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Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS bei mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs

©2005 Diplomarbeit 153 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 führte zum Anbruch eines neuen Zeitalters der Rechnungslegung in Europa. Demnach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union seit dem 1. Jänner 2005 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Weiters können Einzelabschlüsse nach IFRS zu Informationszwecken erstellt werden. Neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen wird der Wechsel auf IFRS aber auch für (zumeist nicht kapitalmarktorientierte) Mittelunternehmen (MU) zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Vor allem mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sind gefordert, Unternehmensergebnisse vergleichbar zu machen. Dies besonders dann, wenn sie sich für EU-Fördergelder bewerben oder supranationale Partnerschaften eingehen. Hier sind Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensdaten von ebenso großer Bedeutung wie auch bei der Deckung ihres Kapitalbedarfs bei Banken, speziell im Zusammenhang mit den neuen Eigenkapitalvorschriften von Basel II. Aber auch bei alternativen Finanzierungsformen, wie zum Beispiel Private Equity-Finanzierung, liefert ein vergleichbarer Jahresabschluss wichtige Informationen für eine Entscheidungsbasis.
Eine Rolle in diesem Zusammenhang spielen auch die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB (International Accounting Standards Board) zur Entwicklung eines eigenständigen Satzes von IFRS, die die spezifischen Belange nicht-kapitalmarktorientierter mittelständischer Unternehmen berücksichtigen sollen. Die Bemühungen des IASB konzentrieren sich bei diesen „IFRS for Non-Publicly Accountable Entities (NPAEs)“ im Wesentlichen auf eine vereinfachte Anwendung der IFRS bei angemessener Aussagekraft des Jahresabschlusses.
Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, inwieweit eine Umstellung auf IAS/IFRS für Mittelbetriebe nützlich und machbar sei. Dabei werden auch jene inhaltlichen Unterschiede der Rechnungslegungsansätze nach HGB und IFRS herausgearbeitet, die durch einen Wechsel auf den internationalen Standard bei Mittelunternehmen entstehen. Des Weiteren sollen der Umstellungsprozess und der damit verbundene Aufwand für die MU skizziert und dargestellt werden. Danach werden die Vorteile aus der Umstellung identifiziert, welche solch eine Umstellung mit sich bringen würde. Darüber hinaus wird auch der Stand aufgezeigt, inwieweit sich Industriebetriebe Ostösterreichs (Wien, Niederösterreich, […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 9206
Lackner, Reinhard: Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS bei mittelständischen
Industriebetrieben Ostösterreichs
Hamburg: Diplomica GmbH, 2006
Zugl.: Fachhochschul-Studiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen Eisenstadt,
Diplomarbeit, 2005
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Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2006
Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ... IV
Tabellenverzeichnis ... V
Abkürzungsverzeichnis ... VI
1
Einleitung... 1
1.1
Hintergrund und Problemstellung... 1
1.2
Ziel und Nutzen... 2
1.3
Methodik und Forschungsdesign ... 2
1.4
Aufbau der Arbeit ... 3
2
International Financial Reporting Standards... 5
2.1
Ziele der IFRS... 5
2.2
Aufgaben der IFRS ... 6
2.3
Weiterentwicklung der IFRS... 7
2.4
Verhältnis IFRS ­ US GAAP ... 10
3
Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs... 11
3.1
Definition von Mittelunternehmen... 11
3.2
Wirtschaftliche Bedeutung der mittelständischen Industriebetriebe
Ostösterreichs... 13
4
Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS ... 16
4.1
Jahresabschlusserstellung... 16
4.1.1
Geltungsbereich... 16
4.1.2
Grundsätze der Rechnungslegungsnormen ... 17
4.1.3
Komponenten des Jahresabschlusses ... 19
4.2
Bilanzschema... 20
4.3
Aktiva ... 21
4.3.1
Immaterielle Vermögensgegenstände ... 21
4.3.2
Sachanlagen ... 23
4.3.3
Leasingobjekte... 26
4.3.4
Finanzanlagen ... 27
4.3.5
Vorräte ... 29
4.3.6
Auftragsbezogene Fertigung... 30
4.3.7
Forderungen ... 31

Inhaltsverzeichnis
II
4.3.8
Liquide Mittel... 32
4.3.9
Rechnungsabgrenzungen... 32
4.4
Passiva ... 33
4.4.1
Rückstellungen ... 33
4.4.2
Pensions-/Abfertigungsrückstellungen... 35
4.4.3
Verbindlichkeiten... 37
4.4.4
Zusammenfassende Gegenüberstellung der Bilanzpositionen HGB -
IFRS ... 38
4.5
Gewinn- und Verlustrechung (GuV) ... 39
4.5.1
Konzeption... 39
4.5.2
Erträge und Aufwände ... 40
4.5.3
Zusammenfassung GuV ... 41
4.6
Eigenkapitalveränderungsrechnung... 42
4.7
Kapitalflussrechnung... 43
4.8
Lagebericht ... 45
4.9
Anhang... 46
5
Umstellungsprozess auf IAS/IFRS bei MU ... 48
5.1
Analysephase ... 49
5.1.1
Analyse vorliegender Konzern- und Einzelabschlüsse ... 49
5.1.2
Analyse des Controllings ... 50
5.1.3
Analyse des EDV-Systems ... 51
5.1.4
Personelle Ressourcen... 52
5.2
Planungsphase ... 53
5.2.1
Projektorganisation ... 53
5.2.2
Projektplan... 55
5.3
Konzeptionsphase... 57
5.3.1
Erstellung eines Bilanzierungshandbuchs/Berichtsformulare ... 57
5.3.2
Anpassung des Controllings ... 59
5.3.3
Anpassung im EDV-System... 59
5.3.4
Mitarbeiterschulungen... 62
5.4
Umsetzungsphase ... 64
5.5
Projektabschluss ... 67
6
Vor- und Nachteile für MU durch Anwendung von IAS/IFRS ... 70
6.1
Vorteile durch IFRS... 70

Inhaltsverzeichnis
III
6.1.1
Kreditrating ... 70
6.1.2
Finanzierungsalternativen... 79
6.1.3
Interne Steuerung ... 82
6.1.4
Unternehmensdarstellung auf internationaler Ebene ... 84
6.2
Nachteile durch IFRS ... 85
6.2.1
Zeitaufwand und Umstellungskosten ... 85
6.2.2
Innerbetriebliche Konsequenzen und Anforderungen ... 87
6.2.3
Parallele Rechnungslegung ... 89
7
Empirische Erhebung ... 91
7.1
Forschungsproblem und Forschungsziel ... 92
7.2
Forschungsplan ... 92
7.2.1
Datenquelle... 92
7.2.2
Erhebungsmethode... 93
7.2.3
Erhebungsinstrument... 93
7.2.4
Stichprobenplan ... 94
7.2.5
Befragungsform ... 96
7.3
Datenerhebung ... 97
7.4
Analyse ... 98
7.5
Darstellung der Forschungsergebnisse... 99
7.5.1
Stichprobenbeschreibung ... 99
7.5.2
Internationalisierungsgrad der befragten MU... 100
7.5.3
Finanzierung ... 101
7.5.4
Jahresabschlusserstellung... 103
7.5.5
Umstellungsprozess auf IFRS... 106
8
Schlussfolgerungen... 109
8.1
Anwendung von IFRS bei industriellen MU Ostösterreichs... 109
8.2
Vor- und Nachteile von IFRS bei MU ­ Vergleich Theorie vs. Praxis... 114
8.3
Empfehlungen zu möglichen Ansatz- und Bewertungserleichterungen für
mittelständische Unternehmen in den IFRS... 118
9
Zusammenfassung ... 126
Literaturverzeichnis ... 129
Anhang ... 137

