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Aufgaben und Haftungsfragen des Wirtschaftsprüfers unter Berücksichtigung der neueren Gesetzgebung (KonTraG)

©2006 Diplomarbeit 77 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Berufsgruppe des Wirtschaftsprüfers steht mehr denn je im Interesse der Öffentlichkeit. Dies ist auf einige folgenschwere Firmenkrisen in den letzten Jahren zurückzuführen, die mit heftigen Vorwürfen gegen die Unternehmensleitung, den Aufsichtsrat und die Abschlußprüfer einhergingen.
Als Beispiele für Bilanzunregelmäßigkeiten im In- und Ausland können Fälle wie Enron, Worldcom, Ahold, Flow Tex, Holzmann, Telekom, Parmalat, Landesbank Berlin, Mannheimer Versicherung, Bremer Vulkan, Shell oder Good Year angeführt werden. Den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern wurde vorgeworfen, daß sie bestandsgefährdende Entwicklungstendenzen nicht aufgedeckt haben und nicht unabhängig von den zu prüfenden Unternehmen handelten. Dieses soll maßgeblich dazu beigetragen haben, daß Unternehmenszusammenbrüche nicht abgewendet worden sind.
Zwei besonders wichtige Aspekte bei der Abschlußprüfung stellen die Erwartungslücke und die Internationalisierung dar:
Die Erwartungslücke ist durch die Abweichungen zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit über Gegenstand und Aussagekraft der Abschlußprüfung und der tatsächlichen Berufsausübung nach den gesetzlich obliegenden Pflichten und den berufsständigen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlußprüfung gekennzeichnet.
Die Liberalisierung der internationalen Märkte führt zu einer Erhöhung des Kapitalaustausches. Die Leitung börsennotierter Konzerne muß darauf reagieren, indem sie den Markt für Anteilseigner transparenter macht. Die Öffentlichkeit soll zukünftig auf mehr Informationen als nur den Jahresabschluß zurückgreifen können.
Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzuerlangen, wurden unterschiedliche Maßnahmen seitens des Gesetzgebers ergriffen, die Corporate Governance zu verbessern und internationalen Forderungen gerecht zu werden:
Zunächst wurde das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, verabschiedet. Dieses beinhaltete wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen des Handels- und des Aktiengesetzes. Weitere Änderungen bei Abschlußprüfungen bewirkte das am 01.01.2003 in Kraft getretene Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG),11 welches sich hauptsächlich mit der Informationsversorgung von Aufsichtsräten befasst. Überdies wurde der Öffentlichkeit am 25.02.2003 ein 10-Punkte-Programm, welches der Stärkung der Unternehmensintegrität und dem Anlegerschutz dienen soll, vorgestellt. Elementare Bestandteile des […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Nina Rabenhorst
Aufgaben und Haftungsfragen des Wirtschaftsprüfers unter Berücksichtigung der
Gesetzgebung (KonTraG)
ISBN: 978-3-8366-0206-8
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2007
Zugl. Universität Paderborn, Paderborn, Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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© Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2007
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis ... I-II
Abkürzungsverzeichnis ...III-IV
Abbildungsverzeichnis...V-VI
Literaturverzeichnis ... VII-XVIII
1. Einleitung... 1
2. Darstellung des Berufsbildes... 4
2.1. Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren ... 4
2.1.1. Zulassungsvoraussetzungen ... 4
2.1.2. Prüfungsverfahren ... 5
2.2. Aufgaben ... 5
2.2.1. Prüfung ... 6
2.2.2. Beratung ... 6
3. Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers ... 7
3.1. Zivilrechtliche Haftung ... 7
3.1.1. Auftraggeberhaftung (Schadensersatzansprüche des Auftraggebers)... 9
3.1.2. Dritthaftung ... 9
3.1.2.1. Deliktische Haftung... 10
3.1.2.2. Vertragliche und vertragsähnliche Ansprüche ... 11
3.1.2.3. Dritthaftung: Fall der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs ... 12
3.1.2.4. Dritthaftung am Beispiel der Prospekthaftung... 12
3.1.3. Berufshaftpflichtversicherung... 14
3.1.4. Verjährung... 14
3.2. Berufsrechtliche Ahndung... 14
3.3. Strafrechtliche Sanktionen / Maßnahmen ... 15
3.3.1. Verletzung der Berichtspflicht (§332)... 15
3.3.2. Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 333)... 15
3.4. Ordnungsrechtliche Konsequenzen... 16
4 US-Sarbanes-Oxley-Act (SOA)... 16
5. Deutsches Corporate Governance... 17
6. Übersicht über die Bestimmungen aus dem Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)... 20
6.1. Regelungsbereich des KonTraG... 20
6.2. Intentionen (Ziele) des KonTraG ... 20
6.3. Konsequenzen des KonTraG auf die Abschlußprüfung / -prüfer ... 22
6.3.1. Prüfungsauftragserteilung ... 22
6.3.2. Ablauf der Prüfung... 23
6.3.2.1. Erstattung und Prüfung des Lageberichts... 23
6.3.2.2. Grundlage der Prüfung: Internes Kontrollsystem ... 24
6.3.2.3. Erstellung des Prüfungsberichts ... 27
6.3.2.4. Erteilung des Bestätigungsvermerks ... 28
6.3.3. Haftung... 30

