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Systematik der Geldwäschetechniken

Eine kritische Analyse

©2006 Diplomarbeit 118 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Phänomen der Geldwäsche ist vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Neben anfänglich eher juristisch geprägten wissenschaftlichen Untersuchungen wurde es nach und nach zunehmend auch aus der betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Perspektive beleuchtet.
Außerdem findet die Geldwäsche dank ihres offenkundigen Bezuges zur Kriminalität nicht selten in reißerischen populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie Artikeln der Printmedien Berücksichtigung und bietet bei wirtschaftskriminellen Handlungen immer wieder neuen Raum für ethische bzw. moralische Fragen und Diskussionen. In Verbindung mit Organisierter Kriminalität und mafiosen Strukturen haben Teile der geldwäschespezifischen Terminologie zudem längst Einzug in Film und Fernsehen erhalten.
Nicht zuletzt durch die terroristischen Anschläge vom 11.September 2001 wurde auch die Finanzierung von Terrorismus zum zentralen Thema für führende politische Entscheidungsträger. Eine Analyse der globalen Finanzströme und Kanäle, welche von Geldwäschern und Terroristen für ihre Zwecke genutzt werden, erhält somit auch eine entscheidende (sicherheits-)politische Relevanz.
Mittlerweile befassen sich mehrere internationale sowie länderspezifische, nationale Organisationen und Institutionen mit der Erforschung, Analyse und Bekämpfung der Geldwäsche. Sie versuchen mit der Dynamik, welche durch die Globalisierung und der damit verbundenen Deregulierung der Finanzmärkte ausgelöst wurde, Schritt zu halten, um der Vielzahl von neu entwickelten Techniken der Geldwäsche durch eine permanente Modifizierung und Verfeinerung der Bekämpfungsmaßnahmen zu begegnen.
In der Tat haben diese Organisationen und Institutionen durch ihre Arbeit immer neue Techniken in immer neuen Bereichen der Finanzwelt zu Tage gefördert. Dadurch wird jedoch die Frage aufgeworfen, inwieweit bestehende Darstellungen, Modelle oder Systematisierungen von Techniken überhaupt noch zeitgemäß sind, d. h. sich nach wie vor für einen Bekämpfungsansatz, anhand dessen sich konkrete Maßnahmen und Gesetze entwickeln lassen, eignen, bzw. ob eine sinnvolle Systematik der Techniken der Geldwäsche überhaupt noch realisiert werden kann. Diese Fragestellungen sollen im Verlauf dieser Arbeit näher untersucht werden.
Gang der Untersuchung:
Hierzu werden zunächst die Grundlagen der Thematik eingeführt. Neben den Definitionen von Geldwäsche, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis...I
Abbildungsverzeichnis ... V
Tabellenverzeichnis...VI
Verzeichnis der Anlagen im Anhang... VII
1. Einleitung ...2
2. Begriffsbestimmungen ...3
2.1.
Geldwäsche ­ Money Laundering...3
2.2.
Organisierte Kriminalität...3
2.3.
Terrorismusfinanzierung ...6
3. Komponenten des Geldwäscheprozesses ...8
3.1.
Vorbemerkungen ...8
3.2.
Strohmänner...8
3.3.
Shell Corporations ...8
3.4.
Front Companies...8
3.5.
Offshore-Zentren ...9
4. Internationale Organisationen zur Erfassung und Analyse von Geldwäschetechniken ...11
4.1.
Financial Action Task Force on Money Laundering...11
4.2.
Egmont Group der Financial Intelligence Units...12
5. Traditionelle Modelle der Geldwäsche ...15
5.1.
Vorbemerkungen ...15
5.2.
Phasenmodelle...15
5.2.1.
Zwei-Phasen-Modell nach Bernasconi...15
5.2.2.
Drei-Phasen-Modell der US-Zollbehörde ...16
5.2.2.1.
Vorbemerkungen ...16
5.2.2.2.
Phase 1: Placement ...17
5.2.2.3.
Phase 2: Layering ...17
5.2.2.4.
Phase 3: Integration ...18
5.3.
Kreislaufmodelle ...19
5.3.1.
Kreislaufmodell nach Zünd ...19
5.3.2.
Zyklusmodell des Federal Reserve Systems ...21
5.4.
Vier-Sektoren-Modell nach Müller ...22
5.5.
Zielmodell nach Ackermann ...25

