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Die registergestützte Volkszählung 'Neu' in Österreich und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz

©2007 Diplomarbeit 97 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Thema dieser Diplomarbeit lautet: Die registergestützte Volkszählung „Neu“ in Österreich und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz.
Bisher wurden Volkszählungen mithilfe von Fragebögen durchgeführt, die Zählung aus dem Jahr 2001 sollte aber die letzte dieser Art sein. Mit dem Beschluss des „Registerzählungsgesetzes“ Ende 2005 beginnt nun eine neue Ära auf diesem Gebiet. Die klassische Erhebungsform mittels Fragebogen wird durch die Beschaffung der Daten aus den so genannten Registern ersetzt. Das bedeutet, dass man Daten für die Zählungen verwendet, die in den verschiedenen Verwaltungsbereichen elektronisch abgespeichert wurden. Dies wird durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Verwaltung und durch E-Government möglich. Man nimmt also die Daten aus den Verwaltungsbereichen, „klebt“ diese zusammen, und erhält sozusagen das Ergebnis der Volkszählung. Dies klingt jetzt alles sehr einfach und gut, aber ganz so leicht ist es dann doch wieder nicht. Eine wichtige Frage ist vor allem: Wie will man diese Daten zusammenführen und was bedeutet das für den Datenschutz. Man stelle sich z.B. vor, man hätte einen einzigen riesigen Datensatz zu jeder Person, in dem alles abgespeichert ist! Dann wäre der „Gläserne Mensch“ bald Realität…
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit ist in 4 Kapitel aufgeteilt. Im Kapitel „Grundlagen zur Volkszählung in Österreich“ soll ein Überblick über die Volkszählung gegeben werden. Es werden beschrieben: die Ziele und Aufgaben der Volkszählung, ihre Geschichte in Österreich und wer die Zählungen durchführt, was sich technisch im Laufe der Zeit hier verändert hat, was man unter einer Großzählung versteht und welche Vorteile diese mit sich bringt, und was zwischen 2 Zählungen (die ja bis jetzt nur alle 10 Jahre durchgeführt werden) passiert. Gegen Ende des Kapitels erfolgt dann eine kurze Vorschau auf die „neue Methode“ und es wird beschrieben, welche Gründe es überhaupt dafür gibt, eine neue Methode einzusetzen.
Im Kapitel „Die Volkszählung und E-Government“ werden weitere wichtige Grundlagen gelegt. Diese werden benötigt um später verstehen zu können, wie die Volkszählung „Neu“ (auch Registerzählung genannt) funktioniert. Zuerst wird beschrieben, was E-Government ist, welche Ziele dabei verfolgt werden und welche Vorteile dies bringen soll. Danach erfolgt eine Beschreibung des Zentralen Melderegisters (ZMR), welches faktisch die Grundlage für die Zählung und auch […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


1. Inhaltsverzeichnis:

2. Inhalt und Aufbau der Arbeit 5

3. Grundlagen zur Volkszählung in Österreich
3.1 Die Ziele und Aufgaben der Volkszählung
3.2 Administrative Statistik in Österreich
3.2.1 Vom Statistischen Bureau zum Österreichischen Statistischen Zentralamt: 1829-2000
3.2.2 Die Statistik Austria und ihre Rolle in Österreich
3.3 Geschichte und technische Innovationen auf dem Gebiet der Volkszählung
3.4 Volkszählung versus Großzählung
3.4.1 Begriff und Nutzen
3.4.2 Die Gebäude- und Wohnungszählung
3.4.3 Die Arbeitsstättenzählung
3.5 Technische Innovationen und Kosten
3.6 Was passiert zwischen 2 Volkszählungen?
3.6.1 Die jahrgangsweise Fortschreibung und POPREG
3.6.2 Der Mikrozensus
3.7 Die Bedeutung der Statistik im Zeitalter der Informationsgesellschaft
3.8 Vorschau auf die registergestützte Volkszählung „Neu“ in Österreich
3.8.1 Die Nachteile der alten Methode
3.8.2 Was ist die Volkszählung „Neu“
3.8.3 Vorteile der Registerzählung

