4.2 Regionale Konflikte
4.4.2.1 Zypern
4.4.2.2 Ägäis
4.4.2.3 Kaukasus/Zentralasien
4.4.2.4 Naher und Mittlerer Osten

5 EU und Türkei: Vereinbarkeit der Bedrohungsanalysen und sicherheitspolitischen Konzeptionen
5.1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Bedrohungswahr- nehmung
5.1.1 Terrorismus
5.1.2 Regionale Konflikte
5.1.3 Energiesicherheit
5.2 Interessenkonflikte
5.3 Ziviler und militärischer Beitrag der Türkei zu GASP und ESVP
5.4 Sicherheit allein durch die NATO-Mitgliedschaft der Türkei?
5.5 Verbesserungen der Sicherheit nur durch eine Vollmitgliedschaft?
5.6 Ist die Türkei willens und in der Lage, sich in einen Supra-nationalismus einzubringen und sich ihm unterzuordnen?

6 Fazit

7 Abkürzungen

8 Verzeichnis der Abbildungen

9 Bibliografie

1 Einleitung

Europa und die Türkei verbindet eine lange Geschichte. Seitdem das Osmanische Reich bis Mitte des 16. Jahrhunderts weite Teile Südost-Europas unter seine Herrschaft gebracht hatte und sogar bis vor die Tore Wiens vorgedrungen war, bildete es einen festen Bestandteil im europäischen Machtgefüge.

Nach der Revolution der „Jungtürken“[1] im Jahre 1908 und dem endgültigen Zusammenbruch des Osmanischen Reiches mit Ende des Ersten Weltkrieges begann eine Phase der weiterreichenden Modernisierung und der konsequenten Ausrichtung des Landes nach Europa.[2] Dieser Prozess wird vor allem mit der Person Mustafa Kemal Atatürks verbunden. Die Türkei war seiner Ansicht nach nur durch eine uneingeschränkte Europäisierung in der Lage, Unterentwicklung und Abhängigkeit zu überwinden. Beginnend 1923 setzte Atatürk in den folgenden Jahren viele radikale Reformen durch, um aus den Resten des einstigen Großreichs einen Nationalstaat nach europäischem Vorbild zu bilden.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges bemühte sich die türkische Regierung intensiv um Einbindung in die euro-atlantischen Strukturen und Organisationen. Die Türkei gehört zu den Gründungsmitgliedern der 1948 ins Leben gerufenen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OEEC)[3], trat 1949 dem Europarat bei und 1952 der NATO. Weitere Meilensteine in den Beziehungen zwischen der Türkei und Europa waren das Assoziierungsabkommen mit der EWG von 1963[4] mit der Aussicht auf eine spätere Vollmitgliedschaft, die Zollunion 1996, die Zuerkennung des Status als Beitrittskandidat 1999 und die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005.

Nachdem die Frage eines EU-Beitritts der Türkei lange Zeit kaum in der europäischen Öffentlichkeit diskutiert worden war, hat sich in den letzten Jahren eine kontroverse und zum Teil emotional sehr aufgeladene Debatte entwickelt. Die Befürworter verweisen auf folgende Argumente:

- Die Türkei als Energiedrehscheibe leiste einen Beitrag zur sicheren Energie-Versorgung der EU.
- Die Türkei könne sowohl politisch als auch wirtschaftlich als Brücke zur islamischen Welt fungieren.
- Die Türkei sei Stabilitätsgarant im traditionell instabilen Konfliktdreieck zwischen Nahem und Mittlerem Osten, Kaukasus und Balkan.
- Die Türkei diene als Modell für die Vereinbarkeit von einer Gesellschaft muslimischer Kultur/Prägung und Demokratie.
- Die Türkei werde das geopolitische Gewicht der EU erhöhen und die EU außenpolitisch handlungsfähiger machen.

Die Beitrittsgegner führen ins Feld:

- Die Türkei gehöre einem anderen Kulturkreis an und sei deshalb kein, wie vom EU-Vertrag gefordert[5], europäischer Staat. Die Türkei sei nicht wie die Staaten des „christlichen Abendlandes“ geprägt von jüdisch-griechisch-römischer Antike, protestantischer Reformation, Renaissance, Aufklärung, Wissenschaftsrevolution und lange bestehenden Kommunikationszusammenhängen (Austausch zwischen Herrschenden, Wissenschaftlern, Künstlern, Kaufleuten, sowie grenzüberschreitende Pilgerzüge und Austausch von Ideen).
- Die Größe der Türkei überfordere sowohl die finanzielle als auch die Integrationskapazität der EU. Die EU sei in ihrer heutigen Verfassung nicht in der Lage, die Türkei zu integrieren.
- Die Türkei könnte nicht Mitglied werden, solange sie einen Teil eines EU-Staates (Zypern) militärisch besetzt halte.
- Es gebe noch große Defizite bei Reformen bezüglich der politischen Rolle des Militärs, der Menschenrechte, der Religionsfreiheit, der Minderheitenrechte und der Meinungsfreiheit sowie bei der Implementierung beschlossener Reformen auch jenseits der großen Städte.
- Durch einen Türkei-Beitritt bekäme die EU direkte Grenzen zu den Konfliktregionen des Nahen und Mittleren Ostens sowie zum Kaukasus.
- Ein Türkei-Beitritt vergrößere die innereuropäischen Interessengegensätze sowie die politische, kulturelle und die ökonomische Heterogenität. Dies verhindere oder erschwere zumindest die Herausbildung einer europäischen Identität, was letztlich zum Scheitern des „Projekts Europa“ und der Rückentwicklung zu einer reinen Freihandelszone führen könne.

Die Gewichtung der Argumente ist ein politischer Abwägungsprozess und kann zu diametral gegensätzlichen Einschätzungen führen.

1.4 Fragestellung, Forschungsstand und Forschungsziel

Gegenstand der Studie wird es nicht sein, auf alle diese Argumente einzugehen. Es sollen vielmehr nur die Argumente einbezogen werden, die einen Bezug zum Politikfeld Sicherheit haben. Vor allem drei zentrale Fragestellungen werden untersucht:

1. Was sind die Sicherheitsbedrohungen für die EU und für die Türkei?

- Sind die jeweiligen Bedrohungsperzeptionen miteinander kompatibel oder stehen sie im Widerspruch zueinander?
- Welche Rolle spielen „klassischer“ und erweiterter Sicherheitsbegriff bei türkischen und bei europäischen Bedrohungsperzeptionen?
- Welche Interessenkonflikte gibt es zwischen Türkei und EU? Sind diese unüberbrückbar oder gibt es Lösungsansätze?

2. Welchen Beitrag kann die Türkei zur Verbesserung der europäischen Sicherheit leisten?

- Gibt es bereits durch die Heranführung und die Beitrittsverhandlungen eine Verbesserung der europäischen Sicherheit?
- Wie könnte der zivile und der militärische Beitrag der Türkei zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) aussehen?
- Kann die Türkei durch ihre Brückenfunktion zu einer substantiellen Verbesserung der Beziehungen zwischen EU und islamischer Welt beitragen?
- Kann ein EU-Beitritt der Türkei durch Verbesserungen in den Bereichen regionale Stabilität, Energiesicherheit und Terrorismusbekämpfung zur Verbesserung der europäischen Sicherheit beitragen?