5.6.
Beurteilung der Modelle...30
6. Techniken der Geldwäsche...33
6.1.
Vorbemerkungen ...33
6.2.
Structuring und Smurfing ...34
6.3.
Schmuggel ...35
6.4.
Over- and Under-Invoicing ...37
6.5.
Alternative Remittance Systems...38
6.5.1.
Vorbemerkungen ...38
6.5.2.
Cuckoo Smurfing unter Einbindung von ARS ...41
6.5.3.
Führen von Zweitbüchern bei inoffiziellen ARS-Dienstleistern...43
6.5.4.
Cash Pooling-Accounts und Kompensationsgeschäfte ...43
6.5.5.
Over- and Under-Invoicing durch ARS-Dienstleister...44
6.6.
Gold- und Diamantenmärkte ...45
6.6.1.
Vorbemerkungen ...45
6.6.2.
Direkter Ankauf von Gold- u. Diamanten...45
6.6.3.
Nutzung von branchenbezogenen Frontbetrieben ...46
6.7.
Politically Exposed Persons...46
6.7.1.
Vorbemerkungen ...46
6.7.2.
Einsatz von Strohmännern und Finanzvermittlern ...47
6.7.3.
Einbeziehung von Offshore-Zentren und Juristischen Personen...47
6.8.
Gatekeeper ...48
6.8.1.
Vorbemerkungen ...48
6.8.2.
Nutzung von Treuhand- und Anderkonten...49
6.8.3.
Einbindung von Offshore-Zentren und Juristischen Personen...50
6.9.
Derivate und Derivathandel...51
6.9.1.
Vorbemerkungen ...51
6.9.2.
Geldwäsche mit Derivaten...52
6.10. Wertpapiere und Wertpapierhandel...54
6.10.1. Vorbemerkungen ...54
6.10.2. Barkauf von Wertpapieren...55
6.10.3. Pump-and-Dump-Verfahren...55
6.10.4. Kauf von Inhaberwertpapieren ...55
6.10.5. Ankauf von Schecks ...56
6.11. Versicherungen...56

6.11.1. Vorbemerkungen ...56
6.11.2. Verwendung von Lebensversicherungen mit Einmalprämienpolicen...57
6.11.3. Frühzeitiger unwirtschaftlicher Rückkauf von Policen...57
6.11.4. Versicherungsbetrug mit illegal erworbenen Luxusgütern ...58
6.11.5. Barzahlungen zum Kauf von Versicherungen...58
6.11.6. Rücktritt innerhalb gesetzlicher Widerrufsfristen ...59
6.11.7. Kollusion zwischen Kundenvermittlern und Mitarbeitern der Versicherungen
...59
6.11.8. Prämienzahlungen durch Dritte...59
6.11.9. Verwendung internationaler Versicherungsverträge ...60
6.11.10. Betrügerisch handelnde Kunden, Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften...60
7. Systematiken der Geldwäschetechniken ...61
7.1.
Vorbemerkungen ...61
7.2.
Systematisierung nach dem Drei-Phasen-Modell der US-Zollbehörde ...61
7.2.1.
Schwachstellen der Systematisierung...64
7.3.
Systematisierung der Egmont Group...65
7.3.1.
Vorbemerkungen ...65
7.3.2.
Kategorien der Egmont Group ...66
7.3.2.1.
Verbergen in Unternehmensstrukturen...66
7.3.2.2.
Missbrauch von Unternehmensstrukturen...66
7.3.2.3.
Verwendung gefälschter Identitäten, Dokumente oder Einbindung von
Strohmännern...66
7.3.2.4.
Ausnutzung rechtlicher Diskrepanzen auf internationaler Ebene ...66
7.3.2.5.
Verwendung anonymer Vermögenswerte ...67
7.3.2.6.
Sonstige Fälle und Techniken...67
7.3.3.
Abgeleitete Indikatoren der Egmont Group ...68
7.3.3.1.
Hohe Bargeldumsätze...68
7.3.3.2.
Atypischer oder unwirtschaftlicher Transfer von Geldern in Verbindung
mit fremden Rechtssystemen...68
7.3.3.3.
Ungewöhnliche Geschäftstätigkeiten oder Transaktionen ...68
7.3.3.4.
Kurze Abfolge von Transaktionen mit hohem Volumen ...68
7.3.3.5.
Unrealistisches Vermögen im Vergleich zum Kundenprofil ...68
7.3.3.6.
Verhaltene Angaben zur Vermögensherkunft ...69

7.3.4.
Schwachstellen der Systematisierung...69
7.4.
Systematisierung der Techniken nach Vortaten ...70
7.4.1.
Schwachstellen der Systematisierung...71
7.5.
Systematisierung nach dem neugefassten Definitionsrahmen der FATF...72
7.5.1.
Vorbemerkungen ...72
7.5.2.
Grundlegende Definitionen mit Beispielen ...73
7.5.2.1.
Methode...73
7.5.2.2.
Technik ...73
7.5.2.3.
Mechanismus ...73
7.5.2.4.
Instrument...74
7.5.2.5.
Schema...74
7.5.2.6.
Typologie...74
7.5.2.7.
Trend...75
7.5.2.8.
Indikator...76
7.5.3.
Schwachstellen der Systematisierung...77
8. Fazit und Ausblick...78
Anhang ... VIII
Literaturverzeichnis...IX
Verzeichnis der Gesprächspartner... XV

I
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
§ ...Paragraph
%...Prozent
& ...und
£ ...Englisches Pfund
Abb. ...Abbildung
a. M. ...am Main
ARS ...Alternative Remittance Systems
Art. ...Artikel
Aufl. ...Auflage
BaFin ...Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAKred...Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
BCCI...Bank of Credit and Commerce International
Bd. ...Band
BGBl. ...Bundesgesetzblatt
BKA...Bundeskriminalamt
BMI...Bundesministerium des Innern
bspw. ...beispielsweise
bzw. ...beziehungsweise
D.C. ...District of Columbia
d.h. ...das heißt
Diss. ...Dissertation
Dr. ...Doktor

