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Die Bilanzierung und Besteuerung von Emissionsrechten

©2005 Diplomarbeit 60 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Emissionsechte sind Berechtigungen, die grundsätzlich frei handel- und übertragbar sind und die für den Inhaber das Recht verbriefen, eine Tonne Kohlendioxid in einem bestimmten Zeitraum abzugeben. Inhaber der Emissionsrechte kann jede natürliche oder juristische Person sein, wobei diese Rechte nur in elektronischer Form existieren.
Aufgrund des Starts des Emissionshandelssystems zum 01.01.2005 wird im Rahmen dieser Diplomarbeit die Aktualität der Thematik durch den Schwerpunkt der Bilanzierung der Emissionsrechte aufgegriffen.
Um die bilanziellen Gesichtpunkte im Einzelnen erläutern zu können, wird zu Beginn dieser Arbeit auf die Notwendigkeit und die Funktionsweise des Systems des Emissionshandels in Deutschland kurz eingegangen, wobei dem Zugang und Abgang von Emissionsberechtigungen dabei eine entscheidende Rolle zugeteilt wird.
Im Anschluss daran steht die Bilanzierung des Emissionshandels nach deutschem Recht im Vordergrund. Hier werden Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften untersucht und anschließend die notwendigen Angaben im Anhang und Lagebericht erläutert.
Im nächsten Abschnitt dieser Arbeit geht es um die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen aufgrund internationaler Rechnungslegungsvorschriften. In diesem Zusammenhang werden allgemeine Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte untersucht und Unterschiede der Bilanzierungsregeln zwischen HGB und IFRS herausgearbeitet.
Im Anschluss daran werden die wesentlichen Inhaltspunkte des Interpretationsentwurfes des IFRIC zur Bilanzierung von Emissionsrechten beleuchtet und Ursachen für den Rückzug des am 02.12.2004 verabschiedeten IFRIC 3 untersucht. Auf die Beurteilung der Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP wird an dieser Stelle verzichtet.
Im folgenden Abschnitt wird unter Berücksichtigung des am 02.02.2005 erlassenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen auf die Umsatzbesteuerung von Emissionsrechten eingegangen.
Den Abschluss dieser Diplomarbeit bildet die von der europäischen Wirtschaftsprüfervereinigung FEE herausgegebene Warnung bezüglich möglicher Risiken bei der Prüfung der vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhaltspunkte dieser Arbeit.


Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung4
2.Emissionshandel5
2.1Klimaschutz5
2.2Da […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 9241
Röbbig, Bianca: Die Bilanzierung und Besteuerung von Emissionsrechten
Hamburg: Diplomica GmbH, 2006
Zugl.: Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany

2
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ...4
2.
Emissionshandel ...5
2.1
Klimaschutz ...5
2.2
Das Emissionshandelssystem...6
3.
Emissionshandel in Deutschland ...8
3.1
Zugang von Emissionsberechtigungen...10
3.1.1
Unentgeltliche Zuteilung ...10
3.1.2
Entgeltlicher Erwerb ...11
3.2
Abgabe von Emissionsberechtigungen...11
3.3
Übertrag in Folgeperioden ...12
3.4
Zusammenfassende Darstellung ...12
4.
Nationale Bilanzierung des Emissionshandels ...13
4.1
Bilanzierungsfähigkeit der Emissionsrechte ...13
4.1.1
Handelsrecht ...13
4.1.2
Steuerrecht ...16
4.2
Vermögensausweis ...16
4.2.1
Handelsrecht ...16
4.2.2
Steuerrecht ...17
4.3
Bilanzierung bei unentgeltlicher Zuteilung ...18
4.3.1
Zuordnung zum Anlagevermögen ...18
4.3.2
Zuordnung zum Umlaufvermögen ...18
4.4
Bilanzierung bei entgeltlichem Erwerb ...21
4.5
Bewertungsvorschriften...22
4.5.1
Zugangsbewertung ...22
4.5.2
Folgebewertung ...23
4.6
Rückstellung für Lieferverpflichtung ...25
4.6.1
Handelsrecht ...25
4.6.2
Steuerrecht ...26
4.7
Rückstellung für Geldbußen ...27
4.8
Angaben im Anhang und Lagebericht...27
5.
Internationale Bilanzierung der Emissionsrechte ...29
5.1
Pflicht zur Bilanzierung nach IFRS ...29
5.2
Zielsetzungen der Rechnungslegung ...30
5.3
Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte ...30
5.4
Bewertungsvorschriften...32
5.5
Vergleich zwischen HGB und IFRS ...34
5.6
Interpretationsentwurf des IFRIC ...35
6.
Der Emissionshandel im Umsatzsteuerrecht...41
6.1
Unentgeltliche Ausgabe...41
6.2
Handel auf dem Markt...42
7.
Risiken der Wirtschaftsprüfung ...44
8.
Zusammenfassung ...46

