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Wetterderivate als Instrument der Risikosteuerung

Funktion und Bedeutung für Energieversorgungsunternehmen

©2005 Diplomarbeit 112 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Bereits in der griechischen und römischen Mythologie wurde dem Wetter besondere Bedeutung geschenkt. Sowohl der römische Gott Jupiter als auch der griechische Gott Zeus galten als „Wettergötter“. Sie sandten Regen und Stürme, schickten Blitze und Donner. Opfergaben waren damals die beste Lösung, um die Götter friedlich zu stimmen. Was sich die Griechen und Römer von Opfergaben erhofften, können heutzutage sog. Wetterderivate ermöglichen: die Vermeidung ökonomischer Nachteile, welche durch unerwünschte Wetterentwicklungen entstehen.
Wetterderivate wurden entwickelt, um Umsatz- und Gewinnrisiken, welche sich durch die Unsicherheit über das Wetter ergeben, effizient abzusichern. Die Kernidee von Wetterderivaten und das Neue an diesem Instrument ist das Hedging von Mengen- bzw. Volumenrisiken. Vereinfacht dargestellt ergibt sich der Umsatz eines Unternehmens aus der Menge der abgesetzten Produkte, multipliziert mit den entsprechenden Preisen. Während die Absicherung von Preisrisiken bereits seit Jahrzehnten zum Standard eines jeden Risikomanagements gehört, sind derivative Intsrumente zum Hedging der Mengenrisiken noch nicht allgegenwärtig in den Blickpunkt gerückt.
Aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte ist das Risikobewusstsein der hiesigen Marktteilnehmer gestiegen. Um weiterhin Wachstumskapital verfügbar zu machen, sehen sich die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) zunehmend gezwungen, ihren Eigentümern verlässliche Prognosen ihrer Erträge zu liefern. Da deregulierte Märkte ausgeprägte Preisschwankungen, unkalkulierbare Absatzverluste und viele weitere Risiken mit sich bringen, steigt das Interesse an neuen Alternativen der Risikosteuerung.
Das Mengenrisiko von EVUs wird zusätzlich verschärft durch die Wetterabhängigkeit der Energienachfrage. Diverse Wetterfacetten, wie z. B. Temperatur, Niederschlag oder Bedeckungsgrad haben direkten Einfluss auf den Stromverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen. Dieses Risiko wäre zu vernachlässigen, wenn verlässliche Wetterprognosen existent wären. Derzeit kann das Wetter mit hoher Genauigkeit lediglich für einen Zeithorizont von etwa fünf Tagen vorhergesagt werden. Die Energieversorgung hingegen wird zum überwiegenden Teil bereits Monate vor der physischen Lieferung abgewickelt.
In der früheren, staatlich regulierten Marktstruktur besaßen EVUs die Möglichkeit, auf für sie unvorteilhafte Wetterentwicklungen mit Preiserhöhungen zu Lasten der Konsumenten zu […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Formelverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Aufbau

2. Grundlagen
2.1. Risikomanagement
2.1.1. Der Begriff „Risiko“
2.1.2. Grundlagen des Risikomanagements
2.1.3. Wetterrisikomanagement
2.2. Begriffsabgrenzungen im Kontext von Wetterderivaten
2.2.1. Derivate
2.2.2. Finanzderivate
2.2.3. Wetterderivate
2.2.4. Versicherungen
2.3. Wetterderivate im spezifischen Kontext

3. Charakteristika von Wetterderivaten und ihren Märkten
3.1. Ziel des Einsatzes von Wetterderivaten
3.1.1. Hedging des Absatzrisikos
3.1.2. Perfect-Hedge
3.2. Komponenten und Parameter von Wetterderivaten
3.2.1. Underlying
3.2.1.1. Degree-Day-Indizes
3.2.1.2. Average-Temperature-Index
3.2.2. Kontraktformen
3.2.2.1. Optionen
3.2.2.2. Swaps und Futures
3.2.2.3. Collar
3.2.3. Fristigkeit
3.3. Der Markt für Wetterderivate
3.3.1. Wettersensible Branchen
3.3.2. Wetterrisiken in der Energiebranche
3.3.2.1. Energieübertragung und -verteilung
3.3.2.2. Energieerzeugung
3.3.2.3. Einsatzmöglichkeiten von Wetterderivaten
3.3.3. Entwicklung des Wetterderivatemarktes
3.3.4. Zukunft des Wetterderivatemarktes
3.4. Problemfelder
3.4.1. Preisfindung
3.4.2. Wetterdaten
3.5. Kritische Würdigung

4. Fallbeispiele
4.1. Absicherung mit einer HDD-Put-Option
4.2. Absicherung mit einem Zero-Cost-Collar

5. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Risikomanagement-Prozess-Kreislauf

Abb. 2: Wetterrisiken als exogene operative Risiken

Abb. 3: Termingeschäfte im Überblick

Abb. 4: USA – Umsatzveränderungen im Sommer bei je 1 ºC über dem Durchschnitt

Abb. 5: USA – Umsatzveränderungen im Winter bei je 1 ºC unter dem Durchschnitt

Abb. 6: Simultane Preis- und Volumenabsicherung für wettersensible Produkte

Abb. 7: Wetterderivate im Überblick

Abb. 8: Payoff-Profile einer CDD-Call-Option

Abb. 9: Payoff-Profile einer HDD-Put-Option

Abb. 10: Wirkungsweise eines HDD-Swap

Abb. 11: Payoff-Profil eines CDD-Long-Collar

Abb. 12: Abhängigkeit des Energieverbrauchs von der Tagestemperatur

Abb. 13: Performance-Verbesserung eines EVU mittels eines HDD-Wetterderivates

Abb. 14: Entwicklung des „Total Notional Value“ (in Mio. USD – OTC und CME)

Abb. 15: Anzahl der gehandelten Wetterderivate an der CME

Abb. 16: Wetterderivate nach Kontraktart und Anzahl der Kontrakte (nur OTC-Markt)

Abb. 17: Wetterderivate nach Kontraktart und Notional Value der Kontrakte (inkl. CME)

Abb. 18: Nettoauszahlungsstruktur der Put-Option

Abb. 19: Änderung des Ertragsprofils durch Einsatz einer HDD-Put-Option

Abb. 20: Gewinn- und Verlustprofil des erworbenen Zero-Cost-Collar

Abb. 21: Wetterbedingte Gesamtposition des EVU

Abb. 22: Ex-Post-Betrachtung der Wirkung des Zero-Cost-Collar

Abb. 23: Wirkungsweise eines HDD-Swap

Formelverzeichnis

Formel 1: Ermittlung der Tagesdurchschnittstemperatur

Formel 2: Ermittlung des CDD-Wertes eines Tages

Formel 3: Ermittlung des HDD-Wertes eines Tages

Formel 4: Ermittlung des Wertes des HDD-Indexes für die Wintersaison

Formel 5: Ermittlung des Wertes des CDD-Indexes für die Sommersaison

Formel 6: Ermittlung des Wertes des AvT-Indexes

Formel 7: Ermittlung des Payoff eines DD-Long Call

Formel 8: Ermittlung des Payoff eines DD-Long Put

Formel 9: Ermittlung des Payoff eines DD-Short Call

Formel 10: Ermittlung des Payoff eines DD-Short Put

Formel 11: Ermittlung des Payoff eines DD-Swap (Long-Position)

Formel 12: Ermittlung des Payoff eines DD-Swap (Short-Position)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Definitionsansätze des Risikobegriffs

