Ganzheitlich transparentes Instandhaltungsmanagement im Umweltbundesamt
Mit dem Ziel, eine strategische Planung aller Kosten und Vorgänge der wartungsrelevanten Bauteile im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu generieren
Zusammenfassung
Inhalt dieser Diplomarbeit soll die Ausarbeitung eines ganzheitlich transparenten Instandhaltungsmanagementkonzeptes im Umweltbundesamt (UBA) sein, mit dem Ziel, ein strategisches und operatives Management aller Kosten und Vorgänge der wartungsrelevanten Bauteile im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu generieren.
Der Anspruch, den das Gebäude mit seiner Architektur und seiner technischen Ausstattung an sich selbst stellt, ist sehr hoch. Dies muss es auch in Hinblick auf die Nutzungsphase erfüllen. Hinzu kommt die selbst auferlegte Vorreiterrolle hinsichtlich eines Ressourcen schonenden, innovativen und zukunftsfähigen Energiekonzeptes, dessen Bestandteil das Instandhaltungsmanagement ist.
Die Ganzheitlichkeit des Instandhaltungsmanagementkonzeptes steht hier an erster Stelle. D.h. alle wartungsrelevanten Bauteile sollen in einem System abgebildet werden, dass es ermöglicht, das jeweilige Bauteil vom Zeitpunkt der Nutzungsphase des Gebäudes mit seinen Kosten und Merkmalen (Bestandsdokumentation (BD)) bis hin zum Abriss des Gebäudes zu betrachten. In dieser Zeit wird das Bauteil möglicherweise mehrmals ausgetauscht und in seinen Nutzungseigenschaften beschnitten oder erweitert. Dies soll in einer lückenlosen Historie abgebildet und den verantwortlichen Gebäudebetreibern nutzbar gemacht werden (Budgetierung, Benchmarking, operative und strategische Entscheidungen).
Beschrieben werden soll dabei, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in Betracht kommen und wie diese anwendbar sind, welche Probleme für eine nachgeordnete Behörde des Bundes hinsichtlich des Konzeptes ergeben, welche Voraussetzungen dabei zur Verfügung stehen und welche notwendig sind, wie ein strategisches Instandhaltungsmanagementkonzept aussehen muss.
Im Anschluss an die Diplomarbeit soll diese dann konkret im UBA Anwendung finden und umgesetzt werden.
Einleitung:
Eine Hauptaufgabe dieser Diplomarbeit ist es dem oft verwendeten Begriff Facility Management (FM) den Inhalt zu geben, den die Bezeichnung des Begriffes gerecht wird.
Ich habe mir dabei den Teil der Instandhaltung (IH) herausgegriffen, wobei alle anderen Bereiche peripher tangiert werden. Dies lässt sich auch nicht vermeiden, da der Anspruch der Ganzheitlichkeit der Betrachtung sonst verloren gehen würde. D.h. ich werde auch auf z.B. CAFM- System (Computer Aided Facility Management- System) oder das Leitbild des UBA u.a. eingehen.
Diese Diplomarbeit entstand hauptsächlich vor Ort im […]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
1 Rahmenbedingungen
1.1 Die Betreiber
1.1.1 Betreiberverantwortung
1.1.2 Träger der Betreiberverantwortung
1.1.3 Sachlicher Umfang
1.2 Institution Bundesamt
1.3 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
1.4 Pflichtenhefte
1.4.1 Dokumentationsrichtlinie
1.4.1.1 Ziele
1.4.1.2 Inhalt
1.4.1.3 Allgemeines- Kennzeichnungs- System
1.4.1.4 Kostengruppen
1.4.2 Bestandsdokumentation
1.4.2.1 Datenchaos!?
1.4.2.2 Umfang und Ziel der Bestandsdokumentation
1.4.2.3 Festlegung der zu liefernden Datenformate
1.4.2.4 Problem bei der Lieferung der BK
1.4.3 Gebäudeleittechnik
2 Das Dienstgebäude des Umweltbundesamtes in Dessau
2.1 Allgemeines zum Neubau
2.1.1 Das Gebäude
2.2 Kosten- Leistungs- Rechnung im UBA
2.2.1 Einführung und Ziele
2.2.2 Gebäudekosten
2.2.3 Zuordnung der Anlagegüter
2.2.4 Controlling mit der KLR
2.2.5 Benchmarking
3 Technische Voraussetzungen
3.1 CAFM- System
3.1.1 Allgemein
3.1.2 Datenpflege
3.1.3 Erfolgsfaktor Mensch
3.1.4 CAFM- System im UBA
3.1.4.1 Schnittstelle zur GLT
3.1.4.2 Schnittstelle zur IH
3.1.5 CAFM- Module
3.1.5.1 Allgemein
3.1.5.2 Allfa und Allplan- Module
3.1.5.3 Instandhaltungssoftware (MAXIMO)
3.2 Gebäudeleittechnik
3.2.1 Die Gebäudeleittechnik im UBA
3.2.2 Monitoring
4 Instandhaltungsstrategien
4.1 FM und Instandhaltung
4.1.1 Kosten der Fläche
4.1.2 Budgetierung
4.2 Definitionen neuer Denkweisen
4.2.1 Moderne Instandhaltung
4.2.1.1 Umweltschutz und zukunftsorientierte IH
4.2.1.2 Nachhaltigkeitsprinzip
4.2.1.3 Auswirkungen auf die IH
4.2.1.4 Grundprinzipien zum Umweltschutz und nachhaltige IH
4.2.1.5 Wesentliche Schwerpunktaufgaben
4.2.2 Integriertes FM
4.2.2.1 Integrationsperspektiven des FM
4.2.2.2 Integriertes FM in der Praxis
4.2.2.3 Instandhaltung im Kontext integrierten FM – ein Zielkonflikt?
4.2.2.4 Integriertes FM im UBA
4.2.2.5 Lohnt die Instandhaltung mit einem IT- Modul?
5 Die Abbildung der Daten
5.1 Was und wie abbilden?
5.2 Womit und wieviel abbilden?
5.2.1 Mit einem CAFM- System
5.2.2 Ergänzung mit Hilfe der AMEV
6 Verträge
6.1 Vertragsmanagement
6.2 Verträge abbilden
6.3 AMEV
6.4 Controlling der Instandhaltung
7 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Erklärung
Kurzfassung
Inhalt dieser Diplomarbeit soll die Ausarbeitung eines ganzheitlich transparenten Instandhaltungsmanagementkonzeptes im Umweltbundesamt (UBA) sein, mit dem Ziel, ein strategisches und operatives Management aller Kosten und Vorgänge der wartungsrelevanten Bauteile im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu generieren.
