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QualitätsindikatoreninstationärenPflegeeinrichtungen

QualitätssicherungsinstrumenteundderenAnwendungamBeispieldesMDKErhebungsbogens

©2007 Diplomarbeit 95 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Autorin arbeitet als Qualitätsmanagementbeauftragte in einer stationären Pflegeeinrichtung. Das Aufgabenfeld einer Qualitätsmanagementbeauftragten umfasst unter Anderem, die regelmäßige interne Qualitätsprüfung einer Pflegeeinrichtung hinsichtlich verschiedener gesetzlicher Vorgaben, z. B. der Einhaltung des §80 SGB XI.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, nachfolgend MDK, wirkt in einer Vielzahl von Schlüsselpositionen an der Umsetzung der Pflegeversicherung mit. Vom Gesetzgeber wird der MDK beauftragt, als externer Qualitätsprüfer der Pflegeversicherung, Prüfungen der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen, durchzuführen. Dazu nutzt der MDK einen Erhebungsbogen.
Der MDK stellt diesen Erhebungsbogen, zur Prüfung der Qualität, Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Dieser Erhebungsbogen wird von vielen stationären Pflegeeinrichtungen bereits als Grundlage zur internen Qualitätskontrolle selbständig eingesetzt. Der MDK-Erhebungsbogen soll, besonders in Bezug auf Qualität und deren Sicherung, näher betrachtet werden.
Gang der Untersuchung:
In dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der Erhebungsbogen des MDK durch ein Bewertungssystem erweitert werden kann, so dass ein internes, praktisches, zeiteinsparendes und vergleichendes Qualitätssicherungsinstrument entsteht.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. In Kapitel zwei wird die Qualitätsentwicklung in stationären Pflegeeinrichtungen erläutert. Dazu werden gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen vorgestellt. Des Weiteren wird die Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dargestellt.
Kapitel drei stellt den MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie seiner Zugänglichkeit vor. Im Weiteren wird geschildert, wie der MDK bei seinen Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeht. Zudem wird die Sichtweise von Pflegeeinrichtungen bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDK-Erhebungsbogens dargestellt.
Im Anschluss daran werden in Kapitel vier Qualitätssicherungsinstrumente vorgestellt und erläutert, welche bereits in stationären Pflegeeinrichtungen genutzt werden. Da Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung jeweils mit einem Qualitätsmanagementsystem einhergehen, werden auch hierzu verschiedene Modelle vorgestellt. Die Autorin stellt zudem die Situation von Pflegeeinrichtungen dar, die kein spezifisches […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Yvonne Cyron
Qualitätsindikatoren in stationären Pflegeeinrichtungen
Qualitätssicherungsinstrumente und deren Anwendung am Beispiel des
MDKErhebungsbogens
ISBN: 978-3-8366-0461-1
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2008
Zugl. Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, Berlin,
Deutschland, Diplomarbeit, 2007
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Im Text wird zur Bezeichnung von Personengruppen überwiegend die männli
che Form gewählt. Wo nur die weibliche Form gemeint ist, wird besonderes
darauf hingewiesen. Für diese Entscheidung sind ausschließlich Gründe der
Lesbarkeit verantwortlich; sie darf daher nicht als Versuch der heimlichen
Diskriminierung missverstanden werden.

Danksagung
Ich möchte mich an dieser Stelle für die Motivation und Unterstützung bei der
Betreuung der Diplomarbeit von Seiten der Hochschule bei dem Erstgutachter
Prof. Dr. Brauns sowie bei der Zweitgutachterin Fr. Prof. Dr. WolfOstermann
bedanken, die mir mit Hilfe, Rat und Tat zur Seite standen.
Darüber hinaus gilt mein Dank meiner Familie, die mit mir Höhen und Tiefen
durchlebt hat, meinen Freunden, vor allem Manuela und Janet, sowie meinen
Arbeitskollegen, die mich immer unterstützt und aufgebaut haben und natür
lich dir, Mario.

