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In Deutschland inhaftierte Frauen ausländischer Herkunft

Lebenssituation und Bewältigungsstrategien

©2005 Diplomarbeit 138 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine explorative Fallstudie zum obengenannten Thema.
Hintergrund für das Interesse am Thema der Arbeit sind dabei zunächst die eigenen praktischen Erfahrungen der Autorin während der ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Abschiebegewahrsam und einem guatemaltekischen Frauengefängnis und die damit einhergehende thematische Auseinandersetzung sowohl mit den besonderen Problemlagen von Menschen nicht-deutscher Herkunft, als auch mit frauenspezifischen Problemen der Inhaftierung.
Das Aufeinandertreffen ausländer- und frauenspezifischer Problemlagen in einer Person müsse damit, so ließ sich vermuten, eine Mehrfachbelastung darstellen, welche zudem im Vergleich zu den anderen Inhaftierten etwas Außergewöhnliches darstellt.
Aus dieser Überlegung heraus entstand das Interesse für im Strafvollzug inhaftierte Frauen ausländischer Herkunft.
Dabei handelt es sich um ein bisher kaum erforschtes und beachtetes Problemfeld. So lassen sich zwar Fachliteratur und empirische Untersuchungen sowohl zu den Themen ‚Frauenvollzug’, als auch ‚Ausländer im Strafvollzug’ finden. Das spezifische Thema ‚Frauen ausländischer Herkunft im Strafvollzug’ hingegen findet jedoch kaum Beachtung.
Diametral zur fehlenden Auseinandersetzung mit diesem Thema scheint jedoch seine besondere Aktualität für die Praxis des Strafvollzuges zu sein. In Anbetracht der zunehmenden Differenzierung der Gefängnispopulation und der damit einhergehenden Diversifizierung von Problemlagen innerhalb der Gefängnisse, sehen sich Vollzugsanstalten mit immer neuen Aufgaben konfrontiert und herausgefordert - insbesondere durch den immensen Zuwachs an Gefangenen nicht - deutscher Herkunft. Bildeten diese 1970 nur rund 3,7 % der Inhaftierten aller Gefängnisse, sind es heute bereits fast ein Viertel aller Inhaftierten!
Die vorliegende Arbeit hat die Erfassung der Lebenssituation inhaftierter Frauen ausländischer Herkunft zum Ziel. Dabei geht es zum einen um die Beschreibung und die Analyse der Problemfaktoren dieser Frauen, zum anderen jedoch auch um die Erfassung ihrer Bewältigungsstrategien in der Haftsituation. Insgesamt soll mit der Arbeit für das Thema sensibilisiert und nicht zuletzt Verbesserungsvorschläge für die Vollzugspraxis herausgearbeitet werden.
Die Arbeit ist auf Basis einer empirischen Untersuchung des Ist-Zustandes in den Justizvollzugsanstalten für Frauen in Berlin und Frankfurt/Main entstanden. Es handelt sich dabei um […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Teil 1 Hintergrundinformationen zum Thema
1. Migration
1.1. Definition des Begriffes
1.2. Typologien von Migration
1.2.1. Räumliche Aspekte
1.2.2. Zeitliche Kriterien
1.2.3. Kausale Faktoren
1.2.4. Aspekte des Umfangs
1.2.5. Primäre und sekundäre Migration
1.3. Zusammenfassung
1.4. Das push-and-pull-Erklärungsmodell
1.5. Frauenmigration
1.5.1. Entwicklung der Frauenmigration Europas
1.5.1.1. Abhängige Migration
1.5.1.2. Unabhängige Migration
1.5.2. Frauenmigration heute
1.5.2.1. Einleitung
1.5.2.2. Arbeitsmigration
1.5.2.2.1. Rechtliche Bestimmungen und Größenordnung
1.5.2.2.2. Informeller Sektor – Private Haushalte
1.5.2.2.3. Formeller Sektor – Unqualifizierte Arbeit im Niedriglohnsektor
1.5.2.3. Heiratsmigration, bzw. Familienzusammenführung
1.5.2.3.1. Rechtliche Bestimmungen und Größenordnung
1.5.2.3.2. Heiratsmigration türkischer Frauen
1.5.2.4.Frauenhandel
1.6. Merkmale der in der BRD lebenden Migranten
1.6.1. Nach Herkunftsländern
1.6.2. Nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus
2. Migrantinnen und Straffälligkeit
2.1. Straffälligkeit von deutschen und nicht-deutschen Frauen
2.2. Kritische Anmerkungen zur ‚Ausländerkriminalität’
2.3. Deliktarten
2.4. Straffälligkeit im Zusammenhang mit dem ausländerrechtlichen Status
2.5. Frauenvollzugsanstalten
2.5.1. Besonderheiten
2.5.2. Frauenvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim
2.5.2.1. Gründung und Entwicklung
2.5.2.2. Organisatorischer Aufbau und Personalstrukturen
2.5.2.3. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, Freizeit- und besondere Behandlungsangebote
2.5.2.4. Belegungsfähigkeit und Gefangenenpopulation
2.5.2.5. Mutter-Kind-Haus

Teil 2 Die Lebenssituation und Bewältigungsstrategien inhaftierter Frauen ausländischer Herkunft – eine Fallstudie
1. Die Studie
1.1. Forschungsgegenstand und -interesse
1.2. Rahmenbedingungen zur Erstellung der Studie
1.3. Basisdesign
1.4. Generalisierbarkeit / Theoretische Generalisierung
1.5. Methodenauswahl
1.6. Intervieweröffnung und Gesprächsverlauf
1.7. Inhaltsanalyse und Kodierverfahren
1.8. Umgang mit Fachliteratur
2. Persönlicher, sozialer und ökonomischer Hintergrund der Frauen
2.1. Migrationsgeschichte
2.2. Familiäre Situation und Familienstand
2.3. Ökonomische Situation
2.4. Berufliche Situation und Schulabschluss
2.5. Persönliche Situation
2.6. Fazit .
3. Ihre Rolle als ‚soziales Wesen’
3.1. Außen kontakte
3.1.1. Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung, bzw. zum Aufbau von Außenkontakten
3.1.1.1. Schriftverkehr und Telefonate
3.1.1.2. Besuche
3.1.1.3. Lockerungen und Urlaub
3.1.2. Personenkreise
3.1.2.1. Familienangehörige
3.1.2.2. Freunde, Bekannte und Ehrenamtliche
3.2. Die Kinder der Frauen
3.2.1. Einleitung
3.2.1. Primäre Bedeutung und Funktion
3.2.1.1. Die Frauen im Regelvollzug
3.2.1.1.1. Problematische Aspekte
3.2.1.1.2. Ressourcen
3.2.1.1.3. Veränderung der sozialen Situation
3.2.1.2. Die Frauen im Mutter-Kind-Haus
3.2.1.3. Zusammenfassung
3.2.2. Sekundäre Aspekte
3.2.2.1. Ablenkung und Beschäftigung
3.2.2.2. Orientierung
3.2.2.3. Schuldgefühle
3.2.2.4. Handlungsautonomie und Selbstverantwortung
3.3. Soziale Kontakte innerhalb der JVA
3.3.1. Die Mitinhaftierten
3.3.1.1. Einleitung
3.3.1.2. Das Verhältnis zu den Mitinhaftierten
3.3.1.3. Zusammenfassung und Gesamtinterpretation
3.3.2. Die Mitarbeiter
3.3.2.1. Einleitung
3.3.2.2. Das Verhältnis zu den Vollzugsbeamten
3.3.2.3. Das Verhältnis zu den Sozialarbeiterinnen
3.3.2.4. Das Verhältnis zu den Seelsorgerinnen
3.3.2.5. Zusammenfassung und Gesamtinterpretation
4. Ihre Rolle als Migrantin
4.1. Kultur, Sprache und Religion
4.1.1. Einleitung
4.1.2. Die kulturelle Zugehörigkeit
4.1.3. Zusammenfassung und Gesamtinterpretation
4.2. Ausweisung / Abschiebung
5. Ihre Rolle als Inhaftierte
5.1. Gesundheitlicher Zustand
5.2 Psychische Verfassung
5.2.1. Allgemeine Tendenzen
5.2.2. Gefühlslagen als Ausdruck psychischer Verfassung
5.2.2.1. Verzweiflung und Trauer
5.2.2.2. Einsamkeit
5.2.2.3. Passivität, Lethargie und Teilnahmslosigkeit
5.2.2.4. Machtlosigkeit, Verlust der Handlungsautonomie und Selbstverantwortung
5.2.3. Suizidalität
5.2.4. Gefängnis als Chance
5.3. Arbeit
5.4. Freizeit
6. Die Bewältigung der Inhaftierungssituation
6.1. Einleitung
6.2. Problem- und Belastungsfaktoren
6.3. Risiko- und Schutzfaktoren
6.4. Bewältigungsstrategien
6.4.1. Bewertungsmechanismen
6.4.2. Emotions- und problemfokussiertes Coping und Überblick

Teil 3 Schluss
1. Zusammenfassung und Aufstellung weiterer Hypothesen
2. Schlusswort - Verstoß gegen die Menschenrechte
3. Verbesserungsvorschläge und Forderungen

Quellenverzeichnis

Anhang

Einleitung

Seit meinem ersten Besuch eines Gefängnisses vor vier Jahren bin ich fasziniert von diesen Orten – Parallelwelten, abgeschlossen von der Außenwelt, schwer einsichtbar und eigenen Gesetzten gehorchend. Seitdem habe ich Einblick in das ‚Innenleben’ verschiedener anderer Gefängnisse bekommen. Am nachhaltigsten geprägt hat mich dabei einerseits die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Abschiebegewahrsam, bei der ich mit den besonderen Problemlagen von Menschen nicht-deutscher Herkunft konfrontiert wurde und andererseits meine Erfahrungen in einem guatemaltekischen Frauengefängnis, in dem ich frauenspezifische Probleme der Inhaftierung kennen gelernt habe.

Diese Erfahrungen ließen mich vermuten, dass das Aufeinandertreffen ausländer- und frauenspezifischer Problemlagen in einer Person eine Mehrfachbelastung darstellen müsste, welche zudem im Vergleich zu den anderen Inhaftierten etwas Außergewöhnliches darstellt. Aus dieser Überlegung heraus entstand das Interesse für im Strafvollzug (und nicht in Abschiebegewahrsam) inhaftierte Frauen ausländischer Herkunft.

Bei der anschließenden Literaturrecherche zeigte sich immer deutlicher, dass es sich bei dem Thema ‚inhaftierte Frauen ausländischer Herkunft’ um ein noch unerforschtes und kaum beachtetes Problemfeld zu handeln schien. So stieß ich zwar auf Fachliteratur und empirische Untersuchungen sowohl zu den Themen ‚Frauenvollzug’, als auch ‚Ausländer im Strafvollzug’. Zu dem spezifischen Thema ‚Frauen ausländischer Herkunft im Strafvollzug’ konnte ich jedoch keine Arbeiten finden.