II
etc. ...et cetera (und so weiter)
EUR ...Euro
evtl. ...eventuell
FATF ...Financial Action Task Force on Money Laundering
FBI...Federal Bureau of Investigation
FedEx...Federal Express
FIU...Financial Intelligence Unit
FSRB ...FATF Style Regional Bodies
gem. ...gemäß
GwG...Geldwäschegesetz
G7 ...Group of Seven
hrsg. ...herausgegeben
html...Hypertext Markup Language
IMF ...International Monetary Fund
IWF...Internationaler Währungsfond
Kfz ...Kraftfahrzeug
KYC...Know-Your-Customer-Prinzip
Mio. ...Millionen
Mrd. ...Milliarden
Nr. ...Nummer

III
OA ...Organisierte und Allgemeine Kriminalität
OECD ...Organisation for Economic Cooperation and Development
OFC ...Offshore Financial Center
o. g. ...oben genannt
o. J. ...ohne Jahr
OK ...Organisierte Kriminalität
o. O. ...ohne Ort
o. O. u. J. ...ohne Ort und Jahr
o. S. ...ohne Seitenzahl
OTC ...Over the Counter
o. V. ...ohne Verfasser
PEP ...Politically Exposed Person
PIN...Personal Identification Number
Prof. ...Professor
S. ...Seite
sog. ...so genannte
St. ...Sankt
StGB ...Strafgesetzbuch
STR...Suspicious Transaction Report
TAN...Transaktionsnummer
u. a. ...unter anderem, und andere
UNO...United Nations Organization

IV
UPS...United Parcel Service
US ...United States
USA ...United States of America
USD ...US-Dollar
vgl. ...vergleiche
WGTYP ...FATF Working Group on Typologies
www...World Wide Web
z. B. ...zum Beispiel
z. T. ...zum Teil

V
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Die OK und ihre hauptsächlichen Betätigungsfelder ...5
Abb. 2: Grundlegendes FIU-Konzept...13
Abb. 3: Geldwäschekreislauf in Analogie zum Wasserkreislauf ...19
Abb. 4: Zyklusmodell des Federal Reserve Systems ...22
Abb. 5: Vier-Sektoren-Modell nach Müller ...23
Abb. 6: Zielmodell nach Ackermann ...26
Abb. 7: Grundprinzip des Cuckoo Smurfing...42
Abb. 8: Geldwäsche mit Derivaten...53
Abb. 9: Der Intelligence Cycle angewendet auf die Analyse der Geldwäsche ...77

VI
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Einordnung der Techniken in Drei-Phasen-Modell mit Transfer ...62
Tab. 2: Systematisierung der Techniken nach Vortaten...70

VII
Verzeichnis der Anlagen im Anhang
Anhang A: Die 40 Empfehlungen der FATF (englisch)
Anhang B: Liste der Financial Intelligence Units

1
,,Every day, they find a new technique..."
1
David Binney,
ehemaliger Leiter des FBI-Drogendezernats
1
US News and World Report, o. O. 1989, zitiert nach: Wöß, Alexander (Geldwäscherei 1994), S. 28.

2
1. Einleitung
Das Phänomen der Geldwäsche ist vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten verstärkt in
den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Neben anfänglich eher juristisch gepräg-
ten wissenschaftlichen Untersuchungen wurde es nach und nach zunehmend auch aus der
betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Perspektive beleuchtet. Außerdem findet
die Geldwäsche dank ihres offenkundigen Bezuges zur Kriminalität nicht selten in reißeri-
schen populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie Artikeln der Printmedien Berück-
sichtigung und bietet bei wirtschaftskriminellen Handlungen immer wieder neuen Raum für
ethische bzw. moralische Fragen und Diskussionen. In Verbindung mit Organisierter Krimi-
nalität und mafiosen Strukturen haben Teile der geldwäschespezifischen Terminologie zudem
längst Einzug in Film und Fernsehen erhalten.
Nicht zuletzt durch die terroristischen Anschläge vom 11.September 2001 wurde auch die
Finanzierung von Terrorismus zum zentralen Thema für führende politische Entscheidungs-
träger. Eine Analyse der globalen Finanzströme und Kanäle, welche von Geldwäschern und
Terroristen für ihre Zwecke genutzt werden, erhält somit auch eine entscheidende (si-
cherheits-)politische Relevanz.
Mittlerweile befassen sich mehrere internationale sowie länderspezifische, nationale Organi-
sationen und Institutionen mit der Erforschung, Analyse und Bekämpfung der Geldwäsche.
Sie versuchen mit der Dynamik, welche durch die Globalisierung und der damit verbundenen
Deregulierung der Finanzmärkte ausgelöst wurde, Schritt zu halten, um der Vielzahl von neu
entwickelten Techniken der Geldwäsche durch eine permanente Modifizierung und Verfeine-
rung der Bekämpfungsmaßnahmen zu begegnen.
In der Tat haben diese Organisationen und Institutionen durch ihre Arbeit immer neue Tech-
niken in immer neuen Bereichen der Finanzwelt zu Tage gefördert. Dadurch wird jedoch die
Frage aufgeworfen, inwieweit bestehende Darstellungen, Modelle oder Systematisierungen
von Techniken überhaupt noch zeitgemäß sind, d. h. sich nach wie vor für einen Bekämp-
fungsansatz, anhand dessen sich konkrete Maßnahmen und Gesetze entwickeln lassen, eignen,
bzw. ob eine sinnvolle Systematik der Techniken der Geldwäsche überhaupt noch realisiert
werden kann. Diese Fragestellungen sollen im Verlauf dieser Arbeit näher untersucht werden.
Da Geldwäsche eine internationale Thematik darstellt, soll hierbei die vorwiegend englische
Terminologie Anwendung finden.