4. Die Volkszählung und E-Government
4.1 Was ist E-Government
4.2 Das Zentrale Melderegister
4.2.1 Was ist das ZMR
4.2.2 Aktualität der Daten
4.2.2.1 Meldepflicht
4.2.2.2 Anmeldung
4.2.2.3 Abmeldung
4.2.2.4 Ummeldung
4.2.2.5 Eintragungen durch die Personenstandsbehörden
4.2.2.6 Eintragungen durch die Evidenzstellen
4.2.3 Die eindeutige Identifikation von Personen
4.2.4 Welche Daten werden im ZMR gespeichert
4.2.4.1 Identitätsdaten
4.2.4.2 Wohnsitzdaten
4.2.5 Wer hat Zugriff auf das ZMR
4.2.5.1 Meldebestätigung
4.2.5.2 Meldeauskunft
4.2.5.3 Zugang
4.2.6 Die Vorteile des ZMR
4.3 Die Stammzahl
4.3.1 Die Stammzahl bei natürlichen Personen
4.3.2 Die Stammzahl bei nichtnatürlichen Personen
4.3.3 Die Register der Stammzahlen
4.3.4 Die Stammzahlenregisterbehörde
4.3.4.1 Stammzahlenregister
4.3.4.1.1 Zentrales Vereinsregister
4.3.4.1.2 Firmenbuch
4.3.4.2 Ergänzungsregister
4.4 Die Bürgerkarte
4.4.1 Was ist die Bürgerkarte
4.4.2 Was kann alles als Bürgerkarte verwendet werden
4.4.3 Das Konzept Bürgerkarte
4.4.3.1 Die Bürgerkartenumgebung
4.4.3.2 Security- Layer, Benutzerschnittstelle und Applikation
4.4.3.3 Aktuelle Ausprägungsformen der Bürgerkartenumgebung
4.4.3.3.1 Bürgerkarte als Signaturkarte
4.4.3.3.2 Bürgerkarte über einen Sicherheitsserver
4.4.4 Aktivierung der Bürgerkarte
4.4.4.1 Zertifikate und Personenbindung
4.4.5 Die Funktionen der Bürgerkarte
4.4.5.1 Identifikation
4.4.5.2 Elektronische Signatur
4.4.6 Ablauf von Identifikation und Signatur
4.4.7 Beispiele für Anwendungen der Bürgerkarte
4.4.8 Die Vorteile der Bürgerkarte
4.5 Das bereichspezifische Personenkennzeichen (bPK)
4.5.1 Wozu gibt es bPK
4.5.2 Die Errechnung des bPK
4.5.3 BPK für Organwalter
4.5.4 Die Errechnung des wbPK
4.5.5 Das Fremd- bPK

5. Die Registerzählung 2010
5.1 Erhebungsgegenstand der Registerzählung
5.2 Erhebungsmerkmale der Registerzählung
5.3 Datengrundlagen der Registerzählung
5.3.1 Das ZMR
5.3.2 HVSV, Krankenfürsorgeanstalten (Länder und Gemeinden) und Kammern der freien Berufe
5.3.2.1 Allgemeines
5.3.2.2 Datenverarbeitung in der Sozialversicherung
5.3.3 Bildungsstandregister und Schul- und Hochschulstatistik
5.3.4 Steuerregister
5.3.5 AMS
5.3.6 Unternehmensregister
5.3.7 Gebäude- und Wohnungsregister
5.4 Die Qualitätssicherung
5.4.1 Die Vergleichsdaten
5.4.2 Bei Unvollständigkeit der Daten
5.4.3 Bei Widersprüchlichkeit der Daten
5.4.4 Die Befragung nach §5 Abs. 5
5.4.5 Information an die Gemeinde
5.5 Die Zusammenführung der Daten
5.5.1 Die Ausstattung der Register mit bPK
5.5.2 Durchführung der Erhebung
5.6 Feststellung der Zahl der österreichischen Staatsbürger und der Wohnbevölkerung
5.7 Sonstige Auswertung der Registerzählung
5.8 Die Probezählung 2006

6. Die Volkszählung „Neu“ aus der Sicht des Datenschutzes
6.1 Security Assets
6.1.1 Das Grundrecht auf Datenschutz
6.1.2 Die verschiedenen Ebenen des Datenschutzes
6.1.3 Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
6.1.4 Datenschutz im Wandel der Zeit
6.1.5 Zusammenfassung der Assets
6.2 Security Threats
6.2.1 Bedrohungen auf erster Ebene
6.2.2 Bedrohungen auf zweiter Ebene
6.2.3 Bedrohungen auf dritter Ebene
6.2.4 Sonstige Bedrohungen
6.2.5 Assets und Threats im Überblick
6.3 Gegenmaßnahmen
6.3.1 Beschreibung der Gegenmaßnahmen
6.3.2 Threats und Gegenmaßnahmen im Überblick

7. Fazit und Ausblick

8. Abbildungsverzeichnis:

9. Tabellenverzeichnis:

10. Literaturverzeichnis:

1. Inhalt und Aufbau der Arbeit

Das Thema dieser Diplomarbeit lautet: Die registergestützte Volkszählung „Neu“ in Österreich und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz.

Bisher wurden Volkszählungen mithilfe von Fragebögen durchgeführt, die Zählung aus dem Jahr 2001 sollte aber die letzte dieser Art sein. Mit dem Beschluss des „Registerzählungsgesetzes“ Ende 2005 beginnt nun eine neue Ära auf diesem Gebiet. Die klassische Erhebungsform mittels Fragebogen wird durch die Beschaffung der Daten aus den so genannten Registern ersetzt. Das bedeutet, dass man Daten für die Zählungen verwendet, die in den verschiedenen Verwaltungsbereichen elektronisch abgespeichert wurden. Dies wird durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Verwaltung und durch E-Government möglich. Man nimmt also die Daten aus den Verwaltungsbereichen, „klebt“ diese zusammen, und erhält sozusagen das Ergebnis der Volkszählung. Dies klingt jetzt alles sehr einfach und gut, aber ganz so leicht ist es dann doch wieder nicht. Eine wichtige Frage ist vor allem: Wie will man diese Daten zusammenführen und was bedeutet das für den Datenschutz. Man stelle sich z.B. vor, man hätte einen einzigen riesigen Datensatz zu jeder Person, in dem alles abgespeichert ist! Dann wäre der „Gläserne Mensch“ bald Realität…

Die Arbeit ist in 4 Kapitel aufgeteilt. Im Kapitel „Grundlagen zur Volkszählung in Österreich“ soll ein Überblick über die Volkszählung gegeben werden. Es werden beschrieben: die Ziele und Aufgaben der Volkszählung, ihre Geschichte in Österreich und wer die Zählungen durchführt, was sich technisch im Laufe der Zeit hier verändert hat, was man unter einer Großzählung versteht und welche Vorteile diese mit sich bringt, und was zwischen 2 Zählungen (die ja bis jetzt nur alle 10 Jahre durchgeführt werden) passiert. Gegen Ende des Kapitels erfolgt dann eine kurze Vorschau auf die „neue Methode“ und es wird beschrieben, welche Gründe es überhaupt dafür gibt, eine neue Methode einzusetzen.

