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Neugestaltung des Beratungsumfangs von Steuerberatern in KMU und Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges an einem Fallbeispiel in prototypischer Realisierung auf Excel Basis

©2006 Diplomarbeit 131 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Markt für Steuerberatung boomt, gleichzeitig ist die die Attraktivität des steuerberatenden Berufs ungebrochen. So ist die Anzahl der zugelassenen Steuerberater in Deutschland im vergangenen Jahr erneut. So verzeichneten die 21 deutschen Steuerberaterkammern zum 1.1.2006 insgesamt 79.110 Mitglieder. Gegenüber der Vorjahreszahl von 77.020 zugelassenen Steuerberatern entspricht dies einem Anstieg um 2,71 Prozent.
Das Berufsbild des Steuerberaters ist seit einigen Jahren einem deutlichen Wandel ausgesetzt. Strukturell manifestiert sich dieser Wandel durch die Zusammensetzung der Branche. Denn während die Zahl der Steuerberaterpraxen im vergangenen Jahr um 1,80 Prozent auf 45.665 gestiegen ist, verzeichneten insbesondere die Steuerberatungsgesellschaften mit einer Steigerungsrate von 2,84 Prozent ein deutliches Wachstum. Insgesamt machen sie mittlerweile mit 7.129 einen Anteil von 15,61 Prozent der Gesamtpraxen aus. Darüber hinaus drückte sich der Wandel vornehmlich darin aus, dass sich die der Tätigkeitsbereich der Steuerberater immer mehr von den im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelten Inhalten der Tätigkeit entfernt. So beschreibt § 33 StBerG diese Inhalte wie folgt: „Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung“.
Allerdings sind die Steuerberater immer mehr gezwungen, von ihrer angestammten Dienstleistung, der Erstellung der Steueranmeldung und der Erstellung der Finanzbuchhaltung auf Beratungsdienstleistungen überzugehen, die insgesamt als betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung beschrieben werden können. Nach DUESING/BLUM lässt sich diese Entwicklung auf die folgenden beiden Ursachen zurückführen: „Die Zahl der potenziellen Auftraggeber vor allem im Bereich Handel und Handwerk ist spürbar rückläufig. Jedes leer stehende Ladenlokal ist ein potenzieller Auftraggeber weniger. Viele mittelständische […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Orlando Marin
Neugestaltung des Beratungsumfangs von Steuerberatern in KMU und Darstellung des
wirtschaftlichen Erfolges an einem Fallbeispiel in prototypischer Realisierung auf
Excel Basis
ISBN-10: 3-8324-9870-2
ISBN-13: 978-3-8324-9870-2
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2006
Zugl. Fachhochschule Düsseldorf, Düsseldorf, Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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© Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany


I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
1 Einleitung
1
1.1 Problemstellung
1
1.2
Gang der Untersuchung
4
2 Rechnungswesengestützte
Beratungsansätze
5
2.1
Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens
5
2.2 Instrumente
der
Unternehmenssteuerung
13
2.2.1 Kostenrechnung
13
2.2.2 Investitionsrechnung
14
2.2.3 Liquiditätsrechnung
16
2.3 Controlling
mit
Kennzahlen
17
3
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
22
3.1
Charakteristika von KMU
22
3.2
Typische Probleme von KMU
25
3.3
Ausgestaltung der Controllingfunktion in KMU
29
3.4
Wandel der Rolle des Steuerberaters bei KMU
31
4 Entwicklung
eines
integrierten Beratungsansatzes
34
4.1 Darstellung
der
Ausgangssituation
34
4.2
Informationsbedarf von KMU - Ergebnisse einer empirischen Erhebung
38
4.2.1 Methodik und Forschungsdesign
38
4.2.2 Fragebogen
38

II
4.2.3 Stichprobe
39
4.2.4 Untersuchungsprozess
41
4.2.5 Statistische
Auswertung
42
4.2.5.1 Einführung in erste Ergebnisse
42
4.2.5.2 Entwicklung und Diskussion weiterer Hypothesen
42
4.3
Potentielle Schwerpunkte einer Beratung
51
4.3.1 Betriebswirtschaftliche
Auswertung
51
4.3.2 Bilanzanalyse
56
4.3.3 Existenzgründung
64
4.3.4 Finanzplanung
68
4.4 Integration
69
4.4.1 Datenverknüpfung zu Kennzahlensystemen
69
4.4.2 Integriertes
Risikomanagement
72
5 Zusammenfassung
74
Anhang 1: Fragebogen
76
Anhang 2: Deskriptive Statistik
80
Anhang 3: Bezüge zwischen Frage 2a und Frage 8b
93
Anhang 4: Bezüge zwischen Frage 2b und Frage 8a
96
Anhang 5: Bezüge zwischen Frage 2b und Frage 9
101
Anhang 6: Bezüge zwischen Frage 3a und Frage 8a
110
Anhang 7: Bezüge zwischen Frage 3a und Frage 8b
112
Literaturverzeichnis 114

III
Abkürzungsverzeichnis
BOStB
Berufsordnung der Steuerberaterkammer
BWA Betriebswirtschaftliche
Auswertung
DCF Discounted
Cash
Flow
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs-Standards Committee
ERP
Enterprise Resource Planning
KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KWG Kreditwesengesetz
StBerG Steuerberatungsgesetz

IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufgabenerfüllung des Steuerberaters... 45
Abbildung 2: Ermittlung des Freien Cash-Flow... 63

V
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Mitgliederentwicklung der Steuerberaterkammern ... 1
Tabelle 2: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn... 23
Tabelle 3: KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005 ... 24
Tabelle 4: Software- und Beratungsleistungen von DATEV eG... 36
Tabelle 5: Deskriptive Statistik zu Frage 8b (Mitarbeiter weltweit?) ... 40
Tabelle 6: Deskriptive Statistik zu Frage 8a (Jahresumsatz in Mio. Euro) ... 40
Tabelle 7: Deskriptive Statistik zu Frage 9 (Branche)... 41
Tabelle 8: Grundsätzlich an externe Berater ausgliederbare Aufgaben ... 43
Tabelle 9: Motive für die Entscheidung ... 44
Tabelle 10: Einschätzung der an den Steuerberater übertragenen Aufgaben ... 44
Tabelle 11: Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater... 45
Tabelle 12: Bezüge zwischen Frage 2b und Frage 9 (Antwort: ,,überhaupt nicht")... 49
Tabelle 13: Beispiel einer Aufbereitung und Auswertung von aus DATEV
exportierten Informationen der Finanzbuchhaltung (BWA)... 54
Tabelle 14: Beispiel einer Aufbereitung und Auswertung von aus DATEV
exportierten Informationen der Finanzbuchhaltung (Bilanz) ... 60
Tabelle 15: Auf Excel-Basis aufgestellter Finanz- und Liquiditätsplan für ein
KMU ... 67

1
1
Einleitung
1.1
Problemstellung
Der Markt für Steuerberatung boomt, gleichzeitig ist die Attraktivität des steuerberaten-
den Berufs ungebrochen. So ist die Anzahl der zugelassenen Steuerberater in Deutsch-
land im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Insgesamt verzeichneten die 21 deutschen
Steuerberaterkammern zum 1.1.2006 79.110 Mitglieder (Tabelle 1).
1
Gegenüber der
Vorjahreszahl von 77.020 zugelassenen Steuerberatern entspricht dies einem Anstieg
um 2,71 Prozent.
Tabelle 1: Mitgliederentwicklung der Steuerberaterkammern
(Quelle: Bundessteuerberaterkammer, 2006)
01.01.2005
01.01.2006 Veränderung
in Prozent
Steuerberater
66.747
68.781
3,05
Steuerbevollmächtigte
2.921
2.775
­5,00
Steuerberatungsgesellschaften
6.932
7.129
2,84
Personen nach § 74 Abs. 2
StBerG
420
425
1,19
gesamt
77.020
79.110
2,71
Das Berufsbild des Steuerberaters ist seit einigen Jahren einem deutlichen Wandel un-
terworfen. Strukturell manifestiert sich dieser Wandel durch die Zusammensetzung der
Branche. Denn während die Zahl der Steuerberaterpraxen im vergangenen Jahr um 1,80
Prozent auf 45.665 gestiegen ist, verzeichneten insbesondere die Steuerberatungsgesell-
schaften mit einer Steigerungsrate von 2,84 Prozent ein deutliches Wachstum.
2
Insge-
samt machen sie mittlerweile mit 7.129 einen Anteil von 15,61 Prozent der Gesamtpra-
1
Bundessteuerberaterkammer (2006), S. 1.
2
Bundessteuerberaterkammer (2006), S. 2.