Inhaltsverzeichnis
II
7. Weitere gesetzliche Neuregelungen... 31
7.1. Transparenz und Publizitätsgesetz (TransPuG) ... 31
7.1.1. Prüfungsbericht ... 31
7.1.2. Corporate Governance Kodex ... 31
7.2. Das 10 Punkte Programm der Bundesregierung vom 25.02.2003 ... 32
7.2.1. Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)... 33
7.2.1.1 Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) ... 33
7.2.1.2. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) ... 35
a) Lageberichterstattung... 35
b) Ausschluß von Wirtschaftsprüfern bei Befangenheit ... 36
c) geplante Offenlegung der Prüfungshonorare ... 38
d) Bestätigungsvermerk... 38
7.2.2. Abschlußprüferaufsichtskommission (APAK) ... 39
7.3. Der 10-Punkte-Plan der Europäischen Kommission... 40
7.4. EU-Übernahmerichtlinie ... 43
7.5. Auswirkungen der IDW-Prüfungsstandards und der Stellungnahmen des IDW und der
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ... 44
7.5.1. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlußprüfung... 44
7.5.2. Interne Qualitätssicherung im Rahmen der VO 1/2006 ... 46
7.6. Externe Qualitätskontrolle im Rahmen der Vierten WPO-Novelle ... 48
7.7. Auswirkungen der internationalen Rechnungslegung... 49
7.7.1. CPA-Abschluß bzw. CMA-Abschluß ... 49
7.7.2. Die International Standards on Auditing (ISA)... 50
8. Ergebnissicherung... 52
8.1. Schließung oder Erweiterung der Erwartungslücke? ... 52
8.1.1. Verringerung der Erwartungslücke ... 52
8.1.2. Erweiterung der Erwartungslücke ... 53
8.2. Ist die Unabhängigkeit der Abschlußprüfung durch die Reformen gewährleistet? ... 54
8.3. Fazit / Resume... 55
8.4. Ausblick ... 56

Abkürzungsverzeichnis
III
Abkürzungsverzeichnis
aF
alte Fassung
AktG
Aktiengesetz
APAG
Abschlußprüferaufsichtsgesetz
APAK
Abschlußprüferaufsichtskommission
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BilReG
Bilanzrechtsreformgesetz
BilKoG
Bilanzkontrollgesetz
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BMJ
Bundesministerium der Justiz
CMA-Abschluß
Certified Management Accountant-Abschluß
CPA-Abschluß
Certified Public Accounting-Abschluß
d.
der, die, das
DCGK
Deutscher Corporate Governance Kodex
DPR
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
EDV
elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung
EU-Kommission
Europäische Kommission
f.
folgend
ff.
fortfolgend
GAAS
Generally Accepted Auditing Standards
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung
Hrsg.
Herausgeber
IAS
International Accounting Standards
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland eingetragener
Verein
IDW RS
IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung
IFAC
International Federation of Accountants
IFRS
International Financial Reporting Standards
ISA
International Standard on Auditing
ISQC
International Standards on Quality Control
KapAEG
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich
Mio.
Millionen
NaStraG
Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm-
rechtsausübung
nF
neue Fassung
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
o. V.
ohne Verfasser / ohne Verlag
PCAOB
Public Company Accounting Oversight Board
PrO WP
Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer
RBerG
Rechtsberatungsgesetz
RdNr.
Randnummer
S.
Satz, Seite

Abkürzungsverzeichnis
IV
SEC
Securities Exchange Commission
SOA
Sarbanes-Oxley-Act
StBerG
Gesetz über die Rechsverhältnisse der Steuerberater und
Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz)
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozeßordnung
TransPuG
Transparenz und Publizitätsgesetz
WP
Wirtschaftsprüfer
WPK
Wirtschaftsprüferkammer
WPO
Wirtschaftsprüferordnung
WPRefG
Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
Abkürzungsverzeichnis für Zeitschriften
BB
Der Betriebsberater
BFuP
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
BGBl.
Bundesgesetzblatt
GCPAS-NewsFlash
German CPA Society-NewsFlash
HB
Handelsblatt
KoR
Zeitschrift für Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
NJW
Neue Juristische Woche
StuB
Steuern und Bilanzen
SWK-Heft
Steuer und Wirtschaftskartei-Heft
WPg
Die Wirtschaftsprüfung
WPK-Mitt.
Mitteilungen der Wirtschaftsprüferkammer
WPK Magazin
Wirtschaftsprüferkammer Magazin
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschafts-
recht
ZP
Zeitschrift für Planung
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Abkürzungsverzeichnis für Kommentare
Beck Bil-Komm.
Beck'scher Bilanzkommentar
MünchKomm HGB
Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch
PWW
Prütting / Wegen / Weinrich BGB Kommentar