3
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Geldwäsche ­ Money Laundering
Seit Beginn der Untersuchungen der Geldwäsche haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher
internationaler und nationaler Definitionen juristischer sowie kriminologisch-
phänomenologischer Natur gebildet.
2
Zunächst stellt der Begriff der Geldwäsche ganz offen-
sichtlich eine direkte Übersetzung des amerikanischen Fachterminus Money Laundering dar.
3
Die juristisch geprägten Definitionen sind in der Regel länderspezifisch und enger gefasst,
d.h. sie beziehen je nach Land unterschiedliche Vortaten mit ein. Daher wird im Rahmen die-
ser Arbeit eine kriminologisch-phänomenologische Definition zu Grunde gelegt.
Hiernach wird ,,unter Geldwäsche jeder rechtliche oder tatsächliche Vorgang verstanden, der
dazu dient, die Spuren der unrechtmäßigen Herkunft von Erlösen aus Straftaten wirksam zu
verschleiern, um so die unerlaubt erlangten Vermögenswerte (in der Regel Geld) als scheinbar
legales Vermögen in den regulären Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen."
4
Das englische Äquivalent lautet nach der US-President's Commision on Organized Crime aus
dem Jahr 1984:
,,Money Laundering is the process by which one conceals the existence of an illegal source, or
illegal application of income, and disguises that income to make it appear legitimate."
5
Hierzu werden diese illegalen Gelder und Vermögenswerte transportiert, transformiert, über-
wiesen, konvertiert oder mit legalen Geschäften vermischt.
6
2.2. Organisierte
Kriminalität
Geldwäsche steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität (OK).
7
Das Bundesministerium des Innern (BMI) definiert Organisierte Kriminalität wie folgt:
,,Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Be-
2
Vgl. Altenkirchen, Lars (Techniken Geldwäsche 2002), S. 3.
3
Vgl. Frank, Robert (Bekämpfung Geldwäsche 2002), S. 22.
4
Suendorf, Ulrike (Geldwäsche 2001), S. 44.
5
President's Commission on Organized Crime, Washington D.C. 1984, zitiert nach: Suendorf, Ulrike (Geld-
wäsche 2001), S. 45.
6
Vgl. Hoyer, Petra; Klos, Joachim; Carl, Dieter (Bekämpfung Geldwäsche 1998), S. 8.
7
Vgl. König, Johann-Günther (Finanzkriminalität 2003), S. 21.

4
gehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind,
wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
2. unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel
oder
3. unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirt-
schaft zusammenwirken."
8
Die wohl bekannteste Gruppierung im Bereich der organisierten Kriminalität ist die italieni-
sche Mafia
9
; die russische Mafia, die japanische Yakuza, die chinesischen Triaden sowie ver-
schiedene kolumbianische Drogenkartelle stehen ihr im Hinblick auf Größe, Einfluss und
Organisationsstruktur allerdings in nichts nach.
10
Neben hoch entwickelten Ländern zählen
auch Entwicklungsländer zum Operationsgebiet der OK.
11
Der ethnische Zusammenhalt von kriminellen Organisationen stellt das Hauptcharakteristi-
kum und zugleich den primären Erfolgsfaktor der OK dar.
12
Außerdem operieren diese Orga-
nisationen durchweg grenzüberschreitend, in der Regel durch Aufteilung verschiedener Akti-
vitäten auf verschiedene Länder.
13
Eine Öffnung der Grenzen zwischen einzelnen Staaten,
wie dies z. B. im osteuropäischen Raum in den letzten zwei Jahrzehnten der Fall war, begüns-
tigt die internationale Ausrichtung der OK und führt zu einer flexiblen Umorientierung und
Verlagerung der kriminellen Handlungen in neu entstandene Aktionsräume.
14
In der nachfolgenden Abbildung werden die Kernbereiche der OK illustriert:
8
Bundesministerium des Innern (Lexikon der Innenpolitik 2006).
9
Vgl. König, Johann-Günther (Finanzkriminalität 2003), S. 22.
10
Vgl. Bongard, Kai (Wirtschaftsfaktor Geldwäsche 2001), S. 21.
11
Vgl. Kern, Christine (Geldwäsche 1993), S. 5.
12
Vgl. Pretzner, Walter (Organisiertes Verbrechen 2001), S. 100.
13
Vgl. Graber, Christoph (Geldwäscherei 1990), S. 52.
14
Vgl. Hoyer, Petra; Klos, Joachim; Carl, Dieter (Bekämpfung Geldwäsche 1998), S. 3.