2
xen aus. Darüber hinaus drückte sich der Wandel vornehmlich darin aus, dass sich der
Tätigkeitsbereich der Steuerberater immer mehr von den im Steuerberatungsgesetz
3
(StBerG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelten Inhalten der
Tätigkeit entfernt. Diese Inhalte beschreibt § 33 StBerG wie folgt: ,,Steuerberater, Steu-
erbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen
ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen
bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen
Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und
in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der
Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, ins-
besondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung."
Allerdings sind die Steuerberater immer mehr gezwungen, von ihrer angestammten
Dienstleistung, der Erstellung der Steueranmeldung und der Erstellung der Finanzbuch-
haltung auf Beratungsdienstleistungen überzugehen, die insgesamt als betriebswirt-
schaftliche Unternehmensberatung beschrieben werden können.
4
Nach D
UESING
/B
LUM
lässt sich diese Entwicklung auf die folgenden beiden Ursachen zurückführen:
,,Die Zahl der potenziellen Auftraggeber vor allem im Bereich Handel und
Handwerk ist spürbar rückläufig. Jedes leer stehende Ladenlokal ist ein poten-
zieller Auftraggeber weniger.
Viele mittelständische Unternehmen verfügen zwischenzeitlich über eigene
Softwaresysteme, um die Finanzbuchhaltung, zum Teil auch die Lohnbuchhal-
tung, selbst erstellen zu können."
5
Ein herausragender Einfluss kommt diesbezüglich den Softwareprogrammen zu, die
eine integrierte Finanzbuchhaltung mit der Möglichkeit von betriebswirtschaftlichen
Auswertungen bieten. Schließlich war dieser Bereich bislang eine Domäne der Steuer-
3
Steuerberatungsgesetz (StBerG) vom 16. August 1961 (BGBl. I 1961, 1301), neu gefasst durch Bek.
v. 4.11.1975 I 2735, zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 21.12.2004 I 3599.
4
Vgl. Duesing/Blum (2004), S. 400.
5
Vgl. Duesing/Blum (2004), S. 400.

3
berater, die insbesondere mit der DATEV-Software für steuerberatende Berufe über
eine proprietäre Softwarelösung verfügten, die zu einer Quasi-Abhängigkeit des Unter-
nehmens von seinem Steuerberater führte, da eine Anschaffung der DATEV-Software
ohne die Mandantschaft bei einem Steuerberater nicht möglich ist. Zwar hat die 1966
gegründete DATEV eG in Nürnberg mit derzeit etwa 39.000 Mitgliedern, rund 5.400
Mitarbeitern und einem Umsatz von 581 Millionen Euro im Jahr 2005 eine führende
Position auf dem Softwaremarkt inne,
6
doch haben die Veränderungen des wirtschaftli-
chen und informationstechnischen Umfelds zur einer Erhöhung der Wettbewerbsinten-
sität geführt. Aus diesem Grund hat DATEV sein Leistungsspektrum von den ursprüng-
lichen Kernbereichen Steuern und Rechnungswesen um die Bereiche Rechnungswesen,
betriebswirtschaftliche Beratung, Enterprise Resource Planning (ERP) sowie Organisa-
tion und Planung erweitert.
7
Diese Neuorientierung seitens der DATEV bietet auch für den Steuerberater die Mög-
lichkeit, sein Dienstleistungsangebot neu zu formulieren. So ist es mittlerweile erklärtes
Ziel der DATEV, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Steuerberater durch
Aufteilung und Verzahnung der Arbeitsprozesse zu verbessern, so dass deutliche Syn-
ergieeffekte realisiert werden können.
8
Die DATEV-Software soll bei der Zusammen-
arbeit in den Mittelpunkt gestellt werden um somit das Marktpotential weitgehend aus-
zuschöpfen.
Problematisch ist diese Entwicklung allerdings für den Steuerberater, da DATEV mitt-
lerweile versucht, die Software direkt den Unternehmen anzubieten, ohne dass Erwerb
und Nutzung an die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gekoppelt ist.
9
Der Vor-
teil einer solchen Inhouse-Lösung besteht neben den geringeren Kosten in der Verfüg-
barkeit der Belege, die nicht mehr zum Steuerberater transportiert werden müssen.
10
Die beschriebenen Entwicklungen haben zur Folge, dass der Steuerberater der Zukunft,
den angestammten Tätigkeitsschwerpunkt Steuersachen erweitern muss um die be-
triebswirtschaftliche Beratung anhand von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
6
Vgl. Datev (2006).
7
Vgl. Datev (2006).
8
Vgl. Datev (2006).
9
Vgl. Duesing/Blum (2004), S. 400.
10
Vgl. Duesing/Blum (2004), S. 400.

4
(BWA), Bilanzanalyse, Existenzgründung, Finanzplanung und der nach Basel II uner-
lässlichen Beratung beim Kreditrating.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es damit, ein Konzept zu entwickeln, das die Realisie-
rung der notwendigen Neugestaltung des Beratungsumfangs von Steuerberatern in klei-
nen und mittleren Unternehmen (KMU) erlaubt. Darüber hinaus soll ansatzweise an-
hand eines Fallbeispiels verdeutlicht werden, wie ein solches Konzept auf Excel Basis
umgesetzt werden könnte. Da ein solcher Vergleich nicht ohne Zugrundelegung einer
Software möglich ist, soll aufgrund ihrer Verbreitung die o. g. DATEV-Software in die
Argumentation einbezogen werden. Allerdings kann im Rahmen der vorliegenden Ar-
beit nicht tiefer auf softwaretechnische Fragestellungen eingegangen werden.
1.2
Gang der Untersuchung
Im zweiten Kapitel werden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für rechnungs-
wesengestützte Beratungsansätze dargestellt. Zur Untersuchung dieser Thematik wer-
den nachfolgend zunächst Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens erläutert
und die damit verbundenen Konvergenzbestrebungen zwischen internem und externem
Rechnungswesen aufgezeigt. Hieran anschließend ist der Informationsbedarf, der zum
Zweck der Steuerung kleiner und mittlerer Unternehmen besteht, zu erarbeiten. Diese
Steuerung erfolgt überwiegend über das Controlling. Aus diesem Grund werden an-
schließend die Aufgaben und Funktionen des Controllings sowie anhand der Zielset-
zungen (bisher) wichtiger Informationsquellen und Steuerungsinstrumente im Unter-
nehmen dargestellt und mit dem Kennzahlencontrolling verknüpft.
In Kapitel 3 wird der Bezug zu KMU hergestellt, indem zunächst deren Charakteristika
herausgearbeitet werden. Anschließend erfolgt eine Darstellung der typischen Probleme
von KMU, um schließlich die Bedeutung der Controllingfunktion in KMU zu diskutie-
ren. Um den Übergang zum Hauptkapitel der vorliegenden Arbeit zu gewährleisten,
wird zuletzt der Wandel der Rolle des Steuerberaters bei KMU diskutiert.
In Kapitel 4 wird der im Fokus der vorliegenden Arbeit stehende integrierte Beratungs-
ansatz für den Steuerberater bei KMU entwickelt. Zunächst wird die Ausgangslage von
KMU dargestellt, die auf die Unterstützung durch standardisierte ERP-Software-
Systeme angewiesen sind, indem auf die Problematik der Wahl einer geeigneten Soft-