Neben dem beschriebenen persönlichen Interesse, bestärkte mich besonders die bisherige Vernachlässigung und Randständigkeit des Themas darin, mich in Form einer Diplomarbeit mit diesem eingehender beschäftigen zu wollen. Diametral zur bisherigen ‚Nicht-Beachtung’ des Themas scheint dabei zudem seine besondere Aktualität für die Praxis des Strafvollzuges zu sein. In Anbetracht der zunehmenden Differenzierung der Gefängnispopulation und der damit einhergehenden Diversifizierung von Problemlagen innerhalb der Gefängnisse[1], sehen sich Vollzugsanstalten mit immer neuen Aufgaben konfrontiert und herausgefordert - insbesondere durch den immensen Zuwachs an Gefangenen nicht - deutscher Herkunft. Bildeten diese 1970 nur rund 3,7 % der Inhaftierten aller Gefängnisse, sind es heute bereits fast ein Viertel aller Inhaftierten![2]

Die vorliegende Arbeit hat die Erfassung der Lebenssituation inhaftierter Frauen ausländischer Herkunft zum Ziel. Dabei geht es zum einen um die Beschreibung und die Analyse der Problemfaktoren dieser Frauen, zum anderen jedoch auch um die Erfassung ihrer Bewältigungsstrategien in der Haftsituation. Insgesamt möchte ich mit der Arbeit für das Thema sensibilisieren und nicht zuletzt Verbesserungsvorschläge für die Vollzugspraxis herausarbeiten.

Die Arbeit ist auf Basis einer empirischen Untersuchung des Ist-Zustandes in den Justizvollzugsanstalten für Frauen in Berlin und Frankfurt/Main entstanden. Es handelt sich dabei um eine Fallstudie im Rahmen der qualitativen Sozialforschung, die sich zur Erfassung wenig erforschter sozialer Phänomene besonders gut eignet. Das Datenmaterial wurde aus Interviews mit betroffenen Frauen gewonnen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei der Leitung und dem Personal beider Justizvollzugsanstalten für die Ermöglichung der Erhebungen vor Ort bedanken.

Mein besonderer Dank gilt dabei namentlich der Seelsorgerin des Frauengefängnisses in Frankfurt, Karin Greifenstein und der damaligen Praktikantin im Berliner Frauengefängnis, Dajana Merz, ohne welche die Durchführung der Forschung nicht möglich gewesen wäre. Beide haben durch ihre vertrauensvollen Beziehungen zu den inhaftierten Frauen und ihrem verstärktem Einsatz das Zustandekommen der Gespräche mit diesen überhaupt erst möglich gemacht. Nicht zuletzt standen mir beide auch mit ihrem fachlichen und persönlichen Rat zur Seite.

Den inhaftierten Frauen, die sich zu einem Gespräch mit mir bereit erklärt und mir ihr besonderes Vertrauen geschenkt haben, gilt der größte Dank und die Widmung dieser Arbeit.

Bevor im Folgenden die Vorgehensweise der Arbeit detaillierter vorgestellt werden soll, gilt es noch, einige allgemeine Bemerkungen zu dieser zu machen.

Im Verlauf der Arbeit hat es sich als wenig sinnvoll und kaum zu realisieren heraus gestellt, die Lebenssituation und die Bewältigungsstrategien getrennt voneinander zu behandeln. Sie sind so eng miteinander verknüpft, dass ihre grundsätzliche inhaltliche und damit auch formale Trennung nicht möglich war. So werden die einzelnen Bewältigungsstrategien bereits an den entsprechenden Textstellen im Teil ‚Lebenssituationen in der Haft’ (Teil 2, Kapitel 3 - 5) behandelt. Am Ende der Arbeit werden sie in einer Übersicht noch einmal zusammenfassend dargestellt (Teil 2, Kapitel 6).

Ähnlich verhält es sich mit der Generierung neuer Hypothesen, welches ein Teilziel der Arbeit ist und die Grundlage für weiterführende Studien bilden kann. Auch diese emergieren jeweils bereits aus den betreffenden Passagen der Arbeit und werden zum Ende hin noch einmal präziser ausformuliert. Darauf wird an den betreffenden Stellen jeweils hingewiesen (Teil 2, 3.3.1.3. und 4.1.3.).

Eine gewisse ‚Ungleichbehandlung’ der einzelnen Themen ließ sich nicht vermeiden. Je nach der Bedeutung für die Gesprächspartnerinnen und der Notwendigkeit ausführlicherer (theoriegeleiteter) Erklärungsversuche, divergieren die einzelnen Abschnitte in ihrer Länge und ihrem formalem Aufbau. Während manche mit ‚Einleitung’ eingeführt und ‚Zusammenfassung’ o.ä. ausgeführt werden, erschien diese Vorgehensweise bei anderen unnötig.

In der Arbeit wird stets dann auf die männliche Form der Begriffe zurückgegriffen, wenn beide Geschlechter gemeint sind. Die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form erfolgt nur dann, wenn mit der zu beschreibenden Personengruppe nur Frauen erfasst werden sollen.

Die Arbeit ist in drei große Teile aufgeteilt: Im ersten werden theoretische Hintergrundinformationen gegeben, die mir zum besseren Verständnis des Themas sinnvoll scheinen. Der zweite Teil bildet mit den Ergebnissen der Interviewanalyse den eigentlichen Kern der Studie. Der dritte Teil bildet den Schluss.

Teil 1 ist untergliedert in zwei Schwerpunktthemen: ‚Migration’ (Kapitel 1) und ‚Migrantinnen und Straffälligkeit’ (Kapitel 2). Obwohl nicht alle Frauen in der Studie als Migrantinnen nach der ebenfalls zu behandelnden Definition zu bezeichnen sind, erscheint es sinnvoll, dieses Thema gesondert zu behandeln. Dabei wird zunächst eine Definition des Begriffes ‚Migration’ (1.1.) und anschließend eine Typologie des Begriffes (1.2.) vorgenommen, um dann das ‚push-and-pull-Modell’ (1.4.) vorzustellen.

Es folgt ein größerer Abschnitt über die Frauenmigration (1.5.). Darin wird auf die historische Entwicklung der abhängigen und unabhängigen Migration Europas eingegangen (1.5.1.). Anschließend erfolgt eine Betrachtung typisch frauenspezifischer Formen wie Arbeitsmigration, Heiratsmigration und Frauenhandel (1.5.2.).

Daraufhin wird ein Blick auf die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung geworfen (1.6.) – differenziert nach Herkunftsland (1.6.1.), sowie Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus (1.6.2.).

Das zweite Schwerpunktthema ‚Migrantinnen und Straffälligkeit’ wird mit der Behandlung des Themas Straffälligkeit deutscher und nicht-deutscher Frauen eingeleitet (2.1.). Dem folgt eine kritische Auseinandersetzung der Thematik der Ausländerkriminalität (2.2.). Anschließend werden frauenspezifische Deliktarten vorgestellt (2.3.) und auf Straffälligkeit im Zusammenhang mit dem ausländerrechtlichen Status eingegangen (2.4.). Abgeschlossen wird Teil 1 mit der Vorstellung der Besonderheiten des Frauenstrafvollzuges im Allgemeinen (2.5.1.) und am konkreten Beispiel der Frauenvollzugsanstalt Frankfurt- Preungesheim (2.5.2.).

Teil 2 stellt die eigentliche Fallstudie vor. Dabei wird zunächst neben dem Forschungsdesign, die ausgewählte Erhebungsmethode u.a.m. vorgestellt (Kapitel 1). Ausgangspunkt der Forschung ist dabei eine Arbeitshypothese (1.1.), die von der mehrfachen Problembelastung der Untersuchungsgruppe ausgeht.

Alle darauf folgenden Abschnitte stellen Teile der eigentlichen Untersuchung dar und sind als Ergebnisse der geführten Interviews zu verstehen.

Kapitel 2 behandelt die Lebenssituation der interviewten Frauen vor der Haft, die als Grundlage zum Verständnis der Lebenssituation in der Haft notwendig ist. Dabei gehe ich auf den persönlichen, sozialen und ökonomischen Hintergrund der Frauen ein.

Kapitel 3-5 stellen den eigentlichen Hauptteil der Arbeit dar – die Lebenssituation der Frauen in der Haft. Er untergliedert sich in die drei Hauptbereiche: ‚Die Frauen als soziale Wesen’ (Kapitel 3), ‚Die Frauen als Migrantinnen’ (Kapitel 4) und ‚Die Frauen als Inhaftierte’ (Kapitel 5). Diese Unterteilung macht auf die unterschiedlichen Rollen aufmerksam, welche die Frauen innehaben. Alle diesen Kapiteln folgende Abschnitte subsumieren sich thematisch unter diese. Dies dient v.a. der besseren Übersichtlichkeit der Arbeit. Inhaltliche Überschneidungen können damit nicht ausgeschlossen werden.

Als erstes behandelt Kapitel 3 ‚Frauen als soziale Wesen’ die Außenkontakte, welche die Frauen zu Personen außerhalb des Gefängnisses haben (3.1.). Dabei werden die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung dieser Außenkontakte vorgestellt (3.1.1.), um dann die Personenkreise, welche für Außenkontakte relevant sind (3.1.2.), vorzustellen.

Anschließend wird das Thema ‚Die Kinder der Frauen’ (3.2.) behandelt. Dabei soll zunächst deren primäre Bedeutung erörtert werden (3.2.1.), um anschließend weitere sekundäre Aspekte zu behandeln (3.2.2.). Da die Kinder im Leben der Frauen eine besondere Rolle einnehmen, wird ihnen an dieser Stelle eine ausführliche Behandlung zuteil.

Im folgenden Teil werden die sozialen Kontakte innerhalb der JVA erörtert (3.3.). Dabei geht es zum einen um die Beschreibung des Verhältnisses zu den anderen Mitinhaftierten (3.3.1.), zum anderen um das Verhältnis zu den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt (3.3.2.) – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Berufsgruppen.

Das Kapitel 4 ‚Die Frauen als Migrantinnen’ wird mit der Behandlung des Themas ‚Kultur, Sprache und Religion’ (4.1.) begonnen, wobei es dabei in erster Linie um die Erörterung der Frage der kulturellen Zugehörigkeit der Frauen geht (4.1.2.). Der zweite Gliederungspunkt behandelt das Thema ‚Ausweisung / Abschiebung’ (4.2.) der Frauen nach Haftentlassung in ihre Herkunftsländer.

Die Beschreibung und Erfassung der Lebenssituation der Frauen in Haft wird mit Kapitel 5 ‚Die Frauen als Inhaftierte’ abgeschlossen. In diesem wird als erstes deren gesundheitlicher Zustand beschrieben (5.1.). Dem folgt die Erörterung ihrer psychischen Verfassung (5.2.), wobei zunächst allgemeine Tendenzen aufgezeigt werden (5.2.1), um anschließend verschiedene Gefühlslagen als Ausdruck psychischer Verfassung nachzugehen (5.2.2.). Darüber hinaus wird das Themas ‚Suizidalität’ behandelt (5.2.3.). Abgeschlossen wird dieser Teil mit dem Punkt ‚Gefängnis als Chance’ (5.2.4.). Im weiteren wird auf die Bedeutung der Arbeit (5.3.) sowie der Freizeitgestaltung in der Haft eingegangen (5.4.). Damit ist die Beschreibung der Lebenssituation abgeschlossen.

Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Bewältigung der Inhaftierungssituation: Nach einer kurzen Einleitung (6.1.), erfolgt die Betrachtung möglicher Problem- und Belastungsfaktoren aus Sicht der transaktionalen Stresstheorie, sowie dem Konzept der Kritischen Lebensereignisse (6.2.). Soziale und personale Risiko- und Schutzfaktoren, die Einfluss auf die Bewältigungsstrategien nehmen, werden im darauf folgenden Abschnitt erläutert (6.3.). Anschließend werden die Bewältigungsstrategien, wie sie bereits im Laufe der Arbeit beschrieben wurden, in einer Übersicht gesammelt dargestellt und ein kurzer Blick auf emotions- und problemfokussiertes Coping geworfen (6.4.).

Teil 3 bildet den Schluss der Arbeit. Nach einer kurzen Zusammenfassung und der Aufstellung weiterer Teilhypothesen (1.), mündet die Arbeit in ein Schlusswort welches das Thema im Kontext der Menschenrechte darstellt (2.) und Verbesserungsvorschläge an die Praxis richtet (3.).

Teil 1 Hintergrundinformationen zum Thema

1. Migration

1.1. Definition des Begriffes

Es gibt je nach Wissenschaftsdisziplin oder wissenschaftstheoretischer Ausrichtung teilweise höchst unterschiedliche Definitionen des Begriffes Migration[3].

Einige Definitionen seien an dieser Stelle exemplarisch erwähnt:

„jede Ortsveränderung von Personen“[4]

„der Übergang eines Individuums oder einer Gruppe von einer Gesellschaft zur anderen“[5]

„Bewegung von Individuen oder Gruppen im geographischen oder sozialen Raum, die mit einem Wechsel des Wohnsitzes verbunden ist“[6]

Die im folgenden vorzustellende Typologie von Migration stellt entsprechend einen Versuch dar, sich der angerissenen Komplexität des Themas zu nähern und die zahlreichen Definitionsversuche in einem Schema zu vereinbaren und zu konkretisieren.[7]

1.2. Typologien von Migration

1.2.1. Räumliche Aspekte

Unter räumlichen Aspekten ist die „Zielrichtung bzw. zurückgelegte Distanz der Wanderung“[8] zu verstehen. Diese lassen sich in Binnenwanderung / innerregionale Migration (z.B. Stadt-Land-Wanderung) und Außenwanderung / internationale Migration unterscheiden, wobei sich letztere kontinental oder interkontinental abspielen kann.

1.2.2. Zeitliche Kriterien

Migration lässt sich dabei in begrenzte / temporäre Migration (z.B. Saisonarbeiter) und dauerhafte / permanente Migration, d.h. Aus-/ Einwanderung, bzw. Niederlassung einteilen.

Zu beachten ist dabei die Tatsache, dass selbst diejenigen Migranten, die zur zweiten Gruppe (also der dauerhaften oder permanenten Migration) gezählt werden, selten auf Dauer auswandern wollten. Viele haben (zumindest zunächst) die Hoffnung, nach einer Weile wieder in die Heimat zurückkehren zu können. Oft wird dann aus der „geplanten Migration auf Zeit ... eine ungeplante Auswanderung auf Dauer“[9], wie das beispielsweise in Deutschland bei vielen Gastarbeiterfamilien der ersten Generation der Fall war.

1.2.3. Kausale Faktoren

Die Typisierung nach Migrationsursachen ist schwierig, da Wanderungsentscheidungen selten monokausal zu begründen sind und sich damit meist sehr komplex und vielschichtig darstellen. Sie sind zudem oftmals Gegenstand „politischer, juristischer oder moralischer Urteile“[10], was beispielsweise die Unterteilung in freiwillige (Arbeitsmigration u.ä.) und erzwungene Wanderung (Flucht, Vertreibung) schwierig macht.

So ließe sich m.E. die berechtigte Frage stellen, inwiefern beispielsweise bei ‚Arbeitsmigranten’, die aufgrund von Arbeitslosigkeit als Folge der schlechten wirtschaftlichen Gesamtlage im Heimatland und damit einer ökonomischen Zwangslage, emigriert sind, noch von ‚Freiwilligkeit’ ausgegangen werden kann.[11]

Ein weiterer Typisierungsversuch (nach Richmond (1988)) siedelt Wanderungsentschei­dungen auf einem Kontinuum von proaktiv (z.B. von Rentnern in andere Länder zwecks Altersruhesitz) und reaktiv (z.B. Zwangsarbeiterverschleppung) an, „je nach dem Grad der Gewaltsamkeit, mit der äußere Umstände Wanderungsentscheidungen beeinflussen“[12]. Das Schema bietet den Vorteil von weniger starren Grenzen und fließenden Übergängen.[13]

Nach Petersen (1972) bewegt sich Migration auf einem Kontinuum zwischen konservativer und innovativer Migration.[14]

Erstere wandern aus, um den status quo ihres Heimatlandes zu erhalten (z.B. um wieder als Bauer Land zu bestellen). Letztere wollen etwas neues schaffen.[15] Diese Einteilung bleibt (weitestgehend) wertfrei. Die Grenzen zwischen den einzelnen Kategorien sind ebenfalls als fließend aufzufassen.

1.2.4. Aspekte des Umfangs

Es wird zwischen Einzel-, bzw. Individualwanderung, Gruppen– oder Kollektivwanderung und Massenwanderung unterschieden.[16]

Auch hier sind die Übergänge fließend. So verlassen zwar oft Menschen alleine ihr Heimatland, sind aber vielleicht i.S. des Familiennachzuges Teil einer Gruppenwanderung.

1.2.5. Primäre und sekundäre Migration

Diese zusätzliche Einteilung bezieht sich auf frauenspezifische Migration und findet in den ‚gängigen’ Typologien keinen Platz. Sie erscheint mir zum besseren Verständnis von Frauenmigration und des Themas der vorliegenden Arbeit jedoch elementar zu sein.

Unter abhängiger Migration wird demnach verstanden, wenn Frauen als Ehefrau oder unmittelbare Familienangehörige ihren Ehemännern / der Familie an einen fremden Ort / ins Ausland nachfolgen.[17] Diese Art der Migration ist v.a. als Familienzusammenführung bekannt. Da diese keinen Selbstzweck verfolgt, wird sie auch als sekundäre Migration bezeichnet.

Selbstständige, bzw. primäre Migration hingegen findet dann statt, wenn die Frauen von ihren Familien unabhängig migrieren, um in erster Linie eigene Ziele zu verfolgen.

In der Praxis sind nicht immer beide Formen der Migration scharf voneinander abzugrenzen. So kann eine Frau beispielsweise ihrem Ehemann ins Ausland folgen (sekundäre Migration) und dabei trotzdem durchaus individuelle Ziele, wie z.B. eine Berufsausbildung verfolgen (primäre Migration).

1.3. Zusammenfassung

Abschließend soll nun i.S. einer Bündelung der hier vorgestellten Typisierungsversuche und Erkenntnisse, eine differenziertere Definition des Migrationsbegriffes eingeführt werden.

„Migration ist [demnach] der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende Wechsel in eine andere Gesellschaft bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen“.[18]

Diese Begriffsbestimmung setzt „erwerbs-, familienbedingte, politische oder biographisch bedingte Wanderungsmotive“[19] und einen dauerhaften Wechsel in das neue Land / die Region voraus. Ein Aufenthalt zu touristischen o.ä. Zwecken, der nur von relativer Kürze ist, schließt der Begriff aus.[20]

Diese Definition soll als Grundlage für die vorliegende Arbeit dienen.

Deutlich geworden sein sollte auch, dass begriffliche Einteilungen, wie Flucht, Vertreibung, Einwanderung, Gastarbeit etc. oft schwierig voneinander abzugrenzen sind und sich oftmals miteinander vermischen. Trotzdem wird im Verlauf der Arbeit der besseren Erfassung des Themas wegen auf diese Begriffe zugegriffen.

1.4. Das push-and-pull-Erklärungsmodell

Dieser Ansatz geht davon aus, dass auf den gesamten Migrationsprozess sog. push-and-pull-Faktoren, bzw. Schub- und Sogfaktoren einwirken.[21]

Dabei werden unter push-Faktoren solche verstanden, die Menschen veranlassen, bzw. zwingen, ihre Heimat aufgrund als unerträglich, bzw. bedrohlich empfundener / erfahrener Zustände zu verlassen (z.B. Naturkatastrophen, Landknappheit, Krieg, Armut etc.).

Unter pull-Faktoren hingegen sind Zustände / Bedingungen zu verstehen, die sich als besonders attraktiv für diejenigen aus anderen Nationen / Regionen darstellen. Diese könnten beispielsweise Arbeit, Freiheit, Wohlstand u.a. sein.

Neben demographischen[22], sind v.a. ökonomische Faktoren bedeutsam.[23]

So sind Einkommens- und Beschäftigungssituation im Heimatland der Migranten und Migrantinnen oft von hoher Arbeitslosigkeit, bzw. Unterbeschäftigung und niedrigem Lohnniveau gekennzeichnet, während sich die Zielregion durch eine geringere / keine Arbeitslosigkeit, bzw. mehr Arbeitsplatzangebote und ein (wesentlich) höheres Lohnniveau auszeichnet.

Aus beiden lassen sich die zwei ersten Hypothesen des push-and-pull-Erklärungsmodells ableiten: die Beschäftigungs- und die Einkommenshypothese. So werden primär Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt zwischen Heimat- und Zielland als die zentralen Faktoren für eine Wanderungsentscheidung angesehen.

Als weitere Hypothese ist die sog. Informationshypothese anzuführen. Sie geht davon aus, dass die persönlichen Beziehungen zwischen bereits Emigrierten und Migrationswilligen, sowie die dadurch entstehende Möglichkeit, ‚Informationen’ (über das Zielland, das Leben in diesem etc.) untereinander auszutauschen enormen Einfluss auf Migrationsentscheidungen nehmen können. Sie ist als erste Erweiterung des ursprünglichen push-and-pull-Modells anzusehen und erfährt in der jüngeren Migrationsforschung immer mehr an Bedeutung.

Zusätzlich erweitern lässt sich das Modell außerdem durch teilweise sehr persönliche, subjektive Faktoren für Wanderungsentscheidungen Faktoren, wie dem „Wunsch nach beruflicher und sozialer Statusverbesserung, Distanzfaktoren und Merkmale der wandernden Person“[24].

Als Grundlage von push-Faktoren können Frustrationen im Heimatland auf verschiedenen Ebenen gelten. Damit findet „Migration ... dann statt, wenn eine Gesellschaft nicht in der Lage ist, die Erwartungen ihrer Mitglieder zu erfüllen“[25].

