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Integration körperlich und geistig behinderter Erwachsener am Beispiel der Stadt Essen

©2006 Diplomarbeit 114 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Zu dem Thema für diese Diplomarbeit bin ich durch meine Tätigkeit als studentische Aushilfskraft in einer Außenwohngruppe des Franz-Sales-Hauses gelangt. Dort bin ich zuständig für acht Bewohner, die primär eine geistige Behinderung, aber zum Teil auch körperliche Behinderungen haben. Diese beeinträchtigen sie jedoch nicht so sehr, dass sie nicht in der Lage wären, den Großteil ihres alltäglichen Lebens selbst zu bewältigen (Körperpflege, Ernährung, Hin- und Rückfahrt zur Arbeit, etc.).
Meine Aufgabe besteht darin, die Bewohner in allen lebenspraktischen Dingen zu unterstützen und zu beraten. Hinzu kommen verschiedene administrative Aufgaben. Die Arbeit mit behinderten Menschen ist in meinen Augen eine sehr erfüllende und dankbare Tätigkeit. Da meine Aufgaben dazu beitragen, dem Einzelnen die Teilhabe an der Gesellschaft in gewissen Bereichen zu ermöglichen (z.B. Bekleidungseinkäufe, Einkäufe jeglicher Art, Ausflüge u.ä.), bin ich zu Überlegungen angeregt worden, in welchen Bereichen sich Integration abspielt.
Integration muss in größeren Zusammenhängen gesehen werden, um sie umfassend zu gestalten. So geschieht Integration hauptsächlich in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit. Als Grundlage dienen verschiedene gesetzliche Regelungen, unterstützend wirken diverse Beratungsstellen.
Familie dient auf einer bestimmten Art und Weise auch der Integration, befindet sich aber in einem geschützten Rahmen, in den nur eingegriffen werden kann, wenn Auffälligkeiten nach außen dringen. Somit ist Familie eine schlecht zu beeinflussende Größe. Jedoch kann Familie integrierend wirken, wenn ihre Mitglieder versuchen, für den behinderten Menschen, das Bestmögliche an Unterstützung und Lebensqualität in verschiedenen Bereichen zu erlangen.
Diese Diplomarbeit konzentriert sich primär auf die Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit. Sie stellt die Gesetze dar und skizziert die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten.
Ich möchte in dieser Diplomarbeit die Integration von körperlich und geistig behinderten Erwachsenen in der Stadt Essen darstellen. Zuallererst muss ich darauf hinweisen, dass geistige Behinderung als Primärbehinderung gemeint ist, ich jedoch den Personenkreis auf geistig und körperlich behinderte Menschen ausweiten möchte. Rein körperlich behinderte Menschen sind hier ausgeschlossen.
Da die Bezeichnung Behinderung eine sehr große Bandbreite von Menschen umfasst, ist es notwendig diesen einzugrenzen. In dieser […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung

2. Behinderungsbegriff
2.1 Was ist eine Behinderung?
2.1.1 Gesellschaftlich normativer Zugang
2.1.2 Juristischer Zugang
2.1.3 Medizinischer Zugang
2.1.4 Pädagogisch-psychologischer Zugang
2.1.5 Subjektiver Zugang
2.1.6 Ursachen von Behinderung
2.2 Fazit

3. Integrationsbegriff
3.1 Was bedeutet Integration?
3.1.1 Geschichtliche Entwicklung
3.1.2 Soziale Integration
3.1.3 Integrative Pädagogik
3.2 Probleme der Integration
3.2.1 Integrationshemmende Faktoren aus dem gesell­schaftlichen Umfeld
3.2.2 Integrationshemmende Faktoren aus dem Umfeld der Behinderten
3.2.3 Integrationshemmende Faktoren, die sich aus den Anforderungen an den Menschen ergeben
3.2.4 Integrationshemmende Faktoren, die das Mensch­liche betreffen
3.3 Normalisierung
3.3.1 Elemente und Ebenen des Normalisierungs­kon­zeptes
3.3.2 Entwicklungsperspektiven des Normalisierungskon­­zeptes
3.4 Fazit

4. Integration durch die Stadt Essen
4.1 Stadtportrait
4.1.1 Behinderte Menschen in Essen
4.1.2 Entwicklung der Behindertenhilfe in den letzten drei Dekaden und die aktuelle Lage
4.1.3 Zukünftige Entwicklung
4.2 Integration im Bereich Beruf
4.2.1 Der freie Arbeitsmarkt
4.2.2 Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
4.2.3 Die Integrationsämter und –fachdienste
4.2.4 Möglichkeiten und Grenzen
4.3 Integration im Bereich Wohnen
4.3.1 „Barrierefreiheit“
4.3.2 Möglichkeiten und Grenzen
4.4 Integration im Bereich Freizeit
4.4.1 Angebote
4.4.2 Möglichkeiten und Grenzen
4.5 Beratungsmöglichkeiten und Selbsthilfegruppen
4.6 Fazit

5. Integration durch das Franz-Sales-Haus
5.1 Die Einrichtung
5.1.1 Geschichte
5.1.2 Konzeption und Ziele
5.2 Integration im Bereich Beruf (WfbM)
5.2.1 Aufgaben und Ziele einer WfbM
5.2.2 Der Werkstattbeirat…
5.2.3 Die Produktion
5.2.4 Die pädagogische Arbeit…
5.2.5 Finanzierung der Werkstatt und ihrer Mitarbeiter
5.2.6 Lebensbeispiele
5.2.7 Möglichkeiten und Grenzen
5.3 Integration im Bereich Wohnen
5.3.1 Die verschiedenen Wohnformen
5.3.2 Die pädagogische Arbeit und ihre Ziele
5.3.3 Finanzierung
5.3.4 Lebensbeispiele
5.3.5 Möglichkeiten und Grenzen
5.4 Integration im Bereich Freizeit
5.4.1 Angebote
5.4.2 Die pädagogische Arbeit und ihre Ziele
5.4.3 Finanzierung
5.4.4 Lebensbeispiele
5.4.5 Möglichkeiten und Grenzen
5.5 Fazit

6. Forschungsoptionen
6.1 Forschungsabsicht
6.1.1 Wahl der Forschungsmethode
6.1.2 Interviewleitfaden Verbundleiter
6.1.3 Interviewleitfaden Werkstattleiterin
6.1.4 Interviewleitfaden Freizeitkoordinator
6.2 Auswertung

7. Zusammenfassung und abschließende Stellung­nahme

8. Quellenverzeichnis
8.1 Literatur
8.2 Internetquellen

9. Anhang

Adressen der Selbsthilfegruppen

Individueller Hilfeplan

Eingangsverfahren in den FSH Werkstätten

Förderplan der Werkstätten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Die verschiedenen Bereiche der Inte­gra­tion, Nathalie Blum 2005

Abb. 2 Komplex dynamischer Behinderungs­be­griff, Horst SUHRWEIER 1999,

Abb. 3 Entwicklungsperspektiven des Norma­li­sie­rungs­konzeptes, THIMM in Ul­rich HEIMLICH 2003,

Abb. 4 Schwerbehinderte Menschen in Essen, Stand 2oo3, Versorgungsamt Essen

Abb. 5 Behinderungsarten der Menschen in Essen, Stand 2003, Versorgungsamt Essen

Abb. 6 Dienste und Einrichtungen für Men­schen mit geistiger Behinderung in Essen, Zentrum für Planung und Evaluation der Universität Siegen 2005,

Abb. 7 Übersicht der Integrationsfachdienste, Vorlesung von Herrn Pintscher zu So­zial­medizin SS 2005

Abb. 8 Verteilung der Leistungserbringung im sozialen und gesundheitsbezogenen Ar­beitsfeld, Hans-Jochen BRAUNS 2000 in Horst BOSSONG 2004, 39

Abb. 9 Barrierefreier Innenstadtplan, Amt für Geoinformation und Kataster der Stadt Essen; Internet 5

Abb.10 FSH Organigramm, Stand 2003, FSH Homepage; Internet 7

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„Behindert ist man nicht, behindert wird man.“

Motto Aktion Grundgesetz

Vorwort

Zu dem Thema, für diese Diplomarbeit, bin ich durch meine Tätigkeit als stu­den­tische Aushilfs­kraft in einer Außenwohngruppe des Franz-Sales-Hauses ge­­langt. Dort bin ich zuständig für acht Bewohner, die primär eine geistige Be­hinderung, aber zum Teil auch körperliche Behinde­run­gen haben. Diese be­ein­trächtigen sie jedoch nicht so sehr, dass sie nicht in der Lage wären, den Groß­­teil ihres alltäglichen Lebens selbst zu bewältigen (Körperpflege, Ernähr­ung, Hin- und Rückfahrt zur Arbeit, etc.).