5
ware eingegangen wird. Anschließend werden die Ergebnisse einer empirischen Erhe-
bung hinsichtlich des Informationsbedarfes von KMU dargestellt und kommentiert, um
hiervon die potentiellen Schwerpunkte einer Beratung abzuleiten, die in der betriebs-
wirtschaftlichen Auswertung (BWA), der Bilanzanalyse, der Existenzgründung sowie
der Finanzplanung gesehen werden. Die Integration der Ergebnisse erfolgt durch die
Diskussion der Datenverknüpfung zu Kennzahlensystemen sowie der darauf basieren-
den Entwicklung eines integrierten Risikomanagements für KMU.
Die Arbeit schließt in Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung.
2
Rechnungswesengestützte Beratungsansätze
2.1
Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens
Spätestens seit Beginn der 90er Jahre ist in Deutschland eine breite Diskussion zur Kon-
vergenz des externen Rechnungswesens hin zu einer internen Verwendung der dabei
erhobenen Daten zu beobachten. Diese Diskussion wäre ohne die in Deutschland sehr
stark ausgeprägte Unterschiedlichkeit und die oftmals geringe Vereinbarkeit dieser bei-
den Teilbereiche des Rechnungswesens schlichtweg unnötig gewesen. Die Begründung
für die strikte Unterscheidung zwischen internem und externem Rechnungswesen sind
die unterschiedlichen Rechnungslegungszwecke, deren Ausprägung in Deutschland
historisch entstanden ist. So sah schon das erste Allgemeine Deutsche Handelsgesetz-
buch um 1860 Buchführungs- und Inventarisierungspflichten vor, die aus dem französi-
schen Recht entnommen wurden. Dabei galt die Bilanzierung als ,,Instrument der Gläu-
bigersicherung durch Dokumentation und Selbstinformation"
11
. Diese Zweckbestim-
mung wurde im Jahre 1874 ergänzt, als erstmals Gesetze zur Besteuerung des Einkom-
mens die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz in deutschen Ländern
vorsahen. Damit wurde die handelsrechtliche Bilanzierung um die Funktion der Steuer-
bemessungsgrundlage ergänzt.
12
Die Novellierung des Aktiengesetzes im Jahre 1937
zielte aufgrund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise darauf ab, Gläubiger von
Kapitalgesellschaften besser zu schützen. Ferner verstärkte sich die Gläubigerschutz-
11
Vgl. Coenenberg (1995), S. 2077.
12
Vgl. Coenenberg (1995), S. 2077.

6
funktion der Bilanzierung unter Betonung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht, wie es
sich in der Ausschüttungsbegrenzung an die Aktionäre sowie in der Verpflichtung zur
öffentlichen Rechnungslegung zeigt.
13
Diese Konvergenzentwicklung hat mittlerweile
auch die kleinen und mittleren Unternehmen ergriffen.
Die Kostenrechnung gestaltet sich in Deutschland immer mehr hin zu einem expliziten
Informationsinstrument für das Unternehmensmanagement. Ganz im Gegenteil zu den
Informationstendenzen von Gläubigern oder der Finanzverwaltung, um nur einige zu
nennen, die sich in den gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften widerspiegeln. Um sinn-
volle Entscheidungsgrundlagen für anstehende Planungs- und Kontrollaufgaben zu ge-
nerieren, ist es dabei unabdingbar, unter Zuhilfenahme der internen Kostenrechnung ein
objektives Szenario der aktuellen produktbezogenen Leistungserstellung und -
verwendung abzubilden. Dies steht im Gegensatz zur externen Bilanzierung, die ihren
Fokus primär auf die Steuer- und Ausschüttungspolitik legt.
Durch stetige Internationalisierung werden bilanzierende Unternehmen mit Prinzipien
der Rechnungslegung konfrontiert, die vom deutschen Steuer- und Handelsrecht abwei-
chen. Für diese Unternehmen gewinnen Konvergenzstrategien immer mehr an Bedeu-
tung. Beispielhaft sei dabei erwähnt, dass es im Falle der zahlreichen weltweit agieren-
den KMU mit angemessenen Instrumenten in der Regel fast nicht zu bewältigen ist,
zusätzlich zu den nach international divergierenden Regeln erstellten Einzelabschlüssen
das deutsche Zweikreissystem aufrechtzuerhalten sowie letztendlich die Daten aus ver-
schiedenen Rechnungskreisen der ausländischen Repräsentanzen zusammen zu bringen.
Hierbei existiert neben der Schwierigkeit der effizienten Ausgestaltung des Rech-
nungswesens ebenso das Kommunikationsproblem. Für Konfusion im Ausland sorgt
zudem die deutsche Besonderheit, dass - je nach Rechnungskreis - zwischen den Begrif-
fen Einzahlungen und Auszahlungen, dem Aufwand sowie dem Ertrag, Kosten und
Leistungen und kalkulatorischen Anders- und Zusatzkosten unterschieden wird. Ebenso
kommt hierbei die schwierige Vergleichbarkeit der Ergebnisbeträge der unterschiedli-
chen Rechnungssysteme, in in- und ausländischen Niederlassungen, hinzu. Schlussend-
lich bilden die Daten keine brauchbare Informationsbasis für die Ressourcenallokation.
13
Vgl. Coenenberg (1995), S. 2077.

7
Ebenso zu hinterfragen ist in diesem Kontext die Anreizverträglichkeit
14
eines stark
heterogenen Rechnungswesens, da nach W
EBER
im Sinne einer Verhaltensorientierung
des Rechnungswesens ,,einfache, leicht überschaubare, wenig differenzierte"
15
Rech-
nungen anzustellen sind, die den Kriterien der ,,Verständlichkeit, Durchschaubarkeit
und Nachprüfbarkeit"
16
genügen, um so bei den eingebundenen Mitarbeitern die nötige
Akzeptanz der Daten zu gewähren.
Es kann somit konstatiert werden, dass aktuell konkrete Beispiele und Probleme existie-
ren, die eine Verfolgung von Konvergenzstrategien im Rechnungswesen bejahen. Hier-
zu wird im Folgenden diskutiert, welche konkreten Bereiche der Rechnungslegung für
eine Harmonisierung in Betracht gezogen werden können und welche Bedeutung sie für
KMU aufweisen.
Die Fragestellung in Bezug auf die Harmonisierung bzw. Konvergenz von internem und
externem Rechnungswesen läst einige Fragen offen. K
ÜTING
/L
ORSON
verweisen darauf,
dass ,,weder Bilanzrechnung noch Investitionsrechnung noch Kostenrechnung ... einen
monolithischen Block"
17
bilden würden. So ist das externe Rechnungswesen in
Deutschland in die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung (Steuerbilanz, Handelsbi-
lanz I) und die konzernbezogene Rechnungslegung (Handelsbilanz II) zu unterteilen.
Das interne Rechnungswesen beinhaltet hierbei die beiden Bereiche Kostenrechnung
sowie zahlungsstromorientierte Berechnungen.
18
Dies gilt für KMU gleichfalls wie für
große börsennotierte Unternehmen. Für mögliche Anknüpfungspunkte in Bezug auf
eine Harmonisierung des Rechnungswesens gilt: Konvergenzen können eben nicht nur
zwischen den einzelnen Untergruppen des internen und externen Rechnungswesens,
sondern ebenso zwischen den Teilgebieten innerhalb der externen und internen Katego-
rie möglich sein.
Rechtlich betrachtet existiert im Fall des externen Rechnungswesens unter anderem die
Tendenz, die Zusammenfassung von Steuerbilanz und Handelsbilanz I in einer Ein-
heitsbilanz durchzuführen. Doch gerade die größeren KMU wenden dieses Harmonisie-
14
Vgl. Coenenberg (1995), S. 2080.
15
Weber (1994), S. 103.
16
Weber (1994), S. 103.
17
Küting/Lorson (1999), S. 49. Vgl. auch Küting/Lorson (1998), S. 483.
18
Vgl. Küting/Lorson (1998), S. 484.

