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Pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen

©2007 Masterarbeit 82 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die öffentliche Aufmerksamkeit für Kindertageseinrichtungen - als Teil des Elementarbereiches im deutschen Bildungswesen - ist seit einigen Jahren gestiegen und wird vermutlich aufgrund der politischen Aktualität auch zukünftig große Bedeutung haben. Schlagworte wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder bis 2013, Bündnis für Familie, Elterngeld oder aber auch landesspezifische Themen wie z.B. Familienzentren und Sprachstandsfeststellung der Vierjährigen in NRW sind aus den Medien momentan nicht weg zu denken.
Deutschland hat im europäischen Vergleich in Bezug auf Themen wie der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Nachholbedarf. Dieses wurde in Studien wie PISA oder dem OECD-Bericht deutlich. Bei der aktuellen Diskussion um den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze für Klein- und Kleinstkinder wird auch immer wieder auf die Notwendigkeit des qualitativen Ausbaus eingegangen. Als ein Beispiel hierfür dient die im OECD-Bericht erwähnte, nicht mehr zeitgemäße Ausbildung von Erzieherinnen in Deutschland und die von vielen Fachleuten geforderte Verortung der Ausbildung auf einer höheren Bildungsebene, z.B. den Fachhochschulen.
Steigende Anforderungen an das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen (Familien unterstützen, mit Eltern kooperieren, Bildungsarbeit entwickeln, Kinder und ihre Entwicklung beobachten und dokumentieren, die eigene Arbeit kritisch reflektieren, unterschiedliche Bewertungsmethoden verstehen und anwenden etc.) berechtigen diese Forderung.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit befasse ich mich mit der pädagogischen Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Frage, wie diese bestimmt und entwickelt werden kann. In Kapitel 1 werde ich zunächst die Aktualität des Themas im Kontext der historischen Entwicklung der (pädagogischen) Qualität deutscher Kindertageseinrichtungen verdeutlichen.
Im zweiten Kapitel beschäftige ich mich mit den theoretischen Grundlagen und Begrifflichkeiten von (pädagogischer) Qualität und Qualitätsmanagement im Kontext sozialer Dienstleistungen und gehe in Kapitel drei zur Vorstellung ausgewählter Modelle zur Qualitätsbestimmung und -entwicklung mit dem Fokus auf organisatorische Abläufe über.
In Kapitel vier beschreibe ich Modelle aus dem Arbeitsfeld der Elementarpädagogik, die sich schwerpunktmäßig mit fachlich-inhaltlichen Fragen in Bezug auf die Qualität in […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1 Ausgangssituation

2 Begriffsbestimmungen
2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2 Qualität und Qualitätsmanagement
2.3 Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen
2.4 Unterteilung des Qualitätsbegriffs
2.5 Pädagogische Qualität
2.6 Unterscheidung organisatorisch-ablauforientierter und fachlich-inhaltlicher Kriterien zur Qualitätsbeschreibung

3 Modelle zur Bestimmung organisatorisch-ablauforientierter Kriterien zur Qualitätsbeschreibung
3.1 DIN EN ISO 9000:2000
3.2 EFQM (European Foundation for Quality Management)
3.3 KitaManagementKonzept

4 Modelle zur Bestimmung fachlich-inhaltlicher Kriterien zur Qualitätsbeschreibung
4.1 Kronberger Kreis
4.2 Konzept zur integrierten Qualitäts- und Personalentwicklung in Kindertageseinrichtungen (IQUE)
4.3 Kindergarteneinschätzskala – revidierte Fassung (KES-R)
4.4 Der nationale Qualitätskriterienkatalog

5 Pädagogische Qualität entwickeln
5.1 Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen – Begründung für eine Eingrenzung und eine systematische Vorgehensweise
5.2 Systematische Qualitätsentwicklung
5.2.1 Auswahl einzelner Schlüsselprozesse
5.2.2 Qualitätsstandards
5.3 Systematische Qualitätsentwicklung (nach Merchel)
5.4 Der nationale Kriterienkatalog als Ausgangslage zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen
5.4.1 Systematische Qualitätsentwicklung (nach Sommerfeld)
5.4.2 Mögliche Vorgehensweise der Entwicklung pädagogischer Qualität auf Basis des nationalen Qualitätskriterienkataloges
5.5 Vergleichende Bewertung anhand eines Praxis-Beispiels

