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IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test

©2005 Diplomarbeit 120 Seiten

Zusammenfassung

Inhaltsangabe:Einleitung:
Um eine Konvergenz zwischen den Rechnungslegungs-Standards zu erreichen, hat das International Accounting Standard Board (IASB) seine Bestimmung betreffend bilanzieller Behandlung von derivativem Goodwill entsprechend angepasst. Alle nach dem 31.04.2004 erfolgten bzw. erfolgenden Unternehmenszusammenschlüssen haben analog zu den Bestimmungen gemäss US GAAP nach der Purchase-Methode inklusive periodischer Werthaltigkeitsprüfung („Impairment“) verbucht zu werden. Die Bestimmungen sind in den Standards IFRS 3 und IAS 36 (2004) festgehalten.
Neben der Pflicht einen Unternehmenszusammenschluss mit dem Purchase Accounting zu erfassen, verbieten die International Financial Reporting Standards (IFRS) die planmäßige Abschreibung des Goodwills. Die Standards schreiben einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) für immaterielle Güter mit unbestimmbarer Lebensdauer vor, welche die entscheidungsrelevanten Informationen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände erhöhen sollen. Somit haben alle Unternehmen den Goodwill Werthaltigkeitstest (Impairment-only-approach) anzuwenden. Doch die neuen Standards zum Goodwill Accounting eröffnen dem Management neue Möglichkeiten des Earnings Management und insbesondere des Big Bath Accounting. Ob die Anwendung des Impairment-only-Approach zu einer transparenteren und verständlicheren Rechnungslegung im Bereich des Goodwills führt, ist umstritten.
Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Arbeit soll die Entwicklung und der technische Ablauf der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3 aufgezeigt werden. Es sind die wesentlichen Bestimmungen des Impairment-only-approach (IAO) nach IAS 36 sowie die entstehenden bilanzpolitischen Spielräume zu erläutern.
Anhand einer empirischen Studie soll untersucht werden, wie die Neuregelung des IFRS 3 und die Überarbeitung des IAS 36 (2004) bei den Unternehmen betrachtet werden. Es sollen Erkenntnisse formuliert und die Auswirkungen für die Rechnungslegung nach IFRS aufgezeigt werden. Es wird überprüft, wie die Personen aus den Finanz- und Controllingabteilungen die Regelungen zu Goodwill Bilanzierung und zum Impairment-only-Approach bewerten. Hierfür wurde mittels mehrer Fragen zu konzeptionellen, technischen Funktionen und praktischen Anwendungen analysiert, welches Meinungsbild sich bezüglich dieser Thematik bildet.
Es wurden dafür ausgewählte börsenkotierte und nicht börsenkotierte Unternehmen befragt. Es sollen Erkenntnisse und Auswirkungen […]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


ID 9047
Schopper, Marcell: IFRS 3 und IAS 36 -
Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
Hamburg: Diplomica GmbH, 2005
Zugl.: Hochschule für Wirtschaft Luzern, Diplomarbeit, 2005
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http://www.diplom.de, Hamburg 2005
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Master Thesis: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
September 2005
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Inhaltsverzeichnis
MANAGEMENT SUMMARY
3
INHALTSVERZEICHNIS
6
A
BBILDUNGSVERZEICHNIS
8
T
ABELLENVERZEICHNIS
10
A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
12
1.EINLEITUNG
13
1.1
P
ROBLEMSTELLUNG
13
1.2
Z
IELSETZUNG
14
1.3
A
UFBAU DER
A
RBEIT
15
2 GOODWILL BILANZIERUNG NACH IFRS 3
16
2.1
K
ONZEPTION UND
I
NHALT VON
IFRS
3
16
2.2
D
ER
U
NTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS
17
2.3
D
IE
E
RWERBSMETHODE
18
2.3.1
D
ER
E
RWERBER
20
2.4
K
AUFPREISALLOKATION
20
2.5
B
EHANDLUNG DES
G
OODWILL AUS DER
K
APITALKONSOLIDIERUNG
(E
RSTBEWERTUNG
)
22
2.5.1
G
RUNDSÄTZLICHES
22
2.5.2
N
EGATIVER
U
NTERSCHIEDSBETRAG
23
2.5.3
G
OODWILL
B
ILANZIERUNG UND
M
INDERHEITSANTEILE
24
2.6
F
OLGEBILANZIERUNG DES
G
OODWILL
25
2.6.1
E
RZIELBARE
B
ETRAG
(R
ECOVERABLE
A
MOUNT
)
25
2.6.2
N
ETTOVERKAUFSERLÖS
(
NET SELLING PRICE
)
26
2.6.3
N
UTZUNGSWERT
(V
ALUE IN
U
SE
)
27
2.6.4
T
RADITIONAL
A
PPROACH
31
2.6.5
E
XPECTED
C
ASH
F
LOW
A
PPROACH
32
3 GOODWILL-IMPAIRMENT TEST NACH IAS 36
34
3.1
Z
AHLUNGSGENERIERENDE
E
INHEITEN
(ZGE
S
)
34
3.2
Z
UORDNUNG DES
G
OODWILLS AUF
ZGE
S
36
3.3
A
BLAUF DES
G
OODWILL
-I
MPAIRMENT
T
ESTS
38
3.4
W
ERTMINDERUNGSAUFWAND EINER
ZGE
41
3.5
W
ERTAUFHOLUNG
42
3.6
F
AZIT ZU
G
OODWILL
B
EHANDLUNG NACH
IFRS
3
UND
IAS
36
(2004)
43
4. BILANZPOLITIK
44
4.1
G
ESTALTUNGSSPIELRÄUME BEIM
G
OODWILL
W
ERTHALTIGKEITSTEST
45
4.2
A
USWIRKUNGEN DES
W
ERTHALTIGKEITSTESTS AUF DAS
J
AHRESERGEBNIS
46
4.3
A
USWIRKUNGEN AUF BILANZ
-
UND BÖRSENTECHNISCHE
K
ENNZAHLEN
50
4.4
F
AZIT
54

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5 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG
55
5.1
B
EFRAGUNGSDESIGN
55
5.2
A
USWERTUNGSMETHODIK
55
5.3
E
RGEBNISSE DER
B
EFRAGUNG
58
5.4
D
ISKUSSION UND
A
USBLICK
102
LITERATURVERZEICHNIS
107
ANHANG
109
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
119

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Management Summary
I. Einleitung und Problemstellung
Um eine Konvergenz zwischen den Rechnungslegungs-Standards zu erreichen, hat das
International Accounting Standard Board (IASB) seine Bestimmung betreffend bilanzieller
Behandlung von derivativem Goodwill entsprechend angepasst. Alle nach dem 31.04.2004
erfolgten bzw. erfolgenden Unternehmenszusammenschlüssen haben analog zu den
Bestimmungen gemäss US GAAP nach der Purchase-Methode inklusive periodischer
Werthaltigkeitsprüfung (,,Impairment") verbucht zu werden. Die Bestimmungen sind in den
Standards IFRS 3 und IAS 36 (2004) festgehalten. Neben der Pflicht einen
Unternehmenszusammenschluss mit dem Purchase Accounting
1
zu erfassen, verbieten die
International Financial Reporting Standards (IFRS) die planmässige Abschreibung des
Goodwills. Die Standards schreiben einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) für
immaterielle Güter mit unbestimmbarer Lebensdauer vor, welche die entscheidungsrelevanten
Informationen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände erhöhen sollen. Somit
haben alle Unternehmen den Goodwill Werthaltigkeitstest (Impairment-only-approach)
anzuwenden. Doch die neuen Standards zum Goodwill Accounting eröffnen dem
Management neue Möglichkeiten des Earnings Management und insbesondere des Big Bath
Accounting
2
.
Ob die Anwendung des Impairment-only-approach zu einer transparenteren und
verständlicheren Rechnungslegung im Bereich des Goodwills führt, ist umstritten.
II. Zielsetzung
Im Rahmen dieser Arbeit soll die Entwicklung und der technische Ablauf der Goodwill-
Bilanzierung nach IFRS 3 aufgezeigt werden. Es sind die wesentlichen Bestimmungen des
Impairment-only-approach (IAO) nach IAS 36 sowie die entstehenden bilanzpolitischen
Spielräume zu erläutern. Anhand einer empirischen Studie soll untersucht werden, wie die
Neuregelung des IFRS 3 und die Überarbeitung des IAS 36 (2004) bei den Unternehmen
betrachtet werden. Es sollen Erkenntnisse formuliert und die Auswirkungen für die
Rechnungslegung nach IFRS aufgezeigt werden.
III. Aufbau der Arbeit
Der erste Teil der Arbeit dient der Einführung in die Thematik des Standards IFRS 3. Die
Konzeption und der Inhalt des Standards werden besprochen. Es wird der technische Ablauf
1
Purchase Accounting ist eine Vollkonsolidierungsmethode, bei der eine konsequente Behandlung der
Kapitalaufrechnungsdifferenz stattfindet, vgl. Meyer (2000), S. 156-164
2
Big Bath Accounting bezeichnet umfassende Bilanzbereinigungen in einem Zug, vgl. Behr / Pfeil / Vater (2001), S. 26.