8
rungspotential aus steuer- und ausschüttungspolitischen Gesichtspunkten nicht an. Hier
ist es lohnenswert, den Mehraufwand der Aufstellung einer separaten Steuerbilanz in
Kauf zu nehmen. Überdies erlaubt das deutsche Konzernbilanzrecht dem bilanzierenden
Unternehmen, die Ansatz- und Bewertungsregeln aus den einzelgesellschaftlichen Bi-
lanzen in die Konzernbilanz zu übernehmen oder auch denselben Sachverhalt in beiden
Rechenwerken auf unterschiedliche Weise abzubilden.
19
Deutsche Firmen neigen dabei
in verstärktem Maße zu einer Doppelstrategie. Sie machen sich die gesetzlichen Freihei-
ten zu Eigen, indem sie die Konzernbilanz von den Einzelbilanzen abkoppeln und pri-
mär dem Ziel der Informationsgenerierung unterstellen.
20
Sollten die internationalen
Rechnungslegungsnormen für eine deutsche KMU aus den erwähnten Gründen an Re-
levanz gewinnen, existiert die Möglichkeit, diese im Rahmen der Überleitungsrechnung
von Handelsbilanz I auf Handelsbilanz II zur Anwendung zu bringen. Man spricht in
diesem Fall von einem dualen Abschluss. Es ist aber auch möglich zusätzlich zur Kon-
zernbilanz nach deutschem Recht eine weitere Handelsbilanz II nach internationalen
Standards anzufertigen. Analog spricht man dann von einem parallelen Abschluss.
21
Werden die konkreten Handlungsspielräume der agierenden Firmen angesprochen
(nicht die Entscheidungskompetenzen des Gesetzgebers), müssen die Bereiche des ex-
ternen Rechnungswesens die Ausgangsbasis für eine Harmonisierungsstrategie mit den
internen Rechenkreisen bilden. Denn diese werden vom Gesetzgeber eingefordert. Sie
sind daher für die Firmen nur im Rahmen der gesetzlich eingeräumten Wahlrechte be-
einflussbar. Bemerkbar macht sich dieses dominante Erscheinen des externen Rech-
nungswesens über das interne in einem bestimmten Umstand: Das externe Rechnungs-
wesen stellt die Datenbasis für die internen Rechenkreise zur Verfügung. Um kalkulato-
rische Größen zu erhalten wird hierbei die externe Datengrundlage zu Kostenrech-
nungszwecken ergänzt oder abgeändert, erst im Anschluss erfolgt letztendlich eine Wei-
terverarbeitung der Informationen in Bereichen wie der Kostenstellenrechnung, der
Preiskalkulation und der Betriebsergebnisrechnung.
22
Hieraus resultieren Abweichun-
19
Vgl. Küting/Lorson (1998), S. 485, Küting/Weber (1998), S. 1095 f.
20
Vgl. Coenenberg (1995), S. 2079.
21
Vgl. Pellens (2004), S. 46 f. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch ein befreiender Abschluss in
Frage kommt, wie dies laut HGB seit 1998 für börsennotierte Unternehmen unter bestimmten Um-
ständen der Fall ist.
22
Vgl. Stahl (1999), S. 31.

9
gen zwischen den Periodenerfolgsermittlungen des Jahresabschlusses und der Kosten-
rechnung. Diese manifestieren sich im internen Rechenkreis durch den Ansatz von Op-
portunitätskosten, die Beachtung der Substanz- und Ertragskrafterhaltung, eine Inflati-
onsbereinigung und den Verzicht auf Imparitäts- und Realisationsprinzipien.
23
Somit
entstehen dann Konvergenzpotentiale, wenn die genannten Gegensätze abgeschwächt
werden können oder zu eliminieren sind.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Integrationsmöglichkeiten innerhalb des externen
Rechnungswesens und zwischen den Teilbereichen der externen und internen Rechen-
kreise existiert ein zusätzlicher Lösungsansatz in der Verknüpfung der internen Rech-
nungssysteme. K
ÜPPER
befürwortet, die in der Liquiditäts- und Investitionsrechnung
relevanten Ein- und Auszahlungen auch als Basisgrößen für Kostenrechnungszwecke
heranzuziehen.
24
Hiermit wäre eine Reduktion der Begriffsvielfalt der unterschiedlichen
Rechnungskreise möglich und es wäre möglich, eine Integration der Unternehmenspla-
nung und -steuerung über kurzfristige (Liquiditätsrechnung), mittelfristige (Kostenrech-
nung) und langfristige (Investitionsrechnung) Zeithorizonte auf Grundlage von Zah-
lungsgrößen vorzunehmen.
Die Harmonisierung des Rechnungswesens in Deutschland könnte stark vorankommen,
wenn die Übernahme von internationalen Standards in das deutsche Handels- und Steu-
errecht auch für KMU realisiert werden würde. Obwohl sich der Gesetzgeber zu dieser
weit reichenden Maßnahme noch nicht entschlossen hat, liegt diesbezüglich zumindest
ein vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegebenes Gutachten vor.
25
Inte-
ressant für den Gesetzgeber ist hierbei, wie stark sich die internationalen Rechnungsle-
gungsnormen (die die Handelsbilanz I beeinflussen) unter Einbeziehung des Maßgeb-
lichkeitsprinzips auf die Steuerbilanz sowie die Steuereinnahmen auswirken. Hinsicht-
lich des rechtlichen Rahmen des externen Rechnungswesens werden konkrete Reformen
zwar vermisst, durch den Gesetzgeber wurden aber mit Blick auf die größeren Unter-
nehmen mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) und dem Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wichtige Neuerungen
im Rechnungslegungsrecht für börsennotierte Unternehmen realisiert. Gerade sie be-
23
Vgl. Küting/Lorson (1998), S. 490; Coenenberg (1995), S. 2081.
24
Vgl. Küpper (1995), S. 40 f., Küpper (1998), S. 155 f.
25
Vgl. Küting/Lorson (1999), S. 56.

