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Möglichkeiten und Probleme bei der Finanzierung von Sportgroßveranstaltungen durch Münzprogramme

Am aktuellen Beispiel der Fußball-WM 2006

©2005 Diplomarbeit 85 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Im nächsten Jahr ist die Bundesrepublik Deutschland Austragungsort der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft. Die Finanzierung für dieses Mega-Event übernehmen der nationale und der internationale Fußball-Verband. Der Beitrag des Bundes zur Finanzierung bezieht sich zum einen auf infrastrukturelle Maßnahmen und zum anderen auf repräsentative gesamtstaatliche Zwecke.
Einmal mehr bedient sich der Staat seinem Recht der Münzprägung, indem er anlässlich der Fußball-WM 2006 eine Sondermünzserie von vier verschiedenen 10-Euro Silbermünzen und einer 100-Euro Goldmünze herausgibt. Der Bund hat dem Organisationskomitee (OK) der Fußballweltmeisterschaft aus dem Erlös der Silbermünzserie den Betrag von 30 Mio. Euro fest zugesichert. Aus dem Erlös der 100-Euro Goldmünze fließen etwa 10 Mio. Euro dem OK zu. Die Einnahmen aus dem Münzgewinn sollen einem Kultur- und Rahmenprogramm, das Sport und Kunst vereint und Deutschland als weltoffene Nation darstellt, beigesteuert werden.
Auch die Mehrumsätze der ’Sportwette’ Oddset, die durch Erweiterung um die ’TOP Wette’ erzielt werden und das Briefmarkenprogramm sollen wie schon bei anderen Veranstaltungen zur Kostendeckung beitragen. Hierdurch wird deutlich, dass die Sonderfinanzierungsmittel einen hohen Stellenwert bei der Finanzierung von Sportgroßveranstaltungen einnehmen.
So wurde bei den Olympischen Spielen 1972 in München ein Volumen von ca. 760 Mio. DM (inklusive Zinserträge) allein durch das Olympiamünzprogramm erzielt. Die Gesamtkosten der Veranstaltung beliefen sich auf ca. 2 Mrd. DM. Die Einnahmen durch die Olympiamünzen machten also rund ein Drittel der Gesamtkostendeckung aus.
In den Bewerbungsunterlagen für die Olympischen Spiele 2004 in Hamburg und Berlin plante man hochgerechnet bereits 1,5 Mrd. DM als Erlös aus der Gesamtheit aller Sonderfinanzierungsmittel ein.
Die Finanzierung durch Sonderfinanzierungsmittel, insbesondere die durch Sondermünzen, ist also weiterhin von großer Bedeutung. Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob es sinnvoll ist, auch andere Sportveranstaltungen oder öffentliche Vorhaben auf diese Art teilzufinanzieren oder ob diese Finanzierungsart inflatorische Konsequenzen mit sich bringen kann.
Gang der Untersuchung:
Welche Möglichkeiten und welche Probleme bei Einsatz von Sondermünzen entstehen, die als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, soll folglich Grundlage dieser Arbeit sein.
Die wissenschaftliche Relevanz erhält die Arbeit auf der einen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Vorwort

1 Einleitung

2 Gedenkmünzen als Finanzierungsmöglichkeit
2.1 Private vs. öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrnehmung
2.2 Gedenkmünzen im Zeitablauf
2.3 Finanzierung der Olympischen Spiele in München 1972
2.3.1 Motive und Ressourcen
2.3.2 Teure vs. günstige Finanzierung
2.3.3 Einnahmequellen OK:
2.3.4 Einnahmen aus Sonderfinanzierungsmitteln
2.2.5 Zwischendarstellung:
2.4 Finanzierung der Fußball-WM 2006 in Deutschland
2.4.1 Münzregal in der EWU
2.4.2 Stadionfinanzierung
2.4.3 Einnahmequellen FIFA und OK
2.4.4 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
2.4.5 Gedenkmünzen zur Fußball-WM 2006
2.4.6 Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich
2.4.7 Zusammenfassung - Vorteile durch Sondermünzfinanzierungen

3 Probleme durch den Einsatz von Münzprogrammen
3.1 Kostenentwicklung Olympiade 1972
3.2 EXKURS: Geldtheorie
3.2.1 Geschichte des Geldes
3.2.3 Die volkswirtschaftliche Geldmenge
3.2.4 Inflation
3.2.5 Aufgaben der Geldpolitik
3.2.6 Kontrollorgane der Geldwertstabilität
3.2.7 Geldmengensteuerung der EZB
3.3 Diskussion über die 100-DM Goldmünze
3.4 Zusammenfassung - Probleme durch Münzfinanzierung

4 Fazit

5 Literatur- und Quellenverzeichnis

6 Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Münzen zur Fußball-WM 2006

Anhang 2: Olympiamünzen von 1972

Anhang 3: Irreführendes Werbeexemplar für „Goldmünze“ 2006

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Formen der Beteiligung eines OKs am Verkaufserlös von Olympiamünzen

Abb. 2: Bereitstellung von Ressourcen der unterschiedlichen Systeme

Abb. 3: Schlussabrechnung München 1972

Abb. 4: Vor- und Nachteile unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente

Abb. 5: Vereinfachte Notenbankbilanz

Abb. 6: Übersicht über die Geldmengenaggregate

Abb. 7: Der Geldkreislauf

Abb. 8: Beispiel: Transaktionsabwicklung über das Mengentenderverfahren

Abb. 9: Material- und Prägekosten

Vorwort

Lange Zeit waren Sport und Wirtschaft zwei voneinander getrennte Welten.

Der Sport hat sich indessen in unserer Gesellschaft zunehmend als Wirtschaftsfaktor etabliert.

Aus diesem Grund hat sich die Sportökonomie in Deutschland seit dem letzten Jahrzehnt zu einer eigenen interdisziplinären Wissenschaft entwickelt.

Mit dieser Diplomarbeit soll ein weiterer Schritt zur Verknüpfung von Sport und Wirtschaft geschaffen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei denen bedanken, die zum Gelingen der vorliegenden Arbeit beigetragen haben.

Mein herzlichster Dank geht an meinen Betreuer, Herrn Dr. Martin-Peter Büch, der mir mit Fachkompetenz zur Seite stand.

Im privaten Umfeld danke ich besonders meinen Eltern, die mich während des gesamten Studiums unterstützt haben. Des Weiteren geht mein Dank an Iris und Michael M., H.-G. Quade, Janine V., Melanie G., Stefanie H. und Jan Cyril S..

