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Stalking - aus Sicht des Opfers

©2005 Diplomarbeit 322 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die vorliegende Diplomarbeit beschreibt die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, basierend auf einem Fragebogen zum Phänomen Stalking aus Sicht der Opfer. Die Arbeit wurde im Rahmen einer gemeinsamen Forschungsarbeit der britischen Opferschutzorganisation „Network for Surviving Stalking“ und der Arbeitsgruppe „Stalking“ der Technischen Universität Darmstadt erstellt.
Ziel der Untersuchung war es, ein umfangreiches und detailliertes Bild über Stalking aus Sicht der Opfer zu erlangen, um Hilfsangebote und die Unterstützung der Betroffenen zu verbessern. Neben den demografischen Daten von Tätern und Betroffenen, die ihre Beziehungskonstellation wiedergeben sollen, war es ein Anliegen, Hintergründe über die Stalking-Vorfälle in Erfahrung zu bringen, die sich auf das Wissen, die Wahrnehmung um das Problem, sowie die Auslöser für die Ereignisse beziehen und die Art und Weise, in der sich Stalking geäußert hat.
Das Interesse galt weiterhin den Reaktionen offizieller und inoffizieller Dritter auf die Vorfälle. Um einen tiefgreifenden Eindruck auch in die persönlichen Belange der Opfer zu erhalten, wurden diese ausführlich zu ihrer Meinung befragt. Für ein besseres Bild über die Bedürfnisse in einer Stalking-Situation sollten die Befragten angeben, welche Hilfsmaßnahmen für sie wünschenswert wären, bzw. gewesen wären.
Erfasst wurden weiterhin die Reaktionen der Betroffenen auf den Stalker und das Stalking, so wie die mit den Ereignissen verbundenen physischen, psychischen, sozialen und finanziellen Konsequenzen. Um einen Einblick in ganz individuelle Probleme und Nöte der Geschädigten zu erhalten, konnten diese noch weitere Anmerkungen ergänzen.
Da die Stalking-Forschung in Deutschland eine sehr junge Wissenschaft ist, werden in letzter Zeit hierzulande vermehrt Untersuchungen zu diesem Phänomen durchgeführt. Hierzu zählen die Mannheimer Studie von 2004 von Dr. med. Marina Martini, die bisher umfangreichste deutsche der TU Darmstadt von 2004 unter der Leitung von Diplom-Psychologe Dr. Jens Hoffmann., über die in der Einleitung ein ausführlicher Überblick gegeben wird.
Der Schwerpunkt eines neuen Forschungsprojekts der Technischen Universität Darmstadt liegt in der ausführlichen Erfassung der emotionalen und physischen Befindlichkeiten der Opfer und der Erfassung deren Meinung über das Phänomen Stalking.
Endziel ist es, Unterstützung und Hilfsangebote in Deutschland, die momentan noch sehr eingeschränkt […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