10
günstigen die Harmonisierungstendenzen mit dem Ziel, gerade deutschen Firmen den
Eintritt in die internationalen Kapitalmärkte zu ebnen und für ausländische Investoren
den deutschen Kapitalmarkt ansprechender werden zu lassen. Die Öffnungsklausel z. B.
des § 292a HGB erlaubt dem börsennotierten deutschen Mutterunternehmen, unter be-
stimmten Vorgaben die Konzernbilanz nach international anerkannten Rechnungsle-
gungsnormen aufzustellen.
26
§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB fordert zudem den Konzernab-
schluss eines börsengängigen Unternehmens, um die internationalen kapitalmarktorien-
tierten Rechnungslegungsbestandteile wie die Kapitalflussrechnung oder auch die Seg-
mentberichterstattung zu erweitern.
27
Interessant ist ebenso das vom Gesetzgeber initi-
ierte Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC). Es fungiert als private
Organisation und analysiert in bestimmten Abständen das Vorankommen des deutschen
Rechnungslegungsrechts unter Einbeziehung internationaler Anforderungen.
28
Bislang
ist aber noch nicht absehbar, wie stark auch die KMU von dieser von den börsennotier-
ten Unternehmen getriebenen Entwicklung erfasst werden.
Von Bedeutung ­ insbesondere bezüglich der Fragestellung nach Anpassungsstrategien
im Rechnungswesen von KMU - sind gerade Reformen von Seiten des Steuergesetzge-
bers. Denn gerade diese haben in der letzten Zeit das Verhältnis zwischen der Handels-
und Steuerbilanz nachhaltig verändert. Somit wird der Grundsatz der Maßgeblichkeit
der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ebenso wie das Prinzip der umgekehrten Maß-
geblichkeit steuerbilanzieller Ansätze für die Handelsbilanz zum Teil aufgegeben. Folg-
lich tritt der Fall ein, dass sich Steuerbilanz und handelsrechtlicher Einzelabschluss im-
mer mehr auseinander entwickeln, wodurch eine Harmonisierung der Rechnungslegung
durch Einheitsbilanz an Bedeutung einbüsst.
29
Zusammenfassend lässt sich in diesem Kontext konstatieren, dass die gesetzliche Ent-
wicklung immer stärker mit Anpassungsstrategien verknüpft wird, welche auf der Ori-
entierung des Handelsrechts an internationalen Rechnungslegungsstandards beruhen.
Die Steuerbilanz wird jedoch mit dem Ziel der Erfüllung der Zahlungsbemessungsfunk-
26
Vgl. Pellens (2004), S. 47 f.
27
Vgl. Pellens (2004), S. 48 f.
28
Vgl. Küting/Lorson (1999), S. 50.
29
Vgl. Küting/Lorson (1999), S. 50.

11
tion für die Einnahmen der Finanzverwaltung von handelsrechtlichen Bilanzzusammen-
hängen zunehmend abgekoppelt.
Das historisch gewachsene deutsche Rechnungswesen ist charakterisiert durch eine
starke Pluralität der Rechnungszwecke. Dies bedingte eine starke Ausdifferenzierung
der Systeme. Ganz im Gegensatz zu der gesetzlich normierten Bilanzierung, die haupt-
sächlich die Interessen externer Anspruchsgruppen sichert, dient hierbei das interne
Rechnungswesen vor allem der Selbstinformation des agierenden Managements. Für
weltweit tätige Unternehmen ist es daher zunehmend schwierig, das deutsche Zwei-
kreissystem mit den diffizilen, oft landesspezifischen, Rechnungslegungsnormen der
internationalen Standorte in effektiven Einklang zu bringen. Daher informieren sich
deutsche Unternehmen immer öfter nach etwaigen Konvergenzstrategien im Rech-
nungswesen, um eine Effizienzsteigerung,
·
der begrifflichen Vereinfachung,
·
der Vergleichbarkeit der Daten und
·
der positiven Anreizwirkung
bei den verantwortlichen Mitarbeitern zu erreichen.
In diesem Fall existieren Harmonisierungspotentiale ebenso zwischen den einzelnen
(Unter-)Gruppen des internen und externen Rechnungswesens wie auch zwischen den
Teilgebieten innerhalb der externen und internen Rechnungskreise.
Unter Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG), dem Ge-
setz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der Grün-
dung des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) schuf der Ge-
setzgeber bedeutende handelsrechtliche Möglichkeiten zur Harmonisierung deutscher
Rechnungslegung mit internationalen Standards. Betrachtet man die Seite der Steuerge-
setzgebung, so kann konstatiert werden, dass das Prinzip der Maßgeblichkeit der Han-
delsbilanz für die Steuerbilanz zum Teil verworfen wird und folglich eine Entkopplung
der Steuerbilanz vom handelsrechtlichen Einzelabschluss eintritt.

12
Auch wenn die zahlreichen und verschiedenartigen Aufgaben des Rechnungswesens,
die in Theorie und Praxis weitgehend unter die Controllingfunktion gefasst werden,
keine einheitliche Begriffsdefinition erlauben, so besteht heute doch zumindest weitge-
hende Einigkeit hinsichtlich einiger Kernbereiche des Controllings. So sieht K
ÜPPER
die
grundsätzliche Controllingaufgabe ,,in der Koordination des Führungsgesamtsystems
zur Sicherstellung einer zielgerichteten Lenkung"
30
. In ähnlicher Weise definiert H
OR-
VÁTH
unter Controlling ein ,,funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument mit der
Aufgabe der Koordination von Planung, Kontrolle und Informationsversorgung"
31
. Den
beiden Begriffsverständnissen ist gemein, dass sie die Koordinationsfunktion des Cont-
rollings in den Vordergrund stellen. Danach hat die Unternehmensleitung Kompetenz
zu Entscheidung und Zielsetzung, während dem Controlling die Aufgabe der Navigati-
on zukommt.
32
Diese nimmt sie wahr, indem sie Planungs-, Kontroll- und Informations-
instrumente in solcher Form aufeinander abstimmt, dass die Steuerung und Ausrichtung
des Unternehmens an seinen Zielsetzungen erfolgen kann. Weitere Elemente des Cont-
rollings sind die Hilfestellung bei der Unternehmenszielbestimmung sowie die Koordi-
nation der unterschiedlichen Zielsetzungen aus den einzelnen Unternehmensteilberei-
chen unter Schaffung eines einheitlichen Zielsystems.
33
Es wird vorausgesetzt, dass ein
Unternehmen nur dann erfolgreich geführt werden kann, wenn Zielhierarchien und
Zielbeziehungen zwischen der Unternehmensleitung und den betroffenen Teilbereichen
geklärt sind. Demnach fällt dem Controlling neben der Erfüllung der Koordinations-
funktion auch die Aufgabe zu, im Unternehmen Transparenz zu schaffen. Der Bedarf
nach Transparenz äußert sich ferner in der Forderung an das Controlling, führungsrele-
vante Daten zu generieren, aufzubereiten und zu analysieren, ,,um betriebswirtschaftlich
rationale und zielgerichtete Entscheidungen und Maßnahmen zu veranlassen"
34
. In die-
sem Zusammenhang stellt das Controlling die qualitative und vor allem quantitative
Informationsbasis zur Bewertung von Entscheidungsalternativen bereit und unterstützt
so die Unternehmensführung bei der Optimierung der Ressourcenallokation, was gerade
30
Küpper (1990), S. 14.
31
Horváth (1995), S. 4.
32
Vgl. Horváth (1995), S. 4.
33
Vgl. Küpper (1990), S. 25.
34
Vgl. Scheffler (1993), S. 304.

