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Konzeptionsentwicklung im Treasury-Management für Banken

Unter besonderer Berücksichtigung der Zinsbuchsteuerung

©2007 Diplomarbeit 156 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Aktuell befindet sich die Bankenwelt in einem geschäftspolitischen Umbruch. Nach dem grundlegenden Wandel in den achtziger Jahren, der von den Wachstumsphilosophien der sechziger Jahre hin zu einer ertragsorientierten Banksteuerung geführt hat, erfolgt nun eine erneute Anpassung der Geschäftspolitik.
Ausgelöst durch den starken Margendruck im Kundengeschäft versuchen die Banken zusätzliche neue attraktivere Geschäftsfelder zu erschließen. Unterstützt wird dieser Veränderungsprozess durch aufsichtsrechtliche Anforderungen, wie z.B. MaRisk und Basel II. Als Resultat dieser Veränderungen erfolgte eine stärkere Fokussierung auf ein adäquates Treasury-Management in den Kreditinstituten, welches zur Gesamtbanksteuerung und zum Gesamtbankrisikomanagement eingesetzt wird. Die gerade skizzierte Entwicklung der Kreditinstitute aufgrund von Gesetzesänderungen und Marktentwicklung machen ein Treasury in einem Kreditinstitut von entsprechender Größe (wie z.B. der Commerzbank) unabdingbar, da die Geschäfte im Eigenhandel und die bearbeiteten Märkte zu komplexe Strukturen aufweisen. Folglich werden für diese Bereiche Spezialisten benötigt, welche gemäß MaRisk vom Risikocontrolling organisatorisch streng getrennt sein müssen.
Somit steht nicht mehr so sehr das Streben nach größeren Marktanteilen im Vordergrund, sondern eine stärkere Rentabilitätsorientierung unter Beachtung des jeweiligen Risikos (Triade des Bankmanagements). Dies hat zur Folge, dass in vielen Bankhäusern eine wertorientierte zweidimensionale Risk-Return-Steuerung mit Benchmarks zur Risikoidentifizierung und -bewertung eingesetzt wird. Um die vorhandenen Ertragspotentiale nutzen zu können, sind die Kreditinstitute heutzutage bereit in einem kalkulierbaren Rahmen Risiken (Zins-, Aktien- und Währungsrisiken) einzugehen. Eine der zentralen Aufgaben des Treasury-Managements ist die Steuerung dieser Risiken.
Gang der Untersuchung:
Nach einem einführenden ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel zunächst die theoretischen Grundlagen im Hinblick auf die Struktur des deutschen Bankensystems, sowie die Grundlagen der Struktursteuerung, erläutert Weiterhin beschäftigt sich das Kapitel mit den Instrumenten des dualen Steuerungsmodells, darauf aufbauend wird in die risiko- und ertragsorientierte Gesamtbanksteuerung eingeführt.
Nachdem die allgemeinen Grundlagen der Gesamtbanksteuerung erläutert wurden, folgt die Darstellung der Bankbilanz. Aus der Erklärung der […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
1.2. Aufbau des Buches
1.3. Ziel des Buches

2. Theoretische Grundlagen
2.1. Struktur des deutschen Bankensystems
2.2. Grundsatz Struktursteuerung
2.3. Instrumente des Dualen Steuerungsmodells
2.4. Risiko- und Ertragsorientierung
2.4.1. Risikoorientierung
2.4.2. Ertragsorientierung
2.5. Bankbilanz
2.6. Der Eigenkapitalbegriff
2.7. Basel II
2.8. MaRisk
2.9. Risikokategorien
2.9.1. Finanzrisiken vs. operationelle Risiken
2.9.2. Transaktionsrisiken vs. Positionsrisiken
2.9.3. Erfolgsrisiken vs. Liquiditätsrisiken
2.9.4. Gegenparteirisiken vs. Marktrisiken
2.9.5. Liquiditätsrisiken
2.9.6. Einzelgeschäfts- vs. geschäftsstrukturbezogenen Risiken
2.9.7. Systematische vs. unsystematische Risiken

3. Einführung in das Treasury-Management
3.1. Historische Entwicklung des Treasury-Management
3.2. Definition des Treasury
3.3. Einordnung des Treasury in die Gesamtbankorganisation
3.4. Unterscheidung Risikomanagement und -controlling
3.5. Steuerungskonzeptionen des Treasury-Management
3.6. Organisatorischer Aufbau der Treasury-Abteilung
3.7. Strukturausschuss
3.8. Basisvoraussetzung für ein Treasury-Management

4. Funktionen und Aufgaben des Treasury-Management
4.1. Risiken im Treasury-Management
4.2. Funktionen/ Aufgaben des Treasury
4.2.1. Handel
4.2.1.1. Philosophien von Handelsgeschäften
4.2.1.2. Handelsstrategien
4.2.2. Liquiditätssteuerungsfunktion
4.2.3. Research
4.2.4. Unterstützungsfunktion
4.2.5. Asset-Liability-Management
4.2.6. Strategische Asset Allocation
4.2.6.1. Assetklassen
4.2.6.2. Benchmarks in der strategischen Asset Allocation
4.3. Buchsteuerung
4.3.1. Strategisches Zinsbuch
4.3.2. Strategisches Aktienbuch
4.3.3. Strategisches Währungsbuch
4.3.4. Handelsbücher
4.4. Grundlagen der modernen Portfoliotheorie
4.5. Methoden zum Risikomanagement
4.5.1. Eigenmanagement von Risiken
4.5.2. Fremdmanagement von Risiken

5. Umsetzungsschritte zur Einführung eines Treasury

6. Fallstudie: Konzeptentwicklung der Alpha-Bank eG
6.1. Vorstellung der Alpha-Bank eG
6.2. Bestimmung der Risikotragfähigkeit der Alpha-Bank eG
6.3. Limitsystem
6.4. Benchmarkmodel der Alpha-Bank eG
6.5. Wege zur Verbesserung des Alpha-Bank-Portfolios
6.6. Entwicklung der Cashflows
6.6.1. Grundlagen der Cashflow-Generierung
6.6.2. Die Cashflow-Struktur der Alpha-Bank eG

7. Entwicklung eines Treasurykonzeptes
7.1. Planung des Projektes „Treasury-Abteilung“
7.2. Umsetzung der Soll-Konzeption in der Alpha-Bank eG
7.2.1. Allgemeine Umsetzungsschritte des Soll-Konzeptes
7.2.2. Umsetzung des Sollkonzeptes in Eigenanlageprodukten
7.3. Überprüfung des Soll-Konzeptes im laufenden Geschäft

8. Fazit und Ausblick

Anhangverzeichnis

Glossar

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Einführung in die Thematik

Aktuell befindet sich die Bankenwelt in einem geschäftspolitischen Umbruch. Nach dem grundlegenden Wandel in den achtziger Jahren, der von den Wachstumsphilosophien der sechziger Jahre hin zu einer ertragsorientierten Banksteuerung geführt hat, erfolgt nun eine erneute Anpassung der Geschäftspolitik.

Ausgelöst durch den starken Margendruck im Kundengeschäft versuchen die Banken zusätzliche neue attraktivere Geschäftsfelder zu erschließen. Unterstützt wird dieser Veränderungsprozess durch aufsichtsrechtliche Anforderungen, wie z.B. MaRisk und Basel II. Als Resultat dieser Veränderungen erfolgte eine stärkere Fokussierung auf ein adäquates Treasury-Management in den Kreditinstituten, welches zur Gesamtbanksteuerung und zum Gesamtbankrisikomanagement eingesetzt wird. Die gerade skizzierte Entwicklung der Kreditinstitute aufgrund von Gesetzesänderungen und Marktentwicklung machen ein Treasury in einem Kreditinstitut von entsprechender Größe (wie z.B. der Commerzbank) unabdingbar, da die Geschäfte im Eigenhandel und die bearbeiteten Märkte zu komplexe Strukturen aufweisen. Folglich werden für diese Bereiche Spezialisten benötigt, welche gemäß MaRisk vom Risikocontrolling organisatorisch streng getrennt sein müssen.[1]

Somit steht nicht mehr so sehr das Streben nach größeren Marktanteilen im Vordergrund, sondern eine stärkere Rentabilitätsorientierung unter Beachtung des jeweiligen Risikos (Triade des Bankmanagements). Dies hat zur Folge, dass in vielen Bankhäusern eine wertorientierte zweidimensionale Risk-Return-Steuerung mit Benchmarks zur Risikoidentifizierung und -bewertung eingesetzt wird. Um die vorhandenen Ertragspotentiale nutzen zu können, sind die Kreditinstitute heutzutage bereit in einem kalkulierbaren Rahmen Risiken (Zins-, Aktien- und Währungsrisiken) einzugehen. Eine der zentralen Aufgaben des Treasury-Managements ist die Steuerung dieser Risiken.[2]

