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Kapitalmarktreaktionen auf die Ankündigung einer Ratingveränderung im Zuge der Basel II Anforderungen

©2006 Diplomarbeit 97 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Aspekte des Ratings und des Scorings wurden selten so intensiv diskutiert wie in den letzten Jahren. Unabhängig davon ob es sich um Unternehmen, Banken oder um wissenschaftliche Beiträge handelt. Einer der Hauptgründe liegt in der Verabschiedung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, im folgenden Text kurz „Basel II“ genannt. In diesem Rahmenwerk – welches nicht vor Ende 2006 in Kraft treten wird – wird eine Berücksichtigung des Kreditausfallrisikos bei der Hinterlegung mit Eigenkapital vorgeschrieben. Da die Kreditinstitute für Kredite von Schuldnern mit unterschiedlicher Bonität demnächst unterschiedlich viel Eigenkapital hinterlegen müssen, wird davon ausgegangen, dass sich dies auf die Kreditkonditionen der einzelnen Kreditnehmer auswirkt. Dieser Punkt hat enorme Befürchtungen und Verunsicherungen bei Unternehmen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, hinsichtlich der zukünftigen Versorgung mit Fremdkapital hervorgerufen.
Um einen verständlichen Einstieg in die Materie zu gewährleisten, wird im folgenden nach den wichtigsten Begriffsbestimmungen das Konstrukt Basel II detailliert dargestellt und erläutert. Darauffolgend wird auf die damit verbundenen Anforderungen an externe und interne Ratingverfahren, bzw. Scoringmodelle im Privatkundengeschäft, eingegangen. Insbesondere der interne Ratingansatz der Kreditinstitute wird in Deutschland einen wichtigen Faktor spielen, da hier nur verhältnismäßig wenige und große – zumeist international tätige – Unternehmen ein externes Rating aufweisen können. Bei der Beschreibung der Ratingansätze wird zudem untersucht, ob die Befürchtungen und Ängste vieler Unternehmen gerechtfertig sind oder ob die neuen Verfahrensweisen ihnen sogar Vorteile bieten könnten. Ebenfalls werden die praktischen Konsequenzen, die sich für das Kreditgewerbe durch Basel II ergeben, beleuchtet.
Diese Arbeit widmet sich intensiv dem Aspekt einer Veränderung des Unternehmensratings. Die Auswirkungen auf das geratete Unternehmen, bspw. auf zukünftige und aktuelle Kredite sowie auf die Fremdkapitalgeber, werden untersucht. In diesem Zusammenhang unterstreicht eine empirische Studie, die Wirkungen, die eine Ratingveränderung oder auch schon die Ankündigung einer Überprüfung des Ratings auf die abnormale Rendite eines Unternehmens am Kapitalmarkt haben kann. Interessant ist dieser Punkt auch daher, dass – auch bedingt durch die Basel […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Dennis Roos
Kapitalmarktreaktionen auf die Ankündigung einer Ratingveränderung im Zuge der
Basel II Anforderungen
ISBN-10: 3-8324-9697-1
ISBN-13: 978-3-8324-9697-5
Druck Diplomica® GmbH, Hamburg, 2006
Zugl. Bergische Universität Wuppertal, Wuppertal, Deutschland, Diplomarbeit, 2006
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http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany



Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...I
Abbildungsverzeichnis... III
Tabellenverzeichnis ...IV
Abkürzungsverzeichnis ... V
1. Einführung ... 1
2. Begriffsbestimmungen... 2
2.1 Definition Rating... 2
2.2 Definition Scoring ... 3
2.3 Definition ,,Basel II" ... 3
3. Basel II ... 4
3.1 Basel I ... 4
3.2 Basel II ... 6
3.3 Zielsetzung von Basel II ... 7
3.4 Die drei Säulen von Basel II... 9
3.4.1 Mindestkapitalanforderungen... 10
3.4.1.1 Kreditsrisiko ... 10
3.4.1.1.1 Standardansatz... 10
3.4.1.1.2 IRB-Ansatz... 17
3.4.1.1.2.1 IRB-Basisansatz... 19
3.4.1.1.2.2 Fortgeschrittener IRB-Ansatz ... 20
3.4.1.2 Marktsrisiko - Handelsbuch ... 21
3.4.1.3 Operationelle Risiken ... 22
3.4.2 Aufsichtliches Überprüfungsverfahren... 26
3.4.3 Marktdisziplin... 27
3.5 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) ... 29
4. Rating und Scoring ... 31
4.1 Externe Ratingverfahren ... 31
4.1.1 International tätige und anerkannte Ratingagenturen ... 32
4.1.2 Ratingagenturen in Deutschland ... 36
4.1.3 Kriterien der Ratingagenturen ... 37
4.2 Interne Ratingverfahren (IRB-Ansatz)... 41
4.2.1 Internes Ratingverfahren der Sparkassenorganisation... 41
4.2.2 Internes Ratingverfahren der Dresdner Bank ... 43
4.3 Kritische Betrachtung externer und interner Ratingverfahren ... 46
4.4 Scoring ... 47
4.5 Bedeutung von Ratings für Unternehmen ... 50
4.6 Bedeutung von Ratings für Kreditinstitute ... 52
5. Veränderung des Unternehmensratings... 54
5.1. Auswirkungen auf das Unternehmen... 55
5.2 Auswirkungen auf die Fremdkapitalgeber... 57
6. Empirische Untersuchung ­ Kapitalmarktreaktionen bei Ratingveränderungen
oder Ankündigung einer Ratingüberprüfung... 58
I

6.1 Aufbau der Untersuchung... 59
6.2 Berechnung der abnormalen Rendite ... 60
6.2.1 Berechnung der abnormalen Rendite (CAPM) ... 60
6.2.2 Berechnung der abnormalen Rendite (Marktmodell) ... 61
6.3 Berechnung der historischen Beta- und Alphawerte... 62
6.4 Berechnung abnormaler Renditen der empirischen Studie... 69
6.4.1 Berechnung nach dem CAPM ... 69
6.4.2 Berechnung nach dem Marktmodell ... 70
6.5 Ergebnisse der empirischen Studie ... 70
6.6 Auswertung der Ergebnisse ... 79
6.7 Kritische Würdigung... 80
7. Schlussbetrachtung... 81
Literaturverzeichnis ... 84
II

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau von Basel II:... 9
Abbildung 2: Risikogewichtung an Staaten und ihre Zentralbanken ... 12
Abbildung 3: Länderrisikoklassifizierung durch eine Exportversicherungsagentur 13
Abbildung 4: Bonitätsgewichte bei Forderungen an Banken ... 14
Abbildung 5: Bonitätsgewichte bei Unternehmen ... 15
Abbildung 6: Drei Ebenen der MaK ... 30
Abbildung 7: Rating-Skala von Standard & Poor's sowie Moody's... 32
Abbildung 8: Moody's Ratingpyramide ... 34
Abbildung 9: Ablauf eines Ratingverfahrens... 36
Abbildung 10: Überblick über ein idealtypisches Scoring einer natürlichen Person 48
Abbildung 11: Tägliche abnormale Rendite: Ratingveränderung ... 71
Abbildung 12: Tägliche abnormale Rendite: Watchlist... 72
Abbildung 13: Tägliche abnormale Renditen: Kontrollgruppe ... 73
Abbildung 14: Tägliche abnormale Rendite: Ratingverschlechterung
Kontrollgruppe ... 74
Abbildung 15: Kumulierte abnormale Rendite aller Gruppen (CAPM)... 75
Abbildung 16: Kumulierte abnormale Rendite aller Gruppen (Marktmodell) ... 76
III

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Berechnung des Alpha- und Beta-Wertes I ... 63
Tabelle 2: Berechnung des Alpha- und Beta-Wertes II ... 66
Tabelle 3: CAR (CAPM) ... 77
Tabelle 4: CAR (Marktmodell)... 78
IV

Abkürzungsverzeichnis
bzw.
beziehungsweise
d.h.
das
heißt
et al.
et alii
etc.
et
cetera
evtl.
eventuell
f.
folgende
ff.
fortfolgende
ggf.
gegebenenfalls
Hrsg.
Herausgeber
i.d.R.
in
der
Regel
o.g.
oben
genannte/-r/-n
o.V.
ohne
Verfasser
S.
Seite
Vgl.
vergleiche
z.B.
zum
Beispiel
V