Abbildungs- / Tabellenverzeichnis
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1.: Zulassungsvoraussetzungen ­ Hochschulabsolventen; Quelle: IDW
(Hrsg.): Der Wirtschaftsprüfer (Wege zum Beruf, Ausbildung durch das IDW), 2003,
S. 4., (eigene Darstellung)
Abbildung 2.: Examensweg; Quelle: IDW (Hrsg.): Der Wirtschaftsprüfer (Wege zum
Beruf, Ausbildung durch das IDW), 2003, S. 6., (eigene Darstellung)
Abbildung 3.: Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers; Quelle: Marten, K. / Quick, R.
/ Ruhnke, K.: Wirtschaftsprüfung - Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prü-
fungswesens nach nationalen und internationalen Normen, 2003, S. 180., (eigene Dar-
stellung)
Abbildung 4.: Zivilrechtliche Haftung des Abschlußprüfers; Quelle: Marten, K. /
Quick, R. / Ruhnke, K.: Wirtschaftsprüfung - Grundlagen des betriebswirtschaftlichen
Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen, 2003, S. 181., (eigene
Darstellung)
Abbildung 5.: Akteure im Rahmen von Risikoüberwachung und -berichterstattung
nach KonTraG; Quelle: Wall, F.: Kompatibilität des betriebswirtschaftlichen Risiko-
management mit den gesetzlichen Anforderungen?, in: WPg, 2003, Heft 9, S. 468.,
(eigene Darstellung)
Abbildung 6.: Überwachungssystem der Daimler-Chrysler AG einschließlich Control-
ling und Risikomanagement; Quelle: Paetzmann, K.: Enterprise Risk Management:
Zum Einfluß der Governance-Reformen auf das Controlling und die Überwachung, in:
ZP, 2005, Band 16, S. 268., (eigene Darstellung)
Abbildung 7.: Konsequenzen des KonTraG auf die Abschlußprüfung / -prüfer; (eigene
Darstellung)
Abbildung 8.: Überblick über Inhalte des BilReG und BilKoG; Quelle: Wendlandt, K.
/ Knorr, L.: Das Bilanzrechtsreformgesetz ­ Zeitliche Anwendung der wesentlichen bi-
lanzrechtlichen Änderungen des HGB und Folgen für die IFRS-Anwendung in
Deutschland -, in: KoR, 2005, Heft 2, S. 54., (eigene Darstellung)
Abbildung 9.: Ablauf des Enforcement für den Fall der Kooperation mit der Prüfstelle
(Fall 1a) und für den Fall der Verweigerung (Fall 1b und 2); Quelle: Baetge, J. / Lie-
nau, A.: Änderungen der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer - Implikationen für
Wirtschaftsprüfer durch das geplante Bilanzkontrollgesetz und Abschlußprüferauf-
sichtsgesetz, der Betrieb, 2004, Heft 43, S. 2278., (eigene Darstellung)
Abbildung 10.: Mögliche Struktur des neuen Lageberichts; Quelle: Freidank, C. /
Steinmeyer, V.: Fortentwicklung der Lageberichterstattung nach dem BilReG aus be-
triebswirtschaftlicher Sicht, in: BB, 2005, Heft 46, S. 2515., (eigene Darstellung)

Abbildungs- / Tabellenverzeichnis
VI
Abbildung 11.: Maßnahmen bis 2004; Quelle: Hulle, K. / Lanfermann, G.: Mitteilung
der Europäischen Kommission zur Stärkung der Abschlußprüfung, in: BB, 2003,
Heft 25, S. 1324., (eigene Darstellung)
Abbildung 12.: Maßnahmen von 2004 bis 2006; Quelle: Hulle, K. / Lanfermann, G.:
Mitteilung der Europäischen Kommission zur Stärkung der Abschlußprüfung, in: BB,
2003, Heft 25, S. 1324., (eigene Darstellung)
Abbildung 13.: Einteilung der Unregelmäßigkeiten; Quelle: IDW (Hrsg.): Entwurf ei-
ner Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkei-
ten im Rahmen der Abschlußprüfung (IDW EPS 210 nF), in: WPg, 2006, Heft 4,
S. 220., (eigene Darstellung)
Abbildung 14.: Rahmenbedingungen des Entwurfs VO 1/2005 ­ Anforderungen an die
Qualitätssicherung in der WP-Praxis; Quelle: Pfitzer, N.: Aktuelles zur Qualitätssiche-
rung und Qualitätskontrolle -, in: WPg, 2006, Heft 4, S. 190., (eigene Darstellung)
Abbildung 15.: Übersicht; Quelle: Schmidt, S.: Geschäftsverständnis, Risikobeurtei-
lungen und Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers als Reaktion auf beurteilte Ri-
siken, in: WPg, 2005, Heft 16, S. 876., (eigene Darstellung)
Abbildung 16.: Strategien zur Verringerung der Erwartungslücke; Quelle: Vgl. Wolf,
K. / Runzheimer, B.: Risikomanagement und KonTraG ­ Konzeption und Implemen-
tierung, 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 2003, S. 22., (eigene Dar-
stellung)