Meine Aufgabe besteht darin, die Bewohner in allen lebenspraktischen Dingen zu unterstützen und zu beraten. Hinzu kommen verschiedene administrative Auf­gaben. Die Arbeit mit behinder­ten Menschen ist in meinen Augen eine sehr erfüllende und dank­bare Tätigkeit. Da meine Aufgaben dazu beitragen, dem Ein­zelnen die Teilhabe an der Gesellschaft in gewissen Bereichen zu ermög­lichen (z. B. Bekleidungseinkäufe, Einkäufe jeglicher Art, Ausflüge u.ä.), bin ich zu Überlegungen ange­regt worden, in welchen Bereichen sich Integration ab­spielt.

Integration muss in größeren Zusam­menhängen gesehen werden, um sie um­fas­send zu gestalten. So geschieht Integration hauptsächlich in den Be­reichen Woh­nen, Arbeit und Freizeit. Als Grund­lage dienen verschiedene ge­set­z­li­che Re­gelung­en, unterstützend wirken diverse Beratungsstellen. Dazu findet sich in der Einleitung eine Abbildung.

Fa­milie dient auf einer bestimmten Art und Weise auch der Integration, befin­det sich aber in einem geschützten Rahmen, in den nur eingegriffen werden kann, wenn Auffälligkeiten nach außen dringen. Somit ist Familie eine schle­cht zu beein­flus­sen­de Größe. Jedoch kann Familie integrierend wirken, wenn ihre Mitglieder versuchen, für den behinderten Menschen, das Bestmögliche an Un­ter­­st­ützung und Lebensqualität in verschiedenen Bereichen zu erlangen. Diese Diplomarbeit konzentriert sich primär auf die Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit. Sie stellt die Gesetze dar und skizziert die verschiedenen Bera­tungs­mög­lichkeiten. Die Zitate, jeweils zu Beginn der unterschiedlichen

Blö­c­­ke, sollen teils zum nachdenken, teils zum schmunzeln anregen.

„Teilnahme setzt Zugehörigkeit voraus.“

Habermas 1995 (aus: ULRICH HEIMLICH 2003, 160)

1. Einleitung

Ich möchte in dieser Diplomarbeit die Integration von körperlich und geistig be­hinderten Erwachsenen in der Stadt Essen darstellen. Zuallererst muss ich da­rauf hinweisen, dass geistige Behinderung als Primärbehin­derung gemeint ist, ich jedoch den Personenkreis auf geistig und körperlich behinderte Men­sch­en ausweiten möchte. Rein körperlich behinderte Menschen sind hier aus­ge­­schlossen.

Da die Bezeichnung Behinderung eine sehr große Band­breite von Menschen um­fasst, ist es notwendig diesen einzugrenzen. In dieser Diplomarbeit geht es nicht um Menschen, die aufgrund eines Unfalls im Erwachsenenalter, alters­be­dingt oder ähnliches eine Behinderung haben. Ich beschränke mich hier auf er­wachsene Menschen, die von Geburt an, oder durch frühkindliche Schädi­gung­en bzw. Krankheiten, mit einer geistigen bzw. einer zusätzlichen kör­per­li­chen Behinderung leben müssen. Es spielt zunächst auch keine Rolle, ob die­se Personen in einer Einrichtung oder im familiären Kreis leben.

Integration findet, wie oben beschrieben, primär in den Bereichen Wohnen, Ar­beit und Freizeit statt. Als Grundlage sind die Gesetze zu verstehen und als un­terstützend diverse Beratungsstellen und die Familie. Hierzu eine Abbild­ung, um die Zusammenhänge besser nachvollziehen zu können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die verschiedenen Bereiche der Integration, Nathalie Blum 2005 (siehe Vorwort S.6)

Die Stadt Essen wählte ich, weil sie eine Groß­stadt ist, an der die Integra­tions­möglichkeiten beispielhaft dargestellt werden können. Zudem befindet sich das Franz-Sales-Haus in Essen, dieses ist in seiner Struktur und in der Grö­ße des Wohnbereichs in Nordrheinwestfalen einzigartig. Ziel ist es einen Ver­gleich aufzustellen, zwi­schen den Integrationsmöglichkeiten für körperlich und geistig behinderte Erwachsene in einer Kom­mune und einer spezifi­schen Ein­richtung in dersel­ben Stadt.

Zu Beginn der Diplomarbeit wird die Begrifflichkeit „Behinderung“ geklärt. Um die­sen umfassend zu begreifen, ist es nötig ihn aus verschiedenen Perspek­tiven zu beleuchten, was in Punkt 2 geschieht. An dieser Stelle werden zum er­sten Mal Ergebnisse aus interes­s­an­ten Untersuchungen von WENDELER und seiner Arbeitsgruppe angeführt, die sich auf primär geistig Behinderte be­zie­­­hen, jedoch zusätzlich Körperbehinderte nicht ausschließen. Dies ent­spricht auch der „Zielgruppe“ mit der sich die Diplomarbeit auseinander­setzt. Die An­sprech­­part­ner für seine Umfragen fand er in Werkstätten für behin­­derte Men­­schen (WfbM). Unter diesen befanden sich zum Teil behin­derte Menschen, die in Heimen wohn­en, es gab aber auch viele Beschäftigte, die im familiären Rah­men leben.

WENDELER hat mit seiner Arbeitsgruppe diverse Umfragen bei den Beschäf­tig­­­ten, zum Teil auch bei deren Eltern und Gruppenleitern durchgeführt. Das Ma­terial stammt aus Gesprächen, die zwischen 1985 und 1988 über und mit 69 be­hinderten Menschen geführt wurden. Lernbehinderte und Schwerst­mehr­fach­behinderte wurden ausgenommen. Leitfragen, die zur Forsch­ungs­arbeit führten, waren folgende:

- Welche besonderen Schwierigkeiten und Bedürfnisse haben behinderte Men­schen?
- Was brauchen sie, um sich wohl zu fühlen, um ihre Fähigkeiten zu ent­wick­eln und einzusetzen?
- Was brauchen sie, um die vermeidbaren und unvermeidbaren Beding­ungen des Lebens zu bewältigen und um ihren Beitrag zum leben in der Gemeinschaft leisten zu können?

Die Themen der Befragung waren sehr breit gefächert. So stellten WENDELER und seine Arbeitsgruppe Fragen zu:

- Familie (Geschwister, Eltern)
- Soziale Umwelt (Verwandte, Freunde, etc.)
- Wohngemeinschaft (Zukunft, Betreuer, Mitbewohner, etc.)
- Arbeit (Bezahlung, Gruppenleiter, Arbeitszufriedenheit, etc.)
- Freizeitgestaltung
- Partnerschaft und Sexualität
- Belastungen und Konflikte
- Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein

Einige Ergebnisse werden in Punkt 5 wiedergegeben und kommentiert (vgl. JÜR­GEN WENDELER 1992, 9-12).

Punkt 3 beschäftigt sich mit der Definition von Integration und ihrer geschich­tlich­en Entwicklung im engen Zusammenhang mit der Behindertenarbeit. Ich er­­läutere die Begrifflichkeiten „soziale Integration“ und „integrative Pädago­gik“. Zusätzlich erörtere ich verschiedene Faktoren, die sich integrations­hem­mend auswirken und als problematisch einzustufen sind. Diese setzen sich aus verschiedenen Perspektiven zusammen (Anforderungen von außen; Fak­toren, die das Menschliche betreffen, etc.).

Dann werde ich kurz auf das Normalisierungsprinzip eingehen, das bei der Arbeit mit behinderten Menschen eine große Rolle spielt und sich in vielen Gesetzen, zu Gunsten behinderter Menschen, indirekt wiederspiegelt. Dem fol­­gen die Er­­geb­­nis­se meiner Recherchen bezüglich der Integrations­mög­lich­kei­­ten der Stadt Essen (Punkt 4). Diese beginnen mit einem kurzen Stadt­por­trait und teilen sich dann auf in die Bereiche Wohnen, Arbeit, Freizeit und Be­ra­­­tungs­­möglich­keiten.

