Interim Financial Reporting österreichischer kapitalmarktorientierter Unternehmen
©2007
Diplomarbeit
203 Seiten
Zusammenfassung
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Rechnungslegung befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Dies wird besonders durch die immer größere Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvorschriften sichtbar. Grund dafür sind Bestrebungen der unterschiedlichsten Interessensgruppen, einerseits eine Harmonisierung der bestehenden Finanzberichterstattung basierend auf den aktuellen Regelungssystemen herbeizuführen. Andererseits wird das Ziel verfolgt, langfristig zu einem weltweit gültigen einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu gelangen, um eine noch bessere internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Dies basiert auf einer immer stärkeren Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft, als auch auf einer schnell vorangetriebenen Integration der Kapitalmärkte. Besonders starken Einfluss auf diese Entwicklung nimmt die Europäische Union, die in den letzten Jahren Verordnungen und zahlreiche Richtlinien im Bereich der Rechnungslegung erlassen hat.
Dabei hat sich die EU für die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) entschieden, die gemeinsam mit den US-GAAP (US-General Accepted Accounting Principles) jahrelang um eine Vorreiterrolle gekämpft haben. Dadurch hat sich für Europa zumindest mittelfristig ein einheitlicher Standard durchgesetzt. Die Umsetzung wirft jedoch unzählige Fragen und Problemstellungen auf, die durch weitere neue europarechtliche Bestimmungen beantwortet werden sollen. Dies führt zu einem sehr komplexen Regelungssystem und zu zahlreichen Doppelgleisigkeiten, was die finanzberichterstattende Praxis nicht unbedingt erleichtert. Trotz dieser Schwierigkeiten treiben speziell international ausgerichtete Investoren, die in Unternehmen auf allen Kontinenten investieren, diese Entwicklung voran. Ebenso steigt der Kapitalbedarf der Unternehmen.
Hierbei ist ein starker Trend - speziell in Kontinentaleuropa - zur verstärkten Inanspruchnahme der Eigenkapitalmärkte zu verzeichnen. Dementsprechend haben sich auch die Unternehmen an den Anforderungen eines eng verwobenen, international ausgerichteten Kapitalmarktes zu orientieren. Zur Generierung der erforderlichen Kapitalien, ist ein international anerkanntes Berichtswesen und ein Auseinandersetzen mit den umfangreichen Bestimmungen erforderlich. Um sich in diesem intensiven Kapitalwettbewerb durchsetzen zu können und das nötige Vertrauen der Investoren an sich zu ziehen, hat sich während des letzten Jahrzehnts auch in Österreich die Disziplin der Investor […]
Die Rechnungslegung befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Dies wird besonders durch die immer größere Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvorschriften sichtbar. Grund dafür sind Bestrebungen der unterschiedlichsten Interessensgruppen, einerseits eine Harmonisierung der bestehenden Finanzberichterstattung basierend auf den aktuellen Regelungssystemen herbeizuführen. Andererseits wird das Ziel verfolgt, langfristig zu einem weltweit gültigen einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu gelangen, um eine noch bessere internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Dies basiert auf einer immer stärkeren Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft, als auch auf einer schnell vorangetriebenen Integration der Kapitalmärkte. Besonders starken Einfluss auf diese Entwicklung nimmt die Europäische Union, die in den letzten Jahren Verordnungen und zahlreiche Richtlinien im Bereich der Rechnungslegung erlassen hat.
Dabei hat sich die EU für die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) entschieden, die gemeinsam mit den US-GAAP (US-General Accepted Accounting Principles) jahrelang um eine Vorreiterrolle gekämpft haben. Dadurch hat sich für Europa zumindest mittelfristig ein einheitlicher Standard durchgesetzt. Die Umsetzung wirft jedoch unzählige Fragen und Problemstellungen auf, die durch weitere neue europarechtliche Bestimmungen beantwortet werden sollen. Dies führt zu einem sehr komplexen Regelungssystem und zu zahlreichen Doppelgleisigkeiten, was die finanzberichterstattende Praxis nicht unbedingt erleichtert. Trotz dieser Schwierigkeiten treiben speziell international ausgerichtete Investoren, die in Unternehmen auf allen Kontinenten investieren, diese Entwicklung voran. Ebenso steigt der Kapitalbedarf der Unternehmen.
Hierbei ist ein starker Trend - speziell in Kontinentaleuropa - zur verstärkten Inanspruchnahme der Eigenkapitalmärkte zu verzeichnen. Dementsprechend haben sich auch die Unternehmen an den Anforderungen eines eng verwobenen, international ausgerichteten Kapitalmarktes zu orientieren. Zur Generierung der erforderlichen Kapitalien, ist ein international anerkanntes Berichtswesen und ein Auseinandersetzen mit den umfangreichen Bestimmungen erforderlich. Um sich in diesem intensiven Kapitalwettbewerb durchsetzen zu können und das nötige Vertrauen der Investoren an sich zu ziehen, hat sich während des letzten Jahrzehnts auch in Österreich die Disziplin der Investor […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Robert Stieber
Interim Financial Reporting österreichischer kapitalmarktorientierter Unternehmen
ISBN: 978-3-8366-0424-6
Druck Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Wiener Neustadt, Wiener Neustadt,
Österreich, Diplomarbeit, 2007
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany
- III -
Kurzzusammenfassung:
Diese Diplomarbeit hat zum einen das Ziel, eine aktuelle Darstellung jener Be-
stimmungen zum Interim Financial Reporting zu geben, die für österreichische ka-
pitalmarktorientierte Unternehmen zu beachten sind. Weiters soll deren Publizi-
tätsverhalten durch eine empirische Analyse veröffentlichter Zwischenberichte un-
tersucht werden. Im ersten Teil liegt der Schwerpunkt auf den unterschiedlichen
Systemen und Vorschriften zur Zwischenberichterstattung. Der Standard IAS 34,
die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die teilweise davon abgeleiteten
Bestimmungen des Börsegesetzes werden dabei näher betrachtet. Besonders in
diesen Bereichen kam es bis zuletzt zu zahlreichen Neuregelungen, sodass dar-
aus eine geänderte unterjährige Berichterstattung resultiert. Der Zwischenbericht
dient dazu, die geforderten Informationen an die Öffentlichkeit zu kommunizieren,
wobei ihm auch die Funktion als Investor Relations Instrument zukommt. In dieser
Eigenschaft eignet sich ein Quartalsbericht auch hervorragend dafür, über die ge-
setzlichen Mindestinhalte hinaus, zusätzliche kapitalmarktrelevante Informationen
zu veröffentlichen. In der empirischen Analyse der publizierten Berichte für das
dritte Quartal 2006 konnte festgestellt werden, dass es überwiegend zur
vorschriftsgemäßen Darstellung kommt, wobei in Detailbereichen und niedrigeren
Börsesegmenten ein geringes und teilweise mangelhaftes Publizitätsverhalten ver-
zeichnet werden muss. Bei Anwendung von IAS 34 ist eine aussagekräftigere und
besser vergleichbare Zwischenberichterstattung gewährleistet.
Schlagworte (mind. 3, max. 6):
Zwischenberichterstattung, IAS 34, Börsegesetz, Transparenzrichtlinie, Investor
Relations Instrumente, Publizitätsverhalten
Abstract:
The aim of this thesis is to provide an up-to-date presentation of the interim finan-
cial reporting regulations applicable to Austrian listed companies. Furthermore, an
empirical analysis shows the current practices of these companies in respect of
publishing interim financial reports. The first part concentrates on the description of
the different systems and rules applicable in this context. The international finan-
cial reporting standard IAS 34, regulations issued by the European Union and
parts of the national Stock Exchange Act are discussed in detail. In these areas
especially, many alterations have recently been made, resulting in more extensive
and further developed disclosure requirements of listed companies. An interim fi-
nancial report communicates the mandatory information to the financial commu-
nity, but also acts as an investor relations instrument. Besides the obligatory mini-
mum contents, quarterly financial statements may contain additional information
reported on a voluntary basis in order to fulfil the requirements of the investors.
The empirical study that analyses the financial reports of the third quarter 2006
showed that the majority of these companies publish most of the required figures
and explanations correctly. In specific areas and particularly in the lower market
segments, however, sometimes inadequate information is provided. Another find-
ing shows that when IAS 34 is applied, the reports tend to show a higher level of
data quality and comparability.
Keywords (at least 3, max. 6):
Interim Financial Reporting, IAS 34, Stock Exchange Act, Transparency Directive,
Investor Relations Instruments, Disclosure Behaviour
- IV -
Inhaltsverzeichnis
VORWORT
1
1.
EINLEITUNG
2
1.1. E
INFÜHRUNG IN DIE
P
ROBLEMSTELLUNG
2
1.2. U
NTERSUCHUNGSGEGENSTAND UND
Z
IELSETZUNG
4
1.3. F
ORSCHUNGSFRAGEN UND
H
YPOTHESENBILDUNG
4
1.4. M
ETHODIK DER
U
NTERSUCHUNG
5
1.5. I
NHALTLICHER
A
UFBAU DER
A
RBEIT
6
2.
GRUNDLAGEN DES INTERIM FINANCIAL REPORTINGS
7
2.1. B
EGRIFFSABGRENZUNGEN
7
2.2. F
UNKTIONEN
8
2.3. Z
IELSETZUNG
10
2.4. Z
IELGRUPPEN
12
2.5. G
RUNDKONZEPTE UNTERJÄHRIGER
E
RFOLGSERMITTLUNG
13
2.5.1. Integrativer Ansatz
15
2.5.2. Diskreter Ansatz
17
2.5.3. Kombinierter Ansatz
19
2.6. G
RUNDSÄTZE UNTERJÄHRIGER
B
ERICHTERSTATTUNG
20
2.6.1. True and Fair View
20
2.6.2. Wesentlichkeit
20
2.6.3. Vergleichbarkeit
21
2.6.4. Stetigkeit
21
3.
SYSTEME DES INTERIM FINANCIAL REPORTINGS
22
3.1. R
ECHNUNGSLEGUNGSSYSTEME
22
3.1.1. Angloamerikanisches Rechnungslegungssystem (US-GAAP)
24
3.1.2. Kontinentaleuropäisches Rechnungslegungssystem (HGB/UGB) 26
3.1.3. Rechnungslegung nach internationalen Standards (IFRS)
28
- V -
3.2. N
ORMENGEBUNG
, R
ECHTSETZUNG UND BEEINFLUSSENDE
I
NSTITUTIONEN
30
3.2.1. Normengebung in den USA
30
3.2.2. Normengebung durch das IASB
32
3.2.3. Rechtsetzung in der Europäischen Union
37
3.2.4. Rechtsetzung in Österreich
40
4.
