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Die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland

Prognosen zur Einnahmen-und-Ausgaben-Situation

©2007 Diplomarbeit 93 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Das Thema Rente ist spannend und hochaktuell wie nie zuvor in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist angesichts der aktuellen Diskussion um Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen wichtiger denn je. Die Veränderungen beeinflussen das Leben aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sowohl heute, als auch zukünftig. Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird ersichtlich, dass auf die Rentenversicherung in Deutschland erhebliche Finanzierungsprobleme zukommen werden. Die Absicherung von Risiken und die Sicherung des Lebensstandards im Alter sind zentrale Aufgaben der Sozialversicherungssysteme, insbesondere der Rentenversicherung. Um dieser Verpflichtung auch in Zukunft gerecht werden zu können, sind umfangreiche Änderungen und Anpassungen im System notwendig.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Leser für die Notwendigkeit sozialer Absicherung zu sensibilisieren und das Vertrauen in die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu stärken. Im Verlauf dieser Abhandlung werden dazu die mitunter komplizierten Regelungen und Berechnungen vereinfacht dargestellt und erklärt. Der Kern der Untersuchungen konzentriert sich auf die Frage: Wie wirken sich die demografischen Veränderungen auf die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung aus und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beteiligten? Anhand von verschiedenen Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabensituation werden die Zusammenhänge von Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftlicher Lage in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Rententräger beschrieben. Abgeleitet aus diesen Untersuchungen werden Handlungsbedarf sichtbar gemacht und Reformvorschläge analysiert.
Diese Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Wege der Alterssicherung werden nicht explizit beschrieben. Durch die Vernetzung aller Sozialsysteme können Interdependenzen auftreten, welche die Untersuchungsergebnisse beeinflussen. Die Analyse dieser Abhängigkeiten ist nicht Gegenstand dieser Ausführungen.
Gang der Untersuchung:
Die nachfolgende Arbeit ist in 8 Kapitel untergliedert.
Im Anschluss an diese Einleitung befasst sich das Kapitel 2 mit einer Einführung in das Wesen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Dazu werden die wesentlichen Meilensteine in der geschichtlichen Entwicklung, von den Anfängen sozialer Absicherung bis […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Eingrenzung der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung

2 Die gesetzliche Rentenversicherung
2.1 Entstehung und Entwicklung
2.2 Darstellung der Ziele und Leistungen
2.2.1 Renten wegen Erreichen eines bestimmten Alters
2.2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
2.2.3 Renten wegen Todes

3 Die Probleme der Rentenversicherung
3.1 Die demografische Entwicklung
3.1.1 Fertilität
3.1.2 Mortalität
3.1.3 Wanderungen
3.2 Die Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkungen
3.3 Versicherungsfremde Leistungen
3.4 Arbeitsmarkt
3.5 Wirtschaftswachstum

4 Die Finanzierung des Rentensystems
4.1 Umlageverfahren
4.2 Kapitaldeckungsverfahren
4.3 Aktuelle Veränderungen und Tendenzen

5 Berechnung der gesetzlichen Rente
5.1 Entgeltpunkte
5.2 Zugangsfaktor
5.3 Rentenartfaktor
5.4 Aktueller Rentenwert
5.5 Nachhaltigkeitsfaktor

6 Analysen zur Einnahmen- und Ausgabensituation
6.1 Modellannahmen und Berechnungsgrundlagen
6.2 Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern
6.3 Szenario 1
6.4 Szenario 2
6.5 Szenario 3

7 Ansätze zur Lösung der Finanzierungsprobleme
7.1 Anhebung des Renteneintrittsalters
7.2 Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises
7.3 Erweiterung der Abgaben auf andere Einkünfte
7.4 Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
7.5 Beitragsstaffelung nach der Kinderzahl
7.6 Grundrentenmodell
7.7 Solidarisches Bürgergeld

8 Gesamtbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Zeitschriftenartikel

Internetquellen

Anhang
Anhang 1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
Anhang 2: Berechnungen zu Einnahmen und Ausgaben der RV

Eidesstattliche Versicherung

Abstract

Steht ein Zusammenbruch des deutschen Rentensystems kurz bevor, oder kann der finanzielle Kollaps noch verhindert werden? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen mehr denn je die Bevölkerung und die Wissenschaft gleichermaßen. Die Auswirkungen eines solchen Szenarios betreffen alle Menschen, die im Rentensystem involviert sind. Durch die Interdependenzen mit anderen Sozialsystemen und Auswirkungen auf das Wirtschaftssystem würden bei dieser Entwicklung alle Personen Deutschlands in Mitleidenschaft gezogen werden. Durch internationale Verflechtungen könnten deswegen weitere Volkswirtschaften vor schwerwiegenden Problemen stehen.