Die vier Hauptbereiche, in denen Frustration Anlass zur Auswanderung geben kann, sind:

- Die physische Existenz ist nicht mehr gesichert[26]
- Die institutionelle Struktur der Gesellschaft kann v.a. die materielle / ökonomischen Bedürfnisse der Menschen eines bestimmten Gebietes nicht mehr sichern
- Die politisch-ideologischen Herrschaftsstrukturen des jeweiligen Gebietes ermöglichen keine freie Entwicklung der Persönlichkeit (z.B. durch mangelnde Identifikation mit den Werten der Gesellschaft)
- Lebensvorstellungen können nicht verwirklicht werden.

Je nach Wanderungsmotivation wird der gesamte Migrationsprozess unterschiedlich beeinflusst. Stehen beispielsweise ökonomische Interessen im Vordergrund, wird der Migrant sein Leben im Zielland v.a. auch nach diesen ausrichten.[27]

Darüber hinaus kann gelten: Je mehr Menschen der selben Region aus ähnlichen Gründen auswandern, desto stärker macht sich das im Heimatland bemerkbar, d.h. desto instabiler wird das dortige System durch den so ausgeübten Druck. Die Gesellschaft ist damit häufig im Wandel begriffen. Durch Wanderungsprozesse sind dabei stets zwei Gesellschaften betroffen.

Zusammenfassend sollte deutlich geworden sein, wie komplex das Zusammenspiel unterschiedlichster Schub- und Sogfaktoren und deren Einfluss auf die Migrationsentscheidung sein kann.

1.5. Frauenmigration

1.5.1. Entwicklung der Frauenmigration Europas

Insgesamt ist davon auszugehen, dass in der Geschichte der Frauenmigration die abhängige stets über die unabhängige Migration dominiert hat, wobei letztere zunehmend an Bedeutung gewinnt.[28]

Die Entwicklung beider Migrationsformen soll im folgenden kurz vorgestellt werden.

1.5.1.1 Abhängige Migration

Erste Formen von Frauenmigration in den europäischen Ländern sind bereits im agrar-feudalistischen Zeitalter anzusiedeln.

In engem Zusammenhang mit der damaligen Umstellung der Erbregelung von einer Realteilung des vererbten Landes, mit der eine völlige Zerstückelung des Landes, dessen kleine Parzellen kaum mehr zur Ernährung der Familien ausreichte, einherging, auf die patriarchale Erbregelung, die Vererbung ‚größerer’ Landstücke an den ältesten Sohn vorsah, stand die restriktive Heiratskontrolle. Heirateten die Töchter, zogen sie zu ihren Männern (Patrilokalität). Heiratschancen für eine Frau bestanden allerdings nur dann, wenn diese über eine angemessene Mitgift verfügten.

Die allgemein schwierige wirtschaftliche Situation, sowie der Kinderreichtum machten es den meisten Familien allerdings schwierig, problemlos für eine angemessene Mitgift zu sorgen. Auch hatte sich durch die Änderung der Erbreglung der ‚Heiratsmarkt’ m.E. gewissermaßen ‚verschärft’. Es gab nun ‚weniger Männer mit mehr Land’, als, wie es zuvor der Fall gewesen war, ‚mehr Männer mit weniger Land’.

Viele Frauen sahen sich demnach gezwungen, sich ihre eigene Mitgift als „Dienstmädchen oder als Hilfskraft in der Milchwirtschaft“[29] außerhalb des Elternhauses zu erarbeiten. Es handelt sich hierbei um erste, frühe Formen der Arbeitsmigration.

In der industriell-kapitalistischen Gesellschaft kam es zu grundlegenden strukturellen Veränderungen der gesellschaftlichen Produktion. Nun stand nicht mehr die Landwirtschaft im Mittelpunkt, sondern der industrielle Sektor und die Kapitalwirtschaft. Die Mechanisierung der Landwirtschaft und damit einhergehend die Konzentration des vorhandenen Bodens in den Händen einiger weniger Großgrundbesitzer führte zur Zerstörung der Existenzbasis vieler Kleinbauern. Ähnlich verhielt es sich mit den Handwerkern, deren Arbeitskraft durch Großproduktionen in Fabriken erstzt wurde.

Diese strukturellen Veränderung führte zu Massenverelendungen großer Teile der Bevölkerung, und zu Massenmigration von Europa nach Nordamerika am Ende des 19. Jahrhunderts.

Dabei handelte es sich in erster Linie um dauerhaft angelegte, permanente Siedlungsmigration. Neben der eher geringen Zahl derjenigen Frauen, die als Pionierinnen alleine emigriert sind, wanderten die meisten (als Töchter und Ehefrauen) innerhalb des Familienverbandes aus. Der Frauenanteil unter allen damaligen Emigranten wird dabei bei rund 50 % angesetzt.

Eine weiter wichtige Periode in der abhängigen Migration von Frauen ist die Zeit der 70er und 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Ein starker wirtschaftlicher Aufschwung in den meisten nordeuropäischen Ländern brachte einen erhöhten Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften mit sich. Dazu wurden gezielt Arbeitskräfte aus v.a. den südeuropäischen und mediterranen Ländern angeworben. Es trat dadurch eine Art innereuropäische Süd-Nord-Wanderung auf. Bei den Migranten handelte es sich (zunächst) überwiegend um Männer ohne Familienanhang, die – so zumindest die Planung der Anwerbeländer – nach Ablauf des Arbeitsvertrages wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. In der Zeit der Energiekrise 1973, dem daraus folgenden generellen Anwerbestopp und der gesetzlichen Förderungen zur Rückkehr der Migranten, kam es jedoch statt eines Rückganges zu einem Anstieg der Zahl der Migranten, da die legale und illegale Familienzusammenführung an Bedeutung zunahm.[30] Die schrumpfende Anzahl neuer männlicher Migranten wurde damit durch die wachsende Anzahl abhängig migrierter Frauen ausgeglichen. An dieser Stelle kann daher von einer Art Substitution gesprochen werden.[31]

1.5.1.2 Unabhängige Migration

Es gibt in der Geschichte auch einige, wenn auch deutlich weniger Beispiele für unabhängige Migrationsformen von Frauen.[32]

Als einzigartig ist dabei die Geschichte der (weiblichen) Massenmigration von Irland nach Nordamerika zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu nennen. Dabei waren rund die Hälfte aller Emigranten junge, unverheiratete Frauen[33].

So steigerte sich die materielle Armut aufgrund eines hohen Bevölkerungswachstums[34] bei gleichzeitig schlechten Bodenerträgen, verschärft durch Hungerskatastrophen in den Jahren 1845/46, ins Unerträgliche. Die Chance einer Frau zu heiraten war zudem, aus den bereits genannten Gründen, entscheidend von deren Mitgift abhängig. Konnten sie diese nicht aufbringen blieben ihnen nur der Beitritt zu einer Ordensgemeinschaft oder eben die Auswanderung[35] als Alternativen. Die Fehlende Mitgift als migrationsentscheidender Faktor führte schließlich zur „Feminisierung der Emigration aus Irland“[36].

Als entscheidender Einschnitt für die unabhängige Arbeitsmigration sind die 60er / 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Der tief greifende Strukturwandel der Wirtschaft in eine weltweite Einteilung höher entwickelter, westlicher und kapitalintensiver „high-technology“- und weniger entwickelter, arbeitsintensiver „low-technology“-Länder führte zu einer globalen Aufteilung der Produktion.[37]

So wurden im Zuge dieser transnationalen Arbeitsteilung gezielt Migrantinnen weltweit für die Fertigungs- und Montagearbeit in ihren Heimatländern selbst oder in Fabriken der „high-technology“-Länder als billige und zumeist rechtlose Arbeitskräfte eingesetzt.[38]

In Deutschland wurden v.a. Gastarbeitern aus der Türkei angeworben.[39] Dabei kam auch eine große Anzahl türkischer Frauen unbegleitet als Arbeitsmigrantinnen nach Deutschland, während die Familie im Heimatland blieb. Hierbei spielte v.a. das Industrieunternehmen AEG eine entscheidende Rolle, da diese für die Montage v.a. auf die Fähigkeiten von Frauen zu feinmotorischer Arbeit angewiesen waren. Viele Türkinnen entschieden sich damals – oftmals trotz höherer Qualifikation – zu dieser Arbeit, da sie damit der Arbeitslosigkeit und den strengen patriarchalen Strukturen im eigenen Heimatland entfliehen konnten.

Der tiefgreifende Wandel der weltweiten Wirtschaft mit einer erhöhten Nachfrage nach Frauenarbeitskräften kann als ausschlaggebend für die zunehmende Feminisierung der Migration gelten.

Wie an späterer Stelle noch deutlicher wird, haben diese Strukturveränderungen der Wirtschaft auch zu grundlegenden Veränderungen in Bereichen, wie Arbeitsbedingungen, Produktion, Arbeitsteilung, Einwanderungspolitik, Struktur der privaten Haushalte etc. geführt.[40]

1.5.2. Frauenmigration heute
1.5.2.1 Einleitung

Die folgenden Abschnitte sollen eine Übersicht über ‚zeitgenössische’ Migrationsformen von Frauen und deren aktuelle Bedeutung geben. Dabei kommt es zu einer starken Konzentration von Migrantinnen im informellen Bereich der privaten Haushalte, im Niedriglohnsektor des formalen Arbeitsmarktes und als Opfer von Menschenhandel[41]. Für das Thema der Arbeit relevant ist zudem die Heiratsmigration, bzw. Migration i.S. der Familienzusammenführung.

Diesen Bereichen wird (außer dem Thema ‚Frauenhandel’) entsprechend besondere Aufmerksamkeit zuteil, während andere nur angeschnitten oder gar nicht behandelt werden können. Dabei handelt es sich v.a. um den Bereich ‚Flucht und Vertreibung’, der trotz seiner häufigen begrifflichen Trennung von Migration m.E. dem Grunde nach auch im Rahmen dieser Arbeit seine Daseinsberechtigung hätte.[42] Dieses Thema zu behandeln würde den Rahmen der Arbeit jedoch sprengen.[43]

1.5.2.2 Arbeitsmigration

1.5.2.2.1. Rechtliche Bestimmungen und Größenordnung

Mit dem Anwerbestopp von 1973 wurde über lange Zeit hinweg die Zulassung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland verhindert.[44] Ende der 1980er Jahre zeigte sich jedoch ein Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Branchen, was, ebenso wie außenpolitische Überlegungen in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Ostblocks (z.B. bilaterale Abkommen zur Unterstützung der Wirtschaft) zu teilweisen Lockerungen des Anwerbestopps führte.

Die Ausnahmetatbestände für verschiedene Arbeitnehmergruppen aus Nicht-EU-Staaten[45] sind in der Anwerbestoppausnahmeverordnung festgehalten. Demnach sind Ausnahmeregelungen beispielsweise für Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung, Au-pair-beschäftigte, Werkvertrags-, Saison- und Gastarbeitnehmer, Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Kranken- und Altenpflegepersonal vorgesehen. Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)“ (bekannt geworden als Green-Card-Verordnung) gelten ebenfalls Ausnahmeregelungen für diese Gruppe.[46] Auch ausländische Studierende unterliegen Ausnahmeregelungen.[47]

Die Ausnahmeregelungen beruhen meist auf bilateralen Abkommen (v.a. mit mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei). Der Zuzug ausländischer Arbeitnehmer richtet sich entsprechend nach dem Arbeitkräftebedarf und somit der wirtschaftlichen Gesamtlage Deutschlands und ist entsprechend streng kontingentiert. Ebenso ist der Aufenthalt in Deutschland meist zeitlich begrenzt.