VORSCHRIFTEN ZUM INTERIM FINANCIAL REPORTING
41
4.1. Z
WISCHENBERICHTERSTATTUNG NACH
IAS 34
41
4.1.1. Zielsetzung
43
4.1.2. Charakterisierung
44
4.1.3. Rechnungslegungsprinzipien
44
4.1.4. Zwischenberichtspflichtige Unternehmen
48
4.1.5. Zwischenberichtsgegenstand
49
4.1.6. Zwischenberichtsperioden und -fristen
50
4.1.7. Bestandteile von Zwischenberichten
51
4.1.8. Prüfung von Zwischenberichten
60
4.2. Z
WISCHENBERICHTERSTATTUNG NACH
US-GAAP
61
4.3. E
UROPARECHTLICHE
B
ESTIMMUNGEN ZUR
Z
WISCHENBERICHTERSTATTUNG
63
4.3.1. Aktionsplan der Kommission für Finanzdienstleistungen
63
4.3.2. IAS-Verordnung der Europäischen Union
65
4.3.3. Transparenzrichtlinie
72
4.4. Z
WISCHENBERICHTERSTATTUNG NACH DEN
B
ESTIMMUNGEN DES
B
ÖRSE
G
84
4.5. A
NFORDERUNGEN DER
W
IENER
B
ÖRSE
AG
100
4.5.1. Allgemeine Publizitätspflichten
100
4.5.2. Regelwerk Prime Market
102
4.6. E
NTWICKLUNGSTENDENZEN
106
5.
STELLUNG DES INTERIM FINANCIAL REPORTINGS IM RAHMEN DER
INVESTOR RELATIONS
107
5.1. I
NVESTOR
R
ELATIONS
107
5.1.1. Definition und Bedeutung
107
5.1.2. Grundsätze der Investor Relations
110
5.1.3. Zielsystem
112
5.1.4. Investor Relations als Kommunikationssystem
114
- VI -
5.1.5. Entwicklungsstand in Österreich
124
5.2. Z
WISCHENBERICHTERSTATTUNG ALS
I
NVESTOR
R
ELATIONS
I
NSTRUMENT
125
5.3. D
ER
N
UTZEN FÜR DIE
IR-Z
IELGRUPPEN
127
6.
ANALYSE DES INTERIM FINANCIAL REPORTINGS AM ÖSTERREICHISCHEN
KAPITALMARKT
129
6.1. G
RUNDLAGEN DER
A
NALYSE UND
F
ORSCHUNGSABLAUF
129
6.1.1. Zielsetzung
129
6.1.2. Untersuchungsgegenstand
129
6.1.3. Kontextspezifikation und Operationalisierung
130
6.1.4. Untersuchungsform
131
6.1.5. Auswahl der Untersuchungsobjekte
131
6.1.6. Datenerhebung und -erfassung
131
6.2. D
ATENAUFBEREITUNG UND
-
AUSWERTUNG
132
6.2.1. Formale und temporäre Analyse
135
6.2.2. Analyse der (Zwischenabschluss-)Prüfung
137
6.2.3. Analyse nach den Bestimmungen des BörseG
138
6.2.4. Analyse nach den Bestimmungen von IAS 34
146
6.3. Z
USAMMENFASSENDES
U
NTERSUCHUNGSERGEBNIS
157
7.
CONCLUSIO
161
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
164
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
166
TABELLENVERZEICHNIS
167
LITERATURVERZEICHNIS
168
ANHANG
174
- 1 -
Vorwort
Immer mehr Unternehmen in Österreich nützen den internationalen Kapitalmarkt zur
Aufnahme von Eigen- oder Fremdkapitalien. Mit dem positiven Effekt zusätzliche
finanzielle Mittel aufzubringen sind aber auch Pflichten verbunden. Die Unternehmen
stellen sich mit einem ,,Going Public" auf die Bühne des internationalen Börsenge-
schehens und haben die Anforderungen der Financial Community durch intensive
Informationsweitergabe zu befriedigen. Genau an diesem Punkt setzt auch diese
Arbeit an und verknüpft mehrere interdependente Themenbereiche, die allesamt auf-
grund ihrer hohen Relevanz, Aktualität und Dynamik sehr spannende Forschungsbe-
reiche darstellen. Dies sind zum einen die von den kapitalmarktorientierten Unter-
nehmen zu beachtenden, extern vorgegebenen Publizitätsvorschriften und zum an-
deren das beobachtbare Publizitätsverhalten der Emittenten, im Rahmen der gesetz-
lichen oder darüber hinausgehenden freiwilligen Finanzberichterstattung. Um diesen
Themenkomplex einzugrenzen, konzentriert sich diese Arbeit auf die Zwischenbe-
richterstattung. Obgleich im Inland und Ausland auf diesem Gebiet bereits mehrere
Forschungsarbeiten existieren, ist diese Diplomarbeit durch den Aktualitätsgrad und
die vorgenommene Betrachtungsweise von diesen verschieden. Die Regelungen zur
Zwischenberichterstattung entwickeln sich permanent weiter, v.a. als Ausprägung
einer sich rasch ändernden internationalen Rechnungslegung und europäischer Be-
strebungen zur Kapitalmarktharmonisierung und bieten daher ein weitläufiges Unter-
suchungsgebiet. Die Erfüllung der Vorschriften und die Informationsversorgung der
Investoren erfolgen seitens der Unternehmen im Zuge ihrer Investor Relations Aktivi-
täten, sodass die Zwischenberichtspublizität auch in diesem Zusammenhang behan-
delt wird. Weiters bot sich die Durchführung einer empirischen Untersuchung an, um
die theoretischen Darstellungen, als auch das Publizitätsverhalten in der Praxis ü-
berprüfen zu können.
Diese Diplomarbeit soll einen Beitrag zur Kapitalmarktforschung in Österreich leisten
und gleichzeitig eine aktuelle Anleitung für die berichterstattenden Unternehmen bie-
ten.
Bedanken möchte ich mich bei all jenen, auf deren Unterstützung ich zählen konnte.
- 2 -
1. Einleitung
Am Beginn der vorliegenden Diplomarbeit soll dem Leser ein Überblick über die auf-
geworfene Problemstellung und die Zielsetzung sowie der Weg zu einem Ergebnis
veranschaulicht werden.
1.1. Einführung in die Problemstellung
Die Rechnungslegung befindet sich derzeit in einem starken Wandel. Dies wird be-
sonders durch die immer größere Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvor-
schriften sichtbar. Grund dafür sind Bestrebungen der unterschiedlichsten Interes-
sensgruppen, einerseits eine Harmonisierung der bestehenden Finanzberichterstat-
tung basierend auf den aktuellen Regelungssystemen herbeizuführen. Andererseits
wird das Ziel verfolgt, langfristig zu einem weltweit gültigen einheitlichen Rechnungs-
legungsstandard zu gelangen, um eine noch bessere internationale Vergleichbarkeit
herzustellen. Dies basiert auf einer immer stärkeren Internationalisierung und Globa-
lisierung der Wirtschaft, als auch auf einer schnell vorangetriebenen Integration der
Kapitalmärkte. Besonders starken Einfluss auf diese Entwicklung nimmt die Europäi-
sche Union, die in den letzten Jahren Verordnungen und zahlreiche Richtlinien im
Bereich der Rechnungslegung erlassen hat. Dabei hat sich die EU für die Anwen-
dung der International Financial Reporting Standards (IFRS) entschieden, die ge-
meinsam mit den US-GAAP (US-General Accepted Accounting Principles) jahrelang
um eine Vorreiterrolle gekämpft haben. Dadurch hat sich für Europa zumindest mit-
telfristig ein einheitlicher Standard durchgesetzt. Die Umsetzung wirft jedoch unzäh-
lige Fragen und Problemstellungen auf, die durch weitere neue europarechtliche Be-
stimmungen beantwortet werden sollen. Dies führt zu einem sehr komplexen Rege-
lungssystem und zu zahlreichen Doppelgleisigkeiten, was die finanzberichterstatten-
de Praxis nicht unbedingt erleichtert. Trotz dieser Schwierigkeiten treiben speziell
international ausgerichtete Investoren, die in Unternehmen auf allen Kontinenten
investieren, diese Entwicklung voran. Ebenso steigt der Kapitalbedarf der Unterneh-
men. Hierbei ist ein starker Trend - speziell in Kontinentaleuropa - zur verstärkten
Inanspruchnahme der Eigenkapitalmärkte zu verzeichnen. Dementsprechend haben
sich auch die Unternehmen an den Anforderungen eines eng verwobenen, internati-
- 3 -
onal ausgerichteten Kapitalmarktes zu orientieren. Zur Generierung der erforderli-
chen Kapitalien, ist ein international anerkanntes Berichtswesen und ein Auseinan-
dersetzen mit den umfangreichen Bestimmungen erforderlich. Um sich in diesem
intensiven Kapitalwettbewerb durchsetzen zu können und das nötige Vertrauen der
Investoren an sich zu ziehen, hat sich während des letzten Jahrzehnts auch in Öster-
reich die Disziplin der Investor Relations zumindest in den großen kapitalmarktorien-
tierten Konzernen etabliert. Damit die Hauptziele der Investor Relations, nämlich
Schaffung von Vertrauen, Steigerung des Unternehmenswertes und Erlangen einer
fairen Börsenbewertung erreicht werden, sind zahlreiche Maßnahmen, vor allem a-
ber eine umfassende und zeitnahe Information der aktuellen und potenziellen Inves-
toren, zu leisten. Da mit einem einmal jährlich erstellten Jahresabschluss den Anfor-
derungen der Financial Community in den seltensten Fällen Genüge getan ist, hat
sich das Interim Financial Accounting, also die zusätzliche unterjährige Berichterstat-
tung, besonders in den gehobenen Börsensegmenten etabliert. Gerade in Österreich
handelt es sich dabei um eine relativ junge Form der Berichterstattung, die aber in
Zukunft sehr stark an Bedeutung gewinnen wird. Da es in Österreich bis vor einigen
Jahren nur sehr rudimentäre Bestimmungen in Zusammenhang mit der Zwischenbe-
richterstattung gab, sind die kapitalmarktorientierten Unternehmen nun mit einer Fül-
le von Bestimmungen und Vorschriften auch im Bereich der Zwischenberichterstat-
tung konfrontiert. Durch die Internationalisierungs- und Harmonisierungsbestrebun-
gen im Kapital- und Rechnungslegungsrecht haben sich die Unternehmen nun auch
mit viel höheren Anforderungen auseinander zu setzen. Obwohl dies grundsätzlich
im Interesse der Investoren begrüßt wird, findet aber leider nicht bloß ein einziges
spezielles Regelwerk Anwendung. Es sind zahlreiche gesetzliche oder vertragliche
Verpflichtungen, abhängig von der Intensität der Kapitalmarktorientierung zu beach-
ten. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Telekom Austria AG erwähnt, die ihre Zwi-
schenergebnisse derzeit neben der Einhaltung der handelsrechtlichen, börserechtli-
chen und europarechtlichen Bestimmungen, auf Basis der US-GAAP und auch IFRS
zu erstellen hat. Ob dies wirklich zur transparenteren, rascheren und umfassenderen
Information der Investoren oder nicht eher zu einer unnötigen Verwirrung führt, bleibt
fraglich.
- 4 -
1.2. Untersuchungsgegenstand und Zielsetzung
Der im vorigen Kapitel aufgeworfene Problembereich stellt den Untersuchungsge-
genstand dieser Arbeit dar. Demnach wird die Zwischenberichterstattung österreichi-
scher kapitalmarktorientierter Unternehmen unter dem Aspekt der vorschriftsgemä-
ßen unterjährigen Rechnungslegung und der investorgerechten Information einer
näheren Untersuchung unterzogen.
