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Änderungen bei der Bilanzierung eines Goodwills aufgrund der Umstellung von der deutschen auf eine internationale Rechnungslegung

©2006 Diplomarbeit 70 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
In den 1970er Jahren entstand die Idee, eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung zu schaffen, nach der weltweit bilanziert wird. Aus diesem Grund wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) entwickelt. Da das internationale Regelwerk das Ziel verfolgt, den Investoren am Kapitalmarkt entscheidungsrelevante Informationen über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, arbeiten diese nach einer anderen „Philosophie“ als das deutsche Recht
Durch die vergleichbaren Informationen kann das internationale Regelwerk helfen, die Erfolgsaussichten der Unternehmen wahrheitsgetreu einzuschätzen. Aufgrund des geänderten Trends zur Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards von den US-GAAP zu den IFRS, geht der Verfasser nur rudimentär auf die Vorschriften der US-GAAP ein.
Die Wende entstand durch die Verabschiedung der europäischen Verordnung vom 19.07.2002 zur internationalen Rechnungslegungsstandard-Anwendung, wonach börsennotierte Kapitalgesellschaften ihre Konzernabschlüsse ab dem 31.12.2004 nach den IFRS-Vorschriften aufstellen müssen. Der IFRS-Jahresabschluss muss mindestens ergänzend erfolgen. Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung aufgrund der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 15.12.2003. Aus diesen genannten und noch weiteren Gründen finden Umstellungen von HGB auf IFRS in steigender Anzahl statt.
Für die erstmalige Anwendung der IFRS-Vorschriften wurde IFRS 1 verabschiedet, um die Umstellung nicht unnötig zu erschweren. Durch die Verabschiedung von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und der Überarbeitung der IAS 36 „Wertminderungen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen, die bei der Bilanzierung des Goodwills beachtet werden müssen. Da der Goodwill als Bilanzposition eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss darstellt, haben diese Veränderungen weitgehende Folgen.
Gang der Untersuchung:
Mit dieser Arbeit sollen, bezogen auf den Goodwill, die einzelnen Änderungen und ihre Auswirkungen der geänderten Rechnungslegung dargestellt und erläutert werden.
Das zweite Kapitel der Arbeit dient der Einführung in die Thematik der internationalen Rechnungslegung mit ihren grundlegenden Zielen, Arbeitsweisen und Grundbegriffen.
Im dritten Kapitel werden die Unterschiede bei der Bewertung des Goodwills anhand der verschiedenen Basisdaten […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gestaltung und Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen und Begriffe
2.1 Rechnungslegungssystem in Deutschland
2.2 Internationale Rechnungslegung
2.2.1 US-GAAP
2.2.2 I nternational F inancial R eporting S tandards
2.3 Unternehmenszusammenschlüsse
2.4 Immaterielle Vermögenswerte
2.5 C ash G enerating U nit
2.6 Impairment test
2.7 Goodwill im engeren Sinne in den IFRS

3 Ansatz und Bewertung des Goodwills
3.1 Basiswerte aus dem HGB
3.1.1 Reinvermögen
3.1.2 Beizulegender Wert
3.2 Basiswerte nach IFRS
3.2.1 Erzielbarer Betrag
3.2.2 Nettoveräußerungswert
3.2.3 Nutzungswert
3.3 Komponenten des Goodwills
3.3.1 Arten des Goodwills
3.3.2 Faktoren des Goodwills
3.4 Sonderfall des negativen Goodwills
3.5 Wegfall der planmäßigen Abschreibungen bei den IFRS

4 Bilanzierung des derivativen Firmenwertes
4.1 Vorgaben
4.1.1 Bilanzansatz
4.1.2 Bilanzierungsbewertung
4.1.3 Angaben und Ausweis
4.2 Methoden der Kapitalkonsolidierung
4.2.1 Erwerbsmethode
4.2.2 Interessenzusammenführungsmethode
4.3 Goodwill-Bilanzierung im Konzernabschluss
4.3.1 Bilanzierung nach HGB
4.3.2 Bilanzierung gemäß DRS 4
4.3.3 Bilanzierung aufgrund IFRS 3

5 Werthaltigkeitstest eines Goodwills nach IFRS
5.1 Impairment test nach IAS 36
5.1.1 Anwendungsbereiche
5.1.2 Werthaltigkeitstest bei CGUs
5.1.3 Indikatoren zur Wertminderung
5.2 Impairment test in einem Konzern
5.2.1 Anwendungsbereiche von IFRS 3
5.2.2 Bestimmung des Zeitpunktes des Erwerbs