Die vorliegende Arbeit versucht, Prognosen zu erstellen, wie sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung in Deutschland künftig entwickelt. Dazu wird die Rentenversicherung in ihren Grundzügen dargestellt und erläutert. Hierbei wird auf die geschichtlichen Entwicklungen und aktuellen Regelungen eingegangen. Im Detail wird die Berechnung von Beiträgen und Leistungen näher untersucht und aufgeschlüsselt. Im weiteren Verlauf werden die Probleme, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, aufgezeigt und detailliert beschrieben. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und demografischer Parameter werden danach Modelle aufgestellt, welche die finanzielle Lage der Rentenversicherung bis zum Jahr 2050 prognostizieren. Dabei werden die Auswirkungen unterschiedlicher Rentensteigerungen auf die künftige finanzielle Situation der Träger untersucht. Im Anschluss daran werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt, welche für eine nachhaltige Stabilisierung der angespannten Finanzlage geeignet sind.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen ist festzustellen, dass aus heutiger Perspektive die Rentenversicherung als Alterssicherungsinstrument auch in Zukunft weiter bestehen wird. Es ist jedoch erkennbar, dass grundlegende Reformen notwendig sind, um eine ausreichende Versorgung der Leistungsempfänger weiterhin gewährleisten zu können

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geburtenraten in Deutschland von 1952 - 2050

Abbildung 2: Lebenserwartung bei Geburt bis 2050

Abbildung 3: Wanderungssaldo Deutschlands bis 2050

Abbildung 4: Saldo aus Geburten und Todesfällen

Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung von 1950 – 2050

Abbildung 6: Arbeitslosenquote in Deutschland

Abbildung 7: Entwicklung von Beitragszahlern und Rentnern 2005 - 2050

Abbildung 8: Einnahmen und Ausgaben der RV – Rentensteigerung 3 %

Abbildung 9: Einnahmen und Ausgaben der RV – Rentensteigerung 1,5 %

Abbildung 10: Einnahmen und Ausgaben der RV – Rentensteigerung 0 %

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) 39

Tabelle 2: Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern 60

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Eingrenzung der Arbeit

Das Thema Rente ist spannend und hochaktuell wie nie zuvor in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist angesichts der aktuellen Diskussion um Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen wichtiger denn je. Die Veränderungen beeinflussen das Leben aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sowohl heute, als auch zukünftig. Im Hinblick auf den demografischen Wandel wird ersichtlich, dass auf die Rentenversicherung in Deutschland erhebliche Finanzierungsprobleme zukommen werden. Die Absicherung von Risiken und die Sicherung des Lebensstandards im Alter sind zentrale Aufgaben der Sozialversicherungssysteme, insbesondere der Rentenversicherung. Um dieser Verpflichtung auch in Zukunft gerecht werden zu können, sind umfangreiche Änderungen und Anpassungen im System notwendig.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Leser für die Notwendigkeit sozialer Absicherung zu sensibilisieren und das Vertrauen in die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu stärken. Im Verlauf dieser Abhandlung werden dazu die mitunter komplizierten Regelungen und Berechnungen vereinfacht dargestellt und erklärt. Der Kern der Untersuchungen konzentriert sich auf die Frage: Wie wirken sich die demografischen Veränderungen auf die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung aus und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beteiligten? Anhand von verschiedenen Prognosen zur Einnahmen- und Ausgabensituation werden die Zusammenhänge von Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftlicher Lage in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Rententräger beschrieben. Abgeleitet aus diesen Untersuchungen werden Handlungsbedarf sichtbar gemacht und Reformvorschläge analysiert.

Diese Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Wege der Alterssicherung werden nicht explizit beschrieben. Durch die Vernetzung aller Sozialsysteme können Interdependenzen auftreten, welche die Untersuchungsergebnisse beeinflussen. Die Analyse dieser Abhängigkeiten ist nicht Gegenstand dieser Ausführungen.

1.2 Gang der Untersuchung

Die nachfolgende Arbeit ist in 8 Kapitel untergliedert.

Im Anschluss an diese Einleitung befasst sich das Kapitel 2 mit einer Einführung in das Wesen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Dazu werden die wesentlichen Meilensteine in der geschichtlichen Entwicklung, von den Anfängen sozialer Absicherung bis hin zu den heute gültigen Regelungen, überblicksmäßig dargestellt. Näher erläutert werden hierbei die Ziele dieses modernen Alterssicherungssystems und dessen aktuelle Leistungen in Bezug auf die Absicherung des Alters und die Versicherung von Risiken.

Kapitel 3 verdeutlicht die Probleme der Rentenversicherung im Hinblick auf die demografischen Veränderungen in der Bevölkerung und in der Altersstruktur. Anhand dieser absehbaren Prozesse wird die zukünftige Bevölkerungsentwicklung dargestellt und deren Auswirkungen auf das System der Rentenversicherung diskutiert. Im Weiteren wird versucht, einfache allgemeine Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der Rentenversicherung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Insbesondere sind für diese Betrachtung die Situation auf dem Arbeitsmarkt und das künftige Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung.

Kapitel 4 widmet sich den Finanzierungsverfahren der Rentenversicherung. Aufgezeigt werden das derzeitige Umlageverfahren und das in der Vergangenheit abgeschaffte Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei werden die spezifischen Vor- und Nachteile beider Systeme vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gegenübergestellt. Ebenso werden in diesem Gliederungspunkt die derzeitigen Veränderungen hin zu einer teilweisen Kapitaldeckung thematisiert und mögliche Entwicklungen in der Zukunft aufgezeigt.

Gegenstand des fünften Kapitels ist die Berechnung der Rente nach derzeitiger Gesetzeslage. Die einzelnen Bausteine der jetzigen Rentenformel werden vorgestellt und detailliert beschrieben. Anhand dieser Ausführungen soll nachvollziehbar gemacht werden, welche Ansprüche sich aus welchen Leistungen ergeben. Erläutert wird diesbezüglich, wie sich Beitrag und Rente der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen und welchen Einfluss hierbei demografische Faktoren haben. Zusätzlich wird die soziale Gerechtigkeit in der Aufbringung und Verteilung des Vermögens dieses Sozialsystems erwähnt.