6 Schlussbetrachtung

7 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Grundsteine zum Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems

Abb. 2: Der kontinuierliche Verbesserungsprozess

Abb. 3: Qualitätsbewertungsebenen

Abb. 4: EFQM-Modell

Abb. 5: Die Dimensionen und Teilaspekte der Gesamtqualität einer Kindertageseinrichtung

Abb. 6: Qualitätsbereiche des Kriterienkatalogs

Abb. 7: Schaubild eines Prozesses

Abb. 8: Schlüsselprozesse im Kontext lenkender und unterstützender Prozesse

Abb. 9: Schema eines Qualitätsstandards nach Erath

Abb. 10: Systematische Qualitätsentwicklung nach Merchel

Abb. 11: Systematische Qualitätsentwicklung nach Sommerfeld

Abb. 12: Systematische Entwicklung pädagogischer Qualität

Abb. 13: Dokumentationsmatrix eines Qualitätsstandards

Abb. 14: Prozessebenen der Kindertageseinrichtung „Paradies“

Einleitung

Die öffentliche Aufmerksamkeit für Kindertageseinrichtungen - als Teil des Elementarbereiches im deutschen Bildungswesen - ist seit einigen Jahren gestiegen und wird vermutlich aufgrund der politischen Aktualität auch zukünftig große Bedeutung haben. Schlagworte wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder bis 2013, Bündnis für Familie, Elterngeld oder aber auch landesspezifische Themen wie z.B. Familienzentren und Sprachstandsfeststellung der Vierjährigen in NRW sind aus den Medien momentan nicht weg zu denken.

Deutschland hat im europäischen Vergleich in Bezug auf Themen wie der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Nachholbedarf. Dieses wurde in Studien wie PISA (2003) oder dem OECD-Bericht[1] (2004) deutlich. Bei der aktuellen Diskussion um den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze für Klein- und Kleinstkinder wird auch immer wieder auf die Notwendigkeit des qualitativen Ausbaus eingegangen.[2] Als ein Beispiel hierfür dient die im OECD-Bericht (2004) erwähnte, nicht mehr zeitgemäße Ausbildung von Erzieherinnen[3] in Deutschland und die von vielen Fachleuten geforderte Verortung der Ausbildung auf einer höheren Bildungsebene, z.B. den Fachhochschulen.

Steigende Anforderungen an das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen (Familien unterstützen, mit Eltern kooperieren, Bildungsarbeit entwickeln, Kinder und ihre Entwicklung beobachten und dokumentieren, die eigene Arbeit kritisch reflektieren, unterschiedliche Bewertungsmethoden verstehen und anwenden etc.) berechtigen diese Forderung.

In der vorliegenden Arbeit befasse ich mich mit der pädagogischen Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Frage, wie diese bestimmt und entwickelt werden kann. In Kapitel 1 werde ich zunächst die Aktualität des Themas im Kontext der historischen Entwicklung der (pädagogischen) Qualität deutscher Kindertageseinrichtungen verdeutlichen. Im zweiten Kapitel beschäftige ich mich mit den theoretischen Grundlagen und Begrifflichkeiten von (pädagogischer) Qualität und Qualitätsmanagement im Kontext sozialer Dienstleistungen und gehe in Kapitel drei zur Vorstellung ausgewählter Modelle zur Qualitätsbestimmung und -entwicklung mit dem Fokus auf organisatorische Abläufe über. In Kapitel vier beschreibe ich Modelle aus dem Arbeitsfeld der Elementarpädagogik, die sich schwerpunktmäßig mit fachlich-inhaltlichen Fragen in Bezug auf die Qualität in Kindertageseinrichtungen beschäftigen. Auf diesem Hintergrund stelle ich dann in Kapitel fünf konkrete Möglichkeiten vor, pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen systematisch zu entwickeln. Diese theoretische Vorstellung bereichere ich durch ein Praxisbeispiel, welches ich abschließend mit meinem eigenen Vorschlag zur Entwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertageseinrichtungen vergleichend bewerten werde.

