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Schutz des geistigen Eigentums deutscher Firmen in der Volksrepublik China

Situation - Herausforderung - Lösungsansätze

©2006 Diplomarbeit 128 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Volksrepublik China ist derzeit eine der am schnellsten wachsenden Wirtschaftsregionen der Welt. Die vermeidlich guten wirtschaftlichen Aussichten steigern das Interesse ausländischer Unternehmen an diesem riesigen Markt beträchtlich. Mit einem Engagement in der VR China sind allerdings hohe Risiken verbunden, deren Betrachtung angesichts des hohen Marktpotentials von ca. 1,3 Mrd. Kunden häufig nur am Rande erfolgt.
Seit der Öffnungspolitik der VR China wird jeden Tag weltweit in den Medien über die positiven Entwicklungen der chinesischen Wirtschaft berichtet. In der VR China sind heute 2.383 deutsche Unternehmen vertreten. Neben den deutschen Großunternehmen, sind es vor allem Betriebe aus dem Mittelstand, die dort Tochterunternehmen gründen. Die Investoren kommen aus verschiedensten Bereichen, wie der Chemie- und Pharmabranche, dem Maschinen- und Anlagenbau bis hin zum Dienstleistungssektor.
Die Aussicht auf das riesige Marktpotential verdrängt häufig alle Bedenken, die gegen ein Engagement in der VR China sprechen. Weiterhin hält sich die Zahl der Meldungen über Probleme in kultureller und rechtlicher Hinsicht mit den positiven Nachrichten nahezu die Waage. Negativ-Meldungen wie die, dass rund zwei Drittel aller Fälschungen weltweit aus China kommen, erschrecken kaum noch – beim Glauben an den heiligen Wirtschaftsgral, die VR China.
Für die deutsche Wirtschaft ist der Schutz des geistigen Eigentums besonders wichtig, da Innovation ihre treibende Kraft ist. Ziel der Arbeit ist es deshalb zu untersuchen, ob Deutschland der komparative Wettbewerbsvorteil durch Verletzungen des geistigen Eigentums verloren geht, wie groß diese Gefahr ist und was deutsche Unternehmen tun sollten, um sich dagegen zu schützen.
In dieser Arbeit wird die derzeitige Situation des Umgangs mit geistigem Eigentum deutscher Firmen in der VR China dargestellt und die damit verbundenen Herausforderungen aufgezeigt. Dabei soll die Arbeit einen Beitrag leisten, die Hintergründe von Verletzungen des geistigen Eigentums besser zu verstehen. Weiterhin werden Lösungsansätze erarbeitet, wie Verletzungen in Zukunft eingedämmt werden können und wie zukünftig mit dem Problem umgegangen werden sollte.
Neben dem Diebstahl geistigen Eigentums in der Wirtschaft, gibt es dieses Problem auch in der Kunst, Musik und Literatur. Auf diese Bereiche wird in der vorliegenden Arbeit jedoch nicht eingegangen.

Gang der Untersuchung:
In der Arbeit werden zur […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Christoph Jöckel
Schutz des geistigen Eigentums deutscher Firmen in der Volksrepublik China
Situation - Herausforderung - Lösungsansätze
ISBN: 978-3-8366-0783-4
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2008
Zugl. Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Berlin, Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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http://www.diplom.de, Hamburg 2008
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Danksagung
Mein Dank gilt allen Personen, die mich während meiner Diplomzeit und zum Gelingen dieser Ar-
beit unterstützt haben.
Sowohl Herr Prof. Dr. rer. pol. Dipl.-Volksw. Jochen Breinlinger-O´Reilly, als auch Herr Prof. Dr.
rer. pol. Dipl.-Volksw. Gerd Kulke, haben mir während meiner gesamten Diplomphase immer in
überaus kompetenter, konstruktiver und freundlicher Weise zur Seite gestanden.
Durch die Vertreter der deutschen Wirtschaft und angrenzender Bereiche, die mir als Gesprächs-
partner Einblick in ihr China-Expertenwissen gegeben haben, konnte die vorliegende Arbeit einen
guten Bezug zur Praxis herstellen.
Mein Dank gilt der BearingPoint GmbH; besonders meinen Diplombetreuern Herrn Dipl.-Ing./
Wi.Ing. Matthias Höhne und Herrn Dipl.-Volksw. Jan Bernstorf und den Mitarbeitern des Global
Market Expansion Teams. Sie haben mir einen professionellen Rahmen zur Verfügung gestellt, der
für ein wissenschaftliches Arbeiten perfekt ist.
Selbstverständlich danke ich all meinen chinesischen Freunden hier in Deutschland und an der
South Western University of Finance and Economics in Chengdu, Volksrepublik China, die mir
Einblicke in die Kultur und Wirtschaft dieses faszinierenden Landes verschafft haben.
Ganz besonderer Dank gilt meiner Familie, meiner Freundin und meinem Freundeskreis, die mich
immer mit Geduld unterstützt und gefördert haben.
Christoph Heinrich Jöckel