Der Anspruch, den das Gebäude mit seiner Architektur und seiner technischen Ausstattung an sich selbst stellt, ist sehr hoch. Dies muss es auch in Hinblick auf die Nutzungsphase erfüllen. Hinzu kommt die selbst auferlegte Vorreiterrolle hinsichtlich eines Ressourcen schonenden, innovativen und zukunftsfähigen Energiekonzeptes, dessen Bestandteil das Instandhaltungsmanagement ist.
Die Ganzheitlichkeit des Instandhaltungsmanagementkonzeptes steht hier an erster Stelle. D.h. alle wartungsrelevanten Bauteile sollen in einem System abgebildet werden, dass es ermöglicht, das jeweilige Bauteil vom Zeitpunkt der Nutzungsphase des Gebäudes mit seinen Kosten und Merkmalen (Bestandsdokumentation (BD)) bis hin zum Abriss des Gebäudes zu betrachten. In dieser Zeit wird das Bauteil möglicherweise mehrmals ausgetauscht und in seinen Nutzungseigenschaften beschnitten oder erweitert. Dies soll in einer lückenlosen Historie abgebildet und den verantwortlichen Gebäudebetreibern nutzbar gemacht werden (Budgetierung, Benchmarking, operative und strategische Entscheidungen).
Beschrieben werden soll dabei,
- welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in Betracht kommen und wie diese anwendbar sind,
- welche Probleme für eine nachgeordnete Behörde des Bundes hinsichtlich des Konzeptes ergeben,
- welche Voraussetzungen dabei zur Verfügung stehen und welche notwendig sind,
- wie ein strategisches Instandhaltungsmanagementkonzept aussehen muss.
Im Anschluss an die Diplomarbeit soll diese dann konkret im UBA Anwendung finden und umgesetzt werden.
Schlagwörter: Instandhaltungsmanagementkonzept, Lebenszyklus Nutzungsphase, wartungsrelevante Bauteile, lückenlose Historie
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Umfang und Ziele der gesetzlichen Verantwortung am Beispiel der Betreiberverantwortung
Abbildung 2: Gesetzliche Betreiberpflichten
Abbildung 3: Gesamtstruktur der gesetzlichen Betreiberpflichten
Abbildung 4: Gebäudebetreuung
Abbildung 5: Zentrale Verknüpfung durch das AKS
Abbildung 6: AKS- Objektklassen
Abbildung 7: Alphanumerischer Schlüsselcode (Bsp. für die Objektklasse „Technische Anlagen“)
Abbildung 8: Aufbau der BD
Abbildung 9: Arbeitsaufgaben
Abbildung 10: Leistungsphasen
Abbildung 11: Vereinfachtes Schema der LP (grün: NEU)
Abbildung 12: Anlagevermögen
Abbildung 13: Aufgaben und Erwartungen des Referates Z5
Abbildung 14: Module und ihre Beziehungen
Abbildung 15: Die Beteiligten am Forschungsvorhaben
Abbildung 16: Kosten der Fläche
Abbildung 17: Unterteilung der IH nach DIN 31051: 2003 – 2006
Abbildung 18: Nachhaltige Anlagennutzung
Abbildung 19: Nachhaltige IH
Abbildung 20: Die Integrationsperspektiven des FM
Abbildung 21: IH im Kontext integrierten FM
Abbildung 22: Synergien durch IT- Unterstützung
Abbildung 23: Wartung der Anlagen nach Prioritäten/Einsparpotential
Abbildung 24: Baumstruktur
Abbildung 25: Datenmodell für drei Funktionsebenen
Abbildung 26: Ablagestruktur im UBA
Abbildung 27: IT- gestützte Ablagestruktur UBA
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gebäude und deren Betreiber
Tabelle 2: Übersicht über sachlichen Umfang
Tabelle 3: zu übergebende Unterlagen
Tabelle 4: Klassifikation nach Datenart
Tabelle 5: Klassifikation nach Datenformat
Tabelle 6: Klassifikation nach Änderungshäufigkeit
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
Eine Hauptaufgabe dieser Diplomarbeit ist es dem oft verwendeten Begriff „Facility Management“ (FM) den Inhalt zu geben, den die Bezeichnung des Begriffes gerecht wird.
Ich habe mir dabei den Teil der Instandhaltung (IH) herausgegriffen, wobei alle anderen Bereiche peripher tangiert werden. Dies lässt sich auch nicht vermeiden, da der Anspruch der Ganzheitlichkeit der Betrachtung sonst verloren gehen würde. D.h. ich werde auch auf z.B. CAFM- System (Computer Aided Facility Management- System) oder das Leitbild des UBA u.a. eingehen.
Diese Diplomarbeit entstand hauptsächlich vor Ort im UBA. Hier habe ich auch während des Hauptstudiums mein Praktikum absolviert und danach in einem Projekt weitere Erfahrungen im UBA sammeln können. Während des Praktikums war ich mit der Erstellung der Raumbücher in einem CAFM- System beschäftigt und in einem Projekt im Anschluss mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen der Unterhalts- und Glasreinigung. Diese Dinge gehören schon zu den Grundlagen eines integrierten FM (Raumbuch) respektive tangieren darauf aufbauend das operative FM (Reinigung).
Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Diplomarbeit waren die technischen und theoretischen Voraussetzungen (CAFM- System mit Instandhaltungsmodul, volle Funktionsfähigkeit der Gebäudeleittechnik (GLT), lückenlose BD) noch nicht in dem Umfang gegeben, die eine konkrete und zeitnahe Umsetzung des Konzeptes erlaubt hätten, aber wie schon erwähnt, soll im Anschluss an diese Diplomarbeit damit begonnen werden.
Danken möchte ich an dieser Stelle meiner Frau für den Beistand während des Studiums, Herrn Schablitzki und dem Referat Z5 des Umweltbundesamtes und Herrn Prof. Dr. Pauk von der Hochschule Anhalt für die Unterstützung.