Um die verschiedenen Integrationsformen des Franz-Sales-Hauses darzustel­len, beschreibe ich zuerst die Einrichtung selbst mit ihren Zielen und ihrer Kon­­zeption. Die Untersuchung der Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit fallen im Punkt 5 aus­führ­licher aus, als bei Punkt 4, da dem Franz-Sales-Haus mehr Optionen zur Verfügung ste­hen, als der Stadt selbst. So werden die Werkstät­ten für behinderte Menschen beschrieben, ebenso wie die verschiedenen Wohn­­formen und Freizeitmöglichkeiten.

Die Lebensbeispiele an diesen Stellen sind aus den Untersuchungen von WENDELER (s.o.) entlehnt, in der Erwar­tung in eigenen Umfragen dieselben Er­gebnisse zu erhalten. Eine eigene Umfrage zu den verschiedenen Themen­ge­bieten hätte den Rahmen der Diplomarbeit gesprengt, wenn sie den An­spruch gehabt hätte repräsentativ zu sein.

Zuletzt erläutere ich meine Forschungsabsicht, die Wahl der Forschungsme­tho­de und präsentiere die verschiedenen Interviewleitfäden und ihre Aus­wertung. Eine abschließende Stellungnahme und Zusammenfassung sollen die Ergebnisse dieser Diplomarbeit nochmals kompakt zum Ausdruck bringen.

„Was sind die Behinderten der Gesellschaft

gegen die behinderte Gesellschaft?“

Dr. phil. Manfred Hirsch 1926 (deutscher Philosoph)

2. Behinderungsbegriff

Nachdem ich einige Definitionen aufgelistet habe, werde ich aus verschiede­nen Perspektiven an den Begriff der Behinderung herangehen, um diesem ge­recht zu werden.

2.1 Was ist eine Behinderung?

Verschiedene Definitionen:

- „Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, see­lischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Le­bensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird.“

(ULRICH BLEIDICK; Internet 1)

- „1. Behinderung kann als Beeinträchtigung eines Individuums im Verhal­ten, das zur Be­wäl­ti­gung des Alltagslebens erforderlich ist, verstanden wer­den. Bspw. ist ein Roll­stuhl­fahrer in seinen Möglichkeiten der Fortbe­wegung behindert, oder ein Lernbehinderter ist in sei­nen Mög­lichkeiten zum schreiben und rechnen behindert.
2. Behinderung kann als Beeinträchtigung des Funktionierens einer ge­sell­schaft­lichen Ein­rich­tung durch ein Individuum verstanden werden. Bspw. beeinträchtigt der Roll­stuhlfahrer das Funktionieren von öffent­lichen Verkehrsbetrieben, oder der Lernbehinderte stört den Be­trieb der Nor­malklasse.“

(URS HAEBERLIN; Internet 2)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 1980 eine sozialwissenschaftliche Be­trachtungsweise des Behinderungsbegriffs entwickelt, die zwischen Schädi­gung (impairment), Beeinträchtigung (disability) und Behinderung (handicap) dif­ferenziert. HEIMLICH sieht den Vor­teil dieser Dreiteilung zum einen in der ge­­naueren Differenzierung und zum anderen darin, dass eine Schädigung kör­perlicher, seelischer oder gei­stig­er Art nicht immer eine Beeinträchtigung aller Fä­higkeiten mit sich bringt.

Wichtig ist ihm die Trennung zwischen einer indi­vi­du­ellen Schädigung (Defizit) und der daraus entstehenden Behinderung (so­zi­ale Folgen einer Schädigung). HEIMLICH hebt hervor, dass in dem Klassi­fi­ka­tionsmodell der WHO der Behin­derungs­begriff bereits eine soziale Kompo­nente enthält. Allerdings kritisiert er, dass 20 Jahre nach dieser Einstufung, der Begriff im allgemeinen Sprach­ge­brauch immer noch als personales Merk­mal verwendet, bzw. mit einer Krank­heit gleichgesetzt wird.

1997 entwickelte die WHO diese Definition weiter und ersetzte den Begriff Be­ein­trächtigung durch Aktivität (activity) und Behinderung durch Partizi­pation (participation), aufgrund der defizitorientierten Ausrichtung der vor­an­ge­gan­genen Definition. Hinter dieser Änderung stecken Fragen nach Mög­lichkeiten­ der aktiven und selbstbestimmten Gestaltung des Lebens mit gleich­zeitiger Teil­habe an der Gesellschaft. Daraus resultiert nach HEIMLICH, dass Be­hin­de­rung in einem sozialen Kontext zu sehen ist (vgl. ULRICH HEIMLICH 2003, 133-134).

2.1.1 Gesellschaftlich-normativer Zugang

Die Gesellschaft und ihre Normen, in der die behinderten Menschen leben, be­stim­men den Begriff der Behinderung. Folgende Merkmale nach SUHR­WEIER sind dabei zu beachten:

- die Eigenart der gesellschaftlichen Ordnung des Zusammenlebens der Men­schen
- der wirtschaftliche Entwicklungsstand
- verbindliche Weltanschauungen
- anthropologische Normen
- Anforderungen, die an den Menschen gestellt werden
- Sozial- und Bildungspolitik
- historische Traditionen

Somit bestimmt die jeweilige Gesellschaft, wer als behindert zu gelten hat und wer nicht. Dadurch ergibt sich eine gesellschaftlich akzeptierte Verhal­tens­­weise gegenüber behinderten Menschen. SUHRWEIER ist der Meinung, dass diese Auffassungen eine große Rolle bei der Entwicklung von behin­derten Men­schen spielt, da diese durch Erfahrungen, guter oder/und schlech­ter Na­tur, mit ihren Mitmenschen geprägt werden.

Durch negative Erfahrung­en kann sich, seiner Ansicht nach, der Grad und die Eigenart einer Behin­derung verstärken. Diese Ansicht teile ich, da durch negative Erfahrungen behinderte Menschen besonders auf ihre Defizite aufmerksam gemacht werden und sich dementsprechend minderwertig und auf ihre Defizite reduziert fühlen.

SUHRWEIER bemängelt, dass viele Menschen mit Vor- und Fehlurteilen an behinderte Menschen herantreten, jedoch sieht er einen positiven Aspekt da­rin, dass öffentliche Meinungen wandlungsfähig sind. Er führt die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelnde Rücksicht­nahme gegenüber Behinder­ten an, die sich deutlich z.B. durch Signalgeber für Blinde an Verkehrsampeln, Auf­fahr­rampen, Aufzüge, spezielle Toiletten (u.a. in Zügen), Übersetzer für die Gehörlosenzeichensprache, etc. kennzeichnet. Durch diese Annäherung an die Bedürfnisse behinderter Menschen, sieht SUHRWEIER eine positive Ent­wicklung in der humanistischen Einstellung der Menschen zum Menschen (vgl. HORST SUHRWEIER 1999, 21-22).

Die Vor- und Fehlurteile liegen meiner Meinung nach an der Natur des Men-schen, alles was anders ist erst kritisch und negativ zu beurteilen. Alles was in ir­gendeiner Art von der gesell­schaftlichen Norm abweicht wird ausge­grenzt. Ge­rade behinderte Men­schen können Abneigungen bei nicht behin­derten Men­schen erzeugen, da diese mit der Möglichkeit konfrontiert werden, selbst ir­gend­­wann durch eine Behinderung stigmatisiert zu sein.

Wie beschrieben, sind Be­hin­derungen weit gefächert und können jeden, je­der­zeit treffen. Das ruft na­türlich Ängste hervor, die am besten verdrängt wer­den, in dem man das Ob­jekt der Angst, nämlich der behinderte Mensch bzw. seine Behinderung, aus­klammert und ausgrenzt. Wünschenswert wären ei­ne tolerantere, freund­lichere, offenere und wertschätzendere Haltung ge­gen­über behinderten Men­schen, die geprägt ist von Mitgefühl (nicht zu ver­wech­seln mit Mitleid!). Da­durch würde eine viel hilfsbereitere Einstellung in der Gesellschaft entstehen.

2.1.2 Juristischer Zugang

Der Gesetzestext definiert zum einen, was eine Behinderung ist und zum an­de­ren, welche Rechte ein behinderter Mensch auf Hilfe (u.a. Teilhabe an der Gesellschaft) hat.

Die Definition von Behinderung befindet sich im SOZIALGESETZBUCH IX, § 2,

Abs.(1)-(3). Hier ist zur Veranschaulichung Abs. (1) von Bedeutung:

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Ge­sund­heit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter ty­pi­schen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Das Recht zur Teilhabe befindet sich ebenfalls im SOZIALGESETZBUCH IX und wird im § 4 Abs. (1) deutlich:

„Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ur­sache der Behinderung

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten, oder ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer So­zial­lei­stungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu si­chern oder
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Ge­sell­schaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“

Die Schwierigkeit von Gesetzen ist immer die, dass sie auf der einen Seite mög­lichst genau und unverwechselbar einen Sachverhalt erläutern bzw. de­fi­nie­ren, jedoch auf der anderen Seite unheimlich viele Variations­mög­lichkeiten ab­decken und beinhalten sollen.