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
1
1. Einleitung
Die Berufsgruppe des Wirtschaftsprüfers steht mehr denn je im Interesse der Öffent-
lichkeit. Dies ist auf einige folgenschwere Firmenkrisen in den letzten Jahren zurück-
zuführen, die mit heftigen Vorwürfen gegen die Unternehmensleitung, den Aufsichts-
rat und die Abschlußprüfer einhergingen.
1
Als Beispiele für Bilanzunregelmäßigkeiten im In- und Ausland können Fälle wie En-
ron, Worldcom, Ahold, Flow Tex, Holzmann, Telekom, Parmalat, Landesbank Berlin,
Mannheimer Versicherung, Bremer Vulkan, Shell oder Good Year angeführt werden.
2
Den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern wurde vorgeworfen, daß sie bestandsgefähr-
dende Entwicklungstendenzen nicht aufgedeckt haben
3
und nicht unabhängig von den
zu prüfenden Unternehmen handelten.
4
Dieses soll maßgeblich dazu beigetragen ha-
ben, daß Unternehmenszusammenbrüche nicht abgewendet worden sind.
5
Zwei besonders wichtige Aspekte bei der Abschlußprüfung stellen die Erwartungslük-
ke und die Internationalisierung dar:
Die Erwartungslücke ist durch die Abweichungen zwischen den Erwartungen der
Öffentlichkeit über Gegenstand und Aussagekraft der Abschlußprüfung und der
tatsächlichen Berufsausübung nach den gesetzlich obliegenden Pflichten und den
berufsständigen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlußprüfung gekennzeichnet.
6
Die Liberalisierung der internationalen Märkte führt zu einer Erhöhung des Kapi-
talaustausches. Die Leitung börsennotierter Konzerne muß darauf reagieren, indem
sie den Markt für Anteilseigner transparenter macht. Die Öffentlichkeit soll zu-
künftig auf mehr Informationen als nur den Jahresabschluß zurückgreifen können.
7
1
Vgl. Schütte, J.: Risikomanagementsysteme - Ausgestaltung und Prüfung durch den Abschlussprüfer
gemäß § 317 IV HGB, 2002, S. 1.
2
Vgl. Winnefeld, R.: Bilanzkontrollgesetz und das System der Unternehmensüberwachung. In: Frei-
dank
, C. (Hrsg.): Reform der Rechnungslegung und Corporate Governance in Deutschland und Euro-
pa, 2004, S. 127.
3
Vgl. Lengerke, K.: Die Prüfungspflicht des Abschlußprüfers nach § 317 IV HGB, in: WPK-Mitt.,
2002, Heft 96, S. 96.
4
Vgl. Veltins, M.: Verschärfte Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer, in: der Betrieb,
2004, Heft 8, S. 445.
5
Vgl. Lengerke, K.: Die Prüfungspflicht des Abschlußprüfers nach § 317 IV HGB, in: WPK-Mitt.,
2002, Heft 96, S. 96.
6
Wolf, K./ Runzheimer, B. Risikomanagement und KonTraG ­ Konzeption und Implementierung,
4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 2003, S. 21. f.
7
Vgl. Wiedmann, H.: Ansätze zur Fortentwicklung der Abschlußprüfung, in: WPg, 1998, Heft 7,
S. 339. f.

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
2
Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzuerlangen,
8
wurden unterschiedliche
Maßnahmen seitens des Gesetzgebers ergriffen, die Corporate Governance zu verbes-
sern und internationalen Forderungen gerecht zu werden:
9
Zunächst wurde das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbe-
reich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, verabschiedet. Dieses beinhalte-
te wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen des Handels- und des Aktiengesetzes.
10
Weitere Änderungen bei Abschlußprüfungen bewirkte das am 01.01.2003 in Kraft
getretene Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG),
11
welches sich haupt-
sächlich mit der Informationsversorgung von Aufsichtsräten befaßt.
12
Überdies wurde der Öffentlichkeit am 25.02.2003 ein 10-Punkte-Programm, wel-
ches der Stärkung der Unternehmensintegrität und dem Anlegerschutz dienen soll,
vorgestellt.
13
Elementare Bestandteile des 10-Punkte-Programms sind das Bilanz-
rechtsreformgesetz (BilReG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), welche Ende
des Jahres 2004 in Kraft getreten sind,
14
sowie das Abschlußprüferaufsichtsgesetz
(APAG), welches am 01.01.2005 in Kraft trat.
15
Ein weiterer 10-Punkte-Plan zur Reform der Abschlußprüfung wurde durch die
EU-Kommission am 21.05.2003 verabschiedet.
16
Im Mittelpunkt stand hierbei die
Modernisierung der 8. EU-Prüferrichtlinie.
17
Die Vereinigten Staaten führten als Reaktion auf die Unternehmenszusammenbrüche
am 30.07.2002 den Sarbanes-Oxley-Act (SOA) ein.
18
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und
die durch die Verabschiedung des KonTraG und die anderen gesetzlichen Neuerungen
bedingten Auswirkungen auf das Aufgabenfeld des Wirtschaftsprüfers. Dabei soll ins-
besondere auf die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen von Berufspflichtverlet-
zungen des Abschlußprüfers eingegangen werden.
8
Vgl. Böcking, H. / Dutzi, A.: Neugestaltung der Berufsaufsicht für Wirtschaftsprüfer, in: BFuP, 2006,
Heft 1, S. 1.
9
Vgl. Böcking, H. / Orth, C.: ,,Kann das ,,Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbe-
reich (KonTraG)" einen Beitrag zur Verringerung der Erwartungslücke leisten? ­ Eine Würdigung auf
Basis von Rechnungslegung und Kapitalmarkt, in: WPg, 1998, Heft 8, S. 351.
10
Vgl. Lengerke, K.: Die Prüfungspflicht des Abschlußprüfers nach § 317 IV , in: WPK-Mitt., 2002,
Heft 96, S. 96.
11
Vgl. Baumeister, A. / Freisleben, N.: Prüfung des Risikomanagements und Risikolageberichts. In:
Richter
, M. (Hrsg.): Entwicklungen der Wirtschaftsprüfung - Prüfungsmethoden-Risiko-Vertrauen,
2003, S. 21.
12
Vgl. Peemöller, V.: Einführung in das betriebswirtschaftliche Prüfungswesen. In: Förschle, G. /
Peemöller
, V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfung und Interne Revision, 2004, S. 36.
13
Vgl. Seibert, U.: Das 10-Punkte-Programm "Unternehmensintegrität und Anlegerschutz", in: BB,
2003, Heft 14, S. 693.
14
Vgl. IDW: Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), 2005, S. V.
15
Vgl. Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlußprüfer in der Wirtschaftsprüfer-
ordnung (APAG), in: BGBl., 2004, Teil I, Nr. 76, S. 3851.
16
Vgl. Hulle, K. / Lanfermann, G.: Mitteilung der Europäischen Kommission zur Stärkung der Ab-
schlussprüfung, in: BB, 2003, Heft 25, S. 1323.
17
Vgl. Lanfermann, G.: Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der EU-Prüferrichtlinie,
in: Der Betrieb, 2004, Heft 12, S. 609.
18
Vgl. Justenhoven, P. / Krawietz, M.: Prüfungsansatz nach Enron, in: BFuP, 2006, Heft 1, S.62.