Tabelle 2: Grundstrategien von Optionen im Überblick

Tabelle 3: Systematik bei Temperatur-Optionen

Tabelle 4: Wetterabhängigkeit ausgewählter Branchen

Tabelle 5: Auswirkungen von Wetteränderungen auf den Stromverbrauch in UK

Tabelle 6: Ergebnisse einer Studie bzgl. Kosten u. Qualität von Wetterdaten

Tabelle 7: Parameter einer beispielhaften DD-Option

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Bereits in der griechischen und römischen Mythologie wurde dem Wetter besondere Bedeutung geschenkt. Sowohl der römische Gott Jupiter als auch der griechische Gott Zeus galten als „Wettergötter“. Sie sandten Regen und Stürme, schickten Blitze und Donner. Opfergaben waren damals die beste Lösung, um die Götter friedlich zu stim­men. Was sich die Griechen und Römer von Opfergaben erhofften, können heutzutage sog. Wetterderivate ermöglichen: die Vermeidung ökonomischer Nachteile, welche durch unerwünschte Wetterentwicklungen entstehen.[1]

Wetterderivate wurden entwickelt, um Umsatz- und Gewinnrisiken, welche sich durch die Unsicherheit über das Wetter ergeben, effizient abzusichern. Die Kernidee von Wet­terderivaten und das Neue an diesem Instrument ist das Hedging[2] von Mengen- bzw. Volumenrisiken. Vereinfacht dargestellt ergibt sich der Umsatz eines Unternehmens aus der Menge der abgesetzten Produkte, multipliziert mit den entsprechenden Preisen. Während die Absicherung von Preisrisiken bereits seit Jahrzehnten zum Standard eines jeden Risikomanagements gehört, sind derivative Intsrumente zum Hedging der Men­genrisiken noch nicht allgegenwärtig in den Blickpunkt gerückt.[3]

Aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte ist das Risikobewusstsein der hiesigen Marktteilnehmer gestiegen. Um weiterhin Wachstumskapital verfügbar zu machen, se­hen sich die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) zunehmend gezwungen, ihren Ei­gentümern verlässliche Prognosen ihrer Erträge zu liefern. Da deregulierte Märkte aus­geprägte Preisschwankungen, unkalkulierbare Absatzverluste und viele weitere Risiken mit sich bringen, steigt das Interesse an neuen Alternativen der Risikosteuerung.[4]

Das Mengenrisiko von EVUs wird zusätzl. verschärft durch die Wetterabhängigkeit der Energienachfrage. Diverse Wetterfacetten, wie z. B. Temperatur, Niederschlag oder Be­deckungsgrad haben direkten Einfluss auf den Stromverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen. Dieses Risiko wäre zu vernachlässigen, wenn verlässliche Wetter­prognosen existent wären.[5] Derzeit kann das Wetter mit hoher Genauigkeit lediglich für einen Zeithorizont von etwa fünf Tagen vorhergesagt werden.[6] Die Energieversorgung hingegen wird zum überwiegenden Teil bereits Monate vor der physischen Lieferung abgewickelt.

In der früheren, staatlich regulierten Marktstruktur besaßen EVUs die Möglichkeit, auf für sie unvorteilhafte Wetterentwicklungen mit Preiserhöhungen zu Lasten der Konsu­menten zu reagieren. Das heutige, auf Wettbewerb ausgerichtete Marktumfeld lässt der­artige Maßnahmen zur Kompensation von witterungsbedingten Umsatzausfällen nicht länger zu.[7]

Aus diesem Grund entwickelte sich im Energieversorgungssektor Mitte der 90er Jahre eine dem Begriff „Wetterderivat“ zuzuordnende Klasse von Finanzinstrumenten, wel­che das Hedging von Wetterrisiken auf marktwirtschaftlicher Basis ermöglicht.[8]

1.2. Zielsetzung und Aufbau

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen komprimierten Überblick über den Einsatz von Wetterderivaten als Risikosteuerungsinstrumente für EVUs zu geben. Diesbezüg­lich sollen Wetterrisiken aus deren Blickwinkel dargestellt sowie Möglichkeiten aufge­zeigt werden, diese in ihr betriebliches Risikomanagement integrieren zu können.

Ebenfalls werden die vorherrschenden Marktkonstellationen sowie die bislang haupt­sächlich angewandten Produkte vorgestellt. In diesem Zusammenhang soll gezeigt wer­den, dass sich der Markt für Wetterderivate noch in einem Entwicklungsprozess befin­det und erhebliche Schwachstellen aufweist. Diese werden kritisch analysiert.

Fallbeispiele sollen die Einsatzmöglichkeiten von Wetterderivaten in der Energie­branche verdeutlichen.

Diese Arbeit gliedert sich in vier Teile. In Kapitel 2 erfolgt zunächst eine Einführung in die theoretischen Grundlagen sowohl des integrierten (Wetter-)Risikomanagements als auch der allgemeinen Derivatestrukturen. Anschließend werden im Kontext von Wetter­derivaten die Begriffe „Finanzderivat“, „Wetterderivat“ und „Versicherung“ vonein­ander abgegrenzt und definiert.

Kapitel 3 greift den weiten Themenkreis der Wetterderivate auf. Zunächst wird das Ein­satzmotiv für die Nutzung dieses derivativen Instruments erläutert. Im Anschluss daran werden mit den verschiedenen Wetterindizes die wichtigsten Basiswerte vorgestellt. Es folgt eine Darstellung der in der Praxis am häufigsten gehandelten derivativen Produkte, deren Konstruktion und Funktionsweise. Ebenfalls gibt dieses Kapitel einen Überblick über den noch jungen Wetterrisikomarkt. Zum einen werden Transaktionszahlen und Marktvolumina bisher gehandelter Wetterrisiken analysiert, zum anderen werden Marktteilnehmer und Handelsplätze beleuchtet. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Aufzeigen von Schwachstellen in diesem Bereich, welche kritisch analysiert wer­den. Es wird sowohl auf die Probleme des Risikomanagements bzgl. der Qualität von historischen Wetterdaten als auch auf das Fehlen einer allgemein akzeptierten Methode zur Preisfindung bei Wetterderivaten eingegangen.

In Kapitel 4 werden die Einsatzmöglichkeiten von Wetterderivaten in der Energie­branche anhand zweier Beispiele verdeutlicht. Es wird aufgezeigt, wie mittels Kauf einer Put-Option bzw. Anwendung eines Zero-Cost-Collar witterungsbedingte Umsatz­einbußen verstetigt werden können.

Im abschließenden Kapitel 5 wird ein Fazit der bisherigen Erkenntnisse des Wetter­risikomanagements gezogen sowie eine Prognose bzgl. der weiteren Entwicklung des Wetterrisikomarktes abgegeben.

2. Grundlagen

Wetterderivate wurden erstmals zwischen 1996 und 1997 von EVUs in den USA einge­setzt, um das durch einen Nachfragerückgang infolge unerwünschter Wetterentwick­lungen entstehende Absatzrisiko zu reduzieren.[9] Die kausalen Zusammenhänge zwi­schen dem Energieverbrauch der Wirtschaftssubjekte und der Entwicklung best. Wetter­parameter waren in der Energiebranche bereits zu Zeiten staatlich regulierter Energie­märkte bekannt.[10] Die EVUs wurden zu dieser Zeit aufgrund der leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas als natürliche Monopole definiert.[11] Traditionellen, ener­giewirtschaftlichen Konzeptionen zufolge war eine sichere und preiswürdige Stromver­sorgung am ehesten gewährleistet, wenn in einem geschlossenen Versorgungsgebiet nur ein EVU mit der Belieferung von Endabnehmern betraut war. Diese Marktposition er­möglichte es den Anbietern, wetterbedingte Umsatzausfälle mittels Preiserhöhungen auszugleichen und somit ihr Risiko zu Lasten der Endabnehmer zu eliminieren.[12] Diese Vorgehensweise begründete das mangelnde Interesse der EVUs, Instrumente zur Mini­mierung des Wetter- bzw. Absatzrisikos im Risikomanagement zu implementieren.