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung...1
2
Schutz von geistigem Eigentum in globalen Märkten ...4
2.1 Definitionen ...4
2.1.1 Geistiges
Eigentum ...4
2.1.2 Verletzungen geistigen Eigentums ­ Abgrenzung verschiedener Begriffe ...7
2.1.3 Gesetze und allgemeine Formen von Schutzrechten ...9
2.1.4 Geistiger
Diebstahl...10
2.2 Wirtschaftliche
Betrachtung ...12
2.2.1 Auswirkungen und Trends...12
2.2.2 Ausblick ...15
2.3
Übereinkommen und Organisationen zum Schutz geistigen Eigentums...16
2.3.1 Internationale
Abkommen ...16
2.3.2 Industrieverbände...23
2.3.3 Organisationen in Deutschland...24
3
VR China und die Behandlung der Problematik des geistigen Eigentums...30
3.1
Die VR China im Überblick ...30
3.1.1 Ein Land mit vielen Gesichtern ...30
3.1.2 Das Wirtschaftswunderland im Umbruch...32
3.2
Historische Entwicklung aus kultureller und wirtschaftsrechtlicher Sicht ...34
3.2.1 Der Zusammenhang zwischen Lernen und dem Kopieren geistigen Eigentums in der
VR China ...35
3.2.2 Wirtschaftsrechtliche Entwicklungen in der VR China...38
3.2.3 Historisch bedingte Probleme der Rechtsdurchsetzung...41
3.3
Gesetze in der VR China zum gewerblichen Rechtsschutz ...43
3.3.1 Das chinesische Markengesetz ...44

3.3.2 Das chinesische Patentgesetz...47
3.3.3 Das chinesische Urhebergesetz...49
3.3.4 Weitere Gesetze und Regelungen ...50
3.4
Aktuelle Situation am Beispiel von Rechtsverletzungen und Rechtsprechung ...52
3.5 Ausblick ...57
4 Experteninterviews ...59
4.1
Vorbereitung der Experteninterviews ...60
4.1.1 Auswahl der Befragungsmethode ...60
4.1.2 Auswahl der Gesprächszielgruppe...62
4.1.3 Erstellung des Gesprächsleitfadens...63
4.1.4 Durchführung...65
4.2
Auswertung der Interviews ...66
4.3
Fazit ­ ein Vergleich zwischen Theorie und Praxis...90
5
Empfehlungen zur Minimierung des Risikos von Verletzungen des geistigen Eigentums ...92
5.1 Strategisches
Lösungsportfolio...94
5.2 Rechtliches
Lösungsportfolio ...99
5.3 Operatives
Lösungsportfolio...101
5.4
Zusammenfassung anhand der Portfolio-Pyramide ...105
6 Fazit ...107

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Der Schutz des geistigen Eigentums ist einer der wichtigsten Faktoren im
Chinageschäft für deutsche Maschinenbauunternehmen. ...6
Abbildung 2 Übersicht über die verschiedenen Arten des geistigen Eigentums und dem
Verhältnis zum Wettbewerbsrecht...9
Abbildung 3 Original und Fälschung von VW Bremsscheibe ...11
Abbildung 4 Original und Fälschung von Viagra Tabletten ...11
Abbildung 5 Original und Fälschung von Stabilo und Pelikan Schreibwaren ...11
Abbildung 6 Original und Fälschung von Brausenset der Firma Grohe ...12
Abbildung 7 Herkunftsländer gefälschter Produkte nach Beschlagnahmefällen des deutschen
Zolls 2004...14
Abbildung 8 1. Preis Plagiarius Award 2006 ...26
Abbildung 9 2. Preis Plagiarius Award 2006 ...27
Abbildung 10 3. Preis Plagiarius Award 2006 ...27
Abbildung 11 Gleichrangige Auszeichnung Plagiarius Award 2006...28
Abbildung 12 Sonderpreis Markenklau Plagiarius Award 2006...28
Abbildung 13 Dreidimensionaler Ansatz zum Schutz des geistigen Eigentums...93
Abbildung 14 Matrix zur Definition strategisch wichtiger Produkte ...95
Abbildung 15 Portfolio-Pyramide zum Schutz des geistigen Eigentums deutscher
Unternehmen in der VR China ...105

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1
Internationale Übereinkünfte in der VR China...18
Tabelle 2
Funktionaler Aufbau der WTO...20
Tabelle 3
Chancen und Risiken der chinesischen Wirtschaft...34
Tabelle 4
Konzeption von Lernen in der Bundesrepublik Deutschland und der VR China ...36
Tabelle 5
Die TOP 10 Markenverletzungsfälle für 2004 in Shanghai. ...47
Tabelle 6
Chinesische Behörden und deren Zuständigkeitsbereiche. ...51

Abkürzungsverzeichnis
ACG
Anti-Counterfeiting Group
AHK
deutsche Auslandshandelskammer
AIM
Association des Industries de Marque (Europäischer Marken-
verband)
Art. Artikel
BRD Bundesrepublik
Deutschland
bspw. beispielsweise
Bzw. beziehungsweise
ca. circa
CD Compact
Disc
d.h. das
heißt
DIHK Deutscher
Industrie- und Handelskammertag
DVD
Digital Versatile Disc
e.V. eingetragener
Verein
etc. et
cetera
evt. eventuell
FDI
foreign direct investment
FMCG
fast moving consumer goods
GACG
Global Anti-Counterfeiting Group
GATS
General Agreement on Trade in Services
GATT
General Agreement on Tariffs and Trade
ggf. gegebenenfalls
GM General
Motors
GS Geprüfte
Sicherheit
GTZ
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
GmbH
i.H.v.
in Höhe von
IAA
Internationale Auto Ausstellung in Frankfurt (Main)
IACC International
Anti-Counterfeiting Association
IHK
Industrie- und Handelskammer
IIPCAG
Interpol Intellectual Property Crime Action Group
INTA
International Trademark Association
JV Joint
Venture
KfW Kreditanstalt
für
Wiederaufbau

Kfz Kraftfahrzeug
KMU
Klein- und Mittelständische Unternehmen
lat. lateinisch
MarkenG Markengesetz
Max. maximal
MNC Multinational
Companies
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
OEM
original equipment manufacturer
PLZ Produktlebenszyklus
QBPC
Quality Brands Protection Committee
R&D
Research and Development
SOE
State Owned Enterprise
sog. sogenannte(n)
TRIPS
Trade-related aspects of intellectual property rights
u.a. unter
anderem
USA
Vereinigte Staaten von Amerika
Usw.
und so weiter
v. Von
VR Volksrepublik
vs. Versus
WCO
World Customs Organizations
WFOE
wholly foreign owned enterprise
WIPO World
Intellectual Property Organization
WTO
World Trade Organization
z.B. zum
Beispiel
z.T. zum
Teil