Mülheim, Juni 2005 Antje Rente

1 Einleitung

Im nächsten Jahr ist die Bundesrepublik Deutschland Austragungsort der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft. Die Finanzierung für dieses Mega-Event[1] übernehmen der nationale und der internationale Fußball-Verband. Der Beitrag des Bundes zur Finanzierung bezieht sich zum einen auf infrastrukturelle Maßnahmen und zum anderen auf repräsentative gesamtstaatliche Zwecke. Einmal mehr bedient sich der Staat seinem Recht der Münzprägung, indem er anlässlich der Fußball-WM 2006 eine Sondermünzserie von vier verschiedenen 10-Euro Silbermünzen und einer 100-Euro Goldmünze herausgibt.[2] Der Bund hat dem Organisationskomitee (OK) der Fußballweltmeisterschaft aus dem Erlös der Silbermünzserie den Betrag von 30 Mio. Euro fest zugesichert. Aus dem Erlös der 100-Euro Goldmünze fließen etwa 10 Mio. Euro dem OK zu.[3] Die Einnahmen aus dem Münzgewinn sollen einem Kultur- und Rahmenprogramm, das Sport und Kunst vereint und Deutschland als weltoffene Nation darstellt, beigesteuert werden.[4]

Auch die Mehrumsätze der „Sportwette“ Oddset, die durch Erweiterung um die „TOP Wette“ erzielt werden[5] und das Briefmarkenprogramm sollen wie schon bei anderen Veranstaltungen zur Kostendeckung beitragen. Hierdurch wird deutlich, dass die Sonderfinanzierungsmittel[6] einen hohen Stellenwert bei der Finanzierung von Sportgroßveranstaltungen einnehmen.

So wurde bei den Olympischen Spielen 1972 in München ein Volumen von ca. 760 Mio. DM (inklusive Zinserträge) allein durch das Olympiamünzprogramm erzielt.[7] Die Gesamtkosten der Veranstaltung beliefen sich auf ca. 2 Mrd. DM. Die Einnahmen durch die Olympiamünzen machten also rund ein Drittel der Gesamtkostendeckung aus.

In den Bewerbungsunterlagen für die Olympischen Spiele 2004 in Hamburg und Berlin plante man hochgerechnet bereits 1,5 Mrd. DM als Erlös aus der Gesamtheit aller Sonderfinanzierungsmittel ein.[8]

Die Finanzierung durch Sonderfinanzierungsmittel, insbesondere die durch Sondermünzen, ist also weiterhin von großer Bedeutung. Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob es sinnvoll ist, auch andere Sportveranstaltungen oder öffentliche Vorhaben auf diese Art teilzufinanzieren oder ob diese Finanzierungsart inflatorische Konsequenzen mit sich bringen kann.

Welche Möglichkeiten und welche Probleme bei Einsatz von Sondermünzen entstehen, die als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, soll folglich Grundlage dieser Arbeit sein. Die wissenschaftliche Relevanz erhält die Arbeit auf der einen Seite durch die bisher wenigen existierenden Arbeiten, die sich mit diesem Thema befassen und auf der anderen Seite durch die permanente Aktualität. Preuß (1999) gibt in seiner Schrift „Olympische Implikationen der Ausrichtung Olympischer Spiele“ einen geschichtlichen Rückblick über den Einsatz von Münzen als Finanzierungsmittel von Olympischen Spielen. Der Zeitablauf reicht jedoch nur von München 1972 bis Atlanta 1996. Zwar wird hier die Entwicklung von Münzen als Finanzierungsinstrument gut dargestellt, jedoch werden volkswirtschaftliche Auswirkungen nicht angesprochen. Des Weiteren wurde das Thema „Sondermünzen als Finanzierungsmittel“ zum aktuellen Anlass der Spiele 1972 sowohl von der Bundesbank als auch von der Bundesregierung, von Journalisten und Experten wie Milton Friedman aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und hinterfragt. Mögliche volkswirtschaftliche Auswirkungen werden hier in Betracht gezogen. Die Berichte befassen sich aber nur mit der ca. 30 Jahre zurückliegenden Problematik von 1972.

Bei meiner Literaturrecherche, auf der die Arbeit basiert, bin ich in ähnlicher und aktuellster Form nur auf den Bericht „Sonderfinanzierungsmittel für (Sport-) Großveranstaltungen – Manna vom Himmel?“ von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Maennig gestoßen. In seinem Kurzbericht setzt er sich besonders mit der Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 auseinander, zeigt aber in diesem Zusammenhang bereits mögliche Auswirkungen durch Sonderfinanzierungsmittel für die Zukunft auf. In Anlehnung an diesen Artikel soll in dieser Arbeit vertiefend auf die Problematik eingegangen werden und die vorhandenen Daten auf die Fußball-WM 2006 übertragen werden.

Im ersten Teil der Arbeit werden Möglichkeiten durch die Finanzierung über Münzprogramme erörtert und anderen Finanzierungsinstrumenten gegenübergestellt. An Hand eines Rückblicks auf die Olympischen Spiele 1972 in München sollen nachfolgend mögliche Probleme volkswirtschaftlicher Art aufgegriffen werden. In diesem Abschnitt erfolgt zum besseren Verständnis ein Exkurs zum Thema „Geldtheorie“. Abschließend soll diskutiert werden, ob Probleme dieser Finanzierungsart auch auf die Fußball-WM 2006 zutreffen, bzw. welche Chancen sich durch die Münzausgabe stattdessen auftun.

2 Gedenkmünzen als Finanzierungsmöglichkeit

2.1 Private vs. öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrnehmung

Die Gewährleistung von Sportinfrastruktur ist im Wesentlichen immer eine öffentliche Aufgabe gewesen.[9] Öffentliche Aufgabe deshalb, weil das öffentliche Gemeinwesen es sich zur Aufgabe gemacht hat, Güter, die zum Allgemeinwohl der Bevölkerung beitragen, in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch die Bereitstellung von Sportstätten, da sie nicht in wünschenswerter Weise durch private Investoren erfolgt.[10] Um dennoch ausreichend Güter für das Allgemeinwohl der Bevölkerung anbieten zu können, kommt es dann zu einer öffentlichen Finanzierung unter anderem durch Zwangsabgaben wie Steuern. So wurden in der Vergangenheit nicht nur Fußball-Weltmeisterschaften wie die von 1974, sondern auch Olympische Spiele größtenteils durch Bundes-, Landes- und kommunale Zuschüsse finanziert. Oft wurden zur Entlastung des Steuerzahlers Sondermünzprägungen als Alternative hinzugezogen. Für die Privatwirtschaft bestand in der Vergangenheit wenig Anreiz, Sportgroßveranstaltungen oder Sportanlagen in gewünschtem Maße finanziell zu unterstützen. Das Risiko, Verluste einzufahren war einerseits zu hoch, andererseits waren andere Investitionen wie z.B. in der Immobilienbranche rentabler für die Unternehmen.[11]

Bei den Olympischen Spielen 1972 musste der Stadt München durch die Präsidenten von NOK (Nationales Olympisches Komitee) und DSB (Deutscher Sportbund) die Bewerbung sogar angetragen werden.[12] Der Bund erklärte sich damals bereit einen Großteil der olympiabedingten Belastungen zu übernehmen. Als eine bedeutende Finanzierungsquelle stellte sich der Münzgewinn einer 10-DM Olympiamünze heraus.[13] Erst seit den Olympischen Spielen in Los Angeles 1984 hat sich die skeptische Einstellung gegenüber der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen geändert.[14] Heute stehen die Städte weltweit in Konkurrenz zueinander, wenn es um die Ausrichtung sportlicher Mega-Events geht.