Inhaltsverzeichnis
1.
E
INLEITUNG
... 7
2.
S
ICHERUNG UND
E
NTWICKLUNG DER
Q
UALITÄT IN STATIONÄREN
P
FLEGEEINRICHTUNGEN
. 9
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen ... 12
2.2 Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen ... 16
3.
E
RHEBUNGSBOGEN DES
MDK
ZUR
P
RÜFUNG DER
Q
UALITÄT IN DER STATIONÄREN
P
FLEGE
... 18
3.1 MDKErhebungsbogen ... 18
3.2 Aufbau des Erhebungsbogens ... 20
3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung stationär ... 20
3.2.2 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner stationär ... 23
3.3 Zugang zu den Erhebungsbögen ... 25
3.4 Prüfansatz des MDK ... 26
3.5 Prüfungsarten des MDK ... 27
3.6 Durchführung der MDKPrüfung... 30
3.7 Nutzen des Erhebungsbogens in Pflegeeinrichtungen ... 32
4.
Q
UALITÄTSMANAGEMENT IN STATIONÄREN
P
FLEGEEINRICHTUNGEN
... 34
4.1 Qualitätssicherungsinstrumente in stationären Pflegeeinrichtungen ... 34
4.1.1 Beschwerdemanagement ... 35
4.1.2 Sturzerhebung ... 36
4.1.3 Fehlermanagement ... 37
4.1.4 Pflegevisite ... 38
4.1.5 Pflegedokumentation ... 39
4.1.6 Audit ... 39
4.2 Qualitätsmanagementsysteme in der stationären Pflege ... 40
4.2.1 Qualitätsmanagement ... 40
4.2.2 DIN EN ISO 9001:2000 ... 42
4.2.3 Total Quality Management ... 43
4.2.4 European Foundation for Quality Management ... 44
4.3 Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen ­ Erfahrungen aus dem Alltag... 45
5.
Q
UANTIFIZIERBARKEIT DER
MDKE
RHEBUNGSBÖGEN
... 48
5.2 Prüfung auf Quantifizierbarkeit der Erhebungsbögen ... 49
5.2.1 Beispiel Typ A ... 51
5.2.2 Beispiel Typ B ... 52
5.2.3 Beispiel Typ C ... 53
5.3 Hinterlegung von Zahlenwerten bei Typ B und C ... 55
5.3.1 Beispiel Typ B ... 55
5.3.2 Beispiel Typ C ... 56
5.4 Änderung der Gewichtung ... 58
5.5 Fazit ... 60
6.
E
RHEBUNGSBÖGEN ALS INTERNES
Q
UALITÄTSSICHERUNGSINSTRUMENT
I
MPLEMENTIERUNG
... 62
6.1 Abgrenzung zum Bewertungssystem ... 62

6.2 Varianten der technischen Umsetzung ... 64
6.2.1 Phase 1 ... 64
6.2.2 Phase 2 ... 67
6.2.3 Phase 3 ... 69
6.3 Implementierung in einem fiktiven Unternehmen ... 72
6.3.1 Verantwortlichkeit der Durchführung ... 72
6.3.2 Häufigkeit der Qualitätsprüfungen ... 73
6.3.3 Die praktische Anwendung der erweiterten Erhebungsbögen ... 74
6.3.4 Ergebnisauswertung ... 75
6.3.5 Präsentation der Ergebnisse ... 76
6.3.6 Fazit ... 79
7.
Z
USAMMENFASSUNG
... 81
E
RKLÄRUNG
... 85
A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
... 86
L
ITERATURVERZEICHNIS
... 88
A
BBILDUNGSVERZEICHNIS
... 93