3
Literaturverzeichnis ...52
Abbildungsverzeichnis ...56
Abkürzungsverzeichnis...57
Erklärung ...58

4
1.
Einleitung
Emissionsechte sind Berechtigungen, die grundsätzlich frei
handel- und übertragbar sind und die für den Inhaber das Recht
verbriefen, eine Tonne Kohlendioxid in einem bestimmten Zeit-
raum abzugeben.
1
Inhaber der Emissionsrechte kann jede natür -
liche oder juristische Person sein, wobei diese Rechte nur in
elektronischer Form existieren.
Aufgrund des Starts des Emissionshandelssystems zum
01.01.2005 wird im Rahmen dieser Diplomarbeit die Aktualität der
Thematik durch den Schwerpunkt der Bilanzierung der Emissions -
rechte aufgegriffen.
Um die bilanziellen Gesichtpunkte im Einzelnen erläutern zu
können, wird zu Beginn dieser Arbeit auf die Notwendigkeit und
die Funktions weise des Systems des Emissionshandels in
Deutschland kurz eingegangen, wobei dem Zugang und Abgang
von Emissionsberechtigungen dabei eine entscheidende Rolle
zugeteilt wird. Im Anschluss daran steht die Bilanzierung des
Emissionshandels nach deutschem Recht im Vordergrund. Hier
werden Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsmöglichkeiten
unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Vorschriften untersucht und anschließend die notwendigen
Angaben im Anhang und Lagebericht erläutert.
Im nächsten Abschnitt dieser Arbeit geht es um die Bilanzierung
von Emissionsberechtigungen aufgrund internationaler Rech-
nungslegungsvorschriften. In diesem Zusammenhang werden
allgemeine Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte
untersucht und Unterschiede der Bilanzierungsregeln zwischen
HGB und IFRS herausgearbeitet. Im Anschluss daran werden die
wesentlichen Inhaltspunkte des Interpretationsentwurfes des
1
Art. 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates. Online im Internet: URL: http://www.iwr.de/recht/eu_emissionshandels-
richtlinie.pdf [15.06.2005].