Abbildungsverzeichnis
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organisationsstruktur der IASC Foundation... 8
Abbildung 2: Anzahl der mittelst. Industriebetriebe nach Bundesländern in 2002... 14
Abbildung 3: Umsatzerlöse der Industriebetriebe des Mittelstandes 2002 ... 14
Abbildung 4: Bruttoinvestitionen der mittelständischen Industriebetriebe in 2002 ... 15
Abbildung 5: Anschaffungskosten gemäß HGB ... 23
Abbildung 6: Gliederung der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS... 42
Abbildung 7: Kapitalflussrechnungsschema gemäß dem Fachgutachten ... 43
Abbildung 8: Phasen bei einem Umstellungsprozess von HGB auf IFRS ... 48
Abbildung 9: Projektorganisationsstruktur bei Umstellung auf IFRS... 53
Abbildung 10: Vorgehensweise bei der Umstellung auf IFRS ... 65
Abbildung 11: 3-Säulen-Aufbau von BASEL II ... 71
Abbildung 12: Der bankinterne Ratingprozess... 75
Abbildung 13: Marktforschungsprozess ... 91
Abbildung 14: Stichprobenauswahlverfahren... 96
Abbildung 15: Rechtsformen der MU ... 99
Abbildung 16: Branchenstruktur der Stichprobe... 99
Abbildung 17: Exportquote ... 100
Abbildung 18: Ausländische Stakeholder... 100
Abbildung 19: Finanzierungsformen der MU... 101
Abbildung 20: Eigenkapitalquote... 102
Abbildung 21: Tochtergesellschaften der MU ... 102
Abbildung 22: Arten der Jahresabschlüsse bei MU ... 103
Abbildung 23: Dauer der HGB-Einzelabschlusserstellung... 103
Abbildung 24: IFRS-Kenntnisse in den Abteilungen der MU ... 104
Abbildung 25: Entscheidung über IFRS-Anwendung... 105
Abbildung 26: Gründe für IFRS-Anwendung bei Nichtanwendern... 105
Abbildung 27: Gründe für Einführung von IFRS bei Anwendern... 106
Abbildung 28: Dauer der Umstellung auf IFRS ... 107
Abbildung 29: Probleme bei Umstellung auf IFRS ... 107
Abbildung 30: Hilfe bei Umstellung auf IFRS ... 108
Abbildung 31: Vorteile durch IFRS bei MU... 114
Abbildung 32: Nachteile durch IFRS bei MU... 116
Abbildung 33: Beurteilung von IFRS-relevanten Sachverhalten bei MU... 123

Tabellenverzeichnis
V
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (Schwellenwerte) .. 12
Tabelle 2: Größenklassen bei Kapitalgesellschaften gemäß § 221 HGB ... 16
Tabelle 3: Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS und HGB ... 19
Tabelle 4: Handelsrechtliche Mindestgliederung der Bilanz ... 20
Tabelle 5: Bilanz nach IFRS ... 20
Tabelle 6: Bestandteile der Herstellungskosten nach HGB und IFRS... 24
Tabelle 7: Bewertung der Vorräte... 29
Tabelle 8: Zusammenfassende Gegenüberstellung der Bilanzpositionen HGB ­
IFRS ... 39
Tabelle 9: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren... 40
Tabelle 10: Zusammenfassung GuV ... 41
Tabelle 11: Beispiel für einen Projektablauf ... 56
Tabelle 12: Berichtsumfang des ersten IFRS-Abschlusses... 67
Tabelle 13: Rücklaufverhalten ... 98
Tabelle 14: Interpretation des Signifikanzniveaus ... 109
Tabelle 15: Zusammenhang zwischen ausländischen Stakeholdern und der IFRS-
Anwendung ... 110
Tabelle 16: Zusammenhang zwischen Tochtergesellschaften und der IFRS-
Anwendung ... 111
Tabelle 17: Zusammenhang zwischen Kenntnissen in IFRS und der Anwendung
von IFRS ... 112
Tabelle 18: Mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMUs bei IFRS
... 121

Abkürzungsverzeichnis
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AfA Abwertung
für
Abnützung
AIRB
Advanced Internal Rating Based Approach
ausl. Ausländisch
BDI
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
bgld. Burgenländische
BMWA Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
BIS
Bank for International Settlement
Chi²-Test Chi-Quadrat-Test
EFRAG European
Financial
Reporting System Advisory Group
EStG Einkommenssteuergesetz
EW Erwartungswerte
F Framework
FIFO
First in ­ first out
FIRB
Foundation Internal Rating Based Approach
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
HIFO
Highest in ­ first out
IAS
International Accounting Standards
IASB International
Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
idR
in der Regel
IFRIC
International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
IOSCO International
Organisation of Securities Commissions
IRB
Interne Rating Basiert
IT Informationstechnologie
Jg. Jahrgang
KMU
Klein- und Mittelunternehmen

Abkürzungsverzeichnis
VII
LIFO
Last in ­ first out
LuL
Lieferungen und Leistungen
mind. mindestens
Mio. Million
Mrd. Milliarde
MU Mittelunternehmen
n. s.
nicht signifikant
NPAEs
Non-Publicly Accountable Entities
OeNB Österreichische
Nationalbank
PoC Percentage-of-Completion
Pwc
Price Waterhouse Coopers
sign. signifikant
SPSS
Statistical Package for Social Sciences
SWK
Steuer- und WirtschaftsKartei
UN Unternehmen
US-GAAP
US Generally Accepted Accounting Principles
WKÖ Wirtschaftskammer
Österreich
Z Ziffer
Zfbf
Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung

Einleitung
Seite
1
1 Einleitung
1.1 Hintergrund und Problemstellung
Die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 führte zum Anbruch eines
neuen Zeitalters der Rechnungslegung in Europa. Demnach müssen alle
kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union seit dem 1.
Jänner 2005 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) aufstellen. Weiters können Einzelabschlüsse nach IFRS zu
Informationszwecken erstellt werden. Neben den kapitalmarktorientierten
Unternehmen wird der Wechsel auf IFRS aber auch für (zumeist nicht
kapitalmarktorientierte) Mittelunternehmen (MU) zunehmend an Bedeutung
gewinnen.
Vor allem mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sind
gefordert, Unternehmensergebnisse vergleichbar zu machen. Dies besonders
dann, wenn sie sich für EU-Fördergelder bewerben oder supranationale
Partnerschaften eingehen. Hier sind Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der
Unternehmensdaten von ebenso großer Bedeutung wie auch bei der Deckung
ihres Kapitalbedarfs bei Banken, speziell im Zusammenhang mit den neuen
Eigenkapitalvorschriften von Basel II. Aber auch bei alternativen Finanzierungs-
formen, wie zum Beispiel Private Equity-Finanzierung, liefert ein vergleichbarer
Jahresabschluss wichtige Informationen für eine Entscheidungsbasis.
Eine Rolle in diesem Zusammenhang spielen auch die gegenwärtigen
Anstrengungen des IASB (International Accounting Standards Board) zur
Entwicklung eines eigenständigen Satzes von IFRS, die die spezifischen Belange
nicht-kapitalmarktorientierter mittelständischer Unternehmen berücksichtigen
sollen. Die Bemühungen des IASB konzentrieren sich bei diesen ,,IFRS for Non-
Publicly Accountable Entities (NPAEs)" im Wesentlichen auf eine vereinfachte
Anwendung der IFRS bei angemessener Aussagekraft des Jahresabschlusses.

