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Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung der Überführung der kommunalen Bibliotheken in eine adäquate neue Gesellschaftsform (gGmbH)

©2006 Diplomarbeit 159 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Die gegenwärtige Situation der kommunalen öffentlichen Bibliotheken ist alles andere als hoffnungsvoll. Die kommunale Finanzkrise ist nahezu überall virulent vorhanden und die freiwilligen Leistungen stehen vielerorts auf dem Prüfstand. Haushalts- und Stellenpläne werden mit der Zielstellung des Reduzierens oder des Einsparens sorgfältig durchforstet. Gleichzeitig finden Bemühungen statt, geeignete Managementmethoden und betriebswirtschaftliche Denk- und Verfahrensweisen in der öffentlichen Verwaltung einzuführen.
Ein Teilaspekt dieser Entwicklungen ist es, für einige Teilbereiche der kommunalen Dienstleistungen in anderen Organisations- und Rechtsformen effizientere und effektivere Arbeitsweisen anzustreben. Angesicht der desolaten Finanzlage der Kommunen kann es eine Lösung sein, die öffentlichen Bibliotheken in anderen als den bisher vorhandenen Betriebsformen zu führen. Jedoch sind noch immer die örtlichen Begebenheiten und die Notwendigkeit jener Überlegungen von entscheidender Bedeutung. Erforderlich erscheint dennoch die Befassung mit der Thematik, da im Vordergrund die Frage stehen sollte: Was ist besser: eine geschlossene Bibliothek oder eine Bibliothek in einer anderen Betriebsform?
Ein sich durch die ganze Gesellschaft ziehender Widerspruch zwischen verbaler Kulturförderung und realem Kulturabbau ist zu verzeichnen. Öffentliche Bibliotheken sind Bausteine von Kultur und sie gehören zu den Orten, die den Menschen ein Gefühl von Heimat vermitteln. In dieses soziale Basisgefüge sind die Bibliotheken eingebettet und übernehmen die vielfältigsten Rollen wie etwa die der lebenslangen Bildung. Aber auch die Rolle der Information und Kommunikation in der Kommune, der Integration unterschiedlicher Gruppen, in der Praktizierung zivilgesellschaftlichen Engagements als auch in der Ausübung demokratischen Denkens und Handelns wird ihr zu Teil.
Die Bibliothek ist ein wichtiger Standortfaktor, und sie ist es um so mehr, als sie nicht nur mit den Schulen zusammenarbeitet, sondern ein vielfältiges Netzwerk mit örtlichen und regionalen Einrichtungen der Weiterbildung, der beruflichen Fortbildungseinrichtungen der Wirtschaft, Studieninstituten, Fachhochschulen o. ä. bildet. Die öffentlichen Bibliotheken sind ein unverzichtbarer Teil dieser Bildungslandschaften.“
Über die Änderung der Verwaltungsstrukturen wird momentan in vielen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Eine Gemeinsamkeit in den Überlegungen ist […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

verzeichnis Anhang

1. Einleitung

2. Die Studie
2.1 Begründung für die Studie „Oberlandbibliotheken“
2.2 Ziel der Untersuchungen
2.3 Zeitlicher Ablauf der Studie

3. Das Bibliothekenkonstrukt
3.1 Änderung der Rechtsform
3.2 Begründung der GmbH
3.3 Vorteile einer Überführung

4. Die Bibliotheken
4.1 Involvierte Bibliotheken
4.2 Standorte und Einrichtung
4.3 Personalstruktur

5. Widerstände seitens der Bibliotheksmitarbeiter
5.1 Einstellung der Bibliotheksmitarbeiter
5.2 Ängste und Unsicherheiten
5.3 Kommunikationspolitik

6. Widerstände seitens der Kommunen
6.1 Widerstände und Barrieren
6.2 Besuch in den Kommunen
6.3 Einstellung der politischen Entscheidungsträger

7. Kosten der Bibliotheken für die Gemeinden / Städte
7.1 Ist - Situation der Bibliothekskosten
7.2 Soll - Situation der Bibliothekskosten
7.3 Personalbedarf

8. Die Fördermöglichkeiten
8.1 Förderrichtlinien
8.2 Förderungsarten
8.3 Risiken der Förderung
8.4 Situation nach 5 Jahren

9. Kosten der GmbH
9.1 Finanzierungsmodelle
9.2 Gründungskosten der GmbH
9.3 Folgekosten der GmbH
9.4 Das Städte-Modell

10. Synergieeffekte
10.1 Synergieeffekte bei gemeinsamer Oberlandbibliothek
10.2 Synergieeffekte für einzelne Oberlandbibliothek

11. Zeitplan
11.1 Bisheriger Zeitplan
11.2 Künftiger Zeitplan

12. Schluss

Literaturverzeichnis

AnHANG

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Bibliotheksverzeichnis

Tabelle 2 Anzahl der Bibliotheken mit Mitarbeiter

Tabelle 3 Anzahl der Einwohner / Medienkauf / Besucher / Benutzer / Entleihungen

Tabelle 4 Personalstruktur 2005

Tabelle 5 Finanzhaushalt der Bibliotheken 2004 - 2006

Tabelle 6 Einsparungspotential

Tabelle 7 Öffnungs- und Arbeitszeiten 2006 / 2007

Tabelle 8 Mehrbedarf 2007

Tabelle 9 Einsparungen beim 6 ´er Modell

Tabelle 10 Einsparungen beim 4 ´er Modell

Tabelle 11 Gründungskosten 2006 1. Betrachtung

Tabelle 12 Gründungskosten 2006 2. Betrachtung

Tabelle 13 Folgekosten 2006 1. Betrachtung

Tabelle 14 Folgekosten 2006 1. Betrachtung

Tabelle 15 Das Städte-Modell

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Landkarte mit einbezogenen Ortschaften