Insgesamt wurden im Jahr 2003 371.702 Arbeitsgenehmigungen nach den oben beschriebenen Ausnahmeverordnungen erteilt (ohne IT-Fachkräfte).[48] Zu beachten ist dabei, dass sich diese Zahlen lediglich auf die sich legal in Deutschland aufhaltenden Migranten mit entsprechender Arbeitgenehmigung bezieht. Illegal Beschäftigte finden darin keine Berücksichtigung. Auch ist nicht festzustellen, wie hoch der Frauenanteil an den Arbeitsmigranten ist. Nach Schätzungen ist jedoch davon auszugehen, dass rund die Hälfte aller weltweiten Arbeitsmigranten Frauen sind.[49] Dies konzentrieren sich v.a. in bestimmten Bereichen, die nun im folgenden näher erläutert werden.

1.5.2.2.2. Informeller Sektor – Private Haushalte

Die Nachfrage in privaten Haushalten, seit jeher das Hauptbeschäftigungsfeld für Migrantinnen, nach billigen Arbeitskräften „war noch nie so groß wie in der Gegenwart“.[50]

Als Hauptgrund für die starke Zunahme dieser Art von Arbeitsmigration auf Seiten der Migrantinnen ist in erster Linie deren ökonomisch schlechte Lage im Herkunftsland und die daraus resultierende hohe Arbeitslosigkeit, bzw. niedrigen Löhne[51], die kaum zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichen, zu nennen.

Von großer Bedeutung ist jedoch v.a. der steigende Bedarf in den Industrieländern und denjenigen mit starkem, kontinuierlichem Wirtschaftswachstum.[52] Als Hauptgründe für die hohe Nachfrage sind, die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen[53] in den entsprechenden Ländern, sowie ein grundlegender Wandel des Lebensstils hin zu gestiegenen Ansprüchen und mehr Luxus (u.a. größere Eigenheime) zu nennen.[54] Die Haushaltsführung (und häufig auch die Kindererziehung) wird damit zu einer oft nicht mehr nur von einer Person allein zu bewerkstelligenden Aufgabe, so dass die Unterstützung durch eine zusätzliche Arbeitskraft notwendig wird.

Darüber hinaus bedeutsam ist zudem der wachsende Bedarf an externen Versorgungskräften für die Pflege alternder Familienangehöriger.

So bringt der demographische Wandel in Deutschland und die daraus resultierende Überalterung der Gesellschaft[55] teilweise massive Probleme mit sich, die sich u.a. in Versorgungslücken, bzw. -engpässen alter Menschen äußern. Neben der quantitativen Zunahme alter Menschen hängt das Problem auch mit dem „Strukturwandel der Familie“[56] von der Großfamilie hin zur Kleinfamilie zusammen. Die Versorgung und Pflege alter Menschen kann – insofern überhaupt eine Familie vorhanden ist – meist nicht mehr (allein) von den Familienangehörigen selbst getragen werden.

Es handelt sich dabei meist um eine temporäre, nachfrageorientierte und unabhängige Form der Arbeitsmigration.[57] Die Frauen kommen meist nur auf Zeit, um ihre zurückgebliebenen Familien finanziell zu unterstützen.[58] Die gesetzlichen Bestimmungen der Gastländer sind entsprechend rigide geregelt, so dass die Rückkehr der Frauen gesichert und ein Familiennachzug verhindert werden kann.

Ihr sozialer und rechtlicher Status ist, häufig problematisch, zumal viele der Frauen illegal einreisen und über keinen Aufenthaltsstatus verfügen.

Für Deutschland gibt es derzeit noch keine genauen Angaben darüber, wie hoch die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen im Bereich der privaten Haushalte ist[59].

Von der Stadt Berlin ist bekannt, dass viele polnische Frauen als Touristinnen und dem entsprechenden Visum[60] nach Deutschland einreisen, um quasi als Pendlerinnen unter der Woche in privaten Haushalten als Reinigungsfrau zu arbeiten und am Wochenende wieder heimzukehren.[61] Nicht ohne Grund kann wohl von einem „zirkulären Arbeitsmigrationssystem“[62] gesprochen werden, das sich mittlerweile fest in Deutschland institutionalisiert hat.[63]

1.5.2.2.3. Formeller Sektor – Unqualifizierte Arbeit im Niedriglohnsektor

Ähnlich wie im Bereich des informellen Sektors, ist auch im formellen Sektor und hier speziell, was den Bereich der unqualifizierten / niedrig qualifizierten Arbeit betrifft, ein wachsender Bedarf zu verzeichnen.[64] Als Hauptgrund kann „soziale[n] und berufliche[n] Aufwärtsbewegung in anspruchsvollere Berufe“[65] genannt werden.

Die so entstandenen Lücken werden, soweit sie nicht durch einheimische Arbeitnehmer geschlossen werden können, zu großen Teilen durch Arbeitsmigrantinnen ausgefüllt, obwohl diese häufig über eine höhere Qualifikation verfügen. Die Migrantinnen unterliegen dabei oft einem Wettbewerbsnachteil, der sich u.a. in der fehlenden Anerkennung von im Ausland erlangten Berufsausbildungen, aber auch fehlender beruflicher Qualifikation, der Verweigerung einer Arbeitserlaubnis, fehlenden Sprachkenntnissen, fehlenden sozialen Netzwerken bemerkbar machen kann.

Dabei kommt es zu einer Konzentration in den Bereichen Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungsbereich und Handel.[66] Rund die Hälfte aller ausländischen Frauen, die einer sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachgehen (insgesamt 689.664 im Jahr 2000)[67] waren in diesem Bereichen tätig. Frauen gehen dabei häufig einer geringfügigen Beschäftigung nach (als Reinigungsfrau, im Einzelhandel, im Gaststättengewerbe etc.).

1.5.2.3 Heiratsmigration, bzw. Familienzusammenführung

1.5.2.3.1. Rechtliche Bestimmungen und Größenordnung

Der in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes gebotenen Schutz von Ehe und Familie gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in §§ 27-36 des Zuwanderungsgesetzes, wobei EU-Bürger als privilegierte Gruppe anderen rechtlichen Bedingungen unterliegen.[68]

Das Gesetz sieht dabei ausschließlich den Nachzug der Kernfamilie, d.h. neben den Kindern beispielsweise auch den Nachzug der Ehefrau vor.[69] Da das System dabei „je nach Rechtsstellung des in Deutschland lebenden Angehörigen, sehr stark in unterschiedliche Ansprüche und Ermessensnormen ausdifferenziert“[70] ist und es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, diese im Detail zu erläutern, sei an dieser Stelle lediglich darauf hingewiesen, dass es eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem Nachzug zu Deutschen und zu Ausländern gibt, wobei erstgenannte rechtlich besser gestellt sind

Der Ehegatten- und Familiennachzug ist trotz seines leichten Rückgang im Jahr 2003 um 10% (nachdem in den Jahren seit 1996 ein steter Anstieg zu verzeichnen war) auf 76.077 Personen (erfasst durch die Anzahl ausgestellter Visa durch das Auswärtige Amt[71] ) im Jahr 2003 noch immer eine bedeutende Form der Zuwanderung. Innerhalb dieser Zuwanderungsform bilden diejenigen Frauen, die zu deutschen Männern nachziehen mit rund 27% die stärkste Gruppe (rund 33.222 erteilte Visa), dicht gefolgt von den Frauen mit ausländischem Ehepartner (24 %) (ca. 25.000 erteilte Visa).

Häufigstes Herkunftsland des Ehegatten- und Familienzuzugs seit 1996 ist die Türkei (mit 22.000 Personen im Jahr 2003 sind das 28 % aller Zuzüge)[72], wobei keine Angaben darüber vorliegen, wie hoch der Anteil von Ehegatten und der anderer Familienangehöriger, vornehmlich Kinder, dabei ist.

Da die Heiratsmigration neben sonstigem Familiennachzug bis heute als wichtiger Faktor für das Migrationsgeschehen anzuerkennen und für die Arbeit von besonderer Bedeutung ist[73], soll die Heiratsmigration am Beispiel türkischer Frauen im folgenden gesondert aufgegriffen werden. An ihr soll exemplarisch dargestellt werden, wie sich Heiratsmigration gestalten und welche Auswirkungen diese auf die betroffenen Frauen haben kann.

Es handelt sich dabei um die Beschreibung des traditionellen Weges der Heiratsmigration. Es soll damit im folgenden nicht um einseitige Pauschalisierungen gehen und ebenso wenig in Abrede gestellt werden, dass auch in der türkischen Kultur starke Veränderungsprozessen besonders bzgl. familiärer Strukturen zu beobachten sind.[74]

1.5.2.3.2. Heiratsmigration türkischer Frauen

Es entspricht der türkischen Tradition, dass Ehen zwischen zwei jungen Menschen von den Familien vermittelt und arrangiert werden.[75] Die Ehe gilt damit als eine „Verbindung zwischen zwei Familien“. Bekundet ein Mann Interesse an einer Frau, zieht die Familie der Frau Erkundigungen über den Lebenswandel des Heiratsanwärters und den Ruf seiner Familie ein.

Die Möglichkeiten der Frau, Einfluss auf die Heiratsentscheidung der Familien zu nehmen, sind meist relativ gering und unterscheiden sich von Familie zu Familie. Offen zu sagen, dass ihr der Bewerber nicht gefällt, gehört sich nicht.[76]

Oft geht es bei den Heiratsverhandlungen auch um Aushandlungen bzgl. Aussteuer, Zahlungen des zukünftigen Mannes an die Familie der Frau oder Brautpreis.

Das Hochzeitfest selbst gestaltet sich meist recht pompös und ist ein gesellschaftliches Ereignis, zu dem neben den engeren Verwandten auch Freunde und Bekannte des Brautpaares geladen werden.

Bei einer Heirat zwischen einer in der Türkei geborenen und lebenden Frau und einem in Deutschland lebenden Mann türkischer Herkunft, stellt sich einiges anders dar. Dies beginnt bereits bei der Brautwerbung. Zum Auswählen und evtl. Kennenlernen der potentiellen Heiratskandidatin steht dem Mann und seiner Familie meist lediglich der Jahresurlaub zur Verfügung. Somit kommen Verwandten und Bekannten besondere Vermittlungsfunktionen zu. Die Familie der Frau muss schnelle Entscheidungen treffen, da nur wenig Zeit zur Verfügung steht. Ein ausführlicheres Kennenlernen (v.a. der beiden jungen Menschen) und die Möglichkeit, etwas über den Ruf der Familie zu erfahren, ist damit meist kaum möglich. Der (vermeintliche)[77] materielle Anreiz durch eine Heirat mit einem in Deutschland lebenden Mann spielt dabei eine bedeutsame Rolle.