1. Ausgangssituation

Laut § 22 Abs. 3 SGB VIII[4] umfasst der Förderungsauftrag der Kindertageseinrichtungen die „(…) Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes“.[5]

Diesem Auftrag sind die Kindertageseinrichtungen verpflichtet. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diesem Auftrag nicht nur nachgegangen wird, sondern auch dass hierzu dokumentiert wird. Die Forderung nach der Qualität der Angebote wird in Gesetzen, aber auch von den verschiedenen Interessensgruppen formuliert. Als Beispiel hierzu dient § 22 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln.“

Das nordrhein-westfälische Zweite Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK) beinhaltet keine verbindliche, gesetzliche Verankerung der Bildung und Qualitätssicherung. Als einen wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung trat am 01.08.2003 ergänzend die Bildungsvereinbarung NRW[6] in Kraft. Zukünftig wird sich darüber hinaus zum 01.08.2008 mit Inkrafttreten des neuen Landes- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – und damit außer Kraft treten des GTK - die Gesetzesgrundlage für NRW ändern:

Für die Sicherung der pädagogischen Qualität in Tageseinrichtungen wird unter anderem die Verpflichtung zur Erstellung einer Bildungsdokumentation[7] genannt (vgl. § 13 Abs. 4 KiBiz).

Kindertageseinrichtungen sind keine reinen Verwahrstätten für die jüngste Generation, sondern wichtige Stationen sozial-emotionaler Entwicklung sowie frühkindlicher Bildungsprozesse. Das KiBiz soll dafür Sorge tragen, dass die pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen gesichert wird. Neben der Verpflichtung zur Erstellung einer Bildungsdokumentation wird es obligatorisch, ein pädagogisches Konzept zur Konkretisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrages vorweisen zu können.

Darüber hinaus regelt das KiBiz (§11 Abs. 1 und 2):

„(1) Die Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages erfordert eine ständige Fortbildung der mit dem Auftrag betrauten Personen.

(2) Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist eine kontinuierliche Evaluation erforderlich. Dafür sollen von den Trägern Qualitätskriterien entwickelt werden, die Aussagen über die Begleitung, Förderung und Herausforderung frühkindlicher Bildungsprozesse enthalten. Qualitätsentwicklungsmaßnahmen werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in eigener Verantwortung durchgeführt. Zur Grundlage für die Evaluierung gehören insbesondere:

1. eine schriftliche Konzeption der Arbeit der Kindertageseinrichtung, in der Leitlinien für die Arbeit und ein eigenes Profil formuliert sind,
2. ein träger- oder einrichtungsspezifisches pädagogisches Konzept und
3. eine Darstellung über die Durchführung des Qualitätsentwicklungsprozesses in der Kindertageseinrichtung.“

Die Novellierung des Landesgesetzes über Kindertageseinrichtungen schafft damit eine öffentliche Verpflichtung - gemäß den Vorgaben des SGB VIII - zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen.

Wie bereits erwähnt, bestimmt sich die Dienstleistung einer Kindertageseinrichtung im Wesentlichen durch die Bereiche Erziehung, Bildung und Betreuung. Demzufolge muss die Frage nach der Qualität in Verbindung mit diesen drei Bereichen erarbeitet werden.

Heutzutage reicht es in Tageseinrichtungen für Kinder nicht mehr aus Qualität mittels einer Konzeption[8] zu versprechen; es ist notwendig geworden eine Qualitäts garantie[9] zu geben. Zur Erfüllung dieser Qualitätszusage ist es notwendig, ein geeignetes Verfahren zur optimalen Führung der Einrichtung sowie Garantie der versprochenen Leistungen zu entwickeln (vgl. Erath 2002:22ff.).

Grundsätzlich stellt sich nicht die Frage ob[10], sondern wie pädagogische Qualität beschrieben werden kann.