Kapitel 1
Seite 1
1
Einleitung
Die Volksrepublik China (im Folgenden VR China genannt) ist derzeit eine
der am schnellsten wachsenden Wirtschaftsregionen der Welt. Die vermeid-
lich guten wirtschaftlichen Aussichten steigern das Interesse ausländischer
Unternehmen an diesem riesigen Markt beträchtlich. Mit einem Engagement
in der VR China sind allerdings hohe Risiken verbunden, deren Betrachtung
angesichts des hohen Marktpotentials von ca. 1,3 Mrd. Kunden häufig nur
am Rande erfolgt.
Seit der Öffnungspolitik der VR China wird jeden Tag weltweit in den Me-
dien über die positiven Entwicklungen der chinesischen Wirtschaft berich-
tet. In der VR China sind heute 2.383
1
deutsche Unternehmen vertreten.
Neben den deutschen Großunternehmen, sind es vor allem Betriebe aus dem
Mittelstand, die dort Tochterunternehmen gründen. Die Investoren kommen
aus verschiedensten Bereichen, wie der Chemie- und Pharmabranche, dem
Maschinen- und Anlagenbau bis hin zum Dienstleistungssektor.
Die Aussicht auf das riesige Marktpotential verdrängt häufig alle Bedenken,
die gegen ein Engagement in der VR China sprechen. Weiterhin hält sich
die Zahl der Meldungen über Probleme in kultureller und rechtlicher Hin-
sicht mit den positiven Nachrichten nahezu die Waage. Negativ-Meldungen
wie die, dass ,,[...] rund zwei Drittel aller Fälschungen weltweit [...] aus
China kommen"
2
, erschrecken kaum noch ­ beim Glauben an den heiligen
Wirtschaftsgral, die VR China.
Für die deutsche Wirtschaft ist der Schutz des geistigen Eigentums beson-
ders wichtig, da Innovation ihre treibende Kraft ist. Ziel der Arbeit ist es
deshalb zu untersuchen, ob Deutschland der komparative Wettbewerbsvor-
teil durch Verletzungen des geistigen Eigentums verloren geht, wie groß
1
Vgl. Business News & Information - German Companies. Online im Internet: URL:
http://www.china.ahk.de/gic/biznews/german%2Dcompanies/company.asp [10.02.2006].
2
O.V., Historischer Trend, in: Sonderausgabe WirtschaftsWoche, (2005), S. 35.

Kapitel 1
Seite 2
diese Gefahr ist und was deutsche Unternehmen tun sollten, um sich dage-
gen zu schützen.
In dieser Arbeit wird die derzeitige Situation des Umgangs mit geistigem
Eigentum deutscher Firmen in der VR China dargestellt und die damit ver-
bundenen Herausforderungen aufgezeigt. Dabei soll die Arbeit einen Bei-
trag leisten, die Hintergründe von Verletzungen des geistigen Eigentums
besser zu verstehen. Weiterhin werden Lösungsansätze erarbeitet, wie Ver-
letzungen in Zukunft eingedämmt werden können und wie zukünftig mit
dem Problem umgegangen werden sollte.
Neben dem Diebstahl geistigen Eigentums in der Wirtschaft, gibt es dieses
Problem auch in der Kunst, Musik und Literatur. Auf diese Bereiche wird in
der vorliegenden Arbeit jedoch nicht eingegangen.
In der Arbeit werden zur Behandlung des Problems, in Kapitel 2 wichtige
Definitionen zum Thema geistiges Eigentum gegeben. Weiterhin werden
verschiedene Arten von Verletzungen aufgezeigt und auf wichtige Organi-
sationen eingegangen.
In Kapitel 3 wird die derzeitige Entwicklung der VR China in wirtschaftli-
cher und kultureller Hinsicht vorgestellt. Ausgehend von einer historischen
Betrachtung des Problems und der Erläuterung wichtiger chinesischer Ge-
setze, wird die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Herausfor-
derungen am Beispiel von Verletzungen aufgezeigt und eine Aussicht für
die Zukunft gestellt. Hierbei ist es nicht das Ziel, einen Vergleich des deut-
schen mit dem chinesischen Recht durchzuführen, oder eine detaillierte
Veranschaulichung des chinesischen Rechtsystems zu liefern.
Die Präsenz des Problems der Verletzung geistigen Eigentums in der deut-
schen Wirtschaft sowie der Umgang damit werden in Kapitel 4 im Rahmen
einer Experten-Umfrage vorgestellt. Die Ergebnisse werden detailliert erläu-
tert, Erkenntnisse dargestellt und Lösungsansätze aus der Praxis für deut-
sche Unternehmen aufgezeigt.

Kapitel 1
Seite 3
Das Kapitel 5 liefert Empfehlungen, die dabei helfen können, das Risiko
einer Verletzung des geistigen Eigentums für deutsche Unternehmen in der
VR China zu minimieren.
Abschließend wird in Kapitel 6 eine Zusammenfassung gegeben, wie eine
Strategie zum Problem entwickelt werden kann. Daraus wird ein Ausblick
zur weiteren Entwicklung des Schutzes geistigen Eigentums deutscher Fir-
men in der VR China abgeleitet.

