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Das ambulante Operieren im Krankenhaus

Entscheidungsfaktoren für den Einstieg und Planung des optimalen Programms auf Basis der leistungsbezogenen Kosten-Erlös-Ergebnisse

©2007 Diplomarbeit 118 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich im Jahr 2006 auf nahezu 148 Mrd. Euro. Das Volumen des gesamten Bundeshaushaltes betrug im selben Jahr knapp 262 Mrd. Euro. Schon allein der Vergleich dieser Zahlen lässt erkennen, dass der Markt „Gesundheitswesen“ einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Faktor darstellt. Da die Krankenversicherungsbeiträge grds. paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen sind, entfalten politische Interventionen und ökonomische Maßnahmen, die auf einen effizienteren Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln abzielen, auch Wirkung in Bezug auf die Lohnnebenkosten der Unternehmen und damit mittelbar auf die Arbeitsmarktsituation.
Sich permanent ändernde wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen zwingen die Krankenhäuser, ihre Organisation nach neuesten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu führen sowie Strukturen, Leistungsangebote und Prozesse zu optimieren. Die bedeutendste Herausforderung der vergangenen Jahre in diesem Zusammenhang war zweifellos die mit dem Gesundheitsreformstrukturgesetz 2000 beschlossene Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für stationäre Krankenhausleistungen, das seit dem Jahr 2004 für die meisten Häuser verpflichtend anzuwenden ist.
Ein erklärtes Ziel der Politik, um mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu erreichen, ist es, die tradierte Trennung zwischen ambulanten und stationären Sektor zu überwinden. Verschiedenste gesetzgeberische Vorgaben des letzten Jahrzehnts eröffnen den Krankenhäusern vermehrt die Möglichkeit, sich als integriertes Gesundheitszentrum am Markt zu profilieren. Als ein Baustein hierbei ist die Möglichkeit der Erbringung ambulanter Operationen im Krankenhaus anzusehen.
Die gewachsene Bedeutung des ambulanten Operierens kommt u.a. im aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen zum Ausdruck. Darin kommen die Autoren zu der Auffassung, dass sich die ambulante Operationsmöglichkeit zu einem zentralen Geschäftsfeld für viele Krankenhäuser entwickelt hat. Für die Zukunft wird eine außerordentlich dynamische Entwicklung dieses Leistungsbereichs vorher gesagt.
Die strategische Entscheidung des Krankenhausmanagements über den Einstieg in das ambulante Operieren und die Ausarbeitung eines passenden Leistungsangebotes, stellt einen sehr komplexen Sachverhalt dar. Hierbei spielen bspw. die organisatorische Ausgestaltung, die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Frank Volkmer
Das ambulante Operieren im Krankenhaus
Entscheidungsfaktoren für den Einstieg und Planung des optimalen Programms auf
Basis der leistungsbezogenen Kosten-Erlös-Ergebnisse
ISBN: 978-3-8366-1001-8
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2008
Zugl. FOM - Fachhochschule für Oekonomie und Management Essen, Essen,
Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2008
Printed in Germany

I
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ... I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS...VI
1
EINLEITUNG ...1
2
DAS AMBULANTE OPERIEREN IM KRANKENHAUS ...3
2.1
Die Rechtsgrundlagen...3
2.2
Die erbringbaren Leistungen...5
2.3
Die Regelungen zur Vergütung...8
2.4
Die Bedeutung des ambulanten Operierens...11
3
DIE MOTIVATION UND DIE RAHMENFAKTOREN FÜR DEN EINSTIEG...14
3.1
Das bestehende Leistungsangebot und dessen Ausbau ...14
3.2
Die Analyse der Nachfrage und des Angebots...19
3.3
Die notwendigen Investitionen und deren Finanzierung...26
4
DIE LEISTUNGSBEZOGENE KOSTEN- UND ERLÖSPLANUNG...29
4.1
Die Kostenrechnung und Planungsmöglichkeiten in den
Krankenhäusern...29
4.2
Die Ermittlung des potenziellen Leistungsangebotes ...32
4.3
Die Planung der Kosten je Leistung...34
4.3.1
Die Grundsätze zur Kostenplanung ...34
4.3.2
Die Ermittlung der leistungsbezogenen Einzelkosten...35
4.3.3
Die Ermittlung der leistungsbezogenen Gemeinkosten...38
4.4
Die Planung der Erlöse je Leistung...43
4.5
Die sachmittelbezogene Einzelkosten- und Erlösmodifizierung ...45

II
5
DIE ANGEBOTSPLANUNG AUF BASIS DER
DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG ...47
5.1
Die Grundzüge der Teilkostenrechnung ...47
5.2
Die Einstiegsentscheidung auf Grundlage der mehrstufigen
Fixkostendeckungsrechnung ...51
5.2.1
Die Bedeutung der Organisationsform...51
5.2.2
Der Deckungsbeitrag 1 bei vollintegrierter Organisationsform ...53
5.2.3
Der Deckungsbeitrag 2 bei der teilseparierten Organisationsform 55
5.2.4
Die Kostendeckung bei der vollseparierten Organisationsform...60
5.3
Die Planung der Leistungen mittels der Programmoptimierung ...63
6
DER MODELLCHARAKTER DES ANSATZES...66
6.1
Die abstrahierte Darstellung ...66
6.2
Das Spannungsfeld zwischen versorgungsbezogenen Aufgaben
und ökonomischen Zielen ...68
6.3
Die Unsicherheit durch gesundheitspolitische Entscheidungen ...70
7
ZUSAMMENFASSUNG...71
ANHÄNGE...V
LITERATURVERZEICHNIS ...X

III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb.
Abbildung
ALV
Arbeitslosenversicherung
AOK
Allgemeine
Ortskrankenkasse
AOP
ambulantes Operieren, ambulante Operation
AOP-Vertrag Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V
BÄK
Bundesärztekammer
BBG
Beitragsbemessungsgrenze
BMF
Bundesministerium für Finanzen
BMG
Bundesministerium für Gesundheit
BS
Beitragssatz
BSG
Bundessozialgericht
bspw.
beispielsweise
BWKG
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
bzw.
beziehungsweise
c.p.
ceteris
paribus
d
Deckungsbeitrag einer Produktionseinheit
DB
Deckungsbeitrag
d.h.
das
heißt
DKG
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
DKG-NT
Nebenkostentarif der DKG
DKI
Deutsches Krankenhaus Institut
DMP
Disease Management Programm
DRG
Diagnosis Related Group
d
s
spezifischer Deckungsbeitrag einer Produkteinheit
e bezifferte
Engpasseinheit
EBM
Einheitlicher
Bewertungsmaßstab
etc.
et
cetera
EU
Europäische
Union
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
GKV
Gesetzliche
Krankenversicherung
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