Im Kapitel „Die Volkszählung und E-Government“ werden weitere wichtige Grundlagen gelegt. Diese werden benötigt um später verstehen zu können, wie die Volkszählung „Neu“ (auch Registerzählung genannt) funktioniert. Zuerst wird beschrieben, was E-Government ist, welche Ziele dabei verfolgt werden und welche Vorteile dies bringen soll. Danach erfolgt eine Beschreibung des Zentralen Melderegisters (ZMR), welches faktisch die Grundlage für die Zählung und auch für die elektronische Identifikation von natürlichen Personen bildet. Die Stammzahl ist ein weiterer wichtiger Baustein im Konzept der elektronischen Identifikation. Danach wird die Bürgerkarte beschrieben. Sie ist das elektronische Ausweisdokument im elektronischen Verwaltungsverfahren (so wie z.B. ein Reisepass beim klassischen Amtsweg) und erlaubt neben der eindeutigen Identifikation von Personen auch deren elektronische Unterschrift. Damit wird es möglich Verwaltungsverfahren über das Internet abzuwickeln. Zur Identifikation von Personen in den Registern werden so genannte bereichspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingesetzt. Es wird beschrieben was bPK sind und wie sie errechnet werden. Wie der Name schon sagt, sind diese immer nur für einen bestimmten Bereich in der Verwaltung gültig.

Da nun alle Grundlagen gelegt wurden, kann im Kapitel „Die Registerzählung 2010“ beschrieben werden, wie die Zählung nun tatsächlich funktioniert. Die Themen sind: Gegenstand und Merkmale der Erhebung, die Datengrundlagen der Zählung (Register), die Funktionsweise der Qualitätssicherung der Zählung, die Zusammenführung der Daten und deren Auswertung, sowie eine Beschreibung der Probezählung, die bereits 2006 durchgeführt wurde.

Im Kapitel „Die Volkszählung „Neu“ aus der Sicht des Datenschutzes“ erfolgt dann eine Evaluation aus der Sicht des Datenschutzes. Zuerst werden die Security Assets beschrieben, also was alles als schützenswert zu betrachten ist, bzw. aus der Sicht des Datenschutzes erstrebenswert wäre. Es folgen die Security Threats (also die Sicherheitsbedrohungen) und eine Tabelle, in der die Assets und die Threats gegenübergestellt werden. Last but not least werden dann noch die Gegenmaßnahmen beschrieben und diese wieder mit den Threats in Tabellenform gegenübergestellt.

2. Grundlagen zur Volkszählung in Österreich

2.1 Die Ziele und Aufgaben der Volkszählung

Volkszählungen werden in vielen Staaten der Welt in regelmäßigen Abständen durchgeführt, so auch in Österreich. Die Volkszählung ist eine statistische Erhebung, bei der jeder Bürger einen Fragebogen über einige grundlegende demographische und berufliche Merkmale erhält. Bei ihr geht es darum ein zahlenmäßiges Abbild der Struktur der Bevölkerung, der Haushalte und der Familien zu erhalten. Die Ergebnisse werden dabei nicht nur für das gesamte Bundesgebiet ermittelt, sondern auch für Gemeinden und noch kleinere Gebiete. Sie bilden daher häufig die Grundlage für zahlreiche Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung, für wirtschaftliche Entscheidungen und für die Aufgaben der Wissenschaft. Weiters dienen sie den Bürgern als Material für eigene Entscheidungen und auch zur Erfolgskontrolle politischer Maßnahmen. Sie tragen zu einer gerechten Aufteilung der Steuermittel auf Bundesländer und Gemeinden bei und dienen der Zuordnung der Nationalratsmandate auf die Wahlkreise. Außerdem spiegeln sie den Bedarf an Verkehrseinrichtungen für Pendler wider, ermöglichen eine vernünftige Steuerung von Betriebsansiedlungen, realitätsbezogene Flächenwidmungspläne und Raumordnungsmaßnahmen, sowie die Vorausberechnung der künftigen Bevölkerungszahl und –struktur in Österreich. [vgl. Statistik Austria, Volkszählung 2001 (2001), URL]