Abbildung 2 Bibliothek Seifhennersdorf im Rathaus

Abbildung 3 Innenbereich der Bibliothek

Abbildung 4 Besucher der Bibliothek

Abbildung 5 Bibliothek Neugersdorf

Abbildung 6 Kinderbereich

Abbildung 7 Bücherstände

Abbildung 8 Stadtbibliothek Ebersbach

Abbildung 9 Sitzgelegenheit

Abbildung 10 Bücherstände

Abbildung 11 Zweigstelle der Bibliothek Ebersbach

Abbildung 12 Theke der Bibliothek

Abbildung 13 Gemeindebibliothek Eibau

Abbildung 14 1. Etage der Bibliothek

Abbildung 15 Fernehecke

Abbildung 16 Bibliothek in Oderwitzer Mittelschule

Abbildung 17 Bücherregale

Abbildung 18 Grundschule Niederoderwitz

Abbildung 19 Grundschüler bei der Arbeit am Computer

Abbildung 20 Eingangsbereich der Gemeindebibliothek Großschönau

Abbildung 21 Bücherstände

Abbildung 22 Einstellung der Bibliotheksmitarbeiter

Abbildung 23 Zufriedenheit in den Bibliotheken

Abbildung 24 Veränderungen durch die Studie

Abbildung 25 Flexibilität

Abbildung 26 Vorteile durch die Kommune

Abbildung 27 Vorteile durch die GmbH

Abbildung 28 bisheriger Zeitplan

Abbildung 29 zukünftiger Zeitplan

Quellenverzeichnis

Zu den Fußnoten

1 DEIFEL, R.: Bibliotheksmanagement Alles wird gut? – Andere Betriebsformen für öffentliche Bibliotheken ÖBiB 3/2004, Seite 11-12

2 BUSCH, R.: Wie viele Bibliotheken brauchen wir? URL: http://web.fu-berlin.de/weiterbildung/pdf_buch/2-Rolf%20Busch%20Einleitung-wievielebibl.pdf, download: 30.09.2005

3 MOESKE, U.: Öffentliche Bibliotheken und die Veränderung von Verwaltungsstrukturen in Kommunen Bibliothekendienst, 38. Jg., 2004 URL: http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte/heft9-1204/Betriebsorganisation011204.pdf, download: 12.12.2005

4 BUSCH, R.: Wie viele Bibliotheken brauchen wir? URL: http://web.fu-berlin.de/weiterbildung/pdf_buch/2-Rolf%20Busch%20Einleitung-wievielebibl.pdf, download: 30.09.2005

5 Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) vom 20. Januar 1994 § 2 Abs. 1 Zielsetzung, URL: http://www.kulturraum-mittelsachsen.de/gesetz.php, download: 16.01.2006

6 KOCH, R.: Lehrveranstaltung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht mit Grundzügen des Grundgesetzes“ Seite 63, 10. Öffentliche Einrichtungen von Gemeinden Stand: 08.09.2004, Hochschule Zittau/Görlitz (FH)

7 KOCH, R.: Lehrveranstaltung „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ Seite 34-35, Punkt 2.1.3.3 Grundrechte, die für das Wirtschafsverwaltungsrecht von besonderer Bedeutung sind Stand: 08.09.2004, Hochschule Zittau/Görlitz (FH)

8 NEULING, M.: Rechtsformen, Leitfaden Wirtschaft 3 2., völlig überarbeitet Auflage Stattbuch Verlag GmbH, Berlin

9 URL: http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH, download: 30.09.2005

10 Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, URL: http://www.kommunalakademie.net/kommunalpolitik/ak_praxis/index.php, download: 12.12.2005

11 ROSENSTIEL, L.; REGNET, E.; DOMSCH, M.: Führung von Mitarbeitern 5. überarbeitete Auflage, Schäffer – Poeschel Verlag Stuttgart 2003

12 GÜNTHER, U.; SPERBER, W.: Handbuch für Kommunikations- und Verhaltenstrainer Psychologische und organisatorische Durchführung von Trainingsseminaren 1993 Ernst Reinhardt, GmbH & Co, Verlag, München Kapitel 3: Rückmeldung – Information, die lernen läßt

13 KOCH, R.: Lehrveranstaltung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht“ Seite 53, 1. Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Stand: 08.09.2004, Hochschule Zittau/Görlitz (FH)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

verzeichnis Anhang

Anhang 01 Gesellschaftsvertrag

Anhang 02 Grundlagenvertrag

Anhang 03 Erstdatenerfassung

Anhang 04 Mitarbeiterfragebogen

Anhang 05 Ängste und Unsicherheiten

Anhang 06 Handfragebogen

Anhang 07 Beispiel eines künftigen Fragebogens

Anhang 08 Regeln zur konstruktiven Verhaltens-Rückmeldung

Anhang 09 Protokoll zur Bürgermeisterrunde

Anhang 10 Checkliste

Anhang 11 Zeitungsartikel vom 11.01.2006

Anhang 12 Zeitungsartikel vom 16.01.2006

1. Einleitung

Die gegenwärtige Situation der kommunalen öffentlichen Bibliotheken ist alles andere als hoffnungsvoll. Die kommunale Finanzkrise ist nahezu überall virulent vorhanden und die freiwilligen Leistungen stehen vielerorts auf dem Prüfstand. Haushalts- und Stellenpläne werden mit der Zielstellung des Reduzierens oder des Einsparens sorgfältig durchforstet. Gleichzeitig finden Bemühungen statt, geeignete Managementmethoden und betriebswirtschaftliche Denk- und Verfahrensweisen in der öffentlichen Verwaltung einzuführen. Ein Teilaspekt dieser Entwicklungen ist es, für einige Teilbereiche der kommunalen Dienstleistungen in anderen Organisations- und Rechtsformen effizientere und effektivere Arbeitsweisen anzustreben. Angesicht der desolaten Finanzlage der Kommunen kann es eine Lösung sein, die öffentlichen Bibliotheken in anderen als den bisher vorhandenen Betriebsformen zu führen. Jedoch sind noch immer die örtlichen Begebenheiten und die Notwendigkeit jener Überlegungen von entscheidender Bedeutung. Erforderlich erscheint dennoch die Befassung mit der Thematik, da im Vordergrund die Frage stehen sollte: „Was ist besser: eine geschlossene Bibliothek oder eine Bibliothek in einer anderen Betriebsform?“[1]