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
3
Aufbau der Diplomarbeit:
Zur Einführung in die Thematik wird zunächst das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers
dargestellt.
Da den Wirtschaftsprüfern bei fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeter Pflichtverlet-
zung eine Vielzahl von Konsequenzen drohen, wird ihre Verantwortlichkeit im An-
schluß ausführlich behandelt. Die Darstellung beschränkt sich dabei nicht auf die zivil-
rechtliche Haftung; es wird auch auf die berufsrechtliche Ahndung, strafrechtliche
Sanktionen und ordnungsrechtliche Konsequenzen eingegangen.
Der US-Sarbanes-Orxley-Act wird gesondert behandelt, da dieser Einfluß auf die
Maßnahmen des Gesetzgebers hatte.
Ähnliches gilt für die deutsche Corporate Governance. Diese findet ebenso Berück-
sichtigung bei den gesetzlichen Neuregelungen und wird deshalb im Vorfeld erläutert.
Die ersten Schritte des Gesetzgebers im Hinblick auf die Rückerlangung des Vertrau-
ens in die Abschlußprüfung waren die gesetzlichen Neuregelungen infolge des Kon-
TraG. Aufgrund der großen Bedeutung des Gesetzes wird es hier als eigenständiges
Kapitel behandelt.
Die darauf folgenden Neuregelungen, welche bereits oben angerissen worden sind,
werden im nächsten Kapitel aufgezeigt.
Das abschließende Kapitel dient der Ergebnissicherung.

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
4
2. Darstellung des Berufsbildes
2.1. Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren
Voraussetzung für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer ist ein staatliches Zulassungs-
und Prüfungsverfahren, wonach der Prüfling nach bestandenen Examen auf Antrag
von der obersten Landesbehörde zum Wirtschaftsprüfer bestellt wird.
19
2.1.1. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 8 I WPO setzt die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer grundsätzlich den Ab-
schluß eines Hochschulstudiums der Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaf-
ten, der Technik, der Landwirtschaft oder eines anderen Studienganges mit wirt-
schaftswissenschaftlichen Ausrichtung voraus.
20
Es besteht auch die Möglichkeit ohne einen Hochschulabschluß zugelassen zu werden
und den Beruf zu erlangen; dies ist in der Praxis jedoch nur von untergeordneter Be-
deutung und wird deshalb hier nicht erläutert.
21
Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist die Mindestdauer der Berufspraxis, welche
in der nachfolgenden Abbildung näher erläutert wird:
Abbildung 1: Zulassungsvoraussetzungen - Hochschulabsolventen
Quelle: IDW (Hrsg.): Der Wirtschaftsprüfer (Wege zum Beruf, Ausbildung durch das IDW), 2003, S. 4
(eigene Darstellung).
19
Vgl. Peemöller, V.: Einführung in das betriebswirtschaftliche Prüfungswesen. In: Förschle, G. /
Peemöller
, V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfung und Interne Revision, 2004, S. 3.
20
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 48.
21
Vgl. Lauterbach, A. / Brauner, D.: Berufsziel Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, 5. überarbeitete und
erweiterte Auflage, 2006, S. 37.
§ 9 I, III, V WPO
Mindestdauer der Berufspraxis nach Abschluß des Studiums abhängig von der Regelstudienzeit
o
>= 8 Semester: 3 Jahre Prüfungstätigkeit
o
< 8 Semester: 4 Jahre Prüfungstätigkeit
Prüfungstätigkeit
o
Durchführung von Buch- und Bilanzprüfungen in fremden Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grund-
sätzen
o
Als Mitarbeiter bei Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigter Buchprüfer, Buchprü-
fungsgesellschaften oder sonstiger Prüfungseinrichtungen
Eine Tätigkeit als Revisor in größeren Unternehmen, Steuerberater oder Prüfer im öffentlichen Dienst sowie bei be-
stimmten Organisationen kann bis zu 1 Jahr angerechnet werden
§ 9 II WPO
davon 2 Jahre bei Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigter Buchprüfer, Buchprüfungsgesell-
schaften oder sonstiger Prüfungseinrichtungen überwiegende
o
Teilnahme an Abschlußprüfungen (gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Abschlußprüfungen)
o
Abfassung von Prüfungsberichten (siehe auch § 2 Nr. 5. PrO WP)