Mit Veränderung der Kommunikationsformen und Einsatz der „Neuen Medien“ hat sich der Sport, z.B. im Fernsehen seit Mitte der achtziger Jahre[15], als eine lukrative Werbeplattform etabliert und verspricht durch die Möglichkeit der Selbstdarstellung finanzielle Gewinne für Ausrichter und Wirtschaft.[16] Der Sport gilt als einer der bedeutendsten Werbetransporteure. Der boomende Medienmarkt kann die Werbung der Wirtschaftsunternehmen und Regionen mit Hilfe des Sports weit verbreitet darstellen.[17]

Bezugnehmend auf die schlechte finanzielle Lage der Städte, Gemeinden und der öffentlichen Hand ist die private Finanzierung von Sportgroßveranstaltungen als Alternative zur öffentlichen Finanzierung des Sports immer wichtiger geworden.

Durch den steigenden Stellenwert des Sports als Wirtschaftsfaktor wird der Anreiz zur Bereitstellung von Ressourcen für den Sport durch die Privatwirtschaft folglich enorm begünstigt.

Die Sportpolitik der Bundesrepublik Deutschland wird nach dem Subsidiaritätsprinzip durchgeführt.[18] Das heißt: Bewerbung und Austragung einer Sportgroßveranstaltung und die damit verbundenen Kosten werden so weit wie möglich von den jeweiligen Bundessportfachverbänden getragen. Auf die Fußball-WM 2006 bezogen bedeutet dies, dass der DFB (Deutscher Fußballbund) als nationaler Fußballverband und die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) als internationaler Fußballverband grundsätzlich alleinverantwortlich für die Finanzierung des hochkommerziellen Ereignisses „Fußball WM 2006“ sind.

Trotz finanzwirtschaftlich schwieriger Lage trägt die Bundesregierung auf Grund gesellschaftspolitischer Verantwortung zum Gelingen der Veranstaltung bei. So werden sowohl kulturelle Vorhaben als auch infrastrukturelle Maßnahmen durch die Regierung gefördert. Hierzu zählen die Sanierung des Olympiastadions in Berlin und der Umbau des Zentralstadions in Leipzig, die durch 247 Mio. Euro vom Bund unterstützt werden. Ebenso zu infrastrukturellen Maßnahmen gehört die Verbesserung des Verkehrsnetzes. Die jährliche Ausgabe je einer 10-Euro Silbergedenkmünze in den Jahren 2003 bis 2006 sowie die Ausgabe einer 100-Euro Goldmünze im Jahr 2005 trägt zur Finanzierung eines Kultur- und Rahmenprogramms rund um die WM bei. Des Weiteren sind, wie schon bei den Olympischen Spielen 1972, Sonderpostwertzeichen-Serien „Für den Sport“ in den Jahre 2003 bis 2006 vorgesehen. Auf Länderebene erfolgt die Beihilfe durch die Mehreinnahmen der Sportwette „Oddset“.[19]

Wie im Vorangegangenen geschildert, tragen also trotz veränderter Finanzierungsmöglichkeiten Sonderfinanzierungsmittel, insbesondere die Gedenkmünzen, abermals zur Finanzierung einer Sportgroßveranstaltung bei.

Die sich hieraus ergebende zentrale Fragestellung lautet:

Welche Möglichkeiten bieten Gedenkmünzen als Finanzierungsinstrument und welches Potential bietet dieses im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten?

Um den Sachverhalt zu klären, wird im Anschluss auf die Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München und die Finanzierung der Fußball-WM 2006 eingegangen. An Hand dieses Rückblicks sollen die Möglichkeiten der Finanzierungsart „Münzprogramme“ aufgeschlüsselt werden. Die vorliegenden Daten über den Einsatz von Olympiamünzen 1972 eignen sich besonders, um mögliche währungspolitische Probleme, die durch diese Finanzierungsmöglichkeit auftreten können, zu illustrieren. Wie sich der Einsatz von Münzprogrammen entwickelt hat und welche Chancen und Probleme bei der Ausgabe der WM-Münzen zu erwarten sind, soll zuletzt erläutert werden.

2.2 Gedenkmünzen im Zeitablauf

Die Geschichte von Olympiamünzen ist durch Archäologen bis in die Antike zurückzuverfolgen. Zur Finanzierung werden sie indessen erst seit den modernen Olympischen Spielen genutzt.[20]

Die Ausgabe bedarf seitdem der staatlichen Zustimmung, weil das Prägen von Münzen laut Münzgesetz auf der einen Seite den Regierungen vorbehalten ist und auf der anderen Seite bei unkontrolliertem Einsatz währungspolitische Probleme auslösen kann. Das Erstellen von als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannten Gedenkmünzen, das über den eigentlichen Zahlungsmittelbedarf hinaus erfolgt, erhöht die Geldmenge. Deshalb verfügt die EZB (Europäische Zentralbank) als Währungshüterin zudem über ein Mitspracherecht bei der Auflagenhöhe.[21]

Der Münzsammlermarkt stellt einen der größten Sammlermärkte überhaupt dar.

Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die Motive des Sports.[22]

Früher wurde das Münzsammeln den Adeligen vorbehalten, heute ist es fast jedem finanziell möglich, dieses Hobby zu betreiben. Man schätzt allein den Markt in Deutschland auf mehrere Mio. Sammler.[23]

1951 erschien, anlässlich der Olympischen Spiele in Helsinki, die erste, als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel geltende Olympiamünze. Wie der Name „Gedenkmünze“ schon sagt, sollen die Münzen einen Erinnerungswert an das jeweilige sportliche Ereignis schaffen.

Zu diesem Erinnerungswert sind heutzutage vor allem der Werbeeffekt und als wichtigster Grund der Finanzierungsaspekt hinzugetreten.

Besonders durch die Olympiade in München 1972, bei der eine mehrmalige Auflagenerhöhung der Gedenkmünzen stattgefunden hat, wird deutlich, welch wichtige Einnahmequelle hierdurch geschaffen werden kann.

Die Erkenntnis, dass die Ausgabe von Gedenkmünzen zu Einnahmen führen kann, löste den Impuls aus, dass nicht nur im jeweiligen Ausrichterland einer sportlichen Großveranstaltung Münzen geprägt wurden, sondern auch kleine Nationen zu Beginn der siebziger Jahre anfingen, Münzen mit Sportmotiven zu prägen. Auf den Münzen befanden sich diejenigen Sportarten, die sich im eigenen Land großer Beliebtheit erfreuten. Es wurden auch Münzen emittiert, die interessant für andere große Sammlermärkte waren.

Nicht von Beginn an trugen die Olympiamünzen wesentlich zur Finanzierung der jeweiligen Veranstaltung bei.

Jedes Ausrichterland verfügte über eigene Gesetze, die den Einsatz der Olympiamünze als Finanzierungsmittel festlegte.[24]

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Münzen überhaupt zur Finanzierung beitragen, ist deshalb eine zu klärende Frage.