3. Welche institutionellen Arrangements sind notwendig, damit die EU sicherheitspolitisch optimal von der Einbindung der Türkei in die europäischen Strukturen profitiert?

- Reicht dazu die NATO-Mitgliedschaft der Türkei aus?
- Ist aus sicherheitspolitischer Perspektive eine Vollmitgliedschaft in der EU notwendig?
- Bietet das Konzept der Privilegierten Partnerschaft eine glaubwürdige Alternative?
- Ist die Türkei bereit, für eine Integration in die EU substantielle Souveränitätsverzichte hinzunehmen?

Ziel dieser Studie ist es, diese Fragestellungen zu strukturieren und Antworten darauf zu finden. Es ist nicht das Ziel, ein Gesamturteil für oder gegen einen EU-Beitritt der Türkei abzugeben. Für ein solches Urteil müssten neben der sicherheitspolitischen auch folgende Ebenen miteinbezogen werden, auf denen ein EU-Beitritt der Türkei beschrieben und beurteilt werden kann:

- Bürokratische Ebene: Erfüllt die Türkei die formalen Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft wie die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien?[6]
- Kulturelle Ebene: Ist die Türkei wirklich ein europäischer Staat in dem Sinne, dass er dem europäischen Kulturraum angehört?
- Wirtschaftliche Ebene: Ist die Türkei wirtschaftlich in die EU integrierbar? Hätte ein Beitritt untragbar hohe finanzielle Belastungen zur Folge?
- Integrationstheoretische Ebene: Käme es durch den EU-Beitritt der Türkei zu einer Überdehnung und einer Überforderung der Integrationskapazitäten der Union? Wäre mit einer Mitgliedschaft der Türkei ein Grad an Heterogenität erreicht, der eine weitere Vertiefung der Integration unmöglich macht?

Auf jeder dieser Ebenen kann man zu anderen Schlüssen gelangen. Für ein Gesamturteil muss man die Argumente aller Ebenen miteinander abwägen. Je nach Gewichtung kann man zu verschiedenen oder sogar gegensätzlichen Schlüssen kommen. Diese Studie beschäftigt sich ausschließlich mit den sicherheitspolitischen Aspekten und Implikationen eines Türkei-Beitritts. Die Ergebnisse haben deshalb auch nur Gültigkeit für diese Ebene.

Vergrößerte Sicherheit in Europa durch den Türkei-Beitritt ist nur unter bestimmten Prämissen zu erreichen. Diese werden in dieser Studie vorausgesetzt:

- Die Türkei ist ein Sicherheitspartner der EU. Nur eine demokratische Türkei kann ein legitimer und verlässlicher Sicherheitspartner der EU sein. Bei einem erneuten Militärputsch ist davon auszugehen, dass alle weiteren Verhandlungen vorerst auf Eis gelegt würden.
- Die Türkei ist kooperativ. Die Türkei muss der EU auch weiterhin ein weitreichendes Mitspracherecht bei den notwendigen wirtschaftlichen und politischen Reformen einräumen.
- Die Türkei ist innenpolitisch handlungsfähig. Gravierende und lang anhaltende wirtschaftliche oder politische Krisen müssen vermieden werden, da diese die innenpolitische Handlungsfähigkeit substantiell beeinträchtigen und die Weiterführung der begonnenen Reformen gefährden könnten.
- Die Türkei ist außenpolitisch handlungsfähig. Falls beispielsweise die türkische Armee den Nordirak militärisch besetzen würde, wären außenpolitische Handlungsfähigkeit und Handlungsspielräume erheblich einschränkt, da zum einen ein beträchtlicher Teil der türkischen Armee dauerhaft gebunden wäre und zum anderen ein solches Vorgehen weder von den USA und der EU noch vom Irak selbst und seinen Nachbarstaaten hingenommen würde.
- Die Türkei wird sich weiter europäisieren. Nur wenn die eingeleiteten Reformen kontinuierlich fortgeführt und auch umgesetzt werden, ist eine tiefere Integration in die sicherheitspolitischen Strukturen und Institutionen der EU möglich.

Grundlage dieser Studie bildet die Europäische Sicherheitsstrategie[7] und die darin genannten Hauptbedrohungen. Primär- und Sekundärliteratur zum Thema ist reichlich vorhanden. Vor allem in den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Autoren mit dem EU-Beitritt der Türkei auseinandergesetzt. Insbesondere sei auf die Arbeiten von Hans Kramer von der Stiftung Wissenschaft und Politik verwiesen.[8] Einen guten Überblick aus türkischer Perspektive bieten Vedat Yücel und Salomon Ruysdael in ihrem Sammelband „New Trends in Turkish Foreign Affairs. Bridges and Boundaries”.[9] Grundlegend zum erweiterten Sicherheitsbegriff sind das von der Bundesakademie für Sicherheitspolitik herausgegebene „Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff“ und der zugehörige „Ergänzungs-band 1“.[10]

1.5 Methodik und Aufbau der Studie

Untersucht wird in dieser Studie, inwieweit die Türkei einen Beitrag dazu leisten kann, den in der EU-Sicherheitsstrategie genannten Hauptbedrohungen (Energieabhängigkeit,[11] Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Scheitern von Staaten, organisierte Kriminalität) wirksamer entgegentreten zu können.

Besonderes Augenmerk bei der Untersuchung wird auf den Bereichen Energieabhängigkeit, Terrorismus und regionale Konflikte liegen. Die Bedrohung durch das Scheitern von Staaten wird unter dem Punkt regionale Konflikte behandelt, da es in der unmittelbaren Nachbarschaft der Türkei mit Georgien und dem Irak zwei Staaten gibt, die sich im fortgeschritten Stadium des Verfalls befinden.[12] In engem Zusammenhang mit der Bedrohung durch regionale Konflikte steht auch das Problem der organisierten Kriminalität. Gebiete, die aufgrund von regionalen Konflikten und/oder Staatszerfall nicht mehr von der Zentralgewalt kontrolliert werden, bieten der organisierten Kriminalität Rückzugs- und Ruheräume sowie Operationsbasen und Umschlagsplätze für den Handel mit Drogen, Waffen und anderen illegalen Gütern. Des Weiteren ergibt sich für die organisierte Kriminalität durch die mit regionalen Konflikten und Staatszerfall einhergehende wirtschaftliche Notlage breiter Bevölkerungsschichten ein enormes Rekrutierungspotential. Bisweilen gibt es auch Verbindungen zum internationalen Terrorismus, der in ähnlicher Weise von „schwarzen Löchern der Ordnungslosigkeit“ profitiert und dem sich zudem auf diese Weise Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Deshalb wird das Problem der organisierten Kriminalität unter den Punkten Terrorismus und regionale Konflikte behandelt.

