Lade Inhalt...

Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen

©2005 Diplomarbeit 90 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Das traditionelle Rechnungswesen orientiert sich noch immer an der vorigen Wirtschaftsepoche der Industrie, die ihren Fokus in der Massenfertigung sah. Doch seit spätestens den 80er Jahren erfolgte ein immer umfassenderer Transformationsprozess zur Dienstleistungsgesellschaft bis zur heute existierenden Wissensgesellschaft, deren Wertschöpfung nun auf den Immateriellen Werten liegt.
Das heißt, Unternehmen können zum größten Teil nur noch einen Mehrwert erwirtschaften, wenn sie in Immaterielle Werte investieren. Das belegen selbst traditionelle Branchen wie die Fertigungsindustrie, deren Immaterielle Werte mehr Rendite erzielen als deren Sachanlageinvestitionen. Es entstanden aber auch komplett neue Branchen (z. B. die Software- oder Pharmabranche), die hauptsächlich auf Wissen basieren und deren Wertschöpfung in diesem Potenzial liegt.
Neben dieser Entwicklung, der wachsenden Bedeutung Immaterieller Werte, erfolgten parallel aber keine Änderungen der Management-, Rechnungslegungs- und Controllinginstrumente. Sie basieren noch immer auf alten Wirtschaftsstrukturen, die geprägt sind durch andere Produktionsfaktoren, dem Kapital und der Arbeit. So werden z. B. Ausgaben für die Schaffung Immaterieller Werte, wie die Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter, nicht aktiviert, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht. Dabei stellen auch sie zukunftsorientierte Investitionen dar, nur werden sie als solche aufgrund der gegebenen Rechnungslegungsregeln nicht behandelt. Als Konsequenz für die Unternehmen müssen sich demnach neue Bewertungs- und Steuerungssysteme ergeben, weil die traditionellen Methoden nicht mehr dazu in der Lage sind.
Sich den jeweiligen Organisations- und Wirtschaftsstrukturen durch entsprechende Wertschöpfungsmodelle anzupassen, erfolgte bislang in jeder neuen wirtschaftlichen Epoche. Die Notwendigkeit der Unternehmen, den veränderten Umweltbedingungen gerecht zu werden, ist also keine „neumodische“ Erscheinung, sondern eine aus den vorhandenen Tatsachen abgeleitete.
Dabei sollten Unternehmen nicht darauf warten, bis allgemeingültige Standards verabschiedet werden, sondern nach Konzepten suchen, die für sie die bestmöglichen Methoden zur Darstellung und Steuerung ihrer Immateriellen Werte ausmachen. Dies erfolgte vor allem durch angelsächsische und skandinavische Länder bereits in den 90er Jahren und spiegelt sich auch in deren verschiedenen Ansatzmöglichkeiten wieder.
Innerhalb […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 9088
Stowasser, Andrea: Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen
Rechnungswesen
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Diplomarbeit, 2005
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen,
bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung
dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des
Urheberrechtes.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme,
dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei
zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Die Informationen in diesem Werk wurden mit Sorgfalt erarbeitet. Dennoch können
Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden, und die Diplomarbeiten Agentur, die
Autoren oder Übersetzer übernehmen keine juristische Verantwortung oder irgendeine
Haftung für evtl. verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
Diplomica GmbH
http://www.diplom.de, Hamburg 2005
Printed in Germany

Autor: Andrea Stowasser
Geburtsdatum: 14.05.1978
Geburtsort: Berlin
Adresse: Ebereschenallee 6, 15366 Neuenhagen
Telefon: 03342/ 203295
Handy: 0176/ 22894862
Email: Andrea.Stowasser@gmx.de
Lebenslauf: BWL Studium, Schwerpunkt Rechnungswesen/ Controlling
Abschluss: 1,6

II
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS ...I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS...IV
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... V
A.
EINLEITUNG ... 1
I.
P
ROBLEMSTELLUNG
... 1
II.
Z
IEL DER
A
RBEIT
... 3
III.
M
ETHODIK DER
A
RBEIT
... 3
B.
EINFÜHRUNG ... 5
I.
E
IGENSCHAFTEN
I
MMATERIELLER
W
ERTE
... 5
II.
I
MMATERIELLE
V
ERMÖGENSGEGENSTÄNDE NACH
HGB ... 8
1.
Definition ,,Vermögensgegenstand"... 8
2.
Definition ,,Immateriell" ... 9
3.
Definition ,,Immaterieller Vermögensgegenstand"... 10
III.
D
EFINITION
I
NTANGIBLE
A
SSETS NACH
IFRS... 12
IV.
D
EFINITION
I
NTANGIBLE
A
SSETS NACH
US-
GAAP ... 13
V.
D
EFINITION
R
ECHNUNGSWESEN
... 14
1.
Allgemein... 14
2.
Internes Rechnungswesen... 15
3.
Externes Rechnungswesen ... 16
4.
Harmonisierungsbestrebungen... 16
C.
IMMATERIELLE WERTE IM EXTERNEN RECHNUNGSWESEN... 18
I.
B
ILANZIERUNG
... 18
1.
Bilanzierung nach HGB... 18
a)
Geschäfts- und Firmenwert ...19
b)
Forschung und Entwicklung ...21
2.
Bilanzierung nach IFRS... 21
a)
Geschäfts- und Firmenwert ...23
b)
Forschung und Entwicklung ...24
3.
Bilanzierung nach US- GAAP... 26
a)
Geschäfts- und Firmenwert ...28
b)
Forschung und Entwicklung ...28
II.
B
EWERTUNG
... 28
1.
Bewertung nach HGB... 28
a)
Abschreibung ...29
b)
Geschäfts- und Firmenwert ...30
c)
Forschung und Entwicklung ...31
2.
Bewertung nach IFRS ... 31
a)
Abschreibung ...34
b)
Geschäfts- und Firmenwert ...35
c)
Forschung und Entwicklung ...36
3.
Bewertung nach US- GAAP... 37
a)
Abschreibung ...37
b)
Geschäfts- und Firmenwert ...38
c)
Forschung und Entwicklung ...39