IV
GMG
GKV-Modernisierungsgesetz
GOÄ
Gebührenordnung für Ärzte
i.d.R.
in der Regel
i.d.S.
in diesem Sinne
InEK
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
i.S.
im
Sinne
i.S.d.
im Sinne des (der)
i.S.v.
im Sinne von
K Gesamtkosten
k Stückkosten
Kap.
Kapitel
KBV
Kassenärztliche
Bundesvereinigung
K
f
fixe
Gesamtkosten
k
f
fixe
Stückkosten
KHBV
Krankenhausbuchführungsverordnung
KHG
Krankenhausfinanzierungsgesetz
KV
Kassenärztliche
Vereinigung
K
v
variable
Gesamtkosten
k
v
variable
Stückkosten
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Mio.
Millionen
Mrd.
Milliarden
OP
Operation,
Operationssaal
OPS
Operationenschlüssel
p
Preis je Einheit
PKV
Private
Krankenversicherung
proz.
prozentuale
PV
Pflegeversicherung
Rn.
Randnummer
RV
Rentenversicherung
S. Seite
SGB V
Sozialgesetzbuch, 5. Buch
sog.
sogenannte(r)
SM
Sachmittel
TK
Techniker
Krankenkasse
TV-Ärzte
Tarifvertrag für Ärzte

V
TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
u.a.
unter
anderem
u.U.
unter
Umständen
VÄndG Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Vj.
Vorjahr
VKA
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
x Menge
z.B.
zum
Beispiel
zzgl.
zuzüglich

VI
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Stimmverteilung im erweiterten Bundesschiedsamt...4
Abbildung 2: Ausschnitt aus Abschnitt 1 des AOP-Kataloges...6
Abbildung 3: Ausschnitt aus Abschnitt 2 des AOP-Kataloges...6
Abbildung 4: Ausschnitt aus Abschnitt 3 des AOP-Kataloges...7
Abbildung 5: Beispiel einer AOP-Abrechnung gegenüber der GKV...9
Abbildung 6: Beispiel einer AOP-Abrechnung gegenüber einem Selbstzahler...10
Abbildung 7: Abgrenzung AOP-Zentrum und AOP-Center. ...18
Abbildung 8: Indikation zur ambulanten Operation nach Leistungserbringer...22
Abbildung 9: Einteilung der Finanzierung nach dem Kriterium Kapitalhaftung. ...27
Abbildung 10: Bedeutung des Stückdeckungsbeitrages ...47
Abbildung 11: Die mehrstufige Fixkostendeckungsrechnung ...50
Abbildung 12: Grundkalkulationsschema für ambulante Operationen ...52

VII
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Entwicklung der stationären Behandlungstage 1992-2004 ...12
Tabelle 2: Anzahl der ambulanten Operationen im Krankenhaus 2002-2005 ...12

1
1 Einleitung
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich im Jahr 2006 auf na-
hezu 148 Mrd. Euro.
1
Das Volumen des gesamten Bundeshaushaltes betrug im
selben Jahr knapp 262 Mrd. Euro.
2
Schon allein der Vergleich dieser Zahlen lässt
erkennen, dass der Markt ,,Gesundheitswesen" einen bedeutenden volkswirtschaft-
lichen Faktor darstellt. Da die Krankenversicherungsbeiträge grds. paritätisch von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen sind, entfalten politische Interventionen
und ökonomische Maßnahmen, die auf einen effizienteren Umgang mit den zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln abzielen, auch Wirkung in Bezug auf die Lohn-
nebenkosten der Unternehmen und damit mittelbar auf die Arbeitsmarktsituation.
Sich permanent ändernde wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen
zwingen die Krankenhäuser, ihre Organisation nach neuesten betriebswirtschaftli-
chen Erkenntnissen zu führen sowie Strukturen, Leistungsangebote und Prozesse
zu optimieren. Die bedeutendste Herausforderung der vergangenen Jahre in die-
sem Zusammenhang war zweifellos die mit dem Gesundheitsreformstrukturgesetz
2000 beschlossene Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für statio-
näre Krankenhausleistungen, das seit dem Jahr 2004 für die meisten Häuser ver-
pflichtend anzuwenden ist.
Ein erklärtes Ziel der Politik, um mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu
erreichen, ist es, die tradierte Trennung zwischen ambulanten und stationären Sek-
tor zu überwinden. Verschiedenste gesetzgeberische Vorgaben des letzten Jahr-
zehnts eröffnen den Krankenhäusern vermehrt die Möglichkeit, sich als integriertes
Gesundheitszentrum am Markt zu profilieren. Als ein Baustein hierbei ist die Mög-
lichkeit der Erbringung ambulanter Operationen im Krankenhaus anzusehen.
Die gewachsene Bedeutung des ambulanten Operierens kommt u.a. im aktuellen
Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen zum Ausdruck. Darin kommen die Autoren zu der Auffassung,
dass sich die ambulante Operationsmöglichkeit zu einem zentralen Geschäftsfeld
1
Vgl. BMG (2007a), S. 167.
2
Vgl. BMF (2006), o.S.

2
für viele Krankenhäuser entwickelt hat. Für die Zukunft wird eine außerordentlich
dynamische Entwicklung dieses Leistungsbereichs vorher gesagt.
3
Die strategische Entscheidung des Krankenhausmanagements über den Einstieg
in das ambulante Operieren und die Ausarbeitung eines passenden Leistungsan-
gebotes, stellt einen sehr komplexen Sachverhalt dar. Hierbei spielen bspw. die
organisatorische Ausgestaltung, die Leistungsauswahl sowie die betriebswirtschaft-
liche Ergebnisplanung eine bedeutende Rolle.
Mit der vorliegenden Arbeit soll das Themenfeld ,,ambulante Operationen im Kran-
kenhaus" im Hinblick auf einen potenziellen Einstieg in diesen Geschäftsbereich
aufgearbeitet werden. Neben den Rechtsgrundlagen und der Bedeutung dieses
Leistungsangebotes werden die verschiedenen Zielrichtungen, die hiermit verbun-
den sein können, untersucht.
Es wird aufgezeigt, dass sich die verschiedenen Zielrichtungen i.d.R. in bestimmten
Formen der organisatorischen Ausgestaltung niederschlagen. Im Hinblick auf die
Erarbeitung eines konsistenten Leistungsangebotes werden die Besonderheiten
der leistungsbezogenen Kosten- und Erlösplanung analysiert. Darüber hinaus wird
herausgearbeitet, dass verschiedene Organisationsformen die Realisierung ver-
schiedener Kostendeckungsgrade zur Folge haben, um eine ökonomisch sinnvolle
Leistungserstellung zu gewährleisten.
3
Vgl. Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007),
S. 215 f.