13
in kleinen und mittleren Unternehmen eine oft vernachlässigte unternehmerische Auf-
gabe ist.
2.2
Instrumente der Unternehmenssteuerung
2.2.1
Kostenrechnung
Durch etliche Kostenrechnungssysteme sowie unter anderem der manchmal eintreten-
den Überschneidungen mit diversen Rechnungssystemen (Bilanz- und GuV-Rechnung
und Investitions- und Finanzierungsrechnung) ist eine klare Zuordnung des Leistungs-
betrages der Kostenrechnung als wirksames Instrument im Steuerungsprozess als höchst
diffizil anzusehen. Unter bestimmten Bedingungen ist es aber möglich, wesentliche
Merkmale der Kostenrechnung klar aufzuzeigen. Dies ist unter anderem bei Einbezie-
hung der Entwicklung der Kostenrechnung von der Ist- über die Normal- hin zur Plan-
kostenrechnung oder auch von der Voll- zur Teilkostenrechnung und bei Sichtung di-
verser Konzeptionen zur verursachungsgemäßen Zurechnung von Einzel- und Gemein-
kosten der Fall. Denn im Gegenteil zur Bilanzrechnung bezieht sich die Kostenrech-
nung lediglich auf die produktbezogene Leistungserstellung in einem Unternehmen. Die
Kostendarstellung als ,,bewerteter, leistungsbezogener Ressourcenverbrauch"
35
hat hier
die Funktion inne ,,eine objektive, möglichst unverzerrte, ,richtige' Abbildung und An-
tizipation der Realität zu leisten"
36
. Daher war und ist die Kostenrechnung ein wichtiges
Instrument zur effektiven Preiskalkulation. Sie bestimmt in ihrer Funktion als Zu-
schlagskalkulation den Produktpreis, der die wertmäßige Substanzerhaltung im Unter-
nehmen und eine Gewinnspanne garantiert.
37
Zusätzlich zur vorgenannten Funktion
sorgt die Kostenkalkulation für die Rechenschaftslegung gegenüber den Abnehmern,
um hier eine Preisakzeptanz für den Fall von Großaufträgen herzustellen.
38
35
Pfaff/Weber (1998), S. 160.
36
Pfaff/Weber (1998), S. 160.
37
Vgl. Kremin-Buch (2004), S. 106 f.
38
Vgl. Pfaff/Weber (1998), S. 153.

14
Als ein weiteres wichtiges Instrument der Kostenrechnung ist die Durchführung von
Wirtschaftlichkeitskontrollen zu nennen.
39
Dies kommt vor allem durch den Vergleich
von Ist-Kosten mit standardisierten Normalkosten bzw. mit Plan- oder Sollwerten zu-
stande. Diese werden häufig als laufende, monatlich abgegrenzte Periodenrechnungen
durchgeführt. Zusätzlich wird die Kostenstellenrechnung wiederum einem Kontrollbe-
dürfnis in sachlicher und ebenso in personeller Hinsicht gerecht. Sie strebt im Kontext
der Grenzplankostenrechnung unter zu Hilfenahme exakter Abbildung der Leistungsin-
anspruchnahme und verursachungsgerechten Kostenzuordnung das Prinzip der Verant-
wortung der Kostenstellenleiter für den von ihnen beeinflussbaren Werteverzehr an.
40
Die Kostenrechnung fungiert somit als ein effektives Führungs- und Steuerungsinstru-
ment für die Unternehmensleitung. Zusätzlich ist sie der Selbstkontrolle durch die Kos-
tenstellenverantwortlichen nützlich. Als zusätzlich übliche Funktionsbereiche der Kos-
tenrechnung (als Deckungsbeitragsrechnung) sind die Produktionsprogramm- und Ver-
fahrenswahl sowie die Bestimmung von Preisuntergrenzen oder Make-or-Buy-
Entscheidungen zu nennen. Allen den hier angeführten Rechnungen ist unter der An-
nahme gegebener Kapazitäten eine Kurzfristigkeit gemein. Sie lassen sich aber in Form
der stufenweisen Deckungsbeitragsrechnung auf einen größeren Zeithorizont erweitern.
Zwar wird der Nutzen der Kostenrechnung für die strategische Entscheidungsfindung in
der Theorie durchaus diskutiert;
41
es kann aber als Fazit festgehalten werden, dass sich
der Informationsgehalt der ,,klassischen" Kostenrechnung hauptsächlich in der Bereit-
stellung von Daten für Kontrollzwecke sowie Entscheidungen aus dem operativen und
zumeist kurz- bis mittelfristigen Bereich zusammensetzt.
2.2.2
Investitionsrechnung
Im Falle der Investitionsrechnung ist es möglich, diese als ,,reines Transformationsver-
fahren"
42
auszuweisen, so dass es mit einer flexibel und frei bestimmbaren Datenbasis
wie etwa Kosten und Erlöse, Einzahlungen und Auszahlungen oder auch Aufwand und
39
Vgl. Küpper (1990), S. 11.
40
Vgl. Pfaff/Weber (1998), S. 154; Küpper (1993), S. 83.
41
Vgl. Holzwarth (1993); Kremin-Buch (2004).
42
Vgl. Holzwarth (1993), S. 59.

15
Ertrag zur Anwendung kommen könnte. Gänzlich abgekoppelt von der Datengrundlage
nimmt die ,,Investitionsentscheidung [Bezug] ... auf zukünftige Handlungen und erfasst
die ebenfalls zukünftigen Konsequenzen dieser Handlungen"
43
. Im Falle der Kosten-
rechnung wird von gegebenen Kapazitäten ausgegangen, während die Investitionsrech-
nung Auskunft über die Auswirkungen von Kapazitätsveränderungen auf den derzeiti-
gen und zukünftigen Unternehmenserfolg geben soll.
44
Dieser zukunftsgerichtete Blick
ist im Falle der Investitionsrechnung stärker als in der Kostenrechnung vorhanden und
auch der Grund dafür, dass Investitionsrechnungen nicht nur auf Projektebene, sondern
oftmals ebenso bei mengenmäßigen Schätzungen von Handlungskonsequenzen strategi-
scher Entscheidungen Verwendung finden. Ganz im Gegensatz zur Kostenrechnung ist
die Investitionsrechnung gekennzeichnet durch die Option einer mehrperiodischen, dy-
namischen Zukunftsbetrachtung. In diesem Fall kommen generell meist Jahreswerte mit
einem Planungshorizont von 5-10 Jahren zum Ansatz. Hierbei ist es ebenso üblich, Zah-
lungsströme detailliert zu betrachten, da in vielen Fällen eine Investition als idealtypi-
scher Fall für den Zahlungsaspekt von Handlungsalternativen angesehen wird.
45
So
schließt die Kapitalwert- oder auch Ertragswertmethode, die in anderer Form auch als
Investitionsrechnung bezeichnet wird, alles ein, was zum Zeitpunkt der wirklichen An-
schaffungsauszahlung an Finanzmitteln grundsätzlich entnommen werden könnte, je-
doch ohne Berücksichtigung der angestrebten Verzinsung und Rückzahlung des inves-
tierten Kapitals.
46
Daher müssen alle prospektiven, jährlichen Ein- und Auszahlungsdif-
ferenzen mit dem Opportunitätszinssatz auf den Entscheidungszeitpunkt abdiskontiert,
aufsummiert sowie mit der Anschaffungsauszahlung verrechnet werden.
47
Hierbei kann das erwartete Berechnungsergebnis natürlich nur so effektiv sein, wie eine
Abschätzung zukünftiger Entwicklungen der Datenlage ausgeführt wird. Die Bedeutung
einer nützlichen Investitionsrechnung im Controlling ist somit die Zukunft systematisch
sowie gedanklich zu antizipieren oder liegt auch ebenso in dem Versuch begründet, eine
43
Perridon/Steiner (2004), S. 32.
44
Vgl. Horváth (1995), S. 84.
45
Vgl. Schneider (1992); Seicht (2001), S. 9; Perridon/Steiner (2004), S. 28.
46
Vgl. Walz/Gramlich (2004), S. 56.
47
Vgl. Walz/Gramlich (2004), S. 53 ff.