Diese Arbeit verfolgt die Zielsetzung, einen aktuellen Überblick über den derzeitigen
Stand der Regelungen zur Zwischenberichterstattung am österreichischen Kapital-
markt zu geben. Dieser kann zB einem Unternehmen, welches ein ,,Going Public"
anstrebt, einen ersten umfassenden Einblick in die Thematik bieten. Aufgrund der
bereits erwähnten Dynamik auf diesem Gebiet soll der aktuellste Stand wiedergege-
ben werden. Als ein immer wichtiger werdendes Instrument der Information der An-
teilseigner, soll die unterjährige Publizität als integrierter Bestandteil eines effektiven
Investor Relations Systems betrachtet werden. Hierbei wird speziell auf die Anforde-
rungen an österreichische börsenotierte Kapitalgesellschaften eingegangen. Es soll
zu einer zusammenfassenden Darstellung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften
und der Literatur kommen. Darüber hinaus soll das aktuelle unterjährige Publizitäts-
verhalten, sowie die Konformität der Finanzberichte mit den entsprechenden Vor-
schriften der im Amtlichen Handel der Wiener Börse vertretenen Aktiengesellschaf-
ten mittels Analyse der publizierten Zwischenberichte dieser Unternehmen unter-
sucht werden. Das resultierende Ergebnis soll den Status quo der Zwischenbericht-
erstattung darstellen und mögliche Defizite oder Verbesserungsmöglichkeiten auf-
zeigen.
1.3. Forschungsfragen und Hypothesenbildung
Im Rahmen dieser Diplomarbeit sollen folgende zwei Fragestellungen aufbereitet
und hinreichend beantwortet werden:
Welche Regelungen der Zwischenberichterstattung börsenotierter Unterneh-
men sind am österreichischen Kapitalmarkt zu beachten?
- 5 -
Inwieweit entsprechen die tatsächlich publizierten Zwischenberichte den je-
weils anwendbaren Vorschriften?
Durch die konkrete Formulierung der oben stehenden Fragen wird die Zielsetzung
dieser Arbeit weiter konkretisiert, der Umfang eingegrenzt und eine Ergebniskontrolle
ermöglicht. Weiters werden nun in Verbindung mit den Forschungsfragen davon ab-
geleitete, überprüfbare Hypothesen erstellt:
Da sich der österreichische Kapitalmarkt in den letzten Jahren sehr stark weiterent-
wickelt hat und eine Anpassung an internationale Standards relativ rasch erfolgte,
kann von klaren Regeln für die Zwischenberichterstattung ausgegangen werden.
Aufgrund der Stärkung der IFRS durch die Europäische Union ist anzunehmen, dass
auch in Österreich bereits eine Umstellung der Zwischenberichterstattung auf den
IAS/IFRS-Standard erfolgt ist und dieses System in Verbindung mit zusätzlich an-
wendbaren nationalen gesetzlichen Bestimmungen hauptsächlich Anwendung findet.
Bezüglich der Konformität der veröffentlichten Zwischenberichte mit dem jeweils an-
gewandten Berichtssystem kann davon ausgegangen werden, dass diese zum Groß-
teil den Anforderungen entsprechen. Aufgrund einer fehlenden Prüfungspflicht durch
einen Wirtschaftsprüfer werden in Detailbereichen Defizite auftreten. Weiters ist an-
zunehmen, dass Qualität sowie Konformität der unterjährigen Finanzberichte vom
jeweiligen Börsensegment abhängig sind. Hinsichtlich der Betrachtung der Zwi-
schenberichterstattung als Instrument der Investor Relations führt eine verstärkt vor-
geschriebene Publizität zu einer verbesserten Information der Anleger.
1.4. Methodik der Untersuchung
In den ersten Kapiteln dieser Arbeit werden die Erkenntnisse durch Aufarbeitung der
Fachliteratur und der einschlägigen nationalen und europäischen Gesetze erlangt.
Hinsichtlich der Literatur wird auf die Verwendung von hochwertigen wissenschaftli-
chen Quellen aus Monographien, Sammelbänden, Fachzeitschriften und gelegent-
lich aus seriösen Internetquellen geachtet. Im Zuge der Analyse der veröffentlichten
Quartalsberichte österreichischer börsenotierter Unternehmen findet deren Auswer-
tung anhand einer Inhaltsanalyse statt. Dazu wird ein auf Basis der zu beachtenden
Vorschriften erstellter Kriterienkatalog verwendet.
- 6 -
1.5. Inhaltlicher Aufbau der Arbeit
Nachdem in diesem Kapitel allgemeine Ausführungen zur vorliegenden Diplomarbeit
angestellt werden, beschäftigt sich der nächste Abschnitt mit den Grundlagen des
Interim Financial Reportings. Dabei werden die für das weitere Verständnis notwen-
digen Fachbegriffe abgegrenzt, sowie Funktion, Zielsetzung und Zielgruppe der Zwi-
schenberichterstattung theoretisch behandelt. Weiters erfolgt die Beschreibung des
Verhältnisses des Interim zum Annual Financial Reporting durch die in der Literatur
diskutierten theoretischen Ansätze. Mit der Darstellung der Grundsätze unterjähriger
Berichterstattung wird dieser Teil abgeschlossen. Kapitel 3 geht dann konkret auf die
Systeme ein, die im Rahmen der Zwischenberichterstattung Anwendung finden. Da-
bei werden zuerst die dominierenden Rechnungslegungssysteme an sich präsentiert
und in der Folge die Formen der Normengebung bzw. Rechtsetzung, als auch die
beeinflussenden Institutionen behandelt. Anschließend erfolgt in Kapitel 4 eine aus-
führliche Erläuterung der relevanten Bestimmungen im Rahmen der IAS/IFRS, des
Europarechts, des österreichischen BörseG sowie der Wiener Börse AG (WBAG).
Aufgrund der stark rückläufigen Relevanz der US-GAAP, werden diese nur kurz be-
handelt. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Skizzierung möglicher zukünftiger
Entwicklungen. In Kapitel 5 wird die Stellung der unterjährigen Berichterstattung im
Rahmen der Investor Relations behandelt. Dazu findet sich einleitend eine grund-
sätzliche, theoretische Ausführung zu Investor Relations. In der Folge wird auf das
Instrument des Zwischenberichts sowie dessen Bedeutung und Nutzen im Rahmen
des Interim Financial Reportings eingegangen. Kapitel 6 steht ganz im Zeichen der
bereits erwähnten empirischen Analyse der praktizierten Zwischenberichterstattung
am österreichischen Aktienmarkt. Nachdem die Grundlagen der Analyse und der
konkrete Forschungsablauf definiert sind, erfolgt die Datenaufbereitung, die Auswer-
tung und eine zusammenfassende Darstellung des Untersuchungsergebnisses. Die
Conclusio präsentiert die Ergebnisse dieser Arbeit und schließt den im Einleitungs-
kapitel geöffneten Bogen mit prägnanten Antworten zu den Forschungsfragen.
- 7 -
2. Grundlagen des Interim Financial Reportings
Wertorientierte und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung prägten die wissen-
schaftliche Diskussion der letzten Jahre. Die Schaffung von Shareholder Value ist
dabei gerade für börsenotierte Unternehmen zu einer essenziellen Aufgabe gewor-
den. Transparente Informationen und die Dominanz internationaler Finanzmärkte für
die Finanzierung der Global Players haben diese Entwicklung weiter verstärkt. Die
Internationalisierung der Rechnungslegung und die damit verbundene Kapitalmarkt-
orientierung geht mit einer zunehmenden Informationsvermittlung einher. Vor diesem
Hintergrund hat in den letzten Jahren besonders die Zwischenberichterstattung an
Bedeutung gewonnen. Als kurzfristig ausgelegtes Informationsinstrument trägt sie
den Bedürfnissen des Kapitalmarktes in stärkerem Maße Rechnung als die jährli-
chen Informationsinstrumente.
1
Dieses Kapitel behandelt die theoretischen Grundlagen zur Zwischenberichterstat-
tung und beschäftigt sich nach einigen Begriffsabgrenzungen mit den Funktionen,
der Zielsetzung und der Zielgruppe des Interim Financial Reportings, sowie den the-
oretischen Grundkonzepten der unterjährigen Erfolgsermittlung und den Grundsät-
zen der unterjährigen Berichterstattung. Basis für die folgende Betrachtung ist die
Orientierung an den Anforderungen der Rechnungslegung und nicht an den Ansprü-
chen der Investor Relations, die zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
2.1. Begriffsabgrenzungen
Die Begriffe Zwischenberichterstattung, unterjährige Publizität und Interim Financial
Reporting sind als gleichwertig zu behandeln.
Wird im Rahmen dieser Arbeit von International Financial Reporting Standards
(IFRS) gesprochen, bezieht sich dies sowohl auf die International Financial Repor-
ting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) nach
2001, als auch auf die nach wie vor gültigen International Accounting Standards
1 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), Geleitwort.
- 8 -
(IAS) des ehemaligen International Accounting Standards Committee (IASC). Wer-
den die IFRS-Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) erwähnt, schließt dies auch die bis 2002 verlautbarten Interpreta-
tionen des Standing Interpretations Committee (SIC) mit ein.
Die allgemein zugängliche Bekanntmachung von Unternehmensinformationen wird
hier als Publizität bezeichnet. Unternehmensinformationen gehen dabei über reine
Rechnungslegungsdaten hinaus und umfassen sämtliche Darstellungen des Unter-
nehmens nach außen. Entscheidend dabei ist nicht die tatsächliche Aufnahme die-
ser Informationen, sondern die Möglichkeit, davon Kenntnis zu erlangen.
2
Ein Zwischenbericht ist ein regelmäßig aufzustellendes Rechnungslegungsinstru-
ment über einen unterjährigen Berichtszeitraum.
3
Im Rahmen dieser Arbeit ist unter Kapitalmarktorientierung die Zulassung von
Wertpapieren eines Unternehmens zum Handel auf einem geregelten Markt in der
Europäischen Union zu verstehen.
4
2.2. Funktionen
Die primäre Funktion eines Zwischenberichts ist die Informationsfunktion
5
, als se-
kundäre Funktion sind die Investor Relations-Zielsetzungen zu sehen.
6
Durch eine regelmäßige unterjährige Informationsbereitstellung wird der Aufbau
asymmetrischer Informationsverteilungen verhindert.
7
Weiters können Investoren
ihre Anlageentscheidungen anhand aktueller Informationen beurteilen und eine zeit-
nahe Erfolgskontrolle durchführen.
8
Der Zwischenbericht informiert nicht nur über die
2 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 841.
3 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 8.
4 Vgl. Buchheim/Ulbrich (2004), S. 273.
5 Vgl. Busse von Colbe/Reinhard (1989), S. 1; hier ist die Informationsfunktion die einzige Funktion.
6 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 159ff.
7 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 151.
8 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 156.
- 9 -
Entwicklung der Geschäftstätigkeit der abgelaufenen Periode, sondern bezieht auch
die Aussichten auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres mit ein.
9
Die Informationsfunktion gliedert sich wiederum in die Kontroll-, Prognose- und
Verbindungsfunktion.
10
Im Rahmen der Kontrollfunktion dient der Zwischenbericht der Kontrolle des Ma-
nagements. Weiters soll dadurch eine Überprüfung der bisherigen Prognosen der
Investoren ermöglicht werden, um als Grundlage für Investitionsentscheidungen zu
dienen.