In Deutschland wird seit einigen Jahren intensiv über die Qualität der Kindertagesbetreuung gesprochen. Der Ursprung der Diskussion sowie deren beeinflussende Faktoren liegen sowohl in der kontinuierlichen fachlichen Entwicklung seit Beginn der 70er Jahre, als auch in allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen.

Die allgemeine Bildungsreform Ende der 60er Jahre sorgte für eine neue Sicht auf Kindergärten. Sie wurden als grundlegende Bildungsstufe für alle Kinder gesehen. Darüber hinaus wurden Kindertageseinrichtungen als Fördereinrichtungen für benachteiligte Kinder im Sinne einer kompensatorischen Erziehung betrachtet. Innerhalb weniger Jahre wurde die Anzahl der Kindergartenplätze verdoppelt.

In den 80er Jahren kam das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ auf. Grund hierfür war die zunehmende Berufstätigkeit von Müttern mit jungen Kindern. Im Zuge dessen gab es Diskussionen um die Flexibilisierung von Öffnungszeiten der Einrichtungen und eine Erweiterung des Angebotes von Ganztagesplätzen.

Die demografisch und familienstrukturell bedingten gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen (vgl. Roux 2002:5) und der Wandel traditioneller Familien- und Lebensformen gingen einher mit einem Wandel in Bezug auf die Bedeutung der ersten Lebensjahre für die Entwicklung der Kinder sowie der Vorstellung über die pädagogische Arbeit mit ihnen.

Schon damals stand die Frage nach der Qualität der Arbeit in Bezug auf die formulierten Aufgaben und Ziele im Raum.

Als 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Jugendhilfe neu ordnete, wurde seitens des Gesetzgebers die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als entwicklungsfördernde und familienergänzende Leistung für alle Kinder benannt. Daraus resultierte 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Der damit verbundene quantitative Ausbau der Kindergartenplätze hatte allerdings keine finanzielle Anpassung zur Folge. Hieraus ergab sich eine Diskussion über notwendige strukturelle Rahmenbedingungen für eine gute pädagogische Arbeit sowie allgemein über die Frage guter pädagogischer Qualität. Dazu kam im Zuge der Wiedervereinigung die Auseinandersetzung zweier unterschiedlicher Erziehungssysteme in Deutschland für Kinder vor dem schulpflichtigen Alter (vgl. Tietze/Viernickel 2003:9).

Gegenwärtig ist aufgrund der aktuell umzusetzenden Erweiterung des Betreuungsangebotes auch für unter Dreijährige und immer knapper werdender finanzieller Ressourcen die Frage nach der Qualität aktueller denn je.

Die einzelne Einrichtung ist gefordert, den heutigen Anforderungen von Seiten der Politik und Gesellschaft, der Träger und verschiedenen Interessensgruppen (z.B. Kinder und Eltern) gerecht zu werden. Dabei sind Forderungen nach Effektivität, Effizienz und Transparenz der Arbeit zu vorderst zu nennen. Fragen nach einer effektiveren und effizienteren Steuerung des Systems „Kindertageseinrichtung“ zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind fester Bestandteil der Diskussion. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Träger fordern heute eine systematische Auseinandersetzung mit der einrichtungseigenen Qualität (vgl. § 22 a Abs. 1 KJHG) und knüpfen Finanzierungen an gewisse Qualitätsanforderungen (vgl. Tietze/Viernickel 2003:9 f.).

Diesen Qualitätsanforderungen fehlt immer noch häufig ein adäquates System der Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen.

Die Begrifflichkeiten der vergangenen Jahre wie Neue Steuerung und Dienstleistungsorientierung betonen die Bedeutung des Ertrages staatlicher Dienstleistungen.

Das Ergebnis wird verglichen mit Anforderungen seitens der Gesellschaft und ihrer einzelnen Gruppen. Ein Grund hierfür ist die Notwendigkeit der effektiveren und effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel. Ein hieraus resultierendes Ergebnis heutiger Mittelvergabe ist die sogenannte Budgetierung (vgl. DJI 2003:13f.).