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der Kaufpreisallokation erläutert. Letztlich wird aufgezeigt wie der Goodwill erstmalig und
fortlaufend bilanziert wird. In einem zweiten Teil werden die wesentlichen Bestimmungen des
Impairment-only-approach nach IFRS aufgezeigt und kritisch gewürdigt. In einem vierten Teil
werden die bilanzpolitischen Spielräume im Bereich des IOA nach IFRS dargestellt. In fünften
Teil wird anhand einer empirischen Studie überprüft inwiefern die IAS/IFRS-Anwender die
Regelungen zur Goodwill-Bilanzierung und zum Goodwill Werthaltigkeitstest einschätzen. In
dem letzten Teil werden die Erkenntnisse formuliert und die Arbeit wird zusammengefasst.
IV. Resultate
Die neuen Regelungen zur bilanziellen Behandlung von derivativem Goodwill eröffnen für eine
Unternehmung zahlreiche bilanzpolitische Spielräume. Beispielhaft ist die Ersetzung von
derivativem Goodwill mit originärem Goodwill. Falls im Rahmen der periodisch
durchzuführenden Impairment-Tests hohe Wertminderungen festgestellt werden, haben diese
mittels Sonderabschreibungen erfolgswirksam erfasst zu werden. Sind gleichzeitig die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ungünstig und innerhalb der Unternehmungen
strategische und organisatorische Neuausrichtungen bzw. Umstrukturierungen im Gange, so
können umfangreiche ,,Big Bath Charges" vorgenommen werden. Unter den neuen
Bestimmungen ist es auch möglich, quasi durch die ,,Hintertüre" derivativen Goodwill mit
originärem Goodwill zu ersetzen. So können Wertminderungen bzw. damit verbundene
Sonderabschreibungen zeitlich hinausgezögert werden. Weiterer bilanzpolitischer Spielraum
ergibt sich in der Bewertung der einzelnen Geschäftseinheiten im Rahmen der periodisch
durchzuführenden Werthaltigkeits-Prüfung wie auch schon zum Erwerbszeitpunkt bei der
Aufteilung des erworbenen Goodwills auf die einzelnen organisatorischen Einheiten.
24.39%
29.27%
19.51%
7.32%
12.20%
7.32%
17.39%
21.74%
21.74%
8.70%
17.39%
13.04%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
börsenkotiert
nicht börsenkotiert
werden verzerrt
5
4
3
2
werden nicht verzerrt
Abbildung 1: Einfluss der neuen Goodwill-Bilanzierung auf Finanzkennzahlen
3
3
In einer in dieser Arbeit durchgeführten empirischen Untersuchung urteilten 60.87 % der Teilnehmer von nicht börsenkotierten
und 73.17 % der Teilnehmer von börsenkotierten Firmen, dass durch die neue Goodwill Bilanzierung Finanzkennzahlen verzerrt
werden (vgl. Abb. 1)
n=23
n=64
n=41

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Die bilanzpolitischen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit haben entsprechende Auswirkungen
auf die Finanzkennzahlen. Mit der Aktivierung des Goodwills in der Bilanz ergibt sich eine
Bilanzverlängerung, womit der von den Finanzmärkten aufgesetzte Druck auf die
Unternehmungen, entsprechende Kapitalrenditen (ROI/ROCE/ROA) zu erzielen, zunimmt.
Dies wird kompensiert durch höhere Gewinnausweise, da die Erfolgsrechnung nun von
jährlichen Abschreibungsbeträgen entlastet ist. Die höheren Gewinnausweise führen jedoch
dazu, dass die für die Beurteilung einer Unternehmung verwendeten Kennzahlen wie etwa
das ,,Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)" oder die ,,Earnings per Share (EPS)" markante
Änderungen erfahren. Das KGV wird sinken, was dem Markt eine vermeintliche
Unterbewertung signalisiert und so zu einer ,,optischen Verbilligung" einer Unternehmung
führt. Demgegenüber werden die EPS ansteigen, was deren Bedeutung als aussagekräftige
Kennzahl verringern dürfte
Das Ziel der Abschaffung des Poolings
4
war es, mehr Transparenz beim Vergleich zwischen
den Unternehmen zu erreichen. Diese wurde aber nicht wirklich erreicht. Dafür sprechen
folgende Gründe:
1) Erstens ist ein Impairment keine einfache Berechnung. Zusätzlich lässt er einen
großen Interpretationsspielraum offen, den die Unternehmensleitung vermutlich zu
ihren Gunsten nutzen wird.
2) Zweitens ist ein Impairment davon abhängig, welchem Segment man die Akquisition
zuteilt. Bei einem einzelnen neu erstellten Segment innerhalb des Unternehmens ist
ein Impairment sehr viel wahrscheinlicher, als wenn man die Neubewertung einem
bestehenden Teil zuordnet, der bereits viel Wert generiert hat.
7.3 2 %
2 4 .3 9 %
19 .51%
2 6 .8 3 %
14 .6 3 %
7.3 2 %
9 .0 9 %
2 7.2 7%
18 .18 %
2 7.2 7%
13 .6 4 %
4 .55%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
bö rsenko tiert
nicht bö rsenko tiert
wird besser
5
4
3
2
wird schlechter
Abbildung 2: IFRS 3: Einfluss auf die Transparenz der Rechnungslegung
5
4
Pooling-of-Interest Methode (Interessenzusammenführungsmethode).
5
Das folgende Schaubild untermauert die These, dass die Transparenz nicht verbessert wird. In der durchgeführten empirischen
Untersuchung urteilten 45.46 % der Teilnehmer von nicht börsenkotierten und 48.78 % der Teilnehmer von börsenkotierten
Firmen, dass sich Transparenz verschlechtert.
n=63
n=22
n=41