Schlagwörter: Strategie, Portfolio, Instandhaltung, CAFM- System, UBA, GLT, Dank
1 Rahmenbedingungen
1.1 Die Betreiber
Zuständig für das Liegenschaftsmanagement innerhalb des UBA ist die Zentralabteilung.
Zum Profil der Zentralabteilung gehört neben den internen Dienstleistungen (DL), die Betreuung der insgesamt elf Liegenschaften des Amtes. Die Maßgaben dafür sind die Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Gebäude und technischen Infrastruktur sowie eines umfangreichen Umwelt- und Energiemanagements. Gewährleistet wird dies durch eine übergeordnete, auf die einzelnen Liegenschaften bezogene Dienstleistungs- und Bewirtschaftungsstrategie, die mit Hilfe eines IT (Informationstechnologie)- gestützten Liegenschaftsbewirtschaftungsinstruments an allen Standorten des Amtes eingeführt werden soll.[1]
Dieses IT- gestützte Liegenschaftsbewirtschaftungsinstrument umfasst das CAFM- System (inklusive Instandhaltungsmodul) und die GLT.
1.1.1 Betreiberverantwortung
Aus dem Betrieb von Gebäuden und Anlagen können sich Gefahren oder Nachteile für Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte von Personen oder für die Umwelt ergeben. Jedem Unternehmen, das im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Gebäude betreibt, wird deshalb vom Gesetzgeber die Verantwortung dafür auferlegt, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren oder Nachteile zu vermeiden oder zu verringern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Umfang und Ziele der gesetzlichen Verantwortung am Beispiel der Betreiberverantwortung
Verantwortung ist hierbei als ein Oberbegriff anzusehen (siehe Abbildung 1); die Betreiberverantwortung umfasst:
- Gesetzliche Betreiberpflichten für Gebäude betreibende Unternehmen und die darin handelnden Personen
- Übernahme des latenten Risikos einer Pflichtverletzung (als aktive pflichtwidrige Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung) und eines Verschuldens (als persönliche Vorwerfbarkeit im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Tragen möglicher Rechtsfolgen für Unternehmen und Personen (Haftung)[2]
Diese Haftbarkeiten sind selbstverständlich auch auf das UBA und deren Mitarbeiter anwendbar, im Falle des UBA wäre dies das für die Liegenschaftsbewirtschaftung und das Betreiben der Dienstgebäude zuständige Referat Z5 (Bau und Technik) der Zentralabteilung.
1.1.2 Träger der Betreiberverantwortung
Als Betreiber und damit Träger der Betreiberverantwortung ist zunächst stets die juristische (bei nicht rechtsfähigen Personengesellschaften und Privateigentümern: die natürliche) Person des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers anzusehen.
Damit gilt der Grundsatz:
- Eigentum verpflichtet –
Eine Übertragung von Betreiberpflichten ist prinzipiell möglich und in der Praxis häufig anzutreffen, was die Identifikation des Betreibers für einen Außenstehenden erschweren kann. Sofern nicht im Einzelfall besondere Regelungen getroffen sind, kann von folgenden Betreiberverantwortungen ausgegangen werden:[3]
Tabelle 1: Gebäude und deren Betreiber[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die baufachlich zuständige Dienststelle wäre in unserem Fall auch das Referat Z5.
1.1.3 Sachlicher Umfang
Der sachliche Umfang der Betreiberverantwortung erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die vom Gesetzgeber geforderten Schutzziele nicht durch den Betrieb von Gebäuden und gebäude- technischen Anlagen gefährdet werden[5].
Tabelle 2: Übersicht über sachlichen Umfang[6]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zur Erfüllung der hier angesprochenen Forderungen muss der Betreiber zunächst die im Einzelfall anzuwendenden Betriebsvorschriften kennen und permanent einhalten.
Der Betreiber sollte daneben aber bereits bei der Übernahme der Betreiberverantwortung für ein Gebäude prüfen (soweit ihm dies möglich ist), ob die einschlägigen Bauvorschriften eingehalten wurden und zum Beispiel alle geforderten Sicherheitseinrichtungen vorhanden und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Ferner darf der Betreiber keine nachträglichen Veränderungen vornehmen, die den Bauvorschriften zuwider laufen.[7]
Hier stellt sich dann die schwierige Frage nach der Abwägung der Mittel: Aufgrund der fehlenden BD hätte eine Übergabe (durch den Landesbetrieb Bau NL Ost (LBB)) in der Form noch nicht stattfinden dürfen, denn der Betreiber (Z5) kann die Prüfung der Unterlagen ohne die erforderliche Dokumentation nicht durchführen. Er befindet sich aber bei Übergabe in der beschriebenen Betreiberverantwortung. Diese Entscheidungs- und Verantwortungsproblematik wird i.d.R. durch eine höhere Instanz gelöst, durch Verantwortungsübergabe an diese. Dadurch ist die für die Betreibung zuständige Dienststelle zwar aus der Verantwortung, hat aber immer noch das Problem der fehlenden Unterlagen.
Die umfangreichen gesetzlichen Betreiberpflichten lassen sich untergliedern in:[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Gesetzliche Betreiberpflichten[9]
Dementsprechend kann eine Gesamtstruktur der gesetzlichen Betreiberpflichten nach Abbildung 3 dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Gesamtstruktur der gesetzlichen Betreiberpflichten[10]
Hier wird die Problematik noch einmal deutlich: Der Betreiber befindet sich in einem großen Verantwortungsdilemma, welches aufgrund von fehlenden Unterlagen zu weit reichenden Konsequenzen führen kann. Er muss, um sich der Verantwortung für nicht von ihm verschuldete Umstände zu entledigen, diese an die nächst über ihm rangierenden Vorgesetzten (Führungskräfte) oder an die höchste Instanz (Unternehmensleitung) weitergeben. Dieses Problem ist auch in der Wirtschaft aktuell.
1.2 Institution Bundesamt
Maßgebend für Baumaßnahmen innerhalb des Bundes sind die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ kurz RBBau genannt. Hier wird klar geregelt wie Bauprojekte und in deren weiteren Verlauf die nutzungsspezifische Rechenschaftslegung zu erfolgen hat. Bei Bauprojekten der öffentlichen Hand sind die Trennung der Planung und des Baus von der Nutzung im RBBau festgelegt. Im Weiteren stellen sich die Zusammenhänge der Gebäudebetreuung wie folgt dar:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Gebäudebetreuung[11]
Die IH der Gebäude und auch der Gebäudetechnik hatte bisher keinen angemessenen Stellenwert. Versäumnisse in der Bauunterhaltung werden nach wie vor hingenommen. Die Methoden der IH beschränken sich im Wesentlichen auf eine Kombination der ausfallbedingten und der periodischen IH. Eine bedarfsgerechte IH im Rahmen des Gebäudemanagements wird durch unterschiedliche finanzielle und fachliche Zuständigkeiten für Bewirtschaftung und IH erschwert.
