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Finanzinnovationen und deren Möglichkeit zur Geldwäscherei

Eine aktuelle Betrachtung des Phänomens der Geldwäscherei

©2007 Diplomarbeit 116 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Durch die zunehmende globale Liberalisierung auf den Finanzmärkten ist es für kriminelle Organisationen einfacher geworden, ihr illegal erworbenes Vermögen als legal erworbenes Vermögen auszuweisen. Finanzinnovationen bieten kriminellen Organisationen eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihr illegal erworbenes Vermögen, das so genannte Schwarzgeld, durch verschiedene Instrumente am Kapitalmarkt rein zu waschen. Sie bieten ihnen trotz zahlreicher börsenaufsichtsrechtlicher Bestimmungen Anonymität, Liquidität, ausreichende Komplexität der Transaktionsmechanismen und der Produkte Die intensive Konkurrenz unter den Marktteilnehmern führt des Weiteren zu niedrigen Kosten, ein breites Spektrum an Risikoprofilen und zu einer verringerten Vorsicht, sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite.
„For fear of scaring of investors, there is thus no incentive for traders on the market to ask too many questions. This lack of rigorous government control makes the derivatives market even more attractive from the perspective of a money launderer”.
Da sich aber trotz der Liberalisierung, die nationalen und internationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei immer drastischer verschärfen, müssen kriminelle Organisationen auf dem Laufenden bleiben und ihre Techniken auch weiter verfeinern, um im gewohnten Maße ihre Gelder rein zu waschen. Denn wird der illegale Hintergrund von Eigentum entdeckt, droht die Justiz dieses Vermögen zu beschlagnahmen und auf die Spur des illegal erworbenen Eigentums zu kommen und somit auf die Spur der Verbrecher .
Reichte es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, gestohlenes Geld auf ein Bankkonto einzuzahlen, um so „sauberes“ Geld zu erhalten, so müssen sich Verbrecher im 21. Jahrhundert schon andere Methoden einfallen lassen, um ihr Geld als legal erworbenes Eigentum auszuweisen. So ist es auch zu verstehen, dass die Geldwäscherei einem Innovationsprozess mit der Verdrängung traditioneller Methoden unterliegt, wie ihn schon Joseph Schumpeter als typisch für Marktgesellschaften beschrieb. Die Methoden der Geldwäscher passen sich auf die Innovationen auf dem Finanzmarkt an. Will man heutzutage illegal erworbenes Geld in den Wirtschaftskreislauf bringen, braucht man umfangreiche Finanzmarkt- und Buchhaltungskenntnisse sowie kriminelle Intelligenz, um sich den Finanzinnovationen wie Optionen, Futures und Swaps bedienen zu können.
Ziel dieser Arbeit soll es nun sein diese […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Geldwäscherei
1.2 Organisierte Kriminalität
1.3 Volumen der Geldwäscherei
1.3.1 Direkte Methode
1.3.2 Indirekte Methode
1.3.3 Aktuelle Zahlen

2 Aspekte der Geldwäscherei
2.1 Notwendigkeit
2.2 Begünstigungsfaktoren der Geldwäscherei
2.2.1 Internationaler Faktor
2.2.2 Geheimnisschutzfaktor (Offshore-Faktor)
2.2.3 Faktor der Hüllenfunktion juristischer Personen
2.2.4 Unterteilungs- und Kettenfaktor (Layeringsfaktor)
2.2.5 Faktor des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
2.3 Auswirkungen von Geldwäscherei und OK
2.3.1 Ökonomische Auswirkungen
2.3.2 Auswirkungen auf den Finanzmarkt
2.3.3 Gesellschaftliche Auswirkungen
2.4 Akteure der Geldwäscherei
2.4.1 Geldwäscher
2.4.2 Untergrundbanken
2.4.3 Offshore–Zentren
2.5 Betroffene Branchen
2.5.1 Banken
2.5.2 Finanzinstitute
2.5.3 Nichtbanken

3 Phasen der Geldwäscherei
3.1 Placement / Platzierung (Einschleusung)
3.1.1 Unmittelbare Einbringung / Primary deposit
3.1.2 Mittelbare Einbringung / Secondary deposit
3.2 Verschleierung / Layering
3.2.1 Elektronische Überweisungssysteme
3.2.2 Back-to-Back-Kredite
3.2.3 Kapitalmärkte
3.3 Integration / Rückführung

4 Finanzinnovationen
4.1 Einteilung von Derivaten
4.1.1 Underlying
4.1.2 Erfüllungspflicht
4.1.3 Handelsform
4.2 Optionen
4.2.1 Grundpositionen im Optionsgeschäft
4.2.2 Gewinn und Verlustzonen im Optionsgeschäft
4.3 Futures
4.3.1 Rechte und Pflichten im Futuregeschäft
4.3.2 Gewinn- und Verlustzonen im Futuregeschäft
4.4 Swaps
4.4.1 Motive für Swaps
4.4.2 Risiken von Swaps
4.5 Motive für den Derivathandel
4.5.1 Sicherungsinstrument (Hedging)
4.5.2 Spekulationsinstrument (Trading)
4.5.3 Arbitrage

5 Finanzinnovationen als Instrumente der Geldwäscherei
5.1 Geldwäscherei mit Derivaten
5.2 Geldwäscherei an Börsen
5.3 Geldwäscherei und Hedge Fonds

6 Bekämpfung der Geldwäscherei
6.1 Interessenskonflikte der Geldwäscherei
6.2 Internationale und Initiativen zur Geldwäschebekämpfung
6.2.1 Baseler Bankenausschuss
6.2.2 Wiener Drogenkonvention
6.2.3 Übereinkommen des Europarates
6.2.4 Financial Action Task Force
6.2.5 EU–Geldwäscherichtlinie
6.3 Mögliche Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung
6.3.1 Transparenz der Kapitalbewegungen
6.3.2 Sanktionen gegen Offshore-Zentren
6.3.3 Gerichtliche, polizeiliche und administrative Zusammenarbeit
6.3.4 Bankaufsichtliche Vorschriften

7 Resümee

Literaturverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Entwicklung des OTC – Marktes weltweit

Abbildung 2 Rechte und Pflichten im Optionsgeschäft

Abbildung 3: Long Call Gewinn – Verlust – Diagramm

Abbildung 4: Short Call Gewinn – Verlust – Diagramm

Abbildung 5: Long Put Gewinn – Verlust – Diagramm

Abbildung 6: Short Put Gewinn – Verlust – Diagramm

Abbildung 7: Gewinn- und Verlustzonen bei Futuregeschäften

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Durch die zunehmende globale Liberalisierung auf den Finanzmärkten ist es für kriminelle Organisationen einfacher geworden, ihr illegal erworbenes Vermögen als legal erworbenes Vermögen auszuweisen. Finanzinnovationen bieten kriminellen Organisationen eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihr illegal erworbenes Vermögen, das so genannte Schwarzgeld, durch verschiedene Instrumente am Kapitalmarkt rein zu waschen. Sie bieten ihnen trotz zahlreicher börsenaufsichtsrechtlicher Bestimmungen Anonymität, Liquidität, ausreichende Komplexität der Transaktionsmechanismen und der Produkte Die intensive Konkurrenz unter den Marktteilnehmern führt des Weiteren zu niedrigen Kosten, ein breites Spektrum an Risikoprofilen und zu einer verringerten Vorsicht, sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite.