Das Kapitel 6 beinhaltet verschiedene Analysen bezüglich der zukünftigen finanziellen Situation der Rentenversicherung. Unter Festlegung demografischer Faktoren mit Einbeziehung wirtschaftlicher und arbeitsmarkttechnischer Einflüsse wurden Modelle erstellt, welche die künftigen Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung prognostizieren. Untersucht wurde in drei Szenarien, wie sich der Saldo aus Einnahmen minus Ausgaben entwickelt, wenn die derzeitigen Leistungsansprüche der Altersrente verändert bzw. nicht verändert werden.

Im Kapitel 7 wird die Einnahmenseite der Rentenversicherung näher betrachtet. Im Gegensatz zu den Leistungsänderungen im Kapitel 6 wird hier deutlich gemacht, welche Möglichkeiten bestehen, die Beiträge und somit die Einnahmen nachhaltig zu steigern. Vorgestellt werden insbesondere Lösungen, die eine Erweiterung oder Erhöhung der Abgabenpflicht zur Folge haben. In diesem Zusammenhang werden auch neue Konzepte einer umfassenden Reform des gesamten Sozialsystems erwähnt und ansatzweise besprochen.

Das Kapitel 8 fasst die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit zusammen und gibt einen möglichen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland.

2 Die gesetzliche Rentenversicherung

In diesem Kapitel wird ein Überblick über die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gegeben. Der Gliederungspunkt 2.1 behandelt die großen Meilensteine der Rentenversicherung von Ihrer Entstehung an bis in die heutige Zeit. Dabei wird besonders auf die Notwendigkeit sozialer Sicherungssysteme eingegangen. Das Kapitel 2.2 stellt aufbauend auf die Errungenschaften der Vergangenheit die heutigen Sicherungsziele der Rentenversicherung dar und beschreibt in den Unterpunkten 2.2.1 – 2.2.3 die wichtigsten Rentenarten hinsichtlich ihrer Zuteilungsvoraussetzungen und des Leistungsumfanges.

2.1 Entstehung und Entwicklung

Die Antwort auf die Frage nach den Wurzeln der Rentenversicherung und deren Entstehung könnte lauten: „Sie ist im Wesen des Menschen begründet, in seiner Leidensfähigkeit, seinem unbewussten Angstgefühl, der konkreteren Furcht vor lebensbedrohenden Gefährdungen und in dem Bestreben, sich auf alle erdenklichen Gefahren und Bedrohungen einzustellen, Vorkehrungen für ihre Abwehr zu treffen und sein Fortleben zu sichern.“[1] Wenn man dieses Bedürfnis der Menschen nach sozialer Sicherung bedenkt, so müssen erste Ansätze einer staatlichen Sicherung schon seit der Zeit existieren, als sich Menschen zu organisieren begannen und zu Gemeinschaften zusammenschlossen.

Die ersten nachvollziehbaren Anfänge der Rentenversicherung sind nicht eindeutig abgrenzbar. Frühe Anzeichen von sozialem Verhalten sind bereits in der Antike erkennbar. Zu dieser Zeit fanden Kranke, Alte und Ausgestoßene Zuflucht in Tempeln und Kirchen. Dieses Gnadenbrot, obwohl mit dem heutigen Absicherungsniveau nicht vergleichbar, kann als früher Vorläufer der Rentenversicherung gedeutet werden.

Weitere Anzeichen für soziale Absicherung und Fürsorge lassen sich im Mittelalter finden, als kranke und arbeitsunfähige Personen in Kirchen und Klöstern (Caritas) versorgt wurden. Des Weiteren wird in der geschichtlichen Entwicklung erwähnt, dass einzelne Ritterorden sich per Gelübde verpflichtet hatten, für kranke und verlassene Glaubensbrüder zu sorgen.[2]

Die Vorgeschichte der Rentenversicherung in Deutschland beginnt im 19. Jahrhundert, als Massenarmut und absolute Verelendung ganzer Landstriche die Lebensverhältnisse kennzeichneten. Ursache dafür war ein enormes Anwachsen der Bevölkerung. Die Freisetzung der sich in herrschaftlicher Obhut befindlichen Landarbeiter, die in die Städte strömten, um als billige Industriearbeiter zu arbeiten, löste einen erbarmungslosen Konkurrenzkampf aus. Da die Industrialisierung in Deutschland später einsetzte als in Frankreich und England, konnten deutsche Waren nicht mit den niedrigen Preisen der anderen Länder standhalten. Das führte zum Zusammenbruch ganzer Industriezweige, Massenentlassungen und die daraus resultierende Verarmung. Die Forderungen der Menschen nach sozialer Absicherung wurden immer lauter und waren einer der Gründe für die Revolution im Jahre 1848. Im Jahr 1862, als Otto von Bismarck preußischer Ministerpräsident wurde, bekam die soziale Absicherung neuen Auftrieb. Er wollte eine Lösung des Problems von staatlicher Seite her bewirken, indem er eine staatliche Zwangsversicherung für die Arbeitnehmerschaft anstrebte. Bismarck versuchte eine umfassende sozialpolitische Gesetzgebung in die Wege zu leiten. Jedoch scheiterten in den 70er Jahren mehrere Versuche an dem hohen Widerstand in Preußen und im Reich. Der allgemeine Versicherungszwang wurde kategorisch im Kabinett abgelehnt und alle Bemühungen Bismarcks wurden boykottiert[3].[4]

