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Chancen und Grenzen segregativer Betreuung Demenzkranker

©2006 Diplomarbeit 87 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Thema „Demenz“ wird derzeit sowohl in der Fachwelt, als auch in der Politik vielfach diskutiert. Der Anteil, der an Demenz erkrankten Menschen, wird in Deutschland derzeit auf etwa eine Million Menschen geschätzt. In den nächsten Jahrzehnten ist mit einer Zunahme auf zwei Millionen zu rechnen, sollte es nicht zu kausalen Therapieerfolgen in der Medizin kommen.
Die wachsende Anzahl demenzkranker Menschen, die eine adäquate Versorgung und Betreuung benötigen, stellt hohe Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Angehörigen. Es werden circa 65% der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner als dementiell erkrankt eingestuft, und angesichts solcher Zahlen ist die Pflegepolitik zum Handeln aufgefordert. In den Einrichtungen und Einrichtungsverbänden der Altenhilfe wurde in den letzten Jahren nach innovativen Wegen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Lebenssituation Dementer gesucht. Allerdings kann die Versorgungssituation noch nicht als befriedigend angesehen werden.

Die Voraussagen der neunten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom Jahre 2000 besagen, dass „innerhalb der nächsten 30 Jahre ein Anstieg um fast 7 Mio. auf dann mehr als 20 Mio. über 65-Jährige zu erwarten ist“. Ob die Zahl der Demenzkranken ebenso rasant ansteigen wird, ist auf Grund von möglichen Vorbeuge- und Behandlungserfolgen nicht sicher festzustellen. Erste Hochrechnungen gehen allerdings von einem Anstieg der momentan geschätzten 1,13 Mio. Demenzkranken auf 1,95 Mio. im Jahre 2030 und auf 2,8 Mio. im Jahr 2050 aus. Es steht fest, dass die ökonomischen Belastungen bereits heute immens sind und die größte Versorgungslast von den Angehörigen getragen wird.
Daher ist es verständlich, dass die Betroffenen daran interessiert sind, ihrem finanziellen Einsatz entsprechend effektive Leistungen zu erhalten. Zugleich sind die Alten- und Pflegeeinrichtungen daran interessiert, einer ständig wachsenden Kundengruppe eine qualifizierte Versorgung anbieten zu können, um so ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Die hier aufgeführten Punkte machen deutlich, dass das Thema der geeigneten Wohn- und Betreuungsform für demente Bewohnerinnen und Bewohner von hoher Relevanz für alle Beteiligten ist.

Gang der Untersuchung:
In dieser Diplomarbeit möchte ich auf die Frage eingehen, welches die am besten geeignete Versorgungsform für demente Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Altenhilfe ist. In […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Relevanz
1.2 Fragestellung
1.3 Motivation
1.4 Literaturlage
1.5 Überblick

2. Definitionen
2.1 Demenzen
2.2 Wohn- und Betreuungsformen

3. Auswirkungen der Betreuungsformen
3.1 Demente Bewohnerinnen und Bewohner
3.1.1 Studie zur besonderen Dementenbetreuung in Hamburg
3.1.2 Studie zum Einfluss des Wohngruppenmilieus
3.1.3 Studie zu Wohngruppen für Demente
3.1.4 Internationale Studien
3.2 Personal
3.2.1 Allgemein
3.2.2 Evaluationsstudien
3.2.3 Schlussfolgerungen
3.3 Angehörige
3.3.1 Belastungen
3.3.2 Angehörige Demenzkranker
3.3.3 Schlussfolgerungen
3.4 Nicht-Demente Bewohnerinnen und Bewohner
3.4.1 Auswirkungen der Betreuungsformen
3.4.2 Schlussfolgerungen

4. Diskussion
4.1 Auswahl der Versorgungsform
4.2 Räumliche Trennungen
4.3 Verlegungen
4.4 Lebensqualität
4.5 Schlussfolgerungen

5. Beispieleinrichtung
5.1 Ziele der Einrichtung
5.2 Kompatibilität der Ziele
5.2.1 Bewohnerinnen und Bewohner
5.2.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5.2.3 Angehörige
5.2.4 Betriebsziele
5.2.5 Finanzierung der Dementenbetreuung
5.3 Schlussfolgerungen und Empfehlung

6. Ausblick

Literaturliste

Anhang

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Schweregrad eines Demenzsyndroms (vgl. Förstl 2001, 4)

Tabelle 2: Erste Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung (Eigenerstellung)

Tabelle 3: Erste Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung und der traditionellen Versorgung (Eigenerstellung)

Tabelle 4: Zweite Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung und der traditionellen Versorgung (Eigenerstellung)

Tabelle 5: Übersicht über die Zielvorstellungen der Beispieleinrichtung (Eigenerstellung)

Chancen und Grenzen segregativer Betreuung Demenzkranker

1. Einleitung

1.1 Relevanz

Das Thema „Demenz“ wird derzeit sowohl in der Fachwelt, als auch in der Politik vielfach diskutiert. Der Anteil, der an Demenz erkrankten Menschen, wird in Deutschland derzeit auf etwa eine Million Menschen geschätzt. In den nächsten Jahrzehnten ist mit einer Zunahme auf zwei Millionen zu rechnen, sollte es nicht zu kausalen Therapieerfolgen in der Medizin kommen (vgl. Klie 2005, 122ff.). Die wachsende Anzahl demenzkranker Menschen, die eine adäquate Versorgung und Betreuung benötigen, stellt hohe Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Angehörigen. Es werden circa 65% der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner als dementiell erkrankt eingestuft, und angesichts solcher Zahlen ist die Pflegepolitik zum Handeln aufgefordert. In den Einrichtungen und Einrichtungsverbänden der Altenhilfe wurde in den letzten Jahren nach innovativen Wegen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Lebenssituation Dementer gesucht. Allerdings kann die Versorgungssituation noch nicht als befriedigend angesehen werden (vgl. Klie 2005, 122ff.).