Oft müssen die jung verheirateten Frauen innerhalb kürzester Zeit nach Deutschland umsiedeln. Dabei lassen sie ihr gesamtes gewohntes Leben und die Familie, speziell jedoch die Mutter, die traditionellerweise eine der bedeutsamsten Bezugspersonen darstellt[78], hinter sich zurück. Die Frauen können zunächst auf keinerlei vertraute soziale Netzwerke zurückgreifen und sind ganz auf sich gestellt.

Entsprechend schwierig gestaltet sich für die meisten Frauen zunächst das Leben in Deutschland. Sie kennen oft die Regeln nicht, „nach denen der Alltag in Deutschland organisiert ist“[79] und sprechen nicht die Landessprache. Was ihre sozialen Kontakte betrifft, sind diese stark vom Mann abhängig. Sie beschränken sich (zunächst) ausschließlich auf dessen Familie, Verwandte und Bekannte. Oft werden die jungen Ehefrauen von der Schwiegerfamilie fast ausschließlich in ihrer Funktion als zusätzliche Arbeitskraft im Haushalt gesehen. Entsprechend ist es ihnen häufig nicht gestattet ohne Begleitung des Mannes das Haus zu verlassen. So haben sie nur sehr eingeschränkte / keine Möglichkeiten eigene soziale Netzwerke aufzubauen und bleiben sozial weitestgehend isoliert.

1.5.2.4.Frauenhandel

Eine besondere Form der Migration stellt der Frauenhandel dar. Er spielt im Rahmen dieser Arbeit nur eine marginale Rolle und ist insgesamt so komplex, dass er lediglich in Grundzügen angerissen werden kann.

Insgesamt ist mit der zunehmenden Feminisierung der Migration auch mit einer Zunahme des Handels mit Frauen zu deren sexueller Ausbeutung, sowie in „ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder in den Heiratshandel“[80] auszugehen.[81]

Unter Menschenhandel versteht man allgemein „die durch Gewaltanwendung bzw. Androhung von Gewalt erzwungene Allokation von Menschen in die Arbeitsbedingungen, in denen ihre Arbeitkraft unter Verletzung der allgemeinen Menschenrechte ausgebeutet wird“[82]. Menschen- / Frauenhandel wird meist von international operierenden kriminellen Organisationen betrieben.

Insgesamt wird die Zahl der weltweit verkauften Frauen und Kinder auf rund 1. Mill. geschätzt.[83]

Der größte Teil der in Deutschland gehandelten Frauen kommt aus mittelosteuropäischen Staaten, wie Ukraine, Polen und Litauen.[84]

1.6. Merkmale der in der BRD lebenden Migranten

Rund 53 % aller in Deutschland lebenden Ausländer sind Männer. Der Frauenanteil liegt entsprechend bei rund 47 %.[85]

Desweiteren werde ich nur dann, wenn es der Erläuterung des Sachverhaltes dient, gesondert auf Zusammenhänge bzgl. der Geschlechtszugehörigkeit eingehen.

1.6.1. Nach Herkunftsländern

Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach Staatsangehörigkeiten im Jahr 2003

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Informationsheft „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“ der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Stand 2004), S. 4.

Die größte Gruppe unter den in Deutschland lebenden Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit[86] bilden die Türken. Für das Jahr 2003 stellten sie mit 1,88 Mill. Menschen[87] rund ein Viertel (25, 6%) aller Ausländer – gefolgt von italienischen Staatsangehörigen mit 8,2 % und Personen aus Serbien und Montenegro mit 7,7%. An vierter und fünfter Stelle befinden sich griechische (4,8%) und polnische Staatsangehörige (4,5%). Kroaten machen 3,2 % aus.

Insgesamt besaß im Jahr 2003 rund ein Viertel aller Ausländer die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates.

Rund 37% aller Ausländer setzt sich aus Staatsangehörigen unterschiedlichster Länder zusammen. Vereinfacht ausgedrückt machen alle anderen Nationalitäten jeweils eine Größe von rund 1% oder weniger aus (z.B. Rumänien, Vietnam , Irak, Iran, Marokko , China, Libanon etc.).[88]

1.6.2. Nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus

19% aller ausländischen Staatsangehörigen lebt seit 30 oder mehr Jahren in Deutschland, etwa 14 % zwischen 20 und 30 Jahren, 27 % zwischen 10 und 20 Jahren und knapp 39% unter 10 Jahren.

Besonders diejenigen, die aus den ehemaligen Anwerbeländern stammen, haben eine lange Aufenthaltsdauer aufzuweisen: Etwa 74% der Türken, sowie etwa 78 % der Griechen, Italiener und Spanier leben seit mindestens 10 Jahren in Deutschland.

Das neue Zuwanderungsgesetz sieht u.a. eine Vereinfachung / Vereinheitlichung der verschiednen Aufenthaltstitel vor.[89] So wurden die bisherigen Titel ‚unbefristete Aufenthaltserlaubnis’[90] und ‚Aufenthaltsberechtigung’[91] in den Titel ‚unbefristete Niederlassungserlaubnis ’, sowie die Titel ‚befristete Aufenthaltserlaubnis’[92], ‚Aufenthaltsbewilligung’[93] und ‚Aufenthaltsbefugnis’[94] ‚ zu ‚befristeter Aufenthaltserlaubnis ’ zusammengefasst.[95] „Je nach Aufenthaltszweck gibt es jedoch nach wie vor zahlreiche Abstufungen und Unterschiede in der rechtlichen Stellung der Betroffenen“[96]. Erhalten geblieben ist die sog. ‚Duldung ’, die jedoch keinen Aufenthaltstitel, sondern lediglich die Aussetzung der Abschiebung.[97]

Entsprechend werden sich die folgenden Angaben, da sie sich auf das Jahr 2003[98] beziehen, auf den Aufenthaltsstatus mit den ‚alten’ Aufenthaltstiteln beziehen.

Trotz der beschriebenen, häufig langen Aufenthaltszeiten von Migranten ist der Aufenthaltsstatus vieler Drittstaatsangehöriger nach wie vor nicht gefestigt.[99] Entsprechend waren 2003 zwar rund 28% der Migranten im Besitz einer unbefristeten und rund 22 % im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Insgesamt hatten jedoch nur rund 10,5 % von ihnen eine Aufenthaltsberechtigung, die den sichersten Status bedeutet.[100]

Weiter besaßen rund 3,6% der ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbefugnis und 3,1% eine Duldung.

Die quasi ‚höchste Stufe’, die ein Migrant, der dauerhaft in Deutschland leben will, erreichen kann, ist die Einbürgerung. Tatbestandsvoraussetzung für eine Einbürgerung ist zunächst ein über mindestens 8 Jahre andauernder „rechtmäßige[r] und gewöhnliche[r] Aufenthalt“[101] in Deutschland.[102] Im Jahr 2003 wurden 140.731 Menschen eingebürgert.

Die mit Abstand größte Gruppe dabei bildeten mit 39% die Türken, gefolgt von Personen aus dem Iran (7%), Serbien und Montenegro sowie Afghanistan (4%).

Das Wanderungsgeschehen für die Bundesrepublik im Jahr 2003 beläuft sich auf insgesamt rund 769.000 Zuzüge und 626.000 Fortzüge, d.h. das positive Wanderungssaldo liegt bei einem Überschuss von etwa 103.000 Zuzügen. Rund drei Viertel der Zuzüge betrifft Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Damit besitzen rund ein Viertel aller Zuwanderer die deutsche Staatsangehörigkeit.[103]

2. Migrantinnen und Straffälligkeit

2.1. Straffälligkeit von deutschen und nicht-deutschen Frauen

Die Erfassung von Frauenkriminalität (i.S. von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch) erweist sich allgemein als äußerst komplex und problembehaftet. So wird dem Thema, vermutlich in erster Line weil, wie im folgenden noch näher erläutert werden wird, Frauen sowohl als Tatverdächtige, Verurteilte, sowie Strafgefangene deutlich unterrepräsentiert[104] sind, in den entsprechenden Wissenschaftsdisziplinen bis heute relativ wenig Beachtung geschenkt[105] und / oder es wird bzgl. vieler offener Fragen mitunter äusserst kontrovers diskutiert.[106] Zur speziellen Problematik kriminellen Verhaltens Frauen ausländischer Herkunft ließ sich kaum Literatur finden.

Aufgrund dessen und weil das Thema an sich bei einer ausführlicheren Behandlung bei weitem den Rahmen der Arbeit sprengen würde, werde ich mich ausschließlich auf statistisch erfassbare Phänomene beschränken, ohne vertiefend auf devianzsoziologische oder wissenschaftstheoretische Konzepte zur Erklärung von Frauenkriminalität einzugehen.

Festgehalten werden kann jedoch, dass es Unterschiede zwischen Männer- und Frauenkriminalität zu geben scheint und dass Frauenkriminalität als ein „eigenständiges soziales Phänomen beschrieben werden muß“.[107]

Nach der Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2003[108] rund 1,8 Mill. deutsche und rund 553.000 nicht-deutsche Tatverdächtige.[109] Der Frauenanteil lag dabei bei 24, 3 % (deutsche), bzw. 21, 2 % (nicht-deutsche Tatverdächtige). Zwischen den Frauen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit besteht demnach ein relativ geringer Unterschied, was deren quantitatives Vorkommen unter den Tatverdächtigen insgesamt betrifft. Lediglich ein knappes Viertel aller Tatverdächtigen sind damit Frauen sind – relativ unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Die Zahl der Verurteilten (aller Straftaten insgesamt) hingegen kann schon ein zumindest etwas deutlicheres Bild abzeichnen: Damit waren von insgesamt 736.297 verurteilten Personen im Jahr 2003 rund 25 % nichtdeutsche Staatsangehörige. Von 128.336 verurteilten Frauen sind insgesamt 22% ausländischer Herkunft Frauen.[110]

Festzuhalten ist auch an dieser Stelle der geringere Frauenanteil an verurteilten – unabhängig davon ob deutscher oder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. [111]

Dies wird noch deutlicher, wenn man sich die Strafgefangenen statistiken anschaut. Der Anteil weiblicher Inhaftierter liegt damit bei rund 4 %.[112] Von 3175 weiblichen Inhaftierten des Jahres 2003[113] insgesamt, haben 471 Frauen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das Verhältnis bewegt sich dabei um rund 85 % deutscher Frauen zu 15 % Frauen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit.

Die Frauen auszumachen, die zwar über eine deutsche Staatsbürgerschaft, jedoch gleichzeitig durch einen Migrationshintergrund ausgezeichnet sind, also diejenigen, die im Rahmen dieser Arbeit von besonderem Interesse sind, ist hingegen anhand der vorhanden Zahlen völlig ausgeschlossen.

2.2. Kritische Anmerkungen zur ‚Ausländerkriminalität’

GEIßLER (2002) schreibt, dass bei der Erfassung der Kriminalitätsbelastung nicht-deutscher Personen „Unvergleichbares“ miteinander verglichen würde – „nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit sauren Gurken“[114]. Insgesamt sei demnach davon auszugehen, dass der Großteil der Migranten mindestens „genauso gesetzestreu“, wenn nicht gar „gesetzestreuer“ als Deutsche in einer ähnlichen Soziallage und ähnlichem Sozialprofil leben.