5
IFRIC zur Bilanzierung von Emissionsrechten beleuchtet und Ur-
sachen für den Rückzug des am 02.12.2004 verabschiedeten
IFRIC 3 untersucht. Auf die Beurteilung der Rechnungslegungs-
vorschriften nach US-GAAP wird an dieser Stelle verzichtet.
Im folgenden Abschnitt wird unter Berücksichtigung des am
02.02.2005 erlassenen Schreibens des Bundesministeriums der
Finanzen auf die Umsatzbesteuerung von Emissionsrechten ein-
gegangen.
Den Abschluss dieser Diplomarbeit bildet die von der euro-
päischen Wirtschaftsprüfervereinigung FEE herausgegebene
Warnung bezüglich möglicher Risiken bei der Prüfung der vom
Emissionshandel betroffenen Unternehmen sowie eine Zusam-
menfassung der wesentlichen Inhaltspunkte dieser Arbeit.
2.
Emissionshandel
2.1
Klimaschutz
Der Ausstoß von Treibhausgasen, darunter vor allem CO
2
und
Methan, führt seit Beginn der Industrialisierung zu einer stetigen
Erwärmung der Atmosphäre und folglich zu einer Veränderung
des gesamten Weltklimas. Mit dem Ziel der Stabilisierung der für
den Treibhauseffekt verantwortlichen Emissionen und einer Be-
grenzung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Mensch,
die Natur und die Wirtschaft, beschloss die internationale Staaten-
gemeinschaft eine Rahmenkonvention zum Klimaschutz, dessen
Protokoll im Jahr 1997 in Kioto verabschiedet wurde.
2
Die In-
dustrieländer haben sich dazu verpflichtet, die Treibhausgas-
emissionen bis zum Jahr 2012 auf der Basis von 1990 um durch-
schnittlich 5 % zu reduzieren.
3
Die von der europäischen Union
2
Das Kioto-Protokoll. Online im Internet: http://www.wwf.de/imperia/md/content-
/pdf/klima/cop7/kiotoprotokoll.pdf [15.06.2005].
3
Das Kioto-Protokoll. Online im Internet: http://www.wwf.de/imperia/md/content-
/pdf/klima/cop7/kiotoprotokoll.pdf [15.06.2005].

6
angestrebte Reduktion der Emissionen um 8 % wurde zwischen
den Mitgliedstaaten der EU mittels einer Lastenteilungsverein-
barung
4
aufgeteilt. Deutschland , als mit Abstand größten CO
2
-
Verursacher innerhalb der EU, muss seine Treibhausgasemis-
sionen entsprechend dieser Vereinbarung in der ersten Verpflich-
tungsperiode (2008-2012) um 21 % gegenüber 1990 reduzieren
5
.
Zusätzlich zu diesen internationalen Verpflichtungen existiert die
nationale Zusage der Bundesregierung, die CO
2
-Emissionen
zwischen 1990 und 2005 in einem Umfang von 10 Mio. t CO
2
pro
Jahr
zu reduzieren.
2.2
Das Emissionshandelssystem
Ausgangspunkt für ein sog. Emissionshandelssystem ist die am
25.10.2003 in Kraft getretene EU-Emissionshandelsrichtlinie
6
, die
durch Einführung eines Handelssystems mit Emissionsberech-
tigungen auf Gemeinschaftsebene einen effizienten Beitrag zur
Reduzierung von Treibhausgasen leisten soll.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht begann mit der
Verabschiedung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
(TEHG) am
12.03.2004
7
. Der § 2 TEHG, sowie der Anhang 1 zum
TEHG bestimmen, welche Unternehmen zur Teilnahme am Emis-
sionshandel verpflichtet sind. Es handelt sich hierbei um Unter-
nehmen, die Anlagen zur Energieumwandlung und -umformung
(Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20
Megawatt, Mineralölraffinerien sowie Kokereien), Anlagen zur
Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung (Röst- und Sinteranlagen
für Metallerz, Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl
über 2,5 Tonnen pro Stunde), Anlagen der mineralverarbeitenden
Industrie (Anlagen zur Herstellung von Zementklinker über 500
4
Vgl. Ebsen (2004), S. 6.
5
Vgl. Ebsen (2004), S. 6.
6
Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007.
Online im Internet: URL: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf-
/nap_kabinettsbeschluss.pdf [27.08.2005].
7
Vgl. Ebsen (2004), S. 89.