Kapitel 2
Seite 4
2
Schutz von geistigem Eigentum in globalen Märkten
Besonders willkommen sind in der VR China inzwischen nur noch Unter-
nehmen, die Hightech in das Land bringen. Im Know-how stecken große
Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Der Schutz dieses geistigen Ei-
gentums muss folglich eine hohe Priorität bei deutschen Unternehmen ha-
ben.
Der Schutz des geistigen Eigentums deutscher Firmen in der VR China geht
aber nicht nur die Unternehmen an, sondern dient auch den weltweiten End-
kunden. Denn bei gefälschten Medikamenten, Kinderspielzeugen oder si-
cherheitsrelevanten Autoteilen kann nicht von dem gleichen Sicherheits-
standard, wie bei den Originalprodukten ausgegangen werden. Eine Ge-
sundheitsgefahr für den Verbraucher ist also nicht auszuschließen.
3
Im Um-
kehrschluss werden an Originalhersteller ungerechtfertigte Schadensersatz-
forderungen der geschädigten Verbraucher gestellt.
Dieses Kapitel soll dazu dienen, das geistige Eigentum definitorisch einzu-
grenzen und einen Überblick über die verschiedenen Arten von Verletzun-
gen, Schutzrechten und Organisationen zum Schutz zu geben.
2.1
Definitionen
Um die Problemstellung der Arbeit in allen Details erfassen zu können, ist
es notwendig, einige wichtige Begrifflichkeiten im Vorfeld zu definieren
und einzuordnen.
2.1.1
Geistiges Eigentum
"Intellectual property refers to creations of the mind: inventions, literary and
artistic works, and symbols, names, images, and designs used in com-
3
Vgl. Vinck, I., Markenschutz in der VR China, in: China News Report, 2.Jg. (2005), S. 2.

Kapitel 2
Seite 5
merce."
4
Geistiges Eigentum ist ein Gedankenprodukt. Darin liegt der we-
sentliche Unterschied zum allgemeinen Verständnis von Eigentum.
Ein Auto, eine Jacke oder einen Computer kann man anfassen. Man kann
diese Dinge sehen, besitzen und verleihen. Der Wert kann durch Messen,
Wiegen und Vergleichen mit ähnlichem, greifbarem Eigentum ermittelt
werden. All das kann mit geistigem Eigentum nicht gemacht werden, da es
nur in den Gedanken seines Erfinders vorhanden ist.
5
Als Beispiel zur Verdeutlichung soll der Name ,,Adidas" dienen. Niemand
kann ihn sehen oder anfassen, dennoch taucht er in der Bilanz der ADIDAS
AG auf. Er wird unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Un-
ternehmens aktiviert. Die Höhe des zu aktivierenden Wertes ist schwer er-
mittelbar, da ein klassisches Zählen, Wiegen oder Messen nicht möglich ist.
Dementsprechend hat die ADIDAS AG derzeit das chinesische Beklei-
dungsunternehmen Aile Clothing und andere chinesische Firmen wegen
Verletzungen an seinem Handelsmarken-Logo verklagt.
6
Dadurch wird of-
fensichtlich versucht, die Markenrechte zu verteidigen und damit langfristig
einen Imageschaden abzuwenden.
"Intellectual property is divided into two categories: Industrial property,
which includes inventions (patents), trademarks, industrial designs, and
geographic indications of source; and copyright, which includes literary and
artistic works such as novels, poems and plays, films, musical works, artistic
works such as drawings, paintings, photographs and sculptures, and archi-
tectural designs. Rights related to copyright include those of performing
4
About Intellectual Property. Online im Internet: URL: http://www.wipo.int/about-ip/en/#
[13.02.2006].
5
Vgl. Shippey K.C., A Short Course in International Property Rights. Chapter 1, 2002.
Online im Internet: URL:
http://www.books24x7.com/book/id_5519/viewer.asp?bookid=5519&chunkid=04347887
30 [26.02.2006].
6
Vgl. Wiechmann, D., Adidas verteidigt Markenrechte, in: Lebensmittel Zeitung, 9 Jg.
2005, S.28.

Kapitel 2
Seite 6
artists in their performances, producers of phonograms in their recordings,
and those of broadcasters in their radio and television programs."
7
Insgesamt kann das geistige Eigentum eines Unternehmens also als das Ge-
dankenprodukt seiner Mitarbeiter bzw. der eigenen Entwicklung bezeichnet
werden, an denen die Firma Eigentumsrechte besitzt.
In Abgrenzung zum Humankapital und den immateriellen Vermögensge-
genständen einer Unternehmung, ist das geistige Eigentum folglich das, was
durch eine Gerichtsbarkeit eingeklagt werden kann.
8
Deutsche Maschinenbauunternehmen sehen bspw. den Schutz Ihres geisti-
gen Eigentums als besonders kritisch und als einen der wichtigsten Faktoren
im Geschäft mit der VR China an, wie das folgende Diagramm zeigt:
0,86
1,06
1,66
2,44
0
nicht kritisch
1
etwas kritisch
2
kritisch
3
sehr kritisch
Wirtschaftlicher Zustand
Politisches Umfeld
Rechtliches und
behördliches Eigentum
Geistiges Eigentum
Wie wichtig sind die folgenden Faktoren für ihr Geschäft in der VR China?
Abbildung 1
Der Schutz des geistigen Eigentums ist einer der wichtigsten Fak-
toren im Chinageschäft für deutsche Maschinenbauunternehmen.
9
7
About Intellectual Property, a.a.O.
8
Vgl. Tang, Z./Reisch, B., Erfolg im China-Geschäft. Von Partnerauswahl bis
Kundenmanagement, Frankfurt am Main 1995, S. 117 f.
9
Quelle: KPMG, Studie, China Machine Tools Market, London 2004, S. 37.