„For fear of scaring of investors, there is thus no incentive for traders on the market to ask too many questions. This lack of rigorous government control makes the derivatives market even more attractive from the perspective of a money launderer.”[1]

Da sich aber trotz der Liberalisierung, die nationalen und internationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei immer drastischer verschärfen, müssen kriminelle Organisationen auf dem Laufenden bleiben und ihre Techniken auch weiter verfeinern, um im gewohnten Maße ihre Gelder rein zu waschen. Denn wird der illegale Hintergrund von Eigentum entdeckt, droht die Justiz dieses Vermögen zu beschlagnahmen und auf die Spur des illegal erworbenen Eigentums zu kommen und somit auf die Spur der Verbrecher[2].

Reichte es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, gestohlenes Geld auf ein Bankkonto einzuzahlen, um so „sauberes“ Geld zu erhalten, so müssen sich Verbrecher im 21. Jahrhundert schon andere Methoden einfallen lassen, um ihr Geld als legal erworbenes Eigentum auszuweisen. So ist es auch zu verstehen, dass die Geldwäscherei einem Innovationsprozess mit der Verdrängung traditioneller Methoden unterliegt, wie ihn schon Joseph Schumpeter als typisch für Marktgesellschaften beschrieb. Die Methoden der Geldwäscher passen sich auf die Innovationen auf dem Finanzmarkt an.[3] Will man heutzutage illegal erworbenes Geld in den Wirtschaftskreislauf bringen, braucht man umfangreiche Finanzmarkt- und Buchhaltungskenntnisse sowie kriminelle Intelligenz, um sich den Finanzinnovationen wie Optionen, Futures und Swaps bedienen zu können.[4]

Ziel dieser Arbeit soll es nun sein diese Finanzinnovationen vorzustellen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Geldwäscherei, die sich kriminelle Organisationen bedienen, aufzuzeigen.

1.1 Geldwäscherei

In der Literatur sind viele Definitionen des Begriffs „Geldwäscherei“[5] zu finden. Der historische Ursprung geht laut Bresler auf die USA zurück.[6] Dort investierten kriminelle Organisationen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ihr Geld vorwiegend in bargeldorientierte Branchen wie z.B. „Laundromats“ (Waschsalons)[7]. So entstand der englische Begriff „moneyl laundering“. Laut dem Oxford English Dictionary kam der Begriff „money laundering“ das erste Mal im Watergate Skandal in den Jahren 1972 und 1973 vor, der letztendlich zum Rückritt des damaligen amerikanischen Präsidenten Richard Nixon führte.[8] Der italienische Begriff für Geldwäscherei betont eher den Aspekt der Wiederverwendung und lautet „riciclaggio“ oder „riciclaggio del denaro sporco“.[9]

Ganz allgemein versteht man unter Geldwäscherei einen Prozess, der die Existenz eines rechtswidrig erworbenen Vermögens verschleiert, um so dieses Vermögen als legales Einkommen erscheinen zu lassen. Geldwäscherei ist also die Rückführung illegal erworbener Vermögensgegenstände in den legalen Wirtschaftskreislauf.[10]

Eine weitere allgemeine Definition stammt von Billy Steel der Geldwäscherei als, „illegal, or dirty, money is put through a cycle of transactions, or washed, so that it comes out the other end as legal, or clean, money. In other words, the source of illegally obtained funds is obscured through a succession of transfers and deals in order that those same funds can eventually be made to appear as legitimate income“[11] definiert.

Eine etwas umfangreichere Begriffsbestimmung stammt von Alexander Wöß. „Unter Geldwäscherei versteht man jeden rechtlichen oder tatsächlichen Vorgang, der dazu dient, die Existenz und/oder die Spuren der unrechtmäßigen Herkunft von Erlösen aus Straftaten zu verschleiern, um so die unerlaubt erlangten Vermögenswerte (in der Regel Geld) ohne nennenswerte Verluste als scheinbar legales Vermögen in den normalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf (wieder)einzuführen“.[12]

Eine Definition der Geldwäscherei besteht somit aus zwei Grundelementen.

- Zuerst der Gegenstand oder Tatobjekt der Geldwäscherei: Das sind jene Vermögenswerte, die direkt aus der Vortat entstehen oder zur Begehung derselben dienen sollen.
- Und zweitens, die Tathandlung der Geldwäscherei: Das sind jene Aktivitäten, die zu einer Verheimlichung des Vorhandenseins der Vermögenswerte führen. Also jener Umstand, dass das Geld gewaschen werden muss, um die Spuren (paper trails) der Vortat zu verwischen.[13]

Im strafrechtlichen Sinn wird der Tatbestand der Geldwäscherei in einzeln isolierten wirtschaftlichen Teilhandlungen betrachtet. Dies hat insofern Relevanz, da der Geldwäschereiprozess über mehrere langfristige Phasen verlaufen kann und jede eigene Handlung für sich einen strafrechtlichen Verstoß darstellen muss, um jeden Akteur strafrechtlich zu verfolgen. Selbst Handlungen, die keinen Bezug zur Geldwäscherei leisten, können strafrechtlich verfolgt werden, z.B. der Besitz schmutziger Vermögensgüter.[14]

In Österreich ist sowohl die Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt.[15] Es gibt jedoch kein eigenes Geldwäschereigesetz wie z.B. in Deutschland. Die Meldepflichten werden in den verschiedenen Gesetzten geregelt wie z.B. dem Bankwesengesetz, der Gewerbeordnung, dem Glücksspielgesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, der Rechtsanwaltsordnung, dem Börsengesetz, dem Wertpapieraufsichtsgesetz oder dem Zollrechtsgesetz. Die Terrorismusfinanzierung ist in Österreich durch § 278d StGB, die Geldwäscherei durch § 165 StGB unter Strafe gestellt. So macht sich jemand nach § 165 StGB der Geldwäscherei strafbar, wenn er „Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, (…) herrühren, verbirgt oder ihre Herkunft verschleiert“[16].