2.1.3 Medizinischer Zugang

Die Medizin führt Behinderungen auf Erkrankungen und Störungen des Orga­nis­­mus zurück, die mit ihren psychischen Äußerungsformen Auswirkungen auf die Lebensqualität des Einzelnen haben. Diverse Leiden fallen unter diese Ka­te­­gorie: chronische Nierenerkrankung, Krebsleiden, Diabetes mellitus, neuro­logische Krankheitsbilder, geistige Behinderung, Alkohol- und Drogen­abhängigkeit, Schwer- und Todkranke. (vgl. KOCH u.a. 1988 in HORST SUHR­WEIER 1999, 22)

NAU/JOCHEIM stufen folgende Diagnosen als Schwerbehinderung ein:

- Arthriden, rheumatische Arthriden
- Arthrosen
- Schlaganfälle
- Kreislauferkrankungen
- Traumata
- Atemwegserkrankungen
- Behinderungen des Kindes- und Jugendalters
- Multiple Sklerose
- Erblindung
- Amputationen
- Paraplegien

(vgl. NAU/JOCHEIM 1988 in HORST SUHRWEIER 1999, 22-23)

Als Aufgabe des medizinischen Bereichs der Rehabilitation, sieht BACH die Äti­o­logie, Diagnostik und Therapie somatischer Schäden, vor allem aus medi­zi­ni­scher Sicht. Dies erstreckt sich von Medikamenten, Physiotherapien, Diä­ten, Ope­rationen, Hilfsmitteln u.v.m. bis hin zu weiteren therapeutischen Maß­nah­men, wie bspw. Beschäftigungs-, Sport- und Sprachtherapie (vgl. BACH 1986 in HORST SUHRWEIER 1999, 23).

Gerade bei der Betrachtung des medizinischen Zugangs von Behinderung zeigt sich, wie breit der Begriff Behinderung angelegt ist. Von einem Men­schen, der an Diabetes leidet, bis hin zu jemandem der von Geburt an, z.B. durch eine Hirnschädigung eine geistige Behinderung hat, sammelt sich alles unter dem Oberbegriff „Behin­derung“. Somit ist es erforderlich, sehr genau zu differenzieren, wenn man sich mit dem Thema der Behinderung auseinander­setzt, oder gar einen Defini­tionsversuch wagt.

Da die Einschränkungen und Bedürfnisse der verschie­de­nen Gruppen extrem Auseinanderfallen, ist es notwendig die Gruppen einzu­gren­zen. Auf der an­de­ren Seite kommen jedoch die vielfältigen Erschei­nungs­formen einer Behin­de­rung zum Vorschein, die zeigen, dass Behinderung von leichter Beein­träch­ti­gung im alltäglichen Leben bis hin zu vollkommener Unselbstständigkeit reicht.

In der Medizin gibt es keine eindeutige Definition. Die BUNDESARBEITS­GE­MEIN­SCHAFT FÜR REHABILITATION (1984) formuliert es folgendermaßen:

„Es handelt sich hier um einen im anatomisch-physiologischen Bereich anzusiedelnden, viel­schich­tigen und gegen die verschiedenen benachbarten Bereiche nicht immer leicht ab­zu­gren­zen­den Sammelbegriff. Zu der Feststellung dieser relativen Unschärfe des Begriffs „Behinderung“ kom­mt die Tatsache hinzu, dass der Terminus nicht ausreicht, um die Gesamtheit der hier ange­ge­benen Sachverhalte zu erfassen und die verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, in denen „Be­hin­de­rung“ wirksam wird.“

(BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION 1984; Internet 3)

2.1.4 Pädagogisch-psychologischer Zugang

SUHRWEIER nennt die beiden Begrifflichkeiten „pädagogisch“ und „psycho­lo­gisch“ gemeinsam, da der eine Begriff den anderen mit einschließt. Der aus­schließ­lich pädagogische Zugang wäre zu einseitig, da Pädagogik auch immer psy­chologische Aspekte beinhaltet. Dieser Ansicht schließe ich mich an. Ein Gutachten des DEUTSCHEN BILDUNGSRATES (1979) definiert Behinderungen wie folgt:

„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendliche und Er­wach­se­ne, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psy­chomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Ge­sell­schaft wesentlich erschwert ist.“

(in HORST SUHRWEIER 1999, 23)

Kritik äußert SUHRWEIER an dieser Definition dahingehend, dass die Behin­de­rung ausschließlich den Behinderten zugeordnet und somit an ihnen fest­ge­macht wird. Es missfällt ihm ebenfalls, dass außer Schädigungen keine an­de­ren Faktoren oder Bedingungen genannt werden. Ich finde die Definition aus pä­dagogisch-psychologischer Sicht recht treffend und kann den Kritik­punkt SUHR­WEIERS nicht nachvollziehen. Woran soll eine Behinderung fest­gemacht wer­den, wenn nicht am behinderten Menschen selbst? Zudem sind alle Be­hin­de­rungen auf Schädigungen bzw. Beeinträchtigungen zurück zu füh­ren. Somit fin­de ich es völlig legitim, diese auch aufzuzählen.

Es ist natürlich richtig, dass Faktoren wie Verhaltenserwartungen der Ge­sell­­schaft, Verhaltensdispositionen und Verhaltensbedingungen, die BACH ent­wick­elt hat und mit denen SUHRWEIER konform geht (siehe unten), ei­ne Rolle spielen. Aller­­dings sehe ich diese Bedeutung eher in einem zweiten Schritt. Im ersten Schritt ist die Betrachtung der Beeinträchtigung, gesondert von den drei oben ge­nannten Faktoren, von Bedeutung, um sich ein kon­kre­tes Bild der Behin­de­rung zu machen. Im Anschluss kann man andere Fak­to­ren berücksichtigen und analysieren, um ein korrektes Gesamtbild, mit wech­sel­seitigen Einflüs­sen, zu erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Komplex-dynamischer Behinderungsbegriff nach SUHRWEIER

(SUHRWEIER und BACH in HORST SUHRWEIER 1999, 23-24)

2.1.5 Subjektiver Zugang

Um die Begriffsannäherungen zu vervollständigen, ist es meiner Ansicht nach not­­wendig, den Begriff Behinderung auch aus der Perspektive der Betroffenen zu definieren. Wie sehen die behinderten Menschen selbst die Bezeichnung Be­hinderung? Ist es eine Bezeichnung mit der sie einverstanden sind und die sie akzeptieren können? Zu diesen Fragestellungen hat WEN­DELER einige Um­­fra­gen durchgeführt. Detailliertere Angaben zu den Inhalten von WENDE­LERS Untersuchungen und der Zielgruppe befinden sich in der Einleitung.

Für den subjektiven Zugang von behinderten Menschen zum Behinderungs­be­griff ist das Ergebnis folgender Frage von Bedeutung: Ist sie/er sich der Tat­sa­che be­wusst, dass sie/er eine Behinderung hat? (Wodurch merkt sie/er das?) Dies waren Fragen, die den Eltern (E), den Gruppenleitern in der Werk­statt (W), den Betreuern im Wohnhaus (H) und den behinderten Menschen selbst (X) ge­stellt wurden.

WENDELER hat bei der Analyse der Antworten festgestellt, dass diese Fragen für einige behinderte Menschen keine Bedeutung hatten, weil sie sich ihrer Be­­hin­derung gar nicht bewusst waren, oder diese nicht mit dem Begriff „Be­hin­­derung“ verbanden. Für diejenigen, die das Wort mit Sinnhaftigkeit füllen kön­nen, ist es oft schwierig und schmerzhaft diesen zu akzeptieren. Auffällig ist nach WENDELER, dass der allgemeine Begriff „Behinderung“ von den mei­sten geistig Behinderten als Körperbehinderung eingestuft wird und somit weit von sich gewiesen (vgl. JÜRGEN WENDELER 1992, 132-133).