B Zusammenfassung

C Abbildungsverzeichnis

D Tabellenverzeichnis

E Aufgabenstellung

F Hauptteil
1 Einführung
1.1 Probleme der Begriffsdefinition
1.2 Mythen des Stalking
1.2.1 „Stalking ist eine Krankheit“
1.2.2 „Stalking ist gleich Liebeswahn“
1.2.3 „Der Stalker ist ein Fremder“
1.2.4 „Täter und Opfer zu konfrontieren ist eine mögliche Lösungsstrategie“
1.2.5 „Kontakt- und Näherungsverbote sind immer ein wirksames Mittel“
1.3 Die rechtliche Seite
1.4 Stalker-Typologien
1.4.1 Typologie von Mullen, Pathé und Purcell51)
1.4.1.1 Der zurückgewiesene Stalker
1.4.1.2 Der verärgerte Stalker
1.4.1.3 Der intimitätssuchende Stalker
1.4.1.4 Der inkompetente Verehrer
1.4.1.5 Der räuberische Stalker
1.4.2 Typologie von Sheridan und Boon
1.4.2.1 Der Ex-Partner-Stalker
1.4.2.2 Der vernarrter Stalker
1.4.2.3 Der wahnhaft fixierter Stalker
1.4.2.4 Der sadistische Stalker
1.5 Cyberstalking
1.6 Theoretische Ansätze zur Erklärung von Stalking
1.6.1 Die psychodynamische Theorie und die Psychopathologie
1.6.2 Die Bindungstheorie
1.6.3 Die Objektbeziehungstheorie
1.7 Beziehung zwischen der Art des Stalking-Verhaltens und psychopathologischen Symptomen
1.8 Die Opfer
1.8.1 Opfertypen nach Pathé, Mullen und Purcell
1.8.1.1 Ex-Partner
1.8.1.2 Bekannte und Freunde
1.8.1.3 Berufliche Kontakte
1.8.1.4 Arbeitskollegen
1.8.1.5 Fremde
1.8.1.6 Berühmtheiten
1.9 Umgang mit Stalking
1.9.1 Verhaltensmaßnahmen von Pathé, Mullen und Purcell
1.9.1.1 Kontakt und Konfrontation vermeiden
1.9.1.2 Andere Personen informieren
1.9.1.3 Dokumentation der Vorkommnisse
1.9.1.4 Erwirken einer Einstweiligen Verfügung
1.9.2 Therapeutische Maßnahmen nach Pathé, Mullen und Purcell
1.9.2.1 Pädagogische Maßnahmen
1.9.2.2 Kognitive Verhaltenstherapie
1.9.2.3 Pharmakotherapie
1.9.2.4 Gruppentherapie
1.9.2.5 Familien und Paartherapie
1.9.2.6 Unterstützung durch Organisationen
1.10 Risikofaktoren für Gewalt bei Stalking
1.10.1 Die Metaanalyse von Rosenfeld (2004)63)
1.10.1.1 Probleme
1.10.2 Zusammenhang zwischen Bedrohung und Gewalt
1.10.3 Mentale Störungen und Gewalt
1.10.4 Kriminelle Vergangenheit und Gewalt
1.10.5 Früheres gewalttätiges Verhalten als Risikofaktor
1.11 Wahrnehmung von und Erfahrung mit Stalking zwischen zwei Kulturen
1.12 Unwahre Stalking-Anschuldigungen
1.13 Auswirkungen der Gewalt bei Frauen
1.14 Zusammenhänge zwischen psychischen Symptomen und Gewalt
1.15 Direkte Effekte auf das Opfer
1.15.1 Opferspezifische Variablen
1.15.2 Effekte, ausgelöst durch ein früheres Trauma
1.15.3 Reaktivität
1.15.4 Komorbide Störungen
1.15.5 Modelle komplexer Wirkungsmechanismen
1.15.5.1 Rape Trauma Syndrome (RTS)
1.15.5.2 Battered Woman Syndrome (BWS)
1.15.5.3 Complex PTSD
1.16 Vier Prävalenzstudien im Vergleich
1.16.1 NVAW – National Violence Against Women
1.16.1.1 Alter der Opfer
1.16.1.2 Häufigkeit und Dauer von Stalking
1.16.1.3 Wer stalkt wen?
1.16.1.4 Vermutete Gründe für Stalking
1.16.1.5 Stalking-Handlungen
1.16.1.6 Maßnahmen der Polizei bei Anzeige
1.16.1.7 Gründe für Nichtanzeige
1.16.1.8 Maßnahmen zum Selbstschutz
1.16.1.9 Vermutete Gründe für das Aufhören des Stalking
1.16.1.10 Psychologische und soziale Konsequenzen
1.16.2 BCS – British Crime Survey
1.16.2.1 Alter der Opfer
1.16.2.2 Häufigkeit von Stalking
1.16.2.3 Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer
1.16.2.4 Handlungen der Täter
1.16.2.5 Risikogruppen
1.16.2.6 Auswirkungen auf die Opfer
1.16.2.6.1 Emotionale Auswirkungen
1.16.2.6.2 Auswirkungen auf den Lebensstil
1.16.2.6.3 Angst vor körperlichen Übergriffen
1.16.2.6.4 Stalking – Straftat oder keine Straftat
1.16.2.6.5 Kontaktaufnahme zur Polizei
1.16.2.6.6 Zufriedenheit mit der Polizei
1.16.2.6.7 Berichterstattung an Dritte
1.16.3 CSH – Community Study of Harassment
1.16.3.1 Alter der Opfer
1.16.3.2 Häufigkeit von Stalking
1.16.3.3 Art der Beziehung zwischen Opfer und Täter
1.16.3.4 Handlungen der Täter
1.16.3.5 Dauer des Stalking
1.16.3.6 Auswirkungen auf die Opfer
1.16.4 Mannheimer Studie
1.16.4.1 Wer stalkt wen?
1.16.4.2 Dauer und Häufigkeit von Stalking
1.16.4.3 Handlungen der Täter
1.16.4.4 Bedrohung und Gewalt
1.16.4.5 Psychosoziale und medizinische Folgen
1.16.4.6 Maßnahmen der Opfer
1.16.5 Die Darmstädter Studie
1.16.5.1 Wer stalkt wen wie lange?
1.16.5.2 Wie wurde gestalkt?
1.16.5.3 Körperliche und seelische Auswirkungen
1.16.6 Fazit des Vergleichs
1.17 Metaanalyse von Spitzberg
1.18 Erfahrungen von Stalking-Opfern mit der Polizei in Deutschland
2 Methode
2.1 Messinstrumente
2.1.1 Instruktion
2.1.2 Formen der Befragung
2.1.3 Inhalt des Fragebogens
2.2 Durchführung der Untersuchung
2.3 Statistische Auswertung
2.4 Stichprobe
3 Ergebnisse
3.1 Demografische Daten der Opfer
3.1.1 Geschlecht der Opfer
3.1.2 Wohnsitz der Opfer
3.1.3 Beruf der Opfer
3.1.4 Alter der Opfer
3.1.5 Familienstand der Opfer
3.1.6 Kulturelle Herkunft der Opfer
3.1.7 Änderung der demografischen Daten der Opfer aufgrund des Stalking-Vorfalles
3.1.8 Weg, auf dem Opfer von diesem Fragebogen erfuhren
3.2 Demografische Daten der Stalker
3.2.1 Identität der Stalker
3.2.2 Geschlecht der Stalker
3.2.3 Wohnsitz der Stalker
3.2.4 Beruf des Stalkers
3.2.5 Alter der Stalker
3.2.6 Familienstand des Stalkers
3.2.7 Kulturelle Herkunft des Stalkers
3.2.8 Änderung der demografischen Daten der Stalker aufgrund des Stalking-Vorfalles
3.3 Hintergründe des Stalking-Falles
3.3.1 Wissen um Stalking
3.3.2 Wahrnehmung von Stalking
3.3.3 Beginn des Stalking
3.3.4 Fortdauer des Stalking
3.3.5 Beendigung des Stalking
3.3.6 Dauer des Stalking
3.3.7 Gründe für die Beendigung des Stalking
3.3.8 Umstände der ersten Begegnung mit dem Stalker
3.3.9 Gewalttätige Ex-Partner
3.3.10 Bewusstsein für das Stalking
3.3.11 Auslöser für das Stalking
3.3.12 Häufigkeit der Kontaktaufnahme durch den Stalker
3.3.13 Art und Weise der Belästigungen
3.3.14 Belästigung übers Internet
3.3.15 Belästigung von einem anderen Land aus
3.3.16 Stalking von Deutschland aus in ein anderes Land
3.3.17 Ausmaß der Angst
3.3.18 Einstellung der Umwelt gegenüber den Opfern
3.3.19 Der am meisten beängstigende Aspekt des Stalking
3.3.20 Angst vor körperlicher Verletzung
3.3.21 Belästigung Dritter durch den Stalker
3.3.22 Selbstmorddrohungen des Stalkers
3.3.23 Versuch des Stalkers, Informationen über Dritte zu bekommen
3.3.24 Helfer des Stalkers
3.3.25 Informationsquellen des Stalkers
3.3.26 Kontaktaufnahme aus dem Gefängnis
3.3.27 Beschwerde über Kontaktaufnahme
3.3.28 Reaktionen auf die Beschwerde
3.3.29 Auswirkungen der Beschwerde
3.4 Reaktionen Dritter auf den Stalking-Vorfall
3.4.1 Offizielle Bekanntmachung des Stalking-Vorfalls
3.4.2 Anzahl der einzelnen Vorfälle von Belästigung
3.4.3 Nachfrage der Polizei nach früheren Vorfällen
3.4.4 Instanz, bis zu jener Anzeige gelangt ist
3.4.5 Genauere Beschreibung der Verurteilung des Stalkers
3.4.6 Einzelverfahren gegen den Stalker
3.4.7 Gründe, warum ein Fall nicht vor Gericht kam
3.4.8 Ausmaß der Unterstützung
3.4.9 Medienberichterstattung
3.4.10 Kontaktaufnahme zu den Medien
3.5 Meinungen der Opfer
3.5.1 Empathie der Polizei für die Opfer
3.5.2 Ausreichende Schulung der Polizei
3.5.3 Wirksamste Maßnahme der Polizei
3.5.4 Annahmen der Opfer über Beendigung des Stalkings
3.5.5 Ratschläge für andere Opfer
3.5.6 Beste Maßnahme, den Stalker zu stoppen
3.6 Hilfe für Stalking-Opfer
3.6.1 Kontakt zu Stalking-Beratungsstelle
3.6.2 Erwartungen an Stalking-Beratungsstelle
3.6.3 Bevorzugte Uhrzeit für die Kontaktaufnahme zu einer Stalking-Beratungsstelle
3.6.4 Bevorzugtes Geschlecht des Beraters
3.6.5 Bevorzugte Informationsquellen zum Thema Stalking
3.6.6 Bereitschaft, für Informationsmaterial zu zahlen
3.6.7 Idee einer elektronische Überwachung
3.6.8 Nutzung einer elektronischen Überwachung
3.7 Reaktionen der Opfer auf das Stalking
3.7.1 Umgang mit Stalking
3.7.2 Einsatz von Bewältigungsstrategien
3.7.3 Generelle Reaktionen der Opfer auf den Stalker
3.7.4 Zeitpunkt der Reaktion auf den Stalker
3.7.5 Auswirkungen der Reaktionen
3.7.6 Reaktionen Dritter gegenüber dem Stalker auf Wunsch des Opfers
3.7.7 Auswirkungen der Reaktionen Dritter
3.8 Die Auswirkungen von Stalking
3.8.1 Physische Auswirkungen
3.8.2 Emotionale Auswirkungen
3.8.3 Medizinische Versorgung
3.8.4 Verweisung des Hausarztes an Beratungsstelle
3.8.5 Soziale Konsequenzen und finanzielle Einbußen
3.8.6 Höhe der finanziellen Aufwendungen
3.8.7 Allgemeine Auswirkungen des Stalkings
3.8.8 In Mitleidenschaft gezogene Personen
3.8.9 Erhöhte Sensibilität bei anderen Ereignissen
3.8.10 Emotionaler Zustand der Opfer
4 Diskussion
4.1 Die Methode
4.2 Die Stichprobe
4.3 Der Fragebogen
4.4 Die Ergebnisse
4.4.1 Demografische Daten der Opfer
4.4.1.1 Geschlecht der Opfer
4.4.1.2 Alter der Opfer
4.4.1.3 Beruf der Opfer
4.4.1.4 Familienstand der Opfer
4.4.2 Demografische Daten der Stalker
4.4.2.1 Geschlecht des Stalkers
4.4.2.2 Alter des Stalkers
4.4.2.3 Beruf des Stalkers
4.4.2.4 Familienstand des Stalkers
4.4.3 Hintergründe des Stalking
4.4.3.1 Wissen um Stalking
4.4.3.2 Wahrnehmung von Stalking
4.4.3.3 Dauer des Stalkings
4.4.3.4 Beendigung des Stalking
4.4.3.5 Umstände der ersten Begegnung
4.4.3.6 Gewalt in der Partnerschaft
4.4.3.7 Bewusstsein für Stalking
4.4.3.8 Auslöser für Stalking
4.4.3.9 Häufigkeit der Kontaktaufnahme
4.4.3.10 Art und Weise der Belästigung
4.4.3.11 Belästigung übers Internet
4.4.3.12 Belästigung von einem anderen Land aus oder von Deutschland aus in ein anderes Land
4.4.3.13 Ausmaß der Angst
4.4.3.14 Der am meisten beängstigende Aspekt
4.4.3.15 Angst vor körperlicher Verletzung
4.4.3.16 Versuch des Stalkers, Informationen über Dritte zu
erhalten
4.4.3.17 Helfer des Stalkers
4.4.3.18 Informationsquellen des Stalkers
4.4.3.19 Einstellung der Umwelt gegenüber den Opfern
4.4.3.20 Kontaktaufnahme aus dem Gefängnis und Beschwerde darüber
4.4.4 Reaktionen Dritter auf den Stalking Vorfall
4.4.4.1 Offizielle Bekanntmachung des Stalking-Vorfalles
4.4.4.2 Anzahl der einzelnen Vorfälle der Belästigung
4.4.4.3 Instanz, bis zu jener die Anzeige gelangt ist
4.4.4.4 Einzelverfahren gegen den Stalker
4.4.4.5 Gründe, warum ein Fall nicht vor Gericht kam
4.4.4.6 Ausmaß der Unterstützung
4.4.4.7 Einbezug der Medien
4.4.5 Meinungen der Opfer
4.4.5.1 Empathie der Polizei
4.4.5.2 Wirksamste Maßnahme der Polizei
4.4.5.3 Annahmen über die Beendigung des Stalkings
4.4.5.4 Beste Maßnahme, den Stalker zu stoppen
4.4.5.5 Ratschläge für andere Opfer
4.4.6 Hilfe für Stalking-Opfer
4.4.6.1 Bevorzugte Uhrzeit für die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle
4.4.6.2 Bevorzugtes Geschlecht des Beraters
4.4.6.3 Bevorzugte Informationsquelle zum Thema Stalking
4.4.6.4 Bereitschaft für Informationsmaterial zu zahlen
4.4.6.5 Idee und Einsatz einer elektronischen Überwachung
4.4.7 Reaktionen der Opfer auf das Stalking
4.4.7.1 Umgang mit Stalking
4.4.7.2 Einsatz von Bewältigungsstrategien
4.4.7.3 Generelle Reaktionen der Opfer auf den Stalker
4.4.7.4 Reaktionen Dritter auf den Stalker
4.4.8 Die Auswirkungen von Stalking
4.4.8.1 Physische Auswirkungen
4.4.8.2 Psychische Auswirkungen
4.4.8.3 Medizinische Versorgung
4.4.8.4 Soziale und finanzielle Konsequenzen
4.4.8.5 Allgemeine Auswirkungen von Stalking
4.4.8.6 In Mitleidenschaft gezogene Personen
4.4.8.7 Erhöhte Sensibilität bei anderen Ereignissen
4.4.8.8 Emotionaler Zustand der Opfer