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Einfluss der neuen Goodwill-Bilanzierung auf Finanzkennzahlen ... 4
Abbildung 2: IFRS 3: Einfluss auf die Transparenz der Rechnungslegung ... 5
Abbildung 3: Beispiel zur Erwerbsmethode ...19
Abbildung 4: Ablaufprozess der Kaufpreisallokation...21
Abbildung 5: Ableitung des Goodwills als Ergebnis einer Kaufpreisallokation ...22
Abbildung 6: Ermittlung des erzielbaren Betrags ...25
Abbildung 7: Ermittlung des Value in Use...28
Abbildung 8: Ermittlung der Cash flows...30
Abbildung 9: Beispiel zur Ermittlung des Barwerts ...33
Abbildung 10: Traditional Approach vs. Expected Cash flow approach ...33
Abbildung 11: Ermittlung des Buchwerts einer ZGE ...36
Abbildung 12: Wann tritt ein Goodwill Impairment-Verlust auf? ...39
Abbildung 13: Werthaltigkeitstest des Goodwills auf Basis einer ZGE...41
Abbildung 14: Beispiel des Wertminderungsaufwands einer ZGE ...42
Abbildung 15: Goodwill-Abschreibung nach IAS 22...48
Abbildung 16: Goodwill Bilanzierung nach IFRS 3 ­ lfr. Assets ...48
Abbildung 17: Goodwill Bilanzierung nach IFRS 3 ­ kfr. Assets ...49
Abbildung 18: Vergleich der Goodwill Bilanzierung IAS 22 vs. IFRS 3 ...50
Abbildung 19: Auswertung der Branchen ...59
Abbildung 20: Auswertung der Angaben des Eigenkapitals und Goodwills (2004) ...59
Abbildung 21: Auswertung der Angaben bezüglich der Einsatzdauer von IAS/IFRS ...60
Abbildung 22: Auswertung der Angaben über den Gewinn (2004) ...61
Abbildung 23: Auswertung nach börsenkotierten und nicht börsenkotierten Unternehmen...61
Abbildung 24: Boxplot Transparenz...62
Abbildung 25: IFRS 3 / IAS 36 ­ Einfluss auf die Transparenz der Rechnungslegung...63
Abbildung 26: Boxplot Sensibilisierung...64
Abbildung 27: Sensibilisierung des obersten Organs auf Goodwill Bilanzierung...65
Abbildung 28: Boxplot Ressourcen...66
Abbildung 29: Ressourcen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests...67
Abbildung 30: Informationseffizienz und marktgerechtere Bewertung des Goodwills ...68
Abbildung 31: Boxplot Detaillierungsgrad...69
Abbildung 32: Detaillierungsgrad der Offenlegungspflichten nach IFRS 3 und IAS 36 ...70
Abbildung 33: Wichtigsten Angaben bei der Offenlegung des IFRS 3 und IAS 36...70
Abbildung 34: Bilanzielle Spielräume bei der Kaufpreisallokation...71
Abbildung 35: Boxplot Frühwarnsystem ...72
Abbildung 36: Frühwarnsystem zur Werthaltigkeitsprüfung ...73

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Abbildung 37: Ermittlung der Zinssätze zur Diskontierung der Cash Flows ...73
Abbildung 38: Kritische Erfolgsfaktoren in Bezug auf den Werthaltigkeitstest...74
Abbildung 39: Boxplot Goodwill Bilanzierung ...75
Abbildung 40: Auswirkung der Goodwill Bilanzierung...76
Abbildung 41: Boxplot Volatilität ...77
Abbildung 42: Einfluss des Werthaltigkeitstest auf die Volatilität der Abschlüsse ...78
Abbildung 43: Boxplot Risikoprämie ...79
Abbildung 44: Einfluss des Werthaltigkeitstest auf die Risikoprämie des Eigenkapitals...80
Abbildung 45: Bilanzielle Spielräume des Werthaltigkeitstest ...81
Abbildung 46: Prozyklische Auswirkung des Impairment-only-approach ...81
Abbildung 47: Provokation des Werthaltigkeitstests: Big Bath und Income Smoothing...82
Abbildung 48: Boxplot Harmonisierung ...82
Abbildung 49: Harmonisierte Rechnungslegung durch die Einführung des IFRS 3...83
Abbildung 50: Informationsverständnis der Kapitalmarktteilnehmer...84
Abbildung 51: Boxplot Ergebniskomponenten ...85
Abbildung 52: Differenzierung von realwirtschaftlich verursachte bzw. bilanziell bedingte
Ergebniskomponenten ...86
Abbildung 53: Einfluss des ,,Business Combinations" auf Analystenschätzungen...87
Abbildung 54: Boxplot Aktienkurs...88
Abbildung 55: Bilanzpolitische Auswirkungen auf den Aktienkurs ...89
Abbildung 56: Boxplot Finanzkennzahlen...90
Abbildung 57: Einfluss der neuen Goodwill Bilanzierung auf Finanzkennzahlen...91
Abbildung 58: KGV ­ eine wichtige Größe bei der Entscheidungsfindung von Aktienkäufen.92
Abbildung 59: Boxplot veränderte Ansprüche...92
Abbildung 60: Veränderte Ansprüche an Bilanzprüfer und Rating-Agenturen durch die neue
Goodwill Bilanzierung...94
Abbildung 61: Prüfen die Rating-Agenturen bis auf Business Units?...94
Abbildung 62: Boxplot Kontinuität...95
Abbildung 63: Auswirkungen der Goodwill Bilanzierung auf die Kontinuität der Ratings...96
Abbildung 64: Boxplot Bonitätsmessung ...97
Abbildung 65: Auswirkung der Goodwill Bilanzierung auf Bonitätsmessung ...98
Abbildung 66: Boxplot Investitionsentscheidungen...99
Abbildung 67: Auswirkung der Investitionsentscheidungen durch IFRS 3 auf dem
europäischen Kapitalmarkt...100
Abbildung 68: Kommentar der Probanden zu IFRS 3 und IAS 36 ...101
Abbildung 69: Bilanzielle Spielräume durch IFRS 3...102
Abbildung 70: IFRS 3 / IAS 36 ­ Einfluss auf die Transparenz der Rechnungslegung...103
Abbildung 71: Detaillierungsgrad der Offenlegungspflichten nach IFRS 3 und IAS 36 ...104

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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital Schweizer Unternehmen...14
Tabelle 2: Wesentliche Änderungen durch IFRS 3 gegenüber den bisherigen Regelungen ...17
Tabelle 3: Betrachtung einer ZGE nach unterschiedlichen Managementaspekten ...38
Tabelle 4: Triggering Events...40
Tabelle 5: Auswirkungen der Goodwill Bilanzierung nach IFRS ...47
Tabelle 6: Kennzahlen - Änderung gegenüber der jetzigen Rechnungslegungspraxis...51
Tabelle 7: Auswertung des Rücklaufs der Befragung ...56
Tabelle 8: Signifikanzniveaus für den Kolmogorow-Smirnow-Test...58
Tabelle 9: Kennzahlen zu Boxplot Transparenz ...62
Tabelle 10: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Transparenz der Rechnungslegung...63
Tabelle 11: Kennzahlen zu Boxplot Sensibilisierung ...64
Tabelle 12: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Sensibilisierung des obersten Organs auf
Goodwill Bilanzierung...65
Tabelle 13: Kennzahlen zu Boxplot Ressourcen ...66
Tabelle 14:Kolmogorow-Smirnow-Test, ob die Unternehmen die notwenigen Ressourcen zur
Durchführung des Werthaltigkeitstest haben. ...67
Tabelle 15: Kennzahlen zu Boxplot Detaillierungsgrad...69
Tabelle 16: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Einschätzung der Merkmalsträger zu dem
Detaillierungsgrad nach IFRS 3 und IAS 36 ...69
Tabelle 17: Kennzahlen zu Boxplot Frühwarnsystem ...72
Tabelle 18: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Befragung über ein Frühwarnsystem...72
Tabelle 19: Kennzahlen zu Boxplot Goodwill Bilanzierung ...75
Tabelle 20: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Auswirkung der neuen Goodwill Bilanzierung auf
den Einblick in die finanzielle Situation der Unternehmungen...75
Tabelle 21: Kennzahlen zu Boxplot Volatilität...77
Tabelle 22: Kolmogorow-Smirnow-Test zum Einfluss des Impairment-only-approach auf die
Volatilität der Quartals- und Jahresabschlüsse...77
Tabelle 23: Kennzahlen Boxplot Risikoprämie ...79
Tabelle 24: Kolmogorow-Smirnow-Test zum Einfluss des Impairment-only-approach auf die
Risikoprämie des Eigenkapitals...79
Tabelle25: Kennzahlen Boxplot Harmonisierung ...82
Tabelle 26: Kolmogorow-Smirnow-Test zum Fortschritt zu einer weltweit harmonisierten
Rechnungslegung durch die Standards IFRS 3 und IAS 36 (2004) ...83
Tabelle 27: Kennzahlen Boxplot Ergebniskomponenten...85
Tabelle 28: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Einschätzung der Probanden, ob die Mehrzahl der
Anleger zwischen realwirtschaftlich verursachten und rein bilanziell bedingten
Ergebniskomponenten differenzieren können. ...86
Tabelle 29: Kennzahlen Boxplot Aktienkurs ...88