III
III.
I
MMATERIELLE
W
ERTE AUßERHALB DER
R
ECHENWERKE
... 40
1.
HGB... 40
a)
Anhang...40
b)
Lagebericht ...41
2.
IFRS... 42
3.
US- GAAP... 42
4.
Beurteilung ... 43
D.
IMMATERIELLE WERTE IM INTERNEN RECHNUNGSWESEN... 45
I.
T
RADITIONELLE
K
OSTENRECHNUNG NACH
SCHEFFNER ... 45
1.
Vollkostenrechnung ... 46
2.
Teilkostenrechnung... 47
II.
N
EUE
A
NSÄTZE ZUR
B
EWERTUNG
I
MMATERIELLER
W
ERTE
... 48
1.
Quantitative Bewertungsmöglichkeiten ... 49
a)
Marktwert- Buchwert- Relation und Tobin's q ...49
b)
Calculated Intangible Value...50
c)
Economic Value Added und Market Value Added ...51
2.
Qualitative Bewertungsmöglichkeiten ... 54
a)
Skandia- Modell von EDVINSSON...54
b)
Intangible Asset Monitor von SVEIBY ...60
c)
Balanced Scorecard von KAPLAN/ NORTON ...64
d)
Das ARCS Wissensbilanz- Modell ...65
e)
Intellectual Capital Statements...68
f)
Tableau de Bord...70
E.
FAZIT ... 73
LITERATURVERZEICHNIS ... 77

IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Aufbau des Rechnungswesens... 15
Abbildung 2 Kategorisierung Intellektuellen Kapitals im Vergleich ... 48
Abbildung 3 Immaterielles Vermögen und Immaterielles Kapital nach STOI... 55
Abbildung 4 Skandia- Modell nach EDVINSSON ... 56
Abbildung 5 Aufteilung der Assets nach SVEIBY ... 61
Abbildung 6 Intangible Assets Monitor nach SVEIBY... 61
Abbildung 7 ARCS Wissensbilanz- Modell (Prozessmodell) ... 67
Abbildung 8 Indikatoren einer Wissensbilanz (Strukturmodell) ... 67
Abbildung 9 Tableau de Bord nach DAUM... 70
Abbildung 10 Strategische Ziele und Messgrößen des Bereiches Strategie und Gesamtsicht ... 71

V
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AktG
Aktiengesetz
APB
Accounting Principles Board
ARCS
Austrian Research Center Seibersdorf
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches
Gesetzbuch
BMJ
Bundesministerium der Jusitz
BSC
Balanced Scorecard
BW
Buchwert
bzw.
beziehungsweise
CAP
Committee on Accounting Procedures
CGU
Cash Generating Unit
CIV
Calculated Intangible Value
d. h.
das heißt
DCF
Discounted Cash Flow
DLR
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
DRS
Deutsche Rechnungslegungsstandards
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
DSR
Deutscher Standardisierungsrat
EK
Eigenkapital
EStG
Einkommensteuergesetz
EVA
Economic Value Added
F + E
Forschung und Entwicklung
FASB
Financial Accounting Standards Board
GAAP
Generally Accepted Accounting Principles
GFW
Geschäfts- und Firmenwert
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
h. M.
herrschende(r) Meinung
HGB
Handelsgesetzbuch
IAM
Intangible Asset Monitor

VI
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IC
Intellectual Capital
ICS
Intellectual Capital Statements
IFRS
International Financial Reporting Standards
IK
Intellektuelles Kapital
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
MVA
Market Value Added
MW
Marktwert
Nr.
Nummer
o. g.
oben genannte(n)
S.
Satz
SFAC
Statement of Financial Accounting Concepts
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
u. ä.
und ähnliche
u. a.
unter anderem
u. U.
unter Umständen
v. a.
vor allem
Vgl.
Vergleiche
z. B.
zum Beispiel