1.2. Aufbau des Buches

Nach einem einführenden ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel zunächst die theoretischen Grundlagen im Hinblick auf die Struktur des deutschen Bankensystems, sowie die Grundlagen der Struktursteuerung, erläutert Weiterhin beschäftigt sich das Kapitel mit den Instrumenten des dualen Steuerungsmodells, darauf aufbauend wird in die risiko- und ertragsorientierte Gesamtbanksteuerung eingeführt. Nachdem die allgemeinen Grundlagen der Gesamtbanksteuerung erläutert wurden, folgt die Darstellung der Bankbilanz. Aus der Erklärung der Gesamtbankbilanz wird der Eigenkapitalbegriff speziell herausgegriffen und im darauf folgenden Kapitel, aufgrund seiner Bedeutung in der Bankenwelt, explizit erläutert. Vom Eigenkapitalbegriff wird dann auf die rechtlichen Grundlagen zum Führen von Bankgeschäften übergeleitet. So wird zunächst im Rahmen der rechtlichen Grundlagen auf Basel II eingegangen, dabei ist den MaRisk in diesem Zusammenhang ein eigenes Kapitel gewidmet, da sie eine besondere Bedeutung für das Treasury bzw. Risikomanagement haben. Anschließend werden die einzelnen Risikokategorien erläutert, welche bei einer Geschäftstätigkeit im Bankensektor auftreten können.

Das dritte Kapitel führt in das Treasury-Management ein. Zuerst ein kurzer historischer Blick auf die Entwicklung des Treasury, darauf folgend eine Definition als Basis einer organisatorischen Einordnung bzw. Abgrenzung innerhalb der Gesamtbankorganisation. Durch die Differenzierung von Risikomanagement und -controlling, werden auch die MaRisk in die theoretische Erläuterung des Treasury eingebunden. Im anschließenden Kapitel werden zunächst die grundsätzlichen Steuerungskonzeptionen erläutert, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die organisatorischen Strukturen des Treasury hat. Aufbauend auf den Steuerungskonzeptionen des Treasury werden die grundsätzlichen organisatorischen Strukturen einer Treasury-Abteilung dargestellt. Ein eigener Abschnitt beschäftigt sich mit der Bedeutung des Strukturausschusses im Rahmen der Organisation des Treasury. Im abschließenden Abschnitt der Einführung in das Treasury, informiert dieses Buch über die grundlegenden Basisvoraussetzungen, die in einem Kreditinstitut für den sinnvollen Einsatz eines Treasury gegeben sein müssen.

Die Funktionen und Aufgaben des Treasury-Management sind Gegenstand des vierten Kapitels dieses Buches. In diesem Zusammenhang wird vertieft auf die spezifischen Risiken im Treasury-Management eingegangen. Dies wird gefolgt von einer intensiven Betrachtung der einzelnen Funktionen und deren Aufgaben im Rahmen des Treasury-Managements. In diesem Zusammenhang werden die Treasury-Bereiche Handel, Liquiditätssteuerung, Research, Unterstützungsfunktion und Asset-Liability-Management untersucht. Ein intensiver Blick auf die Buchsteuerung gewährt der darauf folgende Abschnitt 4.3, so wird zum einen ein Überblick über die verschiedenen Buchtypen gegeben und zum anderen eine Differenzierung zwischen strategischen und operativen Büchern getroffen. Welche Möglichkeiten ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit dem Risikomanagement hat, ist Gegenstand des abschließenden Abschnitts dieses Kapitels.

Das fünfte Kapitel bildet den Abschluss des theoretischen Teils dieser Buches. Darin werden die einzelnen Prozessschritte zur Einführung einer Treasury-Abteilung hergeleitet.

Aufbauend auf dem theoretischen Abschnitt dieses Buches erfolgt im sechsten Kapitel eine Fallstudie, die den Aufbau einer Treasury-Abteilung am Beispiel der Alpha-Bank eG zeigt. Die dargestellte Bank basiert auf verfremdeten Praxisdaten. Um dem Leser zunächst einen Einblick in die Alpha-Bank eG zu geben, wird diese vorgestellt. Im zweiten Unterkapitel des praktischen Beispiels erfolgt eine Herleitung der Risikotragfähigkeit der Alpha-Bank eG, gepaart mit den theoretischen Aspekten der Risikotragfähigkeit. Aufbauend auf der Ermittlung der Risikotragfähigkeit beschreibt der nachfolgende Abschnitt das Limitsystem der Alpha-Bank eG. Das vierte Unterkapitel im Rahmen des Praxisfalls stellt die gewählten Benchmarks der Alpha-Bank eG umfassend dar. Nachdem alle relevanten Daten vorgestellt wurden, beschreibt das nachfolgende Unterkapitel Wege zur Verbesserung der Zinsstruktur. Die letzte Passage im Rahmen der Vorstellung beschäftigt sich mit den Cash-Flows der Alpha-Bank eG, ebenfalls gepaart mit den theoretischen Grundlagen einer Cashflow-Generierung innerhalb eines Kreditinstituts.

Im siebten Kapitel wird sich mit dem Einführungskonzept für eine Treasury-Abteilung in der Alpha-Bank eG beschäftigt. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Schritte von der Planung bis zur Funktionsprüfung des Treasurys umfassend dargestellt.

Abgeschlossen wird das Buch mit dem achten Kapitel, indem ein allgemeines Fazit gezogen wird, sowie ein Ausblick über die zukünftige Entwicklung der Alpha-Bank eG und deren Treasury-Abteilung gegeben werden.

1.3. Ziel des Buches

Dieses Buch soll dem Leser zunächst die Grundlagen des Treasury-Managements nahe bringen um im weiteren Verlauf eine Konzeption einer Treasury-Abteilung kennen zu lernen. Die Entwicklung des Treasury-Managements konzentriert sich vor allem auf das strategische Zinsbuch, da dieses für den genossenschaftlichen Banksektor besonders relevant ist.

In der praktischen Umsetzung soll der Leser die im theoretischen Teil erwähnten Grundlagen wieder finden und ein Beispiel für eine Realisierung in der Praxis vorfinden. Weiterhin soll dem Leser am Beispiel der Alpha-Bank eG die Umsetzung in Projektform näher gebracht werden; dies beinhaltet den Planungs-, Umsetzungs- und dauerhaften Überprüfungsprozess.

2. Theoretische Grundlagen

2.1. Struktur des deutschen Bankensystems

Vorab sollen an dieser Stelle die grundsätzlichen Strukturen des deutschen Bankensystems dargestellt werden. In Deutschland werden Kreditinstitute in die drei Kategorien Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken unterteilt. Trotz der Einteilung in unterschiedliche Kategorien existieren in deutschen Kreditinstituten weitgehend einheitliche Wege zur Ertragserwirtschaftung. In diesem Zusammenhang erbringt die Fristentransformation einen wesentlichen Ergebnisbeitrag in deutschen Kreditinstituten. Fristentransformation bedeutet, dass eine Zinsposition (z.B. Kundenkredit) fristeninkongruent refinanziert wird, d.h. beispielsweise ein Kredit mit fünf Jahren Laufzeit wird mit Tagesgeld refinanziert. Einschränkend ist jedoch zu sagen, dass die Fristentransformation im Ausland vor allem im angelsächsischen Raum weniger vorkommt bzw. die Bank zinsänderungsrisikofrei gestellt wird. Die Privatbanken haben jedoch zusätzlich einen sehr hohen Eigenhandelsbestand (Tradingbestand), der wiederum mit spezifischen Risiken verbunden ist.

2.2. Grundsatz Struktursteuerung

Organisatorisch ist ein Kreditinstitut nach dem dualen Steuerungsmodell in zwei zentrale Bereiche aufgeteilt, einerseits in die zentrale Struktursteuerung und andererseits in die dezentrale Marktsteuerung. Während die zentrale Struktursteuerung die Frage aufwirft, wie verändert sich das Risiko des gesamten Portfolios durch den Abschluss eines neuen Geschäfts, beschäftigt sich die dezentrale Marktsteuerung mit der Frage wie hoch das Risiko bzw. die Risikoprämie und Marge des einzelnen Geschäftes ist.

Dabei ist die Aufgabe der zentralen Struktursteuerung auf die Bereiche beschränkt, die durch eine zentrale Stelle in der Bank bearbeitet und gelöst werden müssen. Folglich stehen der zentralen Struktursteuerung auch die Erfolge (Strukturbeitrag) aus ihrer Tätigkeit zu. Davon sind die Erfolge (Konditionsbeitrag) der dezentralen Marktbereiche abzugrenzen, deren verursachungsgerechte Zuordnung durch die zentrale Struktursteuerung erfolgt.