Zur Veranschaulichung einige zitierte Beispiele:

- W: „Ich glaube nicht, dass es ihm bewusst ist, dass er eine Behinderung hat. Er merkt auch nicht, dass er anders ist, als andere.“
- W: „Es kommt vor, dass Kollegen zu ihm sagen, er sei blöd im Kopf oder behindert. Ich habe noch nie bemerkt, dass er darauf aggressiv reagieren würde, ich vermute, dass er gar nicht ver­steht, was damit gemeint ist.“
- W: „Sie sei behindert, weil sie nicht schreiben und nicht lesen könne. Es sei nicht schön be­hin­dert zu sein. Sie würde gerne mehr können, zum Beispiel schreiben. Sie könne aber nichts.“
- W: „Es ist ihm nicht bewusst, dass er behindert ist und in einer Werkstatt für Behinderte ar­bei­tet. Er lebt in seiner eigenen Welt.“
- E: „Für ihn ist ein Behinderter ein Rollstuhlfahrer, ein Krüppel oder einer, der den Kopf so schüt­telt. Dann sagt er: „Guck mal hier, der arme Mann.“ Er selbst fühlt sich gar nicht so.“
- E: „Sie ist nicht traurig oder wütend, wenn sie merkt, dass sie eine Behinderung hat. Sie nimmt es sachlich hin und akzeptiert es genauso wie die Tatsache, dass es dicke und dünne Men­schen gibt.“
- E: „Er sieht sich nicht als Behinderten. Er sei ein normaler Mensch, der eine Krankheit habe. Sonst sei er gesund.“
- E: „Immer wieder kommt sie zu mir und erzählt, dass jemand kränker ist als sie oder be­hin­der­ter und schwächer. Sie fragt immer wieder, ob sie wirklich behindert ist.“
- H: „Ihre Grenzen und Schwächen kann sie zugeben, was besonders am Umgang mit Geld deu­tlich wird. Sie weiß, dass sie nicht mit Geld umgehen kann und sagt, das sei ihre Be­hin­de­­rung. Damit lebt sie, ohne sich dadurch beeinträchtigt zu fühlen. Es ist wichtig für sie, dass Ge­fühl zu haben, dass ihre Behinderung nicht schwer ist.“
- H: „Sie weiß, dass sie als behindert gilt, und das ist ihr nicht recht. Sie weiß, dass sie einen Be­hindertenausweis hat und in einem Behindertenwohnheim lebt. Sie protestierte am Anfang ihrer Zeit im Wohnhaus dagegen, indem sie ihren Behindertenausweis zum Fenster hinaus­warf und uns empört zeigte, dass dort steht, sie sei behindert.“
- H: „Er benutzt seine Behinderung, um begründen zu können, dass er dieses und jenes nicht kann und nicht können muss.“
- H: „Dadurch, dass er in einem Heim für Behinderte lebt, ist es ihm schon bewusst, dass er ei­ne Behinderung hat. Er merkt sicher auch, dass er eingeschränkt ist in bestimmten Dingen. Er nimmt dies aber als gegeben hin; es war halt schon immer so.“
- X: „Ich bin nicht behindert, ich bin ganz normal. Ich bin behindert, weil mein eines Bein kür­zer ist als das andere. Das habe ich von klein auf. Es macht mir aber nichts aus.“
- X: „Ich bin schwer behindert, weil ich am Fuß eine Verletzung habe. Mein Becken muss auch ope­riert werden. Es ist schlimm, behindert zu sein, weil ich nicht alles kann.“
- X: „Ich leide auch unter meiner Behinderung. Manchmal frage ich mich, warum ausgerechnet ich behindert sein muss.“
- X: „Manchmal frage ich mich, warum ich nicht so, wie die anderen bin. Wenn mich jemand fragt, ob ich behindert bin, tut es mir weh, und mir kommen die Tränen. Ich sage dem­je­ni­gen, dass er mich das nicht fragen soll.“

(aus: JÜRGEN WENDELER 1992, 133-139)

Aus den Beispielen geht sehr schön hervor, dass die Identifikation mit dem Be­griff „Behinderung“, seine Abstoßung bzw. Reduzierung sehr individuell zu se­­hen sind. Die Ergebnisse haben mich persönlich nicht überrascht, da ich ähn­liche Erfahrungen mit der Haltung gegenüber diesem Begriff bei den Be­wohn­ern der Außenwohngruppe, in der ich arbeite, gemacht habe. Für die ei­n­en ist die Bezeichnung keine Beleidigung, sondern einfach eine Beschrei­bung ihres Defizits.

Dafür können sie andere Dinge sogar besser als nicht behinderte Menschen und wissen dies auch. Oder sie akzeptieren diesen Be­griff, weil sie es nicht an­ders kennen. Für die anderen ist es eine Qual sich da­mit auseinander zu setz­en, dass sie behindert sind, sodass sie versuchen ihre Defizite auf ein Mi­ni­mum oder einen bestimmten Bereich zu reduzieren (z.B.: „Ich bin nur lesebehindert!“).

Das Einzige, was man zu einem positiveren Verständnis beitragen kann, ist den behinderten Menschen zu zeigen, dass sie genauso wertvoll sind, wie nicht behinderte Menschen und somit die Stigmatisierung durch den Begriff zu mil­dern.

2.1.6 Ursachen von Behinderungen

Es gibt viele verschiedenen Ursachen für Behinderungen, die von der präna­ta­len Schädigung bis hin zu durch Alter erworbene Defizite reichen. Es wird un­ter­schieden zwischen erworbenen und angeborenen Behinderungen. Be­hin­de­rung­en können auch aus Kombinationen verschiedener Ursachen entstehen. Hier eine klei­ne Auflistung der möglichen Ursachen:

- Erworbene Behinderung
- Umweltbedingungen
- Unfälle
- Krankheit
- Kriegsbeschädigungen
- Gewalttaten
- Angeboren
- Vererbung
- Pränatale oder perinatale Schädigungen

(vgl. Internet 4)

An der Auflistung wird deutlich, dass die Ursachen von Behinderungen sehr viel­­fältig sind und nicht auf einen bestimmten Lebensabschnitt festlegbar. Ei­ne Behinderung kann durch viele Faktoren jeden, ein Leben lang treffen.

2.2 Fazit

Bei der Annäherung an den Begriff „Behinderung“ aus unterschiedlichen Pers­pek­tiven ist, denke ich, deutlich geworden, dass dieser sehr komplex ist. Um das Wort und seine Bedeutung richtig zu verstehen, sollte man sich die Mühe ma­chen und ihn so betrachten, wie ich es auf den letzten Seiten getan habe. Durch die verschiedenen Herangehensweisen zeigt sich, welche eine Fülle von In­­formationen hinter einem Begriff stecken können, den manch einer ge­dan­ken­los verwendet.

Wichtig finde ich, bei all den differierenden Definitionen, die Aspekte der kör­per­­lichen, seelischen und/oder geistigen Defekte mit einzubringen. Dies zeigt, dass diese Ebenen zusammengehören und entweder alle drei, bzw. einzeln ge­schädigt sein können. Ebenso wird in den meisten Definitionen, als Folge der Schädigungen, von der Beeinträchtigung der Teilhabe/Teilnahme am Le­ben der Gesellschaft gesprochen. Das ist ein sehr bedeutungsvoller Punkt, da zwangs­läufig aus jeder Schädigung eine beschränkte Teilhabe an der Ge­sellschaft resultiert. Daran können auch all die Behindertenparkplätze, Auf­zü­ge, behindertengerechten Toiletten u.ä. nichts ändern.

Ich erkenne selbstver­ständlich den Wert an, den diese Einrichtungen für be­hin­derte Menschen haben und ebenso, dass sie eine große Erleichterung für die­se sind. Allerdings gehören für mich zur Teilhabe am Leben der Ge­sellschaft nicht nur materielle Gegebenheiten. Um wirklich Teilzuhaben an ei­ner Ge­sell­schaft, muss man sich ihr zugehörig fühlen können und sich als ge­nau­so gleichwertig und wertvoll empfinden, wie all ihre anderen Mitglieder. Da­ran fehlt es meiner Meinung nach noch.

Dies beweisen die massiven und häufigen Diskriminierungen von behinderten Men­schen. Als Folge dessen, kön­nen diese sich nur minderwertig und somit als nicht zuge­hö­rig em­pfin­den. Das ist meiner Ansicht nach, ein immenses Pro­blem, für das es keine Pau­schal­lösung gibt. Vor allen Dingen, weil diese Schwie­rigkeit der Akzeptanz, To­leranz und Offenheit sich nicht nur bei be­hin­der­ten Menschen heraus kris­tallisiert, sondern bei jeglichen Minderheiten, die in irgendeiner Form „anders“ als die gesellschaftlich akzeptierte Norm sind.