In den folgenden Jahren gewannen die Sozialdemokraten immer mehr an Einfluss, sodass sich Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers
Otto von Bismarck dafür einsetzte, dass der Reichstag Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter beschließt. Daraufhin wurde am 15. Juni 1883 vom Reichstag das Gesetz zur Krankenversicherung (GKV) der Arbeiter beschlossen. 1885 folgte das Gesetz zur Unfallversicherung (GUV) bei Berufsunfällen. Im Reichsgesetz vom 22. Juni 1889 wurde schließlich die Invaliditäts- und Altersversicherung geregelt. Aufgrund der Initiativen Bismarcks zum Aufbau staatlicher Sicherung wird er heute in der einschlägigen Literatur als Gründungsvater der modernen Sozialversicherung bezeichnet.[5] Mit dem Reichsgesetz von 1889 wurden essenzielle Fortschritte gemacht, die im Wesentlichen das Fundament der heutigen sozialstaatlichen Regelungen bilden.

Die in diesem Gesetz festgelegten Regelungen wurden in den folgenden elf Kernpunkten formuliert, sie sind der Grundstock für das heutige Sozialsystem:[6]

1. Eintritt in die Rentenversicherung für alle Lohnempfänger (nicht nur Arbeiter) bis zur Grenze von 2000,- RM jährlich,
2. den unbedingten Versicherungszwang,
3. die Ausgestaltung als subjektives Recht mit bestimmten prozessualen Möglichkeiten,
4. Leistungen als Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt, nicht als Gewährleistung des Lebensstandards,
5. Anknüpfung nur an die Annahme fast völliger dauernder Erwerbsunfähigkeit, im Gegensatz zu Krankheit oder das Vorliegen einjähriger Erwerbsunfähigkeit (nicht Berufsunfähigkeit) oder ein Alter von über 70 Jahren, in Verbindung mit Wartezeiten von fünf bzw. dreißig Beitragsjahren,
6. die Leistung als eine pfändungssichere laufende Rente, nicht als Kapital und nur ausnahmsweiser Rückerstattung der Beiträge,
7. pauschalisierende Abstufung der Beiträge und Renten nach vier Durchschnittslohnklassen und Beitragsjahren mit relativer Begünstigung von niedrigeren Beiträgen,
8. Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen und Reichszuschuss im Kapitaldeckungsverfahren,
9. Verwaltung durch Staatsbehörden nach Ortsbezirken begleitet durch einen paritätischen Ausschuss aus Arbeitgebern, Versicherten und örtlichen Vertrauensmännern,
10. die entscheidende Rentenfeststellung durch Beamte (meist kommunale Vorstandsbeamte),
11. die Abschwächung des Versicherungsprinzips (volle Leistung bei Risikoverwirklichung gemäß individueller Prämie) in Richtung Sparprinzip (Leistung gemäß Vorleistungen) und Steuerprinzip (Leistung gemäß Bedürftigkeit aus allgemeinen Mitteln).

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die wichtigste Neuerung die Einführung einer Zwangsversicherung für alle Lohnempfänger war. Die Beiträge wurden von den Versicherten und von Arbeitgebern in gleicher Höhe erbracht, zusätzlich finanziert durch einen Staatszuschuss. Die Finanzierung erfolgte im Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die Gelder ähnlich einer privaten Lebensversicherung auf ein persönliches Rentenkonto eingezahlt wurden. Mit einem anfänglichen Beitragssatz von 1,7 Prozent reichte die Absicherung jedoch nicht aus, um den Lebensstandard im Versorgungsfall aufrecht zu erhalten. Die Altersrente wurde zudem erst mit Erreichen des 70. Lebensjahres ausgezahlt. Aufgrund der damaligen relativ niedrigen Lebenserwartung kamen nur wenige Versicherte in den Genuss der staatlichen Absicherung, was sich wiederum positiv auf die Finanzierung der Rentenversicherung auswirkte.[7]

Nach anfänglich zufriedenstellender finanzieller Situation stand die sich gerade etablierende gesetzliche Rentenversicherung erneut vor großen Schwierigkeiten. Die beiden Weltkriege und die Inflation (1921 - 1923) sollen in dieser Arbeit der Vollständigkeit halber nur genannt, aber nicht im Detail beschrieben werden. Der 1. Weltkrieg (1914 - 1918) war nicht nur verheerend für das Vermögen der Bevölkerung. Er stellte auch die Körperschaften einschließlich der Rentenversicherung vor existenzielle Finanzierungsprobleme. Die Inflation nach dem 1. Weltkrieg hinterließ noch zusätzlich ihre Spuren, da sämtliche Vermögen in kürzester Zeit ihren materiellen Gegenwert verloren. Wie im 1. Weltkrieg erging es auch der gesetzlichen Rentenversicherung im 2. Weltkrieg, als große Teile der Gelder zu Kriegszwecken eingezogen wurden.[8] Nach Beendigung dieses Krieges 1945 befand sich die Rentenversicherung schließlich in katastrophalen Verhältnissen. Nicht nur die Masse des Versicherungsvermögens war abgezogen worden, sondern auch das den Trägern verbliebene Vermögen hatte seinen Wert weitgehend eingebüßt. Aufgrund des wirtschaftlichen Stillstandes und der sich anschließenden Nachkriegsarbeitslosigkeit waren auch die Einnahmen der Rentenversicherung sehr gering. Die Ausgaben wurden durch die gestiegene Invalidität und vermehrte Hinterbliebenenansprüche noch gesteigert.