1. Einführung
Die Aspekte des Ratings und des Scorings wurden selten so intensiv diskutiert wie
in den letzten Jahren. Unabhängig davon ob es sich um Unternehmen, Banken oder
um wissenschaftliche Beiträge handelt. Einer der Hauptgründe liegt in der
Verabschiedung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung durch den Baseler Ausschuss
für Bankenaufsicht, im folgenden Text kurz ,,Basel II" genannt. In diesem
Rahmenwerk ­ welches nicht vor Ende 2006 in Kraft treten wird ­ wird eine
Berücksichtigung des Kreditausfallrisikos bei der Hinterlegung mit Eigenkapital
vorgeschrieben. Da die Kreditinstitute für Kredite von Schuldnern mit
unterschiedlicher Bonität demnächst unterschiedlich viel Eigenkapital hinterlegen
müssen, wird davon ausgegangen, dass sich dies auf die Kreditkonditionen der
einzelnen Kreditnehmer auswirkt.
1
Dieser Punkt hat enorme Befürchtungen und
Verunsicherungen bei Unternehmen, insbesondere bei kleinen und mittleren
Unternehmen, hinsichtlich der zukünftigen Versorgung mit Fremdkapital
hervorgerufen.
2
Um einen verständlichen Einstieg in die Materie zu gewährleisten, wird im
folgenden nach den wichtigsten Begriffsbestimmungen das Konstrukt Basel II
detailliert dargestellt und erläutert. Darauffolgend wird auf die damit verbundenen
Anforderungen an externe und interne Ratingverfahren, bzw. Scoringmodelle im
Privatkundengeschäft, eingegangen. Insbesondere der interne Ratingansatz der
Kreditinstitute wird in Deutschland einen wichtigen Faktor spielen, da hier nur
verhältnismäßig wenige und große ­ zumeist international tätige ­ Unternehmen ein
externes Rating aufweisen können.
3
Bei der Beschreibung der Ratingansätze wird
zudem untersucht, ob die Befürchtungen und Ängste vieler Unternehmen
gerechtfertig sind oder ob die neuen Verfahrensweisen ihnen sogar Vorteile bieten
könnten. Ebenfalls werden die praktischen Konsequenzen, die sich für das
Kreditgewerbe durch Basel II ergeben, beleuchtet.
1
Siehe auch Paul, S. (2001), S. 17f.
2
Vgl. auch Geisen, B. / Demps, J. / Schüller, R. (2003), S. 15.
3
Vgl. Paul, S. (2001), S. 18.
1

Diese Arbeit widmet sich intensiv dem Aspekt einer Veränderung des
Unternehmensratings. Die Auswirkungen auf das geratete Unternehmen, bspw. auf
zukünftige und aktuelle Kredite sowie auf die Fremdkapitalgeber, werden
untersucht. In diesem Zusammenhang unterstreicht eine empirische Studie, die
Wirkungen, die eine Ratingveränderung oder auch schon die Ankündigung einer
Überprüfung des Ratings auf die abnormale Rendite eines Unternehmens am
Kapitalmarkt haben kann. Interessant ist dieser Punkt auch daher, dass ­ auch
bedingt durch die Basel II-Regelungen ­ Ratings immer wichtiger werden und die
Zahl der gerateten Unternehmen in Zukunft voraussichtlich weiter steigen wird.
2. Begriffsbestimmungen
Zunächst werden die wichtigsten Begriffe der vorliegenden Arbeit anhand kurzer
Beschreibungen definiert. Insbesondere wird dabei der Unterschied zwischen Rating
und Scoring verdeutlicht.
2.1 Definition Rating
Allgemein versteht man unter einem Rating die Beurteilung, bzw. die Bewertung
der Bonität eines Unternehmens und somit auch seine Kreditwürdigkeit. Dies
geschieht mit Hilfe von Unternehmenskennzahlen und durch die Beurteilung von
sog. ,,weichen Faktoren" wie bspw. die Einschätzung der Führung des
Unternehmens durch das Management. Es werden dementsprechend die
quantitativen und qualitativen Einflussgrößen für die Erstellung eines Ratings
berücksichtigt. Ein Rating versucht folglich die Wahrscheinlichkeit widerzugeben,
mit der ein Kreditnehmer zukünftig in der Lage ist, seine eingegangene Schuld zu
tilgen.
4
Im Umkehrschluss erhält man durch ein Rating eine
Ausfallwahrscheinlichkeit für die durch eine Aufnahme von Fremdkapital
eingegangenen Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
4
Vgl. auch Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 6.
2