Zu den Aufgaben der zentralen Struktursteuerung gehört die Festlegung eines betrieblichen Zielsystems, wie die Vorgabe der angestrebten Gesamtbankrentabilität, des ertragsorientierten Wachstums, die Risikopräferenz und die Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Als verlängerter Arm des Vorstandes hat die zentrale Struktursteuerung die Aufgabe den Strukturbeitrag (innerhalb der Vorgaben von Basel II) zu erwirtschaften. Somit wird der Erfolg (Strukturbeitrag) verursachungsgerecht der zentralen Struktursteuerung zu gerechnet. Aufgrund der Tatsache, dass der Strukturbeitrag eines Geschäftes einem Zinsänderungsrisiko unterworfen ist (Fristeninkongruenz), wird das Risikoergebnis einer Bank unter die Verantwortung der zentralen Struktursteuerung gestellt.

Neben der gerade angesprochenen Portfoliosteuerung, fällt auch das Bilanzstruktur-Management in den Aufgabenbereich der zentralen Struktursteuerung. Die Verantwortung der zentralen Struktursteuerung liegt hierbei nicht nur in den bilanzwirksamen Geschäften, sondern auch in den außerbilanziell wirksamen Geschäften. Daher ist es in diesem Zusammenhang auch notwendig die Bilanzstruktur hinsichtlich der Risikopolitik zu optimieren, und die gesamtbankbezogenen Rentabilitätsvorgaben zentral festzulegen. Damit soll zum einen die Erhaltung eines strukturellen Gleichgewichts im Kreditinstitut sichergestellt werden und zum anderen die Renditeansprüche der Eigenkapitalgeber befriedigt werden.

Den Gegenpart zur zentralen Struktursteuerung bildet die dezentrale Marktsteuerung. Ihr kommen sämtliche Aufgaben zu, die im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft „vor Ort“ stehen. Dies umfasst vereinfacht gesprochen die Gewinnung von neuen Kunden bzw. Kundengeschäften mit entsprechenden Deckungsbeiträgen. Um die eben genannten Aufgaben zu erfüllen, sind die dezentralen Marktbereiche (z.B. Kundenberater) mit den benötigten Kompetenzen auszustatten, damit der Beratungs- und Betreuungsanspruch der Kunden erfüllt werden kann. Dementsprechend werden auch die Erträge, die aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren den dezentralen Marktbereichen erfolgswirksam zu gerechnet (Konditionsbeitrag; siehe Anhang 1). Die Aufgabenvielfalt erfordert eine adäquate Verankerung des dezentralen Bereiches in einer Bank. Die Gründe dafür sind zum einen in der größeren Motivationswirkung dezentraler Strukturen zu sehen und zum anderen können diese Systeme schneller auf regionale Veränderungen reagieren und sich entsprechend den Kundenwünschen anpassen.[3]

Zusätzlich sind für die beiden organisatorischen Blöcke noch die bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Grundsätzlich sind die beiden Bereiche zentrale Struktursteuerung und dezentrale Marktsteuerung organisatorisch streng zu trennen. Jedoch berühren einige Aufgabengebiete der zentralen Struktursteuerung, wie die strategische Festlegung der Entscheidungsfelder für die Marktbereiche (z.B. Geschäftsfeld und Investitionsentscheidungen), das Aufgabenfeld der dezentralen Marktsteuerung. Um Fehlentwicklungen auf Gesamtbankebene zu vermeiden, liegt trotz der grundsätzlichen Autarkie der dezentralen Marktbereiche eine Aufgabe der zentralen Struktursteuerung in der Kontrolle der Ergebnis-, Risiko-, und Strukturwirkung von abgeschlossenen Kundengeschäften auf die Gesamtbankziele.

2.3. Instrumente des Dualen Steuerungsmodells

Um den im vorherigen Abschnitt genannten Aufgaben gerecht zu werden, bedient sich die zentrale Struktursteuerung sowohl der Maßnahmen des Kundengeschäfts, die sich in Zielvereinbarungen und Hilfsinstrumente aufteilen, als auch der Eigengeschäfte bzw. Nicht-Kundengeschäfte.

Mittels der Zielvereinbarungen erfolgt bereits im Planungsprozess eine Verknüpfung von zentraler Struktursteuerung und dezentraler Marktsteuerung. In einem Planungsprozess, der nach dem Gegenstromverfahren aufgebaut ist, werden beispielsweise Volumenbudgets, sowie Soll- und Mindestmargen festgelegt.

Das operative Tagesgeschäft erfordert normalerweise eine Ergänzung der Zielvereinbarung durch zusätzliche Instrumente. Damit soll die kontinuierliche Abstimmung der Gesamtbanksteuerung und Einzelgeschäftssteuerung sichergestellt werden. Hierfür bedient man sich vorrangig der Richtkonditionen, Limite sowie der Bonus-Malus-Systeme. Die eben genannten Instrumente werden spezifisch zur Beeinflussung der Marktbereiche eingesetzt, aufgrund der ergänzenden Funktion fasst man diese unter dem Begriff Hilfsinstrumente zusammen.

Die Richtkonditionen erfüllen zwei Aufgaben; so, zum einen sollen sie das einheitliche Marktauftreten der Gesamtbank garantieren oder zumindest das Erreichen der Mindestrentabilität auf Gesamtbankebene im Durchschnitt sicherstellen. Weiterhin können die Richtkonditionen zur Erfüllung von Bilanzstrukturzielen eingesetzt werden, da sie naturgemäß auch eine Strukturwirkung haben.

Durch Limite werden die Geschäftsabschlüsse und damit die Optionen der Marktbereiche, sofern es aus Gesamtbanksicht nötig ist, eingeschränkt. Neben der Möglichkeit gewisse Geschäftsvorfälle in ihrem Volumen zu beschränken, dienen Limite ebenfalls zur Abstimmung der jeweiligen Risiken mit dem Risikotragfähigkeitspotential der Bank.

Falls die Richtkonditionen und Limite nicht zufrieden stellende Ergebnisse bei der Erreichung von Bilanzstrukturzielen liefern, können in Einzelfällen auch Bonus-Malus-Systeme eingesetzt werden. Durch den Einsatz dieses Instruments können die Erfolgsanreize der Marktkonditionen von der zentralen Struktursteuerung verstärkt (Bonus) oder gemindert (Malus) werden.

Mittels der Eigengeschäfte eröffnen sich der zentralen Struktursteuerung die Möglichkeit nicht gewünschte Entwicklungen, die aus Entscheidungen der dezentralen Marktsteuerung resultieren, zu korrigieren. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Strukturrisiken, welche aufgrund der Kundengeschäftsstruktur entstehen, über den Geld- und Kapitalmarkt vollständig zu kompensieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die kompensatorischen Eigengeschäfte nicht zum Ausgleich der Zahlungsströme einzelner Kundengeschäfte durch Geld- und Kapitalmarktgeschäfte dienen sollen, obwohl dies möglich wäre. Die nachfolgende Abbildung beschreibt nochmals die grundsätzliche organisatorische Trennung zwischen zentraler Struktursteuerung und der dezentralen Marktsteuerung[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Anacker, Ralf; Vorlesungsskript; 6. Vorlesung

Abbildung 1: Duales Steuerungsmodell

2.4. Risiko- und Ertragsorientierung

Hinsichtlich der Geschäfte innerhalb eines Kreditinstitutes ist festzuhalten, dass sämtliche Geschäfte dem „Primat der Rentabilität“ untergeordnet werden müssen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der „Triade des Bankmanagements“, die in der nachfolgenden Grafik dargestellt ist. Neben der Rentabilität dienen die ertragsorientierte Wachstumspolitik und die ertragsorientierte Risikopolitik als weitere Zielgrößen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Anacker, Ralf; Vorlesungsskript; 6. Vorlesung

Abbildung 2: Triade des Bankmanagements

Das „Primat der Rentabilität“ bedeutet, dass sich die Wachstums- und Risikopolitik anhand ihrer Rentabilität rechtfertigen müssen. Hier darf das Geschäftswachstum nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern als Mittel zum Zweck der Rentabilitätssteigerung. Bei gleichzeitiger Beachtung der Risikotragfähigkeit der Bank muss sich auch die Risikopolitik an den Rentabilitätschancen messen lassen.[5]

Jedoch bieten sich dem Kreditinstitut zwei Verfahrenswege der strengen Rentabilitätsorientierung. Zum Einen die Risikobegrenzung der Deckungs-masse unter Vermeidung existenzgefährdender Gesamtrisiken, hierunter fallen beispielsweise Zinsänderungsrisiken, Operationelle Risiken etc. Zum Anderen kann die Bank auch eine Optimierung der Risk-/Return-Relation anstreben, bei der auf eine Wertsteigerung durch optimalen Einsatz von Risikokapital abgezielt wird. Eine umfangreiche Schilderung der Risiken eines Kreditinstitutes erfolgt in einem späteren Abschnitt (Vgl. 2.9.) des Buches.[6]

2.4.1. Risikoorientierung

Zur Vermeidung existenzgefährdender Risiken ist es zunächst notwendig, dass die Banksteuerung auf eine einheitliche Risikobasis gestellt wird. Darauf aufbauend kann ein Abgleich zwischen dem barwertigen Risikodeckungspotential und der Summe der Risikowerte (Value at Risk) pro Risikoart erfolgen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Summe des Gesamtbank-VaR nicht größer sein darf als das jeweilige barwertige Risikodeckungspotential. Die barwertige Ermittlung des VaRs wird in der Praxis aufgrund der Vergleichbarkeit der Werte bevorzugt. Allerdings ist dieses Betrachtung nicht ausreichend aufgrund der Vorschriften des HGB (z.B. bei Aufstellung de Bilanz).