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Tabelle 30: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Rechtfertigung höhere Aktienkurse durch höhere
Gewinnausweise in Folge von bilanzpolitischen Veränderungen...88
Tabelle 31: Kennzahlen Boxplot Finanzkennzahlen ...90
Tabelle 32: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Befragung der Merkmalsträger, ob Kennzahlen
wie das KGV durch die aktuelle Regelung der Goodwill Bilanzierung verzerrt werden ...90
Tabelle 33: Kennzahlen Boxplot veränderte Ansprüche ...93
Tabelle 34: Kolmogorow-Smirnow-Test zu veränderten Ansprüche an die Bilanzprüfer und
Rating-Agenturen hinsichtlich der Neubewertung von Goodwill...93
Tabelle 35: Kennzahlen Boxplot Kontinuität ...95
Tabelle 36: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Kontinuität des Ratings eines Unternehmens
durch die neue Goodwill Bilanzierung. ...96
Tabelle 37: Kennzahlen Boxplot Bonitätsmessung...97
Tabelle 38: Kolmogorow-Smirnow-Test zur Messung der Bonität eines Unternehmens. ...98
Tabelle 39: Kennzahlen Boxplot Investitionsentscheidung ...99
Tabelle 40: Kolmogorow-Smirnow-Test zu den Investitionsentscheidungen durch die
Einführung des IFRS 3 auf dem europäischen Kapitalmarkt
....100

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Abkürzungsverzeichnis
Bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
CAPM
Capital asset pricing model
CHF
Swiss Frances
DAX
Deutscher Aktien Index
DCF
Discounted Cash Flow
d.h.
das heisst
EBITDA
Earnings before interest, tax, depreciation and amortization
EBIT
Earnings before interest and taxes
ED
Exposure Draft
EPS
Earnings per share
evtl.
eventuell
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
FCF
Free cash flow
ff.
folgenden Seiten
i.d.R.
in der Regel
IAO
Impairment-only-approach
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standard Board
IFRS
International Financial Reporting Standards
i.S.v.
im Sinne von
i.V.m.
in Verbindung mit
kfr.
kurzfristig
KGV
Kurs-Gewinn-Verhältnis
lfr.
langfristig
max.
maximal
Mio.
Million
min.
minimal
ROCE
Return on Capital Employed
SFAS
Statements of Financial Accounting Standards
SWX
Swiss Exchange
u.a.
unter anderem
GAAP
Generally accepted accounting principles
Vgl.
vergleich
vs.
versus
WACC
Weighted average cost of capital
ZGE
zahlungsmittelgenerierende Einheit
ZGEs
zahlungsmittelgenerierende Einheiten
z.B.
zum Beispiel

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1.Einleitung
1.1 Problemstellung
Mit der Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard 3 (IFRS 3) ,,Business
Combinations" und den damit einhergehenden Neufassungen von IAS 36 ,,Impairment of
Assets" sowie IAS 38 ,,Intangible Assets" am 31.03.2004 hat das International Accounting
Standard Board (IASB) die bereits Ende 2002 erschienenen Entwürfe ED3, ED-IAS 36 sowie
ED-IAS 38 in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen
Regelungen markieren das Ende der ersten Phase des ,,Business Combination Project"
6
, im
Rahmen dessen eine Konvergenz bezüglich der im Sommer 2001 reformierten US-GAAP-
Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen im Vordergrund steht
(vgl. SFAS 141 ,,Business Combinations" sowie SFAS 142 ,,Goodwill and Other Intangible
Assets"). Neben dem Verbot der Interessenzusammenführungsmethode und einer
Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung gegenüber den vorherigen Regelungen
betrifft dies im Kern die umstrittene Abschaffung der planmäßigen Abschreibung des
Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill) zugunsten eines Werthaltigkeitstests (Impairment-
only-approach).
Somit haben ab 01.01.2005 alle Unternehmen, die am Hauptsegment an der Swiss Exchange
(SWX) notiert sind, den Impairment-only-approach (IOA) anzuwenden. Der IOA stellt einen
Paradigmenwechsel dar und die diskontinuierliche Wertberichtigung des Goodwills
7
wird
kontrovers diskutiert. Einerseits betonen Experten die erhöhte Informationseffizienz und die
marktgerechtere Bewertung des Goodwills, andererseits kritisieren sie die erheblichen
Ermessensspielräume, die dem Management eingeräumt werden. Die Agenturtheorie
8
besagt, dass Manager eigennützig handeln und die bilanzpolitischen Spielräume nutzen
werden,
um
den
Zeitpunkt
der
Wertberichtigung
sowie
die
Höhe
des
Wertberichtigungsbetrags nach ihren Vorstellungen zu beeinflussen. Ob die Anwendung des
IOA zu einer transparenteren und verständlicheren Rechnungslegung im Bereich des
Goodwills führt, ist umstritten. Die betragsmäßige Bedeutung der Bilanzposition Goodwill ist in
vielen Unternehmen enorm.
6
Gleichwohl wurde bereits am 29.04.2004 ein Änderungsentwurf ,,Amendments to IFRS 3 Business Combinations by Contract
Alone or Involving Mutual Entities" veröffentlicht, in dem das IASB einer Erweiterung des Anwendungsbereichs von IFRS 3 um
sog. ,,Mutual Entities" und Unternehmenszusammenschlüsse per Vertrag vorschlägt.
7
Wird im Rahmen eines Unternehmenskaufes ein Preis bezahlt, der die Summe der buchwerten Vermögensteile (Substanzwert)
übersteigt, so wird diese Differenz als Geschäftswert oder Goodwill bezeichnet.
8
Jensen/Meckling (1976) S. 328: Die Annahme eines zweckrationalen Verhaltens, das auch opportunistisches Verhalten, z.B.
eigennützige Auslegung der Verträge und List, einschließt, wirft das Problem auf, dass auch mit versteckten
Informationsvorsprüngen und Handlungen gerechnet werden muss.

Master Thesis: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
September 2005
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Folgende Tabelle (Tabelle 1) verdeutlicht dies präziser. Sie zeigt Schweizer Unternehmen,
deren Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital zum Teil sehr hoch ist.
Größte Goodwillpositionen (ohne SMI)
9
Gesellschaft
Standard
Goodwill Ende 2003 in Mio. Fr. in % vom EK
Swisslog
1
IFRS
98
114,0
Geberit
IFRS
557
74,3
Kuoni
IFRS
343
55,8
Leica Geosystems
2
IFRS
175
54,9
Gurit-Heberlein
IFRS
238
52,4
Saia-Burges
1
IFRS
76
47,9
WMH
IFRS
64
46,1
Elam Electronic
IFRS
13
44,2
Nobel Biocare
IFRS
123
43,0
SIG
IFRS
234
42,9
Phonak
2
IFRS
131
37,5
Micronas
IFRS
300
36,7
Valora
IFRS
275
35,4
1in 2 per Ende März 2004
Tabelle 1: Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital Schweizer Unternehmen
Die Deutsche Telekom hat in ihrer Konzernbilanz 2003 ,,Goodwill" in Höhe von 24,5 Milliarden
Euro aktiviert, nachdem sie in den Vorjahren zum Teil zweistellige Millionen-Euro-Beträge
abschreiben musste. Für 2004 erwarten Analysten eine ,,planmäßige" Goodwill-Abschreibung
von rund 2,5 Milliarden Euro. Als ,,Gewinn" will die Deutsche Telekom 2,2 Milliarden Euro
ausweisen - nach Goodwill-Abschreibungen wohlgemerkt. Das heißt: Bei operativ
unverändertem Gewinn würde die Deutsche Telekom allein aufgrund der nicht mehr
möglichen planmäßigen Goodwill-Abschreibungen ihren ,,Gewinn" in 2005 mehr als
verdoppeln. Entsprechend sinkt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von derzeit 24 auf
weniger als 20
10
. Somit kommt dem Goodwill eine sehr wichtige Bedeutung bei der
Unternehmensanalyse zu. Es bleibt die Frage offen, ob die Verabschiedung der neuen IFRS 3
Standards die Rechnungslegung objektiver und transparenter macht.
1.2 Zielsetzung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Neuregelungen des IASB zu IFRS 3 ,,Business
Combinations" und den damit einhergehenden Neufassung von IAS 36 ,,Impairment of Assets"
zu erläutern und kritisch zu beleuchten. Der Fokus der Arbeit liegt hierbei bei der Goodwill
Bilanzierung und des Goodwill Impairment Tests. Es sind die wesentlichen Bestimmungen
des IOA nach IFRS sowie die entstehenden bilanzpolitischen Spielräume aufzuzeigen.
9
Finanz und Wirtschaft/02.2005 ,,Wer korrigiert den Goodwill als Nächster?" von Carina Drack
10
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)/15.1.2005 ,,Gewinnsprünge nur mit Vorsicht zu genießen"