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist als Veränderung der letzten Jahre die umgestellte Finanzierung zu nennen: Wurden früher Tageseinrichtungen nach der Anzahl der vorgehaltenen Plätze finanziert, so wird heute nach der Anzahl und dem zeitlichen Umfang der anwesenden Kinder gerechnet (vgl. DJI 2003:14).

Aber auch aus pädagogischer Sicht mehren sich die Forderungen nach Qualitätssicherung und –entwicklung: Die Ergebnisse der international vergleichenden PISA-Studie von 2001 (vgl. Dt. PISA-Konsortium 2001) zeigten auf, dass deutsche Schüler stark unterdurchschnittlich abschnitten. Besonders deutlich wurde, dass es dem deutschen Bildungssystem im Vergleich zu allen anderen Bildungssystemen der an der Untersuchung einbezogenen Staaten schlechter gelingt, Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft auszugleichen. Diese Erkenntnis macht eine stärkere Förderung dieser Kinder bereits im Elementarbereich notwendig (vgl. DJI 2003:15).

Aus diesem Grund muss pädagogische Qualität sowohl bezüglich der organisatorischen Abläufe als auch der fachlichen Inhalte beschrieben werden.

Die historische Entwicklung und Aktualität der Diskussion um die Kindertagesbetreuung in Deutschland erfordern meines Erachtens eine klare Verständigung über Qualitätskriterien und Qualitätsstandards der Elementarpädagogik und der Bildungsstufe der Kindertageseinrichtungen zur Sicherung und Entwicklung pädagogischer Qualität zum Wohle der jüngsten Generation.[11]

Für Deutschland sind die Trägervielfalt sowie die Unterschiedlichkeit der pädagogischen Ansätze charakteristisch. Hieraus ergeben sich Schwierigkeiten in Bezug auf bundesweit einheitliche Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen.

Jedoch ist eben die Besonderheit der Vielfalt kein Argument gegen einheitliche Mindeststandards wie z.B. in Bezug auf die Personalausstattungen und Gruppengrößen (vgl. DJI 2003:14). Es stellt sich die Frage, wie pädagogische Qualität beschrieben und weiterentwickelt werden kann.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Kindertageseinrichtungen

„Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 KJHG[12] ).“

In § 22 Abs. 2 KJHG werden die Aufgaben von Kindertageseinrichtungen beschrieben. Sie sollen:

„1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“

Die Kernaufgaben von Kindertageseinrichtungen werden somit auf Bundesebene klar definiert: Erziehung, Bildung und Betreuung.

Der öffentliche Auftrag von Kindertageseinrichtungen wird nicht nur im KJHG, sondern auch in länderspezifischen Gesetzen[13] beschrieben. Darüber hinaus gelten weitere von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Dokumente wie z.B. die UN-Kinderrechtskonvention.[14]

Die gesetzlichen Bestimmungen legen fundamentale Vorstellungen zur Stellung von Kindern in der Gesellschaft und zum Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen fest. Sie benennen übergeordnete Erziehungsziele. Dieser öffentliche Auftrag ist der Maßstab für die Qualität der Kindertageseinrichtungen. Die gesetzliche Basis ist die Ausgangslage, um auf Träger- und Einrichtungsebene individuelle fachliche Leitbilder und Konzeptionen zu formulieren. Qualitätsmanagement-Systeme bauen hierauf auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Grundsteine zum Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems

Kindertageseinrichtungen gewährleisten das Recht der Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (§ 1 Abs. 1 KJHG). Sie fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 KJHG).

Zur qualitativ guten Umsetzung der umfangreichen Aufgaben der Kindertageseinrichtungen ist eine systematische Qualitätsentwicklung notwendig.

2.2 Qualität und Qualitätsmanagement

Der Begriff „Qualität“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Beschaffenheit, Eigenschaft, Güte.

Qualität ist als ein neutraler Begriff zu verstehen. Es gibt für die Qualität an sich kein objektives Maß; sie ist relativ, dynamisch, veränderbar und abhängig von den Zielvorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen des Betrachters auf den jeweiligen Gegenstand oder Prozess (vgl. Merchel 2001:32ff.).