Auf Bund- und Länderebene sind die Bauämter (hier LBB) für Baumaßnahmen und Bauunterhalt verantwortlich und unterstehen den zuständigen Fachministerien (Bau- evtl. auch Finanzministerium). Die Nutzer sind für das Betriebsmanagement zuständig und deren jeweiligen Ressort zugeordnet. Durch die damit verbundene getrennte Vergabe von Inspektion und Wartung auf der einen Seite und Instandsetzungsleistungen auf der anderen Seite an unterschiedliche verschiedene Auftragnehmer ist insgesamt eine wirtschaftliche IH oder der Bauunterhalt erschwert. Dazu muss natürlich auch die konkrete Kooperation von Nutzer und örtlicher Bauverwaltung funktionieren.
Aufgrund der Diskrepanz wird ein deutliches Defizit an Know-how der strategische IH im Gebäudemanagement verursacht.
I.d.R. werden Instandhaltungsleistungen bisher auf der Grundlage der VDMA (Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer)- Richtlinie 24186 oder der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) Veröffentlichung »Wartung 2002« vergeben. Beide Vorschriften basieren auf Tätigkeitskatalogen und allgemeingültigen meist, periodisch angegebenen Fristen. Damit wird einerseits für die Vertragspartner ein exakter und verbindlicher Leistungsumfang beschrieben, andererseits aber eine bedarfsgerechte, an der Anlage orientierte IH verhindert. Alle Anlagen werden gleichgestellt, unabhängig von ihrer Wichtigkeit, Funktion/Aufgabe oder den Folgen bei einem Ausfall. Ferner wird dem Auftraggeber häufig die Controllingfunktion entzogen, eine zielgerichtete und wirtschaftliche IH dem Know-how des einzelnen Auftragnehmers überlassen.[12]
In unserem Fall heißt der „Bauherr“ LBB Sachsen-Anhalt Niederlassung Dessau und der „Nutzer“ UBA. Das Gebäude wird dem Nutzer nach Abschluss der Bauphase zu einem gegebenen Zeitpunkt zur Nutzung übergeben.
Die eigentliche Problematik ergibt sich erst nach der Übergabe des Gebäudes: Die BD ist i.d.R. noch nicht vollständig, so dass dem Nutzer wertvolle Unterlagen und Informationen zur IH respektive zu Maschinen und Anlagen fehlen, er jedoch in seiner Betreiberverantwortung zum reibungslosen Geschäftsbetrieb verpflichtet ist. Die fehlende BD bei der Übergabe an den Nutzer ergibt sich aus der verzögerten Lieferung der ausführenden Firmen. Diese haben aus finanziellen Gründen ein gemindertes Interesse. Der Aufwand der Firmen, diese Daten in dem laut Ausschreibung festgelegten Format zu liefern, ist bedeutend und die personellen Kapazitäten, die zur Verfügung gestellt werden müssen, sind hoch. Hier müsste schon im Vorfeld der Ausschreibung ein Anreiz zur schnellen Lieferung der Daten gegeben werden. Dies kann z.B. ein merklich höherer finanzieller Einbehalt sein (derzeit ca. 3%).
Tabelle 3: zu übergebende Unterlagen[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dem Nutzer werden Vorschläge über Instandhaltungsverträge durch die Bauverwaltung geliefert, jedoch kann sich aufgrund der teilweise fehlenden Dokumentation dem Verantwortlichen die Komplexität der Vertragsbestandteile nicht vollständig erschließen. Erst im Lauf der Zeit ist es der zuständigen Dienststelle aufgrund der Erfahrungen und der nachgelieferten Dokumentation möglich, eventuelle fehlerhafte oder nachzubessernde Verträge zu erkennen und zum gegebenen Zeitpunkt zu korrigieren.
Zusätzlich dazu kommt das Problem der IH: Eine Auseinandersetzung mit der Abwicklung der IH erst während der Betriebsphase bedeutet, dass man sich deutlich eingeschränkten Handlungsoptionen gegenübersieht. Eine Anlage eines bestimmten Typs, die in der bestimmten Form eingebaut ist, zwingt auch zu einer bestimmten Form der IH.[14]
Ebenso verhält es sich mit der Arbeitsfähigkeit der Haustechniker, die, wenn die Arbeitsgrundlagen in Form der BD nicht vollständig sind, nur eingeschränkt möglich ist.
Sofern für Gebäude und technische Anlagen noch keine digitale BD vorliegt, sind die vorhandenen Bestandsunterlagen weiterzuführen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen ist die Übernahme in die digitale BD anzustreben, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist .[15] Diese Bestandszeichnungen liegen auch 13 Monate nach Inbetriebnahme des Gebäudes noch nicht vor. Für die Haustechniker und das technische Personal bedeutet dies eine langwierige Suche im Havariefall (z.B. defekte Heizungsleitung). Nach Absprache mit dem LBB sollen diese vollständig (Papier und digital) bis Ende Juli 2006 übergeben werden (16 Monate nach Inbetriebnahme!).
Ein weiteres Problem nach der Übergabe stellt sich in der Nichteinbeziehung des Nutzers bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Gewerke und bei der Abnahme einzelner Bauteile oder von Bauabschnitten dar:
- wichtig ist hierbei die Entscheidungsbeteiligung bei Details der Ausschreibungsunterlagen aufgrund des Wissensvorsprungs der Betreiber bestehender Gebäude
- Know how- Transfer durch die Einbeziehung bei Bauabnahmen; so erhalten die Gebäudeverantwortlichen Einblicke in Gebäudeteile respektive in die Maschinen und Anlagen
Der Wissenstransfer Bauherr – Nutzer und umgekehrt würde damit wesentlich erleichtert und verbessert werden.