Im Rahmenwerk ,,Basel II" werden zwei unterschiedliche Formen des Ratings
berücksichtigt. Auf der einen Seite das externe Rating und auf der anderen Seite das
interne Rating. Als extern wird ein Rating bezeichnet, das nicht durch das
kreditgewährende Institut, sondern durch eine externe Ratingagentur vollzogen wird.
Interne Ratings sind dementsprechend solche, die durch den Kreditgeber selbst
durchgeführt werden.
5
In Kapitel 4 wird detailliert auf die unterschiedlichen
Methoden des Ratings eingegangen.
2.2 Definition Scoring
Das sog. Scoring dient genau wie ein Rating zur Bonitätsbeurteilung von
potenziellen Kreditnehmern. Ein Scoring ist in der Regel wesentlich einfacher und
schneller durchzuführen als ein Rating und bietet sich für die Vergabe von
Privatkrediten oder bei kleinen Unternehmen an. Mit Hilfe sog. Scoring-Modelle
werden Merkmalsausprägungen zusammengefasst und analysiert. Es handelt sich
hierbei meist um statistisch-mathematische Verfahren, die für die Erstellung eines
Scorings berücksichtigt werden.
6
Einzelnen Merkmalsausprägungen werden
Punktewerte zugewiesen. Als Beispiele für Merkmalsausprägungen können bspw.
das Alter in Gruppen von 18-25, 26-35 etc., der Familienstand oder das monatliche
Einkommen dienen. Für die Beurteilung des Antragstellers werden die Punkte der
einzelnen Merkmalsausprägungen addiert, auf diese Weise erhält man den sog.
Score, welcher über eine Krediterteilung oder eine Nichterteilung des Kredits
mitentscheidet.
7
Oftmals nutzen die Kreditinstitute die errechneten Punktewerte um
den Kreditzins an das jeweilige Risikoprofils des Kreditnehmers anzupassen.
2.3 Definition ,,Basel II"
Der Begriff ,,Basel II" oder auch ,,Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung"
beschreibt die Kurzform für die ,,Internationale Konvergenz der Kapitalmessung
5
Siehe o.V. (2004), S. 15.
6
Vgl. Füser, K. (2001), S. 33.
7
Siehe auch Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 437f.
3

und Eigenkapitalanforderungen" des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.
8
Dieser hat seinen Sitz in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und wurde
1974 von den Zentralbankpräsidenten der sog. G 10-Staaten und der Schweiz
gegründet.
9
,,Basel II" ist ein Rahmenwerk, das einschneidende Änderungen bei der
Eigenkapitalunterlegung von Krediten bei Banken vorsieht und nach heutigem Stand
Anfang 2007 in Kraft treten soll.
10
Das folgende Kapitel gibt einen detaillierten
Überblick über den Aufbau und den Inhalt der neuen Eigenkapitalvereinbarung.
3. Basel II
Die derzeit für Anfang 2007 geplante Einführung des Rahmenwerks Basel II hat im
Bankenbereich und auch bei Unternehmen die auf Fremdkapital angewiesen sind für
einige tiefgreifende Veränderungen gesorgt. Dieses Kapitel gibt einen kurzen
historischen Überblick über die Entwicklung von Basel I zu Basel II und stellt den
Aufbau der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung, insbesondere die Neuerungen,
detailliert dar.
3.1 Basel I
Basel I, die Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahr 1988, sieht vor, um die Existenz
von Banken durch Kreditausfälle nicht zu gefährden, dass für vergebene Kredite
eine Sicherheit in Form von acht Prozent der vergebenen Kreditsumme als
Eigenkapital zu hinterlegen ist. Weltweit haben ca. 100 Länder diese Vereinbarung
übernommen und entsprechend in nationales Recht umgesetzt.
11
Diese Unterlegung mit Eigenkapital ist jedoch sehr statisch und spiegelt die
unterschiedlichen Bonitätsklassen der Fremdkapitalnehmer nicht wider.
12
Unberücksichtigt bleiben, da es sich um einen festgeschriebenen Akkord handelt,
Weiterentwicklungen der Banken im Bereich ihrer internen Risikomanagement-
8
Siehe auch Presber, R. / Stengert, U. (2002), S. 3ff.
9
Siehe Füser, K. / Gleißner, W. (2005), S. 126f.
10
Vgl. auch Schmoll, A. (2004), S. 23.
11
Siehe auch Szczesny, A. (2003), S. 41.
12
Vgl. auch Senft, C. (2004), S. 44f.
4