Die Voraussagen der neunten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom Jahre 2000 besagen, dass „innerhalb der nächsten 30 Jahre ein Anstieg um fast 7 Mio. auf dann mehr als 20 Mio. über 65-Jährige zu erwarten ist“ (Bickel 2001, 110). Ob die Zahl der Demenzkranken ebenso rasant ansteigen wird, ist auf Grund von möglichen Vorbeuge- und Behandlungserfolgen nicht sicher festzustellen. Erste Hochrechnungen gehen allerdings von einem Anstieg der momentan geschätzten 1,13 Mio. Demenzkranken auf 1,95 Mio. im Jahre 2030 und auf 2,8 Mio. im Jahr 2050 aus (vgl. Hallauer, 2002b, 16). Es steht fest, dass die ökonomischen Belastungen bereits heute immens sind und die größte Versorgungslast von den Angehörigen getragen wird (vgl. Bickel 2001, 114). Daher ist es verständlich, dass die Betroffenen daran interessiert sind, ihrem finanziellen Einsatz entsprechend effektive Leistungen zu erhalten. Zugleich sind die Alten- und Pflegeeinrichtungen daran interessiert, einer ständig wachsenden Kundengruppe eine qualifizierte Versorgung anbieten zu können, um so ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Die hier aufgeführten Punkte machen deutlich, dass das Thema der geeigneten Wohn- und Betreuungsform für demente Bewohnerinnen und Bewohner von hoher Relevanz für alle Beteiligten ist.

1.2 Motivation

Meine persönliche Motivation, mich in meiner Diplomarbeit mit dem Thema „Chancen und Grenzen segregativer Betreuung Demenzkranker“ zu beschäftigen, liegt in der Aktualität des Themas und meiner persönlichen Berufserfahrung. Während meiner früheren Berufstätigkeit in einer gerontopsychiatrischen Abteilung in Bremen, habe ich einen ersten Eindruck von der Komplexität des Krankheitsbildes Demenz und den Schwierigkeiten im Umgang mit demenzkranken Menschen bekommen. Auch während des letzten Praxissemesters im Alten- und Pflegeheim in Winnenden bin ich erneut in Kontakt mit dementen Menschen gekommen. In dieser Pflegeeinrichtung wird, auf Grund der steigenden Zahl von dementen und auffälligen Bewohnerinnen und Bewohnern, der Ausbau einer dementengerechten Abteilung geplant.

Da die Gruppe der demenzkranken Menschen so vielfältig ist wie die Bevölkerung, stellt sich die Frage, welche Art der Betreuung und des Wohnens für alle oder zumindest für eine Mehrzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sinnvoll sein kann. Mich interessiert, ob die unterschiedlichen Wohnformen, die für Demente in der Fachliteratur empfohlen werden, einen nachweislich positiven Effekt auf den demenzkranken Menschen haben. Ich möchte herausfinden, welche Chancen der Einflussnahme auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität des Demenzkranken bestehen und wo die Grenzen dessen sind, was die Betreuungs- und Wohnform leisten kann.

Danksagungen

Ich bedanke mich hiermit sehr herzlich beim Heimleiter und dem Pflegdienstleiter des Alten- und Pflegeheimes in Winnenden, die mich bei der Auswahl und Konkretisierung des Diplomarbeitsthemas unterstützt haben. Dank ihnen habe ich die Möglichkeit, eine aktuelle Thematik anhand einer konkreten Beispieleinrichtung zu bearbeiten. Ich hatte während meines Praxissemesters die Gelegenheit an den ersten Treffen der Arbeitsgruppe, die sich mit einer verbesserten Wohn- und Betreuungsform für Demenzkranke beschäftigt, teilzunehmen. Dadurch konnte ich einen persönlichen Einblick gewinnen und werde die Erwartungen und Ziele, die in der Arbeitsgruppe diskutiert wurden, in der Diplomarbeit ausarbeiten.

1.3 Fragestellung

In dieser Diplomarbeit möchte ich auf die Frage eingehen, welches die am besten geeignete Versorgungsform für demente Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Altenhilfe ist. In deutschen Pflegeeinrichtungen existieren unterschiedliche Modelle. In den meisten Fällen handelt es sich um eine integrative Wohn- und Betreuungsform, wo demente und nicht-demente Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam in einem Wohnbereich zusammenleben. Neuere Formen sind die segregative Wohn- und Betreuungsformen, wo beide Bewohnergruppen in räumlich getrennten Bereichen leben und wohnen.

Die zentralen Fragestellungen dieser Arbeit sind in zwei Zieldimensionen untergliedert. Der erste Schwerpunkt liegt in einer ausführlichen Literaturrecherche, um die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen für demente Bewohnerinnen und Bewohner vorzustellen, die in den stationären Altenhilfeeinrichtungen angeboten werden. Hieraus können die Vor- oder Nachteile abgeleitet werden, die die segregative Wohn- und Betreuungsform für demente Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen im Vergleich zur integrativen Versorgung bringt. Ebenso wichtig ist die Frage, welchen Nutzen die nicht-dementen Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen durch die segregative oder die integrative Formen haben. Zusammenfassend soll die Frage beantwortet werden, für welche Bewohnerinnen und Bewohner die jeweilige Wohn- und Betreuungsform sinnvoll und förderlich sind.

Den zweiten Schwerpunkt bilden die organisatorischen Ziele einer Altenhilfeeinrichtung, die beispielhaft anhand des Alten- und Pflegeheimes in Winnenden, Baden-Württemberg, herausgearbeitet werden. Die Ziele, die mit dem Bau einer segregativen Einheit verfolgt werden, sollen hier auf dem Hintergrund der Literaturrecherche kritisch beleuchtet werden. Es sollen die Fragen beantwortet werden, welche der Ziele sich mit Hilfe eines segregativen Wohn- und Betreuungsmodells verwirklichen lassen und welche Ziele einander ausschließen. Das Ergebnis soll eine fundierte Entscheidungshilfe sein.