Der VaR ist der Wert (in Geldeinheiten), der mit einem bestimmten Konfidenzniveau (z.B. 99%) nicht überschritten wird. Dabei werden verschiedene Verfahren zur Ermittlung des VaR verwendet. Die bekanntesten Ansätze sind der Varianz-Kovarianz-Ansatz, die Historische Simulation und die Monte-Carlo-Simulation, welche nachfolgend beschrieben werden.[7]

Beim Varianz-Kovarianz-Ansatz wird von einer linearen Abhängigkeit zwischen der Veränderung der Risikofaktoren und der Veränderung des Barwertes ausgegangen. Mit anderen Worten, der Varianz-Kovarianz-Ansatz basiert auf einer theoretischen Verteilung mit entsprechenden Werten der Normalverteilung (Mittelwert und Standardabweichung). Ein mögliches Grundmodell zur Ermittlung nach RiskMaster® ist im Anhang des Buches beigefügt (siehe Anhang 2).

Bei der Historischen Simulation werden die zukünftigen Portfolio-wertveränderungen aus den historischen Veränderungen in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 1000 Handelstage) extrapoliert. Dabei werden die historischen Veränderungen zunächst der Größe nach sortiert, aus dieser Zeitreihe wird dann der VaR für ein bestimmtes Konfidenzniveau (z.B. 99 %) ermittelt. Im Gegensatz zum Varianz-Kovarianz-Ansatz wird der VaR in der historischen Simulation nicht mittels einer Normalverteilung ermittelt. Der VaR würde bei der historischen Simulation beispielsweise bei 1000 Handelstagen bzw. 1000 Werten beim 990 Wert (99 % von 1000 Handelstagen) abgelesen (siehe Anhang 3).

Als Letztes der praxisrelevanten Verfahren wird bei der Monte-Carlo-Simulation der Value at Risk über Risikoparameter ermittelt, die auf Zufallszahlen basieren. Aufgrund dieser Zufallszahlen werden dann die statistischen Maßzahlen (Erwartungswert, Varianz etc.) ermittelt, sowie die Veränderung der Portfoliowerte simuliert. Dabei wird eine bestimmte Verteilungsform unterstellt, wie z.B. die Normalverteilung. Danach wird wie bei der historischen Simulation eine Rangfolge der Wertveränderungen gebildet und der VaR entsprechend abgelesen (siehe Anhang 4).[8]

2.4.2. Ertragsorientierung

Ähnlich wie bei der Risikoorientierung werden auch in der Ertragsorientierung Kennzahlen (z.B. RORAC) ermittelt. Im Rahmen der so genannten Risk-/Return Steuerung gilt die gesamtbankorientierte Steuerung des Zinsbuches als zentrale Aufgabe, die wie oben schon erwähnt, durch eine optimale Allokation des Vermögens der Bank sichergestellt werden soll. Dabei dienen die Kennzahlen der RAPM, welche eine risikoadjustierte Ergebnismessung bzw. -steuerung ermöglichen, als Entscheidungshilfen. Diese Kennzahlen bewerten die Erträge nicht nur anhand ihres eingesetzten Kapitals, sondern setzen die Erträge auch ins Verhältnis zu den eingegangen Risiken. Dazu lässt sich grundsätzlich festhalten, dass bei allen Geschäften ein mindest Risiko-Ertrags-Verhältnis erreicht bzw. bestimmte Limite eingehalten werden sollten. Nachfolgend wird nur auf zwei grundsätzliche Kennzahlen eingegangen, eine genauere Betrachtung der Limit- und Kennzahlensysteme erfolgt in einem späteren Teil des Buches anhand eines praktischen Beispiels (Vgl. Kapitel 6). Die zentralen Größen für das Risiko-Ertrags-Verhältnis sind die Kennziffern RORAC und RAROC zu nennen.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kennzahl RORAC bildet eine Relation zwischen dem Ertragsanspruch und dem Risiko pro Geschäftsfeld ab. Durch einen Vergleich zwischen der erzielten Performance und des eingegangenen Risikos mit den geplanten Ertrags- und Risikowerten können entsprechende Abweichungen bestimmt werden. Die Performance beschreibt die tatsächliche Entwicklung einer Position oder eines Portfolios in positiver wie negativer Hinsicht. Die erhaltene Abweichung kommt in der Kennzahl RAROC zum Ausdruck. Diese Kennzahlen bilden die Basis für die Risk-Return-Steuerung.

Wenn man die Aussagen der beiden letzten Abschnitte zusammenfassend betrachtet, wird deutlich, dass sowohl eine vollständige Ertragsorientierung als auch eine vollständige Risikoorientierung in einer Bank nicht sinnvoll ist, da dadurch nicht die optimale Rentabilität erreicht wird und somit das „Primat der Rentabilität“ verletzt wird. Darüber hinaus untersagen aufsichtsrechtliche Bestimmungen (Basel II) eine reine Ertragsorientierung ohne Beachtung des jeweiligen Risikos.

2.5. Bankbilanz

Die Bankbilanz bildet, wie bei Industrieunternehmen, die Situation des Kreditinstitutes zu einem bestimmten Zeitpunkt (Ende des Geschäftsjahres) ab. Für die Gliederung von GuV und Bilanz bei Kreditinstituten ergeben sich aus dem § 2 RechKredV jedoch unterschiede zur Industriebilanz nach den §§ 266 ff. HGB. So wird bei Banken auf dem Bilanzformblatt nicht nach Anlage- und Umlaufvermögen differenziert, da die Bilanz auf der Aktivseite zum Großteil aus Forderungen und Wertpapieren besteht, während z.B. Produktionsanlagen ein geringes bzw. gar kein Gewicht haben. Auf der Passivseite unterscheidet sich die Bankbilanz dahingehend von der Industriebilanz, dass hier nicht nur die reine Kapitalbeschaffung abgebildet ist. Auf der Passivseite wird in der Bank auch aktives Geschäft, durch die Hereinnahme von Fremdkapital aus Kundeneinlagen, betrieben. Betrachtet man die Aufstellung der Aktiv- und Passivseite der Bankbilanz, lässt sich zudem feststellen, dass die Bankbilanz, genau Umgekehrt zur Industriebilanz, auf der Aktivseite nach abnehmender Liquidität und auf der Passivseite nach zunehmender Fristigkeit gegliedert ist. In der nachfolgenden Abbildung ist die Struktur einer Bankbilanz in vereinfachter Form dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vereinfachte , eigene Darstellung einer Bankbilanz

Neben dem RechKredV, welches insbesondere Vorschriften zu Formblättern, Bilanzpositionen, GuV und Anhang enthält, ist auch das HGB für Banken im Rahmen der Rechnungslegung von Bedeutung. Dies enthält im vierten Abschnitt des dritten Buches unter dem Unterabschnitt „Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute“ die wichtigsten materiellen Vorschriften, welche ergänzend von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern bei der Rechnungslegung zu beachten sind.[10]

2.6. Der Eigenkapitalbegriff

Für viele in der Bankenwelt aktive Parteien spielt der Eigenkapitalbegriff eine wesentliche Rolle. Zum einen dient das Eigenkapital für Gläubiger und Einlagengeber als Sicherheit gegen Liquiditätsengpässe. Zum andern ist das Eigenkapital im Kreditinstitut für die Einschätzung der eigenen Bonität von Bedeutung, z.B. je größer das Eigenkapital, desto höher die Bonität und das Rating der Bank.