Verfahren, die eine individuelle Einschätzung des Risikos eines Kreditausfalls oder
auch von operationellen Risiken möglich gemacht haben.
13
Derzeit wird lediglich in
drei Klassen von Kreditnehmern unterschieden, öffentliche Kreditnehmer und
Staaten, Kreditinstitute und der private Nichtbankensektor. Hier erfolgt eine
Berücksichtigung der unterschiedlichen Bonitäten durch eine prozentuale
Anrechnung der achtprozentigen Eigenkapitalunterlegung. So müssen für Kredite
von öffentlichen Kreditnehmern und Staaten, sofern es sich um OECD-Länder
handelt, keine Eigenkapitalunterlegungen erfolgen, während Kredite an
Kreditinstitute mit 20 Prozent der achtprozentigen Eigenkapitalunterlegung und
Kredite an den privaten Nichtbankensektor vollständig mit acht Prozent der
Kreditsumme unterlegt werden müssen.
14
50 Prozent von diesem Betrag muss durch
sog. Tier-1-Kapital gedeckt sein, während der übrige Teil durch Tier-2-Kapital
aufgebracht werden kann. Bei dem Tier-1-Kapital handelt es sich um das
Kernkapital der Bank, bspw. eingezahltes Eigenkapital oder Einlagen stiller
Gesellschafter. Tier-2-Kapital setzt sich aus dem Ergänzungskapital wie zum
Beispiel Vorzugsaktien oder langfristige nachrangige Verbindlichkeiten
zusammen.
15
Seit 1996 können Marktrisiken mit bis zu 250 % des Kernkapitals
durch Tier-3-Kapital unterlegt werden. Dabei handelt es sich um Nachrangkapital
wie kurzfristiges Nachrangkapital und auch Nettogewinne aus Handelsgeschäften.
16
Ein weiterer Kritikpunkt an der derzeitig noch gültigen Regelung von Basel I ist die
Tatsache, dass diese durch Banken leicht mit Hilfe von Kreditderivaten zu umgehen
ist. So kann eine Bank bspw. durch einen Swap das Kreditrisiko einer anderen Bank
übernehmen, ohne dass dies von den Regularien von Basel I erfasst werden würde.
Für den Fall eines Risikoeintritts könnte die vorgesehene Eigenkapitalquote nicht
ausreichen, um den entstandenen Schaden zu regulieren.
17
13
Siehe auch Thelen-Pischke, H. / Loch, F. (2004), S. 732f.
14
Siehe auch Presber, R. / Stengert, U. (2002), S. 5.
15
Vgl. auch Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 16f.
16
Vgl. auch Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 16f.
17
Siehe Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 5.
5

3.2 Basel II
Basel II sieht eine individuellere Berücksichtigung der Bonität der Kreditnehmer
vor, indem die Unterlegung mit Eigenkapital durch die Kreditinstitute je nach
Ratingeinstufung des Kreditnehmers variiert. Zwar soll die
Mindesteigenkapitalquote im Verhältnis zu den gesamten risikogewichteten Aktiva
der Kreditinstitute insgesamt bei durchschnittlich acht Prozent bleiben, jedoch
divergiert diese Quote bei einzelnen Krediten je nach Bonität des Kreditnehmers.
Ebenfalls bleibt die Einteilung in Tier-1-, Tier-2- und Tier-3-Kapital, bei der
Unterlegung mit Eigenkapital, bestehen. Kredite an Unternehmen mit guter Bonität
erhöhen den Spielraum, Kredite an Unternehmen mit schlechterer Bonität vergeben
zu können. Zudem spielen nun neben dem Marktrisiko, welches seit 1996 in die
Berechnung einbezogen worden ist, auch das Kreditrisiko und operationelle Risiken
eine Rolle bei der Berechnung der Gesamteigenkapitalquote der Kreditinstitute.
18
Die neue Eigenkapitalberechnung stellt sich entsprechend wie folgt dar:
19
Eigenkapital insgesamt_____________
Kreditrisiko + Marktrisiko + operationelles Risiko
= Eigenkapitalquote (mind. 8%)
Auch wenn diese Neuregelung der Mindestkapitalanforderungen den wichtigsten
Teil des Baseler Rahmenwerkes ausmachen, ist es doch auf drei Säulen aufgebaut.
Neben den Mindestkapitalanforderungen, bilden das aufsichtliche
Überprüfungsverfahren und die Marktdisziplin die drei Säulen von Basel II.
20
Einher
mit der ersten Säule geht oft die Befürchtung von kleinen und mittleren
Unternehmen zukünftig nur noch schwerer die Versorgung mit Fremdkapital
sicherstellen zu können. Kapitel 4.3 versucht zu verdeutlichen, dass in dem neuen
Rahmenwerk Basel II auch eine Chance für diese Unternehmen liegen kann, ihre
Finanzsituation zu verbessern.
Wie bei der Erstellung der ersten Baseler Eigenkapitalvereinbarung, hofft der
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, dass auch bei Basel II eine weite
18
Siehe auch Paul, S. (2001), S. 10.
19
Vgl. Hundt, I. / Neitz, B. / Grabau, F.-R. (2003), S. 9.
20
Siehe o.V. (2004), S. 2ff.
6