G Schlusswort

H Danksagung

I Anhang
1 Zusätzliche Tabellen
1.1 Bewusstsein für Stalking
1.2 Auslöser für Stalking
1.3 Art und Weise der Belästigung
1.4 Einstellung der Umwelt – andere Angaben
1.5 Der am meisten beängstigende Aspekt
1.6 Belästigung Dritter
1.7 Infos über Dritte
1.8 Informationsquelle des Stalkers – andere Angaben
1.9 Offizielle Bekanntmachung des Stalking-Vorfalles – andere Angaben
1.10 Beschreibung der Verurteilung des Stalkers
1.11 Gründe, warum ein Fall nicht vor Gericht kam
1.12 Empathie der Polizei – andere Angaben
1.13 Polizei ausreichend geschult – andere Angaben
1.14 Wirksamste Maßnahmen der Polizei – andere Angaben
1.15 Anmerkungen der Betroffenen
2 Fragebogen zum Thema Stalking
3 Variablendefinition für SPSS

J Literatur- und Quellenverzeichnis

B Zusammenfassung

Die vorliegende Diplomarbeit beschreibt die Ergebnisse einer empirischen Un­ter­suchung, basierend auf einem Fragebogen zum Phänomen Stalking aus Sicht der Opfer. Die Arbeit wurde im Rahmen einer gemeinsamen Forschungsarbeit der britischen Opferschutzorganisation „Network for Surviving Stalking“ und der Arbeitsgruppe „Stalking“ der Technischen Universität Darmstadt erstellt.

Ziel der Untersuchung war es, ein umfangreiches und detailliertes Bild über Stalking aus Sicht der Opfer zu erlangen, um Hilfsangebote und die Un­ter­stützung der Betroffenen zu verbessern. Neben den demografischen Daten von Tä­tern und Betroffenen, die ihre Beziehungskonstellation wiedergeben sollen, war es ein Anliegen, Hintergründe über die Stalking-Vorfälle in Erfahrung zu bringen, die sich auf das Wissen, die Wahrnehmung um das Problem, sowie die Auslöser für die Ereignisse beziehen und die Art und Weise, in der sich Stalking geäußert hat. Das Interesse galt weiterhin den Reaktionen offizieller und inoffizieller Dritter auf die Vorfälle. Um einen tiefgreifenden Eindruck auch in die persönlichen Belange der Opfer zu erhalten, wurden diese aus­führ­lich zu ihrer Meinung befragt. Für ein besseres Bild über die Bedürfnisse in ei­ner Stalking-Situation, sollten die Befragten angeben, welche Hilfsmaßnahmen für sie wünschenswert wären, bzw. gewesen wären. Erfasst wurden weiterhin die Reaktionen der Betroffenen auf den Stalker und das Stalking, so wie die mit den Ereignissen verbundenen physischen, psychischen, sozialen und fin­an­zi­ellen Konsequenzen. Um einen Einblick in ganz individuelle Probleme und Nö­te der Geschädigten zu erhalten, konnten diese noch weitere Anmerkungen er­gänzen.

C Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Beruf der Opfer-Alter der Opfer

Abbildung 2: Familienstand der Opfer

Abbildung 3: Beruf der Stalker

Abbildung 4: Familienstand der Stalker

Abbildung 5: Wissen um Stalking

Abbildung 6: Gründe für die Beendigung des Stalking

Abbildung 7: Umstände der ersten Begegnung mit dem Stalker

Abbildung 8: Gewalttätige Ex-Partner

Abbildung 9: Häufigkeit der Kontaktaufnahme durch den Stalker

Abbildung 10: Ausmaß der Angst

Abbildung 11 Angst vor körperlicher Verletzung

Abbildung 12: Belästigung dritter durch den Stalker

Abbildung 13: Versuch des Stalker, Informationen ü. Dritte zu bekommen

Abbildung 14: Informationsquellen des Stalkers

Abbildung 15: Kontaktaufnahme aus dem Gefängnis

Abbildung 16: Beschwerde über Kontaktaufnahme

Abbildung 17: Offizielle Bekanntmachung des Stalking-Vorfalls

Abbildung 18: Wirksamste Maßnahme der Polizei

Abbildung 19: Kontakt zu Stalking-Beratungsstelle

Abbildung 20: Erwartungen an Stalking-Beratungsstelle

Abbildung 21: Bevorzugte Uhrzeit für die Aufnahme zu einer Stalking- Beratungsstelle

Abbildung 22: Bevorzugtes Geschlecht des Beraters

Abbildung 23: Bevorzugte Informationsquellen zum Thema Stalking

Abbildung 24: Bereitschaft, für Informationsmaterial zu zahlen

Abbildung 25: Idee einer elektronischen Überwachung

Abbildung 26: Nutzung einer elektronischen Überwachung

Abbildung 27: Generelle Reaktionen der Opfer auf den Stalker

Abbildung 28: Zeitpunkt der Reaktion auf den Stalker

Abbildung 29: Auswirkungen der Reaktionen

Abbildung 30: Reaktionen Dritter gegenüber dem Stalker auf Wunsch des Opfers

Abbildung 31: Auswirkungen der Reaktionen Dritter

Abbildung 32: Physische Auswirkungen

Abbildung 33: Emotionale Auswirkungen

D Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Weg, auf dem Opfer von Fragebogen erfuhr

Tabelle 2: Wahrnehmung von Stalking

Tabelle 3: Beginn des Stalking

Tabelle 4: Beendigung des Stalking

Tabelle 5: Dauer des Stalking

Tabelle 6: Art und Weise der Belästigung

Tabelle 7: Belästigung übers Internet

Tabelle 8: Einstellung der Umwelt gegenüber den Opfern

Tabelle 9: Helfer des Stalkers

Tabelle 10: Anzahl der einzelnen Vorfälle von Belästigung

Tabelle 11: Nachfrage der Polizei nach früheren Vorfällen

Tabelle 12: Einzelverfahren gegen den Stalker

Tabelle 13: Gründe, warum ein Fall nicht vor Gericht kam

Tabelle 14: Ausmaß der Unterstützung

Tabelle 15: Ausmaß der Unterstützung – andere Angaben

Tabelle 16: Ausmaß der Unterstützung – andere Angaben Total

Tabelle 17: Endgültiges Ende des Stalking

Tabelle 18: Endgültige Ende des Stalkings – andere Anmerkungen

Tabelle 19: Ratschläge für andere Opfer

Tabelle 20: Beste Maßnahme, den Stalker zu stoppen

Tabelle 21: Erwartungen an Stalking-Beratung - andere Formen der Unterstützung

Tabelle 22: Erwartungen an Stalking-Beratungsstelle – andere Formen der Information

Tabelle 23: Weg von Rat/Info – andere Angaben

Tabelle 24: Betrag für Infomaterial – andere Angaben

Tabelle 25: Reaktionen auf Stalking

Tabelle 26: Bewältigungsstrategien

Tabelle 27: Bewältigungsstrategien – andere Angaben

Tabelle 28: Reaktionen der Opfer – andere Angaben

Tabelle 29: Reaktionen dritter – andere Angaben

Tabelle 30: Reaktionen dritter – Personen

Tabelle 31: Physische Auswirkungen – andere Angaben

Tabelle 32: emotionale Auswirkungen – andere Angaben

Tabelle 33: Medizinische Versorgung

Tabelle 34: Soziale Konsequenzen und finanzielle Einbußen

Tabelle 35: Soziale Konsequenzen und finanzielle Einbußen – andere Angaben

Tabelle 36: Höhe der finanziellen Aufwendungen

Tabelle 37: Allgemeine Auswirkungen des Stalking

Tabelle 38: In Mitleidenschaft gezogenen Personen

Tabelle 39: Erhöhte Sensibilität

Tabelle 40: Emotionaler Zustand der Opfer

Tabelle 41: Bewusstsein für Stalking

Tabelle 42: Auslöser für Stalking

Tabelle 43: Art und Weise der Belästigung

Tabelle 44: Einstellung der Umwelt – andere Angaben

Tabelle 45: Der am meisten beängstigende Aspekt

Tabelle 46: Belästigung Dritter – andere Angaben

Tabelle 47: Versuche des Stalkers Informationen über Dritte zu bekommen – andere Angaben

Tabelle 48: Informationsquelle des Stalkers – andere Angaben

Tabelle 49: Offizielle Bekanntmachung des Stalking-Vorfalles – andere Angaben

Tabelle 50: Beschreibung der Verurteilung des Stalkers

Tabelle 51: Gründe, warum ein Fall nicht vor Gericht kam

Tabelle 52: Empathie der Polizei – andere Angaben

Tabelle 53: Ausreichende Schulung der Polizei – andere Angaben

Tabelle 54: Wirksamste Maßnahmen der Polizei – andere Angaben

E Aufgabenstellung

Da die Stalking-Forschung in Deutschland eine sehr junge Wissenschaft ist, wer­­den in letzter Zeit hierzulande vermehrt Untersuchungen zu diesem Phä­no­men durchgeführt. Hierzu zählen die Mannheimer Studie von 2004 von Dr. med. Marina Martini, die bisher umfangreichste deutsche der TU Darmstadt von 2004 unter der Leitung von Diplom-Psychologe Dr. Jens Hoffmann., über die in der Einleitung ein ausführlicher Überblick gegeben wird.

