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Psychopharmakotherapie in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Einstellungen und Erfahrungen der Mitarbeiter

©2006 Diplomarbeit 98 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Behandlung mit Psychopharmaka stellt in der Gesellschaft ein kontrovers diskutiertes Thema dar.
Mit der Einführung der ersten psychotrop wirkenden Medikamente in den späten Fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts gingen erhebliche Fortschritte in der Behandlung psychischer Störungen einher.
So sind insbesondere die Öffnung der psychiatrischen Krankenhäuser, sowie verkürzte stationäre und dafür verbesserte Möglichkeiten der ambulanten Behandlung von Patienten eng mit ihr verbunden.
Bei genauer Indikation ermöglicht eine gewissenhaft angewandte Psychopharmakotherapie, vorzugsweise eingebettet in ein multimodales Behandlungskonzept, den Betroffenen eine deutlich verbesserte Lebensqualität.
Werden aber maßgebliche Faktoren bei einer Behandlung mit psychotropen Medikamenten vernachlässigt, die Ziele der Therapie nicht regelmäßig überprüft, die Betroffenen (oder deren gesetzliche Betreuer) nicht über die einhergehenden Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt, stehen einem Missbrauch Türen und Tore offen.
In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe kommt der Psychopharmakotherapie ein besonderer Stellenwert zu. So ist nachgewiesen, dass bei Menschen mit geistiger Behinderung die Wahrscheinlichkeit an psychischen Störungen zu erkranken höher ist, als bei Nichtbehinderten. Folglich liegt die Vermutung nahe, dass die Behandlungsform mit psychotrop wirkenden Medikamenten in Wohnstätten deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung liegt.
Die Arbeit setzt sich zunächst mit ausgewählten aktuellen Studien zur komplexen Thematik „Psychopharmakotherapie“ auseinander. Außerdem werden grundlegende Konzepte und Strategien im Umgang mit psychotrop wirkenden Medikamenten, sowie die gängigen Wirkstoffgruppen dargestellt.
In einer anschließenden Studie werden Daten von 114 Bewohnern aus zehn verschiedenen, zufällig ausgewählten, Wohngruppen der Behindertenhilfe vorgestellt und analysiert. Gründe für Indikationen, Zusammenhänge zwischen einer Behandlung mit psychotropen Medikamenten, Behinderungsart und Schweregrad, sowie institutionellen Rahmenbedingungen werden angeführt. Ebenso wird ein Blick auf die Praxis von Psychopharmakotherapien im Wohnstättenalltag geworfen und diskutiert.
Im Weiteren wird der Fokus auf die Einstellungen und Erfahrungen der Mitarbeiter gelegt. Diese sind in der Regel als Bindeglied zwischen den Bewohnern, ihren gesetzlichen Betreuern und den verordnenden Ärzten unmittelbar in die […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Studien und wissenschaftliche Aufsätze
2.1 Untersuchungskommission Glenwood und Woodward
2.2 Abschlussbericht: „Psychopharmaka im Altenpflegeheim“
2.3 Psychopharmaka und Polypharmazie in der Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung
2.4 Verordnungen psychotroper Medikationen: Eine Analyse der Gründe, die bei Menschen mit geistiger Behinderung zur Verordnung von Psychopharmaka führen.
2.5 Der Gebrauch psychotroper Medikamente bei geistig behinderten Heimbewohnern mit problematischem Verhalten
2.6 Auswertung der Studien und Fragestellung

3. Psychopharmaka
3.1 Indikationsentscheidungen
3.2 Dosierungsstrategien
3.3 Multimodales Gesamtbehandlungskonzept
3.4 Information und Freiwilligkeit
3.5 Wirkstoffgruppen
3.5.1 Neuroleptika
3.5.2 Antidepressiva
3.5.3 Stimmungsstabilisierer
3.5.4 Anxiolytika
3.5.5 Antidementiva
3.6 Polypharmazie

4. Ergebnisse der eigenen Studie
4.1 Beschreibung des Wohnumfelds
4.1.1 Trägerschaft und Lage
4.1.2 Stellenübersicht
4.1.3 Interne Therapie- und Fördermöglichkeiten
4.2 Angaben zu den Bewohnern
4.2.1 Soziodemographische Daten der Bewohner
4.2.2 Darstellung der Behinderungen der Bewohner
4.2.3 Chronische Erkrankungen
4.2.4 Verhaltensauffälligkeiten
4.2.5 Aufsichts- und Pflegebedarf
4.2.6 Wohnsituation
4.2.7 Vorherrschende Beziehungssituation
4.2.8 Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
4.3 Psychopharmakotherapie
4.3.1 Keine Psychopharmaka
4.3.2 Übersicht über die verordneten Psychopharmaka
4.3.3 Wechselwirkungen
4.3.4 Indikation
4.3.5 Medizinische Betreuung
4.3.6 Wirkungen und Nebenwirkungen
4.3.7 Arztkontakte
4.3.8 Multimodales Behandlungskonzept
4.4 Beziehungen zwischen Psychopharmakotherapien und anderen Faktoren
4.5 Mitarbeiterinterviews
4.5.1 Mitarbeiter
4.5.2 Diagnose und Indikation
4.5.3 Einflüsse bei der Verordnung
4.5.4 Behandlungserfolge
4.5.5 Risiken und Nebenwirkungen
4.5.6 Subjektive Bilanz bezüglich des Bewohners
4.5.7 Psychopharmaka als Begleitmedikation
4.5.8 Alternative Behandlungsstrategien
4.5.9 Grundsätzliche Haltung zur Psychopharmakotherapie
4.5.10 Informationsstand