Kindertageseinrichtungen sind als Einrichtungen den sozialen Dienstleistungen zuzuordnen. Das Vorhandensein mehrerer Interessensgruppen mit unterschiedlichen Anforderungen macht es notwendig, diese Gruppen zu identifizieren und ihre Bedürfnisse und Wünsche zu ermitteln. Auf dieser Basis kann im Anschluss eine Qualitätsformulierung bzw. -bestimmung erarbeitet werden.

Jede Interessensgruppe hat ihre eigenen Wünsche an die Einrichtung. Sie formuliert und beurteilt die Qualität auf ihre spezifische Weise.

Als wichtigste Interessensgruppe der Kindertageseinrichtungen sind die sie besuchenden Kinder selbst zu nennen. Für sie stellt die Einrichtung einen ihrer Lebensräume dar. Diesen Lebensraum sind sie in der Lage qualitativ zu beurteilen (vgl. Roux 2002).

Die Eltern der Kinder wiederum haben, möglicherweise aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit Forderungen an die Einrichtung in Bezug auf die Öffnungszeiten sowie die gute Erreichbarkeit. Aber auch Anforderungen bezüglich der Weltanschauung der Einrichtung können Wünsche der Eltern darstellen.

Der Träger der Kindertageseinrichtung wiederum möchte eventuell die pädagogische Arbeit eng an seiner weltanschaulichen Ausrichtung orientiert wissen.

Denkbare Bedürfnisse der in der Einrichtung tätigen Erzieherinnen sind die Wünsche, weder Schichtarbeit noch familienunfreundliche Arbeitszeiten vorzufinden. Auf die pädagogische Arbeit bezogen wünschen sie sich möglicherweise einen größeren Gestaltungsspielraum.

Die Qualität ergibt sich demnach aus einem Soll-Ist-Vergleich, d.h. aus der Übereinstimmung der Erwartung der Interessensgruppen an die Leistung (z.B. die pädagogische Arbeit) und der tatsächlich erbrachten Leistung (vgl. Irskens/Vogt 2000:15).

Beste Qualität wäre erreicht, wenn die Forderungen aller Interessensgruppen komplett befriedigt würden. Dieser Zustand ist jedoch durch das Vorhandensein unterschiedlicher Interessensgruppen und der vorhandenen Zielkonflikte äußerst unwahrscheinlich.

Zudem bestehen innerhalb der einzelnen Interessensgruppen noch Divergenzen. Zur Verdeutlichung führe ich ein Beispiel aus der Interessensgruppe der Eltern an: Die Wahl der Kindertageseinrichtung wird von der einen Familie aufgrund der christlich orientierten Grundausrichtung der Einrichtung getätigt. Einer anderen Familie ist diese Schwerpunktsetzung nicht recht. Sie hat jedoch aufgrund des Wunsches, Familie und Beruf zu vereinbaren, keine andere Wahl als sich für diese Einrichtung zu entscheiden, da andere Einrichtungen im Umkreis eine viel geringere Öffnungszeit anbieten.

Aufgrund der möglichen Vielzahl an Interessen halte ich es bei der Entscheidung für eine systematische Qualitätssicherung und -entwicklung in der Kindertageseinrichtung für sinnvoll, bei der Ausrichtung der Qualitätsentwicklung den Fokus auf eine Interessensgruppe zu legen. Nahe liegend ist die Kindperspektive.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Qualität in Kindertageseinrichtungen steht in engem Zusammenhang mit dem Begriff des Qualitätsmanagement.

Ziel des Qualitätsmanagement ist es, eine Einrichtung in die Lage zu versetzen, formulierte Ziele zu beschreiben, die Schritte dahin transparent zu machen, Ressourcen zu überprüfen und sinnvoll einzusetzen. Auf diese Weise sollen die erstrebten Ziele erreicht werden.

Qualitätsmanagement ist also zu verstehen als die strukturierte Analyse, Planung, Organisation, Dokumentation, Überprüfung und Weiterentwicklung aller Aktivitäten und Prozesse, die im Zusammenhang mit dem Streben nach Qualität der jeweiligen Dienstleistung stehen.