5
Suchtgift
Eigentum
Wirtschaft
Gewalt
Nachtleben
Waffen
Beschaff-
ungskri-
minalität
Lagerdieb-
stähle
Kapitalan-
lagebetrug
Raub-
überfälle
Zuhälterei /
Prostitution
Nuklear-
proliefera-
tion
Drogen-
schmuggel
Kfz-Ver-
schiebung
Subventions-
betrug
Schutz-
geldforder-
ungen
illegales
Glücksspiel
Embargo-
bruch
Einbrüche,
Groß-
hehlerei
Betrug im
Zahlungs-
verkehr
erpresser-
ische
Entführung
Menschen-
handel
führt zu Geldwäsche
Die Organisierte Kriminalität und ihre hauptsächlichen Betätigungsfelder
Abb. 1: Die OK und ihre hauptsächlichen Betätigungsfelder
15
Das Bundeskriminalamt beziffert den Schaden, welcher durch OK im Jahre 2004 allein in
Deutschland entstanden ist, in seinem letzten Bundesanlagebild OK auf rund 759 Mio. EUR.
Der geschätzte Gewinn auf Basis von 340 Straftaten betrug für das gleiche Berichtsjahr sogar
1,337 Mrd. EUR. Dabei wurden die größten Gewinne durch Kriminalität im Zusammenhang
mit dem Wirtschaftsleben, beim Rauschgifthandel bzw. ­schmuggel sowie bei Steuer- und
Zolldelikten erzielt.
16
Allerdings haben polizeiliche Kriminalstatistiken auf Grund der hohen
Dunkelziffer im Bereich der OK nur eine bedingte Aussagekraft.
17
15
Modifiziert entnommen aus Siska, Josef (Geldwäscherei 1999), S. 13; siehe auch: Hoyer, Petra; Klos, Joa-
chim; Carl, Dieter (Bekämpfung Geldwäsche 1998), S. 5.
16
Vgl. zu diesem Abschnitt Bundeskriminalamt (Bundeslagebild OK 2005), S. 16.
17
Vgl. Pretzner, Walter (Organisiertes Verbrechen 2001), S. 18.

6
Es soll an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass Geldwäsche zwar in erster Linie aber
keineswegs ausschließlich im Zusammenhang mit der OK auftritt.
18
Als Personen, welche
einen Geldwäschebedarf haben, kommen auch unorganisierte Einzelstraftäter in Betracht.
19
Daher wird im Verlauf dieser Arbeit sowohl von OK als auch von Geldwäschern die Rede
sein.
2.3. Terrorismusfinanzierung
Nach den terroristischen Anschlägen in den USA am 11.September 2001 ist die Finanzierung
von Terrorismus verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Nach der
Definition der deutschen Verfassungsschutzbehörden stellt Terrorismus den ,,nachhaltig ge-
führten Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und
Eigen-
tum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen"
20
dar.
Zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen somit zwei wesentliche Unter-
schiede. Terroristen verfolgen im Gegensatz zu Geldwäschern und der OK, deren primäre
Motivation aus dem Streben nach einem Gewinn herrührt, ideologische und politische Ziele.
Dennoch sind sie zur Verfolgung eben dieser Ziele auf eine funktionierende und effektive
finanzielle Infrastruktur angewiesen.
Neben der eigentlichen Zielsetzung ist der Aspekt der Herkunft der Gelder zum Aufbau des
organisatorischen Netzwerkes von entscheidendem Interesse. Während die OK ihre finanziel-
len Ressourcen ausschließlich aus illegalen Machenschaften bezieht, stützen sich Terroristen
sowohl auf legale als auch auf illegale Quellen. Als legale Mittelherkunft kann die Finanzie-
rung von Terrorismus durch bestimmte Staaten sowie Spenden wohlhabender Mäzene ange-
führt werden. Haupteinnahmequelle illegaler Gelder können Lösegelder aus Entführung, Er-
pressung und Menschenhandel sein.
21
Denkbar wären hierbei aber auch andere Straftaten.
Um solche Gelder unter einem legalen Deckmantel international nutzbar und verfügbar zu
machen, müssen sie zunächst einen Geldwäscheprozess durchlaufen. Mehrfache internationa-
le Untersuchungen verschiedener Staaten haben in diesem Zusammenhang ergeben, dass sich
18
Vgl. Wöß, Alexander (Geldwäscherei 1994), S. 4.
19
Denkbar wären an dieser Stelle zum Beispiel unprofessionelle Bankräuber, Steuerhinterzieher aber auch
korrupte Mitarbeiter in Führungspositionen großer Unternehmen.
20
Bundesministerium des Innern (Verfassungsschutzbericht 2004), S. 259.
21
Vgl. zu den letzten beiden Abschnitten FATF (Typologies 2002), S. 2-3.

7
Terroristen hierbei der gleichen Kanäle wie die OK bedienen und dazu auch die gleichen
Techniken der Geldwäsche nutzen.
22
Daher soll im Laufe dieser Arbeit bei der Darstellung
der Techniken weiterhin begrifflich von OK und Geldwäschern ausgegangen werden.
22
Vgl. FATF (Typologies 2001), S. 19-20; siehe auch: FATF (Typologies 2002), S. 4-5; sowie: FATF (Typo-
logies 2003), S. 24.