Ein sich durch die ganze Gesellschaft ziehender Widerspruch zwischen verbaler Kulturförderung und realem Kulturabbau ist zu verzeichnen. Öffentliche Bibliotheken sind Bausteine von Kultur und sie gehören zu den Orten, die den Menschen ein Gefühl von Heimat vermitteln. In dieses soziale Basisgefüge sind die Bibliotheken eingebettet und übernehmen die vielfältigsten Rollen wie etwa die der lebenslangen Bildung. Aber auch die Rolle der Information und Kommunikation in der Kommune, der Integration unterschiedlicher Gruppen, in der Praktizierung zivilgesellschaftlichen Engagements als auch in der Ausübung demokratischen Denkens und Handelns wird ihr zu Teil.

„Die Bibliothek ist ... ein wichtiger Standortfaktor, und sie ist es um so mehr, als sie nicht nur mit den Schulen zusammenarbeitet, sondern ein vielfältiges Netzwerk mit örtlichen und regionalen Einrichtungen der Weiterbildung, der beruflichen Fortbildungseinrichtungen der Wirtschaft, Studieninstituten, Fachhochschulen o. ä. bildet Die öffentlichen Bibliotheken sind ein unverzichtbarer Teil dieser Bildungslandschaften.“[2]

Über die Änderung der Verwaltungsstrukturen wird momentan in vielen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Eine Gemeinsamkeit in den Überlegungen ist darin zu finden, den öffentlichen Dienst generell wirtschaftlicher als auch effektiver zu gestalten. Im Spannungsfeld zwischen Einsparungen durch Kostenreduzierung und dem Erhalt von Strukturen spielen die Diskussionen um die Veränderung von Verwaltungsstrukturen in Kommunen eine entscheidende Rolle. Ein Ziel könnte es sein, Kosten zu senken und die Strukturen dennoch zu erhalten. Dazu ist es den Kommunen überlassen, ob jene Ziele ohne Begleiterscheinungen wie der Verlust der politischen Entscheidungsgewalt oder der Delegation von Verantwortungen umsetzbar sind.[3]

Die permanente Kürzung der Finanzmittel, Personalkürzungen, Kürzungen der Erwerbungsetats veranlassen die Kommunen vielerorts über die Veränderung der Organisation der Bibliotheken nachzudenken. Die kulturelle Daseinsvorsorge würde eine radikale Umschichtung von Finanzmitteln zugunsten von Kultur und Bildung erfordern.

2. Die Studie

2.1 Begründung für die Studie „Oberlandbibliotheken“

In Sachsen wurde durch das Sächsische Kulturraumgesetz eine Möglichkeit geschaffen, die kulturelle Daseinsvorsorge und somit das Unterhalten von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich zu fixieren.

Viele deutsche Kommunen betreffen Entscheidungsprobleme zwischen gesetzlich auferlegten Pflichtaufgaben und anderen, deren Erledigung nicht zwingend vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung von öffentlichen Bibliotheken. Dennoch muss jedem Menschen ein „Recht auf Bildung“ durch den Zugang zu diesen Bibliotheken garantiert werden.[4]

Das Kulturraumgesetz hat wesentlich dazu beigetragen, den Stellenwert von öffentlichen Bibliotheken im Lande zu stärken und die Notwendigkeit einer Förderung zu unterstreichen.

„Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise.“[5]

Eine seit Jahren sich verschlechternde Haushaltslage und die desolate Finanzsituation der Kommunen im Oberland führen bei Bibliotheken zum permanent wachsenden Sparzwang. Konsequenzen dessen sind neben Einsparungen beim Personal auch Abstriche bei der Pflege der Bestände sowie die Reduzierung der Öffnungszeiten. Zudem kann keine Neuanschaffung von Literatur erfolgen, um die Bevölkerung mit aktuellen Medien zu versorgen. Eine Modernisierung der Bibliotheken bzgl. technischer Ausstattung als auch der Ausstattung mit Mobiliar erfordert eine hohen finanziellen Aufwand, welcher durch die Kommunen nicht mehr kontinuierlich erbracht werden kann.

Trotz der Etatkürzungen nahmen die Benutzer- und Ausleihzahlen in den Oberlandbibliotheken zu. Ein wesentlicher Grund dafür ist, weil Medien in wirtschaftlich schweren Zeiten für viele Menschen zu teuer sind, um sie zu kaufen. Bei einer möglichen Schließung der Bibliotheken würde ein Großteil der Bevölkerung von Literatur und somit von einem essentiellen Bestandteil des kulturellen Lebens abgeschnitten werden.

Die Stadt- und Gemeindebibliotheken im Oberland tragen wesentlich zur Lösung der offenkundig gewordenen Bildungsprobleme der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern bei.

Die Gemeinden sind laut § 2 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGO) verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Wohlbefinden ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.[6]

Bibliotheken sichern den Erhalt von Kultur in der Oberlausitz und gewährleisten Attraktivität der Region. Durch diese Kultureinrichtungen können Werte wie Heimatverbundenheit und Tradition wieder belebt und mit neuen Inhalten versehen werden.