5. Diskussion
5.1 Diskussion: Psychopharmakotherapie
5.2 Diskussion: Einstellungen der Mitarbeiter

6. Schlusskapitel

Literatur:

Anhang:

Erklärung:

1. Einleitung

Die Behandlung mit Psychopharmaka stellt in der Gesellschaft ein kontrovers diskutiertes Thema dar.

Mit der Einführung der ersten psychotrop wirkenden Medikamente in den späten Fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts gingen erhebliche Fortschritte in der Behandlung psychischer Störungen einher.

So sind insbesondere die Öffnung der psychiatrischen Krankenhäuser, sowie verkürzte stationäre und dafür verbesserte Möglichkeiten der ambulanten Behandlung von Patienten eng mit ihr verbunden.

Bei genauer Indikation ermöglicht eine gewissenhaft angewandte Psychopharmakotherapie, vorzugsweise eingebettet in ein multimodales Behandlungskonzept, den Betroffenen eine deutlich verbesserte Lebensqualität.

Werden aber maßgebliche Faktoren bei einer Behandlung mit psychotropen Medikamenten vernachlässigt, die Ziele der Therapie nicht regelmäßig überprüft, die Betroffenen (oder deren gesetzliche Betreuer) nicht über die einhergehenden Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt, stehen einem Missbrauch Türen und Tore offen.

In stationären Wohneinrichtungen kommt der Psychopharmakotherapie ein besonderer Stellenwert zu. Es ist nachgewiesen, dass bei Menschen mit geistiger Behinderung die Wahrscheinlichkeit an psychischen Störungen zu erkranken höher ist, als bei Nichtbehinderten. Als mögliche Gründe hierfür können beispielsweise ein vermindertes Selbstwertgefühl oder häufige institutionelle Unterbringung angegeben werden.

Folglich ist es nachvollziehbar, dass die Psychopharmakaprävalenz in Wohneinrichtungen deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung liegt.

Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Praxis der Behandlung mit psychotropen Medikamenten in Wohnheimen der Behindertenhilfe zu werfen.

Bei der Psychopharmakotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen kommt den Mitarbeitern ein besonderer Stellwert zu.

Die Begleitung der geistig behinderten Menschen in allen lebenspraktischen Situationen nimmt in den Großteil ihrer Arbeit Anspruch. Sie sind in der Regel direkt an der Vergabe der Medikamente beteiligt, bekommen Veränderungen im Verhalten und der Stimmung der Bewohner am ehesten mit. So stellen die Mitarbeiter das Bindeglied zwischen ihnen, den verordnenden Ärzten und den gesetzlichen Betreuern dar.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Praxis der Psychopharmakotherapie in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zu geben. Zu diesem Zwecke wurden Daten über 114 Bewohner im Rahmen einer Studie mithilfe von standardisierten Fragebögen aus zehn Wohngruppen gesammelt, ausgewertet und analysiert.

Gründe für die Indikation sollen ebenso dargestellt werden, wie eventuelle Zusammenhänge zwischen einer Behandlung mit psychotropen Medikamenten, Behinderungsart und Schweregrad, sowie institutionellen Rahmenbedingungen.

Des Weiteren ist von Interesse, inwieweit grundsätzliche Empfehlungen und Prinzipien für die Behandlung mit psychotropen Medikamenten überhaupt Anwendung finden. Hinweise auf diesbezügliche Missstände sollen aufgezeigt werden.

Auf der anderen Seite sind die Einstellungen und Erfahrungen der Mitarbeiter von Interesse. Im Rahmen dieser Arbeit soll unter anderem exemplarisch dargestellt werden, wie sie zu Psychopharmakotherapien allgemein stehen, ob sie mit den in ihren Einrichtungen praktizierten Behandlungen zufrieden sind, was sie als verbesserungswürdig empfinden und wie sie ihren individuellen Informationsstand einschätzen.

Zu diesem Zwecke wurden insgesamt 25 Mitarbeiter aus zehn unterschiedlichen Wohngruppen im Rahmen von Leitfadeninterviews befragt.

