Lade Inhalt...

Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten

©2007 Diplomarbeit 99 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Der Umbruch der deutschen Rechnungslegung ist nach wie vor in vollem Gange. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre Jahresabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Bereits seit dem Jahr 2005 ist die Anwendung der IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU bei der Erstellung des Konzernberichts Pflicht. Die IFRS sollen vor allem zu einer höheren Qualität der Finanzberichterstattung, zu einer erhöhten Transparenz und zu einer verbesserten inter-nationalen Vergleichbarkeit führen als die bisher angewandten nationalen Rechnungslegungsstandards. Neben diesen Vorteilen bringt die Umstellung auf IFRS, denen die International Accounting Standards (IAS) zuzuordnen sind, jedoch auch viele Schwierigkeiten mit sich. Dies gilt insbesondere für den International Accounting Standard 39 (IAS 39), der als wohl umstrittenster Standard die Kreditwirtschaft vor hohe Herausforderungen stellt. Der IAS 39 regelt auf über 400 Seiten die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten unter der Anwendung eines sog. „mixed model“. Demnach werden Finanzinstrumente unterschiedlich bilanziert, entweder zum aktuellen Marktwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. Auch die Erfassung von Wertänderungen der Finanzinstrumente erfolgt uneinheitlich erfolgswirksam oder erfolgsneutral.
Das „mixed model“ des IAS 39 macht spezielle Regelungen für die bilanzielle Behandlung von Absicherungszusammenhängen (Hedge Accounting) notwendig. Die Regeln sollen Volatilitäten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung der bilanzierenden Unternehmen verhindern. Bei der Anwendung der Hedge Accounting-Regeln kommt es jedoch regelmäßig zu Schwierigkeiten, insbesondere bei Banken, die aufgrund ihres ausgeprägten Risikomanagements häufig auf Sicherungsbeziehungen zurückgreifen und entsprechend von den Hedge Accounting-Regeln betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Arbeit, die Besonderheiten des Hedge Accounting in Kreditinstituten zu verdeutlichen, indem Notwendigkeit dieser Regeln begründet, der aktuelle Stand der Bilanzierungsregeln aufgezeigt sowie die Probleme der Banken mit dem Hedge Accounting veranschaulicht werden.
Gang der Untersuchung:
Der Gang der Untersuchung folgt der Problemstellung und der oben beschriebenen Zielsetzung dieser Arbeit.
Kapitel 1, Einleitung:
Im ersten Kapitel wurden bislang einführend die Problemstellung und die Zielsetzung dieser Arbeit […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise

2 Grundlagen zum Hedge Accounting in Kreditinstituten
2.1 Risiken in Kreditinstituten
2.1.1 Begriffsdefinition „Risiko“
2.1.2 Banktypische Risiken
2.1.2.1 Operationelle Risiken
2.1.2.2 Finanzrisiken
2.2 Definition und Formen des Hedging
2.3 Definition von Finanzinstrumenten nach IFRS / IAS
2.3.1 Begriffsdefinition „Finanzinstrument“
2.3.2 Derivative Finanzinstrumente
2.3.2.1 Begriffsdefinition „Derivative Finanzinstrumente“
2.3.2.2 Forwards und Futures
2.3.2.3 Swaps
2.3.2.4 Optionen
2.3.3 Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS
2.3.3.1 Grundsätzliches zur Kategorisierung und Bewertung
2.3.3.2 Kategorien der Finanzinstrumente nach IAS 39
2.4 Definition und Notwendigkeit des Hedge Accounting
2.5 Arten von Sicherungsbeziehungen
2.5.1 Fair Value Hedge
2.5.2 Cash Flow Hedge
2.5.3 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation

3 Voraussetzungen für die Anwendung des Hedge Accounting
3.1 Geeignete Grundgeschäfte für das Hedge Accounting
3.1.1 Einzelne Sachverhalte als Grundgeschäfte
3.1.2 Gruppen als Grundgeschäfte
3.1.3 Gegen Zinsrisiken abzusichernde Grundgeschäfte
3.2 Geeignete Sicherungsinstrumente des Hedge Accounting
3.3 Anforderungen an Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung
3.4 Anforderungen an die Effektivität der Sicherungsbeziehung
3.4.1 Grundlagen zur Effektivität einer Sicherungsbeziehung
3.4.2 Grundlagen zur Messung der Effektivität
3.4.3 Methoden zur Messung der Effektivität
3.4.3.1 Methoden zur Messung der prospektiven Effektivität
3.4.3.2 Methoden zur Messung der retrospektiven Effektivität
3.5 Fazit zu den Voraussetzungen für das Hedge Accounting

4 Bilanzierung von Micro Hedges nach IAS 39
4.1 Bilanzierung von Fair Value Hedges
4.1.1 Grundlagen zur Bilanzierung von Fair Value Hedges
4.1.2 Beispiel zur Bilanzierung eines Fair Value Hedges
4.2 Bilanzierung von Cash Flow Hedges
4.2.1 Grundlagen zur Bilanzierung von Cash Flow Hedges
4.2.2 Beispiel zur Bilanzierung eines Cash Flow Hedges
4.3 Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
4.3.1 Grundlagen zur Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
4.3.2 Beispiel zur Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition
4.4 Fazit zur Bilanzierung von Micro Hedges

5 Besonderheiten bei Banken
5.1 Kritik der Banken am Hedge Accounting
5.2 Macro Fair Value Hedge Accounting für Zinsrisiken
5.2.1 Identifikation des Portfolios
5.2.2 Bildung von Laufzeitbändern
5.2.3 Bestimmung des abzusichernden Betrags
5.2.4 Designation von Sicherungsinstrumenten
5.2.5 Prospektive Effektivität
5.2.6 Bestimmung der Zu- und Abgänge
5.2.7 Bewertung und retrospektiver Effektivitätstest
5.2.8 Bilanzielle Abbildung des Portfolio Hedge
5.3 Beispiel für die Bilanzierung eines Portfolio Hedges
5.4 Fazit zum Macro Fair Value Hedge Accounting für Zinsrisiken

6 Hedge Accounting in der Bankenpraxis

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anlage 1: Beispiel für einen Dokumentationsbogen

Anlage 2: Eigenständigkeitserklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der Arbeit