11
Die Prognosefunktion verfolgt das Ziel, mittels Veröffentlichung unterjähriger Fi-
nanzinformationen eine verbesserte Prognose des Jahresergebnisses und der zu
erwartenden Dividende zu ermöglichen.
12
Durch die Verbindungsfunktion wird die Kontroll- mit der Prognosefunktion zu-
sammenfügt.
13
Die Kontrollfunktion knüpft an den vorhergehenden Jahresabschluss
an, während die Prognosefunktion die Verbindung zum nächsten Jahresabschluss
herstellt. Beide Funktionen zusammen ermöglichen die Verbindung zweier aufeinan-
der folgender Jahresabschlüsse. Details dazu finden sich in Kapitel 2.5.
,,Grundkonzepte unterjähriger Erfolgsermittlung".
Obwohl der Zwischenbericht ein eigenständiges Publizitätsinstrument darstellt, be-
steht aufgrund der geforderten Information ein enger Bezug zum Jahresabschluss.
Zum einen umfasst die Jahresberichterstattung auch den Zeitraum des Zwischenbe-
richts, andererseits determiniert die Entwicklung in der unterjährigen Periode die im
Jahresabschluss abzubildenden Aktivitäten des Unternehmens. Demnach besteht
also ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Daten des Zwi-
schenberichts und jenen des Jahresabschlusses.
14
9 Vgl. Hebestreit (1992), S. 110.
10 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 159.
11 Vgl. Hebestreit (2006), S. 1117.
12 Vgl. Hebestreit (2006), S. 1117.
13 Vgl. Hebestreit (2006), S. 1117.
14 Vgl. Hebestreit (1992), S. 112.
- 10 -
2.3. Zielsetzung
Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, die Lage und den Geschäftsgang
eines Unternehmens für die unterjährige Periode so darzustellen, dass eine Beurtei-
lung der geschäftlichen Entwicklung für diesen Zeitraum sowie ein Vergleich mit den
Vorjahresangaben möglich ist. Der Zwischenbericht soll auch einen Ausblick auf das
gesamte Geschäftsjahr liefern. Die verfolgte Zielsetzung besteht demnach in der
frühzeitigen Information der Anleger über wichtige entscheidungsrelevante Sachver-
halte. Der Zwischenbericht ist deshalb eher auf eine kurzfristige Betrachtungsweise
15
ausgelegt.
16
Während die (handelsrechtliche) jährliche Rechnungslegung historisch bedingt
hauptsächlich gläubigerorientiert ist, weist die Zwischenberichterstattung eine ein-
deutige Kapitalmarktorientierung auf.
17
Aus Kapitalmarktsicht kommt dem Interim
Financial Reporting bei der Preiswürdigkeitsbeurteilung und der Abschätzung von
Dividendenzahlungen eine wichtige Bedeutung zu.
18
Die Ziele der unterjährigen Be-
richterstattung konkretisieren sich im Anleger- und im Funktionenschutz, wobei die
jährliche Rechnungslegung unter der Zweckbestimmung des Gläubigerschutzes
steht.
19
Die Ziele der unterjährigen Rechnungslegung können wie folgt dargestellt werden:
Abb. 1: Ziele der unterjährigen Rechnungslegung
20
15 Vgl. Kieso/Weygandt (1998), S. 1354.
16 Vgl. Busse von Colbe/Reinhard (1989), S. 1.
17 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 133.
18 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 9.
19 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 133.
20 Vgl. Abbildung aus: Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 150; sowie Federspieler (1999), S. 57.
Ziele der unterjährigen Rechnungslegung
Anlegerschutz
Funktionenschutz
Schutz aktueller
Anleger
Schutz potentieller
Anleger
Schutz der
Funktionsfähig-
keit des Kapi-
talmarktes
Schaffung eines
einheitlichen euro-
päischen Kapital-
marktes
- 11 -
Aus der gesetzgeberischen Intention und der historischen Entwicklung lassen sich
zum einen der Anleger- oder Individualschutz und zum anderen der Funktionen-
schutz, als Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes, identifizieren.
21
Unter dem Begriff Anlegerschutz sind alle Maßnahmen und Möglichkeiten zu sub-
sumieren, die den Anlegern Schutz vor den aus den ungleichen Beziehungen resul-
tierenden spezifischen Risiken auf den Finanzmärkten bieten sollen.
22
Dem Anleger-
schutz stellen sich vier Aufgaben:
23
Gewährleistung der Voraussetzungen für eine rationale, vollinformierte Anla-
geentscheidung des Investors
Schutz des Anlegers vor nachteiligen späteren Veränderungen
Sicherstellung der laufenden Informationsversorgung als Basis für eine Revi-
sion der getätigten Anlageentscheidung
Aufrechterhaltung der Exit-Möglichkeit
Unter dem Funktionenschutz wird der Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapital-
marktes verstanden. Wird diese nicht gewährleistet, ist es einerseits dem Anleger
nicht möglich seine Mittel zu investieren und andererseits wird der Unternehmung die
Beschaffung der notwendigen Kapitalien erschwert.
24
Um die Funktionsfähigkeit des
Kapitalmarktes zu gewährleisten, sind drei Effizienzkriterien einzuhalten:
25
Allokative Effizienz: Sicherung der Steuerungsleistung des Kapitalmarktes;
Kapital hat dorthin zu fließen, wo es am dringendsten gebraucht und am er-
tragsreichsten eingesetzt werden kann.
Operationale Effizienz: Minimierung der Kosten für die Bereitstellung und den
Vertrieb der Anlagemöglichkeiten (Minimierung der Transaktionskosten).
Institutionelle Effizienz: Bildung, Erhaltung und Festigung des Vertrauens der
Investoren in die Stabilität und Integrität des Marktes und Gewährleistung ei-
nes freien Marktzuganges für alle Teilnehmer.
21 Vgl. Federspieler (1999), S. 44; sowie Kalss/Oppitz/Zollner ( 2005), S. 48.
22 Vgl. Koch/Schmidt (1981), S. 233f.
23 Vgl. Kalss/Oppitz/Zollner (2005), S. 50.
24 Vgl. Koch/Schmidt (1981), S. 236.
25 Vgl. Kalss/Oppitz/Zollner (2005), S. 49f.
- 12 -
Ein weiteres Ziel des Funktionenschutzes ist die Schaffung und Verbesserung der
Funktionsfähigkeit eines einheitlichen (europäischen) Kapitalmarktes durch die Zwi-
schenberichterstattung.
26
2.4. Zielgruppen
Die Zielgruppe der unterjährigen Rechnungslegung ist im Vergleich zur jährlichen
Rechnungslegung kleiner.
27
Dies ist durch den geringeren Umfang und durch eine
anders gelagerte Zielsetzung und Funktion als beim Jahresbericht begründet
(zB keine Steuerbemessungsfunktion). Eine andere Ansicht vertritt zB Federspieler,
der die Adressaten der Zwischenberichterstattung aufgrund der Verknüpfung von
Jahresabschluss und Zwischenbericht mit den Adressaten des Jahresabschlusses
gleichsetzt.
28
Aufgrund der wachsenden Bedeutung und des steigenden Interesses an unterjähri-
gen Berichten erscheint die zB von Alvarez/Wotschofsky
29
oder Coenenberg
30
defi-
nierte Zielgruppe, die sich nur auf aktuelle und potenzielle Investoren beschränkt,
als zu eng. Die teilweise Einbeziehung von externen Adressaten (Gläubiger, Liefe-
ranten, Arbeitnehmer) sowie internen Adressaten (Unternehmensleitung, Mitarbeiter)
erscheint sinnvoll.
In den relevanten Gesetzen wird der Hauptadressat des Zwischenberichts als ,,Anle-
ger" oder ,,Publikum" umschrieben. Daraus leitet auch Federspieler die aktuellen und
potenziellen Adressaten als Hauptinteressenten ab. Jedoch wird den Gläubigern,
Arbeitnehmern, Lieferanten, Kunden und ,,anderen Rechenschaftsempfängern" zu-
mindest ein gewisses Interesse am Zwischenbericht zuerkannt.
31
26 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 147.
27 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 134.
28 Vgl. Federspieler (1999), S. 34.
29 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 134f.
30 Vgl. Coenenberg (2005), S. 924.
31 Vgl. Federspieler (1999), S. 36ff.
- 13 -
Diese Ansicht scheint auch das IASB zu vertreten, indem in der Zielsetzung von IAS
34 neben Investoren auch Gläubiger und andere Adressaten explizit erwähnt sind.
32
2.5. Grundkonzepte unterjähriger Erfolgsermittlung
Bevor die unterschiedlichen Methoden der unterjährigen Erfolgsermittlung beschrie-
ben werden, soll zu Beginn überblicksmäßig auf das grundsätzliche System der Un-
ternehmenspublizität eingegangen werden.
In diesem Zusammenhang erfolgt durch folgende Fragen eine weitgehende Diffe-
renzierung der Unternehmenspublizität:
33
,,Warum werden bestimmte Unternehmensinformationen publiziert (Grund der
Veröffentlichung)?
Wann werden Unternehmensinformationen publiziert und welchen Zeitraum
decken sie jeweils ab (Zeitpunkt und -raum der Veröffentlichung)?
Welche Unternehmensinformationen werden publiziert (Inhalt der Veröffentli-
chung)?"
Die folgende Grafik systematisiert diese Punkte:
Unterscheidung der Unternehmenspublizität nach
Abb. 2: Systematisierung der Unternehmenspublizität
34
32 Vgl. International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), IAS 34, Zielsetzung.
33 Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 846.
34 Vgl. Abbildung aus: Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 846.
Grund der Veröffentlichung
- Gesetzl. Publizitätspflicht
- Freiwillige Publizität
Zeitpunkt und -raum
der Veröffentlichung
- Regelmäßige Publizität
- Unregelmäßige Publizität
Inhalt der Veröffentlichung
Formale Struktur:
- Quantitative Publizität
- Qualitative Publizität
Zeitliche Perspektive:
- Vergangenheitsorientierte
Publizität
- Zukunftsorientierte Publizi-
tät
- 14 -
Die Veröffentlichung von Unternehmensinformationen folgt entweder betriebswirt-
schaftlichem Kalkül (zB als Investor Relations-Maßnahme) oder wird gesetzlich er-
zwungen. An der Grenze dieser Publizitätsgründe sind bspw. privatrechtliche Verein-
barungen mit Börsen für das Listing in speziellen Handelssegmenten anzusetzen,
die wohl einen gewissen kollektivvertraglichen Zwangscharakter aufweisen. Die Zwi-
schenberichterstattung ist hinsichtlich Zeitpunkt und -raum den regelmäßigen Publizi-
tätsinstrumenten zuzuordnen. Hier kann den Unternehmen eine in immer gleichen
Abständen und unter Beachtung bestimmter Fristen wiederholte Offenlegung vorge-
schrieben werden, oder die Unternehmen nehmen diese auf freiwilliger Basis vor.