6 Interpretationen und Umsetzung der Ergebnisse
6.1 Bilanzpolitische Möglichkeiten zur Ergebnisbeeinflussung
bei der Umstellung auf die IFRS-Vorschriften
6.2 Wesentliche Auswirkungen der Umstellung auf die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung
6.3 Umstellung der Goodwill-Bilanzierung am Beispiel der
BAUMA AG
6.3.1 Grundlagen zum Umstellungsprozess
6.3.2 Änderung der Goodwill-Bilanzierung bei der BAUMA AG

7 Schlussfolgerungen und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten

Abbildung 2: Zusammensetzung des Goodwills im engeren Sinne

Abbildung 3: Arten des Goodwills

Abbildung 4: Bestandteile eines Goodwills

Abbildung 5: Bilanzierung des Goodwills nach der Neubewertungsmethode

Abbildung 6: Entwicklung eines Konzernabschlusses

Abbildung 7: Durchführung der Kapitalkonsolidierung

Abbildung 8: Werthaltigkeitstest nach IAS 36

Abbildung 9: Verlauf der Umstellung auf einem Zeitstrahl

Abbildung 10: Prinzip der retrospektiven Anwendung

Abbildung 11: Buch- und Zeitwerte am 01.01.2001

Abbildung 12: Ermittlung des Reinvermögens

Abbildung 13: Geschäfts- und Firmenwert-Ermittlung

Abbildung 14: Anteilermittlung der einzelnen CGUs

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bestimmung des beizulegenden Wertes

Tabelle 2: Ermittlung des erzielbaren Betrages

Tabelle 3: Möglichkeiten der Kapitalkonsolidierung

Tabelle 4: Methoden zur Erhebung von laufenden Informa- tionen für den IFRS-Abschluss

Tabelle 5: Anteilermittlung der einzelnen CGUs

Tabelle 6: Goodwillzuordnung und Buchwertermittlung

Tabelle 7: Ermittlung des Wertminderungsbedarf

Tabelle 8: Verteilung der Wertminderung

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

In den 1970er Jahren entstand die Idee, eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung zu schaffen, nach der weltweit bilanziert wird. Aus diesem Grund wurden die I nter national F inancial R eporting S tandards (IFRS) entwickelt. Da das internationale Regelwerk das Ziel verfolgt, den Investoren am Kapitalmarkt entscheidungsrelevante Informationen über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, arbeiten diese nach einer anderen „Philosophie“ als das deutsche Recht.

Durch die vergleichbaren Informationen kann das internationale Regelwerk helfen, die Erfolgsaussichten der Unternehmen wahrheitsgetreu einzuschätzen. Aufgrund des geänderten Trends zur Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards von den US-GAAP zu den IFRS, geht der Verfasser nur rudimentär auf die Vorschriften der US-GAAP ein.

Die Wende entstand durch die Verabschiedung der europäischen Verordnung vom 19.07.2002 zur internationalen Rechnungslegungsstandard-Anwendung, wonach börsennotierte Kapitalgesellschaften ihre Konzernabschlüsse ab dem 31.12.2004 nach den IFRS-Vorschriften aufstellen müssen. Der IFRS-Jahresabschluss muss mindestens ergänzend erfolgen. Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung aufgrund der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 15.12.2003. Aus diesen genannten und noch weiteren Gründen finden Umstellungen von HGB auf IFRS in steigender Anzahl statt.

Für die erstmalige Anwendung der IFRS-Vorschriften wurde IFRS 1 verabschiedet, um die Umstellung nicht unnötig zu erschweren. Durch die Verabschiedung von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und der Überarbeitung der IAS 36 „Wertminderungen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen, die bei der Bilanzierung des Goodwills beachtet werden müssen. Da der Goodwill als Bilanzposition eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss darstellt, haben diese Veränderungen weitgehende Folgen.

1.2 Gestaltung und Aufbau der Arbeit

Mit dieser Arbeit sollen, bezogen auf den Goodwill, die einzelnen Änderungen und ihre Auswirkungen der geänderten Rechnungslegung dargestellt und erläutert werden.

Das zweite Kapitel der Arbeit dient der Einführung in die Thematik der internationalen Rechnungslegung mit ihren grundlegenden Zielen, Arbeitsweisen und Grundbegriffen.