Einleitung
7
1. Einleitung
Die Autorin arbeitet als Qualitätsmanagementbeauftragte in einer stationären
Pflegeeinrichtung. Das Aufgabenfeld einer Qualitätsmanagementbeauftragten
umfasst unter Anderem, die regelmäßige interne Qualitätsprüfung einer Pfle
geeinrichtung hinsichtlich verschiedener gesetzlicher Vorgaben, z. B. der
Einhaltung des §80 SGB XI.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, nachfolgend MDK, wirkt in
einer Vielzahl von Schlüsselpositionen an der Umsetzung der Pflegeversiche
rung mit. Vom Gesetzgeber wird der MDK beauftragt, als externer
Qualitätsprüfer der Pflegeversicherung, Prüfungen der Qualität in stationären
Pflegeeinrichtungen, durchzuführen. Dazu nutzt der MDK einen Erhebungsbo
gen.
Der MDK stellt diesen Erhebungsbogen, zur Prüfung der Qualität, Pflegeein
richtungen zur Verfügung. Dieser Erhebungsbogen wird von vielen stationären
Pflegeeinrichtungen bereits als Grundlage zur internen Qualitätskontrolle
selbständig eingesetzt. Der MDKErhebungsbogen soll, besonders in Bezug auf
Qualität und deren Sicherung, näher betrachtet werden.
In dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der Erhebungsbogen des
MDK durch ein Bewertungssystem erweitert werden kann, so dass ein internes,
praktisches, zeiteinsparendes und vergleichendes Qualitätssicherungsinstru
ment entsteht.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. In Kapitel zwei wird die Qualitätsent
wicklung in stationären Pflegeeinrichtungen erläutert. Dazu werden
gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen vorgestellt. Des Weiteren
wird die Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtun
gen nach Struktur, Prozess und Ergebnisqualität dargestellt.

Einleitung
8
Kapitel drei stellt den MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie
seiner Zugänglichkeit vor. Im Weiteren wird geschildert, wie der MDK bei sei
nen Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeht. Zudem wird die
Sichtweise von Pflegeeinrichtungen bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch
die eigenständige Nutzung des MDKErhebungsbogens dargestellt.
Im Anschluss daran werden in Kapitel vier Qualitätssicherungsinstrumente vor
gestellt und erläutert, welche bereits in stationären Pflegeeinrichtungen
genutzt werden. Da Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung jeweils mit
einem Qualitätsmanagementsystem einhergehen, werden auch hierzu ver
schiedene Modelle vorgestellt. Die Autorin stellt zudem die Situation von
Pflegeeinrichtungen dar, die kein spezifisches Managementsystem in ihrer Ein
richtung vorweisen können und deren Umgang mit dieser Situation.
Eine Diskussion über die Entwicklung eines modifizierten, quantifizierten und
bewertbaren Erhebungsbogens erfolgt in Kapitel fünf. Es wird geprüft, ob dar
aus ein Qualitätssicherungsinstrument entwickelt werden kann, welches für
effektive und interne Qualitätsprüfungen eingesetzt wird.
In Kapitel sechs erfolgt die Implementierung eines solchen Qualitätssiche
rungsinstrumentes an einem fiktiven Beispiel. Dabei wird insbesondere auf die
technische Umsetzung eingegangen.
Mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick schließt diese Diplomarbeit.

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
9
2. Sicherung und Entwicklung der Qua
lität in stationären Pflegeeinrichtungen
,,Qualität ist nicht definierbar in einem bestimmten Wort oder einer Kenn
größe, sondern setzt sich vielmehr aus einer Fülle von materiellen und imma
teriellen Eigenschaften zusammen, so dass objektive und subjektive
Komponenten das Qualitätsurteil beeinflussen"
1
. Die wohl häufigste Definition
für den Begriff Qualität ist in der DIN ISO 8402 wie folgt geschildert, ,,Qualität
ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder
einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder
vorausgesetzter Erfordernisse beziehen".
2
Es ist demnach davon auszugehen, dass der Mensch Qualität nicht als eine
Normvorgabe erfasst, sondern als subjektive Wahrnehmung und Bedeutung.
Festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse der Qualität sind z. B. in Geset
zen verankert, wie im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), dem Pflegequalitäts
sicherungsgesetz (PQsG), dem Gesundheitsstrukturgesetz (SGB V), in Pflege
verträgen, dem Infektionsschutzgesetz, in wissenschaftlich fundierten
Pflegestandards oder in den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur
Qualität und Qualitätssicherung.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen und die Bundesverbände der Pflegeein
richtungen haben unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der
Spitzenverbände der Krankenkassen, im folgenden MDS, die ,,Gemeinsamen
Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität nach § 80 SGB XI"
3
formuliert. Diese
bilden die Grundlage für Qualitätsprüfungen.
1
aus Seeberger 2004, S. 99, vgl. Blässing
2
DIN EN ISO 8402
3
§ 80 SGB XI