Infolge des totalen Zusammenbruchs der Reichsverwaltung gab es auch keine funktionsfähigen Behörden und Träger mehr, die die Aufgaben der Sozialversicherung wahrnehmen konnten. Demzufolge mussten sie per Bestimmungen der Militärregierungen neu geschaffen werden. In der Bizone (amerikanische und britische Besatzungszone) wurde am 01.01.1947 ein „Verwaltungsrat für Wirtschaft“ eingesetzt, welcher ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben der Sozialversicherung übernahm. Die Invalidenversicherung wurde aus dem 3. Reich übernommen und ohne nationalsozialistische Ausnahmeregelungen weitergeführt. Die Aufgaben der Angestelltenversicherung wurden von den Landesversicherungsanstalten übernommen. In der sowjetischen Besatzungszone wurde das bisherige System der Sozialversicherung abgeschafft und eine Einheitsversicherung eingeführt. Sie übernahm die Versorgung der Kriegsgeschädigten, der Opfer des Nationalsozialismus und der ehemaligen Beamten.[9] [10]

Nach Inkrafttreten des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ am 24.05.1949 und dem Ende der Auflösung des Besatzungsregimes im Jahre 1952 war für viele Rentenempfänger die Rente zu niedrig und die Preise zu hoch. Aus diesem Grund erließ der Bundestag mehrere Zulagengesetze[11], welche die Bezüge der Rentner an die Preisentwicklung anpassten.[12]

Der nächste große Meilenstein in der deutschen Rentengeschichte folgte im Jahre 1957. Die damaligen Veränderungen haben bis auf einige Anpassungsmaßnahmen noch heute Gültigkeit. Deshalb spricht man heute von der „Großen Rentenreform“, welche als „Geburtsstunde“ des modernen deutschen Rentensystems bezeichnet wird. Seit dieser Zeit gilt in Deutschland das Umlageverfahren (Abschnittsdeckungsverfahren), womit das Anwartschaftsdeckungsverfahren abgelöst wurde. Statt wie bisher alle Ansprüche durch Rückstellungen garantieren zu müssen, hatten die Träger der Rentenversicherung nur noch eine Mindestreserve von einer Jahresausgabe bereitzuhalten. Die mit Abstand wichtigste Änderung der damaligen Zeit bestand jedoch in der Dynamisierung der Renten. Für die Berechnung der Renten bedeutete es, dass nicht mehr die in der Vergangenheit liegenden Nominalwerte des Lohnes zugrunde gelegt wurden, sondern Relativwerte. Die persönlichen Ansprüche richteten sich fortan nach dem Verhältnis von individuellem Arbeitsentgelt zum durchschnittlichen Verdienst aller Beitragszahler. Das Umlageverfahren hatte noch einen zusätzlichen Effekt. Die beitragsbezogenen Leistungen der Rentenversicherung wurden jetzt an die Lohnentwicklung gekoppelt. Mit dieser Reform wurde erstmals in der Geschichte das Leistungsniveau der Renten deutlich über die Bedarfsgrenze des Existenzminimums angehoben. In der Folgezeit wurde die gesetzliche Rentenversicherung zur tragenden Stütze der Alterssicherung.[13]

In der Zeit nach 1957 wurden zahlreiche Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Es mussten die sich verändernde wirtschaftliche Situation und die demografische Entwicklung in der Bilanz der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Im Wesentlichen aber blieb es bei den grundlegenden Änderungen von 1957.

Als weiterer großer Schritt in der Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland kann die zweite große Rentenreform von 1972 bezeichnet werden. Der einsetzende Wirtschaftsboom, die Vollbeschäftigung und die steigenden Geburtenraten führten zu prall gefüllten Rentenkassen. Der Gesetzgeber war nun in der Lage die Versorgung der Bevölkerung erheblich zu verbessern. So wurde die Rentenversicherung auch für Selbstständige und Hausfrauen geöffnet. Seit dieser Zeit war es möglich, mit Vollendung des 15. Lebensjahres freiwillige Beiträge zu entrichten und somit Ansprüche zu sichern. Ein weiteres Kennzeichen dieser Reform war die Einführung der flexiblen Altersrente. Langjährig Versicherte konnten unter bestimmten Voraussetzungen schon ab dem 63. Lebensjahr ohne versicherungsmathematische Abschläge in Pension gehen. Mit Einsetzen der Wirtschaftskrise in der Mitte der 70er Jahre war die Zeit der prall gefüllten Rentenkasse jedoch vorbei. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit belastete die Rentenkasse sehr schwer. Der Kollaps war ohne neue Reformen absehbar. So wurden ab 1977 die Rentenleistungen gemindert, um das System aufrechterhalten zu können. Das allgemeine Rentenniveau wurde gesenkt, das Renteneintrittsalter erhöht und die individuellen Leistungen von Ausbildung und Studium wurden abgewertet. Statt einer umfassenden Strukturreform wurden auch in den folgenden Jahren lediglich die Leistungen an die sich verändernde Situation angepasst.[14]