Diese in manch einer Kommune schlechte finanzielle Lage auf Grund ausbleibender oder sinkender Steuereinnahmen und hoher Arbeitslosigkeit erfordert demnach zwingend neue Wege zum Erhalt von Kultur und Kunst in der Region.

2.2 Ziel der Untersuchungen

Im Verlauf des Jahres 2006 soll unter Beibehaltung der dezentralen Struktur die Möglichkeit geprüft werden, einen Teil der Oberlandbibliotheken in eine gemeinsame Gesellschaft zu überführen.

Ziel ist es, Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern als auch den Bestand an Medien in den Bibliotheken abzusichern. Weiterhin soll die Optimierung von Leistungs-, Kosten- und Netzstrukturen erzielt und die Auslagerung von bestimmten Management- und Servicefunktionen untersucht werden. Ein weiteres Ziel ist das Aufzeigen von Synergieeffekten, das heißt die wesentlichen Vorteile, welche die neue Gesellschaft als Gesamtkonstrukt gegenüber der jetzigen Lage erwerben könnte.

Dazu wurde im Zeitraum Juli bis Dezember 2005 eine Machbarkeitsstudie mit der Entwicklung eines langfristig tragfähigen Unternehmenskonzeptes durchgeführt, in welche die Städte bzw. Gemeinden Seifhennersdorf, Neugersdorf, Ebersbach, Eibau, Oderwitz und Großschönau involviert wurden.

Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie soll der Erhalt der Bibliotheken sowie die langfristig Sicherung ihrer Finanzierbarkeit beurteilt und ermöglicht werden. Es handelt sich bei dieser Studie um ein Pilotprojekt für den Freistaat Sachsen, welches bei erfolgreicher Umsetzung im Oberland Vorbildcharakter für eine Vielzahl von Bibliotheken haben könnte.

Dazu würden die Bibliotheken aus der jeweiligen Kommune ausgegliedert und in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) überführt werden. Somit entstehen verbesserte Fördermöglichkeiten, welche von einer Gemeinde alleine nicht beansprucht werden können, sondern nur in einem großen Bibliothekenverbund zu realisieren sind. Diese so genannte institutionelle Förderung, welche durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien gewährleistet wird, könnte die Finanzierbarkeit der Bibliotheken bis zu mindestens 5 Jahren sichern. Die Bibliotheken werden durch die finanzielle Ausstattung für Bücher und Mobiliar sehr viel attraktiver für die Leser und Besucher. Daher sollte diese Fördermöglichkeit als eine Chance gesehen werden, weil in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Projektförderung für Buchanschaffungsmittel zurückgehen wird. Je mehr Bibliotheken der Unternehmensgründung beitreten, desto größer ist der Nutzen.

2.3 Zeitlicher Ablauf der Studie

Seit Oktober 2004 wird durch die staatliche Fachstelle Dresden unter der Leitung von Christian Leutemann, den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Zittau / Görlitz unter Dekan Prof. Laser sowie dem Geschäftsführer Herr Hesse der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft des Landkreises mit Unterstützung der Bibliotheken und deren politischen Entscheidungsträgern gemeinsam an einer Konzeption gearbeitet, um den Erhalt und Fortbestand der dezentralen Struktur der Oberlandbibliotheken dauerhaft zu sichern. Auf dieser Basis wird die Attraktivität für den Nutzer gesteigert.

Bereits im Frühjahr 2005 wurden erste Grundlagen für ein Unternehmenskonzept erörtert. Dabei wurde eine geeignete und realistische künftige Rechtsform für die neue Gesellschaft ermittelt.

Initiiert wurde die Zusammenarbeit durch die Städte Seifhennersdorf und Neugersdorf. Im Auftrag der Stadt Seifhennersdorf und in Abstimmung mit den Städten Ebersbach, Neugersdorf und der Gemeinde Eibau wurde im Sommer 2005 der Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen eines Modellprojektes für die Vorbereitung der Überführung von Oberlandbibliotheken in eine neue Gesellschaft gestellt.

Die Machbarkeitsstudie sollte bis Dezember abgeschlossen sein, so dass im Januar die Ergebnisse präsentiert werden können. Die Erarbeitung eines langfristig tragfähigen Unternehmenskonzeptes soll als Vorbedingung für eine erfolgreiche Unternehmensgründung im Jahr 2006 dienen.

3. Das Bibliothekenkonstrukt

3.1 Änderung der Rechtsform

Änderung der Rechtsform heißt, dass sich der gesetzliche Rahmen, in dem sich die Bibliotheken bewegen, entweder erweitert wird oder sich vollkommen ändert. Zwar werden die Bibliotheken immer noch von der öffentlichen Hand getragen und finanziert, dennoch erhalten sie mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, welches sich u. a. in ihrem unternehmerischen Handeln ausdrücken soll. In den meisten Fällen erhält die Bibliothek den Status „Juristische Person“, damit hat sie Rechte und Pflichten zu erfüllen. Unter anderem kann sie Verträge abschließen, Personal selber einsetzen, Kredite aufnehmen, in Gerichtsverfahren klagen und verklagt werden sowie in Insolvenz gehen.

Laut dem Selbstverwaltungsrecht Art. 28 Grundgesetz (GG) ist es den Kommunen erlaubt, die Organisation ihrer Verwaltung und ihren zugehörigen Institutionen in eigener Verantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen. Das heißt, die Kommunen können nach freiem Willen ihre Einrichtungen in andere Betriebs- / Rechtsformen überführen. Weiterhin wird in Art. 30 GG bestimmt, dass die Ausübung der staatlichen Aufgaben „ Sache der Länder “ sei und das Selbstbestimmungsrecht laut Art. 83 GG neben den öffentlich - rechtlichen Organisationsformen auch die des privaten Rechts in Betracht zieht.

Bei einem unternehmensähnlichen Betrieb muss die Haftung der Kommune auf einen bestimmten Betrag festgesetzt sein.