2. Studien und wissenschaftliche Aufsätze

Die im Folgenden vorgestellten Aufsätze und Studien sollen einen Einblick in den aktuellen Forschungsstand zum Thema „Psychopharmakotherapie in stationären Wohneinrichtungen“ verschaffen.

2.1 Untersuchungskommission Glenwood und Woodward

Eine Kommission, unter der Leitung von R. F. Boyd, untersuchte die Verhältnisse in den beiden Großeinrichtungen für entwicklungsverzögerte und geistig behinderte Menschen „Woodward State Resource Center“ und „Glenwood Resource Center“ im US Bundesstaat Iowa. Nach ihren beiden Besuchen in den Jahren 1999 und 2001 kam sie zu folgenden Ergebnissen[1]:

Die Schweregrade der Behinderungen der Bewohner beider Einrichtungen reichten von leicht bis schwer. In Woodward lebten zur Zeit der Erhebung 280, in Glenwood 385 Menschen.

Die Prävalenz von Psychopharmakotherapien war in beiden Zentren sehr hoch. In Woodward lag sie bei 68%, in Glenwood bei 60%.

Abbildung 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Untersuchungskommission stellt in ihrem Bericht heraus, dass bei den Verordnungen in der Regel nicht erkannt werden konnte, welche Zielsymptome beeinflusst werden sollten. Evaluationen von Behandlungen fanden eher selten statt, was sich daran zeigt, dass es mehrere Bewohner gab, die eine Dauermedikation bekamen, obwohl keine deutlichen klinischen Verbesserungen ihres Zustandes durch die Behandlung beobachtet werden konnten.

Es wird auch von mehreren Bewohnern berichtet, die, aufgrund ihrer psychischen Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten über längere Zeiträume starke Medikamente bekamen obwohl bei ihnen durch die Gabe keine positiven Auswirkungen beobachtet werden konnten. Stattdessen kam es gehäuft zu Krampfanfällen und anderen typischen Nebenwirkungen.

Die Begründungen für den dauerhaften Einsatz psychotroper Medikamente waren häufig nicht auf empirisch unterstützte Entscheidungen, sondern auf Empfehlungen der Mitarbeiter zurückzuführen. Es gibt offensichtliche Anzeichen dafür, dass sie mitunter auch zum bequemeren Ablauf des Gruppendiensts bei herausforderndem Verhalten von Bewohnern verabreicht wurden[2]. Ärzte in Glenwood haben sich offen zu dieser Angelegenheit geäußert und bestätigt, dass sie diesbezüglich von Mitarbeitern bedrängt wurden.

Polypharmazie[3] ist in beiden Einrichtungen keine Seltenheit. In keiner der gesichteten Krankenakten wurde dazu Stellung genommen oder eine Entscheidung zur Therapie mit mehreren Medikamenten gerechtfertigt.

Abschließend kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass in beiden Einrichtungen vieles verändert werden muss, da das Wohlergehen der Bewohner in hohem Maße gefährdet sei[4]. Spuren von leichten Verbesserungen wurden zumindest beim zweiten Besuch in Woodward wahrgenommen. Dort ging die Tendenz dahin, unnötige Psychopharmaka abzusetzen. An den Gouverneur von Iowa wurde mit diesem Bericht ein Katalog von Verbesserungsvorschlägen gesandt.

Es liegen keine aktuellen Berichte oder Untersuchungen vor, inwieweit etwas an den dramatischen Zuständen geändert wurde. Beide Einrichtungen existieren weiterhin.

2.2 Abschlussbericht: „Psychopharmaka im Altenpflegeheim“

Der Untersuchungsbericht zur Praxis der Psychopharmakotherapie im Altenheim[5] hat die Intention, die pflegerische und medizinische Versorgung der Bewohner zu optimieren und gleichzeitig der inadäquaten und missbräuchlichen Verwendung von Psychopharmaka entgegenzuwirken[6]. Nach einer Datenerhebung folgen daraus abgeleitete, detaillierte Handlungsempfehlungen, von denen sich auch viele auf die Behindertenhilfe übertragen lassen.

Die in dem Abschlussbericht vorgestellte Stichprobe umfasste 142 Bewohner des Franziska Schervier Altenpflegeheims in Frankfurt am Main. Von diesen bekamen 79 (55,6%) Psychopharmaka.

Abbildung 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAn der Studie nahmen 56 der 79 Heimbewohner, die Psychopharmaka bekamen, teil. Ihr Durchschnittsalter lag bei 82,5 Jahren, der Frauenanteil betrug 80,4%.

Bei 37 Bewohnern lagen psychiatrische Diagnosen, wie Demenz oder Depression vor, bei gut einem Drittel (19) nicht.