Im dritten Kapitel werden die Unterschiede bei der Bewertung des Goodwills anhand der verschiedenen Basisdaten dargestellt. Außerdem wird aufgezeigt, welche Komponenten einen Goodwill ergeben können, wie viele Arten des Goodwills unterschieden werden und welche Auswirkungen die Abschaffung der planmäßigen Abschreibungen verursachen.

Kapitel vier beginnt mit den bilanziellen Vorgaben, die nach den unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen zu erfüllen sind. Anschließend sind die Methoden zur Unternehmenskauf-Bewertung dargestellt, um letztlich auf die Bilanzierung des Goodwills nach den verschiedenen Einzelvorschriften einzugehen.

Die Vorgehensweise und die Möglichkeiten der Anwendung des Werthaltigkeitstestes in den IFRS-Vorschriften werden im Kapitel fünf beschrieben und erläutert.

Im sechsten Kapitel werden Möglichkeiten der Bilanzpolitik aufgezeigt, die das Ergebnis in der gewünschten Form beeinflussen können. Ebenfalls werden die Auswirkungen dieser bilanzpolitischen Maßnahmen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Um dann die Umstellung der Goodwill -Bilanzierung anhand der BAUMA AG durchzuführen, wird zuerst der Prozess der Umstellung mit seinen Phasen beschrieben.

Abschließend werden im siebten und letzten Kapitel die Erkenntnisse formuliert und zusammengefasst. Ebenfalls wird ein Ausblick für die Entwicklung der einzelnen Rechnungslegungssysteme gegeben.

2 Grundlagen und Begriffe

2.1 Rechnungslegungssystem in Deutschland

Das System der Rechnungslegung ist in Deutschland nach dem Gläubigerschutz ausgerichtet. Dies wird durch die Informationsfunktion, die der handelsrechtliche Jahresabschluss zur Aufgabe hat, gewährt.

Eng verbunden mit dem Gläubigerschutz, ist das Vorsichtsprinzip, wonach eine Ungleichbehandlung von Aufwendungen und Erträgen (sog. Impairmentprinzip) zu beachten ist. Erträge dürfen erst ausgewiesen werden, wenn diese auch entstanden sind (Realisationsprinzip). Aufwendungen hingegen werden schon frühzeitig ausgewiesen, wie man am Verlust erkennt. Dieser muss bereits beachtet werden, wenn er sich abzeichnet.1

Die Vermögensgegenstände dürfen nach dem Niederstwertprinzip nicht höher als die Anschaffungs- und Herstellkosten angesetzt werden. Bei den Schulden hingegen muss ein eventuell höherer Wert als die Anschaffungs- und Herstellkosten berücksichtigt werden, wenn dieser absetzbar ist.2 Bilanziert ein Unternehmen nach deutschem Recht, so muss es zu der Handelsbilanz auch eine Steuerbilanz erstellen. Hierbei gilt das Maßgeblichkeitsprinzip, wonach handelsrechtliche Vorschriften, Prinzipien und Bewertungsmethoden auch für die Steuerbilanz gelten.

2.2 Internationale Rechnungslegung

2.2.1 US-GAAP

Die G enerally A ccepted A ccounting P rinciples stellen die Grundlage der amerikanischen Rechnungslegung dar. Sie sind nicht in Normen und Gesetzen zusammengestellt und können in Formelle und Informelle unterschieden werden. Die formellen (promulgated) US-GAAP wurden als fixierte Vorschriften erlassen und entstanden aus einem formalisierten Prozess heraus. Aus allgem- einer Anerkennung amerikanischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch wiederholte Rechnungslegungspraktiken können informelle, sog. non promulgated US-GAAP entstehen. Sie sind durch eine starke nationale Ausrichtung geprägt und lassen sich von kontinental-europäischen Ländern nicht beeinflussen.1 Wie auch die IFRS, sollen durch die US-GAAP die Investoren geschützt werden und Informationen für wirtschaftliche Entscheidungen vermittelt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass sich die IFRS stark den US-GAAP angenähert haben und aufgrund der Übersichtlichkeit der Arbeit, geht der Autor auf die Rechnungslegungsvorschriften der US-GAAP nur rudimentär ein.