Die Möglichkeit der Risikoeliminierung änderte sich grundlegend mit der Liberalisier­ung der Strom- und Gasmärkte.[13] Durch Entwicklungen, wie bspw. dem sog. Unbund­ling, wurden die Mechanismen und Instrumente des Finanzmarktes auch für die Ener­giebranche interessant.[14] Angesichts der Liberalisierung wurden die EVUs, die sich bis­her mangels Wettbewerb in einem relativ starren Preisumfeld bewegten, mit der neuen und zusätzl. Herausforderung merklicher Preisschwankungen konfrontiert.[15] Durch den höheren Margen- und Preisdruck gewann die Stabilisierung der Mengenseite für die EVUs entscheidend an Bedeutung. Sie erkannten die Notwendigkeit, die aus Tempera­turschwankungen resultierenden Risiken kontrollierbar zu machen.[16] Demzufolge war es nicht überraschend, dass insbesondere die EVUs ein Instrument entwickelten, wel­ches eine Absicherung gegen finanzielle Folgen unerwünschter Wetterentwicklungen auf marktwirtschaftlicher Basis ermöglichte.[17]

Bevor nun ein direkter Einstieg in die Thematik erfolgt, werden zuerst die Grundlagen des Risikomanagements in EVUs erläutert und anschließend eine Abgrenzung der Be­griffe „Finanzderivat“, „Wetterderivat“ und „Versicherung“ vorgenommen.

2.1. Risikomanagement

Um den Begriff des Wetterrisikos im weiteren Verlauf dieser Arbeit darstellen und in das Konzept des Risikomanagements integrieren zu können, werden im Folgenden der Begriff „Risiko“ erläutert und die Grundlagen des Risikomanagements aufgezeigt.

2.1.1. Der Begriff „Risiko“

Jede zu treffende Entscheidung ist zukunftsorientiert. Demzufolge besteht eine Unsich­erheit bzgl. der künftigen Entwicklung.[18] Der Begriff der Unsicherheit lässt sich in Un­gewissheit und Risiko unterteilen. Ungewiss ist etwas, wenn die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten alternativer Zielgrößen und deren mögliche Folgen nicht bekannt sind. Ein Risiko besteht, sobald diese Wahrscheinlichkeiten durch den Entscheidungsträger angegeben werden können.[19]

Der Begriff „Risiko“ wird von dem frühitalienischen Wort „risicare“ hergeleitet, was so viel wie „wagen“ bedeutet, folglich auf eine Aktivität hinweist. Risiken ergeben sich demnach, wenn etwas unternommen wird.[20]

In der Literatur wird der Begriff „Risiko“ nicht eindeutig definiert. Er hat sich vielmehr über Jahrzehnte entwickelt. Diese Definitionen sind aufgrund weitgehend verschieden­artiger Differenzierungsmöglichkeiten unterschiedlich konkret und mit einer Vielzahl verschiedener Deutungen behaftet.[21] Die Entwicklung des Risikobegriffes wird in Ta­belle 1 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Wiedmann, K.-P., Brückmann, M., Hennings, J. (2004), S. 47.

Tabelle 1: Definitionsansätze des Risikobegriffs

Aktuell ist „Risiko“ im allgemeinen Verständnis definiert als eine mögliche, sowohl po­sitive als auch negative Abweichung eines Ergebnisses von einem erwarteten oder ange­strebten Zielwert.[22] In der betriebswirtschaftlichen Praxis wird Risiko zumeist als Form, einer in einem unzureichenden Informationsstand begründeten Gefahr, einer negativen Abweichung angesehen. Risiken werden daher im Folgenden vereinfacht als negative Zielabweichungen definiert. Positive Abweichungen werden dagegen als Chancen und als Bestandteil der Unternehmensziele interpretiert.[23]

Risiken können in allen Unternehmensbereichen auftreten, bspw. als Marktrisiken, Fi­nanzrisiken, rechtliche Risiken, vertragliche Risiken, politische Risiken oder Umweltri­siken.[24]

2.1.2. Grundlagen des Risikomanagements

Eine abschließende Definition des Begriffs „Risikomanagement“ ist aufgrund der unter­schiedlichen konzeptionellen Ansätze[25] kaum möglich. Einerseits wird Risikomanage­ment als ganzheitliches Konzept definiert, andererseits wird es rein pragmatisch als Handhabung verschiedener Risiken verstanden.[26] In dieser Arbeit wird Risikomanage­ment als integratives Konzept angesehen, bei dem ein Unternehmen eine Einheit bildet und einzelne Risiken nicht isoliert betrachtet werden können.

Ziel des Risikomanagements ist es, „zukünftige risikobehaftete Entwicklungen frühst­möglich zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, zu steuern und fortlaufend zu überwachen, um […] die nachhaltige Existenzsicherung des Unternehmens sicherzu­stellen“.[27] Weitere Ziele sind die Stabilisierung des künftigen Unternehmenserfolges so­wie die Minimierung der Risikokosten.[28]

Das operative Risikomanagement ist ein Prozess, in welchem Risiken analysiert, unter Kosten-/Nutzenaspekten bewertet und anschließend unter Beachtung des Zielsystems bewältigt werden.[29] Es untergliedert sich in zwei Phasen, zum einen in die Risiko­analyse, zum anderen in die Risikosteuerung[30]. Im Zuge der Risikoanalyse wird festge­stellt, welche Risiken im Unternehmen bestehen und inwieweit diese mit den Unterneh­menszielen korrelieren. Bei der Risikosteuerung wird für jede Risikosituation geprüft, welche risikopolitischen Instrumente die effizienteste Risikoeliminierung ermög­lichen.[31]

Die Risikolage eines Unternehmens sowie dessen Handlungsalternativen können sich im Zeitablauf verändern, so dass das Risikomanagement als kontinuierlicher Prozess in das gesamte Unternehmen implementiert werden sollte. Dieser dynamische Prozess­kreislauf verknüpft Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, und –nachbereitung (s. Abb. 1). Letzteres soll die Wirksamkeit des Risikomanagements kontrollieren und verbessern.[32]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Meyer, N. (2002), S. 16.

Abb. 1 : Der Risikomanagement-Prozess-Kreislauf

Als wesentliche Risiken für EVUs in liberalisierten Märkten sind Marktpreis-, Kredit-, Währungs-, sowie Volumen-Risiken zu nennen.[33] Das Risikomanagement von EVUs hinsichtlich Marktpreis-, Kredit- und Währungsrisiken kann als relativ weit fortgeschrit­ten betrachtet werden.[34] Hingegen sind Instrumente des Risikomanagements bzgl. des Volumenrisikos noch nicht weiter verifiziert. Insbesondere Wettereinflüsse sind zentrale Determinanten im Hinblick auf das Absatzrisiko von EVUs.[35]

2.1.3. Wetterrisikomanagement

Im Folgenden sollen Wetterrisiken definiert und in den Kontext betrieblicher Risiken eingeordnet werden. Anschließend wird die Notwendigkeit eines Wetterrisikomanage­ments eruiert.

Wetterrisiken werden als Schwankungen von Wetterparametern, wie bspw. Temperatur, Niederschlag oder Sonnenscheindauer definiert, welche den Geschäftserfolg eines Un­ternehmens beeinflussen.[36]

Wetterrisiken sind den operativen Risiken, d. h. Geschäftsrisiken, zuzuordnen. Operati­ve Risiken lassen sich weiter in exogene, von Unternehmen beeinflussbare, und endoge­ne, von Unternehmen nicht steuerbare, Risiken einteilen. Die Eintrittswahrscheinlich­keiten möglicher Wettersituationen sind von Unternehmen nicht lenkbar. Dement­sprechend sind, wie in Abb. 2 ersichtlich, Wetterrisiken exogene operative Risiken.[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Berg, E., Schmitz, B., Starp, M., Trenkel, H. (2005), S. 163.