Die­se sind im Kontext zu früheren Studien aus anderen Nationen wie z. B. der in dieser Arbeit angesprochenen „National Violence Against Women – NVAW aus dem Jahre 1998 von Tjaden und Thoennes 72), der englische „British Crime Sur­vey“, ebenfalls von 1998 von Budd und Mattinson12), der australischen aus 2001, durchgeführt von Purcell, Pathé und Mullen59), zu sehen.

Der Schwerpunkt eines neuen Forschungsprojekts der Technischen Universität Darm­stadt liegt in der ausführlichen Erfassung der emotionalen und physischen Be­find­lichkeiten der Opfer und der Erfassung deren Meinung über das Phä­no­men Stalking.

Endziel ist es Unterstützung und Hilfsangebote in Deutschland, die momentan noch sehr eingeschränkt vorhanden sind zu verbessern und gegebenenfalls neue bereitzustellen.

Um einen Anknüpfpunkt an bestehende Untersuchungen im eu­ro­pä­i­schen Aus­land und damit eine auch internationale Vergleichbarkeit zu erzielen sollen in einem ersten Schritt im Rahmen dieser Diplomarbeit auf der Basis einer zu erstellenden deutschen Fassung des britischen Erhebungsbogens die Er­fah­run­gen von Opfern im deutschsprachigen Raum erfasst und detailliert aus­ge­wer­tet werden.

F Hauptteil

1 Einführung

Der Begriff Stalking bedeutet aus dem Englischen übersetzt „anpirschen“ und be­schreibt das wiederholte, unerwünschte Belästigen und Verfolgen einer Per­son durch eine andere, ein Phänomen, dessen Existenz nicht neu ist, jedoch erst vor nicht all zu langer Zeit einen Namen erhalten hat. Im aktuell behandelten Ge­­setzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird der Begriff „Nachstellen“ ver­wendet

Schon 550 v. Chr. konnte man im 4. Buch des alten Römischen Gesetzesban­des die Passage „Iniuria commititur ... si quis matrem familiar aut praetextatum prae­­textatumve adsectatus fuerit“ lesen, was sinngemäß bedeutet, es ist verbo­ten, eine verheiratete Frau zu verfolgen. Verhalten, welches heute als Stalking be­zeichnet wird, findet man auch in einem Werk von Dante Alighieri aus dem Jah­re 1292 oder bei Shakespeare 1592.

Stalking ist ein ausgesprochen komplexer Sachverhalt, die Handlungen der Tä­ter vielgestaltig und daher kaum vollständig zu nennen. Sie reichen von un­er­wünsch­ten Briefen bis hin zum Mordanschlag. Stellvertretend seien einige Tä­ter­aktionen genannt:

Verfolgen

Schreiben von Briefen oder E-Mails

direkte und indirekte Bedrohung

Telefonterror

Schalten von falschen Anzeigen in der Zeitung (Hochzeits- oder To­­desanzeigen)

Hinterlassen von Geschenken

Beobachten

Häufige Präsenz in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes des Opfers

Sachbeschädigung

Vandalismus

Verleumdung/Rufschädigung

Falsche Verdächtigung des Opfers bei Polizei oder Staatsanwalt­schaft

Ausspionieren der Familie oder des Bekannten-/Freundeskreises der Opfer

Ausspionieren persönlicher Daten

Bestellen von Waren unter dem Namen der Opfer

Bedrohung des Opfers

Bedrohung der Familienmitglieder der Opfer

Töten oder Androhung der Tötung eines Haustiers der Opfer

sexuelle Belästigung/Nötigung

Vergewaltigung

Überfälle mit Gegenständen

Mordversuche

etc.

Daraus ergeben sich zwangsläufig Schwierigkeiten, das Problem Stalking ad­äquat zu definieren.

1.1 Probleme der Begriffsdefinition

Es werden viele Diskussionen darüber geführt, welche Verhaltensweisen und Ak­­tivitäten der Täter der Begriff Stalking beinhaltet. Die meisten US Bundes­staa­ten verstehen unter Stalking ein absichtliches, wiederholtes oder uner­wünschtes Belästigen, das eine „vernünftige Person“ als bedrohlich oder Angst einflößend erlebt (Miller, 2001)46).

Das südaustralische Strafgesetzbuch Artikel 1935, s19AA71) definiert Stalking als Ver­folgen einer Person, Herumlungern vor Haus oder Arbeitsplatz, Ein­dringen in oder Zerstören des Eigentums derselben, Abgabe beleidigender Schrif­ten oder Gegenstände an die Person, Überwachen der Person oder Agie­ren in einer Art und Weise, die erwarten lässt, dass sich bei dem Betroffenen Be­sorgnis oder Furcht regt.

In England und Wales dagegen versucht das Gesetz zum Schutz vor Belästi­gung nicht Stalking zu beschreiben, sondern legt fest, eine Person darf kein Ver­halten zeigen, durch das sich eine andere belästigt fühlt.

Blaauw, Sheridan und Winkel (2002)3) bemängeln nicht nur die Un­ter­schei­dung der Verhaltensbeschreibungen in den diversen Anti-Stalking-Gesetzen, son­dern auch in der Menge der Verhaltensweisen, die als belästigend an­ge­se­hen wer­den, so wie der Absicht des Täters, das Opfer zu malträtieren.

Die mannigfaltigen Definitionsversuche führen zwangsläufig zu einer unter­schiedlichen Auffassung darüber, was Stalking letztendlich ausmacht. So ver­wenden einige Forscher für den gleichen oder einen ähnlichen Sachverhalt dif­fe­rierende Bezeichnungen wie „besessenes Verfolgen“ (z. B. Meloy, 199642); McCann, 199840)), „obsessive Belästigung“ (Rosenfeld, 200061)) oder „ob­ses­si­ve Zudringlichkeit“ (Cupach und Spitzberg, 199813)).

Das Hauptproblem dabei ist das nicht Greifbare des Phänomens. Stalking ist ein außergewöhnliches Verbrechen, das selten aus Bedrohung oder Gewaltan­wendung besteht, sondern oftmals „nur“ aus augenscheinlich harmlosem, sich ständig wiederholendem Verhalten, wie z. B. plötzliche Anwesenheit des Stal­kers an Orten, an denen sich sein Opfer aufhält – was für dieses jedoch eine un­zu­mutbare Belästigung darstellt. Daraus ergibt sich auch die Schwierigkeit zu einer befriedigenden und einheitlichen Definition des Tatbestandes Stalking zu ge­langen, ein Umstand, der sich auch auf die Rechtsprechung auswirkt.

1.2 Mythen des Stalking

Ein Grund, warum das Phänomen Stalking nicht in angemessener Weise Wür­di­gung erfährt, sind die Mythen, die mit dem Begriff verbunden sind:

1.2.1 „Stalking ist eine Krankheit“

Stalking ist per se keine Krankheit, sondern eine Verhaltensweise, bei der der Täter stark auf sein Opfer fixiert ist. Im Umgang mit anderen wird diese auf ein Objekt ausgerichtete pathologische Verhaltensweise nicht auftreten, weshalb ei­ne solche Person in alltäglichen Interaktionen mit Dritten unauffällig er­scheint.

1.2.2 „Stalking ist gleich Liebeswahn“

Beim Liebeswahn – auch Erotomanie genannt – unterliegt eine Person dem un­er­schütterlichen Irrglauben, von einem anderen Menschen geliebt zu werden, ohne die geringsten Beweise für diese Annahme. Tatsächlich liegt der Anteil der Stalker, die diesem Wahn erlegen sind lediglich bei 10 %.

1.2.3 „Der Stalker ist ein Fremder“

Wie in den obigen Studien bereits dargestellt kommt das Gros der Stalker aus dem nächsten sozialen Umfeld – wie bei vielen Missbrauchs- und Ge­walt­de­lik­ten. Von Fremden werden vorwiegend Prominente gestalkt.

1.2.4 „Täter und Opfer zu konfrontieren ist eine mögliche Lö­sungs­stra­­­tegie“

Diese Maßnahme führt genau zu dem gegenläufigen Effekt, denn durch eine Kon­frontation mit seinem Opfer erhält der Täter weitere Nahrung, die Nähe zu sei­nem Opfer noch stärker zu suchen.

1.2.5 „Kontakt- und Näherungsverbote sind immer ein wirksames Mit­­tel“

Die Empfehlung zu einer solchen Handhabe muss individuell vorgenommen und von Fall zu Fall entschieden werden, da sie sich – je nach Persönlichkeit des Stalkers – als wirkungsvoll oder kontraindiziert erweisen kann, was im un­günstigsten Fall in einem Gewaltakt eskaliert.

1.3 Die rechtliche Seite

Der erste Stalkingfall mit dem die breite Öffentlichkeit in den USA in Berüh­rung kam war die Ermordung der Schauspielerin Theresa Saldana im Jahre 1982. Als 1989 in Los Angeles die Mimin Rebecca Schaeffer ebenfalls durch die Hand eines obsessiven Fans ums Leben kam, richtete das Los Angeles Po­lice Department (LAPD) eine bis dahin einmalige dauerhafte Sondereinheit zur Bewältigung von Bedrohung ein. Deren Aufgabe besteht darin, die Gefahr, die von einem Stalker ausgeht einzuschätzen und Maßnahmen zu ergreifen, die ei­ne Eskalation der Situation verhindern. Damit soll dem Täter gleichzeitig be­wusst gemacht werden, er steht unter der Beobachtung der Rechtsvertreter. Wei­terhin gibt diese Polizeieinheit den Opfern Ratschläge und Hilfestellungen, wie sie die Situation rechtlich aber auch psychisch bewältigen können. Die ka­li­fornische Justiz reagierte auf die Ermordung von Frau Schaeffer mit der Ver­abschiedung des ersten Anti-Stalking-Gesetzes der USA im Jahre 1990.