In der geschichtlichen Entwicklung der deutschen Rentenversicherung darf die Wiedervereinigung Deutschlands 1989 und deren Auswirkungen auf die Rentensysteme nicht unerwähnt bleiben und wird deshalb nachstehend kurz beschrieben. Nach dem Fall der Berliner Mauer herrschte ein erhebliches Rentengefälle zwischen Ost- und Westdeutschland. Durch die unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialsysteme, die sich durch die Teilung Deutschlands in der Nachkriegszeit ergaben, bestand großer Integrationsbedarf. Deutlich wird dies z. B. an der unterschiedlichen Höhe der Altersrenten. Die Altersrenten aus der Pflichtversicherung der DDR erreichten 1989 höchstens einen Betrag von 510,- M, während ein Standardrentner der Bundesrepublik 1.702,25 DM beziehen konnte. Die großen Aufgaben und Hindernisse der Wiedervereinigung sind jedoch aus Sicht des Verfassers nicht als grundlegende Rentenreform zu bezeichnen, denn es wurden keine Änderungen an dem bisherigen westdeutschen System vorgenommen. Eine Veränderung der Rentenversicherung wäre allein durch die Wiedervereinigung nicht nötig gewesen. Die zusätzlichen Ausgaben durch mehr Rentner wurden durch Mehreinnahmen aufgrund gestiegener Beitragszahler weitgehend kompensiert. Die Quote der über Sechzigjährigen an der Gesamtbevölkerung war in der DDR mit 18,8 Prozent sogar um einiges niedriger als in der Bundesrepublik mit 20,8 Prozent. Zurückzuführen ist dies zum Teil auf die schlechteren Lebensumstände (z. B. Arbeits- und Umweltbedingungen) der DDR-Bürger und die daraus resultierende niedrigere Lebenserwartung. Anhand der günstigen Altersstruktur in der DDR kann man nicht von einer Belastung des Rentensystems sprechen, obwohl die umstellungsbedingte Arbeitslosigkeit die Sozialsysteme stark beanspruchte. Insgesamt brachte die Wiedervereinigung für die Mehrzahl[15] der Rentner eine enorme Verbesserung ihrer finanziellen Situation mit sich.[16]

Nach dem politischen Umbruch von 1989 wurde eine Vielzahl von Veränderungen an der Rentenversicherung aufgrund der demografischen Entwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt vorgenommen. Die Ursachen und Auswirkungen werden in den nachstehenden Kapiteln konkretisiert.

2.2 Darstellung der Ziele und Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung hat einerseits die Aufgabe für sichere Ereignisse, wie das Alter, durch Umverteilung von Geldern im Umlageverfahren die Lebensgrundlage der Rentner zu sichern. Andererseits hat sie auch Vorsorge für unsichere Ereignisse zu tragen, denen jeder Mensch ausgesetzt ist. Diese teils existenziellen Risiken, wie Invalidität und Tod, können für eine einzelne Person zu einer übermäßigen Belastung werden. Dies kann sogar dazu führen, dass der Lebensunterhalt in Gefahr gerät. Hier setzt das System der Rentenversicherung an. „Grundgedanke der Versicherung ist die gemeinsame Selbsthilfe durch Zusammenschluss von gleichartig Gefährdeten und durch den Risikoausgleich innerhalb dieser Gefahrengemeinschaft.“[17]
Bei Eintritt eines Risikos wird der Einzelne somit durch die Leistungen aller aus der Gemeinschaft aufgefangen. Die weitere Existenz der einzelnen Person wird somit ermöglicht. Durch das Verteilen des Risikos wird die Finanzierung mit im Verhältnis geringen Beiträgen für alle Versicherten möglich.

Die Sicherung der Existenzgrundlage ist fester Bestandteil der Sozialsysteme. Ob durch beitragsfinanzierte Renten oder Sozialhilfe (Harz IV), jeder Bundesbürger hat Anspruch auf soziale Sicherung. Diese Absicherung kann aber dazu führen, dass sich Einzelne auf die Leistungen der Gesellschaft verlassen, ohne selbst vorzusorgen[18]. Um dieses unter Anreizgesichtspunkten nachvollziehbare Trittbrettfahrerverhalten zu vermeiden, beruht das Rentensystem auf einer staatlichen Zwangsversicherung. Alle abhängig Beschäftigten und deren Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge an die Rentenversicherungsträger abzuführen. Der soziale Ausgleich beeinträchtigt damit nicht die Leistungsfähigkeit der einzelnen Person und auch nicht des Alterssicherungssystems.[19]

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aber nicht nur in der Absicherung von Risiken, sondern auch in der Verhütung von Unfällen und der Behebung von Unfallfolgen durch Maßnahmen und Leistungen zur Rehabilitation. Um die Kosten für die Allgemeinheit niedrig zu halten, wird bei der Bewilligung von Renten immer zuerst geprüft, ob durch Maßnahmen zur Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann (Vorrang der Rehabilitation vor Rente).

Nachfolgend werden die Altersrente, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Rente wegen Todes im Aufbau und den einzelnen Leistungen genauer betrachtet. Nicht behandelt werden Sonderregelungen, wie z. B. die Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit für Bergleute und die Erziehungsrente in der Hinterbliebenenversorgung. Sie unterscheiden sich nur geringfügig von den behandelten Rentenarten und sind in der verwendeten Literatur (Brachmann, W./Schmidt, E. W.: Das neue Rentenrecht, 1995, S.148 ff.) nachzulesen.

