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Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

©2005 Diplomarbeit 105 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufsstandes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw. Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllt, insbesondere Verschwiegenheit bewahren und Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten wird.
Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufspflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird.
Bereits im Jahr 1997 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen. Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen.
Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energiehändlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmenszusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft, haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt.
Der wirtschaftliche Schaden dieser Zusammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch Wirtschaftsprüfer testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trugen. Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsübersicht
I
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ... I
Inhaltsverzeichnis ... II
Abbildungsverzeichnis...V
Abkürzungsverzeichnis ... VI
1. Einführung ...1
2. Begriffliche Abgrenzungen ...4
2.1. Der Begriff der Überwachung ...4
2.2. Der Begriff der Kontrolle ...5
2.3. Der Begriff der Prüfung...5
2.4. Der Begriff der Qualität...6
3. Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren ...7
3.1. Das Monitoring-Verfahren ...7
3.2. Das Peer-Review-Verfahren des AICPA...10
3.3. Die Vor- und Nachteile der Systeme Monitoring und Peer-Review ...16
4. Die Qualitätskontrolle in Deutschland...17
4.1.
.18
Die interne Qualitätssicherung als Grundlage der externen Qualitätskontrolle
4.2. Das System der externe Qualitätskontrolle im Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer ...39
4.3. Die Durchführung der externen Qualitätskontrolle ...54
5. Aktuelle Änderungen der Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht ...70
5.1. Nationale, europäische und internationale Gründe für die Anpassung der
Qualitätskontrolle...70
5.2. Das Abschlussprüferaufsichtsgesetz...72
5.3. Die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle ...78
6. Fazit...80
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen ...84
Literaturverzeichnis ...88

Inhaltsverzeichnis
II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht ... I
Inhaltsverzeichnis ... II
Abbildungsverzeichnis...V
Abkürzungsverzeichnis ... VI
1. Einführung ...1
2. Begriffliche Abgrenzungen ...4
2.1. Der Begriff der Überwachung ...4
2.2. Der Begriff der Kontrolle ...5
2.3. Der Begriff der Prüfung...5
2.4. Der Begriff der Qualität...6
3. Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren ...7
3.1. Das Monitoring-Verfahren ...7
3.1.1. Die Verwaltung des Monitoring-Verfahrens ...8
3.1.2. Die Planung und Durchführung des Monitoring-Verfahrens ...9
3.1.3. Die Berichterstattung über die Inspektionen ...10
3.2. Das Peer-Review-Verfahren des AICPA...10
3.2.1. Die Verwaltung der Peer-Review-Verfahrens...12
3.2.2. Die Planung und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens...13
3.2.3. Die Berichterstattung über das Peer-Review ...15
3.3. Die Vor- und Nachteile der Systeme Monitoring und Peer-Review ...16
4. Die Qualitätskontrolle in Deutschland...17
4.1.
.18
Die interne Qualitätssicherung als Grundlage der externen Qualitätskontrolle
4.1.1. Die bestehenden Normen zum Berufszugang...19
4.1.2. Die Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer ...21
4.1.3. Die zivil- und strafrechtliche Normen ...24
4.1.4. Die Vorschriften zur internen Qualitätssicherung während der
Berufsausübung ...27

Inhaltsverzeichnis
III
4.1.4.1. Die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung...28
4.1.4.2. Die berufsständische Normen...29
4.1.4.2.1. Die Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer ...29
4.1.4.2.2. Die Verlautbarungen des Institut der Wirtschaftsprüfer...33
4.1.4.2.3. Die Stellungsnahme VO 1/1995 der WPK und des IDW...34
4.2. Das System der externe Qualitätskontrolle im Berufsstand der
Wirtschaftsprüfer ...39
4.2.1. Die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle...39
4.2.1.1. Die Festigung des öffentlichen Vertrauens...40
4.2.1.2. Die Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme innerhalb der
Wirtschaftsprüferpraxis ...41
4.2.1.3. Die Anpassung an internationale Entwicklungen...41
4.2.2. Die rechtlichen Grundlagen des Verfahrens der externen
Qualitätskontrolle...42
4.2.3. Die Pflicht zur Teilnahme am System der Qualitätskontrolle ...44
4.2.4. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung...45
4.2.5. Die Organe des externen Qualitätskontrollverfahrens...46
4.2.5.1. Die Wirtschaftsprüferkammer ...46
4.2.5.2. Die Kommission für Qualitätskontrolle...47
4.2.5.3. Der Qualitätskontrollbeirat ...48
4.2.5.4. Der Prüfer für Qualitätskontrolle...50
4.2.5.5. Die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis...52
4.2.6. Der Gegenstand der externen Qualitätskontrolle...53
4.3. Die Durchführung der externen Qualitätskontrolle ...54
4.3.1. Die Auftragsplanung...54
4.3.1.1. Die Risikoorientierte Prüfung...56
4.3.1.2. Die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines
Prüfungsprogramms...57
4.3.2. Die Auftragsdurchführung...58
4.3.2.1. Überblick über das Qualitätssicherungssystem ...58
4.3.2.2. Die Beurteilung der Angemessenheit und der Wirksamkeit des
Qualitätssicherungssystems ...59

Inhaltsverzeichnis
IV
4.3.2.2.1. Die Beurteilung der Praxisorganisation...59
4.3.2.2.2. Die Beurteilung der Auftragsabwicklung ...60
4.3.2.2.3. Die Beurteilung der Nachschau ...63
4.3.2.3. Die Schlussbesprechung und die Erklärung des geprüften
Wirtschaftsprüfers...63
4.3.2.4. Die Dokumentation des Prüfers für Qualitätskontrolle ...64
4.3.3. Die Berichterstattung über die externe Qualitätskontrolle ...64
4.3.4. Die Erteilung der Teilnahmebescheinigung durch die
Wirtschaftsprüferkammer ...67
5. Aktuelle Änderungen der Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht ...70
5.1. Nationale, europäische und internationale Gründe für die Anpassung der
Qualitätskontrolle...70
5.2. Das Abschlussprüferaufsichtsgesetz...72
5.2.1. Die neue Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer ...72
5.2.2. Die neue Berufsaufsicht durch die
Abschlussprüferaufsichtskommission ...74
5.3. Die Änderungen im Verfahren der Qualitätskontrolle ...78
6. Fazit...80
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen ...84
Literaturverzeichnis ...88