A.
Einleitung
1
A. Einleitung
I. Problemstellung
Das traditionelle Rechnungswesen orientiert sich noch immer an der vorigen
Wirtschaftsepoche der Industrie (1850-1975)
1
, die ihren Fokus in der
Massenfertigung sah. Doch seit spätestens den 80er Jahren erfolgte ein immer
umfassenderer Transformationsprozess zur Dienstleistungsgesellschaft bis zur heute
existierenden Wissensgesellschaft, deren Wertschöpfung nun auf den Immateriellen
Werten
2
liegt.
Gesamte wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse basieren heute also auf Wissen,
den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, auf dem Bekanntheitsgrad und dem
Image eines Unternehmens bzw. seiner Produkte und Marken. All diese Dinge
stellen die Werttreiber dar, denen von Unternehmensseite her bislang nur
unzureichende Beachtung geschenkt wurde.
3
Dabei können Unternehmen zum größten Teil nur noch einen Mehrwert
erwirtschaften, wenn sie in Immaterielle Werte investieren. Das belegen selbst
traditionelle Branchen wie die Fertigungsindustrie, deren Immaterielle Werte mehr
Rendite erzielen als deren Sachanlageinvestitionen.
4
Es entstanden aber auch
komplett neue Branchen (z. B. die Software- oder Pharmabranche), die hauptsächlich
auf Wissen basieren und deren Wertschöpfung in diesem Potenzial liegt.
5
Die zunehmende Bedeutung Immaterieller Werte wird vor allem durch die immer
größer werdende Spanne zwischen Markt- und Buchwerten belegt. DAUM
6
(2004)
nennt in diesem Zusammenhang einen Marktwert von 80% (2002), der noch 20 Jahre
früher bei 38% gelegen hat.
7
1
Vgl. LUKAS (2004), S. 175
2
Beim Begriff ,,Immateriell" handelt es sich nicht um ein Eigenwort. Er soll innerhalb dieser Untersuchung
dennoch groß geschrieben werden (mit Ausnahme von Zitiertem), um seine Wichtigkeit hervorzuheben.
3
Vgl. DAUM (2004), S. 48
4
Vgl. DAUM (2004), S. 48
5
Vgl. DAUM (2004), S. 53
6
JÜRGEN H.DAUM ist Senior Business Consultant bei der SAP AG und internationaler Berater auf den
Gebieten Controlling, Finanzierung und Rechnungswesen.
7
Vgl. DAUM (2004), S. 48

A.
Einleitung
2
Neben dieser Entwicklung, der wachsenden Bedeutung Immaterieller Werte,
erfolgten parallel aber keine Änderungen der Management-, Rechnungslegungs- und
Controllinginstrumente. Sie basieren noch immer auf alten Wirtschaftsstrukturen, die
geprägt sind durch andere Produktionsfaktoren, dem Kapital und der Arbeit.
8
So
werden z. B. Ausgaben für die Schaffung Immaterieller Werte, wie die
Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter, nicht aktiviert, sondern in der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) als Aufwand verbucht. Dabei stellen auch sie
zukunftsorientierte Investitionen dar, nur werden sie als solche aufgrund der
gegebenen Rechnungslegungsregeln nicht behandelt.
9
Als Konsequenz für die
Unternehmen müssen sich demnach neue Bewertungs- und Steuerungssysteme
ergeben, weil die traditionellen Methoden nicht mehr dazu in der Lage sind.
10
Sich den jeweiligen Organisations- und Wirtschaftsstrukturen durch entsprechende
Wertschöpfungsmodelle anzupassen, erfolgte bislang in jeder neuen wirtschaftlichen
Epoche. Die Notwendigkeit der Unternehmen, den veränderten Umweltbedingungen
gerecht zu werden, ist also keine ,,neumodische" Erscheinung, sondern eine aus den
vorhandenen Tatsachen abgeleitete.
11
Dabei sollten Unternehmen nicht darauf warten, bis allgemeingültige Standards
verabschiedet werden, sondern nach Konzepten suchen, die für sie die bestmöglichen
Methoden zur Darstellung und Steuerung ihrer Immateriellen Werte ausmachen.
12
Dies erfolgte vor allem durch angelsächsische und skandinavische Länder bereits in
den 90er Jahren und spiegelt sich auch in deren verschiedenen Ansatzmöglichkeiten
wieder.
Einige sollen im Laufe dieser Untersuchung genauer betrachtet werden.
8
Vgl. DAUM (2004), S. 48
9
Vgl. LUKAS (2004), S. 149
10
Vgl. DAUM (2004), S. 48
11
Vgl. DAUM (2004), S. 52; Nähere Erläuterungen zu den wirtschaftlichen Epochen und ihren
Wertschöpfungssystemen in DAUM (2004) S. 52-54
12
Vgl. SERVATIUS (2004), S. 94