So ist bei der Erfassung der Kriminalitätsbelastung nicht-deutscher Staatsangehöriger durch die PKS zunächst der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte an allen erfassten Delikten zu beachten (dies gilt nur für die Strafgefangenenzahlen).[115] Da diese in der Regel von Deutschen nicht begangen werden können, ist der Ausländeranteil bei diesen sehr hoch (92,7 % im Jahr 2003[116] ). Abzüglich der wegen ausländerspezifischen Delikten Tatverdächtigen liegt die Anzahl derer an der Tatverdächtigenstatistik insgesamt nur noch bei 19 % (2003).

Darüber hinaus als problematisch erachtet wird die Verwendung der Pauschalkategorie ‚Ausländer ’. Dabei werden „Gruppen subsumiert, die sich im Hinblick auf ihre Einreise- und Aufenthaltsmotive sowie ihre Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven in Deutschland grundlegend unterscheiden“[117]. So gibt es z.B. die Tatverdächtigengruppe der „kriminellen Grenzgänger“, die nicht in Deutschland leben, die Offenheit der Grenzen jedoch für ‚kriminelle Handlungen’ nutzen. „Ausländische Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Studenten und Schüler“, also der Großteil der Migranten, macht hingegen nur rund ein Viertel aller ausländischen und nur rund 8% aller Tatverdächtigen überhaupt aus. Diese Zahl entspricht auch in etwa dem Bevölkerungsanteil insgesamt ((8,9 % Ausländeranteil)[118].

Hinzu kommend kann außerdem von einem ethnisch selektiven Anzeigeeffekt ausgegangen werden, d.h., dass nicht-deutsche Staatsangehörige von der autochthonen Bevölkerung schneller angezeigt und entsprechend polizeilich registriert werden als deutsche.[119]

Bedeutsam für die tatsächliche Erfassung der Kriminalitätsbelastung ist die Beachtung des Sozialprofils der Migranten, welches kriminelles Verhalten entscheidend mit beeinflusst. Vereinfacht ausgedrückt sind Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit öfter männlichen Geschlechts, leben in einer Großstadt, sind relativ jung, verfügen über einen niedrigen Bildungsstand und einen niedrigen sozialen Status. Insgesamt müsste demnach aufgrund dieses Sozialprofils die ausländische Bevölkerung noch wesentlich stärker kriminell in Erscheinung treten. Da sie das jedoch nicht tut, kann davon ausgegangen werden, dass sich zumindest die Arbeitsmigranten in besonderer Weise gesetzeskonform verhalten.

Darüber hinaus lassen sich Hinweise über eine "andere Qualität polizeilicher Strafverfolgung", sowie eine "rigidere richterliche Verurteilungspraxis"[120] finden.

Die in Relation zur Gesamtbevölkerung hohe Anzahl ausländischer Personen im Strafvollzug lässt sich durch oftmals längere Haftstrafen und spätere, bzw. ausbleibende Aussetzung zur Bewährung und dem häufig ungewöhnlich langen Aufenthalt in Untersuchungshaft erklären.[121] So ergeht bei Nicht-Deutschen häufig deshalb eher ein Haftbefehl, weil sie über keine sozialen Netzwerke verfügen und somit eher Fluchtgefahr angenommen wird.[122]

[...]


[1] Vgl. beispielsweise AK-StVollzG Bammann/Feest 2000, Exkurs II Rz. 2 ff.

[2] Vgl. Kawamura-Reindl et al. 2002, S. 113; Rechtspflege, Fachserie 10/Reihe 4.1., S. 8 f. (nach eigenen Berechnungen).

[3] Von lat. migrare für ‚wandern, auswandern, übersiedeln (Langenscheidts Taschenwörterbuch 1910, S. 220).

[4] Hoffmann-Nowotny 1970, S.107.

[5] Eisenstadt 1953, S.1, zit. nach Treibel 2003, S. 19.

[6] Dudenlexikon 2001, S. 632.

[7] Die Typologie und das folgende lehnt sich, soweit nicht anders erwähnt, an Treibel 2003, S. 20 ff. an.

[8] Ebd., S. 20.

[9] Nuscheler 1995, S.33.

[10] Kröhnert, URL: http://berlin-institut.org/pages/fs/fs_migration.html (Stand 3.4.2005).

[11] Vgl. auch Treibel 2003, S. 20.

[12] Kröhnert, URL: http://berlin-institut.org/pages/fs/fs_migration.html (Stand 3.4.2005).

[13] So ist ein Flüchtling bspw. nicht als notwendigerweise rein reaktives Wesen anzusehen. Entscheidet er sich z.B. für die Flucht in ein bestimmtes Land, weil er hier bereits auf ein soziales Netzwerk an Freunden und Familienangehörigen zurückgreifen kann, zeigt er ganz deutlich proaktives Verhalten (vgl. ebd.).

[14] Vgl. hierzu ausführlicher Treibel 2003, S. 164 f.

[15] Vgl. Kröhnert, URL: http://berlin-institut.org/pages/fs/fs_migration.html (Stand 3.4.2005).

[16] Siehe dazu und im folgenden Treibel 2003, S. 20.

[17] Siehe dazu und im folgenden Han 2003, S. 26f.

[18] Treibel 2003, S. 21 (im Original kursiv gedruckt).

[19] Ebd., S. 21.

[20] Vgl. Ebd., S. 21.

[21] Siehe dazu und im folgenden Nuscheler 1995, S. 32 f.

[22] Dabei handelt es sich in erster Linie um starken Bevölkerungswachstum in den armen Ländern bei anhaltender Armut einerseits und schrumpfenden Bevölkerungszahlen in den reichen Ländern andererseits (vgl. Sonderheft des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, S. 15). Globalisierung

[23] Siehe dazu und im folgenden Treibel 2003, S. 40 ff.

[24] Ebd., S. 41.

[25] Siehe dazu und im folgenden Treibel 2003, S.42; angelehnt an die klassische Studie "The Absorption of Immigrants" von Eisenstadt (1953).

[26] Das betrifft v.a. Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, als auch Gebieten mit hoher Umweltzerstörung (vgl. Kröhnert, URL: http://berlin-institut.org/pages/fs/fs_migration.html (Stand 3.4.2005)).

[27] Siehe dazu und im folgenden Treibel 2003, S. 43.

[28] Siehe dazu und im folgenden wesentlich ausführlicher Han 2003, S. 26-40.

[29] Han 2003, S. 30.

[30] Han (2003) geht insgesamt davon aus, dass, gestützt auf weitere historische Beispiele, der Nachzug von Frauen und Kindern immer dann steigt, wenn durch die Verschärfung von gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Zielländern genau das Gegenteil erreicht werden soll (vgl. S. 37).

[31] Damit steht in besonderem Maße auch die gegenwärtige Einwanderungspolitik im Fokus der Familienzusammenführung, da diese (neben dem Asyl für politisch Verfolgte) faktisch zum wichtigsten Weg der legalen Einwanderung geworden ist (vgl. Han 2003, S. 38).

[32] Siehe dazu und im folgenden wesentlich ausführlicher Han 2003, S. 41-57.

[33] Das Durchschnittsalter betrug dabei ca. 21,2 Jahre (vgl. Han 2003, S. 41).

[34] Dies ist in erster Linie auf die allgemein hohe Heiratsfreudigkeit und frühe Eheschließung in der armen Bauernschicht zurückzuführen.

[35] Den Frauen ging es dabei v.a. um die Suche nach bezahlter Arbeit. Als Hausmädchen und Näherinnen fanden viele eine Anstellung, da die Nachfrage in amerikanischen Privathaushalten nach solcherlei Hilfe groß war. Das ersparte Geld wurde oft nach Hause geschickt, um Geschwister nach Amerika nachzuholen. Sie lösten damit eine enorme Kettenmigration aus.

[36] Han 2003, S. 45.

[37] Damit werden qualitativ hochwertige Produkte in den Industrieländern entworfen und entwickelt, während die weniger entwickelten Länder, für deren Fertigstellung zuständig sind. Der Absatzmarkt für die fertiggestellten Produkte wiederum befindet sich hauptsächlich in den Industrieländern.

[38] In besonderer Weise bedeutsam sind dabei Länder wie Malaysia, Taiwan, Sri Lanka, Philippinen, Malaysia, Peru u.a. (vgl. Han 2003, S. 48 ff., mit zahlreichen ausführlicheren Länderbeispielen).

[39] Siehe dazu und im folgenden Han 2003, S. 54.

[40] Neu ist zudem – besonders im direkten Vergleich zur irischen Massenmigration – in welch stiller Weise sich die unabhängige Arbeitsmigration von Frauen trotz ihres unaufhaltsam steten Anwachsens heute vollzieht (vgl. Han 2003, S. 48).

[41] Han 2003, S. 5.

[42] Zur Problematik der Begriffstrennung in der Praxis siehe beispielsweise Angenendt, URL: http://www.berlin-institut.org/pages/fs/fs_migration_global_flucht.html (Stand 30.3.2005).

[43] So sind sechs der neun von mir interviewten Frauen abhängig migriert (Heiratsmigration / Familienzusammenführung). Eine der Frauen bildet einen ‚Grenzfall‚. Lediglich eine der Frauen ist als Kriegsflüchtling unabhängig migriert.

[44] Siehe dazu und im folgenden Migrationsbericht 2004, S. 42 ff.

[45] Unionsbürger haben aufgrund der im Amsterdamer Vertrag geregelten Arbeitnehmerfreizügigkeit das Recht in einem anderen Land der Europäischen Union zu arbeiten und damit sowieso erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, so dass an dieser Stelle auf diese nicht gesondert eingegangen werden soll (vgl. URL: http://www.migration-online.de/schlagwort._cGFnZS5zaWQ9MjQmcGlkPTE_.html).

[46] Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (kurz Zuwanderungsgesetz) zum 01. Januar 2005 wird die Green-Card-Verordnung durch das Aufenthaltsgesetz und die in diesem Zusammenhang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassene Beschäftigungsverordnung abgelöst (vgl. URL: http://www.migrationonline.de/gesetz._aWQ9MTIyJnBhZ2UuYmVy ZWljaD0y_.html)

[47] Aufgrund der öffentlichen Diskussion bzgl. eines Mangels an Fachkräften in bestimmten Bereichen (v.a. in der IT-Branche) ist in Deutschland eins starkes Bemühen zur Attraktivitätssteigerung des Studiums für ausländische Studierende zu verzeichnen. Entsprechend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen Migrationsbereichen relativ wenig rigide gestaltet (vgl. Migrationsbericht 2004, S. 52 ff).

[48] Vgl. Migrationsbericht 2004, S. 99 f.

[49] Vgl. Dominik 1999, S. 152.

[50] Han 2003, S. 149.