Abbildung 2: Unterteilung der operationellen Risiken einer Bank

Abbildung 3: Unterteilung der Erfolgsrisiken einer Bank

Abbildung 4: Aufteilung der Liquiditätsrisiken einer Bank

Abbildung 5: Offenstehende Beträge aus OTC-Derivaten

Abbildung 6: Zahlungsstruktur eines klassischen Zinsswaps

Abbildung 7: Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39

Abbildung 8: Zielsetzung des Hedge Accounting

Abbildung 9: Methoden zur Effektivitätsermittlung

Abbildung 10: Regelkreislauf des Portfolio Hedge Accounting

Abbildung 11: Fair Value-Änderung des abzusichernden Betrags

Abbildung 12: Derivate bei der Commerzbank AG

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Originäre und derivative Finanzinstrumente

Tabelle 2: Zahlungsstruktur eines Swap-Geschäfts

Tabelle 3: Optionsgeschäfte

Tabelle 4: Wertentwicklung von Anleihe und Swap

Tabelle 5: Wertentwicklung der Fair Value

Tabelle 6: Kumulierte Wertänderungen

Tabelle 7: Vorliegende Daten für Mutter und Tochter

Tabelle 8: Portfolio zum 01.10.2006

Tabelle 9: Abgesicherte Seite zum 31.10.2006

Tabelle 10: Entwicklung der Hedged Fair Values

Tabelle 11: Berechnung der Hedged Fair Value-Änderung (I)

Tabelle 12: Berechnung der Hedged Fair Value-Änderung (II)

Tabelle 13: Effektivitätstest

Tabelle 14: Hedge Accounting bei nach IFRS-bilanzierenden Banken im Jahr 2005

Tabelle 15: Methoden zur Effektivitätsmessung in der Praxis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Der Umbruch der deutschen Rechnungslegung ist nach wie vor in vollem Gange. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre Jahresabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Bereits seit dem Jahr 2005 ist die Anwendung der IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU bei der Erstellung des Konzernberichts Pflicht.[1] Die IFRS sollen vor allem zu einer höheren Qualität der Finanzberichterstattung, zu einer erhöhten Transparenz und zu einer verbesserten inter-nationalen Vergleichbarkeit führen als die bisher angewandten nationalen Rechnungs-legungsstandards.[2] Neben diesen Vorteilen bringt die Umstellung auf IFRS, denen die International Accounting Standards (IAS) zuzuordnen sind, jedoch auch viele Schwierigkeiten mit sich. Dies gilt insbesondere für den International Accounting Standard 39 (IAS 39), der als wohl umstrittenster Standard die Kreditwirtschaft vor hohe Herausforderungen stellt.[3] Der IAS 39 regelt auf über 400 Seiten die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten unter der Anwendung eines sog. „mixed model“.[4] Demnach werden Finanzinstrumente unterschiedlich bilanziert, entweder zum aktuellen Marktwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. Auch die Erfassung von Wertänderungen der Finanzinstrumente erfolgt uneinheitlich erfolgswirksam oder erfolgsneutral.

Das „mixed model“ des IAS 39 macht spezielle Regelungen für die bilanzielle Behandlung von Absicherungszusammenhängen (Hedge Accounting) notwendig. Die Regeln sollen Volatilitäten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung der bilanzierenden Unternehmen verhindern. Bei der Anwendung der Hedge Accounting-Regeln kommt es jedoch regelmäßig zu Schwierigkeiten, insbesondere bei Banken, die aufgrund ihres ausgeprägten Risikomanagements häufig auf Sicherungsbeziehungen zurückgreifen und entsprechend von den Hedge Accounting-Regeln betroffen sind.[5]

Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Arbeit, die Besonderheiten des Hedge Accounting in Kreditinstituten zu verdeutlichen, indem Notwendigkeit dieser Regeln begründet, der aktuelle Stand der Bilanzierungsregeln aufgezeigt sowie die Probleme der Banken mit dem Hedge Accounting veranschaulicht werden.

1.2 Vorgehensweise

Der Gang der Untersuchung folgt der Problemstellung und der oben beschriebenen Zielsetzung dieser Arbeit. Er ist der Abbildung 1 zu entnehmen.

Abbildung 1 : Aufbau der Arbeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kapitel 1: Einleitung

Im ersten Kapitel wurden bislang einführend die Problemstellung und die Zielsetzung dieser Arbeit besprochen, um dann nachfolgend den Aufbau dieser Arbeit zu verdeut-lichen.

Kapitel 2: Grundlagen zum Hedge Accounting in Kreditinstituten

Im zweiten Kapitel werden die notwendigen Hintergründe zum Hedge Accounting erläutert. Zu diesem Zweck wird zunächst auf die vorliegenden Risiken in Kredit-instituten hingewiesen, um danach die Definition und Formen des Hedging zu klären, das als Mittel zur Reduktion von Risiken herangezogen werden kann. Des Weiteren wird in diesem Kapitel die Notwendigkeit des Hedge Accounting erörtert. Hierzu wird im Vorfeld die Definition und Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit besonderem Blick auf Derivate besprochen. Abgeschlossen wird das Kapitel durch die Schilderung der grundlegenden Arten von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge Accounting.

Kapitel 3: Voraussetzungen für die Anwendung des Hedge Accounting

Das dritte Kapitel veranschaulicht die Voraussetzungen, die für die Anwendung des Hedge Accounting erfüllt sein müssen. Zu diesem Zweck erfolgen zunächst die Darstellung geeigneter Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente sowie die Erörterung der Anforderungen an Dokumentation und Effektivität einer Sicherungs-beziehung.

Kapitel 4: Bilanzierung von Micro Hedges

Sind die Anwendungsvoraussetzungen an das Hedge Accounting erfüllt, so kann die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung erfolgen. Hierzu wird im vierten Kapitel die bilanzielle Erfassung der einzelnen Sicherungsarten unter Verwendung verschiedener Bilanzierungsbeispiele geschildert.

Kapitel 5: Macro Hedges in Banken

Nachdem die Bilanzierung der grundlegenden Sicherungsarten im vorhergehenden Kapitel beschrieben wurde, wird im fünften Kapitel das Macro Hedging, das für Kredit-institute von besonderer Relevanz ist, anhand des Regelkreislaufs des IAS 39 besprochen. Abgeschlossen wird dieses Kapitel durch ein Beispiel.