Bis 1995 verfügten alle 50 US Bundesstaaten und der District of Columbia über entsprechende Erlasse. Die Gesetzeslage ist allerdings von Bundesstaat zu Bun­desstaat unterschiedlich. In einigen wird Stalking als schweres Verbrechen ge­ahndet, in anderen als leichtes Vergehen. Dementsprechend variiert das Aus­maß der Strafe.

Seit 1996 existiert eine Staaten übergreifende Bundesverordnung (Federal Crime). Amerika hat somit eine Vorreiterrolle in der Problematisierung und Be­kämp­fung von Stalking übernommen, die möglicherweise auf den hohen Stel­len­wert der Unantastbarkeit der persönlichen Freiheit für das Amerikani­sche Volk zurückzuführen ist.

Kanada, alle australischen Bundesstaaten und Territorien, Großbritannien, Ir­land, Belgien und die Niederlande folgten dem Beispiel Amerikas und schufen ähnliche Gesetze. 1993 traten in Kanada und Australien entsprechende Verord­nungen erstmals in Kraft. Es folgten 1997 England und Wales, 1998 Belgien. Hierzulande existieren zwar Straftatbestände, die Stalking-Handlungen der Tä­ter beinhalten, wie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Ver­leumdung (§ 187 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), und Bedrohung (§ 241 StGB), aber sie erfassen nicht die Komplexität die­ses Verhaltens. Da jedoch Stalking in Deutschland immer häufiger auftritt und somit auch ein erweitertes Bewusstsein für dieses Problem in der Öffent­lich­keit entstanden ist, befasst sich die Politik mit diesem Thema. So stellte am 29. Juni 2004 Hessens Justizminister Dr. Christian Wagner einen Entwurf zur Bekämpfung unzumutbarer Belästigung vor, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden soll. Der Bundestag empfahl daraufhin fol­gen­de Gesetzesänderung:

§ 241a StGB

Unzumutbares Nachstellen oder Verfolgen

(1) Wer einem Menschen unbefugt gegen dessen ausdrücklich oder schlüssig er­klärtem Willen unzumutbar nachstellt oder ihn verfolgt, indem er fort­während dessen körperliche Nähe sucht
1. unter Verwendung von Fern- oder sonstigen Kommunikationsmit­teln Kontakt herzustellen versucht,
2. ihn, einen Angehörigen oder eine andere ihm nahestehende Person be­droht oder
3. einen ähnlichen Eingriff vornimmt

und dadurch bei ihm die begründete Befürchtung einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut der eigenen Person, eines Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person hervorruft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat zu­gleich gegen eine zivil­rechtliche Schutzanordnung verstößt.

(3) Die Tat nach Absatz 1 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“

Kritik an diesem Gesetz – auch an dessen Wortlaut – wird von juristischer Seite geübt. Eine Strafandrohung von bis zu zwei Jahren – und auch nur, wenn ge­gen eine richterliche Anordnung verstoßen wird – schreckt beharrliche Stalker nicht ab. Des weiteren soll § 241a als Privatklagedelikt gehandhabt werden, was zu der Befürchtung Anlass gibt, dass die Staatsanwaltschaft über­wiegend Gebrauch von der Verweisung der Opfer auf den Privatklageweg ma­chen wird. Auch bringt der Straftatbestand keine Verbesserung im Umgang mit psy­chisch Kranken und somit in der Regel vermindert schuldfähigen Stalkern, die ihr Treiben ohne Befürchtung von Konsequenzen fortsetzen können.

Inzwischen werden in einem weiteren Entwurf Haftstrafen bis zu drei Jahren für Stalking-Täter gefordert. Allerdings sollen nach dem jüngsten Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries – vorgestellt am 15. 04. 2005 – lediglich

Telefonterror

Auflauern vor der Wohnungstür oder am Arbeitsplatz

ständige Belästigung per E-Mail und

das Bestellen von Waren für Dritte

unter den Straftatbestand von Stalking fallen, eine Definition des Phänomens, die nach Medienberichten Politikern wie auch Betroffenen zu eingeschränkt ist.

1.4 Stalker-Typologien

Typologien gestatten eine Zuordnung von Verhaltensweisen in bereits existie­rende Kategorien und somit eine rasche Orientierung im Kontext des Gesche­hens – ein eindeutiger Vorteil in der Praxis. Der Nachteil besteht allerdings da­rin, dass durch das Hervorheben nur einiger weniger Merkmale, die als ty­pisch de­finiert werden, nicht die ganze Komplexität der Verhaltensweise in Betracht ge­zogen wird. Trotzdem erweisen sich Klassifikationen im Hinblick auf Dia­gno­se und Bewertung von Verhaltensweisen als sehr wertvoll. So wur­den auch für die Beurteilung von Stalkern unterschiedliche Typologien ent­wickelt.

1.4.1 Typologie von Mullen, Pathé und Purcell51)

Das Australische Forscherteam entwickelte im Jahr 2000 aufgrund seiner Un­ter­suchungen mit 167 Stalkern ein Klassifikationsschema bestehend aus drei Ach­sen. Achse eins umfasst die Motivationslage des Stalkers und den Kontext, in dem dessen Verhalten auftritt und beinhaltet fünf Typen. Achse zwei ordnet die Beziehung zwischen Täter und Opfer ein, Achse drei erfasst den psychiatri­schen Zustand des Stalkers.

1.4.1.1 Der zurückgewiesene Stalker

Hierunter fällt mit 50 % die größte Gruppe von Stalkern. Meist sind es Ex-Part­ner, deren Motivation eine Mischung aus Wut und Wiederannäherung dar­stellt. Sie sind dem Glauben verfallen, ihr Opfer provoziere sie und hegen Ra­che­ge­füh­le infolge narzisstischer Kränkungen.

1.4.1.2 Der verärgerte Stalker

Diese Kategorie von Stalkern betrachtet sich selbst als Opfer und ihre Hand­lun­gen als gerechtfertigte Maßnahme gegen vermeintlich erlittenes Unrecht. Sie beabsichtigen Angst bei ihrem Objekt zu schüren und befriedigen somit ih­re Macht- und Kontrollbedürfnisse. Betroffene sind häufig Personen, gegen die die Täter einen persönlichen Groll hegen, oder Organisationen, die eine kon­trä­re Position vertreten. Aber auch Ärzte oder Psychologen zählen zu deren Op­fern

1.4.1.3 Der intimitätssuchende Stalker

Stalker dieser Kategorie pflegen in der Regel keine befriedigenden Be­zie­hun­gen und ver­suchen mit ihrem Verhalten eine solche zu einer von ihnen ver­ehr­ten Person her­zustellen, von der sie jedoch zuvor zurückgewiesen wurden, oder von der sie irrtümlicherweise annehmen, sie hege ihnen gegenüber tiefere Ge­füh­le. Sie idea­lisieren ihr Opfer und hoffen auf Erfüllung ihres Wunsches nach In­timität und Nähe zum Objekt ihrer Begierde. Opfer finden sich häufig unter Pro­mi­nen­ten, aber auch unter Ärzten oder Psychologen, da die Stalker zuletzt ge­­nannte als Menschen wahrnehmen, die ihnen Aufmerksamkeit zuteil werden las­sen, was von den Tätern oft fehlinterpretiert wird.

1.4.1.4 Der inkompetente Verehrer

Auch dieser Typus sucht die Beziehung, allerdings keine intime, sondern möch­te mit seinem Opfer, das er sich aufgrund besonderer Auffälligkeiten aus­er­koren hat, lediglich unverbindliche Verabredungen treffen. Da solche Stalker für gewöhnlich nicht besonders hartnäckig aber trotzdem außerordentlich be­lä­sti­gend sind, wenden sie sich nach wiederholter Zurückweisung meist von ih­rem Opfer ab, suchen sich jedoch unmittelbar darauf wieder ein neues.

1.4.1.5 Der räuberische Stalker

Jene Art von Stalkern stellen zwar den geringsten Anteil der Täter, sind dafür aber die gefährlichsten. Ziel dieser fast ausschließlich männlichen Gruppe ist der meist sexuell motivierte Angriff des Opfers und dessen damit einherge­hen­de körperliche Verletzung.

1.4.2 Typologie von Sheridan und Boon

Sheridan und Blaauw (2002)65) sowie Sheridan und Boon (2002)68) analysierten die de­­mo­grafischen Daten von Stalking-Tätern und -Opfern, den Ablauf des Ge­­sche­­hens, die emotionalen und verhaltensmäßigen Auswirkungen auf die Op­­fer, so­wie den Einfluss professioneller Hilfestellungen, die den Betroffenen zu­teil wur­de. Daraus ergaben sich für die Forscher vier Stalking-Typen:

1.4.2.1 Der Ex-Partner-Stalker

Ca. 50 % der Stalker repräsentieren diesen Typus. Das Gewaltpotential jener Tät­er ist außerordentlich hoch und zieht auch Dritte in Mitleidenschaft.

1.4.2.2 Der vernarrter Stalker

Hier spielt Gewalt für gewöhnlich keine Rolle. Vielmehr versucht der Stalker zu seinem Opfer eine Beziehung zu beginnen, was die Abgrenzung zu einem nor­malen Werben um eine Person erschwert. Mit Briefen, Geschenken oder per­manenter Anwesenheit sind solche Stalker außerordentlich lästig. Die Be­trof­fenen fühlen sich meist eingeschüchtert.