Die Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wird unter dem Punkt Terrorismus behandelt, da terroristische Gruppierungen, die über Massenvernichtungswaffen verfügten, in der Lage wären, einen Schaden anzurichten, den bisher nur Staaten und Armeen verursachen könnten. In der EU-Sicherheitsstrategie wird dieses Szenario als „der erschreckendste Gedanke“ bezeichnet.[13]

Bei der Bedrohung durch Terrorismus beschränkt sich die Betrachtung in Bezug auf die europäische Sicherheit auf islamistischen Terrorismus, da die jüngste globale Terrorismuswelle eng mit gewalttätigem Islamismus verbunden ist. Ausgehend von dem Versuch einer Definition befasst sich das Kapitel mit dem historisch vorbelasteten Verhältnis zwischen islamischer und westlicher Welt. Anschließend folgt eine kurze Beschreibung der Entstehung der ersten „modernen“ islamistischen Gruppierungen, der beginnenden Internationalisierung des islamistischen Terrorismus mit der sowjetischen Invasion Afghanistans bis hin zu der Entstehung des weltumspannenden Terror-Netzwerkes der Al Qaida.

Nach einigen theoretischen Überlegungen zu dem Begriff der Sicherheit folgt eine Auseinandersetzung mit dem „klassischen“ und dem erweiterten Sicherheitsbegriff.

Das Kapitel „Gemeinsame Sicherheit in der EU“ setzt sich nach einem Überblick über GASP und ESVP mit der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und regionale Konflikte sowie mit der Energiesicherheit auseinander. Das Thema regionale Konflikte konzentriert sich auf die Konfliktregionen, die einen unmittelbaren Bezug sowohl zur EU als auch zur Türkei haben und eine hohe Brisanz aufweisen: Zypern/Griechenland, Kaukasus/Zentralasien sowie der Nahe und Mittlere Osten. Nach einer Beschreibung der Konfliktentstehung und der heutigen Konstellation folgt eine Beschreibung der jeweiligen Interessen der EU in diesen Konflikten/Regionen. Das Thema Energieabhängigkeit beginnt mit einer Betrachtung der globalen Versorgungssituation mit Energie und bisherigen Strategien der westlichen Welt, die Anhängigkeit von Energieträgerimporten zu minimieren. Eine nähere Bertachtung der Märkte für die drei wichtigsten Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas schließt sich an. Es folgen Identifizierung und Beschreibung der Faktoren, die in Zukunft eine sichere Energieversorgung der EU entscheidend mitbestimmen werden.

Im Kapitel „Sicherheit in der Türkei“ werden nach einer kurzen Einführung in das politische System der Türkei und den bisher erreichten Stand der Integration in die europäischen Strukturen Sicherheitsbedrohungen aus türkischer Sicht behandelt. Die Punkte regionale Stabilität, Terrorismus und Energiesicherheit sind auch hier zentral, wenn auch mit deutlich anderen Gewichtungen.

Im fünften Kapitel wird untersucht, inwieweit die jeweiligen Bedrohungswahrnehmungen miteinander vereinbar sind, wo Interessengegensätze bestehen und wie mögliche Lösungsansätze aussehen können. Zudem werden mögliche institutionelle Arrangements (nur NATO-Mitgliedschaft; Privilegierte Partnerschaft; Vollmitgliedschaft) untersucht, inwieweit sie zur Verbesserung der europäischen Sicherheit beitragen können.

1.6 Hypothesen

1.6.1 Verbesserte Bekämpfung von islamistischem Fundamentalismus und Terrorismus durch den EU-Beitritt der Türkei

Islamistischer Fundamentalismus und Terrorismus sind globale Herausforderungen. Terrorismus verursacht den Verlust von Menschenleben, hohe Kosten und untergräbt Toleranz und Offenheit in den europäischen Gesellschaften. Besonderes Augenmerk verdient die Tatsache, dass bisweilen Verbindungen zur organisierten Kriminalität bestehen, einer weiteren Hauptbedrohung für die Sicherheit der EU. Terroristische Netzwerke finanzieren auf diese Weise einen beträchtlichen Teil ihres Kampfes. Die potentiell größte Bedrohung geht jedoch von der Möglichkeit aus, dass Massenvernichtungswaffen in die Hand von terroristischen Gruppierungen gelangen könnten.[14] Durch die Anschläge des 11.9.2001 sind diese Bedrohungen in das Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Die Türkei an der Schnittstelle zwischen islamischer und westlicher Welt ist ein Schlüsselstaat bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus.

1.6.2 Minderung der Energie-Abhängigkeit durch den EU-Beitritt der Türkei

Die EU ist in hohem Maße abhängig vom Import von Energieträgern. Diese Energie-Abhängigkeit wird sich aufgrund der rasant steigenden Nachfrage nach Öl und Gas aus den asiatischen Wachstumsregionen sowie wegen des Rückgangs der Fördermengen in Westeuropa und Nordamerika seit 1999 noch verstärken.[15] Eine weitere potentielle Gefahr sind eine mögliche Lieferunterbrechung oder Lieferengpässe durch politische Unruhen im Nahen und Mittleren Osten oder in der Region des Kaspischen Meeres. Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung und die Absicherung der Transportwege sind für die EU von vitalem Interesse. Die Türkei kann aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu mehreren energieträgerexportierenden Ländern und ihrer geografischen Lage am Schnittpunkt wichtiger Öl- und Gaspipelines einen bedeutenden Beitrag dazu leisten.

1.6.3 Ausdehnung der Stabilität auf angrenzende Regionen durch den EU-Beitritt der Türkei

Regionale Stabilität an den südlichen und östlichen Grenzen der EU ist für die Sicherheit innerhalb der Union von großer Bedeutung. Eine Strategie der EU ist das „Schaffen eines Rings verantwortungsvoll regierter Staaten“[16] südlich und östlich der EU sowie ein stärkeres Engagement gegenüber der arabischen Welt und dem Kaukasus als zukünftigen Nachbarregionen. Die Türkei als Stabilitätsanker in dieser Region mit zahlreichen angrenzenden Krisenherden kann einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser Strategie und zur Verbesserung der Sicherheit der EU leisten. Die Erfahrungen mit den Süderweiterungen um Griechenland, Spanien und Portugal haben gezeigt, dass Heranführung und EU-Beitritt Sicherheit und Stabilität dauerhaft absichern können. Zudem kann die Türkei ihr vielschichtiges Netzwerk und ihre guten Beziehungen zu den allermeisten Akteuren der Region einbringen.

1.6.4 Zentrale Hypothese: Der EU-Beitritt der Türkei verbessert die Sicherheit der EU

Zu einer Verbesserung der Sicherheit der EU durch den Beitritt der Türkei kommt es insbesondere, wenn in den drei Bereichen Terrorismusbekämpfung, regionale Stabilität und Sicherung der Energieversorgung substantielle Fortschritte erzielt werden können, die ohne eine in die EU eingebundene Türkei nicht oder nicht in dem Umfang hätten erreicht werden können.