3
2 Das ambulante Operieren im Krankenhaus
2.1 Die
Rechtsgrundlagen
Krankenhäuser sind seit der Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom
21.12.1992 zur ambulanten Durchführung der in einem von der DKG, den GKV-
Spitzenverbänden und der KBV festgelegten Katalog aufgeführten Eingriffe bei
gesetzlich krankenversicherten Patienten zugelassen. Die Rechtsgrundlage hierfür
findet sich in § 115b SGB V.
4
Neben dem Katalog der erbringbaren Leistungen, der
neben ambulanten Operationen gemäß vorgenannter Rechtsvorschrift auch stati-
onsersetzende Leistungen enthält
5
, haben die o.g. Selbstverwaltungspartner die
Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistungen, Regelungen für eine ein-
heitliche Vergütung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren.
6
Der die vorgenannten Regelungen enthaltende, derzeit gültige AOP-Vertrag
7
da-
tiert vom 17.08.2006 und ist zum 01.10.2006 in Kraft getreten. Eine Neuverhand-
lung war notwendig geworden, da die DKG den bis dahin geltenden Vertrag vom
18.03.2005, der auf einer Festsetzung des erweiterten Bundesschiedsamtes als
Konfliktlösungsmechanismus beruhte, zum 30.06.2006 gekündigt hatte. Dies wurde
damit begründet, dass insbesondere die Regelungen im Bereich der Arznei- und
Sachmittelvergütung rechtswidrig seien.
8
Auch für den aktuellen AOP-Vertrag mündeten die Verhandlungen in einem Schei-
tern. Eine Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt, das mit je sieben
Vertretern von DKG, KBV und GKV-Spitzenverbänden sowie drei unparteiischen
Mitgliedern besetzt ist und seine Entscheidungen mit zwei Dritteln der Stimmen der
Mitglieder fasst
9
, war daher auch dieses Mal notwendig. Das Verfahren basierte auf
einem gemeinsamen Antrag von DKG und KBV, der auf einem zwischen beiden
4
Vgl. Schwarz, K. et al. (2003), S. 599.
5
Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe werden im Folgenden einheitlich als
,,ambulante Operationen" bezeichnet.
6
Vgl. Rochell, B. et al. (2004a), S. 172.
7
Vgl. Anhang 1.
8
Vgl. Roths, U. et al. (2006), S. 953.
9
Vgl. Hencke, U. (2000), § 115b SGB V Rn. 7.

4
Seiten erzielten Konsens beruhte und somit nicht die jeweiligen Maximalforderun-
gen enthalten konnte. Auch im Verfahren selbst mussten, da die Vertreter der je-
weiligen Konfliktparteien aus Gründen der Verbandsdisziplin in der Regel einheit-
lich votierten und somit gleichzeitig mindestens zwei der drei Stimmen der Unpar-
teiischen für eine Entscheidung notwendig waren, Kompromisse in einzelnen Punk-
ten gefunden werden.
10
+
2
DKG (7 S
timmen)
K
B
V (7 Stimmen)
GKV
(7
St
immen)
1 V
or
sit
ze
nd
er
un
d
2 B
eis
itz
er
(3
Ne
utr
ale
)
7
7
7
= 16
+
+
2
DKG (7 S
timmen)
K
B
V (7 Stimmen)
GKV
(7
St
immen)
1 V
or
sit
ze
nd
er
un
d
2 B
eis
itz
er
(3
Ne
utr
ale
)
7
7
7
= 16
+
Abbildung 1: Stimmverteilung im erweiterten Bundesschiedsamt.
Quelle: In Anlehnung an Roths, U. et al. (2006), S. 953.
Damit ein Krankenhaus ambulante Operationen für gesetzlich krankenversicherte
Patienten erbringen und gegenüber der entsprechenden Krankenkasse abrechnen
kann, muss eine Anmeldung des Krankenhauses nach dem im AOP-Vertrag vor-
gesehenen formalen Verfahren erfolgen sowie bestimmte personelle und sächliche
Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus hat der verantwortliche Kranken-
hausarzt in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine ambulante Operabilität gegeben
ist.
11
In der Regel sollen ambulante Operationen im Krankenhaus auf Veranlassung
eines niedergelassenen Vertragsarztes unter Verwendung des Überweisungsvor-
10
Vgl. Roths, U. et al. (2006), S. 953.
11
Vgl. Kolb, T. (2007), S. 63.

5
druckes durchgeführt werden. Der Grundsatz des freien Zugangs ist ­ unabhängig
vom Vorliegen eines Überweisungsscheines ­ dennoch gegeben.
12
Während § 115b SGB V i.V.m. dem AOP-Vertrag seit 1993 das ambulante Operie-
ren bei gesetzlich krankenversicherten Patienten reglementiert, sind die Kranken-
häuser hinsichtlich der Behandlung von Selbstzahlern bzw. Privatversicherten
weitgehend frei
13
, da es sich hierbei im Einzelfall um eine privatrechtliche Vereinba-
rung zwischen Krankenhaus und Patient handelt. Die Vergütung erfolgt i.d.R. auf
Basis der allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses, die zumeist eine
Abrechnung nach DKG-NT Band I oder GOÄ vorsehen.
14
2.2 Die erbringbaren Leistungen
Aufgrund des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses bestehen bei Selbstzahlern
bzw. Privatpatienten keine leistungsmäßigen Einschränkungen, sofern die Leistun-
gen medizinisch notwendig sind oder, wenn sie darüber hinaus gehen, auf Verlan-
gen des Patienten erbracht werden.
15
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 des AOP-
Vertrages vor, dass Krankenhäuser ambulante Operationen lediglich in den Berei-
chen durchführen dürfen, in denen sie auch bereits stationäre Krankenhausbe-
handlung erbringen. Die Durchführung ,,krankenhausfremder" Eingriffe, bei denen
keinerlei Erfahrungen aus dem stationären Leistungsbereich vorliegen würden, ist
aus qualitätssichernden und wirtschaftlichen Gründen beim ambulanten Operieren
nach § 115b SGB V nicht möglich. Ein über den Versorgungsauftrag hinaus ge-
hendes Leistungsangebot widerspräche zudem den Grundsätzen der Kranken-
hausplanung und -förderung.
16
Neben den im AOP-Katalog abschließend aufgelisteten Hauptleistungen umfasst
das erbringbare Leistungsspektrum auch die prä- (bspw. Voruntersuchung), intra-
(bspw. Anästhesie / Narkose) und postoperativen (bspw. Verbandwechsel) Begleit-
12
Vgl. DKG (2006a), S. 3.
13
Vgl. Wagener, A. (2005), S. 85.
14
Vgl. Schmidt-Rettig, B. / Arnold, A. (2005), S. I/158.4 f.
15
Vgl. Brück, D. (2006), S. 72 ff.
16
Vgl. Nösser, G. / Korthus, A. (2005), C 1400 Rn. 17.