Hierzu sei grundsätzlich folgender Sachverhalt zum Prägen von Währungsmünzen erläutert:

Beim Prägen heutiger Währungsmünzen liegen Material- und Prägekosten im Regelfall unter dem Nennwert der Münze. Die Differenz zwischen Nennwert und Herstellungskosten wird als Schlagschatz oder Münzgewinn bezeichnet und fällt dem Münzherrn, in Deutschland der Bundesregierung, zu.[25] Betragen die Herstellungskosten beispielsweise 4 Euro und der Nennwert der Münze ist 10 Euro, so ergibt sich ein Schlagschatz in Höhe von 6 Euro, der dem Staatshaushalt zufließt und so die Kaufkraft des Staates erhöht. Bei den Gedenkmünzen kann ebenfalls ein Münzgewinn erzielt werden, wenn die Material- und Prägekosten unter dem Nennwert gehalten werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Bei Goldmünzen z.B. kann es vorkommen, dass die Materialkosten den Nennwert übersteigen. Erfahrungsgemäß wird dann meist ein Aufschlag beim Verkauf auferlegt, um dennoch Einnahmen zu erzielen.

Der Staat hat verschiedene Möglichkeiten das OK aus den Einnahmen zu beteiligen.

Seit München 1972 ist jedes OK an dem erzielten Gewinn aus dem Münzverkauf durch eine der drei nachfolgenden Arten beteiligt worden.

Variante A – Aufschlag:

Dem OK fließt die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nennwert der Münze zu.

Liegen die Prägekosten über dem Nennwert, so vermindert sich der Betrag für das OK dementsprechend.

Variante B – Münzgewinn:

Der Staat verzichtet zugunsten der Olympischen Spiele auf den Münzgewinn, man könnte dies einer Subvention gleichstellen.

Für München 1972 hat durch das Prägen der Olympiamünzen Geldschöpfung durch den Staat stattgefunden, denn die Münzen wurden zusätzlich geprägt und erhöhten die Geldmenge.

Findet hingegen keine zusätzliche Erhöhung der Geldmenge statt, d.h. wird in gleicher Höhe der Gedenkmünzausgabe der „normale“ Münzumlauf verringert, so würden die Einnahmen des OK Verluste für den Staat bedeuten.

Variante C – Münzgewinn + Aufschlag:

Durch die Variante „Münzgewinn + Aufschlag“ könnte das OK die größten Gewinne erzielen, wobei diese Form in der Praxis bisher noch keine Anwendung gefunden hat.[26] In diesem Fall würde der Staat sowohl den Münzgewinn, als auch den Aufschlag der Veranstaltung als Finanzierungshilfe beisteuern.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1, Quelle: Preuß (1999, 223)

Die vorherigen Ausführungen machen deutlich, dass es von unterschiedlichen Faktoren abhängt, welche Einnahmen Staat und OK tatsächlich durch die Münzprogramme erzielen.

In der Vergangenheit wurden die meisten der Münzprogramme mit einem Aufschlag verkauft, der dem OK zufiel, da der Münzgewinn i.d.R. dem Staat als ausgebende Institution vorbehalten bleibt.

Manchmal übersteigt der Materialwert den Nennwert der Münze, so dass der Aufschlag zum Ausgleich der Herstellungskosten herangezogen wird. Verbleibt der Münzgewinn in staatlicher Hand, stellt der Aufschlag für das OK die einzige Möglichkeit dar, einen Erlös aus dem Verkauf der Münzen zu erlangen.

Dies ist häufig der Fall bei Münzen mit einem hohen Edelmetallanteil.

Bei Silber- und Goldmünzen variiert der Marktpreis stark in Abhängigkeit vom Weltmarktpreis für Edelmetalle. Zusätzliche Kosten entstehen zudem durch Herstellung, Prüfung und Distribution.

In Seoul 1988 wurden Goldmünzen geprägt, deren Materialwert über ein Vielfaches über dem Nennwert lag. Das OK sowie der Staat konnten in diesem Fall gar keine Einnahmen zur Finanzierung erzielen. Gleichzeitig war allerdings der Rückfluss der Münzen in den üblichen Zahlungsverkehr nahezu ausgeschlossen, da die Sammler auf Grund der Überwertigkeit der Münze und in Hoffnung auf eine weitere Wertsteigerung, die Münzen einbehielten.[27]

Möchte das OK also sicherstellen, dass ein Münzprogramm zur Finanzierung beiträgt, so sollte darauf geachtet werden, dass die Münzen im Ausgeberland ein anerkanntes Zahlungsmittel darstellen, da sie ansonsten wie eine Gedenkmedaille behandelt würden.[28]

Eine genaue Betrachtung des potentiellen Absatzmarktes trägt maßgeblich zu einer erhöhten Gewinnwahrscheinlichkeit bei. Die optimale Auflagenhöhe und der Aufschlag sind im Hinblick auf die gewinnmaximale Absatzmenge zu ermitteln.

Ist der Aufschlag zu hoch angesetzt, so würde sich zwar der Gewinn pro verkaufter Einheit erhöhen, aber eventuell würde sich dies auf die Höhe der abzusetzenden Gesamtmenge negativ auswirken. Ist die Auflage zu hoch, fürchtet der Sammler, dass keine Wertsteigerung eintritt. Bei zu niedriger Auflage treten Spekulationskäufe auf.

Um die Attraktivität für den Sammler zu erhöhen, sollte die Münze ein interessantes Äußeres aufweisen. Dazu zählen beispielsweise die olympischen Themen oder der Name des Ausrichterlandes.

Wichtig ist zudem, große Sammlermärkte durch den richtigen Vertriebsweg zu erreichen.

Auch im Ausland muss der Absatzmarkt vorab eingeschätzt werden, damit die Gesamtauflage dementsprechend angepasst wird.

Der Verkauf im Ausland wirkt sich auf den inländischen Zahlungsverkehr vorteilhaft aus. Die Euro-Gedenkmünzen sind nämlich nur im jeweiligen Ausgeberland gesetzliches Zahlungsmittel.[29] Der Vorteil beim Verkauf in das Ausland besteht darin, dass die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr der Münzen in den inländischen Zahlungsverkehr sehr gering ist. So wird dem inländischen Geldkreislauf das zusätzlich geprägte Geld entzogen und mögliche inflatorische Auswirkungen verringert.

Der größte Markt liegt letztendlich immer noch im Ausrichterland, denn die Sammler ziehen in der Regel das Sammeln inländischer Währungen dem Motivsammeln vor.[30]

2.3 Finanzierung der Olympischen Spiele in München 1972

2.3.1 Motive und Ressourcen

Um eine derart große und einzigartige Veranstaltung wie die Olympischen Spiele durchführen zu können, bedarf es enormer finanzieller Mittel, die von mehreren Institutionen aufgebracht werden müssen, damit solch ein Mega-Event überhaupt möglich gemacht werden kann.[31]

Zu diesen Akteuren gehören der Staat, das Land oder die Provinz, der Bundesstaat, die Stadt bzw. Kommune und die Privatwirtschaft, von denen jeder seine eigene Motivation hat, sich an einem solchen Ereignis finanziell zu beteiligen.

Jedes dieser Systeme stellt seine eigene Kosten-Nutzen-Analyse auf, wobei die Motive von Staat, Land und Stadt ähnlichen Charakter haben. Im Vordergrund stehen hier neben politischem Nutzen die Stadtentwicklung, Fremdenverkehrserhöhung und Industrieansiedlungen.[32] Die Beweggründe der Privatwirtschaft sind zusammengefasst auf eine Gewinnmaximierung ausgerichtet.

Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Motive und Ressourcenbereitstellung der unterschiedlichen Systeme.