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
10
Bezogen auf die Pflege definierte Schiemann Pflegequalität folgendermaßen:
,,Pflegequalität ist der Grad an Übereinstimmung zwischen den anerkannten
Zielen der Berufsgruppe und dem erreichten Erfolg in der Pflege".
4
In den Pflegeeinrichtungen spiegelt sich Qualität wieder, wenn die tatsächlich
täglich ausgeführte Pflege mit der vorher gestellten Zielsetzung überein
stimmt. Ziel der Qualität in der Pflege ist die Kundenzufriedenheit und die
Beseitigung von aufgetretenen Fehlern und/oder Mängeln. Qualität wird er
reicht durch die gemeinsame Ermittlung der Kundenanforderungen und deren
Einhaltung sowie Erfüllung innerhalb der Pflegeeinrichtung. Die Einrichtung
leistet Qualität, wenn der Bewohner und seine Angehörigen aus ihrem Blick
winkel zufrieden sind. Um dieses Ziel zu erreichen sind motivierte Mitarbeiter
sowie eine gute Organisations und Ablaufstruktur erforderlich.
Es bedarf eines Führungsverhaltens, dass klare Ziele aufzeigt und alle Mitarbei
ter für innovative und kreativ zu gestaltende Veränderungen gewinnt. Qualität
ist damit ein dringliches Anliegen der Leitungskräfte und bildet die Basis für
Pflegequalität.
Jede Pflegeeinrichtung muss für sich definieren, wie die zu erreichende Quali
tät der Einrichtung aussehen soll und inwiefern sie diese für alle Beteiligten
transparent gestaltet, auf welche Art und Weise die Überprüfung erfolgen soll
und wie sie letztendlich dem Kunden nachgewiesen werden kann.
Qualität und Qualitätssicherung liegen demnach in der Eigenverantwortung
jeder stationären Pflegeeinrichtung, wobei Qualität nachweisbar und an den
Ergebnissen messbar sein sollte.
Nur durch Qualitätssicherung kann Qualität in der Pflege garantiert werden.
Sie ist eine gesetzliche Forderung und im § 80 SGB XI und PQsG fest verankert.
Qualitätssicherung erfolgt durch externe und interne Maßnahmen. Diese sind
4
aus Seeberger 2004, S. 105, vgl. Blässing

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
11
Vorgaben und Tätigkeiten, die das vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsni
veau entwickeln, erreichen und erhalten sollen.
Die interne Qualitätssicherung muss durch jede Pflegeeinrichtung selbst erfol
gen. Dazu gehört z.B.:
-
das Einrichten von Qualitätszirkeln. Darunter sind Arbeitsgruppen zu
verstehen, in denen Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Lösung eines oder
mehrerer Probleme zusammenarbeiten
5
.
-
das Arbeiten mit Standards. Unter Standards ist nach einer Definition
der ,,WHO" ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau der Pflege
zu verstehen, welches den Bedürfnissen der zu versorgenden Bevölke
rung entspricht.
6
-
das Benennen eines Qualitätsbeauftragten.
-
das Durchführen von Pflegevisiten. Eine Pflegevisite ist ein Besuch beim
Bewohner und dient u. a. der Erörterung des Befindens, individueller
Wünsche und der Zufriedenheit des Bewohners.
7
-
und die Durchführung von Kundenbefragungen.
Zu den externen Maßnahmen der Qualitätssicherung gehören u. A.:
-
Überprüfungen nach den ,,Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben
zur Qualität und Qualitätssicherung" gemäß § 80 SGB XI durch den MDK
sowie
-
die Anwendung von vorgegebenen wissenschaftlich fundierten Stan
dards
8
,
z.B.
Expertenstandard
Dekubitus,
Expertenstandard
Entlassungsmanagement in der Pflege, Hygienestandard des Robert
KochInstituts und deren Umsetzung in der täglichen Arbeit.
5
vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung ­ stationär, S. 104
6
vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung ­ stationär, S. 103
7
vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung ­ stationär, S. 104 f.
8
vgl. Kap. 2.2