Einleitung
Seite
2
1.2 Ziel und Nutzen
Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, inwieweit eine Umstellung auf IAS/IFRS für
Mittelbetriebe nützlich und machbar ist. Dabei werden auch jene inhaltlichen
Unterschiede der Rechnungslegungsansätze nach HGB und IFRS heraus-
gearbeitet, die durch einen Wechsel auf den internationalen Standard bei Mittel-
unternehmen entstehen. Des Weiteren sollen der Umstellungsprozess und der
damit verbundene Aufwand für die MU skizziert werden. Danach werden die
Vorteile aus der Umstellung identifiziert, welche solch eine Umstellung mit sich
bringen würde. Darüber hinaus wird der Stand aufgezeigt, inwieweit sich
Industriebetriebe Ostösterreichs (Wien, Niederösterreich, Burgenland) mit
internationaler Rechnungslegung beschäftigen. Dabei sollen auch Bereiche der
IFRS mit Vereinfachungspotential (Ansatz- und Bewertungserleichterungen) für
die Entwicklung von Regelungen für NPAEs aufgezeigt und ermittelt werden. Im
Begleitschreiben wurde auf die kostenlose Zusendung der Forschungsergebnisse
und die Überlassung der Diplomarbeit mit wertvollen IFRS Erstanwendungs-
hinweisen in Bezug auf die inhaltlichen Unterschiede zwischen HGB und IFRS
hingewiesen.
MU der Industrie Ostösterreichs sollen mit den Ergebnissen dieser Arbeit in die
Lage versetzt werden, abzuschätzen, welche Möglichkeiten und welcher Aufwand
sich durch einen Wechsel auf IAS/IFRS ergeben würden. Weiters soll den in
Frage kommenden Betrieben vor Augen geführt werden, welche Nachteile solch
eine Umstellung mit sich bringen würde. Die mittels einer empirischen
Untersuchung aufgedeckten Vereinfachungspotentiale im IFRS-Regelwerk bei
einer Anwendung von MU sollen die Arbeitsgruppe des International Accounting
Standards Board bei der Entwicklung von IFRS für NPAEs unterstützen.
1.3 Methodik und Forschungsdesign
Die Abhandlung des theoretischen Teils der Arbeit erfolgt mittels
Sekundärforschung aufgrund von Literaturrecherche. Hierzu werden Fachliteratur
(Fachbücher und Fachzeitschriften) sowie Studien und Statistiken von
Marktforschungsinstituten herangezogen.

Einleitung
Seite
3
Aufbauend auf die Sekundärforschung soll im empirischen Teil eine
Primärforschung mittels einer schriftlichen Befragung durchgeführt werden. Ziel
dieser Studie sollte es sein, die im theoretischen Teil formulierten Vor- und
Nachteile der Anwendung von IAS/IFRS bei MU der Industrie Ostösterreichs zu
überprüfen und festzustellen, inwieweit die betroffenen MU auf die neue
Herausforderung IFRS vorbereitet sind. Außerdem sollen anhand der Befragung
der Bedarf an Erleichterungen im Regelwerk der IFRS zur Anwendung von NPAEs
identifiziert werden. Die Grundgesamtheit wird von 385 mittelständischen
Industriebetrieben (50 ­ 250 Beschäftigte) in Ostösterreich (Wien, Nieder-
österreich, Burgenland) gebildet. Durch Zufallsauswahl sollen 200 dieser Betriebe
in die Erhebung einbezogen werden.
1.4 Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit ist in einen theoretischen und einen empirischen Teil
gegliedert.
Nach der Einleitung wird die Konzeption der IFRS erklärt. Dabei wird auf die Ziele,
Aufgaben und die Weiterentwicklung dieser internationalen Rechnungslegung
eingegangen.
Im dritten Kapitel werden die Charakteristika der mittelständischen Industrie-
betriebe Ostösterreichs dargestellt. Dabei erfolgt zunächst die Definition und
Abgrenzung des Begriffes der Klein- und Mittelbetriebe. Danach wird die
gesamtwirtschaftliche Bedeutung der industriellen MU Ostösterreichs dargestellt.
Das vierte Kapitel geht auf die inhaltlichen Anforderungen für Mittelunternehmen
ein, die bei einem Wechsel auf IAS/IFRS entstehen. Dabei werden jene
Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS herausgearbeitet, die in Bezug auf die
Struktur mittelständischer Industriebetriebe von besonderer Bedeutung sind. So
wurden Bestimmungen für Sachverhalte, die bei mittelständischen Unternehmen

Einleitung
Seite
4
nicht oder kaum vorkommen, nicht berücksichtigt.
1
Die Behandlung der
Unterschiede wurde gemäß den Hauptgruppen der Bilanzstruktur des HGB
vorgenommen.
2
Auf dieser Basis wird im fünften Kapitel der Umstellungsprozess auf IAS/IFRS bei
MU dargestellt. Es werden jene Arbeiten erläutert, die ein Mittelunternehmen
umsetzen muss, um eine Rechnungslegung nach IAS/IFRS durchführen zu
können.
Jahresabschlüsse finden bei Mittelunternehmen in vielen Bereichen Anwendung.
In Kapitel 6 werden die Vor- und Nachteile untersucht, die sich bei MU durch eine
Anwendung der International Financial Reporting Standards ergeben würden.
Zunächst sollen jene Anwendungsbereiche für MU aufgezeigt werden, bei denen
Jahresabschlüsse nach IAS/IFRS zur Verbesserung der Wettbewerbsposition
beitragen können. Da es aber auch zu einigen Nachteilen bzw. Belastungen für
die betroffenen Unternehmen kommen kann, werden diese ebenfalls dargestellt.
Kapitel 7 beschreibt Zielsetzung der empirischen Erhebung, Forschungsdesign,
Datenquelle, die Forschungsmethode sowie vor allem die Auswertung der
Untersuchungsergebnisse.
Im Kapitel 8 werden die Schlussfolgerungen aus den empirischen Ergebnissen
dargestellt. Unter anderem erfolgt eine kritische Gegenüberstellung der Theorie zu
den empirischen Ergebnissen.
Eine abschließende Betrachtung der Ergebnisse mit einem Resümee der Arbeit
bildet im neunten Kapitel das Ende dieser Diplomarbeit.
1
Vgl. Grünberger/Grünberger (2004), S. 3 f.
2
Vgl. Egger/Samer/Bertl (2002), S. 124 ff.

International Financial Reporting Standards
Seite
5
2 International Financial Reporting Standards
2.1 Ziele der IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) stehen als Übergriff für die
International Accounting Standards (IAS) einschließlich deren Interpretationen. Sie
sind international anwendbare Standards für die externe Berichterstattung von
Unternehmen.
3
Seit 2004 heißen die Standards offiziell nur mehr IFRS; der Begriff
IAS wird nicht mehr verwendet
Die Ziele der IFRS sind:
1) Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung
Durch die Entwicklung von spezifischen Normen der nationalen Rechnungslegung
entstehen Verständnisschwierigkeiten und Probleme beim Vergleich von
Jahresabschlüssen auf internationaler Ebene.
4
Aus diesem Grunde ist das Ziel der
Harmonisierung, Unternehmensinformationen vergleichbar zu machen. Diese
Vergleichbarkeit soll durch eine Reduktion von unterschiedlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsregeln und deren Angleichung erreicht werden.
5
2) Bereitstellung von Informationen für Investoren
Durch den Einfluss der US-amerikanischen Rechnungslegung stellen die IAS
Informationen für potentielle und tatsächliche Investoren in den Vordergrund. Die
IAS wollen den Informationsbedürfnissen des externen Jahresabschlusslesers
gerecht werden. Mithilfe des Jahresabschlusses sollen ihm Informationen zur
Verfügung gestellt werden, die er für seine Entscheidungen benötigt. Dieses Ziel
ist auch in der Satzung des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) verankert, wo postuliert wird, ,, ... globale Standards der
Rechnungslegung zu entwickeln, die hochwertige, transparente und vergleichbare
Informationen in Abschlüssen und sonstigen Finanzberichten erfordern, um die
3
Vgl. Wagenhofer (2003), S. 42
4
Vgl. Tanski (2002), S. 1
5
Vgl. Nowotny (2001), S. 171