Kapitel 6: Hedge Accounting in der Bankenpraxis

Um Einblicke in die tatsächliche Bankenpraxis bezüglich des Hedge Accounting zu bekommen, werden im sechsten Kapitel Geschäftsberichte von Kreditinstituten untersucht, die ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS aufgestellt haben.

Kapitel 7: Schlussbetrachtung

Im letzten Kapitel erfolgt die Zusammenfassung sowie eine kritische Würdigung des Hedge Accounting. Ebenso wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.

2 Grundlagen zum Hedge Accounting in Kreditinstituten

2.1 Risiken in Kreditinstituten

2.1.1 Begriffsdefinition „Risiko“

Zur Verdeutlichung der vorliegenden Risiken in einem Kreditinstitut gilt es zunächst, den Begriff „Risiko“ zu erläutern. Finanzwirtschaftlich ist „Risiko“ in der allgemeinen Form definiert als jedwede Abweichung von einem erwarteten Ergebnis (Risiko i. w. S.).[6] Diese Abweichungen können sowohl positiver als auch negativer Natur sein. Der Risikobegriff wird jedoch häufig enger gefasst. Positive Abweichungen von einem erwarteten Ergebnis werden dann als „Chance“ bezeichnet und negative Abweichungen als „Risiko“ (Risiko i. e. S.).[7] Dieser Arbeit liegt die Risikodefinition i. e. S. zugrunde.

2.1.2 Banktypische Risiken

2.1.2.1 Operationelle Risiken

Kreditinstitute sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Die banktypischen Risiken werden in der Literatur zumeist in Finanzrisiken und operationelle Risiken gegliedert.[8] Im Folgenden wird auf die Gliederung der Risiken nach Schierenbeck eingegangen. Operationelle Risiken umfassen demnach operative und strategische Risiken und zielen primär auf den Betriebsbereich einer Bank ab.[9]

Abbildung 2 : Unterteilung der operationellen Risiken einer Bank[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Operative Risiken lassen sich in technische Risiken und Verhaltensrisiken unterteilen. Technische Risiken beziehen sich auf Probleme in der Kommunikation oder in der Informatik einer Bank. Verhaltensrisiken hingegen beinhalten einerseits die Gefahr von ungewollten Personalabwanderungen und andererseits die Gefahr von Schäden aufgrund von Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder eines Dritten. Unter operationelle strategische Risiken fallen vor allem Investitionsrisiken. So besteht die Gefahr fehlerhafter Entscheidungen hinsichtlich des Auf- oder Abbaus von Geschäftsfeldern oder Produkten. Des Weiteren zählen Ereignisrisiken zu den strate-gischen Risiken. Hierunter fallen rechtliche und regulatorische Risiken.

2.1.2.2 Finanzrisiken

Finanzrisiken richten sich unmittelbar auf Finanzströme einer Bank und umfassen somit sämtliche Risiken des Wertebereichs. Je nachdem ob Finanzrisiken zu einer Beeinträchtigung der Liquidität oder zu einer Verschlechterung der Gewinnsituation führen können, werden Finanzrisiken in Liquiditäts- und Erfolgsrisiken unterteilt.[11] Abbildung 3 zeigt zunächst die Unterteilung von Erfolgsrisiken eines Kreditinstituts:[12]

Abbildung 3 : Unterteilung der Erfolgsrisiken einer Bank[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gegenparteirisiken sind zumeist Kreditrisiken und beruhen auf der Gefahr einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei. Marktrisiken hingegen beschreiben die Gefahr einer möglichen negativen Entwicklung eines Marktes (z. B. Aktienmarkt, Rohstoffmarkt, Geld- und Kapitalmarkt). An dieser Stelle sei die besondere Bedeutung von Zinsänderungsrisiken für Kreditinstitute betont. Änderungen der Zinssätze können zu Verringerungen der Marktwerte von zinsabhängigen Positionen und zu Reduktionen von Zinsspannen und somit zu geringeren Erfolgen führen.[14] Neben dem Kreditrisiko stellt das Zinsänderungsrisiko das zweitwichtigste Risiko der Banken dar.[15]

Weiterhin existieren Liquiditätsrisiken für Banken. Abb. 4 zeigt die Systematisierung von Liquiditätsrisiken nach Schierenbeck:[16]

Abbildung 4 : Aufteilung der Liquiditätsrisiken einer Bank[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abrufrisiken beschreiben die Gefahr, dass Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen und Einlagen zurückgefordert werden. Terminrisiken bestehen aufgrund der Gefährdung durch unplanmäßige Verlängerungen der Kapitalbindungsdauer von Aktiv-geschäften. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn Schuldner nicht fristgerecht ihre Schulden begleichen. Liquiditätsanpassungsrisiken beinhalten die Gefahr, dass mangels ausreichender Marktliquidität Liquidationen erschwert werden oder Anschluss-finanzierungen nicht oder nur unter nachteiligen Konditionen durchgeführt werden können.

2.2 Definition und Formen des Hedging

Finanzwirtschaftliche Risiken sind mittels eines geeigneten Risikomanagements steuerbar. Die Reduktion und Eliminierung von Risken wird unter dem Begriff Hedging zusammengefasst.[18] Es bezeichnet das Eingehen einer oder mehrerer Transaktionen zur vollständigen oder teilweisen Kompensation von Schwankungen des Zeitwertes oder der Cash Flows eines bestimmten Grundgeschäftes (hedged item).[19] Die Einheit aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument wird als Hedge bezeichnet. Als Beispiel sei die Absicherung einer Aktie durch eine Verkaufsoption genannt, deren Wert sich genau entgegengesetzt zum Wert der Aktie entwickelt. In diesem Fall liegt ein Hedge vor. Die Aktie ist das Grundgeschäft und die Option das dazugehörige Sicherungsinstrument. Das abgesicherte Risiko entspricht hier dem Risiko des schwankenden Marktwertes der Aktie.

Je nach Anzahl der gegen ein bestimmtes Risiko abzusichernden Grundgeschäfte können Hedges unterteilt werden in Micro, Portfolio und Macro Hedges.[20] Als Micro Hedge wird die Absicherung genau eines Grundgeschäftes durch ein oder mehrere Gegengeschäfte bezeichnet. Es werden somit 1:1- und 1:n-Beziehungen zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft zugelassen. Häufig wird in der Literatur unter einem Micro Hedge auch nur die 1:1-Absicherung verstanden.[21] Als Vorteil des Micro Hedges ist seine Einfachheit zu bezeichnen.[22] Die Analyse des zugrunde liegenden Risikos sowie dessen Steuerung gelingen vergleichsweise einfach. Ebenso bereitet die Dokumentation des Hedges wenige Probleme, da das abzusichernde Grundgeschäft und Risiko sowie das Sicherungsinstrument feststehen und eindeutig benannt werden können.