2.2.2 International Financial Reporting Standards

1973 wurde ein Verein gegründet, der die verschiedenen Rechnungslegungen vereinheitlichen sollte. Dieser Verein war das I nternational A ccounting S tandard C ommitee, welches 2001 durch eine gemeinnützige Stiftung, der IASC-Fundation, ersetzt wurde. Der juristische Sitz der IASCF ist in den vereinigten Staaten von Amerika, die Geschäfte werden allerdings in London, durch das I nternational A ccounting S tandard B oard geführt.2 Internationale Rechnungslegung soll eine direkte Vergleichbarkeit von Unternehmenserfolgen und Erfolgskomponenten schaffen. Dies geschieht, indem die Wahlrechte zur Bilanzierung, Bewertung und Abgrenzung wegfallen und als Einheitssprache „Englisch“ verwendet wird.

Nach den I nternational F inancial R eporting S tandards sollen Investoren durch Dokumentation und Information geschützt werden. Der IFRS-Abschluss muss offen gelegt werden, wobei den Interessenten Daten zum periodengerechten Erfolgsausweis und zeitgemäßen Vermögensbewertung zur Verfügung gestellt werden. Das IFRS-Rechnungslegungssystem ist in ein Framework, den Standards und den Interpretationen aufgegliedert. Kapitalma- rktorientierte Unternehmen hatten bis zum 31.12.2004 die Möglichkeit nach den IFRS ihren Jahresabschluss zu erstellen. Ab dem 01.01.2005 müssen alle börsennotierten Konzernunternehmen, mindestens ergänzend, einen IFRS-Abschluss erstellen.

2.3 Unternehmenszusammenschlüsse

Nach deutschem Recht können sich Unternehmen nach der Erwerbs- (purchase method) oder der Interessenzusammenführungsmethode (pooling of interests) zusammenschließen (§ 301 und 302 HGB). Liegen die Voraussetzungen aus § 302 HGB vor, so kann das Unternehmen aus den beiden Methoden wählen. Nach der Erwerbsmethode liegen keine Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen. So ist sie bei jeder Form der Anteilserlangung anwendbar. Hat sich ein Unternehmen für die Erwerbsmethode entschieden, kann es zwischen der Buchwert- und der Neubewertungsmethode wählen, wie in § 301 Abs. 1 HGB beschrieben.

Der Unterschiedsbetrag aus dem konsolidierungspflichtigen Eigenkapital und dem aufgerechneten Beteiligungsbuchwert stellt den Goodwill bzw. passivischen Unterschiedsbetrag nach § 301, Abs. 3 Satz 1 HGB dar. In den Vorschriften der IFRS ist nur die Erwerbsmethode zulässig, die an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Unternehmenszusammenschluss in Form eines Unternehmenserwerbs vorliegt (IFRS 3.4 ff).1 Als Goodwill nach IFRS 3.51 ist der Überschuss aus der Differenz des zu Zeitwerten bewerteten Reinvermögens und den Anschaffungskosten als Vermögenswert zu aktivieren.

2.4 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind körperlich nicht fassbar und ihre Aktivierung hängt von der Verwendung ab. Nach dem deutschen Handelsrecht dürfen nur entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens, wie beispielsweise Patente, Lizenzen und der Geschäfts- und Firmenwert bilanziert werden. Für selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens hingegen besteht ein Aktivierungsverbot.

Im Umlaufvermögen muss jeder der immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert werden, beispielsweise un- und fertige Erzeugnisse in den Vorräten. Da der Firmenwert in den selbstgeschaffenen, sog. originären und den entgeltlich erworbenen (derivativen) Firmenwert untergliedert wird, besteht für den originären ein Aktivierungsverbot und nur beim derivativen Firmenwert kann das Unternehmen wählen, ob es diesen aktiviert oder nicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten

In den IFRS gelten die immateriellen Vermögenswerte (intangible assets) als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die in der Herstellung genutzt, vermietet werden können und die den wirtschaftlichen Nutzen des Unternehmens steigern.1 Anders als beim HGB besteht für die Forschungs- und Entwicklungskosten ein fiktives Wahlrecht, dass aufgrund des Auslegungsspielraums der Kriterien zur Aktivierung entstehen.

Beim Goodwill muss auch bei den IFRS nur der derivative Firmenwert aktiviert werden.