2 Sicherheit unter veränderten Rahmenbedingungen

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit Sicherheit objektiv das Nicht-Vorhandensein von Gefahr gemeint und subjektiv die Gewissheit eines Individuums, einer gesellschaftlichen Gruppe oder eines Staates, vor möglichen Gefahren geschützt zu sein. Sicherheit war der wichtigste Grund, weshalb der moderne Staat gebildet und mit Macht, Rechtsgehorsam und Gewaltmonopol ausgestattet wurde. Sicherheit steht am Anfang aller Legitimitätsgründe des Staates.[17]

Seit der Entstehung des Staates wird zwischen Sicherheit nach innen und Sicherheit nach außen unterschieden. Unter äußerer Sicherheit versteht man den Schutz und die Verteidigung des Staates im Verhältnis zu anderen Staaten. Innere Sicherheit ist gewährleistet, wenn im Hoheitsgebiet eines Staates Rechtsgüter geschützt und geltendes Recht durchgesetzt wird. Für die Durchsetzung geltenden Rechts steht der Begriff „öffentliche Sicherheit“. Er unterteilt sich in sich in die drei Schutzgüter „Unverletzlichkeit der Rechtsordnung“, „Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen“ und „Bestand des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt“.[18] Die Begriffe innere Sicherheit und öffentliche Sicherheit sind nicht immer genau voneinander abzugrenzen. In der Literatur werden sie teilweise synonym verwendet.

Sicherheit befindet sich stets in einem Spannungsverhältnis zur Freiheit. Freiheitsrechte haben nur dann einen Wert, wenn die Rechtsordnung funktioniert und Sicherheit herrscht, denn „ohne Sicherheit ist keine Freiheit“.[19] Allerdings bedeutete ein „Mehr“ an Sicherheit oft ein „Weniger“ an Freiheit. Erhöhte Sicherheit durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden schränken die Grundrechte des Einzelnen ein, wie z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es muss stets eine ausgewogene Balance zwischen Gefahrenabwehr und der Gewährleistung individueller Freiheitsrechte gefunden werden.

2.1 „Klassischer“ Sicherheitsbegriff

Der „klassische“ Sicherheitsbegriff ist stark staatszentriert. Er bezieht sich auf Herstellung und Gewährleistung äußerer Sicherheit, also auf den Schutz eines Staates und seiner Grenzen vor Angriffen sowie auf die wirksame Verteidigung im Falle einer Aggression durch einen anderen Staat. Sicherheit in diesem Sinne wird vor allem militärisch gewährleistet. Bis zum Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90 war der klassische Sicherheitsbegriff dominierend in den internationalen Beziehungen.

2.2 Erweiterter Sicherheitsbegriff

Insbesondere seit den 1990er Jahren wird Sicherheit umfassender verstanden und auch nicht-militärische Aspekte und Bedrohungen werden miteinbezogen. Ein erstes Umdenken weg von der Verengung des Sicherheitsbegriffs auf rein militärische Sicherheit kam in Deutschland bereits im Weißbuch 1975/76 zum Ausdruck, in dem der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt erklärte, „daß der politisch-militärische Begriff Sicherheit wirtschaftliche Aspekte einschließt und daß Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern der Sicherheit dient“.[20] Zu einer weiteren Einbeziehung der Zusammenhänge zwischen globaler und regionaler Sicherheitspolitik kam es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien[21] von 1992 und im Weißbuch 1994.[22] Auf regionaler Ebene kam es 1999 zur Verabschiedung des „Neuen Strategischen Konzepts der NATO“[23] durch die NATO-Staats- und Regierungschefs. Darin heißt es in Art. 25:

“The Alliance is committed to a broad approach to security, which recognises the importance of political, economic, social and environmental factors in addition to the indispensable defence dimension.”[24]

Daraus wird deutlich, dass es nicht um die Ersetzung des klassischen Sicherheitsbegriffs geht, denn die Verteidigungsdimension ist nach wie vor unverzichtbar. Es geht vielmehr um die Ergänzung des klassischen Sicherheitsbegriffs um politische, wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Elemente. Die Hauptbedrohung ist nicht mehr die militärische Bedrohung der äußeren Sicherheit durch den Warschauer Pakt. Um den Bedrohungen von Sicherheit und Stabilität der heutigen Zeit wirksam entgegentreten zu können, bedarf es neben der unverzichtbaren militärischen Dimension eines ganzen Bündels von Maßnahmen, die auch an den Konfliktursachen ansetzen.

Die Ursachen von gewalttätigen Konflikten haben sich ebenso geändert. Staatssekretär Wolfgang Ischinger vom Auswärtigen Amt erläuterte in einer Rede auf einer Konferenz des Zentrums für Entwicklungsforschung,[25] dass unmittelbare militärische Gewalt zwar weiterhin zentraler Konfliktbeschleuniger sei. Hinzu kämen allerdings auch Armut, mangelnde Gleichberechtigung gesellschaftlicher Gruppen in einem Land, wirtschaftlicher Niedergang, gezieltes Schüren schwelender Unzufriedenheit sowie demagogischer Missbrauch ethnischer, religiöser oder nationalistischer Ideen. Weitere Bedrohungspotentiale, die vor allem im Zeitalter der Globalisierung zu Tage treten, seien Umweltzerstörung und Unterentwicklung, Bevölkerungswachstum und Ressourcenknappheit, Menschenrechtsverletzungen, Terrorismus, Drogen, organisierte Kriminalität und die Proliferation von Waffen, insbesondere Kleinwaffen. All dies seien Sicherheitsrisiken, die in offene Gewaltanwendung münden können.

Als Konsens der Sichtweisen von Auswärtigem Amt und Verteidigungsministerium definierte Ischinger den erweiterten Sicherheitsbegriff wie folgt:

„Der erweiterte Sicherheitsbegriff, von dem ich ausgehe, hat drei Dimensionen:

- Umfassende Sicherheit: Wegen der Vielfältigkeit der Konfliktursachen erfordert eine moderne Sicherheitspolitik ein umfassendes Spektrum von Instrumenten, das sich weder allein noch vorrangig auf militärische Mittel stützt.
- Gemeinsame Sicherheit: Kein Staat kann für sich allein Frieden, Sicherheit und Wohlfahrt gewährleisten. Integration und Kooperation mit Partnern und Verbündeten sowie das Zusammenwirken in internationalen Organisationen sind mehr denn je unerlässlich für eine umfassende Sicherheitsvorsorge.
- Präventive Sicherheit: Gewalt bringt Leid und Opfer mit sich. Aber Gewaltkonflikte können auch Auswirkungen auf Unbeteiligte haben (z.B. durch Flüchtlingsströme oder ökonomische und ökologische Schäden, die sich nicht an Grenzen halten), und sie können sich ausweiten und Dritte hineinziehen. Oberstes Ziel ist es deshalb, Gewalt zu verhindern. Gelingt dies aber nicht, muss dafür gesorgt werden, dass Gewalt nach ihrem Ausbruch so rasch wie möglich beendet und durch ‚Post conflict peace building’ dauerhaft gebannt wird.“[26]