Bereitstellung von Ressourcen der unterschiedlichen Systeme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2, Quelle: Preuß (1999, 34)

Bei der Planung wird darauf geachtet, dass sich positive externe Effekte auch noch Jahre später in der Bilanz einer Region niederschlagen können. Man darf also nicht nur die direkt erzielten monetären Größen als Maßstab nehmen, sondern auch Auswirkungen einberechnen, die nicht finanziell ausgedrückt werden können, aber auf lange Sicht gesehen positive Reaktionen hervorrufen.[33]

Da in den siebziger Jahren für die Privatwirtschaft kein oder nicht im ausreichenden Maße Anreiz bestand, sich an der Finanzierung der Olympischen Spiele in München zu beteiligen, wurden die Spiele zu 81% durch eine öffentliche Kostenbeteiligung getragen.[34]

Die Bundesregierung sah in den Olympischen Spielen in München und Kiel die Chance, diplomatische Beziehungen zu verbessern oder herzustellen und betitelte die Veranstaltung als die bedeutendste Veranstaltung seit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD).[35] Alle Planungen, Projekte, Ausführungsmaßnahmen dienten nur einem zentralen Ziel – der Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972. Die Olympische Baugesellschaft war der Träger der Investitionskosten für Bauvorhaben, das OK der Träger der Vorbereitungen. Um dieses Weltereignis bestmöglich verwirklichen zu können, arbeiteten beide als ein „Ganzes“. Ebenso als ein „Ganzes“ wurde auch die Finanzierung dargestellt, die in einer Gesamtrechnung alle Einnahmen und Kosten zusammenfasste.[36]

2.3.2 Teure vs. günstige Finanzierung

Auch die Bevölkerung stimmte der Durchführung der Spiele weitestgehend zu.[37] Die durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, gerade für den Sportstättenbau, stießen jedoch auf Kritik.

Man wusste zwar, dass Kiel und München einen Vorteil aus der Zuteilung öffentlicher Mittel ziehen würden, befürchtete aber, dass andere Vorhaben dadurch vernachlässigt würden.

Es handelte sich also in München 1972 um eine sogenannte „teure“ Veranstaltung. Zwischen „teuren“ und „günstigen“ Spielen lässt sich folgendermaßen differenzieren:

- Als „teuer“ werden Spiele bezeichnet, bei denen die Infrastruktur, Sportstättenbau- und Wohnungsbau oder auch Verbesserung der Telekommunikation bei der Investition eine starke Rolle einnehmen.[38] In München war dies der Fall, da hier viele Mittel in die Baumaßnahmen der Sportanlagen flossen.[39]
- „Günstige“ Spiele liegen dann vor, wenn infrastrukturelle Maßnahmen nicht durchgeführt werden müssen und die Ausgaben lediglich Organisation und Durchführung betreffen.[40]

Wie viele Gelder in den Aufbau der Infrastruktur und den Sportstättenbau bzw. andere Einrichtungen einfließen, hängt von Größe und jeweiligem Entwicklungsstand der Ausrichterregion ab.[41]

Allein 75% der Ausgaben dienten in München dazu, auf Gebieten sozialen Bedarfs Investitionen vorzunehmen. Hierzu zählten die Erstellung von Studentenwohnheimen, Kindergärten und Sportanlagen, die teilweise bis heute noch ihren Wert behalten haben.[42] Auch flossen Mittel, die bereits im Bundeshaushalt angesetzt waren, den Olympischen Spielen zu. Beispiele hierfür sind Verkehrsbaumaßnahmen in München und Kiel, die lediglich zeitlich nach vorne verlegt wurden.[43]

Zunächst hatte das OK beschlossen, die Kosten überwiegend durch eigene Einnahmen zu decken. In den Jahren 1967 bis 1969 verbuchte das OK aber hohe Verluste. Das lag vor allem daran, dass die Baukosten zunächst mit 520 Mio. DM veranschlagt worden waren, die Schlusszahl von 1.350 Mio. DM zeigte aber eine Kostensteigerung von mehr als 125% auf. Die erhebliche Kostensteigerung hatte mehrere Ursachen. Zum einen war beim Architektenwettbewerb kein Kostenlimit angesetzt, zum anderen mussten anders als erwartet viele Neubauten in das Olympia-Bauprogramm mit aufgenommen werden. Das Zeltdach in München hatte die höchste Kostensteigerungsrate zu verzeichnen, ist aber in seiner Art letztendlich einzigartig und gilt als Wahrzeichen der Olympischen Spiele in München 1972.[44]

Es zeichnete sich frühzeitig ab, dass es dem OK nicht gelingen würde, die Kosten durch Eigeneinnahmen zu decken. Deshalb versuchte man durch Einsparungen die Defizite zu beseitigen. Die Endabrechnung des Stammhaushalts wies am 23.01.1970 jedoch einen Fehlbetrag von 82,302 Mio. DM auf und ließ die angestrebte Selbstdeckung immer unwahrscheinlicher werden. Infolgedessen kam es am 30.01.1970 zu Konsortialverhandlungen zur Übernahme des Defizits seitens des Bundes, der Länder und Ausrichterstädte, so dass das Generalsekretariat geschützt vor Auswirkungen der Konkursordnung seine Planungen bis 30.09.1970 fortsetzen konnte. Mit Abschluss der Verhandlungen kam es zu einer endgültigen Deckungszusage der Konsortialpartner. Die Bundesrepublik Deutschland überwies dem OK 80 Mio. DM, die das Defizit im Stammhaushalt zusammen mit den Eigeneinnahmen des OK decken und darüber hinaus dem Bauhaushalt zufließen sollten. Die Aufschlüsselung sah vor, dass der Bund 50% der Kosten, das Land und die Stadt je einen Anteil von 25% der Kosten zu tragen hatten.[45] Die Entwicklung der Eigeneinnahmen des OK stellten sich bis zu diesem Zeitpunkt wie folgt dar.

2.3.3 Einnahmequellen OK:

1) Sonderbriefmarken:

Seit 1956 wurden Olympische Spiele mit Sonderbriefmarken von der Deutschen Bundespost gewürdigt und unterstützt. Für die Olympischen Spiele 1972 stand zur Diskussion, ob diese Briefmarken als normale Briefmarken oder als Briefmarken mit Zuschlag, der dem OK zufließen würde, erscheinen sollten. Bisher war das Zuschlagsrecht den karitativen Organisationen und Jugendverbänden vorbehalten gewesen. Im August 1966 fiel die Entscheidung, auch die Briefmarken für die Olympischen Spiele 1972 mit einem Sonderzuschlag zu versehen und damit besonders die ideellen Werte einer solchen Veranstaltung und die Förderung des Sports zu unterstreichen. Zusätzlich zu bereits bestehenden Serien wurde im Oktober 1966 die dritte Zuschlagsserie der Deutschen Bundespost in den Verkehr gebracht, mit der Absicht, fünf Serien in den Jahren 1968 bis 1972 zu vertreiben. Um die Erlöse aus den Zuschlägen der Sonderbriefmarken zweckmäßig einsetzen zu können, wurde 1967 die „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele“ gegründet. Die Deutsche Post hatte den Einsatz der Zuschläge auf „Ideelle Maßnahmen“ beschränkt. Hierzu zählten Spezialaufgaben des kulturellen Rahmenprogramms sowie die besondere Förderung von Spitzensportlern.[46]