A.
Einleitung
3
II. Ziel der Arbeit
Innerhalb dieser Untersuchung soll die oben dargestellte Problematik der
Immateriellen Werte aufgegriffen werden, die sich durch das heutige noch
existierende klassische Rechnungswesen ergibt. Dabei sollen zum einen auf die
,,sichtbaren"
13
Immateriellen Werte eingegangen werden und zum anderen auf die
,,unsichtbaren", denen man trotz ihrer zunehmenden Bedeutung noch keinerlei
Beachtung bezüglich der verpflichtenden Darstellung schenkt. Doch nicht nur die
externen Adressaten interessieren sich für eine explizitere und bessere Abbildung der
Immateriellen Werte eines Unternehmens, sondern das Management selbst ist daran
interessiert, um als Unternehmen nachhaltig bestehen zu bleiben. Dies zeigen auch
die unzähligen Diskussionen innerhalb der Literatur sowie die Vielzahl der
erschienenen Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten, wovon einige innerhalb dieser
Untersuchung vorgestellt und beurteilt werden sollen. Ziel dieser Arbeit ist es, in
diesem Zusammenhang festzustellen, inwieweit die Immateriellen Werte durch die
traditionellen aber auch durch die neuen Bewertungsmöglichkeiten ihrer Bedeutung
als so genannte Werttreiber gerecht werden und inwieweit diese neuen Ansätze noch
eine Unterscheidung in externes und internes Rechnungswesen bedingen.
III. Methodik der Arbeit
Dafür werden zunächst die Immateriellen Werte allgemein auf ihre Eigenschaften
hin untersucht. Im Anschluss folgt eine Auseinandersetzung der Begrifflichkeiten
mit den verschiedenen Rechnungslegungssystemen, die in einigen Punkten doch eine
unterschiedliche Behandlung der ,,sichtbaren" Immateriellen Werte vorsehen, die im
Laufe der Untersuchung ebenfalls aufgezeigt werden.
Zur Untersuchung zählt ebenfalls die Betrachtung der beiden Rechenkreise. Das ist
notwendig, weil sich bislang nur das externe Rechnungswesen den Immateriellen
Werten angenommen hat (zumindest teilweise den ,,sichtbaren").
13
Vgl. BODROW/ BERGMANN (2003), S. 66: Die Verwendung der Begrifflichkeit ,,sichtbar" bzw.
,,unsichtbar" erfolgt in Anlehnung an SVEIBY, der eine Abgrenzung der Immateriellen Vermögenswerte zum
Eigenkapital vornimmt. Danach werden unter dem sichtbaren Eigenkapital alle in der Bilanz vorhandenen
Vermögenswerte bezeichnet. Dagegen ist das nicht ausgewiesene bilanzielle Vermögen das Immaterielle
Vermögen, welches er als ,,unsichtbar" bezeichnet. (Vgl. Abbildung 5 ­ Aufteilung der Assets nach SVEIBY),
Aber auch nach STOI erfolgt eine solche Unterteilung. (Vgl. dazu Abbildung 3 ­ Immaterielles Vermögen und
Immaterielles Kapital nach STOI)

A.
Einleitung
4
Die Notwendigkeit, sie aber auch ins interne Rechnungswesen mit einzubeziehen,
wurde bereits in der Problemstellung aufgegriffen.
Auf die Fragen, wie oder ob Immaterielle Werte überhaupt anhand der traditionellen
Kostenrechnung abgebildet werden können, wird in einem weiteren Teil dieser
Untersuchung nach SCHEFFNER gezeigt.
In den abschließenden Kapiteln werden dann die Ansätze vorgestellt, die sich nicht
nur mit den ,,sichtbaren" Immateriellen Werten beschäftigen, sondern auch mit den
,,unsichtbaren", schwer zu greifenden. Wie sich diese Konzepte unterscheiden bzw.
welche Vor- und Nachteile sich durch sie ergeben, wird im Laufe dieser Arbeit
ebenfalls untersucht.
Die sich in diesem Zusammenhang ergebene Frage, inwieweit die Konzepte für das
interne aber auch externe Rechnungswesen genutzt werden können, um den
Gedanken einer Harmonisierung des Rechnungswesens gerecht zu werden, soll
letztlich dem Ende der Betrachtung Immaterieller Werte innerhalb des internen und
externen Rechnungswesens gerecht werden.