8
3. Komponenten des Geldwäscheprozesses
3.1. Vorbemerkungen
In den Geldwäscheprozess kann je nach Komplexitätsgrad eine Vielzahl unterschiedlicher
Komponenten miteinbezogen werden. Hierzu zählen neben natürlichen und juristischen Per-
sonen oftmals auch ganz bestimmte Staaten und Gebiete.
3.2. Strohmänner
Natürliche Personen, welche Finanztransaktionen auf eigenen Namen, jedoch nach außen hin
nicht erkennbar, für fremde Rechnung fiduziarisch ausführen, werden als Strohmänner be-
zeichnet. Außerdem stellen sie ihren Namen auch vielfach für die Eintragungen in verschie-
dene Register zur Verfügung. Das breite Spektrum ihrer Dienstleistungen umfasst somit ne-
ben Kontoeröffnungen, Ein- bzw. Auszahlungen und Überweisungen auch Unternehmens-
gründungen und sonstige formalen Akte.
23
3.3. Shell
Corporations
Diese juristischen Personen bestehen überwiegend nur auf dem Papier und werden daher in
der Literatur auch als Gesellschaften mit scheinbarer Geschäftstätigkeit oder sog. Briefkasten-
firmen angeführt. Oftmals sind mehrere solcher Unternehmen durch wechselseitige Beteili-
gungen miteinander verbunden oder sie bestehen unabhängig voneinander und können dem
gleichen Personenkreis zugeordnet werden.
24
Diese komplexen Strukturen erlauben den Inha-
bern die vollständige Kontrolle und Koordination ihrer Aktivitäten verbunden mit einem sehr
hohen Maß an Anonymität. Illegale Gelder können über die Bankverbindungen der Unter-
nehmen transferiert oder aber auch in Form von Einlagen in die Gesellschaften eingebracht
werden.
3.4. Front
Companies
Im Gegensatz zu den Shell Corporations verkörpern Front Companies juristische Personen,
welche auch tatsächlich einer Geschäftstätigkeit nachgehen. Allerdings wird diese Geschäfts-
tätigkeit strategisch ausgewählt und dazu genutzt, illegale Gelder mit legalen Einnahmen zu
vermischen. Hierzu eignen sich im Besonderen bargeldintensive Unternehmen und Branchen.
Als Beispiele können demnach Restaurants, Kinos, Theater, Spielhöllen, Leasinggesellschaf-
23
Vgl. zu diesem Abschnitt Bongard, Kai (Wirtschaftsfaktor Geldwäsche 2001), S. 113.
24
Vgl. Beispiel Kapitel 6.8.3.

9
ten, Reisebüros und Wechselstuben angeführt werden.
25
Allerdings sind unter strategischen
Gesichtspunkten auch komplexere Gebilde, wie Import-Export Gesellschaften von zentraler
Bedeutung.
26
In der Literatur werden Front Companies auch als Front Corporations, Frontge-
sellschaften und Frontbetriebe bezeichnet.
3.5. Offshore-Zentren
,,Offshore , ... , ist ein Fachausdruck für Finanzeinrichtungen, die ein Land oder Gebiet (eine
Jurisdiktion) Nichtbürgern zur Verfügung stellt. Offshore-Finanzeinrichtungen verfolgen mit-
hin das explizite Ziel, Kapital aus anderen Ländern anzulocken, und offerieren zu diesem
Zweck im Vergleich zu den Herkunftsländern steuerliche und aufsichtsrechtliche Vorteile."
27
Diese weit gefasste Definition verdeutlicht bereits, warum sog. Offshore-Prinzip für den po-
tentiellen Geldwäscher grundsätzlich eine bemerkenswerte Attraktivität aufweist.
Die beiden o.g. Vorteile können in einem Merkmalskatalog für Offshore-Zentren noch näher
spezifiziert werden:
- Keine oder minimale Steuern zum Zweck einer ertragsgünstigen Vermögensanlage
- Ein Gesellschaftsrecht, welches niedrige Gründungshürden und Kosten vorsieht, und
darüber hinaus noch zahlreiche Sonderrechtsformen wie Stiftungen, Treuhandgesell-
schaften und Trusts beinhaltet
28
- Keine oder minimale Buchführungspflichten
- Bei Offshore-Banken keine oder nur minimale Bankenaufsicht
- Strenger Geheimnisschutz in Bezug auf Bank-, Anwaltsgeheimnis, etc., um äußerste
Diskretion und Anonymität zu wahren
- Schutz des Privateigentums in einem politisch stabilen Umfeld
- Freier
Devisenverkehr
25
Vgl. zu den letzten beiden Abschnitten Höreth, Ulrike (Bekämpfung Geldwäsche 1996), S. 19.
26
Vgl. Ackermann, Jürg-Beat (Geldwäscherei 1992), S. 32.
27
Naim, Moises (Globalisiertes Verbrechen 2005), S. 180.
28
Diese Gesellschaften sind durch eine besondere Hüllenfunktion gekennzeichnet, welche ihren Inhabern und
Investoren besondere Anonymität und Diskretion gewährleistet.
Vgl. hierzu Ackermann, Jürg-Beat (Geldwäscherei 1992), S. 62-64.