2) Fernsehlotterie „Glücksspirale“:

Neben den üblichen Ziehungslotterien wurde eigens zur Finanzierung der Olympischen Spiele eine weitere Ziehungslotterie eingerichtet. Diese wurde im Namen und für Rechnung des Olympischen Komitees durchgeführt. Tatkräftig unterstützt wurde das OK durch die Sendeanstalten sowie den deutschen Totogesellschaften, die über ein dichtes Vertriebsnetz mit über 20.000 Annahme- und Versandstellen verfügten.[47] Insgesamt waren drei Ausspielungen in den Jahren 1970 bis 1972 angesetzt. Bereits die erste Ausspielung im Jahre 1970 führte zu einem Zweckertrag von 67,5 Mio. DM, der dem OK zur Finanzierung zur Verfügung stand. Die Ausspielung im Jahre 1971 erbrachte hingegen nur 51,5 Mio. DM. Die höchste Summe konnte im Jahr der Spiele eingenommen werden und betrug 71,7 Mio. DM. Kumuliert ergab sich für das OK innerhalb der drei Ausspielungen und der Summe der vom Deutschen Fußballbund (DFB) veranstalteten Glücksspirale im Jahre 1973 ein Zweckertrag von 194,8 Mio. DM. Abzüglich der Kosten für Gewinnerreisen und der Kosten für die Auftakt- und Ziehungssendungen verblieben dem OK 187,9 Mio. DM. Mit dieser Höhe stellte die „Glücksspirale“ mehr als die Hälfte der Einnahmen im Finanzplan des OK’s dar.[48]

3) Vergabe der Fernsehrechte:

Die Einnahmeposition aus verkauften Fernsehrechten konnte leider nicht zur Kostenminderung des OKs beitragen. Bis auf die American Broadcasting Company, die die Übertragungsrechte in die USA und kleine umliegende Gebiete für 13,5 Mio. US Dollar erwarb,[49] war keine andere Fernsehanstalt bereit, auch nur annähernde Preise zu bezahlen. Des Weiteren veranschlagte das IOC (International Olympic Committee) 18 Mio. DM der Einnahmen aus der Vergabe der Fernsehrechte für sich. Am Ende stellten die Fernsehübertragungen einen ideellen[50] Gewinn dar, der monetär auf der Aktivseite der Bilanz nicht auszuweisen war. Es konnte trotz geringer Einnahmen gewährleistet werden, dass mit wenigen Ausnahmen alle Länder der Welt an der Veranstaltung über Bildschirm teilhaben durften. Deutschland konnte sich so als Gastgeberland weltweit präsentieren.[51]

4) Eintrittskartenverkauf:

Der Verkauf der Eintrittskarten lag mit 14% der Eigeneinnahmen des OK’s höher als erwartet. Knapp 90% des Gesamtangebots an Karten, die die Veranstaltungen in München betrafen, konnten abgesetzt werden. Veranstaltungen außerhalb Münchens und Demonstrationswettbewerbe wurden hingegen weniger nachgefragt. Das Interesse an vorangegangenen Olympischen Spielen konnte aber mit einem durchschnittlichen Gesamtauslastungsgrad von über 50%, vor allem durch eine wirksame Werbekampagne und die strategisch günstige Lage Münchens, übertroffen werden.

5) Emblemverwertung:

Es wurden zwar zahlreiche Lizenzverträge über die Emblemnutzung abgeschlossen, aber die wenigsten erbrachten mehr als die Mindestlizenzgebühr. Das lag zum einen daran, dass es strenge Auflagen zur Verwendung seitens des OKs gab, zum anderen konnte man sich der Nutzung der Olympischen Ringe bedienen, ohne eine Lizenzgebühr entrichten zu müssen.

6) Schallplattenverkauf „Stunde der Stars“:

Für jede verkaufte Platte wurde ein Zuschlag von 2 DM erhoben und abzüglich der USt (Umsatzsteuer) an das OK übergeben. Im Gegenzug durfte für den Verkauf der Schallplatte das offizielle Emblem genutzt werden.[52]

7) Gewinnanteil an der „Edition Olympia 1972 GmbH“:

Die Idee lag darin, Sport und Kunst miteinander zu verschmelzen und hierdurch eine weitere Einnahmequelle zu schaffen. Für diese Idee konnten 28 internationale Künstler gewonnen werden, die Plakate anlässlich der Olympischen Spiele 1972 kreierten. Der Vertrieb und die Herstellung wurde gemeinschaftlich durch ein Verlagsunternehmen und den Mitgliedern des OKs, die gleichzeitig Gesellschafter der Olympia 1972 GmbH waren, durchgeführt. Der Verkauf fand in den Jahren 1970 bis 1972 statt, wovon der erzielte Gewinn in den ersten beiden Geschäftsjahren den Erwartungen entsprach, der Verkauf im Geschäftsjahr 1972 jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb.[53]

8) Gedenkmedaillen:

Ein privater Auftraggeber gab bereits 1966 Gedenkmedaillen anlässlich der Olympischen Spiele 1972 heraus. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um die offiziellen Gedenkmedaillen. Trotzdem wurden sie unter der Annahme, dass es sich um die offiziellen Gedenkmedaillen handele, von vielen Interessenten gekauft. Diese Irreführung bewirkte, dass der Markt bereits vor der Ausgabe der offiziellen Gedenkmedaillen teilweise gesättigt war. Auf Grund dessen wurde schnellstmöglich, noch Ende des Jahres 1966, beschlossen, offizielle Gedenkmedaillen zu fertigen, damit der Markt nicht vorab schon vollständig abgegriffen würde. Eine Bankengruppe wurde sowohl mit der Herstellung als auch mit dem Vertrieb betraut. Schon Mitte Januar 1967 konnte eine Reinzeichnung der Medaille vorgelegt werden. Die offizielle Gestaltung des Emblems befand sich zu diesem Zeitpunkt allerdings noch im Anfangsstadium, so dass man zur Medaillengestaltung auf den skyhetischen Bogenschützen zurückgriff. Dieses Motiv eignete sich besonders, weil das Bogenschießen 1972 zum ersten Mal in den olympischen Wettbewerb aufgenommen wurde. Ebenso konnte man eine Verbindung zwischen Bogenschützen und den Olympischen Spielen herstellen, weil diese Skulptur 1811 von bayerischen Malern in Aegina gefunden wurde. Das beauftragte Bankenkonsortium verzichtete auf einen Gewinn aus dem Verkauf der Medaille. Lediglich die Herstellungskosten wurden abgezogen, der Restbetrag aber vollständig dem OK zugeführt. Um im Wettbewerb mit privaten Medaillen konkurrenzfähig bleiben zu können, passte man sich den Marktpreisen an. Generell wurde die Bogenschützenmedaille in drei verschiedenen Goldgrößen und einer Silbergröße angeboten. Nach einem sensationellen Verkaufsstart wurde der Verkauf nach einer anhaltenden Stagnation 1969 eingestellt. Der erzielte Ertrag für das OK bezifferte sich auf 665.000 DM. Sofort kamen neue Medaillen auf den Markt. Die Medaillen wiesen eine einheitliche Vorderseite mit der Spirale als offizielles Emblem der Spiele auf, um Verwechslungen mit den Gedenkmünzen und anderen Medaillen entgegenzuwirken. Auf der Rückseite befanden sich 15 verschiedene Sportmotive, um dem Sammlermarkt gerecht zu werden. Bei den folgenden Medaillen wurde das Recht der Herstellung und des Vertriebs an ein Münchener Spezialunternehmen abgetreten, so dass die Medaillen nun auch auf dem ausländischen Markt vertrieben wurden. Prognostiziert wurde ein Gewinn für das OK von 9 Mio. DM, der letztendliche Abführungsbetrag lag gerade einmal bei 3,1 Mio.. Ein Grund für den schlechten Absatz der Gedenkmedaillen war die Konkurrenz durch die Gedenkmünzen.[54]