Diese Studie geht von dem erweiterten Sicherheitsbegriff aus. Bezogen auf den klassischen Sicherheitsbegriff, also in diesem Fall die Sicherheit vor einem Angriff des Warschauer Paktes, bzw. Russlands, kann die Türkei heute keinen nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit leisten, da diese Gefahr heute minimal und die Überlegenheit der NATO überwältigend ist.[27] Zwar ist die NATO auch weiterhin wichtigster und unverzichtbarer Pfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur, aber der Beitrag der Türkei zur NATO ist aus dem Blickwinkel des klassischen Sicherheitsbegriffs nicht mehr mit ihrer Bedeutung zur Zeit des Kalten Krieges zu vergleichen. Während der Konfrontation der Supermächte leistete die Türkei einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Meerengen am Bosporus und der an Südostflanke der NATO. Die zahlenmäßig großen türkischen Streitkräfte banden viele russische Kräfte an der verletzlichen Südwestflanke der Sowjetunion.

Vom erweiterten Sicherheitsbegriff ausgehend ist die Türkei aber weiterhin ein Schlüsselstaat, vor allem in Bezug auf die in dieser Arbeit näher untersuchten Bereiche regionale Stabilität, islamistischer Terrorismus und Energiesicherheit.

3 Gemeinsame Sicherheit in der EU

Wie in Kapitel 2 dargelegt, wird Sicherheit immer weniger durch ein überlegenes Militärpotential gewährleistet. Vielmehr werden vorrangig ökonomische, ökologische, politische, soziale und kulturelle Faktoren die Sicherheit des 21. Jahrhunderts bestimmen. Die EU verfügt seit langem über ökonomische, politische und finanzielle Instrumente, um ihre Interessen auch auf globaler Ebene zu verfolgen. Nach wie vor fehlt es ihr allerdings an angemessenen Mitteln für ein konzertiertes Krisenmanagement auf der internationalen Bühne. Die Erfahrungen der Balkan-Kriege der 1990er Jahre haben diese Lücke offen zu Tage treten lassen. Die GASP mit ihrem integralen Bestandteil, der ESVP, soll diese Lücke schließen und Europa auch auf dem Feld der internationalen Sicherheit handlungsfähig machen.

Infolge der sukzessiven Öffnung der Grenzen nach dem Zusammenbruch von Warschauer Pakt und Sowjetunion ist ein Umfeld entstanden, in dem sich innere und äußere Sicherheitsbegriffe immer weniger voneinander trennen lassen. Illegalen Migranten, Schleusern, Kriminellen und Terroristen eröffneten sich neue Möglichkeiten. Mit der „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres“, die 1992 mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) als dritte Säule der EU eingeführt wurde, versuchte man diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) eingeführt, die eine Fortentwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ist.

3.1 ESVP/GASP

Den ersten Versuch einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gab es bereits in den 1950er Jahren. 1952 wurde von den Mitgliedsstaaten der Montanunion der Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unterzeichnet. Das Vorhaben scheiterte allerdings an der Ablehnung durch die französische Nationalversammlung. In den 1970er Jahren wurde ein weiterer Versuch zur Koordinierung der Außenpolitik unternommen. Die 1970 initiierte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) war ein rechtlich nicht bindender intergouvernementaler Kooperationsmechanismus, der vorsah, dass sich die Mitgliedsstaaten untereinander konsultieren und versuchen, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) wurde die EPZ auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Vor einer endgültigen Festlegung in außenpolitischen Fragen hatten die Mitgliedsstaaten nun eine rechtliche Verpflichtung zur gegenseitigen Konsultation.

Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (EUV) kam es 1993 zu der Einführung gemeinsamer inhaltlicher Zielsetzungen sowie zur Festlegung besonderer Rechtsgrundlagen und Verfahren für die GASP. Die GASP bildet einen eigenständigen Pfeiler unter dem Dach der Europäischen Union. Ziel der GASP ist die Erweiterung und Fortentwicklung der zuvor praktizierten außenpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EPZ. Die Erfüllung der verteidigungspolitischen Aufgaben wurden zunächst durch die Westeuropäische Union (WEU)[28] als „integraler Bestandteil“[29] der EU wahrgenommen.

Der Vertrag von Amsterdam (in Kraft getreten 1999) präzisiert den Aufgabenbereich der GASP dahingehend, dass verteidigungspolitische Fragen auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen einschließen.[30] Des Weiteren wurde die Stelle des „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ geschaffen.

Auf den EU-Gipfeln 1999 und 2000 einigte man sich auf konkretere Vorgaben zur Schaffung ziviler und militärischer Konfliktbewältigungsmechanismen. Außerdem konnte geklärt werden, wie WEU und EU miteinander vereinigt werden können. Mit dem Vertrag von Nizza (2000, in Kraft getreten 2003) wurden die Aufgaben der WEU in die EU selbst integriert.

Als sicherheitspolitische Gremien wurden das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), der Militärausschuss (EUMA) und der Militärstab (EUMS) eingeführt. Sie sind zuständig für die Ausarbeitung längerfristiger militärischer Zielvorgaben und für die militärische Planung im Krisenfall. Sie koordinieren die Abstimmung mit Partnern wie der OSZE, der NATO oder der UNO. Der Europäische Rat bleibt allerdings die oberste Instanz der GASP, wenn es um Richtungsentscheidungen oder grundsätzliche Strategien geht. Diese Erweiterung des institutionellen Apparats war notwendig geworden, da sich die EU darauf verständigt hatte, die ESVP zu stärken und ein erweitertes Aufgabenspektrum durch Rückgriff auf eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente zu akzeptieren - von diplomatischen und wirtschaftlichen Maßnahmen über humanitäre oder Polizeieinsätze bis hin zu militärischen Operationen.