1.4 Literaturlage

Die Literaturlage zum Thema „Demenz“ und dem „Umgang mit Demenzkranken“ ist breit gefächert. Allerdings ist das Thema „Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke in stationären Altenhilfeeinrichtungen“ ein neuer und wenig erforschter Bereich. In Deutschland liegen verhältnismäßig wenige Evaluationen zu speziellen stationären Versorgungsmodellen für Demenzkranke vor (vgl. Weyerer et al. 2006, 28). Mit Hilfe von Suchmaschinen der Hochschulbibliothek und der Landesbibliothek, wie WEBPAC, Carelit, des Internets und der Fernleihe konnte ich die nötigen Bücher, Veröffentlichungen und Fachzeitschriften zusammenstellen. Es fanden sich zu diesem Thema einige Standardwerke und vereinzelte Studien. Bei einigen Artikeln handelt es sich um Erfahrungsberichte, deren wissenschaftliche Evaluation noch aussteht. Die neueste veröffentlichte Studie ist von Herrn Weyerer et al. im Januar 2006 erschienen. Es ist eine der ersten wissenschaftlich fundierten Studien, die in Deutschland zum Thema der unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke durchgeführt wurde und dadurch eine besondere Relevanz hat. Da im Ausland bereits früh eine Spezialisierung auf die Versorgung Demenzkranker erfolgte, liegen vor allem englischsprachige Evaluationsstudien vor, die mir im Original nicht zugänglich sind.

1.5 Überblick

Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel zunächst das Krankheitsbild der Demenz definiert und die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke vorgestellt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich den unterschiedlichen Auswirkungen der Betreuungsformen auf die dementen Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige, das Personal und auf die Nicht-Dementen. Ein besonderer Schwerpunkt wird in diesem Kapitel auf die segregative Betreuung und ihre Auswirkungen als die neuste Form der besonderen Dementenbetreuung gelegt, um die Unterschiede zur traditionellen Versorgung aufzuzeigen. Die Auswahl der Versorgungsform wird im nächsten Kapitel unter den Aspekten der räumlichen Trennung, der Verlegung, der Finanzen und der Lebensqualität diskutiert. Im fünften Kapitel werden die Ergebnisse der Literaturrecherche mit den Erwartungen und Zielen der Beispieleinrichtung verglichen. Im Zentrum steht hier die Kompatibilität und Umsetzbarkeit der Ziele. Schließlich werden Empfehlungen formuliert, die der Beispieleinrichtung als Unterstützung dienen, ihr weiteres Vorgehen zu planen. Im Weiteren wird im sechsten Kapitel ein Fazit zu den Chancen und Grenzen der Wohn- und Betreuungsformen gezogen und der weitere Studienbedarf kurz erörtert.

2. Definitionen

2.1 Demenzen

Wenn in dieser Diplomarbeit auf den Begriff „Demenz“ Bezug genommen wird, liegt diesem die Definition nach Förstl zu Grunde. Gemäß der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) handelt es sich bei der Demenz um ein Krankheitsbild, das unter den folgenden Merkmalen als Syndrom zusammengefasst werden kann:

„Kriterien zur Diagnose einer Demenz [sind:]

1. a) Abnahme des Gedächtnisses und b) Abnahme anderer kognitiver Fähigkeiten (z.B. Urteilsfähigkeit, Denkvermögen)

2. kein Hinweis auf vorübergehenden Verwirrtheitszustand

3. Störungen von Affektkontrolle, Antrieb oder Sozialverhalten (mit emotionaler Labilität, Reizbarkeit, Apathie oder Vergröberungen des Sozialverhaltens)

4. Dauer der unter 1. genannten Störungen von mindestens sechs Monaten“. (Förstl 2001, 3)

Nach der ICD-10 muss außer dem Gedächtnis eine weitere intellektuelle Funktion, wie zum Beispiel die Urteilsfähigkeit, das Denkvermögen oder das Planen beeinträchtigt sein. Die Demenz ist charakterisiert durch besonders deutliche Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration mit auffallenden Leistungsschwankungen. Hinzu kommen Veränderungen der Gemütslage, des Antriebs und des Sozialverhaltens. Demenz ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Demenzformen. Eine der häufigsten Formen der Demenz, von der rund zwei Drittel der Demenzkranken betroffen sind, ist die Alzheimer-Demenz, welche mit einer schweren Schädigung der anatomischen Strukturen einhergeht. Die zweitgrößte Gruppe mit 15-30% sind die vaskulären Demenz- und Mischformen. Für weitere 15% ist eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich (vgl. Bickel 2001, 109). Das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, erhöht sich mit steigendem Lebensalter. Vor allem bei hochbetagten Menschen ist das Vorkommen von Demenz überproportional hoch.

Die Abgrenzungen der einzelnen Demenzstadien nach ICD-10 sind in Tabelle 1 „Schweregrad eines Demenzsyndroms“ abgebildet. Man unterscheidet leichte, mittelgradige oder mittelschwere und schwere Demenzen, die sich anhand von Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der geistigen Leistungen und der Alltagsaktivitäten charakterisieren lassen. Die Kernsymptome der Demenz, wie kognitive Beeinträchtigung und Einschränkungen der Alltagskompetenzen, nehmen kontinuierlich zu. Im Laufe der Erkrankung können dagegen nicht-kognitive Symptome und Verhaltensauffälligkeiten wie Apathie, aggressives Verhalten, Schlafstörungen und Weglaufgefährdung zunehmen und so eine häusliche Versorgung erschweren beziehungsweise unmöglich machen. Für das Krankheitsbild der Demenz gibt es noch keine kausalen Therapieerfolge. Daher ist es derzeit lediglich möglich, ein Fortschreiten der Demenz medikamentös zu verlangsamen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Schweregrad eines Demenzsyndroms (vgl. Förstl 2001, 4)

Ergänzend zu den einzelnen Stadien, wie sie in der Tabelle 1 beschrieben sind, werden folgende Merkmale der körperlichen Verfassung und Lebensform zugeordnet (vgl. Kurz in Lind 2000, 4ff.). Im leichten Stadium ist der körperliche Befund normal und die dementen Personen leben überwiegend alleine oder mit Ehepartnerinnen, -partnern in Privathaushalten. Im mittelgradigen beziehungsweise mittelschweren Stadium kommt es zu einer ernsten Behinderung, und eine selbständige Lebensführung ist nicht mehr möglich. Eine Harninkontinenz tritt häufig auf und viele sind bereits in einem Alten- und Pflegeheim versorgt. Im dritten Stadium führen starke Schädigungen des Gedächtnisses dazu, dass Informationen der Außenwelt nicht mehr aufgenommen werden können. Hinzu kommen körperliche Einschränkungen der Motorik, sowie Stuhl- und Harninkontinenz, zunehmende Rollstuhlgebundenheit und später Bettlägerigkeit und Schluckstörungen. Diese Demenzkranken werden meist im einem Alten- und Pflegeheim versorgt.