2.2 Administrative Statistik in Österreich

2.2.1 Vom Statistischen Bureau zum Österreichischen Statistischen Zentralamt: 1829-2000

Die Geburtsstunde der administrativen Statistik war das Jahr 1829, als das „Statistische Bureau“ auf Wunsch von Kaiser Franz I. gegründet wurde. Die ersten amtlichen Statistiken dienten jedoch nur zur Information der Verwaltungsstellen. Aus dem „Statistischen Bureau“ wurde dann im Jahre 1840 aufgrund eines Beschlusses von Kaiser Ferdinand die „k.k. Direction der administrativen Statistik“, wodurch erstmalig eine eigene Behörde für diesen Bereich geschaffen wurde. Von rein buchhaltungsmäßigen Zahlenübersichten wurde abgegangen und das Material wurde wissenschaftlichen Analysen unterzogen. Erstmals wurden dann auch die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht. Die „Statistische Zentralkommission“, die 1863 von Kaiser Franz Joseph I. geschaffen wurde, war ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Verwaltungsstatistik Österreichs. Diese war ein Kollegialorgan, dem Vertreter sämtlicher zentralen Verwaltungsstellen (Ministerien) als ordentliche Mitglieder und Vertreter der Wissenschaft und Wirtschaft als außerordentliche Mitglieder angehörten. Somit wurde ein Bindeglied zwischen den verschiedenen Zweigen der Verwaltung geschaffen. Die „Direktion der administrativen Statistik“ wurde dieser als ausführendes Organ untergeordnet. Dadurch konnten weitere Verbesserungen erreicht werden. Bei der ersten modernen Volkszählung (1869) besaß die „Statistische Zentralkommission“ eine beratende Mitwirkungsfunktion im Vorbereitungsstadium und war zuständig für die Zusammenstellung der Länder- und Reichssummen sowie für die Auswertung der Ergebnisse. Unter der Leitung von Karl Theodor von Inama-Sternegg (von 1884 - 1905) wurde die „Direktion der administrativen Statistik“ integriert und aufgelöst. Bereits vor Beginn des 1. Weltkrieges hatte die amtliche Statistik ein hohes und anerkanntes Niveau erreicht. Während der Zeit des 1. Weltkrieges (1914 - 1918) kam es dann zu einem Tief, da es andere Prioritäten gab. Der Krieg ging verloren und die ehemalige Monarchie zerfiel. In der neuen Bundesverfassung der Republik Österreich von 1920 erhielt die Amtliche Statistik eine verfassungsmäßige Verankerung. Sie wurde zu den Aufgaben zugeordnet, bei denen Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zusteht. Das Volkszählungswesen und die sonstige Statistik sind Bundeskompetenzen, soweit sie nicht nur den Interessen eines einzelnen Landes dienen. Die Neuorganisation der Behörde trat 1921 in Kraft. An die Stelle der „Statistischen Zentralkommission“ traten die „Statistische Kommission“ und das „Bundesamt für Statistik“. 1934 wurden die Agenden des Bundesamtes für Statistik dem Bundeskanzleramt zugewiesen, was einer weiteren Aufwertung entsprach, welche die Bedeutung der Amtlichen Statistik unterstrich. Nach der Besetzung Österreichs durch die Deutschen (1938) war der eigenständige Wirkungsbereich verloren. Das Amt wurde zunächst in „Österreichisches Statistisches Landesamt“, dann in „Statistisches Amt für die Gaue der Ostmark“ und später in „Statistisches Amt für die Alpen- und Donau-Reichsgaue“ umbenannt. 1945 war der Krieg dann zu Ende und die 2. Republik entstand. Der Nachfolger hieß „Österreichisches Statistisches Zentralamt“ (ÖStZ) und wurde im Rahmen der Geschäfte der Staatskanzlei (später: Bundeskanzleramt) geführt und hatte alle wesentlichen statistischen Tätigkeitsbereiche mit Ausnahme der Arbeitsmarktstatistik zu besorgen. 1950 wurde dann wieder ein Kollegialorgan mit der Bezeichnung „Statistische Zentralkommission“ eingerichtet, weiters war die Bildung von Fachbeiräten vorgesehen. In den Nachkriegsjahren änderte sich auch die Einstellung der im öffentlichen Leben Verantwortung tragenden Personen zur Statistik, da sowohl die in der Politik als auch die im Wirtschaftsleben getroffenen Entscheidungen stärker auf Tatsachen und Zahlen beruhten. [vgl. Gehart (1990), Seite 2 -10, 12, 19, 21, 24, 27f, 31f, 35, 44f, 48]

In der weiteren Geschichte des Österreichischen Statistischen Zentralamtes kam es dann immer wieder, wie es auch schon bei den Vorgängern der Fall war, zu Änderungen und sukzessiven Vermehrungen der Aufgaben und Kompetenzen des Amtes, sowie zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen organisatorischer, technischer, sowie auch qualitativer Natur. Weiters wurden internationale Kontakte intensiviert und die Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen wurde vertieft. [vgl. Gehart (1990)]

2.2.2 Die Statistik Austria und ihre Rolle in Österreich

Im Jahre 2000 wurde dann das Österreichische Statistische Zentralamt, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2000, aus dem Bundesdienst ausgegliedert. Die Grundlage dafür bildete das Bundesstatistikgesetz 2000 (BStatG). Die Nachfolgeorganisation wurde „Statistik Österreich“ (Statistik Austria) genannt und wurde als selbstständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts errichtet. Ihre Aufgabe ist die Erbringung von Dienstleistungen wissenschaftlichen Charakters auf dem Gebiet der Bundesstatistik. [vgl. Bundesstatistikgesetz 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §22 und Statistik Austria – Aufgaben und Grundsätze (2000), URL]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Logo Statistik Austria, Quelle: www.statistik.at