internationale Verbreitung stattfindet und es so zu einem weltweit gebräuchlichen
Standard kommt.
3.3 Zielsetzung von Basel II
Die Einführung von Basel I, durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im
Jahr 1988, hatte als wichtigstes Ziel eine angemessene Ausstattung der Banken mit
Eigenkapital.
21
Notwendig wurde dies durch eine enorme Steigerung der
internationalen Kapital- und Zahlungsströme zu Beginn der 80er Jahre des letzten
Jahrhunderts. Aufgrund dessen wurden die international höchst unterschiedlichen
Aufsichtsnormen durch die Marktteilnehmer ausgenutzt, indem Finanzgeschäfte in
den Ländern mit den schwächsten Kontrollvorgaben getätigt worden sind.
22
Um der
bei Banken weltweit fallenden Eigenkapitalquote und den damit verbundenen
Risiken von Insolvenzen, zumeist ausgelöst durch gravierende Kreditausfälle,
entgegen zu wirken, wurden die Eigenkapitalanforderungen an Banken
verabschiedet. Das gesamte Bankensystem sollte so harmonisiert und
dementsprechend auch stabilisiert werden.
23
Da es trotz der hohen internationalen
Verbreitung zu finanziellen Schieflagen einzelner Länder - bspw. Argentinien -
oder zu Insolvenzen von Banken kam, musste die Eigenkapitalvereinbarung von
1988 überarbeitet werden.
24
Dies führte zur Entwicklung der neuen
Eigenkapitalvereinbarung, die im Jahr 2007 in Kraft treten soll.
Folgende Ziele hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit Basel II
verknüpft:
25
· Die neuen Eigenkapitalanforderungen an Banken sollen, wie schon bei Basel
I, eine internationale Konvergenz sicherstellen. Solidität und Stabilität sollen
weiter gestärkt werden.
· Es soll sichergestellt werden, dass die neuen Eigenkapitalanforderungen
keine wesentliche Quelle von Wettbewerbsverzerrungen bei international
21
Vgl. auch Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13.
22
Vgl. auch Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13.
23
Siehe auch Ehlers, H. (2005), S. 7.
24
Siehe auch Schneck, O. / Morgenthaler, P. / Yesilhark, M. (2003), S. 13.
25
Siehe o.V. (2004), S. 1ff.
7

tätigen Banken sein werden. Sprich es wird Wettbewerbsgleichheit
angestrebt.
· Basel II soll die Eigenkapitalanforderungen wesentlich risikosensitiver
gestalten. Risiken sollen adäquat und umfassend berücksichtigt werden.
· Das derzeit gültige Eigenkapitalniveau im Bankensystem soll beibehalten
werden.
· Stabilität der internen Risikomessverfahren der Banken.
· Wählbarkeit der Ansätze, die für die Banken und Aufsichtsinstanzen am
besten geeignet sind.
· Das Rahmenwerk soll sich größtenteils an international tätige Banken
richten, obwohl die Grundregeln auch für kleinere und weniger komplexe
Banken geeignet sein sollen.
Die Zielerreichung, so der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, soll durch einen
Aufbau des Rahmenwerks sichergestellt werden, der auf drei unterschiedlichen
Säulen beruht.
26
Die erste Säule regelt die neue Eigenkapitalanforderung an die Banken. Hier findet
ein Großteil der Veränderungen zu Basel I statt. Es wird auf die Entwicklungen und
Erkenntnisse der Vergangenheit aufgebaut, indem Kreditrisiko, Marktrisiko und
operationelles Risiko unterschieden werden und mit einer, nach Bonität des
Schuldners, variierenden Eigenkapitalquote unterlegt werden müssen.
Die zweite Säule regelt die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren und somit
die Einhaltung der geforderten Eigenkapitalausstattung. Die dritte Säule, die sog.
Marktdisziplin, erfordert hohe Offenlegungspflichten bei den Transaktionen und
Geschäften der Banken und soll so einen Anreiz schaffen, alle Geschäfte sorgfältig
zu führen und auf diese Weise Risiken von dem Kreditinstitut fern zu halten.
27
Der
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht legt großen Wert auf eine konsequente
Anwendung aller Säulen, um die Zielerreichung gewährleisten zu können. Zudem
sind die Regelungen von Basel II kein Datum, sondern explizit so angelegt, künftig
weiterentwickelt und verändert werden zu können, um sich an verändernde
26
Siehe o.V. (2004), S. 3.
27
Vgl. Senft, C. (2004), S. 48f.
8