9) Spenden:

Auch Spenden wurden als Finanzierungsinstrument mit in die Überlegungen des OKs eingebunden. Bei den Spenden, da es sich um ein komplexes Feld handelt, traten gegenüber anderen Finanzierungsmitteln jedoch vermehrt Probleme auf. So sollte vor allem vermieden werden, dass die Spenden sich auf viele in Konkurrenz zueinander stehenden Unternehmen, aufsplitteten. Das OK trat die Aufgaben des Spendenwesens an den „Verein zur Förderung der Olympischen Spiele 1972 in München e.V.“ ab. Der Zweck des Vereins sah vor, die Olympischen Spiele zu unterstützen. Die Organisation durfte auf Grund der anerkannten Gemeinnützigkeit jedem Spender eine Spendenquittung ausstellen. Dies führte zu einem regen Spendenaufkommen, da durch die Spendenquittung die Spende eine steuerliche Abzugsberechtigung erhielt. Weiterhin wurden die Spender damit gelockt, dass sie in ihrer werbemäßigen Darstellung die Spende mit einbeziehen durften. Es wurden Titel wie „offizieller Lieferant der Olympischen Spiele“ und ähnliches verliehen. Man erkennt hier bereits Tendenzen zum Sponsoring. Neben Geldspenden flossen dem Verein vor allem Sachspenden zu, die aber einer genauen Spezifikation zu entsprechen hatten. Die Problematik bestand vor allem darin, dass keine Verträge diesbezüglich abgeschlossen wurden, so dass die zugesicherte Zuwendung im Zweifelsfall nicht einklagbar gewesen wäre. Die Konsequenz hieraus war, dass der Verein aus Sicherheitsgründen mehrere Unternehmen der gleichen Branche verpflichten musste, was zu einem Effizienzverlust des Spendenwesens geführt hat.

Bei langlebigen Gebrauchsgütern zog der Verein sogar aus vereinfachter Abwicklung und steuerlichen Gründen die Leihgabe vor. Ein genauer Einnahmebetrag der Spenden kann hier also auf Grund der Zusammensetzung aus monetären und nicht monetären Zuwendungen bzw. Leihgaben nur schwer aufgeschlüsselt werden.[55]

2.3.4 Einnahmen aus Sonderfinanzierungsmitteln

1) Olympialotterie:

Für die Finanzierung der Sportstätten in München und Kiel wurden seit Oktober 1967 bis zum Erreichen einer Einnahmegrenze von 500 Mio. DM, auf jeden Lotto- und Totoschein ein Zuschlag von 0,10 DM erhoben. Diesen Beschluss hatten die Ministerpräsidenten der Länder gefasst. 252 Mio. DM aus diesem Erlös dienten im Verhältnis von 92% (Investitionskosten München) zu 8% (Investitionskosten Kiel) dem OK als Finanzierungsstütze.[56]

2) Gedenkmünzen:

Am 05. Februar 1969 wurde vom Bundestag ein Gesetz über die Ausprägung einer 10–DM Olympiamünze anlässlich der Olympischen Spiele 1972 erlassen.

Vorerst war eine Auflagenmenge von 10 Mio. Stück eingeplant, das Gesetz jedoch sah eine Auflagenbegrenzung nicht vor. So kam es, wie nachfolgend noch näher erläutert wird, dass mit Anstieg der Kosten auch eine Auflagenerhöhung der Olympiamünzen stattfand.

Zum Schluss lag der reine Münzgewinn bei 731 Mio. DM. Rechnet man die Verzinsung hinzu, so ergab sich sogar ein Gesamteinnahmevolumen von ca. 760 Mio. DM. Hiervon gingen 532 Mio. DM an die Olympiabaugesellschaft zur Finanzierung olympiabedingter Investitionskosten. Ungefähr 46 Mio. DM wurden der Stadt Kiel zur Kostendeckung bereitgestellt. Das OK erhielt 80 Mio. DM aus dem Münzerlös. Für entstehende Folgekosten behielt der Bund 73 Mio. DM ein.[57]

3) Zentrale Hochschulsportanlage:

Durch Haushaltsmittel, die für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung standen, wurde die zentrale Hochschulsportanlage in München mit ca. 40 Mio. DM bezuschusst. Diese Summe wurde als olympiabedingte Finanzierung dem Zweckertrag aus der Olympialotterie und den Münzen gleichgestellt und fällt deshalb unter die Sonderfinanzierungen. Ebenfalls als Sonderfinanzierung zu behandeln ist die Zuwendung von 2,3 Mio. DM für den Ausbau der Universität Kiel anlässlich der Olympischen Spiele.

An dieser Stelle soll eine kurze Zwischendarstellung über die Finanzierungsmöglichkeiten des OKs und durch die Sonderfinanzierungsmittel gegeben werden.

2.2.5 Zwischendarstellung:

Wie die Auflistung der Einnahmepositionen zeigt, standen dem OK vielfältige Finanzierungsquellen zur Verfügung. Jedoch war die Ressourcenbereitstellung einzelner Positionen sehr begrenzt, so dass viele der Quellen, gemessen an den Gesamtkosten der Veranstaltung, nur einen geringen Teil zur Kostendeckung beisteuerten. Verwiesen sei z.B. auf die Einnahmeposition „Fernsehrechte“, die letztendlich nur einen ideellen Gewinn hervorbrachte. Auch der Erlös aus dem Schallplattenverkauf, der Emblemverwertung und den Gedenkmedaillen blieb weit hinter den Erwartungen zurück.

Bemerkenswerte Gewinne konnten hingegen durch die Fernsehlotterie „Glücksspirale“ und den Eintrittskartenverkauf erzielt werden.

Den jedoch größten Beitrag zur Finanzierung erzielten die Olympiamünzen mit einem Gesamtvolumen von 760 Mio. DM und einem Anteil an der Gesamtkostendeckung von ca. einem Drittel.

Die angeführte Endabrechnung fasst die wichtigsten Finanzierungspositionen zur Verdeutlichung zusammen.