Möchte eine Bank nicht nur einzelne Geschäfte absichern, sondern mehrere Grundgeschäfte, so sind Mirco Hedges hierfür aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungeeignet, da die separaten Absicherungen jedes einzelnen Geschäftes mit hohen Transaktionskosten verbunden sind.[23] Moderne Risikomanagementsysteme fassen aus diesem Grund beim Hedging mehrere Grundgeschäfte zusammen. Diese Absicherung aggregierter Größen wird als Portfolio bzw. Macro Hedging bezeichnet.[24] Es werden hierbei mehrere Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte gehedgt. Die Abgrenzung von Portfolio und Macro Hedging ist in der Literatur nicht immer eindeutig. Von einem Portfolio Hedge spricht man im Regelfall dann, wenn gleichartige Grundgeschäfte zu Portfolios zusammengefasst, aufgerechnet und durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente abgesichert werden.[25] Es findet keine unmittelbare Zuordnung zwischen einzelnem Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft statt. Stattdessen werden die Grundgeschäfte des Portfolios saldiert und hierbei kompen-satorische Wirkungen der Geschäfte berücksichtigt.[26] Die sich ergebende Nettoposition wird daraufhin gesichert. Bei einem Macro Hedge werden nicht nur gleichartige, sondern auch verschiedenartige Grundgeschäfte abgesichert. Das Macro Hedging ist somit weitläufiger gefasst als das Portfolio Hedging. Auch hier ist wie beim Portfolio Hedge aufgrund der Sicherung einer aggregierten Größe eine Zuordnung eines einzelnen Sicherungsgegenstandes zum Sicherungsinstrument unmittelbar nicht möglich.

Beispiel: Eine Bank hat US-$-Forderungen in Höhe 100 Mio. US-$. Dem stehen 80 Mio. US-$-Verbindlichkeiten gegenüber. Anstatt jeweils einzelne Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Währungsschwankungen abzusichern, kann die Bank vereinfachend die Nettoposition in Höhe von 20% der Forderungen gegen Währungs-schwankungen absichern. Das verwendete Sicherungsinstrument lässt sich dann aller-dings keinem einzelnen Grundgeschäft (z. B. einer einzelnen Forderung) mehr zuordnen.

Als Sicherungsinstrument kommen im Rahmen des Hedging häufig derivative Finanzinstrumente zum Einsatz.[27] Im Folgenden werden aus diesem Grund zunächst Definition und Bewertung von (derivativen) Finanzinstrumenten nach IFRS aufgearbeitet, um anschließend hieraus die Notwendigkeit des Hedge Accounting abzuleiten.

2.3 Definition von Finanzinstrumenten nach IFRS / IAS

2.3.1 Begriffsdefinition „Finanzinstrument“

Ein Finanzinstrument ist nach IAS 32.11 wie folgt definiert:

„A financial instrument is any contract that gives rise to both a financial asset of one entity and a financial liability or equity instrument of another entity.“

IAS 32 definiert ein Finanzinstrument somit allgemein als einen Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Der Vertrag kann zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien geschlossen werden und ist unmittelbar oder mittelbar auf den Austausch von Zahlungsmittel gerichtet. Die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen haben dabei eindeutige wirtschaftliche Konsequenzen und sind für gewöhnlich auf dem Rechtsweg durchsetzbar. Der Vertrag bedarf nicht der Schriftform.[28]

Die obige Definition enthält die Begriffe „finanzieller Vermögenswert“, „finanzielle Verbindlichkeit“ und „Eigenkapitalinstrument“, die nachfolgend kurz erklärt werden. Unter den Begriff „finanzieller Vermögenswert“ fällt der Großteil der Aktiva der Bankenbilanz wie beispielsweise Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden oder auch Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Nicht zu den finanziellen Vermögenswerten gehören u. a. körperliche Vermögens-gegenstände wie Vorräte und Sachanlagen oder auch geleistete Anzahlungen.[29] Eine „finanzielle Verbindlichkeit“ hingegen stellt eine vertragliche Verpflichtung dar. Der überwiegende Teil der Passiva besteht aus finanziellen Verbindlichkeiten wie Verbind-lichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden oder auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.[30] Als „Eigenkapitalinstrument“ wird eine vertragliche Vereinbarung bezeichnet, die einen Residualanspruch an Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Verpflichtungen verkörpert. Als Beispiel hierfür können herangezogen werden: Aktien, begebene Optionsscheine oder auch Rück-kaufsrechte für eigene Aktien.[31]

Finanzinstrumente lassen sich in originäre und derivative Finanzinstrumente unterteilen (siehe Tabelle 1). Da derivative Finanzinstrumente beim Hedging häufig Anwendung finden, werden diese nachfolgend näher erläutert.

Tabelle 1 : Originäre und derivative Finanzinstrumente[32]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.2 Derivative Finanzinstrumente

2.3.2.1 Begriffsdefinition „Derivative Finanzinstrumente“

Derivative Finanzinstrumente werden u. a. auch als Derivate oder Finanzinnovationen bezeichnet.[33] Im Sinne des IAS 39 liegt ein derivatives Finanzinstrument dann vor, wenn ein Finanzinstrument oder ein anderer Vertrag alle der folgenden drei Merkmale aufweist:[34]

- Der Wert des Finanzinstruments verändert sich infolge einer Änderung eines festgelegten Zinssatzes, Preises eines Finanzinstrumentes, Rohstoffpreises, Fremdwährungskurses, Preis- oder Zinsindexes, Kreditrankings oder einer ähnlichen Variablen.
- Das Finanzinstrument fordert verglichen mit anders gearteten Verträgen, die in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, keine oder nur eine geringe anfängliche Netto-Investition.
- Das Finanzinstrument kann zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden.