Master Thesis: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
September 2005
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Angesichts des beträchtlichen Ausmaßes, das der Goodwill in den Bilanzen vieler
Unternehmen erreicht, gilt es zu analysieren, ob die Unternehmen die IFRS anwenden, die
Ermessensspielräume der Neuregelung der Goodwill Bilanzierung für bilanzpolitische Zwecke
nutzen könnten.
Anhand einer empirischen Studie mittels Fragebögen soll untersucht werden, ob die
Neuregelungen den erhofften Anforderungen und Zielsetzungen entsprechen, welche Vor-
und Nachteile sich ergeben und in welchem Umfang die bilanzpolitischen
Gestaltungsmöglichkeiten wie bspw. ,,Big Bath Accounting"
11
oder ,,Income Smoothing"
12
genutzt werden. Hierbei werden mehrere Schweizer und Deutsche Unternehmen befragt. Es
sollen Erkenntnisse und Auswirkungen für die Rechnungslegung aufgezeigt werden.
Im Ergebnis soll die Arbeit zeigen, das viele Unternehmen der Einführung des IFRS 3 und den
Neuregelungen des IAS 36 (2004) eher kritisch gegenüber stehen. Es ist damit zu
hinterfragen, ob das Resultat der neuen Goodwillbilanzierung und des damit verbundenen
Goodwill Impairment Test in einem positiven Licht erscheint.
1.3 Aufbau der Arbeit
In Kapitel 2 werden die Neuregelungen des IFRS 3 ,,Business Combinations" vorgestellt. Der
Abschnitt beschäftigt sich damit, die Kaufpreisallokation und die daraus resultierenden
Differenzbeträge, also den Goodwill bzw. den passiven Unterschiedsbetrag, detailliert
darzustellen. Weiterhin wird die Verteilung des Goodwills auf die so genannte
zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) beschrieben. Der Fokus in diesem Kapitel liegt
dabei auf der Bilanzierung und Bewertung des Goodwills. Letztlich werden die Begriffe
Traditional Approach und Expected Cash Flow Approach besprochen.
In Kapitel 3 wird die Folgebewertung des Goodwills mit Hilfe des IOA beschrieben und
analysiert. Des Weiteren sollen im Rahmen einer kritischen Würdigung die konzeptionellen
Schwächen und Probleme des Impairment-only-approaches und die daraus resultierenden
Konsequenzen für die Unternehmen diskutiert werden.
In Kapitel 4 werden die aus dem IOA resultierenden bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume
beim Ansatz und bei der Bewertung für die Unternehmen behandelt. Es werden die
Auswirkungen des IOA auf das Jahresergebnis und auf bilanz- und börsentechnische
Kennzahlen vorgestellt.
11
,,Big Bath Accounting" bezeichnet ein nicht nur im angloamerikanischen Raum in der Bilanzierungspraxis anzutreffendes
Phänomen. Vor allem im Zusammenhang mit Impairment-Tests wird der Begriff Big Bath Accounting gebraucht. Dabei werden
große Bilanzposten wie Goodwill so bewertet, dass sich eine hohe Einmalabschreibung ergibt.
12
Glättung des ausgewiesenen Erfolgs über die Zeit.

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In Kapitel 5 wird anhand einer empirischen Untersuchung überprüft, wie die Personen aus den
Finanz- und Controllingabteilungen die Regelungen zu Goodwill Bilanzierung und zum
Impairment-only-approach bewerten. Hierfür wurde mittels mehrer Fragen zu konzeptionellen,
technischen Funktionen und praktischen Anwendungen analysiert, welches Meinungsbild sich
bezüglich dieser Thematik bildet. Es werden dafür ausgewählte börsennotierte Deutsche und
Schweizer Unternehmen befragt.
Letztlich werden unter ,,Diskussion und Ausblick" die erarbeiteten Ergebnisse und das daraus
gezogene Schlussergebnis beschrieben.
2 Goodwill Bilanzierung nach IFRS 3
2.1 Konzeption und Inhalt von IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations), die nach dem 31.03.2004
verabredet wurden, sind von IAS/IFRS-Bilanzieren nach IFRS3 ,,Business Combinations"
abzubilden. Dabei handelt es sich um einen Standard, dessen Geschichte ins Jahr 2001
zurückreicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte eine Konvergenz mit den ebenfalls 2001
verabschiedeten US-GAAP Regelungen SFAS 141 und 142 zum Impairment-only-approach
unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des IFRS 3 wird der bisherige IAS 22 ,,Business
Combinations" ersetzt. In zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Verabschiedung
von IFRS 3 wurden IAS 36 und IAS 38 überarbeitet. IAS 38 enthält hierbei Neuregelungen zur
Identifizierung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten, IAS 36 enthält Vorschriften
über den modifizierten Werthaltigkeitstest für den Goodwill im Rahmen des Impairment-only-
approach. Im jüngst verabschiedeten IFRS 5 ,,Non-current Assets Held for Sale and
Discontinued Operations" wird u.a. die Bilanzierung und Bewertung von Vermögen (einzelne
Vermögenswerte, Vermögenswertgruppen, Tochterunternehmen) neu geregelt, das im
Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses in Weiterveräußerungsabsicht erworben
wurde. Diese Neuregelungen bilden das Ergebnis des vom IASB geführten Projekts Business
Combinations Phase 1.
In einer zweiten Phase, die als Joint Projekt des IASB mit dem FSAB geführt wird, sollen IFRS
3 und IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements überarbeitet werden. Dabei
sollen Einzelfragen zur Anwendung der Erwerbsmethode (Purchase Methode) verbindlich
geregelt werden. Im Einzelnen geht es dabei um die Abbildung von schrittweisen
Unternehmenserwerbern (Step-by-Step-Acquisitions) und der Grundsatzfrage, ob eine
Business Combination aus Sicht des Erwerbers oder aus Sicht des Erworbenen betrachtet
werden soll (Acquirer's View versus Acquiree's View). Weiterhin wird über die Einführung
einer Fair-Value-Hierarchie zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte bei der