Dazu hat GOFFMAN den Begriff Stigma geprägt. In seiner Definition ist ein Stig­­ma ein Attribut, dass eine gewöhnliche „normale“ Person zu einer be­fleck­ten, beeinträchtigten Person herabmindert. Er unterscheidet zwischen zwei un­­terschiedlichen Identitäten, die virtuale soziale Identität und die aktu­ale so­­zi­ale Identität.

Beide resultieren daraus, dass die Gesellschaft Mittel zur Kategorisierung von Per­sonen schafft, sodass es möglich ist beim ersten Kontakt/Anblick eine Ein­schätz­ung ihrer Kategorie und ihrer Eigenschaften (soziale Identität) vor­weg­zu­nehmen. Diese Annahmen werden umgewandelt in normative Erwartungen und somit in rechtmäßig gestellte Forderungen. Diese machen die virtuale Iden­tität aus. Die Eigenschaften, die das Indi­viduum tatsächlich besitzt, bil­den die aktuale soziale Identität.

Durch eine Diskrepanz zwischen beiden Identitäten, sofern demjenigen be­wus­st sein sollte, welche Eigenschaften ihm zugesprochen werden (z.B.: „Du bist behindert, du kannst überhaupt nichts!“), können massive Minder­wertig­keitsgefühle entstehen. Dies kann auch geschehen, wenn derjenige weiß, dass er etwas ganz be­stim­mtes gut kann (z.B.: „In der Werkstatt arbeite ich gut und bin fleißig.“). Dramatisch ist, dass eine stigmatisierte Person sich nicht anders sieht, als ir­gendein anderes Individuum, obwohl es von seiner Um­welt als anders und aus­ge­sondert eingestuft wird.

Daraus entwickeln sich bei den Individuen hin­sichtlich ihres Ichs Am­bi­va­len­zen, bzw. Minderwertigkeitsgefühle (s.o.). Das wiede­rum hat zur Folge, dass stig­ma­tisierte Personen, gegenüber Per­sonen, deren Stigma evidenter als ihr ei­genes ist, dieselben Verhaltensmuster an den Tag legen, wie die „Normalen“ ihnen gegenüber.

GOFFMAN unterscheidet drei Typen, wodurch Stigmatisierungen entstehen:

1. durch verschiedene physische Deformationen
2. durch individuelle Charakterfehler
3. durch phylogenetische Stigmata von Rasse, Nation und Religion

Um die Konsequenzen der Stigmata zu überwinden gibt es verschiedene Mög­lichkeiten. Zum einen kann die stigmatisierte Person versuchen das Stig­ma kom­­­plett anzunehmen und in ihre persönliche Identität zu integrieren, so­dass sie sich nicht mehr ausgestoßen fühlt. Dem muss aber eine stabile und selbst­be­wusste Persönlichkeit zu Grunde liegen.

Eine andere Technik ist die, das Stig­­ma in etwas Lustiges umzuwandeln, und es somit nicht als etwas Nega­ti­ves zu empfinden (z.B.: „Ach du armes Mäd­chen, du hast ja dein Bein verlo­ren!“ „Wie unachtsam von mir.“) Zwei andere Optionen wären die Informati­onskontrolle und das Stigmamanagement. Dies hier ausführlich zu beschrei­ben, um den Begriffen gerecht zu werden, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, sodass ich an dieser Stelle auf GOFF­MANS Buch Stigma verweise (vgl. ERVING GOFFMAN 1975, 9-13, 56, 132-136, 164-170).

Betrachtet man die Definition von HAEBERLIN, so macht sie einen recht küh­len und nüchternen Eindruck. Er definiert auf der einen Seite die Beein­träch­ti­gung­en der Person, und auf der anderen Seite beschreibt er die „Stö­rung“ für die Gesellschaft. Er sagt, dass ein Lernbehinderter den Lernfluss der Klasse stört und ein Rollstuhlfahrer das Funktionieren der öffentlichen Ver­kehrs­­be­trie­be (siehe S. 9-10).

Natürlich muss sich eine Gesellschaft auf Menschen mit körperlichen und/oder gei­­stigen Behinderungen einstellen, ich sehe dies so­gar als ihre Pflicht an. Wes­­wegen ich seine Definition kritikwürdig finde, ist der Punkt, dass er die Stö­rungen nur durch Behinderte verursacht darstellt. In einer Schul­klas­se wird es immer jemanden geben, der auf Grund seiner intel­lek­tuellen Fähig­keiten nicht mit dem Rest der Klasse mithalten kann und die­ser muss nicht un­bedingt lernbehindert sein. Genauso können öffentliche Ver­kehrsbetriebe durch randalierende Betrunkene in ihrer Funktion gestört wer­den und nicht nur durch Rollstuhlfahrer. Die Behinderung als eine Störung für die Gesell­schaft zu sehen, klingt ziemlich menschenunfreundlich.

Sehr interessant und aussagekräftig sind die Ergebnisse von WENDELER (sie­he S. 14-15) bezüglich des subjektiven Verständnisses der behinderten Men­schen von ihrer Behinderung. Viele der Behinderten nehmen ihre Defizite nicht als Behinderung wahr und sehen sich selbst als „normal“. Andere wie­de­rum wissen, dass sie behindert sind und können damit nicht umgehen. Es gibt auch einige Fälle, die ihre Behinderung reduzieren (z.B.: „Ich bin nur be­hindert im Umgang mit Geld.“ oder „Ich bin nur lese- und schreib­be­hin­dert.“).

Ich vermute, dass die Identifikation mit der Bezeichnung „Behin­derter“ zum ei­nen davon abhängig ist, in wie weit der Begriff verstanden wird. Zum an­de­ren aber auch von den Erfahrungen, die diese Menschen, im Laufe ihres Le­bens, gemacht haben. Wenn jemand trotz seiner Behinderung sein Le­ben lang po­sitive Erfahrungen gemacht hat, immer angenommen worden ist mit seiner Be­hinderung und niemals von Diskriminierung be­troffen war, so fäl­lt es die­sem leichter den Begriff zu akzeptieren und ihn für sich anzuneh­men, ohne sich automatisch minderwertig zu fühlen.

In den anderen Fällen, wo Men­schen wegen ihrer Defizite ausgegrenzt, be­leidigt oder einfach nicht akzep­tiert wurden, ist es verständlich, dass das Be­wusst­sein für die eigene Behin­de­rung negativ geprägt ist und somit auch die Ein­stellung dazu negativ beein­flusst. Ich denke, die Komplexität und die nö­ti­ge sensible Herangehensweise an den Begriff sind deutlich geworden.

„Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht Überbetreuung

und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen Not tut,

ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen,

Motivation zur Selbstständigkeit und Hilfe (nur) dort,

wo es anders nicht geht.“

Georg „Giorgio“ Rimann (1947-2004; Schweizer Journalist)

3. Integrationsbegriff

Zu Beginn werde ich Integra­tion definieren, um dann näher auf die ge­schicht­­liche Entwicklung des Begriffs und die Inhalte von Integration, in Bezug auf die Arbeit mit behinderten Men­schen, darzustellen. Dem folgt eine Erörte­rung der unterschiedlichen Probleme bzw. der integrations­hem­menden Fak­toren.

3.1 Was bedeutet Integration?

- Integration ist von dem lateinischen Wort „integratio“ abgeleitet. Dies be­deu­tet Wiederherstellung eines Ganzen bzw. Eingliederung in ein grö­ßeres Gan­zes. Es heißt auch Zusam­men­schluss und/oder Vereinigung. Der Ge­gen­begriff ist Desintegration (vgl. GERHARD WAHRIG 1986, Lexikon).
- „Der Begriff Integration wird in der Umgangs- und Wissenschaftssprache verwendet, wobei sei­ne ursprüngliche Bedeutung (Wiederherstellung oder Einfügung in ein größeres Ganzes) va­riiert wird...Hier soll es vor allem um den soziologischen Begriffsgebrauch gehen, der bei der Beschreibung von Minderheiten und Randgruppen einer Gesellschaft eine Rolle spielt. So­ziale I. wird dabei in der Regel als Anpassung an das Normengefüge und den Lebensstil einer Ge­sellschaft oder Gruppe verstanden, wobei abweichende Verhaltensweisen und –orien­tie­rung­en zugunsten einer Assimilation nach und nach aufgegeben werden...Auch für Rand­grup­­pen lässt sich nachweisen, dass ihre mangelnde I. und ihr abweichendes Verhalten nicht fest­liegende Gruppen- oder Persönlichkeitsmerkmale sind, sondern in Entwicklungen von Aus­­schluss (Segregation) und sozialer Diskriminierung oft erst provoziert bzw. verfestigt wer­den...I. und Desintegration hängen i.d.R. mit Strukturproblemen einer Gesellschaft zu­sammen. Mit dem Leistungsdruck und mit wirtschaftlicher Unsicherheit wächst die Jagd auf Sündenböcke und schwindet die Toleranz und Bereitschaft für behinderte Menschen, Auslän­der, Straffällige, alte Menschen und andere Gruppen am Rande der Gesellschaft...I. und I.be­reit­schaft sind also nicht nur Leistungen einer Minderheit, sondern immer auch Fragen an die I.offenheit und –würdigkeit einer Gesellschaft oder Gruppe. Eine Gesellschaft mit starken so­zialen Spannungen ist prinzipiell integrationsfeindlich und eine sozial befriedete eher auf I. be­dacht...Wesentliche Voraussetzung für I. sind dabei politische und rechtliche Gleichstellung (z.B. bei Kommunalwahlen)...“