Abbildungsverzeichnis
V
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das US-amerikanische Peer-Review-System
(in Anlehnung an: Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 243) ...11
Abb. 2: Vergleich Peer-Review / Monitoring
(in Anlehnung an: Sahner, F./ Clauß, C./ Sahner, M.A. (2002), S. 19)...16
Abb. 3: Die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer in Deutschland
(in Anlehnung an: WPK (Hrsg.) (2004b), S. 16)...21
Abb. 4: Gründe für die Einführung einer externen Qualitätskontrolle ...39
Abb. 5: Gegenstand der Qualitätskontrolle
(in Anlehnung an: Sahner, F./Clauß, C./Sahner, M. A. (2002), S. 35)...54
Abb. 6: Die öffentliche Aufsicht über Wirtschaftsprüfer gem. APAG
(in Anlehnung an Heininger, K./Bertram, K. (2004), S. 1738) ...75

Abkürzungsverzeichnis
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs.
Absatz
AICPA
American Institute of Certified Accountants
Akz. Aktenzeichen
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
APAG Abschlussprüferaufsichtsgesetz
APAK Abschlussprüferaufsichtskommission
Art. Artikel
Aufl. Auflage
BAnz. Bundesanzeiger
ber. berichtigt
BGB Bürgerliches
Gesetzbuch
BGBL. Bundesgesetzblatt
BMWA
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
bspw.
beispielsweise
BWL Betriebswirtschaftslehre
bzw. beziehungsweise
CPA
Certified Public Accountants
d. des
d.h. dass
heißt
DIN
Deutsches Institut für Normung e.V.
EGHGB Einführungsgesetz
zum
Handelsgesetzbuch
etc. et
cetera
EU Europäische
Union
e.V. eingetragener
Verein
evtl. eventuell
f. folgende
ff. fortfolgende
gem. gemäß
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls

Abkürzungsverzeichnis
VII
GSTA Generalstaatsanwaltschaft
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.
i.d.R.
in der Regel
IFAC
International Federation of Accountants
insbes. insbesondere
ISA
International Standards on Auditing
ISO International
Organization for Standardization
i.V.m. in
Verbindung
mit
JAC
Joint Monitoring Committee
JDS
Joint Disciplinary Scheme
Jg. Jahrgang
JMU
Joint Monitoring Unit
KfQK
Kommission für Qualitätskontrolle
KonTraG
Kontroll- und Transparenzgesetz im Unternehmens-
bereich
lt. laut
Mio.
Millionen
NjW
Neue juristische Wochenschrift
Nr. Nummer
o.J. ohne
Jahr
PCAOB
Public Company Accounting Oversight Board
PCPS
Private Companies Practice Section
PfQK
Prüfer für Qualitätskontrolle
PH Prüfungshinweis
POB
Public Oversight Board
PRC
Peer Review Committee
PS Prüfungsstandard
QCIC
Quality Control Inquiry Committee
QKBR Qualitätskontrollbeirat
RefE Referentenentwurf
RGBL. Reichsgesetzblatt

Abkürzungsverzeichnis
VIII
RH Rechnungslegungshinweise
RQB
Recognized Qualifying Bodies
RS
Stellungsnahmen zur Rechnungslegung
RSB
Recognized Supervisory Bodies
S. Seite
SOA
Sarbanes Oxley Act of 2002
SEC
Security and Exchange Commission
SECPS
Security and Exchange Commission Practice Section
sog. so
genanntes
StGB Strafgesetzbuch
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
Tz. Textziffer
u.a. unter
anderem
US United
States
USA
United States of America
u.U. unter
Umständen
v. von
vBP vereidigte
Buchprüfer
Verf. Verfasser
Vgl. vergleiche
VO Verordnung
VWL Volkswirtschaftslehre
WP Wirtschaftsprüfer
WPK Wirtschaftsprüferkammer
WPO Wirtschaftsprüferordnung
z.B.
zum Beispiel

Einführung
1
1.
Einführung
Die Qualität von Wirtschaftprüfungsleistungen steht, seit der Schaffung des Berufs-
standes im Jahr 1931, in enger Beziehung zu den Handlungen zur Vermeidung bzw.
Reduzierungen von Risiken, welche die Ausübung der wirtschaftsprüfenden Tätigkeit
mit sich bringen. Aus diesem Grund hat der Wirtschaftsprüfer (WP) vor Aushändigung
seiner Berufsurkunde zu schwören, dass er seine ,,Pflichten [...] verantwortungsbewusst
und sorgfältig [erfüllt, Anm. d. Verf.], insbesondere Verschwiegenheit bewahren und
Prüfungsberichte und Gutachten gewissenhaft und unparteiisch erstatten [wird]."
1
Zudem müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Berufs-
pflichten und der fachlichen Normen zu gewährleisten. Für diese Zwecke muss in der
WP-Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem eingerichtet sein. Gleichzeitig ist es
für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung, dass die Einhaltung der Berufspflichten
auch durch eine externe Qualitätskontrolle überwacht wird. Bereits im Jahr 1997 haben
das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
auf die Notwendigkeit der Einführung einer externen Qualitätskontrolle hingewiesen.
2
Das im Jahr 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh-
mensbereich (KonTraG) sollte dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die
Leistungen der Abschlussprüfer zu festigen.
Trotz dieser Maßnahmen erschütterten Ende der neunziger Jahre und Anfang dieses
Jahrhunderts zahlreiche Bilanzskandale die Kapitalmärkte. Sowohl die US-
amerikanischen Bilanzskandale, angefangen mit dem Zusammenbruch des Energie-
händlers Enron, über Xerox bis hin zu der größten Unternehmenspleite der USA im Fall
des Telekommunikationsunternehmens Worldcom, als auch deutsche Unternehmens-
zusammenbrüche, wie die Fälle Holzmann, Flowtex, und der Berliner Bankgesellschaft,
haben zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Kapitalmärkte und der Öffentlichkeit
in die Leistungen der Abschlussprüfer geführt.
3
Der wirtschaftliche Schaden dieser Zu-
sammenbrüche lässt sich nicht beziffern. Aufgrund dieser Bilanzskandale ist das bis
dahin weitgehend vorhandene Vertrauen der Öffentlichkeit in die durch
Wirtschaftsprüfer
4
testierten Abschlüsse verloren gegangen, da die Jahresabschlüsse der
später gescheiterten Unternehmen fast durchweg einen uneingeschränkten Bestäti-
1
WPO (2004), § 17 Abs. 1.
2
Vgl. Marks, P./Schmidt, S. (1998), S. 975ff.
3
Siehe auch Baetge, J./ Matena, S. (2003), S. 181.
4
In den folgenden Ausführungen werden in diesem Zusammenhang auch Wirtschaftsprüferpraxen
und vereidigte Buchprüfer (vBP) verstanden.