B. Einführung
5
B. Einführung
Es besteht in Deutschland, wie aber auch international, Uneinigkeit darüber, wie man
Immaterielle Werte definiert. Unterschiedliche Begriffsbezeichnungen, wie
Immaterielle Vermögensgegenstände, Immaterielle Güter, Immaterielle Werte,
Intellectual Capital, Intangible Assets stellen nur einige Synonyme dar, wobei eine
inhaltliche Abgrenzung schwer fällt. Feststellbar in Bezug zur Begriffsumschreibung
ist, dass sowohl im deutschen als auch im internationalen Schrifttum eine Form von
Kategorisierung stattfindet
(nähere Ausführungen dann im Kapitel D II ­ Neue Ansätze zur
Bewertung Immaterieller Werte)
.
14
Im Rahmen dieser Untersuchung sollen die o. g. Begriffsbezeichnungen synonym verwendet werden.
Ausnahmen stellen die Kapitel B II bis B IV ­ Definitionen nach HGB, IFRS und US- GAAP sowie
Kapitel C ­ Immaterielle Werte im externen Rechnungswesen dar, in denen die für die Kapitel
entsprechenden Bezeichnungen genutzt werden.
Dadurch, dass es keine einheitliche Definition Immaterieller Vermögenswerte gibt,
legt man oft auch die Eigenschaften Immaterieller Vermögenswerte für eine
Beschreibung zugrunde.
15
I. Eigenschaften Immaterieller Werte
Die Immateriellen Werte weisen ganz bestimmte Merkmale auf, die von BARUCH
LEV
16
folgendermaßen zusammengefasst wurden: Immaterielle Werte sind u. a.
durch ihre Nicht- Knappheit, durch steigende Grenzerträge sowie Netzwerkeffekte
gekennzeichnet. Nicht- Knappheit bedeutet, dass das Wissen im Gegensatz zu
materiellen Vermögenswerten in unbegrenzter Zahl zur Verfügung steht und genutzt
werden kann.
17
14
Vgl. Arbeitskreis SCHMALENBACH- GESELLSCHAFT (2004), S. 225-226
15
Vgl. SPECKBACHER (2004),
S. 440-441
16
BARUCH LEV ist Professor für Rechnungswesen und Finanzen und auch Director des Vincent C. Ross
Instituts des Forschungsbereiches Rechnungswesen.
17
Vgl. LUKAS (2004), S. 166; Als Beispiel für Nicht- Knappheit wird ein Flugzeug genannt, das zu einer
bestimmten Zeit nur eine Route fliegen kann, während das Reservierungssystem mehreren zur Verfügung steht.

B. Einführung
6
Die steigenden Grenzerträge von Immateriellen Werten sind darauf zurückzuführen,
dass der Aufbau von Intellektuellem Kapital mit hohen Anfangsinvestitionen
verbunden ist, doch die spätere Nutzung z. B. in Form von Markennamen,
Softwarevervielfältigung dagegen nur einen geringen Kostenanteil ausmacht. Diese
Nutzung kann auch gleichzeitig und mehrfach erfolgen, ohne dass die
Wertminderung eintritt. Das bedeutet, dass keine Opportunitätskosten entstehen.
18
Die Netzwerkeffekte lassen sich wiederum dadurch erklären, dass eine rasante
Produkteinführung durch genutztes Wissen schnell den Markt dominieren und damit
ebenso zur Wertschöpfung beitragen kann.
19
Neben den positiven Eigenschaften von Immateriellen Werten gibt es auch negative
Effekte, die diese ausgleichen oder umkehren können. Dazu zählen nach DAUM:
1. ein zu kleiner relevanter Markt:
Obwohl Intangible Assets von mehreren Kunden gleichzeitig genutzt werden
können (z. B. Reisebuchungssoftware), ist die Skalierbarkeit nur möglich,
wenn dafür auch ein Markt besteht. Das ist deshalb notwendig, damit die
hohen Kosten der Anfangsphase auch gedeckt werden.
2. das Fehlen von Besitzrechten:
Intangible Assets können nur teilweise durch Patente oder Marken geschützt
werden. Das Abwandern von Mitarbeitern und deren Wissen lässt sich ebenso
wenig verhindern bzw. schützen, wie so genannte Spillover- Effekte, bei
denen Wettbewerber durch Nachahmung den Nutzen des Entwicklers
schmälern. Eine Möglichkeit dem entgegenzutreten, besteht im Time- to-
Market- Ansatz, d. h. in der schnellen Produkteinführung, um eine
Marktführerschaft aufzubauen.
18
Vgl. STOI (Controlling von Intangibles), S. 3, Vgl. BROCKHAUS (1988), S. 218: Opportunitätskosten stellen
einen entgangenen Gewinn dar, der dadurch entsteht, dass sich bei der Herstellung eines Gutes die knappen
Mittel verbrauchen und dabei für die Herstellung eines anderen Gutes verloren gehen, der Wert schaffen könnte.
19
Vgl. LUKAS (2004), S. 168

B. Einführung
7
3. das größere Investitionsrisiko:
Bei einer zukünftigen Investition kann vorher der Nutzen schlecht
eingeschätzt werden. Entweder entwickeln sich Intangible Assets zu einem
Erfolg und es gibt einen Markt dafür oder nicht. Durch die neuen
Management- und Controllinginstrumente soll ein möglicher Verlust begrenzt
werden.
Einige werden im Laufe dieser Untersuchung vorgestellt (siehe Kapitel D II ­
Neue Ansätze zur Bewertung Immaterieller Werte).
4. die Nicht- Handelbarkeit von Intangible Assests:
Dadurch, dass kein Markt vorhanden ist, bei dem Immaterielle
Vermögenswerte offen gehandelt werden, besteht z. B. nicht die Möglichkeit,
sie während ihres Entwicklungsprozesses zu verkaufen, wenn ein
Unternehmen im Verkauf eine Minimierung des bestehenden zukünftigen
Risikos sieht. Ein Lösungsansatz bietet die Real- Optionen- Methode. Nach
dieser Methode wird nach Erreichen bestimmter Phasen (Meilensteine)
entschieden, welche weitere Vorgehensweise erfolgen soll oder ein
bestimmter Schritt nochmals wiederholt werden muss. Mit diesem Verfahren
kann der Wert der Investition beträchtlich erhöht werden.
20
Weitere nicht so positive Eigenschaften von Intangible Assets sind ihre Passivität
und Trägheit, denn sie schaffen für sich genommen keinen Wert. Erst in
Kombination mit anderen Produktionsfaktoren entwickeln sie ihr Potenzial. Ohne sie
wird jedoch kein Wert generiert. Nach LEV/ DAUM werden Intangible Assets nun
häufiger auch zu ,,Commodities", d. h. zu frei verfügbaren Produktionsfaktoren.
Jedes Unternehmen hat demzufolge die gleichen Chancen, z. B. hochqualifizierte
Mitarbeiter einzustellen oder Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu kaufen
bzw. zu lizenzieren.
21
Mit den aufgezeigten Eigenschaften werden alle Immateriellen Werte in Verbindung
gebracht, d. h. es wird keine Trennung in so genannte ,,sichtbare" und ,,unsichtbare"
Immateriellen Werte vorgenommen.
20
Vgl. DAUM (2002), S. 246-248, Vgl. STOI (2002), S. 164: Unter Realoption wird das Recht verstanden,
zukünftige Handlungen realer Prozesse des Unternehmens auszuführen.
21
Vgl. LEV/ DAUM (2003), S. 38-39