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Erstkonsolidierung nachgedacht. Schließlich ist damit zu rechnen, dass in einer dritten Phase
u.a. Regelungen über Transactions under Common Control getroffen werden
13
.
Die Tabelle 2 enthält die wesentlichen Änderungen gegenüber bisherigen Regelungen
14
.
Wesentliche Änderungen durch IFRS 3
Bilanzierungsmethode
Zwingende Anwendung der Purchase Method, Verbot der
Pooling of Interest Method
Übernommene Vermögenswerte und
Schulden
Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden und
bedingte Schulden sind zu 100% mit ihrem Fair Value
anzusetzen
Goodwill
Wird nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich
auf Wertminderung getestet
Negativer Goodwill
Ist sofort erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen
Restrukturierungsausgaben
Sind nur ansatzfähig in dem Umfang, in dem eine
Verpflichtung zum Übernahmezeitpunkt besteht (Acquisition
Date)
Tabelle 2: Wesentliche Änderungen durch IFRS 3 gegenüber den bisherigen Regelungen
2.2 Der Unternehmenszusammenschluss
Ein Unternehmenszusammenschluss (Business Combination) ist die Zusammenführung von
selbständigen Einheiten oder Geschäftsfeldern zu einer Reportingeinheit. Ergebnis ist
regelmäßig eine Einheit, bei der der Erwerber die Beherrschung über eine oder mehrere
weitere Geschäftseinheiten erlangt. Es existiert eine große Formenvielfalt an Business
Combinations, z.B.
·
als Share Deal, bei dem der Erwerber die Mehrheit der Stimmrechtsanteile erwirbt,
·
als Asset Deal, bei dem der Erwerber die Vermögenswerte, Schulden und bedingte
Verpflichtungen erwirbt bzw. übernimmt,
·
als Einbringung mehrerer Unternehmen in eine neu zu gründende Gesellschaft.
Es können für eine Business Combination Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, es
kann jedoch auch mit Bargeld bzw. mit anderen Vermögenswerten bezahlt werden. Die
Transaktion kann auf Gesellschafts- oder Gesellschafterebene der beteiligten Unternehmen
stattfinden. Normalerweise entsteht durch eine Business Combination eine Mutter-Tochter-
Beziehung, bei der eine Gesellschaft eine oder mehrere andere Gesellschaften oder
betriebliche Teilbereiche beherrscht, d.h. einen kontrollierenden Einfluss i.S.v. IAS 27.4
erlangt.
13
Brücks, M./Wiederhold, P. (IFRS 3 Business Combinations 2004), S.178
14
Im Anhang 1 (Seite 109 -112) befindet sich eine Tabelle, die detailliert die wesentlichen Inhalte von IFRS 3 zusammenfasst.

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Vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausdrücklich ausgenommen sind:
· Zusammenschlüsse von Unternehmen bzw. betrieblichen Teilbereichen, die bislang
als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) geführt werden,
· Zusammenschlüsse von Gesellschaften unter einheitlicher Leitung (Entities or
Business under Common Control),
· Unternehmenszusammenschlüsse von Mutual Entities
15
sowie
· Vertragsmässige Unternehmenszusammenschlüsse ohne Eigentümeransprüche
(Bringing together to form a reporting entity by contract alone without the obtaining of
an ownership interest) nach IFRS 3.3.
2.3 Die Erwerbsmethode
Nach der Erwerbsmethode werden Unternehmenszusammenschlüsse grundsätzlich ähnlich
dem Erwerb von Vermögenswerten behandelt. Dabei werden die Anschaffungskosten für das
erworbene Unternehmen dem Wert des übernommenen Reinvermögens im Erwerbszeitpunkt
gegenübergestellt. Die Bewertung des Reinvermögens richtet sich grundsätzlich nach den
beizulegenden Zeitwerten (fair values) aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und
Eventualschulden im Erwerbszeitpunkt. Eine Ausnahme von dieser Bewertung mit dem
beizulegenden Zeitwert besteht aber für langfristige Vermögenswerte (non-current assets)
oder Abgangsgruppen (disposal groups), die zur Veräußerung gehalten werden (held for
sale). Sie sind nach IFRS 5 (2004) mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der
voraussichtlichen Veräußerungskosten (fair value less cost to sell) zu bewerten
16
.
Der Erwerber muss alle Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden ansetzen, die die
vorgegebenen Ansatzkriterien des IFRS 3 (2004) erfüllen
17
. Aus der Differenz zwischen
Anschaffungskosten und Reinvermögen ergibt sich als Restgrösse ein aktiver oder ein
passiver Unterschiedsbetrag
18
.
15
An entity other than an investor-owned entitiy, such as a mutual insurance company or a mutual cooperative entity that
provides lower costs or other economic benefit directly and proportionately to its policyholders or participants (IFRS 3 Appendix A,
Defined terms, vgl. auch IFRS 3 BE 29ff).
16
Vgl. IFRS 3.36 (2004).
17
Vgl. IFRS 3.37 (a)-(b) (2004)
18
Vgl. IFRS 3.51 (2004( und IFRS 3.56 (2004)

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Beispiel: Die X-AG hat folgende Schlussbilanz
Schlussbilanz der X-AG zum 31.12.04
Lizenzen
700.000
Grundkapital
500.000
Rücklage
160.000
Darlehen
40.000
700.000
700.000
Die Y-AG erwirbt die X-AG am 02.03.05 für 1.500.000 CHF (Asset Deal). Die Lizenzen
einen Zeitwert von 900.000 CHF, es besteht ein selbst geschaffenes Patent im Wert
von 400.000 CHF, das ausgezeichnete Management der X-AG ist der Y-AG
50.000 CHF wert, was sie im Kaufpreis berücksichtigt.
Fair Value Statur der X-AG 02.03.05
Lizenzen
900.000
Grundkapital
1.500.000
Patent
400.000
Darlehen
40.000
Goodwill
240.000
1.540.000
1.540.000
Abbildung 3: Beispiel zur Erwerbsmethode
Der aktive Unterschiedsbetrag wird nach IFRS 3 (2004) weiterhin Goodwill genannt. Ein
passiver Unterschiedsbetrag wird hingegen nicht mehr als passiver Goodwill oder Badwill
bezeichnet, sondern als Überschuss des Anteils des Erwerbers an dem Nettobetrag des
beizulegenden
Zeitwerts
der
identifizierbaren
Vermögenswerte,
Schulden
und
Eventualschulden des Erworbenen über die Anschaffungskosten (excess of the acquirer's
interest in the net fair value acquiree's identifiable assets, liabilities and contingent liabilities
over cost)
19
. Durch IFRS 3 (2004) wird die Interessenzusammenführungsmethode (pooling of
interest) abgeschafft und die Erwerbsmethode als allein zulässige Methode zur Abbildung von
Business
Combinations
bestimmt
20
.
Nach
Ansicht
des
IASB
sind
auch
Unternehmenszusammenschlüsse denkbar, bei denen kein Erwerber bestimmt werden kann.
In diesem Fall sei die Interessenzusammenführungsmethode nicht geeignet, weil durch die
Buchwertfortführung der Zeitwert des getauschten Reinvermögens bleibt
21
. Das IASB will im
Rahmen des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse Phase II untersuchen, unter welchen
19
Vgl. IFRS 3.56 (2004)
20
Vgl. IFRS 3.14 ff. (2004)
21
Vgl. IFRS 3.BC47 ff. (2004)

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Voraussetzungen für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen kein Erwerber (true
mergers) bestimmt werden kann, fresh start accounting eingeführt werden soll. Fresh start
accounting bedeutet, dass die in allen beteiligten Unternehmen enthaltenen Vermögenswerte
und Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet werden sollen
22
. Bis auf weiteres
sind jedoch alle Unternehmenszusammenschlüsse im Anwendungsbereich von IFRS 3 (2004)
nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren
23
. IFRS 3 (2004) legt die Vorgehensweise bei
Anwendung der Erwerbsmethode wie folgt fest:
· Bestimmung des Erwerbers (IFRS 3.17 ff. (2004))
· Bestimmung
der
Anschaffungskosten
für
das
erworbene
Unternehmen
(IFRS 3.24 ff. (2004))
· Bestimmung des Erbwerbszeitpunktes (IFRS 3.24 ff. (2004))
· Ansatz und Bewertung der übernommenen (identifizierbaren) Vermögenswerte und
Schulden (IFRS 3.36 ff. (2004))
2.3.1 Der Erwerber
Erwerber ist, wer die Beherrschung (control
24
) über die anderen einbezogenen Gesellschaften
oder Geschäftseinheiten besitzt
25
. Beherrschung ist die Möglichkeit, die finanzielle und
operative Politik eines Unternehmens zu bestimmen, um dadurch die Vorteile seiner Tätigkeit
zu
erlangen,
d.h.
einen
kontrollierenden
Einfluss
über
die
anderen
am
Unternehmenszusammenschluss beteiligten Unternehmen oder Unternehmensteilbereiche
auszuüben. Folgende Indikatoren dienen der Ermittlung des Erwerbers
26
.
2.4 Kaufpreisallokation
Einen Unternehmenszusammenschluss bilanztechnisch richtig abzubilden, stellt für die
beteiligten Fachleute eine große Herausforderung dar, denn der Kaufpreis ist für die Zwecke
der Erstkonsolidierung auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend
ihrem beizulegenden Zeitwert aufzuteilen: die so genannte Kaufpreisallokation (Purchase
Price Allocation).
Die Kaufpreisallokation definiert das Vorgehen, in dem die Anschaffungskosten des
Unternehmenserwerbs auf die einzelnen erworbenen und zu ihrem beizulegenden Zeitwert
bewerteten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verteilt werden. Das zum
22
Vgl. IFRS 3.BC42 (2004).
23
Vgl. IFRS 3.14 (2004).
24
Im Anhang 2 (Seite 114) befindet sich eine Abbildung, die häufig genannte Fachbegriffe beschreibt.
25
Vgl. IFRS 3.17 (2004).
26
Vgl. IFRS 3.20 (2004).