Die Kommunen werden laut Verfassung zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aufgaben verpflichtet, sobald grundrechtlich geschützte Lebensbereiche, wie nach Art. 5 GG die Informationsfreiheit, gefährdet sind.

Somit ist eine dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs der Bibliotheken durch die öffentlichen Träger nicht abtretbar.

Art. 5 Abs. 1 GG garantiert jedem unter anderem die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit enthält vor allem das Recht, sich Informationen aus Zeitungen, Rundfunk, Messen oder Märkten oder anderen neuen Medien zu beschaffen.[7]

Worauf bei einer Betriebsform zu achten ist:

- was erlaubt die Gesetzgebung des Landes / der Kommune (Haushaltsrecht, Kommunalverfassung)
- die Kommune muss der mehrheitliche Finanzgeber bleiben
- der öffentliche Zweck muss erhalten bleiben
- Dritte können sich beteiligen
- die doppelte Buchführung wird eingeführt
- alle Einnahmen stehen der Bibliothek zur freien Verfügung
- Ausschluss der unmittelbar politischen und kameralistischen Einflussnahme
- Problemfreie Übernahme des Personals, das heißt Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) für Angestellte und des Bundesmanteltarifvertrages (BMT-G) für Arbeiter
- Haftungsbegrenzung
- weitgehender Ausschluss der Konkursmöglichkeit.

3.2 Begründung der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für die Überführung der Bibliotheken die günstigste Rechtsform. Vorteil der Rechtsform ist die Beschränkung der geldwerten Haftung und die Möglichkeit der Einbindung Privater.

Eine Stiftung hingegen bedarf der staatlichen Genehmigung, das heißt sie kann erst durch einen Staatsakt per Gesetz oder staatlicher Genehmigung ihre Rechtsfähigkeit erlangen. Damit untersteht sie der Staatsaufsicht. Bei der Errichtung einer Stiftung widmet ein Stifter eine Vermögensmasse einem bestimmten Zweck. Die Vermögensmasse kann neben Geld auch als Wertpapier oder Sachen bestehen. Zur dauerhaften Erfüllung des Zwecks muss das Vermögen laufende Erträge abwerfen.

Da die Stiftung aber nicht alleine von den Erträgen des Stiftungsvermögens existieren kann, ist sie immer auf staatliche Zuschüsse angewiesen.

Man unterscheidet zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftung. Die erst genannte nimmt ihre Aufgaben in eigener Organisation wahr, bei der zweiten wird das Vermögen durch einen Stiftungsträger verwaltet. Sollte eine Kommune ein ausreichendes Stiftungskapital der Bibliothek zur Verfügung stellen, so wird dieses dem Träger vollkommen entzogen und er verliert seine Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit auf die Einrichtung. Dies resultiert aus der Regelung, dass ein Stifter lediglich Einfluss auf die Zweckbestimmung nehmen kann.[8]

Der Verein ist ein auf Dauer angelegter freiwilliger Zusammenschluss von mindestens 7 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sein Fortbestand ist unabhängig von seinen Mitgliedern, solange die Mitgliederzahl nicht unter 3 Personen sinkt. Die Kommune hat nur das Recht des einfachen Mitglieds, somit ist ihre Einflussnahme erheblich eingeschränkt. Die Mitglieder haften mit ihrem Privatvermögen als Person und es gibt keine Haftungsbeschränkung.8

Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen aber auch anderer Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter einzelner Aufgaben. Zur Ausführung der Aufgaben bedient man sich unter anderem des Eigenbetriebes oder aber der Eigengesellschaft. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Einnahmen wie Gebühren und Beiträge oder durch die Umlagen. Diese Form wird besonders für Kreisgebiete mit vielen kleinen Gemeinden empfohlen, bei denen die Einzelgemeinden keine Bibliothek tragen könnten.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, die zu jedem gesetzlichen Zweck errichtet werden kann. In ihrem Fall haftet die Bibliothek selbst, aber nur in Höhe ihres Stammkapitals.

Die allgemeinen Rechtsgrundlagen werden durch die Kommunalverfassungen, dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch festgelegt. Die Zulässigkeit sollte im Falle der GmbH kein Problem darstellen, da alle Kommunalverfassungen die Gründung erlauben, solange der öffentliche Zweck gerechtfertigt wird. Ihre Satzung ist der Gesellschaftsvertrag.

Die Organe der GmbH ist / sind einer / mehrere Geschäftsführer als Vertreter der GmbH, die Gesellschafterversammlung zusammengesetzt aus den einzelnen Gesellschaftern und als oberstes Entscheidungsorgan kann es einen Aufsichtsrat (meist ab 500 Arbeitnehmern) geben.

Da die GmbH im eigentlichen Sinne eine Handelsgesellschaft ist, wird die kaufmännische doppelte Buchführung angewendet. Der Vorteil ist eine flexible Haushaltsführung über das ganze Jahr, jedoch müssen die Geschäftsergebnisse von einem Wirtschaftsprüfer überprüft werden.

Bei einer Gründung der GmbH ist wichtig:

- Stammkapitel, welches sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammensetzt, wobei eine Stammeinlage u. a. auch eine Sacheinlage darstellen kann
- Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Notariell beurkundeter Grundlagenvertrag Eintragung ins Handelsregister

Ein Muster des Gesellschaftsvertrages befindet sich im ANHANG 01. Das Muster für den Grundlagenvertrag ist im ANHANG 02 zu finden.

Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird im offiziellen Namen vor der GmbH ein kleines g gesetzt. Scheinbar wird diese Form aus Gründen der Verständlichkeit im täglichen Verbrauch nicht verwendet.