B. Einführung
8
Diese Trennung erfolgt aber theoretisch aufgrund der gegebenen
Rechnungslegungsvorschriften.
Auf die in der Bilanz ,,sichtbaren" Immateriellen Werte soll im
Folgenden eingegangen werden. Dafür muss gleichzeitig eine Unterscheidung in die jeweiligen
Rechnungslegungs- Systeme aufgrund deren unterschiedlichen Behandlung vorgenommen werden.
II. Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB
1. Definition ,,Vermögensgegenstand"
Jeder Kaufmann ist gemäß § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn eines Geschäftsjahres und
am Geschäftsjahresende zur Aufstellung der Bilanz seines Vermögens und Schulden
verpflichtet. Dabei sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 246
Abs. 1 S. 1 HGB die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungs-
posten vollständig in die Bilanz aufzunehmen (Vollständigkeitsgebot).
In diesem Zusammenhang wurde keine Legaldefinition des Begriffs
,,Vermögensgegenstand" gesetzlich verankert, so dass die Merkmale eines
Vermögensgegenstandes aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB)
und aus den Zwecken der Bilanz theologisch
22
abzuleiten sind. Danach fallen nicht
nur Sachen
23
und Rechte im bürgerlich- rechtlichen Sinne an, sondern ganz
allgemeinwirtschaftliche Werte. Ein Vermögensgegenstand liegt demnach dann vor,
wenn er einen wirtschaftlichen Wert aufweist, selbstständig bewertet werden kann
und selbstständig verkehrsfähig ist.
24
Das Kriterium des wirtschaftlichen Wertes soll sich im Sinne eines zukünftigen
Nutzens für das Unternehmen widerspiegeln. Das zweite Kriterium, die
selbstständige Bewertbarkeit, wird in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB geregelt, wobei ein
geeigneter Wertmaßstab, wie Anschaffungskosten oder Herstellungskosten,
vorliegen muss. Als letztes Merkmal zur indirekten Definition eines
Vermögensgegenstandes gehört die selbstständige Verkehrsfähigkeit.
22
Vgl. STIELER (1999), S. 74: Bestimmend für die theologische Sichtweise ist der sich oft nicht mit
betrieblichen Vorstellungen deckende wesentliche Gesetzeszweck, Vgl. BODROW/ BERGMANN (2003), S.
104: Die theologische Auslegung bedeutet Zielorientierung.
23
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche Gegenstände.
24
Vgl. BAUER (2000), S. 71-72

B. Einführung
9
Das heißt, Vermögensgegenstände müssen im Handelsverkehr selbstständig gegen
Entgelt verwertet werden können, z. B. durch eine Veräußerung oder
Nutzenüberlassung (Vermietung oder Verpachtung).
25
Welche Vermögensgegenstände dabei der Aktivseite und hier speziell dem
Anlagevermögen zuzuordnen sind, regelt der § 247 Abs. 2 HGB. Danach sind einzig
die Vermögensgegenstände auszuweisen, die dauerhaft dem Unternehmen zur
Verfügung stehen sollen. Ihre Zweckbestimmung steht damit im Gebrauch, welches
schon mit der Absicht einer mehrmaligen Verwendung besteht. Er ist also nicht so zu
verstehen, dass er ,,für immer" vom Unternehmen genutzt wird, denn der
Verwendungszweck kann sich im Laufe der Zeit ändern.
26
Allerdings trägt der
Entschluss alleine (z. B. zum Veräußern) nicht zu einer Umqualifizierung zum
Umlaufvermögen bei, es sei denn er wird deutlich nach außen getragen.
Welche Vermögensgegenstände dem Umlaufvermögen zugeordnet werden dürfen,
erfährt man durch eine Negativabgrenzung zum Anlaufvermögen aus § 247 Abs. 2
HGB, wonach der Zweck eines Vermögensgegenstandes des Umlaufvermögens in
der Veräußerung oder im Verbrauch liegt.
27
Maßgebend für die Zuordnung zu einem dieser Vermögensseiten ergibt sich
demnach aus der Zweckbestimmung des jeweiligen Vermögensgegenstandes zum
Bilanzstichtag.
2. Definition ,,Immateriell"
Wie im Falle des ,,Vermögensgegenstandes" enthält sich das Gesetz zur genauen
Begriffsbestimmung von ,,Immateriell". Es liegt ein unbestimmter Rechtsbegriff
vor, dessen Inhalt und Umfang noch zu konkretisieren sind.
28
25
Vgl. NIEMANN (1999), S. 24
26
Vgl. NIEMANN (1999), S. 7
27
Vgl. STIELER (1999), S. 182-183
28
Vgl. STIELER (1999), S. 43