Die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der GASP werden vom Europäischen Rat bestimmt. Er kann einstimmig politisch bindende Gemeinsame Strategien beschließen, die die außen- und sicherheitspolitische Linie der EU festlegen. Das zentrale Gremium von GASP und ESVP ist der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“. Er setzt sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammen und bestimmt auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien „Gemeinsame Standpunkte“ und „Gemeinsame Aktionen“. In den politisch bindenden Gemeinsamen Standpunkten werden politische Konzepte für bestimmte Fragen thematischer oder geografischer Art verabschiedet. Die Gemeinsamen Aktionen sind völkerrechtlich bindend und werden beschlossen, wenn die EU in einer bestimmten Situation operativ tätig werden will. Die Beschlüsse im Rahmen der GASP müssen einstimmig getroffen werden.[31]

Wegen des intergouvernementalen Charakters der GASP hat das Europäische Parlament (EP) nur sehr begrenzt Mitwirkungsmöglichkeiten. Zwar ist auch in den Mitgliedsstaaten die parlamentarische Mitwirkung überwiegend auf Kontrollbefugnisse beschränkt, da die nationale Außen- und Sicherheitspolitik vor allem in die Sphäre der Exekutive gehört. Die schwache Position der nationalen Parlamente in der Außenpolitik wird allerdings relativiert durch den Umstand, dass die Regierungen vom Vertrauen einer Parlamentsmehrheit abhängig sind. Ein solches Vertrauensverhältnis besteht nicht zwischen dem Europäischen Rat und dem EP. Allerdings ist der Ratsvorsitz laut Art. 21 EUV verpflichtet, das EP zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP anzuhören und die Auffassungen des EP zu berücksichtigen. Zudem wird das EP vom Vorsitz und von der Kommission regelmäßig über die Entwicklung der GASP unterrichtet. Einmal jährlich führt das EP eine Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der GASP und kann Anfragen sowie Empfehlungen an den Rat richten.

Im Dezember 2003 verabschiedete der Europäische Rat die „Europäische Sicherheitsstrategie“.[32] Damit wurde zum ersten Mal ein umfassendes europäisches Konzept für Sicherheitspolitik beschlossen. In dieser Strategie wird die EU als globaler Akteur gesehen, der „Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt“ übernehmen soll.[33] Sie fordert ein aktiveres außenpolitisches Handeln mit verbesserten Kapazitäten und mehr Kohärenz sowie eine effektive Zusammenarbeit mit Partnern. Sie geht vom erweiterten Sicherheitsbegriff aus und trägt somit der veränderten sicherheitspolitischen Lage seit dem 11.9.2001 Rechnung. Die EU verpflichtet sich in der Strategie zur Wahrung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, zur Stärkung internationaler Organisationen (vor allem der UNO) und bekennt sich zu einer Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus. Der Einsatz militärischer Gewalt als letztem Mittel wird nicht ausgeschlossen. Allerdings werden militärische Mittel stets in einem engen Zusammenspiel mit zivilen Krisenpräventions- und Krisenbewältigungsmechanismen gesehen.

Der gleichzeitige und ausgewogene Einsatz militärischer und ziviler Fähigkeiten ist eines der wichtigsten Charakteristika der ESVP. Der Europäische Rat beschloss 2000 in Feira und 2001 in Göteborg die Ausgestaltung der zivilen Fähigkeiten der ESVP. 2004 verabschiedete der Europäische Rat als ziviles Planungsziel das „Civilian Headline Goal 2008“. Die zivilen Handlungsfelder der ESVP sollen somit durch die Fähigkeit zum Monitoring von Krisen sowie durch die Bereiche Demobilisierung und Reform des Sicherheitssektors ergänzt werden.

Auch die militärischen Kapazitäten wurden ausgebaut. Das 1999 beschlossene „Helsinki Headline Goal“, in dem die Mitgliedsstaaten sich verpflichteten, bis 2003 eine 60.000 Soldaten umfassende europäische Interventionstruppe aufzustellen, konnte quantitativ schon 2000 erfüllt werden. Qualitativ blieben aber erhebliche Fähigkeitslücken zurück, vor allem in den Bereichen strategische Luft- und Seetransportkapazitäten über größere Entfernungen, strategische Aufklärung, Führungsfähigkeiten sowie bei der Interoperabilität der nationalen Streitkräfte sowohl in materieller als auch in strategischer Hinsicht. Durch verschiedene Maßnahmen konnten die genannten Mankos zum großen Teil beseitigt werden, so dass der Europäische Rat 2003 feststellen konnte, dass die EU im gesamten Bereich der Petersberg-Aufgaben einsatzfähig ist. Lücken gibt es allerdings noch bei der Verlegungszeit und im Falle hochintensiver Kampfhandlungen. 2004 wurde auf dem Gipfeltreffen in Brüssel das „Headline Goal 2010“ beschlossen, das vor allem eine Verbesserung der Interoperabilität sowie den Einsatz- und Durchhaltefähigkeit vorsieht. Trotz der genannten Anstrengungen bleiben nach wie vor Fähigkeitslücken bestehen für Einsätze im oberen Spektrum der Petersberg-Aufgaben (also bei hochintensiven Kampfhandlungen). Auch besteht noch keine integrierte Kommando-Struktur, um militärische Operationen operativ zu planen und durchzuführen. Dies wird bisher von durch Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellte nationale Oberkommandos oder durch die NATO-Führungsstrukturen wahrgenommen. Im Rahmen des „Berlin-plus-Abkommens“ (2003) war eine Inanspruchnahme von NATO-Mitteln und -Kapazitäten durch die ESVP vereinbart worden.

Im Juni 2007 einigte sich der Europäische Rat auf die Schaffung des Amtes eines „Hohen Repräsentanten der Union für Auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik“, in dem die Funktionen des bisherigen „Hohen Vertreters für die GASP“ und die des EU-Außenkommissars gebündelt werden. Zudem wird er stellvertretender Kommissionspräsident sein und einen eigenen Europäischen Auswärtigen Dienst zur Verfügung haben.

Bisher hat die EU 17 ESVP-Missionen durchgeführt, wovon sieben bereits abgeschlossen sind. Zum größten Teil handelt es sich dabei allerdings um Missionen mit zivilem Charakter. Der erste Militäreinsatz fand unter Rückgriff auf NATO-Kapazitäten 2003 in Mazedonien statt, um die dortige Lage zu stabilisieren. Der bisher größte militärische Einsatz war mit ca. 7000 Soldaten die 2004 von der NATO übernommene SFOR-Operation in Bosnien-Herzegowina.

3.2 Hauptbedrohungen aus Sicht der EU

3.2.1 Islamistischer Fundamentalismus und Terrorismus

Der Begriff des Terrorismus lässt sich schwer definieren. Eine weltweit einheitliche Auslegung existiert nicht. Kai Hirschmann, der stellvertretende Leiter des Instituts für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik, fasst die verschiedenen Ansätze in Wissenschaft und Praxis folgendermaßen zusammen:

„Der Begriff ,Terrorismus’ bezeichnet eine andauernde und geplante Gewaltanwendung mit politischer Zielsetzung, um mit terroristischen Methoden das Verhalten des Gegners zu beeinflussen.“[34]

Diese Definition enthält fünf Komponenten, die der Abgrenzung dienen:

- Andauernde Gewaltanwendung (um Einzelereignisse wie Tyrannenmord auszuschließen)
- Geplantes Vorgehen (um spontane Gewaltausbrüche, z.B. auf Demonstrationen auszuschließen)
- Politische Zielsetzung (um z.B. organisierte Kriminalität auszuschließen)
- Terroristische Methoden (um Guerilla-Kriegsführung, bei der zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten unterschieden wird, auszuschließen).[35]

Obwohl erst durch die Anschläge vom 9.11.2001 in New York und Washington in das Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit gerückt, besteht die Bedrohung durch islamistischen Fundamentalismus und Terrorismus schon länger.