1.3 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA; gegründet 1. Januar 2005) übernimmt in naher Zukunft alle inländischen Liegenschaften des Bundes. Dies ist bei der Ausrichtung der Strategie für die IH von Bedeutung.
Als wertorientiert geführtes und kaufmännisch orientiertes, eigenverantwortliches Unternehmen will die BIMA neue Wege im Immobilienmanagement der Öffentlichen Verwaltung gehen: Vom bisherigen Vermögensverwalter im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) will die BIMA sich in den nächsten Jahren zu dem Immobiliendienstleister des Bundes entwickeln. Im Mittelpunkt der Strategie steht die Errichtung eines wert- und kostenoptimierten "Einheitlichen Liegenschaftsmanagements" (ELM) des Bundes.
Zu den heutigen Aufgaben zählen:
- Verwaltung des eigenen Portfolios sowie der Dienstliegenschaften des BMF
- Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke
- Wahrnehmung der Bauherreneigenschaft des Bundes bei Neubauten[16]
Die Vereinheitlichung des Bauherrn (hier LBB Sachsen Anhalt) mit dem Nutzer (hier UBA) wird allerdings auch hier nicht vollzogen, da die BIMA Auftraggeber der Bauverwaltungen nach den Regeln der RBBau wird[17], der bisher fehlende Wissenstransfer wird nicht korrigiert, sondern eher verstärkt, da eine zusätzliche Instanz den Wissenstransfer blockiert oder zumindest komplizierter macht.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben will ein ganzheitliches und einheitliches Management der Immobilien des Bundes betreiben. Das ELM umfasst die Vermietung, die Verpachtung oder die Verwaltung des bundesweiten Immobilienbestandes in seiner gesamten Gebäude- und Grundstücksvielfalt. Eine zentrale Position der "Dienstleistung aus einer Hand" nehmen die Liegenschaften von Ressorts und Bundesdienststellen ein: Bis Ende 2010 wird die Beschaffung und Bewirtschaftung sowie die Verwaltung aller dienstlich genutzten inländischen Liegenschaften des Bundes an die BIMA übergehen.[18]
Bei dieser Übergabe ist die Frage, wie weit die Vereinheitlichung geht: Betrifft dies auch die Vereinheitlichung des CAFM- Systems? Das System (Nemetschek Allfa/ Allplan), welches im UBA zur Anwendung kommt, wurde von der Bundesbauverwaltung im Rahmen eines Bund-Länder-Gemeinschaftsprojektes ausgesucht. D.h. das alle betroffenen Liegenschaften dasselbe System verwenden sollten. Dies würde den Übergang zur BIMA enorm erleichtern und beschleunigen. Meine Recherchen haben zu keiner belastbaren bestätigten Aussage geführt, da eine diesbezügliche Vereinheitlichung noch nicht festgelegt wurde.
Da die BIMA ihren Finanzbedarf aus den Erträgen der Verwaltung und Verwertung des ihr übertragenen Bundesvermögens sowie aus vereinbarten Erstattungen deckt, ist sie nicht berechtigt, am Markt Kredite aufzunehmen. Es wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung gebucht, so dass im Gegensatz zur Kameralistik Kosten und Erträge ebenso transparent darzustellen sind wie Rentabilität, Wertzuwachs und Wertverzehr. Der Vorstand stellt vor Beginn des Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan mit Vorschau-, Gewinn- und Verlustrechnung, Investitionsplanung und Personalplanung auf. Außerdem wird für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen sowie eine Liquiditätsrechnung aufgestellt.[19]
Durch die kaufmännische doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben (Doppik) sollen Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit stärker möglich sein und die politischen Entscheidungsträger mit steuerungsrelevanten Daten nach kaufmännischen Gesichtspunkten versorgt werden. Insbesondere soll durch die systematische Erfassung des Vermögens und der Schulden in einer Bilanz eine verbesserte Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen erreicht werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit ("Sustainability") öffentlichen Handelns. In der Kameralistik erfolgt demgegenüber eine Aufstellung der Ist- und geplanten Einnahmen und Ausgaben nach Arten. In der Doppik werden diese Kosten nun in gleicher Höhe als Auszahlung in der Finanzrechnung gebucht und zusätzlich die jährlichen Abschreibungen als Aufwand in der Ergebnisrechnung und der fortgeschriebene Vermögenswert dargestellt. Damit werden die jährlichen Belastungen für den öffentlichen Haushalt - die nicht nur die Baukosten umfassen - deutlicher. Gleichzeitig werden der Vermögenswert, sein Verzehr und ggf. auch seine Finanzierung über Fremdkapital im Rechnungswesen abgebildet. Aussagen dieser Art konnten bisher nur über zusätzliche Vermögens- und Schuldenrechnungen oder andere Zusatzrechnungen abgebildet werden. Um auch Planzahlen darzustellen, muss die Doppik um eine Planungsrechnung ergänzt werden.[20]
Prinzipiell soll mit der BIMA ein wirtschaftliches und transparentes Konzept umgesetzt werden, welches die Vergleichbarkeit und Konkurrenzfähigkeit staatlicher (und auch kommunaler) Betriebe und Institutionen herstellen soll. Der ganzheitliche Instandhaltungsmanagementansatz und der übergeordnete integrierte FM- Ansatz stellen hierbei die Weichen dafür.
1.4 Pflichtenhefte
Das Pflichtenheft ist die vertraglich bindende, detaillierte Beschreibung einer zu erfüllenden geplanten Leistung, zum Beispiel dem Aufbau einer technischen Anlage. Die Inhalte sind präzise, vollständig und nachvollziehbar sowie mit technischen Festlegungen der Betriebs- und Wartungsumgebung verknüpft. Es ist bewährte Praxis, bei der Erstellung eines Pflichtenheftes das Ein- und Ausschlussprinzip zu verwenden, d. h., konkrete Fälle ein- oder auszuschließen.[21]
Im Vorfeld der Ausschreibung wurden für die neue Dienststelle des UBA in Dessau neue Pflichtenhefte bezüglich des Gebäudes erstellt. Diese sollen dazu dienen, den Aufwand für die Unterhaltung des Gebäudes in einem erträglichen Maße zu beschränken, klare Strukturen aufzuzeigen, sowie auch die strategische Planung des FM zu bewerkstelligen. Drei für die IH wichtige Pflichtenhefte sollen dabei kurz betrachtet werden.