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Zeitwert ausgewiesene Reinvermögen wird durch das Erstellen einer Neubewertungsbilanz
identifiziert. Im Mittelpunkt steht fast immer die Bewertung von immateriellen
Vermögenswerten, etwa von Marken, Patenten, Kundenstämmen oder Technologien. Dies
setzt zunächst ein grundlegendes Verständnis der Transaktion und eine Analyse des
Geschäftsmodells der erworbenen Gesellschaft voraus. Hierbei sind die Intentionen des
Erwerbers und dessen Unternehmensstrategie von entscheidender Bedeutung, um die
relevanten Erfolgspotenziale der Transaktion zu identifizieren, die Hinweise auf potenzielle
stille Reserven beim erworbenen Unternehmen geben könnten. Abbildung 4 verdeutlicht den
Prozess einer Kaufpreisallokation.
Abbildung 4: Ablaufprozess der Kaufpreisallokation
Nachdem sämtliche übernommene Vermögenswerte und Schulden identifiziert und bewertet
worden sind, werden diese dem Kaufpreis gegenübergestellt und der Goodwill als
Residualgröße abgeleitet. Der Kaufpreisaufteilung kommt in mehrfacher Hinsicht eine
fundamentale Bedeutung zu. Schließlich wird offen gelegt, zu welchem Preis das
Käuferunternehmen die einzelnen Vermögenswerte jeweils erworben hat ­ und welche
Potenziale und Synergieeffekte, ausgewiesen durch den Goodwill, erwartet und vergütet
wurden. Branchenvergleiche mit ähnlichen Unternehmenszusammenschlüssen lassen
Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und den
erworbenen Vermögenswerten einschließlich Goodwill zu.
Phase 1
Verständnis der Transaktion
·
Transaktionsstruktur / Transaktionsmotive
·
Gesamtkaufpreis
Kaufpreisallokation
·
Identifizierung
·
Bewertung
·
Verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer
·
Verteilung des Kaufpreises
Phase 2
Goodwill und Auswirkungen auf Konzernabschluss
·
Latente Steuern
·
Verbleibender Goodwill
·
Ergebnisauswirkungen
Phase 3

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Die nachfolgende Abbildung (Abb. 5) veranschaulicht die Ableitung des Goodwills als
Ergebnis einer Kaufpreisallokation.
Abbildung 5: Ableitung des Goodwills als Ergebnis einer Kaufpreisallokation
Es kann festgehalten werden, dass die zwingende Durchführung der Kaufpreisallokation hohe
Anforderungen an das interne und externe Rechnungswesen stellen. Zudem wird es zukünftig
von entscheidender Bedeutung sein, dass die Unternehmen die Thematik der
Kaufpreisallokation bereits in der Evaluationsphase einer allfälligen Akquisition in ihre
Überlegungen einfliessen lassen, da bereits zum Zeitpunkt einer Kaufpreisallokation wichtige
Ergebniseffekte für die Folgejahre weit reichend festgelegt werden. Die neue Regelung erhöht
einerseits die Komplexität eines Akquisitionsprozesses für das übernehmende Unternehmen,
andererseits bringen die erweiterten Offenlegungsvorschriften mehr Transparenz für das
Unternehmen als auch für ihre Aktionäre.
2.5 Behandlung des Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung (Erstbewertung)
2.5.1 Grundsätzliches
IFRS 3 definiert den Goodwill als künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der Vermögenswerte
repräsentiert, bei denen es nicht möglich ist, sie individuell zu identifizieren und separat
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Fremdkapital
Eigenkapital
Bilanz des erworbenen
Unternehmens vor Akquisition
Prozess Kaufpreisallokation: Identifizierung & Bewertung
Bilanz des erworbenen
Unternehmens vor Akquisition
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Fremdkapital
Latente Steuern
Konsolidierung
Kapitalkonsolidierung
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Fremdkapital
Eigenkapital
Immaterielle Vermögenswerte
Eigenkapital
Goodwill
Immaterielle Vermögenswerte

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anzusetzen.
27
Der Goodwill entsteht durch die Kapitalkonsolidierung und ist der resultierende
Betrag, um den der Kaufpreis aus einer Business Combination das anteilige auf den Erwerber
entfallende neubewertete Eigenkapital übersteigt. Goodwills sind nach IFRS / IAS nur
ansatzfähig, wenn sie sich durch einen Unternehmenszusammenschluss konkretisiert haben.
Der Ausweis originärer Geschäfts- oder Firmenwerte ist ausgeschlossen. Der Goodwill wird vom
Erwerber bezahlt für vorweggenommene künftige wirtschaftliche Vorteile aus Potenzialen, die
nicht einzeln identifiziert und gesondert aktiviert werden können. Auch in dem Umfang, in dem
die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und bedingten Verpflichtungen die
Ansatzkriterien des IFRS 3.37 nicht erfüllen, ist als Restgrösse ein Goodwill anzusetzen.
Der aus der Akquisition erworbene Goodwill ist als Vermögenswert zu aktivieren und im
Erwerbszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Diese ergeben sich als der
Betrag, um den der Kaufpreis des Unternehmenszusammenschlusses den Anteil des Erwerbs
am Nettobetrag der Fair Values der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und bedingten
Verpflichtungen übersteigt. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill
ist als immaterieller Vermögenswert mit nicht bestimmbarer Nutzungsdauer nicht planmäßig
abzuschreiben sondern nur jährlich, bei Anzeichen auf eine Wertminderung auch öfter, auf
Impairments nach IAS 36 zu überprüfen. Nach der Erstbewertung hat der Erwerber den Goodwill
mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter ausserplanmässiger Abschreibungen (Cost
less Accumulated Impairment Losses) anzusetzen.
2.5.2 Negativer Unterschiedsbetrag
Wenn das Reinvermögen zu beizulegenden Zeitwerten die Anschaffungskosten des
Unternehmenszusammenschlusses übersteigt, entsteht ein negativer Unterschiedsbetrag. Nach
IFRS 3.56 (2004) wird dieser Unterschiedsbetrag als Überschuss des Anteils des Erwerbers an
dem Nettobetrag des beizulegenden Zeitwerts der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden
und Eventualschulden des Erworbenen über die Anschaffungskosten (excess of acquirer's
interest in the net fair value of acquirer's identifiable assets, liabilities and contingent liabilities
over cost) bezeichnet. Nach IAS 22 (2003) wurde dieser bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen passiviert und in der Folgezeit erfolgswirksam aufgelöst.
28
IFRS 3 (2004)
fordert bei einem passiven Unterschiedsbetrag eine sofortige erfolgswirksame Erfassung.
Ein passiver Unterschiedsbetrag kann aus einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte
resultieren:
· Eine
Vorschrift
in
einem
Rechnungslegungsstandard,
die
identifizierbaren
Nettovermögenswerte zu einem Wert anzusetzen, der nicht dem beizulegenden Zeitwert
entspricht,
aber
im
Rahmen
der
Aufteilung
des
Kaufpreises
des
27
Vgl. IFRS 3.52 (2004)
28
Vgl. IAS 22.59ff. (2003).