6
leistungen. Diese können nach Maßgabe der anzuwendenden Abrechnungsrege-
lungen erbracht werden.
17
Der Katalog der erbringbaren Hauptleistungen ist in 3 Abschnitte aufgeteilt. Ab-
schnitt 1 beinhaltet alle Leistungen, deren OPS, dies ist ein alphanumerischer Co-
de der eindeutigen Rückschluss auf den durchgeführten Eingriff ermöglicht und zu
dokumentieren ist, so auch in Kapitel 31.2 bzw. im Anhang 2 des EBM wieder zu
finden ist.
18
Der EBM ist die Grundlage für die Leistungsabrechnung aller an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Institutionen und führt den
Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges in Punkten ausge-
drücktes Verhältnis zueinander auf.
19
In Anhang 2 des EBM sind alle OPS aufge-
führt, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt werden dür-
fen und nach Kapitel 31.2 des EBM abgerechnet werden. Die in Abschnitt 1 des
AOP-Kataloges enthaltenen Leistungen bilden einen Ausschnitt hieraus.
OPS-Kode
2006
Zusatz-
kenn-
zeichen
2006(¹)
OPS-Text 2006
Kategorie (²)
1-471.2
Biopsie ohne Inzision am Endometrium: Diagnostische fraktionierte
Kürettage
1
1-472.0
Biopsie ohne Inzision an der Cervix uteri: Zervixabrasio
1
Abbildung 2: Ausschnitt aus Abschnitt 1 des AOP-Kataloges.
Quelle: Entnommen aus DKG (2007a), S. 108.
Abschnitt 2 beinhaltet die in den Katalog aufgenommenen Kodes, die nicht im
EBM-Kapitel 31.2 zu finden sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um stati-
onsersetzende Eingriffe (also keine Operationen ­ bspw. Koloskopien). Neben dem
OPS ist auch die entsprechende EBM-Abrechnungsziffer angegeben.
20
OPS-Kode
2006
Zusatz-
kenn-
zeichen
2006 (¹)
OPS-Text 2006
EBM-Nr. (²)
EBM-Leistung
Kategorie(³)
1-272.0
Kombinierte Links- und Rechtsherz-
Katheteruntersuchung: Koronarangiographie und
Druckmessung im linken Ventrikel
34291
Herzkatheteruntersuchung mit
Koronarangiographie
2
1-272.1
Kombinierte Links- und Rechtsherz-
Katheteruntersuchung: Koronarangiographie,
Druckmessung in der Aorta und
Aortenbogendarstellung
34291
Herzkatheteruntersuchung mit
Koronarangiographie
2
Abbildung 3: Ausschnitt aus Abschnitt 2 des AOP-Kataloges.
Quelle: Entnommen aus DKG (2007a), S. 385.
17
Vgl. Roths, U. et al. (2005), S. 572.
18
Vgl. Held, M. et al. (2005), S. 258.
19
Vgl. Liebold, R. (2007), Teil 4 S. 1.
20
Vgl. Held, M. et al. (2005), S. 258.

7
In Abschnitt 3 sind Leistungen aufgeführt, bei denen eine Zuordnung zu einem ein-
deutig definierten OPS nicht vorgenommen werden kann, da die Leistungsbe-
schreibungen von OPS und EBM zu verschieden sind. Es ist daher ausschließlich
die EBM-Leistung im Klartext aufgeführt, die auch maßgeblich für den Umfang der
erbringbaren Leistungen ist.
21
EBM-Nr.
EBM-Leistung
Kategorie (
¹)
01857
Beobachtung und Betreuung nach Sterilisation
08541
Ultraschallgezielte und/oder laparoskopische
Eizellentnahme
1 (Es gelten die Vorgaben
des § 121 a SGB V.)
Abbildung 4: Ausschnitt aus Abschnitt 3 des AOP-Kataloges.
Quelle: Entnommen aus DKG (2007a), S. 397.
Im Katalog sind in der Spalte ,,Kategorie" alle Eingriffe, die in der Regel ambulant
erbracht werden sollen, mit der Ziffer ,,1" kenntlich gemacht. Leistungen, bei denen
grds. sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Behandlung möglich ist, sind
mit der Ziffer ,,2" gekennzeichnet. Aus der Bestimmung ,,in der Regel" kann bei Ka-
tegorie 1 nicht die Verpflichtung hergeleitet werden, dass diese Eingriffe aus-
schließlich ambulant zu erbringen sind. Für den Fall einer stationären Behandlung
obliegt es jedoch dem Krankenhaus, Gründe, die in einer gesonderten Vereinba-
rung zwischen der DKG und den Spitzenverbänden zur Fehlbelegungsprüfung für
den stationären Bereich aufgeführt sind, zu benennen, die dessen Ärzte bewogen
haben, von einer ambulanten Erbringung abzusehen.
22
Der Grundsatz ,,ambulant
vor stationär", der sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 i.V.m. § 39 Abs.
1 SGB V ergibt, bleibt durch die Kategorisierung im AOP-Katalog unberührt.
In Ergänzung des AOP-Vertrages hat das erweiterte Bundesschiedsamt in seiner
Sitzung am 17.08.2006 auch eine Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnah-
men festgesetzt, die die fachlichen Qualifikationsanforderungen und Frequenzrege-
lungen (Mindestmengen), die Durchführung von Hygienekontrollen sowie die Ein-
haltung der sonstigen Vorgaben zur Strukturqualität (Infrastruktur) vorgibt. Das
Krankenhaus hat die Erfüllung der Anforderungen, die eine (gewollte) Einschrän-
21
Vgl. Held, M. et al. (2005), S. 258.
22
Vgl. AOK-Verlag (2007), Kennzahl 055, S. 4 f.