1.4.1 Dokumentationsrichtlinie
1.4.1.1 Ziele
Für die Bewirtschaftung von Gebäuden, d. h. der Realisierung von Prozessen im FM, ist die Existenz von Informationen in Form vorliegender Daten, die der Unterhaltung des Gebäudes dienen, eine fundamentale Bedingung. In dem Maße, wie die Komplexität (Technik, Baukörper, Nutzung) der erstellten Objekte steigt, muss auch das Wissen um diese Objekte steigen. Die Dokumentation mit ihren Daten, bietet die Basis dafür.
Die Qualität und Quantität der zur Verfügung stehenden Daten, die in einem integrierten Datenpool (z.B. CAFM- System) zusammengefasst werden, beeinflusst zum einen entscheidend den Prozess der Gebäudebewirtschaftung bezüglich des Aufwandes und der entstehenden Kosten. Zum anderen werden durch die Bereitstellung von aktuellen Baudokumentationen die Kosten für Umbauten und Umnutzungen gesenkt, da vor Beginn der Planung z. B. keine Suche von (veralteten) Plänen und keine neue Datenaufnahme durchgeführt werden müssen. Eine große Aufgabe im FM besteht darin, die Dokumentation so zu realisieren, dass eine systematische, aktuelle und redundanzfreie Datengrundlage für die Realisierung des Bauvorhabens vorliegt, aber auch die aus dem Bauvorhaben anfallenden Daten sinnvoll verarbeitet werden.
Die Dokumentationsrichtlinie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beschreibt die Inhalte und die Formen der Dokumentationen, die während und nach einer Baumaßname von den Projektbeteiligten zu liefern sind. Dies bezieht sich auf Gebäude, die dem BBR unterstellt sind. Darauf basierend wurde das Pflichtenheft für die Bestandsdokumentation entwickelt (siehe 1.4.2). Die Dokumentationsgrundlage wird an dieser Stelle deswegen erwähnt, da sie auch Grundlage für alle Bundesliegenschaften wird, respektive verwendet werden sollte im Hinblick auf die Übernahme der Liegenschaften durch die BIMA (siehe 1.3).
Als Grundlagen für die Erstellung der Dokumentationen dienen im Wesentlichen die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) /Teil C, die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die RBBau. Der Bereich der Dokumentation umfasst sowohl die Fixierung als auch die Lieferung von Informationen (Daten) jeglicher Art auf verschiedenartigen Medien.[22]
1.4.1.2 Inhalt
Für alle Gewerke sind digitalisierte Bestandspläne für ein CAFM- System zu erstellen. Diese grafischen Daten bilden die Basis der Bestands- und Bewirtschaftungsdokumentation. Die Pläne sind nach festen Vorgaben digitalisiert zu erstellen, so dass sie im späteren Bewirtschaftungsprozess ohne großen Adaptionsaufwand in anderen Systemen weiter verwendet werden können.
Um diesen integrierten Datenpool aufzubauen, sind für die IH folgende Daten in der nachfolgend beschriebenen Form aus dem Bauprozess heraus erforderlich:
- Für die technischen Anlagen und Bauteile sind digitalisierte Leistungskataloge zu erstellen. In diesen Katalogen werden zu den entsprechenden Anlagen und Bauteilen die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten abgebildet. Ziel ist es, diese Leistungskataloge in das CAFM- System zu integrieren, und somit einen direkten Bezug zwischen den Anlagen und den hierzu erforderlichen Leistungen herzustellen.
- Für alle Gewerke sind digitalisierte Bestandspläne zu erstellen. Diese grafischen Daten bilden die Basis der Bestands- und Bewirtschaftungsdokumentation. Die Pläne sind nach festen Vorgaben digitalisiert zu erstellen, so dass sie im späteren Bewirtschaftungsprozess ohne großen Adaptionsaufwand in anderen Systemen weiter verwendet werden können.
- Für die Sammlung der Daten der technischen Anlagen sowie des Inventars wird eine weitere Datenbank zur Verfügung gestellt. In dieser Datenbank wird ein unter FM- Gesichtspunkten entworfenes Allgemeines- Kennzeichnungs- System (AKS) generiert, in dem die für die Bewirtschaftung wichtigsten Anlagendaten abgebildet werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens werden die Daten aus dieser Datenbank in ein CAFM- System überführt.
1.4.1.3 Allgemeines- Kennzeichnungs- System
Die Verknüpfung der vorgenannten Daten untereinander und zu den realen Objekten erfolgt dann mittels des genannten AKS. Dieses AKS gibt klare Vorgaben für die Kennzeichnung der einzelnen Objekte und fließt in die Dokumentationsunterlagen und die Dateibezeichnungen ein. Da es von allen Projektbeteiligten bei der Dokumentationserstellung zu verwenden ist, wird nach Ablauf des Bauvorhabens eine einheitliche Strukturierung über alle Gewerke vorhanden sein.[23]
Die Einhaltung des AKS spielt eine enorm große Rolle. Weichen dabei Beteiligte (Firmen, Betreiber, Controller u.a.) von diesem System ab, entsteht ein Datenchaos respektive ein Datenfriedhof, der dazu führt, dass die verwendeten Systeme des Betreibers nahezu nutzlos werden oder sie zu falschen Annahmen und daraus resultierend zu falschen Rückschlüssen führen.
Das AKS übernimmt die zentrale Aufgabe, eine eindeutige Verbindung zwischen allen bewirtschaftungsrelevanten Objekten und Dokumentationsunterlagen herzustellen. Hierbei handelt es sich um die Verknüpfung zwischen den realen Anlagen und den grafischen bzw. alphanumerischen Daten (Papierform und/oder digitalisiert). In der Abbildung 5 ist dargestellt, wie das AKS als zentrales Bindeglied zwischen den realen Anlagen, der Papier- und Digitaldokumentation und den CAD-Plänen fungiert.[24]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Zentrale Verknüpfung durch das AKS[25]
Die orts- und funktionsbezogenen Informationen werden in zwei Gruppen (Objektklassen) zusammengefasst, um einander ähnliche Eigenschaften zu bündeln und die Übersicht zu wahren. Für jede Objektklasse wird ein Kennzeichnungsschlüssel mit einer bestimmten Struktur der Informationsebenen (Anzahl und Inhalte) festgelegt.