B. Einführung
10
Oft wird in der Literatur die Körperlichkeit herangezogen. Das kann u. U. zu
Fehleinschätzungen führen. Als Beispiel eignen sich Wirtschaftsgüter wie
Datenträger, deren geistiger Inhalt im Vordergrund steht und nicht der bloße
Datenträger an sich. Immaterielle Werte, die also mit materiellen Gegenständen
verbunden sind, sind in ihrer Gesamtheit entweder den materiellen oder den
Immateriellen Vermögensgegenständen zuzuordnen. Entscheidungsmerkmal stellt
dabei das Wertverhältnis der beiden Bestandteile zueinander dar.
29
Wenn die materielle Komponente hauptsächlich dem Transport, der Speicherung,
Lagerung o. ä. dient, werden sie den Immateriellen Werten zugeordnet.
30
Andererseits gibt es auch nicht körperliche Wirtschaftsgüter, wie Firmenwerte, die
trotz ihrer Nichtkörperlichkeit nicht zu den Immateriellen Vermögensgegenständen
gezählt werden. Begründet wird dies damit, dass sie konkret auf materielle Werte
ausgerichtet sind. Eine weitere Abgrenzung des Begriffs ,,Immateriell" kann
demnach durch das Kriterium ,,monetär" erfolgen.
Beide Begrifflichkeiten ,,Immateriell" und ,,nicht- körperlich" können aufgrund
dieser und anderer Ausnahmen nicht gleichgesetzt werden. Allerdings kann der
,,Mangel an physischer Substanz" mit dem Begriff ,,Immateriell" verglichen werden,
da der Umfang der körperlichen Substanz im Verhältnis zum immateriellen Teil
nicht ausreichend für die Einstufung als materielles Wirtschaftsgut ist.
31
3. Definition ,,Immaterieller Vermögensgegenstand"
Immaterielle Vermögensgegenstände stellen demnach nicht monetäre Werte dar,
denen es an körperlicher Substanz fehlt. Ihre Zuordnung erfolgt im Regelfall auch
zum Anlagevermögen. Es muss aber stets das Gesamtbild eines Unternehmens
betrachtet werden, um eine konkrete Trennung vornehmen zu können.
32
Im Rahmen
dieser Arbeit beschränkt sich die Untersuchung auf Immaterielle Werte, die dem Anlagevermögen
zuzuordnen sind.
29
Vgl. STIELER (1999), S. 87-89
30
Vgl. Arbeitskreis SCHMALENBACH- GESELLSCHAFT (2004), S. 225-226
31
Vgl. STIELER (1999), S. 87-89, Eine weitere Ausnahme ist das Erbbaurecht, welches dem
Sachanlagevermögen zugeordnet wird, obwohl es nicht- körperlich ist.
32
Vgl. BAUER (2000), S. 55-57