[51] Dem World Employment Report 2004-2005 der International Labour Organisation ist zu entnehmen, dass im entsprechenden Zeitraum rund 1,4 Billionen Menschen weniger als 2 Dollar am Tag verdienen und damit weder sich noch die Familie ausreichend versorgen können, 185,9 Millionen Menschen über kein festes Arbeitsverhältnis verfügen und rund 1/7 derjenigen, die Arbeit haben, trotzdem unterhalb der Armutsgrenze leben (vgl. http://www.ilo.ru/news/200412/files/WERpr_final-3c.pdf).

[52] Siehe dazu und im folgenden Han 2003, S. 157 ff.

[53] So waren 1970 in Deutschland die Hälfte aller Frauen bestrebt, einer Arbeit nachzugehen. Heute sind es 79 % aller arbeitsfähigen Frauen, die einer Arbeit nachgehen oder eine solche suchen (vgl. Uchatius 2004, S. 17).

[54] vgl. Han, 2003, S. 159 ff.

[55] Als Hauptgründe dafür sind die sinkende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung anzuführen (vgl. Sonderheft des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, S. 10.

[56] Han 2003, S. 160.

[57] Vg. Han 2003, S. 98.

[58] Schätzungen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank gehen für das Jahr 2003 davon aus, dass weltweit rund 93 Milliarden Dollar von Migranten an Familienangehörige in die Heimatländer zurücküberwiesen wurden. Damit liegen diese der fast doppelt so hoch wie die weltweite Entwicklungshilfe (vgl. Beyerle 2004)

[59] Nach Berechnungen des deutschen Wirtschaftsinstituts arbeiten rund 4 Millionen Hilfskräfte in deutschen Haushalten (vgl. Uchatius 2004, S. 18). Wie hoch die Anzahl der Migrantinnen unter diesen ist, ist nicht bekannt.

[60] So lag beispielsweise die Zahl touristischer Ausreisen aus Polen 1995 bei 17 Millionen Menschen, wobei dabei von einem engen Zusammenhang zwischen Ausreise und Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgegangen werden kann (vgl. Cyrus 2001, S. 64).

[61] vgl. Han 2003, S. 165.

[62] Cyrus 2001, S. 59.

[63] Vgl. Ebd.

[64] Siehe dazu und im folgenden Han 2003, S. 175 ff.

[65] Han, 2003, S. 175.

[66] Vgl. Bericht über die Lage der Ausländer 2002, S. 285; der Bericht des Jahres 2004 liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeit noch nicht vor.

[67] Vgl. ebd., S. 285.

[68] Siehe dazu und im folgenden Migrationsbericht 2004, S. 23 ff.

[69] Ausnahmeregelungen gibt es bei Härtefällen (vgl. § 23 a Zuwanderungsgesetz).

[70] Migrationsbericht 2004, S. 23.

[71] Da die Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes nur die Zahlen von Migrationsbewegungen insgesamt erfasst, nicht aber nach deren Zweck unterscheidet, muss an dieser Stelle auf die Statistik des Auswärtigen Amtes zurückgegriffen werden, welche wiederum jedoch nur die visumspflichtigen Länder registriert. Damit kann insgesamt von einer noch höheren Anzahl von Ehegatten- / Familiennachzug ausgegangen werden. (vgl. Migrationsbericht 2004, S.23 f.).

[72] Erwähnenswert sind daneben Serbien/Montenegro mit 9%, die Russische Föderation mit 7%, sowie Thailand, Polen und Marokko mit je 3 bis 5 % (vgl. Migrationsbericht 2004, S. 25).

[73] Drei der von mir interviewten Frauen sind aufgrund der Heirat mit einem in Deutschland lebenden Mann emigriert, eine davon ist türkischer Abstammung.

[74] Vgl. auch Sechster Familienbericht, S. XII; Gültekin 2003, S. 26 ff.

[75] Siehe dazu und im folgenden Wolbert, 1984, S. 7 ff.

[76] Als letzter Ausweg bleibt jedoch die Flucht mit dem Liebhaber (also nicht demjenigen Mann, der geheiratet werden soll) - ein in der türkischen Gesellschaft durchaus verankertes Mittel (vgl. Wolbert 1984, S. 8).

[77] Der augenscheinliche „Reichtum“ des in Deutschland lebenden Mannes muss nicht notwendigerweise Rückschlüsse über dessen Lebensstandard zulassen, denn vieles, was in Deutschland als materieller Standard gewertet werden kann (z.B. ein Fernseher), kann, zumindest in manchen türkischen Regionen, ein Luxusgut darstellen (vgl. Wolbert 1984, S. 13).

[78] So spielt diese meist auch nach der Hochzeit noch eine wichtige Rolle, v.a. als wichtigste Ansprechpartnerin für die Frau, wenn es Schwierigkeiten mit dem Ehemann geben oder es gar zu einer Scheidung kommen sollte. In diesem Fall kann sie in das Haus der Eltern zurückkehren (vgl. Wolbert 1984, S. 10 f.).

[80] Bericht über die Lage der Ausländer 2002, S. 291.

[81] Vgl. Han 2003, S. 189.

[82] Han 2003, S. 189 f.

[83] Ebd., S. 196.

[84] Bericht über die Lage der Ausländer 2002, S. 292.

[85] Siehe dazu und im folgenden Informationsheft „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“ (Stand 2004), S. 4 ff. Die gesamten Zahlen beziehen sich damit auf das Jahr 2003.

[86] Zu beachten ist dabei, dass die genannten Zahlen die tatsächliche Größe der Ausländerzahlen unterschätzen, denn der Kreis der „Personen mit Migrationshintergrund“ (im Original kursiv; Informationsbroschüre „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“, S. 4) liegt weitaus höher, da bspw. eingebürgerte Personen oder Spätaussiedler als deutsche Staatsangehörige gewertet werden und damit nicht in die Statistik miteinfließen. Auch sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhaltende Personen werden nicht erfasst.

[87] Im Vergleich dazu lebten im Jahr 2003 insgesamt und 82 Mill. Menschen in Deutschland, davon und 7 Mill. Ausländischer Staatsangehörigkeit (vgl. Statistisches Bundesamt, URL: http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab4.php).

[88] Vgl. Tabelle der Informationsbroschüre „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“, S. 18.

[89] Vgl. Das neue Zuwanderungsrecht: Eine Übersicht, S. 2.

[90] Sie stellt nach der befristeten Aufenthaltserlaubnis die nächsthöhere Stufe dar. Sie kann nach fünfjährigem Erhalt der befristeten Aufenthaltserlaubnis erworben werden, bzw. erhalten alle nach Art. 16 GG als Asylberechtigte anerkannte Flüchtlinge diesen Titel (vgl. dazu und im folgenden Informationsbroschüre "Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung" 2004, , S. 25).

[91] Dieser Titel stellt den sichersten Aufenthaltsstatus dar. Er kann nach achtjährigem Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis erteilt werden und gilt räumlich und zeitlich unbefristet.

[92] Sie ist Grundlage für einen Daueraufenthalt. Mit Zunahme der Aufenthaltsdauer verfestigt sich der Aufenthalt.

[93] Der Aufenthalt ist zweckgebunden und damit die Aufenthaltsdauer von vornherein begrenzt (z.B. Werkarbeitnehmer).

[94] Bestimmte völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe sind Grundlage zum Erhalt dieses Titels, wie ihn häufig Konventionsflüchtlinge erhalten („kleines Asyl“).

[95] Vgl. Das neue Zuwanderungsrecht: Eine Übersicht, S.2.

[96] Ebd., S.2.

[97] Vgl. Informationsbroschüre „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“, S. 13.

[98] Zum Zeitpukt der Erstellung der vorliegenden Arbeit lagen leider noch keine aktuelleren Daten vor.

[99] Siehe dazu und im folgenden Informationsbroschüre „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“, S. 13 ff.

[100] So sind bspw. nur rund 24 % der Menschen türkischer Staatsangehörigkeit und rund 15 % derjenigen, die aus Serbien und Montenegro kommen, im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung. Hingegen sind z.B. 11% der Staatsangehörigen aus Serbien und Montenegro mit länger als 10-jährigem Aufenthalt in Deutschland lediglich im Besitz einer Duldung und rund 6% im Besítz einer Aufenthaltsbefugnis (vgl. Informationsbroschüre „Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung“, S. 13).

[101] Ebd., S. 14.

[102] Hinzu kommen weitere Bestimmungen, wie beispielsweise der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis o.ä., ausreichende Sprachkenntnisse, Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes u.a. (vgl. ebd., S. 14).

[103] Viele Personen dieser Gruppe sind im Rahmen von Spätaussiedlerprogramm Hinzugezogene, die erst mit der Aufnahme in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen (vgl. Migrationsbericht 2004, S. 9).

[104] Dies scheint sich nicht nur bzgl. der Frauenkriminalität in Deutschland, sondern insgesamt bzgl. „viele[r] westliche[r] Länder“ (Walter 1999, Rz. 172) feststellen zu lassen.

[105] Vgl. Maelicke 1995, S. 21; Leder, 1997, S. 3 ff.

[106] So gibt es beispielsweise noch immer ausreichenden Diskussionsbedarf über die Ursachen von Frauenkriminalität überhaupt und über die Gründe für die deliktspezifischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern u.a.m. (vgl. Maelicke 1995, S. 23 f.).

[107] Maelicke 1995, S. 25.

[108] Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2004 stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit leider noch nicht zur Verfügung.

[109] PKS 2003, S. 75.

[110] Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 / Reihe 3, S. 436; Prozentangaben nach eigenen Berechnungen.

[111] Boese (2002) weist darauf hin, dass sich die Zahl der Tatverdächtigen und verurteilten Nicht-Deutschen immer mehr angleicht, was darauf hindeutet, dass die zur Anklage gebrachten Verfahren immer häufiger auch zu einer Verurteilung führen. Bis 1993 hingegen machte der Unterschied zwischen beiden Gruppen teilweise bis zu 10% aus (vgl. S. 147).

[112] Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 / Reihe 4.1., S. 8 f.; Prozentangaben nach eigenen Berechnungen.

[113] Eine aktuellere Auflage der oben genannten Serie war zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeit noch nicht verfügbar.

[114] Sieh dazu und im folgenden Geißler 2002, S. 29f.

[115] Siehe dazu und im folgenden PKS 2003, S. 109.

[116] Vgl. PKS 2003, S. 109.

[117] Siehe dazu und im folgenden Geißler 2002, S. 30 ff.

[118] Vgl. Informationsbroschüre "Strukturdaten der ausländischen Bevölkerung", S. 3.

[119] Vgl. dazu und im folgenden Geißler, 2003, S. 31 ff.

[120] AK-StVollzG Bammann/Feest 2000, Exkurs II vor § 5 Rz. 1.

[121] Vgl. ebd., Rz. 2.

[122] Schlebusch 2003, S. 120.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Erscheinungsjahr
2005
ISBN (eBook)
9783832494513
ISBN (Paperback)
9783838694511
DOI
10.3239/9783832494513
Dateigröße
1.2 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Potsdam – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2006 (März)
Note
1,0
Schlagworte
strafvollzug gefängnis migration mutter abschiebung
Produktsicherheit
Diplom.de
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