Die gemeinnützige GmbH kann zu jedem Zweck gegründet werden. Besonderheiten der gGmbH sind, dass keine ausdrückliche Gewinnerzielungsabsicht zugrunde gelegt wird und dass der Geschäftsführer unter Umständen unentgeltlich die Geschäftsbesorgungen übernehmen kann.[9]

3.3 Vorteile einer Überführung

Der Diskurs über den Rechtsformwechsel kultureller Einrichtungen besteht nicht erst seit heute. Früher mag es an der Unzufriedenheit mit den verkrusteten Strukturen der öffentlichen Verwaltung gelegen haben. Es gab Überlegungen zu Rechtsformwechseln, wobei als Anstoß die ewig andauernde Finanzkrise der öffentlichen Haushalte galt. Der Wunsch nach Innovation und Leistungsoptimierung bestand höchstens vereinzelt, denn vornehmlich wurde die Reduktion der Kosten angestrebt.

Folgende Vorteile können vor allem auf Seiten der Bibliothek erzielt werden:

- Eigenverantwortlichkeit und damit Steigerung der Motivation der Mitarbeiter
- kurze Entscheidungswege, somit schnelle Reaktion auf unvorhersehbare Veränderungen
- höhere Flexibilität bei der Einnahmen- und Ausgabengestaltung
- Einnahmen verbleiben in der Bibliothek
- stärkere Spendeneinwerbung und Sponsoring möglich
- durch ein wirtschaftliches Handeln höhere Kostentransparenz und Kostenverantwortung.

Weitere Vorteile sind:[10]

- Kostensenkung durch private Durchführung
- Erbringen von effizienten und kundengerechten Leistungen
- Chancen zur Haushaltssanierung
- Verbesserung der Handlungsfreiheit durch schnellere Entscheidungen möglich
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Abbau der Bürokratie bei Kommunen
- Steigerung der Lebensqualität des Bürgers durch zuverlässige und bedarfsgerechte Angebote.

Wird eine öffentliche Aufgabe privatisiert, unterliegt sie den generellen Risiken der heutigen Marktwirtschaft:

- Risiko eines Konkurses
- Erzwungene Rücknahme der Aufgaben durch die öffentliche Hand bei Unfähigkeit oder Konkurs des privaten Leistungserbringers
- Trend zum kurzfristigem Denken
- Vernachlässigung sozialer Verantwortung
- Verlust der politischen Kontrolle
- Übernahme von lukrativen Leistungen durch die private Gesellschaft und weniger attraktive Leistungen verbleiben bei der öffentlichen Hand.

Oftmals fehlt es aber an der nötigen Akzeptanz und Weitsichtigkeit von Behörden und politischen Entscheidungsträgern. Der Verweis auf begrenzte finanzielle Mittel, unzeitgemäße Landeshaushaltsordnungen und Zeitdruck sind entscheidende Hemmnisgründe. Bislang fehlende eigene Rechtspersonen der Bibliotheken und zugleich gemeinsam erworbene Lizenzen in Verbünden erschweren zusätzlich den Ausbruch aus starren Strukturen. Zudem stoßen Bibliotheken auf Skepsis und Desinteresse der Bibliotheksmitarbeiter, welches nur durch konsequente Einbeziehung und Inkenntnissetzung dieser gelöst werden kann.

4. Die Bibliotheken

4.1 Involvierte Bibliotheken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Landkarte mit einbezogenen Ortschaften

(in Anlehnung an: URL: http://www.viamichelin.com, download: 23.11.2005)

In die Machbarkeitsstudie einbezogen wurden die Bibliotheken der Städte Seifhennersdorf, Neugersdorf, Ebersbach und der Gemeinden Eibau, Oderwitz und Großschönau.

Um alle 8 Bibliotheken zuordnen und identifizieren zu können, gibt es für jede Einrichtung eine Tabelle mit entsprechenden Daten. Zur Verdeutlichung wird dies in folgender Tabelle am Beispiel Großschönau dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Anzahl der Bibliotheken mit Mitarbeiter

In der nächsten Tabelle sind die wichtigsten Kennzahlen der Bibliotheken dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 Anzahl der Einwohner / Medienkauf / Besucher / Benutzer / Entleihungen

(Quelle: Statistiken der Bibliotheken für 2004 von der Fachstelle in Dresden; Statistisches Landesamt in Kamenz; Einwohnerzahl Stand 31.12.2004)

4.2 Standorte und Einrichtung

Im Folgenden wird auf die einzelnen Standorte der Bibliotheken eingegangen. Die Informationen sind der Erstdatenerfassung entnommen worden. Die vollständige Ausführung der Erfassung befindet sich im ANHANG 03.

Seifhennersdorf

Die Grenzlandbibliothek Seifhennersdorf befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses. Ursprünglich als Wohnung genutzt wurde sie zur Bibliothek bestehend aus einem Durchgang mit 5 angrenzenden Räumen mit einer Fläche von 128 m2 umfunktioniert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Bibliothek Seifhennersdorf im Rathaus

Die Bibliothek bietet ihren Lesern zwei Internetplätze, welche kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Als Besonderheit verfügt die Bibliothek über Literatur des böhmischen Niederlandes und sächsischen Oberlandes sowie Literatur zur Umgebindebaukunst, welche im Orts- und heimatkundlichem Bestand zu finden ist. Vorwiegend wird die Einrichtung von Studenten, Rentnern, Schülern und Jugendlichen aus Seifhennersdorf und dem umliegenden Einzugsgebiet wie beispielsweise Leutersdorf besucht. Die Mitarbeiter der Bibliothek bieten dem Leser und Besucher verschiedene Lesungen, Lesenächte als auch Buchpremieren an. Insgesamt gibt es rund 20 Veranstaltungen dieser Art im Jahr. Für die Kinder und Jugendlichen werden Workshops sowie Klassenführungen angeboten. Zudem werden Projekte in Zusammenarbeit mit der Grund- und Mittelschule initiiert. Ein Beispiel dafür stellt die Leseförderung dar, welche für Kinder als der 1. Klasse eingeführt worden ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Innenbereich der Bibliothek

In Zukunft soll ein „Online Public Access Catalog“ - Platz (OPAC) geschaffen und die Ausleihe mit Zettelausdruck automatisiert werden. Laut Bibliotheksleitung ist zu bemängeln, dass die Grenzlandbibliothek keinen Kopierer und auch keinen Leseraum besitzt.