Von den insgesamt 105 Psychopharmakoverordnungen entfielen mit 38 die meisten auf die Wirkstoffgruppe der Neuroleptika. 32-mal wurden Tranquilizer und Benzodiazepine verordnet, 16-mal Antidepressiva und siebenmal Antidementiva. Zwölf weitere Verordnungen entfielen auf nicht näher spezifizierte, sonstige Psychopharmaka.

Es fand bei 33 Heimbewohnern, also mehr als der Hälfte der Fälle, Polypharmazie statt. Davon hatten 22 zwei Verordnungen, sechs hatten drei und fünf hatten vier Verordnungen.

Ausgestellt wurden 55,4% der Verordnungen vom Arzt für Allgemeinmedizin, 19,6% vom Neurologen und 25% von Vertretern beider Fachrichtungen.

Das Ergebnis eines Screenings auf inadäquaten Psychopharmakagebrauch[7] anhand zehn medizinisch-gerontopsychiatrischer Kriterien (z.B. Indikation, regelmäßige Absetzversuche etc.) war, dass bei lediglich vier von 56 Bewohnern, also 7,1%, keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorlagen.

Eine weitere Überprüfung anhand 24 juristischer Kriterien[8] (z.B. Einbeziehen des für die Gesundheitsfürsorge zuständigen gesetzlichen Betreuers) brachte zum Vorschein, dass bei jedem Bewohner mindestens eines als kritisch beurteilt wurde. Der Durchschnittswert der „im negativen Sinne erfüllten[9] “ Kriterien lag bei 4,3.

Als wesentliche Defizite[10] sahen die Autoren Mängel bei der fachgerechten ärztlichen Versorgung. Die Tatsache, dass nur bei 40% der Bewohner, bei denen ein gesetzlicher Betreuer für die Gesundheitsfürsorge bestellt war, dieser durch den Arzt über die Psychopharmakotherapie aufgeklärt und seine Einwilligung eingeholt wurde, erscheint sehr bedenklich.

Des Weiteren wurden teilweise Genehmigungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht unterlassen, Leistungsvoraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden durch einige Vertragsärzte nicht beachtet, es bestanden teilweise Mängel bei der medizinischen Behandlungspflege.

Bezüglich der Bedarfsmedikation wurden Verordnungs- Kooperations- und Durchführungsdefizite aufgezeigt. Ferner bestand Optimierungsbedarf bei der geführten Pflegedokumentation.

Die Autoren entwickeln schließlich ein auf mehreren Stufen basierendes Handlungsmodell, das sich in der Form auch sinnvoll auf die Behindertenhilfe übertragen lässt.[11]

2.3 Psychopharmaka und Polypharmazie in der Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung

In ihrer Abhandlung über Psychopharmaka und Polypharmazie in der Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung[12] stellen die Autoren Häßler et al. zunächst heraus, dass geistig behinderte Menschen ein erhöhtes Risiko aufweisen, sowohl körperlich als auch psychisch zu erkranken.

Problematisch in diesem Zusammenhang sei die Tatsache, dass sich Studien bezüglich psychischer Krankheiten schwer vergleichen ließen, zumal Begriffe wie Verhaltensmerkmale, Symptome, Verhaltensauffälligkeiten und Diagnosen nicht klar voneinander abgrenzbar seien. Hinzu käme noch, dass selbst die Begrifflichkeit „geistige Behinderung“ nicht einheitlich verwendet werde[13].

Trotzdem gelte als gesichert, dass sich der Schweregrad einer Intelligenzminderung auf die Häufigkeit psychischer Störungen auswirke. Die höchsten Prävalenzraten hierfür wären bei leichten bis mittelgradigen Intelligenzminderungen (IQ 69-35[14] ) anzutreffen.

In Studien an geistig behinderten Kindern lagen die Häufigkeiten psychischer Störungen zwischen 33% und 57% bei leicht behinderten und zwischen 42% und 64% bei den mittelschwer bis schwer behinderten Probanden.

Die Gefahr, dass Verhaltensauffälligkeiten (insbesondere Auto- und Fremdaggressionen) aufträten, läge auch bei Menschen mit geistiger Behinderung höher als bei Nichtbehinderten. Bei einer Untersuchung an 101 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter von 16 bis 64 Jahren zeigten 23% fremd- und 24% autoaggressives Verhalten[15].

Nach Singh et al.[16] liegen die typischen Psychopharmakaprävalenzraten in Großeinrichtungen zwischen 44% und 60%, was mit den oben erwähnten Prävalenzraten für psychische Störungen in etwa einhergeht, wenn davon ausgegangen wird, dass sämtliche psychischen Störungen mit psychotropen Medikamenten behandelt werden.