Abb. 2 : Wetterrisiken als exogene operative Risiken

Wetterrisiken können den Unternehmenserfolg sowohl auf der Absatz- als auf der Be­schaffungsseite beeinflussen. Auf der Absatzseite ist der Umsatz eines Unternehmens von Absatzmenge und Absatzpreis abhängig. Die Kosten der Beschaffungsseite weisen eine Korrelation mit der gekauften Menge und dem Einstandspreis auf.[38] Eine Schwan­kung spezifischer Wetterparameter kann sich sowohl auf der Umsatzseite auf die Vola­tilität der Absatzmenge, als auch auf der Beschaffungsseite auf die Veränderung der Be­schaffungsmenge auswirken. Wetterrisiken sind daher Mengenrisiken.[39]

Unter dem Begriff „Wetterrisikomanagement“ wird die Einbindung von Wetterrisiken in den unternehmerischen Risikomanagement-Prozess-Kreislauf verstanden. Das Wet­terrisiko wird als zusätzl. Risiko in die Risikostruktur des Unternehmens aufgenom­men.[40]

Für in liberalisierten Märkten tätige Unternehmen, wie z. B. den EVUs, ist ein systema­tisches Management von Wetterrisiken besonders entscheidend für den Erhalt und den Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das Kerngeschäft dieser Unternehmen ist direkt von Wetterrisiken betroffen.[41]

Um die Notwendigkeit eines Wetterrisikomanagements zu verstehen, ist es nützlich, sich die Charakteristika des Wetters zu vergegenwärtigen:

1. Zahlreiche Ausprägungen und Messmöglichkeiten: Wetter offenbart sich in un­terschiedlichen Formen, bspw. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Schnee, Wind, etc. Für jede Wetterausprägung gibt es verschiedene Möglichkei­ten der Messung. Im Fall der Temperatur kann zum einen eine Durchschnitts­temperatur über eine best. Anzahl von Tagen ermittelt werden, zum anderen aber hierfür die min. und max. Temperatur eines Tages binnen einer entspre­chenden Zeitperiode heranziehen.[42] Im Markt hat sich das sog. Degree-Day-Konzept etabliert, welches in Kapitel 3.2.1.1. vorgestellt wird.
2. Keine physischen Märkte: Es existiert kein Markt für Wetter, da dieses kein phy­sisches Gut darstellt und weder gespeichert, aufbewahrt oder geliefert werden kann.[43] So wünschenswert es ist, so unmöglich wäre eine Lieferung „zwei Wo­chen mediterranes Wetter“ in Essen im Monat Januar.
3. Lokales geographisches Exposure: Wetter präsentiert sich geographisch gesehen in unterschiedlichster Weise. Daher ist eine exakte Erfassung einer Wetteraus­prägung grundsätzlich nur am Ort des Exposures realisierbar.[44] Besteht die Mög­lichkeit zur lokalen Registrierung von Wetterdaten nicht, müssen geeignete und hoch korrelierende Vergleichsparameter definiert werden. Dies ist jedoch nur schwer umsetzbar. Aufgrund lokaler Diskrepanzen verschiedener Wetterlagen, können in den seltensten Fällen ermittelte Wetterdaten einer entfernteren Wet­terstation zugrunde gelegt werden.[45] Die Effektivität einer Absicherung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit immens beeinträchtigt, weil eine Vergleichsgröße die lokalen Witterungsbedingungen nicht ausreichend präzise und zuverlässig wi­derspiegeln kann. Aus dieser ungenügenden Korrelation der ermittelten Mess­werte entsteht ein sog. Basisrisiko.[46]
4. Unternehmensspezifisches Exposure: Unternehmensspezifische Wetterexposures werden von verschiedenen Faktoren, wie bspw. Branche, Standort, Größe und Produktionsverfahren, beeinflusst. Das Wetterexposure eines Kleinbauern ist mit dem eines großen Energieversorgers nicht vergleichbar, obwohl die Temperatur in beiden Beispielen einen signifikanten Einfluss auf ihre wirtschaftliche Lage hat.[47] Es existiert somit keine Universalvariante zur Absicherung des Wetterrisi­kos. Vielmehr muss dem unternehmensspezifischen Wetterexposure entspre­chend eine individuelle Lösung angestrebt werden.[48]
5. Kein Moral-Hazard: Im Versicherungskontext wird von Moral Hazard gespro­chen, wenn die versicherte Partei Maßnahmen treffen könnte, welche die Ein­trittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß eines Schadens verringern, diese aber aufgrund fehlender Anreize unterlässt.[49] Wetterrisiken bzw. der Eintritt adverser Witterungsbedingungen entziehen sich hingegen vollständig menschlicher Ein­flussnahme. Daher besteht die Moral-Hazard-Problematik bei Individuen und Unternehmen in diesem Kontext nicht. Dies vereinfacht grundsätzlich den Ab­schluss von wetterbedingten Verträgen.[50]
6. Erhältlichkeit von Daten: Weltweit werden eine Fülle von Wetterdaten von me­teorologischen Stationen gesammelt. Die Schwierigkeit besteht darin, nur die in­dividuell brauchbaren Wetterdaten, welche eine hohe Korrelation mit dem unter­nehmensspezifischen Wetterexposure aufweisen, herauszufiltern.[51]
7. Prognosen: „Weathermen were put on this earth to make economists look good.”[52] Die Quantifizierung zukünftiger Wetterrisiken stützt sich zu beachtlich­en Teilen auf Prognosen diverser Wetterinstitute. Mit diesen können auf Unter­nehmensebene mögliche meteorologische Szenarien entwickelt werden. Die Pro­gnosen liefern somit einen Großteil der Informationen zur Erwartungsbildung hinsichtlich der zukünftigen Wetterentwicklung.[53] Nach herrschender Meinung gibt es bisher keinen Ansatz, der zu seriös untermauerten Ergebnissen in der Vorhersage von Wetterlagen für einen Zeithorizont von über sechs Monaten führt.[54]

Rechtliche sowie finanzwirtschaftliche Gesichtspunkte erfordern ebenfalls ein aktives Wetterrisikomangement. In deutschen AGs wird ein Wetterrisikomangement implizit durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) gefordert.[55] Auf internationaler Ebene werden, aufgrund der Diskussion um eine ver­bes­serte „Corporate Governance“, Regelungen getroffen, die dem Faktor „Wetter“ hohe Bedeutung schenken.[56] Aus finanzwirtschaftlicher Sicht haben Wetterrisiken Einfluss auf die Gewinne des Unternehmens, seine Bewertung am Aktienmarkt und seine Kre­ditwürdigkeit. Ein fehlendes Wetterrisikomanagement führt zu einer Übernahme der Wetterrisiken seitens der Kreditgeber und Investoren. Dieses Risiko wird ihnen durch eine hohe Verzinsung entschädigt.[57]

Neben der wetterbedingten Ertragsglättung kann ein Unternehmen durch ein aktives Wetterrisikomanagement sein Risikobewusstsein und seine Innovationsfähigkeit bezeu­gen.[58]

2.2. Begriffsabgrenzungen im Kontext von Wetterderivaten

In den folgenden Unterkapiteln wird der Begriff „Derivat“ erläutert und es erfolgt eine Abgrenzung der Begriffe „Wetterderivat“, „Finanzderivat“, und „Versicherung“.