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· Unternehmenszusammenschlusses so behandelt wurde (z.B. undiskontierte latente
Steueransprüche);
· Fehler bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren
Vermögenswerte,
Schulden
und
Eventualschulden
oder
der
Kosten
des
Unternehmenszusammenschlusses. Erwartete zukünftige Aufwendungen, die nicht
korrekt in den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden
und Eventualschulden berücksichtigt waren, sind eine mögliche Ursache für derartige
Fehler;
· Ein günstiger Kaufpreis (bargain purchase), d.h. der Erwerber hat durch
Verhandlungsgeschick einen besonders günstigen Kaufpreis erzielt
29
.
Wenn sich im Rahmen der erstmaligen Kapitalkonsolidierung ein passiver Unterschiedsbetrag
ergibt, so muss nach IFRS 3.56 (a) (2004) eine so genannte Wiedereinschätzung
(reassessment) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Neubewertung der übernommenen
Vermögenswerte und Schulden inklusive der angesetzten Eventualschulden und die Ermittlung
der Anschaffungskosten nochmals kritisch zu überprüfen sind. Das IASB geht in seiner
Begründung zu IFRS 3 (2004) davon aus, dass ein passiver Unterschiedsbetrag i.d.R. auf
Bewertungsfehler bei der Ermittlung der Kosten des Unternehmenszusammenschlusses oder der
beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden
beruht. Nur in wenigen Ausnahmen würde nach einer Wiedereinschätzung ein negativer
Unterschiedsbetrag verbleiben
30
. Dieser ist als Ertrag zu erfassen, da ihm kein
Verbindlichkeitscharakter zukommen kann, denn alle Schulden einschließlich der
Eventualschulden wurden bereits erfasst
31
. In der Bilanz darf somit kein negativer
Unterschiedsbetrag mehr ausgewiesen werden. Im Gegensatz zu IAS 22 (2003) wird nach IFRS
3 (2004) damit auf eine Differenzierung nach Entstehungsursachen des nach
Wiedereinschätzung verbleibenden negativen Unterschiedsbetrags verzichtet
32
.
2.5.3 Goodwill Bilanzierung und Minderheitsanteile
Nach IFRS 3 wird als Goodwill aus einem Unternehmenserwerb der Betrag angesetzt, der durch
die Muttergesellschaft entsprechend ihrem Anteil erworben wurde. Daher wird der Goodwill, der
sich auf die Minderheitsanteile bezieht, im Konzernabschluss nicht ausgewiesen. Wenn deshalb
an einer Cash Generating Unit, welcher Goodwill zugeordnet wurde, Minderheitsanteile
bestehen, so beinhaltet der Buchwert dieser Einheit
29
Vgl. IFRS 3.57 (2004).
30
Vgl. IFRS 3.BC147 ff. (2004)
31
Vgl. IFRS 3.56 (b) (2004)
32
Vgl. IAS 22.59 ff. (2003)

Master Thesis: IFRS 3 und IAS 36 - Empirische Untersuchung zu Goodwill Bilanzierung und Goodwill Impairment Test
September 2005
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· sowohl den Anteil der Muttergesellschaft als auch den der Minderheitsgesellschafter an
den identifizierbaren Vermögenswerten, Schulden und bedingten Verpflichtungen dieser
Einheit,
· jedoch nur den Anteil der Muttergesellschaft am Goodwill dieser Einheit
33
.
2.6 Folgebilanzierung des Goodwill
Der Goodwill wird nach IFRS 3.55 als immaterieller Vermögenswert mit nicht bestimmbarer
Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist jährlich, bei Anzeichen auf
Wertminderungen auch öfter, auf seine Werthaltigkeit zu testen. Treten Wertminderungen in
Erscheinung, so sind diese sofort erfolgswirksam zu behandeln. Sowohl der Impairment Test als
auch die Behandlung evtl. eingetretener Wertminderungen sind gemäß IAS 36 durchzuführen.
Die Besonderheit des Impairment Tests für den Goodwill besteht darin, dass der Goodwill nicht
für sich allein, sondern nur im Rahmen der Gesamtbewertung einer Cash Generating Unit bzw.
Gruppen von Cash Generating Units bewertet werden kann, zu der bzw. denen er gehört. Im
Rahmen des Impairment Test wird der erzielbare Betrag einer firmenwerttragenden Cash
Generating Unit verglichen mit dem Buchwert der Einheit einschließlich des Goodwills.
2.6.1 Erzielbare Betrag (Recoverable Amount)
Der erzielbare Betrag (Abb. 6) ermittelt sich entweder aus dem Nettoverkaufserlös (Net Selling
Price) oder dem Nutzungswert (Value in Use).
Abbildung 6: Ermittlung des erzielbaren Betrags
33
Im Gegensatz zur Abbildung im Konzernabschluss wird beim Impairment Test der Goodwill hochgeschrieben, d.h. hier wird der
Anteil der Muttergesellschaft und der Minderheitsgesellschafter am Goodwill in die Betrachtung einbezogen.
höherer vom
Erzielbarer Betrag
Nettoverkaufserlös
Nutzungswert
Marktpreis minus
Veräusserungskosten
,,Externer (Markt) Wert"
Barwert von künftigen
Cash Flows durch die
Nutzung eines Assets
,,Interner Wert (aus
Nutzung) für die Firma"

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2.6.2 Nettoverkaufserlös (net selling price)
Nach IAS 36.25 entspricht der Kaufpreis auf Basis eines fiktiven Kaufvertrages, der zwischen
sachverständigen, vertragswilligen Parteien vereinbart und um die Transaktionskosten korrigiert
würde, am ehesten dem Nettoveräusserungswert. Zusätzlich verlangt IAS 36.25, dass dieser
Preis als Vergleichswert dem zu bewertenden Vermögenswert zugeordnet werden kann; doch im
Fall eines real existierenden Kaufvertrages würde der Vermögenswert in die speziellen
Regelungen des IFRS 5 fallen. Eine ausserplanmässige Abschreibung käme dann nicht mehr in
Betracht. Wenn weder aktuelle noch frühere Marktpreise als Maßstab zur Berechnung des
Nettoveräusserungswertes herangezogen werden können, stellt der Nettoveräusserungswert
gemäß IAS 36.27 den Wert dar, den der Bilanzierende am Bilanzstichtag für den Vermögenswert
im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug der Transaktionskosten erzielen könnte. Dabei
soll die Schätzung eines so ermittelten fiktiven Marktpreises auf den besten Informationen
basieren, die dem Bilanzierenden zur Verfügung stehen
34
. Sollte trotz der Vielfalt zur Verfügung
stehender Bewertungsmassstäbe, als da wären
· aktuelle Marktpreise aktiver Märkte
35
· Kaufpreise aus (vergleichbaren) Kaufverträgen
36
· frühere Marktpreise aktiver Märkte (sofern sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich
nicht verändert haben)
37
und
· fiktive Marktpreise (falls die bisher genannten Massstäbe nicht zur Verfügung stehen)
38
und der Nettoveräusserungswert nicht zuverlässig zu ermitteln sein, stellt der Nutzungswert den
erzielbaren Betrag dar
39
. Der Nettoveräusserungswert ist zwar i.d.R. einfach zu ermitteln, liegt
jedoch, wie bereits vorstehend dargelegt, häufig unter dem Nutzungswert und steht darüber
hinaus in einem konzeptionellen Widerspruch zum Going-Concern-Prinzip
40
.
34
Vgl. IAS 36.27 (2004)
35
Vgl. IAS 36.26 (2004)
36
Vgl. IAS 36.25 (2004)
37
Vgl. IAS 36.26 (2004)
38
Vgl. IAS 36.27 (2004)
39
Vgl. IAS 36.20 (2004)
40
Steht im Zusammenhang mit der fortgesetzten Nutzung (Going Concern) eines Vermögenswertes.

Details

Seiten
Erscheinungsform
Originalausgabe
Jahr
2005
ISBN (eBook)
9783832490478
ISBN (Paperback)
9783838690476
DOI
10.3239/9783832490478
Dateigröße
1.1 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Luzern – Controlling, Finanzdienstleistungen
Erscheinungsdatum
2005 (Oktober)
Note
1,3
Schlagworte
rechnungslegung business combination kaufpreis abschreibung controlling
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