Beispiele für Derivate nach IAS 39 sind die im Standard genannten Beispiele Futures, Forwards, Swaps und Optionen, die im Folgenden kurz besprochen werden.[35] Sie gewinnen in der Finanzwirtschaft in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5 : Offenstehende Beträge aus OTC-Derivaten [36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Datengrundlage: Daten der Bank for International Settlements[37]

2.3.2.2 Forwards und Futures

Bei Futures handelt es sich um börsenfähige standardisierte Finanzterminkontrakte. Zwei Vertragsparteien vereinbaren, eine bestimmte standardisierte Menge eines Finanzierungsinstruments zu einem künftigen standardisierten Erfüllungszeitpunkt zu einem im Voraus festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.[38] Unter Futures fallen u. a. Währungsfutures, Zinsterminkontrakte und Aktienindexterminkontrakte.

Ein Forward bezeichnet ein dem Future identisches Instrument. Jedoch werden Forwards außerbörslich abgeschlossen und sind im Gegensatz zu Futures nicht standardisiert.[39]

2.3.2.3 Swaps

Das dem Volumen nach häufigste Mittel zur Absicherung von Marktrisiken sind Swaps.[40] Swaps sind Tauschverträge, durch die komparative Kostenvorteile an internationalen Finanzmärkten ausgenutzt werden können.[41] Die Kostenvorteile beruhen auf unterschiedliche Bonitätseinschätzungen bzw. Marktzugangsmöglichkeiten der einzelnen Vertragsparteien. Swaps werden in Form von Währungs- oder Zinsswaps zur Begrenzung von Währungs- oder Zinsänderungsrisiken im Risikomanagement der Banken eingesetzt. In klassischer Form stellt ein Zinsswap einen Austausch von zinsvariablen und zinsfixen Mitteln dar.[42] Die den auszutauschenden Zinszahlungen zugrunde liegenden Kapitalbeträge entsprechen sich dabei in Höhe und Währung. Es werden keine Kapitalbeträge getauscht, sondern nur die während der Laufzeit des Swaps anfallenden Zinszahlungen.

Im unten abgebildeten Beispiel sucht die Bank eine variabel verzinsliche Finanzierung.[43] Das Unternehmen möchte sich hingegen festverzinslich finanzieren. Unter Annahme der Marktkonditionen nach Tabelle 2 ist ein Swap-Geschäft sinnvoll, da sich ein Arbitragepotential von 1 % ergibt.

Tabelle 2 : Zahlungsstruktur eines Swap-Geschäfts[44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Unternehmen emittiert folglich eine variabel verzinsliche Anleihe zu LIBOR + 1 % und die Bank platziert eine Festzinsanleihe zu 10%. Danach tauschen Bank und Unternehmen ihre Zinszahlungen wie in Abbildung 6 gezeigt. Die Bank entrichtet somit wie gewünscht variable und das Unternehmen fixe Zinszahlungen. Der sich aus dem Swap ergebende Arbitragegewinn von 1 % kann zwischen den Swappartnern aufgeteilt werden.

Abbildung 6 : Zahlungsstruktur eines klassischen Zinsswaps[45]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.2.4 Optionen

Optionen beinhalten das Recht oder die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anzahl von Finanztiteln.[46] Laufzeit der Option, Art des Finanztitels, Optionsprämie und der Basispreis für das jeweilige Optionsgeschäft werden im Voraus festgelegt. Optionen können sich auf Aktien, Währungen, verschiedene Anleiheformen und auch auf Futures und Swaps beziehen.[47] Im Gegensatz zu Futures, Forwards und Swaps handelt es sich bei Optionsgeschäften um einseitig verpflichtende Geschäfte, da ein Vertragspartner das Recht, aber nicht die Pflicht hat, die Option in Anspruch zu nehmen.

Tabelle 3 : Optionsgeschäfte[48]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.3 Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS

2.3.3.1 Grundsätzliches zur Kategorisierung und Bewertung

Um die Erfordernis spezieller Regeln für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nachvollziehen zu können, ist die Kenntnis der grundlegenden Bewertungsprinzipien von Finanzinstrumenten nach den IFRS notwendig. Grundsätzlich werden alle Finanzinstrumente nach den Vorschriften des IAS 32 und des IAS 39 bilanziert.[49] Ausnahmen bilden jedoch u. a. die Bilanzierung bestimmter Anteile an Tochtergesell-schaften nach IFRS 3 oder auch Finanzinstrumente nach IAS 19, die aus Altersver-sorgungsplänen resultieren. Ist ein Finanzinstrument nach dem IAS 39 zu bilanzieren, so erfolgt die Erstbewertung des Finanzinstrumentes nach IAS 39.43 zum beizu-legenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Preis für das Finanz-instrument auf einem aktiven Markt und wird auch als Fair Value bezeichnet.[50] Liegt kein aktiver Markt vor, so ist zur Bestimmung des Zeitwertes ein anderes geeignetes Bewertungsverfahren zu nutzen.[51]

Nachdem ein Finanzinstrument erstmalig bilanziert wurde, greifen die IFRS-Regeln bei der Folgebewertung auf verschiedene Bewertungskategorien zurück. Dies ist die Konsequenz aus einem Disput zwischen dem Standardsetter und den nach IFRS bilanzierenden Unternehmen.[52] Das IASB / IASC bevorzugt prinzipiell die Bilanzierung aller Finanzinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value. Die bilanzierenden Unternehmen befürchteten jedoch, dass durch die Bewertung zu Marktwerten die Schwankungen der Kapitalmärkte Periodenergebnis und Eigenkapital nach IFRS verzerren könnten.[53] Als Kompromiss hierauf findet nach IFRS keine einheitliche Bewertung zu Marktwerten statt. Stattdessen teilen die Bilanzierungsregeln nach IAS 39.45 finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten je nach Charakter und Aufgabe in fünf Kategorien ein. Ob ein Finanzinstrument nun zum Fair Value bilanziert wird oder nicht, ist abhängig von der Kategorie, derer das entsprechende Finanz-instrument angehört. Dieses uneinheitliche Bewertungskonzept betreffend der Finanz-instrumente wird als „mixed model des IAS 39“ bezeichnet.[54]

Die Kategorien, in die finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeteilt werden, lauten wie folgt:

- Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (erfolgwirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden).
- Held-to-Maturity Investments (bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanz-investitionen).
- Loans and Receivables (Kredite und Forderungen).
- Available-for-Sale Financial Assets (zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte).
- Sonstige Verpflichtungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Bewertung erfolgt entweder zum beizulegenden Wert (Fair Value) oder zu den fortgeführten Anschaffungskosten.[55] Fortgeführte Anschaffungskosten sind dabei nach IAS 39.9 als der Betrag definiert, der sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen, Agien, Disagien und Wertberichtigungen ergibt. Generell bildet für finanzielle Vermögenswerte der beizulegende Zeitwert das grundsätzliche Bewertungskonzept, während finanzielle Verbindlichkeiten mehrheitlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind.[56] Die einzelnen Kategorien der Finanzinstrumente werden im folgenden Kapitel kurz besprochen.