7
t/Tag, Anlagen zur Herstellung von Glas mit einer Schmelz-
kapazität über 20 t/Tag oder Anlagen zur Herstellung von kera-
mischen Erzeugnissen über 75 t/Tag) sowie Anlagen sonstiger
Industriezweige (Industrieanlagen zur Herstellung von Zellstoff aus
Holz und anderen Faserstoffen bzw. Papier und Pappe mit einer
Produktionskapazität über 20 Tonnen pro Tag) betreiben.
8
Alle
Unternehmen, die Anlagen i. S. des § 2 des Treibhausgas-Emis-
sionshandelsgesetzes (TEHG) betreiben, sind zur Teilnahme am
CO
2
-Emissionsrechtehandel verpflichtet. Dies bedeutet, dass die
betroffenen Unternehmen vom Staat unentgeltlich die ent-
sprechenden Emissionsberechtigungen erhalten, die sie nach
getätigtem Schadstoffausstoß wieder abgeben müssen.
Jede dieser Berechtigungen ermächtigen den Besitzer eine Tonne
CO
2
mit der in Betrieb befindlichen Anlage zu emittieren.
9
Das
europäische Emissionshandelssystem sieht bis zum Jahr 2012
diese kostenfreie Grundausstattung mit Emissionsberechtigungen
vor
10
, um die Belastung für die Unternehmen durch den
Emissionshandel zu reduzieren. Für den Fall, dass diese Aus-
stattung den Bedarf eines Unternehmens an Emissions -
berechtigungen nicht deckt, muss entweder der Verbrauch von
Treibhausgasen verringert oder neue Berechtigungen durch
Zukauf erworben werden. Dagegen werden Unternehmen, die ihre
Rechte nicht voll in Anspruch nehmen, den nicht benötigten Teil
verkaufen.
11
Durch diesen Zu- bzw. Verkauf von Emissions -
berechtigungen entsteht ein Handelssystem, das einerseits die
Finanzierung von Investitionen durch zusätzliche Erlöse aus dem
Verkauf nicht benötigter Emissionszertifikate ermöglicht und
andererseits den Unternehmen, die aufgrund der vorhandenen
technischen Möglichkeiten Probleme bei der Emissionsredu-
8
Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007.
Online im Internet: URL: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf-
/nap_kabinettsbeschluss.pdf [16.07.2005].
9
Vgl. Ebsen (2004), S. 1.
10
Vgl. Ebsen (2004), S. 95.
11
Vgl. Ebsen (2004), S. 3.

8
zierung haben, zusätzlichen Spielraum verschafft, indem weitere
Berechtigungen zugekauft werden können.
,,Cap and Trade" lautet der Name des Emissionshandels im
englischsprachigen Raum
12
und kann mit ,,begrenzen und
handeln" übersetzt werden. Diese Bezeichnung stellt die
charakteristischen Merkmale des Emissions handels heraus: Das
,,Cap" bezeichnet den Ausgangspunkt eines Emissionshandels -
systems und stellt die Mengenbegrenzung der Emissionen für ein
bestimmtes geographisches Gebiet dar. ,,Trade" bezeichnet den
bereits beschriebenen möglichen Austausch von Emissions-
rechten auf dem Markt.
3.
Emissionshandel in Deutschland
Der Emissionshandel verfolgt das Ziel, die Kyoto-Verpflichtungen
der EU für die Periode 2008 ­ 2012 sicher zu erreichen.
Entsprechend sieht das System zwei Elemente vor:
1. Eine Minderung der CO
2
-Emissionen.
2. Die Möglichkeit des Handelns, um die CO
2
-Emissionen dort
zu senken, wo es am wirtschaftlichsten ist.
Ob Deutschland diesen Verpflichtungen gerecht werden kann,
zeigt die folgende Grafik (Abb. 1):
12
Online im Internet: URL: http://www.germanwatch .org/folien/eu-et/folie004-
.htm [26.08.2005].

9
Abb. 1: Die deutsche CO
2
-Bilanz. Online im Internet: URL:
http://www.learn-line-.nrw.de/angebote/agenda21/daten/globus/index.htm#9835
Anhand dieser CO
2
­Bilanz wird deutlich, dass Deutschland die
Emissionen zwischen 1990 und 2004 um ca. 16 % verringert hat.
Die nationale Zusage der Bundesregierung hinsichtlich der
Senkung des CO
2
-Ausstosses um 10 Mio. t pro Jahr konnte
jedoch nicht kontinuierlich eingehalten werden.
In Deutschland sind zurzeit 2419 Anlagen zur Teilnahme am
Emissionshandel verpflichtet.
13
Um welche Anlagen es sich
konkret handelt, lässt sich anhand der vom Bundesumweltamt
herausgegebenen Anlagenliste feststellen.
14
13
Emissionshandel vor dem Start. Online im Internet: URL: http://www-
.umweltdaten.de/uba-info-presse/hintergrund/emissionshandel.pdf [26.08.2005].
14
Liste der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen in Deutschland.
Online im Internet: URL: http://www.dehst.de/cln_007/nn_121326/SharedDocs-
/Downloads/DE/Anlagen_dl/Anlagenliste_20_28PDF_29,templateId=raw,proper
ty=publicationFile.pdf-/Anlagenliste%20(PDF) [26.08.2005].