Einführung
2
gungsvermerk trugen.
5
Durch das Publikwerden der oben genannten Skandale wurde
die Qualität der Wirtschaftsprüfung in den Fokus sowohl der nationalen als auch der
internationalen öffentlichen Diskussion gebracht.
Einen maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und die
Qualitätskontrolle hatten verschiedene internationale Initiativen, wie z.B. die Verab-
schiedung des Sarbanes-Oxley-Act im Jahr 2002 in den USA und die Modernisierung
der 8. EU-Richtlinie.
In Deutschland wurde im Jahr 2001 ein System der externen Qualitätskontrolle
eingeführt, um die Qualität der Wirtschaftsprüferleistungen sicher zu stellen, zu steigern
und gleichzeitig einem Vertrauensverlust von Investoren entgegenzuwirken.
Die externen Qualitätskontrollen sollen feststellen, ob die Maßnahmen und Grundsätze
zur internen Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis den Anforderungen
genügen.
6
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme zur Qualitätskontrolle.
Das Monitoring-Verfahren auf der einen, und das Peer-Review-Verfahren auf der
anderen Seite. Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Qualitätskontrollsystem ist
als Peer-Review-Verfahren konzipiert und orientiert sich an dem in den USA bis 2001
angewandten Peer-Review-Verfahren. Die internationalen Entwicklungen machten
jedoch eine Anpassung des deutschen Kontrollsystems unumgänglich.
Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG)
soll diese Anpassung erreicht werden. Der Berufsstand wird durch dieses Gesetz unter
eine letztverantwortliche und berufsstandsunabhängige Aufsicht gestellt, d.h. der WPK
wird, neben der Aufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA), eine Abschlussprüferaufsichtskommission vorangestellt.
7
Vor dem genannten Hintergrund ist es Ziel der Arbeit, einen Überblick über das
deutsche System der Qualitätskontrolle zu geben. Die aktuellen Entwicklungen durch
das APAG sollen dargestellt und mögliche Verbesserungen aufgezeigt werden.
Zunächst werden zunächst die für die Arbeit zentralen Begriffe von einander abgegrenzt
und definiert. Die zwei geeigneten Verfahren zur Qualitätskontrolle, das Monitoring-
Verfahren und das Peer-Review-Verfahren werden in Kapitel 3 gegenübergestellt. Die
Grundzüge des Monitoring-Verfahrens werden anhand der britischen Institute der
Chartered Accountants dargestellt. Das Peer-Review-Verfahren soll am Beispiel des
Verfahrens des American Institue of Certified Accountants (AICPA) erläutert werden,
5
Vgl. Baetge, J./ Matena, S. (2003), S. 181.
6
Ähnlich Sahner, F./ Clauß, C./ Sahner, M.A. (2002), S. 34 ; WPO (2004), § 57a Abs. 2.
7
BMWA (2004), B.

Einführung
3
da sich das in Deutschland im Jahr 2001 eingeführte Qualitätskontrollsystem an dem
Verfahren der AICPA orientiert hat. Im anschließenden vierten Kapitel soll das
deutsche System der Qualitätskontrolle mit Rechtsstand 31.12.2004 dargestellt werden.
Die interne Qualitätskontrolle einer WP-Praxis ist von besonderer Bedeutung, da sie die
Grundlage für die externe Qualitätskontrolle. Aus diesem Grund wird sie ausführlich
dargestellt, bevor auf das System der externen Qualitätskontrolle und anschließend auf
die Durchführung der Qualitätskontrolle eingegangen wird.
Auf die aktuellen Entwicklungen der Qualitätskontrolle wird in Kapitel 5 eingegangen.
In diesem Zusammenhang sollen die Gründe für die Änderungen des deutschen Systems
der Qualitätskontrolle, die Anpassungen durch das APAG und die Änderungen im Ver-
fahren der Qualitätskontrolle dargelegt werden.
8
Dabei sollen mögliche bzw.
notwendige Anpassungen der seit dem 01.01.2005 geltenden Normen aufgezeigt
werden.
8
In den Kapiteln 1-4 ist der Rechtsstand bis zum 31.12.2004 zugrunde gelegt ist, sodass auf eine
Kennzeichnung der Normen verzichtet wird. In Kapitel 5 wird zwischen der alten und der neuen
Fassung der Normen unterschieden und diese entsprechend gekennzeichnet.