Zunächst muss zwischen Islam und Islamismus unterschieden werden: Islam ist eine Religion und ein kulturelles System. Im Gegensatz dazu ist Islamismus eine auf Basis der Politisierung des Islam entstandene politische Ideologie, die einen islamischen Staat als Gottesherrschaft anstrebt. Der Islamismus wiederum ist binnendifferenziert in einen institutionellen (friedlichen) und einen jihâdistischen (terroristischen) Teil.[36]

Die Beziehungen zwischen dem islamischen Orient und der westlichen Welt sind durch verschiedene Ereignisse vorbelastet, angefangen mit den arabischen Eroberungszügen über die Kreuzzüge und die osmanischen Eroberungen bis hin zu der Kolonisierung der arabisch-islamischen Welt durch den Westen im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Viele dieser Vorgänge wirken noch bis heute in den Perzeptionen der jeweils anderen Seite nach.

Erste Formen des Terrorismus gab es bereits in der Zeit der Kreuzfahrer. Ihren Berichten zufolge gab es eine „Assasinen“ genannte Gruppe von Attentätern, die bereit waren, als Märtyrer im Kampf gegen die Kreuzfahrer ihr Leben zu opfern.[37] Das Grundkonzept, nach dem durch gewalttätige Aktionen unter Einsatz des Lebens religiöse oder politische Ziele erreicht werden sollen, kommt indes im Islam nicht nur bei den Assasinen vor. Es hängt vor allem mit der jeweiligen Konzeption des „Jihâd“ zusammen. Für die überwiegende Mehrheit der Muslime bezeichnet dieses heute das Bemühen, die eigenen inneren Schwächen zu bekämpfen sowie die Pflicht, die Gemeinschaft aller Muslime (die sog. Umma) gegen äußere Angriffe zu schützen. In diesem Verständnis handelt es sich beim Jihâd um ein defensives Konzept. Die alte Vorstellung, dass jene, die in diesem Kampf fallen, auf direktem Wege ins Paradies gelangen, ist dabei jedoch weiterhin präsent und lässt sich in politischen oder militärischen Konflikten instrumentalisieren.[38]

Nachdem die islamische Welt lange Zeit nur sehr wenig an der Entwicklung des Abendlandes interessiert war, änderte sich dies mit der kolonialen Expansion des Westens im 19. Jahrhundert. Der Widerstand gegen die Eroberer organisierte sich meist in religiösen „Orden“ oder „Bruderschaften“. Besonders hervorzuheben sind die 1928 in Ägypten von Hassan al-Banna gegründeten Muslimbrüder, die sich gegen modernistische Tendenzen in dem von den Briten geprägten Land wendeten. Ihrer Doktrin nach ist der Islam ein alle Lebensbereiche umfassendes vollkommenes System, anwendbar zu jeder Zeit und an jedem Ort.[39] Die Muslimbrüder waren bis Mitte der 1990er Jahre die älteste und wahrscheinlich wichtigste islamistische Gruppierung. Ihre Ideologie des Islamismus verbreitete sich rasch sowohl in der arabischen Welt als auch darüber hinaus. Lange Zeit wurden sie von den traditionellen Staaten der islamischen Welt politisch, moralisch und finanziell unterstützt, vor allem von Saudi-Arabien.[40] Ihre Ideologie, ihre strikt hierarchische Organisationsstruktur sowie ihre Aktivitäten auf politischem, pädagogischem, sozialem und militärischem Gebiet sind geradezu paradigmatisch für viele der heutigen islamistischen Gruppierungen.[41]

Heute haben die Muslimbrüder ihre Militanz weitestgehend verloren. In vielen islamischen Staaten werden sie geduldet und engagieren sich sehr erfolgreich im karikativen Bereich sowie im Bildungs- und Erziehungswesen. Die Mäßigung der Muslimbrüder in den 1970er und 1980er Jahren hatte allerdings auch zur Folge, dass sie den Einfluss auf jüngere und radikalere Muslime verloren. Diese organisierten sich mehr und mehr in anderen Gruppierungen, die sich vor allem gegen die Regime ihrer jeweiligen Ursprungsländer richteten.

Mit der sowjetischen Invasion in Afghanistan 1979 erhielt der Kampf islamistischer Gruppen eine internationale Dimension.[42] Die afghanischen Widerstandsgruppen rekrutierten Kämpfer aus allen Teilen der islamischen Welt. Neben einer militärischen Ausbildung erhielten diese jungen Männer eine Indoktrination durch religiöse Autoritäten, die radikale Vorstellungen vertaten. In den afghanischen Ausbildungslagern entstand eine Art „Internationale Brigade von Jihâd-Kämpfern“.[43] Nach dem Abzug der Sowjets aus Afghanistan 1988 bekam diese Indoktrination in diesen Lagern mehr und mehr eine deutlich anti-westliche Ausrichtung. In dieser Zeit kehrten viele dieser Kämpfer in ihre Heimatländer zurück und verstärkten dort bereits bestehende islamistische Gruppierungen.

[...]


[1] Unter dem Namen „Komitee für Einheit und Fortschritt“, im Ausland unter der Bezeichnung „Jungtürken“ bekannt, formierte sich in den 1880er Jahren eine innere Opposition gegen die autoritäre Herrschaft des Sultans. 1908 erzwang diese Gruppe die Wiedereinsetzung der Verfassung und übernahm kurze Zeit später die Regierung. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung. Türkei, Nr. 277, 2002, S. 8.

[2] Bereits im 19. Jahrhundert hatte es Modernisierungsbemühungen und eine Ausrichtung auf Europa gegeben. Mit Atatürk erhielten diese aber eine neue Qualität.

[3] September 1961 in die OECD überführt.

[4] Diese und die folgenden Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung von Verträgen, die unter Umständen von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens abweichen können.

[5] „Jeder europäische Staat [...] kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“ Vertrag über die Europäische Union (EUV). Konsolidierte Fassung, Amtsblatt Nr. C 325 vom 24.12.2002, http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/EU_consol.html (Zugriff 4.5.2007), Art. 49. Es können also nur europäische Staaten eine EU-Mitgliedschaft beantragen.

[6] Die Kopenhagener Kriterien sind Beitrittskriterien, die ein Staat erfüllen muss, um Mitglied der EU zu werden. Sie wurden vom Europäischen Rat 1993 festgelegt und 1995 bestätigt. Sie unterteilen sich in drei Gruppen von Voraussetzungen: Politische Voraussetzungen: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten Wirtschaftliche Voraussetzungen: funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten Übernahme des Gemeinsamen Besitzstands („ Acquis communautaire "): Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen zu können Vgl. Europäischer Rat: Auszug der Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Kopenhagen, Europäischer Rat, 21. und 22.6.1993, Europäisches Parlament, http://www.europarl.europa.eu/enlargement_new/europeancouncil/pdf/cop_de.pdf (Zugriff 15.7.2007), S. 1.