1.4.2.3 Der wahnhaft fixierter Stalker

Bei diesem Typ liegt eine – meist wahnhafte – Persönlichkeitsstörung vor, wo­bei eine Differenzierung zwischen gefährlich und nicht gefährlich vorgenom­men werden muss.

Gefährliche Stalker dieser Kategorie leiden nicht selten unter Schizophrenie oder einem Borderline-Syndrom, was den Umgang mit ihnen schwierig ge­stal­tet, da sie rationalen Argumenten gegenüber nicht zugänglich sind.

Weniger gefährliche Vertreter werden als Erotomanen bezeichnet. Sie verhal­ten sich so, als ob eine intime Beziehung zu ihrem Opfer bestehen würde. Es kommt häufig zu Handlungen oder Angriffen gegenüber Dritten, die als Ein­dring­linge in dieses eingebildete Verhältnis betrachtet werden, vor dem der Stalker seinen „Partner“ schützen muss.

1.4.2.4 Der sadistische Stalker

Psychopathologische Persönlichkeitsstörungen zeichnen diesen Stalker-Typus aus. Er ist unfähig Gefühle wie Reue, Schuld oder Mitgefühl zu empfinden und ver­hält sich seiner Umgebung gegenüber ausgesprochen dissozial. Seine Moti­va­tion liegt in einem übersteigerten Macht- und Kontrollstreben. Er setzt sehr subtile Stalking-Strategien ein, um sein Opfer zu quälen. Ein sadistischer Stal­ker kann sehr gefährlich werden.

1.5 Cyberstalking

Bocij und McFarlane (2002)4) definieren Cyberstalking als Nutzung der In­for­ma­­tions- und Kommunikationstechnologie (ICT), besonders des Internets zu dem Zweck, Personen zu belästigen. Diese Belästigung erfolgt per Übersenden von be­leidigenden E-Mails, Diebstahl der Identität, Zerstörung von Daten oder Materialien durch versenden von Viren, Verbreiten bösartiger Gerüchte, Ein­tra­gungen mit obszönen Inhalten in Internet-Gästebücher. Die Handlungen der Tä­ter variieren nach Dauer und Intensität.

Bei einem Fall von Identitätsdiebstahl in den USA versuchte Abraham Abdal­lah`s, der im März 2001 in den USA verhaftet wurde, via Internet an ver­trau­li­che Informationen über die Finanzen einiger Berühmtheiten, u.a. Steven Spiel­berg, Oprah Winfrey und George Lucas zu gelangen, um mit diesen Millionen von Dollars von deren Konten abzubuchen (Bocji und McFarlane, 20024)).

Der Terminus Cyberstalking lässt vermuten, diese Form des Verhaltens spiele sich ausschließlich ‚online’, innerhalb der virtuellen Welt des Internets ab. Da­bei wird jedoch allzu oft die Übertragung dieses Verhaltens in die Wirklichkeit über­sehen (Bocji und McFarlane, 20024)). Beispielsweise ist die Angst, die die Op­fer empfinden real und dauert an, wenn der Computer bereits ausgeschaltet ist. Außerdem tritt Cyberstalking nicht nur per se auf, sondern auch im Kontext mit anderen Stalking-Vorkommnissen.

Cyberstalking bietet zudem für den Täter einige Vorteile. Er kann sein Opfer in der Abgeschiedenheit seiner vier Wände verfolgen, ein Umstand, der Ano­ny­mi­tät und Sicherheit verleiht, da physische Kontakte ausgeschlossen sind. Meloy (1998)43) bemerkt in diesem Zusammenhang, Stalking erleichtert gerade so­zial inkompetenten Persönlichkeiten via Internet die Kontaktaufnahme zu ei­nem anderen Menschen und das Ausdrücken sowohl positiver als auch ne­ga­ti­ver Emotionen.

Des Weiteren existieren keine räumlichen Grenzen mehr. Belästigung in dieser Form ist nicht auf eine Stadt oder ein Land beschränkt, sondern weltweit aus­führ­bar.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es nur wenige Studien zu diesem The­men­kom­plex. Hierzu vorliegende Erkenntnisse beziehen sich in erste Linie auf Fall­beschreibungen oder Angaben vor Organisationen. So berichtet z. B. die In­­ternet-Hilfsorganisation Cyber-Angels von 500 Cyberstalking-Fällen pro Tag (Dean, 2000)15).

Weitere Angaben stammen von der WiredSafety.org`s 200278). Die Ergebnisse be­­züglich Alter und Geschlecht ähneln in diesem Report denen des „klas­si­schen“ Stalking. Allerdings werden bestimmte Trends verzeichnet. Der Anteil der weiblichen Stalker nimmt kontinuierlich zu – von 25 % in 2001 auf 40 % in 2002 – ebenso wie der Anteil männlicher Opfer in bestimmten Al­ters­ka­te­go­ri­­en. Die Tendenz zu Cyberstalking unter Kindern ist steigend. 25 % der Täter ken­nen ihre Opfer. Die meisten Cyberstalking-Opfer wurden mit 62 % in den USA ermittelt, die restlichen 38 % verteilen sich zu geringen Anteilen auf Eng­land, Kanada, Indien und andere Länder. 18 % der Opfer werden z. B. per E-Mail belästigt, 11 % im Chatroom. 16 % der Betroffenen wird auf diesem We­ge körperliche Gewalt angedroht.

Angesichts der Zunahme dieses Phänomens ist hier weiterer Forschungsbedarf ge­­geben.

1.6 Theoretische Ansätze zur Erklärung von Stalking

In Anbetracht der Vielfältigkeit der Stalker-Typologien ergeben sich auch un­ter­schiedliche theoretische Erklärungsansätze für die Verhaltensweisen von Stalkern. Die meisten Überlegungen stammen aus dem Feld der Psycho­patho­logie, wonach Stalking-Verhalten als Ergebnis einer sozial und emotional früh­kind­lichen Fehlentwicklung der Persönlichkeitsstruktur betrachtet wird. Da die Stalking-Forschung allerdings eine recht junge Disziplin ist, liegen zum ge­gen­wär­tigen Zeitpunkt noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die fort­ge­schrit­ten­sten Ansätze zur Erklärung von Stalking bieten die psychoanalytischen Mo­del­le wie die psychodynamische Theorie und Psychopathologie, die Bindungs- und die Objektbeziehungstheorie.

1.6.1 Die psychodynamische Theorie und die Psychopathologie

Der psychodynamische Ansatz betrachtet Stalking als Versuch einer psy­chi­schen Konfliktregulation, der eine gestörte Persönlichkeitsstruktur zugrunde liegt. Externale Faktoren stellen kein auslösendes Moment dar – mit Ausnahme der Zurückweisung des Gestalkten.

Im Mittelpunkt dieser Auffassung stehen die narzisstische und die Borderline-Per­sönlichkeitsstörung. Genannt werden soll hier allen voran die Theorie von Meloy (199642), 199843)) des „Obsessive Followers“, da diese die um­fang­reich­ste Erklärung auf der Basis der Psychoanalyse darstellt. Nach Meloy sind Stal­ker zwanghafte Verfolger, die durch einen in jüngster Vergangenheit er­lit­te­nen Ver­lust zu obsessiven Belästigern werden. Deren Motivation ist we­niger in sexu­ellem Verlangen, als in Ärger oder Feindseligkeit gegenüber sei­nem Op­fer zu suchen.

Sein Prozessmodell umfasst sechs Phasen:

1, Narzisstische Vereinigung zwischen Täter und Opfer: der Stal­ker entwickelt die Vorstellung, mit seinem Opfer verbunden zu sein
2. Kontaktaufnahme: diese Phantasie der Vereinigung zwischen Stalker und Gestalktem mo­ti­viert den Täter, mit seinem Opfer Kontakt aufzunehmen, er wird jedoch zu­­rückgewiesen
3. Zurückweisung: durch die Zurückweisung entwickelt sich beim Täter eine narzisstisch Krän­­kung, die mit dem Gefühl der Erniedrigung und Scham einher geht
4. Wut/Aggression: mit der Ausbildung einer narzisstischen Wut wird versucht, das Scham­ge­­fühl abzuwehren
5. negative Handlung: auf Grund dessen wird die begehrte Person abgewertet, der Stalker ver­sucht sie zu beherrschen, zu verletzen oder zu zerstören
6. Rekonstitution der Phantasie: gelingen diese Vorhaben, kann die narzisstische Phantasie der Ver­ei­ni­gung mit dem Opfer wieder hergestellt werden.

Psychopathologisch ist hier vor allen Dingen der gravierende Realitätsverlust, der unterschiedliche Ausmaße annehmen kann und im extremsten Fall in einer schwe­ren Persönlichkeitsstörung gipfelt.

1.6.2 Die Bindungstheorie

Bindung stellt eine biologische Tatsache dar, die das Überleben eines Neu­ge­bo­renen per Versorgung durch andere sichert und dessen Entwicklung prägt. So­mit liegt die Basis für den Aufbau einer Bindungsbeziehung sowohl in der ge­netischen Disposition, als auch in der frühkindlichen Interaktion eines Kin­des mit seinen Versorgern, die von einer Vielzahl von psychologischen Fak­to­ren geprägt ist.