2.2 Wohn- und Betreuungsformen

Allgemein

Die ersten Ansätze, Versorgungsformen anzubieten, die sich von den traditionellen Pflegeheimen unterscheiden, gab es in den 70er und 80er Jahren in der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Die traditionellen Wohn- und Betreuungsformen waren auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner nur unzureichend ausgerichtet. Die Entwicklung hatte zum Ziel, an „Normalisierungskonzepten orientierte Versorgungsformen zu schaffen“ (vgl. Klie 2005, 124). In Deutschland nahm diese Entwicklung zu Beginn der 90er Jahre auch in der Pflege ihren Anfang. Vor allem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützte die Entwicklung von Hausgemeinschaften. Der Anlass für die Entwicklung neuer Wohnformen lag unter anderem in der steigenden Anzahl von mobilen und verhaltensauffälligen Demenzkranken, die in Pflegeheimen nicht adäquat versorgt werden konnten. Im Ausland gab es ähnliche Entwicklungen zur spezifischen Dementenversorgung, und die ersten Erfolge wurden, zum Beispiel mit den Wohngruppen-Modellen für Demente, aus Schweden bekannt. In Frankreich wurde die segregative Versorgung unter dem Begriff der „Cantou-Ansätze“ bekannt, in England wurden sie „Domus-Einrichtungen“ genannt, und in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verbreiteten sich die „Special Care Units“ als spezielle Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke.

In der Fachliteratur unterscheidet man heute drei verschiedene Betreuungsformen der stationären Altenhilfe. Zum einen gibt es die segregative Betreuung, auch „Domusprinzip“ genannt. Hier wird davon ausgegangen, dass „demenzkranke Bewohner und Bewohnerinnen besondere psychosoziale Bedürfnisse haben, die eine von anderen Bewohnergruppen (Nicht-Demenzkranke) getrennte, spezielle Versorgung erforderlich macht“ (Weyerer et al. 2005b, 87). Zum anderen gibt es die teilsegregative Betreuung, auch „Integrationsprinzip“ genannt, wo Demenzkranke mit kognitiv gesunden Bewohnerinnen und Bewohnern in einem Wohnbereich zusammen leben. Tagsüber wird den Demenzkranken eine spezielle Betreuung außerhalb der Wohnbereiche angeboten (vgl. Weyerer et al. 2005b, 87). Die integrative Betreuung wird auch als die traditionelle Art der Betreuung bezeichnet, bei der alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam in einem Wohnbereich versorgt und beschäftigt werden. Die segregative Versorgung der Demenzkranken ist sowohl Wohn- als auch Betreuungsform, ebenso wie die traditionelle, integrative Versorgung. Beim teilintegrativen Ansatz unterscheidet sich die Wohnform von der Betreuungsform, denn die Betreuung findet tagsüber in der Regel außerhalb des Wohnbereichs statt.

Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften und Wohngruppen

Mittlerweile gibt es auch in Deutschland vielfältige Wohnformen, die sich auf Menschen mit Demenz spezialisiert haben. Zur ersten Gruppe von Einrichtungen, die nach dem Domusprinzip arbeiten, gehören Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften und Wohngruppen. Eindeutige und allgemein verbindliche Definitionen sind nicht zu finden, aber grundsätzlich lassen sich folgende Merkmale ableiten (vgl. Weyerer et al. 2006, 23). Unter „Wohngemeinschaften“ versteht man ambulant betreute Zusammenschlüsse, die von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen organisiert werden. Die Betroffenen entscheiden, welche Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einziehen, wie gelebt und gewohnt wird, und wer die pflegerische Betreuung übernimmt. Manchmal treten auch ambulante Pflegedienste als Vermieter auf, bieten Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige an und sorgen für die pflegerische Versorgung.

„Hausgemeinschaften“ hingegen sollen eine Alternative zu den herkömmlichen Altenpflegeheimen darstellen, die vollstationär organisiert sind, dem Heimgesetz unterliegen und pflegesatzfinanziert werden (vgl. Bartholomeyczik 2002, 237f.). Eine Gruppe besteht üblicherweise aus sechs Pflegebedürftigen und wird von festen Bezugspersonen betreut. Die Betreuung und Organisation des Haushaltes übernehmen hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die pflegerische Betreuung wird von angestellten Pflegekräften ergänzt oder von ambulanten Pflegediensten übernommen. Die Hausgemeinschaft soll eine funktionsfähige und wirtschaftlich selbständige Einheit sein, die auch zu Gruppen von drei oder vier Hausgemeinschaften zusammengefasst werden kann. Eine weitere Form der alternativen Wohnformen sind die Wohngruppen. Die Begriffe „Hausgemeinschaft“ und „Wohngruppe“ werden oft synonym benutzt und lassen sich nur durch ihre Entstehung voneinander trennen. Die Hausgemeinschaft wurden in Deutschland, vor allem durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) geprägt, während die Wohngruppen zuerst in Schweden entstanden.

Die ambulanten Wohngruppen sind wenig verbreitet, sie werden meistens stationär von einer größeren Einrichtung mit mehreren Wohngruppen betrieben (vgl. Bartholomeyczik 2002, 236). Wohngruppenkonzepte, die für Demente konzipiert sind, zeichnen sich durch kleine Einrichtungen, beziehungsweise Einrichtungsteile aus. Dort ist die Gestaltung des Alltags das zentrale Element und nicht mehr die medizinische oder pflegerische Versorgung. Im Vordergrund stehen die intensive Beteiligung von Familienangehörigen und Freiwilligen und die Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner (vgl. Klie 2005, 124).

Hausgemeinschaften und Wohngruppen zeichnen sich dadurch aus, dass sie „in erster Linie „Normalität“, Häuslichkeit, maximale Alltagsnähe, Dezentralisierung und kleine Bewohnerzahlen anstreben“ (Winter et al. 2001 in Weyerer et al. 2006, 23). Üblicherweise wird bei den Haus- und Wohngemeinschaften von einer „idealen Gruppengröße“ gesprochen, wenn es sich um sechs oder acht Bewohnerinnen und Bewohner handelt. Die Annahme, dass durch eine kleinere Bewohnergruppe mehr Normalität, Häuslichkeit und damit eine bessere Betreuungsqualität geschaffen werden kann, lässt sich durch die ausgewerteten Studien und Evaluationen nicht belegen. Es kann keine gesicherte Empfehlung für eine optimale Gruppengröße ausgesprochen werden, da noch keine Untersuchungen vorliegen, die die optimale Größe einer stationären Einrichtung für Demenzkranke nachweisen (vgl. Wojnar 2001, 47f.).