[7] Solana, Javier: Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel 2003, http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf (Zugriff 8.2.2007).

[8] Vgl. Bibliografie.

[9] Yücel, Vedat/Ruysdael, Salomon: New Trends in Turkish Foreign Affairs. Bridges and Boundaries, San José et al. 2002.

[10] Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg 2001, sowie Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. Ergänzungsband 1, Hamburg 2004.

[11] Energieabhängigkeit wird nicht als Hauptbedrohung genannt, gibt aber „in besonderem Maße Anlass zur Besorgnis“. Solana: Europäische Sicherheitsstrategie, 2003, S. 3.

[12] Georgien wird als Staat mit rudimentärer Staatlichkeit eingestuft, der seine Grundfunktionen in den Bereichen Verwaltung, Politik, Sicherheit und Sozioökonomie nur noch in geringem Maße und in äußerst selektiver Weise erfüllt. Der Irak ist ein kollabierter Staat: Die staatliche Autorität ist fast vollkommen zusammengebrochen oder kann nur noch Restbereiche des Staatsterritoriums kontrollieren. Vgl. Debiel, Tobias/Reinhardt, Dieter: Staatszerfall und Weltordnungspolitik: analytische Zugänge und politische Strategien zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Deutsches Übersee-Institut Hamburg (Hrsg.): Nord-Süd aktuell, Jg.18, Nr.3/2004, S. 526.

[13] Vgl. Solana: Europäische Sicherheitsstrategie, 2003, S. 4.

[14] Vgl. Solana: Europäische Sicherheitsstrategie, 2003, S. 4.

[15] 1999 ging die Erdölproduktion im Vergleich zum Vorjahr in Westeuropa um 0,5 % und in Nordamerika um 1,2 % zurück. Halbach, Uwe/Müller, Friedemann: Persischer Golf, Kaspisches Meer und Kaukasus. Entsteht eine Region strategischen europäischen Interesses? Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Studie, Berlin 2001, http://www.swp-berlin.org/de/common/get_document.php?asset_id=333 (Zugriff 25.6.2007), S. 29.

[16] Solana: Europäische Sicherheitsstrategie, 2003, S. 8.

[17] Isensee, Josef: Das Grundrecht auf Sicherheit, Berlin 1983, S. 13.

[18] Vgl. Hirschmann, Kai/Leggemann, Christian (Hrsg.): Der Kampf gegen den Terrorismus. Strategien und Handlungserfordernisse in Deutschland, Berlin 2003, S. 321.

[19] Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, Wuppertal 1947, S. 58.

[20] Bundesminister der Verteidigung: Weißbuch 1975/76. Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1975, S. 40.

[21] Bundesminister der Verteidigung: Verteidigungspolitische Richtlinien vom 26.11.1992, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/1993, S. 1144.

[22] Bundesminister der Verteidigung: Weißbuch 1994. Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1994.

[23] NATO: The Alliance's Strategic Concept, Brüssel 1999, http://www.nato.int/docu/pr/1999/p99-065e.htm (Zugriff 15.5.2007).

[24] Ebd. Art. 25.

[25] Ischinger, Wolfgang: Rede zur Eröffnung der Konferenz „Facing Ethnic Conflict, Perspectives from Research and Policy-Making“ des Zentrums für Entwicklungsforschung (Bonn) am 14.2.2000, in: Hauchler, Ingomar/Messner, Dirk/Nuscheler, Franz: Globale Trends 2004/2005. Fakten Analysen Prognosen, Frankfurt 2003, S. 298f.

[26] Ebd. S. 299.

[27] Wegen der Schwierigkeiten eines Vergleiches militärischer Kräfte sei an dieser Stelle ein Vergleich des Wirtschafts- und Bevölkerungspotentials genannt: 1980 hatte die NATO 1,5 mal mehr Einwohner und ein 3,3 mal so hohes Bruttosozialprodukt wie der Warschauer Pakt. Im Jahr 2004 hatte die NATO sechsmal mehr Einwohner und ein 43 mal so großes Bruttosozialprodukt wie Russland. Vgl.: Bundesminister der Verteidigung: Weißbuch 1983. Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1983, S. 40, sowie: Berié, Eva/Kobert, Heide (Hrsg.): Fischer Weltalmanach 2007, Frankfurt 2006, S. 522ff.

[28] Die WEU war aus dem Brüsseler Pakt hervorgegangen, einem 1948 gegründeten Militärbündnis von Frankreich, Großbritannien und den Benelux-Staaten. 1955 wurde der Brüsseler Pakt in die WEU überführt und um Deutschland sowie Italien erweitert. Nachdem die WEU bis in die 1980er Jahre kaum eine eigenständige Rolle gespielt hatte, da die Verteidigungsaufgaben ausschließlich von der NATO wahrgenommen wurden, wurde sie in Anfang der 1990er Jahre „wiederbelebt“ und schrittweise als Verteidigungskomponente der EU weiterentwickelt.

[29] Vertrag von Amsterdam, in: Läufer, Thomas (Hrsg.): Vertrag von Amsterdam. Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages mit deutschen Begleitgesetzen, Bonn 2000, Art. 17, S. 28.

[30] Es handelt sich dabei um die sogenannten „Petersberger Aufgaben“. Diese Aufgaben wurden im Juni 1992 auf einer Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) auf dem Petersberg bei Bonn geschaffen. Ebd. Art.17, S. 28.

[31] Bei Gemeinsamen Aktionen oder Standpunkten kann allerdings von Einstimmigkeitsprinzip abgewichen werden, wenn eine (einstimmig verabschiedete) Strategie die Grundlage bildet.

[32] Solana: Europäische Sicherheitsstrategie, 2003.

[33] Ebd. S. 1.

[34] Hirschmann, Kai: Internationaler Terrorismus, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung. Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert, Nr. 291, 2006, S. 24.

[35] Vgl. ebd. S. 24.

[36] Vgl. Tibi, Bassam: Islam und Türkei, in: Verein Europäische Rundschau (Hrsg.): Europäische Rundschau, Jg. 34, 1/2006, S. 48.

[37] Heine, Peter: Islam und Fundamentalismus, in: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg 2001, S. 378f.

[38] Vgl. Lewis, Bernard: Die politische Sprache des Islam, Berlin 1991, S. 123-151.

[39] Ulfkotte, Udo: Propheten des Terrors. Das geheime Netzwerk der Islamisten, München 2001, S. 21.

[40] Heine, Peter: Islam und Fundamentalismus, in: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen. Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff, Hamburg 2001, S. 380.

[41] Ebd. S. 381.

[42] Ebd. S. 384.

[43] Ebd. S. 385.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836610605
Dateigröße
943 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen – Gesellschaftswissenschaften, Politikwissenschaften
Erscheinungsdatum
2014 (April)
Note
1,3
Schlagworte
terrorismus islamismus energiesicherheit eu-beitritt türkei internationale sicherheitspolitik
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Titel: Der EU-Beitritt der Türkei - Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?
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