Marktentwicklungen und an neue Erkenntnisse aus der Risikomanagementpraxis
anpassen zu können.
28
3.4 Die drei Säulen von Basel II
In diesem Kapitel werden die drei einzelnen Säulen, auf die das Rahmenwerk Basel
II aufbaut, beschrieben und erläutert. Die Intentionen, die der Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht mit der jeweiligen Säule verfolgt, werden aufgezeigt und
verdeutlicht.
Die folgende Abbildung stellt den Aufbau von Basel II dar:
Abbildung 1: Aufbau von Basel II:
Quelle: nach Schneck / Morgenthaler / Yesilhark (2003), S. 21.
Die Verknüpfung der einzelnen Säulen miteinander, um die verfolgten Ziele des
Ausschusses zu erreichen, werden in diesem Kapitel sichtbar gemacht und
beschrieben.
28
Siehe o.V. (2004), S. 4.
9

3.4.1 Mindestkapitalanforderungen
Die wichtigste und umfangreichste Säule von Basel II ist die erste Säule, welche die
Mindestkapitalanforderungen für Kreditinstitute regelt. Auf die jeweilige
Berechnung bzw. Beschreibung der drei Risikoarten, Kreditrisiko, Marktrisiko - im
neuen Baseler Rahmenwerk vom Juni 2004 im Abschnitt ,,Handelsbuch" geführt -
und das operationelle Risiko, wird in den einzelnen Unterkapiteln detailliert
eingegangen.
3.4.1.1 Kreditsrisiko
Das Kreditrisiko nimmt den inhaltlich größten Teil von Basel II ein. Hier wurde
einer stärkeren Betrachtung der unterschiedlichen Bonitäten der Kreditnehmer die
geforderte Aufmerksamkeit geschenkt.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sieht eine Unterteilung in den sog.
Standardansatz und den auf internen Ratings basierenden Ansatz, auch IRB-Ansatz
genannt, vor.
29
Der Standardansatz beruht auf einer Berücksichtung von externen
Ratings, bspw. durch eine Ratingagentur wie Standard & Poor's oder Moody's,
während der IRB-Ansatz die Möglichkeit vorsieht, das Rating durch das
Kreditinstitut, welches den Kredit vergibt, durchführen zu lassen. Der IRB-Ansatz
muss von der jeweilig zuständigen nationalen Bankenaufsicht ausdrücklich
genehmigt werden.
30
3.4.1.1.1 Standardansatz
Bei der Nutzung des Standardansatzes wird ­ wie derzeit auch üblich ­ eine
Risikogewichtung verwendet, die mit dem ausstehenden Kreditbetrag multipliziert
wird. Die Höhe des Risikogehalts einer Forderung ergibt sich aus der Einschätzung
29
Siehe o.V. (2004), S. 45.
30
Siehe o.V. (2004), S. 15.
10