International Financial Reporting Standards
Seite
6
Teilnehmer auf den Kapitalmärkten der Welt und andere Nutzer beim Treffen von
wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen".
6
2.2 Aufgaben der IFRS
Aufgrund des Beitrags der IFRS zur Entwicklung und weltweiten Harmonisierung
der Jahresabschlusserstellung ergeben sich vielseitige Anwendungsmöglichkeiten
der IFRS:
7
1. IAS dienen als Basis für die nationalen Rechnungslegungsanforderungen in
vielen Industrieländern.
2. IAS werden von diesen auch als Vergleichsgrundlage benutzt, um ihre eigenen
Rechnungslegungsregeln zu entwickeln oder weiterzuentwickeln.
3. Auf dem Kapitalmarkt (Börsen und ähnliche Organisationen) werden nur
Jahresabschlüsse nach IAS/IFRS akzeptiert.
4. Supranationale Organisationen, wie die Europäische Kommission, lehnen sich
an die Standards des IASC an. Dies zeigt auch die Entscheidung, dass alle
kapitalmarktorientierten Unternehmen der Europäischen Union seit 1. 1. 2005
einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS erstellen müssen.
5. Immer mehr MU erstellen freiwillig ihre Jahresabschlüsse im Einklang mit IAS,
um die Vorteile dieser Rechnungslegung zu nützen.
Durch diese Aufgaben kann auch der Adressatenkreis der IAS-Rechnungslegung
und ihre Bedürfnisse abgeleitet werden:
8
Investoren stellen Risikokapital zur Verfügung und sind an Risiken und Erträgen
ihrer Investitionen interessiert. Daher benötigen sie Informationen, um ihre
Entscheidungen treffen bzw. beurteilen zu können. Auch Aktionäre sind auf
Informationen angewiesen, mit denen sie die Fähigkeit des Unternehmens,
Dividenden auszuschütten, beurteilen können.
6
Vgl. IASB (2001), S. 11
7
Vgl. Tanski (2002), S. 13 ff.
8
Vgl. IASB (2001), S. 45 f.

International Financial Reporting Standards
Seite
7
Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sind an Informationen über Stabilität und
Rentabilität der Arbeitgeber interessiert, die die Zahlungsfähigkeit des
Unternehmens (Löhne und sonstige soziale Leistungen) und Sicherheit der
Arbeitsplätze beeinflusst.
Kreditgeber sind an Informationen interessiert, mit denen sie die Kreditwürdigkeit
beurteilen können.
Lieferanten und andere Gläubiger brauchen Informationen, um beurteilen zu
können, ob die ihnen geschuldeten Beträge bei Fälligkeit gezahlt werden.
Kunden haben Interesse an Informationen über die Fortführung eines
Unternehmens, vor allem dann, wenn langfristige Geschäftsbeziehungen
bestehen oder eine große Abhängigkeit vom Unternehmen vorhanden ist.
Regierungen und ihre Institutionen benötigen Informationen, um Ressourcen
zuzuteilen, Tätigkeiten der Unternehmen zu regulieren und die Steuerpolitik
festzulegen. Weiters werden Informationen zur Berechnung und Verwendung
nationaler Einkommensstatistiken benötigt.
Abschlüsse unterstützen die Öffentlichkeit, indem sie Informationen über die
Tendenzen und jüngsten Entwicklungen der Prosperität sowie der
Tätigkeitsbereiche des Unternehmens geben.
2.3 Weiterentwicklung der IFRS
Die IFRS werden in dem so genannten Standard-Setting-Prozess
9
verabschiedet.
Dies ist ein formelles Verfahren und kann aufgrund der komplexen
Vorgehensweise und je nach Umstrittenheit der Regelungen mehrere Jahre
dauern. Die Öffentlichkeit wird dabei in den verschiedenen Stufen des
Entwicklungsprozesses durch die Möglichkeit von Stellungnahmen und
Kommentaren aktiv miteinbezogen.
10
9
Der Begriff ,,Standard-Setting-Prozess" wird in der Fachliteratur häufig durch den englischen
Ausdruck ,,due process" ersetzt.
10
Vgl. Tanski (2002), S. 12 f.

International Financial Reporting Standards
Seite
8
Abbildung 1: Organisationsstruktur der IASC Foundation
Quelle: Wagenhofer 2003, S. 61
International Accounting Standards Board (IASB)
Das IASB ist das wichtigste Organ. Hier werden die IFRS und die Interpretationen
des IFRIC beschlossen und veröffentlicht. Das IASB ist seit 2001 die
Nachfolgeorganisation des International Accounting Standards Committee (IASC),
das am 29. Juni 1973 in London von Wirtschaftsprüfungsverbänden aus
Australien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Japan, Kanada, Mexiko, den
Niederlanden und den USA gegründet wurde. Diese Umstrukturierung wurde im
Jahr 2001 vorgenommen. Dabei hat das IASB alle bereits vorhandenen Standards
der IASC unter ihrer bisherigen Bezeichnung International Accountig Standards
(IAS) übernommen und diese Bezeichnung bisher nicht geändert. Die seit dieser
Umstrukturierung neu vom IASB herausgegebenen Normen heißen aber IFRS,
sodass das vom IASB herausgegebene offizielle Regelwerk den Titel
"International Financial Reporting Standards" mit dem Untertitel "Incorporating the
International Accounting Standards and Interpretations" trägt.
11
Das IASB ist keine staatliche Organisation, sondern ein Zusammenschluss
privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen. Es setzt sich aus zwölf
hauptberuflichen und zwei nebenberuflich tätigen Mitgliedern zusammen. Zurzeit
gehören dem IASB 150 Mitglieder bzw. Mitgliedsverbände aus 112 Ländern an.
12
11
Vgl. Haunerdinger/Probst (2004), S. 7 f.
12
Vgl. Bruns (2002), S. 173 f.
Standards Advisory
Council (SAC)
berät Trustees und
IASB
Trustees
bestellen IASB, IFRIC, Trustees
International Accounting
Standards Board (IASB)
beschließt IFRS, Interpretationen
International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC)
erstellt Interpretationen
Fachliche Mitarbeiter u. Administration
Kommunikation, Finanzierung, Publikationen,
Verwaltung

International Financial Reporting Standards
Seite
9
Weitere wichtige Gremien im festgelegten due process sind:
13
Trustees
Diese Treuhänder sind repräsentativ für die Kapitalmärkte der Welt und die Vielfalt
an geografischen und berufsständischen Hintergründen zusammengesetzt. Sie
haben eine Aufsichtsfunktion und sind auch bei der Aufbringung der benötigten
Finanzmittel behilflich.
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
Dieses Gremium gibt Interpretationen heraus, welche die einheitliche Auslegung
und Anwendung der IFRS gewährleisten sollen. Diese Interpretationen stellen
Lösungen für spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsfragen dar, die in der
Praxis auf allgemeiner Ebene auftreten.
Standards Advisory Council
Diese Organisation besteht aus Repräsentanten von Weltbank, Internationalem
Währungsfonds und IOSCO sowie der EU und berät das IASB bei der Strategie
und Festlegung seines Arbeitsprogramms.
Da die IFRS nicht von einem Gesetzgebungsorgan verabschiedet werden,
müssen sie von den jeweiligen nationalen Gesetzgebern akzeptiert werden.
Endorsement-Verfahren der EU
14
Durch die Anerkennung der IAS/IFRS als verpflichtende europäische
Rechnungslegungsnormen durch die Europäische Kommission werden die
Standards automatisch zu nationalem Recht. Dies erfolgt in einem besonderen
EU-Rechtsetzungsverfahren, der Komitologie. Die European Financial Reporting
System Advisory Group (EFRAG) ist ein mit Fachleuten besetzter Ausschuss, der
die Eignung der IFRS als europäische Rechnungslegungsnorm prüft. Sie steht in
Kontakt mit dem IASB, um schon bei der Entwicklung eines neuen oder bei einer
Änderung eines bestehenden IFRS auf die Forderungen der EU hinzuwirken.
15
13
Vgl. Wagenhofer (2003), S. 61 ff.
14
Anerkennungsverfahren der IFRS durch die Europäische Kommission
15
Vgl. Haunerdinger/Probst (2004), S. 9