2.2.1. Derivate

Der Begriff „Derivat“ stammt aus dem Lateinischen. Das lateinische Wort „derivare“ heißt ins Deutsche übersetzt „ableiten“.[59] Folge dessen ist ein Derivat ein Instrument, dessen Wert von einem anderen Instrument abgeleitet wird bzw. davon abhängig ist. Dieses weitere Instrument wird auch als Basisinstrument oder Basiswert bezeichnet, das sog. Underlying.[60] Derivate beinhalten grundsätzlich ein best. Recht bzw. eine best. Verpflichtung in Bezug auf den zugrunde liegenden Basiswert.[61]

Bei Derivaten handelt es sich um sog. Termingeschäfte. Deren Merkmal ist es, dass ein Vertrag über ein in der Zukunft liegendes Geschäft zum gegenwärtigen Zeitpunkt abge­schlossen und später zu den vereinbarten Konditionen ausgeführt wird. Bereits in der Gegenwart wird der Preis für den Basiswert fixiert.[62] Das einem solchen Vertrag zu­grunde liegende Basisinstrument kann sowohl ein Sachgut (Commodity Instrument), als auch ein nominal abstraktes Gut (Financial Instrument) sein.[63]

Abb. 3 schafft einen generellen Überblick über Termingeschäfte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Langerfeldt, M., Schulz, C., Zöckler, J. (2004), S. 11.

Abb. 3: Termingeschäfte im Überblick

2.2.2. Finanzderivate

Ein Finanzderivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert von einem anderen Finanzin­strument abgeleitet wird bzw. davon abhängig ist.[64] Finanzderivate basieren bspw. auf Aktien, Aktienindizes, Wertpapieren, Zinssätzen und Wechselkursen, die ebenfalls auf dem Finanzmarkt handelbar sind.[65]

Die derivativen Finanzprodukte, auch derivative Finanzinnovationen[66] genannt, existie­ren in den Formen „Forward Rate Agreement“ (FRA), „Financial Future“, „Option“ und „Swap“. Sie differieren in Risikostruktur und Auszahlung.[67]

Das Forward Rate Agreement ist das älteste Finanzinstrument zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken.[68] Das FRA ist ein Forward- oder Terminkontrakt, bei dem zwei Vertragspartner für eine festgelegte, zukünftige Zeitspanne einen vereinbarten Zins (FRA-Satz) für ein zuvor best. Kapital vereinbaren.[69] FRAs gehören zu den unbedingten Termingeschäften, d. h. sowohl Käufer als auch Verkäufer des FRAs sind zur Erfüllung verpflichtet. Ist der aktuelle Referenzzinssatz, z. B. der EURIBOR[70], am Fälligkeitstag (Settlement-Tag) höher als der FRA-Satz, erzielt der Käufer des FRAs einen Gewinn. Er erhält vom Verkäufer eine Ausgleichszahlung (Cash Settlement) in Höhe der Zins­differenz. Liegt der EURIBOR bei Fälligkeit unterhalb des FRA-Satzes, realisiert der Käufer einen Verlust, da er an den Verkäufer eine Ausgleichszahlung in Höhe der Zins­differenz auf das best. Kapital zu leisten hat.[71] Es werden also verschiedene Zinszahlun­gen auf spezifizierte Nominalbeträge und Zinsperioden getauscht.

Financial Futures sind standardisierte, börsennotierte Finanzterminkontrakte, welche auf Zinsen (Zinsfutures), Aktienindizes (Aktienindexfutures) und Fremdwährungen (Devi­senfutures) gehandelt werden.[72] Futures zählen ebenfalls zu den unbedingten Terminge­schäften.[73] Demnach verkörpern sie verbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer des Kontaktes, zu einem best. Zeitpunkt eine festgelegte Menge eines spezifi­schen Finanztitels unwiederbringlich zu den vorher fixierten Konditionen zu liefern bzw. abzunehmen.[74] Je nachdem, in welche Richtung sich der Preis des Basisinstru­ments nach Vertragsabschluß bewegt, kann sich die Vertragsposition des Käufers, auch Long-Position genannt, oder die gegensätzliche Short-Position des Verkäufers als vor­teilhaft erweisen. Der Wert der Position ergibt sich primär aus der Differenz zwischen Tageskurs und dem im Future-Kontrakt festgelegten Preis des Basiswertes. Die Litera­tur spricht in solchen Fällen von einer symmetrischen Risikostruktur, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beide Parteien derselben Unsicherheit bzgl. der Preisentwick­lung des Basisinstruments ausgesetzt sind. Käufer- und Verkäuferposition zeigen analo­ge Gewinn- und Verlustpotentiale auf.[75]

Eine Option ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, das der Optionskäufer vom Options­verkäufer, auch Stillhalter genannt, gegen Zahlung einer Optionsprämie erwirbt.[76] Wäh­rend bei Future-Kontrakten beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Geschäftes ver­pflichtet sind, erhält der Käufer einer Option das Recht, aber nicht die Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Die Option wird folglich auch als bedingtes Termingeschäft beti­telt.[77] Bei einer Option existiert ein asymmetrisches Risikoprofil, da Käufer- und Ver­käuferposition unterschiedliche Rechte und Pflichten innehaben und unterschiedliche Gewinn- und Verlustpotentiale aufweisen. Aufgrund dieser asymmetrischen Risikover­teilung zwischen den Vertragspartnern muss der Käufer der Option dem Verkäufer für das übernommene Risiko eine Entschädigung in Form der Optionsprämie zahlen.[78] Die Literatur unterscheidet zwischen Kauf- und Verkaufoptionen, die als Call bzw. Put be­zeichnet werden. Bei einer Kaufoption erhält der Optionskäufer das Recht, ein Asset[79] zu einem best. Termin und einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Dagegen bein­haltet eine Verkaufsoption das Recht für den Optionskäufer, ein Asset zu einem verein­barten Termin und einem vorher best. Preis zu verkaufen. Wie bei Futures existieren auch im Optionshandel Long- und Short-Positionen, wobei dem Vertragspartner, der sich in der Long-Position befindet, ein Wahlrecht eingeräumt wird.[80] Durch die beiden Grundtypen Call und Put können demnach folgende vier Positionen eingenommen wer­den:

- Long-Call-Position, Kauf einer Kaufoption,
- Short-Call-Position, Verkauf einer Kaufoption,
- Long-Put-Position, Kauf einer Verkaufoption,
- Short-Put-Position, Verkauf einer Verkaufoption.[81]

Diese vier Grundstrategien richten sich nach den entsprechenden Erwartungen der Ver­tragsparteien über die künftige Entwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes, bspw. eines Aktienkurses (s. hierzu Tabelle 2).[82]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Lipke, I. (2003), S. 17.