10
3.1
Zugang von Emissionsberechtigungen
Ausgangsbasis für den Handel mit Emissionsberechtigungen ist
neben der Aufteilung der Minderungsziele auf die Wirtschafts-
sektoren die Ausstattung der handelsberechtigten Anlagen mit
Emissionszertifikaten. Die Betreiber der Anlagen können diese
Zertifikate auf 2 Arten erhalten:
-
Im Rahmen der unentgeltlichen Zuteilung nach
entsprechender Antragstellung durch den Staat.
-
Entgeltlich durch den Erwerb am Markt.
3.1.1 Unentgeltliche Zuteilung
Durch Antrag
bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt),
werden Emissionsberechtigungen nach entsprechenden Zutei-
lungsregeln unentgeltlich durch den Staat ausgegeben. Die
Zuteilung der Zertifikate für die erste Phase von 2005 bis 2007
begann am 01.10.2004.
15
Die Gesamtmenge der Zuteilungen und
die entsprechenden Zuteilungsregeln werden im Nationalen
Allokationsplan (NAP) festgelegt, der am 31.03.2004 in
Deutschland veröffentlicht wurde.
16
Die maximale Anzahl der Zer-
tifikate ergibt sich aus der festgelegten Verpflichtung zur Senkung
der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten der EU. Dabei
obliegt die Festsetzung und Verteilung der Berechtigungen der
Gesamtmenge der nationalen Zuteilungen jedem Mitgliedstaat
selbst.
Die Zuteilung durch den Staat erfolgt jährlich. Für den Zeitraum
01.01.2005 bis 31.12.2007 wurde eine unentgeltliche Zuteilung
15
Online im Internet: URL: http://www.germanwatch.org/folien/eu-et/folie020-
.htm [27.08.2005].
16
Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007.
Online im Internet: URL: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein /application/pdf-
/nap_kabinettsbeschluss.pdf [16.07.2005].

11
von mindestens 95% der zugeteilten Emissionsrechte auf nationa -
ler Ebene festgelegt.
17
3.1.2 Entgeltlicher Erwerb
Emissionsreduktionen, die die eigenen Grenzen unterschreiten,
können gehandelt werden. Unternehmen, die eine Reduktion ihrer
Emissionen erreichen oder ihre Zertifikate nicht verwenden,
können diese an Unternehmen verkaufen, denen es schwer fällt,
im Rahmen der für sie geltenden Grenzen zu bleiben oder für die
die Maßnahmen zur Emissionsreduzierung gegenüber den Kosten
der Berechtigungen zu hoch sind. Jedes Unternehmen kann seine
Emissionen über den ihm ausgestellten Berechtigungswert hinaus
erhöhen, indem es auf dem Markt mehr Berechtigungen erwirbt.
Die entsprechende Übertragung zwischen den Konten von Käufer
und Verkäufer im Emissionshandelsregister schließt den Erwerbs-
vorgang ab
18
.
3.2
Abgabe von Emissionsberechtigungen
Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, einen testierten
Emissionsinventarbericht des abgelaufenen Jahres bis zum 01.03.
des Folgejahres der deutschen Emissionshandelsstelle vorzule -
gen
19
. In Höhe der in diesem Bericht gemeldeten Emissions-
menge muss der Betreiber zum 30.04. des Folgejahres Emis-
sionsberechtigungen abgeben
20
. Wird dieser Pflicht nicht nachge-
kommen, setzt die deutsche Emissionshandelsstelle für jede
emittierte Tonne CO
2
, für die keine Berechtigung abgegeben
wurde, ein Bußgeld in Höhe von 40,00 fest.
21
17
Art. 10 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates. Online im Internet: URL: http://www.iwr.de/recht/eu_emissionshandels-
richtlinie.pdf [15.06.2005].
18
Vgl. Ebsen (2004), S. 64.
19
Ebenda, S. 21.
20
Ebenda, S. 23.
21
Ebenda S. 9.