B. Einführung
11
Der Begriff des ,,Immateriellen Vermögensgegenstandes" wird an sich aber ebenso
wenig gesetzlich definiert. Man erwähnt ihn lediglich an zwei Stellen, zum einen als
erste Kategorie des Anlagevermögens in der Gliederungsvorschrift der Bilanz nach §
266 Abs. 2 HGB und zum anderen im Zusammenhang mit dem Aktivierungsverbot
des § 248 Abs. 2 HGB.
So ist gemäß § 248 Abs. 2 HGB nur die Aktivierung eines nicht entgeltlich
erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstandes verboten. Im Umkehrschluss
muss ein entgeltlich erworbener Immaterieller Vermögensgegenstand angesetzt
werden, ungeachtet des Wortes ,,dürfen", sonst wäre der Abschluss nicht vollständig
im Sinne des § 246 Abs. 1 HGB.
33
(Siehe Kapitel C I 1 ­ Bilanzierung Immaterieller
Vermögensgegenstände nach HGB)
Der entgeltliche Erwerb eines Immateriellen Vermögensgegenstandes bedeutet nicht
zwangsweise in Form von Geld. Möglich sind auch z. B. Tauschgeschäfte, wobei es
zu Problemen bei der Objektivierung des Wertansatzes kommen kann.
34
Steuerrechtlich gilt gemäß § 5 Abs. 2 EStG, unabhängig vom Aktivierungsverbot
nach § 248 Abs. 2 HGB, ebenfalls ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte
Immaterielle Vermögensgegenstände. Allerdings wird im Handelsrecht von
,,Vermögensgegenständen" und im Steuerrecht von ,,Wirtschaftsgütern" gesprochen.
Die unterschiedlichen Begriffsbezeichnungen stehen aber für den gleichen Inhalt.
Das Wirtschaftsgut unterscheidet sich demnach nicht in seiner Identität im Grundsatz
vom handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstandes. Begründet wird dies
durch das Maßgeblichkeitsprinzip gemäß § 5 Abs. 1 EStG.
Die generelle Identität beider Begrifflichkeiten wird ungeachtet des wichtigen
Kriteriums eines Vermögensgegenstandes, der selbstständigen Verkehrfähigkeit,
nicht unterschiedlich gewertet.
35
33
Vgl. NIEMANN (1999), S. 14
34
Vgl. BAUER (2000), S. 76, Vgl. BAUER (2000), S. 90: Keinen entgeltlichen Erwerb stellen der Erwerb durch
eine verdeckte Gewinnausschüttung, durch Liquidation einer Kapitalgesellschaft sowie durch eine verdeckte
Einlage dar.
35
Vgl. NIEMANN (1999), S. 21-22, Vgl. BAUER (2000), S. 87-88: Die Rechtsprechung des BFH stellt auf die
selbstständige Bewertbarkeit ab und misst der Verkehrsfähigkeit nur insoweit Bedeutung bei, als ein
Wirtschaftgut zusammen mit einem Unternehmen übertragbar sein muss. Es muss also nicht einzelveräußerbar
sein.

B. Einführung
12
Das Aktivierungsverbot der Immateriellen Vermögensgegenstände betrifft nur das
Anlagevermögen. Vom Wortlaut nicht erfasst sind Immaterielle
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Das war auch vor der Aufnahme des
§ 5 Abs. 2 EStG und dem Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes mit der
Aufnahme des § 248 Abs. 2 HGB nicht anders geregelt.
36
Somit wird keine
Trennung zu den materiellen Vermögensgegenständen vorgenommen. Es gelten
damit auch alle für das Umlaufvermögen gültigen Vorschriften. Das heißt, dass im
Umlaufvermögen, im Gegensatz zum Anlaufvermögen selbst erstellte Immaterielle
Vermögensgegenstände aktiviert werden.
37
Zum heutigen handelsrechtlichen Verbot der Aktivierung selbst geschaffener
Immaterieller Vermögensgegenstände, aber auch für den Jahresabschluss von
Aktiengesellschaften sowie der Rechnungslegung im Allgemeinen, trugen u. a. das
Aktiengesetz von 1937 und 1965 bei.
38
Dagegen wird das steuerrechtliche Aktivierungsverbot gemäß § 5 Abs. 2 EStG von
Teilen der Literatur lediglich als Klärung angesehen, weil das handelsrechtliche
Aktivierungsverbot aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 EStG
bereits steuerrechtlich gelte.
III. Definition Intangible Assets nach IFRS
Weder in Deutschland noch international hat sich eine einheitliche Definition für
Intangible Assets etabliert. So wird in der Rechnungslegung nach IFRS unter einem
Intangible Asset gemäß IAS 38.8
39
ein identifizierbarer, nicht monetärer
Vermögenswert
40
ohne physische Substanz verstanden, der für die Herstellung von
Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder
für Zwecke der eigenen Verwertung genutzt wird.
36
Vgl. NIEMANN (1999), S. 12
37
Vgl. NIEMANN (1999), S. 17
38
Vgl. NIEMANN (1999), S. 12-13: Nach § 131 AktG 1937 und § 133 AktG 1937 durften entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände wie Konzessionen, Patente, Lizenzen, und ähnliche Rechte höchstens zu
ihren Anschaffungskosten angesetzt werden. Vgl. STIELER (1999), S. 50-51: Dagegen wurde der heutige § 5
Abs. 2 EStG wiederum dem Gesetzesentwurf von 1965 nachgebildet, nach dem gemäß § 153 Abs. 3 AktG 1965
nur ein Aktivposten angesetzt werden darf, wenn er entgeltlich erworben wurde.
39
Stand der IFRS Standards: 31.12.2004, Die Übernahme von IFRS 3, welcher ab Januar 2005 anzuwenden war,
beinhaltet Änderungen an anderen Rechnungslegungsstandards, so u. a. auch von IAS 36 und IAS 38.
40
Nach IAS 38.8 sind monetäre Vermögenswerte im Bestand befindliche Geldmittel und Vermögenswerte, für
die das Unternehmen einen festen oder bestimmbaren Geldbetrag erhält.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832490881
ISBN (Paperback)
9783838690889
DOI
10.3239/9783832490881
Dateigröße
744 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – Betriebswirtschaft, Controlling
Erscheinungsdatum
2005 (November)
Note
1,7
Schlagworte
rechnungslegung controlling
Zurück

Titel: Immaterielle Vermögensgegenstände im internen und externen Rechnungswesen
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
90 Seiten
Cookie-Einstellungen