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
12
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen der Qualitätssicherung er
läutert. Dazu gehören das Heimgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz und das
Pflegequalitätssicherungsgesetz sowie die durch das ,,Deutsche Netzwerk für
Qualitätssicherung in der Pflege" entwickelten Expertenstandards, welche ei
nen weiteren Rahmen für die Qualitätssicherung bilden.
Ein wesentliches Ziel des Heimgesetzes ist die Qualitätssicherung in stationä
ren Pflegeeinrichtungen. In § 2 Abs. 1 Nr. 5 HeimG
9
wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass durch das Heimgesetz ,,(...) eine dem allgemeinen Stand der
fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreu
ung"
10
zu sichern ist.
In § 11 des Heimgesetzes werden die strukturellen Anforderungen an stationä
re Pflegeeinrichtungen im Einzelnen festgelegt und in umfassender Weise
notwendige Maßnahmen der Qualitätssicherung konkretisiert. Dazu gehören
u. A. die angemessene Qualität der Betreuung und des Wohnens sowie das Be
treiben eines Qualitätsmanagements.
Die Qualitätssicherung ist aber auch wesentlicher Bestandteil der Ausführun
gen in der sozialen Pflegeversicherung, die im Elften Buch des Sozial
gesetzbuches, im folgenden SGB XI, niedergeschrieben ist. Seit der Einführung
der sozialen Pflegeversicherung 1995 wird Qualitätssicherung zum Einen auf
den im § 80 SGB XI formulierten Grundsätzen und Maßstäben zur Sicherung
und Weiterentwicklung der Pflegequalität vorausgesetzt. Zum Anderen auf den
im Rahmenvertrag festzulegenden Inhalten und Bedingungen der Pflegeleis
9
Heimgesetz
10
§ 2 Abs. 1, Nr. 5 Heimgesetz

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
13
tungen § 75 SGB XI mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche
sche Versorgung der Versicherten sicher zu stellen.
Von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der
vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Bundesvereini
gung der kommunalen Spitzenverbände wurden die ,,Gemeinsamen Grundsätze
und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfah
rens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in
vollstationären Pflegeeinrichtungen"
11
im März 1996 erstmals beschlossen.
Sie
beschreiben wesentliche Grundbegriffe der Qualitätssicherung sowie geeigne
te Maßnahmen, wie z. B.: das Einrichten von Qualitätszirkeln, die Benennung
eines Qualitätsbeauftragten, das Stattfinden von Qualitätskonferenzen und
AssessementRunden sowie die Implementierung von Standards.
Darauf aufbauend hat der MDK ein Qualitätskonzept entwickelt, das auf pfle
gerische Grundlagen zurückgreift.
Zum 01. Januar 2006 sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien mit dem Erhebungs
bogen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI für ambulante und
stationäre Pflege, mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziales, in Kraft getreten. Anhand des o. G. Erhebungsbogens überprüft
der MDK die Qualität in Pflegeeinrichtungen. Durch die Anwendung dieses Er
hebungsbogens ist ein einheitliches Vorgehen durch den MDK bei
Qualitätsprüfungen gesichert.
Nach § 72 SGB XI dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen ab
geschlossen werden, die sich verpflichten, nach Maßgabe der Vereinbarungen
nach § 80 SGB XI einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und
weiterhin zu entwickeln.
11
vgl. MDS