Besondere stationäre Dementenbetreuung

Ein zweiter großer Bereich der segregativen Betreuung sind die „speziellen Pflegebereiche, so genannte „Special Care Units“. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie von anderen Bereichen innerhalb einer Pflegeeinrichtung räumlich klar abgrenzen und ausschließlich Demenzkranke aufnehmen“ (Weyerer et al. 2006, 23).

Ein weiterer Punkt ist, dass die spezifischen Bedürfnisse des Dementen im Vordergrund stehen und Priorität vor der Normalität haben. Die wichtigsten Komponenten für eine optimale Umgebung von Dementen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Eine „Special Care Unit“ ist durch räumliche Segregation und Anpassung, Kommunikation und den Umgang mit speziell geschultem Personal, einen günstigen Personalschlüssel, dementenspezifische Aktivitätsangebote und eine Tagesstruktur gekennzeichnet (vgl. Weyerer et al. 2006, 24ff.).

Die besondere stationäre Dementenbetreuung, die zum Beispiel in Hamburg eingeführt wurde und nach dem Domus- oder Teilintegrationsprinzip betrieben werden kann, ist das deutsche Gegenstück zu den „Special Care Units“ (SCU). Seit 1999 gibt es dort circa 750 Pflegeheimplätze, die speziell für demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner ausgebaut worden sind. Diese wurden neu konzipiert, um den Bedürfnissen verhaltensauffälliger und dementer Menschen gerecht zu werden (vgl. Weyerer et al. 2006, 29). Die Einrichtung, die in Hamburg eine besondere stationäre Dementenbetreuung nach dem Domusprinzip anbieten will, kann einen Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungsträgern abschließen, bei denen dies berücksichtigt wird. Auf Grund der vorgeschriebenen Aufnahme- und Ausschlusskriterien zur Zielgruppe, Betreuung, der baulichen Gestaltung und Personalausstattung entstehen zusätzliche Kosten. So entsteht ein monatlicher Mehraufwand für die Betroffenen und Angehörigen von circa 500 € gegenüber einem normalen Pflegeheim (vgl. Weyerer et al. 2006, 32). Die erhöhten Heimentgelte mit einer verbesserten Personalsituation sind auf Grund der Einhaltung der Kriterien gerechtfertigt. Abgesehen davon ist es auch Heimen ohne besondere Dementenversorgung möglich, über verbesserte Entgelte zu verhandeln, indem sie spezielle Konzepte mit einem pflegefachlichen Schwerpunkt vorstellen (vgl. Stach 2003, 29; Dürrmann 2005, 23).

Nach Einschätzung der Deutschen Expertengruppe Dementenbetreuung (DED) wird der Anteil an verhaltensauffälligen mobilen Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz auf 10-20% geschätzt. Dies entspricht circa 78000 Personen bundesweit, die in der traditionellen Heimstruktur nicht angemessen betreut werden können (vgl. Dürrmann 2005, 22). Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Demenzkranken, die möglicherweise zu Hause nicht adäquat betreut werden können (vgl. Weyerer et al. 2006,123). In Hamburg leben circa 5600 Demenzkranke, von denen 10-20% zu genau dieser Gruppe von Menschen gehören, die wegen ausgeprägter Verhaltensstörungen einer besonderen Betreuung nach dem Domusprinzip bedürfen.

Analog zur Vereinbarung der besonderen stationären Dementenbetreuung in Hamburg gibt es in Baden-Württemberg eine ähnliche Vereinbarung zwischen den Pflegekassen, Anbieterverbänden und Sozialbehörden. Sie wird als „Anlage 1 gemäß §17 Abs.3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach §75 Abs.1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg“ (siehe Anhang, 74ff.) bezeichnet und ermöglicht den Pflegeheimen, nach Erfüllung der Mindestvorrausetzungen, eine erhöhte Pflegesatzabrechnung. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede in den Zugangskriterien. In Baden-Württemberg können nur schwer demenzkranke Personen mit Verhaltensauffälligkeiten aufgenommen werden, während in Hamburg bereits Personen mit mittelgradiger Demenz zugelassen sind. Außerdem wird in Hamburg das Kriterium der „ausgeprägten Antriebsstörung“ als Verhaltensauffälligkeit gewertet, während dies in Baden-Württemberg entfällt (vgl. Weyerer et al. 2006,124). So können demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner, die unter ausgeprägter Apathie und Rückzugstendenzen leiden, nicht in die Demenzgruppe aufgenommen werden. Auf Grund der restriktiveren Kriterien in Baden-Württemberg liegt der Anteil der Demenzkranken, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen nach Schätzung von Schäufele mit 11% noch wesentlich niedriger als in Hamburg (vgl. Weyerer et al. 2006, 124).

3. Auswirkungen der Betreuungsformen

3.1 Demente Bewohnerinnen und Bewohner

3.1.1 Studie zur besonderen Dementenbetreuung in Hamburg

Die besondere stationäre Dementenbetreuung in Hamburg ist in einem zweijährigen Forschungsprojekt von Herrn Weyerer et al. auf die Frage hin evaluiert worden, welche Vorteile dieses Versorgungskonzept im Vergleich zur traditionellen Versorgung hat. Die besondere stationäre Dementenbetreuung lässt sich mit dem Domus- oder Integrationsprinzip realisieren. Beim Domusprinzip leben die Demenzkranken zusammen in einem demenzgerecht gestalteten Wohnbereich und erhalten eine spezialisierte „Rund-um-die-Uhr“- Betreuung. Beim Integrationsprinzip der besonderen Dementenbetreuung bleiben die Demenzkranken in ihrem gewohnten Umfeld und erhalten tagsüber ein spezielles Betreuungsangebot in einem dafür vorgesehenen besonderen Bereich. Die Begleitung und Betreuung der Demenzkranken in einer teilintegrierten Versorgung ist in die stationäre „Rund-um-die-Uhr“- Betreuung eingebettet (vgl. Weyerer et al. 2006, 29f.). Um in die besondere Dementenbetreuung nach dem Domusprinzip aufgenommen zu werden, müssen die „Hamburger Kriterien“ erfüllt sein, die mittels unterschiedlicher Pflegemessinstrumente erfasst werden, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Alle mobilen Bewohnerinnen und Bewohner, die eine mittelgradige oder schwere Demenz mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten und Antriebsstörungen aufweisen, sowie mindestens die Pflegestufe II haben, dürfen aufgenommen werden (vgl. Weyerer et al. 2006, 123).