International Financial Reporting Standards
Seite
10
2.4 Verhältnis IFRS ­ US GAAP
Die IFRS und die US GAAP sind die beiden dominierenden internationalen
Rechnungslegungsgrundsätze der Wirtschaftswelt. Die Unterschiede dieser
beiden Rechnungslegungsnormen liegen im Detail, die Grundphilosophie ist
dieselbe. Die IFRS sind supranationales Gedankengut
16
, während die US-GAAP
stark national geprägt sind.
17
Die IFRS entstehen im Rahmen eines internationalen Aushandlungsprozesses.
Daran nehmen Vertreter mehrer Länder teil. Es ist aber auch möglich, dass die
interessierte Öffentlichkeit an diesem Normsetzungsprozess teilnimmt. Die US-
GAAP hingegen werden durch ein nationales Gremium (Financial Accounting
Standards Board) geschaffen.
Die IFRS bieten konsistente und überschaubare Regelungen, weisen aber
andererseits eine geringe Regelungsbreite und ­tiefe auf und haben Lücken im
Regelwerk, insbesondere bei Branchenstandards. Weiters erfahren die IFRS die
Unterstützung durch die Europäische Kommission und ein befreiender
Konzernabschluss ist grundsätzlich möglich. Nachteilig ist aber die Tatsache, dass
IFRS nicht an US-Börsen anerkannt werden und daher eine Überleitung erfolgen
muss.
Die US-GAAP haben den Vorteil, dass es schon eine größere Erfahrung in der
Anwendung dieser Standards gibt. Weiters besitzen sie momentan noch eine
gewisse ,,Marktmacht" aufgrund der Akzeptanz an den US-Börsen. Im Gegensatz
zu den IFRS sind die US-GAAP aber sehr detailliert und daher unübersichtlich. In
weiterer Folge ist der befreiende Konzernabschluss wegen der teilweise großen
Abweichungen zu den EG-Richtlinien problematisch.
18
16
Sie werden nicht vor einem bestimmten nationalen Hintergrund erstellt, d. h. Wegfall der
Auswirkungen der nationalen Rahmenbedingungen (z. B. Rechts- und Wirtschaftssystem) auf die
Rechnungslegung.
17
Vgl. Kremin-Buch (2002), S. 4 f.
18
Vgl. Wagenhofer (2003), S. 47

Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
Seite
11
3 Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben
Ostösterreichs
3.1 Definition von Mittelunternehmen
Zunächst soll der Untersuchungsgegenstand MU näher erläutert werden. Eine
eindeutige Definition für kleine und mittlere Unternehmen existiert nicht.
Grundsätzlich kann die Einteilung sowohl nach quantitativen als auch nach
qualitativen Gesichtspunkten erfolgen.
Eine qualitative Abgrenzung kann gemäß Mugler
19
nach zwei Arten erfolgen:
·
Zutreffen eines bestimmten Mindestmaßes an Merkmalen
·
Typologien beruhend auf einer Ansammlung bestimmter Merkmale
Diese Merkmale zielen auf die Bereiche Unternehmensführung, Personal, Absatz,
Organisation, Beschaffung und Materialwirtschaft, Produktion, Forschung und
Entwicklung und Finanzierung eines Unternehmens ab. Vor allem in der
Unternehmensführung und der Organisation gibt es wesentliche Abgrenzungs-
punkte zu Großunternehmen. Diese sind:
20
·
Unzureichendes Informationswesen zur Nutzung vorhandener Flexibilitäts-
vorteile (d. h. Probleme bei der Einschätzung des Marktes ­ dem Angebot und
der Nachfrage)
·
Große Bedeutung von Improvisation und Intuition
·
Kurze direkte Informationswege
·
Starke persönliche Bindungen
·
Patriarchalischer Führungsstil, daher kaum Gruppenentscheidungen
·
Weisungen und Kontrolle im direkten personenbezogenen Kontakt
·
Geringer Formalisierungsgrad
19
Vgl. Mugler (1995), S. 18
20
Vgl. Pfohl (1997), S. 32

Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
Seite
12
·
Hohe Flexibilität bei der Ausrichtung der Organisationsstruktur
Die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen kann auch nach
quantitativen Gesichtspunkten erfolgen. Allerdings gibt es hier in der Literatur und
in Gesetzen viele verschiedene Definitionen.
Seitens der Europäischen Union gibt es einen Vorschlag zur Definition von Klein-
und Mittelbetrieben. Die ,,Empfehlung 96/280/EG der Europäischen Kommission
betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen", welche am 1.
Jänner 2005 in Kraft getreten ist, zielt für die Zuordnung von Unternehmen nach
deren Größengliederung auf vier Kriterien ab:
21
·
Anzahl der Beschäftigten
·
Umsatz
·
Bilanzsumme
·
Unabhängigkeit
Im Artikel 1 des Anhangs zur ,,Empfehlung der Europäischen Kommission
betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen" wird der Begriff
Unternehmen als jede Einheit beschrieben, welche unabhängig von ihrer
Rechtsform eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Artikel 2 zeigt die Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerte zur Definition
der Unternehmensklassen (Vgl. Tab. 1).
Unternehmensklasse
Unselbstständig
Beschäftigte
Umsatz
Bilanzsumme
Kleinstunternehmen
1 bis 9
< 2 Mio.
< 2 Mio.
Kleinunternehmen
10 bis 49
< 10 Mio.
< 10 Mio.
Mittlere Unternehmen
50 bis 249
< 50 Mio.
< 43 Mio.
Tabelle 1: Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (Schwellenwerte)
Quelle: Europäische Kommission 2005
21
Vgl. Europäische Kommission (2002), S. 2 ff.

Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
Seite
13
Bei diesen Merkmalen müssen sowohl die Mitarbeiterzahl als auch die
Umsatzgrenze oder die Jahresbilanzsumme zutreffen.
Der Artikel 3 des Anhangs gibt über das Kriterium der Unabhängigkeit Bescheid.
Er besagt, dass ein Unternehmen nur bei einem Beteiligungsgrad von bis zu 25 %
als unabhängig gilt.
In dieser Arbeit wird der quantitative Ansatz zur Definition von kleinen und
mittleren Unternehmen verwendet und dabei die weitere Abgrenzung der
Unternehmen nach Ihrer Größenordnung aufgrund der Anzahl der Beschäftigten
vorgenommen. Dieser Ansatz wurde gewählt, da die Personalausstattung eines
Unternehmens indirekte Aussagen über die Betriebsleistung zulässt und
Aufschluss über die soziale und organisatorische Komplexität eines
Unternehmens gibt.
22
Weiters unterliegt die Beschäftigtenzahl kaum zeitlichen
Verzerrungen und kann zudem jeweils als Vollbeschäftigtenzahl ausgedrückt
werden. Ebenfalls werden amtliche Statistiken auf Basis dieses Wertes erstellt,
welche dadurch geeignetes Zahlenmaterial zur Verfügung stellen.
Deshalb stellen die industriellen Mittelunternehmen Ostösterreichs (Wien,
Niederösterreich und Burgenland) mit einer Beschäftigtenzahl von 50 bis 250
Beschäftigten die Zielgruppe in dieser Arbeit dar.
3.2
Wirtschaftliche Bedeutung der mittelständischen
Industriebetriebe Ostösterreichs
Die Einschränkung auf Industriebetriebe erfolgte aus dem Grund, dass
Industriebetriebe sehr stark international tätig sind und daher einen großen
Auslandsbezug aufweisen. Da in dieser Branche das Zulieferersystem aufgrund
der Ausgliederung von Teilen der Produktion sehr stark ausgeprägt ist, ist eine
Rechnungslegung nach internationalen Standards für diese Betriebe von großer
Bedeutung (Prüfung der Zuverlässigkeit bzw. Liquidität der Zulieferer). Aufgrund
der hohen Anlagenintensität der Industriebetriebe wären die Möglichkeiten für eine
exaktere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch eine zeit-
und marktnahe Bewertung (fair value) der IFRS gegeben.
22
Vgl. Herrmann (1996), S. 115

Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
Seite
14
Struktur der österreichischen mittelständischen Industriebetriebe
2%
20%
11%
67%
Burgenland
Niederösterreich
Wien
übrige Bundesländer
Abbildung 2: Anzahl der mittelst. Industriebetriebe nach Bundesländern in 2002
Quelle: Wirtschaftkammer Österreich (2003)
Im Jahr 2002 gab es in Österreich 1.020 mittelständische Industriebetriebe (50 ­
250 Beschäftigte). Diese entsprechen ca. 21,4 % der Gesamtanzahl der
österreichischen Industriebetriebe. Die Anzahl der mittelst. Industriebetriebe
Ostösterreichs (Wien, Niederösterreich, Burgenland) beläuft sich im Jahr 2002 auf
346. Davon bildet Niederösterreich mit 207 Betrieben den größten Anteil, d. s. ca.
20 % des österreichischen Mittelstands in der Sparte Industrie (vgl. Abb. 2).
Insgesamt waren 2002 in den 346 industriellen Mittelunternehmen in Ostösterreich
41.582 Menschen im Jahresdurchschnitt beschäftigt (zum Vergleich 121.530 in
Gesamtösterreich).
Umsatzerlöse der Industriebetriebe des Mittelstandes
659.234
4.690.024
3.512.859
24.014.220
15.152.103
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
Ostösterreich
Gesamt-Österreich
Übrige
Bundesländer
in
1.
000
Burgenland
Niederösterreich
Wien
Abbildung 3: Umsatzerlöse der Industriebetriebe des Mittelstandes 2002
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (2003)

Spezifika von mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
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15
Die mittelständischen Industriebetriebe Ostösterreich generierten im Jahr 2002
insgesamt 8,86 Mrd. an Umsatzerlösen (vgl. Abb. 3). Den größten Teil trugen
dazu die industriellen Mittelunternehmen Niederösterreichs mit ca. 4,7 Mrd. Euro,
gefolgt von Wien mit ca. 3,5 Mrd. , bei. Die gesamten mittelständischen
Industriebetriebe Österreichs erzielten 2002 Umsatzerlöse von ca. 24. Mrd. , d. h.
der Anteil Ostösterreichs daran betrug ca. 36,9 %.
Bruttoinvestitionen der industriellen Mittelunternehmen
Bruttoinvestitionen
in 1.000
133.364
13%
45.169
4%
185.624
18%
689.749
65%
Übrige Bundesländer
Burgenland
Niederösterreich
Wien
Abbildung 4: Bruttoinvestitionen der mittelständischen Industriebetriebe in 2002
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (2003)
Aus Abbildung 4 ist ersichtlich, dass die ostösterreichischen Mittelunternehmen
der Industrie (Wien, Niederösterreich, Burgenland) einen wesentlichen Beitrag (ca.
34,5 %) zu den Bruttoinvestitionen der mittelständischen Industriebetriebe
Gesamtösterreichs, die sich ca. auf 1,05 Mrd. belaufen, leisten.
Diese Unternehmen sind derzeit verpflichtet, zumindest einen Einzelabschluss
nach HGB aufzustellen. Konzerne müssen zudem einen Konzernabschluss nach
HGB aufstellen. Hier ergibt sich jedoch die Möglichkeit, dass ein
Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss gemäß § 245a HGB
(Konzernabschlussgesetz) nach international anerkannten Rechnungslegungs-
grundsätzen (IFRS, US-GAAP) erstellt. Daraus folgt, dass ein Konzernabschluss
nach HGB nicht mehr aufgestellt werden muss.
Sollte ein UN an der Börse notieren (sog. kapitalmarktorientierte UN), sind diese
seit 1. Jänner 2005 verpflichtet, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
16
4 Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf
IAS/IFRS
4.1 Jahresabschlusserstellung
4.1.1 Geltungsbereich
HGB
Gemäß § 189 Abs. 1 HGB hat ein Kaufmann Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. § 193 Abs. 2 verpflichtet
ihn für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Jahresabschluss ist in Euro und in deutscher Sprache bzw. in
der Sprache einer Volksgruppe aufzustellen, wobei das Geschäftsjahr nicht mehr
als zwölf Monate umfassen darf (§ 193 Abs. 3). Das Geschäftsjahr muss nicht mit
dem Kalenderjahr übereinstimmen. Gemäß § 193 Abs. 2 ist der Jahresabschluss
innerhalb von neun Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres aufzustellen.
Handelsrechtlich wird eine Einordnung nach den Größenklassen für den
Einzelabschluss in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
vorgenommen, woraus unterschiedliche Angabepflichten im Anhang resultieren.
Gesetzlich sind jeweils drei Merkmale für die Qualifizierung als kleine bzw.
mittelgroße Kapitalgesellschaften angeführt. Bei Überschreiten von zwei der drei
Merkmale an zwei aufeinander folgenden Stichtagen gelten die Rechtsfolgen der
jeweiligen Größenklasse ab dem folgenden Geschäftsjahr. Als große
Kapitalgesellschaften gelten jedenfalls Unternehmen, welche an einer Börse in
einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat notieren.
Kleine
Kapitalgesellschaft
Mittelgroße
Kapitalgesellschaft
Große
Kapitalgesellschaft
Umsatz
bis 6,250 Mio.
bis 25 Mio.
darüber hinaus
Bilanzsumme
bis 3,125 Mio.
bis 12,5 Mio.
darüber hinaus
Arbeitnehmer
bis 50
bis 250
darüber hinaus
Tabelle 2: Größenklassen bei Kapitalgesellschaften gemäß § 221 HGB
Quelle: In Anlehnung an Egger/Samer/Bertl (2002), S. 116

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
17
IFRS
IFRS gelten grundsätzlich für alle Rechtsformen, Größen, Branchen und sowohl
für den Einzel- als auch für den Konzernabschluss (IAS 1.2 und 1.3).
Erleichterungen hinsichtlich spezifischer Angabeerfordernisse leiten sich jedoch
aus dem Wesentlichkeitskonzept nach IAS 1 ab. Demnach müssen in einzelnen
Standards geregelte Angaben nicht gemacht werden, wenn die daraus
resultierenden Informationen nicht wesentlich sind (IAS 1.12). Der Jahres-
abschluss ist spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende zu
veröffentlichen, es sei denn, nationale Vorschriften sehen kürzere Fristen vor.
Österreichische Unternehmen sind zur Aufstellung eines IFRS-
Konzernabschlusses verpflichtet, wenn sie an einer Börse notiert sind. Diese
Regelung gilt seit 1. Jänner 2005. Bezüglich der zwingenden Aufstellung eines
IFRS-Einzelabschlusses besteht ein Mitgliedslandwahlrecht, d. h. der jeweilige
Staat kann über die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung solcher Abschlüsse
entscheiden.
4.1.2 Grundsätze der Rechnungslegungsnormen
HGB
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung laut HGB gehören:
·
Grundsatz der Bilanzklarheit und Übersichtlichkeit
·
Grundsatz
der
Einzelbewertung
·
Grundsatz
der
Richtigkeit und Willkürfreiheit
·
Grundsatz
der
Vollständigkeit
·
Grundsatz
der
Bilanzidentität
·
Grundsatz
der
Vorsicht
23
·
Realisationsprinzip
und Imparitätsprinzip
·
Grundsatz
der
Periodenabgrenzung
·
Grundsatz
der
Fortführung
der Unternehmenstätigkeit
·
Grundsatz
der
Stetigkeit der Bewertungsmethoden.
23
Der Grundsatz der Vorsicht ist im HGB besonders ausgeprägt.