Vom BBR werden wie in der Abbildung 6 dargestellt, die folgenden Objektklassen definiert:
.Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: AKS- Objektklassen[26]
Zu der Objektklasse „Technische Anlagen“ zählen alle relevanten technischen Anlagen und Baugruppen nach DIN 276 aus folgenden Kostengruppen:
- KGR 300 Bauwerk/Baukonstruktion
- KGR 400 Bauwerk/Technische Anlagen
- KGR 500 Außenanlagen
Das AKS der Objektklasse „Technische Anlagen“ wird über den Ortsbezug bis auf Datenpunktebene herunter gebrochen.
Das AKS der Objektklasse „Flächen- und Raumzuordnung“ wird über den Ortsbezug bis auf die Raumnummer herunter gebrochen. Somit ist jeder Raum eindeutig gekennzeichnet.
1.4.1.4 Kostengruppen
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die reibungslose Erfüllung des Betriebszweckes (Kerngeschäft) ist, dass die vorhandene technische Gebäudeausrüstung ihren geplanten Zweck reibungslos erfüllt, also voll unter Kontrolle ist und zur Verfügung steht. Und natürlich sollen auch beim Betrieb und der IH der Technik Kosten gespart und genauer erfasst werden. Insgesamt sollen künftig auch alle anfallenden Kosten eines Gebäudes verursachergerecht erfasst und über Kostenstellen abgerechnet werden. Hier schließt sich der Kreis: schon bei der Planung und Erstellung eines Gebäudes müssen alle künftig notwendigen Informationen von der Bauverwaltung erfasst, mit dem Gebäude dem künftigen Nutzer zur Verfügung gestellt werden und vom Nutzer für seine besonderen Zwecke ergänzt werden.[27] Dies geschieht in Form der zu liefernden BD.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Alphanumerischer Schlüsselcode (Bsp. für die Objektklasse „Technische Anlagen“)[28]
In Abbildung 7 ist der vollständige AKS- Nummer dargestellt mit der auf Ebene 5 erwähnten Kostengruppe. Außerdem sind die Zuständigkeiten der Verantwortlichen erwähnt (siehe auch 5.2.2), auf die später noch einmal genauer eingegangen wird.
1.4.2 Bestandsdokumentation
Im Pflichtenheft der BD wurden die Anforderungen an die zu liefernde Dokumentation noch einmal präzisiert. Dabei wurde speziell darauf Bezug genommen, dass das System Allfa/Allplan von Nemetschek verwendet wird. Darauf möchte ich in der Tiefe nicht weiter eingehen, da die wesentlichen Punkte in der Dokumentationsrichtlinie beschrieben wurden.
1.4.2.1 Datenchaos!?
Das eigentliche Problem eines Bauprojektes beginnt mit der Fertigstellung des Gebäudes und dem Tagesgeschäft des Betreibers. Am Ende eines Immobilienprojektes sieht sich der Eigentümer einsam und verlassen mit einer riesigen Menge an faktisch unbrauchbaren Daten konfrontiert. Niemand weiß bei der Fertigstellung eines Neubaus so wenig von einem Gebäude, wie derjenige, der es bezahlt hat. Der Inhalt der Dokumente ist oft schlecht sortiert, und die Angaben sind weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit geprüft. Im Zeitalter der virtuellen Existenzen sollte die Dokumentation ein Minimum an Daten besitzen, die in ihrem gesamten Lebenszyklus verwendbar sind![29]
Hier setzen die Vorgaben des BBR in Form des Pflichtenheftes für die Bestandsdokumentation an.
1.4.2.2 Umfang und Ziel der Bestandsdokumentation
Das Pflichtenheft beinhaltet Vorgaben zur einheitlichen BD von Gebäuden, Außenanlagen und technischen Anlagen des Nutzers UBA.[30] Im Zusammenhang mit der Betreiberverantwortung muss die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Dokumentation noch einmal unterstrichen werden:
Kenntnis der Vorschriften
+ ordnungsgemäßes Handeln
+ Dokumentation
= Sicherheit vor Sanktionen[31]
Das Pflichtenheft wurde vom LBB (damaliges Staatshochbauamt) explizit für das UBA entwickelt. Grundlage hierfür war die vorgenannte Dokumentationsrichtlinie (siehe 1.4.1).
Die BD umfasst i.d.R. grafische Bestandsdaten (=Bestandspläne) und alphanumerische Beschreibungsdaten. Inhaltlich werden die Bestandsdaten unterschieden in bauliche und technische Bestandsdaten (bauliches Raumbuch und technisches Raumbuch / technische Anlagen).[32]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8: Aufbau der BD[33]
Der Umfang der baulichen und der technischen Bestandsdaten ist vom Verwendungszweck der Daten abhängig und wurde vom Nutzer UBA festgelegt. Die für das UBA zu erstellende BD soll genutzt werden, um die Arbeitsaufgaben des FM zu erfüllen, z.B.:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9: Arbeitsaufgaben[34]
Die BD tangiert nicht nur alle Bereiche peripher sondern stellt die Grundlage aller Bereiche dar. Deswegen ist sie enorm wichtig für die Bewerkstelligung des operativen Tagesgeschäftes als auch für die strategische Planung des Instandhaltungsmanagements. Zur Problematik der Lieferung der BD der einzelnen Gewerke (siehe auch 1.2).
1.4.2.3 Festlegung der zu liefernden Datenformate
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Pflichtenheftes stand fest, dass im UBA ein CAFM- System zum Einsatz kommt. Im UBA wird zukünftig das Gebäudemanagementsystem Allfa der Firma Nemetschek eingesetzt, welches mit dem CAD-System Allplan interaktiv gekoppelt ist. Der Auftragnehmer (jeden Gewerkes) ist verpflichtet, alle erstellten Unterlagen im Datenformat der eingesetzten Programme Allfa/ Allplan zur weiteren Liegenschaftsverwaltung und für FM- Aufgaben zu übergeben.[35]
Das würde die Weiterverarbeitung der Daten in einem Maße erleichtern, dass unmittelbar nach Erhalt der BD mit der Planung des strategischen integrierten FM und dem bereits auszuführenden operativen Tagesgeschäft begonnen werden könnte.