Daraus ergibt sich, dass der Vermögensbestandteil aus einer – durch das Gesetz bestimmten – Vortat kommen muss. Doch nicht jede Straftat stellt eine Vortat zur Geldwäscherei dar. Straftaten, die darunter fallen, sind solche mit vorsätzlicher Handlung, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zusätzlich sind einzelne Vergehen wie Urkundenfälschung, Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, falsche Zeugenaussage, Bestechung, Schmuggel, Fälschung oder Unterdrückung eines Beweisstückes oder Hinterziehung von Eingangs- bzw. Ausgangsabgaben als Vortaten anzusehen.[17] Eine Besonderheit der österreichischen Geldwäschereiregeln ist es, dass das „Waschen“ von Einkünften aus eigenen Straftaten („self-laundering“) nicht unter Strafe steht. Geldwäscher und Straftäter der Vortat müssen unterschiedliche Personen sein.[18]

1.2 Organisierte Kriminalität

Zwischen Geldwäscherei und organisierter Kriminalität herrscht meist ein enger Zusammenhang.[19] Das hohe illegale Vermögen wird von den Kriminellen sehr selten alleine erwirtschaftet. Die stark organisierten Vereinigungen sind am häufigsten die Täter. In diesem Zusammenhang spricht man von „Organisierter Kriminalität“ und deshalb ist es für das Verständnis wichtig, diesen Begriff etwas genauer zu betrachten.

Eine klare eindeutige wissenschaftliche Definition von Organisierter Kriminalität (künftig mit OK abgekürzt) gibt es noch nicht.[20] Dem Phänomen wurde in Österreich bis in die achtziger Jahre des letzen Jahrhunderts noch wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es wurde als ein Phänomen gesehen, welches sich in den Vereinigten Staaten, Italien und anderen von Drogen-, Waffen- und Menschenhandel betroffenen Staaten ausbreitete.[21] In den letzten Jahrzehnten breitet sie sich jedoch auch in anderen Staaten stark aus.

OK wird als arbeitsteiliges, bewusst und gewollt, auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrer Personen zur Begehung strafbarer Handlungen mit dem Ziel der Gewinnerzielung verstanden.[22] Mit dem Sicherheitspolizeigesetz 1991[23] schien der Begriff erstmals in Österreich auf und grenzte damit die OK von dem Begriff der Bande, wie er in § 278 StGB definiert wird, durch die Mindestanzahl der sich verschwörenden Personen sowie der schweren Delikte ab.[24] 1993 wurde der Begriff mit der Strafgesetznovelle präzisiert. Gemäß BGBl. Nr. 527/1993 STO192: § 278a. wird die OK folgend definiert:

- Wer eine Organisation gründet, deren Zweck oder Tätigkeit, wenn auch nicht ausschließlich, auf die fortesetzte Begehung im § 278 Abs. 1 genannter oder nach § 12 des Suchtgiftgesetzes 1951 strafbare Handlungen gerichtet ist, oder sich an einer solchen Organisation als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 2 gilt entsprechend.

- Wer wissentlich Bestandteile des Vermögens einer kriminellen Organisation in deren Auftrag oder Interesse an sich bringt, verwahrt, anlegt, verwaltet, umwandelt, verwertet oder einem Dritten überträgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer die Tat in bezug auf einen 500.000 S übersteigenden Wert begeht, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 165a gilt entsprechend. Gemäß BGBl. Nr. 527/1993 STO192: § 278a.

In der Resolution A/49/748 der Vereinten Nationen (UN) wird die OK durch folgend Charakteristika beschrieben: Beziehungen und Verbindungen zur Kontrolle, Kodex der Stille und Einschüchterungsmaßnahmen, Expansionspotential und internationale Zusammenarbeit, Gewalt, Einschüchterung, Korruption und Geldwäscherei.[25]

Auch die Europäische Union (EU) ist auf das Problem der OK aufmerksam geworden und versuchte mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der 1997 vom Rat beschlossen wurde, entgegenzuwirken. Dabei wird die OK als hauptsächlich gewinnorientiert arbeitende Organisation, die mit modernen Kommunikations- und Transaktionswegen arbeitet, verstanden.[26]

Mit dem Mangel einer allgemein anerkannten Definition steigt jedoch die Gefahr, dass der Begriff je nach Notwendigkeit und Interessenslage verwendet und interpretiert wird, und so unter dem Schlagwort OK weit reichende Eingriffe in Freiheitsrechte gestattet werden können.[27]

Um auf die Spuren der Geldwäscher zu kommen, sollte man sich gerade deshalb mit der Organisierten Kriminalität beschäftigen, da jene riesigen Geldmengen, die die Notwendigkeit der Geldwäscherei erforderlich machen, nur durch eine strukturierte Kriminalität erzielt werden können.[28] Man merke auch, dass die Verbrecher durch die Beschlagnahmung ihres Vermögens stärker geschwächt wurden, als durch die Verhaftung ihrer Bosse. Stand bis in die späten achtziger Jahre, bei der Drogenbekämpfung, noch die Verfolgung der Mafiabosse an erster Stelle, so änderte sich dies bald und das Vermögen der Verbrecher kam in den Mittelpunkt des Interesses zur Bekämpfung der OK.

1.3 Volumen der Geldwäscherei

Da die Geldwäscherei die einzige Straftat ist, deren eigentlicher Zweck die Geheimhaltung ist, kann man das Volumen nur schätzen. Dies kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen.[29]

1.3.1 Direkte Methode

Die direkte Methode versucht aufgrund von Zahlungsströmen zwischen den internationalen Banken das Volumen der illegalen Geldern abzulesen. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Offshore–Zentren[30] berücksichtigt werden müssen.[31] Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Unterscheidungsmöglichkeit legaler und illegaler Gelder. Der transnationale Bargeldverkehr wird nicht nur für Geldwäscherei genutzt, sondern auch für legale Transaktionen wie Ausgaben von inländischen Touristen im Ausland, Transferzahlungen inländischer Gastarbeiter in ihre Heimat oder steuerlich motivierte Kapitalflucht.[32]

1.3.2 Indirekte Methode

Als indirekte Methode wird die Schätzung anhand von Umsätzen und Gewinnen aus Vortaten beschrieben. Aus Vereinfachungsgründen, wegen der Unzahl an verschiedenen Vortaten, konzentriert man sich auf das Grundlagengeschäft der Geldwäscherei, der internationale Drogenhandel, welcher laut Robinson weltweit der drittgrößte Sektor nach der Währungs- und Energiewirtschaft ist.[33] Zur Umsatzschätzung dienen die Drogenproduktion, der Konsum und die Beschlagnahmequote.[34] Eine der gebräuchlichsten Schätzmethoden ist die „10-Prozent-Regel“ der Financial Action Task Force (FATF)[35]. Diese Regel nimmt an, dass die Ermittlungsbehörden rund zehn Prozent des Drogenhandels abfangen.[36] Diese Berechnung bringt aber auch einige Schwachstellen mit sich. So werden weder andere Quellen illegaler Einnahmen berücksichtigt, noch kann ausreichend auf präzise Schätzdaten wie etwa Durchschnittsmarktpreis, eindeutige Beschlagnahmequoten, Gewinnspannen oder die Quote der tatsächlich gewaschenen Gewinne zurückgegriffen werden.[37]

1.3.3 Aktuelle Zahlen

„There is no verifiable method for determining the size of the illicit economy. Estimated figures in this area of illicit proceeds, however carefully calculated, are only guesses.”[38]