(vgl. FACHLEXIKON DER SOZIALEN ARBEIT 2002)

3.1.1 Geschichtliche Entwicklung

Es ist eine Tatsache, dass Behinderte immer benachteiligt wurden im Laufe der Geschichte. Die Einstel­lungen gegenüber behinderten Menschen, hingen (da­­mals wie heute) von den jeweiligen Normen und Ideologien der Gesell­schaft oder Gruppe ab. Diese konstituierten sich aus den vorherrschenden re­­li­gi­ö­sen, sozialen, ökonomi­sch­en und politischen Werten und Haltungen. Nach bis­­he­rigen Erkenntnissen ist zu vermuten, dass in den Anfängen der Men­sch­heits­­geschichte kaum Rücksicht auf gebrechliche, schwache und kran­ke Men­schen ge­nom­men wurde, da sonst das eigene Überleben gefährdet gewesen wä­re. Dies änderte sich mit dem Beginn der Sesshaf­tigkeit.

Mit der Wandlung von Jägern zu Bauern und Viehzüchtern entstanden Mög­lich­keiten, sich um die Kranken und Gebrechlichen zu kümmern. Man nahm zu der Zeit schon an, dass Dämonen und Geister Schuld seien an der Behin­de­rung. Diese An­nahme zieht sich durch einige Jahrhunderte, in denen behin­dert geborene Kinder getötet oder verstoßen wurden. Dies war in vielen Kul­turen weit verbreitet, u.a. bei den Hochkulturen der Sumerer, Babylonier und Ägypter, aber auch bei den antiken Römern, Griechen und Germanen. Als die Zeit des Christentums kam schenkte man den Leidenden und Schwachen mehr Zuwendung, und die Ansicht über den Grund einer Behinderung änderte sich in den Glauben daran, dass der behinderte Mensch für die Sünden der Fa­milie büße.

Trotz dieser Wandlung konnte nicht von Integration gesprochen werden, da die Behinderten immer noch keinen festen Platz in der Gesellschaft hatten, auch wenn sich die Lage verbesserte. Sie wurden für bildungsunfähig ge­hal­ten, als unheilbar krank eingestuft und als „Idioten“ oder „idiotische Kinder“ be­­zeichnet. Pes­talozzi (1746-1827) war der erste Pädagoge im 18. Jahrhun­dert, der behinderte Menschen gefördert hat, an ihre Lernfähigkeit glaubte und sich ihrer annahm (vgl. HEINZ MÜHL 2000, 16-17).

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich an verschiedenen Or­ten eine Welle der Förderung und Fürsorge für behinderte Kinder und Ju­gend­liche. Aus­­schlaggebend waren die Ideen der Aufklärung und später die fran­zösische Revolution. Man setzte sich für ein würdigeres Leben von Skla­ven, Gefan­ge­nen, Kranken, blinden und tauben Menschen ein. Zudem wurde ein Recht auf Bildung für alle Menschen gefordert. Zu diesem Zeitpunkt war die Bildbarkeit von behinderten Menschen bereits nachgewiesen worden.

Es entstanden et­liche Heime und Anstalten, die auf verschiedenen Grund­la­gen mit den Behin­derten arbeiteten. Die Bezeichnungen für „Behinderung“, be­­weg­­­ten sich da immer noch im Rahmen von „schwachsinnig“ und „blöd­sinnig“. Die­se „Anstaltswelle“ ging einher mit einer Einstellungsänderung. Wur­de zu an­­fangs versucht, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden, so verla­ger­te sich mit den größeren Anstalten der Fokus vom einzelnen Kind auf die Gesellschaft. Sie müsse vor den Gefahren der „Blödsinnigen“ be­schützt wer­den (vgl. HEINZ MÜHL 2000, 17-22).

Der Nationalsozialismus war ein schwerer Rückschlag für die doch positive Ent­wicklung der Einstellungen gegenüber behinderten Menschen. Diese Zeit war geprägt von extremen Diskriminierungen, Verschleppungen und Tötung­en. Nach Ansicht der Nazis war es eine „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Er­staunlich ist, dass der Sozialdarwinismus schon vor dem dritten Reich den Weg geebnet hat für solch eine Entwicklung:

„Bei Wilden werden die an Geist und Körper Schwachen bald beseitigt und die, welche leben blei­ben, zeigen gewöhnlich einen Zustand kräftiger Gesundheit. Auf der anderen Seite tun wir zivil­i­sierten Menschen alles nur Mögliche, um den Prozess dieser Beseitigung aufzuhalten. Wir bauen Zu­fluchtsstätten für die Schwachsinnigen, für die Krüppel und die Kranken, wir erlassen Armen­gesetze, und unsere Ärzte strengen die größte Geschicklichkeit an, das Leben eines jeden bis zum letzten Moment noch zu erhalten.

Es ist Grund vorhanden, anzunehmen, dass die Impfung Tau­sende erhalten hat, welche infolge ihrer schwachen Konstitution früher den Pocken erlegen wä­ren. Hierdurch geschieht es, dass die schwächeren Glieder der zivilisierten Gesellschaft auch ihre Art fortpflanzen. Niemand, welcher der Zucht domestizierter Tiere seine Aufmerksamkeit ge­schenkt hat, wird daran zweifeln, dass dies für die Rasse des Menschen im höchsten Grade schäd­lich sein muss.

Es ist überraschend, wie bald ein Mangel an Sorgfalt oder eine unrecht ge­lei­tete Sorgfalt zur De­ge­neration einer domestizierten Rasse führt; aber mit Ausnahme des den Men­schen betreffenden Falls ist kein Züchter so unwissend, dass er seine schlechtesten Tiere zur Nach­zucht zulässt.“

(DARWIN 1971 in KARL HEINZ WISOTZKI 2000, 13-14)

Behinderte Menschen wurden als „unheilbar blödsinnig“ eingestuft, sie stün­den ­intellektuell gesehen weit unter dem Tier und seien „Ballast­exis­tenzen“. Die­se Voreinstellungen nutzte die nationalsozialistische Bewegung für umfas­sende Vernichtungsaktionen aus. Ziel war die „rassenhygienische Erneuerung des deutschen Volkes“. Dies vollzog sich in folgenden Schritten:

- 1933: „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Zwangs­steri­lisa­tion)

Seit Kriegsausbruch:

- 1939: Erlass, der Hebammen, Geburtshelfer und Leiter von Ent­bin­dungsanstalten dazu verpflichtet alle „idiotischen und miss­gebildeten Neu­ge­borenen“ beim Gesundheitsamt zu melden (Freigabe zur Ver­nichtung)
- 1941: ältere und Jugendliche sind ebenso betroffen vom Erlass
- ca. 5000 Tote
- 1939-1941: „Aktion T4“ gegen erwachsene Geisteskranke (ebenso geistig Be­hinderte) à ca. 80.- 100.000 Tote
- 1941-1943: „Sonderbehandlung 14f13“ zur „Ausmerzung“ Kranker, gei­stes­kranker Häftlinge, Schwachsinniger, Verkrüppelter und anderer als „lebensunwert“ kategorisierter; Ziel: KZ à ca. 20.000 Tote

(vgl. HEINZ MÜHL 2000, 22-24)

Nach Kriegsende (1945) bestand für geistig behinderte Kinder und Jugend­liche keine Förderung mehr. Der Fokus der Schulen richtete sich auf die „Volks­­­schul­ver­sa­ger“. Die vor dem Nationalsozialismus eingerichteten Sam­melklassen er­lebten einen neuen Aufschwung und expandierten. Der Auf­schwung finan­zierte sich durch private Investoren, da von staatlicher Seite kei­­ne Hilfe zu erwarten war. Dieser plädierte nämlich für die Ausschulung der „Bil­dungs­unfähigen“, ohne Alternativen anzubieten. In den 60er Jahren ent­wickel­ten sich rasant spezielle Schulen mit heil- und sonderpädagogischen Grund­lagen und individueller Förderung, ebenso wurde die Schulpflicht für gei­stig Behinderte gesetzlich verankert.