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
14
Bei bereits bestehenden Pflegeeinrichtungen wird im Rahmen der Qualitäts
prüfungen nach § 80 SGB XI geprüft, ob und in wie weit die Anforderungen zur
Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmana
gements erfüllt werden.
Nach §80 a SGB XI setzt der ,,Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung (...) den
Nachweis einer wirksamen Leistungs und Qualitätsvereinbarung, im Folgen
den LQV, durch den Träger des zugelassenen Pflegeheimes"
12
voraus.
Demnach haben nach dem 01. Januar 2004 nur Pflegeeinrichtungen Anspruch
auf Vergütungsvereinbarungen, die einen Leistungs und Qualitätsnachweis,
welcher nicht älter als zwei Jahre ist, vorlegen können. Die Kosten dafür sind
von den Leistungserbringern zu zahlen.
Die LQV sind vom Gesetzgeber als Bindeglied zwischen Versorgungsvertrag und
Vergütungsvereinbarung konzipiert. Die LQV regeln z. B. Pflegesätze, Entgelte
zur Unterkunft und Verpflegung sowie personelle Strukturen in einer Pflege
einrichtung und sind nach Abschluss für die Einrichtung verbindlich.
Mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG), das am 01. Januar 2002 in
Kraft getreten ist, wurde die Einführung eines allgemein anerkannten Quali
tätssicherungssystems
für
Pflegeeinrichtungen
sowie
vergleichbaren
Einrichtungen vorausgesetzt.
Die gesetzlichen Kriterien und Anforderungen an Qualitätssicherung,
entwicklung und prüfungen wurden damit erheblich ausgedehnt und konkre
tisiert. Das Ziel des PQsG ist die Weiterentwicklung und Sicherung der
Pflegequalität sowie die Stärkung der Verbraucherrechte.
,,Das deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege", im Folgenden
DNQP, entwickelt Expertenstandards. Dieses Netzwerk besteht aus einem
12
SGB XI

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
15
Fachkollegium, welches sich bundesweit mit dem Thema Qualitätsentwicklung
auseinandersetzt. Das Netzwerk entstand aus dem 1992 gegründeten
EuroQuan
13
, die europäische Dachorganisation nationaler Netzwerke in der
Pflege.
Deren Zielsetzung ist ,,hervorragende Leistungen in der Pflege zu fördern, tra
ditionelle Verhaltensmuster zu reflektieren und transkulturelle Ähnlichkeiten
und Unterschiede zu nutzen, effektive Praktiken in der Qualitätsentwicklung zu
verbreiten und Forschungsergebnisse in einer durchdachten und systemati
schen Weise zu nutzen".
14
Ausgehend von der Fachhochschule Osnabrück, welche im Zusammenschluss
mit dem Deutschen Pflegerat und den Berufs und Fachverbänden in der Pflege
kooperierte, entstand 1992 das DNQP
15
.
Aufgabenschwerpunkt ist unter Anderem die Gründung von Expertengruppen
sowie deren Begleitung zur Entwicklung von wissensbasierten Expertenstan
dards.
Seit dem Jahr 2002 spielt insbesondere die Findung einer Übereinstimmung
bezüglich Qualitätsmerkmale in der Pflege eine sehr große Rolle. Dazu zählt die
Entwicklung von Expertenstandards. Als Erstes entstand 2002 der Experten
standard zur Dekubitusprophylaxe. Ihm folgten weitere Expertenstandards,
z. B.: der Expertenstandard Entlassungsmanagement, der Expertenstandard
Sturzprophylaxe, der Expertenstandard Schmerzmanagement und der Exper
tenstandard Harnkontinenz.
16
Qualität, die von stationären Pflegeeinrichtungen erwartet wird, soll sich an
diesen Standards messen lassen.
13
European Quality in Nursing Network
14
Gerste 2002: 118
15
vgl. DNQP 2006
16
vgl. DNQP 2006

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
16
Demzufolge definieren Standards Qualität und werden aufgrund dessen als
Kriterium zur Beurteilung der Qualität genutzt.
2.2 Messung und Bewertung der Qualität
in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Messung und Bewertung der Qualität in der Pflege gestaltet sich schwierig,
jedoch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven, anhand konkre
ter Dimensionen sowie operativer Kriterien ist dies möglich und nötig.
Wegweisend dafür war das bekannte Konzept von Donabedian
17
, mit der bis
heute gültigen Unterscheidung in Struktur, Prozess und Ergebnisqualität.
Strukturqualität sind alle Rahmenbedingungen, die sich auf den Leistungspro
zess beziehen. In der stationären Pflege sind dabei insbesondere die
qualifikatorischen Rahmenbedingungen des Pflegepersonals und die Ausstat
tung einer Pflegeeinrichtung in räumlicher Hinsicht bzw. in Hinblick auf die
wohnliche Gestaltung angesprochen.
Hinzuweisen sei hierbei auf verschiedene Gesetze, Empfehlungen von Bund
und Ländern und Rahmenvereinbarungen, die Umstrukturierung der Aus, Fort
und Weiterbildungen in pflegespezifischen Berufen und die begonnene Profes
sionalisierung der Pflege.
Prozessqualität steht für die direkte Leistungserbringung sowie für die Quali
tätsanforderung in Zusammenhang mit Aufbau und Ablauforganisation und
des pflegerischen Handelns hinsichtlich der Zielstellung, Planung, Durchfüh
rung und Leistungserbringung.
Zur Prozessqualität gehören z. B. die Pflegebedürftigkeitsermittlung und der
sich daraus ergebende Bedarf, individuell erstellte Pflegeplanungen, vollstän
17
vgl. Schaeffler, A. 2000, S. 31