Das systematische Qualitätsmanagement basiert auf der Erkenntnis, dass eine Organisation bzw. ein Unternehmen nur dann überlebensfähig ist, wenn es als Ganzes fortwährend die Verbesserung seiner Leistungen und seines Angebots erstrebt (vgl. Erath 2002:11).

Aus der DIN EN ISO 9000 ff. kommt der Begriff der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse (KVP). Der KVP dient der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Wichtige Elemente sind die Dokumentation und Evaluation. Verbesserung von Prozessen in Einrichtungen und Organisationen müssen systematisch geplant und durchgeführt werden. Hierfür ist eine genaue Kenntnis über den Prozess und seine entscheidenden Erfolgsfaktoren notwendig. Darüber hinaus ist es notwendig ihn zu überprüfen und dokumentieren (vgl. Erath/Amberger 2000:188).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (vgl. BMFSFJ 2000:20)

Durch Qualitätsmanagement wird die pädagogische Qualität systematisch, nachhaltig und umfangreich gelenkt und überprüft.

2.3 Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen

Anders als das produzierende Gewerbe, zeichnet sich die Dienstleistung durch folgende Merkmale aus:

- Immaterialität: Dienstleistungen können nicht vor ihrer Inanspruchnahme geprüft werden.
- Kunden[15] als Co-Produzenten: Insbesondere Dienstleistungen im Feld der Sozialen Arbeit werden häufig in enger Zusammenarbeit mit den Kunden erbracht: Die Interaktion zwischen Erzieherin und Kind bzw. Kindern ist dialogisch, d.h. sie ist nicht einseitig, sondern wird von beiden Seiten mitbestimmt und gestaltet. Diese sind sozusagen Co-Produzenten und beeinflussen die Qualität der zu erbringenden Dienstleistung mit.
- Uno-actu-Prinzip: Produktion und Verbrauch der Dienstleistung finden im gleichen Moment statt. Damit sind soziale Dienstleistungen so genannte Vertrauensgüter; d.h. es muss darauf vertraut werden, dass die Dienstleistung zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt wird. Das Produkt kann nicht vorab geprüft werden.

Ein zusätzliches, wichtiges Merkmal für den sozialen Dienstleistungssektor ist das Vorhandensein einer Vielzahl von Interessensgruppen mit zum Teil unterschiedlichen Anforderungen an die zu erbringende Dienstleistung. Diese Situation ergibt sich unter anderem dadurch, dass die Nutzer bzw. Kunden einer Dienstleistung nicht unmittelbar bzw. nicht allein diejenigen sind, die die Dienstleistung finanzieren.

Diese Besonderheiten lassen erkennen, dass es im Bereich der sozialen Dienstleistungen - im Vergleich zu anderen Produktbereichen - schwieriger ist, Qualität zu messen. Da soziale Dienstleistungen durch die beschriebenen Merkmale gekennzeichnet sind, müssen von staatlicher Seite Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen werden, da der „Markt“ dieses nicht automatisch - wie im Bereich anderer Dienstleistungen – regelt (Fritsch et al. 1999:262ff.).

[...]


[1] vgl. OECD (2004): Die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland. o.O.

[2] „Qualität muss beim Ausbau der Kinderbetreuung eine größere Rolle spielen. (…) Jedes Kind hat ein Recht auf optimale Förderung und Rücksicht auf seine Bedürfnisse. Qualität darf nicht aus Kostengründen vernachlässigt werden, (…).“ Pressemitteilung des Familienbunds der Katholiken vom 09.05.07 in: Deutsche Liga für das Kind, Online-Newsletter Nr. 220 vom 11.05.07 http://liga-kind.de/news/newsletter.php

„Qualität in Tageseinrichtungen hat Vorrang. (…) Die Schaffung neuer Plätze darf nicht zu Lasten der Qualität gehen. Es müsse gelingen (…) einheitliche Qualitätsstandards zu vereinbaren und anzuwenden. Die Freigabe der Standards und die Kommunalisierung führe zu enormen Unterschieden hinsichtlich der pädagogischen Qualität. (…)“ Pressenotiz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hauptvorstand, vom 26.04.07 in: Deutsche Liga für das Kind, Online-Newsletter Nr. 218 vom 03.05.07 http://liga-kind.de/news/newsletter.php