Nach Ainsworth (1989)1) und Bowlby (19696), 1980)7) ist für die Ausbildung ei­­nes ge­sunden Bindungsverhaltens die stabile, emotional gesicherte und ein­zig­­ar­tige Be­ziehung eines Kindes zu seiner Bezugsperson – meist die Mutter – un­­­­ab­­ding­bar. Da die Bezugsperson als so genanntes Beziehungsmodell fun­giert, gilt die Art und Weise, wie sich die Beziehung zwischen dieser und dem Kind ge­­stal­tet als ausschlaggebend für die spätere Bindungsqualität eines Men­schen, sein Umgang mit und sein Verhältnis zu anderen. Ist die Bin­dungs­ge­ne­se in der frü­­hen Kindheit gestört oder fehlt sie vollständig, resultieren daraus Prob­leme beim Aufbau von gesunden Beziehungen.

Die Bindungstheorie zur Erklärung von Stalking postuliert zwei Prämissen:

1. eine Prädisposition für Stalking aufgrund einer in der Kindheit gestörten Bin­­dungsentwicklung
2. Auslösung des Stalking-Verhaltens durch das Wiedererleben eines ähn­li­chen, in der Kindheit als traumatisch erfahrenen, Ereignisses

So weisen Forscher (Kienlen, Birmingham, Solberg, O`Regan und Meloy, 199733); Zona, Sharma und Lane, 199380); Kienlen, 199834)) auf die Existenz pa­­­tho­logischer Bin­­dungsmuster im Verhalten von Stalkern hin. Deren zeit­wei­se gewalttätigen Hand­­lungen, die auf Ärger, Wut und Frustration aufgrund er­lit­­tener Abweisung zu­­­rückzuführen sind, gelten als Reaktionen auf eine ge­stör­te Bin­dungs­ent­wicklung.

1.6.3 Die Objektbeziehungstheorie

Analog zur Bindungstheorie geht auch die Objektbeziehungstheorie von einer sta­­bilen Beziehung zu einer festen Bezugsperson (Objekt) in der Kindheit als Vor­­aussetzung für die Ausformung eines gesunden Beziehungsverhaltens aus. Al­­lerdings steht hier als Ziel der Persönlichkeitsentwicklung, aufgrund der In­ter­­aktion mit dem „Objekt“, ein stabiles Selbstwertgefühl im Mittelpunkt. Das Kind bildet im Verlauf seiner Entwicklung somit zum einen eine feste positive Vor­­stellung von sich selbst aus, erlebt sich dadurch als wertvoll und geliebt, zum anderen nimmt es aber auch seine Bezugspersonen als verlässlich und ver­trau­­enswürdig wahr, wodurch es unabhängig von dieser selbständig zu agieren lernt. Dies betiteln Mahler, Pine und Bergmann (1975)38) als „psychologische Ge­­­burt des Individuums“ – der menschliche Prozess der frühen Entwicklung mit Tren­nung von der Bezugsperson und Individuation. Wird dieser Balanceakt nicht erfolgreich vollzogen, resultiert daraus ein ambivalentes Be­zie­hungs­ver­hal­ten. Das Kind ist hin und her gerissen zwischen Anklammern an das und Zu­rück­weisung durch das Beziehungsobjekt. Dieses Verhaltensmuster setzt sich im Erwachsenenalter fort. Die Person reagiert auf andere entweder äußerst zu­rück­weisend oder äußerst unterwürfig und zuvorkommend.

Bei Stalkern fanden Dutton und Golant (1995)16) dieses Spaltungsphänomen im Wech­­sel extremer Idealisierung und extremer Abwertung der Opfer.

So vermuten die Autoren einen Zusammenhang zwischen Missbrauch und Ge­walt­anwendung und einer nicht gelungenen Verarbeitung im Umgang mit wi­der­sprüchlichen Gefühlen in einer Phase der frühen Kindheit. Daraus re­sul­tie­ren eine geringe Toleranz gegenüber Trennung und Alleinsein, sowie Angst vor Nähe aber auch Distanz, was wiederum ein Gefühl der Hilflosigkeit aus­löst.

1.7 Beziehung zwischen der Art des Stalking-Verhaltens und psychopathologischen Symptomen

Blaauw, Winkel und Arensman (2000)2) postulieren einen Zusammenhang zwischen psy­cho­pathologischen Symptomen und der Art und Weise, wie ein Stalker sein Op­fer belästigt. Sie ermittelten in ihrer Studie eine stärkere Symptomatik, wenn das Stalking-Verhalten Verfolgen oder Dieb­stahl/Zer­stö­rung von Ei­gen­tum beinhaltete und länger als sechs Monate andauerte. Im Ge­gen­satz zu Pathé und Mullen (1997)54) fanden sie bei ihren Probanden, dass ge­walt­loses mit größe­ren psychopathologischen Folgen verbunden war als ge­walt­tätiges Ver­hal­­ten. Die Opfer berichteten weiterhin von mehr Symptomen, wenn sie erst seit kur­zem gestalkt wurden und die Belästigungen täglich statt­fan­den. Eine größere An­zahl von Krankheitszeichen konnte ebenso vermerkt wer­den, wenn die Dau­er des Stalking kurz war und die Betroffenen sechs oder mehr Maß­nahmen er­grif­fen haben das Stalking zu unterbinden. Einen Zu­sam­men­­hang zwischen der Be­endigung der unerwünschten Belästigung und psy­chia­­tri­schen Symptomen gab es nicht. 39 % der Betroffenen berichteten ein Jahr nach dem letz­ten Stalking-Vorfall noch immer von psychischen Probleme.

1.8 Die Opfer

Zahlreiche Kino- und Fernsehfilme (z. B. „Fatal Attraction“, „Play Misty for Me“) und Bücher (z. B. „Liebeswahn“) erzählen – oftmals sehr dramatisch – Ge­­schichten von Stalking-Opfern. Darin ist das „typische“ Opfer weiblich und et­wa im gleichen Alter wie sein Stalker, mit dem es vormals eine intime Be­zie­hung pflegte.

Ein anderes und häufig perniziöses Szenario ist Stalking als Folge einer langen Ges­chichte häuslicher Gewalt. Untersuchungen von Wilson und Daly (1993)77) er­gaben, die Wahrscheinlichkeit von seinem Partner getötet zu werden ist nach ei­ner Trennung 2-4 mal höher, als bei zusammenlebenden Paaren.

Die Folgen monate- oder jahrelanger Belästigung oder Bedrohung führen zu ernst­haften psychologischen und auch materiellen Konsequenzen für die Be­trof­fenen. Die größte Belastung stellt das permanente Eindringen des Stalkers in die Privatsphäre der Opfer dar. Das lang andauernde und intensive Wesen der Invasion und das sich nicht entziehen können der permanenten Verfolgung macht die Besonderheit der Belastung durch Stalking im Vergleich mit anderen mehr oder weniger traumatischen, stressauslösenden Momenten aus.

In ihrer Stichprobe von Stalking-Opfern ermittelten Pathé und Mullen (1997)54) auf der Ba­sis von persönlichen Berichten bei 37 % der Betroffenen eine Post­trau­ma­ti­sche Belastungsstörung (Posttraumatic-Stress-Disorder (PTSD)). Dies ent­spricht ungefähr dem Anteil der durch häusliche Gewalt entstehenden PTSD, der in den verschiedenen Studien von Holtzworth-Munroe et al. (1998)26) ge­fun­den wurde und zwischen 40 % und 60 % liegen.

Hall (1998)21) fand in seinen Untersuchungen als Folge von Stalking Per­sön­lich­­keits­veränderungen bei den Betroffenen. Wachsende Vorsicht, gesteigertes Miss­trauen, erhöhte Ängstlichkeit und Aggressionen ergaben sich häufig als Re­sultat überdauernder Belästigung.

Pathé und Mullen (1997)54) eruierten ebenso eine signifikante Veränderung im so­­zialen und beruflichen Leben von Gestalkten, wie ein gesteigertes Ergreifen von Vorsichtsmaßnahmen.

1.8.1 Opfertypen nach Pathé, Mullen und Purcell

Genau wie Stalker bilden Stalking-Opfer keine homogene Gruppe. Eine Ka­te­go­risierung der Betroffenen entsprechend ihres Verhältnisses zum Täter und dem Kontext, in dem Stalking-Handlungen auftreten, erweist sich als hilfreich.

1.8.1.1 Ex-Partner

In dieser Gruppe ist das typische Opfer weiblich, malträtiert von einem Ex-Part­­ner oder Ex-Ehemann. Aber auch die umgekehrte Konstellation oder gleich­­geschlechtliche Täter/Opfer-Kombinationen kommen vor (Pathé et al. 200056)). Diese Opfer sind meist über einen sehr langen Zeitraum einer mas­si­ven Be­lästigung ausgesetzt und besonders gefährdet gegenüber physischer Ge­walt (Mullen et al., 199950)). Sie empfinden für gewöhnlich große Schuld dar­über, in der Wahl ihrer Partner versagt zu haben.

1.8.1.2 Bekannte und Freunde

Unter diese Kategorie fallen meist männliche Opfer. Auslöser für Stalking-Ak­tio­nen des Täters sind zufällige Begegnungen. Die Betroffenen werden üb­li­cher­weise nur über einen kurzen Zeitabschnitt von sozial nicht kompetenten Per­sönlichkeiten gestalkt, die auf der Suche nach intimen Beziehungen sind. Ei­ne Gefahr vor Gewalttätigkeiten besteht kaum.