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
5
2.1.2. Prüfungsverfahren
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und dem Bewerber die Zulassung
nicht gemäß § 10 WPO versagt wird, erfolgt der Examensweg in folgender Weise:
22
Abbildung 2: Examensweg
Quelle: IDW (Hrsg.): Der Wirtschaftsprüfer (Wege zum Beruf, Ausbildung durch das IDW), 2003, S. 6
(eigene Darstellung).
2.2. Aufgaben
Der Wirtschaftsprüfer ist gemäß § 1 II WPO Angehöriger eines freien Berufsstandes.
Der Inhalt der Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers wird durch § 2 WPO festgelegt. Die
beruflichen Kernaufgaben des Wirtschaftsprüfers sind gemäß § 2 I WPO die Durch-
führung der Abschlußprüfung und die Verfassung des Bestätigungsvermerks. Gemäß
§ 2 II WPO ist der Wirtschaftsprüfer zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
befugt
23
. Zu den Sekundäraufgaben gemäß § 2 III WPO zählen die Beratung in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten, die Tätigkeit als Sachverständiger, die treuhänderische
Verwaltung und die Wahrung fremder Interessen. Die Rechtsberatung ist nur im be-
grenzten Umfang gemäß Artikel 1 § 5 Nr. 2 RBerG möglich; auch die Treuhandtätig-
keit gehört nur im engeren Sinne zu den Berufsaufgaben gemäß § 2 III WPO.
24
22
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 65.
23
Die Wirtschaftsprüferordnung befindet sich in der Anlage zu dieser Arbeit. Auf weitere Verweise
wird deswegen im folgenden verzichtet
24
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 23. f.
§§ 7 WPO, 2 PrO WP
Antrag auf Zulassung bei der Prüfungsstelle
bei der Wirtschaftsprüferkammer
Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung
Zulassung zum Wirtschafsprüferexamen
Gebührenordnung WPK
Gebühren:
Zulassung 250,-
Prüfung 1.000,-
§§ 15, 17 WPO
Bestellung und Vereidigung zum Wirt-
schaftsprüfer
§ 12 II WPO, § 8 PrO
WP
Schriftliche Prüfung
§ 14 PrO WP
Mündliche Prüfung zu 2
Stunden je Bewerber (ein-
schließlich Kurzvortrag)
§ 12 WPO, § 3 PrO WP
Prüfungskommission
§§ 18, 21 PrO WP
Ergänzungs- und Wiederho-
lungsprüfungen
§ 5 PrO WP
Wirtschaftsprüfungsexamen
o
Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unter-
nehmensbewertung und Berufsrecht
o
Angewandte Betriebswirtschaftslehre,
Volkswirtschaftslehre
o
Wirtschaftsrecht
o
Steuerrecht

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
6
2.2.1. Prüfung
Kapitalgesellschaften, die nicht als klein im Sinne des § 267 I
25
gelten, unterliegen
gemäß § 316 der Pflicht zur Prüfung. Der Abschlußprüfer muß sich bei der Prüfung an
gewisse formelle und gesetzliche Kriterien halten, die gewährleisten sollen, daß der
Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Zu beachten ist hierbei, ob die Vorschriften
des HGB, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung und ggf. die Spezialvorschriften für einzelne
Rechtsformen oder Branchen eingehalten wurden.
26
Die Jahresabschlußprüfung dient der Steigerung der Verläßlichkeit des Jahresab-
schlusses und vermittelt den gesetzlichen Vertretern, den Aufsichtsorganen sowie den
Gesellschaftern die enthaltenen Informationen.
27
Zu dem ist sie gemäß § 316 I unab-
dingbare Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses. Findet sie nicht
statt, kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden.
28
Der Prüfer hat sich Gewiß-
heit darüber zu verschaffen, daß die Rechnungslegung ordnungsgemäß durchgeführt
und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse
werden im Prüfungsbericht niedergeschrieben. Als Ergebnis seiner Prüfungstätigkeit
hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk zu erstellen.
29
2.2.2. Beratung
Die Beratungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers umfaßt im wesentlichen steuerliche Fra-
gen. Sie sind hierzu gemäß § 2 II WPO in Verbindung mit §§ 3, 12 StBerG ausdrück-
lich berechtigt.
30
Weitere Beratungsfelder in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind: Strategie-, Organi-
sations-, Implementierungs-, EDV-,
31
Gründungs-
32
, sowie Rechtsberatung. Die
Rechtsberatung darf nur in den Angelegenheiten erfolgen, mit denen sich der Wirt-
schaftsprüfer gerade beruflich unmittelbar beschäftigt, und bei den Aufgaben, ohne die
die Rechtsberatung nicht sachgemäß durchgeführt werden kann.
33
25
Alle Vorschriften, die nicht gesondert gekennzeichnet sind, sind solche des HGB
26
Vgl. Joecks, W.: Handelsrechtliche Abschlußprüfung und das Recht, in: BFuP , 2004, Heft 3,
S. 240.
27
Vgl. Bertl, R. / Fröhlich, C.: Der Ablauf der Jahresabschlußprüfungen. In: Koziol, H. / Doralt, W.
(Hrsg.): Abschlußprüfer - Haftung und Versicherung, 2004, S. 1.
28
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 17.
29
Vgl. Mayer, K. / Gleinig, P. / Creutz, K.: Gefahrenbereiche der Wirtschaftsprüfung in Bezug auf den
Straftatbestand der Verletzung der Berichtspflicht, 2005, S. 2.
30
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 20.
31
Vgl. Veidt, R.: Die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer: Kurzdarstellung der
Aufgaben und Möglichkeiten des Berufsstandes, 2001, S. 8.
32
Vgl. Brösel, G. / Olbrich, M. / Rudolf, J.: Gründungsberatung durch den Wirtschaftsprüfer, in: WPg,
2005, Heft 23, S. 1284.
33
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 24.