16
Planung effektiv zu gestalten, um die Entscheidungsfindung zu begünstigen und letzt-
endlich ein Rechenschafts- und Kontrollinstrument verfügbar zu haben.
2.2.3
Liquiditätsrechnung
Unverzichtbar für die weitere Existenz eines Unternehmens, betrachtet man das deut-
sche Recht, ist stetige Liquidität. Denn abgesehen von der Überschuldung stellt die Illi-
quidität einen der Hauptgründe eines Konkurses dar.
48
In diesem Falle ist das finanzielle
Gleichgewicht lediglich dann wiederherzustellen, falls die Aufrechterhaltung der Zah-
lungsfähigkeit unter Beachtung der Gewinnziele im Unternehmen selbst durchgeführt
wird.
49
Denn große Liquiditätsbestände bedingen hohe Opportunitätskosten. Um die
Liquidität abzusichern, ist es tägliche Praxis, Finanzplanungen und -rechnungen mit
unterschiedlichem Zeithorizont aufzustellen, wobei bei kurzfristigen Finanzdispositio-
nen im besten Fall sogar ein täglicher Liquiditätsstatus bestimmt werden sollte. Werden
die mittelfristig erwarteten Ein- und Auszahlungen verglichen, so geschieht dies im Fi-
nanzplan anhand eines Zeithorizontes von 3 Monaten bis zu einem Jahr, wobei im Falle
eines Kapitalbindungsplanes eine mehrere Jahre überspannende Finanzvorschau und
Schätzung der zukünftigen Cash-flows durchgeführt wird.
50
Ein langfristig angelegter
Kapitalbindungsplan besitzt daher ähnliche Merkmale wie die zahlungsstromorientier-
ten Investitionsrechnungen. Hierbei ist jedoch anzuführen, dass der Kapitalbindungs-
plan nicht die Betrachtung eines Teiles, sondern ein Gesamtüberblick über alle wichti-
gen Investitionsein- und -auszahlungen ist.
So kann festgestellt werden, dass mittel- bis langfristige Finanzplanungen alle wichtigen
Informationen liefern, damit es zu einer ausreichenden Finanzmittelbeschaffung unter
Wahrung der angestrebten Kapitalstruktur kommen kann. So können Liquiditätsbetrach-
tungen im Kontext von Finanzrechnungen ebenso von Bedeutung sein, da eine beste-
hende Kapitalstruktur Schätzungen bezüglich der Bonität eines Unternehmens zulässt
und letztendlich eine Aussage über die zukünftige Lieferbereitschaft von Zulieferern
und die Sicherung von sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalgebern zulässt. In diesem
48
Vgl. Wöhe/Bilstein (1998), S. 22.
49
Vgl. Wöhe/Bilstein (1998), S. 24.
50
Vgl. Wöhe/Bilstein (1998), S. 341; Perridon/Steiner (2004), S. 601.

17
Kontext sind Liquiditätsberechnungen und -pläne das finanzwirtschaftliche Gegenstück
zu einer leistungswirtschaftlichen Ergebnisbetrachtung, die das Ziel vor Augen haben,
die Existenz eines Unternehmens effektiv abzusichern.
2.3
Controlling mit Kennzahlen
Die Anwendung des Rechnungswesens als Instrument der Unternehmenssteuerung ist
mit dem Problem verknüpft, dass ab einer gewissen Unternehmensgröße die Masse der
verfügbaren Daten des internen und externen Rechnungswesens die Unternehmenslei-
tung vor neue Herausforderung stellt. Die Frage lautet, wie diese Daten und Informatio-
nen effektiv genutzt werden können, ohne dass gleichzeitig der Gesamtüberblick verlo-
ren geht.
51
In diesem Fall bietet sich die Verwendung von Kennzahlen und Kennzahlen-
systemen an, mit denen es möglich ist, wichtige von unwichtigen Informationen zu
trennen. Darüber hinaus können Kausalzusammenhänge identifiziert werden, was das
Fällen zielorientierter Entscheidungen erleichtert oder sogar erst möglich macht.
Kennzahlen und Kennzahlensysteme erlauben darüber hinaus ein Benchmarking mit
den Wettbewerbern und die eigene Positionsbestimmung am Markt. Allerdings hat sich
in der betriebswirtschaftlichen Literatur bislang keine kohärente Einschätzung durchset-
zen können, wie der Kennzahlenbegriff definiert werden sollte. Nach R
EICHMANN
stel-
len Kennzahlen Daten dar, die über quantitativ messbare Tatbestände in zusammenge-
fasster Form informieren. Dieser Definitionsentwurf wurde von einem großen Teil der
Literatur übernommen.
52
Allerdings weist diese Begriffsbestimmung das Problem auf,
dass sie im Allgemeinen zu eng gefasst ist. Aus diesem Grund wird im Folgenden eine
weiter gefasste Begriffsverwendung präferiert, nach der Kennzahlen zusätzlich das Cha-
rakteristikum haben, betriebswirtschaftlich relevante Aussagen über betriebliche Fakten,
Vorgänge, Entwicklungstendenzen, Ziele und Ergebnisse zu treffen.
53
Zu diesen Eigenschaften von Kennzahlen kommen weitere Charakteristika hinzu, die
sich grundsätzlich durch die Schlagworte Informationsgehalt, Quantifizierbarkeit und
die konzentrierte Verdichtung der Informationen zusammenfassen lassen. Die Eigen-
51
Vgl. Friedl (2003), S. 399.
52
Vgl. Reichmann (2001), S. 19; Gladen (2003), S. 12; Horváth/Reichmann (2003), S. 381.
53
Vgl. Groll (2003), S. 103 f.

18
schaft des Informationsgehalts führt dazu, dass Kennzahlen es erlauben, ein effizientes
Urteil hinsichtlich bestimmter unternehmerischer Sachverhalte und Zusammenhänge zu
bilden. Auf der anderen Seite wird durch die Eigenschaft der Quantifizierbarkeit ausge-
drückt, dass die Kennzahlen die Eigenschaft besitzen, Sachverhalte und Zusammenhän-
ge auf mathematischem Skalenniveau zu untersuchen. Die Eigenschaft der konzentrier-
ten Verdichtung der Informationen verweist darauf, dass Kennzahlen es ermöglichen,
die innerhalb von Unternehmen bestehenden verzweigten und komplexen Strukturen in
vergleichsweise einfacher und anschaulicher Weise zu verdeutlichen und somit dem
Kennzahlenverwender einen schnellen und umfassenden Einblick über die betriebswirt-
schaftliche Lage des betrachteten KMUs zu geben.
54
Die Klassifizierung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen erfolgt üblicherweise nach dem
Objektbereich, dem Handlungsbezug, der Informationsbasis und der statistischen Form.
Der Kennzahlen-Objektbereich ist mit der spezifischen betriebswirtschaftlichen Frage-
stellung verknüpft. Diese kann grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, das gesamte Un-
ternehmen oder auch nur einen einzelnen Teilbereich zu untersuchen.
55
Bei kleinen und
mittleren Unternehmen wird es in der Regel allerdings nicht sinnvoll sein, zu viele Teil-
bereiche abzugrenzen, da die internen Zusammenhänge und Verbindungen in solchen
Unternehmen typischerweise stark ausgeprägt sind.
Bezüglich des Kennzahlen-Handlungsbezuges differenziert man zwischen normativen
und deskriptiven Größen. Erstere enthalten Zielvorstellungen und interne Standards, die
dazu führen, dass sich direkt Handlungsanleitungen ableiten lassen. Letztere sind hin-
gegen mehr dazu geeignet, die aktuelle Situation des Unternehmens zu beschreiben,
ohne das gleichzeitig eine Analyse der Ursachen und Handlungsanleitungen impliziert
würde. Die Unterscheidung nach der Informationsbasis bei Kennzahlen ist etwa danach
möglich, ob interne oder externe Sachverhalte untersucht werden. Hingegen bezieht
sich die Differenzierung der statistischen Form von Kennzahlen darauf, ob absolute
oder Verhältniszahlen gebildet werden.
56
Während erstere sich auf Mengen- oder Wert-
größen stützen und somit einfach als Zahl, Summen, Differenzen oder Mittelwerten
gebildet werden, stellen die Verhältniszahlen zwei für die Untersuchung relevante Grö-
54
Vgl. Horváth/Reichmann (2003), S. 381; Reichmann (2001), S. 20.
55
Vgl. Reichmann (2001), S. 20.
56
Vgl. Lewe/Schneider (2004), S. 136 f.