Eine zusätzliche Relevanz erreicht das Eigenkapital durch seine gesetzliche Definition im § 10 KWG, da dort das so genannte regulatorische Eigenkapital hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung beschrieben ist. Weiterhin wurde die Bedeutung des Eigenkapitals durch die Empfehlungen des Basler Ausschusses, aufgrund der besonderen Stellung des Eigenkapitals (z.B. beim Kreditvergabeprozess) unterstrichen.

Als Ausgangsbasis für die Ermittlung des Eigenkapitals dient das bilanzielle Eigenkapital, das auch häufig als „Buchwert des Eigenkapitals“ bezeichnet wird. Das bilanzielle Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und dem Reingewinn zusammen. Zu beachten ist jedoch, dass die stillen Reserven nicht Inhalt des bilanziellen Eigenkapitals sind, obwohl die stillen Reserven auch als Risikodeckungsmasse anzusehen sind. Eben diese stillen Reserven sind Teil des „Substanzwert des Eigenkapitals“, welcher sich aus dem bilanziellen Eigenkapital und den stillen Reserven zusammensetzt. Somit bildet der Substanzwert des Eigenkapitals das tatsächlich verfügbare Eigenkapital genauer ab. Allerdings werden hier mögliche Risikodeckungsmassen, wie Nachrang- und Ergänzungskapital, nicht in die Betrachtung mit einbezogen. Diese sind Teil des regulatorischen Eigenkapitals (Haftungskapital). Dabei lassen sich drei verschiedene Komponenten: Kernkapital, Ergänzungskapital und Nachrangkapital (Drittrangmittel) von einander abgrenzen. Wie bereits angesprochen ist der Eigenkapitalbegriff in Deutschland gesetzlich fixiert (§ 10 KWG). Die Zusammensetzung nach § 10 KWG ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Anacker, Ralf; Vorlesungsskript; Vorlesung 5

Abbildung 4: Eigenmittel gemäß § 10 KWG

Die gesetzlichen Vorschriften für den Eigenkapitalbegriff werden zunehmend ökonomisiert, d.h. die Regelungen im KWG werden immer mehr in die ökonomische Betrachtung des Eigenkapitalbegriffs übernommen. Weiterhin hat der Basel II Koeffizient einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des haftenden Eigenkapitals. Eine nähere Erläuterung des Basel II-Koeffizienten erfolgt im nachfolgenden Abschnitt des Kapitels.

2.7. Basel II

Wie bereits erwähnt, haben die Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) eine sehr große Bedeutung für die Bankenwelt. Verstärkt wurde diese Bedeutung auch noch durch die Umsetzung der Empfehlungen in deutsches Recht (KWG) Anfang 2007.

Grundlage für die zweite Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) bildeten die Empfehlungen des Basler Ausschusses von 1988 (Basel I). Die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung sollte für eine angemessene Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankenwesen garantieren und einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen, so dass die Banken ihre Geschäfte nicht mehr ohne eine angemessene Eigenkapitalausstattung ausweiten können. Um diese Ziele verwirklichen zu können, wurden bei „Basel I“ verschiedene Regeln für Banken aufgestellt, so schreibt beispielsweise der so genannte Solvalibitätskoeffizient vor, dass jede Aktiva entsprechend ihrem Risiko mit mind. 8% Eigenkapital unterlegt werden muss (vgl. Anhang 5).

Problematisch jedoch an den Regelungen zu „Basel I“ war, dass sie zu Fehlallokationen des Kapitals führten, indem sie Banken Möglichkeiten zur Kapitalarbitrage boten. Dies führte schlussendlich dazu, dass die Banken im Ausland bewusst schlechtere Kredite ausgegeben haben (Verschlechterung des Kreditportfolios), ohne dass sie diese mit mehr Eigenkapital unterlegen mussten, da der Kapitalakkord in Basel I keine höhere Unterlegung vorsah.

Aus dieser Problematik wurden dann die Ziele für „Basel II“ abgeleitet. Das Ziel der zweiten Basler Eigenkapitalvereinbarung sollte mehr Sicherheit und Solidität in dem doch sehr schwierigen und dynamischen Finanzsystem sein. In dem es dem Zusammenspiel zwischen den Kontrollsystemen, der Geschäftsführung, der aufsichtsrechtlichen Überprüfungen sowie der Marktdisziplin einen hohen Stellenwert einräumte.

Für die Kreditinstitute ergeben sich aus den neuen Regelungen weit reichende Änderungen in der Risikopolitik. So müssen beispielsweise Risiken wie das Aktienkursrisiko oder das Ausfallrisiko streng von einander getrennt betrachtet und berücksichtigt werden. Dies führt natürlich zu einer wesentlich feineren und risikoadjustierteren Geschäftspolitik in den Banken, und damit zu einer verbesserten bzw. genaueren Eigenkapitalunterlegung der getätigten Geschäfte.[12]

Wie im Kapitel über den Eigenkapitalbegriff angesprochen, wurde bei den Empfehlungen zu Basel II der so genannte Basel II-Koeffizient entwickelt. Dieser schreibt vor, dass die mit einem Zinsänderungsrisiko behafteten Positionen nicht mehr als zwanzig Prozent des haftenden Eigenkapitals ausmachen dürfen. Das im Folgenden dargestellte Rechenbeispiel verdeutlicht den Sachverhalt.

Beispiel zu Basel II-Koeffizienten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Somit würde die zinstragende Position den Vorschriften des Basel II Koeffizienten entsprechen.

Die Einhaltung des Basel II-Koeffizienten wird von der Bafin zwar regelmäßig überprüft, dennoch sind die Kreditinstitute nicht zur genauen Einhaltung verpflichtet. Sanktionen haben die Kreditinstitute nur bei überproportionaler Überschreitung des Basel II-Koeffizienten zu befürchten. Einschränkend ist jedoch zu erwähnen, dass der Basel II Koeffizient lediglich in Banken, die eine starke Fristentransformation betreiben, ein Problem darstellt.

Für die Zukunft lässt sich hinsichtlich des Basel II Koeffizienten festhalten, dass offen diskutiert wird, die zugelassene Abweichung von der Zinsstrukturkurve, auf 130 Basispunkte abzusenken. Für den Fall, dass die Absenkung tatsächlich erfolgt, werden die Kreditinstitute in Schwierigkeiten geraten, welche bereits jetzt knapp über dem Grenzwert von 200 Basispunkten liegen. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute mit starker Fristentransformation an der Minimierung des Zinsänderungsrisikos arbeiten müssen, da sie eventuell im Zuge der Absenkung mit starken Restriktionen durch BaFin rechnen müssen.

2.8. MaRisk

Der Begriff MaRisk steht für „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“. Sie sind eine Vorgabe der BaFin zur Gestaltung des Risikomanagements bei deutschen Banken. Eine gesetzliche Grundlage finden die MaRisk in § 25a KWG (Anhang 6). Die MaRisk gliedern sich in die Unterbereiche Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH), Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) und Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR).[13]

Da in diesem Zusammenhang auf Seiten der Kreditinstitute ein berechtigtes Interesse an Rechtssicherheit und Planungssicherheit besteht, haben sich die Verbandsspitzen der Kreditinstitute dafür ausgesprochen, dass durch die MaRisk die qualitativen Anforderungen, welche die zweite Säule aus Basel II (Anhang 7) an Kreditinstitute stellt, abgedeckt werden.[14]

Für Kreditinstitute und Zweitniederlassungen, die unter § 1 Abs. 1 KWG fallen, werden nach § 25a KWG bestimmte Anforderungen an das Risikomanagement gestellt. Hierbei wird von den Kreditinstituten die Festlegung angemessener Strategien zum Risikomanagement bzw. der Geschäftsorganisation, sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren gefordert. Die internen Kontrollverfahren gliedern sich weiter in die Bereiche Kontrollsysteme und interne Revision (MaIR) auf (Anhang 8). Im Rahmen der Vorschriften zu den Kontrollsystemen werden sowohl Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation gefordert als auch angemessene Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse. Diese umfassen z.B. Abläufe zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken. Der Begriff „Risiko“ untergliedert sich beispielsweise noch in Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelle Risiken.