Der Umfang der Geldwäscherei lässt sich durch die hohe Verschwiegenheit nur schwer schätzen. Es können kaum detaillierte Aussagen getroffen werden, da es noch an zuverlässigen Berechnungsmethoden fehlt.[39] Sucht man zuverlässige Zahlen, so stößt man auf unzählige Schätzungen von Ökonomen und Verweise auf andere Studien. Meist sind diese Angaben äußerst lückenhaft. Es kommt vor, dass falsche Zahlen zitiert werden (USD statt DM), Schätzungen über Erlöse mit Schätzungen von Gewinnen gleichgesetzt werden, es kommt zu Verweisen auf andere Autoren, Zeitungsberichten oder dergleichen, die sich wiederum auf bereits genannte Schätzungen bzw. Studien beziehen und ähnliches. So kommt es, dass zwar viele Zahlen über den Umfang der Geldwäscherei in der Literatur kursieren, aber nur wenige davon glaubwürdig sind.[40]

Laut Wolfgang Hetzer ist die Geldwäscherei eine Wachstumsbranche die weltweit einen Umsatz von bis zu 1.500 Mrd. USD aufweist. Er geht davon aus, dass fünf Prozent des globalen Sozialproduktes durch illegale Machenschaften entstehen.[41] Der Internationale Währungsfonds geht bei seiner Schätzung aus dem Jahr 1999 wiederum einem Volumen von 600 bis 1.500 Mrd. USD pro Jahr aus, das wiederum einen Prozentsatz von 2 bis 5 Prozent entsprechen würde.[42] Die Financial Action Task Force (FATF) der OECD vermeldet hingegen keine zusammenfassenden Daten sondern assoziative Größenordnungen von Geldwäscherei in einigen Ländern.[43] In einer Studie über Thailand aus den Jahren 1993 bis 1995 wird gezeigt das in sechs illegalen Tätigkeitsbereichen (Illegales Glücksspiel, Menschenhandel, Drogenhandel, Prostitution, Waffenschmuggel, Treibstoffschmuggel) ein illegaler Profit von 5,74 Mrd. bis 9,17 Mrd. € jährlich erzielt wurde. Dies entspricht ca. 8 bis 13 % des Bruttoinlandproduktes.[44]

2 Aspekte der Geldwäscherei

In diesem Kapitel soll zuerst auf die Notwendigkeit der Geldwäscherei für die OK eingegangen werden. Danach wird auf die Faktoren eingegangen, die die Geldwäscherei begünstigen, um dann auf die Schäden, die durch die Geldwäscherei verursacht werden, einzugehen. Zum Schluss des Kapitels werden noch die verschiedenen Akteure der Geldwäscherei betrachtet und die Branchen, die von Geldwäscherei betroffen sind, durchleuchtet.

2.1 Notwendigkeit

„The major traffickers may not touch the drugs. But there’s one thing they touch – the money.”[45]

Schmutziges Geld kann nicht als Zahlungsmittel benutzt werden, weil es die Spur zu einem illegalen oder kriminellen Geschäft weisen würde und den Besitzer so hinter Gitter bringen würde. Geld muss also erst „gewaschen“ werden, damit es seine formelle Funktion erfüllen kann. Da Bargeld keine Spuren auf Informationsträgern hinterlässt, wird auf Schwarzmärkten und bei Drogendeals vorwiegend mit „Cash“ bezahlt. Bei kleinen Vermögensdelikten geht dies noch relativ einfach mit Verstecken und Abwarten.[46] Doch das Bargeld, das durch Verbrechen wie Rauschgifthandel, Schutzgeldern oder aus der Ausnutzung von Prostitution und Glücksspiel „erwirtschaftet“ wird, lässt sich nicht mehr so leicht in den Wirtschaftskreislauf einschleusen.[47] Das Geld, das aus dem Drogenhandel stammt, wird von den Kriminellen meist gar nicht mehr gezählt sondern nur noch gewogen. Bedenkt man nun, dass der weltweite Drogenumsatz zwischen 500 bis 1.000 Mrd. USD geschätzt wird und weiters, dass 1 Mio. USD in 5 Dollarscheinen ein Gewicht von ca. 220 kg haben, werden die Dimensionen des Verbrechens deutlich.[48] Hier entsteht das Problem der Kriminellen. Diese enormen Gewinne müssen „verarbeitet“ werden, ohne eine Spur, eine so genannte „paper trail“ (Papierspur), zu hinterlassen. Der paper trail erlaubt nämlich Rückschlüsse auf die Verbrechensart sowie auf den Täterkreis und dessen Auftragsgeber.[49]

2.2 Begünstigungsfaktoren der Geldwäscherei

Ähnlich den wirtschaftlichen Standortfaktoren in der legalen Wirtschaft, gibt es laut Ackermann Faktoren, die die Geldwäscherei in einem Land begünstigen. Ein Ansatzpunkt zur Bekämpfung der Geldwäscherei wäre es, diese Faktoren verstärkt zu regulieren und zu kontrollieren.

2.2.1 Internationaler Faktor

Um die illegalen Vermögenswerte gegenüber den Ermittlungsbehörden zu vertuschen, transferieren Geldwäscher die Mittel oft über viele verschiedene Länder. Der Vorteil, den die Geldwäscher daraus erzielen, liegt darin, dass die Zuständigkeit der nationalen Untersuchungsbehörden an der jeweiligen Staatsgrenze endet. Weiters werden als Zielländer jene Staaten ausgesucht, die eine lückenhafte Finanzmarktaufsicht und schwache Gesetzte zur Geldwäschereibekämpfung haben.[50]

2.2.2 Geheimnisschutzfaktor (Offshore-Faktor)

Geldwäscher suchen sich jene Finanzplätze, an denen es keine Identifikations- und Meldepflichten gibt. Hervorragende Vorraussetzungen bieten hierzu die Offshore–Länder[51]. Sie bieten freie Devisenverkehr, geringe Buchführungspflichten, einen strengen Geheimnisschutz und die Verweigerung internationaler Rechtshilfe.[52]

2.2.3 Faktor der Hüllenfunktion juristischer Personen

Juristische Personen (meist Kapitalgesellschaften) dienen den Geldwäschern oft als Strohmänner. Eine wichtige Rolle hierfür spielen Gründungskosten, rechtliche oder behördliche Gründungshürden, Kontrollmechanismen sowie die Ausprägung der Publikations- und Buchhaltungspflichten.[53]

2.2.4 Unterteilungs- und Kettenfaktor (Layeringsfaktor)

Um keinen Verdacht zu wecken, versuchen Geldwäscher, illegales Geld örtlich, personell und zeitlich verteilt zu waschen. Örtlich, indem sie verschiedene Banken am gleichen Tag besuchen, zeitlich, indem sie Pausen einlegen, und personell, indem sie mehrere Personen und Gesellschaften einsetzen. Haben die Behörden keinen vollständigen Überblick über alle Geldwäschereiaktivitäten, so können Geldwäscher straflos davonkommen, obwohl der eine oder andere Fall auffliegt.[54]