Tabelle 2: Grundstrategien von Optionen im Überblick

Der Begriff „Swap“ stammt aus dem Englischen, „to swap“ bedeutet „tauschen“. Ur­sprünglich wurden Swaps als Finanzierungsinstrumente durch Tausch von Zinszah­lungen oder Währungen eingesetzt.[83] Swap-Geschäfte basieren auf bilateralen Verein­barungen über einen zukünftigen Cashflow-Austausch. Dieser Austausch geschieht nach einer vorher festgelegten Formel.[84] Es exi­stieren mittlerweile viele verschiedene Arten von Swaps. Die in der Literatur am häufig­sten behandelten Formen sind Zins- und Währungsswaps. Diese Swaptypen weisen im Vergleich zu anderen die größten Handelsvolumina auf und dienen der Begrenzung von Währungs- bzw. Zinsänderungsrisiken. Swaps sind Finanzinstrumente, die eng mit in­ternationalen Zinssätzen und Währungsparitäten verbunden sind.[85] Bei einem reinen Zinsswap vereinbaren zwei Parteien den Austausch von fixen gegen variable Zinszah­lungen auf Basis eines fiktiven Kapitalbetrages innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu vorab vereinbarten Zahlungsterminen.[86] Beim Währungsswap erfolgt ein Austausch von einer Kapitalsumme und der damit verbundenen Zinsverpflichtung gegen ein Kapi­talvolumen einer anderen Währung einschließlich der damit verbundenen Zinszahlung. Dieser Tausch entsteht aufgrund eines entgegengesetzten Währungsbedarfs der Ver­tragsparteien. Am Fälligkeitstag erfolgt ein Rücktausch zu dem ursprünglich festgeleg­ten Kurs.[87]

2.2.3. Wetterderivate

Die Konstruktion von Wetterderivaten ähnelt dem Aufbau klassischer Finanzderivate. Bei Wetterderivaten handelt es sich um innovative Finanzprodukte, welche Wetterdaten wie Niederschlagsmengen, Regentage, Sonnenstunden, Windgeschwindigkeiten oder Lufttemperaturen als Basiswerte zugrunde legen.[88] Wetterderivate sind, im Gegensatz zu klassischen Versicherungen, nicht für den Katastrophenfall gedacht, sondern wurden zur Absicherung der Auswirkungen „normaler“ Wetterabweichungen von einem lang­jährigen Durchschnitt konzipiert.[89] Sie eignen sich daher nicht zum Schadensmanage­ment selten auftretender Wetterereignisse wie bspw. Unwetter, Überflutungen, Stürme oder Hagel, welche relativ hohe Schadenssummen auslösen.[90]

Die Tatsache, dass der Basiswert, das sog. Underlying, von den Güter- und Finanz­märkten vollkommen unabhängig ist, stellt ein wichtiges Unterscheidungskriterium zu anderen derivativen Finanzinstrumenten dar. Zur Instrumentalisierung werden die Ba­sisdaten als Index konstruiert und notiert. Indizes ermöglichen über einen Zeitraum hin­weg eine kontinuierliche Darstellung dieser Daten.[91] Die Wettervariablen sind zwar ob­jektiv quantifizierbar, nicht aber lagerfähig oder handelbar, also keine physischen Assets.[92] Daher erfolgt die Vertragserfüllung zwischen Risikoverkäufer (z. B. EVU mit Wetterrisiko) und Risikokäufer (z. B. Finanzinstitut) stets als finanzieller Ausgleich in Abhängigkeit der Entwicklung des entsprechenden Basiswertes. Um die Richtung der Zahlung zu determinieren, wird ein sog. Strike-Value[93] festgelegt, welcher mit dem Ba­sispreis eines klassischen Finanzderivates vergleichbar ist.[94]

Der wesentliche Unterschied zu Finanzderivaten ist die Tatsache, dass Wetter als Basis­instrument kein Vermögenswert ist, welcher auf Märkten gehandelt wird.[95] Zudem hat Wetter nur eine lokal begrenzte Bedeutung, was die Zuordnung eines monetären Wertes zu dem als Underlying genutzten Wetterindex erschwert. Dies hat zur Folge, dass Wet­terderivate nicht zum Preishedging eingesetzt werden können.[96] Stattdessen ermöglich­en sie die Verbriefung von Risiken, die nicht in den Marktwertänderungen gehandelter Assets bedingt sind, sondern vielmehr aus der Unsicherheit über das Wetter resultieren. Wetterderivate stellen somit eine mittelbare Absicherung gegen Mengenrisiken dar, welche durch Einflüsse, wie z. B. warme Winter oder kühle Sommer, hervorgerufen werden.[97]

2.2.4. Versicherungen

Während sich der Wetterrisikomarkt in den ersten Jahren seiner Entstehung auf den Handel mit Wetterderivaten beschränkte, nahm die Bedeutung von Versicherungspro­dukten stetig zu.[98] Wetterderivate ergänzen vielmehr klassische Versicherungen in Be­reichen, in denen der Einsatz von Versicherungsprodukten unwirksam erscheint.[99] Bspw. ermöglichen Wetterderivate nicht nur den Schutz vor negativen Wetterauswir­kungen auf den eigenen Umsatz, sondern auch die Absicherung gegen die Folgen guter Ergebnisse der Konkurrenz. Klassische Versicherungsprodukte bieten Unternehmen hingegen nicht die Möglichkeit, die Situation der Konkurrenz mit in das eigene Kalkül einzubeziehen und sich gegen gute Ergebnisse der Wettbewerber abzusichern.[100]

Im Allgemeinen sichern Wetterderivate sog. „low-risk, high-probability“-Ereignisse, also Risiken, die bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes Schadenpotential aufweisen, ab. Dem gegenüber werden durch Wetterversicherungen sog. „high-risk, low-probability“-Ereignisse, also Risiken, die bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ein hohes Schadenpotential aufweisen, abgedeckt. Diese Ereignisse werden sehr diffe­renziert in Verträgen definiert.[101]

Angesichts der Entstehung eines Wetterrisikomarktes bieten nun auch (Rück)-Versiche­rungen Produkte für das Wetterrisikomanagement an.[102] Mit sog. „Excess of Loss“-Ver­trägen, im Vergleich zu Wetterkontrakten komplexen Verträgen, und Mehrjahres-/Mehrsparten-Deckungen erweitern sie die Möglichkeit für Unternehmen, ihr Wetterri­siko zu transferieren. Diese Verträge bilden das Pendant zu Wetterderivaten.[103] Gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie leistet der Versicherer hierbei ebenfalls Auszah­lungen bis zu einem vertraglich festgelegten Limit, wenn die Schadenszahlungen eine vorher definierte Priorität überschreiten.[104]

Um Kompensationsleistungen zu begründen, muss bei einer Wetterversicherung ein versicherbares Interesse bestehen. Sowohl das Wetterereignis als auch die dadurch tat­sächlich realisierten Umsatzeinbußen (Schäden) müssen quantifiziert und nachgewiesen werden.[105] Bei einem Wetterderivat genügt die Über- bzw. Unterschreitung eines defi­nierten Indexwertes, um die, vom tatsächlich eingetretenen Schaden unabhängigen, Ausgleichszahlungen auszulösen. Es entsteht somit keine Beweislast darüber, dass die Wetterentwicklung die Ursache für best. finanzielle Schäden darstellt.[106]

Wetterversicherungen bieten den Unternehmen mit dem Serviceangebot und dem Fach­wissen professioneller (Rück-)Versicherer eine umfassende Beratung, welche ange­sichts der Komplexität von Wetterderivaten, insbesondere für Kunden mit fehlendem Fachwissen, von Vorteil sein können.[107] Falls fachliches Know-how im Unternehmen in ausreichendem Maße vorhanden ist, kann mit Wetterderivaten ein schnellerer und kostengünstigerer Schutz erreicht werden.[108] Neben diesen Unterscheidungsmerkmalen spielen weitere Aspekte, wie Transaktionskosten und nicht zuletzt Kreditrisiken[109], eine Rolle in der Entscheidung zu Gunsten Wetterderivaten bzw. Wetterversicherungen.

2.3. Wetterderivate im spezifischen Kontext

Generell ist zu sagen, dass ein Großteil unterschiedlichster Wirtschaftssektoren und In­dustriezweige eine gewisse Sensitivität gegenüber Wettereinflüssen aufweisen.[110] Dies betrifft verschiedene Branchen, wie z. B. die Bau-, Mode- und Freizeitindustrie, aber auch den in dieser Arbeit fokussierten Energieversorgungssektor. Laut Schätzungen me­teorologischer Forschungsinstitute weisen ca. 80 % der weltweiten Geschäftstätigkeiten eine gewisse Abhängigkeit vom Wetter auf. Somit unterliegt das Absatzvolumen, ergo Umsatz und Geschäftserfolg, teilweise dem Einfluss des Wetters.[111] Folgende Abb. (4 und 5) verdeutlichen die Umsatzveränderungen verschiedener Produkte in Abhängigkeit zur Temperatur.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Kaiser, B. (2003), S. 26.