Begriffliche Abgrenzungen
4
2.
Begriffliche Abgrenzungen
Zunächst sollen die Bergriffe ,,Überwachung", ,,Kontrolle", ,,Prüfung" und ,,Qualität"
definiert und voneinander abgegrenzt werden.
Gerade die genannten Begriffe sind bis heute weder in der wissenschaftlichen Literatur,
noch innerhalb der Wirtschaftsprüfung einheitlich abgegrenzt und definiert worden.
2.1.
Der Begriff der Überwachung
Unter dem Begriff ,,Überwachung" bzw. ,,Überwachen" wird allgemeinsprachlich die
Kontrolle einer Handlung einer anderen Person oder die Sorge für einen richtigen
Ablauf einer Handlung verstanden.
9
Die Überwachung schließt eine vergleichende
Handlung ein, da die Handlung einer Person nur an einem Vergleichsmaß gemessen
werden kann. Durch diese Vergleichshandlung wird der Begriff ,,Überwachung" auch
häufig sinnverwandt mit ,,Kontrolle" benutzt. Ebenso wird häufig der Begriff der
,,Prüfung" mit der Überwachung gleichgesetzt, so dass im allgemeinsprachlichen Ver-
ständnis keine Unterscheidung zwischen den genannten Begriffen getroffen wird.
10
Im betriebswirtschaftlichen Verständnis ist Überwachung ein mehrstufiger Prozess,
unterteilt in Informations- und Entscheidungsprozess, durch den Vorgänge entsprechend
einer vorliegenden Norm durchgeführt werden.
11
Dabei wird ein Vergleich zwischen
einem Ist-Zustand und einem festgelegten Soll-Zustand gezogen und eventuelle Abwei-
chungen festgestellt.
Der Begriff der ,,Überwachung" wird in der wissenschaftlichen Literatur, nach langer
Diskussion, inzwischen als Oberbegriff verwendet, dem die Begriffe ,,Kontrolle" und
,,Prüfung" untergeordnet sind.
12
Die ,,Kontrolle" wird als prozessabhängiger Bereich
der Überwachung verstanden, in dem die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit
beaufsichtigt werden und eine laufende begleitende Kontrolle verstanden. Dahingegen
ist die ,,Prüfung" als prozessunabhängiger Bereich der Überwachung zu sehen, in dem
sowohl die Überwachung der Prüfung als auch das Peer Review zu sehen ist. Somit
kann jede Kontrolle als auch Prüfung gleichzeitig als Überwachung angesehen
werden.
13
9
Vgl. Meyer, S. (2003), S. 5.
10
Ähnlich Meyer, S. (2003), S. 6.
11
Vgl. auch Lück, W. (2000b), S. 333.
12
Siehe hierzu Lück, W. (2000b), S. 333; Wöhe, W. (2000), S. 192.
13
So auch Meyer, S. (2003), S. 7.

Begriffliche Abgrenzungen
5
2.2.
Der Begriff der Kontrolle
Der Begriff der ,,Kontrolle" ist zurzeit in der Betriebswirtschaftslehre noch nicht
einheitlich definiert worden. Die bestehenden Definitionen unterscheiden sich auf der
einen Seite im Umfang der in einer Kontrollhandlung enthaltenen Tätigkeiten, auf der
anderen Seite in ihren Abgrenzungsmerkmalen zu den Begriffen ,,Überwachung" und
,,Prüfung".
14
Trotz Abweichungen zwischen den bestehenden Definitionsansätzen, wird
der Kontrolle einheitlich, zumindest aus prozessorientierter Sicht, eine Vergleichs-
handlung zugeschrieben. Gegenstand der Kontrolle ist zunächst die Erfassung eines Ist-
Zustandes, die Erfassung eines Soll-Zustandes, und schließlich ein Vergleich dieser
Daten. In der Literatur herrscht Uneinigkeit, ob eine Kontrolle auch eine Abweichungs-
analyse und eine Korrekturempfehlung umfasst.
15
Als Abgrenzungskriterium zwischen ,,Kontrolle" und ,,Prüfung" kann das Merkmal der
Prozessabhängigkeit zwischen Überwachungsträger und Überwachungsobjekt
betrachtet werden.
16
Eine Prozessabhängigkeit liegt vor, wenn ein Überwachungsträger
über einen Zustand urteilt, der durch ihn selbst herbeigeführt worden ist. Die Kontrolle
als prozessabhängige Maßnahme der Überwachung ist in den laufenden betrieblichen
Ablauf als begleitende Kontrollmaßnahme integriert.
17
2.3.
Der Begriff der Prüfung
Unter dem Begriff ,,Prüfung" versteht man einen Überwachungsprozess, bei dem Ist-
Zustände mit geeigneten Soll-Zuständen verglichen werden und eventuelle Abwei-
chungen analysiert werden. Durch die Abweichungsanalyse wird die Richtung und der
Umfang der Abweichungen gemessen und zu einem Urteil verdichtet.
18
Die Prüfung ist eine prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme, d.h. der Prüfer ist
nicht an der Herbeiführung des zu prüfenden Ist-Zustandes beteiligt gewesen.
Die externe Überwachung der Qualitätssicherungsmaßnahmen durch einen Peer Review
stellt zum Beispiel eine solche prozessunabhängige Prüfung dar. Diese wird häufig als
externe Qualitätskontrolle bezeichnet. Aufgrund der vorangegangen begrifflichen Ab-
grenzung zwischen ,,Kontrolle" und ,,Prüfung" müsste die richtige Bezeichnung
14
Vgl. Meyer, S. (2003), S. 8.
15
Ähnlich Meyer, S. (2003), S. 9.
16
Siehe hierzu Wysocky, K. v. (1988), S. 5f.
17
Ähnlich Lück, W. (2000b), S. 333.
18
Vgl. Meyer, S. (2003), S. 12.