2.2.5 Faktor des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Wie bereits erwähnt fällt das illegale Vermögen meist in Bargeld an. Werden in einem nationalen ökonomischen System wenige Geschäfte mit Bargeld abgewickelt, fallen diese Bargeldgeschäfte den Behörden eher auf. Die Geldwäscher werden sich eher jene Wirtschaftssysteme suchen, in denen der Barkgeldverkehr hoch ist, um das Risiko, entdeckt zu werden, zu verringern.[55]

2.3 Auswirkungen von Geldwäscherei und OK

Betrachtet man die Auswirkungen und die Schäden, die durch Geldwäscherei entstehen, so sind viele Bereiche betroffen. Die G8 Länder[56] stellen in ihrem Kommuniqué vom 21. Juli 2000 fest: „Die Finanzkriminalität einschließlich Geldwäsche stellt eine ernste Bedrohung für unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften dar.“[57] Die ersten Effekte, die auftreten, wirken sich auf den volkswirtschaftlichen Sektor aus. Dabei werden z.B. der Konsum, das Wachstum und die relativen Preise beeinflusst. Ein weiterer Bereich, der von der Geldwäscherei betroffen ist, ist der Finanzsektor. Des Weiteren treten noch Auswirkungen auf den sozialen und politischen Bereich auf und nicht zu vergessen die Schäden, die durch die direkten Straftaten entstehen.[58]

2.3.1 Ökonomische Auswirkungen

Geldwäscherei hat Auswirkung auf ökonomische Größen. Werden Kapitalflüsse durch Geldwäschereiaktivitäten in eine Richtung beeinflusst, können diese Aktivitäten ökonomische Größen wie Preise und Konsum beeinflussen, die nicht den tatsächlichen Entwicklungen des Marktes entsprechen.[59] Da die Geldwäscher ihre illegalen Gelder höchstwahrscheinlich anders investieren werden, als die Opfer des Verbrechens es vorgehabt hätten, wird der öffentliche Konsum beeinflusst. So werden jene Branchen, in denen Geldwäscher investieren (Luxusartikel wie z.B. Gold, Diamanten, Kunst…), davon profitieren und wachsen, wohingegen jene Branchen, in denen die Opfer investiert hätten, eher darunter leiden werden.[60] Es können auch Reichtumsverluste auftreten, wenn Güter, durch die Erpressung von Schutzgeldern, teurer werden.[61]

Geldwäscherei hat auch Auswirkungen auf den Wettbewerb. Kriminelle Organisationen gründen oft Frontgesellschaften[62], um so ihre illegalen Gewinne zu investieren. Diese Frontgesellschaften arbeiten oft nicht nach betriebswirtschaftlichen Zielen, wie Umsatzsteigerung und Gewinnmaximierung, da sie über große finanzielle Polster verfügen, die aus den illegalen Quellen permanent nachgefüllt werden. Daher sind diese Frontgesellschafen in der Lage, ihre Leistungen günstiger als ihre Mitbewerber anzubieten.[63] Daraus entsteht die Gefahr, dass legal arbeitende Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. So kann es am Markt zu Wettbewerbsverzehrungen und Marktversagen bis hin zu einer monopolistischen Marktposition kommen, in der die Betriebe der OK die Preise nach belieben setzen können.[64]

Ein weiteres Problem das in diesem Zusammenhang auftritt, sind die Steuerausfälle, die der Volkswirtschaft eines Landes entgehen, denn Geldwäscher wenden meist auch Methoden an, die nicht nur der Geldwäscherei dienen, sondern auch der Steuerhinterziehung.[65] Meist versuchen Geldwäscher und die OK Steuern durch Über- oder Unterfakturierung[66] nicht zu entrichten. Diese fehlen dem Staat dann als Einnahmequellen für Investitionsvorhaben.[67] Hinzu kommt noch die Tatsache, dass zusätzliche Kosten durch die OK entstehen wie z.B. der Schutz der Bevölkerung, Kosten in der Strafverfolgung oder im Gesundheitswesen, für die der Staat aufkommen muss. Dies führt wiederum dazu, dass die Steuern für die Bevölkerung steigen.[68]

2.3.2 Auswirkungen auf den Finanzmarkt

Geldwäscherei kann auch Auswirkungen auf Investitionen und Zinsen haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass Geldwäscher nicht wie andere Wirtschaftsteilnehmer ihre Gelder nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (d.h. den größten Ertrag mit dem geringsten Risiko und dem geringsten Mitteleinsatz zu erreichen) veranlagen, sondern darauf achten, das Entdeckungsrisiko zu minimieren.[69] Dies bedeutet, dass volkswirtschaftliche Fundamentaldaten wie Steuer- oder Zinssätze sowie Standortfaktoren und die Wirtschaftspolitik eines Landes eine nicht so starke Beachtung findet wie die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Dadurch wird nicht eine gute Wirtschaftspolitik honoriert, sondern Geldwäscher investieren nach der Härte und Umsetzung der Geldwäschereirichtlinien und unabhängig von der Wirtschaftslage des jeweiligen Landes.[70] Dies führt dazu, dass Länder mit hohen Inflationsraten und Handels- sowie Zahlungsbilanzdefiziten sich nicht genötigt fühlen, ihre Wirtschaftspolitik zu ändern.[71]

Die Geldwäscherei wirkt sich auch auf die Marktpreise aus. Um die Spuren der illegalen Gelder zu verwischen, sind Geldwäscher gezwungen diese Gelder zu investieren. Dabei sind sie auch bereit, Investitionen über den Marktpreis zu tätigen. Dies kann zu einer Verzerrung der Markpreise führen und machen Marktpreisentwicklungen schwierig antizipier- und prognostizierbar.[72] Werner verweist hier auf den Kunst- und Immobilienmarkt, bei denen ein Zusammenhang zwischen dem Wachstum der OK und dem Preisanstieg in der Branche besteht.[73] Geldwäscher könnten auch soweit gehen, ihre schmutzigen Gelder über Finanzinstitute als Kredite zu verleihen. Sind die Effekte groß genug, könnten sogar Kreditzinsen sinken.[74]

Da eine unausgeglichene Zahlungsbilanz Auswirkungen auf die geld- und wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozesse der Notenbanken und Regierungen hat, ist eine Beeinflussung der Zahlungsbilanz durch Geldwäschereiaktivitäten problematisch.[75] Ansatzpunkte für eine Beeinflussung der Zahlungsbilanz, z.B. durch fingierte Handelsgeschäfte oder falsch fakturierte Rechnungen, liefern die Untersuchungen von Couvrat/Pless. Ausgehend von der Annahme, dass sich der Saldo der Zahlungsbilanzen aller Staaten der Welt theoretisch Null ergeben müsste, stellten sie einen Fehlbetrag von 1 Billion USD in einem Zeitraum von 20 Jahren fest. Dieses „schwarze Loch“ stammte aus Geldern wie Geldwäscherei, Kapital- oder Steuerflucht.[76]