2.5 Cash Generating Unit

Wenn der Nutzungswert für einige Vermögenswerte nicht direkt ermittelt werden kann, weil die Zurechnung der Cash Flows zu den einzelnen Vermögenswerten nicht möglich ist, dann erfolgt die Cash Flow -Ermittlung in Verbindung mit anderen Vermögenswerten. Der Cash Flow ergibt sich, nach der direkten Methode, aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben.1 Die Wertminderung wird so auf eine übergeordnete Ebene der Vermögenswerte, der sog. zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. C ash G enerating U nit (CGU), ermittelt. CGUs sind jeweils die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die fast vollständig von Cash Flows anderer Vermögenswerte losgelöst sind und selbst Mittelzuflüsse (Cash Flows) erzeugen.

Je nach Organisation des Unternehmens erfolgt die Einteilung der CGUs aufgrund der allgemeinen Definition in IAS 36 für die Unternehmen nach sinnvollen und flexiblen Aspekten.2 Da die CGUs allerdings die kleinsten Maßeinheiten darstellen, sind sie auch in der niedrigsten Leistungssteuerungs-Ebene zu finden.

2.6 Impairment test

Zur Goodwill -Bilanzierung mit den IFRS ist mindestens jährlich ein Wertminderungstest durchzuführen. Sollte sich im Laufe des Jahres ein aktueller Umstand ergeben, der eine Minderung vermuten lässt, so ist dieser auch unterjährig möglich.

Hierbei stellt das Unternehmen grundsätzlich den Buchwert der Vermögenwerte und Schulden (incl. Goodwill -Anteil einer CGU) dem realen Marktwert (erzielbarer Betrag) gegenüber.1 Sind Wertminderungen in Erscheinung getreten, so müssen diese unverzüglich erfolgswirksam behandelt werden. Zur Besonderheit des Impairment tests gehört, dass der Goodwill nicht für sich alleine, sondern nur in Gesamtbewertung und der zugehörigen CGU (-Gruppe) erfolgen kann.2

2.7 Goodwill im engeren Sinne in den IFRS

Wie bereits schon in den vorangegangenen Kapiteln angedeutet, entspricht der Geschäfts- und Firmenwert rechnerisch dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert des Reinvermögens und dem Marktwert des Eigenkapitals. Er verkörpert die Chancen eines Unternehmens auf Gewinn. Zu den goodwill- bildenden Faktoren gehören der Ruf, die Lage, Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Know-How des Personals, uvm.

Der Goodwill ist untrennbar mit dem Unternehmen verbunden und gehört zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Der Goodwill im engeren Sinne bzw. Core Goodwill entsteht durch die Differenz aus dem Gesamtwert des erworbenen Unternehmens und der Summe der Einzelwerte, gepaart mit den Synergieeffekten durch den Unternehmenszusammenschluss.3 Dieses entsteht durch eine Abwandlung bzw. Auszug aus den Komponenten des Goodwills.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Zusammensetzung des Goodwills im engeren Sinne

3 Ansatz und Bewertung des Goodwills

3.1 Basiswerte aus dem HGB

3.1.1 Reinvermögen

Für die Ermittlung des Goodwills subtrahiert man von dem Kaufpreis des Unternehmenserwerbs den Zeitwert des übernommenen Reinvermögens. Dieses wird ermittelt durch die Differenz aus den Vermögens- und den Schuldenwerten, die jeweils auf der Grundlage der beizulegenden Zeitwerte entstanden.1

Es müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden/Rückstellungen erfasst werden, um das Reinvermögen abzubilden.

3.1.2 Beizulegender Wert

Um eine außerplanmäßige Abschreibung bei Vermögen und Schulden vornehmen zu können, muss der beizulegende Wert unter dem fortgeführten Buchwert liegen. Der beizulegende (Stichtags-) Wert ist im HGB nicht definiert, zumal er dort nur als Korrekturwert zur Folgebewertung dient.2

Er kann einmal der Veräußerungswert sein, der sich am Absatzmarkt bestimmt, oder aber der Wiederbeschaffungswert, den man am Beschaffungsmarkt findet. Beide Werte hängen von der Art des Vermögens ab, allerdings müssen sie, nach dem Niederstwertprinzip, unter den Anschaffungs- und/oder Herstellkosten liegen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Bestimmung des beizulegenden Wertes

3.2 Basiswerte nach IFRS

3.2.1 Erzielbarer Betrag

Nach IAS 36.6 gilt der erzielbare Betrag als der höhere Betrag aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich den Verkaufskosten.1 Der erzielbare Betrag kann für ein einzelnen Vermögenswert oder, wenn dies nicht möglich ist, für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt werden.