12
3.3
Übertrag in Folgeperioden
Für den Fall, dass nach Abgabe der Berechtigungen für die
Emissionen des Vorjahres noch weitere Zertifikate vorhanden
sind,
besteht die Möglichkeit, die überzähligen Emissionsrechte in
Folgeperioden zu übertragen.
3.4
Zusammenfassende Darstellung
Der Emissionshandel ist ein innovatives System, bei dem die
Marktkräfte genutzt werden, und das dafür sorgt, dass die
Emissionen dort reduziert werden, wo es am kostengünstigsten
ist. Dies bedeutet, dass ökologisch wirksames Handeln
ökonomisch umgesetzt wird. Die folgende Übersicht (Abb. 2)
macht die Funktionsweise des Emissionshandelssystems noch
einmal deutlich:
Abb. 2: Der Handel mit Emissionen. Online im Internet: URL:
http://213.187.75.204/_img/_cnt/_online/040319_wir_emissionshandel.jpg
[25.04.2005].

13
4.
Nationale Bilanzierung des Emissionshandels
Nachdem einige wesentliche Eckpunkte des EU-Emissions -
handelssystems erläutert wurden, wird anschließend auf die wirt-
schaftlich zentrale Frage der bilanziellen Behandlung und steuer-
lichen Bewertung von Emissionsberechtigungen nach nationalen
Rechnungslegungsvorschriften eingegangen.
4.1
Bilanzierungsfähigkeit der Emissionsrechte
4.1.1 Handelsrecht
Für die Frage der Aktivierungsfähigkeit von Emissionsrechten in
der Handelsbilanz muss zunächst einmal überprüft werden, ob es
sich hierbei um bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände
handelt.
Unter Aktivierungsfähigkeit versteht man die
grundsätzliche Eignung eines Objektes, als Aktivposten in die
Bilanz aufgenommen werden zu können.
22
Man unterscheidet
dabei zwischen abstrakter und konkreter Aktivierungsfähigkeit.
23
Diese Trennung zwischen abstrakter und konkreter
Aktivierungsfähigkeit ergibt sich aus § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Danach sind alle Vermögensgegenstände in die Bilanz
aufzunehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
24
Zunächst ist die Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit zu
klären. Sie wird in der Literatur mit der Frage nach dem Vorliegen
eines Vermögensgegenstandes gleichgesetzt.
25
Maßgebende
Kriterien sind in diesem Zusammenhang nach herrschender
Meinung die selbständige Verkehrsfähigkeit (Veräußerbarkeit),
sowie die selbständige Bewertbarkeit der zu bilanzierenden
Objekte.
26
Ein Vermögensgegenstand ist selbständig verkehrs-
fähig, wenn er gegen Entgelt übertragen werden kann und selb -
ständig bewertbar, wenn der Grundsatz der Einzelbewertung
22
Vgl. Federmann (2000), S. 195.
23
Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (2002), S. 124.
24
Vgl. § 246 Abs. 1 HGB.
25
Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele (2002), S. 124.
26
Vgl. Winnefeld (2002), S. 395 f.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832492410
ISBN (Paperback)
9783838692418
DOI
10.3239/9783832492410
Dateigröße
561 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Wirtschaftswissenschaften
Erscheinungsdatum
2006 (Januar)
Note
2,3
Schlagworte
treibhausgas klimaschutz bewertung abgase
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Titel: Die Bilanzierung und Besteuerung von Emissionsrechten
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