Schlussabrechnung München 1972

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3, Quelle: Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 5)

2.4 Finanzierung der Fußball-WM 2006 in Deutschland

2.4.1 Münzregal in der EWU

Auch nach dem Übergang in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist das Münzregal nach Artikel 106 Abs. 2 des EG-Vertrags bei den einzelnen Mitgliedsstaaten geblieben. Das bedeutet, dass der Bund in Deutschland für eine Veranstaltung wie die der Fußball WM 2006 weiterhin berechtigt ist, Gedenkmünzen auszuprägen, um Ressourcen von den privaten Haushalten hin zur öffentlichen Hand zu transferieren. Das Münzgesetz vom 08. Juli 1950 wurde am 01. Januar 2002 durch ein den europäischen Rechtsrahmen mit einbeziehendes Münzgesetz ersetzt. Hiernach ist laut §1 MünzG der Bund weiterhin zur Münzausgabe berechtigt. Die EZB hat aber ein Mitspracherecht bezüglich des Umfangs der Münzausgabe und dem Rat fallen gewisse Kompetenzen in Münzfragen zu[58], damit das geltende EU-Recht nicht verletzt wird. Um die existierende Vielfalt an Münzen der neuen Euro-Währung abgrenzen zu können, wird in der Gesetzgebung zwischen „deutschen Euro-Münzen,“ „Euro-Münzen“ - damit sind Münzen der anderen Mitgliedsstaaten gemeint – und „deutschen Euro-Gedenkmünzen“ unterschieden. Der Zusatz „deutsche Euro-Gedenkmünzen“ dient dazu, die vom Bund geprägten Gedenkmünzen von denen der anderen Mitgliedsstaaten zu unterscheiden. Dies hängt damit zusammen, dass die auf Euro lautenden Sammlermünzen nur in den jeweiligen Ausgabeländern, nicht aber, wie die Euro-Umlauf-Münzen in der gesamten Europäischen Währungsunion, gesetzliches Zahlungsmittel sind. Um die Gedenkmünzen von den Umlaufmünzen abgrenzen zu können, müssen diese sich neben den unterschiedlichen Nominalwerten mindestens in zwei technischen Merkmalen unterscheiden. Zu diesen technischen Merkmalen gehören Dicke, Durchmesser und Farbe. Des Weiteren ist es der Bundesregierung nach dem neuen Gesetz erlaubt, ohne ein zusätzliches Gesetz, per Kabinettsbeschluss, Goldmünzen zu prägen. Das Gold ist auf dem freien Markt oder aus den eigenen Reserven verfügbar. Die Beschaffung ist somit nicht länger problematisch. Diese neue Regelung dient insbesondere dazu, im europäischen Sammlermarkt konkurrenzfähig zu sein.[59]

[...]


[1] vgl. Rahmann et al. (1998, 91), Kurscheidt (2004, 8)

[2] vgl. Mietzner, Olaf, Mitarbeiter Bundesministerium der Finanzen (e-mail Auskunft vom 27.04.2005)

[3] vgl. Bundesministerium des Innern (2004), <http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122052/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2004/11/Sporthaushalt__2005.html> (Abruf 14.02.05)

[4] vgl. Bundesregierung (2005) <http://www.germany2006.com/index/index.php?cat_id=26&article_id=53&logger_name=WM-Globus> (Abruf 12.04.2005)

[5] vgl. Schleswig-Holssteinischer Landtag (Drucksache 15/2136, 5)

[6] Unter Sonderfinanzierungsmittel fallen sowohl Lotterien, Postwertzeichen als auch olympische Gedenkmünzen. Laut Maennig werden „Sonderfinanzierungsmittel als Ressourcen verstanden, die zwar über den Markt von privaten Wirtschaftssubjekten bereitgestellt werden, zu deren Erlangung jedoch eine staatliche Genehmigung erforderlich ist.“ zit. Meannig (2003, 393)

[7] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 36)

[8] vgl. Maennig (2003, 393)

[9] vgl. Rahmann et al. (2000, 195)

[10] vgl. (ebd., 32)

[11] vgl. (ebd., 33)

[12] vgl. (ebd., 195)

[13] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 36)

[14] vgl. Preuß (1999, 35)

[15] vgl. Trosien/Preuß (1999, 209)

[16] vgl. Rahmann et al. (2000, 195 f.)

[17] vgl. Trosien/Preuß (1999, 209 ff)

[18] vgl. o.V. (2002):<http://www.koerperspd.de/berlin/redenarchiv/2002/r251102.php> (Abruf 16.05.2005)

[19] siehe hierzu Schleswig-Holssteinischer Landtag (Drucksache 15/2136)

[20] vgl. Preuß (1999, 218)

[21] vgl. Neubauer (2001, 554)

[22] vgl. Preuß (1999, 218)

[23] vgl. Haug (2002, 5 f.)

[24] vgl. Preuß (1999, 218ff)

[25] Anumis Münzenlexikon <http://www.anumis.de/lexikon/s/ps075.html> (Abruf 26.05.2005)

[26] vgl. (ebd., 223 f.)

[27] vgl. (ebd., 222 ff)

[28] Gedenkmedaillen haben keine Wertangabe und gelten nicht als offizielles Zahlungsmittel vgl. Preuß (1999, 218)

[29] vgl. Neubauer (2001, 554)

[30] Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Münze als Zahlungsmittel einzusetzen, oder bei einer Bank in übliche Währung einzutauschen (ebd., 555 f.)

[31] vgl. Kurscheidt (2004, 8)

[32] vgl. Feldkeller (2005) <http://www.dw-world.de/dw/briefs/0,1574,1552467,00.html> (Abruf 01.05.05)

[33] Ein Land verfolgt beispielsweise Ziele wie Wirtschaftswachstum, Knüpfung und Pflege politischer Kontakte, Steigerung des Bekanntheitsgrades zwecks Tourismus, Entwicklungsschübe in der Infrastruktur, das Allgemeine Wohlergehen des Volkes, vgl. Preuß (1999, 34 f.)

[34] vgl. (ebd., 37)

[35] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache VI/743)

[36] vgl. Organisationskomitee (1974, 52)

[37] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache VI/743)

[38] vgl. Preuß (1999, 37)

[39] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 7)

[40] vgl. Preuß (1999, 38)

[41] vgl. Preuß (1999, 36 ff)

[42] vgl. Organisationskomitee (1974, 52)

[43] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 37)

[44] vgl. (ebd., 19)

[45] vgl. Organisationskomitee (1974, 55)

[46] vgl. (ebd., 57)

[47] vgl. Organisationskomitee (1974, 63 f.)

[48] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 33)

[49] vgl. Organisationskomitee (1974, 60)

[50] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 33)

[51] vgl. (ebd.)

[52] vgl. (ebd., 33 f.)

[53] vgl. (ebd., 34)

[54] vgl. Organisationskomitee (1974, 56)

[55] vgl. Organisationskomitee (1974, 62)

[56] vgl. Deutscher Bundestag (Drucksache 7/3066, 35)

[57] vgl. (ebd., 35 f.)

[58] Der Präsident des EZB-Rates wirkt bei der Geld- und Währungspolitik mit, vgl. (Richard et al. 1999, 26)

[59] vgl. Neubauer (2001, 554 f.)

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832492632
ISBN (Paperback)
9783838692630
Dateigröße
1.3 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Deutsche Sporthochschule Köln – Diplomstudiengang Ökonomie und Management
Note
2,0
Schlagworte
sonderfinanzierung inflation olympia event geldtheorie
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Titel: Möglichkeiten und Probleme bei der Finanzierung von Sportgroßveranstaltungen durch Münzprogramme
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