Begriffliche Abgrenzungen
6
,,externe Qualitätsprüfung" lauten.
19
Aus Gründen der Vereinfachung wird der, sich im
deutschen Sprachraum durchgesetzte, Begriff der Qualitätskontrolle beibehalten.
2.4.
Der Begriff der Qualität
Der Begriff der ,,Qualität" wird im Allgemeinen mit der Art, Güte, Beschaffenheit oder
Brauchbarkeit eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung gleichgesetzt. Ferner
beschreibt die Qualität den Erfüllungsgrad von Erwartungen an eine Leistung oder
einen Gegenstand.
20
Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung gibt es allerdings
weder eine gesetzliche noch eine berufsständische Definition des Begriffs.
Die DIN
EN
ISO
9000 legt u.a. Begriffsbestimmungen im Rahmen von
Qualitätsmanagementsystemen fest. Entstanden ist diese Norm durch die multinationale
Institution ISO (International Organization for Standardization). Diese koordiniert die
Normung international um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen zu fördern.
Nach dieser Norm ist Qualität der ,,Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale [...]
Anforderungen [...] erfüllt."
21
Unter einem inhärenten Merkmal ist eine ständige und
kennzeichnende Eigenschaft eines Objektes zu verstehen. Eine Anforderung umschreibt
in diesem Zusammenhang eine Erwartung, die üblicherweise vorausgesetzt oder
verpflichtend ist. Qualität ist nach der DIN EN ISO 9000 also die Gesamtheit von
Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte
und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.
Im Zusammenhang mit dem Thema dieser Arbeit kann festgehalten werden, dass die
Qualität von Abschlussprüferleistungen in der Erfüllung aller mit der zu erbringenden
Leistung in Zusammenhang stehenden Normen besteht.
22
Das Objekt der externen
Qualitätskontrolle ist das interne Qualitätssicherungssystem der WP-Praxis, welches
sich in Teilobjekte (inhärente Merkmale) untereilen lässt. Der Prüfer muss durch seine
Prüfungshandlungen feststellen, inwieweit die Merkmale der Teilobjekte mit den
gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.
23
19
So auch Lück, W. (2000b), S. 333; Meyer, S. (2003), S. 17.
20
Vgl. Marten, K.-U./ Quick, R./ Ruhnke, K. (2003), S. 428.
21
Lindgens, U. (2002), S. 1953; Meyer, S. (2003), S. 18.
22
Ähnlich Marten, K.-U./ Quick, R./ Ruhnke, K. (2003), S. 428.
23
Vgl. hierzu Meyer, S. (2003), S. 19