Ebenso wurden wieder eine „Statistische Zentralkommission“ und „Fachbeiräte“ eingerichtet. Die Aufgabe der Statistischen Zentralkommission ist die Beratung der Bundesministerien, der Organe der Bundesstatistik und der Bundesanstalt Statistik Austria in Fragen der Bundesstatistik von allgemeiner Bedeutung. Für Fachgebiete sind die Fachbeiräte zuständig. [vgl. Bundesstatistikgesetz 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §63 und §64, URL]

Die Bundesstatistik ist ein nicht-personenbezogenes Informationssystem des Bundes, das Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in Österreich den Bundesorganen zur Planung, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle von Maßnahmen sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit bereitstellt. Sie umfasst die Erstellung von Statistiken aller Art, einschließlich der damit zusammenhängenden Analysen, Prognosen und statistischen Modellen, die über die Interessen eines einzelnen (Bundes-) Landes hinausgehen. [vgl. Bundesstatistikgesetzes 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §1 und §2, URL]

Die Statistiken werden durch innerstaatlich unmittelbar wirksame internationale Rechtsakte, durch Bundesgesetze, oder durch Verordnungen angeordnet. [vgl. Statistik Austria – Aufgaben und Grundsätze (2000) und Bundesstatistikgesetzes 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §4, URL]

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Statistik Austria unter anderem folgende Grundsätze zu beachten: Objektivität, Unparteilichkeit, die Anwendung statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung, laufende Qualitätsverbesserungen, Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität der Statistiken, Veröffentlichung der Ergebnisse inklusive der zugrunde liegenden Konzepte, Minimierung der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen, und die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten (Datenschutz). [vgl. Statistik Austria – Aufgaben und Grundsätze (2000) und Bundesstatistikgesetzes 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §24, URL]

Die Statistik Austria ist der führende Informationsdienstleister Österreichs. Sie erstellt hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Das ermöglicht ihren Kunden (Bürger, Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Politik, Wissenschaft, europäische und internationale Organisationen) sachgerechte Entscheidungen zu treffen. [vgl. Statistik Austria – Leitbild (2005), URL]

Auch die diversen Zählungen sind, so wie es auch schon in der Vergangenheit war, ein Bestandteil der amtlichen Statistik. Deshalb ist für die Durchführung von Volkszählungen in Österreich die Statistik Austria zuständig. [vgl. Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen (Registerzählungsgesetz) (2006) §1 Abs. 1, URL]

2.3 Geschichte und technische Innovationen auf dem Gebiet der Volkszählung

Abbildung 2: frühe Zählmaschine, Quelle: Gehart (1990) Seite 14

Die erste „moderne“ Volkszählung wurde in Österreich im Jahre 1869 durchgeführt (modern bedeutet hier: eine statistische Erhebung, nach einheitlichen Grundsätzen, zum gleichen Stichtag, für die Gesamtbevölkerung in allen Landesteilen). Damals wurden die Fragebögen lokal ausgewertet und dann zu Bezirks-, Landes-, und Reichssummen addiert. Das gleiche Verfahren wurde auch 1880 angewandt. Im Jahre 1890 wurde die Volkszählung erstmals in Lochkarten übertragen und mittels elektrischer Zählmaschinen aufgearbeitet. Diese damals moderne Methode brachte erste Erleichterungen bei der Zählung und wurde in den darauf folgenden Jahrzehnten verfeinert. Weitere Volkszählungen fanden 1900 und 1910 satt. 1920 fand eine außerplanmäßige Volkszählung statt [vgl. Institut für Geographie und Regionalforschung Uni Wien, Skriptum Grundzüge der Bevölkerungsgeographie (2005) Seite 12, URL]. In der Zwischenkriegszeit wurde 1923 und 1934 gezählt, sowie 1939 unter fremder Herrschaft. Seit 1951 wird die Volkszählung in Österreich alle 10 Jahre in den mit eins endenden Jahren vorgenommen. Die Lochkartenmethode kam das letzte Mal im Jahre 1961 zur Anwendung, um dann 1971 durch elektronische Methoden (elektronische Beleglesung) ersetzt zu werden. Diese Technik wurde 1981 und 1991 weiter verfeinert. Bei der Volkszählung 2001, der bislang letzten Volkszählung, kam jedoch dann die Scannertechnologie zum Einsatz. [vgl. Statistik Austria, Volkszählung 2001 (2001), URL]

Abbildung 3: Volkszählung 1934, Quelle: Gehart (1990) Seite 28

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Scannertechnologie werden die ausgefüllten Fragebögen von einem Scanner eingelesen und dann gleich automatisch abgespeichert. Dazu werden Softwareprogramme verwendet, die geschriebenes erkennen und lesen können. Falls beim Einlesevorgang der Daten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die korrekte Erkennung unterschritten wird, wird dieses Feld zur manuellen Nachbearbeitung auf einem Monitor ausgegeben. Die Datensätze können jedoch auch nach der Vercodung noch fehlende oder widersprüchliche Merkmalsausprägungen enthalten. Daher werden durch spezielle Maßnahmen die Sätze automatisch geprüft, geordnet, formal richtig gestellt und ergänzt. Falls dies nicht einwandfrei möglich ist, wird das Feld wieder zur manuellen Nachbearbeitung auf einem Monitor ausgegeben. Aus den gespeicherten Datensätzen können dann später leicht die verschiedenen Daten und Tabellen der Volkszählung erstellt werden. [vgl. Statistik Austria, Großzählung 2001, Aufarbeitung - Wie aus Ihren Fragebögen die Statistik entsteht (2001), URL]