2.2.1 Renten wegen Erreichen eines bestimmten Alters

Die Altersrente soll entgangenes Einkommen ersetzen, das infolge einer Aufgabe oder Reduzierung der beruflichen Tätigkeit wegfällt (Lohnersatzfunktion). Die Rente wegen Alters unterscheidet zwischen den Arten:[20]

- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Alle Altersrenten begründen eigenständige Ansprüche. Bei Vorliegen von einem gleichzeitigen Anspruch auf mehrere Renten für denselben Zeitraum wird nur die höchste Rente vom Träger gezahlt. Die Regelaltersrente greift ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Stand: Rentenreform 1992, Änderung ab 01.01.2007: stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 2012 an bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr, ab 2012 in Ein-Monats-Schritten, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten)[21] unter der Voraussetzung, dass eine allgemeine Wartezeit[22] von 5 Jahren Mindestversicherungszeit erfüllt ist.

Seit der Rentenreform 1992 wird die Regelaltersrente nicht automatisch gezahlt, sondern muss vielmehr innerhalb von drei Kalendermonaten beantragt werden (Rentenbeginnprinzip). Bei einer Verschiebung des Renteneintritts ergeben sich Ab- oder Zuschläge, je nach dem ob die Rente früher oder später in Anspruch genommen wird. Langjährig Versicherte können in den Genuss einer früheren Altersrente kommen, wenn sie das 63. Lebensjahr (ab 2007: Anhebung auf 65. Lebensjahr) vollendet und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.[23]

2.2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Erwerbsminderungsrenten werden gezahlt, wenn der Versicherte berufsunfähig ist oder eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn durch Krankheit oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit so weit eingeschränkt ist, dass die erlernte oder eine andere zumutbare Arbeit von einem Versicherten nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Beeinträchtigung muss so groß sein, dass die Leistungsfähigkeit unter die Hälfte eines vergleichbar körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten gesunken ist. Die Erwerbsunfähigkeitsrente erhält derjenige, welcher durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht im Stande ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben. Gleiches gilt, wenn ein monatliches Arbeitseinkommen von 1/7 der gemäß § 18 SGB IV festgelegten Bezugsgröße nicht mehr erreicht werden kann. Voraussetzung für Gewährung dieser Renten ist ein ärztliches oder psychologisches Gutachten über das Vorliegen einer entsprechend schweren Beeinträchtigung, das i. d. R. zeitlich begrenzt ist. Weiterhin muss der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles für mindestens 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Als letzte Voraussetzung für den Bezug von Rente aufgrund Invalidität muss eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein.

Der Anspruch auf diese Rente ist nicht wie bei der Altersrente an ein bestimmtes Lebensalter gebunden, da ein Versorgungsfall jederzeit eintreten kann. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird wie die Berufsunfähigkeitsrente nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Anschließend werden sie von der Altersrente abgelöst.[24]

2.2.3 Renten wegen Todes

Für die unterhaltsberechtigten Angehörigen ist der Tod eines Versicherten oft mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, welche im Extremfall sogar existenzbedrohend sein können. Zum Ausgleich wurde die Hinterbliebenenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Sie beinhaltet die Leistungen der Witwen-/ Witwerrente und der Waisenrente.[25]

Einen Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente hat ein überlebender Ehegatte beim Tod des Versicherten nur, wenn bis zum Tod der versicherten Person ein rechtsgültiger Ehevertrag vorlag und durch den verstorbenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit erfüllt war. Es wird unterschieden zwischen kleiner und großer Witwen-/ Witwerrente. Witwen oder Witwer, die nicht wieder in eine Ehegemeinschaft getreten sind, haben nach dem Sterbevierteljahr[26] einen Anspruch auf ein Viertel der Erwerbsunfähigkeitsrente des verstorbenen Versicherten.

Bei der großen Witwen-/ Witwerrente beträgt der Anspruch 60 Prozent[27] der Erwerbsunfähigkeitsrente des verstorbenen Versicherten. Anspruch auf diese Rentenart hat jedoch nur, wer:[28]

- ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten unter 18 Jahren erzieht, oder
- das 45. Lebensjahr vollendet hat, oder
- berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist.

Die Kinder eines verstorbenen Versicherten haben Anspruch auf Waisenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt oder bis zu seinem Tod eine Rente bezogen hat. Der Anspruch besteht aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres[29]. Ist nach dem Tod des Versicherten noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil vorhanden, gilt für das Kind ein Anspruch auf Halbwaisenrente (10 Prozent der Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen). Für den Fall, dass kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist, beträgt die sogenannte Vollwaisenrente 20 Prozent der o. g. Rente.[30]

3 Die Probleme der Rentenversicherung

Das folgende Kapitel 3 befasst sich mit den Schwierigkeiten, denen die Rentenversicherung heute gegenübersteht. Es wird versucht Trendentwicklungen zu prognostizieren und zu beurteilen, die entscheidenden Einfluss auf die Rentenversicherung von morgen haben werden. Die demografische Entwicklung in Punkt 3.1 befasst sich mit der natürlichen Veränderung der Bevölkerung hinsichtlich der Geburten- und der Sterberate. Des Weiteren werden die Zu- und Wegzüge von Personen in Deutschland betrachtet sowie versucht, eine trendbezogene Prognose für die Zukunft abzugeben. Aufbauend auf Kapitel 3.1 folgt der Gliederungspunkt 3.2 zur gesamten Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkungen auf die Finanzierung des Rentensystems. Der Punkt 3.3. setzt sich mit den problematischen Ausgaben in der Rentenversicherung und deren sozialer Notwendigkeit auseinander. Die Kapitel Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum behandeln die Zusammenhänge zwischen der Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit und der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