10
- Keine
Doppelbesteuerungsabkommen
- Verweigerung bzw. minimale internationale Rechtshilfe
- Besonderes Dienstleistungsangebot mit Bereitstellung von Strohmännern und Treu-
händern
29
In Bezug auf die o.g. Offshore-Kriterien hat der Internationale Währungsfond (IWF) ganz
bestimmte Staaten und Territorien wie Andorra, Anguilla, Aruba, die Bahamas, Belize, die
Bermudas, die British Virgin Islands, die Cayman Islands, die Cook Inseln, Gibraltar, Guern-
sey, die Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, Macao, Malaysia, Monaco, Montserrat, die Nie-
derländischen Antillen, die Republik Palau, Panama, Samoa, die Seychellen, die Turks und
Caicos Inseln, Vanuatu und Zypern untersucht. Obwohl diese Gebiete z. T. keine vollständig
unabhängigen Staaten sondern oftmals Überbleibsel aus der Kolonialzeit bzw. des Imperia-
lismus darstellen, kann ihnen im Geldwäscheprozess im Hinblick auf o.g. Shell Companies
eine Schlüsselrolle zugesprochen werden.
30
Bei den Geldwäschern besonders beliebt sind Offshore-Banken und die Rechtsformen der
Offshore-Stiftungen bzw. Trusts. Letztere können durch ,,ihre nahezu luft- und wasserdichte
Struktur, ... , zu einem undurchsichtigen Holdingssystem für eine verschachtelte Anlagestruk-
tur des Privatvermögens oder für eine Gesellschaft ausgebaut werden."
31
In den Offshore-
Zentren erfolgt zudem ein regelrechter aktiver Vertrieb von Shell Corporations, welche auf
die Bedürfnisse der Geldwäscher zugeschneidert sind, durch Agenten, die sich ausschließlich
auf die Gründung solcher Unternehmen spezialisiert haben.
32
Offshore-Zentren werden häufig auch als Steuer- bzw. Gründungsoasen sowie Tax ­ bzw.
Bank Havens bezeichnet.
33
29
Vgl. zu diesem Abschnitt Harnischmacher, Robert (Internationale Geldwäsche 2002), S. 657.
30
Vgl. zu diesem Abschnitt IMF (Offshore Financial Centers 2005).
31
Harnischmacher, Robert (Internationale Geldwäsche 2002), S. 658.
32
In diesem Zusammenhang wird daher oftmals von sog. Company Formation Agents und entsprechenden Off-
the-Shelf-Companies (engl. ,,Unternehmen aus dem Ladenregal") gesprochen.
Vgl. hierzu und zum letzten Abschnitt FATF (Typologies 2000), S. 8-9.
33
Vgl. Wöß, Alexander (Geldwäscherei 1994), S. 24.

11
4. Internationale Organisationen zur Erfassung und Analyse von Geldwäschetechni-
ken
4.1. Financial Action Task Force on Money Laundering
Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) stellt derzeit das wichtigste
international agierende Gremium im Kampf gegen die Geldwäsche dar. Sie wurde im Juli
1989 auf dem 15.Weltwirtschaftsgipfel von den sieben führenden Industrienationen (G7)
34
in
Paris gegründet. Ihr Sekretariat ist zwar in den Räumlichkeiten der OECD angesiedelt, aber
dennoch in seiner Arbeit vollkommen unabhängig von dieser. Momentan setzt sich das Gre-
mium aus 33 Mitgliedern
35
zusammen, zu denen die wichtigsten Finanzzentren Asiens, Euro-
pas sowie Nord- und Südamerikas zählen. Der Vorsitz bzw. die Präsidentschaft wechselt nach
einem jährlichen Rotationsverfahren.
36
Das Aufgabengebiet der FATF beinhaltet neben der weltweiten Verbreitung der Anti-
Geldwäschebestrebungen, die Überwachung der Umsetzung ihrer im April 1990 veröffent-
lichten 40 Empfehlungen
37
zur Bekämpfung der Geldwäsche in den FATF-Mitgliedsstaaten
sowie die Überprüfung auftretender Geldwäschetechniken
38
und -trends und deren Gegen-
maßnahmen im Rahmen ihrer Typologieuntersuchungen.
39
Die 40 Empfehlungen der FATF setzten erstmalig internationale Standards als einheitliche
Verhaltensregeln und Maßstäbe für den gesamten Finanzsektor sowie alle beteiligten Perso-
nen und Berufsgruppen fest. Auf Grund der Innovationsfreudigkeit der Geldwäscher mussten
die Empfehlungen im Jahr 1996 erstmalig aktualisiert und dann 2003 unter deutscher Präsi-
dentschaft zum zweiten Mal grundlegend überarbeitet werden. Bei dieser Überarbeitung flos-
sen jeweils die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäsche-
Bekämpfung mit ein. Obwohl die Standards eher ,,Soft-Law-Charakter" haben und somit kein
34
Zu dieser Gruppe zählten Deutschland, England, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigte Staa-
ten.
35
Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Europäische Kommission, Finnland,
Frankreich, Golfstaatenkooperationsrat (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische
Emirate ), Griechenland, Großbritannien, Hong Kong (China), Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxem-
burg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Singapur, Südafrika,
Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und die Vereinigte Staaten stellen die derzeitigen Mitglieder dar.
Vgl. hierzu FATF (Annual Report 2005), S. 6.
36
Vgl. zu diesem Abschnitt Ertl, Birgit (Geldwäscherei 2004), S. 11.
37
Vgl. hierzu Anhang A.
38
Vgl. Kapitel 6 sowie Kapitel 7.5.
39
Vgl. zu diesem Abschnitt FATF (Mission 2005).