Kapitel 2
Seite 7
2.1.2
Verletzungen geistigen Eigentums ­ Abgrenzung verschiedener
Begriffe
Im Zusammenhang mit Verletzungen von geistigem Eigentum werden in
der Literatur, den Medien und dem allgemeinen Sprachgebrauch unter-
schiedliche Begriffe verwendet. Eindeutige Definitionen für die einzelnen
Begriffe sind schwer ermittelbar, da von Fall zu Fall bspw. bei einer Fäl-
schung gleich mehrere Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften vor-
liegen. Außerdem werden die verschiedenen Begriffe nicht einheitlich in
den verschiedenen Kulturen eingesetzt.
Im Zusammenhang mit geistigem Diebstahl werden folgende Begriffe für
die gefälschten Produkte benutzt:
,,Ein Falsifikat ist eine Fälschung. Der Fälscher verletzt bewusst die Rechte
(Marke, Patent, etc.) des Markenherstellers. Er raubt allerdings nicht unbe-
dingt die Idee (vgl. ,Plagiat'), vielmehr produziert er einen Gegenstand und
kennzeichnet ihn mit einer Marke, um über Herkunft und Qualität zu täu-
schen."
10
Imitation ist der lateinische Ausdruck für Nachahmung. Imitationen sind
demnach Nachbildungen von andern Produkten, insbesondere von
Schmuck.
11
Imitationen verletzen gewerbliche Schutzrechte, wie das Mar-
ken-, Patent- und Urheberrecht.
,,Als Plagiat bezeichnet man eine Schutzrechtsverletzung aus dem Bereich
,Design', also Urheberrechts- und Geschmacksmusterrechtsverletzungen.
Der Plagiator verletzt die o.a. Rechte bewusst, in dem er fremdes Ideengut
10
Zoll online. Glossar. Online im Internet: URL:
http://www.zoll.de/fachbegriffe/index.html [26.02.2006].
11
Vgl. Duden. Das Herkunftswörterbuch, 2. Auflage, Mannheim 1989, S. 301.

Kapitel 2
Seite 8
(Geistesgut) als eigenes ausgibt. Als Beispiele seien hier angeführt: Gläser-
formen, Handtaschen, Möbelstücke, Werkzeuge etc."
12
Mit einer Kopie bezeichnet man die Abschrift, das Doppel oder die Repro-
duktion eines Schriftstücks oder Films sowie die Nachbildung eines Kunst-
werks.
13
In Bezug auf das vorliegende Thema werden Kopien vor allem von
digitalen Daten, wie Musik oder DVDs erstellt. Eine Raubkopie oder ein
Raubdesign, stellen in diesem Zusammenhang eine Urheberrechtsverlet-
zung dar. Weiterhin findet man in der Literatur den Begriff geheime Kopie,
bei der nur teilweise kopiert wird. Einzelne Eigenschaften, Funktionen oder
Fähigkeiten werden hier kopiert und nicht das ganze Objekt.
14
Neben den deutschen Bezeichnungen finden häufig auch englische Begriffe,
wie counterfeit, fake, knock-off, look-alike und copycat, Verwendung.
Im Zusammenhang mit dem Schutz von geistigem Eigentum trifft man oft
auch auf den Begriff des legalen Technologietransfers. Im Gegensatz zum
Imitationsprozess gibt es dabei mehrere beteiligte Parteien, wie den Techno-
logiegeber, -nehmer und einen Vermittler und nicht nur den Imitator. Die
Initiative kann dabei von jeder der drei Parteien ausgehen. Ein ordnungsge-
mäßer Vertrag, wie bspw. ein Lizenzvertrag ist die rechtliche Grundlage,
welche die Zusammenarbeit der Parteien regelt. In Abgrenzung dazu gehen
die Initiative und alle Aktivitäten beim Imitationsprozess einzig durch den
Imitator aus. Er hat keine rechtliche Grundlage, verstößt aber beim Imitieren
von rechtlich geschütztem, geistigem Eigentum gegen Rechtsvorschriften.
15
12
Zoll online. Glossar. Online im Internet: URL:
http://www.zoll.de/fachbegriffe/index.html [26.02.2006].
13
Vgl. Duden. Das Herkunftswörterbuch, 2. Auflage, Mannheim 1989, S. 377.
14
Vgl. Roland Berger, Studie. Intellectual Property Protection in China. Playing Weiqi, the
Game of Enclosures. Online im Internet: URL:
http://www.rolandberger.com/pdf/rb_press/public/RB_China_IP_Protection_20050204.
pdf [20.12.2005], S. 6 f.
15
Vgl. Dong, H., Intensivierung des innovationsfördernden Technologietransfers in China
unter besonderer Berücksichtigung der Reformpolitik, Aachen 2004, S. 15.

Kapitel 2
Seite 9
2.1.3
Gesetze und allgemeine Formen von Schutzrechten
Im Folgenden soll ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum
Schutz geistigen Eigentums gegeben werden. Urheberrechte sollen Erfinder
und Urheber vor einer illegalen Vervielfältigung oder Nachbildung schüt-
zen, die häufig erheblich günstiger als das Originalprodukt auf dem Markt
angeboten wird, wie z.B. Filme und Bücher. Erfindungen können patentiert
und Markennamen als Warenzeichen eingetragen werden. Geistige Eigen-
tumsrechte, sogenannte gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder Intel-
lectual Property Rights, wie sie im Englischen genannt werden, beziehen
sich auf eine große Verknüpfung von Rechtsvorschriften, deren Wert in dem
Produkt des menschlichen Intellekts liegt. Die folgende Abbildung veran-
schaulicht den hohen Grad an Komplexität der Rechtsvorschriften:
Abbildung 2
Übersicht über die verschiedenen Arten des geistigen Eigentums
und dem Verhältnis zum Wettbewerbsrecht.
16
16
Quelle: Geistiges Eigentum. Online im Internet: URL:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum [03.02.2006].