Hinsichtlich des Inhalts der Veröffentlichungen können einerseits nach der formalen
Struktur quantitative oder qualitative Daten unterschieden werden. Die geforderten
Rechenwerke der Rechnungslegung (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapi-
talveränderungsrechnung und Teile des Anhangs) sowie freiwillig publizierte Daten
wie Kennzahlen, Arbeitnehmerangaben etc. spiegeln quantitative Daten wider. Groß-
teile der Anhangsangaben, der Lagebericht und alle sonstigen Daten stellen qualita-
tive Informationen dar, die Grenze ist jedoch auch hier fließend (zB bei den An-
hangsangaben). Andererseits ist eine Unterscheidung nach der zeitlichen Perspekti-
ve in vergangenheits- und zukunftsorientierte Informationen möglich. Die Unterneh-
menspublizität in der Rechnungslegung basiert zum Großteil auf vergangenheitsori-
entierten Angaben, jedoch finden immer mehr Aussagen über die künftige Entwick-
lung des berichtenden Unternehmens, teilweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben,
teilweise aber auch freiwillig, in die Berichterstattung Einzug.
35
Neben diesen Punkten ist jedoch die Methodik der unterjährigen Erfolgsermitt-
lung im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung die zentrale Fragestellung. Der
Ausgangspunkt dafür wurde in den USA gesetzt. Dort wurden die beiden fundamen-
talen Konzeptionen, der integrative Ansatz und der diskrete Ansatz, entwickelt.
Durch den in den USA für die Zwischenberichterstattung implementierten integrati-
ven Ansatz und dessen kontroverse Diskussion entstand der kombinierte Ansatz
als Bindeglied der beiden erstgenannten Methoden. Die unterschiedlichen Methoden
35 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 846f.
- 15 -
tragen der jeweiligen Stellung des Zwischenberichts im Verhältnis zum Jahresab-
schluss Rechnung und sind demnach Ausprägung der Verbindungsfunktion.
36
Auf den Punkt gebracht entspricht ein nach dem integrativen Ansatz erstellter Halb-
jahresabschluss dem ,,halben Jahresergebnis", und nach dem diskreten Ansatz dem
,,Ergebnis des Halbjahres".
37
Die nachstehenden Ausführungen sollen diese Aussa-
ge näher erläutern.
2.5.1.
Integrativer Ansatz
Der integrative Ansatz sieht die Zwischenberichtsperiode als einen integralen Be-
standteil des Gesamtjahres an. Es wird unterstellt, dass der Jahresabschluss im In-
teressensmittelpunkt der Investoren steht. Demnach dient der Zwischenbericht nur
als Instrument der Überbrückung zweier aufeinander folgender Jahresabschlüsse.
Dadurch werden Schwankungen geglättet und damit die auszuweisenden Zahlen
verstetigt.
38
Der integrative Ansatz nimmt Abgrenzungen und Schätzungen im Hin-
blick auf den Jahresabschluss vor.
39
Andernfalls wäre die Glättung der Komponenten
nicht möglich, da die Größenordnung der Bezugsbasis für die Allokation von Auf-
wendungen und Erträgen nicht bekannt wäre.
40
Diesem Ansatz kommt die Aufgabe
zu, den Anlegern eine möglichst verlässliche Prognose des Jahresergebnisses und
der damit verbundenen Dividendenzahlung zu ermöglichen. Die unterjährig veröffent-
lichten Erfolgszahlen haben sich deshalb an den erwarteten jährlichen Erfolgsgrößen
zu orientieren und sind damit als Teil des Jahreserfolgs zu interpretieren.
41
Die an-
zuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden lösen sich daher weitge-
hend von jenen, die im Jahresabschluss verwendet werden.
42
In der ausgeprägtesten Form des integrativen Ansatzes werden sämtliche Erfolgs-
komponenten, also auch die Umsatzerlöse geglättet. Im unterjährigen Erfolgsaus-
weis erscheinen demnach nicht die unter Beachtung des Realisationsprinzips erziel-
36 Vgl. Coenenberg (2005), S. 925.
37 Vgl. Coenenberg (2005), S. 925.
38 Vgl. Köster (1992), S. 67.
39 Vgl. Busse von Colbe/Reinhard (1989), S. 3; sowie Köster (1992), S. 67.
40 Vgl. Köster (1992), S. 67.
41 Vgl. Kieso/Weygandt/Warfield (2004), S. 1288f, zitiert nach Coenenberg (2005), S. 925.
42 Vgl. Hebestreit (2006), S. 1117.
- 16 -
ten, sondern die zeitanteiligen geschätzten Jahresumsatzerlöse, sodass unterjährige
Umsätze in gleicher Höhe entstehen. Da auch die Aufwendungen entsprechend ge-
glättet werden, weisen sämtliche Zwischenperioden ein gleich hohes Ergebnis aus.
43
Jedoch kommt der integrative Ansatz in dieser extremen Form kaum zum Einsatz.
Meist werden die Umsatzerlöse ebenso wie im Jahresabschluss nach dem Realisati-
onsprinzip ermittelt. Die unterjährige Ergebnisglättung wird stattdessen durch eine
geeignete Abgrenzung der Aufwendungen erreicht.
44
Der nahe liegende Kritikpunkt des integrativen Ansatzes liegt darin, dass eine reine
Beurteilung des Ergebnisses des Geschäftsverlaufs der Zwischenperiode und die
Entwicklung der unterjährigen Ergebnisse nicht möglich sind. Weiters sind die anzu-
wendenden Abgrenzungsmethoden mit denen des Jahresabschlusses nicht verein-
bar.
45
Folgende Vor- und Nachteile prägen den integrativen Ansatz:
46
Vorteile:
Geringere Variation der Gewinne in den einzelnen Perioden als beim diskre-
ten Ansatz
Prognosemöglichkeit des Jahreserfolgs durch dementsprechende Zuordnung
der Aufwendungen der Unterperioden zu den Zwischenumsätzen
Nachteile:
Verschleierung der tatsächlichen Entwicklung in den Zwischenperioden durch
Gewinnglättungen
Unterschiedliche Definition der Positionen (Vermögensgegenstände, Verbind-
lichkeiten, Erträge und Aufwendungen) im Zwischenabschluss und Jahresab-
schluss
43 Vgl. Köster (1992), S. 68.
44 Vgl. Köster (1992), S. 68.
45 Vgl. Coenenberg (2005), S. 926.
46 Vgl. Coenenberg (2005), S. 926.
- 17 -
2.5.2.
Diskreter Ansatz
Der diskrete Ansatz behandelt die Zwischenperiode als abgeschlossene und vom
Jahresabschluss unabhängige Berichtsperiode. Die Hauptaufgabe dieser Methode
liegt in der Darstellung des Ergebnisses und des Geschäftsverlaufs der jeweiligen
Zwischenperiode. Um die Entwicklungen während des Jahres ursächlich und objektiv
darstellen zu können, ist die Erfolgsabgrenzung nach Maßgabe der handelsrechtli-
chen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vorzunehmen, die auf die
unterjährige Erfolgsermittlung zu übertragen sind. Aufgrund der strengen Stichtags-
bezogenheit dieses Ansatzes können erhebliche unterjährige Ergebnisschwankun-
gen resultieren, selbst dann, wenn das Ergebnis des Geschäftsjahres von dem des
Vorjahres nicht wesentlich abweicht.
47
Es kommt im Gegensatz zum integrativen An-
satz zu keiner Glättung unterjähriger Diskontinuitäten. Die Eigenständigkeit des dis-
kreten Ansatzes bezieht sich nur auf den Berichtszeitraum, nicht aber auf die Metho-
den der Rechnungslegung, die denen des Jahresabschlusses entsprechen. Diese
werden lediglich auf die kürzere Periode umgelegt.
48
Die Berichterstattung ist im Ge-
gensatz zur integrativen Methode nicht prospektiv, sondern tendenziell retrospektiv.
Durch die alleinige Betrachtung der Zwischenberichtsperiode mit möglichen einher-
gehenden Ergebnisschwankungen besteht allerdings die Gefahr der Missinterpreta-
tion des Periodenergebnisses im Hinblick auf das Gesamtjahr. Dies kann aber auf
der anderen Seite für den Adressaten im Sinne einer objektiven und vergleichbaren
Ergebnisermittlung nützlich sein. Bei Kenntnis der Geschäftszyklen des Unterneh-
mens ermöglicht ein diskret abgegrenztes Zwischenergebnis eine fundierte Beurtei-
lung der Erfolgsaussichten.
49
Folgende Vor- und Nachteile prägen den diskreten Ansatz:
50
Vorteile:
Die Aufwandserfassung verändert sich mit der Länge der Berichtsperiode
Anwendung identer Schätz- und Abgrenzungsmethoden wie im Jahresab-
schluss
47 Vgl. Baetge/Schlösser (1993), S. 229.
48 Vgl. Köster (1992), S. 71f.
49 Vgl. Federspieler (1999), S. 162.
50 Vgl. Coenenberg (2005), S. 927.
- 18 -
Einheitliche Definition der Positionen (Vermögensgegenstände, Verbindlich-
keiten, Erträge und Aufwendungen) im Zwischenabschluss und Jahresab-
schluss
Nachteile:
Höhere Wahrscheinlichkeit der Schwankung der Zwischenergebnisse durch
kürzere Berichtszeiträume, bedingt durch saisonale Einflüsse
Überlastung der letzten unterjährigen Berichtsperiode mit typischen Jah-
resendaufwendungen (zB Ertragsteuern, Rückstellungen)
Bei den IFRS ist der diskrete Ansatz vorgesehen. Die Abgrenzung erfolgt demnach
wie im Jahresabschluss, die Bezugsgrößen werden nicht verteilt. Anzumerken ist,
dass bei IFRS ein weiterer Spielraum als nach US-GAAP besteht.
51
Nach IAS 34 ist
eine Zwischenberichtsperiode immer Teil des Geschäftsjahres und deshalb erfolgt
die Bilanzierung und Bewertung auf einer vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum
Ende des betreffenden Zwischenberichts fortgeführten Grundlage. Andernfalls könn-
te die Häufigkeit der Zwischenberichterstattung die Höhe des Jahresergebnisses
beeinflussen. Eine Abweichung vom eigenständigen Ansatz im Zwischenbericht
nach IAS 34 begründet sich dadurch, dass grundsätzlich dieselben Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss maßgeblich sind. Erträge, die
saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen innerhalb des Jahres unterliegen,
und unregelmäßige Aufwendungen dürften demnach nicht abgegrenzt werden, au-
ßer sie wären auch im Jahresabschluss abzugrenzen. Durch diese Bestimmung
kommt es bei IAS 34 zu keiner Glättung zwischen den unterjährigen Perioden des-
selben Geschäftsjahres.
52
Zur Veranschaulichung des diskreten Ansatzes anhand von IAS 34 wird auf die Dar-
stellung ausgewählter Beispiele von Wagenhofer zurückgegriffen:
53
Planmäßige Abschreibungen werden den Zwischenperioden unter Anwen-
dung der Abschreibungsmethode des Jahresabschlusses zugeordnet
51 Vgl. Schumacher/Schwartz/Lüke (2001), S. 148.
52 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 497f.
53 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 498.
- 19 -
(zB lineare Abschreibung im Jahresabschluss lineare Abschreibung im Zwi-
schenabschluss).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind rückgängig zu machen, wenn in einer
folgenden Zwischenperiode der Grund dafür wieder wegfällt.