Die heutige „ Lebenshilfe für Men­schen mit geistiger Behinderung e.V.“ (da­mals: „Lebenshilfe für das geistig be­hinderte Kind e.V.“) hat sich sehr en­ga­giert und kann heute 2.500 Teilzeit­einrichtungen und Wohnstätten vor­zei­gen. Über­haupt hat sich die aktuelle Lage drastisch verbessert. 6oo Werk­stät­ten in Deu­tschland beschäftigen ca. 155.000 behinderte Menschen. Zusätzlich gibt es Bildungsangebote für Erwachsene in verschiedenen Städten. MÜHL sieht je­doch Erweiterungsmöglichkeiten im Freizeitbereich und Schwie­rig­keiten bei der Versorgung von älteren behinderten Menschen.

Dem kann ich nur zu­stim­men, da durch die oben geschilderten Tötungen eine ge­samte Generation aus­gerottet wurde und wir nun zum ersten Mal damit kon­­frontiert werden, da behinderte Menschen auch älter werden und immer länger leben, diese auch bedürfnisentsprechend und –gerecht zu versorgen. Als positiven Erfolg, ver­zeichnet MÜHL die ersten Vermittlungen von behin­der­ten Menschen zu­rück auf den freien Arbeitsmarkt. Er ist der Ansicht, dass In­­te­gration nur gelingen kann, wenn die Interessen und Bedürfnisse der be­hin­­der­ten Menschen ausreichend berücksichtigt werden (vgl. HEINZ MÜHL 2000, 24-27).

Im Vergleich zur Entwicklung der Integration bis heute, kann man schnell zu der Auffassung gelangen, dass aktuell die Situation für behinderte Menschen nicht besser sein könnte. Man sollte sich jedoch nicht täuschen lassen. Selbst­ver­ständlich ist die Lage heute weit aus besser als vor 60 oder mehr Jahren, es ist aber immer eine weitere Verbesserung möglich und sollte auch in Be­tracht gezogen werden.

Vor allen Dingen muss eine Bewegung in den Köpfen der Menschen statt­fin­den, die unsere Gesellschaft ausmachen, um die Ak­zep­tanz zu fördern und Dis­kriminierung zu verhindern. Es ist zwar mittlerweile im Grundgesetz ver­ankert, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Be­hin­derung dis­krimi­niert werden dürfen, jedoch zwingt ein gut gemeinter Zu­satz im Gesetz noch lan­ge nicht zur Umsetzung.

3.1.2 Soziale Integration

Einhellige Ziele und Aufgaben der sozialen Integration in der BRD sind nach IMMEL:

- Behinderte Menschen sollen aus der Isolation und drohenden Verein­sa­mung befreit und gleichberechtigte Partner in allen Gemeinschaften wer­den.
- Sie sollen ein normales Leben führen und ihre persönlichen Entschei­dung­en, nach ihren Möglichkeiten selbst treffen können.
- Aufklärung und Werbung sollen die öffentliche Meinung sensibel für die Anliegen behinderter Frauen und Männer machen, dass sie als gleichwerti­ge Menschen akzeptiert werden.
- Gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten sind Grundrechte.

(vgl. ERWIN IMMEL 1996, 15)

Als wesentliche Vorraussetzung für soziale Integration, sieht IMMEL die Bil­dungs­­fähigkeit behinderter Menschen, wobei er eine Erweiterung der Be­grif­fe Bil­dung, Bildungsfähigkeit oder Lernfähigkeit postuliert, die prak­tische Bild­bar­­keit einschließt. IMMEL weist auf Untersuchungen aus Medizin, Humanbio­logie und Frühpädagogik hin, die feststellten, dass Förderung behinderter Men­­­­schen nicht nur in ihren ersten Lebensjahren sinnvoll ist, sondern ein gan­zes Leben lang, da die Lernfähigkeit durch ständige Stimulation erhalten blie­be. Bildungsfähigkeit sollte nicht nur kognitives Lernen umfassen, sondern eben­­so das Wachsen in lebenspraktische und alltägliche Aufgaben (z.B.: wa­schen, selbstständig essen, anziehen, etc.), die Steigerung des Sozial­ver­hal­tens und den Zugang zu den eigenen Emotionen.

IMMEL ist der Ansicht, dass die Schule dazu den Grundstein legt, indem sie dem behinderten Menschen Fähigkeiten und Fertigkeiten in folgenden Berei­chen vermittelt:

- Erfahren der eigenen Person und Aufbau von Lebensvertrauen
- Kenntnisse im Bereich Lebensversorgung und Existenzsicherung
- Erleben und Zurechtfinden in der Umwelt
- Orientierung im Sozialgefüge und Mitwirken bei der Gestaltung der Sachumwelt

Das Grundgesetz wurde am 15.11.1994 zu Gunsten von behinderten Men­schen erweitert. Es beinhaltet nun, dass die Würde des geistig behinderten Men­schen unantastbar ist, seine Menschenrechte unverletzlich sind, dass sie das Recht auf Leben, freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf körperliche Un­versehrtheit haben. Zudem darf niemand auf Grund seiner Behinderung be­­­­nach­teiligt werden. IMMEL stellt eine Kluft fest, zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit, dem ich nur zustimmen kann. Nur weil im Grund­­­­gesetz verankert ist, dass behinderte Menschen nicht diskriminiert wer­den dürfen, bedeutet dies noch lange nicht, dass es in die Realität umgesetzt wird (vgl. ERWIN IMMEL 1996, 16-19).

Dies zeigen Protestaktionen und Widerwillen, wenn in Nachbarschaften Ein­rich­tungen für behinderte Menschen entstehen sollen. Die meisten Bürger ha­ben eine falsche Vorstellung von behinderten Menschen und halten sie für gefährlich und/oder aggressiv. Dies ist reine Fiktion, wie jeder weiß, der mit Behinderten arbeitet. Selbstverständlich gibt es da auch Problemfälle, jedoch ist die Mehrheit sehr freundlich, hilfsbereit und offen. Solche Einrichtungen sol­­lten als Bereicherung für die Nachbarschaft gesehen werden und nicht als Verschlechterung. Hier einige, wie ich finde, traurige Beispiele für die Intole­ranz gegenüber behinderten Menschen:

1. „Deutsche Gerichte haben Urteile gesprochen, in denen beispielsweise die Anwesenheit von gei­­stig behinderten Menschen im gleichen Urlaubshotel die Minderung des Reisepreises recht­fertigten.“
2. „...Acht behinderte Menschen und zwei Betreuer mussten hungrig die Insel Norderney ver­las­sen, weil sie von mehr als einem halben Dutzend Restaurants wegen angeblicher Überfüllung ab­ge­wiesen wurden, obgleich offensichtlich noch Tische frei waren.“
3. „Ernst Klee berichtet über ähnliche Vorkommnisse: In über 25 Fällen wurden Behinderte im Ur­laub wegen ihres Andersseins abgelehnt, diffamiert oder anderswie benachteiligt.“
(aus: ERNST KLEE 1980 in ERWIN IMMEL 1996, 19)
4. „Eine Bürgerinitiative protestierte sehr massiv gegen den Neubau einer WfB am Forstdenkmal in Dillenburg (1971).“
5. „Eine Wohnungsbaugesellschaft verwehrte den Einzug einer Familie mit einem geistig be­hin­der­­ten Sohn in eine ihrer Wohnungen, nachdem sich die Mieter dagegen ausgesprochen hatten (1984).“
6. „Bürger der Stadt Dillenburg sprachen sich gegen den Neubau eines Kinderzentrums für geistig be­hinderte Kinder aus, das die Lebenshilfe...errichten wollte (1991).“

(aus: ERWIN IMMEL 1996, 19)

[...]

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783832494605
ISBN (Paperback)
9783838694603
DOI
10.3239/9783832494605
Dateigröße
6.6 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Duisburg-Essen – Gesellschaftswissenschaften, Soziologie
Erscheinungsdatum
2006 (März)
Note
1,3
Schlagworte
integration behinderung sozialarbeit franz-sales-haus behindertenwerkstatt
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Titel: Integration körperlich und geistig behinderter Erwachsener am Beispiel der Stadt Essen
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