2.3.3.2 Kategorien der Finanzinstrumente nach IAS 39

Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss

Zur Kategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss“ gehören zwingend alle Finanzinstrumente des Handelsbestands, also zu Handelszwecken (held for trading) gehaltene Finanzinstrumente oder Portfolien von Finanzinstrumenten, die mit der Absicht erworben wurden, Gewinne aus kurzfristigen Preisänderungen zu erzielen. Ebenso fallen alle derivativen Finanzinstrumente in diese Kategorie, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden.[57] Des Weiteren gehören andere Instrumente im Rahmen der Fair Value-Option des IAS 39 dieser Kategorie an.[58] Die Fair Value-Option besagt, dass Finanzinstrumente dann dieser Kategorie zugeordnet werden können, wenn

- es sich um bestimmte hybride[59] Finanzinstrumente nach IAS 39.11A handelt oder
- die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert hilft, eine bewertungsbedingte Verzerrung zu vermeiden oder
- Finanzinstrumente in einem Portfolio von ähnlichen Instrumenten auf Basis ihres beizulegenden Zeitwertes gesteuert werden.

Finanzinstrumente dieser Kategorie werden zum Fair Value bilanziert. Veränderungen der Fair Value werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.[60]

Held-to-Maturity-Investments

Unter „Held-to-Maturity-Investments“ fallen finanzielle Vermögenswerte, die folgende Merkmale aufweisen:[61]

§ Es handelt sich um finanzielle Vermögenswerte, die eine feste Endfälligkeit besitzen und deren Zahlungsströme fest und zumindest klar bestimmbar sind.

- Das Unternehmen muss die Absicht und Fähigkeit haben, die finanziellen Vermögenswerte bis zum Ende der Laufzeit zu halten.
- Es dürfen keine Ausleihungen oder Forderungen (siehe „Loans and Receivables“) sein.

Ein Beispiel für Finanzinstrumente dieser Kategorie stellen Wertpapiere dar, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Finanzinstrumente dieser Kategorie werden grund-sätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.[62]

Loans and Receivables

Nach IAS 39 gehören zur Gruppe „Loans and Receivables“ im Allgemeinen alle nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die über keinen Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen.[63] Als Beispiele für Finanz-instrumente dieser Kategorie sind Kreditforderungen oder auch Einlagen bei anderen Kreditinstituten zu nennen, sofern sie nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Die Bilanzierung der Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zu fortgeführten An-schaffungskosten.[64]

Available-for-Sale Financial Assets

Unter „Available-for-Sale Financial Assets“ fallen alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht den anderen Kategorien zugeordnet wurden.[65] In diesem Fall gelten die Vermögenswerte als zur Veräußerung bestimmt.

Die Bewertung der Finanzinstrumente dieser Kategorie erfolgt zum Fair Value. Sofern es sich nicht um Wertminderungsaufwendungen oder um Erfolge aus Währungs-umrechnungen von monetären Posten handelt, werden Änderungen des Fair Value erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.[66]

Sonstige Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss” zuzuordnen sind, werden als „sonstige Verbindlichkeiten“ klassifiziert und zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bilanziert.

Es bleibt festzuhalten: Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente uneinheitlich bilanziert. Teilweise erfolgt eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten, teilweise erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum Fair Value. Für die Bilanzierung von Hedges ist vor allem von Bedeutung, dass Derivate grundsätzlich dem Handelsbestand zugeordnet und somit erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden. Abb. 7 zeigt zusammenfassend die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IAS 39.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 : Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39[67]

2.4 Definition und Notwendigkeit des Hedge Accounting

Wie oben beschrieben gehen Kreditinstitute Sicherungsgeschäfte ein, um sich gegen Risiken aus risikobehafteten Grundgeschäften abzusichern (Hedging). Vom Hedging abzugrenzen ist das Hedge Accounting. Der Begriff „Hedge Accounting“ beschreibt die bilanzielle Abbildung einer Sicherungsbeziehung und ist somit ein Begriff aus der Buchführung.[68]

Die Notwendigkeit von speziellen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungs-geschäften ergibt sich aus der je nach Kategorie unterschiedlichen Bewertung der Finanzinstrumente. So werden Sicherungsderivate prinzipiell nach IAS 39.9 dem Handelsbestand und folglich der Kategorie „Financial Instruments at Fair Value Through Profit or Loss“ zugeordnet. Daher erfolgt eine Bilanzierung erfolgswirksam zum Fair Value. Wertänderungen der Derivate stellen somit Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung der bilanzierenden Bank dar. Bei den im Rahmen des Hedging abzusichernden Grundgeschäften kann es sich jedoch um Finanz-instrumente anderer Kategorien handeln. Die Folge ist, dass ein Grundgeschäft im Gegensatz zum Sicherungsinstrument ggf. nicht ergebniswirksam zum Fair Value bilanziert wird. Diese Disparität von Grundgeschäft und Sicherungsderivat führt zu einem verzerrten Bilanz- und Ergebnisausweis.[69] Insbesondere ist hiermit auch eine erhöhte Volatilität von Ergebnis und Eigenkapital verbunden. Dies ist vor dem Hinter-grund für Kreditinstitute von Bedeutung, dass Ergebnis und Eigenkapitalausstattung der Bank unter besonderer Beobachtung der Bilanzadressaten, wie Investoren und Banken-aufsichtsbehörden steht. IAS 39 enthält nun spezielle Vorschriften zum Hedge Accounting, die ungleich gewichtete Effekte auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen der Finanzinstrumente vermeiden sollen. Die Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten und Grundge-schäften sollen weitgehend kompensierend ergebniswirksam oder ergebnisunwirksam erfasst werden.[70]

Beispiel: Das sich aus einem Kredit ergebende Zinsänderungsrisiko soll durch einen Zinsswap kompensiert werden. Der Kredit fällt unter die Kategorie „Loans and Receivables“ und wird somit zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Zinsswap hingegen wird ergebniswirksam zum Fair Value erfasst.