Im Rahmen einer eigenen Untersuchung in drei Wohnstätten (Erlenhof, Haus Oberlin, Michaelshof), in denen insgesamt 279 geistig behinderte Menschen leben, erhielten die Autoren Prävalenzen zwischen 27% und 44,8%, wovon die größte Zahl der Verordnungen auf die Substanzgruppe der Neuroleptika (58,4%-100%) fiel.

Abbildung 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenEine Psychopharmakotherapie wurde bei 64% der fremdaggressiven, bei 65,8% der autoaggressiven, bei 70,8% der unruhigen, bei 100% der schizophrenen und depressiven und bei 61% der Bewohner mit stereotypen Verhaltensweisen durchgeführt.

Ungefähr ein Drittel der Bewohner mit Verhaltensauffälligkeiten wurde nicht mit Psychopharmaka behandelt, da verhaltens- und soziotherapeutische Maßnahmen ausreichend waren.

Allerdings bekamen auch 24% der Probanden Psychopharmaka, die „keine dokumentierten psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten aufwiesen“[17].

Die medizinische Betreuung würde auch bei psychischen und neurologischen Störungen in erster Linie von Allgemeinmedizinern durchgeführt, was Anlass zur Sorge bezüglich einer adäquaten fachärztlichen Versorgung gibt.

Des Weiteren stellen die Autoren heraus, dass es kaum Daten, Berichte oder Studien bezüglich Polypharmazie bei Menschen mit geistiger Behinderung gibt, obwohl die Quote diesbezüglich in Einrichtungen, wahrscheinlich sehr hoch, nämlich zwischen 20 und 66% läge.

In einer Schlussfolgerung diskutieren die Autoren grundsätzliche Vor- und Nachteile einer Monotherapie mit Psychopharmaka und Polypharmazie.

So stiegen die möglichen Wechselwirkungen und unterschiedlichen Interaktionen proportional mit der Anzahl der Medikamente, wobei sich die „Nutzen-Risiko-Relation zugunsten des Risikos verschieben“[18] könne. Auch nicht primär psychotrop wirkende Medikamente könnten aufgrund pharmakodynamischer und pharmokokinetischer Interaktionen psychische Veränderungen bis zur Psychose auslösen.

Da Menschen mit einer geistigen Behinderung, hinsichtlich des Auftretens psychischer Störungen, anfälliger und auch mehr durch körperliche Störungen belastet seien, müssten die Vor- und Nachteile einer Polypharmazie gewissenhaft abgewogen werden. Folglich sollte eine Monotherapie stets voll ausgeschöpft werden, bevor eine Kombinationslösung angestrebt werde.

2.4 Verordnungen psychotroper Medikationen: Eine Analyse der Gründe, die bei Menschen mit geistiger Behinderung zur Verordnung von Psychopharmaka führen.

In der vorliegenden Studie von Young und Hawkins[19] aus dem Jahr 2002 wurden Gründe genannt, warum bei Menschen mit einer geistigen Behinderung psychotrope Medikamente verordnet werden.

Aus einer Gruppe von 266 Erwachsenen (140 Männer, 126 Frauen), die Leistungen des Trägers „department of mental health and mental retardation“ in Texas erhielten und größtenteils noch in ihren Familien lebten, hatten am Tag der Erhebung 71 (26,7%) von ihnen mindestens eine Psychopharmakoverordnung.

Die Gründe dafür ließen sich anhand der Diagnosen der Ärzte, die sich an den ersten beiden Achsen des DSM-IV[20] orientierten, so genannten Verhaltensplänen[21] und weiteren Aussagen der sechs Mediziner ableiten.

Abbildung 4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von den insgesamt 145 Psychopharmakoverordnungen[22] wurden 45 (31%) anhand psychiatrischer Diagnosen und 21 (14%) bezüglich angestrebter Zielsymptome ausgestellt. 63 (44%) ließen sich sowohl auf psychiatrische Diagnosen als auch auf angestrebte Zielsymptome zurückführen.

Von den 21 Probanden, bei denen ausschließlich eine Beeinflussung von Zielsymptomen durchgeführt werden sollte, waren sechs Fälle, bei denen die angestrebten Ziele nicht mit den Maßgaben des „Clinical handbook of psychotropic drugs“ korrelierten[23]. Die Tatsache, dass teilweise psychotrope Medikamente symptomorientiert verordnet wurden, ohne dass eine genaue psychiatrische Untersuchung und Diagnosenstellung einherging, wird als unverantwortliche Praxis bezeichnet, da immer zuerst abgeklärt werden sollte, ob überhaupt ein psychiatrisches Störungsbild vorliegt.