Die diversen technischen Errungenschaften wurden natürlich auch bei den anderen Zählungen die durchgeführt wurden eingesetzt, wenn dies möglich war. [vgl. Statistik Austria, Großzählung 2001 (2001), URL und Gehart (1990)]

Die nächste Volkszählung in Österreich wird im Jahre 2010 mit dem Stichtag 31. Oktober stattfinden. Sie wird große Veränderungen mit sich bringen, da auf die Erhebung mittels Fragebogen weit reichend verzichtet werden soll. [vgl. Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen (Registerzählungsgesetz) (2006), URL]

2.4 Volkszählung versus Großzählung

2.4.1 Begriff und Nutzen

Der Begriff Großzählung steht entweder für besonders große Erhebungen, oder dafür, dass mehrere Erhebungsbereiche zusammengelegt werden [vgl. Gehart (1990)]. So wurden in der Vergangenheit zum Beispiel die drei Zählungsbereiche Volkszählung (VZ), Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sowie Arbeitsstättenzählung (AZ) auf den gleichen Stichtag zusammengelegt (aktuelles Beispiel: Großzählung 2001). Wenn diese einzelnen Zählungen am selben Stichtag erfolgen, können Synergieeffekte sowohl bei der Erhebung als auch bei der Aufarbeitung der Daten genützt werden. Durch die zählungsübergreifende Auswertung wird gleichzeitig der Informationsgewinn maximiert. [vgl. Statistik Austria, Großzählung 2001 (2001), URL]

Die nächste Volkszählung im Jahr 2010 wird wieder im Rahmen einer Großzählung stattfinden. [vgl. Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen (Registerzählungsgesetz) (2006) §1 Abs. 1, URL]

2.4.2 Die Gebäude- und Wohnungszählung

Wie bei der Volkszählung werden auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) die Daten nicht nur für das gesamte Bundesgebiet, sondern auch für Bezirke, Gemeinden und kleinere Gebietseinheiten, ermittelt. Die erste Gebäude- und Wohnungszählung fand 1951 statt, danach wurde, so wie auch bei der Volkszählung, alle 10 Jahre gezählt. Ihre Ziele und Aufgaben sind, zu ermitteln wie Menschen wohnen und ob ausreichend Wohnraum zu Verfügung steht, wie alt die Bausubstanz ist und wo sie überaltet ist, wo eine Wohnungsunterversorgung herrscht, und welche Bevölkerungsgruppen mit welcher Familiengröße und in welchem Alter welche Wohnungen suchen. [vgl. Statistik Austria, Gebäude- und Wohnungszählung (2001), URL]

2.4.3 Die Arbeitsstättenzählung

Die Arbeitsstättenzählung liefert Daten über die Branchen- und Beschäftigungsstruktur. Sie erstreckt sich über die gesamte Wirtschaft, inklusive der öffentlichen Verwaltung. Von ihr ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten, exterritoriale Arbeitsstätten (z.B. Botschaften), private Haushalte mit Angestellten und Wohnungen von Hausbesorgern. Die Arbeitsstättenzählung wurde erstmals 1973 durchgeführt und in weiterer Folge dann 1981, 1991 und 2001. Davor wurde sie „nichtlandwirtschaftliche Betriebszählung“ genannt und fand in der 2. Republik in den Jahren 1954 und 1964 statt [vgl. Institut für Geographie und Regionalforschung Uni Wien, Skriptum Grundzüge der Bevölkerungsgeographie (2005) Seite 15, URL]. Die Arbeitsstättenzählung dient als Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen (z.B. Förderung von bestimmten Regionen) und für die Raumplanung (Verbesserung der Infrastruktur). Die Wirtschaft verwertet diese Daten insbesondere für die Standortwahl, oder um Absatzmöglichkeiten für neue Produkte abzuschätzen. [vgl. Statistik Austria, Arbeitsstättenzählung (2001), URL]

2.5 Technische Innovationen und Kosten

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass Volkszählungen (bzw. Großzählungen) in der Regel relativ teuer und zeitaufwändig sind. Aus diesem Grund werden sie momentan nur in relativ großen Intervallen (alle 10 Jahre) durchgeführt. Die Kosten einer Volkszählung bestehen im Wesentlichen aus den Erhebungskosten, den Kosten für die Datenverarbeitung und den Kosten der Auswertung der Daten. Die Erhebungskosten fallen bei der Sammlung der Daten an. Diese Daten müssen dann irgendwie gezählt und archiviert werden (Kosten der Datenverarbeitung). Schlussendlich kann man dann die zur Verfügung stehenden Daten analysieren und auswerten.

Im Laufe der Geschichte wurde zuerst damit begonnen, die Kosten der Datenverarbeitung zu reduzieren. Dies wurde durch den Einsatz von jeweils neuartigen und modernen Technologien erreicht (Lochkartenzählung, elektronische Verfahren, Scannerverfahren), wie es schon weiter oben beschrieben wurde. Die Folgen waren eine schnellere Verarbeitungsgeschwindigkeit, eine schnellere Verfügbarkeit der Daten und eine Reduktion des dafür nötigen Aufwandes.