Gemäß der MaRisk hat das Risikomanagement auch für eine adäquate Risikotragfähigkeit im Kreditinstitut Sorge zu tragen. Dies wird beispielsweise durch die Ermittlung von Risikodeckungspotentialen und interne Kontrollsysteme sichergestellt. Für Kontrollen des Risikomanagements durch die BaFin, müssen die Banken Organisationsrichtlinien festlegen und entsprechende Dokumentationen anfertigen (z.B. Dokumentation aller ausgeführten Geschäfte). Weiterhin wird gefordert, dass bankinterne Ressourcen wie EDV-Systeme, Personal- und Notfallkonzepte mit dem Risikomanagement abgestimmt werden.[15]

2.9. Risikokategorien

Wie in vorherigen Kapiteln schon betont, unterliegen die Geschäftstätigkeiten der Banken gewissen Risiken, wie z.B. dem Zinsänderungsrisiko. Zunächst soll nun eine Definition des Begriffes „Risiko“ erfolgen. So versteht man unter einem Risiko, Ereignisse, die im Falle des Eintritts, zu Verlusten in einer Bank führen. Hervorhebend ist festzuhalten, dass damit nicht nur gegenwärtige Gefahren erfasst werden, sondern auch zukünftige negative Ereignisse unter dem Begriff „Risiko“ zusammengefasst werden.[16]

In den nun folgenden Abschnitten sollen die banktypischen Risikokategorien dargestellt werden. In diesem Zusammenhang lassen sich folgende Begriffspaare von einander abgrenzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schierenbeck, Henner; Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2; S.8

Abbildung 5: Dichotomie banktypischer Risiken im Zusammenhang

2.9.1. Finanzrisiken vs. operationelle Risiken

Zunächst kann man in einem eröffnenden Schritt Finanzrisiken von operationellen Risiken unterscheiden. Als Finanzrisiken werden dabei Ereignisse bezeichnet, welche in einem direkten Zusammenhang mit den Finanzströmen einer Bank stehen. Somit erfasst die Kategorie „Finanzrisiken“ sämtliche den Wertebereich betreffende Risiken. Anders, die operationellen Risiken, diese gliedern sich in operative und strategische Risiken und umfassen so vorrangig den Betriebsbereich eines Kreditinstitutes.

Weiterhin teilen sich die operativen Risiken in technische Risiken und in Verhaltensrisiken. Dabei werden unter den technischen Risiken, alle Schwierigkeiten zusammengefasst, die innerhalb der Kommunikation und EDV eines Kreditinstitutes auftreten können. In diesem Zusammenhang sind noch die Katastrophenrisiken zu nennen, die nicht einwandfrei von den technischen Risiken abgegrenzt werden können. Beispielsweise kann ein Stromausfalls infolge eines Erdbebens, durchaus negative Folgen für die Kommunikation oder die EDV der Bank haben. Als zweiter Teil der operativen Risiken lassen sich die Verhaltensrisiken identifizieren. Diese beschreiben sämtliche Ereignisse die zum einen aus nicht gewünschten Personenabwanderungen bestehen und zum anderen aus Ereignissen, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Dritten einen Schaden für die Bank nach sich ziehen. Wie oben angesprochen werden von den operativen Risiken die strategischen Risiken unterschieden. Darunter werden in erster Linie Investitionsrisiken verstanden. Diese beziehen sich auf die Gefahr falscher bzw. fehlerhafter Entscheidungen, die im Rahmen der Schaffung und Eliminierung von Geschäftsfeldern oder Produkten auftreten. Ebenfalls werden Ereignisrisiken (Event Risiken) den strategischen Risiken zugerechnet, welche alle juristischen und regulatorischen Gesichtspunkte beschreiben. In der Bankpraxis lässt sich feststellen, dass den operationellen Risiken eine hohe Beachtung geschenkt wird, da diese in der Vergangenheit immer wieder schlagend geworden sind. So wird die hohe praktische Relevanz der operationellen Risiken anhand national wie international viel beachteter Finanzskandale, bei denen Banken sehr große Verluste erlitten haben, wie z.B. Schneider (5 Mrd. DM) oder Barings (1,57 Mrd. USD), deutlich.[17]

2.9.2. Transaktionsrisiken vs. Positionsrisiken

Die Finanzrisiken, wie auch die operationellen Risiken treten entweder als Transaktionsrisiken oder als Positionsrisiken auf. Die Transaktionsrisiken können in Abwicklungsrisiken und Erfüllungsrisiken getrennt werden. Abwicklungsrisiken beschreiben die Gefahr des Verlustes bei fehlerhaften Arbeitsabläufen. Die Verlustgefahren entstehen vorrangig bei komplexen Produkten, wie z.B. Finanzderivaten oder bei sehr arbeitsaufwendigen Akkreditivgeschäften, weshalb die Abwicklungsrisiken zu den operationellen Risiken gerechnet werden. Die zweite Gruppe der Transaktionsrisiken, die Erfüllungsrisiken entstehen immer dann, wenn die Abwicklung der Transaktionen in Form von Zug-um-Zug Geschäften erfolgt und die Gegenpartei dabei ihrer Lieferverpflichtung nicht nachkommt, obwohl das Kreditinstitut seinen Teil der Leistung bereits erbracht hat. Wie bereits erläutert werden von den Transaktionsrisiken die Positionsrisiken unterschieden. Diese entstehen immer dann, wenn sich der Wert einer Geschäftsposition zum Nachteil der Bank entwickelt, dies ist beispielsweise durch Marktbewegungen oder Bonitätsveränderungen möglich.[18]

2.9.3. Erfolgsrisiken vs. Liquiditätsrisiken

Die im Rahmen des Wertbereichs möglichen Risiken lassen sich in Erfolgs- und Liquiditätsrisiken aufteilen. Als Synonym für finanzielle Erfolgsrisiken findet man häufig auch die Bezeichnung (Eigenkapital-) Verlustrisiken. Diese senken den Erfolg der Bank und können im schlimmsten Falle zu Verlusten führen. Die Liquiditätsrisiken äußern sich hingegen hauptsächlich Fristigkeitsrisiken. Diese beschreiben die Gefahr, dass Liquiditätsdispositionen nicht mehr nach Umfang und zeitlicher Struktur in der zur Sicherung der Liquidität erforderlichen Qualität erhalten werden können. Im Rahmen des Liquiditätsrisikos nimmt das Liquidationsrisiko von Anlagen mangels ausreichender Marktliquidität eine Sonderstellung ein.[19]

2.9.4. Gegenparteirisiken vs. Marktrisiken

Weiterhin können die Erfolgsrisiken in Gegenpartei- und Marktrisiken unterschieden werden. Die häufigste Form der Gegenparteirisiken sind die Kreditrisiken. Im engeren Sinne beschreiben die Kreditrisiken die Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei bei Ausleihungen, Garantien oder Derivatkontrakten. Dieser Fall wird auch als Ausfallrisiko bezeichnet. In einer erweiterten Fassung der Definition wird auch das Bonitätsrisiko dem Kreditrisiko zugerechnet. Hierbei handelt es sich um das Risiko, dass der Kreditnehmer bzw. der Anleihen Schuldner nach Beginn des Kontraktes in seiner Bonität abfällt. Zudem existiert noch eine Verbindung zwischen Gegenparteirisiken und Aktienkursrisiken, sowie eine Verbindung zwischen Gegenparteirisiken und Zinsänderungsrisiken. Diese Verknüpfungen sind insofern evident, da sowohl Bonitätsrisiken als auch Ausfallrisiken den Kurswert von Aktien- und Zinspositionen negativ beeinflussen.

Unter Marktrisiken können allgemein alle Gefahren verstanden werden, die aus einer negativen Entwicklung eines Marktes für die Bank entstehen. Darunter werden das Aktienkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko, das Währungsrisiko sowie sonstige Risiken (operationelle Risiken, Rohstoff- und Swaprisiken etc.) verstanden. Jedoch muss sowohl beim Aktienkursrisiko als auch beim Zinsänderungsrisiko, das emittentenspezifische Gegenparteirisiko vom allgemeinen Marktrisiko differenziert werden.

Mit dem marktunabhängigen Aktienkursrisiko wird allgemein die Gefahr einer negativen Wertveränderung des Aktienportfolios aufgrund von Marktschwankungen zum Ausdruck gebracht. Somit wird vom Marktrisiko nur die Gefahr von Aktienkurschwankungen abgedeckt, die aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage resultieren. Die Stärke der Aktienkursschwankungen selbst hängt von verschiedensten fundamentalen und technischen Faktoren ab.

Das Zinsänderungsrisiko wird als die Gefahr von Marktzinsveränderungen verstanden, die eine Reduzierung von geplanten bzw. erwarteten Zinsergebnisgrößen nach sich zieht. Ein Zinsänderungsrisiko tritt entweder in Form eines Zinsspannen- oder als Marktwertrisiko auf. Deswegen spricht man immer dann von einem Zinsspannenrisiko, wenn sich aufgrund einer Zinsänderung die Zinsspanne zum Nachteil der Bank entwickelt. Andererseits ist von einem Marktwertrisiko die Rede, wenn sich aus der Zinsschwankung negative Effekte für Marktwerte der Aktiv- und Passivpositionen ergeben.