Bei 16 (11%) der Verordnungen ließen sich keine Gründe für die Indikation der Psychopharmaka nachvollziehen. Bei neun dieser Medikationen handelte es sich um Anti-Parkinson-Mittel, bei denen nicht geklärt werden konnte, ob sie nun bereits gegen extrapyramidale Symptome, die aus einer Bandlung mit Neuroleptika resultieren oder prophylaktisch gegeben wurden. Die restlichen sieben gehörten zu den Stoffgruppen der Anxiolytika, Hypnotika und Antidepressiva.

In einer abschließenden Diskussion wird von den Autoren darauf hingewiesen, dass Rückgang von aggressivem Verhalten häufig als Ziel einer Psychopharmakotherapie angegeben wurde. Jedoch sei dies als einziges Mittel, um diesem Problem habhaft zu werden, höchst unangemessen und lasse sich als eine Form von chemischer Unterdrückung bezeichnen[24], da gerade bei geistig behinderten Menschen, Verhalten (auch aggressives) als Kommunikationsform und Hilfsmittel zur Kontrollerlangung in einer Umwelt, die begrenzte Möglichkeiten bietet, angesehen werden müsse[25].

2.5 Der Gebrauch psychotroper Medikamente bei geistig behinderten Heimbewohnern mit problematischem Verhalten

In einer Studie über den Gebrauch psychotroper Medikamente bei geistig behinderten Heimbewohnern mit Verhaltensauffälligkeiten in den Niederlanden wurde die Prävalenz der Psychopharmakotherapie einer ausgewählten Gruppe, die problematisches Verhalten aufweist mit einer Zufallsstichprobe verglichen[26].

Aus allen Wohnheimen in den Niederlanden wurde jeweils ein Bewohner, mit problematischen Verhaltensweisen von den Mitarbeitern ausgewählt, um an der Studie teilzunehmen. Die so entstandene Gruppe mit Problemverhalten umfasste 573 Personen. Ihre Psychopharmakaprävalenz wurde mit der einer aus 1479 Heimbewohnern bestehenden Zufallsstichprobe verglichen. Da die Rücklaufquote bei beiden Gruppen bei ungefähr 70% lag und die Unterschiede der gesammelten demographischen Daten mit denen der niederländischen Registrierung aller Heimbewohner eher gering waren, ziehen die Autoren die Möglichkeit in Betracht, dass ihre Ergebnisse für die gesamte Population der Heimbewohner in ihrem Land repräsentativ ist[27].

Innerhalb der Gruppe mit problematischem Verhalten waren ängstliche und aggressive Symptome deutlich häufiger vertreten (52,9% und 43,1%) als in der Zufallstichprobe (22,0% und 4,9%).

Die Häufigkeit der Behandlungen mit Psychopharmaka (inklusive Antiepileptika) lag in der Gruppe mit Problemverhalten bei 61,8%, in der Zufallstichprobe bei 33,2%.

Die Quote der psychotropen Medikamente (ausschließlich der Antiepileptika) lag in der Problemgruppe mehr als doppelt so hoch (52,6%) wie in der Zufallsstichprobe (22,8%).

Abbildung 5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Am häufigsten wurden in der Gruppe mit problematischem Verhalten Neuroleptika verabreicht (41,2%), der Anteil an Anxiolytika und Antiepileptika lag bei jeweils 21,5%, auf die Gruppe der Antidepressiva fielen 15,3%.

In der Vergleichsgruppe lag der Anteil der Neuroleptika bei 16,7% und der Antiepileptika bei 15,9%. 6,2% der Bewohner bekamen Anxiolytika und 4,6% Antidepressiva.

Auf die Anzahl der Psychopharmakotherapien bezogen betrug der Anteil an Polypharmazie in der Gruppe mit Problemverhalten 48,5% (30,5% 2 Medikamente, 13,3% 3 Medikamente, 4,6% 4 und mehr Medikamente). In der Zufallsstichprobe betrug er 33,2% (27,8% 2 Medikamente, 8,0% 3 Medikamente, 0,3 % 4 und mehr Medikamente).

Die hohen Prävalenzraten bei der Gruppe mit Problemverhalten überraschen nach Meinung der Autoren nicht, weil die Psychopharmakotherapie als eine der Hauptstrategien beim Behandeln von Verhaltens- und psychiatrischen Problemen gilt.

Die Mitglieder der Gruppe mit Problemverhalten wurden jeweils vom Gruppenpersonal ausgewählt. Sie wiesen besonders häufig psychotische, ängstliche oder aggressive Symptome auf, was darauf schließen lässt, dass dieses Verhalten für die Mitarbeiter in erster Linie ein Problem darstellt.

2.6 Auswertung der Studien und Fragestellung

Die Studien von Häßler et al., Young/Hawkins und Stolker et al. legen nahe, dass insbesondere aggressives und expansives Verhalten im Wohnstättenalltag ein massives Problem darstellt und deshalb häufig medikamentös behandelt wird.