Ein weiterer großer Kuchen an den Gesamtkosten einer Volkszählung sind die Erhebungskosten. Die bisherigen Zählungen in Österreich basierten allesamt auf Fragebögen, die händisch auszufüllen waren. Dabei entstehen unter anderem Kosten für die Formulare selbst, für alle Wege die diese zurücklegen müssen (Verbreitung, Einsammlung, etc.), und für deren Überprüfung auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit. Aus Gründen der Datenqualität wird man sogar auf Wunsch in der Form eines mündlichen persönlichen Interviews befragt, bei dem das Zählorgan die Fragebögen ausfüllt. Bei der Großzählung 2001 gab es verschiedene zulässige Erhebungsmethoden für die Gemeinden (welche aufgrund der mittelbaren Bundesverwaltung für die Erhebung der Daten zuständig sind und diese dann über die Bezirkshauptmannschaft an die Statistik Austria zu übergeben haben). Allesamt haben sie gemeinsam, dass sie sehr aufwändig und kostenintensiv sind. [vgl. Statistik Austria, Ablauf der Großzählung – Die Erhebung (2001), URL]

Auf dem Gebiet der Erhebung wird es bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2010 zu signifikanten Kosteneinsparungen kommen. Der Österreichische Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dazu: „Dieses Gesetz (Anmerkung des Verfassers: Registerzählungsgesetz) ist ein wichtiges Projekt im Rahmen unserer E-Government Strategie. Es vereinfacht nicht nur die Volkszählung, sondern ist auch wesentlich kostengünstiger und entlastet die Bürger. Wir werden uns alleine bei der nächsten Volkszählung dadurch 60 bis 70 Millionen Euro ersparen.“ [vgl. Bundeskanzleramt, Pressefoyer im Anschluss an die 112. Ministerratssitzung vom 15.11.2005 (2005), URL].

Bei den Kosten für die Datenanalyse und -auswertung liegen die Einsparungspotentiale vor allem im Einsatz von spezieller Software. Die gesammelten Daten können in Datenbanken gespeichert werden (wie etwa bei der Scannertechnologie) und durch den Einsatz von speziellen Softwareprogrammen, die dann auf diese Datenbanken zugreifen, ausgewertet und analysiert werden. Je besser das verwendete System ist, desto mehr Schritte können automatisiert erfolgen und desto kürzer ist die Zeit, die für ein Ergebnis benötigt wird.

2.6 Was passiert zwischen 2 Volkszählungen?

Wie schon oben erwähnt wurde, werden Volkszählungen aus verschiedenen Gründen momentan nur alle 10 Jahre durchgeführt. Was passiert nun in der Zeit dazwischen?

2.6.1 Die jahrgangsweise Fortschreibung und POPREG

Die jahrgangsweise Fortschreibung basiert auf dem Stand der aktuellsten Volkszählung und der demographischen Grundgleichung. Weitere Vorraussetzungen für die Fortschreibung sind, dass der Alters- und Geschlechtsaufbau der Bevölkerung bekannt ist und das eine exakte Statistik über die Bevölkerungsbewegung vorliegt. Fortgeschriebene Merkmale sind die Einwohnerzahl, das Alter und das Geschlecht. Sie wurde bis 2004 durchgeführt. [vgl. Institut für Geographie und Regionalforschung Uni Wien, Skriptum Grundzüge der Bevölkerungsgeographie (2005) Seite 5 und 16, URL]

Die bisherige jahrgangsweise Forschreibung wurde durch das neue bevölkerungsstatistische System der Statistik Austria (POPREG) ersetzt. Dieses wird mit den Daten aus dem ZMR quartalsweise befüllt. Diese Daten enthalten die An- und Abmeldungen (Bewegungsdaten) und die am Quartalsende mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Bestandsdaten). Dadurch wird es möglich den Bevölkerungsstand für beliebige Stichzeitpunkte auszuweisen. [vgl. Statistische Nachrichten 3/2005, Von der Bevölkerungsfortschreibung zum Bevölkerungsregister (2005) Seite 203-206, URL]

2.6.2 Der Mikrozensus

Der Mikrozensus ist im Vergleich zur Volkszählung, die eine Totalerhebung darstellt, eine Stichprobenerhebung, die laufend durchgeführt wird. Die Statistik Austria führt diese schon seit nunmehr fast 40 Jahren durch (erstmals 1967) [vgl. Gehart (1990), Seite 60f]. Jedes Quartal werden die Mitglieder von rund 22500 zufällig ausgewählten Haushalten in ganz Österreich befragt, dies macht ihn zur größten Stichprobenerhebung Österreichs. Jeder Haushalt bleibt insgesamt für 5 Quartale (vor 2004 waren es 8) in der Stichprobe und wird in diesem Zeitraum dann insgesamt 5-mal befragt. Danach scheidet er aus der Stichprobe aus. Weiters besteht eine per Verordnung vorgeschriebene Auskunftspflicht [vgl. Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung (2003) §8, URL]. Die Stichprobe verändert sich dabei laufend, indem kontinuierlich ein Teil der Haushalte aus der Stichprobe fällt und ein neuer Teil hinzukommt. Die Auswahl für die Stichprobe bildet seit 2004 das Zentrale Melderegister (ZMR), davor waren es die Volkszählungsdaten. Die Erstbefragung erfolgt face to face mittels Fragebogen und die Folgebefragungen werden dann telefonisch durchgeführt. [vgl. Statistik Austria, Mikrozensus ab 2004 (2006) und Statistik Austria, Das Datenmanagement im neuen Mikrozensus – Eine Prozessbeschreibung (2005) Seite 327-328, URL]