3.1 Die demografische Entwicklung

3.1.1 Fertilität

Unter dem Begriff Fertilität[31] versteht man die Anzahl der Kinder, welche eine Frau im Durchschnitt lebend zur Welt bringt. Um den Bevölkerungsbestand in Deutschland zu erhalten, wäre statistisch betrachtet eine Geburtenziffer oberhalb von 2 Kindern pro Frau im Durchschnitt nötig. Dies ist darin begründet, dass regelmäßig mehr Jungen als Mädchen zur Welt kommen. Auch müssen Aspekte wie Frühsterblichkeit und Unfruchtbarkeit in dieser Kalkulation berücksichtigt werden.

[...]


[1] Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.25.

[2] Vgl. Hegelich, S.: Reformkorridore des deutschen Rentensystems, 2006, S.59.

[3] Handelsminister Graf von Itzenplitz stand an der Spitze des passiven Widerstandes. Ihm gelang es, durch die bürokratischen Abläufe in der Gesetzgebung Bismarcks Initiativen zu verzögern.

[4] Vgl. Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.29 ff., Fisch, S.: Geschichte und Gegenwart der Rentenversicherung in Deutschland, 2000, S.31 ff.

[5] Vgl. Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.37 f.

[6] Vgl. Ruland, F.: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, 1990, S.2 f.

[7] Vgl. Justen, Klaus: Sparpaket Rente und Altersvorsorge, 2002, S.9 f.

[8] Vgl. Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.24, 81.

[9] Vgl. Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.142 ff.

[10] Die Ausführungen sind nicht abschließend: z. B. wird die französische Besatzungszone nicht näher erläutert. Des Weiteren ist auch die Entwicklung der Rentenversicherung nach Gründung der DDR 1949 nicht Gegenstand dieser Arbeit. Literaturempfehlung: siehe Fußnote 9.

[11] 1951- Rentenzulagengesetz, Teuerungszulagengesetz, 1954 – Renten-Mehrbeitrags-Gesetz, 1956 – Zweites Sonderzulagengesetz.

[12] Vgl. Hohn, Hans Günther: Die deutsche Rentengeschichte, 2004, S.151 ff.

[13] Vgl. Hegelich, S.: Reformkorridore des deutschen Rentensystems, 2006, S.64 ff.

[14] Vgl. Justen, Klaus: Sparpaket Rente und Altersvorsorge, 2002, S.11 ff.

[15] Schlechterstellungen konnten sich durch Sonderregelungen für Funktionsträger, z. B. Ministerium für Staatssicherheit ergeben, bei denen die teils sehr hohen Arbeitseinkommen nur zu einem geringen Prozentsatz anerkannt wurden.

[16] Vgl. Fisch, S./Haerendel, U.: Geschichte und Gegenwart der Rentenversicherung in Deutschland, 2000, S.317 ff.

[17] Ruland, F.: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, 1990, S.564.

[18] Moral-Hazard-Problem: Verhaltensänderung nach vermeintlichem Wegfall eines Risikos.

[19] Vgl. Breyer, F.: Ökonomische Theorie der Alterssicherung,1990, S.66 f.

[20] Vgl. Brachmann, W./Schmidt, E. W.: Das neue Rentenrecht, 1995, S.148.

[21] Vgl. BMAS: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/root,did=174062.html vom 03.02.2007.

[22] Allgemeine Wartezeit: es werden alle Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Monate aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich angerechnet.

[23] Vgl. Brachmann, W./Schmidt, E. W.: Das neue Rentenrecht, 1995, S.148 ff.

[24] Vgl. Schmidt, M.: Rentenversicherung leichtgemacht, 1993, S.37 ff.

[25] Vgl. Brachmann, W./Schmidt, E. W.: Das neue Rentenrecht, 1995, S.148.

[26] In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (Rentenartfaktor: 1,0).

[27] Wenn der Ehegatte vor dem 01. Januar 2002 verstorben ist, bei späterem Todesfall beträgt der Anspruch 55 Prozent (Sonderregelung: wenn die Ehe vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestes ein Ehegatte vor dem 02. Januar 1962 geboren ist).

[28] Vgl. Ruland, F.: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, 1990, S.595.

[29] Bei Berufs- oder Schulausbildung oder bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

[30] Vgl. Ruland, F.: Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung, 1990, S.594 ff.

[31] Wird bestimmt durch die zusammengefasste Geburtenziffer: Durchschnitt aus jeweils 1000 befragten Frauen im gebärfähigen Alter (15. – 45. Lebensjahr) – Vgl. pbp: http://www.bpb.de/publikationen/ZQOZM7,0,0,Glossar:_ Demographische_Begriffe.html vom 06.02.2007.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783956362774
ISBN (Paperback)
9783836605137
Dateigröße
1.5 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena – Betriebswirtschaft, Studiengang Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2007 (August)
Note
2,0
Schlagworte
rentenversicherung finanzierung demographie bevölkerung alterssicherung
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Titel: Die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
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