Abb. 4: USA – Umsatzveränderungen im Sommer bei je 1 ºC über dem Durchschnitt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Anlehnung an: Meyer, N. (2002), S. 43.

Abb. 5: USA – Umsatzveränderungen im Winter bei je 1 ºC unter dem Durchschnitt

Die Korrelation zwischen Wetter und Absatzvolumen spielt bei EVUs, im Hinblick auf die bereits erwähnte Liberalisierung des Energiemarktes und die damit einhergehende Entwicklung in diesem Sektor, eine spezielle Rolle. Es besteht ein direkter Zusammen­hang zwischen der Absatzmenge der Energieträger Strom, Erdgas oder Heizöl und dem Temperaturverlauf.[112] In diesem Kontext ist das Wetterrisikomanagement als wesent­licher Baustein der EVUs zum Erhalt und zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu sehen.[113]

Der Zweck, der aus diesem Grunde eingesetzten Wetterderivate, besteht in der Glättung und Stabilisierung wetterabhängiger oder durch Wetterlagen beeinflussbarer Erträge. Dies kommt zugleich der planerischen Vorausschau und der Stabilisierung des Share­holder Value[114] zugute.[115]

[...]


[1] Vgl. Auer, J. (2003), S. 2.

[2] Der Begriff „Hedging“ stammt aus dem Englischen. „To hedge“ bedeutet „absichern“. Hedging ist demzufolge eine Absicherung eines best. Risikos mittels best. Finanzinstrumente.

[3] Vgl. Aehlen, R. (2002), S. 1.

[4] Vgl. Spicker, J. (2000), S. 1.

[5] Vgl. Campbell, S. D., Diebold, F. X. (2005), S. 6.

[6] Vgl. Wulf, H. (2004), S. 44.

[7] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (2000), S. 282.

[8] Vgl. Briys, E. (1999), S. 168.

[9] Vgl. http://www.finanztrainer.com/wetterderivate.html (Zugriff: 29.08.2005).

[10] Vgl. Rieke, A. (2002), S. 35.

[11] Vgl. Däuper, O., Lokau, B. (2005), S. 42; Lokau, B., Ritzau, M. (2005), S. 56 f.

[12] Vgl. Bergschneider, C., Karasz, M., Schumacher, R. (2003), S. 387; Gerke, W., Hennies, M., Schäffner, D. (2000), S. 14.

[13] Die Liberalisierung der Energiemärkte in den USA begann bereits Anfang der 90-er Jahre.

Vgl. Maier, G. (2001), o. S.; in Deutschland wurde die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes durch die im Jahr 1997 bzw. 1998 verabschiedete EU-Binnenmarktrichtlinie Strom bzw. Gas gestartet. Im Gasbereich wurde 2003 eine Beschleunigungsrichtlinie aufgrund des unbefriedigenden Fortschritts des Liberalisierungsprozesses verabschiedet. Vgl. Bergschneider, C., Karasz, M., Schumacher, R. (2001), S. 22; Däuper, O., Lokau, B. (2005), S. 45; Langerfeldt, M., Schulz, C., Zöckler, J. (2004), S. 4.

[14] Vgl. Gerke, W., Hennies, M., Schäffner, D. (2000), S. 17.

[15] Vgl. Auer, J. (2003), S. 2.

[16] Vgl. Auer, J. (2003), S. 2; Dosi, C., Moretto, M. (2001), S. 10.

[17] Vgl. Hanft, A., Wichelhaus, I. (2000), S. 103.

[18] Vgl. Schneider, D. (2001), S. 181.

[19] Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (2003), S. 99 f.

[20] Vgl. Ehrmann, H. (2005), S. 29.

[21] Vgl. Diederichs, M. (2004), S. 9; Wiedmann, K.-P., Brückmann, M., Hennings, J. (2004), S. 47.

[22] Vgl. Pausenberger, E., Nassauer, F. (2001), S. 264.

[23] Vgl. Diederichs, M. (2004), S. 9 f.; Reichmann, T. (2001), S. 606 f.

[24] Vgl. Lück, W. (2000), S. 316.

[25] Auf eine weitere Ausführung der unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze wird an dieser Stelle verzichtet. Verschiedene Definitionsmöglichkeiten finden sich in: Weishaupt, J. (1999), S. 34 ff.

[26] Vgl. Hölscher, R. (2000), S. 306.

[27] Reichmann, T. (2001), S. 608.

[28] Vgl. Wolf, K., Runzheimer, B. (1999), S. 20.

[29] Das strategische Risikomanagement erarbeitet die Strukturen und Ziele für das operative Risikomanagement. Vgl. Meyer, N. (2002), S. 8.

[30] Von einer aktiven Risikosteuerung ist die Rede, wenn Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder das Schadenpotential genommen wird. Bei der passiven Risikohandhabung werden lediglich finanzielle Konsequenzen eintretender Risiken gedeckt. Die Struktur des Risikos bleibt bestehen. Vgl. Meyer, N. (2002), S. 10 f.

[31] Vgl. Reichmann, T. (2001), S. 612 ff.

[32] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 15.

[33] Vgl. o. V. (2003a), S. 66.

[34] Für Währungsrisiken existieren liquide Devisenmärkte mit etablierten Sicherungsinstrumenten. Kredit­risiken werden u. a. durch börslichen Handel, bilaterale Clearing-Systeme, Netting-Vereinbarungen sowie Kreditlimite reduziert bzw. ausgeschlossen. Marktpreisrisiken werden seit geraumer Zeit mittels derivativer Produkte, welche sowohl bilateral als auch börslich gehandelt werden, abgesichert. Vgl. Helle, C., Lomitschka, M. (2003), S. 407.

[35] Vgl. Helle, C., Lomitschka, M. (2003), S. 406 f.

[36] Vgl. Cogen, J. (1998), S. 1; Meyer, N. (2002), S. 19.

[37] Vgl. Becker, H., Hörter, S. (1998), S. 694; Schirm, A. (2001), S. 13.

[38] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 21 f.

[39] Vgl. Schirm, A. (2001), S. 14.

[40] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 44.

[41] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 45.

[42] Vgl. Shimpi, P., Turner, S. (2001), S. 205.

[43] Vgl. Cogen, J. (1998), S. 2; Jaeger, S., Jovic, D., Zimmermann, H. (2001), S. 225.

[44] Vgl. Jaeger, S., Jovic, D., Zimmermann, H. (2001), S. 247.

[45] Vgl. Cogen, J. (1998), S. 2; Shimpi, P., Turner, S. (2001), S. 205.

[46] Vgl. Jaeger, S., Jovic, D., Zimmermann, H. (2001), S. 225.

[47] Vgl. Berg, E., Schmitz, B., Starp, M., Trenkel, H. (2005), S. 163; Shimpi, P., Turner, S. (2001),

S. 205.

[48] Vgl. Tapia, C. (2000), S. 19.

[49] Eine vollumfängliche Feuerversicherung wird einen Hauseigentümer nicht zum Erwerb von teuren Feuermeldern und modernen Selbstlöschanlagen motivieren, da die Versicherung im Schadensfall den Verlust vollständig abdeckt. Versicherungsanbieter sehen sich daher gezwungen, ihre Verträge in einer Art und Weise auszugestalten, dass die Versicherungsnehmer den Anreiz haben, selbst präventive Maßnahmen zu ergreifen. Vgl. Culp, C. (2001), S. 550 f.