Es wird hierbei offensichtlich, dass bei einem Großteil der Psychopharmakotherapien die Beeinflussung von Zielsymptomen im Vordergrund steht. In diesem Zusammenhang verdeutlichen Young und Hawkins, dass das Dämpfen von aggressivem Verhalten zwar häufig vorkommt, aber dennoch höchst fragwürdig ist.

Die bei Häßler et al. ausführlich diskutierten Risiken der Polypharmazie und der allgemein hohe Anteil an verordneten Neuroleptika impliziert, dass auch die damit verbundenen Nebenwirkungen gehäuft vorkommen und von Ärzten, Mitarbeitern und Betreuern in Kauf genommen werden.

Anhand des Berichts über die beiden Einrichtungen in Iowa wird besonders deutlich, wie stark der Einfluß von Mitarbeitern bei der Verordnung von psychotropen Medikamenten sein kann.

Die Tatsache, dass Psychopharmaka auf Empfehlungen und durch Druck der Mitarbeiter verordnet wurden, ist ein eklatanter Fall von Machtmissbrauch. Katastrophale Bedingungen, Nichteinhalten grundlegender Prinzipien und extrem hohe Psychopharmakaprävalenzen geben begründeten Anlass zur Sorge um das Wohlergehen der Bewohner.

Der Abschlußbericht über Psychopharmaka im Altenheim weist auf diverse institutionelle Unregelmäßigkeiten hin, die unter Umständen auch auf Einrichtungen der Behindertenhilfe zutreffen könnten.

Insbesondere die häufig fehlende Aufklärung der gesetzlichen Betreuer über die medikamentöse Behandlung und der hohe Anteil an nichtfachärztlicher Versorgung stellen grobe Mängel dar. Auch die angegebenen Durchführungsdefizite bei der Bedarfsmedikation legen die Vermutung nahe, dass diese nicht immer situationsgerecht verabreicht wurde.

Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst grundlegende allgemeine Prinzipien der Psychopharmakotherapie kurz dargestellt. Auch auf die für die folgende Studie relevanten Wirkstoffgruppen psychotroper Medikamente wird eingegangen.

Von besonderem Interesse ist es, inwieweit sich die in den oben zusammengefassten Aufsätzen festgestellten, teilweise besorgniserregenden, Ergebnisse mit der eigenen Studie vergleichen lassen und inwieweit Unterschiede bestehen. Des Weiteren soll überprüft werden, ob grundlegende Prinzipien, die bei allen Psychopharmakotherapien gelten sollten, im Wohngruppenalltag Anwendung finden.

Für die Studie werden von allen Bewohnern allgemeine Daten erhoben. Ein besonderes Augenmerk wird auf die vorhandenen Verhaltensauffälligkeiten geworfen, da offenbar häufig mit ihnen (symptomorientierte) Psychopharmakotherapien begründet werden.

Schließlich wird näher auf die Bewohner, die mit psychotropen Medikamenten behandelt werden, eingegangen. Prävalenzen werden festgestellt, da die Angaben der oben dargestellten Aufsätze sehr variieren (68% in Glenwood – 22,8% bei der Zufallsstichprobe in den Niederlanden).

Begründungen für die Indikationen werden aufgezeigt und es wird versucht, bedingende Faktoren darzustellen, die das Verordnen von Psychopharmaka, zu beeinflussen scheinen.

Eine genaue Auflistung der verordneten Medikamente, Zuordnungen nach Wirkstoffgruppen und Häufigkeiten von Polypharmazie werden angeführt.

Ein Blick wird auf die medizinische Versorgung der Bewohner und den allgemeinen Umgang mit psychotropen Medikamenten im Wohnheim geworfen. Hier sind insbesondere die Faktoren von Interesse, die in der Studie im Altenheim bemängelt wurden.

Mithilfe von Leitfadeninterviews sollen schließlich die Erfahrungen der Mitarbeiter in den Wohngruppen hinterfragt werden. Es soll herausgefunden werden, welche Einstellungen sie gegenüber der in ihren Einrichtungen praktizierten Psychopharmakotherapie haben, ob sie im Allgemeinen zufrieden sind und wo sie Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Auch ihre Rolle beim Indikationsprozess und ihr individueller Informations- und Kenntnisstand werden näher betrachtet.

3. Psychopharmaka

Als Psychopharmakon wird jede Substanz bezeichnet, die „in die Regulation zentralnervöser Funktionen eingreift und seelische Vorgänge modifiziert“[28], der also nach kurz- oder langfristiger Verabreichung „zweifelsfrei ein psychotroper Effekt nachgewiesen worden ist“[29]. Mit diesen Substanzen ist es – wenn auch nur unvollkommen - möglich, auf „menschliches Verhalten, Stimmungen und Gefühle“[30] medikamentös einzuwirken.