Wunsch der Mitarbeiter ist es, ihre Öffnungs- und Arbeitsstunden zu erhöhen und somit eine Steigerung an Attraktivität für ihre Leser zu schaffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Besucher der Bibliothek

Neugersdorf

Die Stadtbibliothek Neugersdorf befindet sich in einem Gebäude der Stadtverwaltung. Mit einer Fläche von 160 m2 verfügt die Einrichtung über zwei Büroräume, drei weitere Räume und eine Theke, welche in Form eines Durchgangs miteinander verbunden sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Bibliothek Neugersdorf

Eine weitere Besonderheit ist, dass der Standort sehr zentral in der Stadt gelegen ist. Der Weg zur Bibliothek ist vom oberen als auch vom unteren Ortsteil der Gleiche. Zudem gibt es einen großen Parkplatz vor der Bibliothek, welcher den Besuchern unnötige Anstrengungen erspart. Die Bibliothek besitzt eine kleine Leseecke, in die sich die Besucher zurückziehen können. Der Erwachsenen- und Kinderbereich ist sorgfältig voneinander getrennt aufgebaut. Somit kann jeder schnell und gezielt das finden, was gesucht wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 Kinderbereich

Zielgruppen der Einrichtung sind vor allem Schüler der Grund- und Mittelschule, Rentner sowie Mütter mit ihren Kleinkindern. Personen im mittleren Alter sind selten vorzufinden, da diese meist arbeitstätig sind und zu den Öffnungszeiten der Bibliothek aus diesem Grund nichts ausleihen können. Die Mitarbeiter bieten dem interessierten Leser Lesezirkel, Lesenächte und sonstige Veranstaltungen wie beispielsweise das Jubiläumsfest an. Für die älteren Leser gibt es Rentner – Lesestunden und für die Jüngeren werden Leseprojekte mit der Grundschule organisiert. Für die ganz Kleinen gibt es Kindergartenführungen durch die Bibliothek. Weiterhin werden Veranstaltungen wie etwa die Feuerzangboule veranlasste.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 Bücherstände

Da die Bibliothek noch nicht über Internetplätze verfügt, stellt die Einrichtung der kostenlosen Internetnutzung eine Perspektive für die Zukunft dar. Weiterhin soll die Ausleihe mit Zettelausdruck automatisiert und die Mitgliedschaft im Sachsen OPAC eingerichtet werden. Zudem hat die Bibliothek keinen geeigneten Veranstaltungsraum, welcher bei der Menge an Veranstaltungen und Projekten erforderlich ist. Ziel ist es, die Einrichtung nach Möglichkeiten zu erweitern, da die Räumlichkeiten sehr bescheiden sind und nicht viel Platz zur Bewegung bleibt.

Ebersbach

Die Stadtbibliothek befindet sich im Verwaltungsgebäude der Stadt Ebersbach. Die Bibliothek ist mit zwei großen Räumen und einer Theke sehr geräumig und es besteht kein Platzmangel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8 Stadtbibliothek Ebersbach

Ausgestattet mit zwei Internetplätzen, die dem Leser kostenlos zur Verfügung gestellt werden und zwei Tischen mit je drei Sesseln schafft die Einrichtung für ihre Benutzer eine interessante Atmosphäre. In regelmäßigen Abständen werden durch die Mitarbeiter Veranstaltungen wie Lesetage, Bibliothekseinführungen für Schulklassen sowie Kriminächte durchgeführt. Im Jahr werden durchschnittlich 8 – 10 Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Bibliothek der Zweigstelle größtenteils für Kinder initiiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9 Sitzgelegenheit

Besucht wird die Bibliothek zu etwa 50% von Kindern und Jugendlichen als auch von Frührentnern und Rentnern. Eine Schwierigkeit und somit eine erhebliche Lücke stellt das mittlere Alter zwischen 20 und 40 Jahren dar. In Zukunft soll die Ausleihe über den Computer erfolgen und der Zettelausdruck automatisiert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10 Bücherstände

Ebersbach Zweigstelle

Die Zweigstelle der Stadtbibliothek befindet sich im Neubaugebiet in einem Gebäude, in dem auch andere Organisationen ihren Sitz haben. Die Bibliothek hat vier Räume und einen Büroraum, welche durch einen Durchgang verbunden sind. Weiterhin werden zwei Internetplätze zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11 Zweigstelle der Bibliothek Ebersbach

Die Räumlichkeiten sind sehr gut und es besteht kein Platzmangel. An Sitz- und Lesegelegenheiten sind insgesamt 10 Stühle, zwei Sessel und drei Tische vorzufinden. Die Bibliothek bietet dem Leser Abendveranstaltungen wie etwa das Gruselfest an. Bibliothekseinführungen werden mit Kindern der Grundschule und dem Hort durchgeführt. In der Bibliothek anzutreffen sind mit 50% vorwiegend Erwachsene zwischen 40 und 50 Jahren als auch Rentner. Bemängelt wird, dass zu wenige Kinder die Bibliothek besuchen.

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Abbildung 12 Theke der Bibliothek

In Zukunft wird die interne Verknüpfung mit der Stadtbibliothek angestrebt.