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
7
3.
Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
Zur Überprüfung des internen Qualitätssicherungssystems stehen grundsätzlich zwei
unterschiedliche Systeme zur Verfügung. Auf der einen Seite wird (z.B. in
Großbritannien und Spanien) das so genannte Monitoring-Verfahren angewendet. Auf
der anderen Seite findet (z.B. in den USA) das so genannte Peer-Review-Verfahren zur
Qualitätsprüfung Verwendung. Beide Verfahren sind nach Ansicht der EU-Kommission
als geeignete Verfahren zur Qualitätssicherung anzusehen.
24
Die Qualitätsprüfung wird bei dem Monitoring-Verfahren von Angestellten einer be-
rufsständischen Organisation bzw. von einer staatlichen Stelle von Amts wegen
durchgeführt.
25
Im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens wird die Prüfung durch einen
Berufsangehörigen durchgeführt, welcher von dem zu überprüfenden Wirtschaftsprüfer
bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft selbst ausgesucht wird.
26
Im Folgenden wird das Monitoring-Verfahren am Beispiel der britischen Institute der
Chartered Accountants und das Peer-Review-Verfahren anhand des American Institute
of Certified Accountants (AICPA) näher erläutert.
3.1.
Das Monitoring-Verfahren
Im Jahr 1989 wurde in Großbritannien mit dem Companies Act die 8. EU-Richtlinie
(sog. Abschlussprüferrichtlinie) umgesetzt. Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der
Qualifikation, der Registrierung und der Überwachung der Abschlussprüfer sind am 01.
Oktober 1991 in Kraft getreten.
27
Gesetzliche Abschlussprüfungen dürfen seitdem nur
noch von so genannten ,,registered auditors" durchgeführt werden. Die Entscheidung
über die Berufszulassung zum Abschlussprüfer und die Überwachung der Abschluss-
prüfer obliegt in Großbritannien zum einen den so genannten ,,Recognized Qualifying
Bodies" (RQB) und zum anderen den ,,Recognized Supervisory Bodies" (RSB).
28
Die
Ausbildung der für die Qualitätsprüfung geeigneten Abschlussprüfer wird durch den
RQB übernommen, wohingegen die Zulassung und die Überwachung der Prüfer durch
den RSB wahrgenommen werden. Durch den Companies Act wurde auch eine Ver-
pflichtung zur externen Qualitätskontrolle der Abschlussprüfer (,,monitoring")
gesetzlich verankert.
24
Hierzu EU-Kommission (2000), Punkt 2.
25
Vgl. Sahner, F./ Clauß, C./ Sahner, M.A. (2002), S. 19; Schmidt, S. (2000), S. 243.
26
So auch Sahner, F./ Clauß, C./ Sahner, M.A. (2002), S. 19.
27
Siehe Schmidt, S. (2000), S. 243.
28
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 243.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
8
Die Überwachung der britischen Abschlussprüfer und die Verwaltung des britischen
Monitorings obliegen der schon 1987 gegründeten Joint Monitoring Unit Limited
(JMU). Diese wurde zunächst beauftragt, alle Abschlussprüfer börsennotierter Unter-
nehmen in fünf Jahresabständen sowie 150 zufällig ausgewählte Prüfer pro Jahr zu
überprüfen.
29
Ab dem Jahr 1997 mussten sich die 20 größten britischen Abschlussprüfer
alle drei Jahre einer Überprüfung durch die JMU unterziehen, wohingegen sich Ab-
schlussprüfer mit mehr als fünf börsennotierten Mandanten in einem Rhythmus von vier
Jahren überprüfen lassen müssen. Abschlussprüfer ohne börsennotierte Mandanten
werden EDV-gestützt nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählt und überprüft.
30
Die JMU kann darüber hinaus Prüfungen anordnen, wenn gegen einen Abschlussprüfer
Beschwerden vorliegen.
3.1.1.
Die Verwaltung des Monitoring-Verfahrens
Die JMU ist in vier Regionen aufgeteilt, welche jeweils aus einem Team von
Inspektoren bestehen und von einem Regional Controller geleitet werden. Über ihre
Tätigkeit berichtet die JMU den Audit Registration Committees, welche über die Sus-
pendierung bzw. den Entzug der Registrierung von Abschlussprüfern entscheiden, falls
die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
31
In der Regel werden
die durch das Monitoring eingeholten Informationen vertraulich behandelt. Ausnahmen
kommen in Betracht, wenn die Audit Registration Committees eine Veröffentlichung
für erforderlich halten. Dies ist der Fall, wenn einem Abschlussprüfer die Registrierung
entzogen wird.
Zum Zwecke der Koordination und der Überwachung im Bereich des Monitoring wurde
ein Joint Audit Committee (JAC) eingerichtet.
32
Neben den Audit Registration
Committees und der JMU ist auch noch das Joint Disciplinary Scheme (JDS) mit der
Qualitätssicherung beschäftigt. Durch das JDS werden unabhängige Untersuchungen im
Rahmen von Disziplinarverfahren durchgeführt. Solche Disziplinarverfahren werden
bei bekannt werden von wesentlichen Prüfungsfehlern eingeleitet, welche im Interesse
der Öffentlichkeit einer Aufklärung bedürfen.
33
29
Siehe Schmidt, S. (2000), S. 245.
30
Ähnlich Schmidt, S. (2000), S. 246.
31
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 248.
32
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 249.
33
Ähnlich Schmidt, S. (2000), S. 250.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
9
3.1.2.
Die Planung und Durchführung des Monitoring-Verfahrens
Die Planung der Inspektionen basiert auf einer Erklärung der britischen Abschluss-
prüfer, die jährlich bis zum 31. März bei der JMU eingereicht werden muss. Diese
Erklärung beinhaltet eine Vielzahl von Informationen zur Struktur der Praxis, Tätig-
keitsfeldern, Mitarbeitern, Honoraren und zu dem internen Qualitätssicherungssystem.
34
Aus diesen Informationen ist es der JMU möglich, erste Schlüsse über Risiken zu
ziehen, denen bei der Prüfung mit erhöhter Aufmerksamkeit begegnet werden muss.
Ferner kann der Prüfer der JMU aus diesen angegebenen Informationen ein Verständnis
für die Art und den Umfang der Tätigkeit des Abschlussprüfers erlangen, und somit die
Prüfungsplanung daran ausrichten.
Ausgangspunkt der Prüfung ist die interne Nachschau der Abschlussprüfer. Dazu wird
aus den abgewickelten Prüfungsaufträgen eine Stichprobe gezogen und auf die Einhal-
tung der Audit Regulations untersucht. Dabei soll besonders herausgefunden werden, ob
der Abschlussprüfer zur Erlangung eines sachgerechten Prüfungsurteils ausreichende
Prüfungsnachweise eingeholt hat.
35
Werden dabei Prüfungsmängel aufgedeckt, wird
zunächst geprüft wie der Abschlussprüfer nach der internen Nachschau auf diese
Mängel reagiert hat. Wird die Reaktion des Abschlussprüfers als ausreichend beurteilt,
wird auf ein funktionsfähiges internes Qualitätssicherungssystem geschlossen. Werden
die Mängel jedoch nicht durch die interne Nachschau aufgedeckt, bzw. reagiert der
Abschlussprüfer nicht hinreichend auf diese Mängel, wird durch den Prüfer das
Versagen des internen Qualitätssicherungssystems festgestellt und er entwickelt Ver-
besserungshinweise.
36
Bei der Überprüfung der aufgedeckten Mängel wird zusätzlich
die Organisation der Praxis untersucht, d.h. es werden z.B. die Fortbildungspläne und
die organisatorischen Hilfsmittel geprüft.
Neben der internen Nachschau sind auch Beschwerden über Abschlussprüfer, die bei
der JMU eingegangen sind, oder von dem Abschlussprüfer in der jährlichen Erklärung
gemeldet wurden, Ausgangspunkt für eine Überprüfung. In einem solchen Fall hat der
Prüfer festzustellen, welche Maßnahmen durch den Abschlussprüfer unternommen
wurden, um die der Beschwerde zugrunde liegenden Mängel zu beseitigen.
34
Hierzu Schmidt, S. (2000), S. 251.
35
So Schmidt, S. (2000), S. 253.
36
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 253.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
10
3.1.3.
Die Berichterstattung über die Inspektionen
Die Audit Registration Committees erhalten von der JMU i.d.R. nur einen Bericht,
wenn im Rahmen der Prüfung Mängel aufgedeckt wurden, von denen nach Ansicht der
JMU die Audit Registration Committees in Kenntnis gesetzt werden müssen.
37
Werden
durch den Abschlussprüfer börsennotierte Mandanten betreut, hat die JMU in jedem
Fall einen Bericht zu erstellen. In den übrigen Fällen wird der Abschlussprüfer durch
die JMU schriftlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
3.2.
Das Peer-Review-Verfahren des AICPA
Die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems bei Abschlussprüfungen reicht in
den USA bis in die sechziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts zurück. Anlass für die
Einführung waren zahlreiche Unternehmenszusammenbrüche, bei denen
Verschleierungen nicht durch den Abschlussprüfer erkannt wurden, und somit ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
38
Das derzeitige Peer-Review-
System in Deutschland beruht auf dem Vorbild des American Institute of Certified
Public Accountants (AICPA)
39
. Das AICPA ist die amerikanische Vereinigung der
Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountants, CPA), allerdings nur bedingt mit dem
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu vergleichen, da schätzungsweise lediglich 10%