Der durch Zufall entdeckten antipsychotischen Wirkung von Chlorpromazin durch die Wissenschaftler Delay und Deniker im Jahre 1952 folgte die Einführung des Wirkstoffs in die psychiatrische Praxis bereits zwei Jahre später.

Ebenfalls in diesem Jahrzehnt hielten Haloperidol, Imipramin, Lithium sowie die ersten Tranquilizer Einzug in die Therapie[31].

In Deutschland rangieren die Psychopharmaka mit 38,3 Millionen Verordnungen im Jahr 2003, gemäß den Ergebnissen des Arzneiverordnungsreports 2004, an 5. Stelle der verordnungsstärksten Indikationsgruppen im Jahre 2003[32].

Durch die Entwicklung der modernen Psychopharmaka konnten unzählige Patienten von einer Dauerhospitalisierung in psychiatrischen Krankenhäusern befreit werden und teilweise auch beruflich und sozial wieder integriert werden[33], was eine deutliche Steigerung der Lebensqualität zur Folge hatte.

Auf der anderen Seite birgt eine Psychopharmakotherapie auch immer die Gefahr, unerwünschter Wirkungen und Nebenwirkungen.

Begleiterscheinungen wie „Müdigkeit, Herzklopfen, Bewegungsunruhe, Schwindel, Gewichtszunahme, Impotenz dürfen nur dann in Kauf genommen werden, wenn die Behandlung mit Psychopharmaka unumgänglich und eine andere Therapie nicht möglich ist“[34].

Möglichkeiten des Missbrauchs sind bei psychotropen Medikamenten in besonderem Maße gegeben. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der Medikamentenabhängigen in Deutschland bei etwa einer Million[35]. Ein großer Teil davon greift regelmäßig auf Schlaf-, Schmerz- und Beruhigungsmittel zurück. Hier besteht, zusätzlich zu den möglichen Nebenwirkungen, die Gefahr, dass innere Konflikte zugedeckt werden und auf diese Weise der, für eine Psychotherapie, erforderliche Leidensdruck reduziert wird.

[...]


[1] vgl. Boyd, R.F. 2001

[2] Boyd, R. F., 2001, “There are strong indications that psychotropics are prescribed at both facilities to address staff complaints about individuals with challenging behaviors, that is, prescribed for the convenience of staff.”

[3] hier: gleichzeitige Behandlung mit mehreren Psychopharmaka, im Sinne von Poly(psycho)pharmazie

[4] vgl. Boyd, R.F, 2001 “Nevertheless, a great amount of work is required in this area, as the health and well-being of many residents are endangered.”

[5] vgl. Pantel et al. 2005

[6] vgl. ebd., 7

[7] vgl. Pantel et al 2005, 65ff

[8] vgl. Pantel et al. 2005, 72ff

[9] Ebd., 72

[10] vgl. ebd, 263

[11] vgl. ebd., 270ff

[12] vgl. Häßler et al. 2005

[13] vgl. Häßler et al. 2005, 4 u. Greving/Gröschke 2000

[14] vgl. Remschmidt et al. 2001, 304

[15] vgl. Deb et al. 2001

[16] vgl. Singh et al. 1997

[17] Häßler et al. 2005, 7

[18] Häßler et al. 2005, 12

[19] vgl. Young/Hawkins 2002

[20] vgl., Remschmidt 2000, 97: 1. Achse: klinische Störungen, andere klinisch relevante Probleme; 2. Achse: Persönlichkeitsstörungen, geistige Behinderung

[21] Young/Hawkins 2002, 133: „behavior plan“

[22] Da nur 71 Probanden Psychopharmaka erhielten, spielt auch in dieser Stichprobe Polypharmazie eine wesentliche Rolle.

[23] vgl. Bezchlibnyk-Butler, KZ./Jeffries, JJ. 1996, verwiesen in: Young/ Hawkins 2002, 134

[24] vgl. Young/Hawkins 2002, 139: “The practice of prescribing any type of medication for aggressive behavior alone is highly inappropriate and may be considered a form of chemical restraint.”

[25] vgl. ebd., 139f

[26] vgl. Stolker et al. 2002

[27] vgl. Stolker et al. 2002, 22

[28] Remschmidt 2000, 391

[29] Benkert/Hippius 1996, 3

[30] Finzen 2004, 14

[31] Ebd., 14

[32] vgl. Schwabe/Paffrath 2004, 5

[33] vgl. Laux et al. 2002, 6

[34] Finzen, 2004 15

[35] vgl. Laux et al. 2002, 16

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Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783832498986
ISBN (Paperback)
9783838698984
DOI
10.3239/9783832498986
Dateigröße
793 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe – Heilpädagogik, Soziale Medizin
Erscheinungsdatum
2006 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
psychopharmaka behinderung prävalenz wohnstätte wohnheim
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Titel: Psychopharmakotherapie in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
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