Die Evaluation der besonderen Dementenbetreuung in Hamburg wurde mittels eines Längsschnitt-Vergleichsgruppen-Designs mit zwei Erhebungszeiträumen im Zeitabstand von sechs Monaten durchgeführt. Das Ziel war es, zu ermitteln, inwieweit bestimmte Indikatoren der Lebensqualität von stationär betreuten Demenzkranken durch die Betreuungsform beeinflusst werden, unabhängig von den Unterschieden in Alter, Demenzschwere, Aufenthaltsdauer, schweren Verhaltensauffälligkeiten und funktionellen Beeinträchtigungen (vgl. Weyerer et al. 2006, 73). Dazu wurden vergleichbare Gruppen der besonderen Dementenbetreuung aus dem integrativ und dem segregativ betreuten Bereich in Hamburg und eine Kontrollgruppe der traditionellen Versorgung aus Mannheimer Alten- und Pflegeheimen gegenüber gestellt. Die Stichproben hatten eine Größe von je circa 250 bis 450 Probanden.

Um eine adäquate Beurteilung zu ermöglichen, wurden statische Methoden wie die Parallelisierung der Daten angewandt, um so die Kriterien abzugleichen, die für die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner charakteristisch sind. Diese Studie ist die erste Evaluationsstudie in Deutschland, die speziell die Vorteile der segregativen und integrativen besonderen Dementenbetreuung der traditionellen integrativen Versorgung gegenüberstellt. Daher möchte ich die Ergebnisse ausführlich darstellen, um so eine breite Diskussionsgrundlage zu bilden. Die Ergebnisse der Studie vergleichen zum einen das Domus- mit dem Integrationsprinzip in der besonderen Dementenbetreuung, zum anderen wird die besondere Dementenbetreuung mit der traditionellen Versorgung zu zwei Erhebungszeitpunkten verglichen. Zum besseren Verständnis habe ich die Zwischenergebnisse in drei Übersichtstabellen zusammengefasst.

Domus- versus Integrationsbereich

Beim Vergleich der Bewohnerinnen und Bewohner aus der besonderen Dementenbetreuung des Domus- und Integrationsbereichs ließen sich folgende Ergebnisse feststellen. Bei beiden Gruppen nehmen die Kernsymptome der Demenz wie kognitive Beeinträchtigung und Einschränkungen der Alltagskompetenzen kontinuierlich ab (vgl. Weyerer et al. 2006, 113). Weitere Forschungsbefunde belegen ebenfalls, dass durch psychosoziale Maßnahmen, wie zum Beispiel die Betreuungs- und Wohnform, keine stabilen Verbesserungen in Bezug auf die Kernsymptome erreicht werden können (vgl. Holmes et al. 2000 in Weyerer et al. 2006, 113). Dagegen sind nicht-kognitive Symptome und Verhaltensauffälligkeiten wie zum Bespiel Apathie, aggressives Verhalten, Schlafstörungen und Weglaufgefährdung eher beeinflussbar (vgl. Teri et al. in Weyerer et al. 2006, 113). Weiterhin gab es zwischen dem Domus- und Integrationsbereich keine signifikanten Unterschiede in den Bereichen der Alltagskompetenz, der Bettlägerigkeit, des Sturzvorkommens, der Sozialkontakte zu Personal und Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, der Kooperation mit dem Personal, dem Fehlen positiver Gefühle und Fixierungen mit Stecktisch oder Gurt (vgl. Weyerer et al. 2006, 113). Auf diese Faktoren hat die Studie keinen signifikanten Einfluss der Betreuungsform nachweisen können.

Zu den wesentlichen Unterschieden, die auf die Betreuungsformen zurück zu führen sind, gehört zum einen das Vorkommen von Personen mit Dekubitus. Der Anteil der von Dekubitus betroffenen Personen liegt im Integrationsbereich mit 3,1% signifikant niedriger als im Domusbereich mit 7,1%.

Zum anderen kann im Integrationsbereich eine deutlich stärkere Einbeziehung der Angehörigen aus dem Familien- und Bekanntenkreis in die Pflege und Betreuung nachgewiesen werden, was sich auch in häufigeren Besuchen niederschlägt. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind stärker in Heimveranstaltungen, Gruppen- und Einzelangeboten eingebunden und nehmen häufiger an körperlicher Aktivierung und Gedächtnisübungen teil als im Domusbereich. Dieser hohe Grad an Aktivität konnte innerhalb von sechs Monaten im Integrationsbereich besser aufrechterhalten werden, als bei Demenzkranken des Domusbereichs. Auf der anderen Seite wurde die Biografie der Bewohnerinnen und Bewohner des Domusbereichs mit 83,4% zu 69,6% signifikant häufiger erhoben (vgl. Weyerer et al. 2006,113).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Erste Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung (Eigenerstellung)

Die Schlussfolgerungen aus dieser Gegenüberstellung sind, dass beide Modelle ihre wesentlichen Vorteile in unterschiedlichen Schwerpunkten haben. Die Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit zu wählen. Das Integrationsprinzip bietet für die Bewohnerinnen und Bewohner eine größere Flexibilität und ist mit geringeren Kosten verbunden als das Domusprinzip. Es ist kein Umzug aus dem normalen Wohnbereich erforderlich, und die Teilnahme am speziellen Betreuungsangebot kann bei Bedarf beendet werden. Allerdings ist das Domusprinzip mit der „Rund-um-die-Uhr“- Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner das geeignetere Betreuungsmodell für mittelgradig und schwer Demente, selbst wenn es mit höheren Kosten verbunden ist. Die Hamburger Einrichtungen und Träger haben beide Seiten erkannt und wollen auf keine der beiden Versorgungsansätze verzichten. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Einrichtungen von der Notwendigkeit überzeugt, die bestehenden Unterschiede als zusätzliche Möglichkeiten und Chancen zu erhalten (vgl. Weyerer et al. 2006,116).