der AICPA-Mitglieder als independent external auditor tätig sind.
40
Die regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätskontrollen, einem Peer-Review, ist in
den USA für Wirtschaftsprüfer schon seit langer Zeit verbindlich. Allerdings richtet
sich Art und Umfang des Peer-Reviews danach, ob die zu überprüfende Praxis
mindestens einen der Aufsicht der Security and Exchange Commission (SEC)
41
unterstehenden Mandanten betreut oder Unternehmen als Mandanten hat, die sich in
Privateigentum befinden.
42
Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC verlangt von bei
ihnen registrierten Unternehmen die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen CPA,
der sich einem Peer-Review unterzogen hat. Aus dieser Vorgabe wurde die
37
So auch Schmidt, S. (2000), S. 254.
38
Vgl. Kragler, J. (2003), S. 28.
39
Das System der Qualitätskontrolle hat sich in den USA, auch bedingt durch den Sarbanes-Oxley-Act
of 2002, in die Richtung eines Monitoring-Verfahrens entwickelt. In diesem Abschnitt soll allerdings
auf das ,,alte" Verfahren eingegangen werden, da dieses Vorbildcharakter für das in Deutschland
eingeführte System der Qualitätskontrolle besaß.
40
Vgl. Kubin, K.-W. (2002), S. 42.
41
Die Security and Exchange Commission (SEC) ist eine US-amerikanische Aufsichtsbehörde. Ihre
Hauptaufgabe ist die Kapitalmarktaufsicht, um die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zur
Erleichterung der Kapitalaufnahme für Unternehmen zu bewahren.
42
Vgl. Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 241.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
11
,,Unterabteilung" SEC Practice Section (SECPS) der AICPA geschaffen. Ihr gehören
Abschlussprüfer verpflichtend an, die SEC-Unternehmen prüfen oder dieser Abteilung
freiwillig beigetreten sind.
43
Für CPAs, die keine bei der SEC registrierten Mandate
betreuen, ist die Private Companies Practice Section (PCPS) geschaffen worden. Die
Mitgliedschaft ist allerdings im Gegensatz zur SECPS freiwillig.
Peer Review in den USA
Abschlussprüfer mit SEC-registrierten Mandanten oder
freiwillige Teilnahme
Abschlussprüfer mit nicht SEC-registrierten
Mandanten
SECPS-Peer Review
PCPS-Peer Review
In Abhängigkeit von den erbrachten
Dienstleistungen
System
Review
Engagement
Review
Report
Review
Abb. 1: Das US-amerikanische Peer-Review-System
(in Anlehnung an: Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 243)
Das übergeordnete Ziel des Peer-Review ist die Sicherung bzw. Erhöhung der Qualität
der Prüfungsdienstleistungen. Dieses Ziel wird für den SECPS-Peer-Review konkreti-
siert. Der Prüfer soll durch den Peer-Review in die Lage versetzt werden, beurteilen zu
können, ob das Qualitätskontrollsystem den Anforderungen der AICPA entspricht, die
Qualitätskontrollrichtlinien und somit die Berufsgrundsätze eingehalten wurden und ob
die Mitgliedschaftsanforderungen der SECPS in jeglicher Hinsicht erfüllt wurden.
44
Für die Konkretisierung der Zielsetzungen des PCPS-Peer-Reviews sind die unter-
schiedlichen Formen des Peer-Reviews zu unterscheiden (siehe Abb. 1), denen sich der
zu prüfende CPA bzw. CPA-Praxis zu unterziehen hat. Die Zielsetzungen des System-
Review entsprichen, mit der Ausnahme, dass die Einhaltung der Mitgliedschafts-
pflichten nicht geprüft werden muss, den Zielen des SECPS-Reviews. Durch ein
Engagement-Review soll der Prüfer mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob die
Jahresabschlüsse, Berichte oder sonstigen Informationen in jeglicher Hinsicht den
Berufsgrundsätzen entsprechen, und ob die Dokumentation der Prüfungshandlungen
43
Ähnlich, Schmidt, S. (2000), S. 263.
44
Vgl. Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 243.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
12
den rechtlichen Vorschriften entspricht.
45
Die Prüfung des Qualitätskontrollsystems ist
demnach nicht Bestandteil des Review.
Das Report-Review hat lediglich die Zielsetzung, die geprüfte CPA-Praxis hinsichtlich
der Qualitätsverbesserung durch Ratschläge des Prüfers zu unterstützen. Dabei soll
lediglich darauf geachtet werden, dass die Jahresabschlüsse bzw. Berichte den Berufs-
grundsätzen entsprechen.
46
In dem Report-Review ist die schwächste Form der
Überprüfung zu sehen.
3.2.1.
Die Verwaltung der Peer-Review-Verfahrens
Aufgrund der großen Anzahl von teilnehmenden CPA-Praxen erfolgt die Verwaltung
des PCPS-Peer-Reviews unter Aufsicht der CPA-Organisationen der einzelnen
Bundestaaten (State CPA Societies). Diese sind vom AICPA unabhängig und
privatrechtlich organisiert. Daneben wurde im AICPA ein Exekutivkomitee
eingerichtet, das als ,,Peer Review Board" bezeichnet wird.
47
Diesem obliegt zusammen
mit den State CPA Societies die Einrichtung und Durchführung der Reviews. Ferner ist
das Peer Review Board maßgeblich an der Entwicklung von Standards für den PCPS-
Peer-Review beteiligt.
Jede der State CPA Societies hat daneben ein Komitee eingerichtet, durch das die
Ergebnisse der durchgeführten Peer-Reviews analysiert werden. Diese Komitees
beurteilen zudem, ob die Peer-Reviews ordnungsgemäß durchgeführt wurden und
gegebenenfalls die Angemessenheit der von der geprüften CPA-Praxis ergriffenen
Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätssicherungssystems.
48
Die Verwaltung des SECPS-Peer-Reviews wird durch die sog. ,,SECPS Peer Review
Committees" (PRC) wahrgenommen. Die Aufgaben des PRC bestehen im
Wesentlichen in der Entwicklung von Standards für die Durchführung und die Bericht-
erstattung von Peer-Reviews und deren Veröffentlichung. Ferner wird von den PRC für
jede Mitgliedsfirma eine öffentliche Akte geführt, welche die letzten drei Geschäftsbe-
richte und den letzten Peer-Review-Bericht enthalten.
49
Ebenfalls für die Überwachung der Qualität zuständig ist das ,,Quality Control Inquiry
Committee (QCIC). Dieser Sonderausschuss ist von jedem SECPS-Mitglied
45
Ähnlich Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 243.
46
Vgl. Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 243.
47
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 271.
48
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 272.
49
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 272.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
13
unverzüglich zu informieren, gegen das Anzeige wegen Fehlleistungen erstattet worden
ist. Zudem wird das QCIC routinemäßig tätig, wenn gegen ein Mitglied von einem
Mandanten in der Öffentlichkeit die Anschuldigung erhoben wird, es habe die Ab-
schlussprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Unabhängig von der AICPA ist das ,,Public Oversight Board" (POB). Das POB setzt
sich aus fünf Persönlichkeiten zusammen, die keine Berufsangehörigen sind und eine
hohe Integrität besitzen. Die Aufgabe des POB besteht darin, die SECPS zu
überwachen, evtl. Vorschläge zur Verbesserung der Verfahren zu machen und einen
Jahresbericht zu erstellen.
50
3.2.2.
Die Planung und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens
Vor der Durchführung des Peer-Review soll sich der Prüfer zunächst Kenntnisse über
den Prüfungsbereich der CPA-Praxis und dessen internen Qualitätssicherungssystems
verschaffen. Diese Kenntnisse erlangt der Prüfer insbesondere durch Befragungen der
Führungskräfte der CPA-Praxis. Zudem stellt die zu prüfende CPA-Praxis ihr Qualitäts-
sicherungssystem mittels eines Fragebogens dar.
51
Bei der Prüfungsplanung sollen die
erlangten Kenntnisse berücksichtigt werden und in de Bewertung des Peer-Review-
Risikos einfließen. Dieses Risiko setzt sich aus dem Entdeckungsrisiko und dem Fehler-
risiko zusammen. Das durch die Prüfungshandlungen wesentliche Mängel im Qualitäts-
sicherungssystem nicht aufgedeckt werden, wird als Entdeckungsrisiko bezeichnet. Das
Fehlerrisiko beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche Verstöße gegen die
Berufsgrundsätze nicht durch das installierte Qualitätssicherungssystem verhindert
werden.
52
Die Prüfungshandlungen sind vom Reviewer so festzulegen, dass das Entde-
ckungsrisiko ein festgelegtes Maß nicht überschreitet.
Die Durchführung des Peer-Review umfasst zunächst die Überprüfung, ob von der
CPA-Praxis auf allen organisatorischen und funktionalen Ebenen das Qualitäts-
sicherungssystem umgesetzt und eingehalten wurde.
53
Diese Funktionsprüfungen sollen
in der Weise auf die CPA-Praxis zugeschnitten sein, dass mit einer hinreichenden
Sicherheit festgestellt werden kann, ob das Qualitätssicherungssystem wirksam
umgesetzt wurde. Diese Prüfungen werden in ausgewählten Niederlassungen der CPA-
Sozietät durchgeführt und erstrecken sich entweder auf die Funktionsfähigkeit als
50
So auch Niehus, R. J. (2002), S. 1617; Kragler, J. (2003), S. 150.
51
Siehe Schmidt, S. (2000), S. 281.
52
Vgl. Schmidt, S. (2000), S. 282; Wysocki, K. v. (2003), S. 134.
53
Ähnlich Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 247.