8
kung des freien Marktzuganges auf Basis qualitativer Anforderungen mit sich brin-
gen, mit seiner Anmeldung zum ambulanten Operieren zu erklären.
23
2.3 Die Regelungen zur Vergütung
Die Vergütung ambulanter Operationen erfolgt grds. auf Basis des EBM. Ergän-
zend zur ärztlichen Leistung sind benötigte Verbrauchs- und Verbandmaterialien
sowie Arznei- und Hilfsmittel durch das Krankenhaus zur Verfügung zu stellen und
nach den Regelungen des AOP-Vertrages abrechnungsfähig.
24
Die Ermittlung der Vergütung erfolgt grds. nach folgendem fünfgliedrigen Sche-
ma:
25
1. Ermittlung der abrechnungsfähigen EBM-Gebührenpositionen (Hauptleis-
tung sowie prä-, intra- und postoperative Begleitleistungen).
2. Ermittlung des Honorarvolumens durch Multiplikation der Punktzahl einer
Leistung gemäß EBM mit dem anzuwendenden Punktwert, der durch die
Gesamtvertragspartner des jeweiligen Bezirkes der Kassenärztlichen Verei-
nigung (Landesverbände der Krankenkassen und KV) zu vereinbaren ist.
26
3. Ermittlung des Honorarvolumens aus eventuell erbrachten Laborleistungen,
die im EBM i.d.R. mit festen Euro-Beträgen notiert sind.
4. Ermittlung der Honorarzwischensumme aus den beiden vorgenannten
Schritten.
5. Berechnung der Sachmittelpauschale in Höhe von 7% der Honorarzwi-
schensumme.
Ergänzend können bestimmte Sachkosten, sofern deren Betrag im Einzelfall
12,50 Euro überschreitet, berechnet werden. Die in Rede stehenden Sachmittel, für
die die Wertgrenze gleichzeitig einen Selbstbehalt darstellt, sind in § 9 Abs. 5 AOP-
Vertrag abschließend aufgeführt. Hierzu zählen u.a. im Körper verbleibende Imp-
23
Vgl. Kolb, T. (2007), S. 68.
24
Vgl. Roths, U. et al. (2006), S. 954.
25
Vgl. Kolb, T. (2007), S. 63.
26
Vgl. Roths, U. et al. (2006), S. 954.

9
lantate, Röntgenkontrastmittel, bestimmte Katheter sowie Narkosegase und Sauer-
stoff. Auch höherpreisige Arzneimittel, deren Apotheken-Einkaufspreis nach Lauer-
taxe (Preisverzeichnis für Arzneimittel) je Behandlungsfall den Wert von 40 Euro
übersteigt, können abgerechnet werden. Der Vergütungsbetrag ergibt sich aus dem
Apotheken-Einkaufpreis und einem prozentualen Abschlag i.H.v. 25% zzgl. des
geltenden Umsatzsteuersatzes. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für
Arzneimittel, die im Zusammenhang mit Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
und der Photodynamischen Therapie anfallen. Für ausgewählte Leistungen (bspw.
Arthroskopien) und Sachkosten (bspw. Porto) enthält auch der EBM im Kapitel 40
Pauschalerstattungen, die von den Krankenhäusern, ebenso wie von den Ver-
tragsärzten, abgerechnet werden können.
27
Eine Abrechnung einer ambulanten Operation durch ein Krankenhaus für einen
gesetzlich krankenversicherten Patienten könnte beispielhaft wie folgt aussehen:
AOP-Leistung: Zirkumzision bei Phimose
ICD-10-GM
N47
Vorhauthypertrophie, Phimose und Paraphimose
OPS 2007
5-640.2
Operationen am Präputium: Zirkumzision
Anästhesie
Vollnarkose durch Anästhesist
Behand-
lungstag
EBM
Nr.
Leistungsbeschreibung
EBM
Punkte
Betrag
07210
Ordinationskomplex, je Behandlungsfall Fachgruppe Chirurgen, Versicherte bis zum vollendeten 5.
Lebensjahr
310
10,85
05210
Ordinationskomplex, je Behandlungsfall Fachgruppe Anästhesisten, Versicherte bis zum vollendeten 5.
Lebensjahr
225
7,88
05310
Präanästhesiologische Untersuchung bei einer ambulanten Operation des Abschnitts 31.2
480
16,80
31101
Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1
2.095
73,33
31821
Anästhesie und/oder Narkose, im Rahmen der Durchführung von Leistungen nach den Nrn. 31101,...,
durch den Anästhesisten
2.285
79,98
31502
Postoperative Überwachung im Anschluss an die Erbringung einer
Leistung nach den Nrn. 31101 ...
695
24,33
Honorarsumme (bei einem angenommenen Punktwert i.H.v. 3,5Cent)
213,17
Sachmittelpauschale gem. § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag i.H.v. 7% der Honorarsumme
14,92
Pauschalerstattungen nach Kapitel 40 EBM: 40120 - Briefversand (Versand der Kurzmitteilung nach § 8)
0,55
Einzelerstattung > 12,50 gem. § 9 Abs. 5 AOP-Vertrag:
- Narkosegase, Sauerstoff (18,30 - 12,50 )
5,80
Rechnungssumme
234,44
OP-Tag
Abbildung 5: Beispiel einer AOP-Abrechnung gegenüber der GKV.
Quelle: In Anlehnung an DKG (2007a), S. 48.
Die Abrechnung bei Selbstzahlern erfolgt i.d.R. auf Basis der GOÄ oder des DKG-
NT Band I, der in seinen Leistungsbeschreibungen auf der GOÄ aufbaut. Neben
den Tarifziffern für die einzelnen erbrachten Leistungen sind bei der Abrechnung
nach GOÄ u.a. Auslagen für Materialien, die mit der einmaligen Anwendung ver-
27
Vgl. DKG (2006a), S. 8 ff.