Das Währungsrisiko tritt für eine Bank logischerweise nur dann auf, wenn sie in ihrer Bilanz offene Fremdwährungspositionen unterhalten. Dabei führen Fremdwährungsaktiva immer dann zu einem Verlust, sobald die eigene Währung aufgewertet wird. Anders bei den Fremdwährungspassiva, diese führen zu einem Verlust, wenn die heimische Währung abgewertet wird. Hierbei ist zu beachten, dass das Währungsänderungsrisiko nur bei unausgeglichenen Währungspositionen schlagend werden kann, da sich die Verluste bei ausgeglichenen Währungspositionen auf der Aktiv- und Passivseite gegeneinander aufheben.

Das Währungsänderungsrisiko kann noch weiter in das Devisenkursrisiko und das Swapsatzrisiko aufgespaltet werden. Vom Devisenkursrisiko spricht man immer dann, wenn das Risiko aufgrund von betragsmäßigen Differenzen bei gleicher Fristigkeit schlagend werden könnte. Vom Swapsatzrisiko ist immer dann die Rede, wenn unterschiedliche Fristigkeiten bei der Liefer- und Abnahmevereinbarung existieren. In einer weiteren Definition wird dem Währungsänderungsrisiko auch noch das Goldpreisrisiko zugeschlagen, während die restlichen Edelmetallrisiken (Silber, Platin usw.) den Rohstoffpreisrisiken zugeordnet werden. Unter Rohstoffpreisrisiken werden alle Gefahren verstanden, die durch eine nachteilige Entwicklung der Rohstoffpreise entstehen. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht zusammenfassend die Erfolgsrisiken.[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: nach Schierenbeck, Henner; Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2; S. 5

Abbildung 6: Finanziellen Erfolgsrisikokategorien (ohne op. -Risiken)

2.9.5. Liquiditätsrisiken

Von den Erfolgsrisiken sind die Liquiditätsrisiken zu unterscheiden. Die nachfolgende Grafik schildert die Zusammenhänge innerhalb der Liquiditätsrisiken:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schierenbeck, Henner; Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2; S.7

Abbildung 7: Abgrenzung von Liquiditätsrisikokategorien

Wie aus der Grafik hervorgeht, unterscheidet man bei den Liquiditätsrisiken Abruf-, Termin- und Liquiditätsspannenrisiken. Unter dem Abrufrisiko wird die Gefahr der unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditlinien bzw. Einlagen verstanden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein Gegenparteirisiko, dass sowohl aktivisch als auch passivisch in Erscheinung treten kann. Für diese Risikokategorie ist es typisch, dass sie häufig im Zusammenhang mit Großkrediten bzw. -einlagen auftritt.

Als eine weitere Kategorie innerhalb der Liquiditätsrisiken kann das Terminrisiko unterschieden werden. Darunter wird eine außerplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktiva verstanden, was zum einen im Markt (Markthemmnisse verzögern einen Liquiditätszufluss) oder zum anderen in der Gegenpartei (Schuldner zahlt nicht termingerecht) begründet sein kann.

Die letzte Kategorie von Liquiditätsrisiken beschreibt schließlich das Liquiditätsspannenrisiko. Dies besteht darin, dass aufgrund von mangelnder Marktliquidität, die Liquidation erschwert wird (Liquidationsrisiko) bzw. die erforderliche Anschlussfinanzierung gar nicht oder nur zu schlechten Konditionen durchgeführt werden kann (Risiko der Anschlussfinanzierung).

Abschließend soll an dieser Stelle noch zu den Erfolgs- und Liquiditätsrisiken festgehalten werden, dass sich diese nicht nur aufgrund von bilanzwirksamen Geschäften ergeben können, sondern darüber hinaus auch in Termin-, Options- und Swap-Geschäften begründet sein können[21]

2.9.6. Einzelgeschäfts- vs. geschäftsstrukturbezogenen Risiken

Weiterhin ist eine Abgrenzung von einzelgeschäftsbezogenen und geschäftsstrukturbezogenen Risiken notwendig, da der Hauptteil der zu steuernden Risiken, wie z.B. die gesamten Marktrisiken, nicht aus einem einzelnen Geschäft resultieren. Sie ergeben sich vielmehr aus der Struktur aller Aktiv- und Passivgeschäfte. Zudem entstehen strukturelle Risiken im Kreditgeschäft, dort ergeben sie sich aus der Größen- oder Branchenaufteilung der Risikostruktur des Kreditportfolios. Genauer betrachtet umfassen lediglich die strukturellen Risiken, das „Risiko“ im Kreditgeschäft, da die erwarteten Kreditverluste über Risikoprämien in die Kreditkonditionen der Kunden Berücksichtigung finden. Folglich lassen sich nur die unerwarteten Verluste unter dem Begriff Kreditrisiko erfassen, die z.B. aufgrund einer mangelnden Strukturierung des Kreditportfolios entstehen. Weiterhin kann die mangelnde Strukturierung zu Klumpenrisiken führen, daher ist das Portfolio auch auf diese zu prüfen.[22]

2.9.7. Systematische vs. unsystematische Risiken

Die letzten Risikokategorien sind von der Kapitalmarkttheorie geprägt, man unterscheidet systematische und unsystematische Risiken. Hierbei unterteilt man das Gesamtrisiko einer Position in zwei Teile. Der erste Teil des Gesamtrisikos beschreibt allgemeine Marktschwankungen, wie z.B. Schwankungen des Aktienmarktes, aus denen sich eine negative Entwicklung für die Bank ergibt. Diese bezeichnet man als systematische Risiken. Im zweiten Teil des Gesamtrisikos werden Ereignisse erfasst deren negative Ent-wicklung nicht auf Gesamtmarktentwicklungen zurückgeführt werden können, solche bezeichnet man als unsystematische Risiken. Diese werden häufig als unternehmerisches- oder wirtschaftsobjektspezifisches Risiko bezeichnet, die durch eine passende Risikostreuung ausgeschlossen werden können.[23]

3. Einführung in das Treasury-Management

3.1. Historische Entwicklung des Treasury-Management

Wie in der Einleitung zu dieses Buches schon dargestellt, führen z.B. der fortwährende Margendruck im klassischen Kundengeschäft, sowie das Suchen nach profitableren Ertragsfeldern zu einer stärkeren Fokussierung auf das Treasury-Management. Resultierend aus dem Wandel im Bankengeschäft ergaben sich diverse Strukturprobleme (Refinanzierungsproblematik). Dies liegt zum einen daran, dass der Wettbewerbsdruck weiter anhält bzw. steigt, da immer neue Banken auf den nationalen Märkten auftauchen und zum anderen orientieren sich die Kunden zunehmend an der Rendite der Geschäfte. Zudem streben die Kreditinstitute nach Unabhängigkeit von den Kompensationsgeschäften. Aufgrund dessen verlagerten die Kreditinstitute ihre Geschäfte verstärkt in den Festzins- und Wertpapiermarkt. Trotz der Verlagerung der Geschäfte ist der Zinsüberschuss in einigen Banken (z.B. Genossenschaftsbanken) die Hauptertragsquelle geblieben.

Jedoch ist auch bei den Genossenschaftsbanken festzustellen, dass die Konditionsmarge aus den klassischen Kundengeschäften nicht mehr ausreicht um nachhaltig eine Kostendenkung oder Zukunftsfähigkeit des Kreditinstitutes zu erreichen, folglich sind die Banken zunehmend von der Erwirtschaftung eines angemessenen Strukturbeitrages abhängig. Diese große Bedeutung des Strukturbeitrages ist für die Kreditinstitute nicht ganz unproblematisch, da einige Banken in ihrem Depot A (Depot für den Eigenbestand der Bank) sehr einseitige Risikostrukturen haben. Außerdem ist die Fristentransformation (Ertragsquelle des Strukturbeitrags) ein Problemfeld für die Kreditinstitute, da dieser Ertrag einzig an die Zinsentwicklung im eigenen Währungsraum gekoppelt ist. Zudem sind der Erwirtschaftung des Strukturbeitrages durch Basel II aufsichtrechtliche Grenzen gesetzt.