12
unmittelbar bindendes Recht darstellen, erkennen sie inzwischen mehr als 130 Länder als ver-
bindlich an.
Als Reaktion auf die Ereignisse des 11.September 2001 wurde das Mandat der FATF noch im
Oktober desselben Jahres auf die Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus ausgeweitet.
In diesem Zusammenhang veröffentlichte das Gremium zunächst 8 Sonderempfehlungen und
Auslegungsgrundsätze. Schließlich wurde im Oktober 2004 zu den bestehenden 8 Empfeh-
lungen noch eine 9. Sonderempfehlung hinzugefügt.
40
Um die Mission der FATF auch auf Nicht-Mitgliedsstaaten zu übertragen, wurden sogenannte
FATF Style Regional Bodies (FSRB)
41
gegründet. Als Vereinigungen von Ländern einer be-
stimmten Region präsentieren Sie auf den zahlreichen Sitzungen der FATF die jeweiligen
Fortschritte der einzelnen Länder im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzie-
rung. Auf den separat angesetzten Sitzungen im Rahmen der Typologie- und Trenduntersu-
chungen der FATF kommt es zu einem Austausch der Expertengruppen in diesen Themenge-
bieten der einzelnen FSRB.
4.2. Egmont Group der Financial Intelligence Units
Finanzinstitute sind entscheidende Informationsquellen für Nachforschungen der Ermitt-
lungsbehörden im Bereich der Geldwäsche. Daher haben Regierungen als Antwort auf die
Bedrohung ihrer politischen und wirtschaftlichen Systeme spezielle Institutionen geschaffen,
welche den Ermittlungsbehörden zum weltweiten Informationsaustausch zur Verfügung ste-
hen. Diese Institutionen werden als Financial Intelligence Units (FIUs) bezeichnet.
Die Egmont Group bildet den Zusammenschluss von derzeit über 100 FIUs
42
zum Zweck
internationaler Kooperation, gegenseitiger Schulung und dem Austausch von Erfahrungen.
Sie entstand 1995 als lose Zusammenkunft einiger Repräsentanten von FIUs im Egmont A-
renberg Palast in Brüssel
43
. Die FIU Deutschland stellt die Zentralstelle für Geldwäsche-
40
Vgl. zu den letzten beiden Abschnitten BaFin (Internationale Zusammenarbeit 2005).
41
Asia Pacific Group on Money Laundering (APG), Caribbean Financial Action Task Force (CFATF), Council
of Europe Select Committee of Expert on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures (MONEY-
VAL), Eurasian Group (EAG), Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group (ESAAMLG),
Financial Action Task Force on Money Laundering in South America (GAFISUD) Middle East and North
Africa Financial Action Task Force (MENAFATF) stellen die derzeitigen FSRB dar..
Vgl. hierzu FATF (Members and Observers 2005).
42
Vgl. hierzu Anhang B.
43
Der Name Egmont Group wurde vom Ort des ersten Treffens abgeleitet.

13
Verdachtsanzeigen in Deutschland dar und ist im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden
angesiedelt.
Um nach Egmont-Definition eine FIU zu gründen und als solche zu gelten, müssen Länder
einen formalen Anforderungskatalog erfüllen, welcher von der Egmont Group eigens zu die-
sem Zweck geschaffen wurde. Im Gegensatz zur FATF unterhält der Zusammenschluss kein
festes Sekretariat, die administrativen Aufgaben werden abwechselnd nach dem Rotationsver-
fahren bewältigt. Die Egmont Group tagt einmal jährlich im Plenum.
Die einzelnen FIUs erhalten Verdachtsanzeigen von Finanzinstituten über verdächtige oder
ungewöhnliche Transaktionen
44
, analysieren diese und leiten sie an die zuständigen Behörden
weiter.
Ausländische
FIU
FIU
Gesetzes-
vollzug
Strafverfolgungs-
behörden
Finanz-
institute
Finanz-
institute
Finanz-
institute
Finanz-
institute
1
2
3
4
1.Übertragene Verdachtsanzeigen (STRs) an die FIU
2.FIU erhält Zusatzinformationen vom Gesetzesvollzug
3.Möglicher Austausch mit fremder FIU
4.Nach Analyse leitet FIU den Fall der zuständigen Behörde zu
Abb. 2: Grundlegendes FIU-Konzept
45
44
Eine solche Verdachtsanzeige wird im internationalen Fachjargon als Suspicious Transaction Report (STR)
bezeichnet. Diesen STRs kommt bei der Aufdeckung von Geldwäschefällen und bei der Herstellung der Ver-
bindung zu einer entsprechenden Vortat eine gewichtige Rolle zu. Außerdem können durch ihre Auswertung
indirekt Lücken bei der Geldwäschebekämpfung aufgezeigt werden.
Vgl. hierzu FATF (Annual Re-
port 2002), S. 17.
45
Entnommen und übersetzt aus Egmont Group (Egmont Information Paper 2004), S. 1.

14
Obwohl die FIUs in unterschiedlichen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
operieren, ist es möglich, Informationen mit fremden FIUs auszutauschen und darüber hinaus,
andere behördlich erfasste Daten sowie öffentliche Registereinträge weiterzugeben. Diese
Praxis stellt einen entscheidenden Fortschritt bei durchzuführenden Ermittlungen dar. Als
Primärziel der Egmont Group lässt sich somit der Aufbau eines globalen Informationsnetz-
werkes durch eine Förderung der internationalen Kooperation der einzelnen FIUs anführen.
46
46
Vgl. zu den letzten fünf Abschnitten Egmont Group (About Egmont Group 2005).

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783956360657
ISBN (Paperback)
9783832497323
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität des Saarlandes – Wirtschaftswissenschaften, Bankbetriebslehre
Erscheinungsdatum
2006 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
money laundering terrorismus kriminalität systematisierung
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Titel: Systematik der Geldwäschetechniken
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