Geldwäscher beeinflussen den Kapitalmarktzins, wenn Geldwäscherei über die Börsen durchgeführt wird. Bei gewissen Anlagestrategien (z.B. Spekulationen mit Staatsanleihen, Wechselkurse) kann dies zur Verarmung von Nationen führen. Die italienische Mafia hat das in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorgemacht. Man spekulierte gezielt mit italienischen Staatsanleihen, um so den Kapitalmarkzins zu beeinflussen. Die Geldwäscher kauften Staatsanleihen, so stieg der Kapitalmarktzins in die Höhe. Die höheren Zinsen brachten der Mafia legale Gewinne und der Staat verschuldete sich weiter, denn er musste höhere Zinsen anbieten, um das Haushaltsdefizit per Kreditaufnahme zu decken.[77]

Werden private Unternehmen oder staatliche Institutionen und Organisationen in Geldwäschereiskandale verwickelt, so können sie einen Reputationsverlust erleiden wie das Beispiel der Bank of New York zeigte. Die Bank of New York wurde 1999 mit Geldwäschereiaktivitäten in Verbindung gebracht. Noch am selben Tag, als das publik wurde, fiel der Börsenkurs um 7 %-Punkte.[78] Werden Finanzskandale bekannt, so schwächt dies das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort des betroffenen Landes. Dies wiederum beeinträchtigt das Investitionsverhalten der in- und ausländischen Investoren.[79] Steht ein Land aufgrund von geringer Kontrolle und Regulation des Finanzplatzes auf der „Schwarzen Liste“[80] der FATF, so kann dies positive und negative Auswirkungen haben. Zuerst werden seriöse Investoren von diesem Land Abstand nehmen, zur gleichen Zeit wird dieses Land jedoch für Geldwäscher attraktiv. Wird das Geld der Geldwäscher direkt investiert, so profitiert die Wirtschaft des Landes davon.[81]

2.3.3 Gesellschaftliche Auswirkungen

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass einzelne Unternehmen in eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur OK geraten. Kriminelle Organisationen werden versuchen, sich bei Unternehmen zu beteiligen, um auf diese dann Einfluss nehmen zu können. Sie werden versuchen, das Unternehmen für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. In einem Staat, der unter solchen Entwicklungen leidet, ist eine radikale Bekämpfung der OK nicht mehr möglich.[82] Schwellenländer wie Russland oder Kolumbien leiden unter der Eindringung der OK in das wirtschaftliche und politische Staatssystem. Daraus resultiert ein Vertrauensverlust der Bürger in den Staat. Es entsteht das Gefühl, dass Verbrecher unbestraft bleiben und Verbrechen sich somit lohnen. Dies führt wiederum dazu, dass die Existenz des demokratischen Rechtsstaates in Frage gestellt wird.[83]

Einhergehend mit Geldwäscherei werden korrupte Praktiken eingesetzt, die sich negativ auf politische Institutionen auswirken. Werden öffentliche Ämter korruptiert und bestochen, so hat dies Auswirkung auf die Auftragsvergabe. Die überhöhten Preise, die durch Korruption beeinflusste Auftragsvergaben nach sich ziehen, haben ihrerseits Ausgaben zur Folge, die an anderer Stelle (Arbeitsplätze, Wohnungen, soziale Dienstleistungen) fehlen.[84] Des Weiteren wächst durch Korruption und wirtschaftlicher Macht der politische Einfluss der OK erheblich und unkontrolliert. Wollen nun Unternehmen der legalen Wirtschaft sich auch Aufträge sichern, müssen sie auch auf Mitteln der Korruption und Bestechung zurückgreifen.[85]

Drogenabhängigkeit und Kriminalität – wie bereits erwähnt stammt der größte Teil illegaler Gelder aus dem Drogenhandel (Umsatz weltweit 500 – 1.000 Mrd. USD). Um sich den Drogenkonsum finanzieren zu können, müssen meist Vortaten wie Einbrüche oder Diebstähle verübt werden. Kriminologische Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder Heroinsüchtige durchschnittlich fünf Straftaten pro Tag begeht. Neben dieser Beschaffungskriminalität, verursachen Drogen aber auch psychosoziale und soziale Probleme, die die gesamte Bevölkerung tragen muss. Vor allem sind die Bereiche Gesundheit, öffentliche Sicherheit und Kriminalität betroffen.[86]

2.4 Akteure der Geldwäscherei

In einer kriminelle Organisation können grundsätzlich Personenkreise unterschieden werden, welche eine Vortat begangen haben, und jene Akteure, die sich der Geldwäscherei bedienen. Grundsätzlich können mögliche Geldwäscher Mitglieder der OK sein oder aber auch externe Geldwäscher. Mit der wachsenden Komplexität der Materie Geldwäscherei ist allerdings der Bedarf nach hoch qualifizierten Experten gestiegen, sodass immer häufiger die Hilfe Dritter in Anspruch genommen wird, sofern nicht ein eigenes Kompetenzfeld innerhalb der Organisation geschaffen wird.[87]

2.4.1 Geldwäscher

Laut Ackermann lassen sich diese Akteure grob in drei Gruppen unterteilen:

- Akteure, die selbst Vortaten begangen haben – Jene Mitglieder der Organisierten Kriminalität, welche selbst Vortaten begangen haben und die damit erwirtschafteten Gewinne wieder reinwaschen wollen. Dazu gehört der physische Schmuggel von Bargeld über Ländergrenzen.[88] Dieser „Generalistenansatz“ zeigt sich jedoch rückläufig, da sich die Rahmenbedingungen im Finanzsektor schnell und dynamisch ändern. Deshalb greifen immer mehr kriminelle Organisationen auf eine klare Spartentrennung des operativen Geschäftes und des Finanz- Geldwäschebereichs zurück.[89]
- Akteure, die nach außen vertrauenswürdig auftreten, in Wirklichkeit aber für kriminelle Gruppen arbeiten – Jene Personen sind im legalen Bereich tätig, bauen sich Vertrauen zu Banken und anderen Institutionen auf, arbeiten aber wissentlich und willentlich mit kriminellen Organisationen zusammen. Dazu zählen Geldkuriere, Bankangestellte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte.[90] Diese Personen haben ein stark unterentwickeltes Unrechtsbewusstsein. Sie sehen den Vorgang der Geldwäscherei als „victimless crime“, das keine Opfer hinterlässt.[91]
- Personen, die in Ausübung ihrer gewöhnlichen legalen Dienstleistungstätigkeit zur Geldwäscherei – meist nichts ahnend – missbraucht werden. Dazu zählen Bankangestellte, Rechtsanwälte, Treuhänder, Immobilienmakler, Investmentgesellschaften.[92] Diese Fälle kommen am häufigsten vor. Es sind nur wenige Fälle bekannt, in denen auch der Bankier über die kriminelle Herkunft des Geldes vertraut war.[93]