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7
3. Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
Ein Verstoß gegen die durch den Abschlußprüfer zu beachtenden Regeln, kann zu fol-
genden Konsequenzen führen:
Abbildung 3: Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
Quelle: Marten, K. / Quick, R., Ruhnke, K..: Wirtschaftsprüfung - Grundlagen des betriebswirtschaft-
lichen Prüfungswesen nach nationalen und internationalen Normen, 2., überarbeitete Auflage, 2003,
S. 180 (eigene Darstellung).
3.1. Zivilrechtliche Haftung
Die Haftung des Abschlußprüfers ist wie folgt aufgeteilt und untergliedert:
Abb. 4: Zivilrechtliche Haftung des Abschlußprüfers
Quelle: Marten, K / Quick, R., / Ruhnke, K..: Wirtschaftsprüfung - Grundlagen des betriebswirtschaft-
lichen Prüfungswesen nach nationalen und internationalen Normen 2., überarbeitete Auflage, 2003,
S. 181 (eigene Darstellung).
Für das Vorliegen einer zivilrechtlichen Haftung des Wirtschaftsprüfers müssen so-
wohl subjektive als auch objektive Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein.
Als objektive Haftungsvoraussetzung sind Verstöße gegen:
die gesetzlichen Vorschriften über die (anerkannten Grundsätze ordnungsmäßiger)
Abschlußprüfung,
die Berichtspflichten
sowie alle Berufspflichten, welche im Zusammenhang mit der Prüfung stehenden
Berichtspflichten.
34
34
Vgl. Joecks, W.: Handelsrechtliche Abschlußprüfung und das Recht, in: BFuP, 2004, Heft 3,
S. 240. f.
Haftung des Abschlußprüfers
3.1.1. Auftraggeberhaftung
3.1.2. Dritthaftung
Vorsätzliche
Pflichtverletzung
Fahrlässige
Pflichtverletzung
Deliktische
Anspruchsgrundlagen
Vertragsähnliche
Anspruchsgrundlagen
Unbegrenzte
Haftung
Begrenzte Haftung
(1 bzw. 4 Mio. )
§ 826 BGB
§ 823 II BGB
Vertrag mit
Schutzwirkung
Dritter
Stillschweigender
Auskunftsvertrag
Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
3.4. Ordnungsrechtliche
Konsequenzen
3.3. Strafrechtliche
Inanspruchnahme
3.2. Berufsrechtliche
Ahndung
3.1. Zivilrechtliche
Haftung

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Diese Pflichtverletzung muß im ursächlichen Zusammenhang zu einem adäquat verur-
sachten Schaden bei dem Auftraggeber oder Dritten stehen.
35
Die zivilrechtliche Haf-
tung des Abschlußprüfers setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus; bezüglich
der Haftungshöchstgrenzen wird zwischen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursa-
chung unterschieden.
36
Fahrlässig handelt gemäß § 276 II BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
außeracht läßt. Ist eine Pflichtverletzung fahrlässig verursacht worden, so ist die Haf-
tung gemäß § 323 II grundsätzlich auf 1. Mio. bzw. bei der Prüfung einer Aktienge-
sellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, auf 4 Mio. begrenzt.
Wird der Fehler über mehrere Jahre fortgesetzt und findet dieser in den folgenden Jah-
resabschlüssen weiterhin Berücksichtigung und führt dieser jeweils zu weiteren Schä-
den, so haftet der Prüfer jedes Jahr erneut bis zur Höchstsumme.
37
Die Beschränkung
der Haftungssumme ist rechtspolitisch darauf zurückzuführen, daß die Risiken der Ab-
schlußprüfung für eine freiberuflich tätige Person sonst nicht mehr mit wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand zu versichern wären. Liegt der Schaden über den Haftungs-
grenzen des § 323 II führt die Schadensersatzpflicht zwar nicht zu der gewünschten
Disziplinierung der Abschlußprüfer, diese Lücke kann aber durch die Gefahr des Re-
putationsverlusts gefüllt bzw. sogar überkompensiert werden.
38
Vorsatz wird definiert, als ,,Wissen und Wollen des Erfolges im Bewußtsein der
Pflichtwidrigkeit
."
39
Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit ist beim vorsätzlichen Handeln
eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.
40
Eine vorsätzliche Pflichtverletzung
führt zur unbegrenzten Haftung des Abschlußprüfers.
41
Der Kläger ist bei der vorsätz-
lichen Pflichtverletzung dazu verpflichtet zu beweisen, daß der Abschlußprüfer minde-
stens einen bedingten Vorsatz hatte. Beim bedingten Vorsatz hält der Abschlußprüfer
eine Pflichtverletzung für möglich und nimmt dies billigend zu Kauf. Dieser Nachweis
wird allenfalls bei einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Organen oder Ange-
stellten der geprüften Gesellschaft und dem Abschlußprüfer zu führen sein.
42
Die Verantwortung ist nicht nur auf das Handeln des Abschlußprüfers beschränkt,
sondern betrifft ebenfalls das Verschulden aller anderen Personen, welche mit der Prü-
fung befaßt sind. Es handelt sich hierbei um die so genannten Gehilfen, beispielsweise
Prüfungsleiter, Prüfer, Prüfungsassistenten, Mitarbeiter aus der Berichtskritik und der
Berichtsfertigung sowie Sachverständige, die der Abschlußprüfer im Zusammenhang
35
Vgl. Palandt-Heinrichs, § Vorb v 249 RdNr. 57.
36
Vgl. MünchKommHGB-Ebke, § 323 RdNr. 16.
37
Vgl. Heukamp, W.: Abschlußprüfer und Haftung, 2000, S. 320.
38
Vgl. Gelter, M.: Zur ökonomischen Analyse der begrenzten Haftung des Abschlussprüfers, in: WPg,
2005, Heft 9, S. 486 u. S. 494.
39
PWW-Schmidt-Kessel, § 276 RdNr. 6.
40
Vgl. Kaminski, H.: Abschnitt A: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers. In: IDW (Hrsg.): WP-Handbuch:
Handbuch für Rechnungslegung, Prüfung und Beratung, Band I, 2000, RdNr. A 483.
41
Vgl. Nguyen, T.: Jahresabschlussprüfung aus spieltheoretischer Sicht, in: WPg, 2005, Heft 1-2,
S. 18.
42
Vgl. Joecks, W.: Handelsrechtliche Abschlußprüfung und das Recht, in: BFuP , 2004, Heft 3,
S. 242.