Aufwendungen, die in der Zwischenperiode die Ansatzkriterien als Vermö-
genswert nicht erfüllen, sind nicht aktivierbar, auch wenn die Erfüllung der Kri-
terien im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres noch zu erwarten ist.
Größere jährliche Instandhaltungsaufwendungen, die immer eine gewisse
Zwischenperiode belasten, dürfen weder abgegrenzt noch rückgestellt wer-
den.
Erfolgsabhängige Jahresprämien dürfen in der Zwischenperiode nur ange-
setzt werden, wenn bereits eine diesbezügliche Verpflichtung des Unterneh-
mens besteht.
Der Ertragsteueraufwand wird gem. IAS 34.30 auf Basis des Zwischenergeb-
nisses mit dem durchschnittlich zu erwartenden Ertragsteueransatz ermittelt.
2.5.3.
Kombinierter Ansatz
Basierend auf den Kritikpunkten des integrativen und des diskreten Ansatzes wurde
der kombinierte Ansatz entwickelt. Dieser fußt auf dem Discussion Memorandum
des Financial Accounting Standards Board (FASB) aus dem Jahre 1978. Das Ziel
dieses Ansatzes ist es, mit Hilfe der Zwischenberichterstattung sowohl eine Progno-
se des Jahresergebnisses zu ermöglichen, als auch den Geschäftsverlauf und die
Situation der Zwischenperiode objektiv darzustellen. Nach dieser Methode erfolgt die
Ertragsabgrenzung (Umsatzerlöse) grundsätzlich nach dem Realisationsprinzip und
demnach dem diskreten Ansatz. Die entsprechenden Aufwandskomponenten wer-
den Kategorien zugewiesen, die entweder integrativ oder diskret erfasst werden.
54
Hierbei sind die umsatzbezogenen Aufwendungen wie die Umsatzerlöse abzugren-
zen (d.h. diskret), die zeitraumbezogenen Aufwendungen (und auch die sonstigen
Erträge) zeitanteilig abzugrenzen (d.h. integrativ). Aufwendungen und Erträge ohne
direkten Zusammenhang mit Unternehmensleistungen werden in der Periode ihres
Zustandekommens als realisiert betrachtet, außer es würde eine willkürliche Perio-
54 Vgl. Coenenberg (2005), S. 928.
- 20 -
denzuordnung erfolgen. Dann wäre auch eine Abgrenzung im Hinblick auf die Ge-
samtperiode möglich. Schließlich kann in allen Fällen zeitanteilig der erwartete Jah-
resbetrag angesetzt werden, in denen die exakte zeitliche Abgrenzung aus Wirt-
schaftlichkeitsgründen unterbleibt.
55
Die US-GAAP enthalten Elemente des integrativen Ansatzes, sind aber eher dem
kombinierten Ansatz zu zuordnen.
56
2.6. Grundsätze unterjähriger Berichterstattung
Die Grundsätze unterjähriger Berichterstattung stellen den Rahmen für eine sinnvolle
Informationsvermittlung dar. Diese sind im Prinzip von der jährlichen Rechnungsle-
gung zu übernehmen, jedoch an die Anforderungen im Rahmen der Zwischenbe-
richterstattung anzupassen. Hier spielen im Speziellen der zentrale Grundsatz des
,,true and fair view", die Wesentlichkeit und die Vergleichbarkeit iVm mit der Ste-
tigkeit eine wichtige Rolle.
57
2.6.1.
True and Fair View
In Anlehnung an die Generalnorm des § 88 Abs. 1 BörseG, in der eine, den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechende Beurteilung der Geschäftstätigkeit und des Er-
gebnisses der Gesellschaft gefordert wird, leitet sich unmittelbar der Grundsatz des
,,true and fair view" ab. Der Generalnorm für den Zwischenbericht kommt die Funkti-
on eines ,,overriding principle" zu.
58
2.6.2.
Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit der implizit auch im Grundsatz des ,,true and fair
view" enthalten ist gilt unter Beachtung seiner spezifischen Zielsetzung für den
Zwischenbericht in besonderem Maße.
59
Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck
55 Vgl. Busse von Kolbe/Reinhard (1989), S. 4.
56 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 497.
57 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 128f.
58 Vgl. Baetge/Schlösser (1993), S. 227.
59 Vgl. Busse von Colbe/Reinhard (1989), S. 14.
- 21 -
vor allem darin, dass im Rahmen der Zwischenberichterstattung die Aufstellung ei-
nes verkürzten Abschlusses möglich ist, was im Vergleich zum Jahresabschluss zu
einer deutlich reduzierten Informationspflicht führt. Im Zwischenbericht kommt sub-
jektiven Einschätzungen, wie Bilanzierungsannahmen oder Schätzungen, eine höhe-
re Bedeutung zu als im objektiv ausgerichteten Jahresabschluss. Damit dies der Ver-
lässlichkeit und Vollständigkeit nicht abträglich ist, haben die im Zwischenbericht ge-
troffenen Annahmen auf einer vernünftigen und nachvollziehbaren Grundlage zu er-
folgen.
60
2.6.3.
Vergleichbarkeit
Ein weiteres Gebot ist der Grundsatz der Vergleichbarkeit. Hier wird der erweiterte
Ansatz von Köster aufgegriffen, bei welchem die Vergleichbarkeit nicht nur innerhalb
des Instruments des Zwischenberichts, sondern zusätzlich in Bezug zum Jahresab-
schluss definiert wird.
61
Diese Vergleichbarkeit wird insbesondere durch die Bestim-
mungen des BörseG und von IAS 34 deutlich, wobei entsprechende Zahlenangaben
und Erläuterungen mit Vergleichen des Vorjahres versehen werden müssen. Allge-
mein wird die Vergleichbarkeit durch die Einhaltung der materiellen und formellen
Stetigkeit erreicht. Durchbrechungen der Stetigkeit werden in den Regelwerken sehr
restriktiv gehandhabt.
62
2.6.4.
Stetigkeit
Busse von Colbe/Reinhard definieren die Stetigkeit als einen eigenen Grundsatz. Die
Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes ist demnach die Voraussetzung für die Aus-
sagefähigkeit des Zwischenberichts. Die Zielsetzung des Zwischenberichts, nämlich
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Lage und des Geschäftsverlaufs, kann nur erreicht werden, wenn dieser einen Ver-
gleich mit den Zwischenberichten des Vorjahres und dem Jahresabschluss zulässt.
Hier besteht wiederum die Verbindung zum Grundsatz der Vergleichbarkeit.
63
60 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 130.
61 Vgl. Köster (1992), S. 109.
62 Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2003), S. 131.
63 Vgl. Busse von Colbe/Reinhard (1989), S. 11.
- 22 -
3. Systeme des Interim Financial Reportings
Dieses Kapitel widmet sich den Systemen der unterjährigen Rechnungslegung, wo-
bei diese auf den Systemen der jährlichen Rechnungslegung basieren und darin ein-
gebettet sind. Demnach beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen primär auf
die jährliche Rechnungslegung, die aber auf die Zwischenberichterstattung durch-
greifen. In diesem Zusammenhang werden auch die den unterschiedlichen Syste-
men immanenten Normengebungs- und/oder Rechtsetzungsmechanismen sowie die
beeinflussenden Institutionen behandelt.
3.1. Rechnungslegungssysteme
Nationale Rechnungslegungssysteme haben in den Industriestaaten eine lange Tra-
dition und spiegeln die Eigenheiten der einzelnen Staaten wider, woraus sich eine
unterschiedlich ausgestaltete Rechnungslegung und Finanzberichterstattung ergibt.
Die Differenzen können durch historische, kulturelle, wirtschaftliche, rechtliche und
institutionelle Faktoren erklärt werden. Viele der Unterschiede in den Rechnungsle-
gungssystemen basieren auch auf einem inkrementalen Verbesserungsprozess der
Gesetzgeber oder Standardsetter. Diese national bestimmten Faktoren beeinflussen
auch die Charakteristika und Eigenschaften von Finanzinformationen auf den Kapi-
talmärkten.
64
Durch eine Korrelation dieser Faktoren lassen sich gemeinsame Mus-
ter erkennen, die eine Klassifizierung der Rechnungslegungssysteme in bestimmte
Gruppen von Staaten ermöglichen. Demnach lässt sich eine Differenzierung in ein
einzelwirtschaftlich-orientiertes
System
und
ein
gesamtwirtschaftlich-
orientiertes System vornehmen, was grob mit dem fallspezifischen bzw. dem le-
gistischen Rechtssystem zusammenfällt.
65
In den meisten Klassifikationen zeigt
sich eine große Nähe der britischen und US-amerikanischen Rechnungslegung auf
der einen Seite und der kontinentaleuropäischen Rechnungslegung (v.a. Deutsch-
land und Österreich) auf der anderen Seite.
66
Folgende Tabelle gibt einen Überblick
über die wichtigsten Unterschiede der Systeme dieser beiden (Staaten-)Gruppen:
64 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 16.
65 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 16f.
66 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 20.
- 23 -
Angloamerikanische Staaten
Kontinentaleuropäische Staaten
Fallspezifisches Rechtssystem:
Wenige gesetzliche Vorschriften
Entwickelte Regeln gelten nur für den Fall
Legistisches Rechtssystem:
Detaillierte gesetzliche Vorschriften
Hoher Abstraktionsgrad der Regeln
Standardsetzung durch ,,private" Vereinigungen
Kodifiziertes Rechnungslegungsrecht
Rechnungslegungsvorschriften im Kontext des
Wertpapierhandels
Rechnungslegungsvorschriften im Kontext des
Gesellschaftsrechts
Ausgeprägtes gerichtliches Klageverhalten
Eingeschränktes gerichtliches Klageverhalten
Vielfältige Eigentümerstruktur
Konzentrierte Eigentümerstruktur
Finanzierung vor allem durch Eigenkapital am
Kapitalmarkt
Finanzierung vor allem durch (Haus-)Banken
Keine Verbindung von Handelsbilanz und steuer-
licher Gewinnermittlung
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuer-
bilanz
Tab. 1: Unterschiede in den wichtigsten Faktoren für Rechnungslegungssysteme
67
Das Rechtssystem hat auf die Rechnungslegungssysteme großen Einfluss. Unter-
schieden wird einerseits in das fallspezifische Rechtssystem (common law, case
law) der angloamerikanischen Staaten. Die Rechnungslegung wird hier wenig ge-
setzlich geregelt und diese Lücken werden durch Standards ,,privater" Vereinigungen
geschlossen. Detailfragen werden durch die Gerichtsbarkeit geklärt. Auf der anderen
Seite steht das legistische Rechtssystem (code law), das sich in Kontinentaleuropa
wieder findet, basierend auf der römischen Rechtstradition. Die Rechnungslegung ist
gesetzlich festgelegt, wird im Detail, jedoch auf hohem Abstraktionsniveau, geregelt.