Besondere Dementenbetreuung versus traditionelle Versorgung

Der zweite Teil der Studie stellt die Ergebnisse der besonderen Dementenbetreuung im querschnittlichen Vergleich zur traditionellen Versorgung dar. Diese Daten beziehen sich auf den ersten Erhebungszeitpunkt. Im Rahmen des Integrationsbereichs der besonderen Dementenbetreuung ist eine signifikant höhere Besuchshäufigkeit und Einbindung von Angehörigen im Vergleich zur traditionellen Versorgung festzustellen. Ebenso findet eine wesentlich stärkere Einbindung von Ehrenamtlichen und Freiwilligen in der besonderen Dementenbetreuung statt, und die Bewohnerinnen und Bewohner zeigen mehr Interesse an ihrer Umgebung als in der traditionellen Versorgung. Im Vergleich dazu gibt es keinerlei Unterschiede bei der Kontaktaufnahme der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner untereinander in den unterschiedlichen Betreuungsformen (vgl. Weyerer et al. 2006,118).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Erste Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung und der traditionellen Versorgung (Eigenerstellung)

Sehr deutlich fällt die unterschiedliche Nutzung von Aktivitäten und Angeboten in beiden Bereichen auf. Während in der traditionellen Versorgung 25-33% an kompetenzfördernden Aktivitäten wie körperlicher Aktivierung, Gedächtnistraining und biografie- orientierten Gruppen- und Einzelangeboten teilnehmen, sind es bei der besonderen Dementenbetreuung 60-90% der Bewohnerinnen und Bewohner, wobei der Anteil im integrativen Bereich höher ist als im Domusbereich. Zur Anwendung von Fixierung mit Stecktisch, Gurt oder dem Anbringen von Bettgittern lässt sich sagen, dass der Anteil in der traditionellen Versorgung mit 19,1% der Dementen im Vergleich zu 7,3% der besonderen Dementenbetreuung signifikant höher ist.

Auch das Risiko für Fixierungen mit Stecktisch oder Gurt ist bei traditionell versorgten Demenzkranken fünffach erhöht. Diese Beobachtung bestätigt auch eine andere Studie, die besagt, dass mit Hilfe von speziellen Betreuungskonzepten die Fixierungsraten von Demenzkranken erheblich gesenkt werden können (vgl. Grant et al. 2000 in Weyerer et al. 2006, 118). Die fachärztliche Behandlung der Demenzkranken durch Psychiater oder Neurologen ist notwendig, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme von Psychiatern und Neurologen liegt im Domusbereich bei 67%, im Integrationsbereich bei 52% und in der traditionellen Versorgung bei niedrigen 35,3% der Dementen (vgl. Weyerer et al. 2006, 118).

Die zweite Untersuchung fand in den Einrichtungen der besonderen Dementenversorgung und der traditionellen Versorgung sechs Monate später statt. In beiden Gruppen gehen die Verhaltensauffälligkeiten und neuropsychiatrischen Symptome der Demenzkranken zurück. Ungewöhnlich ist, dass die Auffälligkeiten in der traditionellen Versorgung deutlicher abnahm als in der besonderen Dementenbetreuung (vgl. Weyerer et al. 2006, 119). Dies wird mit einer möglichen Einschränkung des Untersuchungsdesigns erklärt, da bei der Erhebung auf Informationen vom Pflegepersonal zurückgegriffen werden muss, die für bestimmte Fehler und Verzerrungen anfällig sind (vgl. Weyerer et al. 2006, 122).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Zweite Erhebung: Vergleich der besonderen Dementenbetreuung und der traditionellen Versorgung (Eigenerstellung)

Die Einschränkungen im Alltag verschlechtern sich in beiden Betreuungsformen. Ist es bei einem Dementen durch die fortgeschrittene Morbidität bereits zu einem erheblichen Verlust der Selbständigkeit gekommen, wirkt sich die Betreuungsform nicht mehr nennenswert auf den weiteren Verlauf von Alltagseinschränkungen aus.

Auch im Bereich der Mobilität kommt es in beiden Bereichen zu einer Verschlechterung, und keine Betreuungsform zeigt sich der anderen überlegen. In der besonderen Dementenbetreuung kann die Häufigkeit an kompetenzfördernde Aktivitäten auf einem hohen Niveau beibehalten werden. Die Dementen in der traditionellen Versorgung sind weniger aktiv als bei der ersten Erhebung. Die Wahrscheinlichkeit der traditionellen Versorgung mit Gurt oder Stecktisch fixiert zu werden, ist im Vergleich zur besonderen Dementenversorgung um das 13,2 fache erhöht, während sich dieser Effekt beim Gebrauch von Bettgittern nicht zeigt. Ebenso steigt der Anteil der Dementen, die innerhalb von zwei Wochen weder einen Ausdruck der Freude noch des Interesses zeigen in der traditionellen Versorgung um 12%, während sich dies in der besonderen Dementenbetreuung nicht feststellen lässt.

Schlussfolgerungen

Aus den gewonnen Daten lässt sich schlussfolgern, dass sich die Erwartungen einer positiven Beeinflussung durch die besondere Dementenbetreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner bestätigt haben und nachweisen lassen. Da die Betreuungsformen auch einen Einfluss auf das Personal haben, werden die Erkenntnisse der Studie im Kapitel 3.2 Personal kurz dargestellt. Die Ergebnisse stellen klar, dass es Bereiche gibt, wie zum Beispiel die Mobilität oder die Kontaktaufnahme der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander, wo die Betreuungsformen keinen Einfluss auf die Dementen haben. In der Mehrzahl der Fälle konnte allerdings mit signifikanten Werten belegt werden, dass sich die besondere Dementenbetreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner als eine wirkungsvolle und lohnende Alternative darstellt.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist darauf zu achten, dass die Wirkung der vielen Einzelkomponenten, wie zum Beispiel das Bewohnerprofil, ein günstigerer Betreuungsschlüssel, die bessere Qualifikation, Fortbildung und Supervision beim Personal und andere räumliche und organisatorische Bedingungen, nicht untersucht werden konnten (vgl. Weyerer et al. 2006, 130). Da dies die erste deutsche Studie zur Evaluation der segregativen und integrativen Betreuungsform ist, bleibt abzuwarten, inwieweit andere Experten die Ergebnisse der Studie bestätigen oder kritisieren. Auf Grund der Aktualität der Veröffentlichung liegen noch keine Aussagen vor, die das Untersuchungsdesign oder die Auswertungsmethoden kritisch hinterfragen.