Aufgaben & Haftungsfragen des WP unter Berücksichtigung d. neueren Gesetzgebung (KonTraG)
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mit der Abschlußprüfung zu Rate zieht.
43
Der Abschlußprüfer haftet demnach für seine
Gehilfen.
44
3.1.1. Auftraggeberhaftung (Schadensersatzansprüche des Auftraggebers)
Die Auftraggeberhaftung kann sich neben der deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage
auch auf die Verletzung der zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse stützen. Unrichtige
Auskünfte des Abschlußprüfers gegenüber dem zu prüfenden Unternehmen können
demnach zu einer vertraglichen Haftung führen. Entscheidend ist dabei, ob der Ab-
schlußprüfer einen Rechtsbindungswillen aufweist, nicht ob er solche Auskünfte im
Vorfeld oder nach der Erstellung des endgültigen Testats abgegeben hat.
45
Der große Vorteil der vertraglichen Haftung ist, daß diese nur ein fahrlässiges Ver-
schulden verlangt. Außerdem ist die Entlastung um das Versagen von Hilfepersonen
ungleich schwieriger als im Deliktsrechts.
46
Die Alternative wird deshalb in dem Zu-
sammenhang gewählt.
Fallbeispiel der Auftraggeberhaftung
Der Abschlußprüfer hatte infolge unzureichender Überprüfung Manipulationen seitens
eines Vorstandsmitgliedes nicht erkannt und hatte deshalb Tatsachen, welche zur we-
sentlichen Beeinträchtigung der Entwicklung der Gesellschaft geführt haben, nicht
aufgedeckt. Der Abschlußprüfer erteilte daraufhin einen uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk, welcher dann mit dem Jahresabschluß gemeinsam veröffentlicht wur-
de. Da die Manipulationen nicht aufgedeckt wurden, konnten seitens der Organe der
Gesellschaft keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden und es entstanden der Gesell-
schaft erhebliche Verluste. Der Abschlußprüfer handelte fahrlässig und erfüllte somit
nicht die Pflicht der ordnungsgemäßen Prüfung, was zum Schaden bei der Gesellschaft
führte. Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 323 I erfüllt sind, könnte vorliegend
Schadensersatz in der Höhe des entstandenen Verlustes verlangt werden, soweit dieser
im Rahmen der Haftungsbegrenzung gemäß § 323 II liegt.
47
3.1.2. Dritthaftung
Nicht nur der Auftraggeber sondern auch Dritte, die nicht die direkten Vertragspartner
des Abschlußprüfers sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz-
ansprüche gegen den Abschlußprüfer geltend machen.
48
Diese werden zum einen aus
43
Vgl. MünchKommHGB-Ebke, § 323 RdNr. 15.
44
Vgl. Magnus, U.: Abschlußprüferhaftung in Deutschland. In: Koziol, H. / Doralt, W. (Hrsg.): Ab-
schlußprüfer - Haftung und Versicherung, 2004, S. 24.
45
Vgl. Joecks, W.: Handelsrechtliche Abschlußprüfung und das Recht, in: BFuP , 2004, Heft 3,
S. 242.
46
Vgl. Ebenda, S. 242.
47
Vgl. Magnus, U.: Abschlußprüferhaftung in Deutschland, In: Koziol, H. / Doralt, W. (Hrsg.): Ab-
schlußprüfer - Haftung und Versicherung, 2004, S. 38.
48
Vgl. Joecks, W.: Handelsrechtliche Abschlußprüfung und das Recht, in: BFuP , 2004, Heft 3,
S. 241.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783956362071
ISBN (Paperback)
9783836602068
Dateigröße
607 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Paderborn – Wirtschaftswissenschaften, Lehr- und Forschungsbereich Rechtswissenschaften
Erscheinungsdatum
2007 (März)
Note
1,7
Schlagworte
haftung wirtschaftsprüfer bilanzrechtsreformgesetz bilanzkontrollgesetz abschlussprüfung
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