Das Monitoring-Verfahren und das Peer-Review-Verfahren
14
solche oder auf einzelne Aufträge.
54
Bei diesen Funktionsprüfungen kann auf die Auf-
zeichnungen der CPA-Praxen zurückgegriffen werden, da diese verpflichtet sind, die
Anwendung des Sicherungssystems zu dokumentieren. Der Reviewer unter anderem zu
prüfen, ob Überlegungen hinsichtlich der Mandatsannahme durch die CPA ausreichend
dokumentiert wurden. Außerdem wird er überprüfen, ob eine aktuelle Mandantenliste
regelmäßig im Umlauf der Praxis ist, um nachprüfen zu können, in wie weit evtl.
Befangenheitskriterien erfüllt sind.
55
Darüber hinaus wird auch darauf geachtet, ob den
Angestellten aktuelle Literatur zur Verfügung steht und Weiterbildungsmaßnahmen
durchgeführt werden.
Die Funktionsprüfung umfasst zudem die Überprüfung der Arbeitspapiere und der
Bestätigungsvermerke ausgewählter Aufträge. Die Auswahl hat risikoorientiert zu
erfolgen, bspw. unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des Auftrages.
56
Durch diese Überprüfung soll sichergestellt werden, dass auch bei der Auftragsabwick-
lung die Berufsgrundsätze beachtet wurden. Durch eine Befragung der Mitarbeiter kann
der Reviewer einen Eindruck über deren Verständnis von der Qualitätssicherung und
deren Umsetzung erlangen.
Sollten durch die Funktionsprüfungen wesentliche Mängel aufgedeckt werden, hat der
Reviewer seine Prüfungshandlungen auszuweiten und diese in seinen Arbeitspapieren
zu dokumentieren.
Nach Abschluss der Prüfung findet, noch vor der Abgabe des Qualitätskontrollberichts,
eine Schlussbesprechung statt. In dieser Besprechung hat der Reviewer den in der CPA-
Praxis für die Qualitätssicherung verantwortlichen Personen die Ergebnisse seiner
Prüfung in schriftlicher Form zu übergeben und zu erörtern.
57
54
Vgl. Kragler, J. (2003), S. 184.
55
Ähnlich auch Kragler, J. (2003), S. 185.
56
Siehe auch Schmidt, S. (2000), S. 284.
57
So auch Kragler, J. (2003) ,S. 188; Marten, K.-U./Köhler, A.-G. (2002), S. 248;
Schmidt, S. (2000), S. 286.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783956360220
ISBN (Paperback)
9783832496425
Dateigröße
847 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal – Fachbereich B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung
Erscheinungsdatum
2006 (Juni)
Note
2,0
Schlagworte
wirtschaftsprüfung peer-review sarbanes-oxley-act qualitätssicherung
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Titel: Aktuelle Entwicklungen der Qualitätskontrolle im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
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