Kapitel 2
Seite 10
Die geläufigsten Kategorien von Schutzrechten sind Patente, Urheberrech-
te (im Englischen als Copyrights bezeichnet) und Marken (im Englischen
als Trademarks bezeichnet). Sie sind allesamt Rechte, die dazu dienen, das
geistige Eigentum zu schützen. In der VR China gibt es dazu äquivalente
Rechte, auf die im 3. Kapitel der Arbeit noch eingegangen wird.
2.1.4
Geistiger Diebstahl
Begriffe wie geistiger Diebstahl, Ideenklau, Verletzung von geistigem Ei-
gentum oder Intellectual Property Crime werden verwendet, um Verstöße
wie Piraterie- und Kopierhandlungen zu bezeichnen, die das geistige Eigen-
tum eines Dritten verletzen.
17
Dabei ist das geistige Eigentum durch Geset-
ze, wie das Marken-, Patent- und Urheberrecht geschützt.
Die Entwicklung hat dabei auch vor den Produktpiraten nicht Halt gemacht.
Waren es früher vor allem Luxusgüter, die kopiert wurden, sind heute eben-
so sensible Branchen, wie der Pharmabereich oder Autozulieferer betrof-
fen.
18
Der Vertrieb von Fakes wird durch das Internet begünstigt. So können
z.B. direkt bei einem chinesischen Hersteller gefälschte Markenprodukte
geordert werden.
Die folgenden Bilder zeigen Beispiele für Original und Fälschung von Pro-
dukten:
17
Vgl. Interpol, Intellectual property (IP) crime. Online im Internet: URL:
http://www.interpol.int/Public/FinancialCrime/IntellectualProperty/Default.asp
[15.12.2005].
18
Vgl. Spiegel Online, Produktpiraterie. Gefälschtes auf dem Gabentisch. Online im
Internet: URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,390400,00.html [15.12.2005].

Kapitel 2
Seite 11
Fälschung
Original
Abbildung 3
Original und Fäl-
schung von VW
Bremsscheibe
19
Fälschung
Original
Abbildung 4
Original und Fäl-
schung von Viagra
Tabletten
20
Fälschung
Original
Abbildung 5
Original und Fäl-
schung von Stabilo
und Pelikan Schreib-
waren
21
19
Quelle: Markenverband e.V., Original Fälschung, 2. Auflage, Wiesbaden 2006, S. 7.
20
Quelle: Ebd., S. 12.
21
Quelle: Ebd., S. 16.

Kapitel 2
Seite 12
Fälschung
Original
Abbildung 6
Original und Fäl-
schung von Brausen-
set der Firma Gro-
he
22
2.2
Wirtschaftliche Betrachtung
Wie wichtig ein adäquater Schutz des geistigen Eigentums ist, soll im Fol-
genden anhand der wirtschaftlichen Auswirkungen von Schutzrechtsverlet-
zungen verdeutlicht werden.
2.2.1
Auswirkungen und Trends
,, ,Ist die echt?', lautet die Standardfrage in Münchens oder Düsseldorfs
Nachtlokalen ­ angesichts der vielen schönen Prada-Taschen, Cartier-
Uhren, Armani-Brillen. ,Nee, aber gut gefälscht', lautet die alle erheiternde
Antwort."
23
Für den privaten Endverbraucher gilt der Besitz von Fälschun-
gen als ein Kavaliersdelikt. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet
ist der Schaden, der durch die Fälscherwirtschaft entsteht, ein immer größer
werdendes Problem.
1998 hat die OECD den letzten Report zu dem Thema herausgegeben. Der
Titel lautete: ,,The economic impact of counterfeiting". Damals ging man
davon aus, dass der Handelswert der Fälschungen ca. 450 Mrd. US$, oder 5-
7% des Welthandels entspricht. Für die nächste Studie gibt es zurzeit noch
22
Quelle: Ebd., S. 18.
23
Vgl. Fink, A. et al., Echt falsch, in: Focus, 34. Jg. (2005), S. 103.

Kapitel 2
Seite 13
Abstimmungen bzgl. der Messung des Schadens, der durch Technologie-
und Ideenklau entsteht. Die nachfolgenden Werte geben Anlass zur Sorge,
da sie signifikant gestiegen sind.
Weltweit sind seit 1990 die Umsätze mit gefälschten Produkten um 400%
gestiegen, im Gegensatz dazu ist der Umsatz auf legalem Wege nur um ca.
50% gestiegen. Produktpiraterie führt jährlich zu einem Verlust von ca. 200-
250 Mrd. US$ in amerikanischen Unternehmen.
24
In Europa sind Produktfälschungen für den Verlust von ca. 100.000 Ar-
beitsplätzen pro Jahr verantwortlich.
25
Die Anzahl der sichergestellten, ge-
fälschten Gegenstände von 1998 bis 2004 ist um 1.000% gestiegen,
26
dabei
stammen 54% aus China.
27
In Deutschland beschlagnahmte der Zoll im Jahr 2004 in 8.564 Fällen ge-
fälschte Produkte oder Marken. Im Jahr 2003 waren es noch 4.461. Der
Wert der Waren im Jahr 2004 betrug 145 Mio. . Über 40% der Beschlag-
nahmungsfälle basierte auf Internetgeschäften. Seit 2002 hat sich der Anteil
der aus der VR China stammenden Waren jährlich jeweils knapp verdoppelt
(8%- 14%- 24%).
28
In China sind im Jahr 2001 offiziellen Quellen zufolge ca. 192.000 Men-
schen durch gefälschte Medikamente gestorben; an gefälschtem Bier und
24
Vgl. Interpol, The Impact and Scale of Counterfeiting. Online im Internet: URL:
http://www.interpol.int/Public/News/Factsheet51pr21.asp [15.12.2005].
25
Vgl. ebd.
26
Vgl. Internationale Zolloperation ,,Fake". Online im Internet: URL:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1383&format=
HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=en [03.02.2006].
27
Vgl. Counterfeiting & piracy: Frequently Asked Questions. Online im Internet: URL:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/364&format=
HTML&aged=0&language=en&guiLanguage=en [03.02.2006].
28
Vgl. Die Bundeszollverwaltung Jahresstatistik 2004. Online im Internet: URL:
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/jahresstatistik_2004.pdf
[03.02.2006], S. 17.