10
braucht sind oder die der Patient zur weiteren Verwendung behält (bspw. Implanta-
te), erstattungsfähig.
28
Zur Vereinfachung der Abrechnung wurden im DKG-NT
Band I diese Kosten weitestgehend pauschaliert und in der Spalte 4 ,,Besondere
Kosten" ausgewiesen. Sie sind Bestandteil der ausgewiesenen Werte der Spalte 7
,,Vollkosten", die bei der Liquidation ambulanter Leistungen des Krankenhauses
gegenüber Selbstzahlern zur Anwendung kommt. Höherpreisige Sachmittel, die
nicht dem sog. Sprechstundenbedarf zuzurechnen sind, wie bspw. auch hier die
Implantate, können, ebenso wie bei Anwendung der GOÄ, gesondert berechnet
werden.
29
Die Abrechnung nach DKG-NT Band I könnte beispielhaft folgendermaßen aufge-
baut sein:
AOP-Leistung: Operative Korrektur eines Nasenflügels
Lokalanästhesie durch Operateur
DKG-NT
Geb.-ziffer
Leistung
Punkte
Vollkosten
1
Beratung - auch mittels Fernsprecher
80
6,87
8
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschließlich Dokumentation
260
22,33
1457
Operative Korrektur eines Nasenflügels
370
31,78
442
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten
bewertet sind
400
34,36
483
Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte - ggf. einschl. des Rachens-, auch beidseitig
46
3,95
75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht ...
130
11,17
Honorarsumme
110,46
Abbildung 6: Beispiel einer AOP-Abrechnung gegenüber einem Selbstzahler.
Quelle: In Anlehnung an Kolb, T. (2007), S. 129.
Bei der Inrechnungstellung von Auslagen bei Selbstzahlern werden die Kosten für
das entsprechende Sachmittel in voller Höhe in Ansatz gebracht. Beschaffungs-
und Lagerkosten bleiben unberücksichtigt, da es sich hierbei um allgemeine Pra-
xiskosten handelt, die mit der Vergütung der ärztlichen Leistungen bereits abgegol-
ten sind.
30
Bei der Abrechnung von Sachmitteln, ist im Gegensatz zur Kostenerstattung bei
GKV-Patienten, kein Selbstbehalt vorgesehen. Bei Letzteren kommt es durch den
hinzunehmenden Selbstbehalt i.H.v. 12,50 Euro je Artikelgruppe sowie der lediglich
28
Vgl. Hoffmann, H. (2005), Teil C, § 10 Rn. 2.
29
Vgl. § 2 Allgemeine Tarifbestimmungen DKG-NT Band I.
30
Vgl. Brück, D. (2006), S. 123 ff.

11
prozentual anteiligen Erstattung der Arzneimittel zu einer systematischen Unterfi-
nanzierung der Krankenhäuser in diesem Bereich. Die Krankenhäuser haben keine
Möglichkeit die ihnen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten vollumfäng-
lich zu refinanzieren, da, auch bei einer optimierten Beschaffung, die ggf. geringere
zu zahlende Preise und damit minimierte Kosten zur Folge hätte, der Selbstbehalt
je Artikelgruppe unabhängig vom Einkaufspreis immer 12,50 Euro beträgt.
2.4 Die Bedeutung des ambulanten Operierens
Das Hauptziel, dass die Politik mit der Einführung des ambulanten Operierens im
Krankenhaus 1992 verfolgt hat, war die weitgehende Trennung von ambulanter
und stationärer Behandlung, die in vielen Fällen zu nicht notwendigen oder zu lan-
gen Krankenhausbehandlungen und somit zu Unwirtschaftlichkeiten geführt hat, zu
überwinden. Die Möglichkeit des ambulanten Operierens sollte in diesem Zusam-
menhang zukünftig zu einer Substitution teurer vollstationärer Behandlungsfälle
und damit zu Einsparungen bei der GKV führen.
31
Um die Bedeutung des ambulanten Operierens im Krankenhaus einzuschätzen,
muss daher auch die Entwicklung der Inanspruchnahme stationärer Krankenhaus-
behandlung betrachtet werden. Hierfür eignet sich am Besten die Kennzahl ,,Bele-
gungstage", da sie die einzelnen Faktoren ,,Fallzahl" und ,,Verweildauer", die sich
durchaus unterschiedlich entwickeln können, aussagekräftig miteinander verbindet.
Darüber hinaus ist sie gegenüber finanziellen Kennzahlen, wie bspw. Ausgaben für
stationäre Behandlung, nicht von externen Faktoren, wie Kostenentwicklun-
gen oder Inflation, beeinflusst.
Seit 1992, ein Jahr vor Einführung des ambulanten Operierens im Krankenhaus,
entwickelten sich die Belegungstage in deutschen Krankenhäusern folgenderma-
ßen:
31
Vgl. Deutscher Bundestag (1992), S. 102 f.

12
Jahr
Belegungstage
Proz. Veränderung zum Vj.
1992
198.769.065
1994
186.049.466 -6,39%
1996
175.246.630 -5,81%
1998
171.801.528 -1,97%
1999
169.695.818 -1,23%
2000
167.789.221 -1,12%
2001
163.536.476 -2,53%
2002
159.936.781 -2,20%
2003
153.517.615 -4,01%
2004
146.745.762 -4,41%
Tabelle 1: Entwicklung der stationären Behandlungstage 1992-2004.
Quelle: Daten aus DKG (2006b), S. 20, eigene Berechnungen.
Aus der Darstellung geht hervor, dass seit der Einführung des ambulanten Operie-
rens im Krankenhaus die stationären Behandlungstage bis zum Jahr 2004 um
26,17% gesunken sind. Im gleichen Zeitraum stieg die Gesamtbevölkerung
Deutschlands von 81,0 Mio. auf 82,5 Mio. Einwohner.
32
Unter der Prämisse, dass
im gleichen Zeitraum die Prävalenzrate (Anteil Kranker an der untersuchten
Grundgesamtheit) der für stationäre Krankenhausfälle relevanten Krankheiten
weitgehend konstant geblieben ist, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass ein Teil
dieser Reduzierung der Behandlungstage auf ambulante Behandlungsformen, und
damit auch auf das ambulante Operieren im Krankenhaus, zurück zu führen ist.
Die Zahl der ambulanten Operationen im Krankenhaus wird durch das Statistische
Bundesamt erst seit dem Jahr 2002 erhoben. Es werden folgende Werte ausge-
wiesen:
Jahr
Anzahl
Proz. Veränderung zum Vj.
2002
575.613
2003
724.310 +25,83%
2004
1.160.573 +60,23%
2005
1.371.708 +18,19%
Tabelle 2: Anzahl der ambulanten Operationen im Krankenhaus 2002-2005.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2006), eigene Berechnungen.
32
Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), o.S.