Eibau

Die Gemeindebibliothek betreibt ein eigenes Gebäude, welches von der Gemeindeverwaltung betreut wird. Die Einrichtung erstreckt sich über zwei Etagen. Im Erdgeschoss gibt es einen Vorraum, der an einen großen Raum mit Theke und einen Durchgang grenzt. Im 1. Obergeschoss ist ein weiterer großer Raum über die gesamte Etage gezogen vorzufinden.

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Abbildung 13 Gemeindebibliothek Eibau

Seit Mitte August 2005 besitz die Bibliothek einen Internetplatz mit kostenloser Nutzung. In der oberen Etage sind ein Fernsehgerät mit Videoanschluss sowie eine Musikanlage zum Testen der Medien vorzufinden.

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Abbildung 14 1. Etage der Bibliothek

Die Bibliothek ist sehr gut eingerichtet und gut überschaubar. Die Besonderheit stellt die kleine Fernsehecke mit der Musikanlage und dem Fernsehgerät dar. An den Räumlichkeiten der Einrichtung gibt es nichts zu bemängeln. Besucher wie Mütter mit ihren Kindern, Grundschüler, sonstige Schüler und Jugendliche als auch Rentner genießen die Vorzüge der Einrichtung als auch deren Veranstaltungen. Angeboten werden Lesenächte, Lesungen mit Autoren und Bibliotheksführungen für die Schule. Im Jahr werden durchschnittlich 10 – 12 Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten umgesetzt.

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Abbildung 15 Fernehecke

Oderwitz Mittelschule

Die erste Zweigstelle der Bibliothek befindet sich in der Mittelschule in Oberoderwitz. Sie besteht aus zusammenhängenden Räumen mit einer gut ausgestatteten Theke.

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Abbildung 16 Bibliothek in Oderwitzer Mittelschule

Die Räumlichkeiten sind sehr gut und übersichtlich. Dem Leser werden zwei Internetplätze angeboten. Zudem findet er an insgesamt vier Stühlen, zwei Sesseln und drei Tischen ausreichend Platz zum lesen und recherchieren. Zeit zum Lesen finden vor allem die Mittel- und Grundschüler. Weniger vertreten sind hingegen Personen mittleren Alters. Vorteilhaft ist die Integration der Bibliothek in die Schule. Somit müssen die Schüler keinen weiten Weg bewerkstelligen. Die Mitarbeiterin bietet Lesenächte und Lesungen für Erwachsene an. Jährlich werden etwa 8 – 10 Veranstaltungen initiiert, worunter auch die Bibliothekseinführungen für Grundschüler der 1. Klasse fallen.

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Abbildung 17 Bücherregale

Oderwitz Grundschule

Die zweite Bibliothek ist in der Grundschule in Niederoderwitz vorzufinden. Diese besteht aus einem großen Raum mit Theke. Betreut werden beide Einrichtungen von der gleichen Mitarbeiterin.

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Abbildung 18 Grundschule Niederoderwitz

Die Bibliothek bietet den Grundschülern zwei Internetplätze mit Flachbildschirm und einen Drucker. Neben den Grundschülern kommen auch Mittelschüler in die Bibliothek. Eine erhebliche Schwierigkeit stellen die Besucher im mittleren Alter dar.

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Abbildung 19 Grundschüler bei der Arbeit am Computer

Angeboten werden Lesenächte, Bibliothekseinführungen als auch Lesungen für Erwachsene. Zudem haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Projekttage in der Bibliothek zu absolvieren. Beide Einrichtungen verfügen zusammen über einen Medienbestand von 20.000 Einheiten.

Großschönau

Die Gemeindebibliothek Großschönau hat ihren Standort bereits seit 11 Jahren im Gemeindeamt. Besonderheit ist, dass sich im Park vor der Bibliothek zahlreiche Sitzgelegenheiten befinden.

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Abbildung 20 Eingangsbereich der Gemeindebibliothek Großschönau

Der Zugang zur Einrichtung ist für Rollstuhlfahrer sehr gut zu erreichen.

Die Bibliothek hat ihren Eingang an der Hinterseite der Gemeindeverwaltung und ist mit 6 zusammenhängenden Räumen und einer Theke gut überschaubar eingerichtet. Darüber hinaus verfügt sie über eine Spielecke für Kinder, einen Computer mit Internetzugang zur kostenlosen Nutzung als auch einen Drucker.

[...]


[1] Vgl. Deifel, Bibliotheksmanagement, Alles wird gut? – Andere Betriebsformen für öffentliche Bibliotheken

[2] http://web.fu-berlin.de/weiterbildung/pdf_buch/2-Rolf%20Busch%20Einleitung-wievielebibl.pdf, Seite 14

[3] Vgl. Moeske, Öffentliche Bibliotheken und die Veränderung von Verwaltungsstrukturen in Kommunen, Bibliothekendienst 38. Jahrgang, 2004

[4] http://web.fu-berlin.de/weiterbildung/pdf_buch/2-Rolf%20Busch%20Einleitung-wievielebibl.pdf, Seite 26

[5] § 2 Absatz 1, Gesetz über Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG)

[6] Vgl. Koch, Lehrveranstaltung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht“, Seite 63

[7] Vgl. Koch, Lehrveranstaltung „Wirtschaftsverwaltungsrecht“, Seite 34-35

[8] Vgl. Neuling, Rechtsformen, Leitfaden der Wirtschaft 3, Seite 207 Stiftung, Seite 179 - 203 Verein

[9] http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH

[10] http://www.kommunalakademie.net/kommunalpolitik/ak_praxis/index.php

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783832494520
ISBN (Paperback)
9783838694528
DOI
10.3239/9783832494520
Dateigröße
4.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Zittau/Görlitz; Standort Görlitz – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2006 (März)
Note
1,0
Schlagworte
aspekte kommunikationsmittel kostenpläne praxis öffentlicher dienst
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Titel: Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung der Überführung der kommunalen Bibliotheken in eine adäquate neue Gesellschaftsform (gGmbH)
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