Kapitel 2
Seite 14
Alkohol ,,jede Menge".
29
90% aller Softwareprodukte sind Raubkopien. Der
dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden beläuft sich auf ca. 3,5 Mrd.
US$.
30
Im Sinne der weltweiten Arbeitsteilung haben sich Länder auch bei Fäl-
schungen auf Produktgruppen spezialisiert. Autoersatzteile kommen vor-
wiegend aus China, Textilien aus der Türkei und Raubkopien aus Russ-
land.
31
Die folgende Ansicht zeigt die Herkunftsländer nach Beschlagnah-
mefällen des deutschen Zolls 2004:
Polen
3,6 %
Türkei
10,2 %
USA
8,4 %
China
23,6 %
Thailand
23,5 %
sonstige
asiatische Länder
9 %
Tschechien
3,6 %
sonstige Länder
18,1 %
Abbildung 7
Herkunftsländer gefälschter Produkte nach Beschlagnahmefällen
des deutschen Zolls 2004
32
29
Vgl. Combating counterfeit & piracy. Online im Internet: URL:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_
piracy/combating/index_de.htm [03.02.2006].
30
Vgl. Winzenried, O., Software schützen, in: China Contact, 9. Jg. (2005), S. 36.
31
Vgl. Anmerkungen zur Sicherheitslage. Online im Internet: URL: http://www.asw-
online.de/Anmerkungen-zur-Sicherheitslage-der-deutschen-Wirtschaft20043.pdf
[03.02.2006], S. 43 f.
32
Quelle: In Anlehnung an: Die Bundeszollverwaltung Jahresstatistik 2004. Online im
Internet: URL:
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/jahresstatistik_2004.pdf
[03.02.2006], S. 17.

Kapitel 2
Seite 15
Neben dem Trend der Arbeitsteilung, ist ein weiterer entstanden. Früher
wurden vorwiegend Luxusgüter gefälscht. Hier ist aber die Anzahl der be-
schlagnahmten Produkte in Europa in 2004 im Vergleich zu 2003 um 43%
zurückgegangen. Dagegen ist die Anzahl von Computern und Zubehör um
899% gestiegen.
33
Mittlerweile sind es vor allem Haushaltsgegenstände, die
so gut gefälscht werden, dass selbst die gewerblichen Anbieter sie kaum von
den Originalprodukten unterscheiden können. Ein Schutz für den End-
verbraucher kann durch den Einzelhandel nicht immer gewährleistet wer-
den. So haben der Discounter Aldi und der Baumarkt Praktiker im Jahr 2005
Rauchmelder angeboten, die nicht funktionstüchtig waren.
34
Insgesamt ist bei den genannten Daten zu beachten, dass sie lediglich die
aufgedeckten Fälle widerspiegeln und der Schaden insgesamt nur geschätzt
werden kann.
2.2.2
Ausblick
In Europa erzielt ein Kilogramm Haschisch einen Preis von etwa 2.000 .
Für ein Kilo gefälschter Computerspiele-CDs ist dagegen eine Summe von
3.000 zu erzielen. Der Vergleich zeigt, dass der Anreiz für das Handeln
mit Piratenware sehr hoch ist. Zusätzlich ist ein zu erwartendes Strafmaß
niedriger, als beim Handel mit Betäubungsmitteln. Sämtliche Verbände, die
sich mit dem Thema des geistigen Eigentums in der Wirtschaft auseinander-
setzen, sind sich einig, dass alle internationalen kriminellen Organisationen
in dem Schwarzmarkt der Produktfälschungen involviert sind.
35
Viele Produkte werden als Einzelteile in Bestimmungsländer versendet und
erst vor Ort endmontiert. Schriftzüge oder Labels werden einzeln versendet,
das Risiko eines Verlustes wird gesenkt und eine Fälschung an den Außen-
33
Vgl. Counterfeiting & piracy: Frequently Asked Questions, a.a.O.
34
Vgl. Spiegel Online, Produktpiraterie. Gefälschtes auf dem Gabentisch, a.a.O.
35
Vgl. Combating counterfeit & piracy, a.a.O.

Kapitel 2
Seite 16
grenzen wird schwerer nachweisbar.
36
Diese und andere Professionalisie-
rungen in Marken- und Produktpiraterie zeigen, dass inzwischen das organi-
sierte Verbrechen festen Fuß in der Fälschungsbranche gefasst hat. Zudem
bietet die Globalisierung der Wirtschaft eine Möglichkeit immer schneller,
leichter und in größeren Mengen Falsifikate zu verbreiten.
Damit in Zukunft besser gegen Verletzungen des geistigen Eigentums vor-
gegangen werden kann, gibt es eine große Anzahl von Übereinkommen und
Organisationen, die sich mit dem Thema beschäftigen.
2.3
Übereinkommen und Organisationen zum Schutz geistigen Ei-
gentums
Neben innerstaatlichen Rechtsvorschriften regeln auch verschiedene inter-
nationale Übereinkommen den Schutz des geistigen Eigentums. Zwei Orga-
nisationen, die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die
Welthandelsorganisation (WTO), sind u.a. für eine entsprechende Umset-
zung der Verträge verantwortlich. Das erste Übereinkommen wurde im Jahr
1883 geschlossen. Inzwischen wurden viele Verträge und Übereinkommen
überarbeitet und vereinbart, wie die Berner Übereinkunft, das Rom-
Abkommen und zuletzt das TRIPS-Abkommen.
37
Insgesamt gesehen sollen die Vereinbarungen die innerstaatlichen Rechts-
vorschriften in gewissen Bereichen vereinheitlichen.
2.3.1
Internationale Abkommen
Zum Thema geistiges Eigentum gibt es auf internationaler Ebene eine Viel-
zahl von Abkommen. Die fünf wichtigsten werden im folgenden Abschnitt
vorgestellt.
36
Vgl. Interpol, The Impact and Scale of Counterfeiting, a.a.O.
37
Vgl. Geistiges Eigentum: Einleitung. Online im Internet: URL:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l26021.htm [03.02.2006].