Sicherung und Entwicklung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
17
dige und regelmäßig geführte Pflegedokumentationen, Dienstplangestaltungen
die am Bewohner orientiert sind und das Einbeziehen von Angehörigen und
Bezugspersonen des Bewohners.
Ergebnisqualität bezieht sich wiederum auf die Erreichung von Zielen und des
sen kontinuierliche Evaluation.
Das bedeutet eine laufende Ergebnisprüfung, insbesondere zum gesundheitli
chen Zustand und zur Fähigkeit der Selbstfürsorge, die Zufriedenheit des
Bewohners und die Beteiligung an seiner sozialen Umgebung sowie die Einbe
ziehung individueller Bedürfnisse des Bewohners. Weiterhin die Auswertung
der Ergebnisse, das Einleiten von Maßnahmen zur Zielerreichung, unter Einbe
zug des Bewohners und seiner Angehörigen und die Dokumentation der
Ergebnisprüfung.
Demzufolge kann Pflegequalität anhand einzelner Merkmale, hinsichtlich der
Dimensionen von Struktur, Prozess und Ergebnisqualität und anhand von
Standards oder Richtlinien gemessen und bewertet werden. Eine laufende
Qualitätsentwicklung sowie Verbesserung der Pflegepraxis sollte dabei angest
rebt werden, um die Ergebnisqualität zu verbessern. Grundlage dafür bilden
die in Kapitel 2.1 beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen.

Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege
18
3. Erhebungsbogen des MDK zur
Prüfung der Qualität in der
stationären Pflege
Im folgenden Kapitel wird der MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus
sowie seiner Zugänglichkeit dargestellt. Der beratungsorientierte Prüfansatz
und der Verfahrensablauf einer MDKPrüfung werden im Weiteren geschildert.
Anschließend folgen die Erläuterung der Durchführung einer MDKPrüfung so
wie die Darstellung der Sichtweise von Pflegeeinrichtungen, bezüglich Ihrer
Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDKErhebungs
bogens.
3.1 MDKErhebungsbogen
Seit Ende des Jahres 1996 führt der MDK Qualitätsprüfungen nach §§ 80, 114
SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen durch. Die Grundlage dafür ist die
MDKAnleitung sowie der dazugehörige ,,Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung
in der Einrichtung­ stationär" und der ,,Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung
beim Bewohner­ stationär"
18
, im Folgenden Erhebungsbögen genannt.
Nach § 53 a SGB XI bedarf es einer Zustimmung der Qualitätsprüfungsrichtli
nien mit den Erhebungsbögen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI in
ambulanter und stationärer Pflege, durch das Bundesministerium für Gesund
heit und Soziale Sicherung. Diese werden gemeinsam vom MDS und dem MDK
seit 1996 kontinuierlich weiterentwickelt.
18
Grundlagen der MDK Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege

Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege
19
Die letzte überarbeitete Fassung, vom November 2005, trat am 01. Januar
2006 in Kraft
19
.
Während in den älteren Versionen der Erhebungsbögen eher auf die Struktur
qualität
20
von Pflegeeinrichtungen Bezug genommen wurde, wird in der
aktuellen Fassung 2006 das Augenmerk nun viel mehr auf die Prozess und Er
gebnisqualität gerichtet.
21
Diese Richtlinien inklusive der Erhebungsbögen bilden die Grundlage zur Prü
fung von erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie für das Verfahren
der Prüfungen. Die Anwendung dieser differenzierten Erhebungsbögen sichert
ein einheitliches Vorgehen bei Qualitätsprüfungen in ambulanten und statio
nären Pflegeeinrichtungen durch den MDK.
Abbildung 1: MDK Erhebungsbogen
19
vgl. Abb. 1
20
vgl. Kap. 2.2
21
vgl. Grundlagen der MDK Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege, S. 3

Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege
20
3.2 Aufbau des Erhebungsbogens
Der Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 112, 114 SGB XI in
der stationären Pflege gliedert sich in zwei Bereiche. Nachfolgend werden die
beiden Bereiche und deren Kapitel erläutert. Innerhalb der Erhebungsbögen
des MDK erfolgen zu jedem Kapitel Erläuterungen, die z. B. mit gesetzlichen
Regelungen begründet sind, zudem spiegeln sie eine Vielzahl von Mindestfor
derungen wider.
3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung
in der Einrichtung stationär
Im ersten Teil des ,,Erhebungsbogen[s] zur Qualitätsprüfung in der Einrich
tung­ stationär", wird die Struktur und Prozessqualität anhand der nachfol
gend dargestellten Kapitel ermittelt.
Kapitel 1 Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung
22
:
In diesem Kapitel werden strukturelle Angaben zur Einrichtung erfragt, wie
z. B.: Trägerart, Adresse der Einrichtung, Struktur der Wohnbereiche, Anzahl
der Bewohner.
Kapitel 2 Allgemeine Angaben
23
:
Die Fragen in diesem Kapitel beziehen sich z. B. auf die Erfüllung von baulichen
Mindestanforderungen, aber auch auf die Gestaltung des näheren Wohnum
feldes der Bewohner.
22
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 72ff
23
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 83ff

Erhebungsbogen des MDK zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege
21
Kapitel 3 Aufbauorganisation Personal
24
:
Dieses Kapitel widmet sich u. A. der Frage nach geeigneten Schulungs und
Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Einrichtung sowie der Stel
lenbesetzung nach Qualifikationen.
Kapitel 4 Ablauforganisation
25
:
An dieser Stelle wird die Kontinuität der Pflege erfragt. Dabei handelt es sich
insbesondere um die Dienstplangestaltung sowie den Personaleinsatz im Ab
gleich mit dem Pflegeschlüssel.
Kapitel 5 Konzeptionelle Grundlagen
26
:
In diesem Kapitel wird das Vorhandensein von Konzepten als auch deren in
haltliche Gestaltung überprüft, z. B. das Pflege und Betreuungskonzept
27
sowie das Pflegeleitbild
28
.
Kapitel 6 Qualitätsmanagement
29
:
Kapitel sechs beinhaltet die Prüfung des gesamten Qualitätsmanagements der
Einrichtung. Z. B. sollen anhand dieses Kapitels interne Qualitätssicherungs
maßnahmen bzw. die Nutzung von Expertenstandards in der Einrichtung
nachgewiesen werden.
24
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 87ff
25
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 91ff
26
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 97ff
27
Das Pflege und Betreuungskonzept stellt dar, mit welchen Mitteln, auf welcher Grundlage und wie
pflegerisch begleitende Dienstleistungen der Einrichtung durchgeführt werden sollen. vgl. Kämmer/
BrunsWeigand 2000, S. 142
28
Ein Leitbild ist die zentrale Idee einer Einrichtung. Sie beinhaltet aktuelle Erkenntnisse der Gerontolo
gie und humanistische Grundsätze. Vgl. Schröder, B. 2000, S. 30
29
vgl. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 122,114 SGB XI in der stationären Pflege
vom 10.11.2005, S. 102ff

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783836604611
DOI
10.3239/9783836604611
Dateigröße
1.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin – Diplomstudiengang Pflege/Pflegemanagement
Erscheinungsdatum
2007 (Juli)
Note
2,0
Schlagworte
qualitätsmanagement pflege gesundheit pflegemanagement
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Titel: QualitätsindikatoreninstationärenPflegeeinrichtungen
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