Hier besteht großes Beharrungsvermögen; Flexibilität wird durch die Verwendung
unbestimmter Rechtsbegriffe ermöglicht. Basierend auf der historischen Entwicklung
befindet sich das Rechnungslegungsrecht der angloamerikanischen Staaten in gro-
ßer Nähe zum Kapitalmarktrecht. Anlegerschutz und Information sind der Haupt-
zweck. Für die kontinentaleuropäischen Staaten ist die Rechnungslegung Teil des
Gesellschaftsrechts, und durch den Gläubigerschutz geprägt. Ein weiterer Faktor zur
Bestimmung der Unterschiede ist das Sanktionssystem der Staaten. Damit soll die
Durchsetzung der Regeln gewährleistet werden. Wichtig ist ebenfalls die Art der Be-
ziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Erfolgt die Finanzierung
hauptsächlich über Eigenkapital, besteht hoher Bedarf an veröffentlichten Informati-
onen, wenn es eine große Anzahl anonymer Aktionäre gibt (zB USA). In der Schweiz
oder in Frankreich besteht hingegen eher ein Interesse an der Bekanntgabe von
möglichst wenigen Informationen, da hier meist wenige Anteilseigner (Familien, Staat
67 Abbildung aus: Wagenhofer (2005), S. 18.
- 24 -
oder ausländische Konzerne) die Eigenkapitalien zur Verfügung stellen. Erfolgt die
Finanzierung primär über Fremdkapital wie zB in Deutschland oder Österreich, be-
steht auch wenig Interesse an der Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformati-
onen. Hier steht der Gläubigerschutz vor dem Schutz der Anteilseigner. Nicht zuletzt
hat der Einfluss des Steuersystems Auswirkungen auf die Rechnungslegung. In gro-
ßen Teilen Kontinentaleuropas hat das Maßgeblichkeitsprinzip eine vorherrschende
Stellung. Aufgrund der realwirtschaftlichen Konsequenzen ist hier der Einzelab-
schluss viel wichtiger als der Konzernabschluss. In den angloamerikanischen Staa-
ten hat der Konzernabschluss hingegen eine wesentlich höhere Stellung, weil ihm
ein überlegener Informationscharakter zukommt.
68
Als prononcierteste Vertreter der unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme wer-
den in der Folge überblicksmäßig die herausragendsten Unterschiede anhand der
US-GAAP und dem deutschen/österreichischen HGB/UGB dargestellt. Aufgrund der
Bedeutung von IFRS, besonders in Europa, und speziell für diese Arbeit, wird in ei-
nem dritten Punkt eine dementsprechende Charakterisierung für diesen Bereich an-
geführt.
3.1.1.
Angloamerikanisches Rechnungslegungssystem (US-GAAP)
Im Mittelpunkt der amerikanischen Rechnungslegung steht der Informationswert der
gesamten externen Berichterstattung für den Kapitalmarkt. In erster Linie sollen den
Investoren entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung gestellt werden
(,,decision usefulness") und diese sind in einer Weise darzustellen, die einen mög-
lichst sicheren Eindruck in die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens (,,fair
presentation") ermöglichen. Demnach gibt es hier nur die Informationsfunktion
des Jahresabschlusses, die andere Funktionen, die den kontinentaleuropäisch ge-
prägten Abschluss charakterisieren, überlagern. Das Vorsichtsprinzip fällt wesentlich
geringer aus und wird vom Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung (,,accrual
principle") dominiert, wobei die Bildung von willkürlichen stillen Reserven vermieden
werden soll. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte mit den entsprechenden
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es mit Hinweis auf eine ,,fair presentation" nahezu
68 Vgl. Wagenhofer (2003), S. 20ff.
- 25 -
nicht. Dadurch kommt der Eindeutigkeit der Rechnungslegung eine besondere Be-
deutung zu, was auch den entscheidenden Vorteil darstellt. Der Grundsatz der Maß-
geblichkeit des Abschlusses für die Steuerbemessung bzw. die Funktion der han-
delsrechtlichen Bilanzierung an sich ist dem angloamerikanischen System wesens-
fremd und es erfolgt eine strikte Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Von
den Bestandteilen des Jahresabschlusses steht die Gewinn- und Verlustrechnung,
das sog. Income Statement voran. Die nach Liquiditätsgesichtspunkten gegliederte
Bilanz hat nachrangige Bedeutung. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalverände-
rungsrechnung sind Pflicht und auch die Anhangangaben, die sog. ,,notes", fallen
umfangreicher als zB im HGB/UGB aus. Wie bereits erwähnt, hat der Konzernab-
schluss im Sinne der ,,fair presentation" eine viel höhere Bedeutung als im kontinen-
taleuropäischen Rechnungslegungssystem.
69
Folgende Darstellung soll die Grundstruktur der Zielsetzungen des amerikanischen
Rechnungslegungssystems nach US-GAAP wiedergeben:
Abb. 3: Grundstruktur des angloamerikanischen Rechnungslegungssystems
70
69 Vgl. Diehl/Loistl/Rehkugler (1998), S. 29f.
70 Abbildung aus: Selchert (2003), S. 32.
- 26 -
Bedingt durch die Orientierung an den Interessen der Anleger und die zu gewährleis-
tende Aufsicht über die Geschäfte an den Börsen, liegt diesem Rechnungslegungs-
system die Erhaltung des Unternehmens am Kapitalmarkt zugrunde. Daraus lässt
sich die primäre Ausrichtung des Jahresabschlusses auf die Interessen der Eigen-
kapitalgeber ableiten.
71
3.1.2.
Kontinentaleuropäisches Rechnungslegungssystem (HGB/UGB)
Aufgrund der geringen Ausrichtung an eine Information der Investoren, hat die konti-
nentaleuropäische Rechnungslegung hauptsächlich folgende drei Funktionen zu er-
füllen: Informationsfunktion, Ausschüttungsbemessungsfunktion und Steuer-
bemessungsfunktion. Durch das Schlagwort des ,,true and fair view" stellt die In-
formationsfunktion auf die Investoren- bzw. Adressateninformation ab. Diese Funkti-
on kann jedoch durch die beiden anderen Funktionen eingeschränkt werden.
Der handelsrechtliche Einzelabschluss stellt auch die Grundlage für den ausschüt-
tungsfähigen Gewinn der Gesellschaft dar. Hier kommt das Konzept der nominalen
Kapitalerhaltung zur Anwendung. Eine betriebliche Substanzerhaltung wird durch
das Vorsichtsprinzip verwirklicht. Die Handels- und die Steuerbilanz ist über den
Grundsatz der Maßgeblichkeit eng miteinander verknüpft, sodass der handelsrechtli-
che Abschluss auch Geltung für die Steuerbemessung hat, und umgekehrt die han-
delsrechtliche Bilanzierung und Bewertung von steuerlichen Regeln beeinflusst wird.
Durch die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten in der Konzernrechnungslegung
kann der Jahresabschluss wiederum stärker auf die Informationsfunktion ausgerich-
tet werden.
72
Folgende Darstellung soll die Grundstruktur der Zielsetzungen des handelsrechtli-
chen Rechnungslegungssystems wiedergeben:
71 Vgl. Selchert (2003), S. 32.
72 Vgl. Diehl/Loistl/Rehkugler (1998), S. 28f.
- 27 -
Abb. 4: Grundstruktur des kontinentaleuropäischen Rechnungslegungssystems
73
Bedingt durch die Orientierung an allen mit dem Unternehmen verbundenen schutz-
bedürftigen und schutzwürdigen Interessen liegt diesem Rechnungslegungssystem
die Erhaltung des Unternehmens als Ganzes (,,going concern") zugrunde. Haupt-
grund dafür ist die Absicht des Gesetzgebers, ergebnisabhängige Mittelabflüsse (Di-
videnden) zu unterbinden, die letztlich zu Lasten der Gläubiger und der Realisierung
ihrer Ansprüche gingen. Gleiches gilt für die Ansprüche der Finanzbehörden. Konse-
quenz daraus ist, basierend auf dem übergeordneten Prinzip der Vorsicht sowie der
damit verbundenen Realisation und Imparität, ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
74
73 Abbildung aus: Selchert (2003), S. 27.
74 Vgl. Selchert (2003), S. 27f.
- 28 -
3.1.3.
Rechnungslegung nach internationalen Standards (IFRS)
IFRS und US-GAAP weisen die gleiche Rechnungslegungsphilosophie auf, die maß-
gebliche Zielsetzung ist auch hier der Informationszweck. Dieser wird erreicht
durch
den Verzicht auf das Prinzip einer vorsichtigen Ausschüttungsbemessung,
den Verzicht auf das Maßgeblichkeitsprinzip,
den Anspruch, Wahlrechte weitgehend zu reduzieren, sowie
hohe Offenlegungsanforderungen im Anhang.
75
Hinsichtlich der Bestandteile des Jahresabschlusses entsprechen sich US-GAAP
und IFRS weitgehend. Die IFRS-Rechnungslegung ist zweifelsohne dem angloame-
rikanischen Rechnungslegungskreis zuzuordnen.
76
Ein Unterschied besteht darin,
dass die Regelungsdichte der IFRS weitaus geringer als bei den US-GAAP ist
77
, was
den Vorteil der Flexibilität darstellt.
78
Die IFRS versuchen grundsätzliche Regelungen
zu treffen, während die US-GAAP eher einzelfallorientiert sind. Jedoch sind spezifi-
sche Regelungen für bestimmte Branchen noch ausständig.
79
Ein IFRS-Abschluss
soll einen Einblick in die Vermögens- und Finanzlage (,,financial position") sowie die
Veränderungen der Lage (,,changes in financial position") und die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit (,,performance") ermöglichen.
80
Folgende Darstellung soll die Grundstruktur der Zielsetzungen der Rechnungslegung
nach IFRS wiedergeben:
75 Vgl. Diehl/Loistl/Rehkugler (1998), S. 33f.
76 Vgl. Diehl/Loistl/Rehkugler (1998), S. 35f.
77 Vgl. Diehl/Loistl/Rehkugler (1998), S. 36.
78 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 42.
79 Vgl. Wagenhofer (2005), S. 43.
80 Vgl. IASCF (2006), Rahmenkonzept, F12.
- 29 -
Abb. 5: Grundstruktur Rechnungslegung nach IFRS
81
Im Vergleich zu den US-GAAP wird auch im IFRS-Bereich an der Erhaltung des Un-
ternehmens als Grundvoraussetzung festgehalten.
82
Das Framework der IFRS nennt
ausdrücklich folgende Adressaten: derzeitige und potenzielle Investoren, Arbeitneh-
mer, Kreditgeber, Lieferanten und weitere Kreditoren, Kunden, Regierungen sowie
deren Institutionen und die Öffentlichkeit.
83
Tatsächlich dominiert aber die Orientie-
rung an der Unternehmenserhaltung im Kapitalmarkt. Dies lässt sich dadurch be-
gründen, dass das IASB überwiegend aus Vertretern der angloamerikanischen Län-
der besteht und auch dass das IASB an einer Akzeptanz ihrer Standards durch die
US-amerikanische Securities Exchange Commission (SEC) bemüht ist. Eine fehlen-
de Gläubigerorientierung der IFRS ist auch anhand des Fehlens eines Impari-
tätsprinzips erkenntlich. Ebenfalls fremd ist diesem System eine Beachtung von Inte-
ressen der Finanzverwaltung und übersieht daher jegliche steuerlichen Anforderun-
gen. Jedoch wird eine steuerlich begründete Rechnungslegung innerhalb von IFRS-
Abschlüssen nicht ausgeschlossen. Die IFRS sind darauf ausgerichtet, das im Un-
ternehmen gebundene und verfügbare Vermögen auszuweisen und unter paritäti-
scher Abwägung von Chancen und Risiken das Periodenergebnis zu zeigen. Das
IASB geht davon aus, dass der Jahresabschluss einen ,,true and fair view" vermit-
telt und eine ,,fair presentation" ermöglicht. Im Unterschied zur handels-
81 Abbildung aus: Selchert (2003), S. 29.
82 Vgl. Selchert (2003), S. 29.
83 Vgl. IASCF (2006), Rahmenkonzept, F9.
- 30 -
/unternehmensrechtlichen Rechnungslegung stehen durch die Anforderung der ,,de-
cision usefulness" die Informationsanforderungen der Eigenkapitalgeber im Vor-
dergrund.