einer externen Ratingagentur, die den Schuldner überprüft bzw. einschätzt.
31
Neu ist
eine Einschätzung des Risikogehalts, die sich von 0 % bis 150 %, je nach Bonität
des Schuldners, erstrecken kann. Innerhalb der jetzigen Regelung von Basel I liegt
der Maximalwert bei 100 %.
32
Bei der Einteilung in unterschiedliche Risikoklassen
hat sich das Rahmenwerk Basel II an der Einteilung der Ratingagentur Standard &
Poor's gehalten. Diese Benutzung ist aber nicht zwingend, sondern nur als Beispiel
zu verstehen.
33
Die jeweilige nationale Aufsichtsinstanz prüft, ob eine Ratingagentur
die geforderten Voraussetzungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht erfüllt
und somit ihre Ratingergebnisse für die Verwendung des Standardansatzes
herangezogen werden können. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
34
· Objektivität: Den Ratingergebnissen muss eine strenge und systematische
Methode zu Grunde liegen. Zudem muss ein Validierungsverfahren
verwendet werden, das auf historischen Erfahrungswerten beruht. Eine
ständige Überprüfung der erteilten Bonitätsbeurteilungen ist Pflicht.
· Unabhängigkeit: Die Ratingagentur sollte keinem politischen oder
wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sein, welcher das Ergebnis in irgendeiner
Form beeinträchtigen könnte.
· Internationaler Zugang/Transparenz: Die verwendete Methodik sollte der
Öffentlichkeit bekannt sein und die Ergebnisse sollten Instanzen aus dem In-
und Ausland, mit einem berechtigten Interesse, zugänglich sein.
· Offenlegung: Die Beurteilungsmethoden, die Definition eines Ausfalls, der
Zeithorizont und die Bedeutung eines Ratings sollten genauso offen gelegt
werden wie die tatsächlich beobachteten Ausfallraten und die
Wahrscheinlichkeit mit der eine Ratingveränderung eintritt.
· Ressourcen: Die Ratingagentur sollte über ausreichende Mittel und
Ressourcen verfügen, um eine qualitativ hochwertige Bonitätsbeurteilung
durchführen zu können.
· Glaubwürdigkeit: Interne Verfahren zur Kontrolle von einem
missbräuchlichem Gebrauch vertraulicher Verfahren erhöhen die
31
Vgl. auch Heinke, E. (2002), S. 4.
32
Siehe auch Keppler, H. (2003), S. 18f.
33
Siehe o.V. (2004), S. 15.
34
Siehe o.V. (2004), S. 22f.
11

Glaubwürdigkeit einer Ratingagentur, ebenso wie die Verwendung ihrer
Ratingergebnisse durch unabhängige Parteien.
Sind nicht alle Voraussetzungen innerhalb der Ratingagentur erfüllt, können die
Ratingergebnisse dieser Agentur nicht für den Standardansatz herangezogen werden.
Sind die Bedingungen hingegen erfüllt, werden die Ratingergebnisse wie folgt
berücksichtigt:
Einzelnen Staaten werden nun auch nach ihrer Bonität unterschiedliche
Eigenkapitalunterlegungsgewichte zugeordnet. Eine anrechnungsfreie
Kreditvergabe, wie derzeit noch bei OECD-Staaten mit Basel I, ist nicht mehr
möglich.
35
Lediglich bei einer Kreditvergabe an die Bank für internationalen
Zahlungsausgleich, die Europäische Zentralbank, den Internationalen
Währungsfonds und die Europäische Gemeinschaft ist ein Verzicht auf eine
Eigenkapitalunterlegung des Kredits möglich.
36
Dies ist auch möglich wenn auf ein
Rating an diese Institutionen vollständig verzichtet worden ist.
Bei den übrigen Staaten und deren Zentralbanken ergibt sich folgende Verteilung
der Bonitätsgewichte:
Abbildung 2: Risikogewichtung an Staaten und ihre Zentralbanken
Quelle: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen (2004),
S. 15.
Bei Basel II werden die unterschiedlichen Bonitäten der einzelnen Staaten und deren
Zentralbanken in der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung entsprechend
berücksichtigt. Eine zweite Möglichkeit sieht das Rahmenwerk von Basel II hier mit
der Berücksichtigung der Länderrisikoklassifizierung durch eine
Exportversicherungsagentur vor. Dies ist möglich, wenn die
35
Vgl. auch Senft, C. (2004), S. 64f.
36
Siehe o.V. (2004), S. 16.
12

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783832496975
ISBN (Paperback)
9783838696973
DOI
10.3239/9783832496975
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal – Fachbereich B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Finanz- und Bankwirtschaft
Erscheinungsdatum
2006 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
rating börsenreaktion basel scoring börse
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Titel: Kapitalmarktreaktionen auf die Ankündigung einer Ratingveränderung im Zuge der Basel II Anforderungen
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