Abbildung 8 : Zielsetzung des Hedge Accounting[71]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kommt es nun zu einer Zinsänderung, so ändern sich die Zeitwerte von Kredit und Swap. Die Änderung des Zeitwertes wird jedoch lediglich beim Swap erfolgswirksam erfasst. Ohne Anwendung der Hedge Accounting-Regeln ergibt sich somit ein Ungleichgewicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, obwohl ökonomisch eine Absicherung besteht.

Nach den Hedge Accounting-Regeln erfolgt in diesem Fall entgegen den ursprünglichen Bilanzierungsregeln eine Bewertung des Grundgeschäftes (Kredit) ergebniswirksam zum Fair Value, so dass sich Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in der GuV ausgleichen. Die ökonomisch vorliegende Absicherung wird so zu einer bilanziellen Absicherung.

2.5 Arten von Sicherungsbeziehungen

2.5.1 Fair Value Hedge

Im Rahmen des Hedge Accounting werden nach IAS 39.86 drei Arten von Sicherungsbeziehungen unterschieden, die im Folgenden kurz erläutert werden. In der Praxis überwiegend zum Einsatz kommen Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges. Der Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation ist lediglich ein Sonderfall des Cash Flow Hedge.[72]

Ein Fair Value Hedge sichert nach IAS 39.86

- einen bilanziellen Vermögenswert oder eine bilanzielle Verbindlichkeit oder
- eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung oder
- einen Teil solcher Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen

gegen Änderungen des Fair Value ab, die auf ein bestimmtes Risiko zurückzuführen sind und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben. Als Fair Value Hedge können beispielsweise folgenden Transaktionen abgebildet werden:

- Die Sicherung eines gewährten festverzinslichen Kredits gegen das Risiko von Fair Value-Änderungen aufgrund von Zinsänderungen.[73]
- Die Absicherung eines Wechselkursrisikos einer Fremdwährungsverbind-lichkeit.[74]

2.5.2 Cash Flow Hedge

Mittels eines Cash Flow Hedges erfolgt eine Absicherung gegen das Risiko schwankender Ein- und Auszahlungen (Cash Flows). Das Risiko muss dabei auf einen bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder auf einer erwarteten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion zurückzuführen sein. Ebenso ist es notwendig, dass das abzusichernde Risiko Auswirkungen auf das Periodenergebnis des Bilanzierenden hat, damit sich die Absicherung der schwankenden Cash Flows für das Hedge Accounting qualifiziert.[75]

U. a. können folgende Beispiele als Cash Flow Hedge abgebildet werden:

- Der Einsatz eines Swaps, mit dem variabel verzinsliche Verbindlichkeiten gegen festverzinsliche Verbindlichkeiten getauscht werden. Es handelt sich hierbei um eine Absicherung der Risiken aus einer künftigen Transaktion.[76]
- Die Absicherung des Währungsrisikos aus geplanten Fremdwährungsumsätzen durch Aufnahme einer Fremdwährungsverbindlichkeit, den Abschluss eines Devisentermingeschäfts oder einer Devisenoption.[77]
- Variable Zinszahlungen, die einem Risiko der vorzeitigen Rückzahlung unterliegen, können als Grundgeschäft bestimmt werden, sofern sie von hoher Wahrscheinlichkeit sind.[78]

2.5.3 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation

Ein Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation beschreibt die Absicherung einer Nettoinvestiton[79] in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. IAS 21.8 definiert einen ausländischen Geschäftsbetrieb als ein Tochterunternehmen, ein assoziiertes Unter-nehmen, ein Joint Venture oder eine Niederlassung des berichtenden Unternehmens. Die Investition in ein solches Unternehmen beinhaltet neben dem Geschäftsrisiko auch ein Fremdwährungsrisiko.[80] Eine Absicherung gegen ein solches Risiko kann u. a. mit derivativen Sicherungsinstrumenten erfolgen. Die Regelungen für diese Art der Sicherungsbeziehung entsprechen im Wesentlichen den Regelungen des Cash Flow Hedges.[81]

Bei allen drei geschilderten Sicherungsarten können aufgrund der Bilanzierungs-konzeption des IAS 39 Schwierigkeiten in Form der beschriebenen Volatilitäten in Ergebnis und Eigenkapital beim Bilanzierenden entstehen. Um diese zu verhindern, werden für die Hedges je nach Sicherungsart spezielle Hedge Accounting-Regeln angewendet, die im Kapitel 4 genauer untersucht werden. Zunächst gilt es aber im nachfolgenden Kapitel die Voraussetzungen zu klären, die vorliegen müssen, damit sich eine Sicherungsbeziehung überhaupt für das Hedge Accounting qualifiziert.

[...]


[1] Vgl. Artikel 4 der EG-Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.

[2] Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 1.

[3] Vgl. Arnoldi R. / Leopold, T.: Portfolio, 2005, S. 22.

[4] Vgl. Sprißler, W. / Hacker, B.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 398; Paul, S. / Brütting, C. / Weber, N.: Bilanzierung, 2003, S. 581; Eckes, B. / Gehrer, J.: Wirtschaftsprüfung, 2003, S. 38.

[5] Vgl. Bundesverband Deutscher Banken: Banken, 2006, S. 98.

[6] Vgl. Rosenkranz, F. / Missler-Behr, M.: Unternehmensrisiken, 2005, S. 7 ; Burger, A. / Buchhart, A.: Risiko-Controlling, 2002, S. 2 ff.

[7] Vgl. Jessé, German: Chance und Risiko, 2005, S. 226 f.; Spielberg, H. / Sommer, D. / Dankenbring, H.: Gesamtbanksteuerung, 2005, S. 326 f.; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 19; Beike, R. / Barckow, A.: Risk-Management, 2002, S. 17 und 95; Burger, A. / Buchhart, S.: Risiko-Controlling, 2002, S. 3 f.; DRS 5.9.

[8] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M.: Bankbetriebslehre, 2004, S. 415 ff.; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 20 ff.; Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 4 f.; Büschgen, H. E.: Bankmanagement, 1999, S. 238.

[9] Vgl. Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 4 f.

[10] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 4 f.

[11] Vgl. Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 5 f.; Büschgen, H. E.: Bankbetriebslehre, 1999, S. 869; Büschgen, H. E.: Bankmanagement, 1999, S. 240 ff.

[12] Vgl. Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 5 f.