[50] Vgl. Jaeger, S., Jovic, D., Zimmermann, H. (2001), S. 225; Mußhoff, O., Odening, M., Xu, W. (2005), S. 197.

[51] Vgl. Shimpi, P., Turner, S. (2001), S. 206.

[52] Shimpi, P., Turner, S. (2001), S. 206.

[53] Vgl. Marcus, K. (1998), S. 12.

[54] Vgl. Cosgrove, B. (1999), S. 68.

[55] Vgl. Becker, H. A., Bracht, A. (1999), S. 111.

[56] Vgl. Mathews, S. (2001), S. 5.

[57] Vgl. Becker, H. A., Bracht, A. (1999), S. 66.

[58] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 46.

[59] Vgl. Beicke, R., Barckow, A. (2002), S. 1; Moody, R. (2005), S. 30.

[60] Vgl. Hull, J. C. (2001), S. 18; Hull, J. C. (2003), S. 1.

[61] Vgl. Hausmann, W., Diener, K., Käsler, J. (2002), S. 58.

[62] Vgl. Berg, E., Schmitz, B., Starp, M., Trenkel, H. (2005), S. 159.

[63] Vgl. Heuser-Greipl, U. (1999), S. 1; Müller-Möhl, E. (2002), S. 21.

[64] Vgl. Hull, J. C. (2001), S. 18; Hull, J. C. (2003), S. 1.

[65] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (2000), S. 274.

[66] Vgl. Beike, R., Barckow, A. (2002), S. 2.

[67] Vgl. Eller, R. (1999), S. 4; o. V. (1999), S. 10.

[68] Vgl. Eller, R., Deutsch, H.-P. (1998), S. 35; Perridon, L., Steiner, M. (2003), S. 308.

[69] Vgl. Hull, J. C. (2001), S. 167; Hull, J. C. (2003), S. 100.

[70] Der EURIBOR ist der Zinssatz, den europäische Banken innerhalb der EURO-Zone sowie in Island, Norwegen und der Schweiz beim zwischenbanklichen Handel von Einlagen mit festgelegter Laufzeit verlangen. Vgl. http://www.euribor.org/html/content/euribor_about.html (Zugriff: 01.11.2005).

[71] Vgl. Eller, R., Deutsch, H.-P. (1998), S. 35; Müller-Möhl, E. (2002), S. 35 ff.

[72] Vgl. Schäfer, K. (1995), S. 50; Wöhe, G. (2000), S. 747.

[73] Vgl. Eller, R. (1995), S. 71.

[74] Vgl. Binkowski, P., Beeck, H. (1995), S. 87.

[75] Vgl. Müller-Möhl, E. (2002), S. 23 ff.

[76] Vgl. Hausmann, W., Diener, K., Käsler, J. (2002), S. 86.

[77] Vgl. Hofmann, R. (1999), S. 41.

[78] Vgl. Hausmann, W., Diener, K., Käsler, J. (2002), S. 60; Müller-Möhl, E. (2002), S. 27.

[79] Als Asset werden im Allgemeinen Vermögensgegenstände der Aktiva bezeichnet. Vgl. Perridon, L., Steiner, M. (2003), S. 321.

[80] Vgl. Lipke, I. (2003), S. 15 ff.

[81] Vgl. Maltzan, B.-A. v. (2000), S. 836 ff.

[82] Vgl. Hull, J. C. (2001), S. 256.

[83] Vgl. Binkowski, P., Beeck, H. (1995), S. 42.

[84] Vgl. Hull, J. C. (2003), S. 125.

[85] Vgl. Lipke, I. (2003), S. 18; Perridon, L., Steiner, M. (2003), S. 317 ff.

[86] Vgl. Halter, D. (2004), S. 11 f.; Wöhe, G. (2000), S. 747.

[87] Vgl. Hull, J. C. (2001), S. 231; Scharpf, P., Epperlein, J. K. (1995), S. 144.

[88] Vgl. Schirm, A. (2001), S. 1.

[89] Vgl. Mußhoff, O., Odening, M., Xu, W. (2005), S. 197; Rieke, A. (2002), S. 35.

[90] Vgl. Rudolph, B., Schäfer, K. (2005), S. 172.

[91] Vgl. Auer, J. (2003), S. 3; Rudolph, B., Schäfer, K. (2005), S. 169.

[92] Vgl. Kraus, M. (2004), S. 207.

[93] Der Strike-Value wird in der Einheit des zugrunde liegenden Wetterindexes angegeben und beschreibt den Wert, ab dem eine Vertragsseite der anderen die vereinbarten Ausgleichszahlungen entrichten muss. Bei klassischen Finanzderivaten kennzeichnet der Strike-Value den bei Abschluss einer Transaktion vereinbarten Preis, ab dem das zugrunde liegende Basisobjekt von Verkäufer zu Käufer wechselt. Vgl. http://www.wrm.de/cons/was_ist.shtml (Zugriff: 24.08.2005); Meyer, N. (2002), S. 68; o. V. (o. J.), S. 8.

[94] Vgl. Auer, J. (2003), S. 3.

[95] Vgl. Campbell, D. C., Diebold, F. X. (2005), S. 6; Platen, E., West, J. (2003), S. 18.

[96] Vgl. Campbell, D. C., Diebold, F. X. (2003), S. 1; Müller, A., Grandi, M. (o. J. a), S. 1.

[97] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (o. J. a), S. 1; Schirm, A. (2000), S. 722.

[98] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 101.

[99] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (2000), S. 282.

[100] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (o. J. b), S. 8.

[101] Vgl. Cao, M., Wei, J. (2001), S. 20; Carabello, F. (2005), S. 1.

[102] Zu den Teilnehmern zählen u. a. Hannover Re, Zürich Re, Swiss Re und Element Re.

[103] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 101 f.

[104] Vgl. Müller, A., Grandi, M. (o. J. b), S. 8.

[105] Vgl. Kraus, H., Ebel, U. (2003), S. 238; Rudolf, M. (2000), S. 690.

[106] Vgl. Campbell, S. D., Diebold, F. X. (2005), S. 6; Raspé, A. (2002), S. 225.

[107] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 105.

[108] Vgl. Becker, H. A., Bracht, A. (1999), S. 90.

[109] Rating-Agenturen bewerten (Rück-)Versicherungsunternehmen tendenziell besser als die Anbieter von OTC-Wetterderivaten. Vgl. Howard, L. S. (2001), S. 3.

[110] Vgl. hierzu Malinow, M. (2002). In Kapitel 5 des Buches „Weather Risk Management – markets, products and applications”, herausgegeben von E. Banks, gibt der Autor einen Überblick über die wettersensiblen Industriesektoren und somit potentiellen Nutzern von Wetterderivaten.

[111] Vgl. Kaiser, B. (2003), S. 26; Müller, A., Grandi, M. (o. J. a), S. 1.

[112] Vgl. Helle, C., Lomitschka, M. (2003), S. 406; Schirm, A. (2000), S. 723.

[113] Vgl. Meyer, N. (2002), S. 45.

[114] Der Shareholder Value-Ansatz ist ein Konzept der Unternehmensführung, welches den Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung sowie die Steigerung der Anlegerrendite für die Aktionäre setzt. Vgl. Schierenbeck, H. (2000), S. 70.

[115] Vgl. Hanft, A., Wichelhaus, I. (2000), S. 102.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2005
ISBN (eBook)
9783956361036
ISBN (Paperback)
9783836600347
Dateigröße
2.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule – Betriebswirtschaftslehre
Erscheinungsdatum
2006 (Dezember)
Note
1,8
Schlagworte
energiewirtschaft risikomanagement hedging energieversorgung derivat
Produktsicherheit
Diplom.de
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Titel: Wetterderivate als Instrument der Risikosteuerung
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