19
ßen miteinander in mathematische Beziehung. Der im Zähler stehenden Beobachtungs-
zahl kommt dabei das Hauptaugenmerk zu, da man sich über sie weitere Informationen
erhofft, wobei die Nennergröße hingegen als Bezugszahl dient.
57
Die Verwendung von Kennzahlen im Controlling von kleinen und mittleren Unterneh-
men macht es notwendig, die Ziele und Aufgaben von Kennzahlen, die Kennzahlen hier
übernehmen sollen, näher zu erläutern. Zwar kann bei der Entwicklung von Kennzahlen
für KMUs auch auf die branchenübergreifenden Aussagen der Betriebswirtschaftslehre
Rückgriff genommen werden. Allerdings müssen die in der Wissenschaft den Kennzah-
len zugeschriebenen Ziele und Aufgaben näher danach analysiert werden,
58
inwieweit
sie für die in der vorliegenden Arbeit im Mittelpunkt stehenden Unternehmen relevant
und zielführend sind. Grundsätzlich lassen sich jedoch nach der Literatur die Aufgaben
der Steuerung, der Information, der Dokumentation, der Früherkennung, der Entschei-
dungshilfe, der Vergleichbarkeit, der Planung, der Kontrolle und der Analyse von Sach-
verhalten identifizieren. Ihre jeweilige Bedeutung für kleine und mittlere Unternehmen
ist jedoch im Rahmen der Auswertung der noch zu beschreibenden Fragebogenanalyse
kritisch zu hinterfragen.
59
Bei der Verwendung von Kennzahlen für das Controlling von KMUs muss auf die Auf-
gaben des Controllings zurückgegriffen werden, welches die Aufgaben der Steuerung,
Koordination, Information und Frühwarnung beinhaltet. Hinzu kommen andere Aufga-
ben wie etwa die Funktion der Dokumentation, die zwar nebenbei auftreten, jedoch an
sich nicht als Begründung für die Verwendung von Kennzahlen herangezogen werden
können. Somit lässt sich konstatieren, dass die Dokumentationsfunktion nur einen Ne-
benzweck darstellt. Die beschriebenen Hauptfunktionen der Kennzahlen werden jeweils
durch weitere Nebenfunktionen ergänzt. Diese weisen jedoch einen übergreifenden
Charakter auf und sind sehr stark miteinander verbunden, so dass es in der Praxis un-
möglich ist, exakt zwischen den verschiedenen Funktionen zu unterscheiden.
Die Koordinationsaufgabe wird von Kennzahlen wahrgenommen, die Vorgaben, Kon-
trollelemente oder spezifische Anreize beinhalten. Zum Beispiel schreiben bestimmte
57
Vgl. Groll (2003), S. 103.
58
Vgl. Friedl (2003), S. 401.
59
Vgl. etwa Lewe/Schneider (2004), S. 117.

20
Kennzahlen für einzelne Verantwortungsbereiche im Unternehmen eine Soll-Leistung
vor, die in der betrachteten Periode realisiert werden muss. Auf der anderen Seite kann
auch ein höchstzulässiger Plan-Ressourcenverbrauch festgelegt werden, dessen Über-
schreitung für den Verantwortlichen Konsequenzen nach sich ziehen wird. Eine solche
Vorgehensweise ermöglicht es, am Ende der Rechnungsperioden Soll-Ist-Kontrollen
durchzuführen. Dabei werden die Plan- bzw. Soll-Vorgaben mit den tatsächlich reali-
sierten Ist-Ausprägungen verglichen und über eine anschließende Abweichungsanalyse
weiter untersucht. Die Identifizierung der zugrunde liegenden Ursachen bestehender
Divergenzen ist deshalb unerlässlich, da nur über Ursachenanalysen effektive Hand-
lungsmaßnahmen eruiert werden können, mit denen negative Entwicklungstendenzen
frühzeitig beeinflusst werden können. Darüber hinaus kommt den Kennzahlen in diesem
Zusammenhang auch eine Frühwarnfunktion zu, da bestimmte Entwicklungen vor ihrer
tatsächlichen Realisierung prognostiziert werden können. Diese Funktion können Kenn-
zahlen dann und nur dann erfüllen, wenn sie einen zeitlichen Vorlauf haben. Daher soll-
ten auch in übersichtlichen kleinen und mittleren Unternehmen frühwarnfunktions-
relevante interne und externe Informationen zu Kennzahlen konzentriert werden. Durch
den Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems in der Form eines reinen Kennzahlen-
systems können Planung und Kontrolle von unternehmenskritischen Entwicklungen
über hierarchisch strukturierte Kennzahlensysteme erfolgen, wobei spezielles Augen-
merk auf die Verknüpfung und die Interdependenzen der einzelnen Kennzahlen zu le-
gen ist.
60
Die Begründung für diese Vorgehensweise liegt darin, dass Kennzahlen typi-
scherweise schneller und zeitnaher ermittelt und erhoben werden können als qualitative
Informationen. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass die aus aktuellen Soll-Ist-
Vergleichen ermittelten Informationen für die Erstellung und Revision zukünftiger Plä-
ne ausgenutzt werden können.
Je nach Ausgestaltung der Unternehmensstrukturen können entsprechende Planvorga-
ben ebenfalls für ein betriebliches Anreizsystem verwendet werden. Denn wenn die
Leitung des KMU oder seiner Teilbereiche nicht den Anteilseignern obliegt, sondern an
externe Manager delegiert wird, so kann dieser an die Ausprägung einer bestimmten
Kennzahl gebunden werden, indem er etwa bei Zielerreichung mit einer Prämien- oder
Bonuszahlung rechnen kann. Allerdings ist bei derartigen Anreizmechanismen darauf
60
Vgl. Friedl (2003), S. 401.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783832498702
ISBN (Paperback)
9783838698700
DOI
10.3239/9783832498702
Dateigröße
982 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf – Wirtschaft, Controlling
Erscheinungsdatum
2006 (September)
Note
2,0
Schlagworte
bilanzanalyse risikomanagement unternehmenssteuerung finanzplanung
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Titel: Neugestaltung des Beratungsumfangs von Steuerberatern in KMU und Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges an einem Fallbeispiel in prototypischer Realisierung auf Excel Basis
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