84
Die IFRS stellen kein nationales Recht dar, sondern sollen durch internationale Wei-
terentwicklung und freiwillige Übernahme von Staaten weltweite Geltung erlangen.
Ein noch bestehendes Handicap des IFRS-Regelwerks ist die fehlende Anerkennung
durch die SEC, jedoch gibt es konkrete Maßnahmen entsprechende Änderungen
durchzuführen
85
, um in einigen Jahren doch akzeptiert zu werden.
86
3.2. Normengebung, Rechtsetzung und beeinflussende Institutio-
nen
Wie bereits einleitend zu Kapitel 3 angeführt, wird nun die Normengebung in den
USA, jene für die IFRS durch das IASB, die Rechtsetzung durch die Europäische
Union sowie die nationale Rechtsetzung in Österreich beleuchtet, wobei hier nur auf
die Rechnungslegung an sich Rücksicht genommen wird.
3.2.1.
Normengebung in den USA
Aufgrund des Fehlens von bundesstaatenübergreifenden gesetzlichen Regelungen
zur Rechnungslegung in den USA fiel der SEC eine bedeutende Rolle in der Aner-
kennung von Rechnungslegungsgrundsätzen bzw. von Jahresabschlüssen zu. Die
SEC ist grundsätzlich berechtigt, eigenständig Grundsätze zur Rechnungslegung
festzusetzen und die Börsenzulassung von Unternehmen an die Einhaltung dieser
Grundsätze zu binden.
87
Von den tatsächlich veröffentlichten Regeln sind generell
die Regulation S-X (Form, Inhalt, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen
und Quartalsabschlüssen) und die Regulation S-K (über den Jahres- und Quartals-
abschluss hinaus geforderte Informationen) bedeutend.
88
84 Vgl. Selchert (2003), S. 29ff.
85 Vgl. zB Grünberger (2006), S. 35ff.
86 Vgl. Selchert (2003), S. 13f.
87 Vgl. Selchert (2003), S. 22.
88 Vgl. Selchert (2003), S. 22.
- 31 -
Hauptsächlich hat die SEC die Erarbeitung und Änderung von Rechnungslegungs-
grundsätzen jedoch ab 1973 dem unabhängigen FASB übertragen. Dieses wird von
einer privaten Stiftung, der Financial Accounting Foundation, finanziert und über-
wacht. Das FASB erlässt in einem förmlichen Verfahren die SFAS (Statements of
Financial Accounting Standards), die Hauptquelle der formellen US-GAAP. Zur eige-
nen Entlastung wurde 1984 die Emerging Issue Task Force (EITF) gegründet, wel-
che für dringende, nicht grundsätzliche Probleme der Rechnungslegung schnelle
Lösungen finden soll.
89
Folgende Institutionen nehmen ebenfalls Einfluss auf die
Weiterentwicklung der US-GAAP:
90
AICPA (American Institute of Certified Public Accountants)
Der Berufsverband der amerikanischen Wirtschaftsprüfer erlässt sog. State-
ments of Position, die vom FASB anerkannt werden. Des Weiteren haben die
entwickelten Prüfungsgrundsätze Einfluss auf die Entwicklung der Rech-
nungslegung.
AAA (American Accounting Association)
Zusammenschluss der Hochschullehrer und des Rechnungswesens
FEI (Financial Executives Institute)
Vereinigung von Managern des Finanz- und Rechnungswesens
GASB (Governmental Accounting Standards Board)
Dieses Beratungsgremium dient der Reglementierung der Rechnungslegung
von staatlichen Organisationen und Kommunen.
89 Vgl. Selchert (2003), S. 23.
90 Vgl. Selchert (2003), S. 23.
- 32 -
Die komplexe Struktur der Quellen der US-GAAP wird oft im sog. ,,House of GAAP"
dargestellt:
Abb. 6: House of GAAP
91
Das Zustandekommen der US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze orien-
tiert sich demnach stärker am Adressatenkreis. Da die Börsenaufsichtsbehörde als
Hauptinstitution über den Regeln wacht, ist die Hauptausrichtung der US-GAAP auf
den Kapitalmarkt unschwer erkennbar. Auf jeden Fall ist zu betonen, dass es sich
bei den US-GAAP aber nach wie vor um nationale Regelungen handelt.
92
3.2.2.
Normengebung durch das IASB
Die IAS wurden von dem 1973 auf freiwilliger Basis von nationalen Berufsverbänden
der ,,accountancy profession" gegründeten IASC erstellt. Durch die breite institutio-
nelle Fundierung des damaligen IASC bot sich eine wesentliche Grundlage für die
Akzeptanz der verabschiedeten Standards, obwohl die IAS (damals) keinen Geset-
zescharakter hatten und für Unternehmen nicht verpflichtend anzuwenden waren.
91 Abbildung aus: KPMG (1999), S. 3.
92 Vgl. Selchert (2003), S. 25f.
- 33 -
Kraft für die Durchsetzung gab einerseits die fachliche Überzeugung von der
Zweckmäßigkeit und andererseits die internationale Verbreitung.
93
In den Jahren 2000 und 2001 wurde die Organisationsstruktur des bisherigen IASC
fundamental geändert und der neue ,,Standard Setting Body", das IASB (Interna-
tional Accounting Standards Board) nahm seine Tätigkeit auf. Als Exekutivorgan
kommt dem IASB eine zentrale Stellung bei der Erstellung, Änderung und Überwa-
chung der IFRS zu. Seit 2001 ist die International Accounting Standards Committee
Foundation (IASCF) die neue Dachorganisation, die von 22 Trustees geleitet wird.
Das IASB wird vom Board of Trustees ernannt und besteht aus 14 Personen. Als
Beratungsinstanz wird das Board vom Standards Advisory Council unterstützt. Zur
qualifizierten international einheitlichen Kommentierung der IFRS wurde 2002 das
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) eingerichtet,
welches das Standing Interpretations Committee (SIC) ablöste.
94
Folgende Grafik stellt die Struktur des Standard-Setters IASB übersichtlich dar:
Abb. 7: Struktur des IASB
95
93 Vgl. Selchert (2003), S. 20.
94 Vgl. Selchert (2003), S. 21; sowie Grünberger (2006), S. 19f.
95 Abbildung aus: IASB: About Us, http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/208BB013-4B57-447A-9134-9193B2390BAC/
0/structure.jpg, Stand vom: 01.03.2007.
- 34 -
Details zur Organisation des IASB und den angelagerten Institutionen finden sich in
der entsprechenden Literatur bzw. auf der Homepage des IASB (www.iasb.org).
Die Ziele der IASC Foundation werden in der Satzung wie folgt dargestellt:
a) ,,to develop, in the public interest, a single set of high quality, understandable
and enforceable global accounting standards that require high quality, trans-
parent and comparable information in financial statements and other financial
reporting to help participants in the world's capital markets and other users
make economic decisions;
b) to promote the use and rigorous application of those standards;
c) in fulfilling the objectives associated with (a) and (b), to take account of, as
appropriate, the special needs of small and medium-sized entities and emerg-
ing economies; and
d) to bring about convergence of national accounting standards and International
Accounting Standards and International Financial Reporting Standards to high
quality solutions."
96
Lit. d) ist besonders im Verhältnis zu den US-GAAP von Bedeutung. Damit soll das
langfristige Ziel der ausstehenden Anerkennung der IFRS durch die SEC erreicht
werden.
97
Das Regelwerk setzt das IASB in Form von Standards fest. Sie werden gültig, nach-
dem sie ein geregeltes Verfahren, den sog. ,,due process" durchlaufen haben und
vom Board mit der erforderlichen Stimmenmehrheit verabschiedet worden sind. Das
Verfahren ist öffentlich und die Standards werden vor ihrem Verabschieden veröf-
fentlicht. Jede Organisation und jede Einzelperson hat die Möglichkeit sich dazu zu
äußern.
98
96 IASB: IASCF Foundation Constitution, http://www.iasb.org/About+Us/About+the+Foundation/Constitution.htm, Stand vom:
04.03.2007.
97 Vgl. Bohl (2006), S. 5.
98 Vgl. Bohl (2006), S. 8.
- 35 -
Das Normierungssystem der IFRS lässt sich in folgender Abbildung veranschauli-
chen:
Abb. 8: Normierungssystem der IFRS
99
Wie aus der Abbildung ersichtlich, bildet das ,,Framework for the Preparation and
Presentation of Financial Statements" den theoretischen Unterbau und die Basis zur
Entwicklung und Änderung der IFRS. Es dient zur deduktiven Beantwortung von Bi-
lanzierungsfragen, für die kein Standard besteht.
100
99 Vgl. Abbildung aus: Selchert (2003), S. 35.
100 Vgl. Selchert (2003), S. 35.
IAS 1:
Presentation
of Financial
Statements
IAS 2 bis 41; IFRS 1 bis 8
Einzelbestimmungen
Das Framework behandelt die allgemeinen Fragen der:
- Bilanzierungsfähigkeit und Gewinnrealisierung
- qualitativen Anforderungen an Jahresabschlüsse
- 36 -
In der nachstehenden Grafik werden die Grundsätze des Frameworks übersichtlich
dargestellt:
Abb. 9: Grundsätze des IFRS-Frameworks
101
Als gewissermaßen übergeordnete Norm regelt IAS 1 Presentation of Financial Sta-
tements die Darstellung von Jahresabschlüssen, Richtlinien für deren Struktur, Min-
destanforderungen an den Inhalt und auch an die Offenlegung. Unternehmensfort-
führung, Konsistenz der Jahresabschlussgestaltung und der wirtschaftliche Perio-
denbezug werden als fundamentale Voraussetzungen verstanden. Es wird zugelas-
sen, dass die Auswahl und Anwendung der rechnungslegungspolitischen Maßnah-
men nach den Grundsätzen der Vorsicht, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
und der Wesentlichkeit erfolgt. Diese Grundsätze erhalten durch IAS 1 eine überge-
ordnete, dominierende Funktion. Die Einzelbestimmungen finden sich dann in den
Standards IAS 1 bis 41 bzw. IFRS 1 bis 8.
102
101 Abbildung aus: Hayn (1994), S. 720.
102 Vgl. Selchert (2003), S. 38.
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2007
- ISBN (eBook)
- 9783956362590
- ISBN (Paperback)
- 9783836604246
- Dateigröße
- 2.5 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Fachhochschule Wiener Neustadt – Unternehmensrechnung und Revision, Studiengang Wirtschaftsberatung
- Erscheinungsdatum
- 2007 (Juli)
- Note
- 1,0
- Schlagworte
- interim financial reporting österreich rechnungslegung berichterstattung
- Produktsicherheit
- Diplom.de