Bei den ersten beiden Gruppen liegt ein kriminelles Verhalten vor, die dritte Gruppe ist meist fahrlässig beteiligt.[94] Weiters soll noch erwähnt werden, dass sich kein scharfes und eindeutiges Bild von in Geldwäscherei verwickelten Personen zeichnen lässt. Sie kommen in allen sozialen Schichten und Berufsgruppen vor. Oft jedoch finden sie sich in respektablen Positionen bzw. üben angesehene Berufe aus. Diese Personen sind dem so genannten „White-Collar-Crime“ zuzurechnen. Sie kommen meist aus höheren sozioökonomischen Klassen und sehen sich nicht als Kriminelle, sondern nur als Gesetzesbrecher. Durch ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Position können sie die Taten leichter durchführen und die Aufdeckung derselben erschweren. Dies stellt eine neue Herausforderung für das Rechts- und Justizsystem dar.[95]

2.4.2 Untergrundbanken

Untergrundbanken sind meistens Familienunternehmen die als informelle Banken mit einem internationalen flächendeckenden Zweigstellennetzwerk auftreten. Als Untergrundbanken fungieren meist Familien die Unternehmen im In- und Ausland betreiben. Meist sind dies Wechselstuben, Im- und Exportgesellschaften oder Gold- und Schmuckhandel.[96] In Form eines Parallelsystems zum normalen Bankwesen werden dabei Finanzwege, Kredite und Finanz-Know-how zur Verfügung gestellt. Durch dieses System, das auf gegenseitiges Vertrauen basiert, werden Geldmittel ohne Buchungsunterlagen und Belege völlig anonym und ohne paper trail verschoben. Die Buchführung geschieht nur durch periodischen Vergleich der Transfersaldi. Sofern diese übereinstimmen, werden die Unterlagen vernichtet.[97] Ihren geschichtlichen Ursprung haben Untergrundbanken in Asien und je nach ethischem Ursprung heißen sie anders. Andere Namen für Untergrundbanken sind:

- Chop Shop Banking (chinesischer Ursprung),
- Stash House Banking (amerikanischer Ursprung).[98]
- Chiti/Hundi/Havala Banking (indischer Ursprung), „Havala“ ist ein Hindi–Begriff und bedeutet soviel wie „Übermittlung von Geld oder Information mittels einer dritten Person.“[99]

2.4.3 Offshore–Zentren

Eine Sonderstellung am internationalen Finanzmarkt nehmen Banken in Offshore–Zentren ein. Die Geburtsstunde der Offshore–Zentren lag in den 60er Jahren, in denen verschiedene Staaten auf die zunehmenden Kapitalverkehrsrestriktionen und Steuererhöhungen (insbesondere Kapitalertrag-, Vermögen-, Grund-, Erb- und Schenkungssteuern) reagierten. Sie boten Kunden, die nicht am Sitz der Bank ihren Wohnsitz hatten, Finanzdienstleistungen und Steuerbegünstigungen an.[100]

Laut Hoyer und Klos lassen sich folgende Offshore–Zentren unterscheiden:

- „bank havens” – Finanzplätze, an denen es sehr einfach ist, eine Bank oder ein Finanzinstitut zu gründen, und
- „company havens“ – diejenigen Finanzplätze, an denen die Gründung von Scheingesellschaften ohne großen Aufwand möglich ist.[101]
Zu den charakteristischen Eigenschaften von Offshore–Zentren zählen unter anderem Gebiete, die:
- keine oder nur geringe effektive Steuern erheben.
- anderen Steuerbehörden keine oder nur wenige Informationen zur Verfügung stellen bzw. die Rechtshilfe verweigern. Meist fehlen Rechtshilfeverträge völlig oder es bestehen nur solche, die erst mittels eines beschwerlichen Rechtsmittelweges erkennbar sind.
- geringe Buchführungspflichten und Eintragungspflichten aufweisen. Da die Steuern meist als Pauschale eingehoben werden, haben Offshore–Zentren keine Steuerkontrollmechanismen. Die mangelnden Buchführungspflichten und der hohe Geheimnisschutzfaktor erschweren eine Aufsicht durch inländische wie auch durch ausländische Untersuchungsbehörden.
- eine geringe Bankenaufsicht und ein strenges Bankgeheimnis besitzen. Das bedeutet, dass der „paper trail“ durch mangelnde Kundenidentifikation sowie das Fehlen von Auskunftspflichten gegenüber den Behörden unterbrochen wird.
- positive allgemeine Standortfaktoren besitzen. Darunter ist die günstige und einfache Gründung von Gesellschaften zu verstehen. Sowie eine gute allgemeine Infrastruktur, stabile Verhältnisse und freier Devisenverkehr.[102]

Zu diesen Staaten, die die erwähnten Vergünstigungen aufweisen zählen unter anderem: Bahamas, Bermuda, Antigua, Anguilla, Cayman Island, Britische Jungferninseln, Niederländische Antillen und einige mehr.[103]

Dank dem Internet ist es heutzutage denkbar einfach, solch eine Offshore–Gesellschaft, mit all ihren steuerlichen Optimierungen zu gründen. Unbürokratische Formalitäten tragen dazu bei, dass die Gründungskosten nur wenige hundert USD kosten.[104] So bieten gewisse Treuhandgesellschaften spezielle Dienstleistungspakete zur Gründung solcher Gesellschaften an. Es stehen verschiedene bereits gegründete Gesellschaften – welche explizit als „shell companies“ angeboten werden – zur Übernahme bereit. Der Kunde kann sich aus einer Liste eine ihm sympathische Firma aussuchen.[105] Den Vorsitz übernehmen Strohleute und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten leben in einem anderen Land. So kann es vorkommen, dass auf einer Kanalinsel 575 Inselbewohner rund 23.000 Direktoren- und Aufsichtsratsposten verwalten.[106] Oder dass es auf den Caymans bei 29.000 Einwohnern 1996 ca. 560 Banken gab.[107] Ein weiteres berühmtes Beispiel sind die Virgin Islands. Die Insel hat zwar nur 4.000 Einwohner, aber dafür sind dort 80.000 Firmensitze gemeldet. Kein Wunder gibt es dort doch keine Bankenaufsicht, keine Steuern und Buchführungspflichten sind auch nicht vorhanden. Die Firmengründung kostet nur wenige hundert Euro und wie diese gemacht wird, steht im Internet. Dubiose Anbieter wie Global-money.com bieten auch Nummernkonten oder Kreditkarten an.[108]

[...]


[1] Vgl. FATF [Annual Report X, Annexes, 1999], S. 19.

[2] Im Sinne der Gleichbehandlung richtet sich die Formulierung des Textes sowohl an Frauen als auch an Männer.

[3] Vgl. Hafner [Im Schatten der Derivate, 2002], S. 9.

[4] Vgl. König [Finanzkriminalität, 2003], S. 10.

[5] In Österreich Liechtenstein und der Schweiz wird als offizieller Begriff „Geldwäscherei“ verwendet, in und Deutschland dagegen ist von „Geldwäsche“ die Rede siehe Ertl [Working Papers, 2004], S. 8.

[6] Vgl. Lang [Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, 1999], S. 100.