1.4.2.4 Problem bei der Lieferung der BK
Allerdings impliziert das Pflichtenheft nur die theoretischen Grundlagen, die Realität sieht leider etwas anders aus: Bei einem Treffen der Anwendergruppe der Bundesnutzer des Allfa/Allplan- CAFM- Systems kamen genau diese Probleme zur Sprache: Aufgrund der prozentual niedrig angesetzten Schlussrechnungssumme auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen, mit der zusätzlich die vollständige BK bereit zu stellen ist, sind die ausführenden Unternehmen nicht bereit dieses zu liefern, verzögern die Lieferung oder verzichten ganz auf eine Schlussrechnung, so dass diese erst durch Mahnung des LBB oder gar auf dem gerichtliche Klageweg erzwungen werden muss.
Wenn die BK dann geliefert wird stellt sich das Problem der Verwertbarkeit der Daten. Als Beispiel sei hier das Bundespresseamt erwähnt, welches ein Unternehmen mit der Bestandsaufnahme der Daten ins System beauftragt hatte, aber trotzdem immer noch mit der mangelnden Datenqualität zu kämpfen hat. Der Bundesrechnungshof hat insgesamt 2,5 (!) Jahre benötigt bis eine korrekte und vor allem brauchbare BD vorlag. Im Hinblick auf die IH, sowie es sie betrifft, ein untragbarer Zustand.
Meiner Meinung nach, ist dies nur über finanzielle Zwänge (siehe auch 1.2) bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu erreichen. Eine Art Teilabgabe der BK während der Bauphase sollte hier ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Die Orientierung an der HOAI führt hier zu den angesprochenen Problemen.
Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 10: Leistungsphasen[36]
Aber auch innerhalb des Projektmanagements (nach AHO – Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e.V.) sind diese Praktiken üblich: Während der Projektstufen Projektvorbereitung – Planung – Ausführungsvorbereitung – Ausführung werden innerhalb des Handlungsbereiches „Dokumentation“ lediglich Sachstandsinformationen und Berichte abverlangt. Erst nach der 5.Projektstufe Projektabschluss erfolgt die Dokumentation.[37] Hier sollte zwingend ein Umdenken stattfinden (siehe Abbildung 11), die die Dokumentation mehr in den Fokus rückt und bereits in einer der früheren Phasen mit einbezogen wird. Nur dann werden sich auch auf der Auftragnehmerseite die erforderliche Mitarbeit und der Unterstützungswille einstellen.
Durch die Implementierung und Anwendung von Projektkommunikationssystemen in Form von virtuellen Projekträumen wird hier in Zukunft in Sachen Handling ein großer Schritt in diese Richtung getan.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 11: Vereinfachtes Schema der LP (grün: NEU)[38]
1.4.3 Gebäudeleittechnik
Im Zuge des Einbaus einer Gebäudeleittechnik (GLT) wurde ein Pflichtenheft (ebenfalls durch das BBR) für die SPS- (Speicherprogrammierbare Steuerung) Programmierung mit GLT- Anbindung erstellt. Darauf möchte ich hier im Weiteren nicht eingehen, da der Inhalt rein technischer Natur ist und die Programmierung betrifft. Ein wichtiger Punkt der Programmierung ist natürlich die Verwendung desselben Anlagenschlüssels wie im Pflichtenheft der BD gefordert.
[...]
[1] Holzmann 2006, S. 56
[2] GEFMA 190, 2004, S. 3
[3] Vgl. BGB 2002, § 838, S. 187
[4] GEFMA 190, 2004, S. 3
[5] Vgl. BGB 2002, § 836, S. 187
[6] GEFMA 190, 2004, S. 3
[7] GEFMA 190, 2004; S. 3
[8] Vgl. BGB 2002, § 278, S. 101
[9] Eigene Darstellung (Vgl. BGB 2002, § 278, Seite 3)
[10] GEFMA 190, 2004, S. 4
[11] Eigene Darstellung (Vgl. AMEV TGM 2001)
[12] Vgl. AMEV TGM 2001, S. 19
[13] Eigene Darstellung (Vgl. RBBau, 2003, S. 29 f.)
[14] Lutz 2002/2003, S. 142 f.
[15] Vgl. RBBau, 2003, S. 31
[16] Vgl. BIMA 2005 Internet, S. „Unternehmen – Wir über uns“
[17] Vgl. BIMA 2005, S. 6
[18] BIMA 2005 Internet, S. „Facility Management – Wir über uns“
[19] Vgl. BIMA 2005 Internet, S. „Unternehmen – Organisation – Finanzbedarf und Wirtschaftsführung“
[20] Vgl. Wikipedia 2006, Suchwort „Neues kommunales Finanzmanagement“
[21] Vgl. Wikipedia 2006, Suchwort „Pflichtenheft“
[22] Vgl. BBR Doku, 05/2001, 1. Einführung in die Dokumentationsrichtlinie, S. 3
[23] Vgl. BBR Doku, 05/2001, 1. Einführung in die Dokumentationsrichtlinie, S. 4f.
[24] Vgl. BBR Doku, 05/2001, 6. AKS- Allgemeines Kennzeichnungs- System, S. 3
[25] Vgl. BBR Doku, 05/2001, 6. AKS- Allgemeines Kennzeichnungs- System, S. 3
[26] BBR Doku, 05/2001, 6. AKS- Allgemeines Kennzeichnungs- System, S. 5
[27] Vgl. Lutz 2002/2003, S. 44
[28] BBR Doku, 05/2001, 6. AKS- Allgemeines Kennzeichnungs- System, S. 6
[29] Immobilienwirtschaft 2005, P. Stadlöder, S. 6
[30] Vgl. PH BD 2003, S. 3
[31] GEFMA 190, 2004, S. 26
[32] Vgl. PH BD 2003, S. 3
[33] Vgl. PH BD 2003, S. 3
[34] Eigene Darstellung
[35] Vgl. PH BD 2003, S. 4
[36] Eigene Darstellung und Vgl. AHO 2004
[37] Vgl. AHO 2004
[38] Eigene Darstellung
Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Originalausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2006
- ISBN (eBook)
- 9783832499969
- ISBN (Paperback)
- 9783838699967
- DOI
- 10.3239/9783832499969
- Dateigröße
- 3.7 MB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Hochschule Anhalt - Standort Dessau – Architektur und Bauingenieurwesen
- Erscheinungsdatum
- 2006 (November)
- Note
- 2,0
- Schlagworte
- immobilien behörde betreiber instandsetzung umwelt
- Produktsicherheit
- Diplom.de