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
18
IFRS
Die Grundsätze der Rechnungslegung sind im Rahmenkonzept geregelt. Sie
unterteilen sich in grundlegende Annahmen und qualitative Rechnungslegungs-
grundsätze. Sofern nicht explizit hervorgehoben, entsprechen die Grundsätze der
Rechnungslegung nach IFRS den GoB im Sinne des HGB.
Die grundlegenden Annahmen bestehen aus:
·
Periodenabgrenzung ("Accrual Basis")
o
Realisationsprinzip ("Realisation Principle"): Im Gegensatz zum HGB erfolgt
bei den IFRS nicht nur die Erfassung der Aufwendungen, sondern auch der
Erträge, wenn eine Realisierung wahrscheinlich oder sicher ist und nicht
erst, wenn sie bereits erfolgt ist.
o
Grundsatz der sachlichen Abgrenzung ("Matching Principle")
·
Unternehmensfortführung ("Going Concern Principle")
Zu den qualitativen Rechnungslegungsgrundsätzen gehören:
·
Verständlichkeit ("Understandability")
·
Relevanz ("Relevance"): Der Unterpunkt ,,Wesentlichkeit" bedingt, dass alle
Angaben berücksichtigt werden müssen, die geeignet sind, getroffene oder zu
treffende Entscheidungen oder Bewertungen zu verbessern oder zu
korrigieren. (F 26-28)
·
Verlässlichkeit ("Reliability")
o
Glaubwürdige Darstellung bzw. Richtigkeit ("Faithful Presentation"), die
wirtschaftliche Betrachtungsweise ("Substance over form") bzw. Neutralität
("Neutrality")
o
Vorsicht ("Prudence"): Nach IFRS wird dem Vorsichtsprinzip weit weniger
Bedeutung beigemessen, da die periodengerechte Erfolgsermittlung als
Hauptaufgabe des IFRS-Abschlusses nicht beeinträchtigt werden darf. Das
Prinzip der sachlichen Abgrenzung hat im Zweifel Vorrang vor dem Prinzip
der Vorsicht.
24
o
sowie Vergleichbarkeit ("Comparability"), Beschränkungen der Relevanz u.
Verlässlichkeit ("Constraints"), Einzelbewertung und das Stichtagsprinzip.
24
Vgl. Heno (2004), S. 81

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
19
4.1.3 Komponenten des Jahresabschlusses
Gemäß § 193 Abs. 4 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
den Jahresabschluss. Dies gilt jedoch nur für Einzelunternehmen und
Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben einen erweiterten Jahres-
abschluss zu erstellen, der neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-
rechnung auch noch den Anhang umfasst. § 243 HGB verpflichtet weiters zur
Aufstellung eines Lageberichts. Dieser ist aber kein Bestandteil des Jahres-
abschlusses. Gemäß § 243 Abs. 3 brauchen kleine GmbHs den Lagebericht nicht
aufzustellen.
Ein vollständiger IFRS-Jahresabschluss besteht aus folgenden Komponenten
(IAS 1.8):
·
Bilanz ("balance sheet")
·
Gewinn- und Verlustrechnung ("income statement")
·
Eigenkapitalveränderungsrechnung ("statement of changes in equity")
·
Kapitalflussrechnung ("cash flow statement")
·
Anhang ("notes") einschließlich der Erläuterungen zu den angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Bestandteil
IFRS
HGB
Bilanz zwingend
zwingend
Gewinn- und Verlustrechnung
zwingend
zwingend
Eigenkapitalveränderungsrechnung zwingend kein
Bestandteil
Kapitalflussrechnung zwingend
kein
Bestandteil
Anhang zwingend
zwingend
(bei
Kapitalgesellschaften)
Tabelle 3: Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS und HGB
Quelle: In Anlehnung an Casey/Kunz/Prachner (2002), S. 9
Wie aus Tabelle Nr. 3 ersichtlich, ist ein Jahresabschluss nach IFRS wesentlich
umfangreicher als jener nach HGB, d. h. der Öffentlichkeit müssen mehr
Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgen für MU, dass sie im
Rahmen ihrer Abschlussarbeiten vermehrt Sachverhalte darstellen müssen, die
bis jetzt nicht abgebildet werden mussten (vor allem den Anhang betreffend).

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
20
4.2 Bilanzschema
HGB
Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital)
II. Sachanlagen
II. Kapitalrücklagen
III. Finanzanlagen
III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
I. Vorräte
B. Unversteuerte Rücklagen
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
C. Rückstellungen
III. Wertpapiere und Anteile
D. Verbindlichkeiten
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben
bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Rechnungsabgrenzungsposten
Tabelle 4: Handelsrechtliche Mindestgliederung der Bilanz
Quelle: In Anlehnung an Egger/Samer/Bertl (2002), S. 124 ff.
IFRS
ASSETS
(Vermögen)
Equity and Liabilities
(Eigenkapitel und Schulden)
Non-current assets
(Langfristiges Vermögen)
Capital and reserves
(Gezeichnetes Kapital und
Rücklagen)
- Property, plant and equipment
(Sachanlagevermögen)
- Issued capital
(Gezeichnetes Kapital)
- Goodwill
(Positiver Firmenwert)
- Reserves
(Rücklagen)
- Manufacturing lincences
(Lizenzen)
- Accumulated profits/losses
(Gewinn- oder
Verlusvorträge)
- Investments in associates
(Finanzanlagen
in assoziierte Unternehmen)
- Minority interest
(Minderheitenanteile)
- Other financial assets
(Sonstiges
finanzielles Vermögen)
Non-current liabilities
(Langfristige Schulden)
Current assets
(Kurzfristiges Vermögen)
- Interest bearing borrowing
(Verzinsliche Verb.)
- Inventories
(Vorräte)
- Deferred tax
(Latente Steuern)
- Trade and other receivables
(Forderungen
aus LuL sowie sonstige Forderungen)
- Retirement benefit obligation
(Aufgelaufene
Rentenverpflichtungen)
- Prepayments
(Geleistete Anzahlungen)
Current liabilities
(Kurzfristige Schulden)
- Cash and cash equivalents
(Liquide Mittel)
- Trade and other payables
(Verbindlichkeiten
aus LuL sowie sonstige Verbindlichkeiten)
- Short-term borrowings
(Kurzfristige
Verbindlichkeiten)
- Current portion of interest-bearing borrowings
(Anteil der verzinslichen Verbindlichkeiten)
- Warranty provision
(Garantierückstellungen)
Tabelle 5: Bilanz nach IFRS
Quelle: Coenenberg (2002), S. 145

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
21
4.3 Aktiva
4.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Ansatz (HGB)
Laut HGB dürfen immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens nur dann in die
Bilanz eingesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
25
Gemäß § 197
Abs. 2 HGB dürfen keine selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens aktiviert werden, d. h. z. B. sämtliche Forschungs- und
Entwicklungskosten müssen direkt als Aufwand verbucht werden.
Ansatz (IFRS)
Laut IAS 38.21 dürfen immaterielle Vermögenswerte nur angesetzt werden, wenn
es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen
aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bemessen werden können.
Anders als im HGB dürfen bestimmte Aufwendungen für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Die dabei angefallenen Kosten der
Forschungsphase
26
und ein daraus entstehender Vermögenswert sind immer als
Aufwand zu erfassen (IAS 38.54). Entwicklungsaufwendungen hingegen sind
dann aktivierungspflichtig, wenn sie kumulativ die Kriterien des IAS 38.57
erfüllen
27
:
Bewertung (HGB)
Für entgeltlich erworbene immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens gelten
die gleichen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wie für das Sachanlage-
vermögen. (§§ 203, 204 HGB)
25
Vgl. Egger/Samer/Bertl (2002), S. 76
26
Unter Forschung werden nach IAS eigenständige und planmäßige Untersuchungen zur
Erlangung neuer wissenschaftlicher oder technologischer Erkenntnisse verstanden.
27
Die Kriterien umfassen: technische Realisierbarkeit, Veräußerbarkeit oder Nutzbarkeit,
zukünftige wirtschaftliche Vorteile (Nachweis eines Absatzmarktes oder zukünftigen Cashflows),
Verfügbarkeit über ausreichende technische, finanzielle und andere Ressourcen für die Fertig-
stellung, verlässliche Ermittlung der zurechenbaren Herstellungskosten.