Kapitel 2
Seite 17
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum wird im Englischen als World
Intellectual Property Organization (im Folgenden WIPO genannt) be-
zeichnet. Sie wurde 1970 gegründet, hat 183 Mitgliedsstaaten und ist eine
Sonderorganisation der Vereinten Nationen.
38
Ihr Ziel ist es ,,to promote the
protection of intellectual property throughout the world through cooperation
among states and, where appropriate, in collaboration with any other inter-
national organization... to ensure administrative cooperation among the
unions".
39
Die WIPO verwaltet Verbände und Verträge auf den Gebieten des gewerb-
lichen Rechtsschutzes, des Urheberrechtes und der angrenzenden Rechte.
Darunter fallen z.B. das Madrider Abkommen (Bekämpfung falscher oder
irreführender Herkunftsangaben auf Waren) aus dem Jahr 1891 oder das
Genfer Übereinkommen (zum Schutze der Hersteller von Tonträgern gegen
die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger) aus dem Jahr 1971. Die VR
China ist seit dem 03.06.1980 Mitglied der WIPO. In der folgenden Abbil-
dung ist zu erkennen, zu welchen Zeitpunkten einzelne Übereinkünfte in der
VR China seit ihrem Beitritt in Kraft getreten sind:
Übereinkunft
Status
Inkrafttreten Inhalt
Berner
Übereinkunft
Gültig 15.10.1992
Schutz von Literatur
und Kunst
Budapester
Abkommen
Gültig 01.07.1995
Betrifft die Hinterle-
gung von
Mikroorganismen
Locarno-Abkommen Gültig
19.09.1996
Klassifikation von
Mustern und Model-
len
38
Vgl. General Information. Online im Internet: URL: http://www.wipo.int/about-
wipo/en/gib.htm#P9_1980 [03.02.2006].
39
Medium-Term Plan For WIPO Program Activities -
Vision And Strategic Direction Of WIPO. Online im Internet: URL:
http://www.wipo.int/about-wipo/en/dgo/pub487.htm#introduction [03.02.2006].

Kapitel 2
Seite 18
Übereinkunft
Status
Inkrafttreten Inhalt
Madrider
Markenabkommen
Gültig 04.10.1989
Markenregelung
Madrider
Protokoll
Gültig 01.12.1995
Zeitregelung für
Ablehnung von
Schutzrechten
Nizzaer
Klassifikationsabkommen
Gültig 09.08.1994
Klassifikation von
Waren und
Dienstleistungen
Pariser
Verbandsübereinkunft
Gültig 19.03.1985
Schutz des
gewerblichen
Eigentums
PCT Gültig
01.01.1994
Vertrag zur
Zusammenarbeit auf
dem Gebiet des
Patentwesens
Genfer Tonträgerab-
kommen
Gültig 30.04.1993
Schutz der Hersteller
gegen unerlaubte
Vervielfältigung
Strasbourger Überein-
kunft
Gültig 19.06.1997
Klassifikation von
Patenten
TLT (Trademark Law
Treaty)
Unterschrieben
Markenrechts-
Vertrag
UPOV
Abkommen
Gültig 23.04.1999
Schutz von neuen
Pflanzenarten
Washingtoner
Abkommen
Unterschrieben
Schutz von Her-
kunftsbezeichnun-
gen
WIPO Vertrag
Gültig
03.06.1980
Tabelle 1
Internationale Übereinkünfte in der VR China
40
40
Quelle: In Anlehnung an: Treaties Database. Contracting Parties. Online im Internet:
URL: http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?search_what=C&country_id=
38C [03.02.2006].

Kapitel 2
Seite 19
Eine weitere wichtige Organisation neben der WIPO ist die Welthandelsor-
ganisation. Sie wird im Englischen als World Trade Organization (im
Folgenden WTO genannt) bezeichnet, wurde 1995
41
gegründet und hat
149
42
Mitgliedsstaaten.
Ziel der WTO ist es, den weltweiten Handel von Waren und Dienstleistun-
gen zu unterstützen, indem sie die dafür notwendigen Regeln bereitstellt und
weiterentwickelt.
43
Die WTO kann als Dachorganisation der Verträge General Agreement on
Tariffs and Trade (GATT), General Agreement on Trade in Services
(GATS) und Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (im Fol-
genden TRIPS genannt) gesehen werden.
41
Vgl. The multilateral trading system - past, present and future. Online im Internet: URL:
http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/inbrief_e/inbr01_e.htm [03.02.2006].
42
Vgl. The WTO´s 149 members. Online im Internet: URL: http://www.wto.org/index.htm
[03.02.2006].
43
Vgl. What is the WTO? Online im Internet: URL:
http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/whatis_e.htm [03.02.2006].

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783836607834
DOI
10.3239/9783836607834
Dateigröße
2.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2007 (Dezember)
Note
1,0
Schlagworte
china eigentum plagiat kopie diebstahl
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