13
Die Steigerungsraten zeigen auf, dass die Möglichkeit des ambulanten Operierens
von den Krankenhäusern aus verschiedensten Gründen, die im folgenden Kapitel
aufgezeigt werden, vermehrt genutzt wird.
Um die derzeitige Bedeutung des ambulanten Operierens für die Krankenhäuser
realistisch einschätzen zu können, darf die Relation zum stationären Leistungsan-
gebot nicht außer Acht gelassen werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen
gaben im Jahr 2005 45,95 Mrd. Euro für die stationäre Krankenhausbehandlung
auf. Im gleichen Jahr beliefen sich die Ausgaben für die ambulanten Operationen
nach § 115b SGB V auf 0,40 Mrd. Euro
33
, was einem Anteil von 0,87% entspricht.
Das Hauptaugenmerk der Verantwortlichen in den Krankenhäusern liegt also ein-
deutig auf dem stationären Bereich.
Der relativ geringe Anteil der ambulanten Operationen lässt aber ein gewisses Po-
tential für die Zukunft vermuten. Bezogen auf einen Korb von 37 für die ambulante
Leistungserbringung relevanten Operationen werden in Deutschland von Vertrags-
ärzten und Krankenhäusern zusammen 60,7% aller Operationen ambulant durch-
geführt. In Kanada sind es beispielsweise 83,8% und in den USA 83,5%.
34
Auch
wenn die Vergleichbarkeit solcher länderübergreifender Erhebungen aufgrund sta-
tistischer Mängel zumeist eingeschränkt ist, so wird doch die Vermutung gestützt,
dass zukünftig noch mehr Operationen ambulant erbracht werden können. Auch
die Entwicklung der Fallzahl in den letzten Jahren stützt diese These, die auch von
den Krankenhausträgern geteilt wird.
35
33
Vgl. BMG (2006), S. 132.
34
Vgl. Toftgard, C. / Parmentier, G. (2006) zitiert nach Brökelmann, J. / Reydelet, J. (2006),
S. 127 f.
35
Vgl. Baum, G. (2006), S. 163.

14
3 Die Motivation und die Rahmenfaktoren für den Einstieg
3.1 Das bestehende Leistungsangebot und dessen Ausbau
Der medizinische Fortschritt der letzten Jahre und Jahrzehnte bringt immense Her-
ausforderungen für das Krankenhausmanagement mit sich. Zum Einen können
heute Patienten medizinisch versorgt werden, für die es vor 10 oder 15 Jahren kei-
nerlei Möglichkeiten gab, dass ihre Krankheit geheilt oder zumindest ihre Schmer-
zen gelindert werden konnten. Diese Entwicklung betrifft insbesondere die Hoch-
leistungsmedizin an den Universitätskliniken.
Zum Anderen bewirkt der medizinische Fortschritt, dass immer mehr Leistungen
ambulant erbracht werden können. Da insbesondere die Krankenkassen aus Kos-
tengründen hierauf hinwirken
36
, würde ein Krankenhaus, welches dieser Entwick-
lung keine geeignete Strategie entgegensetzt, akut in seinem Bestand gefährdet.
Die Einnahmeausfälle aus den wegfallenden stationären Krankenhausfällen könn-
ten nicht aufgefangen werden.
Neben dem Wunsch des Patienten ambulant behandelt zu werden und nach der
Operation in sein heimisches Umfeld zurück zu kehren, wirken sich in diesem Zu-
sammenhang die gesetzlichen Regelungen zur Fehlbelegungsprüfung für stationä-
re Krankenhausfälle aus. Hierbei wird in verdachtsabhängige Prüfungen eines Ein-
zelfalls
37
und verdachtsunabhängige Stichprobenprüfungen, die von den Kranken-
kassen gemeinsam beauftragt und vom MDK durchgeführt werden
38
, unterschie-
den. Für Letztere haben die GKV-Spitzenverbände und die DKG eine Vereinbarung
zu den Rahmenbedingungen geschlossen, die zum 15.04.2004 in Kraft getreten
ist.
39
36
Vgl. Schräder, P. (2004), S. 28.
37
Vgl. §§ 275 ff. SGB V.
38
Vgl. § 17c KHG.
39
Vgl. Wagener, A. / Ganse, T. (2004), S. 333.

15
Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Überwindung der
Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung weiter voran zu treiben
40
, da
die strikte Trennung der Leistungsbereiche sowohl aus medizinischen als auch aus
ökonomischen Gründen kritisch zu sehen ist. Medizinisch problematisch ist die
Diskontinuität der Behandlung, der Betreuung und der Verantwortlichkeit für den
Patienten, was bspw. zu Behandlungsunterbrechungen, schlecht aufeinander ab-
gestimmten Behandlungen sowie zu unzureichender Nachsorge führen kann. Aus
ökonomischer Sicht kommt es zu einem erhöhten Kommunikationsaufwand und
einer parallelen Vorhaltung von Kapazitäten. Demzufolge sind bedeutende Rei-
bungsverluste, d.h. vermeidbare Effektivitäts- und Effizienzverluste zu verzeich-
nen.
41
Um diese Reibungsverluste zukünftig zu minimieren und den ,,Strafsanktionen"
(Fehlbelegungsprüfungen) ökonomische Anreize ,,zur Seite zu stellen", wurde
bspw. im Zuge des GKV-WSG, das zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist, die Mög-
lichkeit zur ambulanten Behandlung mit hochspezialisierten Leistungen, von selte-
nen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen nach
§ 116b Abs. 2-5 SGB V grds. gangbar gemacht, auch wenn die Gesetzesregelung
teilweise erheblichen Raum für Interpretationen bei der praktischen Anwendung
lässt.
42
Auch steht es Krankenhäusern bspw. offen unter bestimmten Vorausset-
zungen Direktverträge mit den Krankenkassen zur Integrierten Versorgung gemäß
§ 140b SGB V zu schließen. Darüber hinaus kann auch die Gründung eines Medi-
zinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V sowie die Teilnahme an Disea-
se-Management-Programmen nach § 116b Abs. 1 SGB V i.V.m. §§ 137 f. SGB V
Bestandteil einer entsprechenden Ausrichtung sein.
43
Der Einstieg ins ambulante
Operieren stellt demzufolge nur eine von mehreren Möglichkeit einer adäquaten
Strategie dar, um den sich permanent ändernden Rahmenbedingungen des deut-
schen Krankenhaussektors zu begegnen.
Beim ambulanten Operieren ist aufgrund der deutlich niedrigeren Fallerlöse gegen-
über stationären Krankenhausfällen mit bedeutenden Einbrüchen beim Deckungs-
40
Vgl. CDU / CSU / SPD (2005), S. 108.
41
Vgl. Henke, K.-D. / Göpffarth, D. (2005), S. 27.
42
Vgl. DKG (2007b), S. 411.
43
Vgl. Schwing, C. (2004), S. 2 ff.