„Kinderbetreuung: Ausbau und Qualität gehören zusammen. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) setzt sich intensiv für einen qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.“ Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit vom 05.04.07 in: Deutsche Liga für das Kind, Online-Newsletter Nr. 215 vom 12.04.07 http://liga-kind.de/news/newsletter.php

[3] In der vorliegenden Arbeit verwende ich bei der Bezeichnung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durchgehend die weibliche Form, da über 95% der Fachkräfte Frauen sind (vgl. Tietze/Viernickel 2003:7). Die Bezeichnungen Mitarbeiterinnen, pädagogische Fachkräfte, Fachpersonal und Erzieherinnen werden hierbei synonym verwandt.

[4] Gebräuchlicher als die Bezeichnung SGB VIII ist der Begriff KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

[5] Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) zum 01.01.2005 wurde unter anderem die Reihenfolge der Teilaufgaben des Förderauftrags verändert. Zuvor hieß es „Betreuung, Bildung und Erziehung“. Diese Veränderung der Reihenfolge verdeutlicht eine veränderte Sichtweise mit der zusammenhängenden größeren gesellschaftlichen Wertschätzung der Aufgaben der Kindertageseinrichtungen (vgl. DJI 2005:22).

[6] In der Bildungsvereinbarung NRW werden Bildungsziele, Bildungsbereiche (Bewegung/Spielen und Gestalten; Medien/Sprache[n]/Natur und kulturelle Umwelt[en]) sowie eine Handreichung zur Entwicklung träger- bzw. einrichtungsspezifischer Bildungskonzepte formuliert. Alle Trägerzusammenschlüsse haben sich zu diesen Aufgaben selbst verpflichtet, um so zur Stärkung und Weiterentwicklung der Bildungsprozesse in den Kindertageseinrichtungen in NRW beizutragen (vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2003).

[7] Als Voraussetzung zur Durchführung ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig (vgl. § 13 Abs. 4 KiBiz).

[8] Erath (2002:16ff.) bemängelt die bei vielen vorhandenen Konzeptionen die oft fehlende kontinuierliche Weiterentwicklung, den Mangel an Zielbestimmtheit, den fehlenden Zusammenhang zwischen Zielen und Handlungen, sowie die fehlende Evaluation und Dokumentation.

[9] Eine Garantie der Qualität wird nicht nur von Seiten der Kinder und Eltern gefordert. Das KJHG nennt die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität zur Voraussetzung der Leistungsfinanzierung (vgl. § 22 a Abs. 1 KJHG).

[10] Pädagogische Qualität muss aufgrund sich wandelnder Ansprüche in der Gesellschaft beschrieben, dokumentiert und weiterentwickelt werden.

[11] Es gibt einen Mangel an Transparenz dessen, was Fachkräfte in den Gruppen eigentlich tun. Ein fachlicher Konsens könnte die gesellschaftliche Anerkennung des Berufs fördern und das manchmal diffuse Berufsbild der Erzieherinnen in der Öffentlichkeit entkräften.

[12] Das SGB VIII wird sowohl in der Literatur als auch in der Praxis geläufig als KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bezeichnet. Diese Bezeichnungen werden synonym verwandt, wobei die Bezeichnung KJHG gebräuchlicher ist.

[13] In NRW gilt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK, welches am 01.08.2008 durch das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz ersetzt wird.

[14] (vgl. Pass-Weingartz 1992)

[15] Als Kunden werden laut Meinhold (vgl. Meinhold 1998 in: EBASKA et al. 1998:61) alle Personen und Instanzen bezeichnet, die in irgendeiner Weise in den Prozess der Dienstleistung einbezogen sind.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836610339
DOI
10.3239/9783836610339
Dateigröße
632 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach – Sozialwesen, Sozialmanagement
Erscheinungsdatum
2008 (März)
Note
1,5
Schlagworte
qualitätsmanagement qualität kindertageseinrichtung pädagogik qualitätsstandards
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Titel: Pädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen
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