Der Schwerpunkt der Fragen des Mikrozensus liegt bei den Themen Erwerbstätigkeit und Wohnen. Dazu kommen ein paar soziodemographische Fragen (Geburtsdatum, Geschlecht, Schulbildung und ähnliches). Weiters werden einmal im Jahr zusätzlich Fragen zu einem Thema gestellt, das für den Arbeitsmarkt besonders relevant ist (z.B. im Jahr 2004: Arbeitszeitorganisation und Arbeitszeitgestaltung). Der Mikrozensus ist sozusagen wie eine „kleine Volkszählung“. Er soll in der Periode zwischen 2 Volkszählungen ein zwar verkleinertes, aber repräsentatives Abbild der demographischen und sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung, der Familien, Haushalte und Wohnungen liefern [vgl. Institut für Geographie und Regionalforschung Uni Wien, Skriptum Grundzüge der Bevölkerungsgeographie (2005) Seite 17, URL]. Aus seinen Daten kann dann näherungsweise, mit Hilfe von statistischen Methoden, auf die Gesamtbevölkerung von Österreich hochgerechnet werden. Als Ergebnis erhält man ein relativ gutes Abbild der Gesellschaft, das als Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung, Politik, Wirtschaft, usw. dient, außerdem verwendet die EU diese Daten unter anderem zu Vergleichszwecken über die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitslosigkeit in Mitgliedsstaaten und Beitrittsländern und für Entscheidungen über die Regionalförderung der EU. Natürlich muss auch beim Mikrozensus wieder der Datenschutz gegeben sein. [vgl. Statistik Austria, Mikrozensus ab 2004 (2006) und Statistik Austria, Mikrozensus-Erhebung Informationsfolder (2006), URL]

2.7 Die Bedeutung der Statistik im Zeitalter der Informationsgesellschaft

„Information“ ist in der Informationsgesellschaft ein wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutender Faktor geworden. Sie versetzt die Entscheidungsträger in die Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Früher wurde die Statistik vor allem für Verwaltungszwecke und als politische Entscheidungsgrundlage genützt. In den letzten Jahrzehnten wurde ihre Anwendung und Nutzung jedoch auch immer mehr in der breiten Öffentlichkeit etabliert. Relevante Informationen aus einer seriösen Quelle, die schnell beschafft werden können, werden immer wichtiger, um die gestiegenen Anforderungen an die verschiedenen Führungskräfte erfüllen zu können. Die Statistik Austria bietet solche Informationen im Bereich der Statistik an, auch maßgeschneiderte Dienstleistungen, die individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden können, werden angeboten (gegen Entgelt). Moderne Technologien erlauben, die relevanten Informationen immer schneller zu liefern. [vgl. Statistik Austria, Statistik in der Informationsgesellschaft (2006) und Bundesstatistikgesetz 2003 (konsolidierte Fassung) (2003) §29, URL]

2.8 Vorschau auf die registergestützte Volkszählung „Neu“ in Österreich

2.8.1 Die Nachteile der alten Methode

Der Erhebungs- und Aufarbeitungsaufwand der alten Zählungen war enorm, was dazu führte, dass die Gesamtkosten viel zu hoch waren. Die Aufarbeitung und Auswertung von rund 20 Millionen Erhebungsbögen ist trotz Einsatz modernster EDV langwierig. So standen etwa die Ergebnisse der Zählung von 2001 erst zur Jahreswende 2003/2004 zur Verfügung. Die Daten sind wegen der erforderlichen umfangreichen Arbeiten zu spät verfügbar. Weiters ist die Respondentenbelastung zu hoch. So war beispielsweise der Fragebogen der letzen Großzählung inklusive Erläuterungen ungefähr 20 Seiten stark (abhängig von der Personenanzahl im Haushalt). Dadurch ist der Erhebungswiderstand sehr groß. Außerdem nimmt die Bereitschaft der Bürger und Bürgerinnen die Erhebungsformulare auszufüllen ab. Dies hängt mit dem verstärkten Einsatz von EDV im Berufs- und Privatleben zusammen. Viele Menschen sind der Meinung, dass die erhobenen Informationen bereits bei irgendwelchen Behörden elektronisch vorhanden sein müssten und sehen daher die alte Methode der Erhebung mittels Papierfragebögen vermehrt als antiquiert und als unzumutbare Belastung an. Außerdem ist das Intervall von 10 Jahren für die Durchführung von Großzählungen zu lange, aber die Verkürzung würde mit den bisherigen Methoden zu teuer kommen. [vgl. Österreichische Statistische Gesellschaft, Die Volkszählung als Registerzählung (2005) und Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates (1246, XXII GP.), Bericht des Verfassungsausschusses (2005) Seite 2 und Statistik Austria, Die Erhebungsformulare der Großzählung 2001 (2001), URL]

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783956362439
ISBN (Paperback)
9783836603614
Dateigröße
687 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien – Wirtschaftsinformatik, Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2007 (Juni)
Note
2,0
Schlagworte
e-government public management registerzählung bürgerkarte statistik austria
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Titel: Die registergestützte Volkszählung 'Neu' in Österreich und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz
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