Man benötigt den erzielbaren Betrag, um die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung festzustellen. Diese ist erforderlich, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer CGU liegt. Grundlage zur Wertminderungsprüfung unter Verwendung des erzielbaren Betrages ist das ökonomische Prinzip, da das Unternehmen mit seinen vorhandenen Vermögenswerten wirtschaftlich handeln kann.1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Ermittlung des erzielbaren Betrages

3.2.2 Nettoveräußerungswert

Wie in IAS 36.6 beschrieben, wird der Nettoveräußerungswert auch „beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten“ genannt. Er entspricht dem erzielbaren Verkaufserlös eines Vermögenswertes bzw. CGU, bereinigt um die direkt zugeordneten Kosten für den Verkauf. Finanzierungskosten und Ertragssteueraufwand werden in den Veräußerungskosten nicht berücksichtigt. Sollte für die bewerteten Vermögenswerte ein aktiver Markt bestehen, so gilt der Marktpreis zum Bilanzstichtag, um die Veräußerungskosten korrigiert, als Nettoveräußerungswert.

Außer dem in IAS 36.6 genannten beizulegenden Zeitwert abzüglich den Veräußerungskosten wird in IAS 2.6 auch eine Definition vom Nettoveräußerungswert gegeben. Der Unterschied zu IAS 36.6 kann darin bestehen, dass IAS 36.6 darauf basiert, dass ein Vertragsabschluss angenommen wird und daran Sachverständige vertragswillige Parteien beteiligt sind.2 Nach IAS 2.6 wird unter dem Nettoveräußerungswert der geschätzte erzielbare Verkaufserlös eines normalen Geschäftsvorganges abzüglich der geschätzten Kosten zur Fertigstellung und Vertrieb verstanden. Diese Definition gilt insbesondere für Vorräte.

3.2.3 Nutzungswert

Der Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows aus der fortgesetzten Vermögenswert-Nutzung eines Vermögenswertes bzw. einer CGU und einem realisierenden Restwert am Nutzungsende gibt den Nutzungswert wieder. An die Cash-Flow -Prognosen sind gem. IAS 36.35 bestimmte Voraussetzungen gebunden, die erfüllt sein müssen. So müssen es vertretbare und vernünftige Annahmen sein, die außerdem auf genehmigten Finanzplänen des Unternehmens basieren und bei Prognosen außerhalb des Planungshorizontes auf gleichbleibenden/rückläufigen Wachstumsraten beruhen.

Um die Cash Flows abzuzinsen, muss nach IAS 36.55 ein Zinssatz vor Steuern genutzt werden, der die aktuellen Marktbewegungen des Zinseffektes und spezieller Risiken des Vermögenswertes wiederspiegelt.

3.3 Komponenten des Goodwills

3.3.1 Arten des Goodwills

Wie bei den immateriellen Vermögenswerten wird auch beim Geschäfts- und Firmenwert in selbstgeschaffenen und entgeltlich erworbenen Goodwill unterschieden. Der selbstgeschaffene, auch originär genannte, Goodwill kann auch in jungen vielversprechenden Unternehmen entstehen, da er sich im Unternehmen selbst bildet.

[...]


1 Vgl. Buchholz (2005), S. 4.

2 Vgl. Bossert/Hartmann (2005), S. 16.

1 Vgl. Kremin-Buch (2002), S. 3.

2 Vgl. Buchholz (2004), S. 7.

1 Vgl. Hayn/Graf Waldersee (2004), S. 239.

1 Vgl. Wöltje (2004), S. 33.

1 Vgl. Wiehle/Diegelmann/Deter/Schöming/Rolf (2005), S. 86.

2 Vgl. Grünberger (2006), S. 72.

1 Vgl. Ballwieser/Beyer/Zelger (2005), S. 23.

2 Vgl. Heyd/Lutz-Ingold (2005), S. 120.

3 Vgl. Wirth (2005), S. 187.

1 Vgl. Döring/Buchholz (2005), S. 3.

2 Vgl. Coenenberg (2005), S. 105.

1 Vgl. Pellens/Fülbier/Gallens (2006), S. 248.

1 Vgl. Kirsch (2005), S. 39.

2 Vgl. Lutz-Ingold (2005), S. 217.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783956360404
ISBN (Paperback)
9783832496807
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg) – Betriebswirtschaft
Erscheinungsdatum
2006 (Juli)
Note
2,3
Schlagworte
firmenwert ifrs werthaltigkeitstest kapitalkonsolidierung impairment
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