[7] Vgl. Ertl [Working Papers, 2004], S. 8.

[8] Vgl. Oxford English Dictionary, 1989, S. 702.

[9] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 14.

[10] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S 69.

[11] Vgl. Steel [Money Laundering History, 2006], o. S.

[12] Wöß [Geldwäscherei und Banken, 1994], S. 3.

[13] Vgl. Kern [Geldwäsche und organisierte Kriminalität, 1993], S. 17.

[14] Vgl. Klippl [Geldwäscherei, 1994], S. 11.

[15] Vgl. BMF [Grundlagen in Ö], o.S. und Trenkwalder [Geldwäschebekämpfung in Ö, 2006], S. 146ff.

[16] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler [Geldwäsche, 2006], S. 18.

[17] Vgl. BMF [Grundlagen in Ö], o.S. und Trenkwalder [Geldwäschebekämpfung in Ö, 2006], S. 146ff.

[18] Vgl. Ertl [Working Papers, 2004], S. 22.

[19] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 15.

[20] Vgl. Klippl [Geldwäscherei, 1994], S. 4.

[21] Vgl. Siska [Die Geldwäscherei in Ö, BRD, CH, 1999], S. 14.

[22] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 15.

[23] SPG, BGBl. 1991/566: §16 Abs 1 Z 2: sobald sich drei oder mehr Menschen mit dem Vorsatz verbinden, fortgesetzt gerichtlich strafbare Handlungen zu begehen (bandenmäßig oder organisierter Kriminalität).

[24] Vgl. Siska [Die Geldwäscherei in Ö, BRD, CH, 1999], S 23.

[25] Vgl. Edelbacher [Organisierte Kriminalität in Europa , 1998], S. 68f.

[26] Vgl. Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 1997

[27] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 12.

[28] Vgl. Siska [Die Geldwäscherei in Ö, BRD, CH, 1999], S 13.

[29] Vgl. Wöß [Geldwäscherei und Banken, 1994], S. 10.

[30] Siehe Kapitel 2.4.3

[31] Vgl. Schneider [Geldwäsche, o.J.], S. 15.

[32] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S.178.

[33] Vgl. Robinson [The Laundrymen, 1994], S 16.

[34] Vgl. Schneider [Geldwäsche, o.J.], S 17.

[35] Financial Action Task Force ist die bedeutendste internationale Organisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei und wurde von den wichtigsten Industrienationen gegründet.

[36] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S.179.

[37] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S 59f.

[38] Beare/Schneider [Tracing of illicit funds, 1990], S. 2.

[39] Vgl. o.V. [Monatsbericht Bundesministerium für Finanzen, 2003], S. 76.

[40] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler [Geldwäsche, 2006], S. 87.

[41] Vgl. Hetzer [Tatort Finanzmarkt, 2003], S. 82.

[42] Vgl. Ertl [Working Papers, 2004], S. 7.

[43] Vgl. Hetzer [Tatort Finanzmarkt, 2003], S. 86.

[44] Vgl. Schneider [Geldwäsche, o.J.], S. 43.

[45] Vgl. Woywardt [Geldwäschebekämpfung, 1995], S. 42.

[46] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 54.

[47] Vgl .Bernasconi [Finanzunterwelt, 1988], S. 30.

[48] Vgl .Bernasconi [Finanzunterwelt, 1988], S. 26.

[49] Vgl. Höreth [Die Bekämpfung der Geldwäsche, 1996], S. 73.

[50] Vgl. Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 40.

[51] Siehe Kapitel 2.4.3

[52] Vgl Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 52ff.

[53] Vgl. Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 55.

[54] Vgl Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 60f.

[55] Vgl Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 62ff.

[56] Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Japan, Kanada, Russland und USA.

[57] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler [Geldwäsche, 2006], S. 140.

[58] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 83.

[59] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 96f.

[60] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 84.

[61] Vgl. Klein [Milliardäre – Kassenleere, 2006], S. 128.

[62] Sieh Kapitel 3.1.2.2

[63] Vgl. Bittmann [Waschprogramm, 2003], S. 88.

[64] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 80.

[65] Vgl. Schneider/Dreer/Riegler [Geldwäsche, 2006], S. 142.

[66] Siehe Kapitel 3.1.2.3

[67] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 87.

[68] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 198.

[69] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 198f.

[70] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 84.

[71] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 199.

[72] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 84.

[73] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 79.

[74] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 89f.

[75] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 185.

[76] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 73f.

[77] Vgl. Bittmann [Waschprogramm, 2003], S. 88.

[78] Vgl. Findeisen [Maßnahmen gegen Geldwäscherei, 2003], S. 3f.

[79] Vgl Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 96f.

[80] Siehe Kapitel 6.2.4

[81] Vgl. Unger [Money Laundering, 2006], S. 90.

[82] Vgl. Stolpe [Geldwäsche und die Mafia, 2000], S. 99.

[83] Vgl. Altenkirch [Techniken der Geldwäsche, 2002], S. 21.

[84] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 96f.

[85] Vgl. Klein [Milliardäre – Kassenleere, 2006], S. 131.

[86] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 96f.

[87] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S 90.

[88] Vgl. Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 70.

[89] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 90.

[90] Vgl. Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 70.

[91] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S. 91.

[92] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 30.

[93] Vgl. Bernasconi [Finanzunterwelt, 1988], S. 32.

[94] Vgl. Werner [Wachstumsbranche Geldwäsche, 1996], S. 30.

[95] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S.16.

[96] Vgl. Suendorf [Geldwäsche, 2001], S. 181.

[97] Vgl. Höreth [Bekämpfung der Geldwäsche, 1996], S. 26.

[98] Vgl. Altenkirch [Techniken der Geldwäsche, 2002], S. 8.

[99] Vgl. Wöß [Geldwäscherei und Banken, 1994], S. 38.

[100] Vgl. Bongrad [Wirtschaftsfaktor Geldwäsche, 2001], S 242.

[101] Vgl. Hoyer [Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, 1998], S. 18.

[102] Vgl. Gilmore [Dirty Money, 1995], S. 49 sowie Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 62f.

[103] Vgl. König [Finanzkriminalität, 2003], S. 78.

[104] Vgl. König [Finanzkriminalität, 2003], S. 78.

[105] Vgl. Ackermann [Geldwäscherei, 1992], S. 61.

[106] Vgl. König [Finanzkriminalität, 2003], S. 95.

[107] Vgl. Lang [Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, 1999], S. 133.

[108] Vgl. Hofer [Saubere Geschäfte mit schmutzigen Geld, 2003], o. S.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836605908
ISBN (Paperback)
9783836655903
DOI
10.3239/9783836605908
Dateigröße
445 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt – Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik, Betriebliche Finanzierung, Geld- und Kreditwesen
Erscheinungsdatum
2007 (Oktober)
Note
2,0
Schlagworte
derivat finanzmanagement organisierte kriminalität geldwäscherei finanzinnovation
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Titel: Finanzinnovationen und deren Möglichkeit zur Geldwäscherei
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