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
22
Bewertung (IFRS)
Gemäß IFRS ist ein immaterieller Vermögenswert bei Zugang mit seinen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Die empfohlene Benchmark-
Methode bei der Folgebewertung laut IAS 38.74 sieht eine Bewertung zu den
Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibung vor (bei einer
bestimmbaren Nutzungsdauer). Bei der alternativ zulässigen Methode, der
Neubewertungsmethode, darf der Verkehrswert angesetzt werden.
28
Es muss
jedoch ein aktiver Markt existieren, an dem der beizulegende Zeitwert (fair value)
ermittelt werden kann (IAS 38.75 ff.). Immaterielle Vermögenswerte mit einer
unbestimmbaren Nutzungsdauer unterliegen lediglich dem Werthaltigkeitstest, der
jährlich durchzuführen ist.
Werthaltigkeitstest (impairment test)
Ein Werthaltigkeitstest ist dann durchzuführen, wenn ein Anhaltspunkt für eine
Wertminderung besteht (IAS 36.9). Anhaltspunkte ergeben sich aus externen und
internen Informationen (.12). Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der
erzielbare Betrag errechnet. Als erzielbarer Betrag (IAS 36.6) gilt der
Verkehrswert abzüglich Veräußerungskosten oder der Nutzwert
29
. Entscheidend
ist der jeweils höhere Betrag. Der erzielbare Betrag lässt sich nur dann feststellen,
wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem Vermögenswert und den
damit erzeugten Cash Flows besteht. Ist dies nicht möglich, werden funktionell
zusammengehörige Vermögenswerte zu einer cash generating unit
30
(z. B. eine
Produktionsstätte, die Vorprodukte für die Weiterverarbeitung in anderen
Produktionsstätten erstellt, aber einen Teil der Vorprodukte auch an Dritte über
einen aktiven Markt veräußert) zusammengefasst und insgesamt einer Bewertung
unterzogen. (IAS 36.66 und .69)
28
Vgl. Heno (2004), S. 201 f.
29
Der Nutzungswert ist der Barwert der erwarteten, zukünftigen Cash Flows, die aus der Nutzung
des Vermögenswerts und aus einer eventuellen zukünftigen Veräußerung zu erzielen sind. Für die
Abzinsung (Discounted-Cash-Flow-Verfahren) wird der Zinssatz von den eigenen Bankschulden
verwendet.
30
Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
23
Falls der abgezinste, erwirtschaftete Cash Flow geringer ist als der Buchwert,
kommt es zu einer außerplanmäßigen Abschreibung (IAS 36.59). Ist jedoch der
abgezinste, erwirtschaftete Cash Flow höher als der Buchwert, hat eine
Zuschreibung im Sinne einer Wertaufholung zu erfolgen (IAS 36.109 ff.). Anders
als im HGB kann dieser über den historischen Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten liegen.
4.3.2 Sachanlagen
Ansatz
Sachanlagen sind gem. § 203 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten anzusetzen. Gem. § 203 Abs. 2 HGB setzen sich die
Anschaffungskosten aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderungen
(z. B. Rabatte, Boni, Skonti)
+ Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar
(z. B. Verpackung, Bezugskosten, Montagekosten)
+ nachträgliche Anschaffungskosten
(z. B. nachträgliche Erhöhung des
Kaufpreises im Prozesswege, Neufestsetzung der Grunderwerbssteuer) .
= handelsrechtliche Anschaffungskosten
Abbildung 5: Anschaffungskosten gemäß HGB
Quelle: Coenenberg 2000, S. 113
Hinsichtlich der Bestandteile der Anschaffungskosten in Abbildung 5 gibt es keine
materiellen Unterschiede zwischen den Bestimmungen nach IAS 16 und den
Bestimmungen des HGB. Wenn im Zusammenhang mit der Errichtung von
Anlagen gleichzeitig eine Verpflichtung zur späteren Beseitigung entsteht, wird
gemäß HGB über die Laufzeit der Anlage eine Ansammlungsrückstellung
(Kontenklasse 3) aufgebaut. Nach IFRS werden solche Kosten direkt den
Anschaffungskosten zugerechnet. Gleichzeitig wird eine Rückstellung in derselben
Höhe gebildet, die auf den Gegenwartswert abgezinst wird.

Inhaltliche Anforderungen beim Wechsel von HGB auf IAS/IFRS
Seite
24
Herstellungskosten gemäß § 203 Abs. 3 HGB sind der ursprüngliche
Wertmaßstab für alle vom Unternehmen hergestellten, am Bilanzstichtag noch
nicht verkauften Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens. Bei der
Ermittlung der Herstellungskosten gewährt das HGB Ansatzwahlrechte. So
müssen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die Sondereinzelkosten der
Fertigung zwingend aktiviert werden. Hinsichtlich der Gemeinkosten besteht ein
Aktivierungswahlrecht. Gemäß § 203 Abs. 4 HGB besteht für Fremdkapitalzinsen,
die während der Herstellung von Anlagegütern anfallen, ein Aktivierungswahlrecht.
HGB
IFRS
Materialeinzelkosten Pflicht
Pflicht
Fertigungseinzelkosten Pflicht
Pflicht
Sondereinzelkosten der Fertigung Pflicht
Pflicht
Materialgemeinkosten Wahlrecht
Pflicht
Fertigungsgemeinkosten Wahlrecht
Pflicht
Sondergemeinkosten der Fertigung Wahlrecht
Pflicht
Anteilige Entwicklungs-, Konstruktions- u. Versuchskosten
Wahlrecht Pflicht
Fertigungsbezogene Verwaltungskosten, Aufwendungen für
soziale Einrichtungen und freiwillige Sozialleistungen
Wahlrecht Pflicht
Herstellungsbezogene Zinsaufwendungen
Wahlrecht Wahlrecht
Allgemeine Verwaltungskosten
Verbot
Verbot
Vertriebskosten Verbot
Verbot
Tabelle 6: Bestandteile der Herstellungskosten nach HGB und IFRS
Quelle: In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S. 163
Wie aus Tabelle Nr. 6 ersichtlich ist, sind nach IFRS alle Kosten einzubeziehen,
die direkt zugerechnet oder auf vernünftiger und stetiger Basis indirekt zugeordnet
werden können (Vollkosten). Gemäß IAS 23 können Finanzierungszinsen
entweder direkt aufwandswirksam erfasst oder aktiviert werden. Aktiviert dürfen
aber nur jene Zinsen werden, die auch tatsächlich durch den Herstellungsprozess
verursacht worden sind.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832492069
ISBN (Paperback)
9783838692067
DOI
10.3239/9783832492069
Dateigröße
969 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Burgenland – unbekannt
Erscheinungsdatum
2005 (Dezember)
Note
2,0
Schlagworte
mittelstand umstellungsprozess
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Titel: Internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS bei mittelständischen Industriebetrieben Ostösterreichs
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