[13] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 5.

[14] Vgl. Becker, H. / Peppmeier, A.: Bankbetriebslehre, 2002, S. 392; Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 7.

[15] Vgl. Heide, H. / Mangels, T.: Zinsrisiken, 2005, S. 44.

[16] Vgl. Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 7.

[17] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 7.

[18] Vgl. Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 25; Schiller, B. / Tytko, D.: Risikomanagement, 2001, S. 277.

[19] Vgl. Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften , 2005, S. 472 ; Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 342; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 25.

[20] Vgl. Borchert, M.: Wechselkursrisiken, 2006, S. 37 f.; Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften, 2005, S. 472; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 26; Glaum, M.: Risikomanagement, 2000, S. 76.

[21] Vgl. Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 26; Mauritz, P.: Finanzinstrumente, 1997, S. 58 ff.

[22] Vgl. Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 56.

[23] Vgl. Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften , 2005, S. 472 f.

[24] Vgl. Borchert, M.: Wechselkursrisiken, 2006, S. 38 f.; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 26.

[25] Vgl. Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften, 2005, S. 473; Barckow, A.: Bilanzierung, 2004, S. 27.

[26] Vgl. Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften, 2005, S. 473.

[27] Vgl. Hull , J. C.: Optionen, 2006, S. 32.

[28] Vgl. Ernst & Young LLP (Hrsg.): International GAAP, 2004, S. 790 f.; Kuhn, S. / Scharpf, P.: Financial Instruments, 2005, S. 53.

[29] Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P.: Financial Instruments, 2005, S. 59; PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): Banken, 2005, S. 242.

[30] Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P.: Financial Instruments, 2005, S. 60; PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): Banken, 2005, S. 243.

[31] Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): Banken, 2005, S. 243.

[32] Eigene Darstellung in Anlehnung an PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): Banken, 2005, S. 243.

[33] Vgl. Krumnow, J. u. a.: Kreditinstitute, 2004, S. 473 f.; Eilenberger, G. (Hrsg.): Finanz-innovationen, 1996, S. 111.

[34] Vgl. IAS 39.9; Born, K.: Rechnungslegung, 2005, S. 208.

[35] Vgl. IAS 39.IG B.2.

[36] Eigene Darstellung.

[37] Daten abgerufen unter http://www.bis.org/statistics/derstats.htm am 10.11.2006.

[38] Vgl. Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 722.

[39] Vgl. Hull , J. C.: Optionen, 2006, S. 26 f.

[40] Vgl. Löw, E.: Bilanzierung, 2004, S. 38.

[41] Vgl. König-Schichtel, S.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 753; Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 723 f.

[42] Vgl. Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 723 f.

[43] Vgl. Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 161.

[44] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, H.: Bankmanagement, 2001, S. 161.

[45] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, H.: Bankmanagement , 2001, S. 161.

[46] Vgl. Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 724; Schiller, B. / Tytko, D.: Risikomanagement, 2001, S. 225.

[47] Vgl. Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 724 f.

[48] Eigene Darstellung in Anlehnung an Wöhe, G.: Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 725.

[49] Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.): Banken, 2005, S. 239 ff.

[50] Vgl. IAS 39.AG71.

[51] IAS 39.AG74 nennt hier die DCF-Methode und Optionsbewertungsmodelle.

[52] Vgl. Löw, E.: Sicherungsgeschäfte, 2004, S. 259 f.; Schimmer, A.: Babel, 2003, S. 16 f.

[53] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J.: Rechnungslegung, 2006, S. 519.

[54] Vgl. Sprißler, W. / Hacker, B.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 398; Paul, S. / Brütting, C. / Weber, N.: Bilanzierung, 2003, S. 581; Eckes, B. / Gehrer, J.: Wirtschaftsprüfung, 2003, S. 38.

[55] Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 214.

[56] Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 244.

[57] Vgl. IAS 39.9; Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 234 f.

[58] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J.: Rechnungslegung, 2006, S. 519.

[59] Als hybride Finanzinstrumente werden u. a. finanzielle Verbindlichkeiten mit eingebetteten Derivaten bezeichnet. IAS 39.11A nennt hier z. B. Wandelanleihen; vgl. auch Baetge, J. / Schulz, R.: Fair value-Option, 2006, S. 130.

[60] Vgl. IAS 39.46 i. V. m. IAS 39.55a.

[61] Vgl. Pellens, B. / Fülbier, R. U. / Gassen, J.: Rechnungslegung, 2006, S. 521.

[62] Vgl. IAS 39.46b.

[63] Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 214 f.

[64] Vgl. IAS 39.46a.

[65] Vgl. Kuhn, S. / Scharpf, P.: Fair Value-Bewertung, 2005, S. 216 f.

[66] Vgl. IAS 39.45 ff.; IAS 39.55 ff.; IAS 39.AG83.

[67] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften, 2005, S. 479.

[68] Vgl. Löw, E. / Lorenz, K.: Bewertung, 2005, S. 556.

[69] Vgl. Naumann, T. K.: Management Accounting, 2004, S. 202.

[70] Vgl. Eckes, B. / Barz, K. / Weigel, W.: Hedge Accounting (I), 2004, S. 416 f.

[71] Eigene Darstellung in Anlehnung an Eckes, B. / Barz, K. / Weigel, W.: Hedge Accounting (II), 2004, S. 55.

[72] Vgl. Löw, E. / Lorenz, K.: Bewertung, 2005, S. 557 f.

[73] Vgl. IAS 39.AG102.

[74] Vgl. IAS 39.IG F.3.3.

[75] Vgl. IAS 39.86.

[76] Vgl. IAS 39.AG103.

[77] Vgl. IAS 39.IG F.2.4.

[78] Vgl. IAS 39.IG F.2.12.

[79] Nach IAS 21.8 ist eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb die Höhe des Anteils des berichtenden Unternehmens am Nettovermögen des Geschäftsbetriebes im Ausland.

[80] Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 352.

[81] Vgl. Schwarz, C.: hedge accounting-Vorschriften, 2005, S. 483.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836609203
DOI
10.3239/9783836609203
Dateigröße
771 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – 4 Wirtschaftswissenschaften, Finanz und Bankbetriebslehre
Erscheinungsdatum
2008 (Februar)
Note
1,7
Schlagworte
rechnungswesen hedge accounting bankbetriebslehre derivate
Zurück

Titel: Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
99 Seiten
Cookie-Einstellungen