1.8.1.3 Berufliche Kontakte

Bestimmte Berufsgruppen sind prädestiniert Opfer von Stalkern zu werden. Darunter fallen Lehrer, Personen in Heilberufen oder mit juristischer Professi­on, da sie bei den Tätern das Gefühl des Interesses und des umsorgt Werdens hervorrufen, ein Umstand, der von diesen meist ebenfalls sozial inkompetenten Persönlichkeiten missdeutet wird. Gerade langwierige therapeutische Bezie­hun­gen sind häufig Auslöser für Stalking-Verhalten.

1.8.1.4 Arbeitskollegen

Arbeiter oder Angestellte, die zugunsten eines anderen in eine höhere Position be­fördert werden, werden gelegentlich zum Angriffsobjekt der zuletzt genann­ten, sofern diese Defizite im sozialen Umgang aufweisen. Jene Stalker neigen oftmals zu Gewalttaten, wobei auch Dritte – wie Vorgesetzte, welche die Be­för­derung veranlasst haben – in Mitleidenschaft gezogen werden.

1.8.1.5 Fremde

Mullen et al. (1999)50) fanden heraus, Opfer, die ihren Verfolger nicht kennen, lau­fen weniger Gefahr körperlich attackiert zu werden, als solche mit vor allem in­­ti­men Beziehungen, die ihren Peiniger einst zurückwiesen. Trotzdem rufen die Belästigungen bei den Opfern Verwirrung und erhöhte Alarmbereitschaft her­­­vor, da die Attacken meist mit harmlosen Geschenken beginnen, im Ver­laufe des Geschehens aber bizarre Formen annehmen können. Der ver­wir­rend­ste As­pekt hierbei ist, dass die Opfer sich keinen Reim auf diese Geschehnisse ma­­­chen können, in ihnen keinen Sinn sehen und vor allem keine Ahnung von der Identität ihres Stalkers haben.

1.8.1.6 Berühmtheiten

Diese Kategorie umfasst bekannte Persönlichkeiten aus Film, Funk, Fernsehen, Sport, Politik oder andere Berühmtheiten des öffentlichen Lebens. Sie ziehen beziehungsmotivierte und sozial defizitäre Täter an. Die Möglichkeit von meh­reren Stalkern gleichzeitig belästigt zu werden ist bei dieser Opfergruppe wahr­scheinlich. Sie sind daher die meiste Zeit von professionellen Beschützern um­geben.

1.9 Umgang mit Stalking

Stalking-Opfer sind verständlicherweise auf der Suche nach professioneller Hilfe, um ihre Situation zu bewältigen. Die Ratgebenden müssen sich zunächst einmal darüber im klaren sein, dass manche Strategien die Opfer schützen, an­dere gewisse Risiken in sich bergen. Pathé, Mullen und Purcell (2000)56) schla­gen folgende Verhaltensmaßnahmen vor.

1.9.1 Verhaltensmaßnahmen von Pathé, Mullen und Purcell
1.9.1.1 Kontakt und Konfrontation vermeiden

Der Betroffene sollte dem Peiniger zu Beginn seiner Attacken ein einziges mal un­missverständlich klar machen, dass er keinen Kontakt und keine Beziehung zu diesem wünscht. Weitere Belästigungsversuche sind zu ignorieren. Sein Stal­ker ist entweder nicht willens oder unfähig, die Wünsche des Opfers zu re­spek­tieren und interpretiert eine Reaktion des zuletzt genannten auf seine Be­mü­hungen hin als Ansporn, sein Verhalten fortzusetzen.

1.9.1.2 Andere Personen informieren

Aufgrund von Scham, Peinlichkeitsgefühl oder Fehleinschätzung der Gefähr­lich­keit ihrer Situation, scheuen sich Betroffene davor, sich anderen mitzutei­len und das Problem im Alleingang zu bewältigen. Es ist jedoch angeraten, Po­lizei, Familie, Freunde Arbeitskollegen und Nachbarn zu informieren, um den Schutz für die Opfer zu erhöhen.

So wird auch die unwissentliche Weitergabe von Daten über die Betroffenen von Freunden oder Bekannten an den Stalker vermieden, zum anderen können sich mögliche Drittbetroffene vor dem Täter besser schützen.

1.9.1.3 Dokumentation der Vorkommnisse

Die Opfer sollten alle Vorkommnisse dokumentieren und Beweise für das Stalking sammeln wie Briefe oder Geschenke, Aufzeichnungen von Telefonan­rufen etc..

1.9.1.4 Erwirken einer Einstweiligen Verfügung

Auch wenn Tjaden und Thoennes (1998)72) von 81 % der männlichen und 69 % der weiblichen Opfer berichten, die diese juristische Maßnahme einleiten, soll­te sie nicht automatisch an oberster Stelle der Interventionen stehen, da sie zum einen nicht bei allen Tätertypologien den gewünschten Effekt erzielt und zum ande­ren keine gerichtliche Handhabe zum Tragen kommt, wenn der Täter sich der Ver­fügung widersetzt. Gerade bei zurückgewiesenen Ex-Partnern ruft eine sol­che Intervention ein Gefühl der öffentlichen Demütigung hervor, auf das der Stalker mit gewalttätigen Angriffen reagiert. Besonders bei Erotomanen fruch­tet eine Einstweilige Verfügung eher nicht, da sie jene als einen Test für ihre Lie­be und Ergebenheit ansehen.

Die Opfer sollten sich nach Ansicht der Autoren der Tatsache bewusst sein, dass diese Art der Gegenmaßnahme nicht nur nicht fehlschlagen, sondern die Si­tuation verschlimmern kann. Sie sind daher angehalten, erst einen forensi­schen Experten zu Rate zu ziehen, bevor sie agieren. Wenn dieser Schritt ge­wählt wird, sollten die Opfer schon im frühesten Stalking-Stadium die Einst­wei­lige Verfügungen erwirken, sich aber gleichzeitig darüber im klaren sein, das Risiko, sich einem gewalttätigen Akt ausgesetzt zu sehen, ist unmittelbar nach diesem Erlass am höchsten. Die richterliche Order stellt keinerlei Garan­tie für Sicherheit oder die Lösung des Problems dar.

1.9.2 Therapeutische Maßnahmen nach Pathé, Mullen und Purcell

Ziele der Behandlung von Stalking-Opfern ist die Linderung von deren Leid und Kummer sowie die Stabilisierung ihrer angegriffenen Persönlichkeit, damit sie Privat- und Berufsleben bewältigen können.

Viele Betroffenen, die bei einem Therapeuten vorstellig werden, suchten be­reits an anderer Stelle Unterstützung, meist ohne Erfolg. Sie stoßen auf Reakti­onen von Ungläubigkeit, Unverstand, Verharmlosung, was ihr Misstrauen, ihre Des­illusionierung, ihre wahrgenommene Schuld, den Ärger und den damit ver­bun­den Rückzug weiter verstärkt. Daher muss der professionelle Behandler die­se Individuen mit vorurteilsfreier Empathie und ohne Bewertung annehmen. Sie sollen Hoffnung schöpfen und auf die therapeutische Beziehung vertrauen können. Sie brauchen Verständnis für ihre Situation und jemanden, der um die zer­störerische Kraft von Stalking weiß und sie ernst nimmt. Allem voran muss der Therapeut dem Patienten vermitteln, dieser sei nicht alleine und trage keine Schuld an den Geschehnissen. Entscheidend ist die Sicherheit, die die thera­peutische Umgebung gewährleistet und die Tatsache, dass alle Informationen ab­solut vertraulich behandelt werden.

1.9.2.1 Pädagogische Maßnahmen

Da manche Opfer glauben, den Verstand zu verlieren, ist es notwendig ihnen zu versichern, ihre Symptome sind eine normale Reaktion auf ein ernst zuneh­men­des Verbrechen. Pädagogische Maßnahmen sollen den Betroffenen helfen, ih­re Situation zu verstehen, sowie sie in die Lage versetzen, sich besser zu schüt­zen und den Stalker zu entmutigen. Viele Opfer, die sich von ihrer Fami­lie und Freunden im Stich gelassen fühlen, wissen die Unterstützung einer pro­fessionellen Vertrauensperson zu schätzen.

1.9.2.2 Kognitive Verhaltenstherapie

Zu Beginn der Therapie muss der Behandler unbegründete Ängste lindern und dem Patienten zu einer realistischen Einschätzung seiner Situation verhelfen. Die kognitive Verhaltenstherapie hat zum Ziel, die verzerrte Wahrnehmung von einer allseits bedrohlichen Umwelt, in der jedem mit Misstrauen zu begeg­nen ist, zu korrigieren. Probleme wie der Glaube an die eigene Verantwortlich­keit für die Stalking-Situation und Gefühle der Machtlosigkeit müssen bear­beitet werden. Techniken zur Bewältigung der Angst wie Autogenes Training, Muskelrelaxation oder Atemübungen sind weitere unterstützende therapeu­tische Interventionen. Letztendlich soll vermeidendes Verhalten, welches die Be­troffenen in die Isolation stürzt, verändert werde. Gemeint ist hier nicht Ver­mei­dungsverhalten, das die Opfer gegenüber dem Täter schützt.

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832499884
ISBN (Paperback)
9783838699882
DOI
10.3239/9783832499884
Dateigröße
1.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Darmstadt – Erziehungswissenschaft, Psychologie u. Sportwissenschaft, Psychologie
Erscheinungsdatum
2006 (November)
Note
2,0
Schlagworte
stalking stalker verfolgung verehrer belästigung
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Titel: Stalking - aus Sicht des Opfers
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