Weiterhin existieren Klumpenrisiken im Gesamtbankportfolio, die aus Sicht der Risikodiversifizierung äußerst kritisch zu sehen sind. Das Resultat der Strukturprobleme im Bankengeschäft sind häufig sehr geringe Risikobudgets, daher ist eine sehr effiziente Ertragssteuerung unabdingbar, da keine Risikobudgets „verschwendet“ werden dürfen. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, wo ist das Risikokapital am Besten aufgehoben bzw. am Effizientesten eingesetzt. Zur Lösung dieser Probleme messen die Banken dem Treasury-Management eine immer größere Bedeutung zu und sehen es mittlerweile sogar als eine eigene Organisationseinheit.[24]

3.2. Definition des Treasury

Der Begriff „Treasury“ kommt aus dem angelsächsischen und bedeutet soviel wie Schatz. In der Betriebswirtschaft hielt das Wort „Treasury“ zunächst in US-amerikanischen Unternehmen Einzug, dort ist der Treasurer, als Finanzchef Mitglied im Board of Directors (grob vergleichbar mit dem Vorstand in deutschen Aktiengesellschaften). In den Banken wurde der Begriff des Treasury weiterentwickelt bzw. weitergefasst als in der Industrie, was durch die nachfolgende Definition unterstrichen wird:

„Treasury ist der Begriff für Aktiv-Passiv-Steuerung, Bilanzstrukturmanagement und Gesamtbankrisikomanagement. Dabei versteht sich das Treasury als eigenständige Organisationseinheit in der Bank und ist zuständig für das Management der Gesamtbankrisikokategorien und verantwortlich für die zentralen Steuerungsprozesse, bei denen die Umsetzung von Steuerungsentscheidungen im wesentlichen über Geld- und Kapitalmarkttransaktionen erfolgt.“[25]

Das Treasury-Konzept ist letztendlich nichts anderes als eine Weiter-entwicklung des Eigenanlagenmanagements. So ist es auch evident, dass das Treasury Management auf den funktionierenden Strukturen des Einlagenmanagements aufgebaut ist, dass bedeutet auch, dass bisherige Organisationen aufrechterhalten werden und lediglich an aktuelle Marktentwicklungen sowie an aufsichtrechtliche Normen angepasst werden. So lässt sich der Unterschied zwischen Einlagenmanagement und Treasury-Management darauf reduzieren, dass vom Einlagenmanagement nur eine Zinsrisikosteuerung betrieben wurde. Im Treasury-Management sind die Aufgaben um die Steuerung der Gesamtbankrisikopositionen erweitert worden.

Im Rahmen der Gesamtbankorganisation werden dem Treasury für die dort zusammenlaufenden Informationen Aggregations- und Koordinations-Funktionen zugewiesen, wodurch die enge Verbindung aller Teilfunktionen dokumentiert wird. Als Basis für die Erfüllung der genannten Funktionen dient das duale Steuerungsmodell, was auch schon im Einlagenmanagement die tragende Säule war. Für das Gesamtbankrisiko sind außerdem noch die Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten und alle Nebenbedingungen (Buchung, Bilanzierung, Meldewesen, GuV-Ausweis usw.) zu beachten. Ein solch globaler Ansatz ermöglicht eine genauere Justierung der Steuerungsprozesse in der Bank und liefert zu dem eine sichere Basis für Entscheidungen. Mit anderen Worten gesprochen heißt das, dass bislang nicht berücksichtigte Geschäftsfelder, wie beispielsweise die Produktneuentwicklung, in den Prozess des Treasury-Managements aufgenommen werden. Weiterhin gibt das Treasury für die dezentralen Marktbereiche, als Teil der zentralen Struktursteuerung, die Einstandszinssätze, Limite (volumenabhängige) und Richtkonditionen vor.

Nicht unerwähnt sollte die Tatsache bleiben, dass die Einführung eines Treasury-Managements mit zusätzlichen Investitionen in Personal und Sachanlagen verbunden ist und somit gewisse Vorraussetzung hinsichtlich Größe und Infrastruktur eines Kreditinstitutes gegeben sein müssen.[26]

3.3. Einordnung des Treasury in die Gesamtbankorganisation

Das Treasury-Management ist als eigenes Geschäftsfeld in die Gesamtbankorganisation einzugliedern (vgl. Abbildung 8). Um den effizienten Einsatz eines Treasury-Managements zu gewährleisten, ist es notwendig, dass aufbau- und ablauforganisatorische Faktoren erfüllt werden. In diesem Zusammenhang sind eine Überprüfung der relevanten Steuerungsprozesse sowie deren Abgrenzungen nach zentralen und dezentralen Prozessen unabdingbar. Weiterhin ist für die erfolgreiche Umsetzung des Treasury-Managements eine genaue Aufgabenzuordnung der Steuerungsverantwortung für alle Abläufe der Gesamtbankorganisation von Nöten und die Konsistenz dezentraler Vertriebs- und zentraler Struktursteuerung zu gewährleisten. Abschließend sind zudem diverse bankspezifische Restriktionen zu beachten, die je nach Institut unterschiedlich gestaltet sein können[27]

Das Risikomanagement bzw. Treasury ist als integrativer Bestandteil der Gesamtbankstrategie von der Geschäftsleitung zu verantworten. Hierfür stehen der Geschäftsleitung zwei mögliche Führungsformen des Treasury Managements zur Verfügung, entweder der dezentraler oder zentrale Steuerungsansatz.

Bei dezentralen Ansätzen wird die Aufgabe der Risikosteuerung den Fachbereichs-/Produktverantwortlichen übertragen. Dass bedeutet mit andern Worten, die Profit-Center werden neben der Ertragsverantwortung noch zusätzlich mit einer Risikoverantwortung betraut. Dabei sind die operativen Abteilungen verpflichtet bei Geschäftsabschlüssen risikopolitische Faktoren, soweit ihr Teilbereich davon berührt wird, umgehend in ihre Entscheidung einfließen lassen. Es ist jedoch kritisch anzumerken, dass im Regelfall einzelnen Risikobewertungen und -steuerungen in den jeweiligen Geschäftsbereichen eine ungenügende Beachtung der Gesamtbankrisikoposition nach sich zieht. Zudem kann sich beim dezentralen Ansatz die Verdrängung des Risikomanagements durch das Tagesgeschäft negativ bemerkbar machen. Abschließend ist noch die Gefahr des Entstehens von kompensierenden oder kumulierenden Effekten (z.B. beim Zinsänderungsrisiko), ausgelöst durch den dezentralen Steuerungsansatz, zu nennen. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die organisatorische Einbindung des Treasury in einen dezentralen Steuerungsansatz.

[...]


[1] Vgl. Eller, Gruber, Reif: Risikomanagement und Risikocontrolling im modernen Treasury-Management, S.11

[2] Vgl. Eller, Gruber, Reif: Risikomanagement und Risikocontrolling im modernen Treasury-Management, S.11

[3] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 1; S. 296 ff.

[4] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 1; S. 298 ff.

[5] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 1; S. 1 f.

[6] Vgl. Anacker, Ralf: Implementierung eines Treasury zur Gesamtbanksteuerung; S. 30

[7] Vgl. Eller, Gruber, Reif: Risikomanagement und Risikocontrolling im modernen Treasury-Management, S.41

[8] Vgl. Manns Denise, Fähnrich Christian: Bankencontrolling, S. 22 ff.

[9] Vgl. Eller, Gruber, Reif: Risikomanagement und Risikocontrolling im modernen Treasury-Management; S.51 ff.

[10] Vgl. Scharpf, Paul: Handbuch Bankbilanz

[11] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 22 f.

[12] Vgl. Anacker, Ralf: Vorlesungsskript; 4. Vorlesung

[13] Vgl. Seethaler Peter, Steitz Markus: Praxishandbuch Treasury-Management; S.419

[14] Vgl. http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/marisk/20051220.htm

[15] Vgl. http://www.bafin.de/marisk/060817_rs.pdf

[16] Vgl. Büschgen, Hans E.: Internationales Finanzmanagement; S. 283

[17] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 4

[18] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 4

[19] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 4 f.

[20] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 5 f.

[21] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 6

[22] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 7

[23] Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Band 2; S. 7

[24] Vgl. Stähler, Christoph; Mayer, Nobert: Aufbau und Zielsetzung im Treasury; Folie 3

[25] Nagel, Stefanie; Wiebelhaus Jost: Treasury-Konzept für Mitgliedsbanken, S. 3

[26] Vgl. Nagel, Stefanie; Wiebelhaus Jost: Treasury-Konzept für Mitgliedsbanken, S. 2 f.

[27] Vgl. Nagel, Stefanie; Wiebelhaus Jost: Treasury-Konzept für Mitgliedsbanken, S. 3

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836606738
DOI
10.3239/9783836606738
Dateigröße
1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen – Betriebswirtschaft, Finanzierungs- und Investitionscontrolling
Erscheinungsdatum
2007 (November)
Note
1,0
Schlagworte
zinsbuchsteuerung risikosteuerung asset-liability management anlagestrategien treasury-konzepte
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Titel: Konzeptionsentwicklung im Treasury-Management für Banken
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