3.1.2 Studie zum Einfluss des Wohngruppenmilieus

In Nordrhein-Westfalen fand eine Studie zum „Einfluss des Wohngruppenmilieus auf demenziell Erkrankte in stationären Einrichtungen“ im Zeitraum Januar 2001 bis Oktober 2003 statt. Die Wohngruppenversorgung Demenzkranker zählt auch zu den Formen der besonderen Dementenbetreuung. Die Fragestellung der Studie lautete, inwieweit die Wohngruppenversorgung das Sozialverhalten der Bewohner beeinflusst. Dazu sind drei segregative Wohngruppen in drei Erhebungswellen im Abstand von sechs Monaten untersucht worden. Die Wohngruppen bestehen aus dreizehn bis fünfzehn Bewohnerinnen und Bewohnern, die alle an einer mittelgradigen oder schweren Demenz leiden. Die Stichproben hatten eine Größe von je circa 50 bis 60 Probanden, und die Kontrollgruppe setzte sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern der Normaletage zusammen (vgl. Dettbarn-Reggentin 2005, 95f.).

Es konnten folgende Veränderungen über die drei Erhebungszeiträume festgestellt werden. Während die Wohngruppenbewohnerinnen und -bewohner ihr Niveau halten, reduziert sich das Sozialverhalten in der Vergleichsgruppe immer stärker und zeigt letztendlich nur noch schwache Ausprägungen. Durch gemeinsam durchgeführte, alltagspraktische Tätigkeiten kann eine signifikante Verbesserung der Wohngruppenmitglieder im Vergleich zur Kontrollgruppe erreicht werden. Hingegen zeigt sich in den Einzelwerten, die mobilitätsabhängig sind, wie zum Beispiel „Kontakt zu anderen Personen in der Umgebung aufnehmen“, auch bei den Wohngruppenmitgliedern eine abnehmende Tendenz. Gleichzeitig steigen Werte wie „Anteilnahme an den Dingen in der Umgebung“ im Zeitverlauf signifikant an (Dettbarn-Reggentin 2005, 98f).

Daraus lässt sich folgern, dass die Wirksamkeit der milieuorientierten Wohngruppenversorgung im Sozialverhalten und in der Stimmung der Bewohner nachweisbar ist. Unter „milieuorientiert“ wird eine Wohngruppe verstanden, die sich durch Schaffung eines kleinen Zentrums mit klaren Orientierungsmerkmalen und einem Gemeinschaftsbereich mit freundlicher und anregender Atmosphäre auszeichnet. Die Erfolge lassen sich auf die personelle Kontinuität, einen strukturierten Tagesablauf und die persönliche Beziehung der Präsenzkräfte zu den Bewohnerinnen und Bewohnern zurückführen (vgl. Dettbarn-Reggentin 2005, 99). Fest steht, dass sich kognitive Leistungseinbußen durch Wohngruppenkonzepte nicht aufhalten lassen. Allerdings kann auf das nicht-kognitive Verhalten und Empfinden, und damit auch auf das Erleben der Bewohnerinnen und Bewohner, Einfluss genommen werden, was in erster Linie als eine Wirkung der Wohngruppen angestrebt wird.

Schlussfolgerungen

Als Fazit der Studie wird deutlich, dass die Wohngruppenversorgung als eine Form der segregativen Versorgung Demenzkranker eine empfehlenswerte Alternative ist, die positive Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner hat. Die Wohngruppen sind vor allem für Demente mit einer mittelgradigen und schweren Demenz geeignet. Die integrative Wohngruppenversorgung bietet sich für Bewohnerinnen und Bewohner ohne demenzielle Erkrankungen sowie mit leichter Demenz an.

Vergleicht man die Studienergebnisse der Wohngruppen in Nordrhein-Westfalen mit den Ergebnissen der Hamburger Dementenbetreuung, so fallen die Parallelen der Effekte auf. Beide Studien weisen darauf hin, dass sich der kognitive Leistungsabbau nicht aufhalten lässt und mit einer Verschlechterung des Gesamtzustandes der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen ist. Gleichermaßen wird die Möglichkeit der Einflussnahme auf die nicht-kognitiven Prozesse und das Wohlbefinden deutlich hervorgehoben. Es gelingt den Bewohnerinnen und Bewohnern der besonderen Dementenbetreuung, ihr Aktivitätsniveau und das Niveau ihres Sozialverhaltens länger aufrecht zu erhalten als in der traditionellen Versorgung und Vergleichsgruppe der Normaletage. Beide Studien empfehlen die segregative Betreuung für mittelgradige und schwer demente Personen, sie stellen die positiven Auswirkungen der integrativen Betreuung ebenfalls dar.

3.1.3 Studie zu Wohngruppen für Demente

Eine der umfangreichsten Begleitforschungen zu Wohngruppen liegt aus Malmö in Schweden von Annerstedt vor (vgl. Annerstedt 1994 und 1995 in Radzey et al. 2001, 26). Die Stichprobengröße ist nicht bekannt. Die schwedischen Wohngruppen, auch „gruppboende“ genannt, bestehen aus Einheiten von sechs bis neun Demenzkranken, von denen jeder sein eigenes Zimmer hat und gemeinsame stimulierende Aktivitäten angeboten werden. Sie sind geeignet für Menschen, die noch kommunizieren und ambulant versorgt werden können und keine schweren Verhaltensweisen aufweisen (vgl. Wojnar 2001, 47f.). Da hier die Effekte der segregativen im Vergleich zur integrativen Betreuung Demenzkranker evaluiert werden, können die Ergebnisse der ambulanten Wohngruppe auch Aufschluss über die Auswirkungen der Betreuungsformen im stationären Bereich geben.

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Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783956360374
ISBN (Paperback)
9783832496746
Dateigröße
917 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Esslingen – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2006 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
demenzwohnformen pflegeheim altenheim stationäre versorgung finanzierung betreuung
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Titel: Chancen und Grenzen segregativer Betreuung Demenzkranker
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