16
beitrag zu rechnen
44
, sofern die frei gewordenen Kapazitäten nicht mit neuen Leis-
tungen wieder aufgefüllt werden. Die Gefahr für den Deckungsbeitrag geht jedoch
hierbei nicht von dem komplementären Angebot des ambulanten Operierens aus
45
,
sondern resultiert vielmehr aus den vorgenannten Gegebenheiten, insbesondere
den Fehlbelegungsprüfungen. Ohne eine Substitution der wegfallenden stationären
Behandlungsfälle würden die Erlöseinbrüche noch wesentlich höher ausfallen.
Der Einstieg in das ambulante Operieren kann aus der ökonomischen Sicht des
Krankenhauses grds. auf zwei Beweggründen fußen. Einerseits kann die Realisie-
rung zusätzlicher Erlöse der Anstoß sein. Dies wird auch dadurch ermöglicht, dass
für diesen Leistungsbereich keinerlei Budgetbegrenzungsmechanismen existieren.
Andererseits ermöglicht das ambulante Operieren im Falle von personellen und
infrastrukturellen Überkapazitäten eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Res-
sourcen.
46
Aus den beiden dargestellten Zielrichtungen ergeben sich, neben der ausschließli-
chen Nutzung vorhandener Kapazitäten, grds. zwei verschiedene Organisations-
formen: Das AOP-Zentrum und das AOP-Center.
47
Ersteres ist eine eigenständige
Organisationseinheit, bei der die ambulante Behandlung nicht nur medizinisch-
personell, sondern auch räumlich und verwaltungstechnisch getrennt vom stationä-
ren Krankenhausbetrieb durchgeführt wird (vollseparierte Organisationsform).
48
Dies hat u.a. den Vorteil, dass die Räumlichkeiten, medizinischen Gerätschaften
und Prozesse auf den - im Vergleich zur stationären Leistungserbringung weniger
komplizierten und risikobehafteten - ambulanten Behandlungsfall abgestimmt wer-
den können, womit neben den organisatorischen Vorteilen auch die mit der Leis-
tungserstellung einher gehenden Kosten positiv beeinflusst werden können.
Schnittstellen zwischen den ambulant zu operierenden Patienten mit den stationä-
ren Patienten und den an deren Behandlung beteiligten Mitarbeitern werden ver-
44
Vgl. ten Brink, H. / Eusterbrock, A. (2004), S. 31.
45
Diese Kausalität wird bspw. dargestellt bei: ten Brink, H. / Eusterbrock, A. (2004), S. 30 f.
46
Vgl. Kolb, T. (2004), S. 356.
47
Vgl. Timm, L. ( 2007), S. 401. Aufgrund der Inhaltsgleichheit der Begriffe ,,Zentrum" und ,,Cen-
ter" in der deutschen und englischen Sprache wird eine derartige Unterscheidung der Orga-
nisationsformen durch den Autor als ungünstig angesehen. Im Folgenden werden daher vor-
nehmlich die Begriffe ,,vollseparierte Organisationsform" und ,,teilseparierte Organisations-
form" verwendet.
48
Vgl. Radas, C. (2004), S. A1003.

17
mieden, sodass den Patienten die u.U. vorhandene Angst vor der ,,Krankenhau-
sathmosphäre" genommen werden kann. Dennoch kann durch die angebundene
Krankenhausstruktur eine suffiziente Komplikationsbehandlung, ein i.d.R. breites
Behandlungsspektrum und die Durchführbarkeit der ambulanten Operation auch
bei Patienten höheren Alters mit den für den Eingriff oder die Narkose relevanten
Begleiterkrankungen gewährleistet werden.
49
Mit der Errichtung eines AOP-
Zentrums gehen jedoch auch Investitionskosten und laufende Administrationskos-
ten einher, die bei der Planung und Umsetzung Berücksichtigung finden müssen.
Insbesondere kleinere Kliniken sind jedoch nicht in der Lage separate ambulante
Operationszentren wirtschaftlich zu betreiben, da sich die Anzahl des ambulanten
Operationspotenzials als nicht ausreichend darstellt. Für diese Fälle bietet sich der
Aufbau eines AOP-Centers (teilseparierte Organisationsform) an. Die organisatori-
sche Bildung eines AOP-Centers greift auf bestehende Operationssäle zurück. Für
eine abgestimmte, gesonderte Aufnahmeprozedur und getaktete prä- und postope-
rative Leistungserbringung sind jedoch separate, ggf. bereits bestehende, aber für
die stationäre Leistungserbringung nicht mehr notwendige Räumlichkeiten erforder-
lich.
50
Aufgrund der gemeinsamen OP-Nutzung besteht die Gefahr, dass hochwer-
tige und damit teure Standards, die sich aus dem stationären Operieren ergeben
haben, wegen des Selbstverständnisses des Krankenhauses weiter angewendet
werden.
51
Auch sind ggf. anfallende Investitionskosten zu berücksichtigen, wenn
auch i.d.R. weit unterhalb der Dimensionen beim Aufbau eines AOP-Zentrums.
Sofern mit dem Einstieg in das ambulante Operieren ausschließlich eine bessere
Auslastung teilweise nicht genutzter Personal- und Infrastrukturkapazitäten beab-
sichtigt ist, ist auch die Einbindung in den stationären Organisationsablauf (vollin-
tegrierte Organisationsform) denkbar. Hierbei fallen zwar keine nennenswerten
Investitionskosten an, jedoch ist diese Form der ambulante Behandlung i.d.R. mit
einem hohen Ressourcenaufwand, der die gesteigerten Anforderungen an einen
stationären Behandlungsfall erfüllt, verbunden. Die organisatorische Planung dürfte
die Verantwortlichen in diesem Fall vor keine unüberwindbaren Hürden stellen, da
49
Vgl. Radas, C. (2004), S. A1003.
50
Vgl. Timm, L. ( 2007), S. 402.
51
Vgl. ten Brink, H. / Eusterbrock, A. (2004), S. 30.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836610018
DOI
10.3239/9783836610018
Dateigröße
619 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule – Wirtschaftswissenschaften, Berufsbegleitender Studiengang Diplomkaufmann (FH)
Erscheinungsdatum
2008 (Februar)
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1,0
Schlagworte
krankenhaus operieren deckungsbeitrag organisationsformen
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